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FAQ MAIB

InhaltFAQ MAIB6Zuständigkeiten der drei Universitäten des MAIB6Freie Universität Berlin (FU)6Universität Potsdam (UP)7Humboldt Universität (HU)81.Bewerbung für den MAIB9Wie bewerbe ich mich?9In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?9Gibt es einen Numerus Clausus (NC) für den Studiengang?9Welche Zulassungskriterien gibt es?9Welche Unterlagen werden von mir benötigt?11Gibt es eine Möglichkeit Unterlagen nachzureichen?122.Immatrikulation12Muss ich mich an allen drei Universitäten immatrikulieren?12Wo und wie gebe ich den Immatrikulationsantrag ab?13Was ist, wenn ich nicht alle Angaben im Immatrikulationsantrag ausfüllen kann?13Wie viel Zeit beansprucht die Ausstellung der Immatrikulationsbescheinigung?14Ich kann zur Immatrikulationsfrist nicht alle notwendigen Unterlagen einreichen. Was kann ich tun?14Ich bin bereits in einem anderen Studienfach an der FU/HU/UP immatrikuliert, was muss ich bei der Änderung des Studiengangs beachten?14Wie hoch sind die Studiengebühren?15Wie muss ich den Semesterbeitrag bezahlen?16Muss ich den Semesterbeitrag an allen drei Universitäten bezahlen?163.Studium und Studienverwaltung17Was ist die Studien- und Prüfungsordnung und wofür nutze ich sie?17Wie wechsle ich von der alten in die neue SPO und was muss ich dabei berücksichtigen?17Muss ich mich jedes Semester erneut rückmelden?18Welche Stipendienmöglichkeiten gibt es?19Wann muss ich mich um ein Urlaubssemester kümmern?19Welche Funktionen hat mein Studierendenausweis?19Wer hilft mir bei Problemen im Studium?20Welche Möglichkeiten habe ich mich mit anderen MAIB Studierenden zu vernetzen?21Wie kann ich mich hochschulpolitisch engagieren?214.Kurse und Seminare21Was ist ein Modul?21Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es?22Wie melde ich mich für einen Kurs an?22Wie kann ich mich von einem Kurs wieder abmelden?23Muss ich Kurse an allen drei Universitäten besuchen?23Gibt es eine Anwesenheitspflicht für die Kurse?23Wie werden die Leistungspunkte für die Kurse vergeben?245.Prüfungen und Noten24Wende ich mich bei Prüfungsfragen an das Prüfungsbüro oder an den Prüfungsausschuss?24Welche verschiedenen Arten von Prüfungen gibt es?24Wie gehe ich vor, wenn ich aufgrund einer Krankheit eine Prüfungsleistung nicht absolvieren kann?25Was kann ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?25Ich bin mit meiner Note nicht einverstanden, was kann ich tun?256.Transkripte25Was ist überhaupt ein Transkript?25Wie und wo erhalte ich mein Transkript?267.Praktikum26Muss ich ein Praktikum absolvieren?26An wen und wann sende ich den Praktikumsbericht?26Ist es möglich sich andere Tätigkeiten als Praktikum anerkennen zu lassen und wenn ja, welche?27Ich muss für meine Praktikumsbewerbung belegen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wie geht das?27Welche Dokumente muss ich mir am Ende des Praktikums von der Praktikumsstelle aushändigen lassen?28Welche Formalien gibt es für den Praktikumsbericht zu beachten?28Wo finde ich geeignete Praktikumsplätze?29Ist es möglich ein Praktikum im Urlaubssemester zu absolvieren?298.Austauschprogramme und Ausland29Muss ich ein Auslandssemester absolvieren?29Kann ich von der Pflicht des Auslandsemesters entbunden werden?29Welche Austauschprogramme kann ich nutzen?30Welche Fristen gibt es für die verschiedenen Austauschprogramme?30Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?30Was muss ich alles vor meinem Auslandsaufenthalt erledigen?31Was muss ich nach meinem Auslandsaufenthalt alles erledigen?329.Anerkennung und Anrechnung32Wie funktioniert der Prozess der Anrechnung, wenn ich aus dem Ausland wiederkomme?32Ist es möglich Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen zu lassen?32Ist es möglich, bereits erbrachte Leistungen aus einem Parallelstudium anrechnen zu lassen?32Kann ich mir Sprachkurse anerkennen lassen?3210.Bescheinigungen33Welche Bescheinigungen kann ich mir bei der MAIB Geschäftsstelle ausstellen lassen?3311.Masterarbeit33Was gilt es bei der Anmeldung der Masterarbeit zu beachten?33Welche Anmeldezeiträume gibt es für die Masterarbeit?34Muss ich für das Anmelden/ Einreichen meiner Masterarbeit noch immatrikuliert sein?34Muss ich für die Verteidigung der Masterarbeit noch immatrikuliert sein?34Was muss ich bei der Wahl des Gutachters/ der Gutachterin beachten?34Gibt es für die Masterarbeit eine Verteidigung?34Ist auf dem Anmeldeformular eine eingescannte Unterschrift des Gutachters/der Gutachterin zulässig?35Ist die Anerkennung einer bereits verfassten Masterarbeit möglich?35Ich bin während der Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit krank geworden, was nun?35Kann ich meinen Titel nach der Anmeldung der Masterarbeit noch ändern?3512.Studienabschluss36Wann und wie bekomme ich meine Abschlussdokumente?36Sind die Abschlussdokumente nur auf Deutsch?36Wie bekomme ich meine Abschlussdokumente, wenn ich nicht in Berlin bin?3613.Exmatrikulation36Wann beantrage ich eine Exmatrikulation?36Muss ich mich an alle drei Universitäten exmatrikulieren?36Wie und wo kann ich die Exmatrikulation beantragen?37Wann wird die Exmatrikulation ausgestellt?3714.Studentisches Leben an den Universitäten38Wohnen38Mensa / Verpflegung an den Universitäten39Bibliotheken40Hochschulsport40

FAQ MAIB

Bitte lesen Sie dieses FAQ und die SPO aufmerksam durch. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie an das FAQ verweisen, wenn Sie uns Fragen stellen, die hier schon beantwortet sind.

Zuständigkeiten der drei Universitäten des MAIB

Der Master-Studiengang Internationale Beziehungen wird seit 2003 von der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam gemeinsam angeboten. Das bedeutet, dass die drei Universitäten in der Organisation des Studiengangs unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Diese Zuständigkeiten sollte jede/r MAIB-Studierende/r kennen.

Freie Universität Berlin (FU)

Die Geschäftsstelle des Studiengangs ist an der Freien Universität Berlin angesiedelt. Sie ist für die akademischen, strategischen und administrativen Belange des Studiengangs verantwortlich. Zudem dient sie den Studierenden als zentrale Betreuungs- und Beratungsstelle in allen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Bei Fragen zum Studium (Studienfachberatung, Kursbelegung, Leistungsanerkennung, Auslandsstudium, Anträge an den Prüfungsausschuss etc.) wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns: [email protected]. Ab dem Sommersemester 2020 übernimmt das Studien- und Prüfungsbüro der FU in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle die folgenden Aufgaben: Koordination und Durchführung der Anmeldungen zur Masterarbeit, Federführung der Prüfungsakten (gesamtes Prüfungsverfahren) und Beratung zu Prüfungsangelegenheiten, Ausstellung der Abschlussdokumente und deutschsprachige Transkripte aus Campus Management, Gutachtenüberwachung, Verarbeitung der Anrechnungen in Campus Management, Eintragung der Modulnoten, die aus Lehrveranstaltungen an HU und UP resultieren. Eine Sprechstunde zur Abschlussphase und Hilfestellungen bei CM-Buchungen wir ebenfalls angeboten.

Geschäftsstelle Master Internationale Beziehungen (MAIB)

Freie Universität BerlinFachbereich Politik- und SozialwissenschaftenOtto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft

Ihnestraße. 26, Raum 00114195 Berlin

E-Mail: [email protected]

Studien- und Prüfungsbüro Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften

Christian Opitz (zuständig für den MAIB)Mitarbeiter Prüfungsbüro

Ihnestr. 21, Raum 30114195 Berlin

E-Mail: [email protected]

Universität Potsdam (UP)

Die Universität Potsdam ist zuständig für das Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren für den MAIB. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren an:

Bewerbungs- und Zulassungsbüro des MAIB

Universität PotsdamWirtschafts- und Sozialwissenschaftliche FakultätZulassungsbüro Master Internationale BeziehungenAugust-Bebel-Str. 89, Raum 1.2414482 Potsdam

Tel:  +49 (331) 977 4677Fax:  +49 (331) 977 3429

E-Mail: [email protected]

Weiterhin ist die Universität Potsdam zuständig für die Beratung und Anerkennung studienrelevanter Praktika.

