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Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 27. Jahrgang · Freitag, den 28. Juli 2017 · Nummer 7 · Verkaufspreis 0,70 Euro Wehlener Rundschau Das Programm zu den Feierlichkeiten am 25. und 26. August auf dem Sportplatz entnehmen Sie bitte den Vereinsnachrichten im Innenteil.

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Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen27. Jahrgang · Freitag, den 28. Juli 2017 · Nummer 7 · Verkaufspreis 0,70 Euro

Wehlener Rundschau

Das Programm zu den Feierlichkeiten am 25. und 26. August auf dem Sportplatz

entnehmen Sie bitte den Vereinsnachrichten im Innenteil.

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Wehlen Nr. 7/2017- 2 -

Bereitschaftsdienste

Notrufnummern· Bauhof Lohmen/Kläranlage/Abwasser 0173 3977392· Trinkwasserzweckverband „Bastei“ 0171 3837260· Polizei 110· Feuerwehr und Rettungsdienst 112· IRLS (Integrierte Rettungsleitstelle Sachsen) 0351 501210· Polizeirevier Pirna 03501 519224· Giftnotrufnummer 0361 730730

· Tierärztliche Klinik 035973 2830 ständig dienstbereit - Amt Stolpen· kostenfreies Servicetelefon Enso 0800 6686868· ENSO Energie Sachsen Ost AG 0800 668 68 68· ENSO Gasstörung 0351 50178880· ENSO Stromstörung 0351 50178881

Schubert Apotheke Heidenau Hirsch Apotheke HeidenauTel.: 03529 515785 Tel.: 03529 512250Goethe Apotheke Heidenau Apotheke im real,-Tel.: 03529 518292 Tel.: 03529 518215Apotheke Dohna Schwanen Apotheke PirnaTel.: 03529 574207 Tel.: 03501 525811Adler Apotheke Pirna Scheele Apotheke PirnaTel.: 03501 781525 Tel.: 03501 442772Apotheke Sonnenstein Pirna Rathaus Apotheke PirnaTel.: 03501 773029 Tel.: 03501 523602Pharmonie Apotheke Pirna Pluspunkt Apotheke PirnaTel.: 03501 56110 Tel.: 03501 464518Lilienstein Apotheke Pirna Lilien-Apotheke PirnaTel.: 03501 784950 Tel.: 03501 7929300Stadt Apotheke Königstein Bastei-Apotheke LohmenTel.: 035021 68221 Tel.: 03501 588630Marien Apotheke Berggießhübel Adler Apotheke Bad SchandauTel.: 035023 66710 Tel.: 035022 42508

Apothekennotdienst Pirna

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Nr. 7/2017 Wehlen- 3 -

Amtliche Bekanntmachungen

Die Bekanntmachung der Niederschrift zur 32. öffentlichen Sit-zung des Stadtrates der Stadt Wehlen erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln in der Zeit vom 28.07. bis 07.08.2017. Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am Dienstag, dem 22. August 2017, 19.00 Uhr in der Friedrich-Märkel-Grundschu-le statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öffentlichen Bekanntmachungen.

Niederschrift der 32. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 04.07.2017, 19.00 Uhr, Friedrich-Märkel-Grund-schule, Lohmener Straße 31. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Fest-

stellung der BeschlussfähigkeitBürgermeister Tittel begrüßt, neben den Stadträten, die Herren Richter und Heber (PST), seitens der Gemeindeverwaltung Loh-men Frau Ujhelyi und Herrn Nestler sowie die Vertreterin der SZ Pirna und zwei Einwohner.Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 5 Stadträten und dem Bürgermeister mit 6 von 11 Stimmen gegeben (die Stadträ-te Hoffmann und Höhne, Dr. Neise und Weber fehlen entschul-digt, Stadtrat Fuhrmann - Teilnahme ab TOP 5).Die Tagesordnung wird im TOP 9.3 (Auftragsvergabe Grund-schule) wie folgt korrigiert: Es handelt sich um Vergabe von Nachtragsleistungen zum Einbau der Holzfenster, nicht der Kunststofffenster.Darüber hinaus wird die Tagesordnung um TOP 6.3 (Annahme-bestätigung von Spenden) erweitert und ansonsten bestätigt, wie bekanntgegeben.2. Information zum nichtöffentlichen Teil der 31. Ratssit-

zungIn nichtöffentlicher Sitzung wurde zu Detailfragen von Baumaß-nahmen sowie einer Liegenschaftsangelegenheit beraten.3. Protokollkontrolle der 31. öffentlichen Ratssitzung

vom 30.05.2017Beschluss 459-32/2017 (6 Ja-Stimmen)Der Inhalt der Niederschrift zur 31. Stadtratssitzung wird bestätigt.Offene Sachverhalte:- Stützmauer Basteiweg - erledigt, Weg wieder offen- Stützmauer Schreiberberg - Reparaturarbeiten laufen noch- Bahnlärm: Information des LA für Umwelt, Geologie und

Landwirtschaft zum Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundes-amtes;

(Weitergabe an Verwaltung, Stadtrat, Geselligkeitsverein Pötzscha und Info über Homepage);

Einwohnerversammlung im August 2017 geplant- Breitband/Telekom: Eingang Fördermittelbescheid für Be-

ratungsleistungen (50.000 EUR), Beratungsangebote von Firmen werden in GV Lohmen son-

diert; Telekom ist derzeit im Stadtgebiet an diversen Stellen mit

Kabelverlegungsarbeiten präsent (Fertigstellung Aug./Sept. - in Funktion Nov./Dez.).4. Informationen des Bürgermeisters- Schwimmmeister Hergesell: Stellungnahme zu Personalsi-

tuation/Arbeitszeiten- B-Plan Mittelweg 2 - Informationen zum aktuellen Sach-

stand:Die Neufassung des § 13 b BauGB ermöglicht nunmehr ein ver-einfachtes B-Planverfahren.Nach Beratung mit Antragstellern, Planungsbüro, Bauamt und Bürgermeister verbleiben zwei Eigentümer zur Finanzierung ei-nes entsprechenden B-Planverfahrens durch Städtebauliche Verträge mit der Stadt Wehlen. Die unterschriftsreifen Entwürfe liegen vor. Nach vollständiger Unterzeichnung und Anerkennung durch alle Beteiligten kann Auftragserteilung an Planungsbüro Ehrt erfolgen.

Wichtige Rufnummern Bereitschaftsdienst Kassenärzte 116 117ÄrzteDr. Forker Dipl.-Med. Herbst Kastanienweg 2 Hauptstraße 86 01833 Dürrröhrsdorf 01833 DürrröhrsdorfTel.: 035026 91223 Tel.: 035026 91222

Dr. Neubert Facharzt Großer Fabrikstraße 8 Am Amselgrund 39 01847 Lohmen 01848 RathewaldeTel.: 03501 588200 Tel.: 035975 81207

Dr. Gräfe/Dr. Heißner Kinderärztin Dipl.-Med. LugerSchloß Lohmen 2 Basteistr. 1901847 Lohmen 01847 LohmenTel.: 03501 588166 Telefon: 03501 588554

ZahnärzteDr. Haupt Dr. Boden Basteistr. 19 Kastanienweg 5 01847 Lohmen 01833 DürrröhrsdorfTel. 03501 /588066 Tel. 035026 90352

Dr. Marstani Dr. Lehnung Pirnaer Str. 105 Goethestr. 201829 Stadt Wehlen 01844 NeustadtTel. 035024 70566 Tel. 03596 502220

Dr. Fröhlich Dr. Ebert Schillerstr. 37 Schillerstr. 30 01796 Pirna 01796 PirnaTel. 03501 527327 Tel. 03501 523523

Dr. Frahnert Lohmener Str. 10 01796 PirnaTel. 03501 523738

TierärzteFrau Dr. Carina SchirmBasteistraße 7901847 LohmenTel. 03501 571400

Erreichbarkeit des BürgerpolizistenDer Bürgerpolizist ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr über die Telefonnummer 0174 3050460 erreichbar.In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizeire-vier Pirna 03501 519224 oder den Notruf 110.

