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Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft

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Universität Nürnberg-Erlangen 24.10.2008

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Wem gehört Wissen?

Zur Vereinbarkeit von Wissensökonomie und

Wissensökologie

Rainer KuhlenGerman UNESCO Chair in Communications

Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz - Deutschland

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Commons

Wem gehört Wissen? Wem Information?

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Wem gehört Wissen?

„Everyone says that the ownership and control of information is

one of the most important forms of power in contemporary society …

. It is intellectual property, not the regulation of cyber-smut, that

provides the key to the distribution of wealth, power and access in

the information society.

The intellectual property regime could make - or break - the

educational, political, scientific and cultural promise of the Net.”

J. Boyle: A politics of intellectual property: Environmentalism for the net? (

http://www.law.duke.edu/boylesite/intprop.htm )

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Wem gehört Wissen?

Ideen, Fakten, Theorien, … sind grundsätzlich frei (können auch

nicht für sich geschützt werden)

Geschützt sind die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien, … in

einer wahrnehmbaren und kommunizierbaren Form darstellen

Ein Urheberrechtsschutz bezieht sich nicht auf die Werke in ihrer

materiellen Gestalt, sondern nur auf die Werke, sofern sie Ideen,

Fakten, Theorien transportieren

Wissen Informationsprodukte

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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?

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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?

In juristischer Hinsicht ist es eindeutig,

„....that ideas and facts of themselves cannot be

protected“

aber

„the architecture or structure or way in which

they are presented can be. It is therefore not

enough to point to ideas or facts ... that are to be

found in HBHG [das Gral-Buch] and DVC [das da-

Vinci-Code-Buch von Brown].“

It must be shown that the architecture or

structure is substantially copied.“ http://www.hmcourts-service.gov.uk/images/judgment-files/baigent_v_rhg_0406.pdf

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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?

Übernahme von Ideen erlaubt, wenn sie zur Entwicklung neuer eigenständiger Werke führen

Der Vorwurf des Plagiatswurde letztlich zurückgewiesen. Die Entlehnungen

bzw. wörtliche Wiedergaben einiger Stellen aus Browns Buch rechtfertige in

einer fiktionalen Umgebung nicht den Vorwurf der Copyright-Verletzung. Es

seien, legitimerweise nur einige Ideen und „Fakten“ übernommen worden.

Judge Peter Smith J hat in seiner Urteilsbegründung selber einen geheimen Code über kursiv geschriebene Buchstaben eingebaut - http://www.nytimes.com/2006/04/27/books/27code.html gelöst unter: http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/4953948.stm

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Wem gehört Wissen?

Wissen ist frei und frei verfügbar.

Wissen kann niemandem gehören, ebenso wenig wie die Luft

niemandem gehören kann.

Wissen, in der klassischen Formulierung von Thomas Jefferson,

eignet sich nicht für Eigentum.

Verfügbar ist Wissen allerdings nur dann, wenn man Zugriff auf

die Wissen repräsentierenden Informationsprodukte hat.

Wissen ein Commons, ein Allmende-Gut

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Wem gehört Wissen?

Wissen ist frei und frei verfügbar.

Wissen kann niemandem gehören, ebenso wenig wie die Luft

niemandem gehören kann.

Wissen, in der klassischen Formulierung von Thomas Jefferson,

eignet sich nicht für Eigentum.

Verfügbar ist Wissen allerdings nur dann, wenn man Zugriff auf

die Wissen repräsentierenden Informationsprodukte hat.

Wissen ein Commons, ein Allmende-Gut

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Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?

