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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld ProjektCanzlei Auslobung GSWB Saalfelden XIII Hartlfeld Seite 1 von 26 Version 1, Stand 2018 07 17 GSWB Saalfelden XIII AUSSCHREIBUNG ARCHITEKTURWETTBEWERB WOHNBEBAUUNG AM STANDORT HARTLFELD GST. 434/1 U.A., KG 57122 5760 SAALFELDEN REALISIERUNGSWETTBEWERB BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN NICHT OFFENER WETTBEWERB FÜR OBERÖSTERREICH UND SALZBURG MIT VORGESCHALTETEM BEWERBUNGSVERFAHREN

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ProjektCanzlei Auslobung GSWB Saalfelden XIII Hartlfeld Seite 1 von 26Version 1, Stand 2018 07 17

GSWB Saalfelden XIII

AUSSCHREIBUNGARCHITEKTURWETTBEWERB

WOHNBEBAUUNGAM STANDORT HARTLFELD

GST. 434/1 U.A., KG 571225760 SAALFELDEN

REALISIERUNGSWETTBEWERB

BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN

NICHT OFFENER WETTBEWERB FÜR OBERÖSTERREICHUND SALZBURG MIT

VORGESCHALTETEM BEWERBUNGSVERFAHREN

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INHALTSVERZEICHNIS

A 1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN - WETTBEWERBSORDNUNG..................................... 4

1.01. AUSLOBER / VERGEBENDE STELLE / AUFTRAGGEBERIN ................................. 4

1.02. WETTBEWERBSVORBEREITUNG/ VORPRÜFUNG............................................... 4

1.03. BERATERINNEN DER AUSLOBERIN ...................................................................... 4

1.04. ART DES WETTBEWERBS – VERGABERECHTLICHE GRUNDLAGEN................. 4

1.05. GEGENSTAND UND ZIEL DES WETTBEWERBS ................................................... 5

1.08. ALLGEMEINE RECHTLICHE GRUNDLAGEN........................................................ 11

1.09. INFORMATION KAMMER DER ARCHITEKTEN + INGENIEURKONSULENTEN .. 12

1.10. ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS..................................................... 12

1.11. VORGANGSWEISE DES PREISGERICHTS .......................................................... 13

1.12. ENTSCHÄDIGUNGEN UND PREISGELDER ......................................................... 13

1.13. BEAUFTRAGUNG .................................................................................................. 14

1.14. VERFAHRENSTERMINE........................................................................................ 14

1.15. BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES ....................................... 15

1.16. ERKLÄRUNGEN DES BIETERS............................................................................. 15

B 2. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN ......................................................... 16

2.01. PLANUNGSGEBIET ............................................................................................... 16

2.02. STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN...................................................... 17

2.03. BESCHREIBUNG DER BAUAUFGABE .................................................................. 17

2.04. BESONDERE HINWEISE ZUR LÖSUNG DER BAUAUFGABE.............................. 18

2.05. RAUM- UND FUNKTIONSKONZEPT DES BAUVORHABENS ............................... 21

2.06. BETREUTES WOHNEN.......................................................................................... 22

2.07. WOHNUNGSSCHLÜSSEL...................................................................................... 23

C 3. BEILAGEN, PLANGRUNDLAGEN................................................................................... 26

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Präambel der Ausloberin

Für alle Beteiligten ist die Schaffung von leistbaren kommunalen Wohnungen als lebenswertesZuhause eine höchst verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe.

Sinkende Familiengrößen, Zunahme von Single- und Alleinerzieherhaushalten sowiewachsendem Anteil an Haushalten von älteren Personen führen insgesamt zu erhöhtem Bedarfan Wohnungen, selbst bei gleichbleibender Einwohnerzahl.

Hier auf dem Planungsgebiet Hartlfeld wird für diese Aufgabenstellung eine neueWohnbebauung geschaffen.

Im Zuge dieses Architekturwettbewerbs werden die Architekten eingeladen, in einem1-stufigen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren engagierteVorentwurfskonzepte für das Planungsgebiet Hartlfeld zu erarbeiten.

Die Wohnungen selbst sollen ein hohes Maß an geschützter Privatheit ermöglichen. DieBegegnungs-, Frei- und Grünbereiche sollten ein integratives und gedeihliches Neben- undMiteinander der unterschiedlichen Bewohnergruppen fördern und unterstützen.

Generelles Ziel ist es eine moderne Wohnbebauung von hoher ortsplanerischer, gestalterischerund bewohnergerechten Qualität mit leistbaren Wohnungen zu schaffen.

Allgemeiner Hinweis: Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenenAusdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweilsgeschlechtsbezogenen Form zu verwenden!

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A 1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN - WETTBEWERBSORDNUNG

1.01. AUSLOBER / VERGEBENDE STELLE / AUFTRAGGEBERIN

Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H.

Ignaz-Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg

Projektverantwortlich: Hans-Jörg Lindenbauer

[email protected]

Tel.: +43 662 / 20 10 – 1924

Fax: +43 662 / 20 10 - 8941

Mobil: +43 664 / 8189348

Verrechnungsadresse für Preisgelder

RechnungsempfängerIn Gemeinnützige Salzburger Wohnbauges.mbH

Adresse Ignaz-Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg

Fax +43 662 / 20 10 - 8941

E-Mail [email protected]

ATU-Nummer ATU 40551700

1.02. WETTBEWERBSVORBEREITUNG/ VORPRÜFUNG

im Auftrag der GSWBProjektCanzlei BM SCHÖPP & DR. ECKER GMBH

Waldhäuslgasse 5, 5411 Oberalm

[email protected]

Tel: +43 6245 / 83811

Mobil: +43 650 / 3000129

Fax: +43 6245 / 80159

1.03. BERATERINNEN DER AUSLOBERIN

1.03.02 Fa. Komobile - Verkehrskonzept

1.03.02 DI Graml Ziviltechnik - Rahmenbedingungen Lärmschutz

1.03.03 GeoExpert GmbH, DI Volk - Einschätzung Naturgefahren

1.04. ART DES WETTBEWERBS – VERGABERECHTLICHE GRUNDLAGEN

Das Verfahren ist als nicht offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerbmit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Erlangung von baukünst-lerischen/freiraumplanerischen Vorentwurfskonzepten für die Vergabe vonPlanungsleistungen durchgeführt, wobei die Anonymität der TeilnehmerInnen über dieDauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Sitzung des Preisgerichtes erhaltenbleibt.Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren erfolgt durch das Preisgericht eine Auswahlvon minimal 16 BewerberInnen nach Auswahlkriterien, die die Kompetenz,Leistungsfähigkeit und Erfahrung der BewerberInnen für die Bearbeitung dergegenständlichen Aufgabenstellung erkennen lassen.

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1.05. GEGENSTAND UND ZIEL DES WETTBEWERBS

Es werden Vorschläge zur gegenständlichen Bauaufgabe, sowohl in städtebaulicher /baukünstlerischer / freiraumplanerischer als auch in funktionaler/ökonomischerHinsicht, erwartet.Gegenstand des Wettbewerbs ist der qualitätsvolle Neubau von Mehrfamilienhäusernmit insgesamt ca. 170 Wohnungen samt einer Tiefgarage mit ca. 150 Stellplätzen undein 4 gruppiger Kindergarten auf dem sogenannten Hartlfeld in der StadtgemeindeSaalfelden.Das 16.406 m2 große Planungsgebiet ist unbebaut.

