Wegweiser Pflege Regensburg

23
Wegweiser Pflege

description

Der Wegweiser Pflege bietet einen Überblick über das Pflegesystem und seine Leistungen und macht deutlich, wo Sie Beratung, Unterstützung und Hilfe in Regensburg finden.

Transcript of Wegweiser Pflege Regensburg

Page 1: Wegweiser Pflege Regensburg

Wegweiser Pflege

Page 2: Wegweiser Pflege Regensburg

Grußwort | 3

Liebe Regensburgerinnen, liebe Regensburger,die Frage, wie wir im Alter versorgt und gepflegt werden wollen, muss sich die ältere, aber auch schon die jüngere Generation stellen. Auch in Re-gensburg wird es aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr ältere pflegebedürftige Menschen geben, die auf Unterstützung und Pflege im Alter angewiesen sind. Die zerfallenden familiären Strukturen und eine globalisierte Ar-beitswelt erschweren eine pflegerische Betreuung durch nahestehende Angehörige.

Jedoch ist Pflegebedürftigkeit auch in jungen Jahren, durch Unfall oder Krankheit, eine Heraus-forderung.

Wir haben in Regensburg ein funktionierendes Netzwerk an Beratungsstellen und ambulanten Dienstleistern, die mit professioneller Pflege Familien mit pflegebedürftigen Menschen in allen Lebenslagen zu Hause unterstützen und eine quartiersnahe Wegbegleitung ermöglichen.

Auch das Angebot an stationären Pflegeeinrich-tungen ist dem Bedarf entsprechend ausgelegt.

Die Ermöglichung eines individuellen Maßes an Selbstbestimmung, die soziale Teilhabe und die Verbesserung der Qualität der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen sind wesentliche Faktoren, die die Lebensqualität von

alten und pflegebedürf-tigen Menschen erhö-hen. Um die Situation des humanen Pflege-wesens zu verbessern, sind alle Ebenen des Gesundheitssystems gefragt.

Nicht zuletzt ist Pflege und Versorgung im Alter ein gesellschaftlicher Auftrag an uns alle, wie es jetzt schon durch viele Ehrenamtsprojekte im Sinne einer sorgenden Gemeinschaft deutlich wird, die ältere und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen.

Ich wünsche mir, dass Ihnen der Wegweiser Pfle-ge richtungsweisend zur Seite steht.

Er bietet einen Überblick über das Pflegesystem und seine Leistungen und macht deutlich, wo Sie Beratung, Unterstützung und Hilfe in Regensburg finden.

Ihr

Joachim WolbergsBürgermeister

InhaltsverzeichnisGrußwort _________________________________________________________ 3

Pflegebedürftigkeit - Leistungen der Pflegeversicherung _______________ 4

Leistungen der Sozialhilfeträger bei Pflegebedürftigkeit ________________ 7

Pflegeberatung ____________________________________________________ 8

Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige ______________ 10

Entlastungsangebote für Pflegende in Regensburg ____________________11

Entlastung durch ehrenamtliche Angebote ___________________________ 13

Ambulante Pflegedienste __________________________________________ 14

Betreutes Wohnen in Regensburg __________________________________ 18

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg _______________________ 20

Informationen zur Pflege von A bis Z ________________________________ 25

Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa ____________________ 37

Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene _______________ 40

Page 3: Wegweiser Pflege Regensburg

Pflegebedürftigkeit - Leistungen der Pflegeversicherung | 54 | Pflegebedürftigkeit - Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit - Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensalter auf-treten, manchmal schleichend, manchmal plötz-lich, von einem Moment auf den anderen.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer kör-perlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße

der Hilfe bedürfen. Voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Um das soziale und finanzielle Risiko einer möglichen Pflegebedürftigkeit abzude-cken, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimm-tes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Wie erhält man eine Pflege stufe?

Leistungen der Pflegeversicherung werden über die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt. Dazu gibt es bei den Pflegekassen Formulare, die auf Anfrage zugeschickt werden. Unterschrieben werden muss der Antrag vom Betroffenen selbst oder von einer bevollmächtigten Vertrauensper-son. Sobald der unterschriebene Antrag wieder bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit beauftragt, eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen (weitere Informationen hierzu unter Pflege A bis Z „Begutachtung zur Einstufung in die Pflegeversi-cherung“).

Je nach Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird die pflegebedürftige Person einer von drei Pfle-gestufen zugeordnet. Maßgebend für die Ein-

stufung in die Pflegestufen ist der Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Den Ver-richtungen des täglichen Lebens sind sogenann-te Zeitkorridore (in Minuten pro Maßnahme) zu Grunde gelegt, zum Beispiel Duschen 15 bis 20 min oder Rasieren 5 bis 10 min. Diese müssen in Summe für Pflegestufe 1 mindestens 46 Minuten pro Tag ergeben. Maßgebend ist nicht die Anzahl der Diagnosen oder das Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises mit 100%, sondern der Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei den Ver-richtungen des täglichen Lebens.

Pflegebedürftigkeit unterhalb Stufe 1 (U1), jedoch Anerkennung eines erheblichen Betreuungsbedarfes bei Einschränkung der Alltagskompetenz

(bei Demenz und anderen psychischen Erkrankungen und geistiger Behinderung)

Mit Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsge-setzes zum 01.01.2013 wurden die Leistungen speziell für Menschen verbessert, die einen an-erkannt erheblichen Betreuungsbedarf haben bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz u.a. bei einer demenziellen Erkrankung.

Diese Leistungen erhalten Sie bei Einschränkung der Alltagskompetenz!

Zur Anerkennung des Betreuungsbedarfes ist es notwendig, bei der jeweiligen Pflegekasse einen Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung zu stellen. Ein Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) überprüft bei gesetz-

Tabelle 1: Leistungen bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, z.B. bei Demenz

Pflegestufe U1 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Härtefall

ZusätzlicheBetreuungsleistungen

100/200

100/200

100/200

100/200

100/200

Pflegegeld 120 305 525 700 700

Sachleistung 225 665 1250 1550 1918

Verhinderungspflege 1550 1550 1550 1550 1550

Kurzzeitpflege 1550 1550 1550 1550

Wohnungsanpassung 2557 2557 2557 2557 2557

Stand Juli 2013

Page 4: Wegweiser Pflege Regensburg

Leistungen der Sozialhilfeträger bei Pflegebedürftigkeit | 76 | Pflegebedürftigkeit - Leistungen der Pflegeversicherung

lich Versicherten das Vorliegen eines erheblichen Betreuungsbedarfes. Bei privat versicherten Personen übernimmt diese Aufgabe Medicproof. Ist dies der Fall, stehen der versicherten Person 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) pro Monat für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag wird nur für zweckge-bundene Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder niedrigschwellige Betreu-ungsangebote (wie Helferkreise mit geschulten Demenzhelferinnen) ausbezahlt.

Siehe auch Punkt 4 „Entlastungs- und Unterstüt-zungsangebote für pflegende Angehörige“.

Die Beträge sind in Euro angegeben und beziehen sich beim Pflegegeld und bei den Sachleistungen auf monatliche Leistungen. Ausnahme bilden die zusätzlichen Betreuungsleistungen, die angespart und bis ins Folgejahr (30. Juni) in Anspruch ge-nommen werden können. Leistungen der Verhin-derungspflege können erst 6 Monate nach Geneh-migung der Pflegestufe in Anspruch genommen werden. Bei Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

und Leistungen für Wohnungsanpassung sind jährliche Beträge angegeben (siehe Pflege von A-Z).

Pflegestufe 1 erhebliche Pflegebedürftigkeit

Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tages-durchschnitt für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 90 Minuten betragen (da-von für die Grundpflege mehr als 45 Minuten).Die finanziellen Leistungen bei der häuslichen Versorgung (siehe Tabelle).Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung bei der vollstationären Versorgung betragen in Pflegestufe 1 monatlich 1023 Euro.

Pflegestufe 2 schwere Pflegebedürftigkeit

Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege

Tabelle 2: Leistungen ohne Einschränkung der Alltagskompetenz

Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Härtefall

Pflegegeld 235 440 700 700

Sachleistung 450 1100 1550 1918

Verhinderungspflege 1550 1550 1550 1550

Kurzzeitpflege 1550 1550 1550 1550

Wohnungsanpassung 2557 2557 2557 2557

Erläuterungen zu den Beträgen siehe oben Tabelle 1

im häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tages-durchschnitt für die Grundpflege und die haus-wirtschaftliche Versorgung mindestens 3 Stunden betragen (davon für die Grundpflege mindestens 2 Stunden).Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung bei der vollstationären Versorgung betragen in Pflegestufe 2 monatlich 1279 Euro.

Pflegestufe 3 schwerste Pflegebedürftigkeit

Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer beauftragten Pflegeperson, die die Pflege im

häuslichen Umfeld übernimmt, muss im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege (Körper-pflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirt-schaftliche Versorgung mindestens 5 Stunden betragen (davon für die Grundpflege mindestens 4 Stunden). Bei schwerster Pflegebedürftigkeit ist der Hilfe- und Unterstützungsbedarf Tag und Nacht notwendig.

Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung bei der vollstationären Versorgung betragen in Pflegestufe 3 monatlich 1550 Euro (Härtefall 1918 Euro).

Leistungen der Sozialhilfeträger bei Pflegebedürftigkeit

Für die Finanzierung der häuslichen Pflege durch den Sozialhilfeträger ist in Regensburg das Amt für Soziales zuständig. Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Diese Sozialleistung soll den nicht durch die gesetzliche Pflegeversiche-rung gedeckten Bedarf an Pflegehilfe auffangen und übernehmen. Sozialhilfe ist immer nachrangig, d.h. ein Anspruch entsteht erst, wenn Ansprüche aus Kranken- und Pflegeversicherung, Beihilfe, Rentenversicherung und Ansprüche gegenüber unterhaltspflichtigen

Familienmitgliedern ausgeschöpft sind.Sozialhilfe muss über den Antrag auf Gewährung von Hilfe über das Amt für Soziales beantragt werden. Dieser Antrag ist beim Amt für Soziales oder über www.regensburg.de/rathaus/dienstlei-stungen/formularcenter erhältlich

Stadt RegensburgAmt für SozialesJohann Hösl Str. 11a93053 RegenburgHerr Gabler0941/507-2500

Page 5: Wegweiser Pflege Regensburg

Pflegeberatung | 98 | Pflegeberatung

Für die Finanzierung der teilstationären- und stationären Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim, ist der Sozialhilfeträger des Bezirks Oberpfalz zuständig, wenn die Kosten für einen Heimplatz nicht durch das private Vermögen geleistet werden können. Der Formblattantrag auf Gewährung von Hilfe kann beim Bezirk Oberpfalz telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von der Sozialverwaltung werden die jeweiligen Vermögensverhältnisse geprüft, um über die Ge-währung von Sozialhilfe zu entscheiden.