Ansprechpartner: Dominik Zeidler

Praktikumsbetreuung für Sozialwissenschaften 

Universität PotsdamPraktikumsberatungAugust-Bebel-Str. 89, Haus 1, Raum 2.6914482 PotsdamTel. (+49) 331 977  4679E-Mail: [email protected]

Humboldt Universität (HU)

Die Humboldt Universität stellt die stellvertretende Vorsitzende des Studiengangs Internationale Beziehungen im Lenkungsgremium.

Prof. Dr. Silvia von Steinsdorff

Humboldt-Universität zu BerlinKultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Institut für Sozialwissenschaften Universitätsstraße 3b , Raum 414b 10099 Berlin

Tel. (+49) 30 2093 66570Fax  (+49) 30 2093 66541E-Mail: [email protected]

Im Doppelmaster mit MGIMO fungiert Frau Daniela Jahn als zentrale Ansprechpartnerin der Doppelmasterstudierenden:

Daniela JahnStudent and Career Services Manager / Internationale Masterprogramme Universitätsstraße 3b , Raum 308 Telefon: +49 (30)2093-5359 Postanschrift: Unter den Linden 6, 10099 Berlin https://www.sowi.hu-berlin.de/de/lehrbereiche/osteuropa/team/Jahn

1. Bewerbung für den MAIB

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung für den Master Internationale Beziehungen erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.Unter folgendem Link werden Sie auf die Bewerbungswebsite weitergeleitet: www.masterib-bewerbung.de

In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsphase beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 1. Februar um 23:59h des darauffolgenden Jahres.

Gibt es einen Numerus Clausus (NC) für den Studiengang?

Einen NC im engeren Sinn gibt es nicht. Erfahrungsgemäß bewerben sich auf die jährlich ca. 45 zur Verfügung stehenden Plätze etwa 400 Bewerber/innen. Die bisherigen akademischen Leistungen spielen bei der Auswahl durch die Zulassungskommission dann natürlich eine Rolle, aber sie sind nicht der einzige Faktor. In den letzten Jahren sind Bewerber/innen mit einer Durchschnitts- oder Abschlussnote von schlechter als 1,8 allerdings nicht mehr zum Zuge gekommen.

Welche Zulassungskriterien gibt es?

Diese Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen:

· ein erster Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach

· Englischkenntnisse auf C1 Niveau

· Deutschkenntnisse auf DSH 2 Niveau

Studienabschluss: Nachweis eines Bachelor- oder gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach, also z.B. Politikwissenschaft. Andere Abschlüsse können dann als „wesentlich“ anerkannt werden, wenn mindestens 45 ECTS in politikwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erbracht und zum Zeitpunkt der Bewerbung mittels Transkript nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht für die Einschlägigkeit Ihres Studiums liegt bei Ihnen. Wenn der politikwissenschaftliche Bezug anhand von Kurstiteln nicht erkennbar ist, müssten Sie Ihr Studientranskript entsprechend erläutern und durch Kursbeschreibungen ergänzen.

Bei der Frage der Wesentlichkeit können Sie sich an folgender Liste von anerkannten Studienbereichen orientieren: insbesondere Politische Theorie, Politische Systeme, Vergleichende Politikwissenschaft, Internationale Politik, Verwaltungswissenschaft, Public Policy, Methoden der empirischen Sozialforschung, Völkerrecht, EU Recht oder Wirtschaftspolitik. Sie müssen Studienleistungen in mindestens drei dieser Bereiche nachweisen.

Englischkenntnisse: Bei Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.

Als Nachweis von englischen Sprachkenntnissen akzeptieren wir:

· Englisch als Muttersprache (Nachweis mittels Ausweisdokument)

· Cambridge certificate of Advanced English mit der Mindestnote B

· TOEFL-Test mit mindestens der Punktzahl: 95 (internet-based)

· IELTS mit mindestens 7,0 Punkten insgesamt und mindestens 6,5 Punkten in jedem einzelnen Bereich

· UNIcert III Zertifikat

· Abgeschlossenes Studium der Anglistik / Amerikanistik

· Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule

· Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bil-dungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden.

· Sprachlehrer-Diplom für Englisch

Deutschkenntnisse: Bei Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2).

Als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen akzeptieren wir:

· Deutsch als Muttersprache (Nachweis mittels Ausweisdokument)

· Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mind. Stufe 2

· Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs

· TestDaF, mindestens TDN 4 im Durchschnitt, schwächere Leistungen in einzelnen Bereichen können durch bessere Leistungen in andern Teilbereichen ausgeglichen werden, aber kein Teilbereich darf unter TDN 3 sein

· Deutsches Sprachdiplom der Stufe II der Kultusministerkonferenz mit dem Niveau C1

· Goethe-Zertifikat C2

· Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch

· telc Deutsch C1 Hochschule

· Hochschulreife an einer deutschen Schule

· Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer Hochschule in Deutschland

· Abgeschlossenes Studium der Germanistik im Hauptfach

· Abschluss eines Studiums, das zu mehr als 50 % in deutscher Sprache durchgeführt wurde

· Sprachlehrer-Diplom für Deutsch

· Hochschulabschluss als „Dolmetscher“ oder „Übersetzer“ mit Deutsch als Hauptfach

Welche Unterlagen werden von mir benötigt?

Persönliche Daten:

· Adresse, Lebenslauf etc.

Dokumente (Formate: pdf oder doc):

Scannen Sie bitte die Originale der einzureichenden Dokumente ein. Sie müssen sie im Falle Ihrer Zulassung noch einmal zur Immatrikulation vorlegen. Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente in Deutscher und Englischer Sprache berücksichtigt werden können. Alle anderen Dokumente müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden.

· Zeugnisse und TranskripteZum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Transkripte und Zeugnisse über einen ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach eingereicht werden

· Nachweis über Auslandserfahrungen im Studium Hier können Sie Studienleistungen nachweisen, welche Sie im Ausland erbracht haben. „Ausland“ ist dabei definiert als ein anderes Land als das Heimatland und in dem die Hochschulreife erworben wurde

· Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

· Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

· Motivationsschreiben (ca. 2 Seiten)

· Nachweise über relevante Berufs- bzw. Praxistätigkeiten Bitte achten Sie darauf, dass Berufs- und Praxiserfahrungen nicht gleichzusetzen sind mit Erfahrungen im Rahmen des Auslandsstudiums. Diese Trennung muss aus den Dokumenten deutlich hervorgehen. Achten Sie bitte darauf, dass bei Teilzeittätigkeiten der genaue Arbeitsumfang ersichtlich wird! Anerkannt werden nur vom Praktikumsgeber ausgestellte Nachweise über bereits geleistete Tätigkeiten. Verträge und Zusagen können nicht berücksichtigt werden.

Gibt es eine Möglichkeit Unterlagen nachzureichen?

Nein, es können nur Unterlagen berücksichtigt werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal eingereicht wurden.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelor-Zeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelor-Abschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.

2. Immatrikulation Muss ich mich an allen drei Universitäten immatrikulieren?

Ja, die Immatrikulation an allen drei Universitäten ist zwingend notwendig. Nach erfolgreicher Bewerbung über die Universität Potsdam bekommen Sie einen Zulassungsbescheid und ein gesondertes Schreiben in dem Sie erfahren, welche Ihre Hauptuniversität ist. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides „hauptimmatrikulieren“ Sie sich entsprechend an der HU, FU oder UP. An den anderen beiden Universitäten müssen Sie sich dann als sogenannter „Mehrfachimmatrikulierte/r“ einschreiben.

Zusammengefasst verläuft Ihre Immatrikulation also in drei Schritten:

1. Sie erhalten den Zulassungsbescheid, und ein gesondertes Schreiben in dem Sie erfahren, welche Ihre Hauptuniversität ist

2. Sie immatrikulieren sich an Ihrer Hauptuniversität

3. Sie schreiben sich an den anderen beiden Universitäten als Mehrfachimmatrikulierte/r ein.

Die jeweiligen Immatrikulationsanträge, die auszufüllen sind, finden Sie auf den Homepages der Universitäten:

HU: Der Immatrikulationsantrag für eine Hauptimmatrikulation wird Ihnen vom Zulassungsbüro zugeschickt

Antrag für Mehrfachimmatrikulation: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/einschreibung

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/immatrikulation/zulassungsbeschraenkte/index.html

UP: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/immatrikulation-master/master.html

Wo und wie gebe ich den Immatrikulationsantrag ab?

