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WEGWEISER zum Studium der ANGLISTIK und AMERIKANISTIK an der Universität Augsburg Stand: Oktober 2007

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WEGWEISER

zum Studium der

ANGLISTIK

und

AMERIKANISTIK

an der Universität Augsburg

Stand: Oktober 2007

ii

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung 1 2 Institutionen und Termine 2 2.1 Institutionen 2 2.1.1 Lehrstühle 2 2.1.2 Sprachenzentrum 4 2.1.3 Bibliothek 5 2.2 Zulassungsbeschränkungen 8 2.3 Termine 9 2.4 Studienberatung und Informationen 11 2.4.1 Studienberatung 11 2.4.2 Allgemeine Informationen 12 2.5 Anglistentheater 13 2.6 2.7

Fachschaft Anglistik Beratungsstellen, Frauenbeauftragte

14 15

3 Lehrveranstaltungen 16 3.1 Fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen 16 3.2 Lehrveranstaltungen der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums 19

3.3 Der „Schein“ 23 3.4 Elektronische Hilfsmittel: Computer und INTERNET im

Studium 24

4 Studiengänge 25 4.1 Das Studium der Lehrämter 25 4.1.1 Vertieftes und nicht-vertieftes Studium 26 4.1.2 Modellstudiengang Lehramt vertieft 26 4.1.3 Modellstudiengang Lehramt nicht-vertieft (Grund-/Haupt-

und Realschulen) 30

4.1.4 Modellstudiengang Lehramt an Hauptschulen (Englisch als Teil der Didaktik einer Fächergruppe)

33

4.1.5 Modellstudiengang Lehramt Grundschule (Englisch als Erweiterungsfach)

34

4.2 Das Magisterstudium 35 4.2.1 Allgemeines 35 4.2.2 Modellstudiengang Magister 37 4.3 Kombinierte Studiengänge 39 4.4 Ergänzende Qualifikationen 40 4.5 Hinweise zur sinnvollen Gestaltung des Hauptstudiums 41 5

Prüfungen

43

5.1 Vorbemerkung 43 5.1.1 Zuständigkeit des Prüfungsamtes - Termine 43 5.1.2 PrüferInnen 44 5.2 Vorprüfung (Zwischenprüfung, Magistervorprüfung,

Hauptseminar-Aufnahmeprüfung) 44

5.2.1 Die Vorprüfung in den verschiedenen Studiengängen 44 5.2.2 Zeitpunkt der Vorprüfung im Studium 46 5.2.3 Voraussetzungen 47 5.2.4 Teilprüfung und Gewichtung 47 5.3 Erste Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien 49

iii

5.3.1 Lehramtsprüfungsordnung I 49 5.3.2 Zeitpunkt im Studium 49 5.3.3 Zulassungsvoraussetzungen 50 5.3.4 Inhaltliche Prüfungsanforderungen 52 5.3.5 Teilprüfungen und Gewichtung 52 5.4 Erste Staatsprüfung Lehramt an Grund-/Haupt- und

Realschulen (nicht-vertieftes Studium) 52

5.4.1 Lehramtsprüfungsordnung I 52 5.4.2 Zeitpunkt im Studium 52 5.4.3 Zulassungsvoraussetzungen 52 5.4.3.1 Didaktik der Grundschule 53 5.4.3.2 Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der

Hauptschule

53 5.4.3.3 Lehramt an Realschulen 53 5.4.4 Teilprüfungen und Gewichtung 55 5.5 Magisterstudium 56 5.5.1 Grundlegendes 56 5.5.2 Vorprüfung 56 5.5.3 Sprachzeugnis des Sprachenzentrums 57 5.5.4 Zeitpunkt der Magisterprüfung 58 5.5.5 Zulassung zur Magisterprüfung 59 5.5.6 Teilprüfungen und Gewichtung in der Magisterprüfung 59 5.5.7 Prüfungsinhalte der Magisterprüfung 60 5.6 Einige Hinweise zur Prüfungsvorbereitung 61 6 Auslandsaufenthalt 62 6.1 Generelles 62 6.2 Anrechnung von Studienleistungen 64 6.3 Anrechnung von Studienzeiten 66 6.4 Tätigkeit als foreign language assistant i.R. des Päd.

Austauschdienstes 67

6.5 DAAD-Stipendienprogramm: USA und Kanada 68 6.6 Auslands-BAFöG 69 6.7 Erasmus 70 6.8 Austauschprogramme 71 6.8.1 USA-Kontakte 71 6.8.2 Austauschprogramme für KanadistInnen 72 6.9 Weitere Möglichkeiten zum Auslandsstudium 72 6.9.1 Eigenfinanzierte Intensivkurse an Universitäten in GB 72 6.9.2 Sonstige 73 6.10 Hinweise zur Bewerbung 74

1

1 Vorbemerkung

Dieser Wegweiser versucht, neu an die Universität Augsburg kommenden

Studierenden der Anglistik/Amerikanistik eine erste Hilfestellung bei vielen

offenen Fragen zu bieten. Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen

über die Lehrenden, das Sprachenzentrum, andere das Anglistikstudium

betreffende Bereiche der Universität, über die einzelnen Studiengänge,

Prüfungsmodalitäten und das (empfohlene) Auslandsstudium zusammen-

gestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine vom Fach zusammen-

gestellte informelle Broschüre handelt, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit

(insbesondere in Prüfungsfragen!) hat. Nach Möglichkeit geben wir aber

außerdem Hinweise, wo Sie sich weitergehend informieren können.

Zu Beginn eines Studiums werden Sie mit einer Vielzahl neuer Situationen

konfrontiert, und manchmal ist die Orientierung sicherlich nicht einfach.

Wir haben versucht, die dringendsten Fragen in ausreichender Aus-

führlichkeit anzusprechen, sind uns aber dessen bewusst, dass in einer

kleinen Broschüre bei weitem nicht alle Aspekte zufriedenstellend behandelt

werden können. Wenn Sie eine benötigte Information nicht in den Seiten

dieses Wegweisers finden, oder auch nur, wenn Sie gerne erste

persönliche(re) Kontakte knüpfen möchten, können Sie jederzeit in die

Sprechstunden der Lehrenden kommen. Oder kommen Sie einfach mal nur

so vorbei, wenn eine Tür offen steht. Wir möchten gerne mit Ihnen ins

Gespräch kommen und freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Fragen.

Die ProfessorInnen

DozentInnen und

MitarbeiterInnen

2

2 INSTITUTIONEN UND TERMINE 2.1 Institutionen

2.1.1 Lehrstühle

Das wissenschaftliche Studium der Anglistik an der Universität Augsburg

umfasst die verschiedenen Teilbereiche Sprachwissenschaft, Literatur-

wissenschaft (Englische Literaturwissenschaft; Amerikanistik) und

Didaktik. Für Forschung und Lehre in diesen Bereichen sind folgende

Lehrstuhlinhaber und MitarbeiterInnen verantwortlich:

Lehrstuhl für Englische Sprachwissenschaft Raum Tel.

Prof. Dr. Wolfram Bublitz 4047 2758 Sekretariat: Gudrun Nelle 4036 2747 MitarbeiterInnen: Prof. Dr. Wolfgang Obst, Akad. Dir., apl. Prof. 4044 5755 Dr. Monika Bednarek, wiss. Mitarb. 4043 5754 Christian Hoffmann, M.A., wiss. Mitarb. 4043 5754 Volker Eisenlauer, M.A., wiss. Mitarb. 4038 5749 Jenny Arendholz, M.A., wiss. Mitarb. 4038 5749 Siaohui Kok, M.A., Lehrbeauftragte 4036 Dr. Rita Stoll, Lehrbeauftragte 4039 Lehrstuhl für Englische Literaturwissenschaft

Prof. Dr. Martin Middeke 4045 2746 Sekretariat: Christine Bomball 4035 2611 MitarbeiterInnen: Dr. Christoph Henke, Akad.Rat. 4039 5750 Dr. Christina Wald, Akad. Rätin a.Z. 4039 5750 Dr. Rudolf Beck, Akad. Direktor 4033 5744 Elzbieta Baraniecka, M.A., wiss. Angest. 4033 5744 Victoria Jane Mears, M.A., wiss. Angest. 4033 5744

3

Lehrstuhl für Didaktik des Englischen

Prof. Dr. Konrad Schröder 4046 2757 Sekretariat: Christine Bomball 4035 2745 MitarbeiterInnen: Dr. Josef Meier, Akad. Rat 4044 5755 Corinna FitzGerald, wiss. Ass. 4040 5751 Alexander Härning, wiss. Mitarb. 4040 5751 Judith Walter, wiss. Mitarb. 4040 5751 Chair for Applied English Linguistics

Prof. Dr. Ulrike Gut 4042 2759 Secretary: Karin Tausend 4037 2748 Staff: Dr. Sandra Mollin, Akad, Rätin, a.Z. 4043 5754 Dr. Christina Sanchez , wiss. Mitarb. 4038 5749

Lehrstuhl für Amerikanistik

Prof. Dr. Hubert Zapf 4063 2480 Sekretariat: Gabi Simon-Bata 4064 2482 MitarbeiterInnen: Dr. Erik Redling, wiss. Ass. 4051 Monika Hottelet, M.A., wiss. Mitarb. 4065 5767 Michael Sauter, M.A., wiss. Mitarb. 4065 5767 Timo Müller, M.A., wiss. Mitarb. 4051 5728 Christina Caupert, M.A., wiss. Mitarb. 4064 2482

Aktuelle Informationen, die die Anglistik und Amerikanistik betreffen,

finden Sie auf der Homepage: http://www.philhist.uni-augsburg.de/

lehrstuehle/anglistik/.

Alle Lehrenden sind per e-mail zu erreichen, die Adressen lauten in der

Regel nach folgendem Muster: [email protected]

(Umlaute sind in entsprechende Doppelvokale abzuändern).

4

2.1.2 Sprachenzentrum

Leitung:

Prof. Dr. Ulrike Gut, Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik) Prof. Dr. Reinhold Werner, Angewandte Sprachwissenschaft (Romanistik)

Die sprachpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums der

Anglistik/Amerikanistik wird von der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums durchgeführt:

Leiter: Dr. Rudolf Westermayr, Akad. Dir. 2084 5173 Sekretariat: Helga Wüst 2098 5188 Karen Kiesle 2097 55 Wiss. Ang.: Susan Herpichböhm, B.A. 2093 5187 Peter James, B.A., M.A. (TEFL) 2099 5189 Dr. Kristen Jung 2099 5189 Matthew Kuypers, B.Sc 2099 5189 Lehrbeauftragte (tel. zu erreichen über das Sekretariat) Gabriele Christ, M.A. Susan Craig, B.A. Herbert Künz, OStR Madeline Unwin, Cert. Ed. Paul Williams, B.A., PGCE Regina Zitzelsberger, B.A.

Die Angaben zu 2.1.1 und 2.1.2 gelten für das WS 2007/08. Aktuelle

5

Informationen, die das Sprachenzentrum und sprachpraktische

Veranstaltungen betreffen, finden Sie auf der Homepage (www.sz.uni-

augsburg.de). Die hauptamtlich Lehrenden (nicht aber die Lehr-

beauftragten) des Sprachenzentrums sind in der Regel per e-mail nach

folgendem Adressenmuster zu erreichen:

[email protected]

2.1.3 Bibliothek

Für die Literaturversorgung der Universität ist die Universitätsbibliothek

zuständig. Sie besteht aus der Zentralbibliothek und den Teilbibliotheken

Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften.

Es gibt keine Institutsbibliotheken für einzelne Fächer.

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.30 - 24.00 Uhr

Sa 9.30 - 24.00 Uhr

Die Bestände und ihre Nutzung: Der Freihandbestand der Anglistik (unmittelbar zugängliche Bücher) be-

findet sich auf der Ebene 4 der Teilbibliothek Geisteswissenschaften. Die

Signaturen dieser Bücher beginnen mit 65/H... Das Lokalkennzeichen 65

an den Regalwänden erleichtert die Orientierung. Es handelt sich hier um

einen Präsenzbestand, der vor allem in den Räumen der Bibliothek ge-

nutzt werden soll. Ausleihen können Studierende diese Bücher nur im

Rahmen der Abendausleihe (20.00 Uhr - 10.00 Uhr des folgenden Tages)

und der Wochenendausleihe (Freitag 16.00 Uhr - Montag 10.00 Uhr).

In der Nähe des Anglistikbestandes sind auch die Semesterapparate für

einzelne Seminare bzw. Veranstaltungen aufgestellt (bei der Zeitschriften-

auslage zwischen den Beständen 60 und 61).

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Einige häufig genutzte Lehrbücher und Grundlagentexte werden in

Mehrfachexemplaren in der Lehrbuchsammlung in der Zentralbibliothek

angeboten. Die Signaturen der anglistischen Bücher beginnen hier 170/H

... . Diese Bücher können Studierende für 4 Wochen ausleihen.

Ca. 50% des Bestandes der Anglistik befinden sich im Magazin. Diese

Bücher (Signaturenbeginn 01/H ...) sind nicht frei zugänglich und müs-

sen über den OPAC (elektronischer Katalog) bestellt werden. Die meisten

dieser Bücher können von Studierenden für 4 Wochen (Zeitschriften-

bände: 2 Wochen) ausgeliehen werden.

Beachten Sie, dass im Rahmen der Anglistik auch die Bestände der All-

gemeinen Sprach- und Literaturwissenschaft von Interesse sind (Frei-

handbestand in der Teilbibliothek Geisteswissenschaften bei 60/E ... und

61/E ...; Lehrbuchsammlung 170/E ...; Magazin 01/E ...). Für landes-

kundliche Fragestellungen sollten Sie auch auf die Bestände anderer Fä-

cher zurückgreifen (Geschichte, Politik, Medienwesen ... ). Allgemeine In-

formationsmittel (Enzyklopädien, Länderlexika ...) finden Sie in der Zent-

ralbibliothek (Signaturenbeginn 11/A). Der Zeitungslesesaal der Zentral-

bibliothek bietet auch englischsprachige Presse.

Elektronische Medien gewinnen seit einigen Jahren stetig an Bedeutung.

Die wichtigen CD-ROMs und Online-Datenbanken für die einzelnen Fä-

cher sind an zahlreichen Arbeitsplätzen in der Bibliothek und darüber

hinaus auf dem gesamten Campus verfügbar.

Bücher und Zeitschriftenaufsätze, die in der Bibliothek nicht vorhanden

sind, können über Fernleihe bestellt werden.

Bibliotheksführungen Zu Beginn jedes Semesters werden Bibliotheksführungen speziell für das

Fach Anglistik durchgeführt. Für das WS 2007/2008 sind folgende Ter-

mine angesetzt:

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Mi, 18.10.2006 - 12.15 Uhr Mo, 30.10.2006 - 12.15 Uhr Di, 25.10.2006 - 12.15 Uhr (Dauer: ca. 75 Minuten; Treffpunkt: Vortragsraum der Zentralbibliothek,

Raum 3010)

Darüber hinaus bietet die Bibliothek fachunabhängige Einführungen an.

Einzelheiten entnehmen Sie den Aushängen, den WWW-Seiten oder den

Hinweisen in den Veranstaltungen.

Informationen im Internet Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Bibliotheksnutzung fin-

den Sie unter http://www.bibliothek.uni-augsburg.de. Besonders hinzu-

weisen ist auf den „Benutzungsführer“ (aufrufbar über den Menüpunkt

Service) sowie die speziellen Hinweise zur Anglistik (aufrufbar über den

Menüpunkt Fachinformation).

