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Wettspielordnung Niedersächsischer Tennisverband e.V. Stand 01.02.2017

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WettspielordnungNiedersächsischer Tennisverband e.V.

Stand 01.02.2017

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Inhalt

Ordnungen 1. Wettspielordnung des NTV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42. Jugend-Wettspielordnung des NTV . . . . . . . . . . . . . .333. Spiellizenzordnung des NTV . . . . . . . . . . . . . . . . .554. Leistungsklassenordnung des DTB . . . . . . . . . . . . . .595. Durchführungsbestimmung zur LK-Ordnung . . . . . . . . .636. Spielen ohne Schiedsrichter. . . . . . . . . . . . . . . . . .737. DTB-Verhaltenskodex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .798. DTB-Turnierordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .859. ITF-Tennisregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113

Impressum

HerausgeberNiedersächsischer Tennisverband e.V.Am Triftweg 331162 Bad Salzdetfurth

StandFebruar 2017

Gestaltung und DruckDruckhaus Köhler GmbH, Harsum

© 2017, Niedersächsischer Tennisverband e.V.

Alle wichtigen Informationen und aktuellen Meldungen zum gesamten Spielbetrieb im NTV finden sie unter:www.ntv-tennis.de

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Ansprechpartner Vizepräsident Wettkampf- und Mannschaftssport Jörg Kutkowski, Laischaftstraße 67, 49080 Osnabrück, Tel. 0541 8602198, Fax 0541 8602199, Mobil: 0177 5527411 E-Mail: [email protected] Vizepräsidentin Jugendsport Andrea Kalbe, Josua-Stegmann-Wall 7, 31737 Rinteln, Tel. 05751 951515 Fax 05751 951530, E-Mail: [email protected] Vizepräsidentin Leistungssport und Ausbildung Beate Lonnemann, Turmstraße 16 a, 49377 Vechta, Tel.: 04441 921623 Fax: 04441 91989, Mobil: 0160 90693817, E-Mail: [email protected] Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen Volker Jäcke, Forstgarten 3, 38154 Königslutter, Mobil: 0177 2954455 E-Mail: [email protected] Referent für Turnierwesen Helmut Posdziech, Rotdornweg 3, 21256 Handeloh Tel. 04188 899369 (p), Mobil 0172 9727225 E-Mail: [email protected] Referentin für Seniorentennis Sandra Fritsch, Plathnerstr. 64, 30175 Hannover, Tel. 0511 3880165 (p) E-Mail: [email protected] Referent für Jüngstentennis Jens Langkopf, Mahlrockweg 9, 31275 Lehrte OT Ahlten, Tel. 05132 865947 Mobil: 0177 2731816, E-Mail: [email protected] NTV Sportbüro: Erreichbar: Montag – Donnerstag von 9:00 – 16 Uhr und Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr. Moritz Engel, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-21, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Olaf Pickhardt, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-27, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Valentin Franke, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 800598-28, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Angelika Trick, Bonner Straße 12a, 30173 Hannover Tel. 0511 321816, Fax 0511 800598-23 E-Mail: [email protected] Protestausschuss NTV Sprecher: Tom Zacharias, Louise-Wippern-Ring 29, 31137 Hildesheim Tel.: 05121 66793, Mobil: 0179 2438906, E-Mail: [email protected]

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Spielausschuss NTV Sprecher: Dr. Gunnar Straube, Berliner Allee 26, 30175 Hannover Tel.: 0511 545847626, E-Mail: [email protected] Disziplinarausschuss NTV Sprecher: Gunther Bosselmann, Röntgenstr. 7, 27313 Dörverden Tel.: 04234 1502, Fax: 04234 942063, Mobil: 0175 6060420 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner Staffelleitung Oberliga - NTV Sportbüro Verbandsebene (LL, VL und VK): Rolf Draeger Im Ammerkamp 1, 31749 Auetal Tel. 05752 929480, Mobil 0176 42079365 E-Mai: [email protected] Bezirksligen, -klassen, Regionsligen und –klassen (401,404,407,412): Reiner Willms Hornsweg 10, 26655 Westerstede, Telefon: 04488 529478, E-Mail: [email protected] Bezirksligen, -klassen (203,205,208) Volker Große Metzhof 3, 30659 Hannover Telefon:0511 648060 (p), Mobil: 0160 99100321 E-Mail: [email protected] Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (301,304,307) Karl-Heinz Ellenbeck Nikolaus-Harms-Ring 28, 21407 Deutsch Evern Telefon: 04131 155666, Fax: 04131 155667, Mobil: 0172 1878558 E-Mail: [email protected] Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (101,102,103,104) Günther Schultz Hubertusring 40, 38446 Wolfsburg, Tel. (p): 05361 51 292 Fax (p): 05361 55 343, Mobil: 0170 1176380, E-Mail: [email protected] Bezirksligen, -klassen, Regionsligen, -klassen (303) Burkhard Wiesener Schulstraße 39a, 21220 Seevetal Mobil:0172 4005177 E-Mail: [email protected]

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Regionsligen, -klassen (203,208) Gerd Roeder Achterbergstraße 52, 31515 Wunstorf, Telefon:05031 71439 (p), Fax: 05031 / 704161 E-Mail: [email protected] Regionsligen, -klassen (205) Michael Schneider Oeltzenstraße 20, 30169 Hannover Mobil: 0177 7617656 E-Mail: [email protected] Staffelleitung Jugend Reiner Willms Hornsweg 10, 26655 Westerstede, Telefon: 04488 529478, E-Mail: [email protected] Helmut Posdziech Rotdornweg 3, 21256 Handeloh, Tel. 04188 899369 (p), Mobil 0172 9727225, E-Mail: [email protected] Karl-Heinz Ellenbeck Nikolaus-Harms-Ring 28, 21407 Deutsch Evern, Telefon: 04131 155666, Fax: 04131 155667, Mobil: 0172 1878558 E-Mail: [email protected] Mentino Cavalli Schachtweg 15, 31191 Lühnde Telefon: 05126 1671, Mobil: 0172 540 9673 E-Mail: [email protected] Elke Prochnio Lehmdamm 10, 30853 Langenhagen Telefon: 0511/775 589 E-Mail: [email protected] Markus Rosensky Stüvestraße 10, 31785 Hameln Telefon: 05151 22014; Mobil: 0176 62162900 E-Mail: [email protected] Michael Warnecke Telefon: 05346 / 912138; Mobil: 015151045278 E-Mail: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis § A. Allgemeiner Teil Präambel 1 Geltungsbereich 2 Bälle B. Wettbewerbe I. Mannschaftswettbewerbe 3 Wettbewerbskategorien 4 Altersklassen 5 Spielklassen 6 Zuständigkeit bei Mannschaftswettbewerben 7 Mannschaftsstärke 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben 9 Anträge 10 Staffeleinteilung 11 Spielgemeinschaften 12 Spielberechtigung 13 Namentliche Mannschaftsmeldung 14 Plätze 15 Wettkampftermine 16 Anfangszeit am Wettkampftermin 17 Oberschiedsrichter 18 Mannschaftsaufstellungen 19 Schiedsrichter 20 Mannschaftsführer und Betreuer 21 Wettspielunterbrechungen – Pausen 22 Verspätetes und Nichtantreten von Mannschaften 23 Nicht begonnene/abgebrochene Wettkämpfe 24 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe – Einsatz von Ersatzspielern 25 Wertung des Wettkampfes 26 Spielbericht – Ergebnisdienst 27 Auf- und Abstieg 28 Proteste 29 Einsprüche 30 Bearbeitungsgebühren und Ordnungsgelder 31 Rechtsmittel II. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen 32 Niedersächsische Meisterschaften 33 Regionsmeisterschaften 34 Durchführung von Meisterschaften/Turnieren 35 Bälle Anhang Punktspiele bei hohen Temperaturen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

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Wettspielordnung (WSPO) des Niedersächsischen Tennisverbandes e.V. (NTV) A. Allgemeiner Teil

Vorbemerkung

Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird zur einfacheren Lesbarkeit die männ-liche Form verwendet, wobei Personen beiderlei Geschlechts in die Bezeichnung eingeschlos-sen sind.

Präambel

Der Sportbetrieb wird vom Sportbüro des NTV in Hannover koordiniert. Die Bestimmungen dieser Wettspielordnung sind im Geiste der Fairness und der gegenseiti-gen Rücksichtnahme anzuwenden. Sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, einem anderen in unsportlicher Weise Schaden zuzufügen. Nicht alles wird in der WSPO geregelt sein. Un-klarheiten sind sportlich fair auszulegen. Der NTV bekämpft das Doping (vgl. Satzung des NTV). Einzelheiten regelt die DTB-Anti-Dopingordnung. § 1 Geltungsbereich 1. Diese Wettspielordnung und die ergänzenden Durchführungsbestimmungen sind

von den jeweiligen Gremien des NTV beschlossen und treten am 01.02.2017 in Kraft.

2. Für die Punktspiele im Sommer (01.05. – 30.09.) und im Winter (01.10. – 30.04.)

im Erwachsenenbereich, gelten diese WSPO und die dazu erlassenen Durchfüh-rungsbestimmungen. Außerdem gelten die Tennisregeln der ITF sowie ergän-zend/entsprechend die DTB-WSPO. Bei Aufstiegsspielen zur Nord-/Regionalliga gilt das Regionalligastatut.

§ 2 Bälle 1. Die Ballmarken für alle Wettspielveranstaltungen werden für das jeweilige Veran-

staltungsjahr rechtzeitig in den Durchführungsbestimmungen bekannt gegeben.

Sie sind für die jeweiligen Altersklassen für alle Veranstaltungen bindend vorge-schrieben. Der jeweilige Ballvertrag des Verbandes bestimmt, mit welchem Ballge-spielt wird.

2. a) Bei Mannschaftswettbewerben sind für jedes Einzel 3 neue Bälle bereitzustellen.

b) Für die Doppel können jeweils vier der im Einzel gespielten Bälle verwendet wer-den.

3. Wird in einem Wettspiel die falsche Ballmarke verwendet, folgt daraus ein Ord-nungsgeld gemäß §301. Jedoch muss in jedem Fall das Wettspiel auch mit der fal-schen Ballmarke begonnen und zu Ende gespielt werden, sofern es sich um einen zugelassenen Punktspielball handelt.

1 Soweit nicht anders gekennzeichnet beziehen sich alle Paragraphen auf diese NTV-WSPO

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B. Wettbewerbe I. Mannschaftswettbewerbe § 3 Wettbewerbskategorien 1. An den Mannschaftswettbewerben können sich alle Vereine des NTV und

anderen Landesverbänden beteiligen, soweit sie über mindestens zwei Außenplätze (Sommer) bzw. zwei Hallenplätze (Winter) gleichen Belages verfügen. Vereine können nur insgesamt mit allen Mannschaften am Punktspielbetrieb des NTV teilnehmen. Eine Aufteilung, in der einzelne Mannschaften eines Vereins am Punktspielbetrieb von anderen Landesverbänden teilnehmen, ist nicht zulässig.

2. Mit der Meldung/Teilnahme werden die WSPO und ihre ergänzenden

Durchführungsbestimmungen anerkannt. Zu den Mannschaftswettbewerben gehören folgende Kategorien:

3. Damen / Damen 30 / Damen 40 / Damen 50 / Damen 55 / Damen 60 4. Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60 /

Herren 65 / Herren 70 / Herren 75 5. Pokalwettbewerbe können vom Verband und den Regionen (nach Absprache

mit dem Verband) gesondert ausgeschrieben werden. § 4 Altersklassen 1. Spielberechtigt für die Damen und Herren ist, wer bis zum 31.12. des

Veranstaltungsjahres das 13. Lebensjahr vollendet hat.

2. Seniorinnen und Senioren der Altersklassen (AK) sind Damen 30, 40, 50, 55, 60 Herren 30, 40, 50, 55, 60, 65, 70, 75

Die Altersangaben bezeichnen das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des jeweiligen Veranstaltungsjahres vollendet sein muss.

3. Soweit Hallenwettbewerbe bereits am 01.10. eines jeden Jahres beginnen (Damen ab 30, Herren ab 30), gelten Spielerinnen und Spieler – abweichend von § 4 Abs. 2 – als spielberechtigt, wenn sie das ihrer Altersklasse jeweils entsprechende Lebensjahr bis zum 31.12. des folgenden Jahres vollenden.

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§ 5 Spielklassen 1. Die Vereinsmannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen

Klassen. Die Bezeichnungen lauten von der höchsten Spielklasse des Verbandes abwärts:

Erwachsene: Oberliga (OL) Landesliga (LL) Verbandsliga (VL)

Verbandsklasse (VK) Bezirksliga (BL) Bezirksklasse (BK) Regionsliga (RL)

1. Regionsklasse (1RK) 2. Regionsklasse (2 RK)

2. Die Oberligen, Landesligen, Verbandsligen und Verbandsklassen spielen auf der Verbandsebene, die Bezirksligen und -klassen auf einer Überregionalen Ebene, die Regionsligen und -klassen auf der Regionsebene.

§ 6 Zuständigkeiten bei Mannschaftswettbewerben

Für den Spielbetrieb Ist der Verband verantwortlich. Er ernennt in Absprache mit den jeweiligen Regionen die Staffelleiter für die jewei-ligen Bereiche.

Die Staffelleiter sind in ihren Bereichen zuständig für den Spielbetrieb (Neuanset-zungen, Tabellen, Spielwertungen, Spielberichtskontrollen, Ordnungsgelder, etc.).

§ 7 Mannschaftsstärke 1. 6-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines

Mannschaftswettkampfes in den Oberligen der

Damen / Damen 30 / Damen 40 Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60

mit 6-er Mannschaften gespielt. Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 6 Einzel und 3 Doppel

2. 4-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Spielklassen

Oberliga Damen 50, Damen 55 und Damen 60, Herren 65, Herren 70 und Herren 75 und in den Mannschaftswettbewerben von der Landesliga bis zur untersten Spiel-klasse bei den

Damen / Damen 30 / Damen 40 / Damen 50 / Damen 55 / Damen 60 Herren / Herren 30 / Herren 40 / Herren 50 / Herren 55 / Herren 60 / Herren 65 / Herren 70 / Herren 75 mit 4-er Mannschaften gespielt. Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 4 Einzel und 2 Doppel

In der Wintersaison wird im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe in allen Ligen und Altersklassen mit 4er-Mannschaften gespielt.

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§ 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben 1. Allgemein: Meldungen / Neu- / Ab- und Ummeldungen von Mannschaften für die Mannschafts-

wettbewerbe müssen in das Internetprogramm „nuLiga“ bis zum

05.02. für die Freiluftsaison (Sommer) bzw. bis zum 30.06. für die Hallensaison (Winter)

eines jeden Jahres erfolgen.

1.1 Meldung:

Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, zu melden, ist die Mann-schaft in nuLiga mit dem Status „gemeldet“ zu versehen.

1.2 Abmeldung: Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, abzumelden, ist die Mann-schaft in nuLiga mit dem Status „abgemeldet“ zu versehen. Alle Mannschaften, die nach Ende der Frist (siehe §8 Abs. 1) abgemeldet werden, gelten als zurückgezo-gen.

1.3 Neumeldung: „Neue“ Mannschaften sind über nuLiga mit dem Status „neu gemeldet“ zu melden.

Sie beginnen im Allgemeinen in der untersten Spielklasse. Eine Neueinstufung kann in begründeten Ausnahmefällen per Antrag (es gilt §9 Anträge) bis maximal in die Verbandsliga erfolgen.

1.4 Ummeldung: Mannschaften, die ihre Altersklasse wechseln wollen, müssen sich über nuLiga um-

melden (Status: “AK-Wechsel“). 1.4.1 Im Falle der Genehmigung des Antrags verfällt die Klassenzugehörigkeit der wech-

selnden Mannschaft für den Verein. 1.5 Mannschaften, die nach der Veröffentlichung der Staffeln einen AK-Wechsel oder

einen Gruppenwechsel beantragen wollen, können nur wechseln, wenn in den ge-wünschten Gruppen Platz vorhanden ist und es nicht zum Nachteil des bestehen-den Spielbetriebes führt.

2. Nachmeldung:

Nachmeldungen sind nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Dieses Datum wird in den Durchführungsbestimmungen zur jeweiligen Saison bekannt

gegeben. Für jede Nach- oder nachträgliche Ummeldung wird eine Bearbeitungs-gebühr gemäß §30 erhoben.

3. Die Spielklasse einer Mannschaft ist im Besitz des Vereines. Im Falle einer Fusion / Trennung der Spielgemeinschaft zweier oder mehrerer Vereine können auf Antrag alle bestehenden Mannschaften mit den bisherigen Spielklassen übernommen wer-den. Eine Weitergabe der Spielklasse an einen anderen Verein ist durch schriftliche Genehmigung des abgebenden Vereins möglich. (siehe §8 Abs. 1)

4. Spielzeiten: Freiluftsaison 01.05.-30.09. Hallensaison 01.10.-30.04.

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5.1 Zurückziehung bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag: Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach dem Meldetermin für die

Freiluftsaison (05.02.) bzw. Hallensaison (30.06.) bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Spielzeit (Eingang im Sportbüro des NTV) zurück, wird diese Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Nachfolgende Mannschaften des Vereins dieser Altersklassen sind umzubenennen. Gleichzeitig ist der Verein mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß §30 zu belegen. Wird die zurückgezogene Mannschaft an den Mannschaftsspielen der darauf folgenden Saison (Freiluft/Halle) wieder angemeldet, so gilt diese Anmeldung als Neuanmeldung (vgl. §8 Abs. 1.3).

5.2 Zurückziehung ab einer Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag: Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft während der bereits begonnenen

Spielzeit zurück (innerhalb der Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag), ist der Verein mit einem Ordnungsgeld gemäß §30 zu belegen. Bei Zurückziehungen von Mannschaften handelt es sich um Mannschaften, die in den Tabellen mit dem Vermerk "zurückgezogen" geführt werden und die für die nächste Freiluft-/Hallensaison in die nächsttiefere Spielklasse absteigen.

6. Meldegebühren: Für jede gemeldete Mannschaft (auch wenn sie vor Beginn der Saison wieder

zurückgezogen wird) wird eine Meldegebühr erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

6.1. Diese Mannschaftsmeldegebühren werden für die Freiluftsaison zum 01.05.

und für die Hallensaison zum 01.10. zentral vom Verband eingezogen. 6.2. Zahlt ein Verein die Gebühren nicht, wird er für die laufende Spielzeit mit allen

Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen; die Mannschaften steigen in dem darauf folgenden Spieljahr in die nächsttiefere Spielklasse ab.

7. Bei Nichteinhaltung der in § 8.1 genannten Termine in Verbindung mit den § 8.1.1, § 8.1.3, 8.1.4 und 8.1.5 wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß §30

erhoben. § 9 Anträge

Grundsätzlich erfolgen Anträge nur durch das Melden im System nuLiga bei der Mannschaftsmeldung zur jeweiligen Saison. Gesonderte Anträge sind unzulässig.

1. Einen Antrag auf zusätzlichen Aufstieg können ausschließlich Zweitplatzierte der Vorsaison stellen. Eine entsprechende Abfrage wird bei der Mannschaftsmeldung in nuLiga gestellt. Stattgegeben werden kann einem Antrag auf Höherstufung lediglich, wenn in der nächsthöheren Spielklasse freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrages besteht nicht. Bei Aufstieg einer Mannschaft ist das Überspringen einer Spielklasse ausgeschlossen. Anträge auf freiwilligen Aufstiegsverzicht oder Tieferstufung werden grundsätzlich genehmigt.

2. Vorheriger Absatz gilt ebenso für einen Antrag auf zusätzlichen Aufstieg bei

einem Altersklassenwechsel.

3. Sollen neu gemeldete Mannschaften aufgrund ihrer nachweisbaren Spielstärke in eine höhere als die unterste Spielklasse eingestuft werden, ist bei der Neumeldung der Mannschaft in nuLiga die beantragte Spielklasse anzugeben. Gleichzeitig muss mit der Neumeldung der Mannschaft die namentliche Meldung (inkl. der Bestätigung der aufgeführten Spieler) dieser Mannschaft dem Sportbüro des NTV in Hannover schriftlich bis zum Ende der

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5.1 Zurückziehung bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag: Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach dem Meldetermin für die

Freiluftsaison (05.02.) bzw. Hallensaison (30.06.) bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Spielzeit (Eingang im Sportbüro des NTV) zurück, wird diese Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Nachfolgende Mannschaften des Vereins dieser Altersklassen sind umzubenennen. Gleichzeitig ist der Verein mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß §30 zu belegen. Wird die zurückgezogene Mannschaft an den Mannschaftsspielen der darauf folgenden Saison (Freiluft/Halle) wieder angemeldet, so gilt diese Anmeldung als Neuanmeldung (vgl. §8 Abs. 1.3).

5.2 Zurückziehung ab einer Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag: Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft während der bereits begonnenen

Spielzeit zurück (innerhalb der Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag), ist der Verein mit einem Ordnungsgeld gemäß §30 zu belegen. Bei Zurückziehungen von Mannschaften handelt es sich um Mannschaften, die in den Tabellen mit dem Vermerk "zurückgezogen" geführt werden und die für die nächste Freiluft-/Hallensaison in die nächsttiefere Spielklasse absteigen.

6. Meldegebühren: Für jede gemeldete Mannschaft (auch wenn sie vor Beginn der Saison wieder

zurückgezogen wird) wird eine Meldegebühr erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

6.1. Diese Mannschaftsmeldegebühren werden für die Freiluftsaison zum 01.05.

und für die Hallensaison zum 01.10. zentral vom Verband eingezogen. 6.2. Zahlt ein Verein die Gebühren nicht, wird er für die laufende Spielzeit mit allen

Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen; die Mannschaften steigen in dem darauf folgenden Spieljahr in die nächsttiefere Spielklasse ab.

7. Bei Nichteinhaltung der in § 8.1 genannten Termine in Verbindung mit den § 8.1.1, § 8.1.3, 8.1.4 und 8.1.5 wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß §30

erhoben. § 9 Anträge

Grundsätzlich erfolgen Anträge nur durch das Melden im System nuLiga bei der Mannschaftsmeldung zur jeweiligen Saison. Gesonderte Anträge sind unzulässig.

1. Einen Antrag auf zusätzlichen Aufstieg können ausschließlich Zweitplatzierte der Vorsaison stellen. Eine entsprechende Abfrage wird bei der Mannschaftsmeldung in nuLiga gestellt. Stattgegeben werden kann einem Antrag auf Höherstufung lediglich, wenn in der nächsthöheren Spielklasse freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrages besteht nicht. Bei Aufstieg einer Mannschaft ist das Überspringen einer Spielklasse ausgeschlossen. Anträge auf freiwilligen Aufstiegsverzicht oder Tieferstufung werden grundsätzlich genehmigt.

2. Vorheriger Absatz gilt ebenso für einen Antrag auf zusätzlichen Aufstieg bei

einem Altersklassenwechsel.

3. Sollen neu gemeldete Mannschaften aufgrund ihrer nachweisbaren Spielstärke in eine höhere als die unterste Spielklasse eingestuft werden, ist bei der Neumeldung der Mannschaft in nuLiga die beantragte Spielklasse anzugeben. Gleichzeitig muss mit der Neumeldung der Mannschaft die namentliche Meldung (inkl. der Bestätigung der aufgeführten Spieler) dieser Mannschaft dem Sportbüro des NTV in Hannover schriftlich bis zum Ende der Mannschaftsmeldephase der jeweiligen Saison zugeschickt werden. Sollte nur einer der für die Höherstufung benannten Spieler nicht auf der namentlichen Mannschaftsmeldung erscheinen, wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

Grundsätzlich starten neu gemeldete Mannschaften in der untersten Spielklasse. Neueinstufungen sind maximal in die Verbandsliga möglich (vgl. § 8 Abs. 1.3). Einem Antrag auf Einstufung neu gemeldeter Mannschaften kann lediglich stattgegeben werden, wenn in der beantragten Spielklasse freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrages besteht nicht. Mannschaften, die vor Beginn der Vorsaison abgemeldet wurden und somit neu gemeldet werden müssen (vgl. § 8 Abs. 5.1), werden maximal zwei Klassen unterhalb der Spielklasse, in der sie vor ihrer Abmeldung gespielt haben, eingestuft.

4. Freie Plätze in der zweittiefsten Spielklasse bis zur Verbandsliga werden in folgender Reihenfolge mit Mannschaften aufgefüllt: − Altersklassenwechsel von Mannschaften, die sich in ihrer bisherigen

Altersklasse für die jeweilige Spielklasse sportlich qualifiziert haben, − freiwillige Absteiger,

nach geografischen Gesichtspunkten:

− zusätzliche Aufstiege der Zweitplatzierten der Vorsaison der nächsttieferen Spielklasse,

− Einstufung neu gemeldeter Mannschaften, die ihre Spielstärke anhand der vorhandenen Leistungsklassen der gemeldeten Spieler erbringen müssen.

Freie Plätze in den Spielklassen Landesliga und Oberliga werden in der Reihenfolge der oben genannten ersten drei Kriterien aufgefüllt. Die Einstufung einer neu gemeldeten Mannschaft in die Landes- bzw. Oberliga ist nicht möglich (vgl. § 8 Abs. 1.3).

5. Anträge auf Klassenerhalt trotz sportlichem Abstieg finden unabhängig von der individuellen Begründung keine Berücksichtigung. Anträge auf Aufstieg von Mannschaften mit einer schlechteren Platzierung als Platz 2 in der Vorsaison finden unabhängig von der individuellen Begründung keine Berücksichtigung.

6. Alle gestellten Anträge können vom Sportbüro des NTV inklusive Mannschaft und vorgebrachter Begründung mit der ersten Staffelroheinteilung veröffentlicht werden.

§ 10 Staffeleinteilung 1. Die Mannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen

Spielklassen mit Staffeln nach regionalen Gesichtspunkten. 2. Die Klasseneinteilung und die Staffelroheinteilung einschließlich Auf- und

Abstiegsregelung sowie der Terminplan einer jeweiligen Spielzeit werden vom Sportbüro des NTV in Hannover erstellt. Die überregionalen Ebenen und die Regionsebene werden von den Regionssportwarten und den eingesetzten Staffelleitern geprüft und genehmigt. Alle vorbereitenden Maßnahmen (z.B. setzen von Auf- und Abstiegspfeilen) werden von den Staffelleitern erledigt.

3. Kein Verein darf mit 2 Mannschaften in einer Staffel spielen.

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3.1 Ausnahmen: - in allen eingleisigen Ligen - aus geographischen Gründen. (unzumutbare Entfernungen)

In diesen Fällen haben beide Mannschaften des Vereins ihren Wettkampf gegenei-nander als erstes Punktspiel der Saison zu bestreiten.

4. Die 2. Mannschaft eines Vereines darf in einem Wettbewerb nicht in einer höheren Spielklasse als eine 1. Mannschaft spielen. Falls durch Auf- oder Abstieg eine 2. Mannschaft in einer höheren Spielklasse als die 1. Mannschaft spielen würde, steht der Platz in der höheren Spielklasse der 1. Mannschaft des betreffenden Vereins zu. Gleiches gilt für die 3. Mannschaft bezüglich der 2. Mannschaft usw.

§ 11 Spielgemeinschaften 1. Die Bildung von Spielgemeinschaften (SG) aus mehreren Vereinen ist gestattet.

2. Der meldende Verein ist für die Abwicklung der Punktspiele namensgebend verant-

wortlich und trägt die finanziellen Lasten der SG.

3. Eine Spielgemeinschaft ist, wenn der namensgebende Verein bei der namentlichen Mannschaftsmeldung Spieler eines anderen Vereins mit auf seine Liste setzt. (in nuLiga -> im Vereinsbereich -> unter namentlicher Mannschaftsmeldung -> über Kästchen Spielgemeinschaft)

4. Ein Verein, der einen Spieler als SG Spieler meldet, muss sich eine schriftliche Ge-

nehmigung dafür vom abgebenden Verein einholen. (Verhinderung von Meldungen ohne Kenntnis des Vereins.

§ 12 Spielberechtigung

1. Spielberechtigt in den Mannschaftswettbewerben sind alle Spieler, die Mitglied ei-nes dem NTV angeschlossenen Vereins sind und deren für den Spielbetrieb erfor-derliche Mitgliederdaten (insbes. Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Ver-eins-, Verbandszugehörigkeit, Mannschaft, Spiel- und Wettkampfergebnisse, Rang-liste) in zentralen Tennis-Informationssystemen (z.B. nuLiga, mybigpoint) nicht anonymisiert wurden. Sie dürfen innerhalb einer Saison nur für einen Verein gemel-det werden und Mannschaftswettbewerbe bestreiten. Ausnahmen sind Spielge-meinschaften und das gleichzeitige Spielen im Jugend- und Erwachsenenbereich. Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben

2. Für die Freiluftsaison müssen alle Spieler eine Spiellizenz besitzen (siehe Spielli-zenzordnung).

3. Ein gleichzeitiges Spielen in einem anderen Landesverband ist nicht gestattet. Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben. 4. Jugendliche dürfen sowohl für Jugend- als auch für Erwachsenenmannschaften ge-

meldet werden, wenn sie bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres das 13. Lebensjahr vollendet haben.

5. Ein Spieler, der für eine Mannschaft spielberechtigt ist, darf außer in dieser Mann-

schaft nur einmal ersatzweise in einer höheren Mannschaft dieser Altersklasse ein-gesetzt werden, jedoch nicht am selben Kalendertag. Bei einem weiteren Einsatz in einer höheren Mannschaft in dieser Altersklasse verliert der Spieler die Spielberech-tigung für die nachfolgenden Mannschaften. Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

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6. In einem Wettkampf (Einzel und Doppel) darf für eine Mannschaft nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. EU-Ausländer gelten als Deutsche. Werden in einer Mannschaft mehr als ein Spieler, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt, gemeldet, muss die entsprechende Anzahl der nachfolgenden deutschen Spieler dieser Mannschaft zugerechnet werden. Sie verlieren für nachfolgende Mannschaften ihre Spielberechtigung.

Hinweis: Die Mitgliedstaaten der EU sind im Anhang aufgeführt.

7. Spielen in zwei Altersklassen Ein Spieler darf in zwei Altersklassen gemeldet werden und beliebig oft spielen,

jedoch nicht am selben Kalendertag. Ausnahmen:

Spieler, die in einer Mannschaft ab Verbandsklasse aufwärts (bis einschließlich Bun-desliga) an den ersten vier (4er-Mannschaften) bzw. sechs Positionen (6er-Mann-schaften) gemeldet sind, dürfen in keiner zweiten Altersklasse gemeldet werden bzw. spielen. Dieses gilt entsprechend für die ersten acht (zwölf) Spieler bei zwei in einer Altersklasse ab Verbandsebene gemeldeten Mannschaften, sowie für die ersten zwölf (18) Spieler bei drei gemeldeten Mannschaften, usw.! Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

8. Spieler, die als Spielgemeinschaft (SG) gemeldet werden, dürfen im eigenen Verein in einer zweiten Altersklasse spielen, aber nicht in der gleichen Altersklasse, in der sie als SG gemeldet sind. Die Regelung aus §12 Abs. 7 – Spielen in zwei Altersklas-sen – ist zu beachten. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

9. Der Einsatz eines Jugendlichen in einer Jugend- und einer Erwachsenenmannschaft

am gleichen Tag ist nicht gestattet. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

10. Für den Einsatz von Jugendlichen in Mannschaften der Erwachsenen-Wettbewerbe

gelten die entsprechenden Paragraphen der Wettspielordnung. Verantwortlich für die gemeldeten Jugendlichen hinsichtlich der Sporttauglichkeit und dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten ist der meldende Verein; der Jugend-/ Sportwart des Vereins bestätigt dieses durch seine Eingabe in nuLiga.

§ 13 Namentliche Mannschaftsmeldung 1. Jeder Verein muss seine Spieler (einschließlich der Bundes-, Regional- und Nord-

ligaspieler) namentlich in der Reihenfolge der Spielstärke, gemäß DTB-Rangliste, LK-Rangliste in das Spielsystem nuLiga eingeben.

Spieler mit B- und B/A-Nummern gem. § 5 DTB-Ranglistenordnung sind gerechneten Spielern nachgestellt. 2. Namentliche Mannschaftsmeldungen müssen im Internetprogramm „nuLiga“ ein-

gegeben werden. Der genaue Termin, bis wann die namentlichen Mannschaftmel-dungen für die Sommer- und die Winterrunde erfolgt sein müssen, wird sowohl zeitnah über die NTV Medien (Homepage, emag und Newsletter) als auch in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegeben. Bei Nichteinhaltung der dort genannten Termine wird eine Bearbeitungsgebühr ge-mäß §30 erhoben.

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3. Für Spieler, die auf Grund Ihrer Leistungsklasse in einer höheren Mannschaft ge-meldet werden müssten, dort aber nicht spielen möchten, kann ein „Sperrvermerk“ beantragt werden. Dieser Antrag (als PDF auf www.ntv-tennis.de -> Erwachsenen-sport -> Punktspielbetrieb -> Antrag auf Sperrvermerk) muss während der nament-lichen Mannschaftsmeldung mit Begründung an das Sportbüro des NTV gesendet werden. Spieler mit einem „Sperrvermerk“ dürfen in keiner anderen Mannschaft ge-meldet werden. Sie werden bei der Kontrolle durch die Verbände an die angegebene Position in der niedrigeren Mannschaft gesetzt.

4. Spieler, die sich in der gleichen LK befinden, können in beliebiger Reihenfolge ge-

meldet werden. 5. Nach den genannten Terminen ist eine Änderung der namentlichen Mannschafts-

meldung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag, der bis zu dem in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegeben Fristende im Sportbüro des NTV einzureichen ist, möglich.

Die namentlichen Mannschaftsmeldungen werden nach Meldeschluss innerhalb ei-ner angemessenen Frist auf fehlerhafte Meldungen durch den Verband geprüft und im Anschluss für alle Vereine in nuLiga einsehbar. Binnen 7 Tagen kann dagegen eine schriftlich begründete Beschwerde im Sportbüro des NTV eingelegt werden. Der betroffene Verein erhält rechtliches Gehör. Für sämtliche Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts-meldung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß §30 erhoben.