Der Immatrikulationsantrag soll vorrangig postalisch an die jeweiligen Studierendenverwaltungen geschickt werden. Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben möchten, können Sie diesen in den Briefkasten einwerfen.

FU: Freie Universität BerlinStudierendenverwaltungIltisstr. 114195 Berlin

HU:

Humboldt-Universität zu Berlin Studierenden-Service-Center (Lichthof West) Unter den Linden 6 10117 Berlin

UP:

Universität PotsdamDezernat für StudienangelegenheitenAm Neuen Palais 10 14469 Potsdam

Was ist, wenn ich nicht alle Angaben im Immatrikulationsantrag ausfüllen kann?

Der Immatrikulationsantrag ist in der Regel so aufgebaut, dass dieser auf alle Antragsteller/innen individuell zutreffen kann. Deshalb werden Angaben abgefragt, die Sie ggf. nicht betreffen. Bitte lassen Sie die entsprechenden Felder dazu frei. Aufgrund Ihrer eingereichten Unterlagen werden im Zuge der Bearbeitung die relevanten Angaben für Sie von der Sachbearbeitung nachgetragen.

Wie viel Zeit beansprucht die Ausstellung der Immatrikulationsbescheinigung?

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages per E-Mail. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert i.d.R. 3 - 4 Wochen.

Bis wann muss ich etwaige studienrelevante Tätigkeiten nachweisen?

Sobald Sie Angaben in der Online-Bewerbung zu studienrelevanten Tätigkeiten gemacht haben, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis in amtlich beglaubigter Kopie nachweisen.

Ich kann zur Immatrikulationsfrist nicht alle notwendigen Unterlagen einreichen. Was kann ich tun?

Der Antrag auf Immatrikulation muss fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Zusätzliche Unterlagen können an der Freien Universität Berlin innerhalb einer Woche nachgereicht werden. Ihr Bachelorzeugnis und Ihre Exmatrikulationsbescheinigung können an der Universität Potsdam nachgereicht werden. In diesem Fall werden Sie nur vorläufig immatrikuliert und müssen diese fehlenden Unterlagen spätestens bis zum 31.10.2019 einreichen.

Ich bin bereits in einem anderen Studienfach an der FU/HU/UP immatrikuliert, was muss ich bei der Änderung des Studiengangs beachten?

FU:

Bitte reichen Sie den Antrag auf Änderung des Studiengangs zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ein. Die einzureichenden Unterlagen können Sie der Checkliste des Änderungsantrages entnehmen.

Hier finden Sie den Antrag auf Änderung des Studiengangs: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/formulare/antrag_aenderung_stg.pdf

HU:

Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Semesterbeitrag bezahlen und sich rückmelden, wenn Sie vor dem Studienende stehen. Wenn Sie sich für einen weiteren Studiengang an der Humboldt Universität bewerben, wird Ihr Semesterbeitrag im Falle einer Zulassung für den neuen Studiengang verbucht. Im Fall einer Exmatrikulation während des Semesters, erhalten Sie die gezahlten Beiträge für das Semesterticket (unter Angabe Ihrer Bankverbindung auf formlosen Antrag an das Immatrikulationsbüro) anteilig und abzgl. einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.

Die Rückmeldefristen sind weiter unten aufgeführt.

UP:

Studierende, die bereits an der UP immatrikuliert sind (BA oder MA) sollen keinen Immatrikulationsantrag stellen, sondern innerhalb der Rückmeldefrist (15.7.) einen Antrag auf Aufnahme eines Masterstudiums stellen, sonst geht das Studierendensekretariat von einer Exmatrikulation aus.

Hier finden Sie den Antrag auf Aufnahme eines Masterstudiums: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/studium/docs/03_studium_konkret/08_formulare/studienbereich/wechsel_zu_master_nichtlehramt.pdf

Wie hoch sind die Studiengebühren?

Für den MAIB werden keine Studiengebühren erhoben, sondern nur so genannte "Semestergebühren und -beiträge". Die Beiträge ändern sich jedes Semester, deswegen lohnt es sich immer auf die verlinkten Websites der Universitäten zu schauen.

Beispielsweise betrug im Sommersemester 2019 der reguläre Semesterbeitrag der FU 311,99 €.

Der reguläre Semesterbeitrag der HU betrug im Sommersemester 2019 315,64 €.

Der reguläre Semesterbeitrag der UP betrug im Sommersemester 2019 296,06 €.

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/gebuehren/index.html

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/rueckmeld

UP: https://www.uni-potsdam.de/studium/konkret/studienorganisation/rueckmeldung.html

Diese Beträge enthalten unter anderem die Verwaltungsgebühren und die Kosten für ein Ticket des öffentlichen Nahverkehrs im Schienennetz Berlin-Potsdam (Tarifbereich ABC). 

Wie muss ich den Semesterbeitrag bezahlen?

Der Semesterbeitrag muss innerhalb der Frist auf das jeweilige Universitätskonto überwiesen werden. Die Fristen entnehmen Sie den oben verlinkten Websites der Universitäten.

Empfänger: Freie Universität Berlin

IBAN: DE45100708480513128908

BIC/ SWIFT: DEUTDEDB110

Verwendungszweck: Ihr Nachname/Ihr Vorname/MAIB, z. B. Mustermann/Hans/MAIB

(Zur erfolgreichen Verbuchung Ihrer Zahlung ist diese Reihenfolge im Feld „Verwendungszweck“ strikt einzuhalten!)

Empfänger: Humboldt-Universität Berlin

IBAN: DE64 1001 0010 0651 8231 04

BIC/ SWIFT: PBNKDEFF (PBNKDEFFXXX)

Verwendungszweck: Name, Vorname (sofern Sie ein Schreiben bekommen, kann der Verwendungszweck anders lauten, dies ist kein Problem, die hier genannten Daten sind ausreichend).

Bei der Universität Potsdam bekommen Sie nach Prüfung der eingegangenen Immatrikulationsunterlagen die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Onlineportal angegebene E-Mail-Adresse.

Muss ich den Semesterbeitrag an allen drei Universitäten bezahlen?

Die Semestergebühren sind jedes Semester an der Universität der Hauptimmatrikulation zu zahlen.

Ausnahme: Bei einer Mehrfachimmatrikulation erhebt die Universität Potsdam zusätzlich eine kleine Gebühr.

3. Studium und StudienverwaltungWas ist die Studien- und Prüfungsordnung und wofür nutze ich sie?

In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) sind die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der Aufbau des Studiums festgehalten. Wenn Sie wichtige Fragen zum Studium haben, lohnt es sich also immer in die Studien- und Prüfungsordnung zu schauen. Die Studienordnung regelt den allgemeinen Aufbau und Verlauf Ihres Studiums und enthält wichtige Hinweise zu den Lehrformen des Studiums (Seminare, Vorlesungen, Module etc). In der Prüfungsordnung ist genau geregelt welche Anforderungen und Verfahren für die abzulegenden Prüfungsleistungen gelten. Am Ende der SPO finden Sie im Übrigen einen empfohlenen Studienverlaufsplan.

Sie finden die SPO auf der MAIB Homepage unter Downloads.

Für Neuimmatrikulierte zum Wintersemester 2019 gilt automatisch die SPO, die zum Wintersemester 2019 in Kraft tritt. Ältere Semester können sich per Umschreibeverfahren in die neue SPO umschreiben lassen.

Wie wechsle ich von der alten in die neue SPO und was muss ich dabei berücksichtigen?

Das Umschreibeverfahren in die neue SPO ist ab Dezember 2019 möglich. Beachten Sie dabei, dass laut § 16 Abs. 3 Satz 3 SPO Ihre Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann: „Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich.“

Zum Wechsel in die neue SPO schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Wechsel in die neue SPO“ an die Geschäftsstelle ([email protected]) und setzen Sie dabei Herrn Christian Opitz und Herrn Nicolas Fescharek in cc ([email protected]; [email protected]). Fragen der Anerkennung werden von der Geschäftsstelle und dem Prüfungsbüro gemeinsam entschieden.

Eine Vergleichstabelle zwischen der alten und der neuen SPO finden Sie hier:

Leistungen, die in der alten SPO unter dem Begleitmodul (6 LP für 1 Seminar) erbracht wurden, können in den Überfachlichen Bereich der neuen SPO (10 LP für 2 Seminare) übernommen und anerkannt werden, sofern das Berufspraktikum mit drei Monaten Mindestdauer ebenso erbracht worden ist. Somit müssen Studierende, die aus der alten in die neue SPO wechseln, keine zweite LV belegen, sondern können die fehlenden 4 LP durch das vergleichsweise längere Praktikum ausgleichen. Die Note des alten Begleitmoduls entfällt.