Commons

LuftWasserfossile Brennstoffeder öffentliche RaumWissen….

ist unveräußerliches öffentliches Eigentum

private Rechte zu Nutzung des Commons

aber

aberüber Kompensationsleistungen

zugunsten der Allgemeinheit

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Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?

private Rechte zu Nutzung des Commons

aberüber Kompensationsleistungen

zugunsten der Allgemeinheit

Beispiel Ölunter der irreversiblen

Verwaltung eines National Oil Trust (Alaska

Permanent Fund - APF)“common heritage rights of

ownership of oil”

25 % ausgeschüttet an die Einwohner Alaska,

ca. $ 2.000 in 2007

75 % für Straßen, Ausbildung und andere

soziale Dienste

http://www.earthrights.net/docs/oilrent.html

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Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?

private Rechte zu Nutzung des Commons

aberüber Kompensationsleistungen

zugunsten der Allgemeinheit

Beispiel Luft Vorschlag für einen EU Sky Trust

Reorganisation des CO2-Emissionshandels

Gedeckelt werden die Emissionen und ausgeschüttet wird an die BürgerInnen. … . Denn es sind die BürgerInnen, die allesamt die

gleichen Anspruchsrechte zur Nutzung der Atmosphäre haben. … . Davon zahlen die BürgerInnen als Konsumenten dann höhere

Preise für energieintensive Produkte und Dienstleistungen. [Wer wenig verbraucht , hat einen Nettogewinn.]

http://www.boell.de/alt/downloads/oeko/EU_Sky_Trust_deutsch.pdf

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Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?

private Rechte zu Nutzung des Commons

aberüber Kompensationsleistungen

zugunsten der Allgemeinheit

Beispiel Wissen

bislang weitgehend private Aneignung der Rechte über Verträge - nicht nur ohne

Kompensation, sondern durch öffentlich Zusatzleistungen

komplizierter, da es sich hier nicht um ein nicht-

erneuerbares Commons handelt

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Wer oder was reguliert Wissen?

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Wer oder was reguliert Wissen?

Umgang mit Wissen

und Information

law

code

norms market

Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006

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Starke IPR-Re-

gulierungen

Schwache IPR-

Regulierungen

[ bezüglich Recht und Technik (Code)Markt und Normen ]

Wissensökonomie

Wissensökologie

Verknappungsstrategienverwertungs-orientiert

private Aneignung des Gewinnshohe Produktivität

ÖffnungsstrategienLangzeitsicherung

Anreicherung des CommonsOpen Innovation

entwicklungs-orientiert

[ bezüglich Recht und Technik (Code)Markt und Normen ]

Wer oder was reguliert Wissen?

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Von den zwei Informationsmärkten

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proprietäre kommerzielle Verwertungsmärkte

öffentliche freie Austauschmärkte

Handel mit Waren

Objekte

Teile des Commons

Objekte

reklamiert als

Private Eigentumsrechte

verbleibt als

Eigentum im Commons

Wer oder was reguliert Wissen?

Von den zwei Informationsmärkten

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22Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

Von den zwei Informationsmärkten

Private Eigentumsrechte Eigentum im Commons

exklusiver kommerzieller Nutzungsrechte

mit der Konsequenz

Entschädigung an die Öffentlichkeit

undmit der Konsequenz

der vielfältigen Verknappung

und

Möglichkeit der Entwicklung

freie Nutzung einfache kommerzielle

Nutzungsrechte

mit der Konsequenz

Wer oder was reguliert Wissen?

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23Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

Von den zwei Informationsmärkten

proprietäre kommerzielle Verwertungsmärkte

öffentliche freie Austauschmärkte

Handel mit Waren

Objekte

Teile des Commons

Objekte

reklamiert als

Private Eigentumsrechte

verbleibt als

Eigentum im Commons

exklusiver kommerzieller Nutzungsrechte

mit der Konsequenz

Entschädigung an die Öffentlichkeit

undmit der Konsequenz

der vielfältigen Verknappung

und

Möglichkeit der Entwicklung

freie Nutzung einfache kommerzielle

Nutzungsrechte

mit der Konsequenz

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Modell der kommerziellen

Verwertungsmärkte

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über Steuergelder

finanziert

sekundärer Retailmarkt

über Steuergelder

finanziert

primärer Verlaufsmarkt: Bibliotheken

über Steuergelder

finanziert

25

In Anlehnung an: Open Access - die Revolution im wissenschaftlichen Publizieren? Vortrag von Dr. Rafael Ball im Rahmen des FZJ-Kolloquiums am 30. April 2003http://www.fz-juelich.de/zb/datapool/page/534/Vortrag%20Open%20Access.pdf