6.1 6er-Mannschaften: Die ersten 6 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung

sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 7 bis 12 in Bezug auf die 2. Mannschaft usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mann-schaft als für die gemeldete spielen.

6.2 4er-Mannschaften: Die ersten 4 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung

sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 5 bis 8 in Bezug auf die 2. Mannschaft usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mann-schaft als für die gemeldete spielen.

6.3 Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft nach § 8 Abs. 5.1 sind die ersten

4, (6) Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 (7) bis 8 (12) für die nächsttiefer spielende Mannschaft. Dies gilt auch, wenn es sich bei der zurückge-zogenen Mannschaft um eine Mannschaft der Bundes-, Nord- oder Regionalliga handelt.

Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft nach § 8 Abs. 5.2 sind die ersten 4 (6) Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft nicht spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 (7) bis 8 (12) für die nächst tiefer spielende Mannschaft, usw. Dies gilt auch, wenn es sich bei der zurückgezogenen Mannschaft um eine Mannschaft der Bundes-, Nord- oder Regio-nalliga handelt.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für 2er-Mannschaften.

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§ 14 Plätze 1. Für jeden Mannschaftswettkampf (Sommer) müssen mindestens 2 Plätze gleichen

Belages zu Beginn der Spiele zur Verfügung gestellt werden, jedoch dürfen bereits laufende Wettspiele nicht unter- oder abgebrochen werden. Bei gemischten Anla-gen hat die höher spielende Mannschaft Aschenplätze zu benutzen. Bei Klassen-gleichheit entscheidet der Oberschiedsrichter durch Los. Sind für Freiluftplätze (keine Aschenplätze) besondere Schuhe erforderlich, ist dies dem Gastverein zusammen mit der Einladung zum Spieltermin mitzuteilen. Kann der Heimverein der Gastmannschaft wegen begonnener Wettspiele zur ver-einbarten Anfangszeit keinen Platz anbieten, muss der Gastverein mindestens zwei Stunden warten. Das Angebot, den Wettkampf ggf. zunächst auf nur einem Platz zu beginnen, ist zu akzeptieren. Bei schlechter Witterung verlängert sich die Wartepflicht auf drei Stunden (vergl. § 16 Abs. 5)

2. Die Austragung von Mannschaftswettkämpfen und Fortsetzung begonnener Wett-

spiele in einer Halle ist nur erlaubt, wenn die beteiligten Mannschaftsführer einver-standen sind; dasselbe gilt für das Spielen unter Flutlicht. Über das beiderseitige Einverständnis ist ein entsprechender Vermerk in den Spielbericht aufzunehmen.

3. Für die Teilnahme an den Hallenwettbewerben sind für die Durchführung einer je-

den Begegnung (auf allen Ebenen) 2 Spielfelder gleichen Bodens in einer Tennis-halle, d.h. in einer Halle, in der nur Tennisfeldbegrenzungen vorhanden sind, von Beginn der Spiele an erforderlich.

Der Heimverein muss dem Gastverein mitteilen, welcher Bodenbelag sich in der Halle befindet und welche Schuhe vorgeschrieben sind.

§ 15 Wettkampftermine 1. Die Wettkampf- und Ausweichtermine aller Spielklassen werden von den entspre-

chenden Kommissionen einheitlich festgelegt. Die Wettkämpfe müssen zu den angesetzten Terminen ausgetragen werden.

2. Die im Terminplan angegebenen Ausweichtermine gelten nur für aus Witterungs-

gründen oder Dunkelheit ausgefallene oder abgebrochene Wettkämpfe in der vor-gesehenen zeitlichen Reihenfolge, d.h. offizielle Ausweichtermine dürfen nicht für Verlegungen benutzt werden. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

3. Sperrtermine können vom NTV benannt werden. Wettkämpfe dürfen nicht auf diese

Termine gelegt werden. Ausnahmen und genaue Daten werden in den Durchfüh-rungsbestimmungen definiert. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

4. Zusatzspieltage können vom NTV benannt werden. Wettkämpfe dürfen auf diese

Termine gelegt werden (in gegenseitigem Einvernehmen). Genaue Daten werden in den Durchführungsbestimmungen definiert.

5. Vorverlegte und nachverlegte Wettkampftermine ersetzen den offiziellen Wett-

kampftermin und sind in nuLiga einzutragen. 6. Es dürfen keine Spiele vor den ersten offiziellen Wettkampftermin (komplettes

Wochenende) gelegt werden. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben 7. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) gewertet, wenn

eine nicht zulässige Verlegung abgesprochen wurde. Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß §30

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§ 16 Anfangszeit am Wettkampftermin 1. Anfangszeit ist an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 und 14:00 Uhr und für die

Altersklassen zusätzlich Samstag 15:00 Uhr. Der Heimverein bestimmt die An-fangszeit und gibt diese für alle Punktspiele bis spätestens 14 Tage vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Saison in das Terminmodul von nuLiga ein. Eine An-fangszeit im o. g. Zeitraum kann vom Gastverein nicht abgelehnt werden. Der Gast-verein hat eine Einladung innerhalb von 7 Tagen im Terminmodul zu beantworten. Andernfalls gilt der Termin danach als bestätigt!

Der Heimverein kann bei der Einladung mit der Terminbestimmung festlegen, dass

bei 4er-Mannschaften auf vier Plätzen begonnen wird. Diese Festlegung ist für beide Seiten bindend. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

2. Andere Anfangszeiten, auch an anderen Tagen, oder am Wettkampftag selbst sind

nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Vereine möglich. Die Beweislast für das Wirksamwerden der Vereinbarung hat der beantragende Verein.

Sollte es zu keiner Einigung bis zum in der Durchführungsbestimmung festgeleg-

ten Termin kommen, dann gilt der offizielle Spieltermin Sonntag um 9:00 Uhr! Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

3. Für die Hallensaison gelten Absatz 1 und 2 mit folgender Regelung: Der Heimver-

ein bestimmt die Anfangszeit an Samstagen zwischen 11:00 und 17:00 Uhr oder an Sonntagen zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.

4. Wettkampfbeginn ist der erste Aufschlag eines beliebigen Einzels. 5. Bei schlechter Witterung darf der Oberschiedsrichter den Wettkampf erst nach drei-

stündiger Wartezeit nach der festgelegten Anfangszeit absagen. § 17 Oberschiedsrichter (OSR) 1. Alle Mannschaftsspiele müssen von einem Oberschiedsrichter (Mindestalter 18

Jahre) geleitet werden. 2. Der vom gastgebenden Verein zu stellende oder vom Spielleiter eingesetzte Ober-

schiedsrichter muss während der gesamten Dauer des Mannschaftsspiels anwe-send sein und darf an keinem Mannschaftsspiel teilnehmen und sich auch nicht als Betreuer oder Schiedsrichter betätigen. Er ist den Spielern vor Beginn des Mannschaftsspiels namentlich vorzustellen.

3. Ist der Oberschiedsrichter bei Spielbeginn nicht anwesend oder verlässt er vor Be-

endigung des Mannschaftsspiels die Anlage oder legt er sein Amt aus sonstigen Gründen nieder, so übernimmt seine Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer des Gastvereins für die Dauer des gesamten Mannschaftsspiels. Dieser ist der Verpflichtung, nicht am Mannschaftsspiel teilzunehmen, enthoben und ist sofort als Oberschiedsrichter auf dem Spielbericht einzutragen.

4. Der Oberschiedsrichter hat vor Beginn des Mannschaftswettkampfes mit den

Mannschaftsführern eine Besprechung abzuhalten. Dabei sollen alle mit der Durchführung des Wettkampfes zusammenhängenden Fragen geklärt und ent-sprechende Vereinbarungen oder Entscheidungen getroffen werden.

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5. Der OSR hat neben seinen Rechten und Pflichten nach § 50 der Wettspielordnung des DTB (WSpO-DTB) folgende Aufgaben:

5.1 Prüfung der Spielberechtigungen anhand der Mannschaftsmeldungen. Jeder Spie-

ler hat auf Verlangen zur Überprüfung der Spielberechtigung dem OSR ein Identi-fikationspapier vorzulegen.

5.2 Prüfung der Mannschaftsaufstellungen und der Anwesenheit der Spieler anhand

der namentlichen Mannschaftsmeldungen.

5.3 Der Oberschiedsrichter hat das Recht und die Pflicht, sämtliche für die Durchfüh-rung der Mannschaftswettkämpfe erforderlichen Anordnungen und Entscheidun-gen zu treffen. Seine Entscheidungen sind endgültig.

5.4 Den Anordnungen des OSR ist zunächst Folge zu leisten, unbeschadet der Mög-

lichkeit, Einspruch dagegen zu erheben.

5.5 Der DTB-Verhaltenskodex für Tennisspieler kann nur angewendet werden, wenn der OSR mindestens im Besitz einer gültigen DTB-B-Oberschiedsrichterlizenz ist.

6. Bei Unterbrechung eines Mannschaftsspiels und Fortsetzung an einem anderen

Tag kann der gastgebende Verein oder der Spielleiter einen anderen Oberschieds-richter als am Austragungstag einsetzen.

7. Falls Mannschaftsspiele ohne Schiedsrichter durchgeführt werden, muss der Ober-

schiedsrichter die Rechte des Schiedsrichters bezüglich der Unterbrechungen und pünktlichen Wiederaufnahme nach erlaubten Pausen wahrnehmen (siehe § 21). Im Übrigen gilt die „ITF-Regel Spielen ohne Schiedsrichter“ (§ 18).

§ 18 Mannschaftsaufstellungen 1. Spätestens 15 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit haben die Mannschafts-

führer dem Oberschiedsrichter (OSR) die namentliche Aufstellung der Einzelspieler in der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung schriftlich zu überge-ben, der sie in den Spielberichtsbogen einträgt. Anschließend gibt er den beiden Mannschaftsführern gleichzeitig die jeweilige Mannschaftsaufstellung zur Kenntnis (Offenlegung).

Auch bei fehlenden Mannschaftsmeldeformularen ist das Spiel durchzuführen. Vom Oberschiedsrichter ist ein entsprechender Vermerk im Spielberichtsbogen und in nuLiga vorzunehmen.

2. Spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels haben die Mann-schaftsführer dem Oberschiedsrichter die namentliche Aufstellung der Doppel schriftlich zu übergeben, der wie unter Absatz 1 verfährt.

Die Doppel beginnen spätestens 15 Minuten nach Abgabe der Aufstellung, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter einigen sich auf eine an-dere Regelung.

3. Die Aufstellung der Einzel und Doppel ist nach Offenlegung an diesem Tag end-gültig und darf nicht mehr geändert werden.

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4. Spielberechtigt für die Einzel und Doppel sind die Spieler der Mannschaftsmeldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. Doppelaufstellung anwesend und objektiv spielfä-hig sind.

Dabei gilt: Spieler die anwesend, aber objektiv nicht spielfähig sind - z.B. Gips, Krücken, etc. … - dürfen nicht aufgestellt werden um ein Aufrücken der nachfol-genden Spieler zu verhindern. Denn Spielberechtigung setzt eine objektive Spiel-fähigkeit voraus. Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, ist im Doppel nicht spielberechtigt.

5. Sind zu dem Zeitpunkt, der für die Abgabe der Mannschaftaufstellung festgesetzt ist, in der Mannschaftsaufstellung aufgeführte Einzel- oder Doppelspieler nicht an-wesend, so rücken die anwesenden Einzelspieler oder Doppelpaare auf.

Der Oberschiedsrichter muss so viele Wettspiele mit dem Ergebnis 6:0, 6:0 der vollzählig aufgestellten Mannschaft gutschreiben, wie der gegnerischen Mann-schaft Einzelspieler oder Doppelpaare – unter Berücksichtigung von § 17 Abs. 4 – fehlen. Die in den Doppeln einzusetzenden Spieler erhalten Platzziffern von 1 bis 6 (1 bis 4) in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die der folgenden. Der Spieler mit der Platzziffer 1 darf bei gleicher Platzziffer auch im zweiten, aber nicht im dritten Doppel genannt werden.

6. Die Einzel werden in der Reihenfolge 2-4-6 (2-4) und 1-3-5 (1-3), die Doppel 1-2-3 (1-2) gespielt, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter eini-gen sich auf eine andere Regelung oder es wurde bei der Terminbestimmung (§16 Abs. 1) festgelegt, dass auf 4 Plätzen begonnen wird.

§ 19 Schiedsrichter

Alle Mannschaftswettkämpfe sollen mit Schiedsrichtern durchgeführt werden. Der Gast hat das Recht, bis zu 4 Schiedsrichter zu stellen. Hinweis: Die ITF-Regelung für das Spiel ohne Schiedsrichter ist im Anhang abge-druckt.

§ 20 Mannschaftsführer und Betreuer 1. Jede Mannschaft hat vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrichter einen

Mannschaftsführer (MF) zu benennen, der namentlich im Spielberichtsbogen zu vermerken und allein berechtigt ist, als Sprecher seiner Mannschaft gegenüber dem Oberschiedsrichter aufzutreten.

2. Reklamationen von Spielern während des Wettkampfes sind nur über den Mann-

schaftsführer dem Oberschiedsrichter vorzutragen. Nimmt der Mannschaftsführer am Wettkampf teil, muss er für die Dauer seines Wettspieles einen Stellvertreter benennen.

3. Spieler dürfen bei einem Wettkampf während des Wettspiels (Einzel bzw. Doppel)

von einem Betreuer beraten werden, wenn dieser am Platz sitzt. Die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt. Diese Beratung ist während einer Satzpause und beim Seitenwechsel am Ende eines Spieles, jedoch nicht beim Sei-tenwechsel nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und nicht während eines Tie-Break-Spieles, erlaubt.

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§ 21 Wettspielunterbrechungen - Pausen 1. Bei einer jeden während des Wettspiels durch Unfall erlittenen Verletzung kann der

Schiedsrichter eine Unterbrechung des Wettspiels von drei Minuten zulassen. Diese Pause muss entweder sofort oder spätestens beim nächsten Seitenwechsel bzw. nach Abschluss eines Satzes genommen werden.

Zur Behandlung jeder Art von Krämpfen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw. nach Abschluss eines Satzes (120 Sekunden) gewährt werden.

Als Verletzung durch Unfall gelten u.a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspiels auftreten. (Bei blutenden Verletzungen darf der Wettkampf erst nach Stillen der Blutung fortge-setzt werden.)

Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Wettspielbeginn vorhandene Krankhei-ten, Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wett-spiels ernsthaft verschlechtern. Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache, also z.B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht als Verletzung durch Unfall gewertet werden.

2. Damen und Herren ab 40 können eine Ruhepause von zehn Minuten nach dem 2. Satz beanspruchen, aber nur in Wettkämpfen dieser Altersklassen; hierbei darf der Platz verlassen werden. Für die o.g. Ruhepause gilt, dass Spieler beraten und be-handelt werden dürfen, falls sie den Platz während der Pause verlassen.

3. Bei Spielen, die im 3.Satz im Match-Tiebreak entschieden werden, entfällt der An-

spruch auf die Ruhepause nach dem 2. Satz.

4. Wenn ein Spieler nach einer Unterbrechung oder Pause das Wettspiel nicht recht-zeitig wieder aufnimmt, kann dieses in schwerwiegenden Fällen durch den Ober-schiedsrichter als verloren gewertet werden (siehe § 17 Abs.5).

§ 22 Verspätetes oder Nichtantreten von Mannschaften 1. Tritt eine Mannschaft (Heim oder Gast) bis zu 30 Minuten nach der festgelegten

Anfangszeit an, so ist das Spiel mit einem entsprechenden Vermerk im Spielbericht trotzdem durchzuführen. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen vom Oberschiedsrichter zu vermerken und vom Heimverein in nuLiga einzutragen.

2. Tritt eine Mannschaft später als 30 Minuten nach der festgelegten Anfangszeit an,

so gilt:

a. Ist der Gegner einverstanden, so kann das Spiel durchgeführt und entsprechend seinem Ausgang gewertet werden. In diesem Fall kann die Wertung später nicht wegen verspäteten Antretens angefochten werden.

b. Ist der Gegner nicht einverstanden, so wird das Spiel als verloren gewertet.

c. Die gegnerische Mannschaft ist unverzüglich von einer Verspätung zu unter-richten.

Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben. 3. Ist eine Mannschaft zu einem angesetzten Wettkampf nicht angetreten, wird dieser

mit 0:9 (0:6) (0:3) verloren gewertet. Der Spielbericht ist mit entsprechendem Ver-merk (Status: „w.o. - Mannschaft nicht zur Begegnung angetreten“) in nuLiga ein-zugeben; es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

Bei Hallenpunktspielen wird dem Gastgeber auf Antrag bis zu 50% des verhängten Ordnungsgeldes erstattet.

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4. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn sie 30 Minuten nach der offiziellen oder sonst vereinbarten Anfangszeit mit weniger als 4 Spielern bei 6er-Mannschaf-ten oder mit weniger als 3 Spielern bei 4er-Mannschaften erscheint.

Eine 2er Mannschaft gilt nur als angetreten, wenn sie mit 2 Spielern erscheint. Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben

5. Mannschaften, die zweimal nicht antreten, scheiden aus der laufenden Runde aus,

verlieren die Zugehörigkeit zu ihrer Spielklasse und steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab. Alle bisher erzielten Ergebnisse werden nicht gewertet.

6. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) gewertet, wenn eine

nicht zulässige Verlegung abgesprochen wurde. Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß §30.

7. Wird ein Wettkampf durch höhere Gewalt oder durch nicht vorhersehbare Um-

stände am Heimatort bzw. auf dem Anfahrtsweg verhindert, so erfolgt eine Neuan-setzung durch den Staffelleiter. Die nicht antretende Mannschaft hat den Gegner und den Staffelleiter unverzüglich zu unterrichten und die angegebenen Gründe nachzuweisen! Insbesondere sind ein möglicher rechtzeitiger Reiseantritt und ent-sprechende Bemühungen zu beweisen. (Anmerkung: Stau auf der Autobahn gilt i. d. R. nicht als höhere Gewalt!)

§ 23 Nicht begonnene/abgebrochene Wettkämpfe 1. Verzichtet eine Mannschaft in einem begonnenen Wettkampf auf die Austragung

einzelner Wettspiele (Einzel oder Doppel) – wobei verletzungsbedingte Ausfälle ausgenommen sind – oder weigert sie sich ansonsten den Anordnungen des Ober-schiedsrichters Folge zu leisten, werden die nicht begonnen bzw. nicht beendeten Wettspiele des entsprechenden Wettkampfes (Einzel oder Doppel) und alle bisher gewonnenen Wettspiele mit 0:6, 0:6 gegen sie gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

2. Bricht eine Mannschaft oder ein Spieler bzw. Doppelspieler ein Wettspiel vor dessen

Beendigung ab oder wird das Wettspiel infolge Verschuldens eines Spielers abge-brochen, werden die bis zum Abbruch gewonnenen Spiele und Sätze gezählt. Im nuLiga Spielbericht ist die Markierung beim unterlegenen Spieler auf „w.o.“ zu set-zen und der Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruches einzutragen. Die zum Gewinn der Begegnung noch erforderliche Anzahl von Sätzen und Spielen werden für den Gegner gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

3. Ein Abbruch wegen schlechter Witterung darf erst nach dreistündiger Wartezeit

nach der festgelegten Anfangszeit erfolgen, ein Abbruch einer Begegnung wegen fehlender Plätze darf erst nach zwei Stunden Wartezeit erfolgen (vgl. §16 Abs. 5 und §14 Abs. 1).

3.1 Kann ein Wettkampf aufgrund des Wettersituation und der nachweislichen Unbe-

spielbarkeit der Plätze überhaupt nicht mehr angesetzt werden, darf der OSR im Einvernehmen mit beiden Mannschaftsführern das Wettspiel auch früher absetzen. Beim neu anzusetzenden Spieltermin (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der betroffenen Mannschaften für eine früher erforderlich gewor-dene Verlegung belegt worden ist) kann neu aufgestellt werden. Der neue Spielter-min ist in nuLiga (Status: „unterbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben.

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3.2 Bei einem Spielabbruch nach 3. bzw. 3.1 ist der Spielbericht mit einem entsprechenden Vermerk, ggf. dem Spielstand beim Abbruch, und der neuen Terminvereinbarung (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der betroffenen Mannschaften für eine früher erforderlich gewordene Verlegung belegt worden ist) über die Fortsetzung des Wettkampfes zu versehen und in nuLiga (Status: „unterbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben. Bei Fortsetzung des Wettkampfes ist ein neuer Spielbericht zu erstellen, in dem bereits erzielte Ergebnisse einzutragen sind.

3.3 Sind zwar die Einzelwettspiele beendet worden, konnten aber alle Doppel noch

nicht begonnen werden obwohl deren Aufstellung bereits erfolgt war, können die Doppel beim Fortsetzungstermin neu aufgestellt werden.

4. Muss ein Wettkampf in der Halle aus Zeit-/Platzmangel vorzeitig beendet

werden, werden zunächst die bis zum Abbruch der Begegnung beendeten Wettspiele gezählt. Angefangene Wettspiele werden zugunsten der Gastmannschaft zum Satzgewinn aufgerundet, noch nicht begonnene Wettspiele werden der Gastmannschaft mit 6:0, 6:0 gutgeschrieben. Ein Ordnungsgeld ist gemäß §30 zu erheben.

§ 24 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe – Einsatz von

Ersatzspielern 1. Wird auf Anordnung des Oberschiedsrichters wegen Unbespielbarkeit der

Plätze, Einbruchs der Dunkelheit oder ähnlichen anderen außergewöhnlichen Umständen ein Einzel- oder Doppelspiel unter- bzw. abgebrochen, ist bei Fortsetzung des Wettspiels in jedem Falle beim Stand im Augenblick des Abbruchs weiter zu spielen; bis dahin erzielte Sätze, Spiele und Punkte bleiben erhalten.

2. Der abgebrochene Wettkampf und die Fortsetzung dieses Wettkampfes gelten

als ein Wettkampf auch im Hinblick auf den einmaligen ersatzweisen Einsatz eines Spielers in einer höheren Mannschaft bzw. Altersklasse.

Die bereits begonnenen Spiele der höherklassigen Mannschaften haben Vorrang.

3. Ersatzspieler können bei der Fortsetzung des Wettkampfes für noch nicht

begonnene Wettspiele eingesetzt werden. Es sind Spieler, die in der ursprünglichen Aufstellung nicht benannt waren und in der Mannschaftsmeldung hinter dem zu Ersetzenden stehen. Dies gilt für Einzel- und Doppelspiele.

4. Werden Ersatzspieler im Einzel eingesetzt, gilt für die Aufstellung der Doppel

an diesem Spieltag die Reihenfolge der Mannschaftsmeldung.

§ 25 Wertung des Wettkampfes 1. Setzt eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler im Einzel oder

Doppel ein, werden alle Spiele ab dieser Spielposition für sie als verloren gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

2. Setzt eine Mannschaft in einem Wettkampf einen Spieler unter falschem Namen

ein, steigt diese Mannschaft in die unterste Spielklasse ab. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben. Die gegen diese Mannschaft erzielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

Über zusätzliche disziplinarische Konsequenzen gegen den Spieler bzw. den Verein entscheiden die zuständigen Gremien des NTV

3. Die Mannschaftswettkämpfe werden nach gewonnenen oder verlorenen

Begegnungen mit jeweils 2 Gewinn- oder Verlustpunkten gewertet. Bei 4er-Mannschaften erfolgt bei Gleichstand 3:3 Punkteteilung.

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4. Jedes gewonnene Einzel- oder Doppelwettspiel wird mit einem Matchpunkt sowie mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. Die Mannschaftsführer können in der Mannschaftsführerbesprechung mit dem Oberschiedsrichter entscheiden, dass der dritte Satz als Match-Tie-Break (bis 10 Punkte) ausgespielt wird. Die Entscheidung findet auf alle Einzel- und Doppelspiele Anwendung. Die Entscheidung ist sofort schriftlich im Originalspielbericht unter Bemerkung mit den Worten: "Dritter Satz wird als Match-Tie-Break gespielt", niederzuschreiben und von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Lehnt ein Mannschaftsführer den Match-Tie-Break ab, wird in allen Einzel- und Doppelspielen der dritte Satz ausgespielt.

Im Winter wird der dritte Satz bei jedem Match in allen Spiel- und Altersklassen verbindlich als Match-Tiebreak bis 10 Punkte gespielt.

Wird der dritte Satz ausgespielt, dann wird er wie beim Match-Tiebreak für den Sieger mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. Er wird aber mit dem gespielten Ergebnis im Originalspielbericht eingetragen (Beispiel: 6:0, 0:6, 6:0 oder 6:4, 4:6, 7:6).

Wird der Match-Tiebreak gespielt, ist das Ergebnis mit den tatsächlich gespielten Punkten in den Spielbericht einzugeben (z.B. 10:2 oder 15:13). Der Match-Tiebreak wird für den Sieger im Spielberichtsbogen und in der Tabelle mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. (Siehe auch Anhang V ITF-Tennisregeln) Alle Eintragungen in nuLiga erfolgen wie auf dem Originalspielbericht. Unter Bemerkung ist "Dritter Satz wird als Match-Tiebreak gespielt" zu vermerken.

5. Nicht ausgetragene Einzel- oder Doppelwettspiele werden jeweils mit einem Matchpunkt sowie 2:0 Sätzen und 12:0 Spielen gewertet.

6. Haben Einzel- oder Doppelpaarungen entgegen der richtigen Aufstellung gegen

falsche Gegner gespielt, werden diese Wettspiele nicht gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben. Sind die Wettspiele noch nicht beendet, beginnen die richtigen Paarungen neu.

7. Hat eine Mannschaft ein oder mehrere Einzel oder Doppel falsch aufgestellt,

werden diese Einzel oder Doppel mit 6:0, 6:0 für den Gegner gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

8. Bei Spielen, in denen ein Sieger ermittelt werden muss, z.B. im KO-System oder

bei Entscheidungsspielen, ist bei Punktegleichstand von 3:3 derjenige Sieger, der mehr Sätze gewonnen hat. Sind auch diese gleich, entscheiden die Spiele. Sollte auch bei diesen ein Gleichstand herrschen, entscheidet der Gewinn des ersten Doppels.

§ 26 Spielbericht – Ergebnisdienst 1. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes ist vom Oberschiedsrichter der

Spielbericht auf dem vorgeschriebenen Formular vorzubereiten, auf dem die Resultate der Wettkämpfe eingetragen werden. Der Spielbericht verbleibt beim Heimverein und ist dem Staffelleiter auf Verlangen vorzulegen. Die Gastmannschaft erhält eine Kopie. Verantwortlich hierfür ist der Heimverein. Kann der Originalspielbericht nicht vorgelegt werden wird ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben.

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2. Jeder Spielbericht muss vom Oberschiedsrichter sowie den beiden Mannschafts-führern unterschrieben werden; dies gilt auch bei nicht begonnenen oder abgebro-chenen Wettkämpfen.

3. Das Spielergebnis ist vom gastgebenden Verein vollständig und richtig bis zum

nächsten Kalendertag um 10:00 Uhr in nuLiga einzugeben (Bsp.: gespielt am Sa., 09.11. Eingabe am So., 10.11. bis 10:00 Uhr). Bei Verstößen wird eine Bearbei-tungsgebühr gemäß §30 erhoben.

4. Bei Widersprüchen gegen online eingegebene Ergebnisse, Protesten und Einsprü-

chen gilt nur der Original-Spielbericht als Beweismittel. Er ist vom Heimverein bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Anforderung den zuständigen Gre-mien (NTV-Protestausschuss, Spielausschuss, Disziplinarausschuss usw.) vorzule-gen.

5. Wird in den Spielbericht ein manipuliertes Wettkampfergebnis eingetragen, steigen

beide Mannschaften in die unterste Spielklasse ab und werden mit sofortiger Wir-kung vom Spielbetrieb ausgeschlossen.

Es wird gegen beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß §30 erhoben. Die gegen diese Mannschaften erzielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

6. Der elektronische Spielbericht in nuLiga darf nicht zur terminlichen Verschiebung

von Spielen genutzt werden. Es muss hierfür das Terminmodul genutzt werden. Bei Verstößen dagegen wird ein Ordnungsgeld nach §30 erhoben.

§ 27 Auf- und Abstieg 1. Der Wechsel von einer Spielklasse zur anderen wird durch Auf- und Abstieg gere-

gelt. Über Auf- und Abstiege entscheiden mit Ausnahme des freiwilligen Aufstiegs-verzichts und freiwilliger Abstiege ausschließlich erzielte sportliche Ergebnisse:

1.1 Der Sieger jeder Staffel steigt in der Regel in die nächsthöhere Spielklasse auf.

Ausnahme ist, wenn die Anzahl der Aufstiegsplätze begrenzt ist, dann kann ein Aufstiegsspiel angesetzt werden. Mögliche zusätzliche Aufstiegsplätze werden bei der Mannschaftsmeldung abgefragt. Feststehende zusätzliche Aufstiegsplätze auf-grund der Staffelstruktur werden vor der Saison in nuLiga in der entsprechenden Gruppe angezeigt. Aufsteigen können lediglich Mannschaften, die zu allen Punkt-spielen der Saison angetreten sind.

1.2 In allen Staffeln steigt grundsätzlich der Letzte ab, es sei denn, aufgrund der Staf-

felstruktur darf keine Mannschaft absteigen. In Staffeln mit 7 Mannschaften steigen Letzter und Vorletzter ab, in Staffeln mit 8 Mannschaften steigen die letzten drei Mannschaften und in Staffeln mit 9 Mannschaften steigen die letzten vier Mann-schaften ab. Feststehende zusätzliche Abstiegsplätze werden vor der Saison in nu-Liga in den entsprechenden Gruppen angezeigt.

1.3 Gesonderte Auf- und Abstiegsregelungen aufgrund der Staffelstruktur gelten aus-schließlich für die Altersklasse, für die sie veröffentlicht wurden. Bei einem Alters-klassenwechsel einer Mannschaft besteht kein Recht, eine gesonderte Auf- und Ab-stiegsregelung auf die neue Altersklasse zu übertragen.

2. Die veröffentlichten Abschlusstabellen sind mit Abschluss der Saison durch den

Verband verbindlich.

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3. Haben in einer Staffel zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Punkteverhält-nis, entscheidet über die Platzierung in der Tabelle bei Punktgleichheit nacheinan-der die Differenz der Matches, der Sätze bzw. der Spiele und bei absoluter Gleich-heit der direkte Vergleich.

4. Die Abschlusstabellen werden in nuLiga mit der Kennzeichnung Auf- und Absteiger

versehen. § 28 Proteste 1. Gegen die Wertung eines Wettkampfes (§25 ff.) kann ein Verein innerhalb von 7

Tagen nach dem Spieltag, gegen Entscheidungen des zuständigen Staffelleiters bzw. die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr oder eines Ordnungsgeldes kann ein Verein innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Ordnungsgeldbescheids beim NTV Sportbüro einen Protest einlegen (Poststempel).

2. Der Protest muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift des Vereinsvertre-

ters bei gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr in Höhe von 50,– Euro erfolgen. Die Gebühr ist ausschließlich auf die Konten des NTV e.V. zu entrichten. Ein Protest in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

3. Über den Protest entscheidet nach Eingang aller Unterlagen bei Vorfällen

a) auf Verbandsebene der Protestausschuss,

b) in Spielklassen unterhalb der Verbandsklasse die vier durch den Sportwart des NTV zu benennenden Protestobleute, die in den Durchführungsbestim-mungen zur jeweiligen Saison bekanntgegeben werden.

4. Die Protestentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt und ist zu akzep-

tieren. Das Sportbüro und die Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung.

5. Die Protestgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen. Bei einem

Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden. § 29 Einsprüche 1. Gegen eine Protestentscheidung kann der betroffene Verein innerhalb von 14 Ta-

gen nach Zustellung der Entscheidung Einspruch mit Begründung beim Sprecher des NTV-Spielausschusses einlegen (Poststempel). Dem Sportbüro des NTV, sowie dem zuständigen Staffelleiter sind Kopien auszu-händigen.

2. Der Einspruch muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift in einfacher

Ausfertigung bei gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 100,– Euro erfolgen. Ein Einspruch in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

3. Über die Einsprüche entscheidet der Spielausschuss des NTV. 4. Die Einspruchsentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt. Das Sport-

büro des NTV und der Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung. 5. Die Einspruchsgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen; eine Dop-

pelbestrafung (d.h. die gleichzeitige Auferlegung eines Ordnungsgeldes und der Einspruchsgebühr bei einem fremdeingelegten Protest) ist jedoch nicht vorgese-hen. Bei einem Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden.

