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2020 Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Weiterbildung für die betriebliche Interessenvertretung BILDUNGSPROGRAMM Zertifiziert nach AZAV Zeit für Bildung

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2020

BildungsvereinigungARBEIT UND LEBEN

Niedersachsen

Weiterbildung für die betriebliche Interessen vertretung

BILD

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Zertifiziert nach AZAV

Zeit für Bildung

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Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gute Arbeit und vor allem gute Arbeitsbedingungen kommen nicht von selbst – sie müssen erstritt en werden, immer wieder aufs Neue. Und das geht nur mit einer starken Interessenvertretung! Wir leben und arbeiten in bewegten Zeiten: Globalisierung, Klimawandel, digitale Transformati on – das sind Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft , die längst ganz konkret spürbar geworden sind, im persönlichen Alltag, in jedem Betrieb.

Deshalb kommt es darauf an, dass wir gemeinsam fi t für die Zukunft sind: Die eff ekti ve Arbeit in Personal- und Betriebsratsgremien, in Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-vertretungen sowie den Schwerbehindertenvertretungen kann nur gelingen, wenn die nöti gen Kenntnisse da sind. Um Entscheidungen richti g und sachgerecht treff en zu können, sind passgenaue und zielgerichtete Weiterbildungsmöglichkeiten gefragt.

Deshalb bieten wir mit unserem neuen Bildungsprogramm für 2020 zahlreiche stark praxisbezogene Veranstaltungen und Seminare an, die dabei helfen, diesen Herausforde-rungen im Arbeitsalltag gerecht werden zu können. Unsere Angebote sind so vielfälti g wie auch die Themen, die Arbeitnehmervertreter*innen Tag für Tag beschäft igen: Beschäft igungssicherung, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, insbesondere psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und zu geringe Personalstärke, aber auch hoher Leistungsdruck spielen eine Rolle. Besonders drängend ist das Thema Digitale Transfor-mati on – die Auswirkungen in den Betrieben sind schon jetzt sichtbar und spürbar.

Engagierte Kolleginnen und Kollegen bei ihrer wichti gen Arbeit zu unterstützen – das ist seit über 70 Jahren unser Auft rag. Neben den hier angebotenen Veranstaltungen bieten wir zudem maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Gemeinsam entwickeln wir passende Angebote und setzen sie nach Euren Vorstellungen um. Erstmals können wir in 2020 auch Angebote unserer Kolleginnen und Kollegen aus Bremerhaven in diesem Programm vorstellen.

Für Eure Arbeit wünschen wir euch weiterhin viel Erfolg – und stehen Euch als Bildungspartner dabei fest zur Seite!

Maximilian SchmidtGeschäft sführerBildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN NiedersachsenFACEBOOK WWW.FACEBOOK.COM/AUL.NDS

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4 Inhalt Inhalt 5

Inhalt

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT

Grundlagenseminar uGrundlagenseminar BR 1: Einführung und Überblick .....................................................7 uGrundlagenseminar BR 2: Personelle Angelegenheiten .................................................8 uGrundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten .......................................................9 uGrundlagenseminar BR 4: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten .........10 uBetriebsratsarbeit – der Auffrischungskurs ................................................................. 11

Aufbauseminar uDie Betriebsvereinbarung rechtssicher gestalten ........................................................12 uDer Betriebsrat als Gesetzgeber im Betrieb .................................................................13 uDurchsetzung von Informations- und Mitbestimmungs rechten in der betrieblichen Praxis .......................................................................................... 14 uBetriebsänderungen erkennen, Interessenausgleich und Sozialplan rechtssicher verhandeln ......................................................................15 uBetriebsratssitzung, Beschlüsse, Protokollführung und Schriftwechsel rechtssicher gestalten ......................................................................... 16 uNeue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und ihre Bedeutung für die Betriebsratsarbeit ............................................................................................ 17 uEinführung in die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ........................................18 uGrundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen ............................................................................... 19 uRechte und Pflichten von BR-Vorsitzenden, Ausschussvor sitzenden und ihren Stellvertreter*innen: Einführungs- und Auffrischungsseminar ............................20 uDie Berufung, Arbeit und Einbeziehung von Ersatzmitgliedern in die laufenden Geschäfte des Betriebsrats ................................................................... 21 uArbeitsfähigkeit und Beschäftigung erhalten und weiterentwickeln – Nachhaltige Personalplanung mitbestimmen und gestalten ........................................22 uDer gläserne Mitarbeiter – Datenschutz und Mitbestimmung im Betrieb ....................23 uEU-Datenschutzgrundverordnung ............................................................................... 24 uDer erfolgreiche Wirtschaftsausschuss – Intensivkurs ................................................25

ARBEITSRECHT

uEinführung in das Arbeitsrecht ................................................................................... 26 uEinführung in das Arbeitsrecht für Betriebsräte – Stufe 1 ............................................ 27 uVeranstaltungsreihe: Arbeitszeit – Gestaltung – Zukunft .............................................28 uArbeitszeit – Gestaltung – Zukunft (Modul 1) ..............................................................29 uArbeitszeit – Gestaltung – Zukunft (Modul 2) ..............................................................29 uArbeitszeit – Gestaltung – Zukunft (Modul 3) ..............................................................30 uArbeitszeit – Gestaltung – Zukunft (Modul 4) ..............................................................30 uDie Auswirkung des europäischen Arbeitsrechts auf die nationale Gesetzgebung ....... 31 uDie Abmahnung – Vorstufe zur Kündigung .................................................................. 32 uDie Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (mit Besuch des BAG) ........................32 uDie Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (mit Besuch des EuGH) ..............33 uAktuelle Rechtsprechung mit Besuch beim Arbeitsgericht...........................................33 uAktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht ..........34 uGesetzliches Arbeitszeitrecht Teil 1:Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit .......34 uGesetzliches Arbeitszeitrecht Teil 2:Unterbrechungen der Arbeitszeit: Pausen, Ruhezeit, Feiertage, Urlaub ............................................................................ 35 uGesetzliches Arbeitszeitrecht Teil 3: Allzeit bereit??? Ständige Erreichbarkeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft ............................................35 uDie Altersrenten und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung .................36 uDie Rente wegen Erwerbsminderung und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung .......................................................................... 37

PERSONALRATSWAHLEN

uEinführung in das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz ..................................38

JUGEND- UND AUSZUBILDENENVERTRETUNG

uSchulungsreihe: Einführung in die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in der betrieblichen Praxis ........................................39 uQualität der Berufsausbildung ....................................................................................40 uRhetorik für Jugend- und Auszubildenden vertreter*innen (JAV) .................................. 41 uZeit- und Projektmanagment – Wie koordiniere ich meine JAV-Arbeit? .......................42

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Betriebsverfassungsrecht // Grundlagenseminar 76 Inhalt

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

18.03. – 20.03.2020 Ufuk Deniz Ciynakli 540 + 177 – H-2020-01

Osnabrück

02.03. – 06.03.2020 Wolfgang Fritsche 895 + 330 895 + 730 OS-260400

04.05.– 08.05.2020 Wolfgang Fritsche 895 + 330 895 + 730 OS-260402

Willingen

02.11. – 06.11.2020 Volker Buddenberg – 895 + 580 OS-260403

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Grundlagenseminar BR 1: Einführung und Überblick_ Dieses Grundlagenseminar bildet den Einstieg in die Betriebsratsarbeit. Für neu gewählte Betriebsrät*innen startet mit dem Seminar der systematische Aufbau der eigenen Qualifizierung. Das Seminar bildet die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung und ist so aufgebaut, dass anschließend die Grundlagen-seminare BR 2 und BR 3 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den speziellen Aufbauseminaren schafft das Seminar BR 1 eine entsprechende Grundlage.

Schwerpunkte: uGrundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) uAllgemeine Aufgaben des Betriebsrates uGeschäftsführung des Betriebsrates uEinführung in die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten

ORGANISATION UND KOMMUNIKATION

uTeamentwicklung ....................................................................................................... 43 uRhetorik und Kommunikation für Interessenvertretungen ...........................................44 uProfessionell verhandeln und beraten – Ein Muss für jede Interessenvertretung .........45 uEinführung in die Grundlagen der Verhandlungsführung .............................................46 uGelingende Kommunikation – gewaltfrei .................................................................... 47 uÖffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung ...........................................................48 uBetriebsversammlungen mit Pfiff gestalten – von ihrer Bewerbung, Gestaltung bis zur Kommunikation .............................................................................. 49

ARBEIT UND GESUNDHEIT

uBetriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ...........................................................50 uBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ........................................................ 51 uEinführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz ..................................................... 52 uRechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ...........................................53 uGrundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ...............................54 uArbeits- und Gesundheitsschutz 4.0 – Fit für die digitale Arbeitswelt ..........................55 uGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ..........................................................56 uKonfliktlösung ............................................................................................................. 57 uBetriebliche Suchtprävention und Abbau suchtfördernder Strukturen ........................58 uStress bewältigen – Burn-out vermeiden .................................................................... 59

SERVICE

uBildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen .............................................60 uHotels und Tagungsorte .............................................................................................. 62 uSeminarnummer / Tagungsort .....................................................................................64 uUnsere Referent*innen ............................................................................................... 66 uAllgemeine Geschäftsbedingungen .............................................................................68 uZusätzliche Informationen für die Anmeldung von Betriebsräten zu den Seminaren für die betriebliche Interessenvertretung .......................................73 uInformationen zu den Seminaren ................................................................................ 74 uDatenschutzerklärung ................................................................................................. 75

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8 Betriebsverfassungsrecht // Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht // Grundlagenseminar 9

Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten_ Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenhei-ten – auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen zur Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen.

Der Fokus des Seminares liegt auf den Kenntnissen über das, was man als Betriebs-rat*rätin definitiv mitzubestimmen hat und auf der konkreten Umsetzung – auch anhand von Fallbeispielen.

Schwerpunkte: uErfahrungsaustausch zur betrieblichen Situation uÜberblick über die Bereiche der Mitbestimmung nach dem BetrVG uSystematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren gemäß § 87 BetrVG uMöglichkeiten der Informationsbeschaffung uDie Einigungsstelle nach § 76 BetrVG

Grundlagenseminar BR 2: Personelle Angelegenheiten_ Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der direkten Kernaufgaben des Betriebsrates und oft mit individuellen Sonderfällen versehen. Daher verlangt sie Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit verbundener Rechtsbe-reiche. Unser Fokus liegt auf den personellen Angelegenheiten, über die der Betriebsrat zu befinden hat – auch anhand praktischer Fallbeispiele.

Schwerpunkte: uÜberblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten uBeteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung, Stellenausschreibung und personellen Einzelmaßnahmen (§§ 92-93 BetrVG und 99ff BetrVG) uBeteiligungsrechte des Betriebsrates bei Kündigungen (§ 102 BetrVG)

Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

17.06. – 19.06.2020 Ufuk Deniz Ciynakli 540 + 192 – H-2020-02

Osnabrück

30.03. – 03.04.2020 Mark Schäfer 895 + 330 895 + 730 OS-260404

Willingen

26.10. – 30.10.2020 Mark Schäfer – 895 + 580 OS-260405

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

20.01. – 22.01.2020 Aynur Ersin 540 + 150 540 + 310 OL-280459

23.03. – 25.03.2020 Jana Freudenberger 540 + 150 540 + 310 OL-280463

Hannover

16.09. – 18.09.2020 Ufuk Deniz Ciynakli 510 + 192 – H-2020-03

Osnabrück

28.09. – 02.10.2020 Wolfgang Fritsche 895 + 330 895 + 730 OS-260406

Willingen

15.06. – 19.06.2020 Mark Schäfer – 895 + 580 OS-260407

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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10 Betriebsverfassungsrecht // Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht // Grundlagenseminar 11

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

20.04. – 21.04.2020 Volker Buddenberg 360 + 100 auf Anfrage OS-260410

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Betriebsratsarbeit – der Auffrischungskurs_ Manchmal liegt die eigene Betriebsratsarbeit schon recht lange zurück, sodass man sich als wiedergwähltes Betriebsratsmitglied wieder fit machen sollte. Um eine effektive Betriebsratsarbeit gewährleisten zu können, sollte das eigene Wissen stetig aufgefrischt werden. In diesem Seminar werden daher Kenntnisse der wesentlichen Rechte des Betriebsrates vermittelt und mithilfe von Fallbeispielen vertieft.

Schwerpunkte: uGrundlagen der Geschäftsführung uBetriebsverfassungsrecht uPersonelle Einzelmaßnahmen uSoziale Angelegenheiten uWirtschaftliche Angelegenheiten

Grundlagenseminar BR 4: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten_ Es gibt heutzutage kaum einen Betrieb, in dem nicht umorganisiert wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebsschließungen häufen sich und gefährden tausende Arbeits-plätze. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere und kleinere Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus. In diesem Seminar geht es um Einflussmöglichkeiten und Grenzen des Betriebsrates bei Veränderungsprozessen. An konkreten Fallbeispielen werden betriebliche Verände-rungen bearbeitet. Rechtliche Bestimmungen sind dabei genauso wichtig wie die „richtige“ Strategie.