Bezirk OberpfalzSozialverwaltungLudwig Thoma Str. 1493051 RegensburgAnsprechpartner Herr Westiner 0941/91 00 22 00www.bezirk-oberpfalz.de

Antrag über www.bezirk-oberpfalz.de ➝ Antragsformulare

PflegeberatungDie Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den Versicherten eine umfassende und zielgerichtete Beratung hinsichtlich der individuellen Pflegesitua-tion anzubieten.

„Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekas-sen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu unter-richten, zu beraten…“ (Auszug aus dem Sozial-gesetzbuch §7 SGB XI ). Dies umfasst auch die Information über den Anspruch auf Übermittlung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bezüglich Einstufung in die Pflegeversicherung.

In der folgenden Übersicht finden sie die Kontakt-daten der in Regensburg vertretenen Pflegekas-sen. Bei allen anderen Pflegekassen wenden Sie sich bitte unter dem Stichwort „Pflegeberatung“ an Ihre persönliche Pflegekasse.

AOK Bayern Bruderwöhrdstr. 9 93055 Regensburg

0941/79 60 62 36 Herr Fuchs [email protected]

Barmer GEK Dr.-Martin-Luther- Str. 893047 Regensburg

0941/5 83 21 40 11 12Frau Kunisch [email protected]

BKK BMW Herbert-Quandt-Allee 93055 Regensburg

0941/7 70 47 66 Frau Wutzlhofer nach Anfangsbuchstaben [email protected]

BKK ESSANELLE Dr. Theobald-Schrems-Str. 4 93055 Regensburg

0511/98 84 05 75 Frau Alvermann [email protected]

DAK Unternehmen Leben

Residenzstr. 2 93047 Regensburg

0941/5 99 30 30 Pflegeberatung durch die jeweiligen Kundenberater [email protected]

Deutsche BKK Hoppestr. 5 93049 Regensburg

0941/4 63 52 51 Herr Ottl nach Anfangsbuchstaben [email protected]

IKK Ditthornstr. 4 93055 Regensburg

0911/2 00 42 24 Herr Göpfert [email protected]

Postbeamtenkran-kenkasse

Friedenstr. 28 93053 Regensburg

0941/2 96 51 64 Herr Weigert [email protected]

Siemens BKK (SBK)

Wernerwerkstr. 9 93049 Regensburg

0941/29 85 80 Fr. Wunderlich/Frau Bauer [email protected]

Techniker Kranken-kasse(TKK)

Im Gewerbepark A 14 93059 Regensburg

0941/4 09 62 99 Kundenbetreuung Frau Lehner 0351/8 68 25 02 Pflegeberatung Frau Birkenbusch nach Anfangsbuchstaben [email protected]

Page 6: Wegweiser Pflege Regensburg

Entlastungsangebote für Pflegende in Regensburg | 1110 | Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Die meisten älteren und pflegebedürftigen Men-schen möchten in ihrer gewohnten Umgebung solange wie möglich leben und auch versorgt werden. Diesem Wunsch möchten viele Angehöri-ge nachkommen und leisten Pflege und Betreuung zuhause. „Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist in jedem Fall eine große Herausforderung und ein Spagat zwischen dem Wunsch helfen zu wollen und der Sorge um den eigenen Lebensalltag. So selbstverständlich und erfüllend es sein kann, füreinander da zu sein und helfen zu können, so schnell kann sich der Pflegende dabei selbst in

einer Situation wiederfinden, in der die Herausfor-derung zur Überforderung wird. Der Übergang ist oft fließend und vollzieht sich oft unbemerkt.“ (vgl. Entlastung für die Seele, BAGSO, 2013).Im Spannungsfeld von Familie, Beruf und Pflege kommen viele rasch an ihre körperlichen, aber auch psychischen Grenzen.

Um eine häusliche Pflegesituation gut bewältigen zu können, sollten Sie einige Hinweise beherzigen:❯ Informieren Sie sich ausführlich über Entla-

stungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unterstützung bei der häuslichen Pflege bei Ihrer Pflegekasse, einer Beratungsstelle für pfle-gende Angehörige (siehe hilfreiche Adressen) oder Ihrem Pflegedienst.

❯ Lassen Sie sich möglichst früh unterstützen. durch professionelle und ehrenamtliche Dienste

❯ Suchen Sie sich eine Angehörigengruppe, denn andere pflegende Angehörige können Ihre Situ-ation am besten verstehen und kennen individu-elle Lösungsmöglichkeiten (siehe Seite 10).

❯ Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse wie zusätzliche Betreuungslei-stungen, Verhinderungspflege und Kurzzeit-pflege.

❯ Nehmen Sie sich kleine Auszeiten im Alltag und denken Sie an sich!

…denn nur wer für sich selbst gut sorgt, kann auch für andere da sein!

Entlastungsangebote für Pflegende in Regensburg

Pflegekurse:

Termine für aktuell stattfindende Pflegekurse er-fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Es besteht auch die Möglichkeit, Schulungen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen zu erhalten.

Helferkreise:

Die Helferkreise werden aus Mitteln des Baye-rischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie und Frauen gefördert.Speziell geschulte ehrenamtliche Helferinnen un-terstützen Menschen mit Demenz und ihre Ange-hörigen stundenweise zuhause (Abrechnung über zusätzliche Betreuungsleistungen oder Verhinde-rungspflege). Die Helferinnen und Helfer betreuen jeden Menschen mit Demenz individuell. Je nach Vorlieben und Fähigkeiten wird mit Gesprächen, Vorlesen, Anregen der Sinne und Förderung des Wohlbefindens durch Musik, Gerüche und Bewe-gung für eine angenehme Zeit gesorgt, in der die Hauptbezugsperson beruhigt die häusliche Umge-bung verlassen kann.

„Helferkreis Auszeit“: Fachstelle für pflegende Angehörige der Stadt Regensburg, Kontakt 0941/507-1549 Bianca Wolter

„Helferkreis der Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V.“ 0941/9 45 59 37 Christine Soller

Gesellige Angebote und Treffpunkt für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen:

Café Alois: Donnerstag 14- tägig 14 bis 16 Uhr (Gastätte im Kolpinghaus) Kontakt und Termine unter 0941/9 45 59 37 (Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V.)

Café Kurzurlaub jeden Montag 14 bis 16 Uhr (RAD Regensburger ambulante Dienste, Unterislinger Weg 12) Kontakt und Infos unter 0941/2 08 21 50

Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz (Ambulante Krankenpflege St. Josef, Reinhausen), donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr im Pfarr-saal der Pfarrei St. Josef, Informationen unter  0941/4 39 39

Page 7: Wegweiser Pflege Regensburg

Entlastung durch ehrenamtliche Angebote | 1312 | Entlastungsangebote für Pflegende in Regensburg

Tagespflege:

RAD - Regensburger ambulante Dienste, Tages-pflege „Zweites Zuhause“Unterislinger Weg 12, 93053 RegensburgKontakt und Info unter 0941/20 82 15 10 Wolfgang Theine

Tagespflege des BRK im RotkreuzheimRilkestr. 8, 93049 RegensburgKontakt und Info unter 0941/2 98 80 oder 2 98 83 60

Tagespflege im Caritas Altenheim Elisabethinum (als eingestreute Tagespflege)Roritzerstr. 7, 93047 RegensburgKontakt und Info unter 0941/5 02 60

Tagespflege im Compassio Seniorendomizil Haus Klara (als eingestreute Tagespflege)Obertraublinger Str. 83, 93055 RegensburgKontakt und Info unter 0941/46 21 60

Gesprächskreise für Angehörige von Menschen mit Demenz:

Fachstelle für pflegende Angehörige, Senioren- und Stiftungsamt Stadt Regensburg: Angehörigengruppe Demenz, Termine, Infos und Kontakt unter 0941/507-4952 Nicole Gineiger

Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V.: Treffen je-den 1. Dienstag im Monat 18 bis 20 Uhr, Pfarrzen-trum Herz Marien, Rilkestr. 17, 93049 Regensburg, 0941/9 45 59 37 Christine Soller (Mo 14 bis 16 Uhr und Do 10 bis 12 Uhr)

Treff für pflegende Angehörige, jeden 2 Mittwoch im Monat um 10 Uhr im Gemeindehaus St. Mar-kus, Killermannstr. 58a, 93049 RegensburgInformationen über das Pfarramt evangelische Kir-chengemeinde St. Markus 0941/3 29 17 Dörte Neumann

Wo finde ich weitere Angebote?

Weitere Gesprächs- und Selbsthilfegruppen finden Sie im Verzeichnis der Kontakt- und Informati-onsstelle für Selbsthilfe (KISS) in Stadt und Land-kreis Regensburg, erhältlich im Senioren- und Stiftungs amt oder unter 0941/5 99 38 86 10

Kurzzeitpflege:

Kurzzeitpflege wird von den meisten stationären Pflegeeinrichtungen angeboten (siehe Pflege von A-Z). Nachfrage nach aktueller Verfügbarkeit direkt bei den Einrichtungen. Eine Liste der stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie in der vorliegenden Broschüre.