6. Die Entscheidung des Spielausschusses des NTV ist endgültig.

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7. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 30 Bearbeitungsgebühren und Ordnungsgelder 1. Es werden Bearbeitungsgebühren in folgender Höhe erhoben:

Paragraph Bearbeitungsaufwand Kosten

(in EUR) 1

§8 Abs.5.1 Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft (bis eine Woche vor den ersten offiziellen Spieltag der Saison)

50

2 §8 Abs.2,7

Verspätete An-, Neu- und Ummeldung bzw. Nachmeldung von Mann-schaften

50

3 §13 Abs.2

nicht fristgerechte Eingabe der namentlichen Mannschaftsmeldung, je Meldeliste

50

4

§13 Abs.5

Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts-meldung bis zu dem in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegebenen Fristende im Sportbüro des NTV einzureichen ist pro Meldung (ohne Lizenzierung)

25

5

§13 Abs.5

Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts-meldung bis zu dem in den Durchführungsbestimmungen im Vorfeld der jeweiligen Saison bekanntgegebenen Fristende im Sportbüro des NTV einzureichen ist pro Meldung (mit Lizenzierung)

50

6 §16 Abs.1,2

Verspätetes Einladen und Bestätigen des Spieltermins, Nichteingabe des Spieltermins in nuLiga

15

7 §26 Abs.3

Fehlende/verspätete/nicht korrekte Ergebniseingabe in nuLiga (Eingabe durch Staffelleiter)

15

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2. Es werden Ordnungsgelder in folgender Höhe erhoben:

Paragraph Ordnungswidrigkeit Kosten

(in EUR)

1 §2 Abs.3 Verwendung falscher Bälle 100

2 §8 Abs.5.2

Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft un-terhalb der Verbandsklasse in der Saison (bzw. eine Woche vor der Saison)

150

3 §8 Abs.5.2

Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft in der VK-LL (bzw. eine Woche vor der Saison)

200

4 §8 Abs.5.2

Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft in der OLNB (bzw. eine Woche vor der Saison)

250

5 §9 Abs. 3 Nicht korrekte Spielerangabe im Antrag auf Einstufung 150

6 §12 Abs.3,5,7,8,9 §25 Abs.1,2

Einsatz von Spielern ohne Spielberechtigung / Einsatz von Spielern unter falschem Namen

250

7 §12 Abs.1,7

Nicht korrekte Doppelmeldung (Spielen in zwei Altersklassen / gemeldet in zwei Vereinen)

40

8 §15 Abs.2,3,6,7 §16 Abs.1,2,3 §22 Abs. 6 §26 Abs. 6

Unzulässige Verlegung von Spielen 150

9 §22 Abs.2 Verspätetes Antreten 25

10 §22 Abs.2,3,4 Nichtantreten zu einem Wettkampf unterhalb der Verbands-klasse

150

11 §22 Abs.2,3,4 Nichtantreten zu einem Wettkampf in der VK-LL 200

12 §22 Abs.2,3,4 Nichtantreten zu einem Wettkampf in der OLNB 250

13 §23 Abs.1,2 Abbruch eines Wettkampfes 150

14 §23 Abs.4 Vorzeitige Beendigung eines Wettkampfes in der Halle 100

15 §25 Abs.6

Entgegen der richtigen Aufstellung gegen falsche Gegner ge-spielt

50

16 §25 Abs.7 Einzel oder Doppel falsch aufgestellt 50

17 §26 Abs.1 Fehlender Original-Spielbericht 50

18 §26 Abs.5 Manipulierter Spielbericht 300

19 Sonstige Nichteinhaltung der NTV-WSPOJ/DTB-WSPO/DTB-TO 100

3. Die Bearbeitungsgebühren (7) und die Ordnungsgelder (1-4, 6, 8-19) werden von

den für die Durchführung der Wettbewerbe Verantwortlichen (Staffelleiter) ausge-sprochen.

Die Bearbeitungsgebühren (1-6) und die Ordnungsgelder (5, 7, 19) werden vom Verband ausgesprochen.

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4. Die Bearbeitungsgebühren und Ordnungsgelder werden vom Verband zentral ein-gezogen. Wird dem Einzug unrechtmäßig widersprochen, wird der Verein – nach erfolgloser Mahnung - für die kommende Spielzeit mit allen Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen. Die Mannschaften steigen in die nächst tiefere Spielklasse ab; in dieser spielen sie in der darauf folgenden Saison.

5. Die Bearbeitungsgebührenbescheide und Ordnungsgeldbescheide werden elektro-nisch erstellt und dem Verein per E-Mail übersandt, sie enthalten daher keine Un-terschrift. Die Bearbeitungsgebührenbescheide und Ordnungsgeldbescheide sind auch ohne Unterschrift gültig.

§ 31 Rechtsmittel 1. Rechtsmittel sind stets schriftlich zu begründen.

2. Mit dem Einlegen eines Protestes, eines Einspruchs oder einer Beschwerde hat

gleichzeitig die Zahlung des jeweiligen Entgeltes zu erfolgen.

3. Wurde das Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt oder ist die Zahlung der Gebühr nicht gleichzeitig erfolgt, so wird das Rechtsmittel ohne weitere Prüfung verworfen.

4. Vor der Entscheidung ist sämtlichen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu

den gestellten Anträgen sowie zur Sach- und Rechtslage innerhalb einer angemes-senen Frist in Textform zu äußern. Gegebenenfalls ist den Beteiligten die Möglich-keit einzuräumen, zu den eingereichten Schriftsätzen sowie zum Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme innerhalb einer weiteren Frist Stellung zu nehmen. Auf Antrag ist den Beteiligten mündliche Anhörung zu gewähren.

5. Die Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen – auch hinsichtlich der Kosten (Pro-

test-, Einspruchsgebühr) – sind unter Angabe der Personen, die an der Entschei-dung mitgewirkt haben, schriftlich zu begründen und den Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen.

6. Die Kosten des Verfahrens trägt der Unterliegende. Im Falle einer mündlichen Ver-

handlung hat er nur die notwendigen Auslagen der Geladenen zu tragen. Auslagen und Gebühren für Anwälte oder andere Berater eines Vereins werden nicht erstat-tet. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.

7. Sie können einem Verein im Gnadenwege erlassen werden, wenn er sich nachge-

wiesen in finanzieller Notlage befindet.

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II. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen

§ 32 Niedersächsische Meisterschaften 1. Die Niedersächsischen Meisterschaften können in getrennten Turnieren

durchgeführt werden: a) Damen und Herren b) Damen ab 30, Herren ab 30 2. An den NTV-Meisterschaften sind teilnahmeberechtigt: - Ranglistenspieler des DTB und NTV Freie Plätze werden vom Sportwart oder Jugendwart vergeben. 3. Den Turnierausschüssen haben anzugehören: - der Turnierleiter - der Oberschiedsrichter - der Landessport-/Landesjugendwart sowie - zwei weitere Mitglieder der Sport-/Jugendkommission § 33 Regionsmeisterschaften 1. Die Ausrichtung von Regionsmeisterschaften erfolgt durch die jeweilige Region.

Es können Meisterschaften im Sommer und Winter an den vorgesehenen Sperrterminen ausgerichtet werden.

2. Spielberechtigt sind Spieler/Innen die Mitglied eines der Region

angeschlossenen Vereins sind und nicht für einen Verein außerhalb der Region in der aktuellen Saison Punktspiele bestritten haben.

§ 34 Durchführung von Meisterschaften/Turnieren 1. Die Termine der offiziellen Meisterschaften gelten als Sperrtermine für alle

sonstigen Turnierveranstaltungen gemäß der DTB-Turnierordnung. 2. Für die Genehmigung sind die DTB-Turnierordnung und die ergänzenden NTV-

Durchführungsbestimmungen zu beachten. 3. Bevor eine Turnierausschreibung veröffentlicht wird, muss diese vom

Referenten für Turnierwesen oder dem Sportbüro genehmigt werden. Fristen sind zu beachten.

§ 35 Bälle Bei allen Meisterschaften und Turnieren muss jeweils mit dem Ball gespielt

werden, der für die Altersklassen in den Mannschaftswettbewerben vorgeschrieben ist.

Wird die falsche Ballmarke verwendet folgt daraus ein Ordnungsgeld gemäß §30 (siehe § 2).

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Anhang 1 Punktspiele bei hohen Temperaturen Der NTV weist alle Vereine noch einmal daraufhin, welche Möglichkeiten bei hohen Tempera-turen am Punktspieltag bestehen und, wie sich die Vereine in derartigen Situationen verhal-ten sollten: • Grundsätzlich haben beide Vereine die Pflicht sich einvernehmlich im Sinne der Gesund-

heit der Spieler zu vereinbaren • Alle Partien können – das beiderseitige Einverständnis der betreffenden Mannschaften

vorausgesetzt – auf einen früheren Wettkampfbeginn (z.B. 08:00 Uhr oder 09:00 Uhr) vorverlegt werden. Alternativ können angesetzte Partien auch auf den späten Nachmittag verlegt werden. Insbesondere im Fall einer Verlegung eines Wettkampfes in die Nachmit-tagsstunden empfiehlt der NTV, auf möglichst vielen Plätzen gleichzeitig zu beginnen.

• Einer Verlegung der kompletten Begegnung auf einen anderen Tag wird ebenfalls grund-sätzlich zugestimmt, sofern beide Mannschaften einverstanden sind und der Nachholter-min vor dem letzten Ausweichspieltag liegt. Eine Verlegung auf den Ausweichspieltag ist nicht zulässig!

• In beiden Fällen (Ziffer 1 und Ziffer 2) ist der zuständige Spielleiter über die Verlegung zu informieren. Das beiderseitige Einverständnis der Mannschaften ist schriftlich über das Einladetool in nuLiga zu dokumentieren.

• Die Pause zwischen dem letzten Einzel und dem Beginn der Doppel kann, wiederum das beiderseitige Einverständnis der beiden Mannschaftsführer vorausgesetzt, verlängert werden.

• Die Heimvereine tragen Sorge dafür, dass ausreichend Getränke für die Mannschaften zur Verfügung gestellt bzw. zum Kauf angeboten werden. Zusätzlich bittet der NTV die Vereine eindringlich auf den Plätzen, auf denen Wettkämpfe ausgetragen werden, Son-nenschirme in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Außerdem empfiehlt der NTV die Austragung des 3. Satzes als Matchtiebreak.

Der NTV veröffentlicht diese Empfehlungen bei Bedarf auf der NTV-Homepage!

Anhang 2 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

Belgien Luxemburg Bulgarien Malta Dänemark Niederlande Deutschland Österreich Estland Polen Finnland Portugal Frankreich Rumänien Griechenland Schweden Großbritannien Slowakei Irland Slowenien Italien Kroatien

Spanien Tschechische Republik

Lettland Ungarn Litauen Zypern

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Wettspielordnung JugendNiedersächsischer Tennisverband e.V.

Stand 01.02.2017

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Inhaltsverzeichnis

§ A. Allgemeiner Teil Präambel 1 Geltungsbereich 2 Bälle B. Wettbewerbe I. Mannschaftswettbewerbe 3 Wettbewerbskategorien 4 Altersklassen 5 Spielklassen 6 Zuständigkeit bei Mannschaftswettbewerben 7 Mannschaftsstärke 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben 9 Staffeleinteilung 10 Spielgemeinschaften 11 Spielberechtigung 12 Namentliche Mannschaftsmeldung 13 Plätze 14 Wettkampftermine 15 Anfangszeit am Wettkampftermin 16 Oberschiedsrichter 17 Mannschaftsaufstellungen 18 Mannschaftsführer und Betreuer 19 Wettspielunterbrechungen – Pausen 20 Verspätetes und Nichtantreten von Mannschaften 21 Nicht begonnene/abgebrochene Wettkämpfe 22 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe – Einsatz von Ersatzspielern 23 Wertung des Wettkampfes 24 Spielbericht – Ergebnisdienst 25 Proteste 26 Einsprüche 27 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren 28 Rechtsmittel 29 Pokalwettbewerbe 30 Niedersachsenmeisterschaft II. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen 31 Niedersächsische Meisterschaften 32 Regionsmeisterschaften 33 Jugendliche und Erwachsenenwettbewerbe Anhang Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

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Wettspielordnung Jugend (WSPOJ) des Niedersächsischen Tennisverbandes e.V. (NTV) A. Allgemeiner Teil

Vorbemerkung

Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird zur einfacheren Lesbarkeit die männ-liche Form verwendet, wobei Personen beiderlei Geschlechts in die Bezeichnung eingeschlos-sen sind.

Präambel

Der Sportbetrieb wird vom Sportbüro des NTV in Hannover koordiniert. Die Bestimmungen dieser Wettspielordnung Jugend sind im Geiste der Fairness und der ge-genseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, einem anderen in unsportlicher Weise Schaden zuzufügen. Nicht alles wird in der WSPOJ geregelt sein. Unklarheiten sind sportlich fair auszulegen. Der NTV bekämpft das Doping (vgl. Satzung des NTV). Einzelheiten regelt die DTB-Anti-Dopingordnung. § 1 Geltungsbereich 1. Diese Wettspielordnung und die ergänzenden Durchführungsbestimmungen sind

von den jeweiligen Gremien des NTV beschlossen und treten am 01.12.2016 in Kraft.

2. Für die Punktspiele in der Sommersaison im Jugendbereich des NTV, gelten diese

WSPOJ und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Außerdem gelten die Tennisregeln der ITF sowie die DTB-WSPO.

§ 2 Bälle 1. Die Ballmarken für alle Wettspielveranstaltungen werden für das jeweilige Veran-

staltungsjahr rechtzeitig in den Durchführungsbestimmungen bekannt gegeben.

Sie sind für die jeweiligen Altersklassen für alle Veranstaltungen bindend vorge-schrieben. Der Ballvertrag des Verbandes bestimmt, mit welchem Ball gespielt wird.

2. a) Bei Mannschaftswettbewerben sind für jedes Einzel drei neue Bälle bereitzustel-

len. Druckreduzierte Bälle können mehrfach verwendet werden. b) Im Doppel können die im Einzel gespielten Bälle verwendet werden (mindestens vier Bälle).

3. Wird in einem Wettspiel die falsche Ballmarke verwendet, folgt daraus ein Ord-nungsgeld gemäß § 27. Jedoch muss in jedem Fall das Wettspiel auch mit der fal-schen Ballmarke begonnen und zu Ende gespielt werden, sofern es sich um einen zugelassenen Punktspielball handelt.

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B. Wettbewerbe I. Mannschaftswettbewerbe § 3 Wettbewerbskategorien 1. An den Mannschaftswettbewerben können sich alle Vereine des NTV und anderen

Landesverbänden beteiligen, soweit sie über mindestens zwei Außenplätze (Som-mer) gleichen Belages verfügen. Vereine können nur insgesamt mit allen Mann-schaften am Punktspielbetrieb des NTV teilnehmen. Eine Aufteilung, in der ein-zelne Mannschaften eines Vereins am Punktspielbetrieb von anderen Landesver-bänden teilnehmen, ist nicht zulässig.

2. Mit der Meldung bzw. Teilnahme werden die WSPOJ und ihre ergänzenden Durch-

führungsbestimmungen anerkannt. Zu den Mannschaftswettbewerben gehören folgende Kategorien:

3. Junioren A / Junioren B / Junioren C / Midcourt U10 / Kleinfeld U8 Juniorinnen A / Juniorinnen B / Juniorinnen C / Midcourt U10 / Kleinfeld U8 4. Pokalwettbewerbe können vom Verband und den Regionen (nach Absprache mit

dem Verband) gesondert ausgeschrieben werden. § 4 Altersklassen

1. Junioren, Juniorinnen in seiner/ihrer Altersklasse ist ein Spieler/eine

Spielerin, der/die in a) Altersklasse A das 18. Lebensjahr

(18 und jünger) b) Altersklasse B das 15. Lebensjahr (15 und jünger) c) Altersklasse C das 12. Lebensjahr (12 und jünger)

d) Midcourt U10 das 10. Lebensjahr (10 und jünger) e) Kleinfeld U8 das 8. Lebensjahr (8 und jünger)

am 31.12. des Vorjahres noch nicht vollendet hat.

2. Soweit Hallenwettbewerbe bereits am 01.10. eines jeden Jahres beginnen, gelten Spielerinnen und Spieler – abweichend von § 4 Abs. 1 – als spielberechtigt, wenn sie das ihrer Altersklasse jeweils entsprechende Lebensjahr bis zum 31.12. des folgenden Jahres vollenden.

§ 5 Spielklassen 1. Die Vereinsmannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen

Klassen. Die Bezeichnungen lauten von der höchsten Spielklasse des Verbandes abwärts:

Verbandsliga (VL) Bezirksliga (BL) Regionsliga (RL)

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2. Die Verbandsliga spielt auf der Verbandsebene, die Bezirksliga auf einer überregi-onalen Ebene, die Regionsliga auf der Regionsebene.

§ 6 Zuständigkeiten bei Mannschaftswettbewerben

Für den Spielbetrieb ist der Verband verantwortlich. Er ernennt in Absprache mit den jeweiligen Regionen die Staffelleiter für die jewei-ligen Bereiche.

Die Staffelleiter sind in ihren Bereichen zuständig für den Spielbetrieb (Neuanset-zungen, Tabellen, Spielwertungen, Spielberichtskontrollen, Ordnungsgelder, etc.).

§ 7 Mannschaftsstärke

Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird der Mannschaftswettkampf in 4er- und 2er-Teams ausgetragen. In der folgenden Tabelle sind die Mannschaftsstärken in den einzelnen Spiel- und Altersklasse dargestellt.

Verbandsliga (VL) Bezirksliga (BL) Regionsliga (RL)

4er-Teams 2er-Teams 4er-Teams 2er-Teams 4er-Teams 2er-Teams

Juniorinnen A Juniorinnen C Juniorinnen A Juniorinnen A Juniorinnen A Juniorinnen A

Juniorinnen B Junioren C Juniorinnen B Juniorinnen B Juniorinnen B Juniorinnen B

Junioren A Junioren A Juniorinnen C Junioren A Juniorinnen C

Junioren B Junioren B Junioren A Junioren B Junioren A

Junioren B Junioren B

Junioren C Junioren C

Midcourt Mä. Midcourt Mä.

Midcourt Ju. Midcourt Ju.

Kleinfeld

Bei der Durchführung von Mannschaftswettbewerben mit 4er-Teams werden vier Einzel und zwei Doppel ausgetragen.

Bei der Durchführung von Mannschaftswettbewerben mit 2er-Teams werden zwei Einzel und ein Doppel ausgetragen.

§ 8 Meldung zu den Mannschaftswettbewerben 1. Allgemein: Die Meldung von Mannschaften und die Wahl der Spielklasse für die Mannschafts-

wettbewerbe muss jedes Jahr neu erfolgen über das Spielsystem „nuLiga“ bis zum

05.02. für die Freiluftsaison (Sommer)

Sofern in derselben Spiel- und Altersklasse sowohl 4er- als auch 2er-Teams gemel-det werden, haben die 4er-Teams grundsätzlich Vorrang und werden im System nuLiga mit den vorderen Mannschaftsnummern bezeichnet.

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2. Nachmeldung/Ummeldung: Nachmeldungen und nachträgliche Ummeldungen sind nur bis zu einem bestimm-ten Zeitpunkt möglich. Dieses Datum wird in den Durchführungsbestimmungen zur jeweiligen Saison bekannt gegeben. Für jede Nachmeldung oder nachträgliche Ummeldung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 27 erhoben.

3. Spielzeiten: Freiluftsaison 01.05.-30.09.

Ausnahmen können vom Verband festgelegt und in den Durchführungsbestim-mungen veröffentlicht werden.

4. Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach dem Meldetermin für die Freiluft-

saison (05.02.) zurück, ist der Verein mit einem Ordnungsgeld gemäß § 27 zu belegen. Erfolgt die Zurückziehung bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Spielzeit (Eingang im Sportbüro des NTV), wird diese Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Nachfolgende Mannschaften des Vereins dieser Altersklassen sind umzubenennen.

5. Meldegebühren: Für jede gemeldete Mannschaft – auch wenn sie nach dem Meldeschluss wieder

zurückgezogen wird – wird eine Meldegebühr erhoben, deren Höhe von der Mit-gliederversammlung festgelegt wird.

6.1. Die Mannschaftsmeldegebühren werden zentral vom Verband eingezogen. 6.2. Zahlt ein Verein die Gebühren nicht, wird er für die kommende Spielzeit mit allen

Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen.

§ 9 Staffeleinteilung 1. Die Mannschaften spielen in verschiedenen Spielklassen mit Staffeln nach regiona-

len Gesichtspunkten. 2. Die Staffeleinteilung wird vom NTV Sportbüro erstellt und von den Regionsjugend-

warten und den eingesetzten Staffelleitern geprüft und genehmigt. 3. Sollten zwei Mannschaften eines Vereins in derselben Staffel eingeteilt sein, müs-

sen sie ihren Wettkampf gegeneinander als erstes Punktspiel der Saison austragen.

§ 10 Spielgemeinschaften 1. Die Bildung von Spielgemeinschaften (SG) aus mehreren Vereinen ist gestattet.

2. Der meldende Verein ist für die Abwicklung der Punktspiele namensgebend verant-

wortlich und trägt die finanziellen Lasten der SG.

3. Eine Spielgemeinschaft ist, wenn der namensgebende Verein bei der namentlichen Mannschaftsmeldung Spieler eines anderen Vereins mit auf seine Meldeliste setzt (in nuLiga -> im Vereinsbereich -> unter namentlicher Mannschaftsmeldung -> über Kästchen Spielgemeinschaft).

4. Ein Verein, der einen Spieler als SG Spieler meldet, muss sich eine schriftliche Ge-

nehmigung dafür vom abgebenden Verein einholen. (Verhinderung von Meldungen ohne Kenntnis des Vereins)

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§ 11 Spielberechtigung 1. Spielberechtigt in den Mannschaftswettbewerben sind alle Spieler, die Mitglied ei-

nes dem NTV angeschlossenen Vereins sind und deren für den Spielbetrieb erfor-derliche Mitgliederdaten (insbes. Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Ver-eins-, Verbandszugehörigkeit, Mannschaft, Spiel- und Wettkampfergebnisse, Rang-liste) in zentralen Tennis-Informationssystemen (z.B. nuLiga, mybigpoint) nicht anonymisiert wurden. Sie dürfen innerhalb einer Saison nur für einen Verein ge-meldet werden und Mannschaftswettbewerbe bestreiten. Ausnahmen:

• Spielgemeinschaften Spieler, die als Spielgemeinschaft (SG) gemeldet werden, dürfen im eigenen Verein in einer zweiten Altersklasse spielen, aber nicht in der gleichen Al-tersklasse, in der sie als SG gemeldet sind.

• Spielen im Jugend- und Erwachsenenbereich. Ein jugendlicher Spieler darf in einer Erwachsenenmannschaft des Vereins spielen, bei dem seine Lizenz liegt, aber gleichzeitig auch für eine Jugend-mannschaft eines anderen Vereins (innerhalb des NTV), sofern diese Ju-gendmannschaft eine Spielgemeinschaft ist.

Der Einsatz in einer zweiten Altersklasse am gleichen Tag ist nicht gestattet. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

2. Die Meldung bzw. der Einsatz in mehr als zwei Altersklassen im Jugendbereich ist nicht zulässig. Die gleichzeitige Meldung bzw. der gleichzeitige Einsatz in den Al-tersklassen Juniorinnen C und Junioren C bzw. Midcourt Mädchen und Midcourt Jungen ist nicht zulässig. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erho-ben.

3. Ein Spieler, der für eine Mannschaft spielberechtigt ist, darf außer in dieser Mann-

schaft nur einmal ersatzweise in einer höheren Mannschaft der Altersklasse einge-setzt werden, jedoch nicht am selben Kalendertag. Bei einem weiteren Einsatz in einer höheren Mannschaft dieser Altersklasse verliert der Spieler die Spielberechti-gung für die nachfolgenden Mannschaften. Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

4. Für die Freiluftsaison müssen alle Spieler eine Spiellizenz besitzen (siehe Spielli-zenzordnung).

5. Ein gleichzeitiges Spielen in einem anderen Landesverband ist nicht gestattet. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 zu erhoben.

6. In einem Wettkampf (Einzel und Doppel) darf für eine Mannschaft nur ein Spieler

eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. EU-Ausländer gelten als Deutsche. Werden in einer Mannschaft mehr als ein Spieler, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt, gemeldet, muss die entsprechende Anzahl der nachfolgenden deutschen Spieler dieser Mannschaft zugerechnet werden. Sie verlieren für nachfolgende Mannschaften ihre Spielberechtigung.

Hinweis: Die Mitgliedstaaten der EU sind im Anhang aufgeführt. 7. Verantwortlich für die gemeldeten Jugendlichen hinsichtlich der Sporttauglichkeit

und dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten ist der meldende Verein; der Jugend-/ Sportwart des Vereins bestätigt dieses durch seine Eingabe in nuLiga.

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§ 12 Namentliche Mannschaftsmeldung 1. Jeder Verein muss seine Spieler namentlich in der Reihenfolge der Spielstärke ge-

mäß LK-Rangliste in das Spielsystem nuLiga eingeben. Spieler, die sich in der glei-chen LK befinden, können in beliebiger Reihenfolge gemeldet werden.

2. Namentliche Mannschaftsmeldungen müssen im Spielsystem „nuLiga“ eingegeben

werden. Der genaue Termin, bis wann die namentliche Mannschaftmeldung für die Sommerrunde erfolgt sein muss, wird sowohl zeitnah über die NTV Medien (Home-page, emag und Newsletter) als auch in den Durchführungsbestimmungen im Vor-feld der jeweiligen Saison bekanntgegeben. Bei Nichteinhaltung der dort genannten Termine wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 27 erhoben.

3. Für Spieler, die auf Grund Ihrer Leistungsklasse in einer höheren Mannschaft ge-

meldet werden müssten, dort aber nicht spielen möchten, kann ein „Sperrvermerk“ beantragt werden. Dieser Antrag (als PDF auf www.ntv-tennis.de -> Erwachsenen-sport -> Punktspielbetrieb -> Antrag auf Sperrvermerk) muss während der nament-lichen Mannschaftsmeldung mit Begründung an das Sportbüro des NTV gesendet werden. Spieler mit einem „Sperrvermerk“ dürfen in keiner anderen Mannschaft ge-meldet werden. Dies gilt auch für das gleichzeitige Spielen im Jugend- und Erwach-senenbereich. Sie werden bei der Kontrolle durch die Verbände an die angegebene Position in der niedrigeren Mannschaft gesetzt.

4. Nach den genannten Terminen ist eine Änderung der namentlichen Mannschafts-

meldung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag, der bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Spielzeit im Sportbüro des NTV einzu-reichen ist, möglich.

Die namentlichen Mannschaftsmeldungen werden nach Meldeschluss für alle Ver-eine in nuLiga einsehbar. Binnen 10 Tagen kann dagegen eine schriftlich begrün-dete Beschwerde im Sportbüro des NTV eingelegt werden. Der betroffene Verein erhält rechtliches Gehör. Zeitgleich prüft auch der Verband die Meldungen. Für sämtliche Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mannschafts-meldung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 27 erhoben.

5.1 4er-Mannschaften: Die ersten 4 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung

sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 5 bis 8 in Bezug auf die 2. Mannschaft usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mann-schaft als für die gemeldete spielen.

5.2 2er-Mannschaften: Die ersten 2 Spieler der namentlichen Mannschaftsmeldung

sind nur für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Nummern 3 und 4 in Bezug auf die 2. Mannschaft usw.; kein Spieler darf in einer niedrigeren Mann-schaft als für die gemeldete spielen.

5.3 Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft bis eine Woche vor dem ersten

offiziellen Punktspieltag sind die ersten 4 Spieler der namentlichen Mannschafts-meldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 bis 8 für die nächsttiefer spielende Mannschaft.

Bei nachträglicher Abmeldung einer Mannschaft ab weniger als eine Woche vor dem ersten offiziellen Punktspieltag sind die ersten 4 Spieler der namentlichen Mann-schaftsmeldung für die nächsttiefer spielende Mannschaft nicht spielberechtigt. Gleiches gilt für die Spieler 5 bis 8 für die nächst tiefer spielende Mannschaft, usw.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für 2er-Mannschaften.

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§ 13 Plätze 1. Für jeden Mannschaftswettkampf (Sommer) müssen mindestens zwei Plätze

gleichen Belages zu Beginn der Spiele zur Verfügung gestellt werden, jedoch dürfen bereits laufende Wettspiele nicht unter- oder abgebrochen werden. Bei gemischten Anlagen hat die höher spielende Mannschaft Aschenplätze zu benutzen. Bei Klassengleichheit entscheidet der Oberschiedsrichter durch Los. Sind für Freiluftplätze (keine Aschenplätze) besondere Schuhe erforderlich, ist dies dem Gastverein zusammen mit der Einladung zum Spieltermin mitzuteilen. Kann der Heimverein der Gastmannschaft wegen begonnener Wettspiele zur vereinbarten Anfangszeit keinen Platz anbieten, muss der Gastverein mindestens zwei Stunden warten. Das Angebot, den Wettkampf ggf. zunächst auf nur einem Platz zu beginnen, ist zu akzeptieren. Bei schlechter Witterung verlängert sich die Wartepflicht auf drei Stunden (vergl. § 15 Abs. 4)

2. Die Austragung von Mannschaftswettkämpfen und Fortsetzung begonnener

Wettspiele in einer Halle ist nur erlaubt, wenn die beteiligten Mannschaftsführer einverstanden sind; dasselbe gilt für das Spielen unter Flutlicht. Über das beiderseitige Einverständnis ist ein entsprechender Vermerk in den Spielbericht aufzunehmen.

3. Für die Teilnahme an den Hallenwettbewerben sind für die Durchführung einer

jeden Begegnung (auf allen Ebenen) zwei Spielfelder gleichen Bodens in einer Tennishalle, d.h. in einer Halle, in der nur Tennisfeldbegrenzungen vorhanden sind, von Beginn der Spiele an erforderlich.

Der Heimverein muss dem Gastverein mitteilen, welcher Bodenbelag sich in der Halle befindet und welche Schuhe vorgeschrieben sind.

§ 14 Wettkampftermine 1. Die Wettkampf- und Ausweichtermine aller Spielklassen werden von der

Jugendkommission einheitlich festgelegt. Die Wettkämpfe müssen zu den angesetzten Terminen ausgetragen werden.

2. Die im Terminplan angegebenen Ausweichtermine gelten nur für aus

Witterungsgründen oder Dunkelheit ausgefallene oder abgebrochene Wettkämpfe in der vorgesehenen zeitlichen Reihenfolge, d.h. offizielle Ausweichtermine dürfen nicht für Verlegungen benutzt werden. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

3. Sperrtermine können vom NTV benannt werden. Wettkämpfe dürfen nicht auf

diese Termine gelegt werden. Ausnahmen und genaue Daten werden in den Durchführungsbestimmungen definiert. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

4. Zusatzspieltage können vom NTV benannt werden. Wettkämpfe dürfen auf

diese Termine gelegt werden (in gegenseitigem Einvernehmen). Genaue Daten werden in den Durchführungsbestimmungen definiert.

5. Vorverlegte und nachverlegte Wettkampftermine ersetzen den offiziellen

Wettkampftermin und sind in nuLiga einzutragen. 6. Es dürfen keine Spiele vor den ersten offiziellen Punktspieltag (inkl. Freitag)

gelegt werden. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben. 7. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:6 (0:3) gewertet, wenn eine

nicht zulässige Verlegung abgesprochen wurde. Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß § 27.

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§ 15 Anfangszeit am Wettkampftermin 1. Die Anfangszeit am Wettkamptag ist samstags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr.

Der Heimverein bestimmt die Anfangszeit und gibt diese für alle Punktspiele bis spätestens 14 Tage vor dem ersten offiziellen Punktspieltag der Saison in das Terminmodul von nuLiga ein. Eine Anfangszeit im o. g. Zeitraum kann vom Gastverein nicht abgelehnt werden. Der Gastverein hat eine Einladung innerhalb von 7 Tagen im Terminmodul zu beantworten. Der Termin gilt danach als bestätigt!

Alle Termine müssen bis zum ersten offiziellen Punktspieltag festgelegt sein. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

Der Heimverein kann bei der Einladung mit der Terminbestimmung festlegen,

dass bei 4er-Mannschaften auf vier Plätzen begonnen wird. Diese Festlegung ist für beide Seiten bindend.

2. Andere Anfangszeiten, auch an anderen Tagen, sind nur in gegenseitigem

Einvernehmen beider Vereine möglich. Die Beweislast für das Wirksamwerden der Vereinbarung hat der beantragende Verein. Das Gleiche gilt für etwaige zeitliche Verlegungen am Wettkampftag selbst. Sollte es zu keiner Einigung bis zum ersten offiziellen Punktspieltag kommen, dann gilt der offizielle Spieltermin um 9:00 Uhr. Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

3. Wettkampfbeginn ist der erste Aufschlag eines beliebigen Einzels. 4. Bei schlechter Witterung darf der Oberschiedsrichter den Wettkampf erst nach

dreistündiger Wartezeit nach der festgelegten Anfangszeit absagen.

§ 16 Oberschiedsrichter (OSR) 1. Alle Mannschaftsspiele müssen von einem Oberschiedsrichter (Mindestalter 18

Jahre) geleitet werden. 2. Der vom gastgebenden Verein zu stellende oder vom Spielleiter eingesetzte

Oberschiedsrichter muss während der gesamten Dauer des Mannschaftsspiels anwesend sein und darf an keinem Mannschaftsspiel teilnehmen und sich auch nicht als Betreuer oder Schiedsrichter betätigen. Er ist den Spielern vor Beginn des Mannschaftsspiels namentlich vorzustellen.

3. Ist der Oberschiedsrichter bei Spielbeginn nicht anwesend oder verlässt er vor

Beendigung des Mannschaftsspiels die Anlage oder legt er sein Amt aus sonstigen Gründen nieder, so übernimmt seine Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer des Gastvereins für die Dauer des gesamten Mannschaftsspiels. Dieser ist der Verpflichtung, nicht am Mannschaftsspiel teilzunehmen, enthoben und ist sofort als Oberschiedsrichter auf dem Spielbericht einzutragen.

4. Der Oberschiedsrichter hat vor Beginn des Wettkampfes mit den

Mannschaftsführern eine Besprechung abzuhalten. Dabei sollen alle mit der Durchführung des Wettkampfes zusammenhängenden Fragen geklärt und entsprechende Vereinbarungen oder Entscheidungen getroffen werden.

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5. Der OSR hat neben seinen Rechten und Pflichten nach § 50 der Wettspielordnung des DTB (WSpO-DTB) folgende Aufgaben:

5.1 Prüfung der Spielberechtigungen anhand der Mannschaftsmeldungen. Jeder Spie-

ler hat auf Verlangen zur Überprüfung der Spielberechtigung dem OSR ein Identi-fikationspapier vorzulegen.

5.2 Prüfung der Mannschaftsaufstellungen und der Anwesenheit der Spieler anhand

der namentlichen Mannschaftsmeldungen.

5.3 Der Oberschiedsrichter hat das Recht und die Pflicht, sämtliche für die Durchfüh-rung der Mannschaftswettkämpfe erforderlichen Anordnungen und Entscheidun-gen zu treffen. Seine Entscheidungen sind endgültig.

5.4 Den Anordnungen des OSR ist zunächst Folge zu leisten, unbeschadet der Mög-

lichkeit, Einspruch dagegen zu erheben. 5.5 Der DTB-Verhaltenskodex für Tennisspieler kann nur angewendet werden, wenn

der OSR mindestens im Besitz einer gültigen DTB-B-Oberschiedsrichterlizenz ist.