Ansprechpartner Für weitere Fragen zur Anglistik wenden Sie sich an den Informationsplatz

beim Eingang Ebene 4 der Teilbibliothek Geisteswissenschaften (Frau

Holnsteiner, Herr Lukas). Gerne können Sie sich auch an den Fachreferen-

ten für Anglistik wenden, der für die Medienauswahl zuständig ist:

Dr. Peter Stoll Zentralbibliothek, Zi. 3042 Tel.: (0821) 598-5372 Fax: (0821) 598-5407 [email protected]

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2.2 Zulassungsbeschränkungen

Sprachpraktischer Eingangstest Für den Besuch der scheinpflichtigen fachwissenschaftlichen

(Einführungs-)Kurse sowie der Lehrveranstaltungen der Englischen

Abteilung des Sprachenzentrums ist die erfolgreiche Teilnahme an

einem sprachpraktischen Eingangstest vorgeschrieben.

Der Termin des Einstufungstests (jeweils vor der ersten Semesterwoche)

wird an den Anschlagbrettern der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums und der anglistischen und amerikanistischen

Lehrstühle rechtzeitig bekannt gegeben. Zur Teilnahme verpflichtet

sind alle Studienanfänger, die sich im Rahmen eines Studiengangs

Lehramt (LPO I vertieft bzw. nicht vertieft, „Didaktiken einer Fächer-

gruppe“) für das Fach Englisch, im Magisterstudiengang für ein

anglististisches/amerikanistisches/ kanadistisches Haupt- oder Neben-

fach oder in den Studiengängen Politikwissenschaft für Englisch

entschieden haben. Auch der Besuch der Veranstaltung Englisch für

Politologen setzt das Erreichen einer Mindestpunktzahl im

Einstufungstest voraus. Der Einstufungstest umfasst im Wesentlichen

die Bereiche Wortschatz, Idiomatik, Grammatik und Leseverständnis.

Das Bestehen des Einstufungstests ist also unbedingte Voraussetzung

für die Aufnahme in die sprachpraktischen Veranstaltungen und die

fachwissenschaftlichen Einführungskurse (Einführung in die englische/

amerikanische Literaturwissenschaft, Grundlagen der Englischen Sprach-

wissenschaft, Grundkurs Didaktik). (Vorlesungen (außer den Einführungs-

vorlesungen) können auch bei Nichtbestehen besucht werden.)

Studierende des Fachs Europäische Kulturgeschichte müssen den

sprachpraktischen Einstufungstest (Placement Test) nur dann ablegen,

9

wenn sie freiwillig Sprachkurse in der Englischen Abteilung des Sprachen-

zentrums belegen wollen.

2.3 Termine Termine, die alle StudentInnen betreffen (Beginn und Ende des Semesters

bzw. der Lehrveranstaltungen sowie die Fristen für Immatrikulation,

Rückmeldung, Studienfachwechsel, Umschreibung), sind im Personen- und

Vorlesungsverzeichnis der Universität aufgeführt (erhältlich im Buchhandel).

Auskünfte gibt die Studentenkanzlei im Verwaltungsgebäude,

Universitätsstraße 2, Tel. 598-5208.

Für Studierende des Faches Anglistik/ Amerikanistik, insbesondere für

StudienanfängerInnen, sind zu Semesterbeginn folgende Termine (1.-

5.) besonders zu beachten:

1. Allgemeine Einführungsveranstaltung am ersten Montag oder

Dienstag des Semesters; der genaue Termin wird per Anschlag

bekannt gegeben. Normalerweise findet die Einführungsveranstaltung

in der ersten Sitzung der Vorlesung „Grundlagen der Englischen

Sprachwissenschaft“ statt.

2. Informationsveranstaltung des Sprachenzentrums zur Gestaltung

des sprachpraktischen Teils für Studienanfänger in der ersten Woche

des Semesters (Winter- und Sommersemester). Im Wintersemester

2007/08 findet die Veranstaltung am Donnerstag, den 18.10.2006,

18.00 Uhr im HS 1001, Gebäude T (Physik) statt. Weitere

Informationen finden sich am schwarzen Brett des Sprachenzentrums

sowie im Internet.

3. Obligatorischer sprachpraktischer Einstufungstest für Studien-

anfängerInnen vor Beginn der ersten Semesterwoche. Die

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sprachpraktischen Veranstaltungen für StudienanfängerInnen sowie

die fachwissenschaftlichen Einführungskurse beginnen dement-

sprechend nach Absolvierung des Einstufungstests.

4. Bibliotheksführungen: Die Termine werden in der Einführungs-

veranstaltung und durch Anschlag bekannt gegeben.

5. Die schriftliche Anmeldung für die sprachpraktischen

Veranstaltungen findet für StudienanfängerInnen in Kombination mit

dem Einstufungstest statt (s.o., 2.2.2). Für die Vorlesung Grundlagen

der Englischen Sprachwissenschaft ist keine Anmeldung nötig.

6. Gegen Ende eines jeden Semesters werden per Aushang Termine für

die Anmeldung zu den fachwissenschaftlichen Proseminaren

bekannt gegeben. Bei der Anmeldung und endgültigen Zuteilung zu

den Kursen werden verschiedene Kriterien berücksichtigt

(Studiendauer, intendierter Zwischenprüfungstermin, evtl. nötige

Vorleistung). Keinesfalls wird nach dem Modus ‛first come, first served’ verfahren, Sie brauchen also keine Veranstaltungen

ausfallen zu lassen, um sich anzumelden. Andererseits sollten Sie

sich aus Gründen der Planbarkeit bitte auch nur zu den

Veranstaltungen anmelden, die Sie tatsächlich zu besuchen

gedenken. Bei besonderen Anliegen setzen Sie sich bitte (nach

Ablauf der Anmeldefrist) mit den DozentInnen persönlich in

Verbindung.

7. Die Zulassung zu den sprachpraktischen Veranstaltungen

(StudienanfängerInnen ausgenommen, s.o. 5) erfolgt über ein

schriftliches Anmeldeverfahren. Die dazu notwendigen Formblätter

stehen zu Beginn der letzten Semesterwoche als downloads im

Internet zur Verfügung und müssen termingerecht bei der

Englischen Abteilung des Sprachenzentrums eingehen.

11

2.4 Studienberatung und Informationen

2.4.1 Studienberatung

Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, bereits von Beginn ihres

Studiums an das persönliche Gespräch mit den Lehrenden zu suchen, um

so Fragen und Probleme zu klären, die im Zusammenhang mit ihrem

Studium stehen. Für eine individuelle Beratung stehen alle DozentInnen

gerne zur Verfügung.

‚Offizieller’ Studienberater in der Anglistik/Amerikanistik für allgemeine

Fragen ist:

Dr. Josef Meier, Raum 4044, Tel. 598-5755 Sprechstunde: Mi 10.30 – 12.30 Uhr. Email: [email protected] Für Fragen, die die Sprachpraxis betreffen, wenden Sie sich bitte an:

Dr. Rudolf Westermayr, Sprachenzentrum, Raum 2084, Tel. 5173 Sprechstunde: Mi 10 - 11 Uhr. Email: [email protected] Für Fragen zu Auslandsaufenthalten (s.a. Kapitel 6, Auslandsaufenthalt)

wenden Sie sich bitte an:

DAAD & Fulbright (USA): Timo Müller (R 4051)

PAD: Dr. Rudolf Westermayr (R 2084)

ERASMUS: Dr. Christoph Henke (R 4039), Corinna

FitzGerald (4040).

USA-Kontakte: Prof. Dr. Zapf (R 4063)

Bei weiteren fachspezifischen Fragen stehen Ihnen alle

MitarbeiterInnen gerne für beratende Gespräche zur Verfügung. Wir

sind uns dessen bewusst, dass AnfängerInnen oft unklaren Situationen

gegenüberstehen und vielleicht auch noch etwas scheu sind, Lehrende

anzusprechen. Aber wir bitten Sie trotzdem sehr, sich ein Herz zu

fassen und mit Ihren Anliegen und Problemen in die Sprechstunden zu

12

kommen, oder sogar auch mal auf gut Glück vorbeizuschauen. Wir

haben alle mal klein angefangen, und je eher Sie uns ansprechen, desto

eher können wir Ihnen helfen.

Außerdem bietet die Fachschaft Anglistik (email:

[email protected]) regelmäßig Beratungstermine für Studienan-

fängerInnen an. Diese können Sie am Fachschaftsbrett gegenüber dem

Fachschaftsbüro (Raum 2124) erfahren.

2.4.2 Allgemeine Informationen

Wichtigste Quelle für aktuelle Informationen und kurzfristige Termine sind

die Anschlagbretter im Bereich der anglistischen Lehrstühle (Anglistengang

im Gebäude D1) sowie des Sprachenzentrums, Englische Abteilung (neben

Raum 2096, Rektoratsgebäude).

Besonders zu beachten sind:

1. Das Anschlagbrett zwischen Raum 4046 und 4047. Dort wird ca. 2

Wochen vor Semesterbeginn der endgültige Veranstaltungsplan mit

den definitiven Orts- und Zeitangaben ausgehängt. Da dieser Plan

durchaus Änderungen gegenüber den gedruckten Vorlesungs-

verzeichnissen enthalten kann, ist er zur endgültigen Gestaltung des

Stundenplans unbedingt zu beachten. Außerdem hängen an diesem

Anschlagbrett die wichtigsten und dem neuesten Stand angepassten

Angaben zur Zwischenprüfung, zum Magister und Diplom, zum

Staatsexamen und zu Hauptseminaraufnahmeprüfungen aus.

2. Am Anschlagbrett zwischen Raum 4041 und Fahrstuhl hängt

ebenfalls ein aktueller Veranstaltungsplan; dazu kommen, nach

Lehrstühlen getrennt, Beschreibungen der einzelnen Lehr-

veranstaltungen, z.T. mit Teilnehmerlisten, Ergebnissen von Klau-

13

suren, Angaben zu empfohlenen Büchern, Hinweise auf Be-

sprechungen, sowie bei der Abteilung Didaktik Hinweise zu den

studienbegleitenden Praktika.

Die Spalten Aktuelles/Allgemeines auf diesem Anschlagbrett sowie

das Anschlagbrett des Sprachenzentrums (neben R 2096, Rekt.)

sollten ebenfalls mindestens einmal pro Woche konsultiert werden.

Hier werden z.B. kurzfristige Veranstaltungsänderungen, Raum-

verlegungen, Änderungen der Sprechstundenzeiten, Krankmeldungen

von Lehrpersonal, Ankündigungen von Gastvorträgen etc. bekannt

gegeben.

Außerdem können Sie auf der Homepage der anglistischen Lehrstühle

im Internet unter „Aktuelles“ die allerletzten Neuerungen und Mit-

teilungen abrufen. Neueste Mitteilungen des Sprachenzentrums

erfahren Sie unter www.sz.uni-augsburg.de.

3. An den Anschlagbrettern zwischen Raum 4063 und 4065 sowie neben

Raum 4059 werden die Lehrveranstaltungen und sonstige

Informationen im Bereich der Amerikanistik gesondert ausgehängt.

4. Zu Semesterende veröffentlicht die Fachschaft Anglistik jeweils ein

kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das jeweils kommende

Semester, anhand dessen Sie sich bereits frühzeitig orientieren

können, wie Sie Ihren Stundenplan gestalten wollen. Dies entbindet

Sie aber nicht davon, gelegentlich bei den Anschlagbrettern

vorbeizuschauen, um auf dem aktuellsten Stand zu sein!

2.5 Anglistentheater

Seit nunmehr fünfundzwanzig Jahren präsentiert das Anglistentheater

britisches, amerikanisches und irisches Drama im englischsprachigen

14

Original und ist dafür auch weit über die Grenzen Augsburgs hinaus be-

kannt. Der Bogen der bisher aufgeführten Autoren spannte sich von

Shakespeare und Marlowe über Oscar Wilde und Brendan Behan hin zu

David Hare und Caryl Churchill. Die Gruppe konzentriert sich seit Ende

der 80er Jahre auf die Produktion neuer und neuester britischer Theater-

stücke in ihrer Originalsprache und kann mittlerweile auf zwei Urauffüh-

rungen und 16 deutsche Erstaufführungen zurückblicken.

Wer sich fürs Mitspielen interessiert – Theatererfahrung ist keine Voraus-

setzung, gutes Englisch aber schon – oder gerne im backstage-Bereich

mitarbeiten möchte, ist jederzeit herzlich willkommen und melde sich bitte

bei:

Ute Legner Neidhartstr. 9 86159 Augsburg Tel.: 0821 - 31 19 91 Email: [email protected] http://www.anglistentheater.de

2.6 Fachschaft Anglistik

Die Fachschaft ist eine (inoffizielle, garantiert zwanglose!) Gruppe von

StudentInnen, die sich über das reine Studium hinaus im Zusammenhang

mit ihrem Fach noch weiter engagieren (wollen). Die Fachschaft Anglistik

(http://www.anglistik-augsburg.de/) organisiert u.a. Filmabende und in

jedem Winter- und Sommersemester (zusammen mit den Lehrstühlen) den

Anglistenabend. Darüber hinaus gibt sie das kommentierte Vorlesungs-

verzeichnis heraus, berät Erstsemester und versucht nicht zuletzt, die An-

liegen der Studierenden der anglistischen Fächer gegenüber den Lehrenden,

der Universitätsleitung und dem Kultusministerium zu vertreten.

Die Fachschaft trifft sich einmal wöchentlich im Phil-Büro (Raum 2124)

15

sowie auch regelmäßig abends. Die Zeiten und verschiedene Neuigkeiten

hängen am Fachschaftsbrett gegenüber aus. Wer Fragen hat oder

mitmachen will, ist herzlich eingeladen, bei der Fachschaft

vorbeizuschauen!

2.7 Beratungsstellen, Frauenbeauftragte

Für allgemeine Studienprobleme, Fragen der Studienfachwahl, des

Studienfach- oder Hochschulwechsels, des Studiums in Augsburg als

AusländerIn und bei persönlichen Problemen, die die Leistungsfähigkeit im

Studium beeinträchtigen, oder bei Prüfungsängsten wenden Sie sich bitte

an das Zentrum für Studien- und Konfliktberatung (Universitätsstr. 2,

Tel. (0821) 598 5147).

Frauenbeauftragte der Philologisch-Historischen Fakultät ist z.Zt. Frau Prof.

Dr. Doering-Manteuffel (Raum 2011, Tel. 5547). Studentinnen, die ein

vertrauliches Gespräch suchen, können sich außerdem jederzeit an das

Frauenbüro (Rektorat Raum 2033, Tel. 5145) wenden.

16

3 LEHRVERANSTALTUNGEN 3.1 Fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen

1. In den Vorlesungen werden bestimmte Stoffgebiete aus den einzelnen

Teilfächern systematisch und im Überblick behandelt. Lehrform ist der

Vortrag. Der Besuch mindestens zweier Vorlesungen pro Semester

wird geraten.

2. Die Einführungsveranstaltungen haben die Aufgabe,

StudienanfängerInnen mit den grundlegenden Inhalten, Methoden

und Problemen der Anglistik/Amerikanistik und den wichtigsten

Arbeitsmitteln vertraut zu machen. Sie sind teilweise

einschreibepflichtig (Voraussetzung für eine Anmeldung bzw.

Teilnahme ist das Bestehen des Eingangstests, vgl. 2.2.2) und sollten

während der ersten beiden Semester besucht werden.

Die Einführung in die englische/amerikanische Literatur-wissenschaft führt am Beispiel ausgewählter Texte aus ver-

schiedenen Gattungen und Epochen in die Literaturwissenschaft ein.

Der Kurs schließt mit einer Klausur ab; diese gilt als

Aufnahmeklausur und ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme

an einem literaturwissenschaftlichen Proseminar.