Das Gesamtplanungsgebiet wird in 2 Wettbewerbsgebiete geteilt. Dadurch soll dieVielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten gefördert werden. Für jedes Wettbewerbsgebietsind zwei Bauetappen vorgesehen.

Die Wettbewerbsgebietsteilung ist grundsätzlich einzuhalten, wobei geringfügigeflächengleiche Veränderungen zugelassen sind.

Ziel des Wettbewerbes ist die Findung von für den Ort städtebaulich verträglichen,funktionalen Baumassen für die Wohngebäude sowie die Erlangung vonbaukünstlerischen Vorentwürfen für die Wohnhäuser mit qualitätsvoller Architektur,minimierten Lebenszykluskosten sowie attraktiv und mit hoher Aufenthaltsqualitätgestalteten Freiflächen.Das Bauvorhaben wird mit Mitteln der Salzburger. Wohnbauförderung errichtet. Diesesind erfahrungsgemäß nur durch wirtschaftliche und kompakte Wohnungsgrundrisseund Baukörper zu realisieren.

1.06. BEWERBUNG - TEILNAHMEBERECHTIGTE - AUSWAHLKRITERIUM - AUSWAHL

1.06.1. Die Teilnahmeberechtigung (aufrechte Befugnis) muss zum Zeitpunkt der Abgabe derWettbewerbsarbeiten aufrecht sein. Dies wird durch die Abgabe der Bewerbungbestätigt.

Zur Bearbeitung der Realisierungsstufe sind nur die ausgewählten Architekturbüros in

Zusammenarbeit mit LandschaftsarchitektInnen berechtigt.

Der Wettbewerb und die gesamte Projektabwicklung erfolgen in deutscher Sprache

und nach österreichischer Rechtslage. Alle geforderten Unterlagen, Pläne, Berichte,

Nachweise und der gesamte Schriftverkehr etc. sind in deutscher Sprache zu

verfassen.

Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen werden durch das Preisgericht

minimal 16 BewerberInnen ausgewählt und zur Teilnahme am Realisierungsverfahren

eingeladen.

Es wird auf die Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen nach § 2 und

auf die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten nach § 17 WOA verwiesen.

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1.06.2. Auswahlkriterien:

Für die Referenznachweise sind die zur Verfügung gestellten Formulare zuverwenden. Die Formulare sind vollständig auszufüllen und von den jeweiligenAuftraggebern bestätigen zu lassen.

Als Referenzprojekte sind maximal zwei Projekte zugelassen, eines davon kann auchein nicht realisierter Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung/Ankauf) sein.Das realisierte Projekt sollte ein Wohnbauprojekt mit mindestens 2,0 Mio nettoHerstellkosten sein.

Vom Preisgericht werden die Referenzprojekte (Grafiken und/oder Bilder) anhandfolgender Kriterien, beurteilt:

− Bauen im Einklang mit Ort und Landschaft (Bild/Grafik)− Raumqualitäten (Bild/Grafik) Eignung der Referenzprojekte für die Aufgabenstellung− Städtebauliche Qualität− Funktionale Qualität− Gestalterische Qualität− Wirtschaftliche Qualität

Folgende BewerberInnen werden zur Teilnahme eingeladen:

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1.07. VERFAHRENSDURCHFÜHRUNG

1.07.1. Planungsaufgabe

Die Teilnehmer sollen einen detaillierten Lösungsvorschlag für das gesamtePlanungsgebiet, das sind beide Wettbewerbsfelder, mit einem Freiraumkonzept,beides in Vorentwurfsqualität, einreichen.

1.07.2. Kolloquium, Fragestellung, Ortsbesichtigung

Vom Auslober wird ein Kolloquium mit anschließender Besichtigung des Planungs-gebietes vor Ort veranstaltet.Schriftliche Fragen, die sich aus Unklarheiten der Wettbewerbsausschreibung schonvor dem Hearing ergeben, müssen schriftlich mittels E-Mail in kopierfähigemDateiformat bis zu dem unter „Verfahrenstermine“ genannten Termin an dieVerfahrensorganisation übermittelt werden.Weitere Fragen sind im Zuge des Kolloquiums an die anwesenden Mitglieder desPreisgerichtes bzw. BeraterInnen zu stellen. Fragen und Antworten sowieFestlegungen aus der Konstituierung des Preisgerichts werden in einem Protokollfestgehalten und dokumentiert und binnen 10 Tagen nach dem Kolloquium an dieTeilnehmerInnen verschickt. Dieses Protokoll bildet einen integrierenden Bestandteildes Wettbewerbs.Bei Abweichungen gegenüber dem Wettbewerbstext gelten die schriftlichfestgehaltenen Vereinbarungen aus dem Kolloquium.

1.07.3. LeistungsumfangDie folgenden Mindestleistungen und Nachweise sind vom Wettbewerbsteilnehmer zuerbringen. Das Nichterbringen der geforderten Leistungen kann zum Ausschluss desWettbewerbsbeitrages führen. Die Entscheidung darüber trifft das Preisgericht.Die Planunterlagen sind in Papierform 2-fach ausgeplottet und gerollt mitHängevorschlag einzureichen, maximal 4 DIN A0 Blätter Hochformat, je Blatt max. 90cm breit x 120 cm hoch.Ein Exemplar dient der Vorprüfung (Wettbewerbsvorbereiter/Vorprüfer) und ist zureinfachen Prüfung der Kenndaten nachvollziehbar und ausreichend zu bemaßen.

Jeder eingereichte Wettbewerbsbeitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen. DieKennzahl besteht aus sechs beliebigen arabischen Ziffern (Schrifthöhe max. 10 mm).Diese Kennzahl ist auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts obenanzubringen.

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Das Wettbewerbsprojekt (je abgegebenes Blatt der Unterlagen) ist rechts oben mit derNummer zu versehen und hat die Aufschrift zu enthalten:

„Wettbewerb Saalfelden XIII – Hartlfeld“

Projektdaten sind nach dem Salzburger Baurecht, den OIB-Richtlinien bzw. denÖNORMEN in den jeweils geltenden Fassungen zu berechnen und nachvollziehbaraufzustellen.

Die Pläne und weiteren Unterlagen sind auch als pdf-Datei (< 3 MB bei 300 dpiBildauflösung je Plan) auf DVD, CD-Rom oder USB-Stick der Wettbewerbsarbeitbeizulegen.Folgende Planliche Darstellungen sind einzureichen:

- Städtebaulicher Struktur-(Schwarz)plan M 1:1000 oder 1:2000

- Lageplan M 1:500Städtebaulicher/freiraumplanerischer Entwurf mit folgenden Inhalten (alsDachdraufsicht):Baukörper, Dachform, Anzahl der Geschoße, Zugänge/TG-Zu-Abfahrt,Gestaltung der Frei- und Grünflächen des gesamten Planungsgebietes, Abständezu Planungsgebietsgrenzen, PKW Stellplätze, angrenzende Bestandsobjekte

- Grundriss Eingangsebene 0 (Erdgeschoß) M 1:200mit Raumnutzung/Raumnummern gemäß R- und F- Programm, richtigenRaumflächen, prinzipielle Niveauangaben, Erschließungen, Parkierung, einNachweis der Möblierung in den einzelnen Wohnungen ist erforderlich.Vorgabe Wanddicken: Außenwände 40 cm, Wohnungstrennwände 30 cm

- Grundrisse übrige Ebenen (Geschoße) M 1:200mit Raumnutzung/Raumnummern gemäß R- und F- Programm, ein Nachweis derMöblierung in den einzelnen Wohnungen ist erforderlich.