Entlastung durch ehrenamtliche Angebote

Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, brauchen ältere Menschen unter-schiedlichste Hilfen und Unterstützung. Eine Vernetzung verschiedenster Dienstleistungen opti-miert die Versorgung. Eine häusliche Pflegesituati-on erfordert nicht nur die professionelle Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, der die pfle-genden Angehörigen unterstützt. Auch Freunde, Nachbarn und Ehrenamtliche leisten einen we-sentlichen Beitrag zur Stärkung der häuslichen Pflegesituation und zur Aufrechterhaltung des Alltags. Die zwischenmenschliche Begegnung ist insbesondere für die pflegenden Angehörigen sehr hilfreich. Gerade bei der Betreuung von Menschen mit Demenz gehen außerhäusliche Kontakte verlo-ren, die Kommunikationsmöglichkeiten für Ange-hörige schrumpfen. Ehrenamtliche bringen oft die Zeit mit, die professionelle Dienstleister nicht zur Verfügung haben und bringen Abwechslung in die häusliche Situation.Ein koordinierter quartiersnaher Pflege und Be-treuungsmix durch Professionelle und Freiwillige kann eine häusliche Pflegesituation für alle Beteili-gten stärken und mit Normalität bereichern.

Das Projekt ReNeNa -Regensburgs nette Nach-barn vernetzt die verschiedenen Hilfsangebote und initiiert neue. Es bildet ein Netzwerk un-terschiedlichster Kooperationspartner aus den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, der Stadt, den Vereinen etc.

Über ReNeNa kann man schnell und unbüro-kratisch Hilfe bekommen oder sich auch selbst engagieren:

Besuchsdienst:Seniorinnen und Senioren werden zuhause besucht und es wird eine angenehme Zeit zu-sammen verbracht. Gemeinsame Spaziergänge sind ebenso möglich, wie die Erledigung kleiner Besorgungen

Page 8: Wegweiser Pflege Regensburg

Ambulante Pflegedienste | 1514 | Ambulante Pflegedienste

Ambulante Krankenpflege K.- D. LangIlzstr. 5b93059 RegensburgKlaus Dieter Lang 0170/2 35 12 29 service@krankenpflege-pflege.comwww.krankenpflege-regensburg.comDieser Pflegedienst ist auch im Umland bis 20 km tätig.

Ambulante Krankenpflegestation St. Konrad „Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit“Pommernstr. 393057 RegensburgGabriele Fischer 0941/6 40 89 11 sozialstation-st.konrad-regensburg@kirche-bayern.dewww.altenhilfe-caritas/80842.htmlDie Dienstleistungen der Krankenpflegestation St. Konrad werden in der Konradsiedlung, in Brandl-berg, Keilberg, Wutzlhofen, Schwabelweis und am Sallerner Berg angeboten.

Ambulante Krankenpflege St. Josef, Reinhausen„Alles aus einer Hand -die roten Engel aus ReinhausenWieshuberstr. 2a93059 RegensburgJohanna Dettenhofer 0941/4 39 39 [email protected]/ambulanzGedächtnistraining in Kooperation mit Pfarrei St. Josef, Gruppenangebot für pflegende Angehörige,

Pflegebedürftige und demenziell erkrankte Men-schen. Vermittlung von Hausnotruf und Menü-service.

Ambulante Kranken- und AltenpflegestationHerz Marien„Selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung“Rilkestr. 1993049 RegensburgAnneliese Langele 0941/2 80 34 99 ambulante-krankenpflege.hm.rgb@kirche-bayern.dewww.herz-marien.deDie Dienstleistungen der Sozialstation Herz Marien werden im Stadtwesten, Dechbetten und Groß-prüfening angeboten.

Ambulanter Pflegedienst der Johanniter Un- fallhilfe (JUH)„Aus Liebe zum Leben“Wernbergerstr. 193057 RegensburgGabriele Dick 0941/4 64 61 40 oder 46 46 71 41 [email protected] dem Dienstleistungsangebot der ambu-lanten Pflege werden auch Hausnotruf, Menüser-vice und Fahrdienst angeboten

Kleinreparaturdienst:Der Kleinreparaturdienst leistet bei kleinen hand-werklichen Tätigkeiten Hilfe

„Papierkram, na und?“:Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen und Unterstützung bei Behördengängen, Hilfestel-lung beim Antrag zur Einstufung in die Pflegever-sicherung

Informationen zur rechtlichen Vorsorge:Hilfestellung beim Erstellen einer Vorsorgevoll-macht oder PatientenverfügungIm Rahmen einer

Beratung in der Fachstelle für pflegende Angehö-rige erhalten Sie Informationen zu den Unterstüt-zungsmöglichkeiten durch Ehrenamtliche oder Sie wenden sich unter 0941/507-5599 an das durch Ehrenamtliche besetzte ReNeNa Service Telefon.

Sie möchten ehrenamtlich tätig werden?Informationen dazu unter 0941/507-1541 Petra Frauenstein, Senioren und Stiftungsamt

Ambulante PflegediensteAlle im Folgenden aufgelisteten ambulanten Pflegedienste bieten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit Pflege an (aus-schließlich hauswirtschaftliche Versorgung auf Anfrage). Leistungen der Grundpflege können beim Vorliegen einer Pflegestufe (1 bis 3) oder bei erheblichem Betreuungsbedarf von der Pflege-kasse ganz oder teilweise übernommen werden. Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen. Hierzu ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Ambulante Dienste der evangelischen Wohltätigkeitsstiftung (EWR)Alte Manggasse 393047 RegensburgBettina Roidl 0941/50 40 29 00 [email protected] mit dem evangelischen Alten- und Pflegeheim Johannesstift, dem Evangelischen Krankenhaus Regensburg und der Berufsfach-schule für Krankenpflegehilfe

Page 9: Wegweiser Pflege Regensburg

Ambulante Pflegedienste | 1716 | Ambulante Pflegedienste

DRP Der rollende Pflegedienst„In den eigenen Wänden in guten Händen“Günzstr. 193059 RegensburgConny Peters, Heike Geßner 0941/4 14 49 [email protected] rollende Pflegedienst ist in Regensburg und Tegernheim tätig und bietet individuelle persön-liche Bezugspflege.

RAD Regensburger ambulante und stationäre Dienste„Überall und jederzeit, Hilfe erster Klasse“Unterislinger Weg 1293053 RegensburgWolfgang Theine 0941/2 08 21 50 [email protected] den Dienstleistungen der Sozialstation wird ein Hausnotruf- System und eine Tagespflege-gruppe angeboten.

Regensburger Sozialstation„Daheim und trotzdem bestens behütet“Alfons Auer Str. 28 a93053 RegensburgAlfred Regensburger 0941/1 92 53 support@regensburger-sozialstation.dewww.regensburger-sozialstation.de

Sozialstation Bayerisches Rotes Kreuz„Wir helfen Ihnen gerne!“Udetstraße 1293049 RegensburgKarl Heinz Gratwohl 0941/7 96 05 38 karlheinz.grathwohl@kvregensburg.brk.dewww.kvregensburg.brk.deDas umfassende Dienstleistungsangebot wird im Stadtgebiet und im Regensburger Umland zur Verfügung gestellt. Weitere Angebote des BRK in Regensburg zur ergänzenden Versorgung: Menü-dienst, Hausnotruf, Fahrdienste.

Zukunft für Senioren e.V. Ambulanter Pflege-dienst„Mehr als Pflege, bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“Boelkestr. 19 (Praxisgebäude Fr. Dr. Schnell)93051 RegensburgDörte Damm -Wohlgemut 0941/38 16 97 97 oder 0941/93 08 04 13 oder 0176/66 81 38 82 pflege@zukunftfuersenioren.dewww.zukunftfuersenioren.deDienstleistungsangebot im Stadtgebiet Regens-burg und Umland.

Arge Caritas Sozialstation Mitte Ost „Wir pflegen Menschlichkeit“Obermünsterplatz 593047 RegensburgMartin Stirner 0941/79 80 81 info@caritas-sozialstation-mitte-ost.dewww.altenhilfe-caritas.deDie Dienstleistungen der Arge Caritas Sozialsta-tion Mitte/Ost werden im Stadtosten, im Stadtsü-den und in der Stadtmitte angeboten.

Compassio mobil Pflegedienst„Alles aus einer Hand“Pfarrer Brumbach Weg 293173 WenzenbachHerbert Brunner 09407/8130 1111 [email protected] Umkreis von 30 Fahrminuten von Wenzenbach werden die Dienstleistungen von Compassio mobil angeboten. Es besteht eine Kooperation mit den sta-tionären Compassio Einrichtungen in Wenzenbach, Tegernheim, Nittenau und Regensburg- Burgweinting. Hier können Angebote wie offener Mittagstisch oder das Seniorencafe und weitere Angebote genutzt werden.

Page 10: Wegweiser Pflege Regensburg

Betreutes Wohnen in Regensburg | 1918 | Betreutes Wohnen in Regensburg

Königsgarten Betreutes WohnenUdetstr. 1293049 RegensburgMichaela Lindl 0941/307 4771 [email protected]

Kursana Residenz Regensburg Betreutes WohnenBahnhofstr. 2493047 RegensburgHeinrich Peters 0941/5 04 50 [email protected]

Seniorenresidenz Schloss Thurn und TaxisEmmeramsplatz 793047 RegensburgSusanne Vogel 0941/5 86 40 [email protected]

Seniorenwohnzentrum Rosengarten BayernstiftMälzereiweg 1 93053 Regensburg Solveig Herlan 09131/9 20 75 16 [email protected] • www.bayernstift.de

Seniorenwohnzentrum Candis Bayernstift (ab 1.6.2014)Georg Aichinger Straße93055 RegensburgSolveig Herlan 09131/9 20 75 16 [email protected] • www.bayernstift.de

Ambulante Dienstleister im Umland, die im Stadtgebiet tätig sind:

Ambulante Dienste Evi Krompass„Helfen ist unser AuftragGlockenbächerstr. 2393092 BarbingFrau Kraus 09401/52 79 92 oder 0170/9 97 03 05 [email protected] Dienstleistungen des Pflegedienstes Evi Krompass werden im Stadtgebiet, in Barbing, Neutraubling und im östlichen Umland angeboten. Hausnotruf wird in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst angeboten.