Ihr BürgerpolizistMatthias Heinemann

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Monat August

05./06.08.17 ZAP Papke, R.-Luxemburg-Str.6, Neustadt Tel.: 03596 602293

12./13.08.17 Dr. Franke, Rosengasse 3, Neustadt Tel.: 03596 602096

19./20.08.17 DS Hölzel, A.-Bebel-Str. 30, Neustadt Tel.: 03596 501894

26./27.08.17 Dr. Haupt, Basteistr.19, Lohmen Tel.: 03501 588066

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Wehlen Nr. 7/2017- 4 -

- LRA (Feuerwehrwesen): Information zu Neugliederung Ins-pektionsbereiche (Stadt Wehlen im IB 2) und Berufung stellv. Kreisbrandmeister

- FW - Bootsanleger (Roßwein): Die Stadt Wehlen erhält die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung des Bootsan-legers befristet bis 2021 (Klärung Eigentum/ Zuständigkeiten mit FFW `s Roßwein und Stadt Wehlen)

5. Anfragen der Stadträte und Bürger- Baumaßnahme Pirnaer StraßeHerr Leupert äußert Bedenken zu Eindringen von Starknieder-schlagswasser in die Kellerbereiche, aufgrund geringerer Bord-höhe nach Instandsetzung Fußweg.Herr Richter (PST) bestätigt die normgerechte Herstellung durch die Baufirma. BM Tittel fordert eine fachliche Stellungnahme hierzu vom Planungsbüro.- Stadtrat Mathe übermittelt den Unmut Pötzschaer Einwohner über die mangelnde Beteiligung der Bevölkerung durch Über-mittlung aktueller Informationen.BM Tittel bekräftigt nochmals, dass alle konkreten Informatio-nen, wenn vorhanden, umgehend der Öffentlichkeit bekannt ge-geben werden! (siehe TOP 3).Stadtrat Fröde verweist in diesem Zusammenhang auf den ge-ringen Besuch öffentlicher Stadtratssitzungen.Herr Mathe bittet desweiteren um Auskunft zum Verursacher und den Beweggründen für drastische Grünschnittarbeiten im Freibad (Entfernung Hecke). Schwimmmeister Hergesell wird hierzu um Erklärung gebeten.6. FinanzangelegenheitenInformationen:Mit Posteingang 03.07.2017 genehmigt das LRA den Haus-haltsplan 2017 der Stadt Wehlen, der Bürgermeister erläutert die Auflagen und Anordnungen, insbesondere die nachdrückliche Forderung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zur festgesetzten Frist.Mit Bestätigung des Haushaltsplanes beantragt Frau Ujhelyi die dringend benötigte gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht für die Fördermaßnahme Umbau FWGH Dorf Wehlen.6.1 Umschuldung eines KommunaldarlehensDie Auswertung der Kreditabfrage zur Umschuldung des Kom-munaldarlehens, gemäß vorliegender Übersicht der Angebote, ergab dass das Angebot der Ostsächsischen Sparkasse Dres-den als Ratentilgungsdarlehen mit einer Zinsbindung und Lauf-zeit von 5 Jahren das günstigste Angebot war.Beschluss 463-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt das Darlehen, Maß-nahme: Gesamtumschuldung (Wasserbau/Mittelweg/Gemein-dezentrum) in Höhe von 690.094,18 EUR zu folgenden Konditi-onen zum 30.06.2017 umzuschulden:Umschuldung/Zinsbindungsverlängerung bei der Ostsäch- sischen Sparkasse Dresden belassenRatentilgungsdarlehen mit Zinsbindung von 5 JahrenTilgung und Zinszahlung vierteljährlich (erstmalig 30.09.217),Zinssatz: nominal 0,30 % p.a. und effektiv 0,30 % p.a.6.2 Beratungsleistungen für die Eröffnungsbilanz zum

1. Januar 2013Der abzuschließende Beratervertrag steht im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013.Beschluss 464-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, Beratungsleistungen von Frau StB Sei-fert, SKS Steuerberatung, Glacisstraße 4 in 01099 Dresden, für die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2013 auf der Grundlage des Angebotes vom 19.06.2017 in Anspruch zu nehmen.6.3 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeer-

klärungSeit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Ver-mittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließ-lich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die An-

nahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwen-dung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden.Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadt-rat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.Übersicht Spendeneingänge (Stand 28.06.2017) liegt vor.Beschluss 465-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, dass die in der vor-liegenden Übersicht unter lfd. Nr. 3 aufgeführte Spende i.H.v. 250,00 EUR der Firma Autoservice Höhne & Weber angenom-men wird.7. Liegenschaftsangelegenheiten/Notarurkunden7.1 Verkauf des Flurstückes 45/15 Gemarkung Dorf WehlenDer Verkauf erfolgt gemäß Kaufantrag vom 24.05.2017, Kauf-preis auf Grundlage der Bodenrichtwerte.Das betreffende Flurstück befindet sich bereits in Pacht der An-tragsteller.Beschluss 466-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, das Flurstück 45/15 Gemarkung Dorf Wehlen in einer Größe von 636 qm an Frau Marion Pusch und Herrn Falk Pusch, beide wohnhaft OT Dorf Wehlen, zu verkau-fen.Die Erwerber tragen die Kosten des Vertrages und dessen Voll-zuges.7.2 Verkauf Flurstück 111b Gemarkung PötzschaBeschluss 472-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt folgende Notarurkunde:- UR-Nr.815/2017 Notar Schmidt, PirnaNegativattest nach § 24 ff. BauGB (§ 28 Absatz 1) zum Verkauf des Flurstückes Nr. 111b der Gemarkung Pötzscha (EG Diefen-bach, Höhn-Wackwitz / Mohs)8. Hauptamtsangelegenheiten8.1 Anpassung der Anlage 1 zur Satzung über die Erhe-

bung von Gebühren in KindertageseinrichtungenDie Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen sind aufgrund der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres zu 23 % in der Kinderkrippe, zu 30 % im Kindergarten und Hort als Elternbei-träge umzulegen.Beschluss 460-32/2017 (5 Ja-Stimmen, 1-Neinstimme, 1 Enthaltung)Der Stadtrat beschließt die Abänderung der in der beigefügten Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in Kin-dertageseinrichtungen der Stadt Wehlen vom 07.09.1999 gere-gelten Elternbeiträge auf Grundlage der Betriebskostenabrech-nung des Vorjahres.8.2 Vergütung Mitarbeiter Stadt WehlenIn den Haushaltsplan 2017 wurde bereits eine Erhöhung der Ver-gütung der Mitarbeiter der Stadt Wehlen (Stand: TDÖV 2008 ff.) um 3 % aufgenommen.Beschluss 461-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, rückwirkend ab 01.01.2017, die Vergütung der Mitarbeiter der Stadt Wehlen (Stand: TDÖV 2008, zuzüglich der Erhöhungen in 2011 und 2012 bzw. nach Festgehalt) um 3 % zu erhöhen.9. Bauangelegenheiten9.1 Informationen- keine allgemeinen Informationen -9.2 Hochwasserbaumaßnahmen 2103Informationen- Pirnaer Straße: Fertigstellung (Restleistungen bis Freitag,

7.7.) außer Bereich am Grundstück 103, derzeit läuft Rechts-streit LRA/Eigentümer mit Festlegung, vorerst alle Bautätig-keiten (Straße und Fußweg) in diesem Abschnitt auszuset-zen. Eine zügige Klärung ist dringend erforderlich.

- Stützmauersanierung „Orangella“: Beschwerdeschreiben der Eigentümerin an SR und BM, LRA und BA zur Vorge-hensweise/Beeinträchtigungen ihres Grundstücks Pirnaer Straße 163 und ihrer Vermietertätigkeit. Zur Klärung der um-fangreichen Problematik erfolgt eine gemeinsame Beratung mit Bürgermeister, PST, Vertreter Bauamt und SR mit der Ei-gentümerin und Berater am 28.06.2017.

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Nr. 7/2017 Wehlen- 5 -

Im Ergebnis der Beratung werden folgende Festlegungen getroffen:

° Unstrittig ist die Beanstandung fehlender Protokolle/Informa-tionen zu Terminplan und Bauablauf nach Bekanntgabe der Planung am 04. April 2017. - Hier erfolgt mit der abgestimm-ten Beratungsniederschrift auch die Übergabe fehlender Pro-tokolle und Informationen zur Leistungsbeschreibung.

° Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange° Entschädigung wegen Urlauberstornierungen erfolgen nichtDie beteiligten Institutionen werden entsprechend informiert.- Vergabebeschlüsse zu EinzelmaßnahmenW-01 Bad Stadt Wehlen, 3. BA- Vergabe von Bauleistungen Nachtrag 1Nachtragsleistung: Mehrmengen, Bau-WC, Herstellung Baustellenzufahrt, ausbau PE-Leitungen, Erschwernis Me-dienleitungen, Abbruch Beton als Zulage, Geländer ausbau-en, Entwässerungsrinne ergänzen, Erdungsanlage Funda-mente, Wasserhaltung vereinfacht, Arbeitsunterbrechungen Los 2; Lieferung Pflanzen getopft, WiederherstellungDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau.Die genannten Nachtragsleistungen beinhalten die im Nachtrag detailliert beschriebenen Leistungen.Beschluss 469-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, der Vergabe oben genannter Nach-tragsleistungen an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH, Ebersbach-Neugersdorf, entsprechend den Nachtragsangebo-ten vom 15.05.2017 zuzustimmen.Die Auftragssumme erhöht sich von 65.030,07 EUR um 26.632,87 EUR auf 91.662,94 EUR.W-09 Elbeparkplatz- Vergabe von Bauleistungen Nachtrag 1Nachtragsleistung: Kamerabefahrung, Höhenanpassungen, Absperrungen, Leitungsführung, Sandsteinplatten, Ober-bodenabtrag, Zulage Sandsteinpflaster, Kalkstabilisierung BE-Platz, Betoneinbau Zufahrt BE, Ausbau und Entsorgung Bauschutt, Betonummantelung Rohrleitung, Profilierung Planum, Mehrmengen über 110 %, Ausbau und Entsorgung PflasterDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau.Die genannten Nachtragsleistungen beinhalten die im Nachtrag detailliert beschriebenen Leistungen.Beschluss 470-32/2017 (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)Der Stadtrat beschließt, der Vergabe oben genannter Nach-tragsleistungen an die Firma Teichmann Bau GmbH, Wilsdruff, entsprechend den Nachtragsangeboten vom 01.06.2017 zuzu-stimmen.Die Auftragssumme erhöht sich von 810.414,58 EUR um 238.735,41 EUR auf 1.049.149,99 EUR.Teil des Nachtrages war die Auflage zum Einbau farbigen As-phalts (Fahrspuren sandsteinfarben);PST benötigt eine Entscheidung des Stadtrates ob a) Komplett-einbau Schwarzdecke und spätere Aufbringung Farbbelag oder b) Schwarzdeckeneinbau mit teilweise hellem Splitt (Grauton) zur Aufhellung der Fahrspuren erfolgen soll.Nach eingehender Beratung fällt die mehrheitliche Entschei-dung für die um ca. 8.000 EUR günstigere Variante b).W-10 Ersatzneubau FWGH Stadt Wehlen, OT Pötzscha- Vergabe von Bauleistungen: Los 2 - BauhauptgewerkDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau.Die genannte Leistung umfasst die Herstellung der WU-Boden-platte, Stahlbetondecken, Porenbetonmauerwerk, Putzarbeiten und Trockenbauarbeiten.Beschluss 462-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, der Vergabe oben genannter Bauleis-tung an die Firma HI Bau GmbH, Pirna, entsprechend dem An-gebot vom 22.05.2017 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt.Die Auftragssumme beträgt 190.603,80 EUR.