6. Bei Unterbrechung eines Mannschaftsspiels und Fortsetzung an einem anderen Tag kann der gastgebende Verein oder der Spielleiter einen anderen Oberschieds-richter als am Austragungstag einsetzen.

7. Falls Wettspiele ohne Schiedsrichter durchgeführt werden, muss der Oberschieds-

richter die Rechte des Schiedsrichters bezüglich der Unterbrechungen und pünkt-lichen Wiederaufnahme nach erlaubten Pausen wahrnehmen (siehe § 19). Im Übri-gen gilt die „ITF-Regel Spielen ohne Schiedsrichter“ (§ 18).

§ 17 Mannschaftsaufstellungen 1. Spätestens 15 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit haben die Mannschafts-

führer dem Oberschiedsrichter (OSR) die namentliche Aufstellung der Einzelspieler in der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung schriftlich zu überge-ben, der sie in den Spielberichtsbogen einträgt. Anschließend gibt er den beiden Mannschaftsführern gleichzeitig die jeweilige Mannschaftsaufstellung zur Kenntnis (Offenlegung).

Auch bei fehlenden Mannschaftsmeldeformularen ist das Spiel durchzuführen. Vom Oberschiedsrichter ist ein entsprechender Vermerk im Spielberichtsbogen und in nuLiga vorzunehmen.

2. Spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels haben die Mann-schaftsführer dem Oberschiedsrichter die namentliche Aufstellung der Doppel schriftlich zu übergeben, der wie unter Absatz 1 verfährt.

Die Doppel beginnen spätestens 15 Minuten nach Abgabe der Aufstellung, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter einigen sich auf eine an-dere Regelung.

3. Die Aufstellung der Einzel und Doppel ist nach Offenlegung an diesem Tag end-gültig und darf nicht mehr geändert werden.

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4. Spielberechtigt für die Einzel und Doppel sind die Spieler der Mannschaftsmeldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. Doppelaufstellung anwesend und objektiv spielfä-hig sind.

Dabei gilt: Spieler die anwesend, aber objektiv nicht spielfähig sind - z.B. Gips, Krücken, etc. … - dürfen nicht aufgestellt werden um ein Aufrücken der nachfol-genden Spieler zu verhindern. Denn Spielberechtigung setzt eine objektive Spiel-fähigkeit voraus. Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, ist im Doppel nicht spielberechtigt.

5. Sind zu dem Zeitpunkt, der für die Abgabe der Mannschaftaufstellung festgesetzt ist, in der Mannschaftsaufstellung aufgeführte Einzel- oder Doppelspieler nicht an-wesend, so rücken die anwesenden Einzelspieler oder Doppelpaare auf.

Der Oberschiedsrichter muss so viele Wettspiele mit dem Ergebnis 6:0, 6:0 der vollzählig aufgestellten Mannschaft gutschreiben, wie der gegnerischen Mann-schaft Einzelspieler oder Doppelpaare – unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 3 – fehlen. Die in den Doppeln einzusetzenden Spieler erhalten Platzziffern von 1 bis 4 in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung. Die Summe der Platzziffern eines Doppel-paares darf nicht größer sein als die der folgenden. Der Spieler mit der Platzziffer 1 darf bei gleicher Platzziffer auch im zweiten Doppel genannt werden.

6. Die Einzel werden in der Reihenfolge 2-4 und 1-3, die Doppel 1-2 gespielt, es sei denn, die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter einigen sich auf eine an-dere Regelung oder es wurde bei der Terminbestimmung (§ 15,1) festgelegt, dass auf 4 Plätzen begonnen wird.

§ 18 Mannschaftsführer und Betreuer 1. Jede Mannschaft hat vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrichter einen

Mannschaftsführer (MF) zu benennen, der namentlich im Spielberichtsbogen zu vermerken und allein berechtigt ist, als Sprecher seiner Mannschaft gegenüber dem Oberschiedsrichter aufzutreten.

2. Reklamationen von Spielern während des Wettkampfes sind nur über den Mann-

schaftsführer dem Oberschiedsrichter vorzutragen. Nimmt der Mannschaftsführer am Wettkampf teil, muss er für die Dauer seines Wettspieles einen Stellvertreter benennen.

3. Spieler dürfen bei einem Wettkampf während des Wettspiels (Einzel bzw. Doppel)

von einem Betreuer beraten werden, wenn dieser am Platz sitzt. Die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt. Diese Beratung ist während einer Satzpause und beim Seitenwechsel am Ende eines Spieles, jedoch nicht beim Sei-tenwechsel nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und nicht während eines Tie-Break-Spieles, erlaubt.

§ 19 Wettspielunterbrechungen – Pausen 1. Bei einer jeden während des Wettspiels durch Unfall erlittenen Verletzung kann der

Ober-/Schiedsrichter eine Unterbrechung des Wettspiels von drei Minuten ab Be-handlungsbeginn zulassen. Diese Pause muss entweder sofort oder spätestens

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beim nächsten Seitenwechsel bzw. nach Abschluss eines Satzes genommen wer-den.

Zur Behandlung jeder Art von Krämpfen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw. nach Abschluss eines Satzes (120 Sekunden) gewährt werden.

Als Verletzung durch Unfall gelten u.a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspiels auftreten. (Bei blutenden Verletzungen darf der Wettkampf erst nach Stillen der Blutung fortge-setzt werden.)

Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Wettspielbeginn vorhandene Krankhei-ten, Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wett-spiels ernsthaft verschlechtern. Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache, also z.B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht als Verletzung durch Unfall gewertet werden.

2. Der Anspruch auf Ruhepause nach dem 2. Satz entfällt.

3. Wenn ein Spieler nach einer Unterbrechung oder Pause das Wettspiel nicht recht-

zeitig wieder aufnimmt, hat er dieses verloren (siehe § 17 Abs.5). 4. Jugendliche der U 10 und jünger haben Anspruch auf 5 Minuten Pause nach dem

ersten Satz; dies gilt auch, wenn sie bei den Mannschaftswettbewerben höherer Altersklassen eingesetzt werden.

§ 20 Verspätetes oder Nichtantreten von Mannschaften 1. Tritt eine Mannschaft (Heim oder Gast) bis zu 30 Minuten nach der festgelegten

Anfangszeit an, so ist das Spiel mit einem entsprechenden Vermerk im Spielbericht trotzdem durchzuführen. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen vom Oberschiedsrichter zu vermerken und vom Heimverein in nuLiga einzutragen.

2. Tritt eine Mannschaft später als 30 Minuten nach der festgelegten Anfangszeit an,

so gilt:

a. Ist der Gegner einverstanden, so kann das Spiel durchgeführt und entspre-chend seinem Ausgang gewertet werden. In diesem Fall kann die Wertung später nicht wegen verspäteten Antretens angefochten werden.

b. Ist der Gegner nicht einverstanden, so wird das Spiel als verloren gewertet.

c. Die gegnerische Mannschaft ist unverzüglich von einer Verspätung zu unter-richten.

Ein Ordnungsgeld ist gemäß § 27 zu erheben. 3. Ist eine Mannschaft zu einem angesetzten Wettkampf nicht angetreten, wird dieser

mit 0:6 / 0:3 verloren gewertet. Der Spielbericht ist mit entsprechendem Vermerk (Status: „w.o. - Mannschaft nicht zur Begegnung angetreten“) in nuLiga einzugeben; es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn sie 30 Minuten nach der offiziellen

oder sonst vereinbarten Anfangszeit mit weniger als 3 Spielern bei 4er-Mannschaf-ten erscheint. Eine 2er Mannschaft gilt nur als angetreten, wenn sie mit 2 Spielern erscheint.

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4. Mannschaften, die zweimal nicht antreten, scheiden aus der laufenden Runde aus. Alle bisher erzielten Ergebnisse werden nicht gewertet.

5. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:6 / 0:3 gewertet, wenn eine nicht

zulässige Verlegung abgesprochen wurde. Gleichzeitig erhalten beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß § 27.

6. Wird ein Wettkampf durch höhere Gewalt oder durch nicht vorhersehbare Um-

stände am Heimatort bzw. auf dem Anfahrtsweg verhindert, so erfolgt eine Neuan-setzung durch den Staffelleiter. Die nicht antretende Mannschaft hat den Gegner und den Staffelleiter unverzüglich zu unterrichten und die angegebenen Gründe nachzuweisen! Insbesondere sind ein möglicher rechtzeitiger Reiseantritt und ent-sprechende Bemühungen zu beweisen. (Anmerkung: Stau auf der Autobahn gilt i. d. R. nicht als höhere Gewalt!)

§ 21 Nicht begonnene/abgebrochene Wettkämpfe 1. Verzichtet eine Mannschaft in einem begonnenen Wettkampf auf die Austragung

einzelner Wettspiele (Einzel oder Doppel) – wobei verletzungsbedingte Ausfälle ausgenommen sind – oder weigert sie sich ansonsten den Anordnungen des Ober-schiedsrichters Folge zu leisten, werden die nicht begonnen bzw. nicht beendeten Wettspiele des entsprechenden Wettkampfes (Einzel oder Doppel) und alle bisher gewonnenen Wettspiele mit 0:6, 0:6 gegen sie gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

2. Bricht eine Mannschaft oder ein Spieler bzw. Doppelspieler ein Wettspiel vor dessen

Beendigung ab oder wird das Wettspiel infolge Verschuldens eines Spielers abge-brochen, werden die bis zum Abbruch gewonnenen Spiele und Sätze gezählt. Im nuLiga Spielbericht ist die Markierung beim unterlegenen Spieler auf „w.o.“ zu set-zen und der Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruches einzutragen. Die zum Gewinn der Begegnung noch erforderliche Anzahl von Sätzen und Spielen werden für den Gegner gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

3. Ein Abbruch wegen schlechter Witterung darf erst nach dreistündiger Wartezeit

nach der festgelegten Anfangszeit erfolgen, ein Abbruch einer Begegnung wegen fehlender Plätze darf erst nach zwei Stunden Wartezeit erfolgen (vgl. § 15 Abs. 4 und § 13 Abs. 1).

3.1 Kann ein Wettkampf aufgrund des Wettersituation und der nachweislichen Unbe-

spielbarkeit der Plätze überhaupt nicht mehr angesetzt werden, darf der OSR im Einvernehmen mit beiden Mannschaftsführern das Wettspiel auch früher absetzen. Beim neu anzusetzenden Spieltermin (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der betroffenen Mannschaften für eine früher erforderlich gewor-dene Verlegung belegt worden ist) kann neu aufgestellt werden. Der neue Spielter-min ist in nuLiga (Status: „unterbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben.

3.2 Bei einem Spielabbruch nach 3. bzw. 3.1 ist der Spielbericht mit einem entspre-

chenden Vermerk, ggf. dem Spielstand beim Abbruch, und der neuen Terminver-einbarung (spätestens nächster Ausweichtermin, der noch von keiner der betroffe-nen Mannschaften für eine früher erforderlich gewordene Verlegung belegt worden ist) über die Fortsetzung des Wettkampfes zu versehen und in nuLiga (Status: „un-terbrochen und/oder verschoben auf“) einzugeben. Bei Fortsetzung des Wettkamp-fes ist ein neuer Spielbericht zu erstellen, in dem bereits erzielte Ergebnisse einzu-tragen sind.

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3.3 Sind zwar die Einzelwettspiele beendet worden, konnten aber alle Doppel noch nicht begonnen werden obwohl deren Aufstellung bereits erfolgt war, können die Doppel beim Fortsetzungstermin neu aufgestellt werden.

4. Muss ein Wettkampf in der Halle aus Zeit-/Platzmangel vorzeitig beendet werden,

werden zunächst die bis zum Abbruch der Begegnung beendeten Wettspiele ge-zählt. Angefangene Wettspiele werden zugunsten der Gastmannschaft zum Satz-gewinn aufgerundet, noch nicht begonnene Wettspiele werden der Gastmannschaft mit 6:0, 6:0 gutgeschrieben. Ein Ordnungsgeld ist gemäß § 27 zu erheben.

§ 22 Fortsetzung unter-/abgebrochener Wettkämpfe – Einsatz von Ersatzspielern 1. Wird auf Anordnung des Oberschiedsrichters wegen Unbespielbarkeit der Plätze,

Einbruchs der Dunkelheit oder ähnlichen anderen außergewöhnlichen Umständen ein Einzel- oder Doppelspiel unter- bzw. abgebrochen, ist bei Fortsetzung des Wett-spiels in jedem Falle beim Stand im Augenblick des Abbruchs weiter zu spielen; bis dahin erzielte Sätze, Spiele und Punkte bleiben erhalten.

2. Der abgebrochene Wettkampf und die Fortsetzung dieses Wettkampfes gelten als

ein Wettkampf auch im Hinblick auf den einmaligen ersatzweisen Einsatz eines Spielers in einer höheren Mannschaft bzw. Altersklasse.

Die bereits begonnenen Spiele der höherklassigen Mannschaften haben Vorrang. 3. Ersatzspieler können bei der Fortsetzung des Wettkampfes für noch nicht begon-

nene Wettspiele eingesetzt werden. Es sind Spieler, die in der ursprünglichen Auf-stellung nicht benannt waren und in der Mannschaftsmeldung hinter dem zu Er-setzenden stehen. Dies gilt für Einzel- und Doppelspiele.

4. Werden Ersatzspieler im Einzel eingesetzt, gilt für die Aufstellung der Doppel an

diesem Spieltag die Reihenfolge der Mannschaftsmeldung.

§ 23 Wertung des Wettkampfes 1. Setzt eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler im Einzel oder Doppel

ein, werden alle Spiele ab dieser Spielposition für sie als verloren gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

2. Setzt eine Mannschaft in einem Wettkampf einen Spieler unter falschem Namen

ein, wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben. Die gegen diese Mannschaft er-zielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

Über zusätzliche disziplinarische Konsequenzen gegen den Spieler bzw. den Ver-ein entscheiden die zuständigen Gremien des NTV

3. Die Mannschaftswettkämpfe werden nach gewonnenen oder verlorenen Begegnun-

gen mit jeweils 2 Gewinn- oder Verlustpunkten gewertet. Bei 4er-Mannschaften er-folgt bei Gleichstand 3:3 Punkteteilung.

4. Jedes gewonnene Einzel- oder Doppelwettspiel wird mit einem Matchpunkt sowie

mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. 5. In allen Ligen und Altersklassen wird der 3. Satz im Einzel und im Doppel als Match-

Tie-Break bis 10 Punkte gespielt wird.

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Das Ergebnis ist mit den tatsächlich gespielten Punkten in den Spielbericht einzu-geben (z.B. 10:2 oder 15:13). Der Match-Tie-Break wird für den Sieger im Spielbe-richtsbogen und in der Tabelle mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen gewertet. (Siehe auch Anhang V ITF-Tennisregeln).

6. Nicht ausgetragene Einzel- oder Doppelwettspiele werden jeweils mit einem Match-punkt sowie 2:0 Sätzen und 12:0 Spielen gewertet.

7. Haben Einzel- oder Doppelpaarungen entgegen der richtigen Aufstellung gegen

falsche Gegner gespielt, werden diese Wettspiele nicht gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben. Sind die Wettspiele noch nicht beendet, beginnen die richtigen Paarungen neu.

8. Hat eine Mannschaft ein oder mehrere Einzel oder Doppel falsch aufgestellt, wer-

den diese Einzel oder Doppel mit 6:0, 6:0 für den Gegner gewertet. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

9. Bei Spielen, in denen ein Sieger ermittelt werden muss, z.B. im KO-System oder bei

Entscheidungsspielen, ist bei Punktegleichstand von 3:3 derjenige Sieger, der mehr Sätze gewonnen hat. Sind auch diese gleich, entscheiden die Spiele. Sollte auch bei diesen ein Gleichstand herrschen, entscheidet der Gewinn des ersten Doppels.

§ 24 Spielbericht – Ergebnisdienst 1. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes ist vom Oberschiedsrichter der Spielbericht

auf dem vorgeschriebenen Formular vorzubereiten, auf dem die Resultate der Wett-kämpfe eingetragen werden. Der Spielbericht verbleibt beim Heimverein und ist dem Staffelleiter auf Verlangen vorzulegen. Die Gastmannschaft erhält eine Kopie. Verantwortlich hierfür ist der Heimverein. Kann der Originalspielbericht nicht vor-gelegt werden wird ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben.

2. Jeder Spielbericht muss vom Oberschiedsrichter sowie den beiden Mannschafts-

führern unterschrieben werden; dies gilt auch bei nicht begonnenen oder abgebro-chenen Wettkämpfen.

3. Das Spielergebnis ist vom gastgebenden Verein vollständig und richtig bis zum

nächsten Kalendertag um 10:00 Uhr in nuLiga einzugeben (Bsp.: gespielt am Sa., 09.05. Eingabe am So., 10.05. bis 10:00 Uhr). Bei Verstößen wird ein Ordnungs-geld gemäß § 27 erhoben.

4. Bei Widersprüchen gegen online eingegebene Ergebnisse, Protesten und Einsprü-

chen gilt nur der Original-Spielbericht als Beweismittel. Er ist vom Heimverein bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Anforderung den zuständigen Gre-mien (NTV-Protestausschuss, Spielausschuss, Disziplinarausschuss usw.) vorzule-gen.

5. Wird in den Spielbericht ein manipuliertes Wettkampfergebnis eingetragen, werden

beide Mannschaften mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Es wird gegen beide Vereine ein Ordnungsgeld gemäß § 27 erhoben. Die gegen

diese Mannschaften erzielten Ergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

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§ 25 Proteste 1. Gegen die Wertung eines Wettkampfes (§ 23 ff.) kann ein Verein innerhalb von 7

Tagen nach dem Spieltag, gegen Entscheidungen des zuständigen Staffelleiters bzw. die Erhebung eines Ordnungsgeldes kann ein Verein innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Ordnungsgeldbescheids beim NTV Sportbüro einen Protest einle-gen (Poststempel).

2. Der Protest muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift des Vereinsvertre-

ters bei gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr in Höhe von 50,– Euro erfolgen. Die Gebühr ist ausschließlich auf die Konten des NTV e.V. zu entrichten. Ein Protest in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

3. Über den Protest entscheidet nach Eingang aller Unterlagen bei Vorfällen

a) auf Verbandsebene der Protestausschuss,

b) in Spielklassen unterhalb der Verbandsliga die vier durch den Sportwart des NTV zu benennenden Protestobleute, die in den Durchführungsbestimmun-gen zur jeweiligen Saison bekanntgegeben werden.

4. Die Protestentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt und ist zu akzep-

tieren. Das Sportbüro und die Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung. 5. Die Protestgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen. Bei einem

Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden. § 26 Einsprüche 1. Gegen eine Protestentscheidung kann der betroffene Verein innerhalb von 14 Ta-

gen nach Zustellung der Entscheidung Einspruch mit Begründung beim Sprecher des NTV-Spielausschusses einlegen (Poststempel). Dem Sportbüro des NTV, sowie dem zuständigen Staffelleiter sind Kopien auszu-händigen.

2. Der Einspruch muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift in einfacher

Ausfertigung bei gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 100,– Euro erfolgen. Ein Einspruch in Form einer E-Mail ist nicht statthaft.

3. Über die Einsprüche entscheidet der Spielausschuss des NTV. 4. Die Einspruchsentscheidung wird den beteiligten Vereinen mitgeteilt. Das Sport-

büro des NTV und der Staffelleiter erhalten Kopien der Entscheidung. 5. Die Einspruchsgebühr ist vom rechtlich unterliegenden Verein zu tragen; eine Dop-

pelbestrafung (d.h. die gleichzeitige Auferlegung eines Ordnungsgeldes und der Einspruchsgebühr bei einem fremdeingelegten Protest) ist jedoch nicht vorgese-hen. Bei einem Vergleich ist nach billigendem Ermessen zu entscheiden.

6. Die Entscheidung des Spielausschusses des NTV ist endgültig. 7. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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§ 27 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren 1. Es werden Bearbeitungsgebühren in folgender Höhe erhoben:

Paragraph Bearbeitungsaufwand Kosten

(in EUR)

1 § 8 Abs. 2 Nachmeldung / nachträgliche Ummeldung (Gebühr pro Mannschaft) 25

2 § 8 Abs. 4 Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft (bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Spieltag der Saison)

25

3 § 12 Abs. 2 Nicht fristgerechte Eingabe der namentlichen Mannschaftsmeldung (Gebühr pro Meldeliste)

25

4 § 12 Abs. 4 Änderungen und Nachmeldungen in der namentlichen Mann-schaftsmeldung bis eine Woche vor dem ersten offiziellen Spieltag der Saison (Gebühr pro einzelne Änderung und Nachmeldung)

10

2. Es werden Ordnungsgelder in folgender Höhe erhoben:

Paragraph Ordnungswidrigkeit Kosten

(in EUR)

1 § 2 Abs. 3 Verwendung falscher Bälle 100

2 § 8 Abs. 4 Verspätete Zurückziehung einer gemeldeten Mannschaft in der Saison (ab einer Woche vor dem ersten offiziellen Spieltag Saison)

50

3 § 11 Abs. 1/2/3/5 § 23 Abs. 1/2

Einsatz von Spielern ohne Spielberechtigung / Einsatz von Spielern unter falschem Namen

75

4 § 11 Abs. 2 Unzulässige Meldung von Spielern 10

5 §14 Abs. 2/3/6/7 § 15 Abs. 2 § 20 Abs. 5

Unzulässige Verlegung von Spielen 50

6 § 15 Abs. 1 Verspätetes Einladen und Bestätigen des Spieltermins, Nichtein-gabe des Spieltermins in nuLiga

15

7 § 20 Abs. 2 Verspätetes Antreten 25

8 § 20 Abs. 3 Nichtantreten zu einem Wettkampf 50

9 § 21 Abs. 1/2 Abbruch eines Wettkampfes 50

10 § 21 Abs. 4 Vorzeitige Beendigung eines Wettkampfes in der Halle 50

11 § 23 Abs. 7 Entgegen der richtigen Aufstellung gegen falsche Gegner gespielt 25

12 § 23 Abs. 8 Einzel oder Doppel falsch aufgestellt 25

13 § 24 Abs. 1 Fehlender Original-Spielbericht 25

14 § 24 Abs. 3 Fehlende/verspätete/nicht korrekte Ergebniseingabe in nuLiga 15

15 § 24 Abs. 5 Manipulierter Spielbericht 150

16 Sonstige Nichteinhaltung der NTV-WSPOJ/DTB-WSPO/DTB-TO 100

3. Die Ordnungsgelder werden von den für die Durchführung der Wettbewerbe Ver-

antwortlichen (Staffelleiter) ausgesprochen. Die Bearbeitungsgebühren und die Ordnungsgelder (4 und 16) werden vom Ver-

band ausgesprochen.

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4. Die Bearbeitungsgebühren und die Ordnungsgelder werden vom Verband zentral

eingezogen. Wird dem Einzug unrechtmäßig widersprochen, wird der Verein – nach erfolgloser Mahnung - für die kommende Spielzeit mit allen Mannschaften von den Wettbewerben ausgeschlossen.

5. Die Bearbeitungsgebührenbescheide und die Ordnungsgeldbescheide werden

elektronisch erstellt und dem Verein per E-Mail übersandt, sie enthalten daher keine Unterschrift. Die Bearbeitungsgebührenbescheide und die Ordnungsgeldbe-scheide sind auch ohne Unterschrift gültig.

§ 28 Rechtsmittel 1. Rechtsmittel sind stets schriftlich zu begründen.

2. Mit dem Einlegen eines Protestes, eines Einspruchs oder einer Beschwerde hat

gleichzeitig die Zahlung des jeweiligen Entgeltes zu erfolgen.

3. Wurde das Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt oder ist die Zahlung der Gebühr nicht gleichzeitig erfolgt, so wird das Rechtsmittel ohne weitere Prüfung verworfen.

4. Vor der Entscheidung ist sämtlichen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu

den gestellten Anträgen sowie zur Sach- und Rechtslage innerhalb einer angemes-senen Frist in Textform zu äußern. Gegebenenfalls ist den Beteiligten die Möglich-keit einzuräumen, zu den eingereichten Schriftsätzen sowie zum Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme innerhalb einer weiteren Frist Stellung zu nehmen. Auf Antrag ist den Beteiligten mündliche Anhörung zu gewähren.

5. Die Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen – auch hinsichtlich der Kosten (Pro-

test-, Einspruchsgebühr) – sind unter Angabe der Personen, die an der Entschei-dung mitgewirkt haben, schriftlich zu begründen und den Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen.

6. Die Kosten des Verfahrens trägt der Unterliegende. Im Falle einer mündlichen Ver-

handlung hat er nur die notwendigen Auslagen der Geladenen zu tragen. Auslagen und Gebühren für Anwälte oder andere Berater eines Vereins werden nicht erstat-tet. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.

7. Sie können einem Verein im Gnadenwege erlassen werden, wenn er sich nachge-

wiesen in finanzieller Notlage befindet. § 29 Pokalwettbewerbe

1. Für die Vereinsmannschaften können Pokalwettbewerbe durchgeführt werden.

a) Auf Regionsebene entscheiden darüber die zuständigen Regionsjugend- und Jüngstenwarte sowie die zuständige Staffelleitung.

b) Auf Bezirksebene entscheidet darüber der Vizepräsident Wettkampf- und Mannschaftssport in Absprache mit dem NTV Sportbüro und den zuständigen Staffelleitern.

2. Die Eingabe der Pokalwettbewerbe in das System nuLiga erfolgt durch das NTV

Sportbüro. Auf Regionsebene obliegen die Organisation, die Durchführung und die Betreuung der Pokalwettbewerbe den zuständigen Staffelleitern. Auf Bezirksebene ist dafür das NTV Sportbüro verantwortlich.

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§ 30 Niedersachsenmeisterschaft 1. Die Niedersachsenmeisterschaft des NTV wird in folgenden Wettbewerben

ausgetragen: a) Kleine Henner-Henkel-Spiele (Junioren) b) Kleine Cilly-Aussem-Spiele (Juniorinnen). Die Festlegung der Austragungssysteme in den einzelnen Altersklassen erfolgt

durch den Vizepräsidenten Mannschafts- und Wettkampfsport in Absprache mit dem NTV Sportbüro. Ausschlaggebend für die Wahl der Austragungssysteme sind die Anzahl der Staffeln und die Staffelgröße in den einzelnen Altersklassen.

2. Die Qualifikation für die Niedersachsenmeisterschaft erfolgt in folgenden Spiel-

und Altersklassen:

a) Junior/innen A / B / C: Verbandsliga b) Midcourt Mädchen / Midcourt Jungen: Bezirksliga c) Kleinfeld U8: Regionsliga

Die Einladung der teilnehmenden Mannschaften erfolgt durch das NTV Sportbüro nach dem Abschluss der Pokalwettbewerbe.

II. Offizielle Meisterschaften und sonstige Turnierveranstaltungen

§ 31 Niedersächsische Meisterschaften 1. Die Niedersächsischen Meisterschaften im Einzel werden in allen Altersklassen

sowohl im Freien als auch in der Halle durchgeführt. 2. Doppelmeisterschaften können durchgeführt werden. 3. Die Meldungen zu den Verbandsmeisterschaften werden vom zuständigen

Regionsjugendwart bzw. vom zuständigen Regionstrainer vorgenommen.

4. Der Landes-, bzw. Regionsjugendwart kann Jugendliche zur Teilnahme an Verbands-, bzw. Regionsmeisterschaften nominieren.

§ 32 Regionsmeisterschaften 1. Die Ausrichtung von Regionsmeisterschaften erfolgt durch die jeweilige Region.

Es können Meisterschaften im Sommer und Winter an den vorgesehenen Sperrterminen ausgerichtet werden.

2. Spielberechtigt sind Spieler/Innen die Mitglied eines der Region

angeschlossenen Vereins sind und nicht für einen Verein außerhalb der Region in der betreffenden Saison Punktspiele bestreiten. Die Teilnahme an Regionsmeisterschaften in verschiedenen Regionen innerhalb einer Saison ist nicht zulässig.

§ 33 Jugendliche und Erwachsenenwettbewerbe 1. Jugendliche gemäß § 6 Abs. 3 der DTB-Turnierordnung dürfen an

Mannschaftswettbewerben, Turnieren und Meisterschaften der Erwachsenen teilnehmen.

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2. Bei allen Veranstaltungen haben die Veranstaltungen der Jugend Vorrang vor den Erwachsenenwettbewerben. Dieses gilt nicht für die Jugendlichen der U 18. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Landes- bzw. zuständige Regionsjugendwart.

3. Fallen überregionale Jugendturniere (Deutsche-, Norddeutsche- oder NTV-

Meisterschaften) oder Mannschaftswettkämpfe auf Punktspiele der Erwachsenen, zu denen Jugendliche gemeldet sind, haben die für einen überregionalen Einsatz vorgesehenen Jugendlichen zu diesen Terminen keine Spielberechtigung für Punktspiele der Erwachsenen.

4. Die Berufung in eine überregional zum Einsatz kommende

Verbandsjugendmannschaft oder die Meldung für ein überregionales Jugendturnier (Deutsche bzw. Norddeutsche Meisterschaften) bzw. zu Lehrgängen, die der Vorbereitung auf solche Veranstaltungen dienen, ist dem/der Jugendlichen schriftlich mitzuteilen. Falls der Verein daraufhin einen Antrag auf Verlegung des betreffenden Punktspieles stellt, muss diesem stattgegeben werden.

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Anhang

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

Belgien Luxemburg Bulgarien Malta Dänemark Niederlande Deutschland Österreich Estland Polen Finnland Portugal Frankreich Rumänien Griechenland Schweden Großbritannien Slowakei Irland Slowenien Italien Kroatien

Spanien Tschechische Republik

Lettland Ungarn Litauen Zypern

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Spiellizenzordnungdes NTV

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NTV-Spiellizenzordnung 1. Allgemeines In der Spiellizenzordnung sind alle Angelegenheiten geregelt, die mit der Spiellizenz eines Spielers für einen Mitgliedsverein des NTV und mit der Spiellizenzverwaltung zusammen-hängen. Spiellizenzen erhalten ihre Gültigkeit durch Aufnahme in die Spiellizenzdatenbank des NTV über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“. 2. Erfordernis und Inhalt der Spiellizenz 2.1. An den Mannschaftswettbewerben des NTV dürfen nur Spieler/-innen teilnehmen, die eine gültige Spiellizenz besitzen. 2.2. Die Spiellizenz wird durch eine rechtskräftige mit dem Status „endgültig“ versehene nament-liche Mannschaftsmeldung nachgewiesen. Die Spiellizenz kann nur unter Beachtung der WSpO des NTV erteilt werden. 2.3. Die Spielberechtigung kann nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Dem Spieler (Der Spielerin) steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er (sie) aber keine Spiellizenz besitzt, es sei denn, es besteht eine Spielgemeinschaft (siehe §10 NTV-WSpO). Stellen mehrere Vereine für denselben Spieler (dieselbe Spielerin) zum gleichen Saisonbeginn einen Spiellizenzantrag und bestehen alle auf Erteilung, so ist die Spiellizenz dem Verein zu erteilen, der als Erster den Spiellizenzantrag gestellt hat und über die erforderliche Einver-ständniserklärung des Spielers (der Spielerin) verfügt. 3. Vorlage der namentlichen Mannschaftsmeldung 3.1. Jeder Mannschaftsführer ist verpflichtet, vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrich-ter die endgültige "Namentliche Mannschaftsmeldung" seiner Mannschaft vorzulegen. 3.2. Im Zweifelsfall hat der Oberschiedsrichter die Identität des Spielers (der Spielerin) durch Kontrolle eines mit einem Lichtbild versehenen Ausweises oder auf sonstige Weise festzu-stellen. 3.3. Kann sich ein Spieler (eine Spielerin) nicht ausweisen, hat er (sie) für diesen Wettkampf nur eine eingeschränkte Spielberechtigung. Erfolgt der Nachweis noch während des Wettkampfes (bis Spielende), wird dieser anerkannt und die erzielten Ergebnisse entsprechend gewertet. Kann der Nachweis bis Spielende nicht erbracht werden, hat der Spieler (die Spielerin) keine Spielberechtigung und die auf niedrigeren Ranglistenplätzen Spielenden müssen nachrücken. Beharrt der Spieler (die Spielerin) auf sein (ihr) Spielrecht, in der Hoffnung, den Nachweis bis Spielende erbringen zu können und dieser erfolgt nicht, gelten die Spiele an denen der Spie-ler (die Spielerin) teilgenommen hat, ebenso die Wettspiele der auf niedrigeren Ranglistenpo-sitionen Spielenden mit 0:6, 0:6 als verloren und sind so in den Spielbericht einzutragen. 4. Zuständigkeit für die Erteilung der Spiellizenz 4.1. Die Spiellizenz eines Spielers (einer Spielerin) für einen Mitgliedsverein erteilt auf dessen Antrag der NTV.