Das Lenkungsgremium bekräftigt auch für die neue SPO die Pflicht zum Besuch eines so genannten Kernhauptseminars (bzw. „Einführungskurses“) in jedem der PM und WPM. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen ein Seminar mit einer Vorlesung zu ersetzen (sofern eine solche angeboten wird), damit weiterhin gewährleistet ist, dass in jedem PM und WPM eine Überblicksveranstaltung belegt wird.

Muss ich mich jedes Semester erneut rückmelden?

Ja, Sie müssen sich jedes Semester erneut an allen drei Universitäten rückmelden, unabhängig davon, wo Sie hauptimmatrikuliert sind. Sie bekommen von allen dreien Universitäten postalisch oder per Mail eine Erinnerung und dann muss das Geld fristgerecht auf das Konto der Universität überwiesen werden.

FU:

https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/termine/index.html

HU:

https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/rueckmeld

UP:

https://www.uni-potsdam.de/studium/termine/semestertermine.html

Welche Stipendienmöglichkeiten gibt es?

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit sich für die Zeit Ihres Studiums auf ein Stipendium zu bewerben. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Angebote von politischen Stiftungen, sozialen Vereinen und Verbänden. Jede/r sollte sich individuell über ihre/seine Möglichkeiten informieren, ein Stipendium zu bekommen.

Unter folgendem Link sind einige Stipendienmöglichkeiten aufgelistet, die Sie nutzen können (die Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

http://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/studium/frankreich/stud_fu_hec/finanzierung/Liste_Stipendienm__glichkeiten.pdf. 

https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/

Für Referenzschreiben wenden Sie sich bitte an Dozierende Ihres Vertrauens, idealerweise solche, bei denen Sie bereits Leistungen erbracht haben.

Wann muss ich mich um ein Urlaubssemester kümmern?

Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist frühestens zusammen mit der Rückmeldung oder bis spätestens sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.

Welche Funktionen hat mein Studierendenausweis?

FU/ HU – Campuscard:

Die Campuscard vereinigt den Studierendenausweis mit der Mensakarte, dem VBB Ticket und dem Bibliotheksausweis auf einer Karte.

· Ausleihe an den Bibliotheken mit der Campuscard

· Nutzung der Garderobenschränke

· Aufladen von Guthaben und Bezahlung an den Mensakassen

· Bezahlung der Bibliotheksgebühren (bar oder mit EC-Karte) an den Kassenautomaten

· Verwendung von Druckern und Kopieren

· Nutzung des VBB Tickets auch ohne Personalausweis, wenn die Fotooption gewählt wurde

UP – PUCK:

Die PUCK vereinigt den Studierendenausweis mit der Mensakarte, dem VBB Ticket und dem Bibliotheksausweis auf einer Karte.

· Ausleihe an den Bibliotheken mit der PUCK

· Aufladen von Guthaben und Bezahlung an den Mensakassen

· Verwendung von Druckern und Kopieren

· Bezahlen der Nutzung der Wäscheräume im Wohnheim

· Nutzung des VBB Tickets

Wer hilft mir bei Problemen im Studium?

Bei Problemen im Studium gibt es für Sie mehrere Anlaufstellen.

FU: Telefon: +49 30 838 70000

E-Mail: [email protected]: Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-15 Uhr

HU:

Telefon: (030) 2093-70270Sprechzeiten: Montag 10 - 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch 13 - 15 Uhr

UP:

Telefon: +49 331 977-1715E-Mail: [email protected]

Bei Problemen, die den MAIB betreffen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle und Herrn Fescharek: [email protected] und [email protected]

Von studentischer Seite bietet die Fachschaftsinitiative FSI*OSI ihre Hilfe an: http://fsiosi.blogsport.de/

Welche Möglichkeiten habe ich mich mit anderen MAIB Studierenden zu vernetzen?

Die SV (Studierendenvertretung, siehe unten) organisiert die Vernetzung der Studierenden untereinander. Es gibt einen MAIB-Stammtisch und verschiedene Email-Verteilerlisten zur aktiven Vernetzung.

Darüber hinaus gibt es den Verein IB an der Spree, der unter anderem versucht, sich für die Verbesserung der Kontakte zwischen Studierenden, Ehemaligen, Interessierten und Personen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft einzusetzen. E-Mail: [email protected].

Wie kann ich mich hochschulpolitisch engagieren?

Wenn Sie hochschulpolitisch aktiv werden wollen, dann können Sie sich als Kandidat/in für die Studierendenvertretung des MAIB aufstellen lassen. Die Wahl findet in der Einführungswoche statt.

Die Studierendenvertretung des MAIB vertritt die Studierendenschaft in den studiengangsspezifischen Gremien der drei beteiligten Universitäten, indem sie stimmberechtigte Mitglieder entsendet.

Die Studierendenvertretung setzt sich aus eine/r Vertreter/in pro Universität sowie Stellvertreter/innen zusammen. Die Studierendenvertretung ist Ansprechpartner/in für Studierende und Studieninteressierte des MAIB für Fragen aus Studierendenperspektive. Bei einer erfolgreichen Kandidatur müssen Sie von den zuständigen Fachschaftsräten bestätigt werden.

4. Kurse und Seminare Was ist ein Modul?

Alle Lehrveranstaltungen finden im Rahmen von sogenannten Modulen statt. Ein Modul ist ein thematischer Block, der aus mehreren Lehrveranstaltungen besteht Um ein Modul zu validieren müssen zwei Lehrveranstaltungen belegt werden. Sie können selbst entscheiden in welcher Veranstaltung des Moduls sie einen Teilnahmeschein oder Leistungsschein machen möchten. Für einen Teilnahmeschein müssen Sie 85 Prozent der Zeit in der Lehrveranstaltung präsent gewesen sein. Für einen Leistungsschein müssen Sie eine Prüfungsleistung absolvieren.

Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es?

Innerhalb der Module gibt es verschiedene Arten von Veranstaltungen, die belegt werden können:

Vorlesungen (V) bzw. Kernseminare (K-HS) Vorlesungen geben einen Überblick über die einschlägigen Theorien und empirischen Erscheinungsformen in den Kernbereichen des Studiums. In der neuen SPO (ab 2019) heißen die Kernseminare „Einführungskurse“. Das Lenkungsgremium hat am 22.11.2019 auch für die neue SPO die Pflicht zum Besuch eines so genannten Kernhauptseminars (bzw „Einführungskurses“) in jedem der Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule bestätigt. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, ein Seminar mit einer VL zu ersetzen (sofern eine solche angeboten wird), damit weiterhin gewährleistet ist, dass in jedem PM und WPM eine Überblicksveranstaltung belegt wird.

Hauptseminare (HS)

Hauptseminare dienen der vertiefenden Erarbeitung von Zusammenhängen anhand von systematischen Fallstudien oder der Ausbildung von regionen-, theorie- oder methodenbezogener Kompetenz.

Projektkurse (PK)

Projektkurse werden in der Regel über zwei Studiensemester angeboten und dienen der individuellen inhaltlichen Schwerpunktbildung.

Kolloquien (K)Kolloquien dienen der Vorbereitung oder Begleitung der Masterarbeit.

Die verschiedenen Veranstaltungen werden mit verschiedenen Prüfungsformen validiert. Einzelheiten finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (auf der MAIB Homepage unter Downloads).

Wie melde ich mich für einen Kurs an?

Am Anfang jedes Semesters müssen Sie sich über Campus Management (i.d.R. WiSe 01.10 – 01.11/ bzw. Puls (UP) (i.d.R. WiSe 01.10 – 10.11/ SoSe 01.04 – 10.05) und Agnes (HU) (Fristen erfahren Sie in der jeweiligen Veranstaltungsübersicht) für die Kurse des MAIB anmelden. Eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass Sie an allen drei Universitäten immatrikuliert sind. Sie können sich im Vorlesungsverzeichnis des MAIB (ein Beispiel eines vergangenen Semesters finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/vv/de/modul?id=80067&sm=458207) die Kurse anschauen, für die Sie sich interessieren. Am OSI besteht die Möglichkeit, sich zunächst in viele Kurse einzuschreiben, um in die Kurse „hineinzuschnuppern“. Für jeden Kurs, der nicht an der FU stattfindet, müssen Sie sich „doppelt“ einbuchen, das heißt, Sie müssen beispielsweise einen Kurs an der Universität Potsdam sowohl über Campus Management als auch über Puls buchen.