Schwerpunkte: uBewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen uBetreiligung des Betriebsrates an betrieblichen Veränderungsprozessen uDie strategische Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

17.02. – 21.02.2020 Günter Brauner 970 + 275 970 + 720 HB-20.03.089

Osnabrück

16.11. – 20.11.2020 Volker Buddenberg 895 + 330 895 + 730 OS-260409

Willingen

29.06. – 03.07.2020 Wolfgang Fritsche – 895 + 580 OS-260408

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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12 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 13

Der Betriebsrat als Gesetzgeber im Betrieb

Gestaltung, Inhalte, Verhandlungen und Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie die Einsetzung einer Einigungsstelle bei Nichteinigung_ Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats konzentriert sich auf den personellen und sozialen Bereich im Betrieb. Hat der Betriebsrat mitzubestimmen, kann die/der Arbeit-geber*in keine einseitigen Anordnungen gegenüber den Arbeitnehmer*innen treffen. Dann müssen die beiden Betriebsparteien miteinander verhandeln und wenn eine Einigung erzielt wird, gibt es in der Regel eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungs-absprache. Dieses betrifft meistens die Problembereiche der Arbeitszeit, Urlaub, Smart-phone- oder Handynutzung, Prämien- oder Bonuszahlungen, Arztbesuche, und, und, um nur einiges zu nennen.

Können sich die Parteien jedoch nicht einigen, bedarf es einer Konfliktlösung. Dazu ist dann die Einigungsstelle da, die in solchen Fällen gebildet wird. Der Spruch der Einigungs-stelle ist dann für beide Seiten bindend.

Für Betriebsräte ist es daher wichtig, zu wissen, wie eine Betriebsvereinbarung herbeigeführt werden kann und worauf bei Inhalten und bei Verhandlungen geachtet werden muss. Dazu ist es sehr von Vorteil zu wissen, was die Einigungsstelle bedeutet und wie sie besetzt sein sollte.

Schwerpunkte: uWelche Sachverhalte im Betrieb können durch betriebliche Vereinbarungen geregelt werden? uWie sehen die formalen Abläufe aus und was muss der Betriebsrat bei Betriebsvereinbarungen beachten? uWelche Rolle spielen Tarifverträge bei betrieblichen Regelungen? uWas ist bei den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu beachten? uWie sind die Beschäftigten in die Verhandlungen einzubeziehen? uWas ist eine Einigungsstelle und in welchen Fällen kann sie eingesetzt werden?

Um diese Fragen soll es u. a. auf dem Seminar gehen. Betriebliche Beispiele der Teil-nehmer*innen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema wird die Thematik ergänzen.

Die Betriebsvereinbarung rechtssicher gestalten_ Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, in der die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten sowie in wirtschaftlichen Angelegenheiten verbindlich geregelt werden können. Sie ist ein wichtiges Instrument des Betriebsrats und hat Gültigkeit für alle Beschäftigten.

Für Sie als Interessenvertreter*in ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zur Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zu kennen und anwenden zu können.

In unserem Seminar erfahren Sie zum einen, wie Sie eine Betriebsvereinbarung rechtssicher gestalten und typische Fehler vermeiden, zum anderen werden Sie Ihre bestehenden Betriebsvereinbarungen überprüfen und zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens zukunftsorientiert weiterentwickeln.

Gleichzeitig erarbeiten Sie Argumentationshilfen für die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Schwerpunkte: uRechtsgrundlagen und Formvorschriften uErzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen uAbgrenzung von tariflichen Bestimmungen uRahmenvereinbarungen, Gesamt- und Konzernvereinbarungen uBetriebsvereinbarungen (Beispiele) uDurchsetzung im Verhandlungsweg oder durch Einigungsstellenverfahren uUmsetzung und Kontrolle von Betriebsvereinbarungen uVorgehen bei Streitigkeiten uAbschluss, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

16.03. – 20.03.2020 Günter Brauner 970 + 275 970 + 720 HB-20.03.090

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

09.03. – 11.03.2020 Winfried Rosenberger 540 + 171 – NI-2020-01

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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14 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 15

Betriebsänderungen erkennen, Interessenausgleich und Sozialplan rechtssicher verhandeln_ Umstrukturierungen kommen für Betriebsräte manchmal überraschend, aber eben nicht immer nur dann, wenn ein Betrieb in einer Krise steckt. Häufig geht es dabei um die Arbeitsplätze Ihrer Kollegen. Aber nicht mit jeder Umstrukturierung geht auch zwingend ein Personalabbau einher. Betriebsänderungen haben dennoch fast immer gravierende Folgen für die Belegschaft. Neben dem Bestand der Arbeitsverhältnisse (z. B. Leistungs-verdichtung, Personalabbau etc.), können auch wesentliche Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeit, erforderliche Qualifikationen) und die Organisation des Betriebes (z. B. Arbeit 4.0) selbst betroffen sein. Daher ist es extrem wichtig Anzeichen für Betriebsänderungen möglichst früh zu erkennen, um diese sachgerecht begleiten und einen Personalabbau möglichst verhindern zu können. Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Grundla-gen derartiger Betriebsänderungen, den Auswirkungen auf die Beschäftigten und diskutiert die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung. Ziel ist es, Ihnen das Know-how zu vermitteln, auch versteckte Betriebsänderungen rechtzeitig zu erkennen, um hiernach in einen geordneten und zielführenden Beratungsprozess mit der Arbeitge-berseite einsteigen zu können. Nur so gelingt es Ihnen Veränderungen im Betrieb aktiv und erfolgreich mitzugestalten.

Schwerpunkte: uWas ist eine Betriebsänderung? Wie erkenne ich sie rechtzeitig? uRechte der Interessenvertretung in Betriebsänderungsszenarien uRechtliche Grundlagen für Nachteilsausgleichansprüche uVerhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan uStruktureller Aufbau von Verhandlungen und konkrete Verhandlungsstrategien uWie ziehe ich externe Sachverständige hinzu? uGeheimhaltungspflichten vs. Öffentlichkeitsarbeit

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Durchsetzung von Informations- und Mitbestimmungs-rechten in der betrieblichen Praxis_ Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat eine Reihe von Informations- und Mitbestimmungsrechten in personellen (z. B. Einstellung, Kündigung, Versetzung), sozialen (z. B. Arbeitszeit, Dienstplan, Urlaub, Einführung von IT-Systemen) und wirt-schaftlichen (z. B. Information des Wirtschaftsausschusses) Angelegenheiten. Nicht immer werden diese Rechte aber durch die Arbeitgeberseite proaktiv beachtet und gewahrt, manchmal aus Unachtsamkeit, manchmal auch als gezielte Behinderung der Betriebsrats-arbeit.

Allerdings: Die Kenntnis der Gesetzeslage allein reicht nicht aus, entscheidend ist, dass Sie als Mitglied des Betriebsrats auch Mittel und Wege kennen, die Interessen des Betriebsrats und der Beschäftigten durchzusetzen. Wie kann das am besten gelingen?

Unser/e Referent*in erläutert Ihnen anhand konkreter Fallbeispiele und Erfahrungen vor Gericht und in Einigungsstellenverfahren, wie Sie im Konfliktfall ganz praktisch Schritt für Schritt Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat umsetzen und den Interessen der Beschäftigten Geltung verschaffen können.

Schwerpunkte: uDie „rechtzeitige und umfassende“ Information – Wie setze ich den Informationsanspruch durch? uWas tun, wenn der/die Arbeitgeber*in immer wieder gegen Mitbestimmungsrechte verstößt? uWie kann der Betriebsrat initiativ seine Rechte in sozialen, personellen und wirtschaft-lichen Angelegenheiten durchsetzen? uWie kommt eine Einigungsstelle zustande? uWie erstelle ich als Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung und bringe diese zum Abschluss? uDer Betriebsrat lehnt eine personelle Einzelmaßnahme ab, der Arbeitgeber setzt sie aber trotzdem um. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat?

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

23.09.2020 Stefan Chatziparaskewas 180 + 57 – NI-2020-03

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

27.05.2020 Stefan Chatziparaskewas 180 + 57 – NI-2020-02

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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16 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 17

Betriebsratssitzung, Beschlüsse, Protokollführung und Schriftwechsel rechtssicher gestalten_ Die Betriebsratssitzung ist der zentrale Ort der Meinungsbildung und Entscheidungsfin-dung, der Betriebsratsbeschluss das Ergebnis der Willensbildung im Betriebsrat und das zentrale Instrument in seiner Arbeit. Betriebsvereinbarungen und sonstige Entscheidun-gen mit Außenwirkung (z. B. Zustimmung zur Einstellung, Widerspruch bei Kündigung etc.) setzen zwingend einen wirksamen Beschluss voraus. Im Fokus des Seminars stehen die zu wahrenden Rechtsgrundlagen und Formvorschriften. Fehler bei der Einberufung oder Durchführung der Betriebsratssitzung können im Ernstfall auch nach langer Zeit gemach-te Arbeit zunichte machen.

Schwerpunkte: uRechtsgrundlagen und Formvorschriften uBedeutung der Protokolle und Durchführung gefasster Beschlüsse uAktuelle Rechtsprechung

Seminar NI-2020-05 in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und ihre Bedeutung für die BetriebsratsarbeitAuswirkungen der Neuerungen für die Aufgaben des Betriebsrats _ Wie jedes Jahr werden auch mit dem Jahr 2020 eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien in Kraft treten, die sich auf die Arbeit der Betriebsräte auswirken.

Zu den Neuerungen gehören die jährlichen Anpassungen der Werte in der Sozial-versicherung und Änderungen im Steuerrecht, die Auswirkungen auf die Einkommen der Beschäftigten haben. Der gesetzliche Mindestlohn und die Mindestlöhne in den Branchen sind neu festgesetzt worden. Diese Regelung hat Auswirkungen auf die Arbeitszeit der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die in der Midizone. Daneben wird es Änderungen im Arbeitsschutz und bei Teilzeit- und befristeten Arbeitsverhältnissen geben.

Auf europäischer Ebene sind Änderungen wirksam geworden, die der Betriebsrat kennen sollte. Gleiches gilt für wichtige Entscheidungen der Gerichte im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und hier speziell zur Arbeitszeit und Urlaub.

Schwerpunkte: uWelche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind neu oder haben sich verändert? uWelche Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe sind gegeben? uWelche Informationen sind für die Betriebsräte und Arbeitnehmer*innen wichtig? uWelche Möglichkeiten der Unterrichtung der Arbeitnehmer*innen stehen dem Betriebsrat zur Verfügung? uWelche Informationsquellen stehen dem Betriebrat bei den Neuerungen zur Verfügung? uWie können in betriebliche Regelungen, speziell Betriebsvereinbarungen, eingreifende Änderungen ordnungsgemäß angepasst werden?

Um diese Fragen soll es u. a. in unserem Seminar gehen. Betriebliche Beispiele der Teil nehmer*innen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema wird die Thematik ergänzen.

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

11.05.2020 Volker Buddenberg, K. Henke-Tautorat

180 + 60 – OS-260412

Nienburg

01.07.2020 Nicole Vieker 180 + 57 – NI-2020-05

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

16.01.2020 Günter Brauner 190 + 45 – HB-20.03.059

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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18 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 19

Grundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen Tagesseminar gemäß § 37.6. BetrVG und § 178 SGB IX_ Die gute Zusammenarbeit von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen ist die Grundlage für deren Erfolg. In dem Tagesseminar sollen deshalb die folgenden Themen bearbeitet werden:

Schwerpunkte: uRechte und Pflichten des Betriebsrates gegenüber der Schwerbehindertenvertretung uRechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung uRechte und Pflichten beider Gremien bei personellen Maßnahmen (Einstellungen und Kündigungen)

Einführung in die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung

Tagesseminar gemäß § 37.6. BetrVG und § 178 SGB IX_ Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinder-ter Menschen in den Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern. Sie vertritt ihre Interes-sen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Diese umfangreiche und nicht immer ganz einfache Aufgabe ist überwiegend im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) geregelt. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeitnehmervertretung in der Praxis mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu geben und die Akzeptanz schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu fördern.

Schwerpunkte: uAufgaben und Organisation der Schwerbehindertenvertretung uRechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung uRechte und Pflichten von Arbeitgebern*innen und Beschäftigten uZusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit internen und externen Partnern (Betriebs- und Personalrat, Betriebsärzte, Integrationsamt, Reha-Trägern) unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Salzgitter

x Wolf-Dieter Rudolf x x x

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

04.05. – 06.05.2020 Oliver Schmidt-Eicher 540 + 193,50 – H-2020-05

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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20 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 21

Die Berufung, Arbeit und Einbeziehung von Ersatzmitgliedern in die laufenden Geschäfte des Betriebsrats_ Die Vielfältigkeit der Beschäftigungsformen und Arbeitszeitmodelle in den Betrieben bringt es häufig mit sich, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können. Sei es, weil sie im Außendienst tätig oder auf Montage sind und die Teilnahme an der Betriebsratsarbeit nicht oder nur unter nicht zumutbarem Aufwand möglich ist. Aber auch Krankheit, Urlaub, Elternzeit, etc. können ein Mitglied daran hindern, die Betriebs-ratsarbeit auszuüben. Liegt eine Verhinderung vor, müssen nach dem Betriebsverfas-sungsrecht Ersatzmitglieder in die Betriebsratsarbeit berufen werden. Ist die Berufung der Ersatzmitglieder nicht ordnungsgemäß, können erhebliche bzw. folgenschwere Nachteile für die Betriebsratsarbeit entstehen. Um ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachzu-kommen, müssen die Ersatzmitglieder aber auch wissen, welchen Status sie innerhalb des Betriebsrats haben.