9.3 Kommunale Baumaßnahmen- Vergabe von Planungsleistungen - Brandschutzkonzept

Sportheim, Lohmener Straße 45, 01829 Stadt WehlenGrundlage der Auftragsvergabe sind Forderungen des LRA im Zusammenhang mit einer Brandverhütungsschau vom 06.09.2010; Haushaltsplan Stadt Wehlen 2016 und 2017; Bege-hung am 26.06.2017 mit Beteiligten, u.a. Stadt Wehlen, Nutzer TUS, folgend das Angebot des Büros Herbst vom 29.06.2017.Beschluss 467-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, Planungsleistungen „Brandschutzkon-zepterarbeitung“ dem Sachverständigenbüro für Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) T. Herbst, Neustadt, in Auftrag zu geben.Auftragspauschale: 6.188 EUR.- Vergabe Nachtrag Bauleistungen Grundschule Stadt Wehlen, Los 2 - Holzfenster (denk-

malgerecht) AltbauIm Rahmen des Bestätigungsverfahrens der Denkmalbehörde wurde eine zusätzliche Sprossung je Fenster gefordert, diese ist in einem Wertumfang über 3.001,18 EUR zwingend erforderlich. Weiterer Teil der Nachtragsleistungen sind Materialänderungen von Jura Marmor auf Granit zu den beauftragten Fensterbänken, Mehrkosten 377,38 EUR.Granit stellt im Gegensatz zu Jura Marmor eine höhere Wert- und Beanspruchungseigenschaft dar. Entfallene Leistungen sind zwei im Auftrag doppelt enthaltene Brandschutzfenster, Wertumfang 8.510,88 EUR. Es wird empfohlen Mehr- und Min-derleistungen zu bestätigen.Beschluss 468-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, Nachtragsleistungen zu Tischlerarbei-ten - Los 2 Holzfenster der Firma Tischlerei Briesowsky, Löbau, ergänzend in Auftrag zu geben. Zusatz- und entfallene Leistun-gen nehmen einen Auftragswert über -5.132,32 EUR ein. Die Auftragssumme reduziert sich von130.580,00 EUR um 5.132,32 EUR auf 125.447,68 EUR.Informationen:- GS/Hort: Die Umbauarbeiten - Werkraum nach unten, Hort

in ehemaligen Werkraum und Garderobe in ehemalige Küche werden bis Ende November 2017 abgeschlossen.

- Kita Dorf Wehlen: Erweiterung Sanitäranlagen läuft seit 19. Juni und liegt gut im Zeit- und Finanz-Rahmen (Fertig-stellung OG bis Ende Juli, EG Ende August bis Anfang Sep-tember)

9.4 Bauanträge/Bauanfragen Anträge auf Abweichung vom B-Plan für Neubau Einfa-

milienhäuser im B-Plangebiet „Alte Wehlstraße“,1. Flurstücke 217/37 und 217/38 der Gemarkung Stadt

Wehlen2. Flurstücke 217/31 und 217/32 der Gemarkung Stadt

WehlenDie Vorberatung im VA/TA hinsichtlich der beantragten Be-freiungskriterien für beide Anträge ergab keine Einwände des Stadtrates.Beschluss 471-32/2017 (7 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt die zwei Anträge auf Abweichung vom B-Plan zur Errichtung von Einfamilienhäusern (Flurstücke 217/37 und 217/38 bzw. 217/31 und 217/32, Gemar-kung Stadt Wehlen) gemäß den vorliegenden Planungsunterla-gen.9.5 Bauleitplanung von Nachbarkommunen- B-Plan Nr. 76 „Graupa - Alte Gärtnerei“ Stadt PirnaDem Vorhaben wird zugestimmt. Es sind keine Belange der Stadt Wehlen betroffen.

Stadt Wehlen, 13.07.2017

Stützer TittelSchriftführerin Bürgermeister

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Wehlen Nr. 7/2017- 6 -

Öffentliche BekanntmachungHaushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Wehlen für das Haushaltsjahr 2017

Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 sowie der Beschluss des Stadtra-tes Nr. 438-30/2017 vom 25.04.2017 zur Haushaltssatzung 2017 wurden dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß § 76 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vorgelegt. Die Haushaltssatzung 2017 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile.Mit Bescheid vom 03.07.2017 genehmigte das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge als zuständi-ge Rechtsaufsichtsbehörde den Gesamtbetrag des festgesetz-ten Höchstbetrages der Kassenkredite auf 4.000.000 EUR sowie die Kreditaufnahme für Investitonen und Investitionsfördermaß-nahmen in Höhe von 130.000 EUR.Entsprechend § 119 SächsGemO kann der Beschluss zur Haus-haltssatzung damit vollzogen werden.Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung:

Haushaltssatzung der Stadt Wehlen für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S.146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) hat der Stadtrat Wehlen in der Sitzung am 25.04.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die

Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Er-träge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 2017im Ergebnishaushalt mit dem- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.050.145 EUR- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.134.385 EUR- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (or-

dentliches Ergebnis) auf -84.240 EUR- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen

des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordent-lichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentli-ches Ergebnis) auf -84.240 EUR

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 2.847.860 EUR- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 4.086.700 EUR- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendun-

gen (Sonderergebnis) auf -1.238.840 EUR- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen

des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendun-

gen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderer-gebnis) auf -1.238.840 EUR

- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -84.240 EUR

- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf -1.238.840 EUR- Gesamtergebnis auf -1.323.080 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

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Nr. 7/2017 Wehlen- 7 -

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-tätigkeit auf 4.840.205 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwal-tungstätigkeit auf 6.080.685 EUR

- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Ver-waltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzah-lungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätig-keit auf -1.240.480 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 513.590 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 789.200 EUR

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf -275.610 EUR

- Finanzierungsmittelüberschuss oder - fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamt-beträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investiti-onstätigkeit auf -1.516.090 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 820.100 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 820.100 EUR

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzie-rungstätigkeit auf 0 EUR

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finan-zierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf -1.516.090 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für In-vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 820.100 EURdavon im Rahmen von Umschuldungen 690.100 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 4.000.000 EUR

§ 5

Aufgrund der bereits am 20.05.2014 beschlossenen Hebesat-zung für 2014 und die Folgejahre werden die Hebesätze für 2017 nur nachrichtlich aufgeführtfür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 vom Hundertfür die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 435 vom HundertGewerbesteuer auf 435 vom Hundert

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.

Stadt Wehlen, den 12.07.2017

Klaus TittelBürgermeister

Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend machen.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntma-chung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendma-chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass die Haus-haltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeitvom 1. August bis zum 9. August 2017zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Wehlen Markt 5Montag bis Freitag, täglich 8.00 Uhr - 12.00 UhrDienstag 13.00 Uhr - 18.00 UhrDonnerstag 13.00 Uhr - 15.00 Uhrsowiezu den Dienstzeiten im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 LohmenDienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 UhrDonnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 UhrFreitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhrzur kostenlosen Einsicht durch jedermann ausgelegt ist.Stadt Wehlen, 12.07.2017

TittelBürgermeister

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Stadt Stadt Wehlen

1. Kindertageseinrichtungen1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammenset-

zung der Betriebskosten 2016

Betriebskosten je Platz

Krippe 9 h in €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 h in €

erforderlichePersonalkosten

582,25 283,26 157,21

erforderlicheSachkosten

200,43 97,51 54,12

erforderlicheBetriebskosten

782,68 380,76 211,32

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Wehlen Nr. 7/2017- 8 -

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Be-triebskosten. (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der er-forderlichen Betriebskosten für 9 h).