Ambulanter Pflegedienst Reinhold BöckBirkenweg 1893090 Bach an der DonauSonja und Reinhold Böck 09403/96 14 96 [email protected] Versorgung zu Hause durch einen kleinen familiären Pflegedienst.

Häusliche Kranken- und Altenpflege Aschen-brennerKleiststr. 393077 Bad AbbachHeidi Aschenbrenner 09405/71 76 [email protected]

Betreutes Wohnen in RegensburgEs gibt keinen gesetzlich geschützten Begriff für „Betreutes Wohnen“. Die Bandbreite des Dienst-leistungsangebotes ist sehr unterschiedlich, deshalb gilt es, sich vorab genau über die Inklusiv-leistungen und die Wahlleistungen zu informieren und bestenfalls Vergleichsangebote einzuholen, um für die individuelle, persönliche Situation die passende Wohnlösung zu finden!

Betreutes Wohnen im Seniorendomizil HausKlaraObertraublinger Str. 8393055 Regensburg 0941/46 21 60 [email protected]

Betreutes Wohnen Hildegard von BingenHildegard von Bingen Str. 493055 Regensburg 08561/98 83 [email protected] www.sh-projekte.de

Elisabethinum Betreutes Wohnen (Caritas)Roritzerstr.993047 RegensburgJohanna Berr, Ingeborg Helgerth 0941/5 02 60 oder 39 60 80 johanna.berr@kws-regensburg.dewww.caritas-altenheim-elisabethinum.de

Page 11: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 2120 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind auf die um-fassende Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen rund um die Uhr ausgerichtet. Neben der Pflege werden auch die soziale Betreuung, die Verpflegung sowie die Zimmerreinigung und die Wäscheversorgung gewährleistet. Nach Rückspra-che kann die Mitnahme von Möbeln oder auch Kleintieren individuell geregelt werden.

Die aktuellen Kosten der jeweiligen stationären Einrichtungen finden Sie unter:www.pflegelotse.dewww.aok-pflegenavigator.de

Die Adressen aller stationären Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Regensburg, sowie eine Übersicht über freie Plätze finden Sie unterwww.heimplatzsuche-regensburg.de

Altenheim Maria vom KarmelReichsstr. 1093055 RegensburgSr. M. Lioba Langenmeyer, Einrichtungsleitung 0941/79 96 60 altenheim@marienschwestern-v-karmel.dewww.marienschwestern-v-karmel.de80 Plätze (vorwiegend Einzelzimmer), verteilt auf 2 Wohnbereiche.Das innenstadtnahe Haus verfügt über einen Garten.

Bayerisches Rotes Kreuz Senioren- und Pfle-geheim Hildegard von BingenHildegard von Bingen Str. 693053 RegensburgNicole Uschold, Pflegedienstleitung 0941/2 80 40www.brk-hvb.deDas im Stadtosten gelegene, 2012 eröffnete Haus verfügt über 99 Plätze (81 EZ und 9 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche und einen Garten.

Bayerisches Rotes Kreuz MinoritenhofTrothengasse 793047 RegensburgKarl Heinz Riepl, Einrichtungsleitung 0941/56 81 90 [email protected] der Stadtmitte gelegen, verfügt das Haus über 76 Bewohnerplätze (56 EZ und 10 DZ) und einen Atriumgarten.

Bayerisches Rotes Kreuz RotkreuzheimRilkestr. 893049 RegensburgPeter Konz, Einrichtungsleitung 0941/2 98 80 [email protected] insgesamt 185 Plätze (93 EZ und 46 DZ) verteilen sich auf 6 Wohnbereiche, u.a. ein Wohn-bereich für Erwachsene mit Multipler Sklerose. Darüber hinaus wird eine Tagespflegegruppe an-geboten. Das Haus befindet sich im Stadtwesten und verfügt über einen Garten.

Bayernstift Seniorenwohnzentrum Rosen gartenMälzereiweg 193053 RegensburgKarl Salzberger, Einrichtungsleitung 0941/64 64 03 01 [email protected] Haus im Stadtsüden verfügt über einen Gar-ten. Die 88 Plätze (39 EZ und 25 DZ) verteilen sich auf 3 Wohnbereiche.

Bayernstift Seniorenwohnzentrum Candis (Eröffnung voraussichtlich November 2014, im Gebiet der ehemaligen Zuckerfabrik)Informationen zu diesem Haus:Carl Zucker Str. 391052 Erlangen 09131/92 07 50Solveig Herlan [email protected] Haus ist mit 100 Plätzen geplant (74 EZ und 13 DZ). Die 3 Wohnbereiche werden sich um einen Atriumgarten gruppieren.

Bürgerheim KumpfmühlKumpfmühlerstr. 52a93051 RegensburgRoman Huber, Einrichtungsleitung 0941/507-3540 [email protected] Neubau des Bürgerheims soll bis Mitte 2015 fertiggestellt sein. Das neue Haus verfügt dann über 134 Plätze, verteilt auf 6 Wohngruppen im Hausgemeinschaftsmodell. Angrenzend an einen Park liegt das Haus im Stadtsüden. Ein Schwer-punkt soll in der Versorgung von Menschen mit Demenz liegen. In der Bauphase ist die Belegung der Bewohnerplätze reduziert.

Page 12: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 2322 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Bürgerstift St. MichaelAm Singrün 2a93047 RegensburgMaria Betz, Einrichtungsleitung 0941/5 92 13 55 [email protected] Bürgerstift am Rande der östlichen Altstadt bietet Platz für 101 Bewohner (66 EZ und 12 DZ), die auf 3 Wohnbereiche verteilt sind und verfügt über einen Garten.

Caritas ElisabethinumRoritzerstr. 793047 RegensburgIngeborg Helgerth, Einrichtungsleitung 0941/5 02 60 info@caritas-altenheim-elisabethinum.dewww.caritas-altenheim-elisabethinum.deDas Elisabethinum befindet sich am östlichen Rand der Innenstadt. Die 84 Plätze (60 EZ und 12 DZ) verteilen sich auf 2 Wohnbereiche. Es wird eingestreute Tagespflege und für Bewohner mit erhöhtem Betreuungsbedarf eine tagesstrukturie-rende Gruppe angeboten.

Caritas FriedheimBoessnerstr. 593049 RegensburgAlbert Pöllinger, Einrichtungsleitung 0941/29 72 80 info@caritas-altenheim-friedheim.dewww.caritas-altenheim-friedheim.deDas Haus im Regensburger Westen verfügt über einen kleinen Garten. Die 170 Bewohnerplätze (122 EZ und 24 DZ) verteilen sich auf 3 Wohnbereiche.

Caritas MarienheimOstengasse 3693047 RegensburgIngeborg Helgerth, Einrichtungsleitung 0941/50 27 60 info@caritas-altenheim-marienheim.dewww.caritas-altenheim-marienheim.deDas Haus am Rande der östlichen Altstadt mit 46 Bewohnerplätzen (44 EZ und 1 DZ) bietet aus-schließlich beschütztes Wohnen für Menschen mit Demenz und verfügt über einen großen Garten.

Carl Lappy Seniorenwohnzentrum der Arbei-terwohlfahrtBrennesstr. 293059 RegensburgChristine Seidl, Einrichtungsleitung 0941/4 66 28 50 [email protected] Haus im Stadtnorden bietet Platz für 124 Be-wohner (94 EZ und 15 DZ) verteilt auf 3 Wohnbe-reiche. Es werden 2 tagesstrukturierende Gruppen für Menschen mit Demenz angeboten.

Compassio Haus KlaraObertraublinger Str. 8393055 RegensburgEinrichtungsleitung: N.N. 0941/46 21 60 [email protected] Haus im Südosten der Stadt verfügt über 108 Bewohnerplätze (96 EZ und 6 DZ) verteilt auf 4 Wohnbereiche und einen Garten. Es werden Tagespflege und ein Nachtcafé angeboten.

Deutschordenshaus Regensburg e.V.Alten- und Pflegeheim St. JosefÄgidienplatz 693047 RegensburgBarbara Richter, Einrichtungsleitung 0941/59 30 60 [email protected] in der Altstadt gelegene Haus verfügt über 107 Bewohnerplätze (97 EZ und 5 DZ) verteilt auf 3 Wohnbereiche.

Deutschordenshaus Regensburg e.V.AlbertinumClermont- Ferrand- Allee 4093049 RegensburgAlexandra Endres, Einrichtungsleitung 0941/28 07 30 verwaltung@seniorenstiftalbertinum.dewww.seniorenstift-albertinum.deDas im Stadtwesten gelegene Albertinum verfügt über einen kleinen Garten. Die 92 Bewohnerplät-ze (48 EZ und 22 DZ) verteilen sich auf 2 Wohn-bereiche.

Georg Hegenauer PflegeheimKaiser Friedrich Allee 9793051 RegensburgVera Krist, Pflegedienstleitung 0941/2 80 93 40 [email protected] kleine Heim im Stadtteil Königswiesen Süd bietet 17 Bewohnern Platz (3 EZ und 7 DZ).

Georgstift Seniorenzentrum Burgweinting(RKT Matt und Wiesbauer OHG)Rudolf Aschenbrenner Platz 493055 RegensburgRudolf Bucher, Einrichtungsleitung 0941/7 85 38 80 [email protected] Haus im Stadtosten verfügt über einen klei-nen Garten und bietet 24 Bewohnern (2 EZ und 11 DZ) Platz.

Kursana Residenz RegensburgBahnhofstr. 2493047 RegensburgBirgit Kannengießer, Einrichtungsleitung 0941/5 04 50 [email protected] in der Stadtmitte gelegene Haus bietet 66 Be-wohnern (6 EZ und 28 DZ) Platz und verfügt über eine Terrasse im Innenhof.

Johannesstift Evangelisches Alten- und PflegeheimVitusstr. 1493051 RegensburgArmin Gayk, Einrichtungsleitung 0941/50 40 30 info@johannesstift-regensburg.dewww.johannesstift-regensburg.deDas Haus im Stadtsüden verfügt über 119 Bewoh-nerplätze (81 EZ und 19 DZ) verteilt auf 3 Wohn-bereiche. Ein Wohnbereich bietet beschütztes Wohnen.