Klassisches Verwertungsmodell der Wissenschaftsverlage

Autor/Urheber in Bildung und Wissenschaft

über Steuergelder

finanziert

nutzt personelle und technische

Infrastruktur

über Steuergelder

finanziert

stellt Wissen in

Werken dar

Stellt Werke i.d.R. kostenlos den Verlagen

bereit

über Steuergelder

finanziert

zahlt für Publi-kation oft

Druckzuschüsse

Commonsöffentlich finanziert

privat angeeignet

über Steuergelder

finanziert

Peer Review durch

Wissenschaftler

tritt i.d.R. alle Verwertungs-

rechte den Verlagen ab b

Werke werden von Verlagen aufberei-tet und öffentlich

zugänglich gemacht

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Marktversagen

Rigoroses Ausnutzen der

Monopol-situationen

Monopole der Anbieter

und der Produkte

vor allem bezüglich der Transaktionskosten

der technologischen und methodischen Innovationen

vor allem der Geschäfts- und Organisationsmodelle

Verknappung

Preispolitik Technik (DRM)

Umwandlung des Urheberrechts in ein

Verwerterrecht

Unzureichendes Aus-nutzen der Potenziale der

IKT

IKT= Informations- und Kommunikationstechnologien

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Der weltweit operierende Konzern

mit 36.000 Beschäftigten steigerte seinen Umsatz 2005

um 7 % auf 7,54 Milliarden €, den

Gewinn vor Steuern um 9 % auf 1,02

Milliarden € und die Kapitalverzinsung pro

Aktie um 11 %.

Informationsökonomisches – Verknappung, Verwertung

Gewinn nach Steuern zwischen 20 und 30%

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Eine Geschichte der fortschreitenden Privatisierung und

Kommerzialisierung von Wissen und Information, d.h. der

Umwandlung von öffentlichen Gütern in private.

Rechte der Urheber an elektronischen Publikationen werden

mit Blick auf die Verwertung zu Rechten der Verwerter

Transformation der Rechte

mit der Konsequenz der Verknappung

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Übertragung der Verwertungsrechte – Einräumung von Nutzungsrechten

Der bisherigen Geschäftspraxis der Informationswirtschaft liegt zugrunde, dass die Verwertungsrechte der Urheber per Vertrag

den Vertretern der Kultur-/Informationswirtschaft (nun als Nutzungsrechte) überlassen werden.

Können/dürfen durch die Überlassung von Nutzungsrechten

Eigentumsrechte an einem Commons entstehen?

Mit dem Anspruch exklusiver Nutzung – d.h. dem Recht,

andere von der Nutzung auszuschließen das ist ein

klassisches

Eigentumsrecht.

aber

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Aktuelle (urheberrechts-verursachte) Probleme

beim Umgang mit Wissen und Information

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als Ergebnis des „Ersten“ und „Zweiten Korbs“ – Gesetz geworden 2003 bzw. Anfang 2008

Aktuelle Probleme beim Umgang mit elektronischen Publikationen

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen§ 53a Kopienversand auf Bestellung§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive

§ 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen

§ 31a UrhG Unbekannte Nutzungsarten: Archivregelung

Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln

§ 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k

§ 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)

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Urheberrecht - 2. Korb – Probleme für Bildung und Wissen-schaft – Schranke in § 52a für Unterricht und Forschung

nur kleine Teile eines Werkes

nur für die Nutzung IM Unterricht

nur für die bestimmt abgegrenzten

Teilnehmer von Kursen

für die Nutzung genau definierter

Forschungsgruppen

befristet bis Ende 2006 –verlängert bis 2008 (?)