1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat

Krippe 9 h in €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 h in €

Landeszuschuss 169,72 169,72 113,15

Elternbeitrag(ungekürzt)

180,02 114,23 63,40

Gemeinde(inkl. Eigenanteil freier Träger)

432,94 96,81 34,77

Informationen aus der Stadtverwaltung und den Fachämtern der

Gemeindeverwaltung Lohmen

Mobile Schadstoffsammlung 18. August 2017 in den Ortsteilen Stadt und Dorf Wehlen

Das Schadstoffmobil steht:- in Dorf Wehlen, Parkplatz Gemeindezentrum (Schulstraße)

11.30 - 12.00 Uhr- in Stadt Wehlen, planmäßig (trotz Baumaßnahmen), am Platz neben der Grundschule, Lohmener Straße 3

13.00 - 13.30 Uhr

Baustellenreport Hochwasserschadensbeseitigung 2013

Maßnahme ElbeparkplatzDie Bauarbeiten am Elbeparkplatz laufen planmäßig, derzeit im 4. Bauabschnitt. Entsprechende fertiggestellte Parkstände aus dem 1. - 3. Bauabschnitt sind freigegeben. Der Buswendeplatz ist voll gesperrt. Der Zugang zum Schiffsanleger der Sächsischen Dampfschifffahrt ist über den Elbeparkplatz gesichert erreichbar.Bautenstand am 17.07.2017:

Maßnahme Pirnaer StraßeDie Maßnahme wurde am 17.07.2017 mit der Abnahme der Ge-samtbaumaßnahme (außer Fläche vor Haus Nr. 103) fertig gestellt.

Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Stadt WehlenDie Arbeiten zur Hangsicherung werden derzeit ausgeführt und werden voraussichtlich bis Mitte August 2017 andauern.Bautenstand am 18.07.2017:

Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen OT PötzschaDie Arbeiten zur Erstellung des Rohbaus werden derzeit ausge-führt und werden voraussichtlich bis Oktober 2017 andauern.Bautenstand am 13.07.2017:

Maßnahme Hangsicherung SportplatzDie Bauarbeiten zur Hangsicherung am Sportplatz sind abge-schlossen. Derzeit laufen die Arbeiten zur Wiederherstellung der Sportplatzfläche als Kunstrasenplatz. Die Arbeiten werden vor-aussichtlich Mitte August 2017 abgeschlossen.Bautenstand am 19.07.2017:

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Nr. 7/2017 Wehlen- 9 -

EinwohnermeldeamtReisepässe sind eingetroffen

Reisepässe, die bis einschließlich am 21. Juni 2017 beantragt wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden.

Personalausweise - werden nur ausgegeben, wenn die Bürge-rinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben.

aufgrund der Bewertung eines Nutzungskonzepts unter Berück-sichtigung des Kaufpreisgebots. Wird für das Nutzungskonzept mehr Grundstücksfläche benötigt, kann dies verhandelt werden.

Baugrundstück Flurstück 203/2 980 qmLage Am Erbgericht Mindestgebot 60 EUR/qmDas Grundstück Am Erbgericht wird zur Bebauung ausgeschrie-ben.Die Bebauung muss ganz oder in Teilen unter Berücksichtigung einer Nutzung für das Wohl der Allgemeinheit geplant werden. Der Zuschlag erfolgt aufgrund der Bewertung des Nutzungskon-zepts unter Berücksichtigung des Kaufpreisgebots.

Wohngrundstück Flurstück 133/1 508 qmSchanzenweg 4 Mindestgebot 15.900 EURin Stadt WehlenDas Grundstück Schanzenweg 4 ist straßenseitig und verkehrs-technisch nicht erschlossen. Das darauf befindliche Gebäude ist stark sanierungsbedürftig. Ein Abriss ist ausgeschlossen.Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot und Abgabe eines Konzeptes mit Angaben der Investitionsmaßnahmen, Art und zeitlicher Einordnung des Wiederaufbaus des Gebäudes.Zum Kaufgebot aller ausgeschriebenen Grundstücke kommen die mit dem Verkauf verbundenen Kosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens hinzu.Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte.

Kerstin Ujhelyi, Kämmerin 03501 581030Sonja Boyn, Sachbearbeiterin 03501 581034Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 LohmenE-Mail: kä[email protected]

Öffentliche Ausschreibung für die Bewirtschaftung der

Gaststätte „Daubemühle“ in LohmenDie Gemeinde Lohmen sucht für die Gaststätte

„Daubemühle“

in Lohmen einen neuen Betreiber.Die Ausflugsgaststätte liegt am Eingang des romantischen Lie-bethaler Grundes. Die Gaststätte mit Küche und Nebenräumen befindet sich im Gebäude des Wasserkraftwerkes „Daubemüh-le“. Ebenfalls zum Pachtobjekt gehört eine Freifläche.Außerdem besteht die Möglichkeit im Objekt eine Wohnung ca. 75 qm anzumieten.

Räumlichkeiten Gaststätte:Speiseraum/Gaststätte ca. 105 qmGang/Toiletten ca. 30 qmKüche/Nebenräume ca. 55 qmFreifläche ca. 60 qmBei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte.

Ansprechpartner: Frau Boyn, Sachbearbeiterin 03501 581034Bewerbungen richten Sie bitte an dieGemeinde LohmenSchloß Lohmen 101847 Lohmen

Verstorben ist am

10.07.2017 Marianne Hähnel, geb. Franze, 95 Jahre.

Standesamt„Das Glück eines Kindes beginnt, lange bevor es geboren wird, im Herzen von zwei Menschen, die einander sehr gern haben.“

(Phil Bosmanns)

Wir möchten unseren neuen Erdenbürger in der Gemeinde Lohmen recht herzlich willkommen heißen

Geboren ist am 08.06.2017 Alea Fabienne Eltern: Katja und Andreas Thömel

ImmobilienangeboteWohnungen

2-Raum-Wohnung 84 qm Stadt Wehlen Markt 7 EGBalkon, Heizung, Bad2-Raum-Wohnung 63 qm Stadt Wehlen Markt 5 2. OG2-Raum-Wohnung 64 qm Stadt Wehlen Markt 5 2. OGDie 2-Raum-Wohnungen im Markt 5 werden saniert. Bezugsfer-tig ca. 10/2017

Gewerbeobjekte

Ladenfläche 28 qm Stadt Wehlen, Karl-Marx-Platz 2 (Erdgeschoss Touristenhaus)Schaufenster, Heizung, Fußbodenfließen

Pachtflächen

Grünfläche (Kastanienallee in Lohmen) ca. 2.500 qm

Weiterhin schreibt die Gemeinde Lohmen und die Stadt Stadt Wehlen folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ 15 EUR/qm zzgl. Kosten der Vermessung in Lohmen

Gewerbeobjekt Flurstück 566/7 1.116 qmAlte Schäferei/Basteistraße (ehem. Bauhof am Netto) Min-destgebot 58.000 EURin LohmenDas Gewerbeobjekt “Alte Schäferei“ befindet sich im Ortskern neben dem Einkaufsstandort „Netto“.Das Gebäude ist nicht bewohnt und als Büro- und Gewerbeob-jekt geeignet.Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot.

Bahnhof LohmenBebautes Grundstück mit Bestand Teilflächen von Flurstück 401/19 und Flurstück 401/34Lage Bahnhofstraße ca. 950 qmDas Grundstück ist mit einem stark sanierungsbedürftigen, nicht mehr nutzbaren Bahnhofsgebäude bebaut. Der Zuschlag erfolgt

Wo sind Schafe „arbeitslos“Die Gemeinde Lohmen bietet die Grünflächen der Regen-rückhaltebecken als Weide für Schafe, zur Grasmahd oder zur Heugewinnung an.

Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte. Bitte melden Sie sich dazu im Gemeindeamt Lohmen, Schloss Lohmen 1 bei Frau Boyn (Tel. 03501/581034)

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Wehlen Nr. 7/2017- 10 -

Hauptamt/OrdnungsamtWAHLEN 2017 - Wahlhelfer für die Bundestagswahl gesucht

Anmeldung unter [email protected]

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Wehlen!Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Dafür benötigen die Stadt Wehlen und die Gemeinde Lohmen tatkräftige Unterstützung. Jede Person, die zur Wahl des Deutschen Bundestags wahlberechtigt ist darf als Wahlhelfer tätig werden (unabhängig vom Wohnort).Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Für die Tätigkeit zahlt die Stadt Wehlen eine Entschädigung entspre-chend § 10 Abs. 2 BWO. Diese beträgt zwischen 25 und 35 €.Sie erwägen, ehrenamtlich in einem Wahlorgan mitzuarbei-ten? Dann nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeindever-waltung Lohmen gern zur Verfügung.Telefon: 03501 581020, 581024, Fax: 03501 581042E-Mail: [email protected]

Wer darf Wahlhelfer werden?Jede Person, die zur Wahl des Deutschen Bundestags wahlbe-rechtigt ist (unabhängig vom Wohnort).Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt wer-den. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben.Für welchen Zeitraum?Das Wahllokal öffnet um 8:00 Uhr und schließt 18.00 Uhr. An-schließend erfolgt die Auszählung der Stimmen.Die Einteilung der Wahlhelfer erfolgt in 2 Schichten.In welchem Wahllokal wird man eingesetzt?Derzeit können noch Wünsche für den Einsatz in einem be-stimmten Wahllokal berücksichtigt werden. In der Stadt Wehlen gibt es folgende Wahllokale:1. Grundschule Stadt Wehlen2. Gemeindezentrum Dorf WehlenWas ist zu tun?Wenn Sie in einem örtlichen Wahllokal eingesetzt werden, muss vor Ort die Stimmabgabe und -auszählung sichergestellt werden.