- Schnitt(e) und Ansichten M 1:200Zur ausreichenden Beurteilung erforderliche Schnitte mit Angabe der lichtenRaumhöhen, Geschoß- und Gebäudehöhen und absolute Höhenkoten sowieerforderliche Ansichten inkl. Farb- und Oberflächengestaltung.

- SchaubildPerspektivisch, diagrammische Darstellungen, sowohl der städtebaulichen Bezügeals auch zur Erklärung der architektonischen Intention, sind dezidiert erwünscht.Eine fotorealistische Darstellung muss von den Wettbewerbssiegern innerhalb 5Tagen nach der Wettbewerbsentscheidung geliefert werden.

- ErläuterungsberichtBaubeschreibung mit Motivbericht und Angaben zur Bauweise und zuvorgeschlagenen Materialien und Werkstoffen (max. 1 DIN A4 Seite), sowie dieBeschreibung des energie-technischen Konzeptes

- Nachweis Erfüllung Raum- und FunktionsprogrammZusammenstellung der projektbezogenen Nutzflächen in Gegenüberstellung zurAusschreibung, für alle Gebäude (Ausfüllen der Spalte Projekt Beilage C 3.0X)Nachweis der Erfüllung, Anzahl der erforderlichen PKW-Stellplätze (Tiefgarage undFreistellplätze)

- ProjektkennzahlenDas beiliegende Formblatt (Excel-Liste Beilage C 3.03) ist vollständig auszufüllen.

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- BerechnungsnachweiseDie Kennzahlen - belegt mit Berechnungsblättern Maßstab 1:500, geeignet zurPrüfung der Gebäudekenndaten wie NF, NGF, BGF, GRF, BRI - sindverpflichtend nach dem Salzburger Baurecht idgF. bzw. nach den rechtsgültigenÖNORMEN übersichtlich und rechnerisch nachvollziehbar aufzustellen, dass siezum Nachweis bzw. zur einfachen Prüfung der geforderten Kennzahlen desProjekts geeignet sind.Rechnungspläne sind ergänzend zu den schriftlichen Berechnungsaufstellungenbeizulegen, Die Kennzahlen der schriftlichen Berechnungsaufstellungen müssenaus den bemaßten Plandarstellungen für die Vorprüfung vollständig und eindeutignachvollziehbar zu prüfen sein.

- Handout-Pläne auf A3Zusätzlich sind Handout-Pläne 2-fach als Verkleinerungen im Format DIN A 3abzugeben.

- CD-ROM/USB StickAlle Projektpläne und -unterlagen mit eindeutigen Dateibenennungen müssenzusätzlich zu den Plots jedenfalls auch auf einer CD-ROM oder USB Stick im pdf-Format mit möglichst kleinen Dateigrößen (< 3 MB) bei 300 dpi Auflösung mitabgegeben werden (dienen ausschließlich für Prüf- und Dokumentationszwecke).Pläne, Erläuterungsberichte, Kennzahlen, etc. im PDF-Format, R- und F-Programm auch als excel-Datei. Die Dateien müssen unter Microsoft-Betriebssystem lesbar sein.

- Modell M 1 : 500 vorzugsweise weiß, auf beigestellter EinsatzplatteFür das Einsatzmodell wird den ausgewählten Bewerbern eine Einsatzplatte imZuge des Kolloquiums übergeben. Fotos des Umgebungsmodells sind ein Teilder Beilage Fotodokumentation.

Die Wettbewerbsarbeit und das Modell müssen bis zu den unter „Verfahrenstermine“genannten Terminen, im verschlossenen verpackten Zustand mit der Aufschrift

„Wettbewerb Saalfelden XIII – Hartlfeld“

im Kundencenter der GSWB eingelangt sein.Auf Wunsch wird eine Übernahmebestätigung ausgestellt. Es wird darauf verwiesen,dass verspätet eingelangte oder unvollständige Wettbewerbsarbeiten nicht bewertetwerden dürfen.

1.07.4. Prüfung des WettbewerbsprojektesDie eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden durch den Wettbewerbsvorbe-reiter/Vorprüfer vor der Beurteilung durch das Preisgericht auf die formale undquantitative Erfüllung der Wettbewerbsbedingungen geprüft.Im Rahmen der Vorprüfung wird keine wertende Beurteilung vorgenommen.

Das Ergebnis der Vorprüfung wird in einem Vorprüfbericht allen Mitgliedern desPreisgerichts im Zuge der Preisgerichtssitzung zur Verfügung gestellt.

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Gegenstand der Vorprüfung:

- Vollständigkeit der zeitgerecht eingereichten Projektunterlagen- Einhaltung der Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen- Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Abweichungen von

Raumgrößen- Erkennbare Problempunkte bzgl. baurechtliche/baupolizeiliche Vorschriften- Augenscheinliches Verhältnis zwischen Volumen und Oberflächen- Plausibilitätsprüfung d. Kosten u. Wirtschaftlichkeit anhand der angegeb. Kennzahlen

lt. ÖN B 1800-1- Kennzahlenvergleich aller Projekte

1.07.5. Beurteilungskriterien des WettbewerbsprojektesDie folgenden drei Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgerichtgleichwertig.

01 Städtebau, Architektur und Freiraumqualität- Städtebauliches und naturräumliches Konzept- Einbindung in die Umgebung, Baumassengliederung, Bezug zu bestehender

Siedlungsstruktur- Architektonische Lösung, Baukünstlerische Gestaltungsqualität- Freiraumplanerische Qualität

02 Funktionalität und wohnsoziologische Aspekte- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms- Nutzungsverteilung und -zuordnung, Innen- und Außenraumqualität- Innere/Äußere Erschließung, kurze Wegführung u. Orientierbarkeit,

Barrierefreiheit- Attraktivität, Komfort und erwartete Nutzerzufriedenheit- Wohnatmosphäre

03 Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz- Ökonomische Gliederung des Baukörpers- Wirtschaftlichkeitsaspekte in Bezug auf gewählte Konstruktion(en)- Ökonomische Nachhaltigkeit in Bezug auf Errichtung und Bewirtschaftung- Plausibilität der Kosten

1.07.6. Bewertung des Wettbewerbsprojektes für die beiden WettbewerbsgebieteDie Begutachtung und Beurteilung der Projekte kann auch - wenn dies dasPreisgericht mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt - in mehreren aufeinanderfolgenden Bewertungsdurchgängen erfolgen, in denen die Wettbewerbsprojekte derTeilnehmer unter Anwendung der Beurteilungskriterien eingegrenzt werden.Das Preisgericht wählt einen Erstgereihten (Wettbewerbsgewinner) jeWettbewerbsgebiet aus und legt nach der unter A 1.14. dargestellten Gliederung derPreisgelder die weitere Reihung der Projekte fest.

