Weitere Grundlagen der Verwaltungstätigkeit. Verwaltungstätigkeit Ermessen Polizeiliche...

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Weitere Grundlagen derWeitere Grundlagen derVerwaltungstätigkeitVerwaltungstätigkeit

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stäti

gke

itErmessenErmessen

Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Generalklausel

Besondere RechtsverhältnisseBesondere Rechtsverhältnisse

VerträgeVerträge

Pläne, Richtlinien, WeisungenPläne, Richtlinien, Weisungen

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ErmessenErmessen

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Warum Ermessen?Warum Ermessen?

Nahe ander Sache

Einzelfall-gerechtig-

keit

Flexibilität

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Art. 4 ANAGArt. 4 ANAGDie Behörde entscheidet, im Rahmen Die Behörde entscheidet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der der gesetzlichen Vorschriften und der Verträge mit dem Ausland, nach Verträge mit dem Ausland, nach freiem Ermessen über die Bewilligung freiem Ermessen über die Bewilligung von Aufenthalt oder Niederlassung...von Aufenthalt oder Niederlassung...

Art. 84 ErmessensausübungArt. 84 ErmessensausübungIm Rahmen dieses Gesetzes entscheiden die Im Rahmen dieses Gesetzes entscheiden die zuständigen Behörden vorbehältlich der ge-zuständigen Behörden vorbehältlich der ge-setzlichen Vorschriften und der Verträge mit setzlichen Vorschriften und der Verträge mit dem Ausland nach pflichtgemässem Ermessen. dem Ausland nach pflichtgemässem Ermessen. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen Sie berücksichtigen dabei die persönlichen Verhältnisse der Ausländerinnen und Auslän-Verhältnisse der Ausländerinnen und Auslän-der und treffen die zur Wahrung der öffentli-der und treffen die zur Wahrung der öffentli-chen Sicherheit und Ordnung notwendigen chen Sicherheit und Ordnung notwendigen Massnahmen.Massnahmen.

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Art. 9 FR Verw.Rtspflge Bei der Ausübung ihres Ermessens richtet sich die Behörde nach objek-tiven und vernünftigen Kriterien. Sie wählt die den Umständen am besten angepasste Massnahme.

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AuswahlermessenAuswahlermessenArten desArten desErmessensErmessens

RechtsfolgeermessenRechtsfolgeermessen

TatbestandsermessenTatbestandsermessen BeurteilungsspielraumBeurteilungsspielraum

Art. 9 Datenschutzgesetz

2 Ein Bundesorgan kann zudem die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben,soweit: a. es wegen überwiegender öffentli-

cher Interessen, insbesondere der inneren oder äusseren Sicherheit der Eidgenossen-schaft, erforderlich ist;

Enteignungsgesetz Art. 2Der Bund kann das Enteignungsrecht selbst ausüben oder es an Dritte übertragen.

Art. 25 RPG FR1 Die Direktion kann mit vorheriger Zustim-

mung des Staatsrates einen kantonalenNutzungsplan erstellen im Hinblick auf:

BGE 125 II 225

Bei der richterlichen Prüfung der für und ge-gen die Einsicht sprechenden Gründe ist den verantwortlichen Behörden ein gewisser Be-urteilungsspielraum zuzugestehen, in den weder die Eidgenössische Datenschutzkom-mission noch das Bundesgericht einzugrei-fen hat. Es geht darum, die Begriffe der über-wiegenden öffentlichen Interessen und der in-nern oder äussern Sicherheit der Eidgenos-senschaft im entsprechenden Sachzusam-menhang zu konkretisieren und auf beson-dere Interessen auszurichten.

GESETZüber den Erwerb des Landrechtes des

Kantons Uri

Artikel 10Die kantonale Einbürgerungstaxe beträgt mindestens Fr. 500.— für Schweizerbürger

und Fr. 1 000.— für Ausländer. Die jeweilige Höhe derselben wird

durch den Landrat unter Berücksichtigung aller Verhältnisse

nach freiem Ermessenfestgesetzt.

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Bedeutung des ErmessensBedeutung des ErmessensBeispiel:Beispiel:

Auswahl vonAuswahl vonPicassobildernPicassobildernfür Ausstellungfür Ausstellung

Auftrag an Auftrag an Museumsdirektor:Museumsdirektor:

FolgendeFolgende EntscheidvariantenEntscheidvarianten

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Blaue PeriodeBlaue Periode

Mère et Mère et Enfant 1902Enfant 1902

SelbstportraitSelbstportrait19011901

CelestinaCelestina19041904

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Lebensphasen von PicassoLebensphasen von Picasso

•Tête de femme1935

•Selbstportrait1972

•Femme auChapeau 1962

•Le Picador1888

•Maison surColline 1909

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Guernica 1937Guernica 1937

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ErmessenErmessen

Abgrenzung vonAbgrenzung vonZuständigkeitenZuständigkeitenKompetenzdelegationKompetenzdelegation

Raum wertfreierRaum wertfreierEntscheidungEntscheidung

Nicht voraussehbareNicht voraussehbareEntscheidungEntscheidung

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GesetzGesetz GesetzGesetzErmessenErmessen

ErmessensErmessens-überschrei-tung

PraxisPraxis

WillkürWillkürRechtsfolge-,Rechtsfolge-,AuswahlermessenAuswahlermessen

GESETZüber den Erwerb des Landrechtes des

Kantons Uri

Artikel 10Die kantonale Einbürgerungstaxe beträgt mindestens Fr. 500.— für Schweizerbürger

und Fr. 1 000.— für Ausländer. Die jeweilige Höhe derselben wird

durch den Landrat unter Berücksichtigung aller Verhältnisse

nach freiem Ermessenfestgesetzt.

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GesetzGesetz

UnbestimmterUnbestimmter Rechtsbegriff

BeurteilungsspielraumBeurteilungsspielraum

Delegation durch Aus-legungsinstanzlegungsinstanz

Tatbestands-Tatbestands- ermessenermessen

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ErmessenErmessen undundGewaltenteilungGewaltenteilung

Verwaltungsgericht – Verwaltungsbeschwerde:Verwaltungsgericht – Verwaltungsbeschwerde:Einrede der UnzweckmässigkeitEinrede der Unzweckmässigkeit

Bundesgericht keine Einrede der Unzweckmässig-Bundesgericht keine Einrede der Unzweckmässig-keitkeit

Art. 95 Schweizerisches RechtMit der Beschwerde kann die Verletzung

gerügt werden von:a. Bundesrecht;b. Völkerrecht;

c. kantonalen verfassungsmässigen Rechten;

d. kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger

und Bürgerinnen und über Volkswahlen und -abstimmungen;

e. interkantonalem Recht.

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Kriterien: Kriterien: unbestimmte Rechtsbegriffeunbestimmte Rechtsbegriffe

VerfahrenVerfahren

Art. 9Art. 9 FR Verw.RechtspflegeFR Verw.Rechtspflege Bei der Ausübung ihres Ermessens Bei der Ausübung ihres Ermessens richtet sich die Behörde nach objek-richtet sich die Behörde nach objek-tiven und vernünftigen Kriterien. Sie tiven und vernünftigen Kriterien. Sie wählt die den Umständen am besten wählt die den Umständen am besten angepasste Massnahme. angepasste Massnahme.