Für Wahlvorstände werden vorab Schulungen durchgeführt, au-ßerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial.

Sporthalle Lohmen01847 Lohmen, Stolpener Str. 6

„Es ist soweit - nun ist unser Sportkomplex wieder komplett und unsere Gemeinde um ein Schmuckstück reicher. Nicht ir-gendein Klotz wurde gebaut, sondern eine zeitgemäße, ele-gante, lichtdurchflutete und energiesparende Sporthalle.Das Anliegen, mehr Raum für Sport und Bewegung zu schaffen, ist nun durch die Fertigstellung der Sporthalle umgesetzt wor-den. Die Herausforderung liegt nun darin, die Nutzungsdauer der Sporthalle zu erhöhen.“ (Zitat zur Sporthalleneröffnung)

Dieser Herausforderung wollen wir uns gern stellen: Überzeu-gen Sie sich selbst!

Unsere Zweifeld-Sporthalle steht der Bevölkerung bzw. den Vereinen und anderen Sportgruppen außerhalb der Schulnutzung (auch in den Ferien) bis 22:00 Uhr zur Verfügung. An Wochen-enden ist sie von 7:00 bis 22:00 Uhr nutzbar, wiederkehrende und termin-liche Belegungen sind möglich.

Ansprechpartnerin in allen Fragen zur Belegung der Sporthalle ist im Gemeindeamt Lohmen, 01847 Lohmen, Schloß Lohmen 1, Frau Bianka Großmann, Sachbearbeiterin Hauptamt (03501 581023).

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Nr. 7/2017 Wehlen- 11 -

Touristinformation Lohmen & Stadt Wehlen

Veranstaltungen in Lohmen & Stadt Wehlen

Monat August

Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort

01.08.2017 10.00 Uhr Märchenhafter Familienspaziergang rund ums Wehlstädtchen Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

01.08.2017 10.30 Uhr Die Wehlener „8“ - Wanderung auf urigen Berg- und Naturpfaden rund um Stadt Wehlen

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

01.08.2017 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang (Voranmeldung erforderlich) Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

04.08.2017 10.30 Uhr Wild & Romantisch durch die Felsengründe - Turnuswanderung mit dem Nationalparkführer

Stadt Wehlen, Treff an der Touristinfo

08.08.2017 10.00 Uhr Märchenhafter Familienspaziergang rund ums Wehlstädtchen Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

08.08.2017 10.30 Uhr Die Wehlener „8“ - Wanderung auf urigen Berg- und Naturpfaden rund um Stadt Wehlen

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

08.08.2017 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang (Voranmeldung erforderlich) Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

11.08.2017 10.30 Uhr Wild & Romantisch durch die Felsengründe - Turnuswanderung mit dem Nationalparkführer

Stadt Wehlen, Treff an der Touristinfo

12. - 13.08.2017

10.00 - 18.00 Uhr

Sommerfahrtage, Herrenleite Lohmen, Feldbahnmuseum

12.08.2017 ab 10.00 Uhr

Tag der offenen Tür - Ausstellung von historischen Landwirt-schaftsgeräten und Maschinen

Lohmen, Daubaer Straße (bei Herrn Glumbick)

12.08.2017 ab 15.00 Uhr

Ortsfest Lohmen, Uttewalde

15.08.2017 10.00 Uhr Märchenhafter Familienspaziergang rund ums Wehlstädtchen Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

15.08.2017 10.30 Uhr Die Wehlener „8“ - Wanderung auf urigen Berg- und Naturpfaden rund um Stadt Wehlen

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

15.08.2017 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang (Voranmeldung erforderlich) Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

18.08.2017 10.30 Uhr Wild & Romantisch durch die Felsengründe - Turnuswanderung mit dem Nationalparkführer

Stadt Wehlen, Treff an der Touristinfo

22.08.2017 10.00 Uhr Märchenhafter Familienspaziergangrund ums Wehlstädtchen

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

22.08.2017 10.30 Uhr Die Wehlener „8“ - Wanderung auf urigen Berg- und Naturpfaden rund um Stadt Wehlen

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

22.08.2017 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang(Voranmeldung erforderlich)

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

24.08.2017 19.30 Uhr Sommermusiken - Konzert des Streichquartetts der Elblandphilharmonie

Stadt Wehlen, Radfahrerkirche

25.08.2017 10.30 Uhr Wild & Romantisch durch die Felsengründe - Turnuswanderung mit dem Nationalparkführer

Stadt Wehlen, Treff an der Touristinfo

26. - 27.08.2017

70. Vereinsjubiläum der TUS Einheit Wehlen Stadt Wehlen, Sportplatz

29.08.2017 10.00 Uhr Märchenhafter Familienspaziergang rund ums Wehlstädtchen Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

29.08.2017 10.30 Uhr Die Wehlener „8“ - Wanderung auf urigen Berg- und Naturpfaden rund um Stadt Wehlen

Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

29.08.2017 17.00 Uhr Abendlicher Stadtrundgang (Voranmeldung erforderlich) Stadt Wehlen, Treff Marktbrunnen

Vorankündigungen:

03.09.2017 ab 09.00 Uhr

21.Naturmarkt Sächsische Schweiz Stadt Wehlen, Marktplatz

08. - 10.09.2017

Lohmener Steenbrecherfest Lohmen, Schloß

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Wehlen Nr. 7/2017- 12 -

Neues aus dem Vereinsleben

70 Jahre - TuS Einheit Wehlen e. V.

Lohmener Straße 4501829 Stadt Wehlen

Freitag, 25.08.201716:00 Uhr Bierzelteröffnung16:30 Uhr Einweihung neuer Kunstrasenplatz16:30 Uhr Punktspiel C-Jugend18:00 Uhr Punktspiel 1. Männermannschaft SpG. Lohmen/Wehlen - SpG. Stolpen/Neustadt 2.bis 01:00 Uhr Unterhaltung im Festzelt // mit den Vereinen aus Wehlen

Eine Hüpfburg für unsere kleinen Gäste wird durch die Volksbank Pirna e.G. zur Verfügung gestellt

Sonnabend, 26.08.201709:00 Uhr - 12:00 Uhr Nachwuchsspiele F- & E-Jugend auf Kunstrasenplatz10:00 Uhr - 13:00 Uhr Badmintonturnier - auf dem Kleinspielfeld14:00 Uhr Alte Herren // Mixed-Spiel-Meistermannschaften - auf dem Kunstrasenplatzab 14:00 Uhr Kinderschminken durch Funkengarde Welyn18:00 Uhr - 18:30 Uhr Festveranstaltung mit Auszeichnungen mit abschließendem Auftritt der Teenie- &

Minifunkengarde Welyngegen20:30 Uhr - 01:00 Uhr Livemusik mit Jürgen Gehrhardt und seiner TB Session Banddazwischen gegen 22:00 Uhr Höhenfeuerwerk02:00 Uhr ENDE

Sonntag, 27.08.2017 10:00 - 12:00 Uhr Frühschoppen

Am Samstag werden zur Unterhaltung unserer Kin-der ein Fun-Park auf dem Kleinspielfeld errichtet und durch die Volksbank Pirna e.G. folgende Mo-dule zur Verfügung gestellt:

l Hüpfburg l Torwandschießen l Bungee-Run l Kletterturm

Kulinarisch im Angebot stehen: Wildschwein vom Spieß, Kesselgulasch, Pizza, verschiedenes Grill-gut, Fassbier und weitere gekühlte Getränke

Gegen einen kleinen Fahrpreis, kann der Bastei-Kraxler bis 19:00 Uhr zwischen Dorf Wehlen und Stadt Wehlen (Standard Haltestellen + Haltestelle Sportplatz) genutzt werden

TUS Einheit Wehlen

Feiern Sie mit

Feiern Sie mit

am 25./26. Augustauf dem Sportplatz Wehlen

70

70 JAHRE

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Nr. 7/2017 Wehlen- 13 -

Neues aus Schulen und Kindertageseinrichtungen

Ein Junge aus Stadt Wehlen ist Bundessieger 2017 im Rudern!

Anfang Juli 2017 nahmen über 400 Boote auf dem Beetzsee in Brandenburg an den Bundesmeisterschaften im Rudern im Nachwuchsbereich teil.7 Boote vom Pirnaer Rudersportverein gingen an den Start.In der Altersklasse 13/14 siegte der „Vierer mit Steuermann“ je-weils über die Distanzen von 3000 m und 1000 m.Niclas Mosig gewann zusammen mit Tim Spindler, Celina Mitschke, Julia Stadnicki und Steuermann Niclas Klaszszynski erneut die Titel wie bereits ein Jahr zuvor.