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4.2. Der Einsatz von Spielern (Spielerinnen) für die Mannschaftswettkämpfe der Freiluftsaison ist im Rahmen der Wettspielbestimmungen nur dann zulässig, wenn die Spiellizenz bis zum 15.03. des Jahres im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ beantragt wird. Die genannten Ter-mine gelten sowohl im Fall des Vereinswechsels eines Spielers (einer Spielerin) (siehe dazu auch Ziffer 5.2) als auch für die Ersterteilung einer Spiellizenz. 4.3. Der Mitgliedsverein beantragt unmittelbar im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ die Erteilung der Spiellizenz. Für den Verein besteht die Pflicht, bei Beantragung die offizielle Einverständ-niserklärung des Spielers (der Spielerin) auszudrucken und vom Spieler (von der Spielerin) unterzeichnen zu lassen. Auf Verlangen ist das Original der Einverständniserklärung an die zuständige Stelle im NTV zu senden. 5. Freigabebestimmungen für Wechselanträge 5.1. Bei Wechselanträgen, welche bis zum 31.01. des Jahres gestellt werden, ist ein Verein in je-dem Fall verpflichtet, einen Spieler (eine Spielerin) nach Ablauf der Sommerrunde für einen anderen Verein freizugeben, es sei denn, der Spieler (die Spielerin) hat zuvor auf die Freiga-be für das nachfolgende Spieljahr verzichtet. Ein derartiger Verzicht ist schriftlich auf dem offiziellen Formular über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erklären und bei der zu-ständigen Stelle im NTV einzureichen. 5.2. Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum 15.02. bis 15.03. des Jahres gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel nur möglich, wenn die Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Diese Freigabe wird durch den abgebenden Verein über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ bis zum 15.03. des Jahres abgewickelt. Wird ein Spieler/-Spielerin vom abgebenden Ver-ein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen. 6. Aufgabe und Verlust der Spiellizenz Der Spieler (Die Spielerin) verliert automatisch die Spiellizenz zum Zeitpunkt des Austritts oder des Ausschlusses aus dem Verein, für den er (sie) bisher spielberechtigt war. In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, die Spiellizenz im NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ für seinen Verein während der beiden Lizenzierungsphasen sofort zu löschen. (Siehe dazu auch Ziffer 8) 7. Spiellizenzverwaltung 7.1. Für jeden Spieler (jede Spielerin) darf nur eine Spiellizenz erteilt werden. 7.2. Änderungen der Personalien (siehe Ziffer 4.2) sind vom Verein unverzüglich im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ vorzunehmen. Ein Antrag auf Änderung der Personen-Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht) hat im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erfolgen und wird von der zuständigen Stelle im NTV legitimiert. 8. Organisationshinweise Organisationshinweise zur NTV-Spiellizenz werden im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zur Verfügung gestellt.

NTV-Spiellizenzordnung 1. Allgemeines In der Spiellizenzordnung sind alle Angelegenheiten geregelt, die mit der Spiellizenz eines Spielers für einen Mitgliedsverein des NTV und mit der Spiellizenzverwaltung zusammen-hängen. Spiellizenzen erhalten ihre Gültigkeit durch Aufnahme in die Spiellizenzdatenbank des NTV über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“. 2. Erfordernis und Inhalt der Spiellizenz 2.1. An den Mannschaftswettbewerben des NTV dürfen nur Spieler/-innen teilnehmen, die eine gültige Spiellizenz besitzen. 2.2. Die Spiellizenz wird durch eine rechtskräftige mit dem Status „endgültig“ versehene nament-liche Mannschaftsmeldung nachgewiesen. Die Spiellizenz kann nur unter Beachtung der WSpO des NTV erteilt werden. 2.3. Die Spielberechtigung kann nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Dem Spieler (Der Spielerin) steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er (sie) aber keine Spiellizenz besitzt, es sei denn, es besteht eine Spielgemeinschaft (siehe §10 NTV-WSpO). Stellen mehrere Vereine für denselben Spieler (dieselbe Spielerin) zum gleichen Saisonbeginn einen Spiellizenzantrag und bestehen alle auf Erteilung, so ist die Spiellizenz dem Verein zu erteilen, der als Erster den Spiellizenzantrag gestellt hat und über die erforderliche Einver-ständniserklärung des Spielers (der Spielerin) verfügt. 3. Vorlage der namentlichen Mannschaftsmeldung 3.1. Jeder Mannschaftsführer ist verpflichtet, vor Beginn des Wettkampfes dem Oberschiedsrich-ter die endgültige "Namentliche Mannschaftsmeldung" seiner Mannschaft vorzulegen. 3.2. Im Zweifelsfall hat der Oberschiedsrichter die Identität des Spielers (der Spielerin) durch Kontrolle eines mit einem Lichtbild versehenen Ausweises oder auf sonstige Weise festzu-stellen. 3.3. Kann sich ein Spieler (eine Spielerin) nicht ausweisen, hat er (sie) für diesen Wettkampf nur eine eingeschränkte Spielberechtigung. Erfolgt der Nachweis noch während des Wettkampfes (bis Spielende), wird dieser anerkannt und die erzielten Ergebnisse entsprechend gewertet. Kann der Nachweis bis Spielende nicht erbracht werden, hat der Spieler (die Spielerin) keine Spielberechtigung und die auf niedrigeren Ranglistenplätzen Spielenden müssen nachrücken. Beharrt der Spieler (die Spielerin) auf sein (ihr) Spielrecht, in der Hoffnung, den Nachweis bis Spielende erbringen zu können und dieser erfolgt nicht, gelten die Spiele an denen der Spie-ler (die Spielerin) teilgenommen hat, ebenso die Wettspiele der auf niedrigeren Ranglistenpo-sitionen Spielenden mit 0:6, 0:6 als verloren und sind so in den Spielbericht einzutragen. 4. Zuständigkeit für die Erteilung der Spiellizenz 4.1. Die Spiellizenz eines Spielers (einer Spielerin) für einen Mitgliedsverein erteilt auf dessen Antrag der NTV.

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4.2. Der Einsatz von Spielern (Spielerinnen) für die Mannschaftswettkämpfe der Freiluftsaison ist im Rahmen der Wettspielbestimmungen nur dann zulässig, wenn die Spiellizenz bis zum 15.03. des Jahres im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ beantragt wird. Die genannten Ter-mine gelten sowohl im Fall des Vereinswechsels eines Spielers (einer Spielerin) (siehe dazu auch Ziffer 5.2) als auch für die Ersterteilung einer Spiellizenz. 4.3. Der Mitgliedsverein beantragt unmittelbar im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ die Erteilung der Spiellizenz. Für den Verein besteht die Pflicht, bei Beantragung die offizielle Einverständ-niserklärung des Spielers (der Spielerin) auszudrucken und vom Spieler (von der Spielerin) unterzeichnen zu lassen. Auf Verlangen ist das Original der Einverständniserklärung an die zuständige Stelle im NTV zu senden. 5. Freigabebestimmungen für Wechselanträge 5.1. Bei Wechselanträgen, welche bis zum 31.01. des Jahres gestellt werden, ist ein Verein in je-dem Fall verpflichtet, einen Spieler (eine Spielerin) nach Ablauf der Sommerrunde für einen anderen Verein freizugeben, es sei denn, der Spieler (die Spielerin) hat zuvor auf die Freiga-be für das nachfolgende Spieljahr verzichtet. Ein derartiger Verzicht ist schriftlich auf dem offiziellen Formular über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erklären und bei der zu-ständigen Stelle im NTV einzureichen. 5.2. Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum 15.02. bis 15.03. des Jahres gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel nur möglich, wenn die Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Diese Freigabe wird durch den abgebenden Verein über das NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ bis zum 15.03. des Jahres abgewickelt. Wird ein Spieler/-Spielerin vom abgebenden Ver-ein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen. 6. Aufgabe und Verlust der Spiellizenz Der Spieler (Die Spielerin) verliert automatisch die Spiellizenz zum Zeitpunkt des Austritts oder des Ausschlusses aus dem Verein, für den er (sie) bisher spielberechtigt war. In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, die Spiellizenz im NTV-Internet-Spielsystem „nuLi-ga“ für seinen Verein während der beiden Lizenzierungsphasen sofort zu löschen. (Siehe dazu auch Ziffer 8) 7. Spiellizenzverwaltung 7.1. Für jeden Spieler (jede Spielerin) darf nur eine Spiellizenz erteilt werden. 7.2. Änderungen der Personalien (siehe Ziffer 4.2) sind vom Verein unverzüglich im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ vorzunehmen. Ein Antrag auf Änderung der Personen-Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht) hat im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zu erfolgen und wird von der zuständigen Stelle im NTV legitimiert. 8. Organisationshinweise Organisationshinweise zur NTV-Spiellizenz werden im NTV-Internet-Spielsystem „nuLiga“ zur Verfügung gestellt.

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LK-Ordnungdes DTB

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Leistungsklassenordnung (LKO)des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

§ 1 Geltungsbereich1. Für die Einstufung von Spielerinnen und Spielern in Leistungsklassen gilt ein ein-

heitliches System (LKS) im Deutschen Tennis Bund (DTB).2. Die LKO begründet das LKS des DTB und regelt die Einstufung von Spielern in Leis-

tungsklassen, die an Mannschaftswettbewerben und offiziellen Turnieren des DTBund seiner Landesverbände teilnehmen. Die Leistungsklassenzuordnung von Spie-lern wird übergreifend in allen Landesverbänden ohne Einschränkung anerkannt.

3. Das LKS ist anwendbar auf alle Spieler, die Mitglied eines Vereins in den Mitglieds-verbänden des DTB sind.Die Teilnahme am LKS setzt den Besitz einer ID-Nummer voraus. Die Vergabe derID-Nummer ist kostenfrei. Der Landesverband des Vereins, der in der NTDB als Hauptverein eines Spielershinterlegt ist, ist für die LK dieses Spielers im Sinne der LKO zuständig.

4. Für jedes Geschlecht gibt es eine Gesamtreihung, in der alle Altersklassen vertre-ten sind.

5. Sofern die LKO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gilt sie für Spieler inallen Altersklassen.

§ 2 Gremien1. Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen gemäß Abschnitt G § 8 der

Geschäftsordnung. 2. Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. der Ausschuss für

Jugendsport.

§ 3 Zuständigkeit1. Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen überwacht die Erstellung und

Einstufungen der Leistungsklassen und hat im Besonderen folgende Aufgaben:a) die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der in den Durchführungsbe-

stimmungen festgelegten LK-Richtlinien,b) die Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen durch Beschluss

mit einfacher Mehrheit. Sofern bei Abstimmungen Stimmengleichheit besteht, ent-scheidet die Stimme des Vorsitzenden,

c) die Entscheidung über notwendig werdende Regularien für weitere Wettbewerbe/Konkurrenzen nach Beratung mit der Kommission der Verbandssportwarte bzw.der Kommission der Verbandsjugendwarte,

d) die Erstellung, Änderung und Ergänzung von Richtlinien zur Durchführung von LK-Turnieren,

e) die Überwachung, Überprüfung und ggf. Korrektur der LK-Einstufungen gemäß § 42. Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen kann außerdem die Ergebnisse

löschen, die unter Verstoß gegen die Turnierordnung des DTB, die LK-Ordnung, dieDurchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung oder die Richtlinien für LK-Turniereerzielt wurden oder die nachweislich manipuliert wurden.

250 Leistungsklassenordnung

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3. Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. bei der Jugend, derAusschuss für Jugendsport entscheidet über Einsprüche gegen die Entscheidungendes Ausschusses für Ranglisten und Leistungsklassen.

§ 4 LK-Einstufung1. Die LK-Einstufung wird jährlich einmal nach Ablauf des Spieljahres zentral durch

den DTB erstellt. Sie gilt stets für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. Septem-ber des Folgejahres.

2. In die LK-Einstufung fließen nur Ergebnisse von Siegen in Einzelbegegnungen ein,die in offiziellen Wettbewerben auf Großfeld erspielt werden. Dazu zählen a) Mannschaftswettbewerbe von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse der

Verbände sowie alle weiteren vom DTB im Rahmen seiner Wettspielordnungorganisierten Veranstaltungen,

b) vom DTB oder seinen Landesverbänden in ihrem Bereich genehmigte Turnieremit Ranglisten- oder LK-Wertung,

c) vom DTB genehmigte Turniere mit Ranglisten- oder LK-Wertung im Ausland,d) von der ITF, TE, ATP oder WTA genehmigte internationale Turniere und Mann-

schaftswettbewerbe mit internationaler Ranglistenwertung,e) vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen genehmigte Wettbewerbe

und Veranstaltungen.

§ 5 DurchführungsbestimmungenDurchführungsbestimmungen legen Einzelheiten für das Leistungsklassensystem fest.Diese werden durch den Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen einmal bisEnde September des lfd. Jahres mit Gültigkeit für das kommende Spieljahr verabschie-det (§ 3 Ziffer1).

§ 6 EntgeltDer DTB erhebt für die Teilnahme an vom DTB und seinen Landesverbänden in ihremBereich genehmigten Turnieren mit LK-Wertung im Rahmen des LKS ein Entgelt, dasvom Präsidium des DTB in Abstimmung mit dem Bundesausschuss festgelegt wird.

§ 7 ÄnderungÄnderungen dieser Leistungsklassenordnung beschließt die Mitgliederversammlungdes DTB mit einfacher Mehrheit.

251Leistungsklassenordnung

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Durchführungsbestimmungzur LK-Ordnung

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Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) Gültig ab 01.Oktober 2016

Durchführungsbestimmungen zur LKO des DTB - Gültig ab 01.Oktober 2016 - Seite 1

§ 1 Allgemeines Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller Altersklassen gemäß § 1 der LKO unter Beachtung von § 6 Ziffer 2 dieser Durchführungsbestimmungen. § 2 Leistungsklassen (LK) Die Leistungsklassen sind in insgesamt 23 Stufen eingeteilt, wobei LK1 die beste und LK 23 die schlechteste Stufe bedeutet. § 3 Punktwerte zur Einstufung in Leistungsklassen Durch Siege im Einzel auf zwei Gewinnsätze (keine Kurzsätze bis 4 oder lange Sätze bis 9) können die nachfol-genden Punkte zur Einstufung in Leistungsklassen erzielt werden. Wettspiele, bei denen ein Spieler aufgibt, wer-den nur gewertet, wenn mindestens ein Spiel beendet wurde. Siege bei Mannschaftswettbewerben gemäß § 4 Ziffer 2. a) der LKO, die nachträglich wegen Verstößen gegen die Wettspielordnung des DTB oder des zuständi-gen Landesverbandes für den Mannschaftswettbewerb mit einer anderen Wertung versehen wurden, bleiben für die LK-Berechnung mit dem ursprünglichen Ergebnis bestehen.

1. Siege gegen Spieler, die in der LK - Einstufung geführt werden:

Siege Punkte gegen Spieler, die 2 und mehr LK besser eingestuft sind 150 gegen Spieler, die 1 LK besser eingestuft sind 100 gegen Spieler, die in der gleichen LK eingestuft sind 50 gegen Spieler, die 1 LK schlechter eingestuft sind 30 gegen Spieler, die 2 LK schlechter eingestuft sind 15 gegen Spieler, die 3 LK schlechter eingestuft sind 10 gegen Spieler, die 4 und mehr LK schlechter eingestuft sind 5

2. Siege gegen einen Gegner anderen Geschlechts werden nicht gewertet. Eine Ausnahme bilden entspre-

chende Siege von jugendlichen Spielern bei gemischt ausgeschriebenen Mannschaftswettbewerben der Altersklassen U11 und U12 in Landesverbänden, die wie unter § 3 Ziffer 1 gewertet werden.

3. Siege eines Spielers bei Turnieren mit DTB-Ranglistenstatus und bei TE- und ITF-Turnieren im Bereich des DTB gegen ausländische Gegner, die keine LK-Einstufung haben, werden gewertet wie ein Sieg gegen einen Gegner der gleichen LK.

§ 4 Bonus- und Maluspunkte

1. Mannschaftswettbewerbe

1.1 Bei Mannschaftswettbewerben erhält der Spieler für die LK-Einstufung bei einem Sieg im Einzel oder Doppel bzw. Mixed-Doppel (nur weiblich/männlich – weiblich/männlich) jeweils 10 Bonus-punkte gut geschrieben, pro Spieljahr insgesamt jedoch jeweils maximal 50 Punkte für Einzel sowie Doppel/Mixed-Doppel.

1.2 Tritt ein Spieler im Einzel zu einem Mannschaftswettbewerb nicht an oder ist nicht anwesend, erhält sein Gegner nur 10 Bonuspunkte. Voraussetzung ist, dass die Begegnung der beiden Mannschaften stattgefunden hat. Tritt eine Doppelpaarung nicht an, so werden keine Bonus-punkte für die LK-Einstufung vergeben.

1.3 Spiele gegen Mannschaften, die nicht angetreten sind, bleiben ohne LK-Wertung und Bonus-punkte.

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Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) Gültig ab 01.Oktober 2016

Durchführungsbestimmungen zur LKO des DTB - Gültig ab 01.Oktober 2016 - Seite 2

2. Turniere

2.1 Für die Teilnahme im Einzel an Deutschen, Landesverbands-, Bezirks- und Kreismeisterschaf-ten werden entsprechend der Meisterschaftsebene pro Teilnahme 35, 25, 15 oder 5 Bonus-punkte (pro Spieljahr maximal 65 Punkte) vergeben. Teilnahme heißt, mindestens das 1. Spiel im 1. Satz abgeschlossen zu haben.

2.2 Bei Nichtantreten des Gegners erhält der anwesende Spieler nur 10 Bonuspunkte. 2.3. Spieler, die innerhalb eines Auswertungszeitraums der LK-Berechnung nach der Auslosung im

Turnierverlauf zu einem ihrer Wettspiele nicht antreten, erhalten jeweils den Eintrag „n.a.“. Für das dritte und für jedes weitere „n.a.“ werden sie mit jeweils 150 Maluspunkten belastet. Dies geschieht unabhängig vom Grund des Nichtantretens.

Ein Nichtantreten (n.a.) im ersten Spiel eines Tagesturniers führt zum Ausscheiden des Spielers

aus dem Turnier. § 5 Auf- und Abstieg sowie Verbleib Zum 01.10. des Jahres erfolgt die Neuberechnung der Leistungsklassen, nach der der Spieler in seiner LK ver-bleibt, auf- oder absteigt.

1. Aufstieg

Für den Aufstieg in eine bessere LK sind neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 1.1 zusätzlich die Voraussetzungen gem. 1.2 - 1.5 zu erfüllen.

1.1 Erforderliche Punktzahlen für den Aufstieg in eine bessere LK:

Aufstieg Erforderliche Punktzahl Um 5 LK 1500 oder mehr Um 4 LK 1110 bis 1499 Um 3 LK 750 bis 1109 Um 2 LK 500 bis 749 Um 1 LK 250 bis 499

1.2 Ein Spieler kann in die LK 2 bis 6 nur aufsteigen, wenn er mindestens drei Siege gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat. Diese Siege können auch mehrfach gegen den gleichen Spieler erzielt werden.

1.3 Ein Spieler kann in die LK 7 bis 14 nur aufsteigen, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spie-ler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat. Diese Siege können auch zweimal gegen den gleichen Spieler erzielt werden.

1.4 Ein Spieler kann in die LK 15 bis 19 nur aufsteigen, wenn er mindestens einen Sieg gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat.

1.5 Der Aufstieg in die LK 20 bis 22 erfolgt ausschließlich auf Basis der erforderlichen Punktzahl. 2. Verbleib

Für den Verbleib in einer LK sind neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 2.1 zusätz-lich die Voraussetzungen gem. 2.2 – 2.3 zu erfüllen.

2.1 Erforderliche Punktzahlen: 80 bis 249 Punkte.

2.2 Ein Spieler verbleibt in der LK 2 bis einschließlich 12, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spieler der gleichen oder besseren LK erzielt hat.

2.3 Ein Spieler verbleibt in der LK 13 bis einschließlich 19, wenn er mindestens einen Sieg gegen einen Spieler erzielt hat, der sich in der gleichen oder besseren LK befindet.

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Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) Gültig ab 01.Oktober 2016

Durchführungsbestimmungen zur LKO des DTB - Gültig ab 01.Oktober 2016 - Seite 3

2.4 Ein Spieler verbleibt in der LK 20 bis einschließlich 22, wenn er mindestens 80 Punkte erzielt hat.

3. Abstieg

3.1 Hat ein Spieler zwar die erforderliche Punktzahl aber nicht die erforderliche Anzahl an Mindest-siegen zum Verbleib, steigt er um eine LK ab.

3.2 Ein Abstieg aus der bisherigen LK erfolgt außerdem grundsätzlich bei folgenden Punktzahlen:

Abstieg Erspielte Punktzahl Um 1 LK 30 bis 79 Um 2 LK Bis 29

§ 6 Ergebniserfassung

1. Die kompletten Ergebnisse eines Turniers oder eines Mannschaftswettbewerbs werden dem Berech-nungszeitraum zugeordnet, in den das Datum des Turnierendes laut Tennisportal mybigpoint bzw. des letzten Spieltags des Mannschaftswettbewerbs fällt.

2. Spieler die bis zum 31.12. eines Jahres zehn Jahre alt werden, erhalten ab dem Berechnungszeitpunkt 01.10. dieses Jahres die LK 23. Ab diesem Berechnungszeitpunkt werden für diese Spieler ebenfalls al-le Ergebnisse in allen Altersklassen der Wettbewerbe gemäß § 4 der LK-Ordnung des DTB vom jeweils ausrichtenden bzw. genehmigenden Verband automatisch erfasst und vom DTB zentral gerechnet.

3. Wettspiele von Spielern gegeneinander, die beide die Altersvoraussetzung von Ziffer 2 noch nicht er-reicht haben, werden nicht gewertet. Gewinnt ein älterer Spieler gegen einen Spieler, der diese Alters-voraussetzung noch nicht erreicht hat, so werden ihm die Punkte wie bei einem Sieg gegen einen Spie-ler der LK 23 gut geschrieben.

4. Bei Teilnahme an internationalen Turnieren von ITF, TE, ATP und WTA gemäß § 4 Ziffer 2. d) der LK-Ordnung des DTB und § 3 Ziffer 3 dieser Durchführungsbestimmungen müssen durch den Spieler Tur-niertableaus, die in der Wertung für die LK berücksichtigt werden sollen, von der jeweiligen Turnierlei-tung bestätigt spätestens zwei Wochen nach Turnierende vorgelegt werden und zwar bei Turnieren im Ausland dem DTB und bei Turnieren im Inland dem Landesverband, in dem das Turnier stattgefunden hat. Einreichungsschluss ist der 30. September. Die Tableaus müssen vollständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben auch die ID des Gegners beinhalten. Bei ausländischen Spielern ohne ID-Nummer ist die Nationalität anzugeben. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten der Spieler und kön-nen nicht in die Wertung aufgenommen werden.

§ 7 Festschreibung der LK – Position

1. Ein Spieler kann einen Antrag auf Festschreibung seiner LK-Position für das kommende Spieljahr stel-len. Der Festschreibungsantrag muss bis spätestens 30.09. in der vom zuständigen Landesverband vorgegebenen Form dort eingereicht werden.

2. Hat der Spieler mehr als zwei LK-relevante Einzel im laufenden Spieljahr ausgetragen, ist eine Fest-schreibung nicht mehr möglich. Für die Festschreibung gilt ein Einzel als ausgetragen, wenn der Spieler bei Mannschaftswettbewerben im Spielberichtsbogen bzw. im Turniertableau eingetragen ist und der betreffende Mannschaftswettkampf bzw. das Turnier stattfand.

3. Festschreibungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre sind nicht möglich.

§ 8 Einstufungen

1. Die LK eines Spielers kann grundsätzlich nur durch die jeweilige Neuberechnung aufgrund der Spieler-gebnisse verändert werden, die ein Spieler erzielt. In begründeten Ausnahmefällen können die jeweils zuständigen Gremien in den Landesverbänden die LK eines Spielers ändern, wenn dies für eine spiel-

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Durchführungsbestimmungen zur LKO des DTB - Gültig ab 01.Oktober 2016 - Seite 4

stärkegemäße Einstufung nötig ist. Eine derartige Änderung darf für jeden Spieler nur einmal vorge-nommen werden. Wenn die durch die zuständigen Gremien festgelegte spielstärkemäßige Aufstellung einer Mannschaft der Bundesliga Herren 30 oder der Regionalligen aller Altersklassen der LK-Reihenfolge der Spieler wi-derspricht, kann die LK der betroffenen Spieler von diesen Gremien angepasst werden. Darüber hinaus können ausschließlich die jeweils zuständigen Gremien in den Landesverbänden ent-sprechend den Ziffern 3 und 5 oder der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB ent-sprechend der Ziffer 6 die LK eines Spielers ändern. Spieler, die bis zu dem einem Berechnungszeit-punkt folgenden 31.12. zehn Jahre alt werden und am 01.10. dieses Jahres automatisch die LK 23 er-halten haben, können von den vorgenannten Gremien höchstens bis LK 18 eingestuft werden.

2. Bei Vereinswechsel oder Altersklassenwechsel bleibt die LK bestehen.

3. Bei Spielern, die erstmals am Spielbetrieb teilnehmen oder die mindestens zwei Jahre kein LK-relevantes Einzel bestritten haben, kann auf Antrag ihres Vereins beim zuständigen Gremium des jewei-ligen Landesverbandes eine Einstufung erfolgen. Ein solcher Antrag mit Wirksamkeit für die Mann-schaftswettbewerbe bzw. für eine Turnierteilnahme ist vor Abgabe der namentlichen Mannschaftsmel-dung bzw. rechtzeitig vor Meldeschluss des entsprechenden Turniers zu stellen. Spieler ausländischer Verbände, die ein vergleichbares Einstufungssystem haben, können mit Hilfe ei-ner vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB erstellten Vergleichsliste (Anhang) ei-ne LK zugewiesen bekommen, die für ein LK-Jahr gültig ist. Eine derartige Umstufung ist nur im Zu-sammenhang mit einer namentlichen Mannschaftsmeldung möglich und muss spätestens zum Ende de-ren Meldetermins beim Landesverband eingegangen sein. Sie gilt unter der Voraussetzung, dass in der Vorsaison maximal 5 Einzel mit höchstens 3 Siegen bestritten und keine Turniere mit Ranglisten- oder LK-Wertung gespielt wurden. Die neu zugewiesene LK unterliegt der Berechnung im LK-System und kann im nächsten Jahr an eine geänderte Einstufung aus dem Herkunftsland des Spielers angepasst werden.

4. Ohne Genehmigung können von den jeweiligen Vereinen lediglich Einstufungen in die LK 23 vorge-nommen werden.

5. Senioren, die in der jeweils gültigen offiziellen Altersklassen-Rangliste des DTB vom 31.12. geführt wer-den, können vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB eine LK gemäß einer von ihm auf Vorschlag der Seniorenkommission erstellten Zuordnung zugewiesen bekommen.

6. Damen und Herren, die in der veröffentlichten Jahresrangliste des DTB vom 30.09. geführt werden, wer-den ohne Antrag der LK 1 zugeordnet. Bei Verlust der DTB-Ranglistenposition zum Stichtag 30.09. er-hält der Spieler seine gerechnete Leistungsklasse.

§ 9 Löschung von Leistungsklassen Ein Spieler verliert seine Einstufung, wenn er im laufenden LK-Jahr in keiner LK-relevanten namentlichen Mel-dung aufgeführt war und in diesem und den beiden vorangegangenen LK-Jahren kein LK-relevantes Einzel aus-getragen hat. § 10 Korrekturanspruch Nach den Neuberechnungen der Leistungsklassen zum 01.10. des jeweiligen Jahres können Korrekturen wegen fehlender oder falscher Ergebnisse bis vier Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung des ersten Einstu-fungsentwurfes bei den jeweils zuständigen Gremien des entsprechenden Landesverbandes beantragt werden. Später eingehende Beantragungen von Korrekturen sind unzulässig.

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Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) Gültig ab 01.Oktober 2016

Durchführungsbestimmungen zur LKO des DTB - Gültig ab 01.Oktober 2016 - Seite 5

§ 11 Zuständigkeiten Bei allen Streitfragen, die sich aus dem LK-System ergeben, entscheidet das jeweils zuständige Gremium des betreffenden Landesverbandes. Ausgenommen hiervon sind Entscheidungen des Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB, für die § 3 Ziffer 2 der LK-Ordnung gilt.

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Anhang zu den Durchführungsbestimmungen Senioren, Aktive und Jugend Regeln zu Round Robin (RR) bzw. Kästchenspielen im TRP-System Allg. Vorgaben - Die Mindest-Teilnehmerzahlen laut § 36 der DTB-Turnierordnung sind zu beachten! - Es sind nur 3er- und 4er-Kästchen erlaubt (Ausnahme: ein 5er-Kästchen bei genau 5 Teilnehmern). - Bei einem (1) Kästchen (4 oder 5 Teilnehmer) wird nur das Kästchen ausgespielt. - Bei zwei oder mehr Kästchen muss eine KO-Endrunde mit max. 8 Teilnehmern gespielt werden. a) 2 Kästchen: Finale der beiden Gruppensieger oder kleine Endrunde mit Halbfinale der jeweils beiden Gruppenbesten und Finale b) 3 Kästchen: kleine Endrunde mit HF der drei Gruppensieger und des besten Gruppenzweiten und Finale c) 4 Kästchen: kleine Endrunde der 4 Gruppensieger oder große Endrunde mit Viertelfinale der jeweils beiden Gruppenbesten, anschließend Halbfinale und Finale d) 5 bis max. 8 Kästchen: große Endrunde (8 Teilnehmer) mit den Gruppensiegern und entsprechend vielen Gruppenzweiten (siehe Reihungskriterien) - RR darf nicht als Qualifikationen gespielt werden. - Bei Turnierformaten mit RR als Vorrunde dürfen keine Platzierungsspiele oder Nebenrunden gespielt werden. - Spieler, die innerhalb eines Kästchens ein Match aufgeben („Aufg.“), scheiden nicht sofort aus dem Turnier aus, sondern können ggf. nachfolgende noch Matches bestreiten und sich evtl. für die Endrunde qualifizieren. Wenn sich diese Spieler bei der Turnierleitung abmelden und auf die weitere Teilnahme am Turnier verzichten, erhalten sie bei einem evtl. noch ausstehenden Match kein „n.a.“. - Spieler, die innerhalb eines Kästchens zu einem Match nicht antreten („n.a.“), scheiden sofort aus dem Turnier aus. Siehe DTB-Turnierordnung § 23 Ziffern 3 und 4. Empfehlung: RR nur bis max. 16 Teilnehmern anwenden. Anzahl der Gesetzten im RR-System Analog DTB-TO § 30 Ziffer 5 (Hauptfeld) Endrunde: Auslosung und Setzung Die Endrunde wird neu ausgelost. Dabei werden diejenigen Gesetzten aus den Gruppenspielen, die sich für die Endrunde qualifiziert haben, wieder neu gesetzt. Bsp.: Von den Gesetzten der Gruppenspiele qualifizieren sich nur die an Position 3 und 4 Gesetzten für die Endrunde. Dann wird der in der Vorrunde an 3 gesetzte Spieler zur neuen Nummer 1 und der an 4 gesetzte zur neuen Nr. 2. Reihungskriterien zur Erstellung der Tabelle im RR-System Nach § 40a der DTB-TO wird die Endtabelle innerhalb eines Kästchens wie folgt ermittelt: 1. Match-Differenz (entspricht Differenz der Tabellenpunkte) 2. Satz-Differenz 3. Bei gleicher Satz-Differenz ist derjenige besser, der mehr Sätze gewonnen hat. 4. Spiel-Differenz 5. Bei gleicher Spiel-Differenz ist derjenige besser, der mehr Spiele gewonnen hat. 6. Direkter Vergleich 7. Losen

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Weiter gilt: Tritt ein Spieler innerhalb eines Kästchens zu irgendeinem seiner Matches nicht an („n.a.“), so werden seine sämtlichen Matches nicht für die Tabellenberechnung herangezogen. Aufgabe-Ergebnisse („Aufg.“) werden für den Gegner „aufgefüllt“. Zur Ermittlung der Teilnehmer an der Endrunde wird bei ungleich großen Kästchen (3er und 4er) wie folgt vorgegangen: Für die Tabellenzweiten der 4er-Kästchen wird das jeweilige Ergebnis gegen den Tabellenletzten herausgerechnet. Scheidet in einem Kästchen ein Spieler durch „n.a.“ aus, muss analog vorgegangen werden. Wertung von RR für die TRP-Rangliste Jugend-Konkurrenzen werden bei Teilnehmerzahlen von 4 bis 7 nur mit Kategorie J-4 bewertet, unabhängig von der Kategorie des Turniers. 5er-Kästchen 1. Tabellenplatz: Punkte für Turniersieg 2. Tabellenplatz: Punkte für Finalist 3. Tabellenplatz: Punkte für Erreichen des HF 4. Tabellenplatz: Punkte für Erreichen des VF 5. Tabellenplatz: Punkte für Erreichen des AF * 2 Kästchen, nur Finale Sieger und Finalist nach Punktetabelle In den Kästchen verbliebene Tabellenzweite: Punkte für HF In den Kästchen verbliebene Tabellendritte: Punkte für VF * In den Kästchen verbliebene Tabellenvierte: Punkte für AF * 2 Kästchen, kleine Endrunde Sieger, Finalist und Verlierer HF nach Punktetabelle In den Kästchen verbliebene Tabellendritte: Punkte für VF * In den Kästchen verbliebene Tabellenvierte: Punkte für AF * 3 Kästchen, kleine Endrunde Sieger, Finalist und Verlierer HF nach Punktetabelle In zwei Kästchen verbliebene Tabellenzweite: Punkte für VF In den Kästchen verbliebene Tabellendritte: Punkte für AF * In den Kästchen verbliebene Tabellenvierte: Punkte für 16F * 4 Kästchen, kleine Endrunde Sieger, Finalist und Verlierer HF nach Punktetabelle In den Kästchen verbliebene Tabellenzweite: Punkte für VF In den Kästchen verbliebene Tabellendritte: Punkte für AF * In den Kästchen verbliebene Tabellenvierte: Punkte für 16F * 4 Kästchen, große Endrunde Sieger, Finalist, Halbfinalisten und Verlierer VF nach Punktetabelle In den Kästchen verbliebene Tabellendritte: Punkte für AF * In den Kästchen verbliebene Tabellenvierte: Punkte für 16F * 5 bis 8 Kästchen, große Endrunde Sieger, Finalist, Halbfinalisten und Verlierer VF nach Punktetabelle In den Kästchen verbliebene Tabellenzweite: Punkte für AF In den Kästchen verbliebene Tabellendritte: Punkte für 16F * In den Kästchen verbliebene Tabellenvierte: Punkte für 32F * * Spieler ohne Sieg erhalten keine Punkte Stand 01.10.2016

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Spielen ohne Schiedsrichter

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Spiel ohne SchiedsrichterRICHTLINIEN FÜR OBERSCHIEDSRICHTERWenn bei Tennis-Veranstaltungen (Turnieren, Mannschaftswettkämpfen etc.) im Verant-wortungsbereich des DTB oder seiner Landesverbände Wettspiele ohne Stuhlschieds-richter durchgeführt werden, gelten die nachfolgenden grundlegenden Verfahrenswei-sen, die den ITF-Regelungen entsprechen. Es ist durch Aushang und/oder anderweitigeschriftliche Information sicherzustellen, dass diese Richtlinien allgemein bekannt sind.