Schwerpunkte: uWas sind rechtliche Gründe, die eine Verhinderung rechtfertigen? uWelche tatsächlichen Gründe, lassen eine Betriebsratstätigkeit nicht zu? uIn welchen Fällen liegt keine Verhinderung vor? uWelche Meldepflichten gibt es bei Verhinderung? uWann beginnt die Arbeit als Ersatzmitglied und wann endet sie? uWelche Rechte und Pflichten haben Ersatzmitglieder? uIn welcher Reihenfolge rücken Ersatzmitglieder in den Betriebsrat nach? uWelche Folgen hat eine falsche Berufung von Ersatzmitgliedern? uWie sieht es mit dem Kündigungsschutz der Ersatzmitglieder aus?

Um diese Fragen soll es u. a. in unserem Seminar gehen. Betriebliche Beispiele der Teil nehmer*innen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema wird die Thematik ergänzen.

Rechte und Pflichten von Betriebsratsvorsitzenden, Ausschussvor sitzenden und ihren Stellvertreter*innen: Einführungs- und Auffrischungsseminar_ Das Amt als Vorsitzende*r/Stellvertreter*in des Betriebsrats oder eines Ausschusses erfordert besondere gesetzliche Kenntnisse und kommunikative Kompetenzen. BR-Vor-sitzende und die Stellvertreter*innen vertreten den Betriebsrat nach außen, führen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, kümmern sich um Inhalte, Arbeitsorganisation und Teamentwicklung.

Die Aufgaben und Rechte der Vorsitzenden und der Stellvertreter*innen sowie die Themen der Geschäftsführung des Betriebsrats werden in diesem Seminar ausführlich besprochen und mit vielen Praxisbeispielen unterlegt. Wie weit gehen die Aufgaben? Wie weit reichen die Vertretungsbefugnisse? Dürfen Entscheidungen alleine getroffen werden? Wie wird eine BR-Sitzung geleitet?

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

25.02.2020 Günter Brauner 190 + 45 – HB-20.03.063

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

26.10. – 28.10.2020 Jana Freudenberger 540 + 150 540 + 310 OL-280467

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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22 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 23

Arbeitsfähigkeit und Beschäftigung erhalten und weiterentwickeln – Nachhaltige Personalplanung mitbestimmen und gestalten_ Hoch qualifizierte und motivierte Beschäftigte machen den wichtigsten Unterschied erfolgreicher Unternehmen gegenüber ihren Mitbewerbern aus. Sie sind Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitsplätze. Als Betriebsrat sollten Sie sich fragen: Werden die Mitarbeiter*innen in meinem Betrieb ausreichend gefördert und ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt? Gibt es ungenutztes Potenzial bei Fachkräften oder droht das Ausscheiden qualifizierter Kräfte, ohne dass für Nachwuchs gesorgt wird?

Das Seminar gibt Einblicke in moderne Personalwirtschaft und zeigt Ansatzpunkte der wirksamen Beteiligung von Betriebsräten bei der Gestaltung der personellen Zukunft ihres Betriebes.

Schwerpunkte: uLeitbild: Werte und Überzeugungen für eine nachhaltige Personalplanung uGAP – Analyse: Strategische Personalentwicklung uAltersstrukturanalyse: strategische und nachhaltige Personalplanung uStrategisches Qualifizierungsmanagement und Organisation der Personalentwicklung uLebensphasen orientierte Personalpolitik und Mitarbeiterbindung uWissen sichern und weitergeben: Interessenausgleich zwischen den Generationen uElemente einer an Lebensphasen orientierten Personalpolitik: Kompetenzentwicklung, Arbeitszeit,Betriebliches Gesundheitsmanagement, Alter(n)sgerechte Betriebskarriere uDiversity-Management: Zielgruppen spezifische Personalarbeit (Gender, ältere Mit-arbeiter*innen, An-/Ungelernte, Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund) uFührungskräfte und nachhaltige Personalarbeit uMitbestimmung: Arbeitsschutzgesetz mit ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilung, Betriebliche Weiterbildung und Kompetenzprofling, Arbeitszeit, Arbeits- und Arbeits-prozessgestaltung

Seminar NI-2020-13 in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Der gläserne Mitarbeiter – Datenschutz und Mitbestimmung im Betrieb_ In diesem Seminar werden die Grundlagen der Datenschutzgesetze (EU-DSGVO und BDSG) vermittelt. Ihre Ziele sind der einheitliche Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr in der Europäischen Union. Darüber hinaus wird ein weiterer Fokus auf die Mitbestimmung des Betriebsrates im Datenschutzrecht gelegt.

Fragen, welche Maßnahmen im Betrieb gerechtfertigt sind und wie sich die Kolleg*in-nen vor Datenmissbrauch schützen können, werden ebenso behandelt.

Schwerpunkte: uAllgemeiner Einblick der Datenschutzgesetze und die Auswirkungen auf die alltägliche Betriebsratsarbeit uUmgang mit personenbezogenen Daten, etwa: welche Daten dürfen wie gespeichert bzw. müssen gelöscht werden? Wer hat Zugriff auf diese Daten? Zu welchem Zweck werden die Daten benutzt? uMitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einschränkung der Persönlichkeitsrechte

Seminar NI-2020-04 in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

28.04.2020 Günter Schnelle 180 + 57 – NI-2020-13

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

08.06.2020 Mark Schäfer 180 + 60 – OS-260411

Nienburg

09.09.2020 Nicole Vieker 180 + 57 – NI-2020-04

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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24 Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht // Aufbauseminar 25

Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss – Intensivkurs _ In diesem Seminar werden wir Betriebsrats- und Wirtschaftsausschussmitgliedern die Informations- und Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach §106 bis 109 BetrVG vermitteln. Die Teilnehmenden werden die wichtigsten betriebs wirtschaftlichen Instrumente kennenlernen und die Handhabung von Hilfsmitteln einüben, mit denen sie die Informationen für die Betriebsratstätigkeit aufbereiten können.

Schwerpunkte: uAufgaben des Wirtschaftsausschusses uBetriebswirtschaftliche Grundlagen uZusammenarbeit von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses, des Betriebsrates, des Gesamt- und Konzernbetriebsrates

EU-Datenschutzgrundverordnung_ Dieses Seminar behandelt die EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und ihre Auswirkungen auf die alltägliche Betriebsratsarbeit, insbesondere das Verhältnis zu den Bestimmungen des Betriebsverfassungsrecht (BetrVG).

Die DS-GVO ist bereits in Kraft getreten und gilt ab dem 25.05.2018 in allen EU-Mit-gliedstaaten. Ihre Ziele sind der einheitliche Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes.

Welche neuen Anforderungen durch die DS-GVO für den Umgang mit personenbezo-genen Daten muss der Betriebsrat berücksichtigen? Verändern sich die Informations-pflichten des Arbeitgebers? Sind Betriebsvereinbarungen betroffen?

Schwerpunkte: uAllgemeiner Einblick in die EU – DS-GVO uWelche Auswirkung hat die DS-GVO in der alltäglichen Arbeit des Betriebsrates? - Verhältnis BetrVG und DS-GVO - Auswirkungen auf alte und neue Betriebsvereinbarungen

uWelche Auskunfts- und Widerspruchsrechte müssen beachtet werden? uUmgang mit personenbezogenen Daten: - Welche Daten dürfen gespeichert bzw. müssen gelöscht werden? - Wo und in welcher Form werden diese Daten abgelegt? - Wer hat Zugriff auf diese Daten und wer ist berechtigt? - Zu welchem Zweck werden die Daten genutzt? - u. v. m.

uAufbewahrung von Dokumenten – worauf ist zu achten? uWelche Rolle spielt der betriebliche Datenschutzbeauftragte?

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

21.09. – 23.09.2020 Lothar Havemann 540 + 300 auf Anfrage OS-260413

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

08.06.2020 Marius Karow 180 + 57 – NI-2020-06

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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26 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 27

Einführung in das Arbeitsrecht für Betriebsräte – Stufe 1_ Nach § 80 Betriebsverfassungsrecht hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeit nehmer*innen geltenden Vorschriften eingehalten werden. Dieses Seminar bietet die Chance zum Erwerb wichtiger arbeitsrechtlicher Grundkenntnisse, damit der Betriebsrat diese Verpflichtung erfüllen kann. Es geht um die Rechtsquellen, den Aufbau und die wichtigsten Gebiete des Arbeitsrechts. Die Stellung des Betriebsver-fassungsrechts innerhalb des Arbeitsrechts wird dargelegt. Das Kennenlernen von Hilfsmitteln und Methoden zum gezielten Umgang mit Gesetzen und Kommentaren ist Teil dieses Seminars.

Einführung in das Arbeitsrecht _ Gute Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allein reichen für die Arbeit im Betriebsratsgremium nicht aus. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind Grundbedingungen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. In unserem Seminar werden die wichtigsten Arbeitsrechtsgesetze im Überblick behandelt. Teil des Seminars ist ein Besuch beim Arbeitsgericht.

Schwerpunkte: uKündigungsschutzgesetz uArbeitszeitgesetz uTarifvertragsgesetz uGleichstellungsgesetz uAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz uSozialgesetzbuch uAktueller Stand der Arbeitsrechtsprechung

Seminar NI-2020-07 in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

25.05. – 29.05.2020 Günter Brauner 970 + 271 970 + 720 HB-20.03.093

Lingen

16.03. – 18.03.2020 Volker Buddenberg 540 + 160 540 + 280 OS-260401

07.09. – 09.09.2020 Volker Buddenberg 540 + 160 540 + 195 OS-260419

Timmendorf

02.03. – 05.03.2020 Peter-Christian Voigt – 680 + 735 NI-2020-07

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

13.07. – 15.07.2020 Jana Freudenberger 540 + 150 540 + 310 OL-280466

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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28 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 29

Arbeitszeit – Gestaltung – Zukunft Modul 11. Grundlagen des bestehenden Arbeitszeitrechts

uGesetzliche Grundlagen zur Arbeitszeit uDefinitionen der Arbeitszeitbegriffe und Auslegung uEU-Recht und nationale Regelungen – Rangfolge und Bedeutung uAktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene uAllgemeine Mitbestimmung des Betriebsrats in Arbeitszeitfragen

Arbeitszeit – Gestaltung – Zukunft Modul 22. Bestehende Arbeitszeitmodelle und ihre Wirkungen

uGleitzeit, Arbeitszeitkonten, Insolvenzsicherung uMehrarbeit, Überstunden, Freizeitausgleich uTeilzeit bei Pflege, Krankheit und Erziehung uGeringfügige Arbeit, Midi-Zone, Mindestlohn uUmsonstarbeit, Verfall von Guthaben uMitbestimmung des Betriebsrats

Veranstaltungsreihe: Arbeitszeit – Gestaltung – Zukunft_ Die Arbeitswelt entwickelt sich rasant. Die Digitalisierung schafft immer neue Möglich-keiten, die Produktion und Dienstleistungen zu effektivieren und weiterzuentwickeln. Die 4.0-Komponente ist in aller Munde. Eine Baustelle ist die Arbeitszeit. Das bestehende Arbeitszeitrecht ist aus Sicht der Unternehmen nicht mehr für die zukünftigen Arbeits-bedingungen geeignet. Flexibilität für die Erfüllung der Kundenwünsche und Bedürfnis-befriedigung sind die Schrittmacher. Aber wo bleibt der Mensch, wenn sich alles nur noch um Produktivität, Gewinne und „Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft“ geht. Was ist mit den persönlichen Wünschen zur besseren Gestaltung der Work-Life-Balance? Die europäische Arbeitzeitrichtlinie bewertet die Festlegung nach den Regeln über den Gesundheits-schutz. In der Präambel heißt es u. a. unter Punkt 4: „Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit stellen Ziel setzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen. Da sind die Betriebsräte mit ihrer Mitbestimmung gefordert.

Die Schulungen Module 1–4 sollten zusammen gebucht werden. Die einzelnen Themen stehen aber als abgeschlossene Einheiten und können auch einzeln absolviert werden.

Betriebliche Beispiele der Teilnehmer*innen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema wird die Thematik ergänzen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

27.02.2020 Günter Brauner 190 + 45 – HB-20.03.061

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

11.06.2020 Günter Brauner 190 + 45 – HB-20.03.062

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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30 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 31

Arbeitszeit – Gestaltung – Zukunft Modul 33. Moderne Arbeitszeitmodelle und ihre Weiterentwicklung

uVertrauensarbeitszeit, selbstbestimmte Arbeit uHome Office, Heimarbeit, Mobile Arbeit, uBYOD, ständige Erreichbarkeit, Smartphone-Nutzung uSoloselbständigkeit, Crowdwork, Arbeit auf Abbruf uInitiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Arbeitszeit – Gestaltung – Zukunft Modul 44. Formen der Arbeitszeitgestaltung in Verträgen und ihre Wirkung

uRegelungen der Arbeitszeit in Tarifverträgen uRegelungen der Arbeitszeit in Betriebsvereinbarungen uRegelungen der Arbeitszeit in Arbeitsverträgen uRangfolge, Wirkungen und Mitbestimmung des Betriebsrats uInhalte von Betriebsvereinbarungen, Gestaltung und Auslegung

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

17.09.2020 Günter Brauner 190 + 45 – HB-20.03.071

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

10.12.2020 Günter Brauner 190 + 45 – HB-20.03.074

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

05.10. – 09.10.2020 Günter Brauner 971 + 271 971 + 720 HB-20.03.097

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Die Auswirkung des europäischen Arbeitsrechts auf die nationale GesetzgebungEine Einführung in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der EU und was für Betriebsräte wichtig ist._ Das nationale Arbeitsrecht wird in über 80 Prozent der Fälle von EU-Vorschriften bestimmt. Ob in den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitnehmerüberlassung, Gleichbe-handlung, Befristungen, Gesundheitsschutz, Information der Beschäftigten, Datenschutz, europäische Gremien, alle nationalen Gesetze und Vorschriften haben sich an den Richtlinien und Verordnungen der EU zu orientieren. Wenn die Umsetzung in Deutsch-land nicht ordnungsgemäß geschieht, dann gibt es „blaue Briefe“ aus Brüssel und empfindliche Strafen drohen. Es kann aber auch passieren, dass die nationale Gesetzge-bung oder Rechtsprechung korrigiert, wie zuletzt in den Bereichen Urlaub und Arbeitszeit geschehen. Auch Betriebsräte haben sich z. B. bei Betriebsvereinbarungen (z. B. über Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Urlaub,) am EU-Recht zu orientieren. Es ist auch immer die Vereinbarkeit mit den Gesetzen und Tarifverträgen zu prüfen. Bei Verstoß mit höherrangigem Recht ist Unwirksamkeit gegeben.