Quelle: Thomas Karsch__________________________________________________

Neuigkeiten der kleinen Gärtner

der DRK-Kita „Elbkinderland“

Hurra, das erste Gemüse kön-nen wir ernten! Die Kinder haben täglich das Hochbeet gegossen und konnten mit ansehen wie die Gemüsepflanzen wuchsen und rankten.Somit konnten sie die ersten Kohlrabi, Radieschen und Gur-ken für ihre Zwischenmahlzeit ernten. Nun warten die „Gärtner“ auf die ersten Tomaten. Na dann, guten Appetit.

Historisches

Zwei der bekanntesten Ausflugslokale in unserer unmittelbaren Umgebung

können in diesem Jahr auf stolze Jubiläen zurückblicken

1. Die BasteiIm Jahr 1812, also vor 195 Jahren, eröffnete der Lohmener Fleischhauer Pietzsch auf dem wohl bekanntesten Ausflugsziel in der Sächsischen Schweiz eine Wirtschaft um die Lustreisen-den zu bewirten. Er benutzte dazu eine kleine Hütte, die der Erb-lehnrichter Schedlich im gleichen Jahr errichten ließ. Schedlich war der Besitzer des Erbgerichtes in Rathen und zugleich des gesamten Geländes bis hinauf zur Bastei.

Die Bekanntheit und Beliebtheit des Felsens nahm so rasch zu, dass der Staat das gesamte Basteigebiet aufkaufte und bereits fünf Jahre später eine Beherbergungsstätte errichten ließ. 1818 legte Förster Auerswald eine Zuwegung aus Richtung Rathen an. Die Beherbergungsstätte war bald an ihre Grenzen gesto-ßen, sodass der sächs. Staat sich genötigt sah und 1827 ein Hotel im Schweizer Stil bauen ließ.Als Begründer der Bewirtschaftung wird Erbrichter Schedlich genannt, dem das ganze Gebiet um den Neurathen gehörte.

2. Die Waldidylle

Wer von Stadt Wehlen aus eine Wanderung durch den Wehle-ner Grund, Uttewalder Grund, bis hinauf nach Uttewalde unter-nimmt, der passiert zwangsläufig dieses Kleinod mitten im Wald, dicht an die Felsen geschmiegt. Das erste kleine Wirtshaus wird 1837 errichtet und von einer jungen Frau aus Lohmen bewirt-schaftet. Aus diesem Gasthaus gibt es etwas Bemerkenswertes zu berichten, denn schon hier lag ein sogenanntes Gästebuch aus, in dem die Besucher ihren Namen und poetische Verse ein-trugen.Bei dieser Gelegenheit sei noch an ein weiteres Jubiläum erin-nert, welches in unmittelbarer Nähe stattfand.Im Jahr 1862 wurde dem bekannten Botaniker Sachsens, Heyn-hold, rechts hinter dem Felsentor ein Denkmal errichtet (wir be-richteten darüber). Dieses Denkmal führt in der heutigen Zeit unbegründet ein jämmerliches Dasein.

W. Th.

Kirchennachrichten

Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde LohmenDorfstraße 1, 01847 LohmenTel.-Nr.: 03501 588032, Fax: 03501 571927E-Mail: [email protected]

Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich zu den Gottesdiensten ein

Sonntag, 30. Juli10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Stadt WehlenSonntag, 6. August9.00 Uhr Gottesdienst in Stadt Wehlen10.30 Uhr Gottesdienst in Dorf WehlenSonntag, 13. August10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn

in Dorf Wehlen mit Taufen und Einsegnung der Schulanfänger

Sonntag, 20. August10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Stadt WehlenSonntag, 27. August9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Dorf Wehlen

„Wehlener Rundschau“Das Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen/Sächsische Schweiz erscheint monatlich- Herausgeber: Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Wehlen.- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa.

Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzbergEinzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.IM

PRES

SUM

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Wehlen Nr. 7/2017- 14 -

Konzerte

Freitag, 28. Juli, um 19.30 Uhr in der Radfahrerkirche Stadt WehlenKonzert des Chores der Kirche Sankt Nikolai zu Kiel

Samstag, 12. August, um 19.30 Uhr in der Radfahrerkirche Stadt WehlenKammermusikverein Wehlenmit Andreas Grohmann, Uta Kremtz und der Familie Schindler

Samstag, 19. August, um 17.00 Uhr in der Radfahrerkirche Stadt WehlenKonzert mit dem „Kammerorchester Meißen“Leitung: Albrecht Reuther

Donnerstag, 24. August, um 19.30 Uhr in der Radfahrerkir-che Stadt WehlenKonzert des Streichquartetts der Elblandphilharmonie

Samstag, 9. September, um 17.00 Uhr in der Kirche LohmenSAX Quartett Dresden/Percussion - Bernd Sikoraunter der Leitung von Frank Nestler

Geburtstage

„Ein fröhliches Herz lebt am längsten“ (Shakespeare 1564 - 1616)

Herzlichen Glückwunsch unseren Geburtstagskindern im August

OT Dorf WehlenGnauk, Evelyn 05.08.1927 90 Jahre

OT PötzschaThomas, Wolfgang 18.08.1947 70 JahreKrischke, Barbara 28.08.1947 70 Jahre

Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Wehlen gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

Gemischtes

Aufruf 170715 zur Einreichung von Fördermittelanträgen

für Investitionen aus dem ELER - Budget der LEADER - Region „Sächsische Schweiz“

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER - Region „Sächsi-sche Schweiz“ ruft zur Einreichung von Fördermittelanträgen für den Förderzeitraum 2017 gemäß der LEADER - Entwicklungs-strategie der Region „Sächsische Schweiz“ auf.

Handlungsfelder (HF)HF A Wirtschaft, Nahversorgung, FachkräftesicherungHF B Mobilität und technische InfrastrukturHF C Bildung, Soziales und EhrenamtHF D Siedlungs- und OrtsentwicklungHF E Natur, Kulturlandschaft und KlimaschutzHF F Tourismus, Kultur und FreizeitHF G Prozessbegleitung, Kooperation und Kommunikation

Mit diesem Aufruf werden Fördermittelanträge aus Handlungs-feldern der LEADER - Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“ (außer HF G 1.1; HF G 1.4 und HF G 1.5) als Einzelanträge sowie sich aus diesen Handlungsfeldern ergebende Kombinationen (Komplexprojekte) bearbeitet. Kom-

plexprojekte sind Maßnahmen aus unterschiedlichen Hand-lungsfeldern dieses Aufrufes, welche an einem gleichen Stand-ort oder in unmittelbarem Zusammenhang bearbeitet werden sollen. Die Maßnahmen aus Komplexprojekten erhalten nach der LEADER - Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“ im Rahmen der Rankingprüfung Zusatzpunkte.

AufrufbudgetHF A 1.1 EUR 100.000,00HF A 1.2 EUR 50.000,00HF A 1.3 EUR 800.000,00HF A 2.1 EUR 50.000,00

HF B 1.1 EUR 1.000.000,00HF B 1.2 EUR 500.000,00HF B 1.3 EUR 500.000,00

HF C 1.1 EUR 250.000,00HF C 1.2 EUR 250.000,00

HF D 1.1 EUR 1.250.000,00HF D 1.2 EUR 1.250.000,00HF D 1.3 EUR 500.000,00HF D 2.1 EUR 800.000,00

HF E 1.1 EUR 50.000,00HF E 1.2 EUR 50.000,00HF E 2.1 EUR 300.000,00

HF F 1.1 EUR 500.000,00HF F 1.2 EUR 1.000.000,00HF F 1.3 EUR 350.000,00HF F 1.4 EUR 150.000,00HF G 1.2. EUR 300.000,00HF G 1.3. EUR 200.000,00

Start des Aufrufs 15.07.2017

Fristende der Antragseinreichung im Regionalmanagement 31.08.2017

Alle Vorhabenträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern des Regionalmanagements der LEADER - Re-gion „Sächsische Schweiz“ vorzustellen und sich entsprechend beraten zu lassen. Die Nutzung der auf der Internetseite des Re-gionalmanagements zur Verfügung gestellten Antragsformulare mit termingerechter Einreichung der Unterlagen im Regionalma-nagement ist möglich. www.re-saechsische-schweiz.de Mit Abschluss der Einreichungsfrist werden alle Vorhabenan-träge entsprechend den Festlegungen in der LEADER-Entwick-lungsstrategie (LES) geprüft und unabhängig bewertet.

Anträge sind einzureichen Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“Siegfried-Rädel-Straße 9, 01796 Pirna

BeratungsstelleRegionalmanagement „Sächsische Schweiz“Siegfried-Rädel-Straße 9, 01796 Pirna

RechtsgrundlagenEntwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR 2014 - 2020), http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschafthttp://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“http://www.re-saechsische-schweiz.de

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Nr. 7/2017 Wehlen- 15 -

Leitbild„Sächsische Schweiz“ - Willkommen in der Landschafft Zukunft

ZielstellungNachhaltiger Erhalt und innovative Weiterentwicklung von Standortpotenzialen in Tourismus, Wirtschaft, Natur und Kultur-landschaft sowie Dorfleben und solidarisches Miteinander. Ziel ist der hier lebenden Bevölkerung als auch Zuzugswilligen at-traktive Lebensbedingungen zu bieten, um so die Region in ihrer Zukunftsfähigkeit zu stärken.