Beim Spiel ohne Schiedsrichter können einige Probleme durch unterschiedliche Mei-nungen der Spieler über Tatsachenentscheidungen oder Regelauslegungen auftreten.Daher ist es sehr wichtig, dass der Oberschiedsrichter (und die Assistenten) so häufigwie möglich von Platz zu Platz geht. Die Spieler schätzen es, beim Auftreten von Pro-blemen einen Offiziellen schnell zurate ziehen zu können. Oberschiedsrichter (oderAssistenten) sollten sich an die nachfolgenden Richtlinien halten, um derartige Situa-tionen zu bewältigen:

Linienball (gilt für Spiele, die nicht auf Sand ausgetragen werden)Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent), der das Spiel nicht selbst beobachtet hat,wegen einer Linienballentscheidung zum Platz gerufen, sollte er den Spieler, der dieEntscheidung auf seiner Seite getroffen hat, fragen, ob er seiner Entscheidung sicherist. Bestätigt der Spieler dies, ist der Punkt damit entschieden.

Wenn es als sinnvoll erscheint, das Spiel von einem Schiedsrichter weiterführen zu las-sen, hat der Oberschiedsrichter zu versuchen, einen Stuhlschiedsrichter zu finden, derdessen Aufgaben übernimmt und für die Linienentscheidungen zuständig ist. Ist diesnicht möglich (z. B. es steht kein erfahrener Stuhlschiedsrichter zur Verfügung oder istkein Schiedsrichterstuhl vorhanden), hat der Oberschiedsrichter (oder Assistent) dieMöglichkeit, auf dem Platz zu bleiben, um den Fortgang des Spieles zu beobachten. Ersollte dann die Spieler darauf hinweisen, dass er alle offensichtlich falschen Entschei-dungen der Spieler korrigieren wird und die dann den Punkt verlieren werden.

Ballabdruck und Linienball (gilt nur für Sand-Plätze)Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf den Platz gerufen, um einen Streitüber einen Ballabdruck zu schlichten, sollte er zunächst herausfinden, ob die Spielersich über den Ballabdruck einig sind.

Sind sich die Spieler zwar einig, um welchen Abdruck es sich handelt, aber interpretie-ren diesen unterschiedlich, entscheidet der Oberschiedsrichter (oder Assistent) endgül-tig, ob der Ball gut oder aus war. Wenn der Ballabdruck nicht eindeutig/schlüssig ist,bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung des Spielers, auf dessen Seite sich derAbdruck befindet.

Sind sich die Spieler nicht einig, um welchen Abdruck es sich handelt, sollte der Ober-schiedsrichter (oder Assistent) die Spieler fragen, was für ein Schlag gespielt wurdeund in welche Richtung der Ball geschlagen wurde. Dies kann möglicherweise bei der Entscheidung helfen, welcher Ballabdruck der richtige ist. Falls diese Informationnicht hilfreich ist, gilt die Entscheidung des Spielers, auf dessen Seite sich der Abdruckbefindet.

238 Spiel ohne Schiedsrichter

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Wenn es als sinnvoll erscheint, das Spiel von einem Schiedsrichter weiterführen zu las-sen, hat der Oberschiedsrichter zu versuchen, einen Stuhlschiedsrichter zu finden, derdessen Aufgaben übernimmt und für die Linienentscheidungen zuständig ist. Ist diesnicht möglich (z. B. es steht kein erfahrener Stuhlschiedsrichter zur Verfügung oder istkein Schiedsrichterstuhl vorhanden), hat der Oberschiedsrichter (oder Assistent) dieMöglichkeit, auf dem Platz zu bleiben, um den Fortgang des Spieles zu beobachten. Ersollte dann die Spieler darauf hinweisen, dass er alle offensichtlich falschen Entschei-dungen der Spieler korrigieren und falls erforderlich Ballabdrücke überprüft.

Andere StreitfragenWenn es Streit über Netzaufschläge, zweimaliges Aufspringen des Balles und regel-widrige Schläge gibt, sollte der Oberschiedsrichter (oder Assistent) versuchen, von denSpielern zu erfahren, was passiert ist und eine Entscheidung treffen, die er für ange-messen hält.

Offensichtliche FehlentscheidungenIst der Oberschiedsrichter (oder Assistent) nicht auf dem Platz, aber sieht zufällig, wieein Spieler eine offensichtliche und eklatante Fehlentscheidung trifft, kann er auf dasSpielfeld gehen und dem Spieler mitteilen, dass die falsche Entscheidung eine unab-sichtliche Behinderung gegenüber seinem Gegner war, und dass der Punkt zu wieder-holen ist.

Der Oberschiedsrichter (oder Assistent) muss dem betroffenen Spieler auch mitteilen,dass jede weitere offensichtliche und eklatante Fehlentscheidung als absichtlicheBehinderung angesehen werden könnte und dass in diesem Fall der Spieler den Punktverlieren würde. Zusätzlich kann der Oberschiedsrichter (oder Assistent) eine Kodex-Verletzung wegen unsportlichen Verhaltens aussprechen, wenn er sich sicher ist, dassder Spieler Fehlentscheidungen absichtlich trifft.

Oberschiedsrichter (und Assistenten) sollen stets darauf achten, sich nur in Spiele ein-zumischen, wenn es gewünscht oder nötig ist und die Behinderungs-Regel nicht aufknappe Bälle anwenden, die fälschlicherweise aus gerufen wurden.

Bevor der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf Behinderung entscheidet, muss erabsolut sicher sein, dass eine absolut falsche Entscheidung vorliegt.

Spielstand-DiskussionWird der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf den Platz gerufen, um einen Streitüber den Spielstand zu schlichten, sollte er zusammen mit den Spielern die relevantenPunkte oder Spiele nachvollziehen, über welche sie sich einig sind. Alle Punkte oderSpiele, über die sich die Spieler einig sind, bleiben bestehen und nur jene, die strittigsind, werden wiederholt.

Zum Beispiel: Ein Spieler behauptet, der Spielstand sei 40:30, sein Gegner behauptetaber 30:40. Der Oberschiedsrichter bespricht die gespielten Punkte mit den Spielernund stellt fest, dass nur über den ersten gewonnenen Punkt in diesem Spiel Uneinig-keit besteht. Die richtige Entscheidung ist demnach, das Spiel bei 30:30 fortzusetzen,da beide darin übereinstimmen, jeweils zwei Punkte in diesem Spiel gewonnen zuhaben.

239Spiel ohne Schiedsrichter

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Wenn ein Spiel zur Diskussion steht, wird genauso verfahren. Zum Beispiel: Ein Spie-ler behauptet, er führe 4:3; sein Gegner widerspricht ihm und behauptet, er führe 4:3.Nach Diskussion mit den Spielern kommt der Oberschiedsrichter zu dem Schluss, dassbeide Spieler der Meinung sind, das erste Spiel gewonnen zu haben. Die richtige Ent-scheidung ist, den Satz beim Stand von 3:3 fortzusetzen, da beide Spieler übereinstim-men, dass jeder von ihnen 3 Spiele gewonnen hat. Derjenige Spieler, der im letztenSpiel Rückschläger war, ist im nächsten Spiel Aufschläger.

Nach Lösung der Spielstand-Diskussion ist es für den Oberschiedsrichter (oder Assi-stenten) wichtig, die Spieler darauf hinzuweisen, dass der Aufschläger den Spielstandvor jedem ersten Aufschlag deutlich hörbar für seinen Gegner ansagt.

Sonstige StreitfragenFußfehler können nur durch den Oberschiedsrichter (oder Assistenten) gegeben wer-den, nicht durch den Rückschläger. Um Fußfehler zu geben, muss der Offizielle jedochwährend des Spieles auf dem Platz sein. Steht er außerhalb des Platzes, ist er nichtberechtigt, auf Fußfehler zu entscheiden.

Coaching ebenso wie auch andere Verhaltenskodex-Verletzungen sowie Zeitüber-schreitungen können nur vom Oberschiedsrichter (oder Assistenten) geahndet werden.Daher ist es äußerst wichtig, dass zusätzliche Offizielle vor Ort sind, die das Verhaltenvon Spielern und Betreuern beobachten. Wenn eine Kodex-Verletzung oder Zeitüber-schreitung gegeben wird, sollte der Oberschiedsrichter (oder Assistent) so schnell wiemöglich nach dem Vergehen auf den Platz gehen und die Spieler kurz darüber infor-mieren, dass eine Kodex-Verletzung oder Zeitüberschreitung gegeben worden ist.

Die Entscheidung des Oberschiedsrichters (oder Assistenten) ist endgültig.

240 Spiel ohne Schiedsrichter

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Aushang und Spielerinformationzum »Spiel ohne Schiedsrichter«

Richtlinien für SpielerBei dieser Veranstaltung werden Wettspiele ohne Schiedsrichter durchgeführt. AlleSpieler haben die folgenden Grundsätze zu beachten, wenn sie ein Match ohne Stuhl-schiedsrichter bestreiten:• Jeder Spieler ist für Tatsachenentscheidungen auf seiner Seite zuständig.• Alle »Aus«- oder »Fehler«-Rufe müssen unmittelbar, nachdem der Ball aufgesprun-

gen ist, erfolgen und zwar so laut, dass der Gegner sie hören kann. • Im Zweifelsfall muss der Spieler zugunsten seines Gegners entscheiden.• Sofern nicht auf Sandplätzen gespielt wird: Ruft ein Spieler irrtümlich einen Ball

»aus« und bemerkt dann, dass der Ball gut war, wird der Punkt wiederholt. Hat essich um einen Schlag zum Punktgewinn gehandelt, erhält automatisch der Gegnerden Punkt. Im Wiederholungsfall, dass ein Spieler schon vorher während des Mat-ches einen Ball irrtümlich »aus« gerufen hat, erhält der Gegner automatisch denPunkt.

• Der Aufschläger soll vor jedem ersten Aufschlag den Punktestand deutlich hörbarfür seinen Gegner ansagen.

• Ist ein Spieler mit dem Verhalten oder den Entscheidungen seines Gegners nichteinverstanden, ruft er den Oberschiedsrichter (oder Assistenten).

Für Spiele auf Sandplätzen gelten die nachfolgenden zusätzlichen Verfahrensweisen,die alle Spieler befolgen sollten:• Der Ballabdruck kann nach dem Schlag zum Punktgewinn oder, wenn das Spiel

unterbrochen ist, kontrolliert werden (ein Reflex-Rückschlag ist erlaubt, aber danachmuss der Spieler das Spiel sofort unterbrechen und aufhören weiterzuspielen).

• Zweifelt ein Spieler die Entscheidung seines Gegners an, darf er ihn bitten, ihm denBallabdruck zu zeigen. Um den Ballabdruck anzuschauen, darf er die Spielfeldseitedes Gegners betreten.

• Verwischt ein Spieler den Ballabdruck, erhält sein Gegner den Punkt.• Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Ballabdruck, kann der Oberschieds-

richter (oder Assistent) gerufen werden. Dieser trifft eine endgültige Entscheidung.• Ruft der Spieler einen Ball »aus«, soll er unter normalen Umständen auch in der

Lage sein, den Ballabdruck zeigen zu können. • Ruft der Spieler fälschlicherweise einen Ball »Aus« und stellt dann fest, dass der

Ball gut war, verliert er den Punkt.Spieler, die diese Verfahrensweisen nicht fair einhalten, können wegen Behinderungoder unsportlichen Verhaltens nach dem Verhaltenskodex bestraft werden.Alle Fragen zu diesen Verfahrensweisen sollten dem Oberschiedsrichter gestellt wer-den.

241Spiel ohne Schiedsrichter

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DTB-Verhaltenskodex

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VERHALTENSKODEX DES DTB E. V.1. AbschnittGrundsatz

§ 1Jeder Spieler hat sich so zu verhalten, dass ein fairer Ablauf des Spieles ermöglichtwird und dem Gegner in sportlicher Weise keinerlei Nachteile entstehen.

§ 2Der Verhaltenskodex für Tennisspieler kann im Bereich des Deutschen Tennis Bundesnur angewendet werden, wenn bei der Veranstaltung Oberschiedsrichter eingesetztwerden, die im Besitz mindestens einer B-Oberschiedsrichterlizenz des DTB oder einerseiner Landesverbände sind.

§ 3Die Anwendung der nachfolgenden Vorschriften muss vor Beginn der Veranstaltungausdrücklich festgelegt und in geeigneter Form bekannt gemacht werden.

2. AbschnittVergehen

§ 4Folgende Vergehen unterliegen einer Maßregelung:1. Zeitüberschreitung (ITF-Tennisregel 29), das ist die schuldhafte Nichtaufnahme

oder Unterbrechung des Spiels nach dem Einschlagen, einem Aufschlagfehler,einem Punkt, Spiel oder Satz, einer vom Schiedsrichter zugestandenen Spielunter-brechung;

2. Spielverzögerung, das ist ein Vergehen nach § 4 Nr. 1, nachdem der Schiedsrichteroder Oberschiedsrichter den Spieler aufgefordert hat, das Spiel aufzunehmen oderfortzusetzen. Spielverzögerung ist weiterhin die Nicht-Aufnahme des Spiels nacheiner Behandlungspause, bzw. nach einer zusätzlich gewährten Toiletten-/Kleiderwechsel-Pause;

3. Unanständiges Verhalten durch Worte, Zeichen, Gesten, Gebärden oder sonstigeHandlungen;

4. Mutwilliges Werfen, Schlagen, Beschädigen oder Zerstören von Bällen, Schlägernoder anderen Gegenständen;

5. Beleidigung von Spielern, Offiziellen, Zuschauern oder anderen Personen durchWorte, Zeichen, Gesten, Gebärden oder sonstige Handlungen;

6. Tätlichkeit gegen Spieler, Offizielle, Zuschauer oder andere Personen;7. Unsportliches Verhalten;8. Verlassen des Platzes ohne Genehmigung des Schiedsrichters;9. Unzulässige Beratung (ITF-Tennisregel 30).

234 Verhaltenskodex

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3. AbschnittMaßregeln

§ 51. Macht sich ein Spieler während eines Wettspiels, und zwar vom Betreten bis zum

Verlassen des Platzes, eines Vergehens nach § 4 schuldig, so sind gegen ihn fol-gende Maßregeln zu ergreifen:a) Bei einem Vergehen nach § 4 Nr. 1

(a) beim ersten Verstoß: Verwarnung;(b) bei jedem weiteren Verstoß: Strafpunkt;

b) Bei einem Vergehen nach § 4 Nr. 2–9(a)beim ersten Verstoß: Verwarnung;(b)beim zweiten Verstoß: Strafpunkt;(c) beim dritten Verstoß: Strafspiel;(d)beim vierten Verstoß und ggf. weiteren Verstößen: Strafspiel oder Disqualifika-

tion.Die Entscheidung, ob der vierte Verstoß oder ein ggf. nachfolgender Verstoßzur Disqualifikation führt, trifft der Oberschiedsrichter.

2. a) Bei besonders schwerwiegenden Vergehen nach § 4 Nr. 5–8 kann der Ober-schiedsrichter schon beim ersten Verstoß eine Disqualifikation aussprechen.

b) Bei besonders schwerwiegenden Vergehen nach § 4 Nr. 5–7 kann der Ober-schiedsrichter im Falle einer Maßregel gemäß § 5 Nr. 1 b) (d) eine Disqualifikati-on für sämtliche Wettbewerbe dieser Veranstaltung aussprechen, an denen derSpieler noch beteiligt ist.

3. Jede Disqualifikation kann nur in Absprache mit dem Oberschiedsrichter getroffenwerden.

4. Bei einem Vergehen eines Spielers während eines Doppels ist die Maßnahme nachAbs. 1 a) oder b) gegen das Doppelpaar auszusprechen, dem dieser Spieler ange-hört.

§ 61. Die Verhängung eines Strafpunktes bedeutet, dass der Gegner den nächsten Punkt

gutgeschrieben erhält.2. Die Verhängung eines Strafspiels bedeutet, dass der Gegner unabhängig vom

Punktestand zum Zeitpunkt der Maßregelung das laufende Spiel bzw. wenn dieMaßregelung vor Beginn des Wettspiels oder nach Ende eines Spiels erfolgt, dasnächste Spiel gutgeschrieben erhält.

§ 7Ein Spieler, dem die gegen seinen Gegner verhängte Maßregel zugutekommt, darf imInteresse des Tennissports nicht darauf verzichten. Ein Spieler, der entsprechende Wei-sungen des Schiedsrichters oder Oberschiedsrichters missachtet, macht sich einesVerstoßes gegen § 4 Nr. 7 (unsportliches Verhalten) schuldig.

235Verhaltenskodex

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4. AbschnittZuständigkeit

§ 81. Sämtliche Maßregeln werden vom Schiedsrichter ausgesprochen. Der Ober-

schiedsrichter kann den Schiedsrichter anweisen, Maßregeln nach Maßgabe dieserVorschriften zu ergreifen.

2. Wird das Spiel ohne Schiedsrichter ausgetragen oder ist der Schiedsrichter nicht imBesitz einer mindestens gültigen C-Schiedsrichterlizenz, so hat der Oberschieds-richter über die Maßregel nach Maßgabe dieser Vorschriften selbst zu entscheidenund diese auszusprechen, wenn er sich von den tatsächlichen Voraussetzungenüberzeugt. Insoweit entscheidet der Oberschiedsrichter endgültig.

5. AbschnittVerfahren

§ 9Jedes Vergehen kann grundsätzlich nur vor Fortsetzung des Spiels geahndet werden.Wird das Spiel ohne Schiedsrichter ausgetragen, kann ein Vergehen auch zu einemspäteren Zeitpunkt geahndet werden. Die Maßregelung muss jedoch schnellstmöglichnach dem Vergehen erfolgen.

§ 10Der Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter hat jede Maßregel laut, deutlich undunmissverständlich für die Spieler und Zuschauer bekannt zu geben. Dabei sind insbe-sondere anzugeben� der Grund für die Maßregel,� die Art der Maßregel (Verwarnung, Strafpunkt, Strafspiel, Disqualifikation),� der Name des gemaßregelten Spielers,� der neue Spielstand soweit erforderlich.

§ 111. Der Schiedsrichter hat jede Maßregel auf dem Schiedsrichterblatt zu vermerken.2. Der Oberschiedsrichter hat jede Maßregel gemäß § 5 Nr. 1 b) (c) (Strafspiel) und (d)

(Disqualifikation) dem Referenten für Regelkunde und Schiedsrichterwesen desDTB sowie dem Referenten für Regelkunde und Schiedsrichterwesen des jeweilszuständigen Landesverbandes mitzuteilen.

§ 12Ein Strafpunkt oder ein Strafspiel sind so zu behandeln, als ob sie tatsächlich gespieltworden wären.

236 Verhaltenskodex

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6. AbschnittSchlussbestimmungen

§ 13Die nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Schiedsrichter oder Ober-schiedsrichter verhängten Maßregeln schließen Maßnahmen gemäß der Disziplinar-ordnung des DTB oder seiner Mitgliedsverbände nicht aus.

§ 14Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen werden vom Ausschuss fürMannschaftswettbewerbe und Turniere des DTB beschlossen.

Stand: November 2014

237Verhaltenskodex

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DTB-Turnierordnung

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TURNIERORDNUNG DES DTB E.V.A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich§ 2 Bekämpfung des Dopings § 3 Verbot von Sportwetten§ 4 Turnierarten§ 5 Kategorien§ 6 Altersklassen/Jahrgänge

B. Formale Voraussetzungen§ 7 Genehmigung§ 8 Anmeldung§ 9 Ergebnismeldung§ 9a Entgelt

C. Teilnehmerkreis§ 10 Einschränkung des Teilnehmerkreises § 11 Teilnahmeberechtigung

D. Veranstalter§ 12 Aufgaben des Veranstalters

E. Turnierorgane§ 13 Ehrenausschuss§ 14 Turnierausschuss§ 15 Turnierleitung§ 16 Oberschiedsrichter§ 17 Schiedsrichter§ 18 Linienrichter

F. Ausschreibung§ 19 Ausschreibungspflicht§ 20 Inhalt der Ausschreibung

G. Nennungen§ 21 Abgabe der Nennung§ 22 (entfällt)§ 23 Zurückziehen der Nennung nach der Auslosung§ 24 Rückzahlung des Nenngeldes

H. Auslosung § 25 Teilnehmer§ 26 Feststellung der Spielstärke§ 27 Anwesenheitsliste (Sign-in)§ 28 Qualifikation§ 29 Hauptfeld§ 30 Setzung

137Turnierordnung

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§ 31 Rasten§ 32 Durchführung der Auslosung§ 33 Ausfall von Teilnehmern§ 34 Änderung der Setzung von Teilnehmern§ 35 Doppel

I. Durchführung des Turniers§ 36 Mindestteilnehmerzahl§ 37 Spielregeln§ 38 Spielkleidung, Werbung§ 39 Bälle§ 40 Spielplan§ 40a Wertung von »Kästchenspielen« (»Round Robin«, »Jeder gegen Jeden«)§ 41 Preisgeld

J. Ergänzende Regelungen zu Deutschen Meisterschaften§ 42 Vergabe der Deutschen Meisterschaften und Turnierserien§ 43 Zusammensetzung des Turnierausschusses§ 44 Teilnahmeberechtigung an Nationalen Meisterschaften

K. Jugendschutzbestimmungen§ 45 Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Jugendturnieren

L. Schlussbestimmungen§ 46 Disziplinarordnung § 47 Einspruch § 48 Beschwerde § 49 Änderungen

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich1. Diese Turnierordnung gilt für alle Turniere, die vom Deutschen Tennis Bund (DTB),

seinen Landesverbänden, deren Vereinen oder einem anderen Veranstalter, der vonder nach § 7 für die Genehmigung zuständigen Stelle anerkannt ist, im Bereich desDTB durchgeführt werden und für die Deutsche Rangliste gewertet werden sollen.

2. Ausgenommen sind insbesondere alle internationalen Turniere von WTA, ATP, ITFund TE.

3. Für die Durchführung von LK-Turnieren gilt die Turnierordnung sofern in den Richt-linien zur Durchführung von LK-Turnieren nichts Abweichendes festgehalten ist.

4. Das Präsidium des DTB kann auf Vorschlag des Ausschusses für Mannschaftswett-bewerbe und Turniere im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Tur-nierordnung zulassen.

§ 2 Bekämpfung des DopingsDer DTB bekämpft das Doping (vgl. § 32 der Satzung). Einzelheiten regelt die DTB-Anti-Dopingordnung.

138 Turnierordnung

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§ 3 Verbot von Sportwetten1. Die mittelbare und unmittelbare Beteiligung Betroffener an Sportwetten im Tennis,

die Turniere im Sinne dieser Turnierordnung betreffen, ist verboten.2. Betroffene im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere teilnehmende Spieler sowie

deren Trainer, sonstige Betreuer, Mitglieder der Turnierorgane und des Veranstalters.

§ 4 Turnierarten1. Alle Turniere müssen nach den Tennisregeln der ITF gespielt werden.2. Folgende Austragungsformen sind zulässig:

a) k.o.-System (mit oder ohne Nebenrunde (»Consolation«)Bei Jugendturnieren dürfen für Nebenrunden nicht mehrere Wettbewerbe zusam-mengelegt werden; Nebenrunden von Aktiven- und Nachwuchsturnieren dürfennicht zusammengelegt werden.

b) »Kästchenspiele« (»Round Robin«, »Jeder gegen Jeden«) ggfs. mit einer End-runde im k.o.-System

3. Mehrere Turniere können zu einer Turnierserie mit einer Gesamtwertung zusam-mengefasst werden.

4. Turniere können in Kategorien gemäß § 5 und Altersklassen gemäß § 6 gespieltwerden.

§ 5 KategorienTurniere entsprechend § 1 Ziffer 1 werden vom Ausschuss für Ranglisten und Lei-stungsklassen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die jeweils gültigen Kategorien fürJugend- und Nachwuchs, Damen- und Herren- sowie Seniorenturniere werden in Anla-ge 1 zu dieser Ordnung aufgeführt.

§ 6 Altersklassen/Jahrgänge1. Jugend:

a. Die Altersklassen sind in Jahresschritten U9 bis U18 wie folgt definiert:Ein Spieler, der in derU9 das 9. Lebensjahr (9 und jünger): bisU18 das 18. Lebensjahr (18 und jünger): am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres noch nicht vollendet hat.

b. Die Jahrgänge sind in Jahresabschnitten U 9 bis U 18 wie folgt definiert: Jeder,der in dem Veranstaltungsjahr in derU 9 das 9. LebensjahrbisU 18 das 18. Lebensjahrvollendet hat.

2. NachwuchsSpieler, die bis zum 31.12. des Veranstaltungsjahres das 13. Lebensjahr vollendetund am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 21. Lebensjahr nochnicht vollendet haben.

3. Damen und HerrenSpieler, die bis zum 31.12. des Veranstaltungsjahres das 13. Lebensjahr vollendethaben.

139Turnierordnung

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4. Seniorinnen, SeniorenAltersklassen sind:Damen 30 Herren 30Damen 35 Herren 35Damen 40 Herren 40Damen 45 Herren 45Damen 50 Herren 50Damen 55 Herren 55Damen 60 Herren 60Damen 65 Herren 65Damen 70 Herren 70Damen 75 Herren 75Damen 80 Herren 80Damen 85 Herren 85

Herren 90Die Altersangabe bezeichnet das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des Veranstal-tungsjahres vollendet sein muss.

5. Als Veranstaltungsjahr gilt das Jahr, in dem die Veranstaltung (das Turnier) endet.

B. Formale Voraussetzungen

§ 7 Genehmigung1. Turniere, gemäß § 1 Ziffer 1 bedürfen einer Genehmigung. Hierfür und für die ter-

minliche Koordinierung sind zuständig:a) bei allen Deutschen Meisterschaften das DTB Präsidium, bei allen Landesver-

bandsmeisterschaften der jeweilige Landesverband;b) bei Jugendturnieren der Kategorie J-1 die Kommission der Verbandsjugendwar-

te, bei allen anderen der jeweilige Landesverband;c) bei Damen- und Herrenturnieren der Kategorien A-1 und der »German Masters

Series« die Kommission der Verbandssportwarte, bei allen anderen sowie beiNachwuchsturnieren der jeweilige Landesverband;

d) bei Seniorenturnieren der Kategorie S-1 die Kommission für Seniorensport, beiallen anderen Seniorenturnieren der jeweilige Landesverband.

2. Für die Genehmigung kann eine Gebühr erhoben werden.3. Genehmigte Turniere dürfen ohne Zustimmung der genehmigenden Stelle nicht ver-

schoben werden.4. Die Ausschreibung eines Turniers ist vor ihrer Veröffentlichung der nach Ziffer 1

genehmigenden Stelle einzureichen.

§ 8 Anmeldung 1. Die Anmeldung von Turnieren für das folgende Kalenderjahr ist bis spätestens zum

15.11. auf der dafür vorgesehenen Online-Plattform (Nationale Tennisdatenbank)vorzunehmen.Eine Genehmigung nach dem 15.11. ist durch den zuständigen Landesverband bei denbeiden untersten Turnierkategorien aller Altersklassen möglich, sofern kein Konflikt mitdem bestehenden Turnierkalender entsteht.

140 Turnierordnung

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2. Die für die Anmeldung von Turnieren erforderlichen Daten werden durch die in Zif-fer 1 genannte Online-Plattform vorgegeben.

§ 9 ErgebnismeldungDer Turnierveranstalter ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Abschluss desTurniers sämtliche Ergebnisse in der vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklas-sen festgelegten Form an die zuständige Erfassungsstelle zu übergeben.Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die jeweils genehmi-gende Stelle nach § 7 Ziffer 1 den Veranstalter mit einem Ordnungsgeld belegen unddem Turnier zukünftig den Ranglistenstatus aberkennen.

§ 9 a EntgeltDer DTB erhebt für die Teilnahme an Ranglistenturnieren des DTB ein Entgelt, das vomPräsidium des DTB festgelegt wird.

C. Teilnehmerkreis

§ 10 Einschränkung des TeilnehmerkreisesEine Einschränkung des Teilnehmerkreises, abgesehen von Altersklassen, ist bis auffolgende Ausnahmen nicht zulässig:a) vom DTB und seinen Landesverbänden für einen regional begrenzten Teilnehmer-

kreis ausgeschriebene Turniere,b) vom DTB genehmigte Turniere für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen.

§ 11 Teilnahmeberechtigung1. Zur Teilnahme an einem Turnier sind alle Spieler berechtigt, welche die Ausschrei-

bungsbedingungen erfüllen.2. Die Teilnahme an Turnieren setzt zwingend den Besitz einer ID-Nummer voraus. Die

Vergabe der ID-Nummer erfolgt online auf Antrag des Vereins, des Verbandes bzw.des Turnierausrichters durch den DTB.

3. Nicht spielberechtigt sinda) Spieler, gegen die eine Wettspielsperre nach den Bestimmungen des DTB besteht.b) Spieler, gegen die eine Wettspielsperre wegen des Verstoßes gegen die Anti-

Doping-Bestimmungen durch den DTB, einen seiner Landesverbände oderdurch internationale Sportorganisationen sowie anderer nationaler Sportver-bände besteht.

c) Spieler, gegen die eine Wettspielsperre wegen Beteiligung an Sportwetten imBereich Tennis durch den DTB oder durch eine internationale Sportorganisationbesteht.

4. Zur Teilnahme an Nebenrunden (Consolation) einer Altersklasse sind alle Spielerberechtigt, die ihr erstes Wettspiel in der ersten oder zweiten Runde des Turniers indieser Altersklasse verlieren. Ein Erreichen der zweiten Runde »ohne Spiel« gemäߧ 33 Ziff. 4 zählt bezüglich der Teilnahmeberechtigung an der Nebenrunde nicht alsSieg im ersten Wettspiel. Der Turnierausrichter kann in seiner Ausschreibung Ein-schränkungen von der Teilnahme an Nebenrunden vornehmen, sofern dieses für dieDurchführung des Turniers erforderlich ist.

141Turnierordnung

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D. Veranstalter

§ 12 Aufgaben des Veranstalters1. Der Veranstalter hat die Voraussetzungen für die Durchführung des Turniers zu

schaffen. Zu seinen Aufgaben, die auch einem Turnierleiter und/oder Ausrichterübertragen werden können, gehören:

2. die Festlegung von Dauer und Termin des Turniers,3. die Bestellung der Turnierorgane:

a) des Ehrenausschusses (§ 13), sofern ein solcher für erforderlich gehalten wird,b) des Turnierausschusses (§ 14), c) des Turnierleiters (§ 15),d) des Oberschiedsrichters (§ 16),

4. die Einholung der erforderlichen Genehmigung,5. die Sicherstellung der Finanzierung des Turniers,6. die Entscheidung über die Ausschreibung von Ehren-, Sach- oder Geldpreisen,7. die Bereitstellung der Anlage samt den notwendigen Einrichtungen und Spielplät-

zen in der für die ordnungsmäßige Durchführung erforderlichen Zahl und derenVorbereitung sowie Pflege und Instandhaltung während des Turniers,

8. sofern notwendig die Bereitstellung der erforderlichen Zahl von geeignetenSchiedsrichtern, Linienrichtern und Ballkindern,

9. die Sicherstellung einer Verpflegungsmöglichkeit für Teilnehmer und Turnierperso-nal sowie gegebenenfalls die Bekanntgabe von Unterkunftsmöglichkeiten,

10. die Entscheidung über Absage oder Verschiebung des Turniers.

E. Turnierorgane

§ 13 EhrenausschussDer Ehrenausschuss hat ausschließlich repräsentative Aufgaben, z. B. Siegerehrun-gen, Aushändigung von Ehrenpreisen.

§ 14 TurnierausschussDer Turnierausschuss besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Der Turnierleiter und derOberschiedsrichter müssen ihm angehören. Er hat für die organisatorische Abwicklungdes Turniers zu sorgen. Zu seinen Aufgaben, die auch Mitgliedern der Turnierleitungübertragen werden können, gehören:a) die Festlegung und die Bekanntgabe der Spielbedingungen und die Entscheidung

aller die Ausschreibung betreffenden Fragen,b) die Ausschreibung des Turniers,c) die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Bällen für Wettspiele und Training

gemäß Ausschreibung,d) das Auflisten der eingehenden Nennungen und der Zurücknahme von Nennungen,e) die Annahme von Nennungen bzw. deren Zurückweisung bei fehlender Teilnahme-

berechtigung und die Benachrichtigung nicht angenommener Spieler, die Entschei-dung über die Vergabe der Wildcards,

f) die Verständigung der Spieler, die eine Nennung abgegeben haben, über die Absa-ge oder Verschiebung des Turniers,

142 Turnierordnung

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g) der Ausschluss von Spielern wegen ihres Verhaltens außerhalb eines Wettspiels,h) die Entscheidung aller Streitfragen, sofern nicht der Oberschiedsrichter oder der

Schiedsrichter endgültig zu entscheiden hat,i) die Entscheidung über den Abbruch des Turniers wegen ungünstiger Witterung oder

aus anderen zwingenden Gründen,j) die Meldung von Spielern, die nicht angetreten sind, k) die Meldung der Turnierergebnisse, l) die Überwachung und Vergabe der Trainingsplätze,m) die Information der Medien und Zuschauer vor dem Turnier und während desselben,n) die Überwachung der Ordnung auf der Anlage,o) die Abrechnung mit Teilnehmern und Turnierpersonal unter Berücksichtigung der

steuerlichen Vorschriften. Bei Auszahlung von Preisgeld ist der Veranstalter bzw. derAusschuss verpflichtet, eventuelle Steuern, Abgaben und Geldstrafen abzuziehenund an die zuständigen Stellen abzuführen.

§ 15 TurnierleiterDer Turnierleiter ist für die Durchführung der ihm vom Turnierausschuss übertragenenAufgaben verantwortlich. Hierfür kann er weitere Personen hinzuziehen, die mit ihm dieTurnierleitung bilden. In diesem Fall obliegt ihm die Koordinierung und Überwachungder Mitglieder der Turnierleitung.

