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Ausfuhrverfahren
Glossar1 die Verfügungsberechtigung
2 das Ausfuhrbegleitdokument
3 die Beanstandungen
4 die Ausfuhrerstattung
5 die Ankunftsanzeige
6 der Subunternehmer
7 die Mindestangaben
8 die ergänzende Anmeldung
9 die unvollständige Anmeldung
10 die förmliche Bewilligung
11 die Anschreibung in der Buchführung
12 die Abgabe einer monatlichen Sammelanmeldung
13 die Bewilligungsvoraussetzung
14 der Bewilligungsinhaber des Anschreibeverfahrens
15 der zugelassene Ausführer
16 die sicherheitsrelevanten Daten
17 die Wiederausfuhr von Waren aus Freizonen
18 die vorübergehende Verwahrung
19 die Überlassung der Waren
20 die gemeinschaftsansässige Person
21 die Angabe des Bestimmungslandcodes
22 die Genehmigungspflichten
Ergänzen Sie die Verbeneinreihen erfüllen handeln überlassen
für Rechnung des Ausführers ____________ die Waren zum Ausgang ____________ die Ware in den Zolltarif ____________ die Ausfuhrförmlichkeiten in ihren Geschäftsräumen ____________
Ergänzen Sie die Präpositionenauf durch in unter unter
________ die Angabe des Bestimmungslandcodes und der Warennummer kann verzichtet werden.Die Warenbeschreibung ermöglicht eine sofortige Einreihung der Ware ________ den Zolltarif. Die Abgabe einer Ausfuhranmeldung ist nur ________ Angabe der sicherheitsrelevanten Daten möglichDie Ware ist der Ausgangszollstelle ________ Vorlage des ausgedruckten ABD oder ________ bloße elektronische Ausfuhranzeige gestellt worden.
Formen Sie umdie Vorlage aller für die Ausfuhr notwendigen Dokumentedie noch auszuführende Warealle für die Ausfuhr erforderlichen Datendie mit der summarischen Ausgangsanmeldung elektronisch angemeldeten Ware
In Deutschland ist die elektronische Ausfuhranmeldung mittels des IT-VerfahrensATLAS-Ausfuhr abzugeben.Die summarische Ausgangsanmeldung ist grundsätzlich vom Beförderer abzugeben.
Ergänzen Sie die Sätze mit den Bedeutungserklärungen aus dem Text
Gestellung heißt, …
Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, …
Unter Verlade- bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, …
Der Ausführer ist die Person, …
Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, …
Als Subunternehmer kommt z.B. eine Person in Betracht, …
Erklären Sie die Bedeutung von folgenden SätzenDie Stückelung einer Ausfuhrsendung in Teilsendungen zur Unterschreitung der Wertgrenze ist nicht zulässig.
Ein späteres Umladen, z.B. auf ein anderes Beförderungsmittel, gilt nicht als neues Verladen.
Bei einer Änderung der Ausgangszollstelle können Weiterleitungen von summarischen Ausgangsanmeldungen nicht durchgeführt werden.