Schwerpunkte: uWelche Rechtsnormen der EU gelten für das Arbeitsrecht und wie entstehen sie? uHat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das EU-Recht zu überwachen? uWelche Auswirkungen haben EuGH-Urteile auf bestehende Betriebsvereinbarungen? uWas kann der Betriebsrat aus den EU-Regelungen für seine Arbeit ableiten? uWie können europäische Informationsrechte durchgesetzt werden? uWas ist, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gegen EU-Recht verstoßen? uWelche Möglichkeiten hat der Betriebsrat zur Durchsetzung von EU-Rechten? uWelche Gremien in der EU gibt es zur Unterstützung der Mitbestimmung des Betriebsrats?

Um diese Fragen soll es u. a. in unserem Seminar gehen. Betriebliche Beispiele der Teil nehmer*innen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema wird die Thematik ergänzen.

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32 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 33

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

08.07.2020 Peter-Christian Voigt 180 + 57 – NI-2020-08

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Erfurt

11.05. – 14.05.2020 Jana Freudenberger – 630 + 595 OL-280465

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Die Abmahnung – Vorstufe zur Kündigung_ Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber vertragswidriges Verhalten und kündigt für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Können Arbeitnehmer*innen gegen Abmahnungen vorgehen? Hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte bei Abmahnun-gen? Sollte versucht werden, mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung Regeln für die Handhabung von Abmahnungen festzulegen? Das sind einige der Fragen, die im Seminar behandelt werden.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (mit Besuch des EuGH)_ Zunehmend beeinflussen europäisches Recht und europäische Rechtsprechung Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht. Urteile, die in Luxemburg gesprochen werden, können massive Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte haben. Damit betriebliche Interessenvertretungen geltendes Recht umsetzen können, ist die Kenntnis europäischer Rechtsprechung von großer Bedeutung. Nur so können sie tragfähige Strategien entwickeln und Handlungsmöglich-keiten nutzen, um die Interessen der Beschäftigten bestmöglich zu vertreten.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (mit Besuch des BAG)_ Nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer*innen geltenden Vorschriften eingehalten werden. Dieses Seminar bietet die Chance zur Vertiefung und Aktualisierung wichtiger arbeitsrechtlicher Kenntnisse, damit der Betriebsrat diese Verpflichtung erfüllen kann.

Aktuelle Rechtsprechung mit Besuch beim Arbeitsgericht_ In dem Seminar werden die für betriebliche Interessenvertretungen wichtigsten europarechtlichen Zusammenhänge vermittelt. Durch die Teilnahme an einer Verhand-lung werden diese auch in der Praxis hautnah erlebt. Zudem wird die aktuelle Rechts-prechung vorgestellt und vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die betriebliche Praxis diskutiert.

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

09.12.2020 schwegler rechtsanwälte 180 + 50 – OL-280458

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Trier/Luxemburg

02.11. – 05.11.2020 Tino Junghans – 630 + 575 OL-280468

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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34 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 35

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht_ Was gibt es Neues in Sachen Recht? Damit Betriebsräte in der Praxis kompetent und rechtssicher beraten und handeln können, müssen sie auf dem Laufenden bleiben und die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung kennen. Das Seminar bietet einen kompakten Überblick.

Gesetzliches Arbeitszeitrecht Teil 2: Unterbrechungen der Arbeitszeit: Pausen, Ruhezeit, Feiertage, Urlaub_ In dieser Schulung wird das Augenmerk auf die gesetzlichen Pausen-, Ruhezeit-, Feiertags- und Urlaubsregelungen gelegt. Diese Vorschriften sollen Erholung von arbeitsbedingter Erschöpfung sicherstellen und dafür sorgen, dass ein Leben auch außerhalb der Arbeit stattfinden kann. Ausführlich behandelt werden die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten, bei festgestellten Verstößen gegen die Schutzvorschriften, einzuschreiten.

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

22.04.2020 schwegler rechtsanwälte 180 + 50 – OL-280454

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

05.02.2020 schwegler rechtsanwälte 180 + 50 – OL-280451

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Gesetzliches Arbeitszeitrecht Teil 1: Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit_ Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit bestimmen sehr stark das Ausmaß der arbeits-bedingten Belastungen. Daher ist es wichtig, dass die gesetzlichen und tariflichen Normen zur Höchstarbeitszeit pro Tag und Woche eingehalten werden. Diese Normen, die aktuelle Rechtsprechung dazu und die Betriebsrat-Aufgaben bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen werden dargestellt und erörtert.

Gesetzliches Arbeitszeitrecht Teil 3: Allzeit bereit??? Ständige Erreichbarkeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft_ Die Ausweitung der Produktions- und Servicezeiten und die neuen digitalen Technolo-gien haben zu einer Verwischung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit geführt. Dauerstress, Burnout und weitere Erkrankungen können die Folge sein. Auch wird häufig das Bereithalten nicht oder nur mäßig bezahlt. In diesem Seminar wird aufgezeigt, wie die Einsatzformen in der Grauzone zwischen Vollarbeit und Freizeit arbeitsrechtlich einzuordnen sind, worauf Betriebsräte besonders achten müssen, welche Schutznormen es gibt und was Betriebsräte darüber hinaus tun können.

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

11.11.2020 schwegler rechtsanwälte 180 + 50 – OL-280456

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

04.03.2020 schwegler rechtsanwälte 180 + 50 – OL-280452

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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36 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 37

Die Rente wegen Erwerbsminderung und die Leistungen der gesetzlichen RentenversicherungDas Allerwichtigste in Kürze für den Betriebsrat!_ Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind vielfältig, aber auch unüber-sichtlich. Das macht es für den Betriebsrat nicht gerade leicht, ratsuchenden Beschäftig-ten eine gesicherte Erstinformation an die Hand zu geben. Dieses Seminar setzt den Schwerpunkt auf die Rente wegen Erwerbsminderung und bietet einen ersten Überblick.

Schwerpunkte: uÜberblick über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung uBasiswissen rentenrechtliche Zeiten uBasiswissen Rentenberechnung uRente wegen Erwerbsminderung - Anspruchsvoraussetzungen - Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (bei Berufsunfähigkeit) - Renten wegen voller Erwerbsminderung - Die Zurechnungszeit - Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente - Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung? - Auswirkungen auf Folgerenten

uKrankenversicherung der Rentner und Steuern uBasiswissen Grundsicherung

Die Altersrenten und die Leistungen der gesetzlichen RentenversicherungDas Allerwichtigste in Kürze für den Betriebsrat!_ Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind vielfältig, aber auch unüber-sichtlich. Das macht es für den Betriebsrat nicht gerade leicht, ratsuchenden Beschäftig-ten eine gesicherte Erstinformation an die Hand zu geben. Dieses Seminar setzt den Schwerpunkt auf die Altersrenten und bietet einen ersten Überblick.

Schwerpunkte: uÜberblick über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung uBasiswissen rentenrechtliche Zeiten uBasiswissen Rentenberechnung uAltersrenten - Welche Altersrenten gibt es? - Altersgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen - Zu- und Abschläge - Ausgleich einer Rentenminderung - Hinzuverdienst neben der Rente - Beitragszeiten nach Rentenbeginn

uKrankenversicherung der Rentner und Steuern uBasiswissen Grundsicherung

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

18.11.2020 Matthias Janssen 180 + 50 – OL-280457

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

18.03.2020 Matthias Janssen 180 + 50 – OL-280453

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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39Jugend- und Auszubildenenvertretung38 Personalratswahlen

Einführung in das Niedersächsische PersonalvertretungsgesetzEinführung in das niedersächsische Personalvertretungsgesetz_ Das Seminar vermittelt Kenntnisse über Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats und seiner Mitglieder. Dargestellt wird die Reichweite der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten des Personalrats in der Praxis und für die Praxis aufzuzeigen.

Schwerpunkte: uEinführung in das Personalvertretungsrecht uDie Rechtsstellung des Personalrats und seiner einzelnen Mitglieder uDie Organe der Personalvertretung (Personalrat, Personalversammlung,Dienststelle, Dienststellenleiter, Einigungsstelle) uGeschäftsführung der Personalvertretung uGeschäftsbedarf / Kosten / Schulungsveranstaltungen uSitzungen der Personalvertretung uDie Beteiligungsrechte und -pflichten der Personalvertretung (Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Anhörungsrechte und sonstige Beteili-gungsrechte) uAufgaben und Stellung des örtlichen Personalrates und des Gesamtpersonalrates uDas Verfahren bei Nichteinigung uDie Personalversammlung

Schulungsreihe: Einführung in die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in der betrieblichen Praxis_ In dieser Seminarreihe erarbeiten wir die konkrete Umsetzung der Aufgaben der JAV im Betrieb anhand geeigneter Methoden und Maßnahmen. Dabei stehen die Zentralen JAV-Themen Qualität der Ausbildung, Kommunikation mit Auszubilden, Betriebsräten, Ausbildern etc. und die eigene Arbeitsorganisation im Mittelpunkt. Die Teilnahme an der kompletten Seminarreihe ermöglicht dabei eine kontinuierliche Arbeit der JAV an aktuellen Themen.

Zielgruppe: JAV sowie für die JAV im Betrieb zuständige Betriebsratsmitglieder.

Durch die Teilnahme an diesen Zweitages-Seminaren können die Inhalte eines mehr tägigen JAV-Grundlagenseminar nicht ersetzt werden. Deshalb empfehlen wir für die JAV ausdrücklich die ergänzende Teilnahme am JAV-Grundlagenseminar „Interessenvertretung Jugendlicher und Auszubildender im Betrieb“ der IG Metall-Jugend Niedersachsen Sachsenanhalt.

Schulungsreihe in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen (siehe folgende 3 Seiten). Diese Seminare werden gesondert ausgeschrieben.

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

06.07. – 10.07.2020 Klaus-Peter Becker 895 + 330 895 + 730 OS-260420

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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4140 Jugend- und AuszubildenenvertretungJugend- und Auszubildenenvertretung

Qualität der Berufsausbildung

Die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb _ Qualität der Ausbildung als Aufgabenfeld der JAV erkennen, sichern und verbessern.

Schwerpunkte: uDie für das Thema relevanten gesetzlichen Regelungen im Betriebsverfassungsrecht (BetrVG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Berufsbildungsgesetz (BBiG) kennen und anwenden lernen uDen Umgang mit Ausbildungsrahmenplänen und die Umsetzung der Inhalte in betriebliche Versetzungspläne einüben uAktuelle Untersuchungen zum Stand der Qualität der Ausbildung kennen lernen uDie Überprüfung der Ausbildung im eigenen Betrieb planvoll vorbereiten und durchführen können uDas Thema Qualität der Ausbildung beteiligungs- und aktionsorientiert sowie öffentlichkeitswirksam auf betrieblicher Ebene platzieren.

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Rhetorik für Jugend- und Auszubildenden-vertreter*innen (JAV)_ Als aktive Jugendauszubildendenvertreter*innen sind wir immer wieder gefordert, vor großen oder kleinen Gruppen zu reden. JAV-Sitzungen, Betriebsversammlungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Arbeitgeber, immer kommt es darauf an, zielgerichtet den eigenen Standpunkt zu vertreten und schwierige Sachverhalte verständ-lich zu vermitteln. Unser Seminar gibt einen Überblick über grundlegende Gesprächs-strategien. Dabei helfen praktische Übungen, das sichere Auftreten und Argumentieren zu verbessern.

Schwerpunkte: uGesprächsstrategien entwickeln „Was will ich eigentlich sagen“. uSicheres Auftreten und Argumentieren uPlanung und Aufbau von Reden für JAV-Versammlungen uErkennen von manipulativer Rhetorik

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

Termine werden gesondert ausgeschrieben

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

Termine werden gesondert ausgeschrieben

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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43Organisation und Kommunikation42 Jugend- und Auszubildenenvertretung

Zeit- und Projektmanagment – Wie koordiniere ich meine JAV-Arbeit?_ Im betrieblichen und privaten Alltag sind Zeitmanagement und die Koordination der Arbeit wichtige Bestandteile, um strukturiert und effizient arbeiten zu können. Unser Seminar gibt eine Einführung in die Projektarbeit.