Darüber hinaus ist die Anmeldung auf den e-Learning Plattformen (Blackboard, Moodle) der Universitäten wichtig, um Zugang zu relevanten Informationen und Unterlagen zu bekommen (Kurspläne, Reader etc.). Hierfür gelten die von der jeweiligen Universität bzw. dem/der Dozenten/Dozentin festgelegten Verfahren und Fristen.

Wie kann ich mich von einem Kurs wieder abmelden?

Grundsätzlich stellt die Abmeldung von einem Kurs kein Problem dar. Wenn Sie sich nach der Anmeldefrist doch gegen einen Kurs entscheiden, können Sie das über Campus Management/Puls/Agnes tun. Bitten Sie den Dozierenden/ die Dozierende darum, eine Mail zu schreiben, in der die Abmeldung bestätigt wird. Dabei setzen Sie bitte das MAIB Büro und das Studienbüro in cc ([email protected]).

Muss ich Kurse an allen drei Universitäten besuchen?

Die Besonderheit des MAIB ist, dass Sie an allen drei Universitäten ein breitgefächertes Kursangebot nutzen können. Doch Sie können selbst entscheiden, an welcher Universität Sie wie viele Kurse machen möchten. Dafür gibt es keine strengen Vorgaben.

Habe ich nach Ablauf der Anmeldefrist noch Anspruch auf die Teilnahme an Kursen?

Die Anmeldefristen sind aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands für die Universitätsverwaltung sehr wichtig. Wenn der Fall besteht, dass Sie die Frist verpasst haben und dennoch am Kurs teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Dozentin/ an den Dozenten. Einen Anspruch auf den Kurs haben Sie jedoch nicht, die Entscheidung obliegt in diesem Fall der Dozentin/ dem Dozenten. Letztere müssen uns dann eine Mail schreiben, mit Ihnen, dem MAIB Büro und dem Studienbüro ([email protected]) in cc, in der bestätigt wird, dass angesichts der in der MAIB SPO geltenden Regelungen zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme eine Kursteilnahme noch sinnvoll möglich ist. Bitte schicken Sie in dieser Mail auch die Matrikelnummer mit.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht für die Kurse?

Um am Ende des Semesters einen Teilnahme- oder Leistungsschein zu erhalten, muss in den Veranstaltungen die „aktive und regelmäßige“ Teilnahme nachgewiesen werden. Die „aktive Teilnahme“ wird in der Regel mit einem Referat, Protokoll oder ähnlichen Leistungen erbracht. Für die „regelmäßige Teilnahme“ gilt die Regelung, dass Studierende in 85% der Sitzungen anwesend sein müssen.

Wie werden die Leistungspunkte für die Kurse vergeben?

Leistungspunkte (LP) messen nicht allein Ihre Anwesenheitszeit in den Lehrveranstaltungen, sondern auch Ihren gesamten Arbeitsaufwand, der zum Abschluss des Moduls nötig ist. Leistungspunkte werden deshalb nicht für den Arbeitsaufwand als solchen vergeben, sondern grundsätzlich nur, wenn Sie regelmäßig und aktiv an den in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen teilnehmen und die jeweilige Modulprüfung bestehen.

Die Begriffe „Leistungspunkte“ und „ECTS“ sind im MAIB gleichbedeutend. Einen Leistungspunkt (LP/ECTS) bekommen Sie für 30 Arbeitsstunden.

5. Prüfungen und Noten

Wende ich mich bei Prüfungsfragen an das Prüfungsbüro oder an den Prüfungsausschuss?

Ihr direkter Ansprechpartner ist das Prüfungsbüro des MAIB (Geschäftsstelle FU). Es nimmt Ihre Anliegen per Mail oder per Post entgegen und leitet diese dann an den zuständigen Prüfungsausschuss Ihrer Hauptuniversität (die Universität an der sie hauptimmatrikuliert sind) weiter. Die finale Entscheidung über Ihre Anfrage wird vom Prüfungsausschuss getroffen. Das Prüfungsbüro ist nur eine vermittelnde Instanz.

Welche verschiedenen Arten von Prüfungen gibt es?

Um in einem Seminar einen Leistungsschein zu erhalten gibt es verschiedene Arten von Prüfungsleistungen:.

1. Klausur2. Hausarbeit im Kernseminar (ca. 6.000 Wörter)3. Hausarbeit im Hauptseminar (ca. 6.000 Wörter)4. Hausarbeit im Projektkurs (ca. 10.000 Wörter)5. Essay oder Policy Paper im Hauptseminar (ca. 3.000 Wörter, Ersatzleistung Vertiefungsmodul)6. Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 3.000 Wörter)7. Sonstige Leistung (z.B. Thesenpapier)

Wie gehe ich vor, wenn ich aufgrund einer Krankheit eine Prüfungsleistung nicht absolvieren kann?

Wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen können ist eine ärztliche Bescheinigung als Bestätigung Ihrer Krankheit erforderlich. Hier gilt: Die Bescheinigung muss spätestens drei Arbeitstage nach dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des MAIB eingegangen sein.

Gute Besserung

Was kann ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?

Wenn Sie eine Prüfung (z.B. Klausur, Hausarbeit, Essay) nicht bestanden haben, können Sie diese grundsätzlich einmal wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung sollte spätestens am Beginn des folgenden Semesters erfolgen. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen genehmigen.

Ich bin mit meiner Note nicht einverstanden, was kann ich tun?

Sie können die Möglichkeit einer Notenverbesserung in Anspruch nehmen. Eine benotete Prüfungsleistung, die innerhalb der Regelstudienzeit erbracht wurde, kann zur Verbesserung der Note einmal wiederholt werden. Dabei müssen Sie eine Veranstaltung gleichen Typs besuchen und eine neue Modulprüfung erbringen. Den Antrag auf Wiederholung der Leistung müssen Sie schriftlich an den Prüfungsausschuss richten.

6. Transkripte Was ist überhaupt ein Transkript?

Ein Transkript (Englisch: Transcript of Records) ist ein aktueller Leistungsnachweis der Hochschule. Das Transkript enthält:

1. Alle bereits erbrachten Prüfungsleistungen2. Auflistung Ihrer bereits besuchten Kurse (Titel und Zeitraum der Belegung)3. Erreichte ECTS4. Alle bereits erlangten Prüfungsnoten

Wie und wo erhalte ich mein Transkript?

Ihr Transkript können Sie aktuell bei der MAIB Geschäftsstelle anfragen. Dazu schreiben Sie einfach eine formlose Mail an: [email protected] und [email protected] mit der Bitte nach Ihrem aktuellen Transkript. Die Ausstellung der Abschlussdokumente und die Verwaltung deutschsprachiger Transkripte aus Campus Management wird ab dem Sommersemester 2020 vom Studien- und Prüfungsbüro übernommen. In Zukunft soll es für alle Studierende des MAIB möglich sein, sich Transkripte selbständig auszudrucken (die technisch notwendigen Vorbereitungen werden aktuell getroffen).

7. PraktikumMuss ich ein Praktikum absolvieren?

Studierende des MAIB müssen unter der alten SPO (vor 2019) ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum absolvieren. In der neuen SPO ist das Praktikum nicht verpflichtend und sechswöchig. Das Praktikum soll Ihnen einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen und Sie mit den Anforderungen und Problemen der Berufspraxis konfrontieren.

Studierende des Doppelmasters mit MGIMO haben die Wahl zwischen einem kurzen Praktikum (6 Wochen für 10 LP) und einem langen Praktikum (12 Wochen für 14 LP).

An wen und wann sende ich den Praktikumsbericht?

Praktikumsberichte sind spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Praktikums bei dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten an der Praktikumsstelle der Universität Potsdam abzugeben. Der/die jeweilige Praktikumsbeauftragte bescheinigt die Teilnahme an einem Praktikum.

Zurzeit werden alle MAIB Praktikumsberichte von dem Praktikumsbeauftragten an der Universität Potsdam ausgestellt.

Praktikumsbetreuung für Sozialwissenschaften 

Universität PotsdamLehrstuhl für Internationale PolitikPraktikumsberatungAugust-Bebel-Str. 89, Haus 1, Raum 2.6914482 PotsdamTel. (+49) 331 977  4679E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner: Dominik Zeidler

Ist es möglich sich andere Tätigkeiten als Praktikum anerkennen zu lassen und wenn ja, welche?