Die Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft vermittelt Grundkenntnisse sowie einen Überblick über das

Fachgebiet. Für diese Veranstaltung werden keinerlei Vorkenntnisse

vorausgesetzt; sie sollte im ersten oder spätestens im zweiten

Semester besucht werden. Die Vorlesung wird in der Regel durch

Tutorien begleitet, in denen Probleme und Fragen zum Vorlesungsstoff

unter Leitung fortgeschrittener StudentInnen behandelt werden. Diese

Vorlesung schließt mit einer Klausur ab; diese gilt als

17

Aufnahmeklausur und ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme

an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar.

Das englischdidaktische Studium beginnt mit einem zweistündigen

Grundkurs Fachdidaktik, der im 2. Studiensemester absolviert

werden sollte. Er dient der Einführung in die Hauptproblemfelder

der englischen Fachdidaktik und soll helfen, wichtige Grundbegriffe

zu klären. Die einzelnen Grundkurse sind lehramtsspezifisch

ausgelegt: Grund- und Hauptschule (LA GS/HS), Realschule (LA RS),

Gymnasium (LA Gym). Für MagisterstudentInnen wird ebenfalls ein

entsprechender Grundkurs angeboten.

Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Fachdidaktik wird durch

eine Klausur am Ende des Semesters nachgewiesen und ist

Zulassungsvoraussetzung für die studienbegleitenden Praktika sowie

zu den fachdidaktischen Proseminaren (verpflichtend für alle

Lehramtsstudiengänge).

Für die Zwischenprüfung gelten verschiedene Zulassungs-

voraussetzungen: Wenn Sie im Fach Englischdidaktik die 20-minütige

Prüfung ablegen möchten, benötigen Sie nur den Grundkurs-Schein

als Zulassungsvoraussetzung. Wenn Sie im Fach Englischdidaktik die

35-minütige Prüfung ablegen möchten, benötigen Sie zusätzlich zum

Grundkurs-Schein auch einen fachdidaktischen Proseminar-Schein

(zur Zwischenprüfung siehe 5.2 unten). Dieser Proseminar-Schein –

gleich ob Sie ihn vor oder nach der Zwischenprüfung erwerben –

berechtigt Sie zum Besuch des fachdidaktischen Hauptseminars (lt.

LPO I Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung).

In der Fachdidaktik müssen alle LehramtskandidatInnen außerdem

ein Blockpraktikum sowie ein studienbegleitendes Praktikum

absolvieren. Das Blockpraktikum wird vom Praktikumsamt der

Universität Augsburg organisiert und umfasst vier Wochen

18

Hospitation bzw. Lehrversuche an einer Ihnen zugeteilten Schule.

Das studienbegleitende Praktikum setzt sich aus einer Hospitation

mit eigenen Lehrversuchen (in der jeweiligen Schulart) und einem

begleitenden zweistündigen Seminar zusammen. Die Anmeldung

erfolgt beim Lehrstuhl für Didaktik des Englischen; die Organisation

der Praktika wird durch die Ministerialbeauftragten bzw. Prakti-

kumsämter der Schulen übernommen. Das studienbegleitende Prak-

tikum kann, bedingt durch die Ferientage an den Schulen, nur im

Wintersemester durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu den Praktika erhalten Sie bei Herrn Dr.

Meier.

3. In Seminaren werden enger begrenzte Gebiete aus den Teilfächern der

Anglistik/Amerikanistik intensiv behandelt. Engagierte Mitarbeit der

TeilnehmerInnen wird erwartet. Wer die Veranstaltung mit einem

Schein (s. 3.3) abschließen will, muss eine schriftliche Hausarbeit

einreichen und/oder eine Klausur bestehen. Als Gast kann man

Seminare nur nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter

besuchen.

Proseminare werden im Grundstudium (d.h vor der Zwischenprüfung)

absolviert, Hauptseminare (und Oberseminare) im Hauptstudium.

4. Die Übungen sollen das sonstige Lehrangebot ergänzen und dienen

der gründlicheren Erarbeitung eines Teilgebietes aus der Sprach-

wissenschaft, der Literaturwissenschaft oder der Fachdidaktik.

Die sprachwissenschaftlichen Übungen sind inhaltlich so konzipiert,

dass über mehrere Semester hinweg alle wesentlichen Gebiete

abgedeckt werden (auch im Hinblick auf die Spezialgebiete für das

Staatsexamen). Der Besuch von ein oder zwei solcher Übungen pro

Semester wird StudentInnen, die mit einem Schwerpunkt

Sprachwissenschaft studieren, dringend nahe gelegt. Sie sind zudem

19

für alle StudentInnen sehr wichtig für die Vorbereitung auf die

Zwischenprüfung.

5. Die Zwischenprüfungsfragen in der Literaturwissenschaft beziehen

sich auf Vorlesungen, Übungen und Seminare, die in den BEIDEN

vorangegangenen Semestern stattgefunden haben. Den jeweiligen

Kanon entnehmen Sie bitte dem Aushang am Schwarzen Brett.

6. Kolloquien und Examenskurse werden im Rahmen der vorhandenen

Kapazitäten angeboten.

In der Fachdidaktik werden neben den unter 3.1 aufgeführten

Veranstaltungstypen außerdem Praktika angeboten:

Die studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika setzen sich aus einer 2-

bis 3-stündigen Hospitation mit eigenen Lehrveranstaltungen und einem

praktikumsbegleitenden 2-stündigen Seminar zusammen. Die Anmeldung

erfolgt beim Lehrstuhl für engl. Fachdidaktik. Die Organisation der Praktika

wird durch die Ministerialbeauftragten (für die Lehrämter an Grund- und

Hauptschulen durch das Praktikumsamt) übernommen. Hinzu kommt

dann noch das Blockpraktikum. Informationen hierzu erhalten Sie bei

Herrn Dr. Meier. Die Praktika werden im Wintersemester, nur bei

besonderem Bedarf auch im Sommersemester, durchgeführt.

3.2 Lehrveranstaltungen der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums Für alle Veranstaltungen der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums

ist eine schriftliche Anmeldung per Formblatt erforderlich. Beachten Sie

bitte die unterschiedlichen Regelungen für StudienanfängerInnen und

höhere Semester (Anschlagbrett des Sprachenzentrums, bzw. Internet).

Die Veranstaltungen werden in der Regel mindestens einmal pro Semester

angeboten. Ein Jahresprogramm umfasst folgende Kurse (die Angaben I, II,

20

III, IV verweisen auf das jeweilige Studienjahr, für das die betreffende

Veranstaltung konzipiert ist):

Grammar 1 I-II

Grammar 2 I-II

Grammatik, Wortschatz, Stilistik (Klausurenkurs) III-IV

Effective Pronunciation I

Phonetik & Phonologie I

Effective Writing 1 II

Effective Writing 2 (Oberkurs) III-IV

Effective Writing 3 (Examenskurs) III-IV

Übersetzung E-D 1 I

Übersetzung E-D 2 (Oberkurs) III-IV

Übersetzung E-D 3 (Examenskurs) IV

Effective Speaking & Listening 1 I-II

Effective Speaking & Listening 2 III-IV

Übersetzung D-E 1 I

Übersetzung D-E 2 II-IV

Exercises in English Vocabulary I-II

Advanced English Vocabulary III-IV

British Cultural Studies 1 I-II

British Cultural Studies 2 III-IV

American Cultural Studies 1 I-II

American Cultural Studies 2 III-IV

Canadian Cultural Studies I-II

English Language Magazine I-IV

Englisch für Politologen I-II

21

Die Veranstaltungen Grammar 1 und 2 sind nicht nach Schwierigkeitsgrad

differenziert, sondern nach Themengebieten der englischen Grammatik. Sie

dienen dazu, die Grammatikkenntnisse der Studierenden durch

verschiedene Übungs- und Arbeitsformen zu vertiefen. Beide Kurse bereiten

auf die sprachpraktische Zwischenprüfung vor. Der Kurs Grammatik,

Wortschatz, Stilistik dient speziell der Vorbereitung auf die im

Lehramtsexamen vorgesehene mündliche Teilprüfung in

Sprachbeherrschung (Studienbegleitender Leistungsnachweis).

Die Veranstaltung Effective Pronunciation verfolgt den Zweck, die

Aussprache- und Intonationsgewohnheiten der StudienanfängerInnen zu

erfassen und, sofern nötig, gezielt zu verbessern. Sie findet im Sprachlabor

statt und bietet dadurch den Studierenden optimale Übungsmöglichkeiten.

Neben der gezielten Ausmerzung von Aussprache- und Intonationsfehlern

dient die Veranstaltung auch der generellen Sensibilisierung gegenüber

einem zentralen Problembereich der englischen Sprachpraxis. Sie steht in

engem Zusammenhang mit der Vorlesung Phonetik und Phonologie, in der

unter anderem auch Transkriptionsprobleme behandelt werden. Die beiden

Veranstaltungen sollten, wenn möglich, gleichzeitig besucht werden.

Der für die Zwischenprüfung und für die Lehramtsprüfung erforderliche so

genannte „Phonetikschein“ kann nur durch den erfolgreichen Besuch

beider Veranstaltungen, Effective Pronunciation sowie Phonetik und

Phonologie, erworben werden (auch wenn diese nicht zeitgleich besucht

werden können).

In den Übersetzungsübungen soll die Fähigkeit des Übersetzens aus dem

Englischen und in das Englische gefördert werden. Bei der Textauswahl für

die einzelnen Studienjahre wurde versucht, eine Progression von

lexikalischer und syntaktischer Komplexität zu verwirklichen. Ziel der

22

Veranstaltungen ist es nicht nur, examensrelevante Übersetzungspraxis zu

bieten, sondern gleichzeitig das sprachlerntechnische Potential des

Übersetzens zu verdeutlichen. Im Examenskurs Englisch-Deutsch 3 werden

unter Examensbedingungen frühere Staatsexamenstexte übersetzt,

korrigiert und besprochen. Für die Übersetzungskurse des Hauptstudiums

ist die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Veranstaltungen des

Grundstudiums Voraussetzung, für den Examenskurs E-D 3 die des

entsprechenden Oberkurses.

Die Übungen Effective Writing 1 und Effective Writing 2 dienen der Schulung

des freien schriftlichen Ausdrucks bzw. der Textproduktion. Der

Klausurenkurs Effective Writing 3 erfüllt den gleichen Zweck wie der

entsprechende Übersetzungskurs, nämlich den ExamenskandidatInnen

Übungsmöglichkeiten unter examensähnlichen Bedingungen zu eröffnen.

Für den Oberkurs ist die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses

Zulassungsvoraussetzung, für den Klausurenkurs die des Oberkurses.

Die Veranstaltungen Effective Speaking & Listening 1 sowie Effective

Speaking & Listening 2 sind der Vervollkommnung der Sprechfertigkeit

gewidmet, wobei zur Förderung der Gesprächsbereitschaft verschiedene

Medien Verwendung finden. Die Übungen unterscheiden sich nicht nur

durch verschiedene Themenbereiche, sondern auch durch die immer

stärkere Betonung des freien Gesprächs. Obwohl unter

examensstrategischen Gesichtspunkten die Sprechfertigkeit eine relativ

untergeordnete Rolle spielt, lässt es eine spätere Berufstätigkeit als

EnglischlehrerIn angeraten sein, gerade diesen Übungen besonderes

Augenmerk zu schenken.

Die Veranstaltungen Exercises in English Vocabulary und Advanced

English Vocabulary behandeln ausgewählte Bereiche des englischen

Wortschatzes unter besonderer Berücksichtigung der sprachpraktischen

23

Anforderungen der einschlägigen Studiengänge und der späteren

Berufspraxis. Ziel der Veranstaltungen ist vor allem auch die Einübung

einer systematischen, lehrerunabhängigen Wortschatzarbeit als

Voraussetzung für eine zügige Entwicklung der fremdsprachlichen

Kompetenz.

Die landeskundlichen Übungen British/American/Canadian Cultural Studies

behandeln vorzugsweise jene Themen, die im Rahmen des mündlichen

Staatsexamens als landeskundliche Spezialgebiete gewählt werden können.

Grundlegende Ziele der Veranstaltung English Language Magazine sind die

Erstellung eines englischsprachigen Magazins (eMAG) von Studierenden des

Faches Englisch für Studierende (nicht nur) des Faches Englisch, die

Förderung sprachlicher Fähigkeiten der Beteiligten, und die Vermittlung

von technischen Kenntnissen und Fähigkeiten, die heutzutage im

Publikationsbereich unentbehrlich sind. Nähere Informationen zum eMAG

sind bei Mr. James einholbar.

Die Veranstaltung Englisch für Politologen behandelt die Fachsprache der

Politologen und wird für jene Studierenden angeboten, die im Rahmen des

Diplomstudienganges Politologie einen sprachpraktischen Nachweis

erbringen müssen. Zu allen Veranstaltungen der Englischen Abteilung

existieren detaillierte Kursbeschreibungen in englischer Sprache, vgl.

Homepage unter www.sz.uni-augsburg.de und Kommentiertes

Vorlesungsverzeichnis der Fachschaft Anglistik.

3.3 Der „Schein“ Der erfolgreiche und regelmäßige Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen

(insbesondere von Seminaren und sprachpraktischen Veranstaltungen) wird

durch einen „Schein“ bestätigt. „Scheine“ sind sorgfältig aufzubewahren, da

sie bei der Anmeldung zu Prüfungen (Zwischenprüfung, Staatsexamen,

24

Magisterprüfung) als Nachweis benötigt werden. Gemäß der Allgemeinen

Prüfungsordnung der Universität Augsburg gilt bei der Bewertung der

Leistungen, die zur Erlangung eines Scheines führen (Klausuren,

Seminararbeiten etc.), die 5-stufige Notenskala, d.h. 4,3 (= 4-) ist nicht mehr

ausreichend.

3.4. Elektronische Hilfsmittel: Computer und INTERNET im Studium

Um ein effizientes Studium zu gewährleisten, empfehlen wir allen

Studierenden der Anglistik und Amerikanistik, sich frühzeitig mit den

Möglichkeiten des Computer-Einsatzes in ihrem Fach vertraut zu machen.

Zugänglich sind die vielfältigen elektronischen Hilfsmittel an der Universität

Augsburg am einfachsten über PC-Arbeitsplätze der CIP-Räume 1008 und

1009 sowie des CIP-Raums 3092 in der Teilbibliothek

Geisteswissenschaften. CIP-Raum 1009 kann zu den ausgehängten

Öffnungszeiten uneingeschränkt genutzt werden. Neben E-mail und

INTERNET-Zugang stehen sowohl die gängigen Textverarbeitungs-,

Datenbank-, Statistik- und Graphikprogramme als auch ein Laser-Drucker

und ein Scanner kostenlos zur Verfügung. Eine studentische Hilfskraft als

Aufsicht ist bei Fragen und Problemen behilflich. CIP-Raum 1008 wird

überwiegend für Lehrveranstaltungen genutzt und ermöglicht den Zugriff

auf eine Reihe von anglistischen Spezialprogrammen und Textkorpora. Eine

Einführung in die CIP-Raum-Benutzung findet am Anfang jeden

Semesters statt. Für die genauen Termine bitte die entsprechenden

Aushänge beachten! Parallel dazu wird jedes Semester ein

Computerkurs für Anglisten von Fr. Dr. Stoll angeboten. Wer in den CIP-

Räumen arbeiten möchte, muss sich zuerst im Rechenzentrum registrieren

lassen. Nähere Informationen zum Registrierungsverfahren geben die

25

Service-Seite im Studentenportal des Rechenzentrums

(http://www.student.uni-augsburg.de) sowie die Internetseite Elektronische

Hilfsmittel auf der Homepage der Anglistik/Amerikanistik. Dort findet sich

auch ein aktueller Überblick über Angebot und Nutzungsmöglichkeiten

elektronischer Medien und Hilfsmittel an der Universität Augsburg für

Studierende der Anglistik/Amerikanistik. Enthalten sind sowohl

Informationen zu fachspezifischer Software als auch zu den Beständen,

Standorten und Zugangsmöglichkeiten der verschiedenen englisch-

sprachigen Textkorpora und Volltextdatenbanken (literarische Primärtexte,

Wörterbücher und Zeitschriften) innerhalb der Universität sowie zahlreiche

Links zu fachspezifischen INTERNET-Seiten.