Page 13: Wegweiser Pflege Regensburg

Informationen zur Pflege von A bis Z | 2524 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Pflegeheim Haus 5 am Bezirksklinikum RegensburgUniversitätsstr. 8493053 RegensburgOswald Oberndorfer, Einrichtungsleitung 0941/9 41 22 71 [email protected] Spezialpflegeheim Haus 5 bietet seinen Be-wohnerinnen und Bewohnern mit den unterschied-lichsten psychiatrischen Erkrankungen ein alter-natives Zusammenleben in einer vollstationären Heimgemeinschaft mit 50 Plätzen.

Pflegeheim Haus 15 am Bezirksklinikum RegensburgUniversitätsstr. 8493053 RegensburgNora Dreyling, Einrichtungsleitung 0941/9 41 35 50 [email protected] Haus 15 ist eine Sondereinrichtung für Men-schen mit schweren erworbenen Hirnschädi-gungen. Als Spezialpflegeheim verfügt das Haus 15 über 20 Plätze in Doppel und Einzelzimmern, auch für beatmete Bewohner und kooperiert eng mit der Klinik für neurologische Rehabilitation.

Seniorenresidenz Schloss Thurn und TaxisEmmeramsplatz 793047 RegensburgSusanne Vogel, Einrichtungsleitung 0941/5 86 40 srr-info@senioren-residenz-regensburg.dewww.senioren-residenz-regensburg.deDie Seniorenresidenz mit begrüntem Innenhof bietet 45 Bewohnern (15 EZ und 30 DZ, auch für Einzelbelegung) Platz. Es wird eine tagesstruk-turierende Gruppe für Menschen mit Demenz angeboten. Zudem bietet das Haus 9 Apparte-ments und ein Haus für beschütztes Wohnen mit 24 Plätzen.

St. KatharinenspitalAm Brückenfuß 1-393059 RegensburgWilibald Koller,Einrichtungsleitung 0941/83 00 50 [email protected] Haus für 86 Bewohner (42 EZ und 22 DZ) liegt im Stadtteil Stadtamhof. Die Zimmer verteilen sich auf 3 Wohnbereiche.

Ambient Assisted Living (AAL)

Ambient Assisted Living umfasst technische Systeme zur Unterstützung von hilfs- und pfle-gebedürftigen Personen im Alltag. Ziel ist der Erhalt und die Förderung der Selbständigkeit von Personen bis ins hohe Alter und die Qualitätsver-besserung von Hilfs- und Unterstützungsdienstlei-stungen sowie Angeboten im häuslichen Bereich. Beispielsweise können Vital- und Bewegungs-daten des Menschen oder der Umgebung sowie die benutzte Technik überwacht werden. Gege-benenfalls soll in Notfallsituationen eine Alarmie-rung der erkannten Situation in Abhängigkeit der Schwere der Notsituation erfolgen. Mögliche praktische Anwendungen sind: eine Er-innerungsfunktionen zum Einnehmen von Medika-menten, eine Aufforderung zu Handlungen bei der Durchführung von Bewegungsprogrammen, das Training der kognitiven Fähigkeiten für den Erhalt von geistiger Kapazität, die Unterstützung für die Fortbewegung zu Hause die Überwachung der Vitaldaten z. B. der Atemfunktion.

Begutachtung zur Einstufung in die Pflegeversicherung

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat die Aufgabe, im Auftrag der Pflege-kassen Pflegesituationen zu begutachten, damit eine leistungsrechtliche Entscheidung (d.h. die Einstufung oder Ablehnung einer Pflegestufe) getroffen werden kann. Nach Antragstellung bei der jeweiligen Pflegekasse wird der MDK schrift-lich einen Termin vorschlagen. Die Frist zwischen Antragstellung und Mitteilung der Pflegeeinstufung darf 5 Wochen nicht überschreiten, andernfalls erhält der Versicherte 10 Euro pro überzogenem Tag von seiner Pflegekasse. Für Pflegebedürftige, die im Krankenhaus oder einer Reha-einrichtung begutachtet werden gilt die verkürzte Frist von einer Woche.Auf Wunsch des Antragstellers muss jederzeit das ausführliche schriftliche Gutachten zur Pflegeein-stufung zugesandt werden. Wird der Antrag zur Pflegeeinstufung abgelehnt, muss vom Pflegebedürftigen oder seinem gesetz-liche Vertreters innerhalb von 4 Wochen ein form-loses Widerspruchsschreiben an die Pflegekasse gesandt werden. Die ausführliche schriftliche Begründung zum Widerspruch muss im Anschluss erfolgen.Der MDK wird bei einem erneuten Begutachtungs-besuch die Pflegesituation noch einmal prüfen. Kommt es erneut zu einer Ablehnung, kann beim Sozialgericht Klage erhoben werden. Sinnvoll ist das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes z.B. durch den Sozialverband VdK.

Informationen zur Pflege von A bis Z

Page 14: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 2726 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Wer einen Widerspruch nicht in Betracht zieht, kann bei gleichbleibender Pflegesituation, nach 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen oder jeder-zeit bei Verschlechterung der Pflegesituation.

Sozialverband VdKHemauerstr. 1293047 Regensburg 0941/58 55 10 [email protected]/bg-oberpfalz

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und in der Regel vom Fachpersonal der ambulanten Dienste ausgeführt werden. Die Leistungen werden mit der Kranken-kasse abgerechnet. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Blutzuckermessungen, Injektionen, Medikamen-tengabe, Anlegen und Wechseln von Wundverbän-den. Es fällt ein Eigenanteil von 10% für die ersten 28 Behandlungstage pro Kalenderjahr an.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung kommt für den Fall in Betracht, dass keine Vertrauensperson mit einer umfassenden Vollmacht (vgl. „Vorsorgevollmacht“)ausgestattet werden kann/soll. Die Betreuungs-verfügung bietet die Möglichkeit bereits im Vorfeld der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, die Einrichtung und Führung dieser Betreuung zu gestalten. In der Betreuungsverfügung kann an-gegeben werden, wer als Betreuer bestellt werden soll und wer auf keinen Fall dafür in Frage kommt. Außerdem kann zum Beispiel festgelegt werden, wo man später leben möchte, wer die Vermögens-verwaltung übernehmen oder welcher Arzt mit der Behandlung betraut werden soll.

Regensburger Betreuungsvereine:

Allgemeiner RettungsverbandBetreuungsvereinLadehofstraße 2693049 RegensburgFrieda Lotz 0941/20 82 00 30

Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.BetreuungsvereinRote Hahnen Gasse 693047 RegensburgThomas Scharl 0941/59 93 59 52

Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.BetreuungsvereinOrleansstraße 293055 Regensburg 0941/79 88 71 45

Regensburger Betreuungsverein e.V.Placidusstraße 1093053 RegensburgAndrea Weber-Lechner 0941/7 84 02 10

Fahrdienst

Um älteren, kranken und behinderten Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen, gibt es Fahrdienste mit behindertengerechten Fahrzeu-gen. Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Un-terstützung (Mobilitätshilfe) durch den Bezirk Ober-pfalz bei Menschen mit starker Gehbehinderung, mit geistiger Behinderung oder bei Blinden. Der Hilfebedarf kann telefonisch oder schriftlich beim Sozialhilfeträger angezeigt werden. Zur Prüfung der Voraussetzungen wird ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Formblattantrag benötigt. Der Formblattantrag auf Gewährung von Hilfe kann beim Bezirk Oberpfalz telefonisch oder schriftlich angefor-dert werden und ist auch als Download unterwww.bezirk-oberpfalz.de erhältlich

Bezirk OberpfalzSozialverwaltungLudwig- Thoma- Str. 1493051 Regensburg 0941/9 10 00

Die Kosten für einen Fahrdienst z.B. zur Tages-pflege oder zum Arzt können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse über-nommen werden. Die Kostenübernahme sollte vor Inanspruchnahme des Fahrdienstes mit der jewei-ligen Krankenkasse abgeklärt werden. Terminab-sprache und Anmeldung ca. 2-3 Tage vorher.

Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) RegensburgDonaustauferstr. 172 d93059 RegensburgManuel Mierswa 0941/79 81 03 • [email protected]

Bayerisches Roten Kreuz (BRK)Rilkestr. 893049 RegensburgStefan Deml 0941/2 98 82 97 [email protected]

Johanniter Unfallhilfe e.V. (JUH)Wernbergerstr. 193057 RegensburgFrank Zirngibl 0941/46 46 71 50 [email protected]

RKT Matt und Wiesbauer OHGZiegetsdorferstr. 5093051 RegensburgSandra Müller 0941/1 97 77 • [email protected]

Page 15: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 2928 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Servicetelefon Pflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 01801/50 70 90.

Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträ-ge für Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen.Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und/oder Ihrer Pflegekasse.

Deutsche RentenversicherungMaximilianstr. 993047 Regensburg 0941/5 84 90 beratung-regensburg@drv-bayernsued.dewww.deutsche-rentenversicherung.de

Gedächtnisambulanz (memory clinic)

Die Gedächtnisambulanz am Bezirksklinikum Re-gensburg bietet Beratung, Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen mit Störungen des Gedächtnisses und der Konzentration. Insbesondere zur Diagnostik einer demenziellen Erkrankung wird der Besuch der Gedächtnisambulanz empfohlen. Typisch für diese Erkrankungen sind Gedächtnisstörungen, Orientie-rungsstörungen, eine Änderung der Persönlichkeit und Beeinträchtigung des Sprachvermögens.

Die Gedächtnisambulanz befindet sich im Bezirks-klinikum, Haus 23, in der Universitätsstraße 84.Terminvereinbarung und Informationen unter 0941/9 41 12 21 weitere Informationen unter www.medbo.de.

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen der Ver-richtungen des täglichen Lebens wie Körperpfle-ge, Ernährung und Mobilität.