Es kann ein Teilnehmer auch Sieger für beide Wettbewerbsgebiete sein.

Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit derStimmberechtigten.Über die Entscheidungen des Preisgerichtes wird eine Niederschrift verfasst. Dazuwird in den Projektbeschreibungen eine ausführliche Begründung samt jener zurBewertung geführten Argumentation dokumentiert.

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1.08. ALLGEMEINE RECHTLICHE GRUNDLAGEN

RechtsgrundlageDer Wettbewerbsstandard Architektur, WSA 2010, gilt nur soweit, als die in dieserAusschreibung genannten Wettbewerbsbestimmungen nichts anderes bestimmen.

Die Rechtsgrundlagen dieses Wettbewerbs sind in nachstehender Reihenfolge:- die Fragebeantwortung des Preisgerichts,- das Protokoll des Kolloquiums mit den TeilnehmerInnen und Teilnahmeinteressent-Innen,- der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen,- die Wettbewerbsordnung Architektur − WOA 2010 (WSA 2010 – Teil B) und das Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 – Teil C) der Bundeskammer derArchitekten und Ingenieurkonsulenten,- die Bestimmungen des ABGB §§ 860 ff.Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge.

Anonymität, Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichts-entscheidung:Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen, einZuwiderhandeln gegen die Wahrung der Anonymität führt zum Ausschluss vomVerfahren.Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtlichein der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zurPreisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet.Die Entscheidungen des Preisgerichts sind in Fachfragen unanfechtbar und endgültig.Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.Varianten zur Projektarbeit sind nicht zulässig, es darf nur ein Projekt abgegebenwerden.

VerschwiegenheitDer Teilnehmer hat alle Informationen und Unterlagen, die ihm im Zusammenhangmit dem gegenständlichen Vergabeverfahren übergeben oder im Zusammenhang mitdem Verfahren sonst bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln und diesevertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sowie beauftragte Dritte(einschließlich Subunternehmer) sicherzustellen. Unterlässt der Teilnehmer dieÜberbindung der Geheimhaltungspflicht oder verletzt er diese Geheim-haltungsverpflichtung, so haftet er für alle dem Auftraggeber daraus erwachsendenSchäden. Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung desVergabeverfahrens aufrecht.

Eigentumsrecht, VertraulichkeitDas sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigenAusarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung desPreisgeldes an den Auslober / Auftraggeber über.Die Projektverfasser behalten das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten.

VerwertungsrechteFür die dem Wettbewerb nachfolgende Beauftragung ist vorgesehen:Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den vomAuftragnehmer angefertigten Plänen, Skizzen, Modellen udgl. verbleiben auch nachZahlung des Entgelts beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht,die Pläne für das gegenständliche Projekt im Rahmen der Ausführung diesesObjektes zu verwerten. Von diesem Recht ist nur die einmalige Ausführung desObjektes umfasst.Die Einräumung des Rechts gilt durch das vereinbarte Honorar als abgegolten.

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VeröffentlichungsrechtDie GSWB ist berechtigt, die Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens ohne weitereVergütung auszustellen, zu dokumentieren und auch über Dritte zu veröffentlichen,wobei die jeweiligen VerfasserInnen stets zu nennen sind.

Arbeits- und sozialrechtliche BestimmungenDie Erstellung des Angebotes für in Österreich zu erbringende Leistungen hat unterBerücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichenVorschriften (insbesondere der einschlägigen Kollektivverträge, desArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, desArbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969, des Arbeitsruhegesetzes – ARG,BGBl. Nr. 144/1983, des AVRAG und des Gleichbehandlungsgesetzes – GlBG, BGBl.I Nr. 66/2004) zu erfolgen.Der Bieter verpflichtet sich ausdrücklich mit der Abgabe seines Angebotes, bei derDurchführung des Auftrages in Österreich diese Vorschriften einzuhalten.

1.09. INFORMATION KAMMER DER ARCHITEKTEN + INGENIEURKONSULENTEN

Der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich undSalzburg wurden die Wettbewerbsunterlagen zur Kenntnis gebracht.

1.10. ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS

Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden 4 stimmberechtigten Mitgliedernzusammen:

Fachpreisrichter (2 Stimmen):

1. Fachpreisrichter: Arch. Birgit Kornmüller, Linz

Ersatz: Arch. Christian Hofmann, Sbg.

2. Fachpreisrichter: Arch. Werner Burtscher, Stams

Ersatz: Arch. Udo Heinrich, Sbg.

Sachpreisrichter (2 Stimmen):

1. Sachpreisrichter: Arch. Klaus Leitner, Mitglied GBR Saalfelden

Ersatz: offen

2. Sachpreisrichter: Dir. Dr. Bernhard Kopf, GSWB

Ersatz: Bmst. Ing. Christian Lechner, Leitung Technik GSWB

Sach- und fachkundige Experten (ohne Stimmrecht):

BM DI Johannes Mracsna, Stadtverwaltung Saalfelden

Arch. Lenglachner, Raumplaner, für die Stadt Saalfelden

DI Hans-Jörg Lindenbauer, Projektentwicklung GSWB

BM Walter Schöpp, ProjektCanzlei, Wettbewerbsvorbereiter/Vorprüfer

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1.11. VORGANGSWEISE DES PREISGERICHTS

Für die Vorgangsweise des Preisgerichts gelten folgende Bestimmungen des Teiles Bder Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010

− § 2− § 3 Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichts− § 4 mit Ausnahme der Ziffer 4− §§ 5 und 6− § 7 Ziffer 1, 4, 5 (ohne den letzten Satz) und 8− § 8

Die Bewertung kann aufgrund eines Preisgerichtsentscheides mit einfacher Mehrheitin einem oder mehreren Wertungsdurchgängen durchgeführt werden. DieEntscheidung der Zulassung oder Nichtzulassung zum Verbleib in der Wertung istjedenfalls zu begründen. Unter durchgängiger Einhaltung der Anonymität besteht dieMöglichkeit, Wettbewerbsarbeiten von den Teilnehmern überarbeiten zu lassen.Diese Überarbeitung ist jedoch gesondert zu vergüten.

1.12. ENTSCHÄDIGUNGEN UND PREISGELDER

Für die Ausarbeitung und Abgabe der Bewerbungsmappe steht den Bewerbern keine

gesonderte Vergütung zu.

Der Wettbewerbssieger, bzw. für den Fall, dass das Preisgericht für die beidenWettbewerbsgebiete unterschiedliche Sieger kürt, die Wettbewerbssieger, erhaltenals Prämierung 15 % der Teilleistung Vorentwurf (das sind ca. € 8.800,-- netto) alsTeilzahlung vom Gesamthonorar.

Unter allen weiteren Wettbewerbsteilnehmern wird in gleichen Teilen eineGesamtaufwandsentschädigungssumme in der Höhe von € 70.000,-- aufgeteilt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen (Angaben sind netto ohne Ust.) sind alsPauschale einschließlich Spesenersatz (Modell, Fahrt- und Nebenkosten, etc.) zuverstehen.