Für Studierende der (englischen) Literaturwissenschaft hat Dr. R. Beck

auf seiner Homepage einige wichtige und interessante Links

zusammengestellt.

4 STUDIENGÄNGE Das Fach Anglistik kann im Rahmen verschiedener Studiengänge studiert

werden, die zu jeweils verschiedenen Abschlüssen führen und

unterschiedlichen Berufszielvorstellungen entsprechen.

4.1 Das Studium der Lehrämter Zu allen Prüfungsanforderungen, -modalitäten etc. ist letztendlich

ausschließlich maßgeblich, was in der jeweiligen Prüfungsordnung (LPO

I) veröffentlicht ist.

Die neue Lehramtsprüfungsordnung (LPO I), die mit Wirkung vom 1.

August 2002 in Kraft getreten ist, wurde in einem Sonderdruck

veröffentlicht. Dieser Sonderdruck ist zum Preis von 4,50 € zzgl.

Versandkosten bei der Max Schick GmbH, Druckerei und Verlag, Karl-

26

Schmid-Straße 13, 81829 München, Telefon: (089) 42 92 01, Telefax:

(089) 42 84 88, E-Mail: [email protected], erhältlich.

4.1.1 Vertieftes und nicht-vertieftes Studium

Der Lehramts-Studiengang führt zum Staatsexamen und qualifiziert

zusammen mit der anschließenden Referendarausbildung für den

Lehrerberuf an Gymnasien (vertieftes Studium) bzw. an Grund-, Haupt-

und Realschulen (nicht-vertieftes Studium). Er wird in der Regel in

Kombination von zwei Fächern absolviert und durch ein

erziehungswissenschaftliches Studium (EWS) ergänzt. Die in Bayern

erlaubten Fächerkombinationen mit dem Fach Englisch entnehmen Sie

bitte der LPO I.

Das Fach Englisch wird im Rahmen der Lehramtsstudiengänge in folgenden

Bereichen studiert:

* Sprachwissenschaft (angeboten durch die Lehrstühle für Englische

Sprachwissenschaft und Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik))

* Literaturwissenschaft (angeboten durch die Lehrstühle für Englische

Literaturwissenschaft und Amerikanistik)

* Fachdidaktik

* Sprachpraxis (einschließlich Landeskunde)

* Dritteldidaktik für Hauptschulen (s.u., Punkt 4.1.4)

4.1.2 Modellstudiengang Lehramt vertieft: Empfehlungen zur Gestaltung des Studiums:

Die folgenden Vorschläge können Ihnen lediglich eine Orientierungshilfe

zum Aufbau Ihres Studiums bis zum 4. Semester geben. Aus

stundenplantechnischen Gründen wird es nicht immer möglich sein, dem

27

hier vorgeschlagenen Modellstudiengang in jedem Punkt zu folgen. Es ist

auch unwesentlich, wenn z.B. ein Kurs, dessen Besuch hier im 1. Semester

empfohlen wird, erst im 2. Semester besucht wird. Es sollte jedoch darauf

geachtet werden, dass

* alle die Veranstaltungen rechtzeitig besucht werden, in denen die

Scheine erworben werden können, die für die Zwischenprüfung

erforderlich sind,

* im Durchschnitt etwa 8 Stunden pro Fach in jedem Semester studiert

werden, wobei es durchaus sinnvoll sein kann, in einem Semester in

einem Fach mehr Stunden zu absolvieren und im nächsten Semester

den Schwerpunkt auf das andere Fach zu legen.

1. Semester

I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.

Dabei werden vor allem folgende Kurse empfohlen:

(a) Effective Pronunciation sowie Phonetik und Phonologie (ZP-Schein)

(b) Übersetzung E-D 1

(c) Grammar 1

II. Literaturwissenschaft:

Einführungskurs Literaturwissenschaft (Voraussetzung für PS)

Dieser Kurs ist Voraussetzung zur Teilnahme an anglistischen

oder amerikanistischen Proseminaren! Dabei ist es unerheblich, ob

Sie die Einführung in die englische Literaturwissenschaft oder die

Einführung in die amerikanische Literaturwissenschaft absolvieren.

III. Sprachwissenschaft:

Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft begleitend

dazu: Teilnahme am Tutorium, das von Studierenden höherer

Semester betreut wird. Der erfolgreiche Besuch/Abschluss dieser

Vorlesung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einem

28

sprachwissenschaftlichen Proseminar!

2. Semester

I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.

Vor allem sollten die im 1. Semester nicht besuchten Veranstaltungen

besucht werden, wobei am Ende des 2. Semesters die für das 1.

Semester unter (a) und (b) genannten Kurse auf jeden Fall absolviert

sein sollten.

II. Fachdidaktik:

Grundkurs Fachdidaktik (Zulassungsvoraussetzung für PS,

Zulassungsvoraussetzung für 20-minütige ZP)

III. Literaturwissenschaft:

Proseminar (ZP-Schein)

IV. Sprachwissenschaft:

Übung1

Überblicksvorlesung

Proseminar (ZP-Schein)

Darüber hinaus sind für die ersten beiden Semester des Studiums geeignet:

* Überblicksvorlesungen (z.T. auch Übungen in Literatur- und

Sprachwissenschaft)

* Landeskundliche Übungen

* Effective Speaking & Listening 1

3. und 4. Semester

Die Gestaltung des 3. und 4. Semesters wird u.a. dadurch bestimmt, ob Sie

beabsichtigen, die Zwischenprüfung nach dem 3. oder 4. Semester

abzulegen. In der Regel wird empfohlen, diese Prüfung nach dem 4.

1 Sprachgeschichtliche Kurse (Alt- und Mittelenglisch) können bei besonderem Interesse für die

Sprachgeschichte bereits im Grundstudium besucht werden. In der Regel wird ihr Besuch erst nach der Zwischenprüfung empfohlen.

29

Semester abzulegen, damit Sie ausreichend Zeit haben, sich im

Grundstudium ausführlich mit den für das Hauptstudium vorausgesetzten

(maßgeblichen) Wissensgebieten zu beschäftigen.

I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden pro

Semester

(a) Grammar 2

(b) Übersetzung E-D 1

(c) Translation G-E 1

(d) Effective Writing 1

Die Kurse (b), (c) und (d) sind formale Voraussetzungen für die

Teilnahme an den entsprechenden weiterführenden sprach-

praktischen Kursen!

Darüber hinaus ist für diese Stufe der Besuch folgender Veranstaltungen

sinnvoll:

* British/American/Canadian Cultural Studies

* Effective Speaking & Listening 1

II. Fachdidaktik:

* Fachdidaktisches Proseminar (Zulassungsvoraussetzung für 35-

minütige ZP, Zulassungsvoraussetzung für HS)

III. Literatur- und Sprachwissenschaft:

Im Bereich der Literatur- und Sprachwissenschaft sollten etwa 4

Stunden pro Semester besucht werden. Geeignet sind:

* Vorlesungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)

* Übungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)

* Proseminare

* Vorbereitungskurse auf die Zwischenprüfung (soweit angeboten).

30

4.1.3 Modellstudiengang Lehramt nicht-vertieft (Grund-/ Haupt-/Realschulen): Empfehlungen zur Gestaltung des Studiums

Den Studierenden der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen sowie den

KandidatInnen für das Lehramt an Realschulen, die das von der LPO I

geforderte Hauptseminar nicht in der Anglistik machen wollen,2 möchten

wir folgende Vorschläge zum Aufbau ihres Studiums machen. Betrachten

Sie diese aber lediglich als Orientierungshilfe. Aus stundenplantechnischen

Gründen wird es nicht immer möglich sein, dem hier vorgeschlagenen

Modellstudiengang in jedem Punkt zu folgen. Es ist auch unwesentlich,

wenn z.B. ein Kurs, dessen Besuch hier im 1. Semester empfohlen wird,

erst im 2. Semester besucht wird. Es sollte jedoch darauf geachtet werden,

dass

* alle Veranstaltungen rechtzeitig besucht werden, in denen Scheine

erworben werden können, die für das Staatsexamen erforderlich sind,

* im Durchschnitt etwa 8 Stunden pro Fach in jedem Semester studiert

werden, wobei es durchaus sinnvoll sein kann, in einem Semester in

einem Fach mehr Stunden zu absolvieren und im nächsten Semester

den Schwerpunkt auf das andere Fach zu legen.

1. Semester

I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.

Dabei werden vor allem folgende Kurse empfohlen:

(a) Effective Pronunciation sowie Phonetik und Phonologie

(Examensschein) 2 Studierende für das Lehramt an Realschulen, die an den für das Staatsexamen erforderlichen

Hauptseminaren teilnehmen wollen, müssen vor Beginn eines Hauptseminars eine entsprechende Qualifikation für ihr Hauptstudium erwerben. Abhängig vom jeweils gewählten Teilfach, in dem ein Hauptseminarschein erworben werden soll, kann diese Qualifikation entweder einer normalen Zwischenprüfung oder einer mündlichen Prüfung im gewählten Teilfach entsprechen. Welche Qualifikation im gewählten Teilfach jeweils erwartet wird, ist an den entsprechenden Lehrstühlen gesondert in Erfahrung zu bringen.

31

(b) Übersetzung E-D 1

(c) Grammar 1

II. Literaturwissenschaft:

Einführungskurs englische oder amerikanische Literaturwissenschaft

(Zulassungsvoraussetzung für PS)

III. Sprachwissenschaft:

Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft

(Voraussetzung für examensrelevanten Proseminarschein) (evtl. auch

im 2. Semester).

2. Semester

I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.

Darunter die im 1. Semester nicht belegten Veranstaltungen, wobei

die Kurse Effective Pronunciation und Phonetik & Phonologie auf jeden

Fall am Ende des 2. Semesters absolviert sein sollten.

II. Fachdidaktik:

Grundkurs Fachdidaktik (Zulassungsvoraussetzung für PS)

III. Literaturwissenschaft:

Proseminar (Examensschein)

IV. Sprachwissenschaft:

Übung (s. Fußnote 1)

Überblicksvorlesung

3. und 4. Semester

I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden pro

Semester

(a) Grammar 1 oder Grammar 2

(b) Effective Speaking & Listening 1

(c) Übersetzung E-D 1 (falls noch nicht erfolgreich besucht)

(d) Translation G-E 1

32

(e) Effective Writing 1

Darüber hinaus ist der Besuch einer der folgenden Veranstaltungen

sinnvoll:

* British Cultural Studies 1

* American Cultural Studies 1

* Canadian Cultural Studies

II. Fachdidaktik:

2 Proseminare (Zulassungsvoraussetzung für Staatsexamen)

Vorlesung

III. Literatur- und Sprachwissenschaft:

Im Bereich der Literatur- und Sprachwissenschaft sowie der

Fachdidaktik sollten etwa 4 Stunden pro Semester besucht werden.

Geeignet sind:

* Vorlesungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)

* Übungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)

* Proseminare

* Vorbereitungskurse auf die Zwischenprüfung (soweit angeboten,

als Vorbereitung auf das Staatsexamen)

Weiteres Studium

I. Sprachpraktische Veranstaltungen:

Sprachpraktische Oberkurse (Examensscheine)

II. Fachdidaktik, Literatur- und Sprachwissenschaft:

Weitere Vorlesungen, Seminare und Übungen3, die die erforderlichen

Kenntnisse für die schriftliche Prüfung vermitteln und eine

Schwerpunktbildung für die mündliche Prüfung erlauben. Versuchen

3 Sprachgeschichtliche Kurse (Alt- und Mittelenglisch) können bei besonderem

sprachhistorischem Interesse in den höheren Semestern besucht werden; ansonsten sind sie für das nicht-vertiefte Studium nicht erforderlich.

33

Sie, unter allen Umständen relevante Examenskurse zu besuchen.

4.1.4 Modellstudiengang Lehramt an Hauptschulen (Englisch als Teil der Didaktik einer Fächergruppe): Empfehlungen zur Gestaltung des Studiums

Seit November 1992 ist es möglich, im Rahmen der Didaktiken einer

Fächergruppe der Hauptschule auch das Fach Englisch zu wählen (das so

genannte „Englisch als Drittelfach“). Schwerpunkte dieses Studiums sind

die Sprachpraxis und die Fachdidaktik. Einführungsveranstaltungen in

Sprach- und Literaturwissenschaft sind jedoch Voraussetzung für ein

sinnvoll betriebenes fachdidaktisches Studium. Wir schlagen folgenden

Studienaufbau vor (scheinpflichtige Veranstaltungen sind kursiv markiert):

1. Semester

Sprachpraxis (nach Einstufungstest):

Effective Pronunciation sowie Phonetik & Phonologie (Examensschein)

2. Semester

I. Literaturwissenschaft:

Einführungskurs Literaturwissenschaft (Besuch als scheinpflichtige

Veranstaltung erforderlich, falls Sie später ein PS besuchen möchten)

II. Sprachwissenschaft:

Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft (Besuch als

scheinpflichtige Veranstaltung erforderlich, falls Sie später ein PS

besuchen möchten)

III. Fachdidaktik:

(a) Grundkurs Fachdidaktik (Zulassungsvoraussetzung für PS)

(b) Proseminar (Examensschein)

3. und 4. Semester

I. Sprachpraxis:

34

Eine der folgenden Veranstaltungen (Examensschein)

Grammar 1, Grammar 2, Effective Writing 1, Übersetzung E-D 1,

Translation G-E 1

Weiteres Studium:

I. Landeskunde:

Übung mit landeskundlicher Thematik (Examensschein)

II. Sprachpraxis:

Effective Speaking & Listening 1

III. Literaturwissenschaft:

Proseminar, Übung oder Vorlesung

IV. Sprachwissenschaft:

Proseminar, Übung oder Vorlesung

V. Fachdidaktik:

Proseminar, Übung oder Vorlesung.

4.1.5 Modellstudiengang Lehramt Grundschule (Englisch

als Erweiterungsfach)

Wenn Sie das Studium des Lehramts an Grundschulen um das Fach

Englisch erweitern wollen (und Englisch also weder als Unterrichtsfach

noch als Teil einer Fächergruppe der Hauptschule gewählt haben), gelten

Sonderregelungen! Um diese Zusatzqualifikation, die normalerweise erst

nach dem Studium erworben werden kann, bereits während Ihres Studi-

ums zu erlangen, bietet Ihnen der Lehrstuhl für Didaktik des Englischen

die Möglichkeit einer fachdidaktischen Ausbildung. Dazu müssen Sie fol-

gende Lehrveranstaltungen besuchen:

35

Vor Beginn des Studiums

Placement Test (Einstufungstest) des Sprachenzentrums

1. oder 2. Semester

Grundkurs Fachdidaktik

3. oder 4. Semester

zwei fachdidaktische Proseminare

Sie erhalten nach erfolgreichem Durchlaufen der einzelnen Veranstaltun-

gen ein Zertifikat zur Bescheinigung Ihrer fachdidaktischen Ausbildung,

das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus aner-

kannt wird. Um eine sprachpraktische Ausbildung bzw. Qualifikation

müssen sich die Studierenden selbst kümmern (Kurse der Volkshoch-

schulen bzw. Fortbildungsstätten); die sprachpraktische Prüfung kann bei

den jeweiligen Regierungen abgelegt werden.