Hausnotruf

Der Hausnotruf bietet Sicherheit rund um die Uhr in der eigenen Wohnung. Mit Hilfe eines Senders, der entweder als Medaillon oder als Armband ge-tragen wird, kann im Notfall die Hausnotrufzentrale erreicht werden. Diese alarmiert, je nach Vereinba-rung, Angehörige, den Pflegedienst, den Hausarzt oder den Rettungsdienst. Dieser Service kann mit einem Mobiltelefon auch außerhalb der eigenen vier Wände angeboten werden. Bei Pflegebe-dürftigen ab Pflegestufe 1 werden die Kosten des Hausnutrufes von der Pflegekasse übernommen.

Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)Rilkestr. 893049 RegensburgClaire Roßberger 0941/29 76 00 [email protected]

Johanniter Unfall Hilfe e.V. (JUH)Wernberger Straße 193057 RegensburgMichael Oberhofer 0941/46 46 71 20 [email protected]

Familienpflegezeit

Am 01.01.2012 ist das neue Familienpflegezeit-gesetz in Kraft getreten. Um Pflege und Beruf zu vereinbaren haben Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer 3 Möglichkeiten:

1. kurzzeitige ArbeitsverhinderungBei einer plötzlichen Pflegesituation oder einem plötz-lichen Ausfall der Hauptpflegeperson haben Beschäf-tigte das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fern-zubleiben, um die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Diese Regelung gilt auch für kleine Betriebe, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

2. PflegezeitBis zu 6 Monate können sich Beschäftigte für die häusliche Versorgung von Angehörigen ganz oder teilweise freistellen lassen. Die Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegestufe 1) ist durch eine Bescheinigung

nachzuweisen und der Beginn der Pflegezeit ist dem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher anzu-kündigen. Bei dieser Variante bekommen Beschäf-tigte kein Gehalt, sind aber weiter sozialversichert und haben einen Sonderkündigungsschutz.

3. FamilienpflegezeitHier kann die Arbeitszeit für einen Zeitraum von max. 2 Jahren auf eine verbleibende Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden reduziert wer-den. Das Gehalt reduziert sich nur um die Hälfte der Arbeitszeitreduktion. Nach der Familienpfle-gezeit wird mit der ursprünglichen Arbeitszeit und dem reduzierten Gehalt solange gearbeitet, bis das Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist (Die-ses Gehaltsmodell orientiert sich am Modell der Altersteilzeit). Über die Familienpflegezeit wird eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.Weiter Informationen erhalten Sie über das

Page 16: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 3130 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Malteser Hilfsdienst (MHD)Am Singrün 193047 RegensburgAndreas Neumeier 0941/ 585 15 55 [email protected]

Regensburger ambulante Dienste (RAD)Hausnotruf SophiaUnterislinger Weg 1293053 RegensburgWolfgang Theine 0941/2 08 21 50 [email protected]

RKT Matt und Wiesbauer OHGZiegetsdorferstr. 5093051 RegensburgJosef Seitz 0941/1 97 77 [email protected]

Kombinationsleistung

Der Bezug von Sachleistungen durch einen ambu-lanten Pflegedienst und der Bezug von Pflegegeld sind kombinierbar. Wird die Kombinationsleistung gewünscht, so ist dies bei Antragstellung zur Einstufung in die Pflegeversicherung anzukreuzen. Das Verhältnis von Pflegegeld zu Sachleistung ist frei wählbar, jedoch ist der Pflegebedürftige 6 Monate an diese Wahl gebunden.

Praxisbeispiel:Herr X erhält bei Pflegestufe 1 von der Pflegeversi-cherung 450 Euro für häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (Sachleistung) oder 235 Euro Pflegegeld pro Monat. Der von ihm gewählte Pflegedienst kümmert sich um das Duschen 1x pro Woche und übernimmt 2x im Monat die haus-wirtschaftliche Versorgung. Hierfür werden 70% des Sachleistungsanteils verbraucht, in diesem Fall 315 Euro, demnach stehen ihm noch 30% des Pflegegeldes zu, also 70 Euro, die er an seine Tochter weitergibt, die ihn bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im Alltag unterstützt.

Zusätzlich zu den Leistungen von Sachleistung und Pflegegeld ist auch der Betrag für Tagespfle-ge mit den anderen Leistungen kombinierbar. Für Tagespflege werden von der Pflegekasse 440 Euro (in Pflegestufe 1), 1040 Euro (in Pflegestufe 2) und 1510 Euro (in Pflegestufe 3) erstattet. Ein Eigenan-teil für Unterkunft und Verpflegung ist vom Pflege-bedürftigen selbst zu tragen. In Kombination mit Tagespflege können max. 150% der finanziellen Leistungen in Anspruch genommen werden.

Praxisbeispiel 1:Frau Y ist in Pflegestufe 1 eingestuft. Sie nutzt die Leistungen für die Tagespflege zu 100% aus (440 Euro). Zuhause wird sie von ihrem Mann unter stützt und bezieht dafür 50% Pflegegeld, in diesem Fall 117 Euro.

Praxisbeispiel 2:Herr Z ist in Pflegestufe 2 eingestuft. Er nutzt die Leistungen der Tagespflege zu 50% (520 Euro)

und wird zuhause vom ambulanten Pflegedienst unterstützt. Für die Sachleistungen durch den Pflegedienst stehen ihm noch 100% zur Verfügung (1040 Euro)

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit Pflege-bedürftige bis zu vier Wochen im Jahr in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen.

Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pfle-genden Angehörigen, um beispielsweise einen Urlaub zu ermöglichen oder auch zur Überbrü-ckung bei Erkrankung der Pflegeperson. Unter Umständen ist eine Kurzzeitpflege auch nötig, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn die Versorgung zu Hause (noch) nicht möglich ist. Kurzzeitpflege kann bereits mit Gewährung der Pflegestufe 1 in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Kurzzeitpflege bis zu 1550,- Euro pro Kalenderjahr. Einen Eigenanteil für Verpflegung und Unterbrin-gung zahlt der Versicherte selbst. Diese Kosten können über nicht ausgeschöpfte Beträge der zu-sätzlichen Betreuungsleistungen oder der Verhin-derungspflege über die Pflegekasse abgerechnet werden. Kurzzeitpflege wird je nach Belegungs-lage von allen stationären Pflegeeinrichtungen in Regensburg angeboten. Seit Januar 2013 besteht auch bei Kurzzeitpflege der Anspruch auf Weiterzahlung des Pflegegeldes zu 50%.

Mahlzeitendienst

Es gibt die Möglichkeit, sich zuhause mit Essen beliefern zu lassen. Je nach Wunsch wird das Es-sen tiefgekühlt geliefert und kann zur gewünsch-ten Tageszeit warm gemacht werden oder es wird in Warmhaltebehältern fertig geliefert. Mahlzeitendienste werden privat gezahlt und sind nicht erstattungsfähig durch die Pflegekasse. Bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen kann Sozialhilfe im Rahmen von Hilfen zur Pflege gewährleistet werden. Informationen beim Amt für Soziales, Herr Gabler unter Tel. 0941/507 2500

Page 17: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 3332 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Begleitung, die das individuelle Wohlbefinden steigern und Sicherheit und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens vermitteln soll. Die Pflegekräfte sind in diesem Rahmen integraler Bestandteil des interdisziplinären „Palliative Care“ Teams, zu dem neben Ärzten, Seelsorgern und verschiedenen Therapeuten auch freiwillige Helfer gehören.

Eine palliative Versorgung ist in der häuslichen Umgebung, auf speziellen Stationen eines Kran-kenhauses und in sogenannten Hospizen möglich.

Palliativmedizin im Krankenhaus der Barmherzigen BrüderSekretariat: Melitta Windl 0941/3 69 26 51 [email protected]

Johannes- Hospiz Ostbayernab voraussichtlich Frühjahr 2014 in Pentlingbei RegensburgJohanniter Unfall Hilfe e.V.Wernberger Str. 193057 Regensburg 0941/46 46 71 01

Informationen zur Palliativversorgung in Regens-burg und zum Johannes- Hospiz über den

Hospiz Verein Regensburg e.V.Petra SeitzerRoritzerstraße 6, 93047 Regensburg 0941/5 83 95 83 [email protected]

PALLIAMOCranachweg 1693051 Regensburg 0941/5 67 62 32 [email protected]

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung erstellen Sie für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können und eine medizinische Behandlung notwendig wird. Sie bestimmen, in welchen Krankheitsfällen die Patien-tenverfügung gelten soll und welche medizinische Behandlung Sie dann wünschen. Eine detaillierte Patientenverfügung ist geeignet, dem behandeln-den medizinischen Personal Vorgaben für Ihre Behandlung zu machen. Dabei geht es vor allem um Ihr Recht auf Selbstbestimmung, gerade im Zusammenhang mit lebenserhaltenden und lebens-verlängernden Maßnahmen.Die Informationsbroschüre „Regensburger Leit-faden für Bevollmächtigte“ erhalten Sie kostenlos im Senioren,- und Stiftungsamt der Stadt Regens-burg. Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krank-heit und Alter“ (Verlag C.H. Beck) mit den entspre-chenden Formularen erhalten Sie im Buchhandel oder als Download unter www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/1928142

Pflegegeld

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine finanzi-elle Leistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege privat organisiert

Allgemeiner Rettungsverband Oberpfalz e.V.Ladehofstraße 2693049 RegensburgFrieda Lotz 0941/5 55 33 • [email protected]/mahlzeitendienst.htm

Arbeiter Samariter Bund (ASB)Donaustauferstr. 172 d93059 RegensburgManuel Mierswa 0941/79 81 03 • [email protected]: im Stadtgebiet Regensburg tiefgekühlt

Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)Rilkestr. 893049 RegensburgGisela Hirtreiter 0941/2 98 84 00 gisela.hirtreiter@kvregensburg.brk.dewww.brk-regensburg.deLiefergebiet: tiefgekühlt im Stadtgebiet undUmgebung, warm im Süden und Westen des Stadtgebietes

Johanniter Unfall Hilfe e.V.Wernbergerstr.193057 RegensburgMichael Oberhofer 0941/46 46 71 20 michael.oberhofer@johanniter.dewww.johanniter-ostbayern.deLiefergebiet: Stadtgebiet und naher Landkreis(warm, am selben Tag frisch gekocht) und bis20 km Umkreis (tiefgekühlt)

Malteser MenüserviceAm Singrün 193047 Regensburg 0941/5 85 15 55 malteser.regensburg@malteser.orgwww.malteser-mahlzeitendienst.deLiefergebiet: Stadtgebiet und naher Landkreis(tiefgekühlt und warm)

Regensburger SozialstationAlfons Auer Str. 28a93053 RegensburgAlfred Regensburger 0941/1 92 53 aregensburger@t-online.dewww.regensburger-sozialstation.deLiefergebiet: im Stadtgebiet Regensburg(warm)

Palliativpflege/Palliativversorgung

Die palliative Pflege betreut Menschen mit einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkran-kung, deren Lebenserwartung begrenzt ist.