Antragsberechtigt entsprechend des Handlungsfeldes sindGebietskörperschaftenUnternehmenPrivatpersonenVereine und gemeinnützige Träger

Hinweise zur VorhabenauswahlAlle eingereichten Vorhabenanträge eines Handlungsfeldes wer-den geprüft und gemäß der in der Anlage beigefügten Checklis-ten einer Bewertung zugeführt.Aus der Bewertung dieser Vorhaben entsteht ein Punktwert mit einer Rankingeinordnung. Dieses wird dem Koordinierungskreis der LEADER - Region „Sächsische Schweiz“ zur Beschlussfas-sung empfohlen.Es dürfen jeweils max. so viele Vorhabensanträge befördert wer-den, wie mit dem zum Aufruf dargestellten Aufrufbudget auch vollständig gedeckt sind. Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Maßnahmen-Budget) soll das Vorhaben den Vorrang erhalten, das in der Mehrwertprüfung mehr Punkte erhalten hat. Besteht auch dort Gleichstand, erhält das Vorhaben mit den meisten Zusatzpunkten in der Mehrwert-prüfung den Vorrang. Ist immer noch keine Auswahl möglich, sollen betreffende Vorhaben abgelehnt und das frei bleibende Budget dem nächsten Aufruf zugeschlagen werden.

Projektvorstellung in der Fach/Arbeitsgruppe:HF A AG Wirtschaft/Arbeit 26.09.2017HF B AG Wirtschaft/Arbeit 26.09.2017HF C AG Kultur/Soziales 26.09.2017HF D AG Kultur/Soziales 26.09.2017HF E AG Agrar/Umwelt 27.09.2017HF F AG Tourismus 25.09.2017HF G Das Handlungsfeld G kann in allen anderen Hand-

lungsfeldern der LEADER - Entwicklungsstrategie angewandt werden. Deshalb richtet sich die fach-liche Bewertung des Vorhabens nach dem darge-stellten inhaltlichen Konzept.

Es ist möglich das einzelne Vorhaben in mehreren HF eingeordnet werden könnten. Durch das Regionalmanagement werden diese Vorhaben geprüft und einer Facharbeitsgruppe zugeordnet.

Beratung des Koordinierungskreises:Alle Handlungsfelder 12.10.2017

Die antragstellenden Vorhabenträger erhalten zeitnah nach der Be-schlussfassung des Koordinierungskreises durch das Regionalma-nagement eine Information zum Fördervotum für Ihren Antrag.Die Einreichung des Vorhabenantrags kann nach Zugang des vorgenannten positiven Bescheides des Koordinierungskreises, jedoch bis spätestens 31.01.2018 erfolgen. Die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen mit den zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen Antragsformularen erfolgt nach Beschlussfassung des Koordinierungskreises bei der

Bewilligungsbehörde:Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeBewilligungsstelle - ländliche Entwicklung -Schlosshof 2/401796 Pirna

Jeder Vorhabenträger erhält die Möglichkeit, die Entscheidung des Koordinierungskreises von der Bewilligungsstelle des Land-kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge überprüfen zu lassen.

Anlagen: (alle Anlagen erhalten Sie im Regionalmanagement oder stehen im Internet unter www.re-saechsische-schweiz.de zur Verfügung)1. Checklisten Kohärenzprüfung; Mehrwertprüfung; Fachprü-

fung für alle Handlungsfelder2. Antragsformulare mit dazugehörigen Beiblättern3. Einzeldarstellung der Fördergegenstände und Handlungs-

feldziele: für alle aufgerufenen Handlungsfelder.

Dieser Aufruf wurde im Umlaufbeschlussverfahren zum 14.07.2017 durch den Koordinierungskreis (Entscheidungsgre-miums der LEADER Region „Sächsische Schweiz“) beschlossen.

gezeichnet Johannes KegelVorsitzender des Entscheidungsgremiums

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Sandstein und Musik e. V.Maxim-Gorki-Straße 1, 01796 Pirna

25. Festival „Sandstein und Musik“ geht in die Sommerpause

3.321 Gäste erleben abwechslungsreiches Programm

Pirna im Juni 2017: Das 25. Festival Sandstein und Musik ver-abschiedet sich in die Sommerpause. Über 3.300 der 5.285 an-gebotenen Karten konnten verkauft werden. Das sind 63 %. Von den 13 Konzerten der ersten Halbserie waren drei ausverkauft.Nach wie vor ruht das Festival auf drei wichtigen Säulen: Zum einen ist es das Publikum, was dem Festival schon über viele Jahre die Treue hält. Über 160.000 Besucher sind ein sichtbares Zeichen für die Beliebtheit der Musikreihe. Zum Zweiten ist der ständige Wechsel der Spielstätten und der Auftritt von namhaf-ten Musikern, ein Garant für höchste künstlerische Qualität. Zum Dritten sind es die ca. 70 größeren und kleineren Sponsoren und Förderer, wie die ENSO Energie Sachsen Ost AG, die Ostsäch-sische Sparkasse Dresden und die Margon Brunnen GmbH, die mit ihrem Engagement ein solches Projekt erst möglich machen. Interessierte Förderer und Sponsoren können sich jederzeit dem Projekt anschließen.Aber auch die Unterstützung durch den Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die Kulturstiftung des Frei-staates Sachsen und die Beiträge von Städten und Gemeinden dürfen hier nicht unerwähnt bleiben. Auch das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Helfer, die Jahr für Jahr viele Stunden ihrer Freizeit opfern, soll an dieser Stelle gewürdigt werden.Ähnlich wie vor der Sommerpause geht es auch im zweiten Teil der Musikreihe weiter. Von den dann noch auf dem Programm stehenden 18 Veranstaltungen ist bereits eine ausverkauft und drei weitere stehen kurz davor. Ziel bleibt es, die höchste Besu-cherzahl von 9.605 aus dem Vorjahr zu erreichen. Die geplante durchschnittliche Besucherzahl von 250 Besuchern pro Konzert ist bereits überboten.Spektakulär beginnt am 6. August 17 die zweite Halbserie. Hier-für ist es gelungen, die vier Chöre des Sächsischen Bergsteiger-bundes zusammen auf die Bühne zu stellen.

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen …“Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhensteigen dem Gipfelgrat zu.In unsern Herzen brennt eine Sehnsucht,die lässt uns nimmermehr in Ruh’.Das sind die Berge, wie wir sie lieben,Bergkameraden sind wir, ja wir!

(Erich Hartinger)

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Wehlen Nr. 7/2017- 16 -

Diesen Text von Erich Hartinger setzte der langjährige Chorlei-ter des Sächsischen Bergsteigerchores Werner Matschke für vierstimmigen Männerchor aus. Das Lied wird seitdem zu fast jedem Auftritt gern gesungen und gehört. Denn es vereint auf geniale Weise die Gedanken und Sehnsüchte, die bereits ab dem 19. Jahrhundert die neue Bewegung der reinen Männer-chöre leitete: Freude am geselligen Miteinander sowie Heimat- und Naturverbundenheit.Eine Besonderheit unserer Region ist es, dass sie gleich vier Bergsteigechöre beherbergt: den Sächsischen Bergsteigerchor „Kurt Schlosser“ Dresden, die Bergfinken Dresden, den Berg-steigerchor Sebnitz und den Männerchor Sächsische Schweiz. Diese Männerchöre eint die Leidenschaft des Singens in der Natur. Als das Bergsteigen als Sportart kurz nach 1900 begann, war noch nicht daran zu denken, dass sich aus den anschlie-ßenden Gesängen der geselligen Bauden-Abenden später gro-ße Chöre entwickeln würden. Gesungen wurde zunächst zum Tagesausgleich, nach dem Klettern, meist nur in kleinen Grup-pen wie Quartetten. Später nahm die Zahl der Sangesfreudigen sowie der Anspruch nach einer künstlerischen Betreuung zu. Im Jahr 1920 wurde so der erste der heute zu hörenden Chöre gegründet: die Bergfinken Dresden. In 3 Jahren können sie ihr 100-jähriges Jubiläum begehen und sind somit dem Sächsischen Bersteigerchor „Kurt Schlosser“ um 7 Jahre voraus, da dieser in diesem Jahr sein 90-jähriges Jubiläum feiert. Zu beiden dieser Chöre zählen mittlerweile über 100 Mitglieder, sodass die Aufga-be des Dirigats jeweils auf zwei Dirigenten verteilt werden musste. Dies kommt zum einen der künstlerischen Entwicklung der Chöre zugute, ist aber auch für die terminliche Organisation günstiger.Nicht ganz so „alt“ und auch von der Mitgliederzahl nicht ganz so groß besetzt sind der der 1928 gegründete Bergsteigerchor Sebnitz und der Männerchor Sächsische Schweiz. Die Auswahl der Stücke erfolgt in Abhängigkeit der Besetzungsstärke und der jeweiligen Affinität des Chores und dessen Leiters. Häufig kam es schon vor, dass die vergangenen und aktuellen Chorleiter Stücke für ihren Chor schrieben oder bearbeiteten. Auch schenkten sich die Männerchöre untereinander zu bestimmten Jubiläen Kompo-sitionen. Einige werden im Konzert am 06.08.2017, 15.00 Uhr in der Felsenbühne in Kurort Rathen, einem der schönsten Plätze der Sächsischen Schweiz, zu hören sein.Seit 1936 wird dieser Ort bespielt und bietet mit seiner bezau-bernden, einzigartigen Kulisse zwischen Kleiner Gans und Gro-ßem Wehlturm ein Naturbild dessen, was die fast 200 Männer-stimmen beeindruckend in Volks- („Wem Gott will rechte Gunst erweisen“), Liebes- („Schöne Marica“), Heimat- („Lobt ihr den Rhein, ich preis die Elbe“) und Bergliedern („Menschen, die die Berge lieben“) zum Ausdruck bringen: dass der Aufenthalt in der Natur, das Besteigen der Berge, das gesellige Beisammensein und Singen Veränderungen, Tiefen und Höhen überdauert und einen Halt gibt im Wandel der Zeiten.