§ 16 Oberschiedsrichter1. Der Oberschiedsrichter sowie ein gegebenenfalls von ihm bestimmter oder vom Ver-

anstalter eingesetzter Stellvertreter sind für die Abwicklung des Turniers im sportli-chen Bereich verantwortlich. Er ist berechtigt, sämtliche dazu erforderlichen Anord-nungen unter Beachtung der ITF-Tennisregeln und der Bestimmungen der Turnier-ordnung zu treffen. Der Oberschiedsrichter oder sein Stellvertreter muss währenddes Turniers ständig auf der Anlage anwesend sein. In den Turnierkategorien gemäߧ 5 können pro Kategorie Mindestanforderungen an die Lizenzstufe des Ober-schiedsrichters gestellt werden, die durch den Ausschuss für Mannschaftswettbe-werbe und Turniere, bei der Jugend durch den Ausschuss für Jugendsport inAbstimmung mit dem Referenten für Regelkunde und Schiedsrichterwesen festge-legt werden.

2. Der Oberschiedsrichter und sein Stellvertreter dürfen selbst nicht als Spieler am Tur-nier teilnehmen. Sofern der Oberschiedsrichter selbst als Schiedsrichter die Leitungeines Spiels übernimmt, werden während dieser Zeit die Aufgaben des Ober-schiedsrichters ausschließlich von seinem Stellvertreter wahrgenommen.

3. Außer den in den Tennisregeln der ITF, den nachfolgenden Bestimmungen dieserTurnierordnung sowie den im Verhaltenskodex des DTB besonders festgelegten Auf-gaben hat der Oberschiedsrichter insbesondere folgende Rechte und Pflichten:a) Entscheidung über die Zulassung eines Spielers zum Turnier, sofern eine Ent-

scheidung des Turnierausschusses nicht innerhalb angemessener Frist erreich-bar ist,

b) Vornahme aller Auslosungen einschl. der Aufstellung der Setzliste,c) Festsetzung des Spielplans, Zuteilung der Spielplätze und Ansetzung der einzel-

nen Wettspiele,d) Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Spielplatzes sowie Anordnung aller

zur Herstellung der Bespielbarkeit erforderlichen Maßnahmen,

143Turnierordnung

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e) Gegebenenfalls Entscheidung über die Verlegung von Spielen in eine Halle,f) Aufruf der Spiele und erforderlichenfalls Streichung abwesender oder nicht antre-

tender Spieler,g) Überwachung der Tätigkeit von Schieds- und Linienrichtern sowie Einsetzen,

Umsetzen oder Abberufen derselben,h) Unterbrechung von Wettspielen insbesondere wegen der Lichtverhältnisse, des

Zustandes des Spielplatzes oder der Witterung,i) Anordnung eines früheren Wechsels der Bälle als nach der Ausschreibung fest-

gelegt, besonders aus Gründen der Witterung,j) Auflage und Führung aller für die Eintragung von Spielern erforderlichen Anwe-

senheits- und Meldelisten,k) Eintragung der Wettspielergebnisse in den Auslosungsplänen,l) Entscheidungen – auch ohne Antrag eines Spielers oder des Schiedsrichters -

betreffend die Einhaltung der Tennisregeln und sonstigen Bestimmungen sowiealler Streitigkeiten, die nicht der endgültigen Entscheidung des Schiedsrichtersoder anderer Instanzen unterliegen, sofern sie den sportlichen Bereich betreffen,

m) Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, der sich während eines Wett-spiels eines groben Verstoßes gegen § 38 oder den sportlichen Anstand schul-dig gemacht oder durch Worte oder Handlungen seiner Missbilligung über Ent-scheidungen wiederholt oder in verletzender Weise Ausdruck gegeben hat.

4. Der Oberschiedsrichter kann seine Aufgaben nach Ziffer 3 c), f), j) und k) auf Mit-glieder der Turnierleitung übertragen.

5. Die Entscheidungen des Oberschiedsrichters sind nach Maßgabe der Ziffer 1 end-gültig.

§ 17 Schiedsrichter1. Jedes Wettspiel soll von einem Schiedsrichter geleitet werden. In den Turnierkatego-

rien gemäß § 5 können pro Kategorie Mindestanforderungen an die Lizenzstufe desSchiedsrichters sowie die Anzahl der zu stellenden Schiedsrichter gestellt werden.

2. Ein Spieler kann verlangen, dass für sein Wettspiel ein Schiedsrichter eingesetztwird; hierüber hat der Oberschiedsrichter zu entscheiden.

3. Sofern ohne Schiedsrichter gespielt wird, wird auf die DTB-Empfehlung für das Spielohne Schiedsrichter verwiesen.

4. Der Schiedsrichter hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten:a) Nachprüfung des ordnungsmäßigen und regelgerechten Zustandes des Spiel-

platzes und dessen Ausstattung sowie der erforderlichen Anzahl von Bällen,b) Nachprüfung und erforderlichenfalls Berichtigung der Netzhöhe vor Beginn eines

jeden Satzes sowie auf Antrag eines Spielers und nach eigenem Ermessen wäh-rend des Wettspiels,

c) Überprüfung der Spielkleidung der Spieler vor dem Spiel und während desselben,d) Durchführung der Wahl von Aufschlag und Spielfeldseite,e) Überwachung der Einhaltung der Tennisregeln und sonstigen geltenden Bestim-

mungen,f) Entscheidung aller Tatsachenentscheidungen und Regelfragen,g) Überwachung der Einschlagzeit und der nach ITF-Tennisregel 29 zulässigen

Spielunterbrechungen,h) Überwachung des Seiten-, Aufschlag-, Rückschlag- und Ballwechsels,

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i) Überwachung des Verhaltens der Spieler und Ahndung von Verfehlungen,j) Ausrufen der Aufschlagfehler und, sofern keine Linienrichter eingesetzt sind, der

»Aus« -Bälle, des Standes der Punkte, Spiele und Sätze,k) Führung des Schiedsrichterblattes (auch elektronisch),l) Entscheidung über die Spielbarkeit von Bällen,m) Unterbrechung des Spiels insbesondere wegen der Lichtverhältnisse, des

Zustandes des Spielplatzes oder der Witterung, vorbehaltlich der endgültigenEntscheidung des Oberschiedsrichters,

n) Ablösung oder Umsetzung von Linienrichtern.5. Der Schiedsrichter muss während des Spiels über eine Stoppuhr oder eine Uhr mit

Sekundenanzeige verfügen.6. Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters sind endgültig.7. Entscheidungen des Schiedsrichters in Regelfragen können auf Antrag eines Spie-

lers durch den Oberschiedsrichter überprüft werden. Dieser entscheidet endgültig.Die Überprüfung ist nur zulässig, wenn der Antrag unverzüglich erfolgt.

8. Auf die Gültigkeit des Wettspiels ist es ohne Einfluss, wenn der Schiedsrichter eineoder einzelne seiner Verpflichtungen versäumt.

9. Nach Beendigung des Wettspiels hat der Schiedsrichter dem Oberschiedsrichterüber eventuelle besondere Vorkommnisse und verhängte Strafen zu berichten.

§ 18 LinienrichterFür wichtige Spiele sowie wenn es zur Unterstützung des Schiedsrichters erforderlichist, können Linienrichter eingesetzt werden.

F. Ausschreibung

§ 19 AusschreibungspflichtJedes Turnier muss ausgeschrieben werden. Die Durchführungsbestimmungen einesTurniers müssen in der Ausschreibung festgelegt werden. Jeder Wettbewerb muss für mindestens 8 Teilnehmer ausgeschrieben werden.

§ 20 Inhalt der Ausschreibung1. Die Ausschreibung eines Turniers muss enthalten:

a) Name des Veranstalters, des Ausrichters und die Bezeichnung des Turniers,b) Namen der Mitglieder des Turnierausschusses, des Turnierleiters und des Ober-

schiedsrichters,c) Ort und Dauer des Turniers,d) die Kategorie des Turniers entsprechend § 5,e) den täglichen Spielbeginn,f) Art der Wettbewerbe und ggf. Beginn und Ende der Wettbewerbe innerhalb des

Turnierzeitraums,g) Abgrenzung des Teilnehmerkreises und etwaige Beschränkung der Spielfelder

sowie Durchführung von Qualifikationen und Nebenrunden,h) Festlegung der Zeit für die Eintragung in die Anwesenheitsliste (Sign-in),i) anzuwendende Bestimmungen (z. B. Verhaltenskodex),j) Durchführung im Freien oder in der Halle,

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k) Festlegung, ob bei Unbespielbarkeit der Plätze im Freien auf Hallenplätzen odernach Einbruch der Dunkelheit bei Flutlicht weitergespielt wird,

l) Zahl der Turnierplätze und Art des Platzbelags, m) Marke und Bezeichnung der Bälle, Zahl und Wechsel der Bälle, n) Anwendung des Match-Tie-Break-Systems soweit vorgesehen,o) Anschrift oder Online-Link für Nennungen, p) Höhe des Nenngeldes und mögliche Zahlungsweisen, q) Datum und Uhrzeit des Nennungsschlusses,r) Ort, Datum und Uhrzeit der Auslosung,s) Einschränkungen bei der Auslosung gemäß § 32 Ziffer 4 c),t Geldpreise, soweit vorgesehen (unter Hinweis auf Steuerverpflichtungen),u) eine Erklärung, wonach sich der Spieler mit seiner Nennung der Satzung und

den Ordnungen des DTB unterwirft.Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung dürfen nur die Bezeichnung des Tur-niers und Punkt b) noch geändert werden.

2. Die Ausschreibung kann zusätzlich unter anderem enthalten:a) die Bestimmung, dass Nennungen zurückgewiesen werden können,b) Einsatz von Schiedsrichtern, Linienrichtern und Ballkindern,c) die Genehmigung für das telefonische Eintragen (Sign-In) von Teilnehmern.

G. Nennungen

§ 21 Abgabe der Nennung1. Nennungen werden nur entgegengenommen, wenn sie schriftlich, mit Unterschrift

und Datum versehen oder über die dafür vorgesehene Online-Meldeplattform unterAngabe vonNamen, Vornamen,Geburtsdatum,Anschrift, Telefon,Verein, Landesverband,ID-Nummer,Nationalitätan den Turnierveranstalter erfolgen.Die Nennung muss die Wettbewerbe, an denen der Spieler teilnehmen will, undetwaige sonst in der Ausschreibung verlangte Angaben enthalten.

2. Nennungen, die nach Nennungsschluss eingehen, dürfen keine Berücksichtigungfinden, es sei denn, der Spieler erhält eine Wildcard. Ist bis zum Zeitpunkt der Aus-losung die maximale Größe der Teilnehmerfelder nicht erreicht, so kann der Turnier-ausschuss hierzu auch mehr als die in § 29 angegebene Sollzahl von Wildcards ver-geben. Für die Qualifikation sind Ausnahmen gemäß § 28 Ziffer 4 b) zuzulassen.

3. Nennungen von Spielern, die nicht während des ganzen Turniers zur Verfügung ste-hen, können zurückgewiesen werden.

§ 22 Gleichzeitige Turniere(entfällt)

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§ 23 Zurückziehen der Nennung nach der Auslosung1. Wenn ein Spieler innerhalb eines Auswertungszeitraums einer Ranglistenberech-

nung mehr als zwei Mal nach der Auslosung zu einem seiner Wettspiele im Turnier-verlauf nicht antritt, wird er ab dem dritten Nichtantreten – ohne Berücksichtigungder Gründe des Nichtantretens – mit Punktabzügen bei dieser Ranglistenberech-nung bestraft.

2. Die Höhe der Punktabzüge wird in den Durchführungsbestimmungen zur Rangli-stenordnung (Senioren, Aktive und Jugend) bzw. zur Leistungsklassenordnung desDTB festgelegt.

3. Nichtantreten innerhalb der »Kästchenspiele« (»Round Robin«, »Jeder gegenJeden«) gilt als einmaliges Nichtantreten.

4. Ein Spieler, der im Verlauf eines Turniers zu einem seiner Wettspiele nicht antritt, istnicht berechtigt, an weiteren Wettspielen des entsprechenden Wettbewerbs (z. B.Nebenrunden oder weiteren Wettspielen bei Kästchenspielen) teilzunehmen.

§ 24 Rückzahlung des Nenngeldes 1. Das Nenngeld ist zurückzuzahlen, wenn:

a) ein Turnier oder ein Wettbewerb nicht ausgetragen wird,b) die Nennung zurückgewiesen wird,c) die Nennung vor dem Sign-in oder der Auslosung zurückgezogen wird,

2. Turnierteilnehmer, die vor Beginn oder im Laufe des Turniers disqualifiziert werdensowie Spieler, welche die Nennung zu spät zurückgezogen haben, die einem Turnierunentschuldigt fernbleiben oder verspätet antreten, haben keinen Anspruch aufRückerstattung.

H. Auslosung

§ 25 Teilnehmer1. Direktannahmen

sind Teilnehmer, die nach ihrer Spielstärke direkt für das Hauptfeld qualifiziert sindoder, weil sie dort keine Aufnahme mehr finden können, für die Qualifikation.

2. Qualifikantensind Teilnehmer, die sich auf Grund ihres Erfolges in der Qualifikation für das Haupt-feld qualifiziert haben.

3. Wildcarderhalten Teilnehmer, die der Turnierausschuss unabhängig von ihrer Spielstärke zurTeilnahme zulässt.Die Spieler, die eine Wildcard erhalten, müssen vor Beginn der Auslosung benanntsein. Zu beachten ist § 33 Ziffer 5.Es können auch Spieler, die eine Nennung nicht oder nicht termingemäß abgege-ben haben, eine Wildcard erhalten.Spieler, die für die Qualifikation ausgelost wurden, können keine Wildcard erhalten.

4. Lucky Losersind Teilnehmer, die nach Beginn der Qualifikation ohne sich qualifiziert zu habennach den Bestimmungen gemäß § 33 Ziffer 2 b) für einen ausfallenden Teilnehmerins Hauptfeld kommen.

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Dafür kommen Teilnehmer an der Qualifikation infrage in folgender Reihenfolge:zuerst die Verlierer der Qualifikationsfinalspiele, dann die Verlierer der Halbfinalspie-le usw.Innerhalb dieser Gruppen wird die Reihenfolge ausgelost.Teilnehmer, die Anspruch auf einen Lucky-Loser-Platz erheben, müssen sich späte-stens 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn dieses Spieltages beim Ober-schiedsrichter persönlich in eine Anwesenheitsliste eintragen und innerhalb von fünfMinuten nach Aufruf spielbereit sein.

5. Nachrückersind Teilnehmer, die sich ursprünglich nicht als Direktannahmen gemäß § 25 Ziffer 1für das Hauptfeld oder Qualifikation qualifiziert haben und die in der Qualifikationoder im Hauptfeld nach den Bestimmungen von § 33 Ziffer 1, 2 a) und 3 ausfallen-de Teilnehmer ersetzen.

§ 26 Feststellung der Spielstärke1. Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke ist die jeweils gültige Deutsche

Rangliste:a) im Jugendbereich die Gesamtrangliste mit mindestens sechs Siegenb) im Bereich Damen und Herren die jeweilige offizielle Rangliste c) im Seniorenbereich die Rangliste der jeweiligen AltersklasseNachfolgend gilt das LK-System. Bei gleicher LK mehrerer Spieler wird die Reihen-folge gelost.

2. Die Spieler mit Kennzeichnung »A« sind denen mit Kennzeichnung »D« mit glei-chem Ranglistenplatz gleichgestellt.

3. Ranglistenplätze von Spielern mit Kennzeichnung »B« oder »B/A« dürfen für dieZulassung und Setzung bei Turnieren keine Anwendung finden.

4. Der Oberschiedsrichter kann für Turniere ab Damen 30 und Herren 30 in Ergänzungzu Ziffer 1 die individuelle Spielstärke berücksichtigen. Die Feststellung der individu-ellen Spielstärke erfolgt unter Berücksichtigung sportlicher Aspekte (u. a. von in derVergangenheit erzielten Ergebnissen).

§ 27 Anwesenheitsliste (Sign-in)Es kann bestimmt werden, dass sich alle Teilnehmer (Qualifikation und/oder Hauptfeld)persönlich bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt im Beisein desOberschiedsrichters in die Anwesenheitsliste eintragen müssen. Eine telefonische oderschriftliche Meldung am Tag des Einschreibens ist nur dann zulässig, wenn dies in derTurnierausschreibung aufgeführt ist.Teilnehmer, die sich nicht eingetragen haben, sind nicht spielberechtigt. Von dieser Ver-pflichtung sind nur Teilnehmer entbunden, die vor Beginn der Auslosung eine Wildcarderhalten haben.

§ 28 Qualifikation1. Eine Qualifikation ist auszuspielen, wenn sie ausgeschrieben ist und die Zahl der

Nennungen für einen Wettbewerb größer ist als die ausgeschriebene Zahl der Teil-nehmer im Hauptfeld abzüglich der Wildcards.

2. Das Qualifikationsfeld soll nicht mehr als acht Teilnehmer je Qualifikationsplatzumfassen. Es ist zulässig, eine Vorqualifikation zu spielen.

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3. Das Qualifikationsfeld eines Turniers soll folgende Zusammensetzung haben:16-Feld 32-Feld 48-Feld 64-Feld 128-Feld

Direktannahmen 14 28 42 56 112Wildcards 2 4 6 8 16Bei größeren Feldern oder Zwischengrößen entfällt auf je acht Teilnehmer eine Wild-card. Die Qualifikation ist in Gruppen durchzuführen. Die Zahl der Gruppen ent-spricht der Zahl der Qualifikanten.

4. Ist die Zahl der Spielberechtigten höher als die Größe des Qualifikationsfeldes, soerfolgt die Annahme in folgender Reihenfolge:a) zuerst die Spieler, die eine ordnungsmäßige Nennung abgegeben haben, in der

Reihenfolge ihrer Spielstärke nach § 26; können nicht alle Spieler dieser Gruppeangenommen werden und kann bei der Abgrenzung der Annahme zwischen denbetroffenen Spielern eine Reihenfolge nach Spielstärke nicht festgestellt werden,so entscheidet über die Annahme das Los.

b) reicht die Zahl der Spieler der Gruppe nach a) nicht aus, um alle Plätze des Qua-lifikationsfeldes zu besetzen, so können auch Spieler berücksichtigt werden, dieeine Nennung nicht oder nicht termingemäß abgegeben haben. Die Festlegungder Reihenfolge der Annahmen erfolgt gemäß Buchstabe a).

5. Die Qualifikation soll am Tage vor Spielbeginn des Hauptfeldes abgeschlossen sein.Ist dies nicht möglich, können die Finalspiele am ersten Spieltag des Hauptfeldesdurchgeführt werden.Zu beachten sind § 40 Ziffer 2 und 3.

§ 29 HauptfeldDas Hauptfeld eines Turniers soll folgende Zusammensetzung haben:

16-Feld 32-Feld 48-Feld 56-Feld 64-Feld 128-FeldDirektannahmen 13 20 34 41 48 104Qualifikanten 2 8 8 8 8 16Wildcards 1 4 6 7 8 8Wird eine Qualifikation nicht gespielt oder ist die Zahl der Qualifikanten geringer alsoben angegeben, erhöht sich entsprechend die Zahl der Direktannahmen.

§ 30 Setzung1. Sowohl im Hauptfeld als auch in der Qualifikation werden die spielstärksten Teilneh-

mer gesetzt.Es sind auch Spieler, die eine Wildcard erhalten haben, Qualifikanten und LuckyLoser zu setzen, wenn dies ihrer Spielstärke entspricht.

2. Die Ermittlung der zu setzenden Teilnehmer und ihrer Reihenfolge erfolgt nach § 26.In den Altersklassen ab Damen 30 und Herren 30 kann der Oberschiedsrichtermaximal die Hälfte der für die Setzung vorgesehenen Plätze für Spieler nach §26Ziffer 4 verwenden.

3. Es ist eine Setzliste aufzustellen, die um mindestens die Hälfte mehr Teilnehmer auf-weisen soll, als gesetzt werden, damit bei Ausfall von gesetzten Spielern die Nach-rücker in die freigewordenen Setzpositionen bekannt sind.

4. Qualifikation:Je Gruppe ist ein Teilnehmer zu setzen. Er kommt im Auslosungsplan auf Zeile 1 sei-ner Gruppe. Der Oberschiedsrichter kann nach seinem Ermessen je Gruppe noch

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einen zweiten Teilnehmer setzen. Diese Gesetzten kommen auf die letzte Zeile ihrerGruppe. Die Verteilung der Gesetzten auf die Gruppen erfolgt bei 8 Gruppen wiefolgt: Die Gesetzten Nr. 1 bis 8 werden in dieser Reihenfolge je auf Zeile 1 der ent-sprechenden Gruppe gesetzt.Die Gesetzten Nr. 9 bis 16 werden zusammengefasst und auf die letzte Zeile derGruppen 1 bis 8 in dieser Reihenfolge eingelost. Bei größerer oder kleinerer Zahl anGruppen ist entsprechend zu verfahren.

5. Hauptfeld:a) Die Anzahl der Gesetzten beträgt bei

bis 11 Teilnehmern: 212 – 23 Teilnehmern: 424 – 47 Teilnehmern: 848 und mehr Teilnehmern: 16

b) Bei einem Feld mit 24 Teilnehmern ist ein Auslosungsformular für 32 Teilnehmerzu verwenden; bei Feldern von 48 oder 56 Teilnehmern eines für 64 Teilnehmer.Die Gesetzten werden in folgende Zeilen des Auslosungsformulars eingefügt:

Feldgröße Auslosungsformular:Die Anzahl der zu setzenden Spieler richtet sich hierbei nach Buchstabe a).

Gesetzter 8 16 32 64 128Nr. 1 1 1 1 1 1Nr. 2 8 16 32 64 128Nr. 3 + 4 5, 12 9, 24 17, 48 33, 96Nr. 5 bis 8erste Ziehung 8 16 32zweite Ziehung 16 32 64dritte Ziehung 17 33 65vierte Ziehung 25 49 97Nr. 9 bis 12erste Ziehung 9 17zweite Ziehung 25 49dritte Ziehung 40 80vierte Ziehung 56 112Nr. 13 bis 16erste Ziehung 8 16zweite Ziehung 24 48dritte Ziehung 41 81vierte Ziehung 57 113

Bei den Paaren Nr. 3 und 4 und den Vierergruppen Nr. 5 bis 8, Nr. 9 bis 12, Nr. 13 bis16 werden die gezogenen Namen der Gesetzten auf die genannten Zeilen in der vor-gegebenen Reihenfolge gesetzt.

§ 31 Rasten1. Rasten werden vergeben, um freigebliebene Plätze im Auslosungsformular zu

besetzen.

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2. Wenn bei der Auslosung Rasten erforderlich sind, werden sie zunächst den Gesetz-ten zugewiesen in der Reihenfolge der Setzliste.Verbleibende Rasten:a) Im Qualifikationsfeld sind verbleibende Rasten gleichmäßig auf die Gruppen ver-

teilt einzulosen.Ergibt sich nicht für alle Gruppen die gleiche Zahl von Rasten, ist auszulosen,welche Gruppen eine Rast mehr erhalten.Die Rasten kommen in der oberen Hälfte der Gruppe auf Zeilen mit geradenNummern, in der unteren Hälfte auf Zeilen mit ungeraden Nummern.

b) Im Hauptfeld sind verbleibende Rasten gleichmäßig auf entsprechende Abschnit-te des Auslosungsplans verteilt einzulosen. Bei ungerader Zahl der Rasten erhältdie untere Hälfte eine Rast mehr. z. B.: 13 Rasten, 8 Gesetzte:Zunächst erhalten die 8 Gesetzten eine Rast. Von den verbleibenden Rastengehen zwei in die obere Hälfte und zwar gleichmäßig aufgeteilt, d. h., dass eineRast ins 1. Viertel und eine Rast ins 2. Viertel eingelost wird. 3 Rasten gehen indie untere Hälfte (= 4 Achtel), deshalb ist auszulosen, welches Achtel keine Rasterhält. In den jeweiligen Abschnitten des Auslosungsplans sind die Zeilen wie inder Qualifikation zu bestimmen und auszulosen.

§ 32 Durchführung der Auslosung1. Jede Auslosung hat öffentlich zu erfolgen. Sie ist vom Oberschiedsrichter zu leiten.

Ein Spieler soll daran teilnehmen und das Ergebnis durch Unterschrift bestätigen.Mit Einverständnis des Oberschiedsrichters kann die Auslosung auch mittels einesComputers durchgeführt werden; das verwendete Computerprogramm muss denVorschriften der Turnierordnung entsprechen und vom Ausschuss für Ranglistenund Leistungsklassen freigegeben sein.

2. Eine Auslosung darf, sofern sie den Regeln entspricht, nicht wiederholt und nur nachden Bestimmungen der §§ 33 und 34 geändert werden.

3. Die Auslosung findet im Falle eines Sign-In unmittelbar nach dessen Abschluss,ohne Durchführung eines Sign-In spätestens am Vorabend des Spielbeginns derQualifikation bzw. des Hauptfeldes statt.

4. Die Auslosung erfolgt, indem in den Auslosungsplan:a) zuerst die Gesetzten nach § 30 eingefügt werden,b) dann die erforderlichen Rasten bestimmt und nach § 31 eingesetzt werden,c) zuletzt die nicht gesetzten Teilnehmer von oben nach unten in die freien Zeilen

des Auslosungsplans eingelost werden.Hierbei sind Einschränkungen zulässig: Spieler des gleichen Vereins werden,soweit möglich, in der ersten Runde nicht gegeneinander ausgelost; bei denDeutschen Meisterschaften der Jugend und der Senioren sowie bei verbands-übergreifenden Meisterschaften Spieler des gleichen Verbandes. Selbiges giltauch bei den Meisterschaften der Landesverbände der Jugend für die jeweiligenUntergliederungen (Bezirke/ Regionen).Dieses muss in der jeweiligen Ausschreibung festgehalten werden.Ist die Qualifikation noch nicht beendet, dürfen im Hauptfeld nur die Plätze für dieQualifikanten eingelost und entsprechend mit »Q« gekennzeichnet werden. DieEinlosung der Namen der Qualifikanten bzw. der Nummer der Gruppe darf erstnach Beendigung des letzten Qualifikationsspiels erfolgen.

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5. Der Auslosungsplan ist spätestens am ersten Spieltag des jeweiligen Wettbewerbszu veröffentlichen.

§ 33 Ausfall von TeilnehmernFallen Teilnehmer aus oder hat der Veranstalter bis zur Auslosung eine oder mehrereWildcards nicht vergeben, so ist wie folgt zu verfahren:1. Geschieht dies vor Beginn der Qualifikation, so werden die freigewordenen Plätze

a) im Qualifikationsfeld durch anwesende Teilnehmer entsprechend der Regelungnach § 25 Ziffer 5 besetzt (Nachrücker),

b) im Hauptfeld durch Teilnehmer des Qualifikationsfeldes besetzt, die ordnungsge-mäß eine Nennung abgegeben haben und nach ihrer Spielstärke als nächste fürdas Hauptfeld zuzulassen wären (Nachrücker).Für das Qualifikationsfeld ist dann nach a) zu verfahren. § 34 ist zu beachten.

2. Geschieht dies nach Beginn der Qualifikation, so gilt:a) Fällt ein Teilnehmer in der Qualifikation vor seinem ersten Spiel aus, so rückt an

seine Stelle der nächstqualifizierte anwesende Teilnehmer entsprechend derRegelung nach § 25 Ziffer 5 (Nachrücker).

b) Fällt ein Teilnehmer im Hauptfeld vor seinem ersten Spiel aus, kommt ein LuckyLoser nach § 25 Ziffer 4 ins Hauptfeld.Geschieht dies:vor Einlosung der Qualifikanten ins Hauptfeld, so werden Lucky Loser zusam-men mit den Qualifikanten in die freien Zeilen des Hauptfeldes eingelost, nach Einlosung der Qualifikanten, so treten Lucky Loser an die Stelle von aus-fallenden Teilnehmern; bei zwei oder mehreren wird gelost, welcher Lucky Loserauf welche freigewordene Stelle des Hauptfeldes gelangt.Das Einrücken der Lucky Loser erfolgt frühestens 1/2 Stunde vor Spielbeginndieses Tages. § 34 ist zu beachten.

3. Findet eine Qualifikation nicht statt, so wird im Hauptfeld ein ausfallender Teilnehmerdurch einen Nachrücker nach § 25 Ziffer 5 ersetzt.

4. Fällt ein Teilnehmer aus, ohne dass er ersetzt werden kann, so kommt sein Gegner»ohne Spiel» weiter. § 34 ist zu beachten.

5. Fällt nach der Auslosung ein Teilnehmer aus, der für die Qualifikation oder für dasHauptfeld eine Wildcard erhalten hat, so kann er nur nach den Bestimmungen obenZiffer 1, 2 oder 3 ersetzt werden.

6. Spielbeginn ist der 1. Aufschlag zum 1. Punkt eines Wettspiels des jeweiligen Wett-bewerbs (Qualifikation bzw. Hauptfeld).

§ 34 Änderung der Setzung von Teilnehmern1. Wenn gesetzte Spieler bis 20.00 Uhr am Tage vor Spielbeginn des Wettbewerbes

ausfallen (Qualifikation oder Hauptfeld), ist die Setzung entsprechend zu berichti-gen. Fällt im Hauptfeld von den Setzpositionen 1 – 4 ein gesetzter Spieler aus, sowird diese Position aus dem Bereich der Setzpositionen 5 – 8 in aufsteigender Rei-henfolge besetzt. Die hierbei freigewordene Setzposition wird durch den bestplat-zierten ungesetzten Spieler besetzt.Fällt im Hauptfeld von der Setzposition 5 und nachfolgenden Positionen ein gesetz-ter Spieler aus bzw. fällt in der Qualifikation ein gesetzter Spieler aus, so wird diesePosition durch den bestplatzierten ungesetzten Spieler besetzt.

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Die im Auslosungsplan dadurch freiwerdenden Zeilen werden nach § 33 Ziffer 1bzw. Ziffer 2 b) durch Nachrücker bzw. Lucky Loser besetzt. Entsprechendes gilt fürandere Größen des Teilnehmerfeldes.

2. Sofern gesetzte Spieler nach 20.00 Uhr am Tage vor Spielbeginn des Wettbewerbesausfallen (Qualifikation oder Hauptfeld), erfolgt keine Berichtigung der Setzung.Nachrücker sind gemäß § 33 Ziffer 1 zu berücksichtigen.

3. Kommt ein Teilnehmer bis 20.00 Uhr am Tage vor Spielbeginn des Wettbewerbs alsNachrücker, Qualifikant oder Lucky Loser ins Teilnehmerfeld, der nach seiner Spiel-stärke zu setzen ist, so ist die Setzliste entsprechend zu berichtigen. Danach sindSetzpositionen im Auslosungsplan nach der berichtigten Setzliste zu besetzen. Teil-nehmer, die danach nicht mehr gesetzt sind, kommen auf die freigewordene Zeiledes Auslosungsplans. Sind mehrere Zeilen freigeworden, ist zu losen.

§ 35 DoppelSofern bei einem Ranglistenturnier gemäß dieser Ordnung Doppelwettbewerbe ausge-tragen werden, können die entsprechenden Bestimmungen für die Einzel analog ange-wendet werden. Alternative Verfahrens- und Zählweisen gemäß Anhang V der ITF-Regeln sind im Doppel zugelassen.

I. Durchführung des Turniers

§ 36 MindestteilnehmerzahlEin Wettbewerb ist nur durchzuführen, wenn mindestens acht Spieler teilnehmen. Abweichend hiervon können Wettbewerbe bei Turnieren ab Damen 30 und Herren 30sowie Jugend auch mit vier bis sieben Teilnehmern ausgetragen werden. In diesem Fallist die Austragung dieser Wettbewerbe nur im Modus »Kästchenspiele« zulässig.Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Qualifikationen und Nebenrunden. Wett-bewerbe der Jugend mit vier bis sieben Teilnehmern werden in die niedrigste Rang -listenkategorie eingestuft.

§ 37 SpielregelnDie Tennisregeln der ITF finden mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Alle Spiele sind auf zwei Gewinnsätze auszutragen. In jedem Satz findet beim Stand

von 6:6 – mit Ausnahme bei der Austragung eines dritten Satzes als Match-Tie-Break bis 10 – das Tie-Break-System gemäß ITF-Tennisregel 5 b. Anwendung.Der Oberschiedsrichter kann bei witterungsbedingten Einflüssen nach seinemErmessen – auch während des Wettbewerbs – entscheiden, dass der dritte Satz alsMatch-Tie-Break bis 10 gespielt wird, wenn dies zur termingerechten Abwicklungdes Turniers erforderlich ist. Die Runden eines Wettbewerbs sollen möglichst nachgleichen Bedingungen gespielt werden. Für die Durchführung von Jugendturnieren sind ergänzend die Bestimmungen des§ 45 Ziffer 6 zu beachten.Die Anwendung von Kurzsätzen, des »Ohne-Vorteil-Spiels« (»No-AD«) oder deralternativen Verfahrensweise zur Wiederholung des Aufschlags sind nicht zulässig.

2. a) Bei einem unterbrochenen Wettspiel gelten in Abhängigkeit von der Dauer derUnterbrechung folgende Regelungen für die Wiedereinschlagzeit:

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0 – 15 Minuten Unterbrechung: kein Wiedereinschlagen;15 – 30 Minuten Unterbrechung: 3 Minuten Wiedereinschlagzeit;mehr als 30 Minuten Unterbrechung: 5 Minuten Wiedereinschlagzeit.

b) Bei Verlegung eines abgebrochenen Wettspiels vom Freien in die Halle oderumgekehrt ist eine angemessene Einschlagzeit zu gewähren.