Kann das Bauvorhaben - aus welchen Gründen auch immer - nicht realisiert werden,sind sämtliche Ansprüche der Wettbewerbsteilnehmer mit den ausbezahltenPreisgeldern abgegolten. Eine Anwendung des § 1168 ABGB wird zur Gänzeausgeschlossen.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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1.13. BEAUFTRAGUNG

Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu beauftragen, wobeisich diese an der HOA 2002, Stand 01.01.2002, orientieren und aus § 3,Teilleistungen, zitiert werden und für die Bewertung (gemäß § 11) von einemRichtwert von 80,5 % Büroleistung ausgegangen werden kann (nicht angeführteoder erforderliche Teilleistungen bleiben der GSWB bzw. einem von ihr beauftragtenUnternehmen vorbehalten):

VorentwurfEntwurfEinreichungAusführungsplanung

Künstlerische Oberleitung der BauausführungTechnische Oberleitung (teilweise)

Das maximale Honorar ergibt sich aus den limitierenden Kostenobergrenzen derSalzburger Wohnbauförderung.Die Bearbeitung muss gemeinsam mit einem im Verfasserbrief genanntenLandschaftsplaner erfolgen.Die Honorierung der landschaftsplanerischen Leistungen erfolgt über eine zusätzlicheVergütung zum Architektenhonorar in der Höhe von pauschal netto € 20.000,-, d.h. eserfolgt keine gesonderte Beauftragung der Freiraumplanung.

Dem Preisgericht steht es frei, im Zuge der Bewertung einen Teilnehmer für dielandschaftsplanerische Bearbeitung beider Wettbewerbsgebiete zu empfehlen.

1.14. VERFAHRENSTERMINE

Veröffentlichung des Wettbewerbes am 18.07.2018

Abgabe der Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme 24.07.2018 12:00 Uhr

Konstituierung des Preisgerichts, finale Abstimmungder Auslobung mit dem Gestaltungsbeirat und Auswahlder Teilnehmer 25.07.2018

Ausgabe der Wettbewerbsauslobung 30.07.2018

Kolloquium / mit Ortsbegehung 16.08.2018

Abgabe der Projektunterlagen bei GSWB 01.10.2018

Abgabe des Modells im Kundencenter der GSWB 08.10.2018

Preisgerichtssitzung (Stadtgemeinde Saalfelden) 30.10.2018

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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1.15. BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES

Die Wettbewerbsergebnisse werden nach Entscheidung und Abschluss derPreisgerichtssitzung unverzüglich den Preisträgern bekanntgegeben.

Der Vorsitz des Preisgerichts ist verpflichtet, die/den GewinnerIn, alle weiterenPreisträgerInnen und alle VerfasserInnen von Anerkennungspreisen sowie diekooperierende Bundes- oder Länderkammer unverzüglich nach Vorliegen desPreisgerichtsentscheids zu benachrichtigen. Die/der AusloberIn übersendet eineschriftliche Mitteilung über den Wettbewerbsentscheid unverzüglich, jedenfalls binnenacht Tagen nach dem Entscheid des Preisgerichts, an alle TeilnehmerInnen und diekooperierende Kammer.

Es wird auf die Regelungen zur „Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses“ nach §20 WOA 2010 verwiesen.

Ausstellung der WettbewerbsarbeitenAlle eingereichten Wettbewerbsarbeiten können nach Abschluss des Preisgerichtes -anonym, nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens - unter Angabe der Namen derVerfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter - ausgestellt werden.Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen Wettbewerbsteilnehmern, denPreisrichtern, Ersatzpreisrichtern, Beratern und der zuständigen Länderkammer derArchitekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben.

Rücksendung der WettbewerbsarbeitenDie Unterlagen der Preisträger verbleiben beim Auslober. Die übrigenWettbewerbsarbeiten werden den Verfassern auf ausdrücklichen Wunsch auf demPostweg per Nachnahme auf eigenes Risiko der Verfasser zugesandt, oder könnenpersönlich beim Wettbewerbsvorbereiter/Vorprüfer/im Kundencenter der GSWBabgeholt werden.

1.16. ERKLÄRUNGEN DES BIETERS

Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklären die Teilnehmer des Verfahrens, dass

er/sie

− die Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen kennt und anerkennt.− bei der Projektplanung die maximale Kostenobergrenze gemäß

Wohnbauförderung dieser Ausschreibung jedenfalls berücksichtigt hat.− Dem Auftraggeber/der Stadtgemeinde Saalfelden das Recht der Mitsprache bei

der Auswahl und Festlegung von Oberflächenausführungen, Materialien und derFarbgestaltung einräumt, wobei dies im Einvernehmen mit der/demAuftragnehmerIn und unter Wahrung der wesentlichen architektonischenQualitätsmerkmale zu erfolgen hat.

− die erforderlichen Angestellten, Konsulenten und anderen MitarbeiterInnen, nachMaßgabe der technischen Erfordernisse einsetzt und dadurch die gefordertenTermine halten kann.

− auf Verlangen der Auftraggeberin nachweist, dass sämtliche Planungsleistungeninkl. Ausführungsplanung selbst, d.h. nicht über Sub-Planer erbracht werden; mitdieser Vorgangsweise soll sichergestellt werden, dass der/die Auftragnehmer inder Lage ist/sind ein Projekt dieser Größenordnung erfolgreich abzuwickeln.

− im Stande ist, mit der Ausführung der übertragenen Leistungen binnen 2 Wochennach Aufforderung zu beginnen und die Projekttermine einhält.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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B 2. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

2.01. PLANUNGSGEBIET

Das Planungsgebiet umfasst eine ca. 16.949 m² große, im Wesentlichen ebene Fläche, die alserweitertes Wohngebiet gewidmet ist.Das Planungsgebiet erstreckt sich über die Grundstücke 417, 434/1, 416, 435, 436/1Von der Gesamtfläche sind aber nur aufgrund der Grundstückskonfiguration 16.406 m² alsbebaubare Fläche anzusehen.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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Entlang des Achenweges wird auch nach der Tieferlegung der Urslau und somit derVerbesserung der Hochwasserschutzsituation ein ca. 8 m breiter Streifen, gerechnet von derlinken Ufermauer, nicht bebaubar sein.

Das Gesamtplanungsgebiet wird in 2 Wettbewerbsgebiete geteilt. Dadurch soll die Vielfalt anGestaltungsmöglichkeiten gefördert werden. Für jedes Wettbewerbsgebiet sind 2 Bauetappenvorgesehen. Somit wird das Gesamtprojekt in insgesamt 4 Bauabschnitten abgewickelt.

Die Teilungslinie der Wettbewerbsgebiete, die Baufeldteilung sind in annähernd gleicher Größevorzuschlagen.Sie wird zukünftig keine Grundstücksgrenze im vermessungsrechtlichen Sinne darstellen, abertrotzdem ist beiderseits der Linie ein Mindestabstand von 4,00 in der Projektierung anzusetzen.

Die Tiefgarage wird mit einer Ein- und Ausfahrt im Bereich der neu zu bauenden Brückeerschlossen.

Der Kindergarten soll zweigeschoßig im Wettbewerbsgebiet 2 situiert werden.

2.02. STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das am Rande des Stadtzentrums gelegene Planungsgebiet befindet sich in gut erreichbarerNahelage zu öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltungseinrichtungen. Das Planungsgebietgrenzt im Nordwesten und im Südosten an ein bebautes Gebiet.Ergänzung für Hanggrundstück:Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Widmung Grünland, Festsetzung der Baugebiets-erweiterung. Hier ist übergeordnet geplant, eine fußläufige Durchwegung zum Ritzensee zuschaffen. Der Anschlusspunkt soll in der Nordwestecke des Wettbewerbsgebietes 2angenommen werden.