Die Anerkennung von anderen Tätigkeiten, die vor oder während dem Studium im MAIB absolviert wurden, ist möglich. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Tätigkeiten, die Ihnen anerkannt werden können:

1.Tätigkeit als studentische Hilfskraft/ Werkstudent/in (soweit studienrelevant) 2. Anderweitige berufliche Tätigkeiten3. Berufsausbildungen (wenn studiennah)4. Einzelfallprüfung bei Zeitsoldat/innen

Im Fall der Anerkennung ist die Sechs-Wochen-Regelung zur Abgabe des Praktikumsberichts hinfällig, nicht jedoch die Pflicht zum Nachweis des Praktikums und zum Erstellen eines Praktikumsberichts.

Ich muss für meine Praktikumsbewerbung belegen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wie geht das?

Die Geschäftsstelle des MAIB stellt Ihnen gerne eine Bestätigung aus, dass es sich bei Ihrem Praktikum laut Studienordnung um ein Pflichtpraktikum handelt. Schicken Sie uns dafür eine E-Mail an [email protected] mit folgenden Informationen:

1. Vollständiger Name2. Studiengang mit geltender Studienordnung3. Geburtsdatum 4. Matrikelnummer 5. Die Adresse, an welche die Bestätigung versandt werden soll.

Sie können auch gerne in der Sprechstunde vorbeikommen - dann können Sie die Bestätigung direkt mit nach Hause nehmen.

Welche Dokumente muss ich mir am Ende des Praktikums von der Praktikumsstelle aushändigen lassen?

1. Nachweis der Ableistung eines dreimonatigen (in der neuen SPO sechswöchigen) Vollzeitpraktikums (38,5 Stunden wöchentlich entsprechen einem Vollzeitpraktikum). Werden weniger Stunden in der Woche abgeleistet wird die Praktikumsdauer entsprechend auf die Wochenarbeitsstunden umgerechnet. Die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden müssen vom Praktikumsgeber im entsprechenden Praktikumszeugnis bescheinigt werden. Falls vom Praktikumsgeber während des Praktikums Urlaub gewährt wird, wird dieser nicht auf die Praktikumszeit angerechnet. Gleiches gilt für Fehlzeiten aus anderen Gründen.2. Tätigkeitsbescheinigung des Praktikumsgebers mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale.

Welche Formalien gibt es für den Praktikumsbericht zu beachten?

Die Abgabe des Praktikumsberichts ist nach Absolvieren des Praktikums erforderlich. Er muss vier bis fünf A4-Seiten Fließtext umfassen. Wurden mehrere Teilpraktika absolviert, ist für jedes Teilpraktikum ein Bericht mit drei bis fünf Seiten anzufertigen.

Ein Praktikumsbericht sollte folgende Informationen enthalten:

1. Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, Studiengang (ggf. Hinweis auf neue/alte Studienordnung), Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in 2. Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers 3. Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll- oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs- bzw. Fehltage

4. Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums; ggf. Anwendung von Kenntnissen des bisherigen Studiums 5. Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen 6. Betreuung, Zusammenarbeit und Atmosphäre während des Praktikums 7. Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative)8. Bewertung des Praktikums in Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenzen; ggf. Weiterempfehlung9. Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung10. Regelung der Unterbringung bei auswärtigen Praktika11. Eigene Unterschrift

Wichtig: Als Anlage ist eine Bestätigung des Praktikumsgebers beizufügen.

Wo finde ich geeignete Praktikumsplätze?

Um einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich im Internet auf den Webseiten des Auswärtigen Amts und internationaler Organisationen und Botschaften nach aktuellen Praktikumsangeboten umschauen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/praktika/praktika-node/praktikumausland-node

https://www.daad.de/ausland/praktikum/vermittlung/de/155-praktika-in-internationalen-organisationen/

https://www.fu-berlin.de/sites/career/news/BFIO-Stellenausschreibungen-International.htm

Ist es möglich ein Praktikum im Urlaubssemester zu absolvieren?

Ja, das ist möglich.

8. Austauschprogramme und Ausland Muss ich ein Auslandssemester absolvieren?

Für Studierende unter der alten SPO, die nicht ein Auslandsstudium im Umfang von mindestens einem Semester nachweisen können, ist ein einsemestriges, fachspezifisches Auslandsstudium verpflichtend. Studierenden unter der neuen SPO wird dringend ein Auslandsaufenthalt empfohlen. Der MAIB verfügt über ein weitreichendes Netz von Partneruniversitäten und Austauschprogrammen mit ausgewählten Universitäten.

Kann ich von der Pflicht des Auslandsemesters entbunden werden?

Das Auslandssemester wird den Studierenden der alten SPO erlassen, wenn schon im Erststudium ein mindestens einsemestriges Auslandsstudium absolviert oder wenn das Erststudium außerhalb Deutschlands gemacht wurde.

Welche Austauschprogramme kann ich nutzen?

Den Studierenden im MAIB stehen zahlreiche Programmplätze an ausländischen Universitäten im Rahmen von ERASMUS/ERASMUS+ und verschiedene Direktaustauschprogramme aller beteiligten Universitäten zur Verfügung.

Darüber hinaus umfasst das MAIB-interne Kooperationsnetz Austauschplätze an der American University (Washington, DC), der Elliott School of International Affairs der George Washington University (Washington, DC), der Bush School of Government and Public Service an der Texas A&M University sowie dem Department of International Relations und dem European Forum an der Hebrew University of Jerusalem.

Welche Fristen gibt es für die verschiedenen Austauschprogramme?

Erasmus: 31. Januar (jedes Jahr)

Direktaustausch: Auf der verlinkten Website finden Sie die Bewerbungsfristen für die Direktaustauschprogramme:

https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/direkt/bewerbungstermine/index.html

MAIB-intern:

American University SIS: Springterm: 01. September, Fallterm: 15. Januar Washington University, Elliott School: 01. Dezember Hebrew University of Jerusalem: Sommersemester: 01. September, Wintersemester: 15. Januar Texas A&M University, Bush School: 15. Januar

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Erasmus:

1. Online-Bewerbungsformular (verfügbar im Outgoing-Portal vom 15. November bis 31. Januar sowie vom 1. Mai bis 15. Mai) 2. Immatrikulationsbescheinigung 3. Tabellarischer Lebenslauf (deutsch) 4. Motivationsschreiben (deutsch) 5. Ausführliche Darstellung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens, Darlegung Ihres fachlichen Interesses sowie der Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts6. Aktuelle Leistungsnachweise 7. Sprachnachweis (entsprechend den Anforderungen der Partnerhochschule)

Direktaustausch:

Auf der verlinkten Website finden Sie die geforderten Bewerbungsunterlagen für die einzelnen Direktaustauschprogramme:

https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/direkt/bewerbungsunterlagen/index.html

MAIB-intern:

1. Tabellarischer Curriculum Vitae (unterschrieben, mit Ort und Datum) in englischer Sprache. Geben Sie bitte Informationen zu Ihrer Studienfachwahl, Ihrem Studienverlauf sowie zu außeruniversitären Tätigkeiten, sozialem Engagement etc. an2. Statement of Purpose in englischer Sprache (ca. 500 Wörter)3. Ein Gutachten (in englischer Sprache). Die Gutachten müssen von den Gutachtern (auf dem Postweg oder per E-Mail an [email protected]) direkt an die Bewerbungskommission geschickt werden. Die Gutachten müssen ebenfalls spätestens bis zum Bewerbungstermin eingegangen sein. Eine Aushändigung der Gutachten an die Bewerber/innen ist ausgeschlossen4. Kopie des Zeugnisses über den ersten Studienabschluss (z.B. Bachelor) oder ggf. des Zwischenprüfungs- bzw. Vordiplomzeugnisses5. offizielles aktuelles Transkript (Die Richtigkeit der Angaben über Anzahl und Benotung der Scheine wird nach abgeschlossener Auswahl überprüft. Bei falschen oder unvollständigen Angaben wird die Nominierung zurückgezogen)6. Immatrikulationsbescheinigung7. Passfoto8. Passkopie 

Was muss ich alles vor meinem Auslandsaufenthalt erledigen?

Vor dem Auslandsaufenthalt ist es wichtig, dass Sie sich idealerweise um ein Urlaubssemester kümmern, damit Ihre Semesterzahl sich nicht unnötig erhöht, weil Sie ins Ausland gehen. Weiterhin müssen Sie sich um die Anfertigung eines „Learning agreements“ kümmern. Für ERASMUS und den Direktaustausch gibt es ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/formulare/index.html.

Für die MAIB-internen Kooperationen müssen Sie selbstständig eine übersichtliche Tabelle anfertigen, in der Sie einen Vorschlag machen, welchen Modulen die im Ausland zu belegenden Kurse zugeordnet werden sollen. Die Tabelle sollte folgende Informationen enthalten: Kursnamen, Dozent/in, Prüfungsform, anzurechnendes Modul und Note.