Der Begriff „palliativ“ stammt aus dem Latei-nischen und bedeutet „Mantel“. Der Mantel steht als Symbol für Beschützen, Sich-Sorgen und Lindern von Beschwerden. So versteht sich die pallia-tive Pflege als über den Tod hinausgehende, bedürfnisorientierte

Page 18: Wegweiser Pflege Regensburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg | 3534 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Tagespflege

In verschiedenen stationären Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Hierbei verbringen die Senioren nur den Tag bzw. die Nacht in der Einrich-tung. Die übrige Zeit verbringen sie in ihrer eigenen Wohnung. Hierfür können zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. (siehe auch „Kombinations leistung“)

V erhinderungspflege

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspfle-ge für maximal vier Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Sie kann durch eine Ersatzpflegekraft oder durch eine stationäre Einrichtung erbracht werden. Die Verhinderungspflege kann für mehrere Tage oder Wochen, aber auch stundenweise in Anspruch ge-nommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1 bis 3 oder erheblicher Betreuungsbedarf) seit 6 Monaten anerkannt ist. Die Pflegekasse gewährt Leistungen zur Verhinderungspflege für bis zu 1550 Euro im Jahr. Die Pflegeperson wählt eine Ersatzpflege-person (Fachkraft über ambulanten Pflegedienst oder auch Freund/Nachbar), die während Urlaub, Krankheit oder auch stundenweise, zur Entlastung vertritt. Die Verhinderungspflege muss vor erst-maliger Inanspruchnahme von der Pflegekasse genehmigt werden.

Vorsorgevollmacht

Aufgrund von Unfall oder Krankheit kann man in jedem Alter in die Lage kommen, seine Entschei-dungen nicht mehr eigenständig treffen zu kön-nen. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungs unfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen.Wenn rechtsverbindliche Entscheidungen gefor-dert sind, können diese nur dann stellvertretend (z.B. von Angehörigen) getroffen werden, wenn diese eine rechtsgültige Vollmacht im Original vorlegen können, welche die betroffene Person in gesunden Tagen erstellt hat. Falls dies nicht ge-schehen ist, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer (in der Regel eine Vertrauensperson des Betroffenen) für die entsprechenden Aufgaben-kreise bestellt (siehe auch Betreuungsverfügung).

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsstelle der Stadt Regensburg:Susanne Lippert 0941/507-2543

W ohnraumanpassung

Mit dem Älterwerden ändern sich Bedürfnisse und Fähigkeiten und damit auch die Anforderungen an die Wohnung und das Wohnumfeld. Wohnungsan-passung hat zum Ziel, die individuelle Wohnumge-bung an diese Bedürfnisse anzupassen, um damit das selbstbestimmte Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.Die Maßnahmen der Wohnungsanpassung reichen

und von Angehörigen, Bekannten oder zum Bei-spiel Nachbarn erbracht wird. Der Pflegebedürf-tige erhält selbst das Pflegegeld und kann dieses als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehö-rige weitergeben. Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 bis 3 sowie Versicherte, bei denen zusätzliche Betreuungs-leistungen bei erheblich eingeschränkter Alltags-kompetenz (bei Demenz und anderen psychischen Erkrankungen oder auch geistiger Behinderung) genehmigt wurden (vgl. Tabelle Seite 2).

Pflegesachleistung

(häusliche Pflegehilfe durch einen ambulanten Pflegedienst)Die Pflegekasse finanziert die Dienstleistung eines ambulanten Pflegedienstes. Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Seit 2013 haben auch Personen bei denen ein erheblicher Betreuungsbedarf anerkannt wurde Anspruch auf Pflegesachleistung. Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der Pflege zu Hause (vgl. Tabelle Seite 3).

Pflegehilfsmittel

Die Pflegeversicherung bezahlt bei Patienten, die zu Hause gepflegt werden, bestimmte Hilfsmittel oder überlässt sie leihweise. Dazu zählen Pro-dukte zur Erleichterung der Pflege (z.B. Rollstühle, Pflegebetten), zur Linderung von Beschwerden (z.B. Lagerungsrollen) und solche, die die selbst-ständige Lebensführung (Hausnotrufsysteme) des Patienten fördern. Pflegehilfsmittel und technische

Hilfen gehören im Rahmen der Pflegeversiche-rung zur häuslichen Pflege. Die Kostenübernahme kann in der Regel neben den anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährt werden. Auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zählen hierzu. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt und die Pflegebe-dürftigkeit festgestellt werden.

Pflegestufen

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Per-sonen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobi-lität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer –voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Je nach Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen in unterschiedliche Pflegestufen eingestuft. Von der Pflegestufe ist abhängig, in welchem Umfang der Pflegebedürftige Leistungen der Krankenkasse beanspruchen kann.(siehe auch „Begutachtung zur Einstufung in die Pflegeversicherung“)

Page 19: Wegweiser Pflege Regensburg

Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa | 3736 | Stationäre Pflegeeinrichtungen in Regensburg

Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa

Ausgangslage:

In Deutschland werden ca. 1,5 Millionen Men-schen von ihren Angehörigen zuhause betreut, versorgt und gepflegt. Pflegende Angehörige sind enormen psychischen und physischen Anforde-rungen ausgesetzt und auch mit Hilfe eines am-bulanten Pflegedienstes und anderen Hilfen durch niedrigschwellige oder ehrenamtliche Entlastung kommen viele rasch an ihre Belastungsgrenzen. Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa ist für viele die einzige Möglichkeit eine häusliche Pflegesituation aufrechtzuerhalten, die finanzierbar ist.

Angehörige möchten oft eine Heimunterbringung vermeiden, alleinige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und andere Hilfen reichen allerdings nicht, eine Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Es kommt hinzu, dass die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe 1 bis 3 nur dazu ausreichen, die Unterstützung bei der Grundpflege zu gewährleisten. Viele Betroffene zahlen hier schon privat zu.

Die Leistung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa muss komplett privat finanziert werden. Das Pflegegeld kann dazu verwendet werden, einen Teil der Kosten abzudecken, dann bleibt allerdings kein finanzieller Spielraum mehr für Leistungen durch einen am-bulanten Pflegedienst (Ausnahme: Kombinations-leistung).

Aufgabenbereich:

Haushaltshilfen aus Osteuropa übernehmen haus-wirtschaftliche Tätigkeiten, unterstützen bei grund-pflegerischen Maßnahmen z.B. Duschen, Ankleiden etc. und betreuen Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Sie übernehmen keine behandlungs-pflegerischen Maßnahmen. Osteuropäische Hilfen übernehmen eine Hilfstätigkeit, für die keine beson-deren beruflichen und sprachlichen Qualifikationen vorausgesetzt werden. Beim Einsatz von Haushalts-hilfen aus Osteuropa wird oft fälschlicherweise von „24 Stunden Betreuung“ oder „24 Stunden Pflege“ gesprochen. Jedoch sind auch bei Kräften, die bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, die deutschen Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub einzuhalten.

Rechtliche Grundlagen:

❯ Beschäftigungsordnung (BeschV) §11, §15 und §21

❯ Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)

1. Anstellung einer osteuropäischen Haus-haltshilfe über die zentrale Auslands und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit

Haushaltshilfen aus den EU Mitgliedsstaaten können seit dem 1. Mai 2011 arbeitserlaubnisfrei

von kleinen Ausstat-tungsveränderungen (Möbel anpassen, Teppiche entfernen, etc.) über die Versorgung mit Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badebrett, Rollator, etc.) bis hin zu größeren baulichen Maßnahmen (Rampenbau, Treppenlift, Badumbau etc.). Die Beratung erfolgt in der häuslichen Umge-

bung unter folgenden Fragestellungen:

❯ Was kann an meiner Wohnung verbessert wer-den?

❯ Mit welchen Kosten ist das verbunden?❯ Welche Anträge und Genehmigungen brauche

ich?❯ Welche weiteren Hilfen brauche ich?Die Wohnberatung des Senioren- und Stiftungs-amts bietet

Beratungen zum Thema Wohnraumanpassung und Wohnformen im Alter an.Terminvereinbarung unter 0941/507-5598 Silvia Berthold

Z usätzliche Betreuungs- leistungen

Menschen jeden Alters mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können in der Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sein.

Daraus kann sich ein spezieller Betreuungsbedarf ergeben. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dem Betroffenen eine besondere Unterstützung zukommen zu lassen. Auf Antrag (dieser ist bei der Pflegekasse erhältlich) können auch Menschen, die die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nicht erfüllen, finanzielle Leistungen für diesen spezi-ellen Bedarf erhalten. Die Betroffenen erhalten, je nach Betreuungsbedarf 100 EUR oder 200 EUR pro Monat, die für spezielle Angebote zur Entla-stung von pflegenden Angehörigen einzusetzen sind. Informationen über Angebote erhalten Sie bei der Fachstelle für pflegende Angehörige oder bei Ihrer Pflegekasse.

Page 20: Wegweiser Pflege Regensburg

Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa | 3938 | Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa

2. Anstellung einer osteuropäischen Haus-haltshilfe über eine Personalvermittlungsa-gentur

Den ca. 2500 Kräften die über die ZAV pro Jahr vermittelt werden stehen nach neuesten Zahlen ca. 100 000 osteuropäische Haushaltshilfen ge-genüber. Für Kräfte aus Bulgarien und Rumänien gelten noch bis mindestens 31.12.13 Beschränkungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Hier ist bei der vertraglichen Regelung besondere Vorsicht gebo-ten. Unbedingt darauf achten, dass das Formular A1 vorliegt!