ohne direktes oder indirektes kommerzielles

InteresseNutzung in Schulen nur

mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber

Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in

Filmtheatern

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Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken

nur von speziellen Leseplätzen in der

Bibliothek

nur ohne direktes oder indirektes kommerzielles

Interesse

Nutzung muss vergütet werden (über

Verwertungsgesellschaften)

kein Zugang (auch kein geschützter) aus dem Campus, aus einer Schule

geschweige denn von zu Hause

nicht in Bildungseinrichtungen

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Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand

nur Einzelbestellung

nur kleine Teile

Versand via klassischer Post oder

FaxElektronischer Versand nur als grafische Datei

Elektronischer Versand ist in keiner Form erlaubt, wenn kommerzielle Inhaltsanbieter

selber auf den Endkundenmärkten mit entsprechenden Angeboten tätig sind (wie z.B.

Science Direct/Elsevier)

Rückkehr zur klassischen analogen

Fernleihe

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Verknappung – Verunsicherung – Verzicht -

Beispiele

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Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1

Wissenschafts-zentrum

mit urhr-geschütztem

Material

eReaderfür

summer school

erlaubt wegen § 52a

verboten wegen § 53a

Aktions-bündnis

Biblio-thek

mit Passwort

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Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1

Wissenschafts-

zentrummit urhr-

geschütztem Material

eReaderfür

summer school

erlaubt wegen §

52a

verboten wegen §

53a

Aktions-bündnis

Biblio-

thek

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Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1

Wissenschafts-

zentrummit urhr-

geschütztem Material

eReaderfür

summer school

erlaubt wegen §

52a

verboten wegen §

53a

Aktions-bündnis

Biblio-

thek

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Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1

Wissenschafts-zentrum

mit urhr-geschütztem

Material

eReaderfür

summer school

erlaubt wegen § 52a

verboten wegen § 53a

Aktions-bündnis

Biblio-thek

Ergebnis

die Vorsicht siegt: gemischter Reader, klassische Kopien und einige eTexte

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Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 2

Wissen-schaftler

Begutachtung eines DFG-Antrags

Ergebnis

?

3 in der UB

4 über das Web

5 über Order

subito über kommerzielle Anbieter – auch als eText

nur über hard copybis zu 3 Wochen

Lieferfristzwischen €38 und 64

Einsicht nur der 7 aus UB

und Web

nachgewiesene Literatur

Einsicht von 12 Referenzen

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Hochschul-lehrer

mit Teilen urhr-geschützten

Materials

Powerpointsfür

Auszubildende

dennoch erlaubt, wenn

ordentlich zitiert, durch § 51 Zitatrecht?

verboten, wenn Wegfall von §

53a

MPI-Geistiges Eigentum

mit Passwort

wäre ja eine öffent-liche Zugänglich-machung (§ 19a)

aber öffentliche

Zugänglich-machung dort nicht erwähnt

?

Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 3

derzeit - bis Ende 2008) erlaubt

durch § 52a UrhG

vermutlich doch verboten (???)

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42Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

Alternativen

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Verkauf, Lizenzvon Informations-

objekten

Kommerzielle Verwertung

Freeconomics

Verfahren der Öffentlichmachung von Informationsobjekten

Tausch-börsen

Open Access

Informationsobjekte frei

Rendite nur über Mehrwerte, Zusatz-

leistungen oder assoziierte oder Nebenprodukte „Google“- Dienste

Creative Commons

ohne monetäre Kosten für Nutzer

Alternativen

• Aufbereitung/Metadaten• Hypertextifizierung• Dossiers, Summaries• Werbung/Marketing• Organisation des Reviewing• Organisation der OA Institutional Repositories …..