4.2 Das Magisterstudium

4.2.1 Allgemeines

Das Magisterstudium führt zum Magisterexamen, für dessen erfolgreiches

Bestehen der akademische Grad eines M.A. (Magister Artium) verliehen

wird. Das Magisterstudium qualifiziert nicht automatisch für eine

bestimmte Berufslaufbahn, sondern dient eher als Nachweis einer

wissenschaftlich-akademischen Ausbildung, wie sie in zahlreichen

Berufsfeldern als eine von mehreren Qualifikationen vorausgesetzt wird

(z.B. im Verlags- und Zeitungswesen, aber zunehmend auch in der

Wirtschaft).

Mit der Entscheidung für ein Magisterstudium haben Sie sich für einen

36

grundlegend anderen Studiengang als das Lehramtsstudium entschieden,

der Ihnen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und

Eigeninitiative abverlangt. Ein breitgefächertes Interesse für alle Belange

des anglo-amerikanischen Lebens, der englischsprachigen Literatur, der

Sprache, Geschichte und Kultur der verschiedenen Länder gehören ebenso

dazu wie eine auch von Ihren persönlichen Ausrichtungen geprägte Wahl

der zu absolvierenden Seminare. Hier sollten Sie es durchaus auch mit F.

Schuberts Wanderer aus der „Winterreise“ halten und nicht nur die

ausgetretenen Pfade wählen, die Ihre KommilitonInnen gehen, denn je

individueller und eigengeleiteter Sie Ihr Studium gestalten, desto

interessanter machen Sie sich für spätere potentielle ArbeitgeberInnen.

Das Magisterstudium wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern

absolviert. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „Fach“ im

Magisterstudiengang anders definiert ist als in den Lehramtsstudiengängen

und weitgehend mit den Lehrstuhlbezeichnungen identisch ist. Aus dem

Bereich der Anglistik/Amerikanistik können bis zu zwei der folgenden

Prüfungsfächer gewählt werden:

* Englische Sprachwissenschaft

* Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik)

* Englische Literaturwissenschaft

* Amerikanistik

* Didaktik des Englischen.

Über Kombinationsmöglichkeiten mit der Kanadistik erhalten Sie

Informationen direkt beim Institut für Kanadastudien, oder auf dessen

Homepage: http://www.uni-augsburg.de/institute/kanada/

Der Magisterstudiengang umfasst ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.

Aus dem Bereich der Anglistik/Amerikanistik kann man dabei

37

* das Hauptfach

* das Hauptfach und ein Nebenfach

* zwei Nebenfächer oder

* ein Nebenfach

wählen. Eine Kombination von Englischer Sprachwissenschaft und

Angewandter Sprachwissenschaft (Anglistik) ist allerdings nicht möglich,

ebenso ist zu beachten, dass die Fachdidaktik als Hauptfach nur in

Kombination mit einem weiteren Teilfach der Anglistik studiert werden

kann.

Das wissenschaftliche Studium wird durch eine sprachpraktische

Ausbildung ergänzt, die mit dem Erwerb des Sprachzeugnisses Englisch

abgeschlossen werden muss.

Die Prüfungsbestimmungen (vgl. 5.5) sind der Magisterprüfungsordnung

der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg zu

entnehmen. Frühzeitige Lektüre wird empfohlen!

4.2.2 Modellstudiengang Magister Die Spezialisierung auf bestimmte Fächer aus dem Bereich der Anglistik/

Amerikanistik bringt es mit sich, dass von den MA-StudentInnen wesentlich

detailliertere und umfassendere Kenntnisse in den von ihnen gewählten

Fächern erwartet werden als von den StudentInnen der

Lehramtsstudiengänge. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Sie sich

bereits im Grundstudium Grundkenntnisse und einen guten Überblick über

das gewählte Fach aneignen. Im Hauptfach sollten dabei mindestens 8, im

Nebenfach mindestens 4 Stunden pro Semester besucht werden.

MagisterstudentInnen, die

* ein Fach aus dem Bereich der Anglistik/Amerikanistik als

38

Hauptfach oder

* zwei Fächer aus dem Bereich der Anglistik/Amerikanistik

studieren, können sich im Grundstudium an den Empfehlungen für den

Lehramtsstudiengang vertieft orientieren. Dabei versteht sich von selbst,

dass Sie sich – abgesehen von den sprachpraktischen Übungen und den

wissenschaftlichen Pflichtveranstaltungen (Proseminar Literatur-

wissenschaft, Proseminar Sprachwissenschaft, Grundkurs Fachdidaktik) –

in Übungen und Vorlesungen auf Ihr Magisterfach bzw. Ihre Magisterfächer

konzentrieren sollten.

In den ersten vier Semestern sollte der sprachpraktische Teil des Studiums

in derselben Weise aufgebaut sein wie im vertieften Lehramtsstudiengang

(vgl. 4.1.2), um sich auf den Erwerb des Sprachzeugnisses Englisch des

Sprachenzentrums vorzubereiten.

Für MagisterstudentInnen, die lediglich ein Fach aus dem Bereich der

Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach studieren und die

Magistervorprüfung als mündliche Prüfung ablegen (siehe 5.2.1), gilt

folgende Empfehlung für das Grundstudium:

* wissenschaftliches Studium: Besuch von Vorlesungen, Proseminaren

(ZP-relevant) und Übungen (ZP-relevant) im entsprechenden Fach,

wobei in den ersten vier Semestern zwei Scheine (in Proseminaren

oder geeigneten Übungen) erworben werden müssen.

* sprachpraktisches Studium: es wird empfohlen, sich an den

Empfehlungen für das vertiefte Lehramtsstudium (vgl. 4.1.2) zu

orientieren; diese Veranstaltungen müssen nicht bis zum 4. Semester

besucht werden, weil der sprachpraktische Teil der Zwischenprüfung

zwar Voraussetzung für das Sprachzeugnis des Sprachenzentrums ist,

aber nicht gleichzeitig mit der Magistervorprüfung abgelegt werden

muss.

39

Abgesehen von den sprachpraktischen Veranstaltungen sollten im 1.

Semester (unabhängig davon, ob Sie im Haupt- oder Nebenfach studieren)

folgende wissenschaftliche Veranstaltungen besucht werden:

(a) MA-Studienfach Englische Literaturwissenschaft:

* Einführung Literaturwissenschaft (Voraussetzung für PS)

* Überblicksvorlesung

* evtl. Übung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft

(b) MA-Studienfach Amerikanistik:

* Einführungskurs Literaturwissenschaft (Voraussetzung für PS)

* Überblicksvorlesung

* evtl. Übung aus dem Bereich der Amerikanistik

(c) MA-Studienfach Englische Fachdidaktik:

* Grundkurs Fachdidaktik

* Überblicksvorlesung

* evtl. Übung aus dem Bereich der Didaktik

(d) MA-Studienfächer Englische Sprachwissenschaft oder Angewandte

Sprachwissenschaft (Anglistik)

* Vorlesung Grundlagen der Englischen Sprachwissenschaft

* Überblicksvorlesung

4.3 Kombinierte Studiengänge

Grundsätzlich ist es möglich, das Studium eines Lehramts (vertieft oder

nicht-vertieft) mit einem Magisterstudium zu kombinieren. Einzelheiten

(Anrechnung von Scheinen usw.) sind beim Prüfungsamt zu erfragen.

Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die Magisterarbeit als

Zulassungsarbeit in Lehramtsstudiengängen anerkannt wird, die

Zulassungsarbeit aber nicht als Magisterarbeit.

40

4.4 Ergänzende Qualifikationen

Bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt für AkademikerInnen kann

nicht damit gerechnet werden, dass – gerade in den geisteswissen-

schaftlichen Fächern – alle HochschulabsolventInnen eine Stelle finden, die

vorher gehegten Berufswünschen in jeder Hinsicht entspricht. Unter

Umständen muss auch mit Perioden der Arbeitslosigkeit gerechnet werden.

Zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt – auch außerhalb

eines ursprünglich angestrebten Berufsfeldes – sollten Sie sich daher

möglichst frühzeitig um ergänzende Qualifikationen bemühen.

Diese Qualifikationen können u.a. erworben werden

1. durch Praktika bei Unternehmen im In-, Um- und Ausland während

der vorlesungsfreien Zeit (besonders wichtig für Magisterstudierende),

2. durch eine oder mehrere „Zusatzqualifikationen“, wie sie

beispielsweise immer mal wieder an der Universität angeboten werden.

Einzelheiten sind aus der „Satzung der Universität Augsburg über den

Erwerb von Zusatzqualifikationen“ zu entnehmen. Für AnglistInnen ist

in diesem Zusammenhang besonders interessant, dass die Universität

Augsburg im Rahmen eines interdisziplinären Studienschwerpunktes

„Kanada- Studien“ die Möglichkeit bietet, als Zusatzqualifikation ein

„Kanadistik-Zertifikat“ zu erwerben. Hierzu werden Lehr-

veranstaltungen in den Fächern Anglistik, Geschichte, Politische

Wissenschaft, Romanistik, Geographie und Soziologie angeboten. Das

Programm wird durch die Einladung kanadischer Gastprofessoren

ergänzt. Für nähere Auskünfte steht das „Institut für Kanada-Studien“

zur Verfügung (Mensa-Südeingang; Tel. 598-5177),

3. durch den Besuch von Kursen des Rechenzentrums der Universität

zur Datenverarbeitung (Informationen dazu im Vorlesungsverzeichnis),

41

4. durch den Besuch von Sprachkursen sowohl am Sprachenzentrum

der Universität als auch von anderen kommerziellen Anbietern,

5. durch den Besuch von Kursen außerhalb der Universität, wie sie z.B.

vom Bildungszentrum Schwaben der IHK Augsburg gerade für

Studierende der modernen Sprachen angeboten werden, wie z.B.

englische Handelskorrespondenz, EDV-Kurse, etc.

Informationen erteilt auch das Zentrum für Studien- und

Konfliktberatung.

4.5 Hinweise zur sinnvollen Gestaltung des Hauptstudiums • Für eine sinnvolle Gestaltung des Hauptstudiums ist es

empfehlenswert, sich nach bestandener Zwischenprüfung ein paar

Gedanken über den weiteren Verlauf des Studiums zu machen.

Hierzu gehört, sich rechtzeitig über die Prüfungen zu informieren

(Themen, Prüfungsablauf, Termine, etc.). Informationen diesbezüglich

finden Sie an den schwarzen Brettern der einzelnen Lehrstühle oder

beim Prüfungsamt.

• Lesen Sie rechtzeitig und regelmäßig an den schwarzen Brettern die

termin- und prüfungsbezogenen Aushänge!

• Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Prüfungsthemen

machen (z.B. anhand der in den Sekretariaten erhältlichen Lektüre-

listen für die einzelnen Teilfächer), ist es einfacher, im Hauptstudium

besuchte Veranstaltungen bereits konkret in die Prüfungsvorbereitung

einzubauen. Suchen Sie sich Ihre Veranstaltungen auch (aber nicht

nur) unter diesem Gesichtspunkt aus!

• Lernen Sie frühzeitig Ihre Prüfer kennen, indem Sie deren

Sprechstunden nutzen, auch zur rechtzeitigen Absprache, ob die von

Ihnen anvisierten Themen(schwerpunkte) und Ihre eigenen

42

Vorstellungen über Themen den Anforderungen der Prüfungsordnung

und den Vorstellungen der Prüfer entsprechen. Vorherige

Kontaktaufnahme wirkt sich auch positiv (entspannend) auf die

gesamte Prüfungssituation aus!

• Versäumen Sie es nicht, während des ganzen Hauptstudiums

regelmäßig Überblicksvorlesungen zu hören. In diesen wird oft bereits

ein großer Teil prüfungsrelevanter Themen angesprochen oder gar

ausführlich behandelt, auf dem Sie Ihre persönliche Examens-

vorbereitung aufbauen können.

• Richten Sie Ihr Freizeitleseverhalten auch auf das Examen aus. So

können Sie eher vermeiden, dass Sie am Schluss plötzlich feststellen,

dass Sie noch einige Romane mehr gelesen haben sollten...

• Achten Sie darauf, dass sprachpraktische Examenskurse rechtzeitig

besucht werden. (Für den Magister brauchen Sie drei benotete

Scheine aus dem sprachpraktischen Hauptstudium!)

Bei der Prüfungsvorbereitung ist es hilfreich, alte Examensaufgaben

durchzuarbeiten. Diese können Sie bei der Fachschaft oder in den

Lehrstuhl-Sekretariaten einsehen.

43

5 PRÜFUNGEN 5.1 Vorbemerkung

Der Fachbereichsrat der Philologisch-Historischen Fakultät hat in seiner

Sitzung am 21.6.1995 im Sinne einer angestrebten allgemeinen

Studienzeitverkürzung folgenden Beschluss gefasst:

Nicht bestandene Klausuren im Bereich des Grund-studiums dürfen einmal, in begründeten Fällen ein weiteres Mal wiederholt werden.

5.1.1 Zuständigkeit des Prüfungsamtes – Termine

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für alle

Prüfungsangelegenheiten das Prüfungsamt der Universität (Universitätsstr. 2;

gegenüber der Mensa) zuständig ist. Rechtsverbindliche Auskünfte sind nur dort zu erhalten. Bei Zweifelsfällen empfiehlt es sich, diese schriftlich

einzuholen.

Im einzelnen sind die jeweiligen Prüfungsordnungen zu konsultieren, die

beim Prüfungsamt einzusehen sind. Da die Prüfungsordnungen häufig

Änderungen unterliegen, ist es wichtig, darauf zu achten, die für den

entsprechenden Termin gültige Fassung zu verwenden.

Informationen zu Prüfungen – insbesondere auch zu den Prüfungs- und

Anmeldeterminen – finden sich an den schwarzen Brettern am

Prüfungsamt, am Sprachenzentrum und am schwarzen Brett „Anglistik:

Prüfungen“.

Beachten Sie unbedingt, dass die Anmeldetermine für manche

Prüfungen mehrere Monate vor dem Prüfungstermin liegen. Informieren

Sie sich rechtzeitig über die Prüfungsvoraussetzungen und den Zeitpunkt,

44

zu dem diese vorliegen müssen (z.B. den Abgabetermin von

Zulassungsarbeiten).

Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung. Sie können

die Lektüre der Prüfungsordnungen nicht ersetzen. Für alle

prüfungsrechtlichen Fragen im engeren Sinne ist der Text der Prüfungs-

ordnungen maßgebend.

5.1.2 PrüferInnen

In den Fachwissenschaften sind in Abschlussprüfungen alle ProfessorInnen

und PrivatdozentInnen prüfungsberechtigt, in der Sprachpraxis die

MitarbeiterInnen des Sprachenzentrums. KandidatInnen können angeben

(ohne Rechtsanspruch), welche PrüferInnen sie wünschen.

5.2 Die Vorprüfung (Zwischenprüfung, Magistervor-

prüfung, Hauptseminaraufnahmeprüfung)

5.2.1 Die Vorprüfung in den verschiedenen Studiengängen

Studierende, die ein Hauptseminar besuchen möchten, können dies nur

nach Ablegung einer Vorprüfung tun. Je nach Studiengang gibt es

verschiedene Formen der Vorprüfung:

* Studiengang Magister mit nur einem Nebenfach aus der

Anglistik:

Mündliche Magistervorprüfung von 30 Minuten Dauer. Anmeldung

beim Prüfungsamt.

* Studiengang Magister mit Hauptfach oder zwei Nebenfächern aus

der Anglistik:

Schriftliche Magistervorprüfung, die identisch ist mit der

Zwischenprüfung für das Lehramt Gymnasium (35+35+20 Minuten).

45

Anmeldung beim Prüfungsamt.

* Studiengang Englisch vertieft (Lehramt Gymnasium):

schriftliche Zwischenprüfung (35+35+20 Minuten). Anmeldung beim

Prüfungsamt.