Die Struktur des Projektmanagement soll vermittelt und besprochen werden und im Anschluss auch auf die eigene JAV-Arbeit im Betrieb bezogen werden können. Dabei soll ein konkretes Beispiel aus der betrieblichen Praxis der Teilnehmer*innen als Arbeits-grundlage für das Seminar dienen.

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Teamentwicklung_ Der Grundgedanke der Interessenvertretung für Arbeitsnehmer*innen ist: nur gemein-sam sind wir stark! Ein gutes Team braucht Visionen und einen ganz konkreten Plan. In einem funktionierenden Team stehen gemeinsame Ziele und Interessen im Vordergrund. Es herrscht Klarheit über die Rolle jedes einzelnen Teammitglieds und über seine Aufgaben.

Die Produktivität des Teams und seine dauerhafte Leistungsfähigkeit beruhen auf den vielfältigen Ressourcen der einzelnen Teammitglieder. Diese müssen wirkungsvoll zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Das hier angebotene Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Erkenntnissen zum Thema Team-Building und überträgt sie auf die Arbeit von Betriebsrat und Personalrat. Eigene Erfahrungen und Problemstellungen der Teilnehmenden werden gern aufgegriffen.

Schwerpunkte: uGrundlagen für die Kommunikation und Zusammenarbeit im Team uErarbeitung gemeinsamer Kommunikations- und Führungsregeln uBeziehungen und Rollen im Team klären und anerkennen uKonflikt- und Stressmanagement im Team uVision und gemeinsame Zielvereinbarung für die Teamentwicklung

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

27.08. – 28.08.2020 Franz Wirtz 360 + 100 auf Anfrage OS-260414

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

Termine werden gesondert ausgeschrieben

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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4544 Organisation und KommunikationOrganisation und Kommunikation

Professionell verhandeln und beraten – Ein Muss für jede Interessenvertretung_ Wichtige Instrumente einer erfolgreichen Arbeit der Interessenvertretung sind neben zielorientierten, strategisch angelegten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine professionelle Beratung für die Kolleg*innen. Das Seminar bietet theoretische Grund-lagen und praktische Übungen für die Verbesserung der eigenen Verhandlungs- und Beratungskompetenz.

Es werden Mittel und Wege aufgezeigt, auch in schwierigen Situationen die eigene Position überzeugend zu vertreten und zu tragfähigen Kompromissen zu kommen.

Rhetorik und Kommunikation für Interessenvertretungen_ Als Interessenvertretung werden an Ihr Auftreten und an Ihre rhetorischen Fähigkeiten hohe Ansprüche gestellt. Ob in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber, im Gespräch mit Kolleg*innen oder auf der Betriebsversammlung, immer entscheiden Körperhaltung, Redestil, Aufbau und Inhalt der Rede über die Wirkung und den Erfolg Ihrer Beiträge.

Unser Seminar vermittelt Ihnen das dafür notwendige rhetorische Handwerkszeug. Die wesentlichen Ziele des Seminars sind, Ihnen mehr Selbstvertrauen, Sicherheit, Methoden und passende Formulierungen mitzugeben, um noch effektiver als Interessen-vertreter*in wirksam zu werden. Jede theoretische Einheit wird mit konkretem Praxis bezug und individualisiertem Feedback vermittelt. Es wird insbesondere auf Ihre rhetorischen Besonderheiten im betrieblichen und gewerkschaftlichen Kontext eingegangen.

Schwerpunkte: uPersönliche Selbstpräsentation uRedestruktur und Präsentationsstruktur uArgumentationstechniken uGrundlagen der Verhandlungspsychologie uEinsatz von Stimme, Mimik und Gestik uUmgang mit Widerständen und Kritik uAnwendung von Verhandlungsstrategien uSouveränität in Auseinandersetzungen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

17.02. – 19.02.2020 Maren Bullermann 540 + 150 540 + 310 OL-280461

Hannover

16.03. – 18.03.2020 Bärbel Weichhaus 540 + 192 – H-2020-06

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

23.11. – 25.11.2020 Maren Bullermann 540 + 150 540 + 310 OL-280469

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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4746 Organisation und KommunikationOrganisation und Kommunikation

Gelingende Kommunikation – gewaltfrei_ Konflikte im Arbeitsalltag gibt es zahlreiche – zwischen Mitarbeitenden aber auch entlang von Hierarchien. Mithilfe der sogenannten gewaltfreien Kommunikation können Konflikte und Missverständnisse aufgehoben und zielführend ausgetragen werden. Dieses Seminar wird daher die Grundlagen der gewaltfreien Kommunikation vermitteln und insbesondere auf den beruflichen Alltag und die Arbeit von Interessenvertretungen als Mittlung zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen eingehen.

Schwerpunkte: uGrundelemente gewaltfreier Kommunikation und weiterer Kommunikationskonzepte uKonflikte vor dem Entstehen erkennen und verhindern uAktives Üben und Trainieren der Methoden

Einführung in die Grundlagen der Verhandlungsführung_ Argumentieren – verhandeln – überzeugen: auf der Arbeitgeberseite stehen Interes-senvertretungen oft rhetorisch gut geschulten Verhandlungspartner*innen gegenüber. Wer da Paroli bieten will, muss die Strategien der anderen durchschauen und selbst geschickt anwenden können.

Das Seminar zeigt, woran faire bzw. unfaire Verhandlungstechniken zu erkennen sind und wie angemessene Gegenstrategien aussehen.

Schwerpunkte: uGrundlagen der Kommunikation und Verhandlungsführung uBlickkontakt, Gestik, Mimik und Körperhaltung uaktives Zuhören uRede, Vortrag und Präsentation uUmgang mit schwierigen Verhandlungssituation uEinwänden und Störungen richtig begegnen uUmgang mit Killerphrasen uPraktische Übungen aus dem betrieblichen Alltag

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

auf Anfrage Marisa Wenzel

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bremerhaven

11.11. – 13.11.2020 Petra Simonowsky 585 + 135 – HB-20.03.087

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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4948 Organisation und KommunikationOrganisation und Kommunikation

Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung

Systematisch und zielgruppenorientiert kommunizieren_ Wir leben im Zeitalter der Kommunikation, der digitalen Vernetzung. Rund um die Uhr fließen Informationen. Die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist ein Teil in diesem Informa-tionsfluss, den auch Sie als Interessenvertretung mitgestalten wollen und müssen.

Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit bietet Ihnen die Möglichkeiten, Schwerpunkte zu setzen, Themen zielgerichtet zu lenken, zu informieren und im idealen Fall zu begeistern. Im Zentrum steht dabei die Kommunikation über die Arbeit Ihres Betriebsrats, Ihres Personalrats, Ihrer Schwerbehinderten- oder Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Vertrauensleute. Ihre Arbeit findet oft im Stillen statt. Sie setzen sich weitestgehend unbemerkt für die Interessen ihrer Kolleg*innen ein.

Dabei entscheidet Kommunikation oft über Erfolg oder Misserfolg, denn Ihr Einsatz als Interessenvertretung wird nur dann wahrgenommen, wenn Sie regelmäßig kommunizieren.

In unserem Seminar lernen Sie Instrumente kennen, mit denen Sie Informationen verbreiten können. Weiterhin erfahren Sie, welches Thema und welche Zielgruppe über welche Kommunikationswege angesprochen werden können/sollten.

Schwerpunkte: uKommunikationskonzept uMedienauswahl uThemenfindung

In Kleingruppenarbeit erarbeiten Sie anhand von Fallbeispielen ein Kommunikations-konzept. Erste Schritte zum Schreiben werden an Beispielen geübt.

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Betriebsversammlungen mit Pfiff gestalten – von ihrer Bewerbung, Gestaltung bis zur Kommunikation_ Betriebsversammlungen sind an sich die Visitenkarte der Interessenvertretung. Dennoch laufen sie in der Regel nach Schema F ab und werden durch langweilige, immer gleiche Aushänge beworben. Wie man mit einfachsten Mitteln die anstehende Versammlung ins Gespräch bringt, sie auf kommunikative, anschauliche Weise gestaltet und ihre Botschaften im Anschluss kommuniziert, das zeigt dieses Seminar auf.

Den Teilnehmer*innen werden einfachste Instrumente zur Bewerbung und Gestaltung von Betriebsversammlungen vermittelt, die sie mit geringstem Personal-, Zeit- und Finanz aufwand bereits direkt nach dem Seminar realisieren können.

Schwerpunkte: uDie Betriebsversammlung könnte der Hit sein, aber … Die Betriebsversammlung als Ort der Information und des Dialoges uUnd die Einladung ist ja allein schon spannend – oder ? Vorab die Themen wirkungsvoll ins Gespräch bringen uSchon mit den Augen ist man gut informiert … Die betrieblichen Versammlungen visuell informativ gestalten uUnglaublich was so eine Betriebsversammlung alles leisten könnte … uDamit es nicht nur Gerüchte gibt, man/frau das nächste Mal auf jeden Fall hingeht … Die Botschaften der Betriebsversammlung auf pfiffige Weise im Nachgang vermitteln uUnd wie kommen wir jetzt auf den Weg ? Ideen, die Ideen des Seminars vor Ort Realität werden zu lassen.

Seminar NI-2020-10 in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

15.06. – 16.06.2020 Annette Vogelsang 360 + 114 – NI-2020-09

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

27.10.20 Wolfgang Nafroth 180 + 50 – OL-280455

Nienburg

20.04. – 21.04.2020 Wolfgang Nafroth 360 + 114 – NI-2020-10

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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5150 Arbeit und GesundheitArbeit und Gesundheit

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)_ Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflich-tet für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen.

Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Regelungsmöglichkeiten des BEM geben. Die Unterschiede von Krankenrückkehrgesprächen und den Gesprächen bei BEM werden gemeinsam heraus gearbeitet. Die Teilnehmer*innen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht und erlernen wie das BEM im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.

Schwerpunkte: uZiel und Aufgabe des BEM nach § 84SGB IX uDie Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen und BEM uBetriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM uBeteiligungsrechte von Betriebsrat/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung uAktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) uBetriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

06.07.2020 Günter Schnelle 180 + 64 – H-2020-07

Osnabrück

05.06. – 06.10.2020 Clemens Haardiek 360 + 100 auf Anfrage OS-260418

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

02.11. – 03.11.2020 Günter Schnelle 360 + 129 – H-2020-08

Osnabrück

03.06. – 04.06.2020 Clemens Haardiek 360 + 100 auf Anfrage OS-260417

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

_ Gesundheitsmanagement ist ein systematischer Ansatz zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheitslage in einer Firma. Solch ein Ansatz geht über die gesetzlichen Mindest-anforderungen (Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaftliches Regelwerk, etc.) hinaus und kann nachweisbare, betriebswirtschaftlich messbare Erfolge erreichen. Diese kommen sowohl den Beschäftigten als auch dem Unternehmen zugute.

Das Seminar soll Interessenvertetungen und Personalleitern Mut zur BGM Einführung machen und Argumentationshilfen hierfür an die Hand geben. Ziel des Seminars ist es, die Elemente eines BGM zu verstehen, den Standort des eigenen Unternehmens zu reflektieren und Handlungsfelder zu ermitteln. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzverordnungen, u. a.) wird vorausgesetzt.

Ein Praxisbeispiel für mitarbeiterorientierte Gefährdungsbeurteilungen rundet das Seminar ab.

Schwerpunkte: uDas Konzept des BGM im Überblick uProblembeschreibung: Eckdaten der Gesundheitsstatistik uEinführung eines BGM - Hemmnisse - Beteiligte / Unterstützung - Elemente eines BGM - Schlüsselrolle der Führungskräfte / der Geschäftsleitung - Argumente für Betriebsräte und Management

uGruppenarbeit: Bestimmung des Standortes des eigenen Unternehmens - Vorhandene Elemente im BGM Netz einordnen - Handlungsfelder ableiten - Pilotvorhaben definieren

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5352 Arbeit und GesundheitArbeit und Gesundheit

Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes_ Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Betriebs- und Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und der Mitarbeitervertretung. Für die erfolgreiche Interessensvertretung ist es umso notwendiger, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen. Denn gerade beim Arbeits- und Gesund-heitsschutz muss der Arbeitgeber in der Regel Geld in die Hand nehmen. Hier gilt es, ihn auf seine gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen und ihm die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung vor Augen zu führen. Dies gilt besonders aufgrund der sich rasant veränderten Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung.

Dieses Seminar soll sowohl Schwerbehindertenvertretungen (SBV) als auch Betriebs- und Personalräten*innen einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geben.

Schwerpunkte:

uBetriebs- und Personalratsrechte, SBV-Rechte und Arbeitgeberpflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz uZiele und Begriffe des Arbeitsschutzgesetzes uGefährdungsbeurteilung uRechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen uVerordnungen wie die Bildschirmverordnung, die Verordnung über persönliche Schutzausrüstung, die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung uArbeitssicherheitsgesetze: Rolle der Betriebsärzte/innen und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit uEinführung in den Arbeitsschutzausschuss uAuswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt

Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz

_ Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in den letzten Jahren verstärkt politisch unter Druck geraten. Mit Schlagworten wie „Bürokratieabbau“ und „Deregulierung“ wird versucht, gesetzliche Verordnungen auf Rahmenvorschriften und allgemeine Zielvorga-ben zu reduzieren. Damit wird den Betrieben eine größere Flexibilität eingeräumt und das eigenverantwortliche Handeln in den Mittelpunkt gerückt. Was bedeutet dies jedoch für die Betriebsratsarbeit? Welche verbindlichen Regelungen gibt es für die Mitarbeiter und den Betriebsrat, wenn das Handeln des Arbeitgebers, von ökonomischen Zwängen geleitet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz aushebelt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann der Betriebsrat/Personalrat vorgehen? Ausgehend von praktischen Beispielen werden wird diese Fragen beantworten.