2.03. BESCHREIBUNG DER BAUAUFGABE

Die GSWB, Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H., ist Eigentümerin derGrundstücke Nr. 417, 434/1, 416, 435, 436/1, KG 57122 Saalfelden, mit einer Gesamtfläche von16.406 m2 und beabsichtigt für eine Wohnbebauung zu entwickeln.Ziel des gegenständlichen Wettbewerbs ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einenGeschoßwohnbau mit ca. 170 Wohnungen, welche in max. 4 Bauabschnitten errichtet werdensollen. Es sind max. 5 oberirdische Geschoße zu planen. Die max. möglicheBruttogeschoßfläche beträgt laut derzeitig angenommener Dichte von 0,9 ca. 14.765 m2.

Das Grundstück befindet sich am Rande des Zentrums von Saalfelden. Die Entfernung derFläche zum Rathausplatz beträgt rund 650 m Luftlinie.

Nordöstlich grenzen die Urslau und die Almerstraße bzw. auf der linken Seite der Urslau dieGemeindestraße Achenweg an das Planungsgebiet an.Im Südosten befinden sich eine Trafostation und daneben die Objekte der sogenanntenHauthalermühle.Diese Objekte und die noch davor gelagerten Bauten werden über die sogenannteHauthalerbrücke erschlossen, die neben der neuen Brücke erhalten bleibt.Auch die Nachbarobjekte im Nordwesten angrenzend an das Planungsgebiet werdenhauptsächlich über diese Brücke erschlossen.In Vorbereitung der gegenständlichen Bebauung wird eine neue Brücke, die von derHauthalerbrücke nach Nordwesten in den Bereich der Berglandstraße verlagert wird, zusätzlicherrichtet.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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Ein übergeordnetes Interesse besteht an der Fortsetzung des bestehenden Geh- undRadwegenetzes im Bereich des Wettbewerbsgebietes (siehe Masterplan StadtgemeindeSaalfelden bzw. Planungsvorgaben Komobile, Beilage 3.19.).

Am Planungsgebiet ist eine fußläufige und fahrradläufige Durchwegung zu planen. DieDurchwegung in Ergänzung zum Achenweg soll vom Grundstück 414/1 zum Grundstück 421führen und für FußgängerInnen, RadfahrerInnen sowie Eisatzfahrzeuge, allenfallsErhaltungsfahrzeuge, entlang des Achenwegs nutzbar sein. Eine Durchfahrtsmöglichkeit fürden motorisierten Individualverkehr ist nicht gewünscht.Der Weg soll vom Anschlusspunkt bei der Straßenfläche 414/1 zur neuen Brücke führen.

2.04. BESONDERE HINWEISE ZUR LÖSUNG DER BAUAUFGABE

2.04.1. GrundlagenFür die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung derAusschreibung des Wettbewerbs.

- Sbg. Bebauungsgrundlagengesetz- Sbg. Raumordnungsgesetz- Sbg. Bautechnikgesetz einschließlich den OIB-Richtlinien 1-6- Sbg. Wohnbauförderungsgesetz 2015 - RIS- Durchführungsverordnung Sbg. Wohnbauförderungsgesetz WFV 2015 – RIS- GSWB Planungsrichtlinien für den Wohnbau, Beilage C3.10.

2.04.2. FlächenwidmungsplanDas Planungsgebiet ist im aktuell gültigen Flächenwidmungsplan mit den Widmungen„Erweitertes Wohngebiet, Aufschließungserfordernis Verkehr“) ausgewiesen.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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2.04.3. BebauungsplanUm Änderung des bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplans wurde von der GSWB bereitsformell angesucht.

Bestehender B-Plan:

Der geänderte Bebauungsplan wird auf Basis des Siegerprojektes vom Ortsplaner erstellt.

2.04.4. Öffentlicher VerkehrDas Planungsgebiet verfügt über eine sehr gute Anbindung an den öffentlichenPersonennahverkehr. Die Anbindung erfolgt über die Stadtbuslinien 60 und 61 bzw. über dieRegionalbuslinie 620 Saalfelden – Maria Alm/Dienten. Die Haltestelle „Raiffeisen“ befindet sichin einer fußläufigen Entfernung von ca. 80 m zum Planungsareal.

2.04.5. Verkehr – Zufahrt (Anlieferung) – StellplätzeDie Erschließung des Planungsareals erfolgt ausschließlich durch die Brücke über die Urslau.

Stellplatzschlüssel:Es sind 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Ausnahme: Beim Betreuten Wohnen wirdvon der Stadt Saalfelden ein Schlüssel von 1:1 akzeptiert.Für den Kindergarten sind 5 Stellplätze vorzusehen.Von den 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit sind ein Stellplatz pro Wohnung, von den 39 EinheitenBetreutes Wohnen 50 % in der Tiefgarage anzuordnen, der Rest ist oberirdisch zu planen.Die Tiefgarage ist so zu planen, dass sie entsprechen den Bauabschnitten auch zu realisierenist.

Fahrradabstellplätze:Es ist min. 2 Stellplätze je Wohnung vorzusehen. Die Fahrradabstellplätze sind überdacht undwitterungsgeschützt herzustellen. RadfahrerInnen stellen ihr Fahrrad so nahe wie möglich beimZiel ab, daher müssen Abstellanlagen unmittelbar am Eingang errichtet werden, auch zurVermeidung von „wildem“ Parken. Der Abstellplatz muss fahrend erreicht werden können.Stufen, Absätze und enge Zufahrtswege sind zu vermeiden. Der Platzbedarf pro Fahrrad ist mit1,4m2 (70 x 200cm) zu ermitteln. (Siehe Beilage C.13, Verkehrsteil Komobile)

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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2.04.6. Fußläufige Erreichbarkeit/ RadwegeDas Planungsareal ist über den Achenweg von Nordosten bzw. Nordwesten fußläufigerreichbar.Es besteht eine Verbindung an das öffentliche Fahrradwegenetz derzeit über den Achenweg.Im Projekt ist die Einbindung in das übergeordnete Radwegnetz zu berücksichtigen.

2.04.7. Grün- und FreiraumFür die Freiraumgestaltung wird eine Lösung angestrebt, die ein kommunikatives Neben- undMiteinander der verschiedenen Nutzer- und Bewohnergruppen ermöglicht.Die Freibereiche innerhalb des Siedlungsgebietes sollen zusammenhängend, mitErholungsflächen und dem Spielplatz mit einer Mindestfläche gemäß §27 Bau-TG, d.h. mind.4% der BGF geplant und gestaltet werden, auch je Bauetappe.Es ist anzustreben, die Spielplatzflächen von 2 Bauetappen, das entspricht einemWettbewerbsgebiet, an einem gemeinsamen Standort zu projektieren. Eine Unterbauung derFreifläche ist grundsätzlich möglich, sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden.Die für den Gemeinschaftsraum für das betreute Wohnen vorzusehenden Terrassen undnutzbaren Grünflächen können teilweise in diesen Freiraum hineinreichen.Vorschläge für die Gliederung und die Gestaltung von Frei- und Grünräumen unterBerücksichtigung der Einhaltung von maximalen Grünflächen sind erwünscht. Besonders dieIntegration des halböffentlichen Fußweges ist ein wesentlicher Bestandteil derLandschaftsplanung.