• Studiengang Englisch nicht-vertieft (Lehramt Realschule): Für die

Zulassung zum Hauptstudium muss zuvor eine

Hauptseminaraufnahmeprüfung absolviert werden. Hierfür gelten an

den Lehrstühlen der verschiedenen anglistischen Teilfächer

unterschiedliche Regelungen. Es hängt somit von der Wahl des

Teilfaches, in dem das Hauptseminar besucht werden soll, ob die

Prüfung für die Aufnahme in das in der LPO I geforderte

Hauptseminar im Fach Englisch, entweder der Zwischenprüfung für

das Lehramt an Gymnasien oder einer mündlichen Prüfung

entsprechen. Welche Qualifikation jeweils erwartet wird, ist bei den

entsprechenden Teilfächern des Fachs Anglistik/Amerikanistik

individuell in Erfahrung zu bringen.

• Allerdings gilt hier ein anderer Anmeldemodus: Die Anmeldung erfolgt

im Sekretariat des Lehrstuhls Englische Sprachwissenschaft und im

Sekretariat des Sprachenzentrums, nicht im Prüfungsamt (2 Wochen

vor dem Prüfungstermin).

Die Zwischenprüfung bzw. schriftliche Magistervorprüfung bzw.

Hauptseminar-Aufnahmeprüfung findet in der Regel jeweils an einem

Donnerstag und Freitag ca. drei bis sechs Wochen nach Semesterende statt.

Die genauen Termine sind den Anschlägen an den schwarzen Brettern des

Prüfungsamtes und der Anglistik zu entnehmen. Dort werden auch die

jeweiligen Anmeldetermine mitgeteilt. (Zur Möglichkeit, die Vorprüfung als

Magistervorprüfung in nur einem Fach aus dem Bereich

Anglistik/Amerikanistik abzulegen, siehe 5.5.2).

46

Die Zwischenprüfung ist für alle Studiengänge erforderlich; Unterschiede

bestehen aber hinsichtlich des Anmeldemodus:

Studiengang Anmeldung Anmeldetermin

Lehramt, vertieft Prüfungsamt siehe Anschlag Prüfungsamt

Magister Prüfungsamt siehe Anschlag Prüfungsamt

Lehramt, nicht-vertieft

Sekretariate der Lehrstühle und des Sprachenzentrums

siehe Anschlag, Ebene 4

Beachten Sie bitte, dass die Anmeldetermine zur Zwischenprüfung bis zu

einem halben Jahr vor den Prüfungsterminen liegen können! Die für die

Prüfung erforderlichen Scheine werden in der Regel bei der Anmeldung

vorgelegt, können aber bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin

nachgereicht werden.

Die Zwischenprüfungsordnung (ZprüfO) der Philologisch-Historischen

Fakultät ist im Internet unter http://www.verwaltung.uni-augsburg.de/

sammlung/philhist.shtml erhältlich.

5.2.2 Zeitpunkt der Vorprüfung im Studium

Es wird empfohlen, die Vorprüfung am Ende des (3. oder) 4. Semesters

abzulegen.

Für die Studiengänge Lehramt vertieft und Magister muss die Anmeldung

zur Prüfung spätestens bis zum Ende des 4. Semesters erfolgen; wird diese

Frist um mehr als zwei Semester überschritten, so gilt die Prüfung als

erstmals abgelegt und nicht bestanden.

47

5.2.3 Voraussetzungen

Sprachpraxis: Übersetzung E-D 1 oder Translation G-E 1 Phonetikschein (Effective Pronunciation sowie Phonetik &

Phonologie); zur Fälligkeit der sprachpraktischen Voraus-setzungen vgl. 5.5.3, Fußnote 4.

Sprachwissenschaft: Proseminar Literaturwissenschaft: Proseminar Englische Literaturwissenschaft oder

Amerikanistik Fachdidaktik: Grundkurs Fachdidaktik (20-minütiger Teil der

ZP) Grundkurs + Proseminar (35-minütiger Teil der

ZP)

5.2.4 Teilprüfung und Gewichtung

a) Die Zwischenprüfung besteht aus:

* einem sprachpraktischen Teil

* einem fachwissenschaftlichen Teil

Beide Teile müssen zusammen abgelegt werden.

b) Der sprachpraktische Teil (90 Minuten) besteht aus:

* fertigkeitsorientierten Aufgaben (Grammatik, Wortschatz,

Stilistik) und

* erklärenden Aufgaben (Grammatik, Wortschatz, Stilistik),

basierend auf dem Pensum der Veranstaltungen des

Grundstudiums, insbesondere Grammar 1 und Grammar 2 und

Effective Writing 1.

c) Der fachwissenschaftliche Teil der Zwischenprüfung besteht aus drei

für alle KandidatInnen verbindlichen Teilprüfungen mit Fragen zu den

Teilfächern Fachdidaktik, Literaturwissenschaft und Sprachwissen-

schaft. Nach Wahl der KandidatInnen werden zwei Teilfächer jeweils

35 Minuten und das dritte Teilfach 20 Minuten geprüft.

48

Die Zwischenprüfung berechtigt, unabhängig davon, welche

Teilbereiche als Spezialgebiet gewählt wurden, zur Teilnahme an

anglistischen Hauptseminaren; die Wahl der Spezialgebiete sollte sich

jedoch nach dem voraussichtlichen Schwerpunkt des Hauptstudiums

richten.

d) Gewichtung

Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen und alle

Teilfächer mit mindestens der Note „ausreichend“ (= 4,0) bestanden

sind. Zur Ermittlung der Fachnote werden die Sprachpraxis

fünffach, die Teilfächer, welche 35 Minuten geprüft werden, jeweils

zweifach, und das Teilfach, welches 20 Minuten geprüft wird,

einfach gewichtet. Als Teilprüfung in diesem Sinne zählen: der

sprachpraktische Teil und der fachwissenschaftliche Teil.

Ist die Zwischenprüfung insgesamt nicht bestanden, so kann der

jeweils nicht bestandene Teil zweimal wiederholt werden. Ein

Notenausgleich zwischen den Teilfächern und Teilprüfungen ist nicht

möglich.

e) Hinweis zur Prüfungsvorbereitung

Die Prüfungsaufgaben früherer Zwischenprüfungen können bei den

Lehrstuhlsekretariaten bzw. bei der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums und bei der Fachschaft Anglistik eingesehen

werden. Über genaue Angaben zu den Prüfungsmodalitäten und Vor-

aussetzungen sowie zu den verschiedenen Aufgabenstellungen der

einzelnen Teilfächer informieren Sie sich bitte rechtzeitig am An-

schlagbrett im Anglistengang, zwischen den Räumen 4046 und 4047.

49

5.3. Erste Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) 5.3.1 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)

Die verbindlichen Bestimmungen für das erste Staatsexamen sind in der

LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) der jeweils gültigen Fassung fest-

gehalten. Auskünfte dazu beim Prüfungsamt und in der Studienberatung.

Die folgenden Bestimmungen sind der LPO I vom 7.11.2002 entnommen.

5.3.2 Zeitpunkt im Studium

Laut LPO I soll das Staatsexamen spätestens nach dem 10. Semester

abgelegt werden. Meldet sich ein/e StudentIn nicht so rechtzeitig zur

Prüfung an, dass diese nach dem 14. Semester abgelegt werden kann, so

gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden.

5.3.3 Zulassungsvoraussetzungen Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man eine Reihe von

Bedingungen erfüllen. Dazu gehören u.a.:

* die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach LPO §19

(Staatsangehörigkeit, usw.) sowie die besonderen Zulassungs-

voraussetzungen nach LPO §31 (Mindeststudienzeiten, etc.);

* schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit; LPO §30), die in jedem

Teilbereich des Faches Anglistik angefertigt werden kann;

* der Nachweis über das erziehungswissenschaftliche Studium (LPO

§36), das Studium der Fachdidaktik (LPO §37) und die abzuleistenden

Praktika (LPO §38).

Für das Fach Englisch gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (LPO

§68):

(1) Allgemeine Voraussetzungen:

50

1. Latinum (nachgewiesen durch einen ausdrücklichen Vermerk im

Abiturzeugnis oder eine Ergänzungs- bzw. Zusatzprüfung);

2. Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache.

(2) Scheine aus der Sprachpraxis:

1. Übungen in Phonologie, Aussprache und lautschriftlichen Fertigkeiten

(nachweisbar durch Effective Pronunciation und Phonetik & Phonologie);

2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Effective Writing 2 und

Übersetzung E-D 2 (zwei Scheine!)

(3) Scheine aus wissenschaftlichen Veranstaltungen:

1. Kurs zur Sprachgeschichte unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher

Aspekte;

2. je einem Haupt- oder Oberseminar in Sprach- und Literatur-

wissenschaft;

3. eine fachdidaktische Veranstaltung im Hauptstudium.

5.3.4 Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Laut LPO I gelten folgende inhaltlichen Prüfungsanforderungen:

1. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen

Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und

gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in

Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewöhnung

gebrachte Aussprache; die Aussprache soll sich an einer der Formen

orientieren, die unter der Bezeichnung „Received Pronunciation“ oder

„General American“ bekannt sind.

2. Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Sprach-

und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf Texte

51

der Gegenwartssprache und früherer Sprachstufen anzuwenden.

3. Vertrautheit mit Geschichte, Struktureigenschaften, Erscheinungs-

formen und Gebrauchsbedingungen der englischen Sprache.

4. Wenn Sprachwissenschaft für die schriftliche Prüfung oder „Alt- oder

Mittelenglisch“ als Spezialgebiet für die mündliche Prüfung aus der

Sprachwissenschaft gewählt wird: Fähigkeit, einen alt- oder

mittelenglischen Text zu übersetzen und im Wesentlichen sprach-

wissenschaftlich zu erläutern.

5. Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Literatur-

und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die

Interpretation literarischer Texte anzuwenden.

6. Kenntnis der Grundzüge der englischen Literatur vom Mittelalter bis

zur Gegenwart und der amerikanischen Literatur von der

Kolonialzeit bis zur Gegenwart; Einblick in andere englischsprachige

Literaturen.

7. Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird:

genauere Kenntnisse in verschiedenartigen Spezialgebieten der

englischen und amerikanischen Literaturgeschichte (z.B. Epoche,

Gattung, Autor).

8. Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und

kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Großbritannien und

Nordamerika, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung;

Einblick in andere englischsprachige Kulturen.

9. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß §37 der LPO I.

52

5.3.5 Teilprüfungen und Gewichtung

Einzelne Prüfungskonditionen, Dauer, Gewichtung der jeweiligen

Prüfungsteile und die Berechnung der Gesamtnote entnehmen Sie bitte

dem Sonderdruck der LPO I.

5.4 Erste Staatsprüfung Lehramt an Grund-/Haupt- und

Realschulen (nicht-vertieftes Studium) 5.4.1 Lehramtsprüfungsordnung I Die verbindlichen Bestimmungen für das erste Staatsexamen sind in der

LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) der jeweils gültigen Fassung

festgehalten. Auskünfte dazu beim Prüfungsamt und in der

Studienberatung; die Adresse für den Erwerb des Sonderdrucks finden Sie

unter 5.3.1.

5.4.2 Zeitpunkt im Studium

Laut LPO I soll das Staatsexamen nach dem 8. Semester abgelegt werden.

Meldet sich ein/e StudentIn nicht rechtzeitig so zur Prüfung an, dass diese

nach dem 12. Semester abgelegt werden kann, so gilt die Prüfung als

erstmals abgelegt und nicht bestanden.

5.4.3 Zulassungsvoraussetzungen

Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man eine Reihe von

allgemeinen Bedingungen erfüllen. Dazu gehören:

* die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach LPO §19

(Staatsangehörigkeit usw.) sowie die besonderen Zulassungsvoraus-

53

setzungen nach LPO §31 (Mindeststudienzeiten, etc.);

* schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit LPO §30), die in jedem

Teilbereich des Faches Anglistik angefertigt werden kann;

* der Nachweis über das erziehungswissenschaftliche Studium (LPO

§36), das Studium der Fachdidaktik (LPO §37) und die abzuleistenden

Praktika (LPO §38).

* Die Zulassungsvoraussetzungen für das Fach Englisch (nicht- vertiefte

Studiengänge) entnehmen Sie bitte der LPO §48.

5.4.3.1 Didaktik der Grundschule

Die Bestimmungen zu den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und

inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der

LPO I, §40 (S. 32 ff.)

5.4.3.2 Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

Die Bestimmungen zu den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und

inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der

LPO I, §42 (S. 38 ff.)

5.4.3.3 Lehramt an Realschulen

Die LPO I enthält folgende Bestimmungen zu den fachlichen

Voraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen (§ 48, S. 49ff.):

Fachliche Voraussetzungen:

1. Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (entfällt bei

Kombination mit einer beruflichen Fachrichtung).

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an:

a) einem Kurs über Phonetik (nachweisbar durch Effective Pronunciation

und Phonetik & Phonologie)

b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs (d.h. Übersetzung

54

E-D 2 und Effective Writing 2)

c) zwei Proseminaren (eines in Sprach-, eines in Literaturwissenschaft)

d) einem Haupt- oder Oberseminar in Literatur- oder Sprachwissenschaft

(entfällt, wenn dieses im zweiten Prüfungsfach nachgewiesen wird,

sofern das Haupt-/Oberseminar dort verpflichtend vorgeschrieben ist)

e) zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.

Inhaltliche Prüfungsanforderungen:

1. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen

Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und

gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in

Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewöhnung

gebrachte Aussprache; die Aussprache soll sich an einer der Formen

orientieren, die unter der Bezeichnung „Received Pronunciation“ oder

„General American“ bekannt sind.

2. Kenntnis der Probleme, Theorien und Ergebnisse der Sprach- und

Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die

Gegenwartssprache anzuwenden; der Schwerpunkt liegt auf der

Fähigkeit, Phänomene der Gegenwartssprache zu erklären.

3. Kenntnis der Struktureigenschaften, Erscheinungsformen und

Gebrauchsbedingungen der englischen Sprache sowie

Überblickswissen zur sprachhistorischen Entwicklung.

4. Vertrautheit mit repräsentativen Werken der englischen und

amerikanischen Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart;

Einblick in andere englischsprachige Literaturen.

5. Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird:

genauere Kenntnis eines Spezialgebietes der englischen und

amerikanischen Literaturgeschichte (z.B. Epoche, Gattung, Autor); ein

gewähltes Spezialgebiet nach §21 Abs. 2 Satz 4 der LPO; Fertigkeit in

55

der Interpretation literarischer Texte.

6. Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und

kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Großbritannien und

Nordamerika, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung;

Einblick in andere englischsprachige Kulturen.

7. Fachdidaktische Kenntnisse:

a) Vertrautheit mit den wichtigsten Aspekten von Fremd-

sprachenlerntheorien und Fremdsprachenunterrichtsmethodik unter

Berücksichtigung der besonderen Eigenart der jeweiligen Schulart,

b) Vertrautheit mit Arbeitsformen und Übungstypen zur Schaffung

kommunikativer Sprachlern- und Sprachanwendungssituationen,

c) Einblick in Fragen der Auswahl, Aufbereitung und Erarbeitung von

(authentischen) Texten und Materialien im Fach Englisch der

jeweiligen Schulart,

d) Vertrautheit mit den Möglichkeiten, kulturwissenschaftliche

Erkenntnisse für das interkulturelle Lernen im Englischunterricht der

jeweiligen Schulart aufzubereiten,

e) Vertrautheit mit den Möglichkeiten des sinnvollen Medieneinsatzes im

Fremdsprachenunterricht.

5.4.4 Teilprüfungen und Gewichtung

Einzelne Prüfungskonditionen, Dauer, Gewichtung, und die Berechnung

der Gesamtnote entnehmen Sie bitte dem Sonderdruck der LPO I.