Was muss ich nach meinem Auslandsaufenthalt alles erledigen?

Wenn Sie aus dem Ausland wiederkommen, ist es wichtig, dass Sieder Geschäftsstelle Ihr Transcript of Records der Partneruniversität zukommen lassen und die Anrechnung mit dem Learning Agreement durchführen lassen.

9. Anerkennung und Anrechnung Wie funktioniert der Prozess der Anrechnung, wenn ich aus dem Ausland wiederkomme?

Um Ihre Kurse anerkennen zu können, brauchen wir von Ihnen das Transcript of Records und eine übersichtliche Tabelle, in der Sie einen Vorschlag machen, welchen Modulen die im Ausland belegten Kurse zugeordnet werden sollen. Die Tabelle sollte folgende Informationen enthalten: Kursnamen, Dozent/in, Prüfungsform, anzurechnendes Modul und Note. Die MAIB Geschäftsstelle wird sich um die Anrechnung kümmern und Sie darüber informieren, welche Kurse angerechnet werden können.

Ist es möglich Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen zu lassen?

Ja die Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Masterstudium ist möglich. Leistungen die innerhalb eines Bachelorstudiums erworben wurden, können wir Ihnen leider nicht anerkennen.

Ist es möglich, bereits erbrachte Leistungen aus einem Parallelstudium anrechnen zu lassen?

Nein. Wir können Ihnen keine Leistungen aus einem Parallelstudium anerkennen.

Kann ich mir Sprachkurse anerkennen lassen?

Ja, absolvierte Sprachkurse können wir Ihnen anerkennen, allerdings nur außerhalb der Module des Studiengangs und ohne Note.

10. Bescheinigungen Welche Bescheinigungen kann ich mir bei der MAIB Geschäftsstelle ausstellen lassen?

Folgende Bescheinigungen stellt ihnen die MAIB Geschäftsstelle auf Anfrage per Mail oder persönlich aus. (Bearbeitungszeit bitte vorher einplanen)

1. Bescheinigung der Immatrikulation 2. Bescheinigung über Abschluss des Masterstudiums3. Bestätigung des Praktikums 4. Bescheinigung über Verlängerung des Studiums5. Bescheinigung über voraussichtlichen Abschluss6. Bescheinigung über Abschluss des Masterstudiums

11. Masterarbeit Was gilt es bei der Anmeldung der Masterarbeit zu beachten?

Sie können sich für die Masterarbeit anmelden, wenn sie im MAIB immatrikuliert sind und alle erforderlichen Studienleistungen erbracht haben. Hierzu zählen das Pflichtpraktikum, sowie der Nachweis des obligatorischen Auslandssemesters. Für die Anmeldung der Masterarbeit darf ein Schein noch ausstehen. Allerdings muss die dazugehörende Leistung (HA/Klausur) vom Studierenden erbracht worden sein. Der/der korrigierende Dozent/in muss bestätigen, dass die Arbeit abgegeben und bestanden ist, ohne dass die Note bereits vorliegt. Diese Regelung gilt grundsätzlich.

Ab dem nächsten Anmeldetermin zum 1. Februar 2020 melden Sie Ihre Masterarbeit nicht mehr bei der Geschäftsstelle, sondern im Prüfungsbüro (Christian Opitz) an. Sprechzeiten sind in der Vorlesungszeit Montag und Mittwoch von 11h bis 13h und in der vorlesungsfreien Zeit Mittwoch 11h bis 13h. Anmeldungen können entweder persönlich im Raum 320 in der Ihnestr. 21 abgegeben oder in der Post aufgegeben werden (Prüfungsbüro Ihnestr. 21, 3 OG, 14195 Berlin).

Welche Anmeldezeiträume gibt es für die Masterarbeit?

Es gelten folgende Anmeldedaten für die Masterarbeit: 1. Februar, 1. April, 1. Juli und 1. Dezember.

Die Arbeit kann am Abgabetag bis 24.00 Uhr im adressierten Umschlag in den Briefkasten des Otto-Suhr-Instituts (Ihnestr. 22) eingeworfen werden oder in der Post aufgegeben werden (Freie Universität Berlin, Prüfungsbüro Master-Studiengang Internationale Beziehungen, Otto-Suhr-Institut, Ihnestraße 26, 14195 Berlin). Es gilt das Datum des Poststempels.

Muss ich für das Anmelden/ Einreichen meiner Masterarbeit noch immatrikuliert sein?

Ja, eine Immatrikulation ist für die Anmeldung/ das Einreichen der Masterarbeit notwendig.

Muss ich für die Verteidigung der Masterarbeit noch immatrikuliert sein?

Ja, eine Immatrikulation ist für die Verteidigung der Masterarbeit notwendig. Für Studierende unter der neuen SPO entfällt die Verteidigung der Masterarbeit.

Was muss ich bei der Wahl des Gutachters/ der Gutachterin beachten?

Prüfungsberechtigt sind Prüfer/innen, die mindestens promoviert sind. Einer/eine der Prüfer/innen muss eine Professur innehaben oder habilitiert sein. Eine/einer der Prüfer/innen muss aus dem Lehrkörper des MAIB stammen. Der/die zweite Prüfer/in kann auch von außerhalb der beteiligten Universitäten kommen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass sichergestellt ist, dass beide Gutachter/innen bei Ihrer mündlichen Prüfung anwesend sind.

Gibt es für die Masterarbeit eine Verteidigung?

Wenn Sie vor 2019 zugelassen wurden, müssen Sie Ihre Masterarbeit vor Ihren beiden Gutachter/innen verteidigen. Die Verteidigung dauert mindestens 20 Minuten. Sie sind selbst für die Terminfindung mit den beiden Gutachter/innen zuständig.

Unter der zum Wintersemester 2019 in Kraft getretenen SPO entfällt die mündliche Verteidigung der Masterarbeit.

Ist auf dem Anmeldeformular eine eingescannte Unterschrift des Gutachters/der Gutachterin zulässig?

Ja, gescannte Unterschriften oder eine E-Mail der beiden Gutachter/innen sind für die Anmeldung ausreichend. Das Original muss der Geschäftsstelle jedoch nachgereicht werden.

Ist die Anerkennung einer bereits verfassten Masterarbeit möglich?

Ja die Anerkennung einer bereits verfassten Masterarbeit ist grundsätzlich möglich, wenn sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Masterstudiengang MAIB zu erbringenden Masterarbeit unterscheiden.

Ich bin während der Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit krank geworden, was nun?

Wenn Sie wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung Ihrer Masterarbeit gehindert sind, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum Sie prüfungsunfähig sind. Hierzu genügt keine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Vielmehr muss der Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen Sie gemeinsam mit dem ärztlichen Attest im Original per Post an die MAIB Geschäftsstelle senden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Masterarbeit informiert.

Kann ich meinen Titel nach der Anmeldung der Masterarbeit noch ändern?

Der Titel kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit geändert werden.

12. StudienabschlussWann und wie bekomme ich meine Abschlussdokumente?

Sobald die MAIB Geschäftsstelle das offizielle Protokoll Ihrer mündlichen Verteidigung (unter der alten SPO) vorliegen hat, werden Ihre Abschlussdokumente angefertigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt und Anfragen auf eine schnellere Bearbeitung nicht berücksichtigt werden können.

Sind die Abschlussdokumente nur auf Deutsch?

Sie bekommen Ihre Abschlussdokumente auf Deutsch und auf Englisch ausgestellt.

Wie bekomme ich meine Abschlussdokumente, wenn ich nicht in Berlin bin?

Wenn Sie sich nicht in Berlin befinden, dann teilen Sie uns das bitte per Mail mit, dann können wir Ihnen auf Anfrage Ihre Abschlussdokumente per Einschreiben zukommen lassen.

13. Exmatrikulation Wann beantrage ich eine Exmatrikulation?

Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie, wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten oder Ihr Studium abbrechen oder unterbrechen wollen oder nach der Verteidigung der Masterarbeit (Immatrikulation vor 2019).

Muss ich mich an alle drei Universitäten exmatrikulieren?

Ja, da Sie an allen drei Universitäten immatrikuliert sind, müssen Sie sich dementsprechend auch an allen drei Universitäten exmatrikulieren.

Wie und wo kann ich die Exmatrikulation beantragen?

Sie müssen Ihre Exmatrikulation schriftlich zum Abschluss des laufenden Semesters bei der Studierendenverwaltung beantragen. Der unterschriebene Antrag kann neben dem regulären Postweg auch per Fax oder E-Mail eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5-7 Tage. Für den Fall, dass Sie eine sofortige Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, kann diese während der Sprechzeit der Studierendenverwaltung ausgehändigt werden.