Schutz der Privatsphäre im Freibereich (Terrassen, Balkone, etc.) – Abtrennungen sindvorzusehen. Erforderliche Abgrenzungen von wohnungszugehörigen Gärten zuAllgemeinflächen mittels einer Zaunanlage, Abgrenzungen zwischen wohnungszugehörigenGärten untereinander ebenfalls mittels Zaunanlage erforderlich.Auf Seniorengerechtigkeit bei der Gestaltung der Freiflächen (befestigte Wege, Barrierefreiheit,schattige Verweilzonen, etc. ist jedenfalls Rücksicht zu nehmen.Mögliche Konfliktfelder zwischen den Anforderungen für Kinder und Jugendliche und denBedürfnissen von Menschen im Alter sind nach Möglichkeit konzeptionell auszuschließen.

Die Gestaltung des Hanges zum Ritzensee hinauf soll in der Freiflächenplanungmitberücksichtigt werden.

2.04.8. OberflächenwässerArt der Oberflächenwasserentsorgung: Versickerung am EigengrundDas Bodengutachten ist als Beilage 3.15. angefügt.

2.04.9. Gefahrenzonen und sonstige EinschränkungenDas Gebiet befindet sich in Gefahrenzone Hochwasser (rot und gelb), sowie GefahrenzoneLärmimmission.

2.04.10. Technische Infrastruktur, EnergieHeizung: Fernwärme

2.04.11. Soziale – und VersorgungsinfrastrukturGem. WBF 9 sind wichtige Versorgungseinrichtungen (Lebensmittelhandel undKinderbetreuung) fußläufig erreichbar. Sonstige Versorgungseinrichtungen wie Volksschule,weiterführende Pflichtschule, Gemeindeamt, Post, Kinderspielplatz, medizinischeGrundversorgung, Kirche, Apotheke und Sportplatz befinden sich ebenfalls in fußläufigerEntfernung.

1...Kirche 4...Volksschule 7...Apotheke2...Kindergarten 5...Sportplatz 8...Praktischer Arzt3...Neue Mittelschule 6...Post, Rathaus, Lebensmittel 9...Geldinstitut

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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2.04.12. Bebauungsstruktur - DachformHinsichtlich der Bebauungsstruktur wünscht die Gemeinde möglichst maßstäbliche undwohnliche Baukörpersituierungen und harmonische Baukörpergestaltungen. Großformen undmonotone Strukturen (z.B. mit langen Gebäudefluchten) sind nicht erwünscht.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine möglichst unauffällige Integrationder zu planenden Photovoltaikflächen bei der Konzeption der Bebauung von Seiten derGemeinde gefordert ist.

2.05. RAUM- UND FUNKTIONSKONZEPT DES BAUVORHABENS

Es wird von einer durchschnittlichen Bauhöhe von max. E+3 Geschoße (und mind. E+2Geschoßen) ausgegangen, welche punktuell unterbrochen oder unterschritten wird und angewissen vordefinierten Punkten mit Hochpunkten und räumlichen Akzenten versehen werdenkann.

Die Anzahl der Wohnungen soll möglichst gleichmäßig auf alle 4 Bauabschnitte verteilt werden.

Für die Bebauung entlang des Achenweges ist auf das Faktum Lärmerreger L164 durchbauliche Maßnahmen und Situierung der Baukörper entsprechend Rücksicht zu nehmen.Für die Gesamtbebauung ist spätestens mit der 4. Etappe der Einbau eines 4-gruppigenKindergarten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich.

Die Abstandsbestimmungen nach dem Sbg. Bebauungsgrundlagengesetz sind zu denFremdgrundstücken einzuhalten, wobei projektabhängig bei Grenzen zum Grün- bzw. zumStraßenraum punktuelle Unterschreitungen vorstellbar sind.

Private Außenräume für die Eigentumswohnungen sollen im Inneren der Bauabschnittevorgesehen werden.

Die Grundkonzeption der Wohnungen sollte entsprechend den nachstehenden Anforderungenerfolgen, jedoch auch unter besonderer Berücksichtigung der zu erreichenden energetischenKennzahlen. Eine sehr kompakte Bauweise wird dabei u. U. manchen Anforderungen (wie z.B.Querdurchlüftung, Belichtung der Sanitärräume, etc.) entgegenstehen – hier sind innovative undhoch qualitative Grundrisse gefordert.

- Übereinanderliegende Funktionen (Nassbereiche, etc.) sollten möglichst einergleichen Nutzung entsprechen

- Übliche Möblierung aller Zimmer muss möglich sein und ist darzustellen- Es sind ausreichend Stellflächen für Kästen vorzusehen- Keine Durchgangszimmer (betrifft Schlafräume)- Vorgaben für barrierefreies Bauen sind einzuhalten – insbesondere sind auch die

Eingänge zu den Erdgeschoßen barrierefrei zu gestalten- Mindestraumhöhe 2,50 m- Vorräume sind so zu gestalten, dass diese dem Verhältnis der Bewohneranzahl

angepasst sind (Garderobe)- 1 Abstellraum pro Wohnung bzw. Abstellnische bei Kleinwohnungen (2-Zi)- Balkon, Terrasse oder Loggia für jede Wohnung, gedeckt

Schlafzimmer- Schlafzimmer dürfen nicht auf allfällige Laubengänge hin orientiert sein- Elternschlafzimmer: Zielwert 12-14m2, Kastenlänge mind. 3m, Bettgröße 190/210cm,

Bewegungsfläche seitlich 80 und 120cm- Kinderzimmer: Zielwert 10-12m2, Kastenlänge ca. 1-2m

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

ProjektCanzlei Auslobung GSWB Saalfelden XIII Hartlfeld Seite 22 von 26Version 1, Stand 2018 07 17

Sanitärräume- Bad mit Wanne, Waschbecken, Waschmaschinenanschluss, Mindestgröße 180/280cm- WC vom Bad getrennt und mit Handwaschbecken (ausgenommen 2-ZI Wohnungen

Freibereiche- Auf größtmögliche Privatheit und Uneinsichtbarkeit ist zu achten- Jede Wohnung sollte einen adäquaten Außenraumbezug in Form eines privaten

Freibereichs (Balkon oder Eigengarten) aufweisen

- Auf die Angemessenheit der Größe hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und auf dieNutzbarkeit ist zu achten.

Keller-/ Abstellflächen- Kellerräume in der Größe von ca. 3-5m2 (je nach Wohnungsgröße) pro

Wohneinheit, (regulierbar) sind zu planen

Allgemeine Anforderungen an die Gebäude- Bei der Anordnung der Baukörper und Orientierung ist auf die

Gleichwertigkeit der Wohnungen Rücksicht zu nehmen- Auf die brandschutztechnischen Notwendigkeiten (Flächen für die Feuerwehr,

Fluchtwege im Freien,...) ist Bedacht zu nehmen- Wenn Laubengänge vorgesehen werden, sind diese witterungsgeschützt und

damit dichterelevant zu planen- Für die Dachform gibt es seitens der Ausloberin keine bestimmte Vorgabe- Kinderwagenabstellbereiche witterungsgeschützt im EG in Nahelage zu den

Eingängen- Auf ein statisch wirtschaftliches und materialgerechtes Konstruktionssystem wird

größter Wert gelegt und daher ist ein durchgehendes vertikales statisches Systemohne Lastumlenkungen gefordert

- Es sind zentrale Müllsammelstellen zu planen- Die Wohnungen sind im Sinne der Salzburger Wohnbauförderung barrierefrei

auszuführen.