56

5.5 Magisterstudium 5.5.1 Grundlegendes

Die verbindlichen Bestimmungen für die Magisterstudiengänge sind in der

Magisterprüfungsordnung der Universität Augsburg festgehalten (im

Internet unter http://www.verwaltung.uni-augsburg.de/sammlung/

philhist.shtml). Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei

Nebenfächern abgelegt. Im Bereich der Anglistik/Amerikanistik sind bis zu

zwei der einzelnen Prüfungsfächer wählbar (s. 4.2.1.):

* Englische Sprachwissenschaft

* Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik)

* Englische Literaturwissenschaft

* Amerikanistik

* Didaktik des Englischen.

Eine Kombination der beiden Fächer Englische Sprachwissenschaft und

Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik) ist nicht möglich. Ebenso kann

das Fach Didaktik als Hauptfach nur zusammen mit einem Fach des

zugehörigen Fachgebietes gewählt werden.

5.5.2 Vorprüfung

Als Vorprüfung gilt laut Magisterprüfungsordnung für alle

Magisterstudiengänge die Zwischenprüfung. Prüfungsinhalte und

Vorleistungen sind dabei identisch mit denen der Lehramtsstudiengänge

(vgl. 5.2).

Nach der Magisterprüfungsordnung sowie der Magisterstudienordnung gilt:

StudentInnen, die nur ein Fach aus dem Bereich Anglistik/ Amerikanistik

als Nebenfach studieren, können anstelle der Zwischenprüfung nach §4

57

MagPO eine mündliche Vorprüfung in diesem Fach ablegen:

* Die mündliche Vorprüfung dauert 30 Minuten.

* Zulassungsvoraussetzungen: zwei aufgrund einer schriftlichen

Leistung benotete Scheine des betreffenden Fachs.

Wer die Magistervorprüfung in einem Teilbereich des Faches als mündliche

Prüfung ablegt, ist damit im Hauptstudium in der Wahl des Faches an

diesen Teilbereich gebunden und kann Hauptseminare nur in diesem Fach

besuchen. Wenn Sie sich jedoch die Möglichkeit offen halten wollen,

Hauptseminare auch in anderen Fächern aus der Anglistik/Amerikanistik

zu besuchen, müssen Sie die schriftliche Vorprüfung ablegen. Dazu bedarf es

eines schriftlichen Antrags beim Magisterprüfungsausschuss (am

Prüfungsamt).

5.5.3 Sprachzeugnis des Sprachenzentrums

Der Nachweis der sprachpraktischen Kenntnisse für die Magisterprüfung

kann ausschließlich durch das Sprachzeugnis Englisch des

Sprachenzentrums oder einen vergleichbaren, anrechenbaren Leistungs-

nachweis (z.B. Staatsexamen im Fach Englisch) erbracht werden. Die

formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Sprachzeugnisprüfung

Englisch sind:

* das Bestehen des sprachpraktischen Teils der Zwischenprüfung4

* drei benotete Scheine des sprachpraktischen Hauptstudiums (drei

verschiedene Veranstaltungen, davon mindestens eine aus dem

mündlichen Bereich; anrechenbar sind alle benoteten Scheine des

Hauptstudiums). 4 Auch Studierende, die als Vorprüfung eine mündliche Magisterprüfung ablegen, müssen den

sprachpraktischen Teil der Zwischenprüfung als Voraussetzung für das Sprachzeugnis ablegen

58

Die Sprachzeugnisprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem

mündlichen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil umfasst folgende Prüfungsaufgaben:

a) Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche (90 Min.)

b) Gelenktes und freies Schreiben in der Fremdsprache (120 Min.).

Die Prüfungsaufgabe b) setzt sich zusammen aus einem Diktat, aus der

Beantwortung von schriftlich vorliegenden Fragen zu einem gehörten

fremdsprachlichen Text und aus der freien Bearbeitung eines Themas, das

an den Hörverständnistext anknüpft.

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem zwanzigminütigen Gespräch

in der Fremdsprache. Zentrale Gesprächsthemen sind ein landeskundlicher

Schwerpunkt nach Wahl der KandidatInnen und ein allgemeinsprachlicher

geschriebener Text, der den Prüflingen 15 Minuten vor der Prüfung

vorgelegt wird und mit einem bereitgestellten einsprachigen Wörterbuch

vorbereitet werden kann.

5.5.4 Zeitpunkt der Magisterprüfung

Laut MagPO muss die Anmeldung zur Magisterprüfung spätestens zu

Beginn des 8. Semesters erfolgen. Überschreitet ein/e StudentIn diese Frist

um mehr als vier Semester, so gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und

nicht bestanden.

- allerdings nicht als Teil und nicht gleichzeitig mit der Vorprüfung, sondern zu irgendeinem

59

5.5.5 Zulassung zur Magisterprüfung

Für die Zulassung zur Magisterprüfung müssen neben den allgemeinen

Zulassungsvoraussetzungen nach §3 und §10 MagPO u.a. folgende

Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Vorprüfung im Hauptfach und in den Nebenfächern

2. Zwei Hauptseminarscheine im Hauptfach, ein Hauptseminarschein in

jedem Nebenfach

3. Abgabe der Magisterhausarbeit: die Hausarbeit wird im Hauptfach

angefertigt. Die Themenstellung muss dabei so gewählt sein, dass die

Aufgabe innerhalb von 6 Monaten bewältigt werden kann.

4. Nachweis der sprachpraktischen Ausbildung:

* durch Vorlage des Sprachzeugnisses Englisch des

Sprachenzentrums der Universität Augsburg (s. 5.5.3).

* oder durch Vorlage eines vergleichbaren Leistungsnachweises

5.5.6 Teilprüfungen und Gewichtung in der Magister-

prüfung

(a) Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung dauert im Hauptfach und in den

Nebenfächern vier Stunden. Es werden bis zu drei Themen gestellt.

Die KandidatInnen können mit den PrüferInnen Spezialgebiete

vereinbaren. Die Regelungen für die Sprachwissenschaft sind in der

„Orientierungshilfe für Staatsexamenskandidaten“ aufgeführt (s.

5.5.7).

(b) Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert in jedem Fach eine halbe Stunde.

Zeitpunkt im Studium vor dem Ablegen der Sprachzeugnisprüfung.

60

Prüfungsberechtigt sind ProfessorInnen und PrivatdozentInnen.

(c) Gewichtung

Die Fachnote errechnet sich folgendermaßen als Mittel aus den Noten

der schriftlichen und mündlichen Prüfung:

Fachnote Hauptfach 2 mal

Note Magisterarbeit 2 mal

Fachnote 1. Nebenfach 1 mal

Fachnote 2. Nebenfach 1 mal

Es gibt nur fünf Notenstufen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jede Fachnote mindestens 4,0 beträgt. Ist

ein Prüfungsfach nicht bestanden, wird die Prüfung in diesem Fach

wiederholt; sind zwei oder alle Fächer nicht bestanden, muss die gesamte

Prüfung wiederholt werden.

Eine freiwillige Wiederholung eines bereits bestandenen Faches ist

ausgeschlossen

5.5.7 Prüfungsinhalte der Magisterprüfung

Über Prüfungsinhalte und Gestaltung der Prüfungen informieren

entsprechende Anschläge. Für die Sprachwissenschaft sei außerdem als

zusätzliche Informationsquelle auf das Merkblatt „Orientierungshilfe für

Staatsexamenskandidaten“ hingewiesen, das in den Sekretariaten erhältlich

ist.

61

5.6 Einige Hinweise zur Prüfungsvorbereitung

1. Zur Vorbereitung auf einige Prüfungen werden mehr oder weniger

regelmäßig eigene Kurse – insbesondere am Sprachenzentrum und im

Bereich der Sprachwissenschaft – angeboten.

2. Zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung und die Staatsexamina

(vertieft und nicht-vertieft) ist es ratsam, Aufgaben früherer

Prüfungstermine durchzuarbeiten. Diese können in den

Lehrstuhlsekretariaten und in der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums oder bei der Fachschaft Anglistik eingesehen

werden.

3. Bei mündlichen Prüfungen ist es dringend geboten, sich rechtzeitig(!)

mit dem Prüfer/der Prüferin wegen der Spezialgebiete in Verbindung

zu setzen.

62

6 AUSLANDSAUFENTHALT 6.1 Generelles

Ein längerer Aufenthalt im englischsprachigen Ausland wird zwar von den

Prüfungsordnungen nicht vorgeschrieben, stellt aber dennoch einen

wesentlichen Teil des Anglistikstudiums dar. AnglistikstudentInnen sollten

versuchen, die Semesterferien auch zu ausgiebigen Reisen nach England,

Schottland und Irland oder – falls die Möglichkeit besteht – auch nach

Amerika oder Kanada usw. zu nutzen. Jedoch kann man ein Land durch

Urlaubsreisen nicht so gut kennen lernen und seine Kenntnisse der

englischen Sprache nicht in der Weise vervollkommnen, wie das bei einem

mehrmonatigen Aufenthalt der Fall ist – von den mit einem solchen

längeren Aufenthalt verbundenen persönlichen Erfahrungen einmal ganz

abgesehen. Die Befürchtung, dass ein längerer Auslandsaufenthalt eine

Verzögerung des Studiums bedeuten würde, ist weitgehend unbegründet:

Für einen studienbezogenen Aufenthalt im Ausland besteht von der

Universität Augsburg aus die Möglichkeit der Beurlaubung, wobei die

StudentInnen die Wahl haben, sich die an einer ausländischen Hochschule

verbrachten Semester für das Studium in Deutschland anrechnen zu lassen

oder nicht. Zum Teil werden auch an ausländischen Universitäten

erworbene Qualifikationen anerkannt. Der Auslandsaufenthalt wirkt sich

erfahrungsgemäß positiv auf Studien- und Examensleistungen aus und

stellt zudem auch eine entscheidende berufliche Qualifikation dar.

Einzelheiten zu Möglichkeiten der Beurlaubung und der

Anrechenbarkeit bzw. Nichtanrechenbarkeit von Auslandssemestern auf

deutsche Studiengänge erfahren Sie in der Studentenkanzlei (s.a. 6.3).

Über die Möglichkeit der Anrechenbarkeit im Ausland erbrachter

Studienleistungen (etwa als Hauptseminar) entscheidet der

63

Lehrstuhlinhaber des entsprechenden Faches, im Falle von

sprachpraktischen Leistungen der Leiter der Englischen Abteilung des

Sprachenzentrums (s.a. 6.2).

Für Deutsche bestehen (neben rein privaten Unternehmungen wie „au pair“

oder „Jobben“) vor allem zwei Möglichkeiten zu einem längeren

Auslandsaufenthalt:

(1) Tätigkeit als LehrassistentIn (assistant teacher) an einer Schule in

Großbritannien, Irland, in den USA oder in Kanada (für Graduierte

auch in Australien und Neuseeland) (vgl. 6.4)

(2) Studium an einer ausländischen Hochschule (vgl. 6.5-6.8).

Da die Universitäten in Großbritannien oder Amerika hohe

Studiengebühren erheben, kommt für die meisten deutschen

AnglistikstudentInnen ein Studium im Ausland nur im Rahmen eines

Stipendien- oder Austauschprogramms in Frage.

Die wichtigsten Stipendien- und Austauschprogramme für Anglisten/

Amerikanisten sind in der Aufstellung in den Punkten 6.5-6.9 zusammen-

gefasst.

Einen weitergehenden Überblick bietet die jährlich neu aufgelegte DAAD-

Broschüre Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Sie ist im Akademischen

Auslandsamt (R 3064/3070, Gebäude A) erhältlich und kann bei Frau Nelle

(R 4036) eingesehen werden.

Die Bewerbungstermine für Stipendien zum Studium im Ausland und für

assistant teacher-Stellen liegen in der Regel sehr früh – zum Teil mehr als

ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts! Es ist also unbedingt

erforderlich, sich frühzeitig zu informieren und dabei sicherzustellen, die

jeweils neuesten Bewerbungstermine zu erfahren.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das schwarze Brett

ANGLISTIK/AUSLAND neben R 4035 und entsprechende Anschläge am

64

Sprachenzentrum. Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie auch

durch das Akademische Auslandsamt (Sprechstunden: J. Schneider, Mo.

und Di. 10.00-12.00 Uhr, Mi. 15.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung)

sowie auf speziellen Informationsveranstaltungen.

Außerdem stehen Ihnen die DozentInnen der Anglistik und Amerikanistik

und des Sprachenzentrums jederzeit zu Fragen zu Auslandsaufenthalten

zur Verfügung, insbesondere Prof. Zapf, Timo Müller (Nordamerika), Dr. R.

Westermayr und Frau C. FitzGerald. Aktuelle Informationen zu den

einzelnen Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes finden Sie im Internet

z.B. unter

• www.daad.de (Stipendiendatenbank des DAAD)

• www.fulbright.de (Fulbright)

• www.philhist.uni-augsburg.de/studium/erasmus (Erasmus)

• www.kmk.org/pad/home.htm (PAD)

• www.aaa.uni-augsburg.de (Akademisches Auslandsamt/Studium im

Ausland)

Hinsichtlich kürzerer Aufenthalte sei auf die Möglichkeit des Besuchs von

Ferienkursen hingewiesen. Darüber können Sie sich an den schwarzen

Brettern ANGLISTIK/AUSLAND und den schwarzen Brettern des

Sprachenzentrums informieren.

6.2 Anrechnung von Studienleistungen (vgl. auch Study

Programme / Learning Contract)

In der Anglistik gilt grundsätzlich:

• Kurse des ersten und zweiten Studienjahres können im Grundstudium

(z.B. als Proseminare) angerechnet werden.

65

• Kurse des dritten und ggfs. höherer Studienjahre können im

Hauptstudium (z.B. als Hauptseminare) angerechnet werden, wenn der

zeitliche Umfang, der Arbeitsaufwand und die angefertigten

schriftlichen Leistungen den entsprechenden Augsburger

Anforderungen vergleichbar sind.

• Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann möglich, wenn (wie z.B.

in Swansea oder Sussex) bestimmte Kurse sowohl im zweiten wie auch

im dritten Studienjahr belegt werden können; ob solche Kurse als

Hauptseminare anerkannt werden können, richtet sich dann nach dem

Niveau der jeweils erbrachten Leistungen.

• Hauptseminarscheine können nur vergeben werden, wenn die

Zwischenprüfung bereits vorliegt.

Es wird DRINGEND empfohlen, schon vor der Anfertigung der

schriftlichen Hausarbeiten – also noch vom Ausland aus – per Email

mit dem betroffenen Lehrstuhl Kontakt aufzunehmen und die

Bedingungen für die Anerkennung einer Arbeit abzusprechen. Das

jeweilige Anerkennungsverfahren läuft nach Ihrer Rückkehr über die

betroffenen Lehrstühle und das Prüfungsamt.

Wenn die Arbeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden, sollen sie mit

einem Vermerk versehen werden, ob sie als Proseminar- oder

Hauptseminararbeiten anerkannt werden sollen und um welchen

Studiengang (LA Realschule, Gymnasium, Magister etc) es sich handelt.

Außerdem empfiehlt es sich, mit dem Antrag Ihre aktuelle Adresse

einzureichen, damit, falls wider Erwarten doch noch weiterer

Klärungsbedarf besteht, eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Die

Arbeiten werden nach Abgabe des Antrages an den zuständigen

Lehrstühlen auf Umfang, geleisteten Arbeitsaufwand und zugrundeliegende

Lektüre hin durchgesehen.

66

6.3 Anrechnung von Studienzeiten

Die interne Regelung an der Universität Augsburg lautet wörtlich wie folgt:

„(1) Je nach Dauer des geplanten Auslandsaufenthaltes kann in der

Studentenkanzlei die Beurlaubung für ein oder zwei Semester von den

Studierenden beantragt werden.