Schwerpunkte: uRechtliche Grundlagen und Organisation des Arbeitsschutzes uBeteiligungsrechte des Betriebsrates am Arbeitsschutz uDarstellung der neuen Arbeitsstättenverordnung und Vergleich mit der alten Verordnung uÜbersicht: Weitere Deregulierungen im Arbeitsschutz uStrategien zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes uInformationsquellen für die Betriebsratsarbeit

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

29.04. – 30.04.2020 Regina Schmidt 365 + 110 365 + 275 HB-20.03.060

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Osnabrück

13.05.2020 Clemens Haardiek 180 + 60 – OS-260416

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

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5554 Arbeit und GesundheitArbeit und Gesundheit

Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes_ Kenntnisse über die Rahmenbedingungen eines gesunden Arbeitsplatzes gehören zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesund-heitsschutz. In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten von betriebli-chen Interessenvertretungen beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen Gestaltungsmög-lichkeiten sie haben.

Schwerpunkte: uRechtsgrundlagen und Organisation des Arbeitsschutzes uArbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz uKooperation mit betrieblichen und externen Akteurinnen und Akteuren uVorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz uDie Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element uPhysische und psychische Belastungen uMitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen uDie Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, mit Fachkräften für Arbeits-sicherheit, Betriebsärzten, staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften uVeränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Zwischenahn

15.04. – 17.04.2020 Jana Freudenberger 540 + 150 540 + 310 OL-280464

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

02.11. – 05.11.2020 Harald Lehning 760 + 220 760 + 555 HB-20.03.098

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Arbeits- und Gesundheitsschutz 4.0 – Fit für die digitale Arbeitswelt_ Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Auch wenn sie nicht dazu führt, die Menschen überflüssig zu machen, so ist sie doch dazu geeignet, die Arbeitsbedingun-gen grundlegend zu verändern. Stärkere Kontrolle, zunehmende Arbeitsverdichtung und neue Formen der Arbeitsteilung bewirken für viele Beschäftigte in den Betrieben und Verwaltungen eine erhöhte Beanspruchung ihrer Gesundheit. Für die Interessenvertre-tung ergibt sich dadurch ein verstärkter Handlungsbedarf hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessenvertretung einen umfassenden Überblick erhält über:

Schwerpunkte: uDigitalisierung: Entwicklungen in der Arbeitswelt und die Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz - Was heißt „Digitalisierung“ und was bedeutet das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz?

- Entwicklung der Digitalisierung in der Arbeitswelt uBestandsaufnahme: Wie sieht die Digitalisierung konkret in den Betrieben und Verwaltungen aus? uWelche Mitbestimmungsmöglichkeiten und -rechte hat die Interessenvertretung? - Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetze - Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und Richtlinien

uGefährdungsbeurteilung in der digitalen Arbeitswelt - Methoden zur Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen - Qualitätskriterien für die Gefährdungsbeurteilung - Beurteilungsgesichtspunkte der Mensch-Technik-Interaktion

uVorschläge für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz in digitalen Zeiten - Ideen für eine gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsorganisation und Arbeitsumfeld

- Beispiele aus der Praxis uWelche Rolle spielt die Interessenvertretung bei der Gestaltung guter Arbeit in der digitalen Zukunft?

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5756 Arbeit und GesundheitArbeit und Gesundheit

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Bad Bederkesa

23.03. – 25.03.2020 Harald Lehning 585 + 165 585 + 388 HB-20.03.091

Hannover

09.03.2020 Dr. Anja Wartmann 180 + 64,50 – H-2020-09

14.09.2020 Dr. Anja Wartmann 180 + 59 – H-2020-10

Nienburg

27.02.2020 Oliver Winkler 180 + 57 – NI-2020-12

Osnabrück

18.05.2020 Dr. R. Kempen, K. Krämer 180 + 60 – OS-260415

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung_ Immer häufiger leiden Beschäftigte unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und in der neuen Arbeitsstättenverordnung sowie in der novellierten Betriebssicherheitsverordnung ausdrücklich die Verpflichtung der Arbeitgeber festgeschrieben, die psychische Belastung durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Interessenvertretungen können sich bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestim-mungsrechte darauf stützen. Ihnen kommt vor diesem Hintergrund eine ganz besondere Bedeutung zu. In diesem Seminar wollen wir erarbeiten, wie sich psychische Belastungen auf den Menschen auswirken. Wir werden uns mit den gesetzlichen Regelungen ausein-andersetzen, die den Arbeitgeber verpflichten, alle bei der Arbeit auftretenden Gefähr-dungen, einschließlich der psychischen Belastung, zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlbeanspruchungen zu ergreifen.

Schwerpunkte: uRechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung uMethoden und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung uArbeitswissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der Gestaltung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung psychischer Beanspruchung uEckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur ganzheitlichen Gefährdungsbe-urteilung

Seminar NI-2020-12 in Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Nienburg

26.10. – 27.10.2020 Annette Vogelsang, Christina Sprenger

360 + 114 – NI-2020-11

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Konfliktlösung

Konflikte im Betrieb: „Wie sag ich was zu wem?“Mediation: Eine strukturierte Methode, Konflikte vorzubeugen oder zu bewältigen _ Die digitale Arbeitswelt führt zur weiteren Entgrenzung der Arbeit. Jede/Jeder soll und muss rund um die Uhr erreichbar sein. Leistung wird kontinuierlich und unter erheblichen Zeitdruck gefordert. Zeit zum Reflektieren oder für Kommunikation ist kaum oder nicht vorhanden. Das führt schnell zu einer schleichenden Überforderung des Einzelnen. Methoden der Stressbewältigung in Unternehmen und Organisation fehlen oderwerden nicht genutzt. Oft kommt es zu Konflikten, unter denen alle leiden.

Gerade Sie als Betriebsrät*innen stehen in einem enormen Spannungsfeld zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Sie vermitteln in innerbetrieblichen Konflikten. Sie ringen tagtäglich um gute Arbeitsbedingungen. Wichtig dabei ist eine gelungene Kommunika-tion mit Ruhe, Neutralität und klaren Strukturen. Mediation ist eine geeignete und klar strukturierte Methode der Vermittlung im Konflikt.

Schwerpunkte uGrundlagen der Mediation (Zuhören, wertschätzende Kommunikation) uVorstellung des 5-Phasen-Modells der Mediation uInnere Haltung von Neutralität und Bewusstheit entwickeln uAngeleitete praktische Achtsamkeitsübungen uHintergrundwissen zu aktuellen Forschungsansätzen (Stressforschung): Wie beeinflusst Stress die Kommunikation?

In Kleingruppenarbeit, moderierten Plenumsdiskussionen und mit Videoanalyse der gemeinsamen praktischen Sequenzen wird das Verfahren vorgestellt. Fallbeispiele der Teilnehmer*innen fließen in die Seminargestaltung ein.

In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen

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5958 Arbeit und GesundheitArbeit und Gesundheit

Stress bewältigen – Burn-out vermeiden_ Mit veränderter psychischer Belastung am Arbeitsplatz, verändert sich der Umgang mit alltäglichen Anforderungen. Diese umfassen nicht nur Anforderungen aus dem betrieb-lichen, sondern auch aus dem persönlichen Umfeld. Wer erkennt was, wer Stress auslöst und warum, erweitert die eigenen Fähigkeiten mit so genannten Stressoren umzugehen und diese zu bewältigen.

Sie erhalten im Seminar die Möglichkeit, Auslöser und Auswirkungen von Stress kennenzulernen und an verschiedenen Beispielen zu analysieren. Anhand zentraler Stressmodelle wird das Phänomen Stress systematisiert. Gemeinsam werden persönliche sowie organisationale Gestaltungsansätze zur Bewältigung erarbeitet.

Schwerpunkte: uDaten und Fakten zum Thema Stress in der Arbeitswelt uStressmodelle uGrundverständnis des Begriffs „Stress“ uGrundverständnis zum Burn-out uTypische Umgangsformen und Bewältigungsstrategien uAuswirkungen von Stress uBetriebliche und persönliche Maßnahmen zum Stressmanagement

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

09.11.2020 Dr. Anja Wartmann 180 + 59 – H-2020-12

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Datum Referent*in Tarif A in € Tarif B in € Kurs-Nr.

Hannover

04.05.2020 Dr. Anja Wartmann 180 + 64 – H-2020-11

Tarif A: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale Tarif B: Teilnahmegebühr zzgl. Tagungspauschale  mit  Übernachtungskosten

Betriebliche Suchtprävention und Abbau suchtfördernder Strukturen_ Interessenvertretungen spielen in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe eine Schlüsselrolle. Wissen über das Thema, betriebliche Argumente, gestufte Vorgehen zum Umgang mit psychotropen Substanzen und Alkohol sollen einen betrieblichen Prozess erleichtern. Auch fallen die Beratung, die Begleitung und der Abbau sucht-fördernder Strukturen im Betrieb oder in der Verwaltung in den Zuständigkeitsbereich von Betriebs- und Personalrat, Mitarbeitervertretung und Schwerbehindertenvertretung. Zunehmend ist auch die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsplätze und Arbeits-bedingungen gefordert, was Grundlagenwissen zu riskantem Konsum und auch Gesetzen voraussetzt.

Schwerpunkte: uVermittlung von Sachinformationen über Konsumformen und Kriterien abhängigen Verhaltens, Suchtmittel und suchtbedingte Verhaltensweisen uFörderliche Bedingungen zur Entstehung von riskanten Verhaltensweisen uRisiko- und Schutzfaktoren uRelevanz betrieblicher Suchtprävention uRechtliche Grundlagen uBetriebliches Unterstützungssystem uBeratungskompetenz

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6160 ServiceService

Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen

Bereits seit 1948 zielt unsere Bildungs-arbeit auf die gesellschaft liche und individuelle Emanzipati on der Lernenden sowie auf die Gestaltung einer demokrati -schen und sozialen Gesellschaft . Das Besondere unserer Seminarangebote ist die eindeuti ge Arbeitnehmerorienti erung unserer Ziele und Inhalte. Wir möchten Sie ausgehend von Ihren betrieblichen Problemstellungen praxisnah unter Berücksichti gung der aktuellen sozialen und wirtschaft lichen Entwicklung unterstützen.

Mit den Anforderungen des gesellschaft -lichen Wandels entwickeln wir in Absti m-mung mit Kund*innen und Partner*innen unsere Bildungsziele und Angebote ständig weiter. Wir arbeiten mit ausge-wählten Fachleuten zusammen – und kooperieren, mit den Sozialpartnern, insbesondere in arbeitsmarktpoliti schen Programmen.

Hierzu pfl egen wir einen steti gen Aus-tausch mit Gewerkschaft en, betrieblichen Interessenvertretungen, Unternehmen, der Demografi eagentur für die niedersäch-sische Wirtschaft GmbH, den Koopera-ti onsstellen Hochschule und Gewerkschaf-ten sowie unseren Referenti nnen und Referenten.

Wir sind eine nach dem niedersächsischen Erwachsenen bil dungsgesetz anerkannte Einrichtung der Erwachsenen bildung, gefördert durch Mitt el des Landes Niedersachsen und zerti fi ziert nach dem Qualitätsprüfungsverfahren LQW. Unsere Arbeit ist gemeinnützig organisiert.