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Open AccessDienste/Leistungen

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e-Print-ServerBeispiel Physik: http://arxiv.org/

Direkt-/Primär-/Sekundärpublikation auf eigener WebsiteBeispiel: http://www.kuhlen.name/

Primärpublikation in (derzeit 3686) Open-Access-Zeitschriften (Stand 091008) - http://www.doaj.org/Impact-factor: Open Citation Project: http://opcit.eprints.org/oacitation-biblio.html

Sekundärpublikationen in Open-Access-Repositories und OA-PlattformenOpenDoar: http://www.opendoar.org/Erfolgsfaktoren (CIRSS-Report): https://www.ideals.uiuc.edu/bitstream/2142/8981/5/Palmer%20et%20al%20Mellon%20Report.pdf

Open-Access-UniversitätsverlageAG der Univ-Verlage http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/portale/ag_univerlage/openaccess.htmlBeispiel: http://cmslib.rrz.uni-hamburg.de/hamburg-up/content/home.xml

Open Access - Initiativen - Publikationsformen

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Open-AccessModellüberlegenheit

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Alle Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open Access

Senkung von Transaktionskosten

Volkswirtschaftlicher Nutzen durch freie (auch gebührenfreie) Nutzung

Höherer Verbreitungsgrad

Höherer Zitierungsgrad der Arbeiten und höherer Impact-Faktor der OA-Medien

Höhere Publikationswahrscheinlichkeit für jüngere Wissenschaftler

Aber:

OA - das elektronischen Räumen angemessene Publikations- und

Nutzungsmodell

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Die Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open AccessAber:

Die objektiven Gründe zählen – zumindest für eine geraume Zeit – im

Wissenschaftssystem nicht unbedingt

Das gegenwärtige kommerzielle Publikationssystem ist ein Hierarchie-,

Reputations- und damit Macht-Sicherungsinstrument für bestehende

kontraproduktiv gewordene Wissenschaftsstrukturen

OA - das elektronischen Räumen angemessene Publikations- und

Nutzungsmodell

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Alles geht in Richtung Publikationsformen im Open-Access-Paradigma

Modelle im Open-Access-Paradigma

Golden roadPrimärpublikation in speziellen

Open-Access-Zeitschriftenbzw. in hybriden Zeitschriften

(halb freie, halb gebührenpflichtige Nutzung)

Auch Modell für Verlagswirtschaft?

Erste HinweiseSpringer Open Choice Modellhttp://www.springer.com/open+choice?SGWID=0-40359-0-0-0

Verdichteter HinweisSpringer Science+Business Media vereinbart Oktober 2008 Kauf von BioMed Central Group (www.biomedcentral.com)http://www.fachzeitungen.de/pressemeldungen/springer-erwirbt-biomed-central-group-10610/

trotzdem:

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mittelfristig:

Alles geht in Richtung Publikationsformen im Open-Access-Paradigma

Green roadSekundärpublikation (nach/oder

ohne eine Embargofrist) in Open-Access-Repositories – bislang in erster Linie von den Bibliotheken

betrieben

Auch Modell für Verlagswirtschaft?

Skepsis von Seiten der Verlagswirtschaft - STM – Brussel Declaration http://www.stm-assoc.org/brussels-declaration/

mehr oder weniger geduldet – Praxis Elsevier (aber nicht in der Originalpublikationsversion)

könnte durchgängiges Public-Private-Geschäftsmodell werden

Wirtschaft zuständig für Technik und Bereitstellung – Bibliotheken

für Contentaufbereitung/Metadaten

Modelle im Open-Access-Paradigma

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51Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

Freeconomics-Modelle einer commons-based economy

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Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

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Open-Access-Publikationen als Marketing-Instrument für den

Anbieter, den Verlag, insgesamt bzw. für das jeweilige konkrete

Informationsobjekte, das frei gestellt wird, aber ergänzend auch

gegen Entgelt kommerziell erworben werden kann.

Geschäftsmodelle – Paralleles Marketingmodell

kommerziell

frei

Stand 13.10.2008

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Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

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Die Basisinformation wird auch von den kommerziellen Anbietern frei

zur Verfügung gestellt

bzw. wird zeitgleich von nicht-kommerziellen Open-Access-Anbietern

bereitgestellt..

Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage

Die mehrwerterzeugende Aufbereitung führt zu Produkten, die als

Ware wie andere gehandelt werden können.