(2) Nach dem Scheinerwerb im Ausland kann im Zentralen Prüfungsamt

eine Anerkennung dieser Studienleistung(en) beantragt werden. Sofern

dieser Leistungsnachweis während der Beurlaubungszeit an einer

ausländischen Bildungseinrichtung erworben wurde, muss im Falle der

Anerkennung als gleichwertiger Nachweis für ein Studium an der

Universität Augsburg mindestens ein Semester angerechnet werden. Die

Studentenkanzlei erhält hiervon per Abdruck des Anrechnungsbescheides

Kenntnis. Die Anrechnung erfolgt gemäß dem Grundsatz „keine Leistung

ohne Investition von Studienzeit“ (Art. 64 Absatz 3, 1. Hs. BayHschG).

(3) Auf Antrag des Studierenden kann beim Zentralen Prüfungsamt die

Meldefrist für die nächstfolgende Prüfung um diesen Anrechnungszeitraum

hinausgeschoben werden.“

Darüber hinaus machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie in Augsburg

keine Prüfung im Zeitraum eines Semesters ablegen können, in dem Sie

nicht an der Universität Augsburg eingeschrieben sind.

Falls Sie sich die Auslandssemester voll anrechnen lassen wollen, schreiben

Sie sich in Augsburg lediglich ein, belegen aber nicht.

67

6.4 Tätigkeit als foreign language assistant im Rahmen des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD)

Assistant teachers sind für die Dauer eines Schuljahres (in der Regel von

September bis Juli) an einer britischen oder irischen Schule tätig. Ihre

Aufgabe besteht vor allem im Konversationsunterricht und die Lehrkräfte

unterstützendem Sprachunterricht; sie wird im einzelnen von den

DeutschlehrerInnen der Schule festgelegt. Die Arbeitszeit beträgt ca. 12

Stunden/Woche. Das Gehalt wird von den dortigen Schulbehörden gezahlt

und liegt bei etwa £ 350 monatlich.

Seit dem Studienjahr 2001/2 können Studierende ab dem 6. Semester (m.

E. aber auch schon vorher) auch mit dem PAD in die USA oder nach

Kanada gehen. Informationen hierzu können Sie unter

http://www.kmk.org/pad/home.htm abrufen.

Die Bewerbungsunterlagen, zu denen zwei Gutachten von Hochschullehrern

zählen, müssen für die USA im Oktober des Jahres vor dem Jahr, in

dem der Auslandsaufenthalt beginnen soll, eingereicht werden, für die

anderen Länder Ende November des Vorjahres. Die Bewerbungen werden

im Akademischen Auslandsamt gesammelt und von dort weitergeleitet. Die

Bewerber werden dann zu einem Auswahlgespräch mit einem Lehrer an

einer Augsburger Schule geladen. Die Erfolgsaussichten sind generell sehr

gut.

In der Bewerbung können Wünsche hinsichtlich der Gegend, in der man

das Jahr verbringen möchte, geäußert werden, die jedoch nicht immer

Berücksichtigung finden können.

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Dr. Westermayr

(Sprachenzentrum, R 2084); die Bewerbungsunterlagen können im Internet

unter www.kmk.org/pad/home.htm abgerufen werden.

68

Neuerdings können Studierende ab dem 3. Studienjahr auch unter dem eu-

ropäischen COMENIUS-Programm als Sprachassistenten für die Dauer von

drei bis acht Monaten an Schulen im europäischen Ausland eingesetzt wer-

den. Informationen unter www.kmk.org (SOKRATES anklicken).

Desweiteren können Augsburger Studenten sich im Rahmen des AMITY-

Programms der Universität für eine Stelle als assistent teacher in den USA

bewerben. Die Aufenthalte sind auf drei bis zwölf Monate begrenzt und sehen

ein monatliches Stipendium von 150 US$ vor. Informationen und

Bewerbungsunterlagen können bei J. Schneider (R.3070) eingesehen werden,

6.5 DAAD-Stipendienprogramm: USA und Kanada

Der DAAD bietet Jahresstipendien und Semesteraufenthalte für die USA

und Kanada an, für die sich auch Studierende der Anglistik und

Amerikanistik bewerben können. Die BewerberInnen müssen zum

Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 3. Semester sein und sollen vor

Stipendienantritt die Zwischenprüfung bereits abgelegt haben.

Die Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren und die jeweils aktuellen

Termine sind in einem DAAD-Merkblatt zusammengefasst, das am

schwarzen Brett ANGLISTIK/ AUSLAND aushängt. Außerdem können Sie

sich auch hier über die Homepage des DAAD informieren:

http://www.daad.de.

Hinweise zur „richtigen“ Bewerbung bekommen Sie auf den

Informationsveranstaltungen zu DAAD-Stipendien im Laufe des

Wintersemesters. Außerdem stehen Ihnen die DozentInnen der Anglistik/

Amerikanistik gerne beratend zur Verfügung.

69

6.6 Auslands-BAFöG

StudentInnen, die BAFöG bekommen, haben die Möglichkeit, ein ein- oder

zweisemestriges Studium an einer ausländischen Hochschule über

BAFöG zu finanzieren. Dabei läuft der normale BAFöG-Satz weiter, und

zusätzlich werden die ausländischen Studiengebühren übernommen. Die

Auslandssemester werden nicht auf die Förderzeit durch BAFöG im

Inland angerechnet: zwei Auslandssemester können zusätzlich zur

Förderhöchstdauer auf BAFöG studiert werden.

Für den Antrag zur Förderung eines Auslandsstudiums durch BAFöG ist

eine Bescheinigung der Universität erforderlich, dass dieser Aufenthalt dem

Studium förderlich ist. Sie kann von den Professoren ausgestellt werden.

Genaue Informationen zum Auslandsstudium mit BAFöG erhalten Sie beim

Amt für Ausbildungsförderung (Memminger Straße 3, Augsburg, Tel. 25 79

80).

Im Fall der Finanzierung des Auslandsstudiums durch BAFöG müssen Sie

sich selbst einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule suchen.

Für die Bewerbung um einen Studienplatz wenden Sie sich entweder direkt

an einzelne Hochschulen (die Adressen finden Sie in den Ordnern am

Sprachenzentrum neben R 2087), oder an die zentrale Stelle zur Vermittlung

von Studienplätzen in Großbritannien UCCA: Universities Central Council on

Admissions, PO Box 28, Cheltenham, Gloucestershire GL50 1HY, England.

Dieselben Informationen sind außerdem im DAAD-Studienführer

„Großbritannien“ enthalten, den Sie im Buchhandel erhalten können und

ebenso im akademischen Auslandsamt (3070) einsehen können.

70

6.7 ERASMUS

ERASMUS ist ein Programm der Europäischen Gemeinschaft, die (vor allem

im Rahmen von Hochschulkooperationsprogrammen) Studienaufenthalte

(Mindestdauer 3 – max. 12 Monate) an einer Hochschule eines anderen EU-

Mitgliedsstaates unterstützt. ERASMUS-Stipendien sind keine

Vollstipendien; sie sollen lediglich die zusätzlichen Kosten eines

Studienaufenthaltes im Ausland decken, insbesondere die erhöhten

Lebenshaltungskosten im Gastland. In diesem Sinne besteht die

Finanzierung des Aufenthaltes im Rahmen des Erasmus-programmes nur

aus einer geringen Anzahlung, wobei die Restzahlung jeweils am Ende des

akademischen Jahres erfolgt. Folglich findet keine monatliche Auszahlung

statt. Eine Aufenthaltsverlängerung ist zwar vom Wintersemester auf das

darauf folgende Sommersemester möglich, nicht aber der umgekehrte Fall.

Bedingungen für die Gewährung von ERASMUS-Stipendien sind

1. die Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule;

2. die volle akademische Anerkennung der im Ausland verbrachten

Studienzeit durch die Heimathochschule.

3. kein Nachweis von Sprachkenntnissen

Beide Voraussetzungen sind bei den Augsburger Kooperationsprogrammen

(mit Birmingham, Edinburgh, Galway, Mary Immaculate College in

Limerick, Reading, Sussex (ruht derzeit), Swansea, Queen Mary University

of London, Manchester Metropolitan University, University of Newcastle,

University of Northumbria at Newcastle, Université d’Artois (Frankreich),

südböhmische Universität Budweis (Tschechien) erfüllt.

Das Bewerbungsverfahren ist formlos und unkompliziert: der Termin wird in

der zweiten Hälfte des Wintersemesters per Anschlag bekannt gegeben.

Einzige Voraussetzung: Sie müssen

o EU-BürgerIn (oder „BildungsinländerIn“) sein,

71

o an der Universität Augsburg immatrikuliert sein,

o mindestens ein Studienjahr vollendet haben.

Die endgültige Auswahl trifft eine Kommission aus Anglistik-DozentInnen.

Obwohl ein Erasmusstudium nur einmal möglich ist, können neuerdings

in Kombination mit einem Erasmusstudium auch Erasmuspraktika

absolviert werden, die sich ebenfalls auf einen Zeitraum zwischen drei

und zwölf Monaten erstrecken. Umfassende Informationen erhalten Sie

über das akademische Auslandsamt der Universität, den dort erhältlichen

Leitfaden zu Studienmöglichkeiten im Ausland und über das ERASMUS-

Web der Fakultät:

www.philhist.uni-augsburg.de/studium/erasmus

www.aaa.uni-augsburg.de/erasmus

6.8 Austauschprogramme 6.8.1 USA-Kontakte: Pittsburgh, Brandeis, Burlington

(University of Vermont) Im Bereich der Amerikanistik gibt es Austauschprogramme zwischen der

Universität Augsburg und zweier ihrer Partneruniversitäten, der University

of und der University of Vermont, Burlington.

Informationen zu Austauschmöglichkeiten mit Pittsburgh erhalten Sie bei

Dr. Post (Germanistik, Raum 4092, Tel. 5794). Wenn Sie sich für ein

Studium an der University of Vermont interessieren, erhalten Sie nähere

Informationen am Lehrstuhl für Amerikanistik bei Prof. Zapf oder Herrn

Müller.

72

6.8.2 Austauschprogramme für KanadistInnen

Für Studierende der Kanadistik besteht die Möglichkeit, Stipendien für

Austauschprogramme mit kanadischen Universitäten zu beantragen. Die

folgenden Universitäten sind an dem Austauschprogramm beteiligt:

University of British Columbia at Vancouver und die Carleton University/

Ottawa. Für Informationen bzgl. dieser Programme wenden Sie sich bitte an

das Kanada-Institut (Tel: 598-5177).

6.9 Weitere Möglichkeiten zum Auslandsstudium

6.9.1 Eigenfinanzierte Intensivkurse an Universitäten in Großbritannien

An folgenden Universitäten besteht die Möglichkeit, über ein oder zwei

Semester an sprachlichen Intensivkursen mit akademischen

Studienkomponenten teilzunehmen: Aston (Birmingham), East Anglia

(Norwich), Edinburgh, Exeter, Northumbria (Newcastle) und Portsmouth. Da

sich Kurstypen, Voraussetzungen und Gebühren z.T. wesentlich

voneinander unterscheiden, informieren Sie sich bitte in der

Informationsecke des Sprachenzentrums (neben R 2087). Sie können sich

dort einen vergleichenden Überblick verschaffen. Alle diese Kurse können

auch durch BAFöG gefördert werden. Für eingehendere Beratung setzen Sie

sich bitte mit Vertretern der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums in

Verbindung.

Studierende aus EU-Ländern haben an britischen Universitäten mit

Studiengebühren zu rechnen (nähere Informationen hierzu – auch zu den

neuen ‚top-up fees’ – sind beim British Council erhältlich:

http://www.britishcouncil.de). Die Gebühren gelten auch für

undergraduates, nicht jedoch für DAAD- und ERASMUS-Stipendiaten oder

73

Teilnehmer an universitären Austauschprogrammen. In jedem Fall wird den

Studierenden geraten, sich bei Interesse an mehrere verschiedene

Hochschulen zu wenden, da die Gebührenpraxis sehr uneinheitlich

gehandhabt wird.

6.9.2 Sonstige

Das bisherige DAAD-Anglistenprogramm wurde ersetzt durch das

Europäische Exzellenzprogramm (EEP): Sprache, Literatur und

Landeskunde in Großbritannien (aktuelle Informationen und

Bewerbungsunterlagen über www.daad.de). Zusätzlich gibt es beim DAAD

unter anderem das so genannte Free mover-Stipendienprogramm (FMS)

Europa (Auslandsaufenthalte von drei bis zwölf Monaten in allen

Teilnehmerländern des ERASMUS-Programms und in der Schweiz) sowie

Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten, für

Praktika in internationalen Organisationen/EU-Institutionen und für

Fachkurse im Ausland. Ein Blick auf die Stipendiendatenbank des DAAD

lohnt sich daher durchaus.

Die Fulbright-Kommission (Theaterplatz 2a, 53177 Bonn) bietet

Teilstipendien (mit finanzieller Selbstbeteiligung) zum Studium in den USA

an. (Bewerbung zu Beginn des Semesters ein Jahr vor dem

Auslandsstudium über das Akademische Auslandsamt.) Weitere

Informationen hierzu erhalten Sie über die Homepage der Fulbright-

Kommission unter http://www.fulbright.de/ und auf der Seite des

akademischen Auslandsamts.

Es besteht auch die Möglichkeit, ohne Stipendium an einer britischen

Hochschule zu studieren. Dabei empfiehlt es sich, im Laufe der Bewerbung

zu klären, welchen Status die Hochschule ihren visiting students

74

zuschreiben will (visiting student, occasional student, full time student, etc.)

und ob dazu evtl. Alternativen bestehen, die von den Gebühren her

günstiger sind. Zu warnen ist vor teuren Kursen, die speziell für

AusländerInnen angeboten werden!

6.10 Hinweise zur Bewerbung

Bei einigen der geschilderten Programme mag der Bewerbungsvorgang recht

kompliziert erscheinen. Angesichts der Höhe der Stipendien lohnt es sich

aber durchaus, den Kampf mit den Mühlen der Bürokratie aufzunehmen.

Gutachten stellen alle DozentInnen der Anglistik/Amerikanistik aus. Treten

Sie bitte rechtzeitig mit den entsprechenden Personen in Kontakt. Bei der

Abfassung von Bewerbungsschreiben ist v.a. auf zwei Dinge zu achten:

1. Es muss deutlich werden, warum Sie längere Zeit im Ausland

verbringen wollen. Insbesondere bei den DAAD-Stipendien sollten in

der Bewerbung deutliche Interessensschwerpunkte erkennbar sein. Es

ist ratsam, ein oder zwei „Forschungsgebiete“, denen Sie sich während

des Auslandsaufenthaltes besonders widmen wollen, darzustellen,

wobei selbstverständlich ist, dass „Forschungsgebiete“, die in dieser

Phase des Studiums entwickelt werden, keinem eigentlich

wissenschaftlichen Anspruch genügen müssen. Die Möglichkeiten von

StudentInnen im 2. oder 3. Semester werden bei der Beurteilung der

angegebenen „Projekte“ durchaus gebührend berücksichtigt. Bei PAD-

und DAAD-Amerikaprogramm-Bewerbungen sollten Sie bereits bei der

Abfassung der Bewerbung das Auswahlgespräch im Auge haben.

2. Bei der Abfassung des Lebenslaufs und der Angabe persönlicher Daten

sind Informationen zu Hobbies, sportlichen Aktivitäten, Reisen, usw.

erwünscht, weil sie das „Bild“ der Person, die hinter dem Antrag steht,

75

für die Gutachter deutlicher machen. Auch für die Platzierung an der

„richtigen“ Schule oder Universität können ausführlichere Angaben zu

Ihren persönlichen Interessen wichtig sein.

Wenn Sie Bestätigungen bereits erbrachter Leistungen benötigen, laden Sie

sich die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage des akademischen

Auslandsamts herunter und kommen Sie mit den ausgefüllten Bögen und

den Originalen in die Sprechstunde von Fr. Schneider:

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