REGION MITTEREGION NORD

REGION OST

REGION SÜD

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REGION NORD

1. Bremerhaven2. Oldenburg3. Osnabrück

REGION MITTE

4. Lüneburg5. Nienburg6. Hannover7. Rinteln8. Hameln

REGION OST

9. Wolfsburg10. Braunschweig11. Salzgitt er12. Wolfenbütt el

REGION SÜD

13. Götti ngen14. Heiligenstadt15. Hann. Münden

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6362 Service // Hotels und TagungsorteService // Hotels und Tagungsorte

Sporthotel Zum Hohen Eimberg Zum Hohen Eimberg 3a | 34503 Willingen | Tel. 05632 4090 E-Mail [email protected]

ARBEIT UND LEBEN Geschäftsstelle Osnabrück August-Bebel-Platz 1 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541 33807-0 E-Mail [email protected]

Holiday Inn Osnabrück Niedersachsenstraße 51 | 49074 Osnabrück | Tel. 541 200700 E-Mail [email protected]

Katholische Familien-Bildungsstätte e. V. Große Rosenstraße 18 | 49074 Osnabrück | Tel. 541 35868-0 E-Mail [email protected]

Hotel Am Wasserfall Am Wasserfall 2 | 49808 Lingen | Tel. 0591 8090 E-Mail [email protected]

Hotel Trier City Kaiserstraße 29 | 54290 Trier | Tel. 0361 3430-0 E-Mail [email protected]

Hotel CARAT Hans-Grundig-Str. 40 | 99099 Erfurt | Tel. 0 E-Mail [email protected]

REGION OST

Gewerkschaftshaus Salzgitter Chemnitzer Str. 33 | 38226 Salzgitter | Tel. 05341 8844-50 E-Mail [email protected]

Hotels und Tagungsorte

REGION MITTE

Central-Hotel Kaiserhof Ernst-August-Platz 4 | 30159 Hannover | Tel. 0511 3683-0 E-Mail [email protected]

Courtyard by Marriott Hannover Maschsee Arthur- Menge-Ufer 3 | 30169 Hannover | Tel. 0511 36 600-0 E-Mail [email protected]

Mercure Hotel Am Entenfang Eichsfelder Str. 4 | 30419 Hannover | Tel. 0511 9795-0 E-Mail [email protected]

IG Metall Nienburg-Stadthagen Mühlenstr. 14 | 31582 Nienburg | Tel. 0511 9093 664 E-Mail [email protected]

Maritim Seehotel Timmendorfer Strand Strandallee 73 | 23669 Timmendorfer Strand | Tel. 04503 6050 E-Mail [email protected]

REGION NORD

Hotel Kämper Georgstraße 12 | 26160 Bad Zwischenahn | Tel. 04403 926-0 E-Mail [email protected]

Gewerkschaftshaus Bremerhaven Hinrich-Schmalfeldt-Strasse 31 b | 27576 Bremerhaven | Tel. 0471 92231-0 E-Mail [email protected]

Romantikhotel Bösehof Hauptmann-Böse-Straße 19 | 27624 Geestland (Bad Bederkesa) | Tel. 04745 9480 E-Mail [email protected]

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6564 Service // Seminarnummer / TagungsortService // Seminarnummer / Tagungsort

Seminarnummer / Tagungsort

Kurs-Nr. Hotel / Tagungsort

H - 2 0 2 0 - 0 1 Central Hotel Kaiserhof, HannoverH - 2 0 2 0 - 0 2 Mercure Hotel am Entenfang, HannoverH - 2 0 2 0 - 0 3 Mercure Hotel am Entenfang, HannoverH - 2 0 2 0 - 0 4 IG Metall Nienburg-StadthagenH - 2 0 2 0 - 0 5 Courtyard am Maschsee, HannoverHB-20.03.089 Bösehof, Bad BederkesaHB-20.03.059 Gewerkschaftshaus BremerhavenHB-20.03.090 Bösehof, Bad BederkesaHB-20.03.063 Gewerkschaftshaus BremerhavenN I - 2 0 2 0 - 0 1 IG Metall Nienburg-StadthagenN I - 2 0 2 0 - 0 2 IG Metall Nienburg-StadthagenN I - 2 0 2 0 - 0 3 IG Metall Nienburg-StadthagenN I - 2 0 2 0 - 0 4 IG Metall Nienburg-StadthagenN I - 2 0 2 0 - 0 5 IG Metall Nienburg-StadthagenN I - 2 0 2 0 - 0 6 IG Metall Nienburg-StadthagenO S - 2 6 0 4 0 0 Holiday Inn, OsnabrückO S - 2 6 0 4 0 2 Sporthotel Zum Hohen Eimberg, WillingenO S - 2 6 0 4 0 3 Sporthotel Zum Hohen Eimberg, WillingenO S - 2 6 0 4 0 4 Holiday Inn, OsnabrückO S - 2 6 0 4 0 5 Sporthotel Zum Hohen Eimberg, WillingenO S - 2 6 0 4 0 6 Holiday Inn, OsnabrückO S - 2 6 0 4 0 7 Sporthotel Zum Hohen Eimberg, WillingenO S - 2 6 0 4 0 8 Sporthotel Zum Hohen Eimberg, WillingenO S - 2 6 0 4 0 9 Holiday Inn, OsnabrückO S - 2 6 0 4 1 0 Kath. Familien-Bildungsstätte, OsnabrückO S - 2 6 0 4 1 1 Hans-Böckler-Raum, Gewerkschhaftshaus OsnabrückO S - 2 6 0 4 1 2 Kath. Familien-Bildungsstätte Osnabrück O L - 2 8 0 4 5 9 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 6 3 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 6 7 Hotel Kämper, Bad Zwischenahn

HB-20.03.061 Gewerkschaftshaus BremerhavenHB-20.03.062 Gewerkschaftshaus BremerhavenHB-20.03.071 Gewerkschaftshaus BremerhavenHB-20.03.074 Gewerkschaftshaus BremerhavenHB-20.03.093 Bösehof, Bad BederkesaHB-20.03.097 Bösehof, Bad BederkesaN I - 2 0 2 0 - 0 7 Maritim Seehotel, Timmendorfer Strand

Kurs-Nr. Hotel / Tagungsort

N I - 2 0 2 0 - 0 8 IG Metall Nienburg-StadthagenO L - 2 8 0 4 5 1 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 5 2 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 5 3 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 5 4 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 5 6 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 5 8 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 6 5 Hotel CARAT, ErfurtO L - 2 8 0 4 6 6 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 6 8 Best Western Hotel Trier City, TrierO S - 2 6 0 4 0 1 Hotel am Wasserfall, LingenO S - 2 6 0 4 1 9 Holiday Inn, Osnabrück

H - 2 0 2 0 - 1 3 Central Hotel Kaiserhof, HannoverO S - 2 6 0 4 2 0 Holiday Inn, Osnabrück

H - 2 0 2 0 - 0 6 Mercure Hotel am Entenfang, HannoverHB-20.03.087 AuL BremerhavenN I - 2 0 2 0 - 0 9 IG Metall Nienburg-StadthagenN I - 2 0 2 0 - 1 0 IG Metall Nienburg-StadthagenO L - 2 8 0 4 5 5 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 6 1 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO L - 2 8 0 4 6 9 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO S - 2 6 0 4 1 4 Kath. Familien-Bildungsstätte, Osnabrück

H - 2 0 2 0 - 0 7 Mercure Hotel am Entenfang, HannoverH - 2 0 2 0 - 0 8 Courtyard Hotel am Maschsee, HannoverH - 2 0 2 0 - 0 9 Courtyard Hotel am Maschsee, HannoverH - 2 0 2 0 - 1 0 Central Hotel Kaiserhof, HannoverH - 2 0 2 0 - 1 1 Mercure Hotel am Entenfang, HannoverH - 2 0 2 0 - 1 2 Central Hotel Kaiserhof, HannoverHB-20.03.060 Bösehof, Bad BederkesaHB-20.03.091 Bösehof, Bad BederkesaHB-20.03.098 Bösehof, Bad BederkesN I - 2 0 2 0 - 1 2 IG Metall Nienburg-StadthagenO L - 2 8 0 4 6 4 Hotel Kämper, Bad ZwischenahnO S - 2 6 0 4 1 5 Hans-Böckler-Raum im Gewerkschaftshaus OsnabrückO S - 2 6 0 4 1 6 Hans-Böckler-Raum im Gewerkschaftshaus OsnabrückO S - 2 6 0 4 1 7 Kath. Familien-Bildungsstätte, OsnabrückO S - 2 6 0 4 1 8 Kath. Familien-Bildungsstätte, Osnabrück

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6766 Service // Unsere Referent*innenService // Unsere Referent*innen

Regina SchmidtAss. Jur.

Oliver Schmidt-EicherFachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht

Günter SchnelleBeratung, Coaching, Mediation

schwegler rechtsanwälteFachanwälte für Arbeitsrecht

Petra SimonowskyGeschäftsführerin von Arbeit und Leben Bhv. e.V., Supervisorin und Coach nach DGSv

Karin Henke-TautoratDozentin für Büromanagement

Peter-Christian Voigt Rechtsanwalt

Nicole ViekerFachanwältin für Arbeitsrecht

Annette VogelsangJournalistin

Anja WartmannBeraterin für psych. Gesundheit

Bärbel WeichhausMediatorin, systemischer Coach, Prozess-beraterin

Marisa WenzelEthnologin, Trainerin für wertschätzende Kommunikation und Mediatorin

Oliver WinklerXxxxxx

Franz Wirtz Personalentwicklungsberater, Prozessberater, Coach und Trainer

Unsere Referent*innen

Klaus-Peter BeckerVerwaltungsfachwirt, freigestellter Personalrat der Stadt Osnabrück

Günter BraunerRechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeits-, Sozial- und Grundsicherungsrecht

Maren BullermannBR-Coach und Trainerin

Volker BuddenbergRechtsanwalt

Stefan ChatziparaskewasFachanwalt für Arbeitsrecht

Ufuk Deniz CiynakliAss. Jur., Rechtssekretär DGB Rechtsschutz

Aynur ErsinFachdozentin für Betriebsverfassungsrecht

Jana FreudenbergerFachdozentin für Betriebsverfassungsrecht

Wolfgang FritscheRechtsanwaltClemens Haardiek Fachdozent für Betriebs verfassungsrecht und Gesundheitsmanagement

Clemens HaardiekFachdozent für Betriebsverfassungsrecht und Gesundheitsmanagement

Lothar HavemannTrainer, Coach

Matthias JanssenFachdozent DRV

Tino JunghansFachanwalt für Arbeitsrecht, Teamleiter beim DGB Rechtsschutz GmbH

Marius KarowRechtsanwalt

Dr. Regina KempenDiplom-Psychologin

Kerstin KrämerGesundheitsmanagerin

Achim KutschkeFachanwalt für Arbeitsrecht

Harald LehningDipl.-Ing. Produktionstechnik, Fachkraft für Arbeitssicehrheit, langjährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter und Berater von BR Gremien

Maria LückRechtsanwältin

Winfried RosenbergerKompetenz in Bildung und Beratung

Wolfgang NafrothPR und Kommunikations beratung

Mark SchäferRechtsanwalt

Text?

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6968 Service // Allgemeine GeschäftsbedingungenService // Allgemeine Geschäftsbedingungen

4. Rücktritt durch ARBEIT UND LEBENDie Durchführung der Seminare und Lehrgänge ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. ARBEIT UND LEBEN behält sich das Recht vor, das Seminar oder den Lehrgang abzusagen, wenn die Anmeldungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Gründe und Ereignisse, wie z. B. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, die ARBEIT UND LEBEN nicht zu vertreten hat, befreien ARBEIT UND LEBEN für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Nicht entstandene Aufwendungen werden den Teilnehmenden in diesem Fall erstattet.

5. Fälligkeit der TeilnahmebeträgeJe nach Ausschreibung der Veranstaltung kann der Teilnahmebetrag neben den Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren auch Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren beinhalten. Der gesamte Teilnahmebetrag ist im Voraus entsprechend der Zahlungsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung fällig. Für die Fälligkeit der Teilnahmebeiträge bei Seminaren für die betriebliche Interessen-vertretung (gemäß § 37 Abs. 6 i.V. mit § 40 BetrVG) gelten abweichende Regelungen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten ist auf Antrag des Teilnehmers Ratenzahlung möglich. Eine Ratenzahlungsvereinbarung bedarf der Schriftform. Die Ratenzahlungsvereinbarung kann nur mit ARBEIT UND LEBEN getroffen werden. Lehrkräfte/DozentInnen sind zum Abschluss solcher Verein-barungen sind befugt. Gerät der der/die Teilnehmende oder der entsprechende Schuldner hinsichtlich des Teilnahmebetrags oder der Zahlung von Raten in Verzug, stehen ARBEIT UND LEBEN ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz zu.

6. Widerruf und Rücktritt des/der TeilnehmendenDen Teilnehmenden mit Verbrauchereigenschaft steht ein Widerrufrecht zu, sofern es nicht durch § 312 g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Widerruffrist beträgt 14 Tage und der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufbelehrung, jedoch nicht vor Vertrags-schluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf bedarf der Textform.

Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden ist bis zum Tag vor dem Beginn des Seminars oder Lehrgangs möglich. Die Rücktrittserklärung muss in Textform gegenüber ARBEIT UND LEBEN erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei ARBEIT UND LEBEN maßgeblich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AllgemeinesDie Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen, getragen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, seinen Mitgliedsgewerkschaften sowie Volks- und Heimvorlkshochschulen, ist eine nach dem Nds. Erwachsenenbildungsgesetz als förderungsberechtigt anerkannte Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen gesellschafts- und bildungspolitische Ziele sowie die schulische und berufliche Bildung. Wir sind eine gemeinnützig tätige Organisation und kein kommerzieller Bildungsanbieter oder Reiseveranstalter und arbeiten nicht gewinnorientiert.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen - der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e.V. - der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Mitte gGmbH - der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH - der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH - der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Süd gGmbH - der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Management- und Führungsholding gGmbH

Alle im Weiteren „ARBEIT UND LEBEN“ genannt.

2. TeilnahmevoraussetzungenAn Seminaren und Lehrgängen der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN kann grundsätzlich jede/jeder teilnehmen, die/der die erforderlichen Zugangsvoraus-setzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht. Werden die notwendigen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich ARBEIT UND LEBEN die fristlose Vertragskündigung vor.

3. AnmeldungAnmeldungen zu Seminaren (Veranstaltungen von bis zu fünf Tagen) oder Lehr gängen (Veranstaltungen von mehr als fünf Tagen) bedürfen der Textform. Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen sind einzuhalten.