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hypertextuelle Verlinkung mit anderen Ressourcen (so wie jetzt schon bei CrossRef),

kollaborative Dienste im Web 2.0-Paradigma

vertikale Kompilation thematisch zusammengehöriger Wissensobjekte bzw.

(zeit)horizontale Kompilation von Wissensobjekten über einen definierten Zeithorizont (vergleichbar den traditionellen State-of-the-

Art-Berichten)Werbung (?)

über innovative Mehrwerte, komparativ gegenüber der Bereitstellung

der Basisinformation, wie z.B. über

Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage

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Wem gehört Wissen? Wissensökonomie und Wissensökologie 24.10.08

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Kommerzielle Anbieter, Verlage, für Aufbau und Betrieb der

öffentlichen Open-Access-Repositories, z.B. der Bibliotheken oder

Fachgesellschaften, per Vertrag zuständig

Finanzierung und Betrieb nach einem Public-Private-Partnership Modell

Öffentliche Institutionen (Bibliotheken) zahlen den Verlagen die

Kosten für die Produktion von Primärpublikationen (in erster Linie

Zeitschriften)

die Öffentlichkeit trägt die Kosten

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SchlussfolgerungenThesen

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Konsequenzen für die Märkte für elektronische Publikationen

im Wissenschaftsbereich

Scheinbar paradoxe These:

„Je freier der Zugriff zu Wissen und Information gemacht wird, umso höher ist dieWahrscheinlichkeit, dass auch in der Wirtschaft damit verdient werden kann.“

Schlussfolgerungen

anders:Geschäfts- und Organisationsmodelle der Informations-wirtschaft werden in der Wissenschaftskommunikation nur unter Anerkennung des Open-Access-Paradigma möglich sein.

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Schlussfolgerungen

langfristig

eine (tendenziell vollständige) Entwicklung der Informationswirtschaft in Richtung einer „commons-based-economy“ – Commons, aber mit Vergabe privater Lizenzrechten

ein Überdenken/ein Infragestellen des kommerziellen Markt-Primats für den Umgang mit Wissen und Information

alternativ: eine vollständige Übernahme des Publikationsgeschehens in den Bereich des Commons ohne Lizenzierung privater Rechte

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Schlussthese - negativ – zur Diskussion

Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die

Sicherung der Eigentumsverhältnisse von bestehendem Wissen

und Information zu kümmern

bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen,

als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuem

Wissen begünstigen, und um die Nachhaltigkeit von Wissen, die

zukünftigen Generationen den Zugriff auf das Wissen unserer

Gegenwart

sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen,

kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung.

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Schlussthese - positiv– zur Diskussion

Gesellschaften, die in der Lage sind, ihre Wissenswirtschaft nach

Prinzipien einer Wissensökologie zu organisieren

Nachhaltigkeit – Sicherung des Commons Wissen

intergenerationelle Gerechtigkeit

globaler Ausgleich

Kompensation für private Nutzungsrechte am Commons Wissen

haben ökonomische, wissenschaftlichen politischen kulturelle und

gesellschaftliche Entwicklungsperspektiven

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Diskussion

Folien unter www.kuhlen.name/

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CC als Möglichkeit,

informationelle Autonomie/

Selbstbestimmung von Autoren

zurückzugewinnen

im Rahmen des

Urheberrechts, aber mit

Verzicht auf einige

Verwertungsrechte

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Wem gehört Wissen?

Brief Thomas Jefferson an Isaac McPherson, Monticello

13.8.1813:

„If nature has made any one thing less susceptible than all others

of exclusive property, it is the action of the thinking power called

an idea, which an individual may exclusively possess as long as he

keeps it to himself; but the moment it is divulged, it forces itself into

the possession of every one, and the receiver cannot dispossess

himself of it. Its peculiar character, too, is that no one possesses the

less, because every other possesses the whole of it.

He who receives an idea from me, receives instruction himself

without lessening mine; as he who lights his taper at mine,

receives light without darkening me.”