Wertschwankungsreserven

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1. Mai 2006 BVG-Apéro, Bern 1 Wertschwankungsreserve n Methodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV Philipp Rohrbach Aufsicht Berufliche Vorsorge Bundesamt für Sozialversicherung

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Wertschwankungsreserven. Methodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV. Philipp Rohrbach Aufsicht Berufliche Vorsorge Bundesamt für Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlagen. Art. 48e BVV 2 (Art. 65b BVG) Regeln zur Bildung der WSR im Reglement Grundsatz der Stetigkeit - PowerPoint PPT Presentation

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WertschwankungsreservenMethodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV

Philipp RohrbachAufsicht Berufliche VorsorgeBundesamt für Sozialversicherung

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Gesetzliche Grundlagen

Art. 48e BVV 2 (Art. 65b BVG) Regeln zur Bildung der WSR im Reglement Grundsatz der Stetigkeit

Art. 47 Abs. 2 BVV 2 Swiss GAAP FER 26 zwingend

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Swiss GAAP FER 26

Grundsätze True and fair view Keine Positionen mit Glättungseffekt

→ WSR bildet einzige Ausnahme !

Bewertungsgrundlagen für Aktiven und Passiven sind stetig anzuwenden und offen zu legen

Marktwertprinzip

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Bildung WSR für die den Vermögensanlagen zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken

Bestimmung WSR basiert auf finanzökonomischen Überlegungen und aktuellen Gegebenheiten

Aktuelle Gegebenheiten Kapitalmarktentwicklung? Allokation der Vermögensanlagen Anlagestrategie? Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der

technischen Rückstellungen? Angestrebtes Renditeziel Sicherheitsniveau

Ziffer 15 Swiss GAAP FER 26

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Interpretation von Ziffer 15

“Finanzökonomische Überlegungen“ Was bedeutet dieser Begriff?

“Allokation der Vermögensanlagen“ Als Hinweis auf Diversifikationseffekt bzw.

Korrelationen zu verstehen? “Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals“

Als Hinweis auf Integration der versicherungstechnischen Risiken zu verstehen?

“Renditeziel“ WSR als Zinsdifferenzreserve?

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Bestimmung des Zielwertes Der Zielwert ist die Sollhöhe der WSR

Keine Bandbreite

In der Verantwortung des Stiftungsrates Beratung durch Experten oder Investment-Controller

Experte äussert sich im Bericht zu WSR Sowohl zum Soll- wie zum Ist-Wert (Risikofähigkeit)

Keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich Methodik Zielwert ist kein Instrument der Bilanzpolitik

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Methoden in der Praxis

Pauschalmethode

vs.

Finanzökonomische Methoden

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Pauschalmethode Für jede Anlagekategorie wird ein pauschaler

Prozentsatz festgelegt(→ Grundsatz der Stetigkeit!)

Zielwert = Σ Gewicht * Satz(→ Δ Zielwert nur durch Portfolioumschichtungen)

Hauptprobleme! Korrelationen bleiben unberücksichtigt! Ungenügender Einbezug der tatsächlichen

Schwankungsbreiten (durch Schätzung oder Simulation)

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Weitere problematische Punkte

Homogenität der Risikokategorien Änderung der Pauschalsätze bedarf Reglementsänderung Einbezug der “aktuellen Gegebenheiten“

? Kapitalmarktentwicklung? Allokation der Vermögensanlagen? Anlagestrategie? Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der

technischen Rückstellungen? Angestrebtes Renditeziel? Sicherheitsniveau

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Ausweis in der Jahresrechnung Pauschalsätze sind offen zu legen Allfällige Änderungen der Pauschalsätze sind

auszuweisen (Offenlegung der Auswirkung oder Restatement bezüglich Zielwert)

Aus Ziffer 19 FER 26 [Anhang] ggf. Informationen zu: Bestimmungsprozess der Pauschalsätze (Hinweise auf

Methodik bei analytischer Bestimmung) Benchmarks Fremdwährungsrisiken Gegenparteirisiken Berücksichtigung der Korrelationen Zeithorizont für die Pauschalsätze …

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Fazit: Pauschalmethode

Zweckmässigkeit und Zulässigkeit der Pauschalmethode ist abhängig von der Interpretation von Ziffer 15 FER 26 (insbesondere “aktuelle Gegebenheiten“)

Aufsicht lässt Pauschalmethode zu Finanzielle Sicherheit der Einrichtung steht

im Vordergrund – Verantwortung beim Stiftungsrat

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Finanzökonomische Methoden

→ VaR-basierte Methoden→ (Optionsbasierte Methoden)

Zielwert wird über einen Algorithmus bestimmt (Stetigkeit der Prozedur!) Parameter (z.B. Konfidenzniveau)

Stetigkeit!

Variablen (z.B. Volatilität einzelner Risikokategorien) Marktbedingt (Δ Zielwert nur durch Δ Variablen)

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Ausweis in der Jahresrechnung

Prozedur (Formeln) Werte der Parameter Werte der Variablen→ Bestimmung des Zielwerts muss für den

“kundigen“ Leser nachvollziehbar sein→ Erfüllung des true and fair view Grundsatzes

wird durch Revisionsstelle bestätigt (Relevanz, Wesentlichkeit, Verlässlichkeit etc.)

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Fazit: Finanzökonomische Methoden

Weitestgehende Wahlfreiheit bezüglich Algorithmen und Werte der Parameter

Aufsicht macht keine Zweckmässigkeitsprüfung

Verantwortung beim Stiftungsrat – analog Pauschalmethode

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Ausblick aus Sicht der Aufsicht

2006: Erfahrungen sammeln (sowohl bezüglich WSR wie FER 26)

Laufende Analyse der Reglemente und Jahresrechnungen

Beurteilung von generellen Fragen bezüglich WSR (z.B. Leistungsverbesserungen bei eingeschränkter Risikofähigkeit)

→ Pragmatisches Vorgehen bei WSR!