Anmeldungen können wie folgt vorgenommen werden: a) per Post oder Fax b) per E-Mail c) über das Internet

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen an. Durch die textliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch ARBEIT UND LEBEN kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

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7170 Service // Allgemeine GeschäftsbedingungenService // Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Falle des Rücktritts entstehen dem/der Teilnehmenden folgende Kosten: - bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50,00 EUR Verwaltungspauschale - bei weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn: 50 % der Teilnahmebeträge

- bei Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung: 100 % der Teilnahmebeträge

Für Teilnehmende aus den Rechtskreisen SGB II/III, die gemäß § 45 SGB III bzw. §§ 81, 82 oder 131a SGB III an einer nach AZAV zugelassenen Maßnahme teilnehmen wollen, ist der Rücktritt kostenfrei, wenn ihnen die Förderung versagt wird.Abweichend von den vorgenannten Regelungen entstehen beim Rücktritt von Seminaren oder Lehrgängen, welche im Rahmen einer Bildungsurlaubsveranstaltung oder nach § 37 Abs. 6 BetrVG angeboten werden folgende Kosten:

- ab drei Wochen nach Anmeldung bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnahmebeiträge (max. 50,00 EUR) als Verwaltungspauschale

- bei weniger als zwei Monaten bis einem Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmebeträge

- bei weniger als einem Monat vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmebeträge

Der Nachweis, dass uns bei einer Bildungsurlaubsveranstaltung kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen unbenommen.

7 . Kündigung durch den/die TeilnehmendeLehrgänge mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten sind mit einer Frist von drei Monaten – tagesgenau ab dem Eingang der Kündigung – in Textform bei ARBEIT UND LEBEN ohne Angabe von Gründen kündbar. Für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages vorausbezahlte Teilnahmebeträge werden erstattet. Die Kündigung des Vertrages durch den/die Teilnehmende muss in Textform gegenüber ARBEIT UND LEBEN erfolgen. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht berech-tigt. Ein Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt von dieser Regelung unberührt.

8. Wechsel der Lehrenden / SeminarortARBEIT UND LEBEN behält sich einen Wechsel in der Person der jeweiligen Lehren-den vor. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträch-tigt wird, berechtigen der Wechsel des/der Lehrenden und/oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Teilnahmebeträge.

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen im Rahmen von Bildungs-urlaubsveranstaltungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Bildungsurlaubsveranstaltung nicht beeinträch-tigen. ImÜbrigen gelten die Vorschriften der §§ 651 a – 651y BGB.

9. Pflichten der TeilnehmendenDer/die Teilnehmende verpflichtet sich, die geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln, die für die Feststellung der Zugangsvorausset-zungen zum Seminar/Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzei-tig vorzulegen und die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmebeträge bleibt davon unberührt.

10. UrheberrechtDie Arbeitsunterlagen, die ARBEIT UND LEBEN den Teilnehmern zur Verfügung stellt, dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von ARBEIT UND LEBEN vervielfäl-tigt oder verbreitet werden. ARBEIT UND LEBEN behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung.

11. DatenschutzARBEIT UND LEBEN übermittelte Daten werden zu Verwaltungszwecken digital gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in vertraglich vereinbarten oder in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Bitte lesen Sie dazu auch unsere Daten-schutzerklärung (www.aul-projekte.de/service/datenschutz.html).

12. HaftungARBEIT UND LEBEN übernimmt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmenden während des Aufenthalts am Seminar-/Lehrgangsort keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbei-ter-/innen von ARBEIT UND LEBEN zurückzuführen sind.

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7372 Service // Rechtsgrundlagen und TeilnahmebedingungenService // Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusätzliche Informationen für die Anmeldung von Betriebsräten zu den Seminaren für die betriebliche Interessenvertretung

1. Freistellung Gemäß § 37 Abs. 6 i.V. mit § 40 Abs. 1 BetrVG; § 40 i.V. m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 46 Abs. 6 i.V. m. § 44 Abs. 1 BPersVG; § 19 i.V. m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO; § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX haben Betriebsrats- und Personalratsmitglieder sowie Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen das Recht zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Interessenvertretung für die Dauer erforderlicher Seminare von der Arbeit freizu-stellen sowie die mit dem Seminarbesuch verbundenen Kosten zu übernehmen. Lohn und Gehalt sind fortzuzahlen.

2. Anmeldung zu den SeminarenAnmeldungen zu Seminaren oder Tagungen bedürfen der Schriftform. Nach Beschluss des Gremiums und Information des Arbeitgebers bitte die Seminaranmeldung wie folgt an ARBEIT UND LEBEN schicken: a) per Post oder Fax b) per Mail c) über das Internet. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahme- und Zahlungs-bedingungen an. Durch die schriftliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch ARBEIT UND LEBEN kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Zur Absicherung der Kosten übernahme empfiehlt es sich, den Entsendebeschluss des Gremiums und die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers sowie evtl. Bestell- oder Auftragsnummern ebenfalls an ARBEIT UND LEBEN zu übermitteln.

3. Bestätigung durch ARBEIT UND LEBENARBEIT UND LEBEN bestätigt den Eingang mit der Anmeldebestätigung und weiteren Informationen zur Anreise, zum Seminarort usw. Grundlagen der Anmeldebestä tigung sind die Zahl der zur Verfügung stehenden TN-Plätze, die Reihenfolge des Eingangs und die gesetzliche Freistellung. Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen behält sich ARBEIT UND LEBEN die Absage von Veranstaltungen vor.

4. ZahlungsmodalitätenDie Rechnungen werden von ARBEIT UND LEBEN nach den Seminaren an die Interessenvertretung bzw. den Arbeitgeber versandt. Betriebsräte/Personalräte/MAV/SBV geben die Rechnung bitte mit der Aufforderung zur Zahlung an ihren Arbeitgeber weiter.

13. VersicherungsschutzBei Unfällen haftet ARBEIT UND LEBEN im Rahmen der gesetzlichen Unfallversiche-rung. Darüberhinausgehend sind die Teilnehmenden für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

14. NebenabredenNebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf Erfordernis der Textform selbst.

15. GerichtsstandGerichtsstand ist Hannover.

16. Salvatorische KlauselSofern eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechts-wirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.

17. Gültigkeit der TeilnahmebedingungenDiese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.01.2019. Die früheren Teilnahme-bedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Hinweis zu Seminargebühren Die in diesem Programm veröffentlichten Seminargebühren enthalten Umsatzsteuer auf Basis der aktuellen Umsatzsteuersätze von 19 % bzw. 7% sowie auf Basis der momentan gültigen Umsatzsteuergesetzgebung. Werden nach Veröffentlichung dieses Programms die Umsatzsteuersätze erhöht oder entfällt die Umsatzsteuerbefreiung für die Teile der Seminargebühr, die bisher umsatzsteuerbefreit sind, behalten wir uns eine entsprechen-de Anpassung der Seminargebühren vor.

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7574 Service // DatenschutzerklärungService // Informationen zu den Seminaren

Datenschutzerklärung

Die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen gGmbH mit den Gesell-schaften Mitte, Nord, Süd und Ost halten sich an die Bestimmungen der DSGVO.

Die für die Geschäftsentwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden (elektronisch) erfasst und gespeichert. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Nach §15 DSGVO haben sie das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten personen-bezogen Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzu lässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung können Sie auf unserer Homepage unter https://aul-nds.info/62/index.php?id=340 nachlesen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Informationen zu den Seminaren

Die in diesem Programm aufgeführten Seminare sind eine Auswahl aus unserem Gesamtprogramm 2018. Dieses kann aktuell abgerufen werden unter www.aul-nds.de

Kosten, Rechnungsstellung: Die ausgewiesene Teilnahmegebühr wird schriftlich in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine Tagungspauschale für die Tages- bzw. Mehrtagesseminare. Darin enthalten sind die Raummiete/Raummieten, Tagungstechnik und Verpflegungskosten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen fallen ggf. zusätz liche Übernachtungskosten an.

Inhouseangebote: Wir organisieren gern ein Inhouse-Seminar, wenn Sie ein individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot benötigen und Termin, Ort und Zeit selbst bestimmen möchten. Sie formulieren Ihre Wünsche und wir erstellen dann ein speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Seminarprogramm. Dabei können Sie entscheiden, ob das Seminar in Ihren Räum lichkeiten oder in einem passenden Tagungsort stattfinden soll. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Ein Anruf genügt.

Bildungsurlaube: Über dieses Programm hinaus möchten wir Sie auf unser Bildungsurlaubsprogramm hinweisen. Mit Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Eine Woche oder drei Tage lang lernen, neue Erkenntnisse gewinnen, zu einem selbst ausgewählten Thema – beurlaubt von der Arbeit, (daher übrigens der Name Bildungsurlaub – mit Erholungsurlaub hat er nichts zu tun) und unter Weiterzahlung des Gehalts. Das aktuelle Programm kann abgerufen werden unter www.aul-nds.de

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KONTAKTDATEN ARBEIT UND LEBEN KONTAKTDATEN ARBEIT UND LEBENBildungsvereinigungARBEIT UND LEBEN

Niedersachsen

BildungsvereinigungARBEIT UND LEBEN

Niedersachsen

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Wendet euch bitte bei allen Fragen, die die Seminare betreffen, an den Veranstalter, der für das gewünschte Seminar zuständig ist. Auch die Anmeldung bitte direkt per Brief, Fax oder E-Mail an diesen Veranstalter richten.

HANNOVER (Seminarnummern mit einem vorangestellten H bzw. NI)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gGmbH

Arndtstraße 20 | 30167 Hannover

Anmeldung und Information H bei Silvia Bohlinger

TEL 0511 12105-18 | FAX 0511 12105-30 | [email protected]

Anmeldung und Information NI bei Heike Peters

[email protected] | TEL 0511 12105-36 | FAX 0511 12105-30 

BREMERHAVEN (Seminarnummern mit einem vorangestellte HB)Bildungsgemeinschaft ARBEIT UND LEBEN Bremerhaven e. V

Hinrich-Schmalfeldt-Strasse 31 b | 27576 Bremerhaven

Anmeldung und Information bei Gerrit Annas

[email protected] | TEL 0471 92231-0 | FAX 0471 92231-17

OSNABRÜCK (Seminarnummern mit einem vorangestellte OS)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord gGmbH

August-Bebel-Platz 1 | 49074 Osnabrück

Anmeldung und Information bei Juliane Huesmann

[email protected] | TEL 0541 33807-1815 | FAX 0541 33807-1877

OLDENBURG (Seminarnummern mit einem vorangestellte OL)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord gGmbH

Klävemannstraße 1 | 26122 Oldenburg

Anmeldung und Information bei Patrick Fank

[email protected] | TEL 0441 92490-0 | FAX 0441 92490-18

GÖTTINGEN (Seminarnummern mit einem vorangestellte GÖ)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Süd gGmbH

Lange-Geismar-Straße 72/73 |37073 Göttingen

Anmeldung und Information bei Petra Köster

[email protected] | TEL 0551 49507-0 | FAX 0551 49507-25

BRAUNSCHWEIG (Seminarnummern mit einem vorangestellte BS)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH

Bohlweg 55 | 38100 Braunschweig

Anmeldung und Information bei Mike Hüdepohl

[email protected] | TEL 0531 12336-30 | FAX 0531 12336-55

SALZGITTER (Seminarnummern mit einem vorangestellte SZ)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH

Chemnitzer Straße 33 | 38226 Salzgitter

Anmeldung und Information bei Nina Gramer

[email protected] | TEL 05341 8844-50 | FAX 05341 8844-20

WOLFSBURG (Seminarnummern mit einem vorangestellte WOB)ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH

Burgallee 6 | 38446 Wolfsburg

Anmeldung und Information bei Inga Neubauer

TEL 05363 70840-0 | FAX 05363 70840-33 | [email protected]

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ANMELDEFORMULAR ARBEIT UND LEBENBildungsvereinigungARBEIT UND LEBEN

Niedersachsen

An die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN (Anmeldung bitte direkt an die zuständige Geschäftstelle senden, faxen oder mailen – Kontaktdaten siehe Seite 60/61)

Wir melden verbindlich die folgenden Kolleginnen und Kollegen für das nachstehend aufgeführte BR- /PR-Seminar an:

Der BR/PR, die MAV/SchwbV hat die entsprechende Beschlussfassung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG; § 40 i. V. m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 46 Abs. 6 i. V. m. § 44 Abs. 1 BPersVG; § 19 i. V. m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO; § 96 Abs. 4 und § 8 SGB IX vorgenommen und den Arbeitgeber unterrichtet. Der Arbeitgeber übernimmt die Gebühr.

Wir erkennen die Stornobedingungen an. Bei Abmeldungen werden folgende Kosten berechnet: Ab drei Wochen nach Anmeldung bis zu zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Basispreises (max. 50,- € als Verwaltungsgebühr). | Zwischen zwei Monaten bis einem Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Basispreises. – Nach weniger als einem Monat vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Basispreises.

SEM.-NR.:

THEMA:

TERMIN: ORT:

TEILNEHEMER: ÜBERNACHTUNG:

1: JA: ⃝ NEIN: ⃝2: JA: ⃝ NEIN: ⃝3: JA: ⃝ NEIN: ⃝4: JA: ⃝ NEIN: ⃝5: JA: ⃝ NEIN: ⃝

BETRIEB:

PLZ: ORT:

STRASSE:

TEL. BR/PR: FAX:

E-MAIL BR/PR

IMPRESSUM

HERAUSGEBER: ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen  KOORDINATION: Jutta Buchholz  REDAKTION: Jutta Buchholz, Juliane Huesmann, Dr. Petra Köster  BILDQUELLE TITEL: Fotolia #130072173 © YakobchukOlena  GESTALTUNG: Jalali + Jalali Visuelle Kommunikation DRUCK: Medienhochburg GmbH & Co. KG, 3.000 Exemplare STAND: Oktober 2019; Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten

ACHTUNG: Dies ist ein altes Impressum. Angaben bitte prüfen und ggf. aktualisieren.

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