Siehe dazu auch Beilage C 3.10 Planungsrichtlinien GSWB

2.06. BETREUTES WOHNEN

Die Vorgaben für diese Wohnform entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen für denMietwohnbau (Barrierefreiheit, Wohnbauförderungsrichtlinien usw.) jedoch sind die grund-sätzlichen Anforderungen an die vorgesehen Altersgruppe der zukünftigen Bewohner zuberücksichtigen.Es ist ein Gemeinschaftsraum (Kochen, Aufenthalt) und Nebenräume (WC, Büro) mit ca. 3% derNutzfläche dieser Wohnform vorzusehen, siehe tabellarische Übersicht.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

ProjektCanzlei Auslobung GSWB Saalfelden XIII Hartlfeld Seite 23 von 26Version 1, Stand 2018 07 17

2.07. WOHNUNGSSCHLÜSSEL

Grundstücksübersicht lt. GSWBKG Kat.gemeinde Grdst-Nr. EZ Fläche

57122 Saalfelden 417 207 1.044,00 m²

57122 Saalfelden 434/1 99 13.317,00 m²

57122 Saalfelden 416 226 792,00 m²

57122 Saalfelden 435 99 1.505,00 m²

57122 Saalfelden 436/1 99 291,00 m²

16.949,00 m²

Abzug Grdst. 436/1 - 291,00 m²

Abzug Teil-Grdst. 416 - 252,00 m²

(792 m² - 540 m²)

Grundstücksfläche gesamt für Berechnung 16.406,00 m²

Grundlage für BGF-Berechnung 16.406,00 m²

Angesetzte GFZ max. 0,9

maximale BGF 14.765,00 m²

Herleitung Flächenbedarf Kindergarten (KiGa)lt. RaumprogrammKindergarten

Nettonutzfläche lt. GSWB 950 m²

Verhältniswert Nettonutzfläche zu BGF f. KiGa 0,8

BGF für KiGa ca. 1.190,00 m²

Erzielbare BGF gesamt 14.765,00 m²

abzüglich BGF KiGa - 1.190,00 m²

BGF für Wohnen gesamt 13.575,00 m²

1.1 Sonstiges Wohnen Gesamt BGF

Flächenbedarf für die Wohneinheiten (WE) in Wohnnutzfläche (WNFL) ca. 4.200,00 m²

1.1.1 Seniorenwohnen: Flächenbedarf lt. GSWB

26 WE ca. 50 m²

13 WE ca. 65 m²

1 Gemeinschaftsraum

1.1.2 Mobiles u. teilbetreutes Wohnen

5 WE ca. 38 m²

1 WE ca. 50 m²

1 WE ca. 80 m²

1 Gemeinschaftsraum

1 Büro

1 WC-Gruppe Allgemein

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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1.1.3 Wohnen für Frauenhaus (lt. Tabelle)siehe Beilage C 3.07 ca. 465 m²

WNFL ca. 3.030,00 m²

1.2 Wohnen AllgemeinGesamt BGF

Flächenbedarf für die Wohneinheiten (WE) in Wohnnutzfläche (WNFL) ca. 9.375,00 m²

Aufteilung der Gesamtfläche:

1.2.1 55% Miete

1.2.2 25% Mietkauf1.2.3 20% Eigentum

WNFL ca. 6470,00 m²

1.2.1 Mietwohnungen:

2-Zi-Wohn.: ca. 55 % der gesamten Mietwohnfläche

ca. 25 Wohn. max. 45 m²

ca. 14 Wohn. ca. 50 m²

ca. 4 Wohn. max. 55 m²

3-Zi-Wohn.: ca. 35 % der gesamten Mietwohnfläche

ca. 13 Wohn. ca. 65 m²

ca. 6 Wohn. max. 75 m²

4-Zi-Wohn.: ca. 10 % der gesamten Mietwohnfläche

ca. 4 Wohn. 85 m²

1.2.2 Mietkaufwohnungen:

2-Zi-Wohn. ca. 47 % der gesamten Mietkauffläche

ca. 5 Wohn. ca. 53 m²

ca. 9 Wohn. ca. 60 m²

3-Zi-Wohn.: ca. 37 % der gesamten Mietkauffläche

ca. 9 Wohn. ca. 73 m²

4-Zi-Wohn.: ca. 16 % der gesamten Mietkauffläche

ca. 3 Wohn. ca. 84 m²

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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1.2.3 Eigentumswohnungen:

2-Zi-Wohn.: ca. 47 % der gesamten Eigentumsflächen

11 Wohn. ca. 59 m²

3-Zi-Wohn.: ca. 40 % der gesamten Eigentumsflächen

7 Wohn. ca. 75 m²

4-Zi-Wohn.: ca. 13 % der gesamten Eigentumsflächen

2 Wohn. ca. 88 m²

Anzahl der Wohnungen gesamt:

Sonstiges Wohnen 54

Seniorenwohnen 39

Mobiles u. teilbetreutes Wohnen 7

Wohnen für Frauenhaus 8 *

Wohnen Allgemein: 112

Miete 66

Mietkauf 26

Eigentum 20

Wohnungen gesamt 166

* mit verschiedenen Raum- und Wohnungsgrößen und inklusive Verwaltungsräume

Der Wohnungsschlüssel sollte für jeden Bauabschnitt erreicht werden. GeringfügigeAbweichungen sind möglich.

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Wettbewerb GSWB Saalfelden XIII - Hartlfeld

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C 3. BEILAGEN, PLANGRUNDLAGEN

3.01. Formular Verfasserbrief

3.02. ENTFÄLLT

3.03. Formular Kennzahlen

3.04. Lage- und Höhenplan, pdf + dwg

3.05. Schwarzpause Lageplan

3.06. Mobiles- und teilbetreutes Wohnen, Schreiben anderskompetent

3.07. Frauenhaus, Raumkonzept

3.08. Kindergarten, Raumrichtlinien

3.09. Luftbild Übersicht

3.10. GSWB-Planungsrichtlinien Wohnbau

3.11.a ENTFÄLLT

3.11.b ENTFÄLLT

3.12. Richtlinie Barrierefreiheit

3.13. Richtlinie Schallschutz

3.14. Richtlinie Energieeffizienz

3.15. Bodengutachten, GWU

3.16. Stellungnahme Bauphysik, DI Graml

3.17.a Stellungnahme WLV

3.17.b Plan Gefahrenzonen zu Stellungnahme WLV

3.18.a Straßenprojekt BAUCON

3.18.b Hilfeplan zu Straßenprojekt BAUCON

3.19. Verkehrsorganisation, KOMOBILE

3.20. Fotodokumentation

3.21. Ersteinschätzung GeoExpert