Die Vermittlungsagentur in Deutschland stellt den Kontakt zu einem ausländischen Kooperations-partner her, bei dem die Hilfskräfte angestellt sind. Die Vermittlungsagentur erhält für die Vermittlung eine Provision (zwischen 400 und 900 Euro) und ist in der Regel Ansprechpartner während des Einsatzes. Beim Kooperationspartner im Ausland sind die Haushalts- und Pflegehilfen angestellt und werden von diesem ins europäische Ausland entsandt (nach dem in Europa geltenden Entsen-derecht). Die Kräfte sind legal in ihrem Heimatland beschäftigt und nach den dortigen Vorgaben sozi-al- und krankenversichert. Der Nachweis darüber wird durch das Formular A 1 bestätigt.

Der Haushalt, in dem die Haushaltshilfe beschäf-tigt wird, sollte sich diese Bescheinigung unbe-dingt vor der ersten Arbeitsaufnahme und bei jeder erneuten Beschäftigung vorlegen lassen!

❯ Deutsche Mindestbedingungen zu Ruhe- und Arbeitszeiten sowie Urlaub sind einzuhalten.

❯ Osteuropäische Haushaltshilfen können maximal 24 Monate beschäftigt werden. In der Regel wech-seln sich 2 oder mehrere Kräfte alle 2 Monate ab.

❯ Der Vertrag über die Dienstleistung wird mit dem Kooperationspartner im Ausland geschlossen.

❯ Die monatlichen Kosten für den Haushalt des Pflegebedürftigen liegen zwischen 1300 und 2300 Euro (zuzüglich einmaliger Vermittlungs-gebühr und Heimreisekosten alle 2 Monate). Der Preis variiert aufgrund von unterschiedlichen Qualifikationen, Sprachkenntnissen und der Pro-vision, die der Kooperationspartner im Ausland erhält. Der Umfang der Dienstleistung, Vergütung und weitere Kosten (s.o.) sollten im Vertrag mit dem Kooperationspartner genau benannt sein!

❯ Gewährung von freier Unterkunft und Verpflegung durch den Haushalt der pflegebedürftigen Person.

in Privathaushalten beschäftigt werden. Die Kräfte kommen vorwiegend aus Polen, Ungarn, Tsche-chien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Für Kräfte aus Bulgarien und Rumänien gelten noch bis mindestens 31.12.13 Beschränkun-gen für den Zugang zum deutschen ArbeitsmarktCa. 2500 Kräfte werden pro Jahr über die ZAV vermittelt.

❯ Der Haushalt des Pflegebedürftigen agiert als Arbeitgeber und ist zuständig für Unfallversi-cherung, Anmeldung bei der Krankenkasse, Sozialversicherungsabgaben und Gehalt. Eine Betriebsnummer muss beim BNS (Betriebs-nummernservice) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden (Tel. 01801/66 44 66)

❯ Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stun-den, Urlaubsanspruch 26 Tage (ab 30 Jahre 30 Tage), Probezeit 4 Wochen, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

Für Kräfte aus EU Mitgliedsstaaten, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, gelten die Bestimmungen des deutschen Arbeits-rechts. Die Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgern“ ist über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de/DE/Service/Publikationen als Zusendung oder Download erhältlich

❯ Das Mindest-Brutto-Entgelt beträgt entspre-chend der tariflichen Bedingungen in Bayern 1474,02 Euro (Stand 01.07.2012) bei freier Unter-kunft und Verpflegung. Nach Abzug der Sozial-abgaben erhält die Haushaltshilfe ein Nettoge-halt von ca. 850 Euro.

Die Arbeitgeberbelastung liegt unter Hinzurech-

nung des Arbeitgeberanteils der Sozialversiche-rung und der Kosten für die Unfallversicherung bei 1700 bis 1800 Euro.

❯ Gewährung von freier Unterkunft und Verpfle-gung durch den Haushalt der pflegebedürftigen Person

Die Vermittlung von Pflegefachkräften findet auch durch die ZAV statt. Diese werden entsprechend Ihrer Qualifikation unter den in Deutschland tarif-lichen Bedingungen beschäftigt.

Informationen zur Vermittlung einer osteuro-päischen Haushaltshilfe durch die ZAV unter:

www.arbeitsagentur.de/nn_25294/Navigation/zen-tral/Buerger/Arbeit/Vermittlung/Haushaltshilfen/Haushaltshilfen-Nav.htmlDownload von Informationsblättern und Formblatt „Stellenangebot für Arbeitgeber“

Zentrale Auslands,- und Fachvermittlung(ZAV), Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn 0228/7 13 14 14

Agentur für Arbeit, Galgenbergstr. 24, 93053 Regensburg 0941/7 80 84 96 Peggy Drechsel [email protected]

Page 21: Wegweiser Pflege Regensburg

Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene | 4140 | Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene

Unabhängige Patientenberatung Deutschland(UPD)Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr 0800/0 11 77 22www.unabhängige-patientenberatung.de

Bayernweite Beratungsangebote:

Pflegebeauftragter im Bayerischen SozialministeriumAnliegen von bayerischen Bürgerinnen und Bürgern im Bereich ambulante und stationäre Altenpflege 0800/0 11 43 53 Werner Zwickwww.stmas.bayern.de//pflegebeauftragter/index.php

Pflegeservice Bayern (für alle gesetzlich Versicherten) alle Anliegen und Fragen rundum das Thema Pflege 0800/7 72 11 11 Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhrwww.pflegeservice-bayern.de

Online Beratungsangebote:

www.pflegen-und-leben.debundesweite psychologische Online-Beratungfür pflegende Angehörigewww.awo-pflege-beratung-online.debundesweite kostenlose Online Pflege- und Seniorenberatung der Arbeiterwohlfahrt

❯ Die Vermittlung von Pflegefachkräften ist eben-so durch Vermittlungsagenturen und Koopera-tionspartner möglich. Hier gilt das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt.

Weiterführende Informationen und Vorausset-zungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen finden Sie unter:www.verbraucherzentrale-bayern.de/

mediabig/157221A.pdf

www.verbraucherzentrale-bayern.de/Hilfe-rund-um-die-Uhr-l-egal-durch-wen

www.entsenderecht.de/themen/Arbeitnehmer-Entsendegesetz-(AEntG)-11

Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene:

Bundesweite Beratungsangebote:

Compass Private Pflegeberatung (für alle privat Versicherten)alle Anliegen und Fragen rund um das ThemaPflege 0800/1 01 88 00 Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr und Samstag 16 bis 20 Uhrwww.compass-pflegeberatung.de

Servicetelefon des Bundesministeriums fürFamilie, Senioren, Frauen und JugendInformationen rund um die Themen Pflege undWohnen 030/2 01 791 31 Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr info@wege-zur-pflege.dewww.wege-zur-pflege.dewww.wegweiser-demenz.de

Servicetelefon des Bundesministeriums fürGesundheitMontag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr 030/3 40 60 66 01 Fragen zur Kranken versicherung 030/3 40 60 66 02 Fragen zur Pflegeversicherung 030/3 40 60 66 03 Fragen zur gesundheitlichenPrävention

Telefonseelsorge der christlichen Kirchen inDeutschland 0800/111 0 111 evangelische Telefonseel -sorge 0800/111 0 222 katholische Telefonseel-sorgeBeide Telefonnummern sind rund um die Uhrerreichbarwww.seelsorge.de

Page 22: Wegweiser Pflege Regensburg

42 | Weiterführende Adressen für Pflegende und Betroffene

Kostenfreie Beratungsangebote der Stadt Regensburg:

Fachstelle für pflegende Angehörige im Seni-oren- und Stiftungsamt der Stadt RegensburgJohann- Hösl- Straße 11, 2. Stock93053 Regensburg- Beratung und Informationen rund um dasThema Pflege zuhause (auch Hausbesuche) 0941/507-1549 Bianca Wolter 0941/507-4952 Nicole Gineiger 0941/507-1548 Peter Schmidthttp://www.regensburg.de/leben/gesellschaft-u-soziales/senioren

Weitere Beratungsangebote in Regensburg:Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V.Prüfeninger Straße 8693049 Regensburg 0941/9 45 59 37 Christine Soller 030/2 59 37 95 14 Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 15 UhrBeratung und Information für Menschen mit Demenz, Angehörige, ehrenamtlich und beruf-lich Engagiertewww.deutsche-alzheimer.de

Gerontopsychiatrischer Dienst der DiakonieBeratung und Begleitung von älteren Menschen mit seelischen und psychischen ProblemenPrüfeninger Straße 5393049 RegensburgErkrankungen 0941/29 77 112 [email protected]

Betreuungsstelle der Stadt RegensburgJohann- Hösl- Straße 11, 2. Stock93053 Regensburg 0941/507-2543 Susanne Lippert

Wohnberatung und Wohnungsanpassung im Senioren- und Stiftungsamt der Stadt RegensburgJohann- Hösl- Straße 11, 2. Stock93053 Regensburg 0941/507-5598 Silvia Berthold

Gesundheitsamt im LandratsamtSedanstr. 193055 Regensburg 0941/4 00 98 83 Christine Peinkofer –Menath sozialdienst@landratsamt-regensburg.dewww.landkreis-regensburg.de

FQA Fachstelle für Pflege und Behindertenein-richtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht Johann- Hösl- Straße 11, 2. Stock93053 Regensburg 0941/507-5544 Roland Gerth

Gerontopsychiatrischer Dienst der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.Beratung und Begleitung von alten Menschen mit seelischen Problemen und psychischen ErkrankungenRote Löwen Gasse 693047 Regensburg 0941/59 93 59 10 [email protected]

Page 23: Wegweiser Pflege Regensburg

Impressum Herausgeber: Stadt Regensburg, Senioren- und Stiftungsamt, Johann-Hösl-Str. 11 Redaktion: Bianca Wolter, Herbert Lerch Fotos: Peter Ferstl, Pixelio.com Layout: Andreas Wirth Druck: DRUCK TEAM GmbH & Co. KG, www.druck-team-kg.de Stand: Dezember 2013, 1. Auflage