ProgrammKonzert mit den Chören des Sächsischen Bergsteigerbunds (SBB)Es erklingen Lieder aus dem traditionellen Repertoire der vier Chöre, ergänzt um die Alphornbläser der Lausitzer HangfichtenDas Programm wird moderiert.

AusführendeBergfinken Dresden e. V.Männerchor Sächsische Schweiz e. V.Ulrich Schlögel (Chorleiter beider Chöre)Bergsteigerchor Sebnitz e. V.Markus Häntzschel (Chorleiter)Sächsischer Bergsteigerchor „Kurt Schlosser“ Dresden e. V.Axel Langmann (Chorleiter)Lausitzer Hangfichten (Alphörner)Dr. Ulrich Voigt (Moderation)Gesamtleitung: Axel Langmann

Nähere Informationen und Karten erhalten Sie in der Geschäfts-

stelle des Vereins, Maxim-Gorki-Straße 1, 01796 Pirna, Telefon 03501 446572, Telefax 03501 446472 und über den Buchungs-service Sächsische Schweiz, Bahnhofstraße 21 in 01796 Pirna, Tel.: 03501 470147.

V. i. S. d. P.Eckhard Brähmig, Sandstein und Musik

Konzertausfall „bei Sandstein und Musik“Pirna: Das 25. Festival Sandstein und Musik startet anders als geplant in die zweite Halbserie. In der Ev. Kirche Glashütte sollte am Samstag, dem 05.08.2017 das Kontrabassquartett Bassiona Amorosa auftreten. Aus organisatorischen Gründen musste die-ses Konzert jetzt leider abgesagt werden. Nähere Informationen und Karten erhalten Sie in der Geschäfts-stelle des Vereins, Maxim-Gorki-Straße 1, 01796 Pirna, Telefon 03501 446572, Telefax 03501 446472.

V. i. S. d. P.Eckhard Brähmig, Sandstein und Musik

Die nächste Ausgabe erscheint am:Freitag, dem 25. August 2017

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Mittwoch, der 16. August 2017

Gemischtes

Felsenbühne Rathen6. August 2017 · 15.00 Uhr

Kartenverkauf und InformationenSandstein und Musik e. V.Telefon: (03501) 446 [email protected]

und an allen Vorverkaufsstellen der Landesbühnen Sachsen

Leitung: Axel Langmann · Moderation: Dr. Ulrich Voigt

1992-2017

25Jahre

Sand

stein und M

usik

www.sandstein-musik.de

25. Festival

Sandstein und Musik25. März bis 10. Dezember 2017

Sächsische Bergsteiger singen

Männerchor Sächsische Schweiz

Sächsischer Bergsteigerchor „Kurt Schlosser“ Dresden Bergsteigerchor Sebnitz

Bergfinken Dresden

anzeigen.wittich.de

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Nr. 7/2017 Wehlen- 17 -

DRK Kleiderkammer in Pirna

Wir sind für alle Bürger da

Unsere Kleiderkammer konn-te in diesem Jahr durch die Spenden der Bevölkerung mo-natlich bereits über 100 Hilfs-bedürftige versorgen. Damit helfen wir allen Bedürftigen, mit ihren Familien, in unse-rer Region. Jeder Bürger, der Hilfe benötigt, sollte lediglich den Nachweis der Bedürftig-keit vorlegen können, d. h. uns muss ein gültiger Nachweis über den Bezug von Sozial-leistungen vorgelegt werden (z. B. ein BaföG-, Wohngeld- oder ALG-II-Bescheid). Eine Sonderregelung besteht für ältere Bürger. Diese können Spenden entgegennehmen, sobald sie das 75. Lebensjahr erreicht haben.

Wo befindet sich unsere Kleiderkammer?Sie finden uns seit März 2015 in der Liebstädter Straße 4b in 01796 Pirna (Zehista). Wir sind mit den öffentlichen Verkehrs-mitteln (Bus 207a, 219 oder Linie Z) oder Auto gut zu erreichen. Die Kleiderkammer in der Albert-Barthel-Straße in Pirna Copitz besteht nicht mehr.

Öffnungszeiten der Kleiderkammer:Unsere Kleiderkammer wird u. a. durch Ehrenamtliche unter-stützt und ist regelmäßig Montag und Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet.

Wo kann ich meine Altkleider spenden? Zusätzliche Altkleidercontainer finden Sie: · auf dem Gelände des DRK Zentrums, Liebstädter Straße 4b,

01796 Pirna und· an der Kita „Regenbogen“ in Graupa, Badstraße 3a, 01796

Pirna OT GraupaBitte verpacken Sie Ihre Spende vor Abgabe in den Container am besten in Plastiksäcken, damit wir diese auch wiederver-wenden können.

Was kann ich spenden?Grundsätzlich nehmen wir alle Kleidungsstücke, Schuhe, Bett- und Haushaltswäsche, sowie Geschirr entgegen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Haftungsgründen keine elektrischen Geräte annehmen können.

Benötigt werden vor allem:· Schuhe für Herren Größe 39 - 46· Sportschuhe für Herren und Damen· Herren T-Shirts Größe S-M und XXXL· Herren Hemden Größe S/M (38/40)· Unterwäsche für Herren· Hosen für Herren Größe S - LÜber noch gebrauchsfähige Wäschekörbe o. Ä. freuen wir uns ebenfalls.Ehrenamtliche Helfer sind bei uns jederzeit herzlich willkommen.Sie erreichen uns unter 03501 460170.

Naturmarktin Stolpen

9. - 10. September 2017

Samstag: 11.00 Uhr bis 23.00 UhrSonntag: 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

„gesund - lecker - natürlich“

buntes Markttreiben mit zahlreichen Direktvermarktern der Region, Livemusik, kulinarische Köstlichkeiten, Flohmärk-te, Krönung der 13. Basaltkönigin und vieles mehr ...

Samstag: 11.00 Uhr „Enthüllung der Erntekrone Sonntag: 10.00 bis 17.00 Uhr Tag des offenen Denk-

mals (Basaltgewölbekeller u. m.)

www.stolpen.de

Kontakt: Stolpen-Information Stolpen, Markt 26, 01833 Stolpen, Tel.: 035973 27313

Foto: © DRK Kreisverband Pirna e. V.

wittich.de/geburtstag

Geburtstags-Anzeigen online aufgeben

Nach Redaktionsschluss eingegangen

Das Bauamt informiertIn der Grundschule Stadt Wehlen werden derzeit die Holz- und Kunststoff-Fenster erneuert. Die wesentlichen Arbeiten erfolgen in den Sommerferien.Für die Umbaumaßnahme Hort/Werken/Garderobe wurden 9 Fachlose ausgeschrieben. Die Angebote werden momentan geprüft.

Die Umbau-Arbeiten zur Erweiterung der Sanitär-Bereiche in der Kita „Pusteblume“ sind, bis auf kleinere Restleistungen, abge-schlossen.

Die Arbeiten an der Pirnaer Straße in Stadt Wehlen sind wei-testgehend abgeschlossen. Ein Teilstück der Straße kann erst gebaut werden, wenn bezüglich der Problematik des darunter befindlichen Kellers eine Klärung erfolgen konnte.

Für die Beratungsleistungen zum Breitbandausbau ist ein Zu-wendungsbescheid eingegangen. In Abstimmung mit dem Breitbandkompetenzzentrum Sachsen werden Angebote von ausgewählten Planungsbüros abgefordert.In Stadt Wehlen erfolgen derzeit, im Auftrag der Telekom, Arbei-ten zur Verbesserung der Breitbandversorgung.

Das Amts- und Mitteilungsblatt im gewohnten Zeitungsformat. Sieht aus wie die gedruckte Ausgabe. Aber mit allen nützlichen digitalen Zusatz-Anwendungen.

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