Die Anträge auf Exmatrikulation finden Sie unter den folgenden Links:

FU: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/formulare/antrag_exmatrikulation.pdf

HU: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/formulare/Exma/view

UP: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/studium/docs/03_studium_konkret/08_formulare/studienbereich/a_exma.pdf

Wann wird die Exmatrikulation ausgestellt?

Soll die Exmatrikulation früher als zum Semesterende wirksam werden, so muss dies begründet werden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Studierendenausweis bzw. die Campuscard für das betreffende Semester zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation einreichen. Achtung: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist frühestens zum Datum der Antragstellung bzw. Eingangsdatum möglich. Rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.

Bei einem Hochschulwechsel ist eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nicht zwingend notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen Hochschule identisch ist. Die Bescheinigung wird zeitnah nach Eingang Ihres Antrags bearbeitet und ausgestellt.

14. Studentisches Leben an den Universitäten

Wohnen

Studierendenwerk

Wohnheime und Studentenhotels in Berlin werden vom Studierendenwerk verwaltet. Es gibt ungefähr 40 verschiedene Wohnheime, welche sich sowohl im Zentrum als auch in den Randgebieten Berlins befinden. Die Miete variiert. Außerdem muss eine Kaution bezahlt werden.

Die Kontaktdaten des Studierendenwerks sind:

Studierendenwerk BerlinKontakt Wohnheimabteilung, InfoPoint Hardenbergstraße:Hardenbergstraße 3410623 Berlin

oder

Studierendenwerk BerlinKontakt Wohnheimabteilung, InfoPoint Behrenstraße:Behrensstraße 40/4110117 Berlin

Für beide Adressen gelten Telefon und Email:

Tel. (030) 93939 – 70E-Mail: [email protected]

Studentenwerk Potsdam

Wohnheime in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau werden vom Studentenwerk Potsdam verwaltet. Es gibt insgesamt 32 Wohnheime mit 1-Raum-Apartments, WGs und Zimmern für Studierende mit Kind. Die Miete variiert und es muss eine Kaution von 300€ gezahlt werden.

Die Kontaktdaten des Studentenwerks sind:

Hauptsitz des Studentenwerks PotsdamBabelsberger Straße 214473 Potsdam

Postfach 60 13 53, 14413 Potsdam

Telefon: +49 331 3706-0E-Mail: [email protected]

https://www.studentenwerk-potsdam.de/wohnen/unsere-wohnheime/#/

Bürgermeister-Reuter-Stiftung

Die Bürgermeister-Reuter-Stiftung bietet in ihrem House of Nations Zimmer und Apartments, welche sowohl monatlich als auch für ein paar Tage gebucht werden können.

Tel.  030 491 022-0Fax. 030 492 39 83E-Mail: [email protected]

Internetbörsen zur Wohnungssuche (extern)

· WG gesucht

· Studenten-WG

· Wohnraumbörse des Studierendenwerks

· Allcampus-Suchmaschine

Kurzfristige Unterbringung

Für alle, die noch auf der Suche nach einer Wohnung sind oder aus anderen Gründen kurzfristig eine Unterkunft brauchen, bietet das Studierendenwerk das Studentenhotel an. Dort können Zimmer monatsweise gemietet werden. Wer sich ein Zimmer teilt, zahlt weniger.

Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)

Sie erhalten nach der Zahlung des Semesterbeitrages Ihren Studierendenausweis, welcher auch als Semesterticket fungiert. Mit diesem Semesterticket dürfen Sie sich im gesamten Bereich der Berliner Verkehrsbetriebe bewegen (Tarifbereich ABC). Bei einer Hauptimmatrikulation an der Universität Potsdam gilt Ihr Ticket im Tarifbereich ABC, sowie in ganz Brandenburg. Damit können Sie problemlos auch bis nach Potsdam fahren. Die Mitnahme eines Fahrrades ist kostenlos und in allen S-Bahnen, U-Bahnen, Regionalbahnen und Straßenbahnen möglich. Lediglich in Bussen ist die Fahrradmitnahme nicht gestattet.

Mensa / Verpflegung an den Universitäten

In allen drei Universitäten gibt es Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks. Um dort essen zu können, brauchen Sie Ihre Campuscard. Auf diese Karte laden Sie an den entsprechenden Automaten ein Guthaben und können dieses dann in allen Mensen und Cafeterien nutzen.

Mensen/Cafeterien in der Nähe des OSI (FU-Campus)

· Mensa I (Veggie Mensa), Van't-Hoff-Straße 6 14195 Berlin

· Cafeteria OSI, Ihnestraße 21, 14195 Berlin

· Cafeteria Wirtschaftswissenschaften, Garystr. 21,  14195 Berlin

· Cafeteria Rechtswissenschaften, Van't-Hoff-Str. 8,  14195 Berlin

Mensen/Cafeterien in der Nähe der HU

· Mensa HU Süd, Unter den Linden 6, 10117 Berlin

· Coffeebar HU Säulenmensa, Unter den Linden 6, 10117 Berlin

· Cafeteria HU Grimm-Zentrum, Geschwister-Scholl-Straße 1, 10117 Berlin

Mensen/Cafeterien in der Nähe des Campus Griebnitzsee (Uni Potsdam)

· Mensa Griebnitzsee

· Cafeteria "filmriss"

Bibliotheken

Sie können mit Ihrer Campuscard Bücher in allen Bibliotheken der FU, der HU und der UP ausleihen.

Fachbibliotheken für den MAIB

FU Berlin:Sozialwissenschaftliche BibliothekGarystr. 55, 14195 BerlinTel.: (030) 838 – 55559E-Mail: [email protected]

HU Berlin: Jacob-und-Wilhelm-Grimm-ZentrumGeschwister-Scholl-Straße 1/3, 10117 BerlinTel.: (0)30 / 2093-99370E-Mail: [email protected]

Uni Potsdam: Bereichsbibliothek Babelsberg Universitätskomplex III, Gebäude 5August-Bebel-Str. 89, 14482 PotsdamTel.: 0331 / 977-3311 E-Mail: [email protected]

Hochschulsport

Sie können die Hochschulsportangebote aller Berliner Universitäten und Hochschulen nutzen. Voraussetzung ist lediglich eine gültige Campuscard (egal von welcher Universität sie ausgestellt ist).

Die Hochschulen haben verschiedene Anmeldeverfahren. Diese sind auf den entsprechenden Homepages abrufbar.

· FU Berlin

· HU Berlin

· Universität Potsdam

· Beuth Hochschule für Technik Berlin

· HTW

· HWR

· TU Berlin

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SPO 2010 SPO 2019Kommentare

Kernbereich 40 LP

Aufbaubereich 52 LP

Masterarbeit 28 LP

Kernbereich 40 LP

Aufbaubereich 38 LP

Überfachlicher Bereich 20 LP

Masterarbeit 22 LP

Masterarbeit + Verteidigung => 28 LP (24+4 LP) Keine Verteidigung von Masterarbeit => 22 LP

Praktikum verpflichtend 3 Monate Praktikum optional 6 Wochen

Praktikum 16 LPPraktikum 10 LP

Vertiefungsmodul im Aufbaubereich 12 LPVertiefungsmodul im Aufbaubereich 10 LP

Vertiefungsmodul 2 Seminare aber 2 LeistungenVertiefungsmodul 2 Hauptseminare, aber EINE Leistung, z.B:

- Hausarbeit (ca. 6.000 Wörter)

- Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 3.000

Wörter)

- mündliche Prüfung (ca. 30 Min)

WPM EU Studien und Transformationen 1 VL und

1 Seminar

WPM EU Studien und Transformationen 2 Seminare Pflicht zu Kernhauptseminar bzw Einführungskurs

besteht weiter, sodass mind. eine Überblicks-LV

pro Modul belegt wird

Begleitmodul 6 LP (benotet)Überfachlicher Bereich:

- Pflichtmodul Berufspraxis (10 LP) +

- Weitere Leistungen (10 LP oder 2 LV) aus Masterstudiengängen

der FU/HU/UP

- keine Prüfungsleistung und keine Note

Anrechnung von Sprachkursen: nicht möglichAnrechnung von Sprachkursen: im Überfachlichen Bereich

Kolloquium: nicht verpflichtendKolloquium: verpflichtend Das Kolloquiumsmodul ist in der Substanz

unverändert, aber es heißt nun "Forschung

Internationale Beziehungen IV", 5 LP

SPO 2010 vs. SPO 2019