3. Bei einer jeden während des Wettspiels erlittenen Verletzung kann der Schiedsrich-ter eine Unterbrechung zur Untersuchung und Behandlung für eine Dauer von dreiMinuten ab Beginn der Behandlung zulassen. Zur Behandlung jeder Art von Krämp-fen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw.nach Abschluss eines Satzes (120 Sekunden) gewährt werden. Als Verletzung durch Unfall gelten u. a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen,Blasenbildungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspielsauftreten.Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Spielbeginn vorhandene Krankheiten,Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wettspielsernsthaft verschlimmern.Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache,also z. B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht alsVerletzung durch Unfall gewertet werden.Eine Überschreitung jeglicher erlaubten Behandlungszeit wird über den Verhaltens-kodex (Spielverzögerung) bestraft. Grundsätzlich muss jede Untersuchung bzw. Behandlung auf dem Platz stattfinden,jedoch kann der Oberschiedsrichter unter besonderen Umständen entscheiden,dass eine Untersuchung bzw. eine Behandlung auch außerhalb des Platzes durch-geführt wird.

4. Herren und Damen im Einzel eine Toilettenpause, im Doppel pro Team insgesamtzwei beanspruchen können. Sofern diese beim Doppel gemeinsam genommenwird, zählt diese als eine Toilettenpause. Damen haben im Einzel zusätzlichAnspruch auf eine Kleiderwechselpause. Im Doppel ist bei den Damen die Kleider-wechselpause in den zwei Pausen enthalten. Toilettenpausen sollen, Kleiderwech-selpausen müssen während der Pause nach Abschluss eines Satzes genommenwerden. Dem Spieler bzw. Team ist eine angemessene Zeit für die Kleiderwechsel-bzw. Toilettenpause zu gewähren. Eine Überschreitung der angemessenen Zeit wirdüber den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft.Eine Toilettenpause sollte nicht während eines Aufschlagspiels bzw. vor dem Auf-schlagspiel des Gegners bzw. des gegnerischen Teams genommen werden. Einewährend oder nach Abschluss des Einschlagens beantragte Toilettenpause ist alswährend des Wettspiels genommen zu werten. Zusätzliche Toilettenbesuche zula-sten der erlaubten Pausenzeiten sind möglich, müssen jedoch bei Überschreitungder erlaubten Pausenzeiten (90 Sekunden bei Seitenwechsel, 120 Sekunden nachSatzabschluss) über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft werden.

5. Bei einer unbeabsichtigten Behinderung (Ball fällt aus der Tasche oder dem Clip,Mütze fällt vom Kopf) wird beim ersten Mal auf Punktwiederholung entschieden. DerSpieler soll informiert werden, dass beim nächsten Mal von einer absichtlichenBehinderung mit der Folge des Punktverlustes ausgegangen wird.

6. Ein Ruhepause i. S. von ITF-Tennisregel 29 d) können in Wettbewerben ihrer Alters-klasse beanspruchen:

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a) Senioren und Seniorinnen aller Altersklassen ab Damen 35/Herren 35 eineRuhepause von zehn Minuten nach dem 2. Satz,

b) Junioren und Juniorinnen der Altersklasse U10 eine Ruhepause von fünf Minu-ten nach dem 1. Satz und zehn Minuten nach dem 2. Satz, bei Austragunggemäß Ziffer 1, letzter Satz.

c) sofern der dritte Satz als Match-Tie-Break ausgetragen wird, besteht keinAnspruch auf eine Ruhepause nach dem zweiten Satz gemäß a) und b).

d) alle anderen Spieler haben keinen Anspruch auf eine Ruhepause nach Tennisre-gel 29 d).

e) für die o. g. Ruhepausen gilt, dass Spieler beraten und behandelt werden dürfen,falls sie den Platz während der Pausen verlassen.

f) eine Überschreitung der Pausenzeiten wird über den Verhaltenskodex (Zeitüber-schreitung) bestraft.

7. Die Spiele eines Wettbewerbes eines Turniers müssen in Qualifikation und Haupt-feld jeweils auf Plätzen mit einheitlichem Belag durchgeführt werden.Werden Spiele in die Halle verlegt, so können die dort verwendeten Plätze einenanderen Belag aufweisen. Der Belag der Hallenplätze muss aber wiederum einheit-lich sein.

8. Ein in die Halle verlegtes Wettspiel muss in der Halle beendet werden, es sei denn,dass sich die beteiligten Spieler darauf einigen, das Wettspiel im Freien fortzuset-zen, wenn dies wieder möglich ist, und der Oberschiedsrichter zustimmt. Die Spie-ler sind verpflichtet, für die Halle geeignetes Schuhwerk zu tragen.

9. Ein Spieler, der zu einem Wettspiel nicht innerhalb von 15 Minuten nach Aufrufantritt und spielbereit ist, ist vom Oberschiedsrichter zu disqualifizieren. Sein Geg-ner wird, sofern nicht ein Lucky Loser oder Nachrücker an die Stelle des disqualifi-zierten Spielers tritt, zum Sieger erklärt mit dem Zusatz »ohne Spiel».

§ 38 Spielkleidung, Werbung1. Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) dürfen nur Tenniskleidung

und für den Belag geeignete Tennisschuhe getragen werden.2. Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) ist Werbung auf der Kleidung

(einschl. der Wärmekleidung) und Ausrüstung eines Spielers nur in folgendemUmfang gestattet:– Hemd, Pulli, Jacke:

ÄrmelDamen: Eine Fremdwerbung (nicht Hersteller) je Ärmel, maximal 26 cm². Herstel-lerwerbung auf jedem Ärmel von maximal 77,5 cm² ohne Schrift. Beinhaltet dieHerstellerwerbung einen Schriftzug, darf dieser nicht größer als 26 cm² sein.Herren: Zwei Flächen von maximal 39 cm² je Ärmel für Fremdwerbung oder Her-stellerwerbung: Pro Fläche (Schrift ist erlaubt) sind bis zu zwei unterschiedlicheFremdwerbungen möglich.ÄrmellosDamen: Die Fremdwerbung, die für den Ärmel erlaubt ist, darf auf der Vordersei-te platziert werden. Herren: Keine zusätzlichen Flächen für Fremdwerbung oder Herstellerwerbungauf der Vorderseite oder am Kragen.Vorne, hinten oder am Kragen

155Turnierordnung

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Damen: Insgesamt maximal zweimal Herstellerwerbung (maximal 13 cm²) odereinmal 26 cm².Herren: zwei Mal maximal 39 cm² (Schrift ist erlaubt) auf der Vorderseite oder amKragen für Fremdwerbung oder Herstellerwerbung. Sofern auf der Vorderseiteoder am Kragen nur einmal Fremdwerbung oder Herstellerwerbung von maximal39 cm² vorhanden ist, kann zusätzlich einmal Herstellerwerbung von maximal 26cm² auf der Rückseite platziert werden.

– Hose, Rock:Damen: Zweimal Herstellerwerbung von maximal 13 cm² oder einmal 26 cm².Herren: Zweimal Herstellerwerbung von maximal 13 cm². Alternativ Hersteller-werbung einmal vorne und einmal hinten von maximal 26 cm².

– Kopfbedeckung, Stirn- und Schweißband:Damen: je einmal Herstellerwerbung von maximal 19,5 cm². Auf der Kopfbedek-kung oder dem Stirnband ist zusätzlich einmal Fremdwerbung von 26 cm²erlaubt, sofern die Fremdwerbung an der Seite platziert ist. Herren: je einmal Herstellerwerbung von maximal 19,5 cm². Auf der Kopfbedek-kung oder dem Stirnband ist zusätzlich einmal Fremdwerbung von 26 cm²erlaubt, sofern die Fremdwerbung an der Seite platziert ist

– Socken, Schuhe:Herstellerwerbung auf jeder Socke und jedem Schuh.Schläger, Saiten:Jeweils das Markenzeichen des Herstellers.Werbung für andere Veranstaltungen (Sport, Events, etc.) ist grundsätzlich nichterlaubt.

3. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen hat der Spieler auf Aufforde-rung des Schiedsrichters das beanstandete Kleidungs- oder Ausrüstungsstückunverzüglich zu wechseln. Im Falle der Weigerung ist der Spieler vom Oberschieds-richter zu disqualifizieren.

§ 39 Bälle1. Es dürfen nur Bälle der in der Ausschreibung festgelegten Marke verwendet werden.

Die Verwendung von Bällen verschiedener Marken bei einem Wettbewerb eines Tur-niers ist nicht zulässig. Es dürfen nur Bälle gemäß der jeweils gültigen Liste der ITF›Approved Tennis Balls‹ verwendet werden.

2. Ist ein Ball unbrauchbar geworden oder verlorengegangen, so ist er durch einen denverbliebenen Bällen gleichwertigen zu ersetzen, wenn nicht wenigstens drei Bälle imSpiel sind. Dafür gilt:a) Ist ein Ball während des Einschlagens vor dem Wettspiel oder während der

ersten beiden Spiele nach einem vollzogenen Wechsel der Bälle zu ersetzen, soist dazu ein neuer (ungebrauchter) Ball zu verwenden.

b) Ist ein Ball später zu ersetzen, so ist er durch einen den verbliebenen Bällengleichwertigen zu ersetzen.

3. Nach der Unterbrechung eines Wettspiels gemäß § 16 Ziffer 3 h ist mit denursprünglich verwendeten Bällen weiterzuspielen. Falls die Spieler sich gemäß § 37Ziffer 2 wieder einschlagen dürfen und ein Wechsel der Bälle vorgeschrieben ist,erfolgt das Wiedereinschlagen mit anderen Bällen ähnlicher Abnutzung. Die Fortset-zung des Wettspiels erfolgt dann unter Hereinnahme der ursprünglich verwendetenBälle, der Wechsel der Bälle erfolgt im normalen festgelegten Rhythmus.

156 Turnierordnung

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Wird ein Wettspiel vom Freien in die Halle verlegt, sind in der Halle neue Bälle zuver-wenden. Der Wechsel der Bälle wird neu berechnet, wobei ein angefangenesSpiel als Spiel zählt.

§ 40 Spielplan1. Der tägliche Spielplan soll jeweils am Vortag vor 20.00 Uhr bekannt gegeben wer-

den.Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig darüber zu informieren,wann er zu spielen hat.Von Änderungen sind die betroffenen Spieler unverzüglich zu benachrichtigen.

2. An einem Spieltag sollen für einen Teilnehmer innerhalb eines Turniers höchstenszwei Einzel und ein Doppel oder ein Einzel und zwei Doppel auf den Spielplangesetzt werden.Das Einzel eines Spielers ist grundsätzlich vor einem Doppel, an dem der Spieleram selben Tag beteiligt ist, zu spielen, es sei denn, der Spieler ist mit einer hiervonabweichenden Spielansetzung einverstanden.

3. Hat ein Spieler bei einem Turnier an einem Tag mehr als ein Spiel zu bestreiten, ste-hen ihm auf Wunsch folgende Pausen zwischen den Spielen zu:nach weniger als einer Stunde Spielzeit: 30 Minuten, nach 1 – 1 1/2 Stunden Spielzeit: 60 Minuten, nach mehr als 1 1/2 Stunden Spielzeit: 90 Minuten.

§ 40a Wertung von »Kästchenspielen« (»Round Robin«, »Jeder gegen Jeden«)Der Sieger eines Wettspiels erhält einen Tabellenpunkt. Für den Stand in der Tabelle istdie Differenz der Tabellenpunkte maßgebend. Haben in einer Gruppe zwei oder mehrSpieler die gleiche Tabellenpunkte-Differenz, so entscheidet über die bessere Platzie-rung in der Tabelle die bessere Differenz der Sätze, dann der Spiele; dabei entscheidetjeweils zunächst die Differenz der gewonnenen und verlorenen Zähler, dann die Zahlder gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei oder mehr Spieler punktgleich, wird dasdirekte Spielergebnis gewertet.

§ 41 Preisgeld1. Bei Preisgeldturnieren gilt:

a) Jeder Teilnehmer erhält das Preisgeld der erreichten Runde.b) Bei Disqualifikation kann das Preisgeld einbehalten werden.c) Bei Abbruch eines Preisgeldturniers (z. B. wegen schlechter Witterung) obliegt es

dem Veranstalter, den verbliebenen Teilnehmern mindestens das Preisgeld fürdie erreichte Runde oder einen beliebig großen Teil des gesamten restlichenPreisgelds zu gleichen Teilen auszuzahlen.

2. Liegt eine Bestrafung wegen eines Dopingvergehens durch das DTB-Sportgerichtgemäß § 12 der DTB-Sportgerichtsverfahrensordnung vor, so hat der Betreffendesein ab diesem Dopingvergehen erhaltenes Preisgeld an den Veranstalter zurück zuerstatten.

157Turnierordnung

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J. Ergänzende Regelungen zu Deutschen Meisterschaften

§ 42 Vergabe der Deutschen Meisterschaften und TurnierserienDie als »Deutsche Meisterschaften» anerkannten Turniere und Turnierserien1. Nationale Meisterschaften von Deutschland und Internationale Meisterschaften von

Deutschland (German Open)2. Nationale und Internationale Rollstuhl-Tennismeisterschaften von Deutschland3. Nationale und Internationale Turnierserien werden vom Deutschen Tennis Bund vergeben.Sämtliche Rechte an diesen Turnieren liegen beim DTB.

§ 43 Zusammensetzung des TurnierausschussesDen Turnierausschüssen der Nationalen Meisterschaften gehören an:1. der Vizepräsident und Leiter des Ressorts V bzw. der Vizepräsident und Leiter des

Ressorts IV, 2. der DTB-Sportdirektor bei Wettbewerben gemäß § 6 Ziffer 1. (Jugend) und 2. (Nach-

wuchs) sowie 3. Damen und Herren; der Referent für Seniorensport bei Wettbewer-ben gemäß § 6 Ziffer 3. (Senioren); der Referent für Rollstuhltennis und Behinder-tensport bei Wettbewerben Rollstuhltennis,

3. der Turnierleiter,4. der Oberschiedsrichter,5. eine weitere Person, z. B. Spielersprecher, Vertreter des Ausrichters etc.

§ 44 Teilnahmeberechtigung an Nationalen MeisterschaftenAn den Nationalen Meisterschaften nach § 42 sind nur Spieler deutscher Staatsange-hörigkeit teilnahmeberechtigt.

K. Jugendschutzbestimmungen

§ 45 Ergänzende Bestimmungen für Jugendturniere1. Bei Jugendturnieren mit mehr als zwei Wettbewerben dürfen Jugendliche nur an

einem Einzel- und einem Doppelwettbewerb teilnehmen.2. Juniorinnen und Junioren der U10 und jünger haben bei allen Wettkämpfen in ihren

Altersklassen einen Anspruch auf eine Pause von fünf Minuten nach dem ersten Satzund von zehn Minuten nach dem zweiten Satz (s. Turnierordnung § 37 Ziffer 6 b.).

3. Bei Spielansetzungen der Juniorinnen und Junioren U14 und jünger sind folgendeZeiten einzuhalten: erste Spielansetzung nicht vor 8.00 Uhr; letzter Spielbeginn nichtnach 21.00 Uhr.

4. Für Jugendliche sind an einem Turniertag höchstens drei Spielansetzungen erlaubt,von denen eine mindestens eine Doppelansetzung sein muss. Als eine Spielanset-zung im vorgenannten Sinne sind auch Spiele anzusehen, die als Spielfortsetzungeines am Vortages/Vortagen begonnenen Matches noch nicht beendet sind, sofernnoch nicht 6 oder mehr Spiele beendet wurden.

5. Für Jugendturniere wird die Höhe des Nenngeldes beschränkt. Die Maximalhöhenfür Freiplatz- und Hallenturniere werden durch den Ausschuss für Jugendsport desDTB bis zum 31.10 für das folgende Spieljahr festgelegt und auf der Homepage desDTB veröffentlicht.

158 Turnierordnung

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6. Bei den Nationalen Deutschen Meisterschaften der Jugend, den Meisterschaftender Landesverbände der Jugend sowie den Wertungsturnieren der Turnierserie zumDTB U12 Masters ist grundsätzlich der dritte Satz als »Tie-Break-Satz« gemäß ITFTennisregel 6 b. auszuspielen.

7. Für Jugendliche bis einschließlich U 13 gelten folgende Einschränkungen für dieTeilnahme an Turnieren mit Ranglistenstatus und die Wertung der Ergebnisse für dieDeutsche Rangliste (siehe Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnungdes DTB):

a) Spieler des Jahrgangs U9 und jünger dürfen nicht teilnehmen. b) Spieler des Jahrgangs U10 dürfen in der U11 spielen. Bei Turnieren, die nach

dem 30.6. eines Jahres enden, dürfen sie auch in der U12 spielen. In beidenFällen ist eine Teilnahme nur erlaubt, wenn dadurch keine Meldungen vonSpielern der Jahrgänge U11 oder U12 abgewiesen werden müssen.

c) Spieler des Jahrgangs U11 dürfen auch in der U12, U13 und U 14 spielen. d) Spieler des Jahrgangs U12 dürfen auch in der U13, U14 und U16.e) Spieler des Jahrgangs U13 dürfen auch in der U16 und U18 spielen.

Ausnahmen von diesen Einschränkungen kann lediglich der Ausschuss für Jugend-sport des DTB bewilligen.

L. Schlussbestimmungen

§ 46 DisziplinarordnungAlle an einem Turnier gemäß §1 Ziff. 1 teilnehmenden Spieler unterliegen der Diszipli-narordnung des DTB.

§ 47 Einspruch1. Bei allen Streitfragen, die sich aus der Abwicklung einer Veranstaltung nach dieser

Turnierordnung oder aus der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ergeben, istals Rechtsmittel der Einspruch möglich.

2. Bei allen Streitfragen, die die Nationalen Deutschen Meisterschaften betreffen, ent-scheidet der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere, bei den Deut-schen Meisterschaften der Jugend der Ausschuss für Jugendsport über das Rechts-mittel des Einspruchs. In allen übrigen Streitfragen sind die jeweiligen Organe derdas Turnier genehmigenden Stellen zuständig.

3. Sind Landesverbände zuständig, so ist der Einspruch an deren jeweilige Rechtsmit-telinstanz gemäß den hierfür geltenden Form- und Fristvorschriften zu richten.

4. Für den Fall, dass der DTB zuständig ist, gilt Folgendes:a) Der Einspruch ist in Textform an die Geschäftsstelle des DTB zu richten. Die Text-

form ist hierbei auch mit Einreichung per E-Mail oder Telefax gewahrt. Er mussbegründet werden und der Geschäftsstelle binnen einer Woche nach bekanntwerden des Anfechtungsgrundes zugehen. Gleichzeitig ist eine Gebühr von EUR250,00 zu entrichten, die für den Fall, dass dem Einspruch stattgegeben wird,zurückerstattet wird; ohne gleichzeitige Bezahlung der Einspruchsgebühr wirdder Einspruch als nicht zulässig verworfen.

b) Vor seiner Entscheidung hat der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe undTurniere bzw. der Ausschuss für Jugendsport den betroffenen Parteien recht -liches Gehör zu gewähren.

Turnierordnung

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c) Der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. der Ausschussfür Jugendsport kann die betroffenen Parteien zu einer mündlichen Verhandlungladen.

d) Die Einspruchsgebühr hat der Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Tur-niere bzw. der Ausschuss für Jugendsport im Rahmen seiner Entscheidung derunterliegenden Partei aufzuerlegen. Bei Vergleichen hat der Ausschuss fürMannschaftswettbewerbe und Turniere bzw. der Ausschuss für Jugendsport überdie Einspruchsgebühr nach billigem Ermessen zu entscheiden.

e) Im Falle einer mündlichen Verhandlung hat die unterliegende Partei nur die not-wendigen Auslagen der vom Ausschuss für Mannschaftswettbewerbe und Turnie-re bzw. der vom Ausschuss für Jugendsport Geladenen zu erstatten. Auslagenoder Gebühren für Rechtsanwälte oder andere Berater einer Partei werden nichterstattet.

§ 48 BeschwerdeGegen die Entscheidungen des Ausschusses für Mannschaftswettbewerbe und Turnie-re bzw. des Ausschusses für Jugendsport im Rahmen des Einspruchsverfahrensgemäß § 47 ist die Beschwerde an das DTB-Sportgericht möglich. Die Beschwerdefristbeträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Zugang der Entscheidung. Innerhalb dieserFrist ist die Gebühr gemäß § 11 der Sportgerichtsverfahrensordnung zu entrichten.Näheres regelt die Sportgerichtsverfahrensordnung.

§ 49 ÄnderungenÄnderungen dieser Turnierordnung beschließt die Mitgliederversammlung des Deut-schen Tennis Bundes mit Zweidrittelmehrheit (§ 17 der Satzung).

160 Turnierordnung

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Kategoriebezeichnungen für nationale Turniere mit DTB-Ranglistenwertunggültig ab 01.10.2015

1.) Jugend (U11 bis U18 weiblich/männlich)

2.) Aktive (Nachwuchs/D00/H00)Die Kategorisierung erfolgt ausschließlich nach dem jeweiligen Preisgeld, getrenntnach den Konkurrenzen männlich und weiblich.

Preisgeldgrenzen – Gültig ab 01.01.2017

2.1) Nachwuchs (U21 weiblich/männlich; keine Unterscheidung zwischen Freiluftund Halle)

2.2) Aktive (Damen und Herren)

Bezirks- und Verbandsmeisterschaften sowie ITF/WTA/ATP-Turniere werden sepa-rat kategorisiert.DRL = DTB-Ranglistenturniere; DM = Deutsche MeisterschaftITF/WTA/ATP-Turniere werden separat kategorisiert.Bei Turnieren der German Masters Serie werden ab dem Erreichen des Viertelfina-les Bonuspunkte in Höhe der halben Differenz zur nächsthöheren Kategorie verge-ben.

Kategoriebezeichnung

J-0

J-1

J-2

J-3

J-4

Kategoriebezeichnung Preisgeld

N-1 DRL ab 2.000 €

N-2 DRL 1.000 € – 1.999 €

N-3 DRL 500 € – 999 €

N-4 DRL 0 € – 499 €

Damen und Herren (Freiluft) Damen und Herren (Halle)

A-1 DM DM

A-2 DRL ab 7.500 € DRL ab 6.000 €

A-3 DRL 5.000 €– 7.499 € DRL 4.000 € – 5.999 €

A-4 DRL 3.000 € – 4.999 € DRL 2.500 € – 3.999 €

A-5 DRL 2.000 € – 2.999 € DRL 1.500 € – 2.499 €

A-6 DRL 1.000 € – 1.999 € DRL 750 € – 1.499 €

A-7 DRL 500 € – 999 € DRL 250 € – 749 €

161Turnierordnung

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3.) Senioren

Kategoriebezeichnung

S-0

S-A

S-1

S-2

S-3

S-4

S-5

S-6

S-7

162 Turnierordnung

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113

ITF-Tennisregeln

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TENNISREGELN DERINTERNATIONAL TENNIS FEDERATION (ITF)

Regel 1 SpielfeldRegel 2 Ständige EinrichtungenRegel 3 Bälle Regel 4 SchlägerRegel 5 Zählweise in einem Spiel

a) Standard-Spielb) Tie-Break-Spiel

Regel 6 Zählweise in einem Satza) Vorteil-Satzb) Tie-Break-Satz

Regel 7 Zählweise in einem WettspielRegel 8 Aufschläger und RückschlägerRegel 9 Wahl der Seiten und des AufschlagsRegel 10 Wechsel der SpielfeldseitenRegel 11 Ball im SpielRegel 12 Ball berührt eine LinieRegel 13 Ball berührt eine Ständige EinrichtungRegel 14 Reihenfolge beim AufschlagRegel 15 Reihenfolge beim Rückschlag im DoppelRegel 16 AufschlagRegel 17 Ausführung des AufschlagsRegel 18 FußfehlerRegel 19 AufschlagfehlerRegel 20 Zweiter AufschlagRegel 21 SpielbereitschaftRegel 22 Wiederholung des AufschlagsRegel 23 WiederholungenRegel 24 PunktverlustRegel 25 Guter RückschlagRegel 26 BehinderungRegel 27 Berichtigung von IrrtümernRegel 28 Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen

(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)Regel 29 Kontinuierliches SpielRegel 30 BeratungRegel 31 Technik für Spieler-AnalysenRegeln für Rollstuhltennis

Anhang I BälleAnhang II SchlägerAnhang III Technik für SpieleranalysenAnhang IV WerbungAnhang V Alternative Verfahrens- und ZählweisenAnhang VI Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen

(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)

75Tennisregeln der ITF

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Anhang VII Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen U10 (10 Jahre und jünger)Anhang VIII bis X weitere Anhänge gemäß ITF Tennisregeln

Regel 1: SpielfeldDas Spielfeld ist ein Rechteck von 23,77 m Länge und für Einzelspiele von 8,23 m Brei-te. Für Doppelspiele beträgt die Breite des Spielfeldes 10,97 m.Das Spielfeld ist in der Mitte durch ein Netz geteilt, das an einem Seil oder Metallkabelaufgehängt ist; das Seil oder Metallkabel ist an zwei Netzpfosten auf einer Höhe von1,07 m befestigt oder wird darüber hinweggeführt. Das Netz muss so gespannt sein,dass es den Zwischenraum zwischen den beiden Netzpfosten vollständig ausfüllt unddie Maschen des Netzes müssen ausreichend eng sein, um zu gewährleisten, dass einBall nicht hindurch kann. Die Höhe des Netzes beträgt in der Mitte 91,4 cm, wo esdurch einen Netzhalter straff niedergehalten wird. Das Seil oder Metallkabel sowie derobere Teil des Netzes müssen von einer Netzeinfassung eingefasst sein. Der Netzhal-ter und die Netzeinfassung müssen vollkommen weiß sein.– Der Durchmesser des Seils oder Metallkabels beträgt höchstens 0,8 cm.– Die maximale Breite des Netzhalters beträgt 5 cm.– Die Netzeinfassung ist auf jeder Seite zwischen 5 cm und 6,35 cm breit.Für Doppelspiele muss die Mitte der Netzpfosten auf beiden Seiten jeweils 91,4 cmaußerhalb des Doppelspielfeldes liegen.Wird für Einzelspiele ein Einzelnetz verwendet, muss die Netzpfostenmitte auf jederSeite 91,4 cm außerhalb des Einzelspielfeldes liegen. Wird ein Netz für das Doppelfeldverwendet, muss das Netz auf einer Höhe von 1,07 m von zwei Einzelstützen gestütztwerden, deren Mitte auf jeder Seite 91,4 cm außerhalb des Einzelspielfeldes liegt. – Die Netzpfosten dürfen nicht mehr als 15 cm im Quadrat oder 15 cm Durchmesser

haben.– Die Einzelstützen dürfen höchstens 7,5 cm im Quadrat oder 7,5 cm Durchmesser

haben.– Die Netzpfosten und Einzelstützen dürfen nicht mehr als 2,5 cm über der Oberkan-

te des Netzkabels liegen.Die Linien an den Enden des Spielfeldes werden Grundlinien und die Linien an den Sei-ten des Spielfeldes werden Seitenlinien genannt.Parallel zum Netz werden jeweils im Abstand von 6,40 m von den Seiten des Netzeszwei Linien zwischen den Einzel-Seitenlinien gezogen. Diese Linien werden Aufschlag-linien genannt. Zu beiden Seiten des Netzes wird die Fläche zwischen der Aufschlagli-nie und dem Netz durch die Aufschlagmittellinie in zwei gleiche Hälften, die Aufschlag-felder, geteilt. Die Aufschlagmittellinie wird parallel zu den Einzel-Seitenlinien undgenau in der Mitte zwischen diesen gezogen.Jede Grundlinie wird durch ein 10 cm langes Mittelzeichen, das innerhalb des Spielfel-des und parallel zu den Einzel-Seitenlinien gezogen wird, in zwei Hälften geteilt.– Die Breite der Aufschlagmittellinie und des Mittelzeichens muss 5 cm betragen.– Die anderen Linien des Spielfeldes sollen zwischen 2,5 cm und 5 cm breit sein, aus-

genommen die Grundlinien, deren Breite bis zu 10 cm betragen darf.Alle Spielfeldmaße werden von der Außenkante der Linien gemessen und alle Liniendes Spielfeldes müssen von gleicher Farbe sein, die sich eindeutig von der Farbe desPlatzbelages abheben muss.Ausgenommen wie in Anhang III festgelegt, ist Werbung auf dem Platz, Netz, Netzhal-ter, der Netzeinfassung und auf den Netzpfosten oder Einzelstützen nicht erlaubt.

76 Tennisregeln der ITF

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Neben dem oben beschriebenen Spielfeld können für Wettkämpfe der Junioren/Junio-rinnen bis 10 auch die »rot« bzw. »orange« gekennzeichneten Spielfelder gemäß Anla-ge VI benutzt werden.Anmerkung: Richtlinien für Mindestabstände zwischen der Grundlinie und den hinterenEinzäunungen und zwischen den Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen sind imAnhang IX enthalten.

Regel 2: Ständige EinrichtungenDie ständigen Einrichtungen des Platzes umfassen die hinteren und seitlichen Einzäu-nungen, die Zuschauer, die Tribünen und Plätze für Zuschauer, alle anderen Einrich-tungen rund um den und über dem Platz, den Schiedsrichter, die Linienrichter, denNetzrichter und die Ballkinder, sofern sich diese auf den ihnen zugewiesenen Positio-nen befinden.In einem Einzelspiel, das mit einem Doppelnetz und Einzelstützen gespielt wird, sinddie Netzpfosten und der Teil des Netzes außerhalb der Einzelstützen ständige Einrich-tungen und werden nicht als Netzpfosten oder als Teil des Netzes betrachtet.

Regel 3: BälleBälle, die für das Spiel nach den Tennisregeln der ITF zugelassen sind, müssen den inAnhang I aufgeführten technischen Spezifikationen entsprechen.Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Ball oder Proto-typ Anhang I entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nicht zugelas-sen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrageiner jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, einschließlich eines jedenSpielers, Ausrüsters oder Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder getroffen wer-den. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- undAnhörungsverfahren der International Tennis Federation.Die Veranstalter müssen vor Beginn der Veranstaltung Folgendes bekannt geben:a. Die Anzahl der Bälle je Wettspiel (2, 3, 4 oder 6).b. Den Wechsel der Bälle, falls vorgesehen.Falls vorgesehen, können die Bälle wie folgt gewechselt werden, entweder:i. nach einer vereinbarten ungeraden Zahl von Spielen; in diesem Fall findet der erste

Wechsel der Bälle im Wettspiel zwei Spiele früher statt als für den Rest des Wett-spiels, um das Einschlagen zu berücksichtigen. Ein Tie-Break-Spiel zählt für denWechsel der Bälle als ein Spiel. Vor Beginn eines Tie-Break-Spiels findet kein Wech-sel der Bälle statt. In diesem Fall wird der Wechsel der Bälle bis zum Beginn deszweiten Spiels des nächsten Satzes verzögert, oder

ii. zu Beginn eines Satzes.Platzt während des Spiels ein Ball, ist der Punkt zu wiederholen. Fall 1: Ist ein Ball am Ende eines Punktes weich, ist dann der Punkt zu wiederholen?

Entscheidung: Ist der Ball nur weich, nicht geplatzt, ist der Punkt nicht zu wie-derholen.

Anmerkung: Jeder Ball, der bei einem Turnier, das nach den Tennisregeln der ITFgespielt wird, verwendet wird, muss auf der offiziellen von der Internatio-nal Tennis Federation herausgegebenen Liste der zugelassenen Bällestehen.

77Tennisregeln der ITF

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Regel 4: SchlägerSchläger, die zum Spiel nach den Tennisregeln der ITF zugelassen sind, müssen denin Anhang II aufgeführten technischen Spezifikationen entsprechen.Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Schläger oderPrototyp Anhang II entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nichtzugelassen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder aufAntrag einer jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, einschließlich einesjeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffenwerden. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- undAnhörungsverfahren der International Tennis Federation.Fall 1: Ist mehr als ein Besaitungsmuster auf der Schlagfläche eines Schlägers erlaubt?

Entscheidung: Nein. Die Regel spricht von einem Muster (nicht Mustern) sichkreuzender Saiten (siehe Anhang II).

Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers im Allgemeinen als gleichmäßigund flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?Entscheidung: Nein.

Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines Schlä-gers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?Entscheidung: Ja. Doch dürfen solche Vorrichtungen nur außerhalb desMusters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.

Fall 4: Während eines Punkts, reißen einem Spieler versehentlich die Saiten. Darf derSpieler fortfahren, mit diesem Schläger einen weiteren Punkt zu spielen?Entscheidung: Ja, es sei denn, dies wurde durch die Veranstalter ausdrücklichuntersagt.

Fall 5: Darf ein Spieler irgendwann während des Spielens mehr als einen Schlägerbenutzen?Entscheidung: Nein.

Fall 6: Darf eine Batterie, die die Spieleigenschaften beeinflusst, in einen Schläger ein-gebaut werden?Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist untersagt, da sie eine Energiequelle ist.Das Gleiche gilt für Solarzellen und ähnliche Vorrichtungen.

Regel 5: Zählweise in einem Spiela. Standard-Spiel

Ein Standard-Spiel wird wie folgt gezählt, wobei der Punktstand des Aufschlägerszuerst genannt wird:

Kein Punkt – »Null«Erster Punkt – »15«Zweiter Punkt – »30«Dritter Punkt – »40«Vierter Punkt – »Spiel«

mit folgender Ausnahme: Haben beide Spieler/Doppelpaare drei Punkte gewonnen,lautet der Punktstand »Einstand«. Nach »Einstand« ist der nächste Punktstand»Vorteil« für den Spieler/das Doppelpaar, der/das den nächsten Punkt gewinnt.Gewinnt dieser Spieler/dieses Doppelpaar auch den nächsten Punkt, gewinnt die-ser Spieler/dieses Doppelpaar das »Spiel«; gewinnt der gegnerische Spieler/dasDoppelpaar den nächsten Punkt, ist der Punktstand wieder »Einstand«. Ein Spie-

78 Tennisregeln der ITF

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ler/Doppelpaar der/das die unmittelbar auf »Einstand« folgenden zwei Punktegewinnt, gewinnt das »Spiel«.

b. Tie-Break-SpielWährend eines Tie-Break-Spiels werden die Punkte »Null«, «1«, »2«, »3«, usw.gezählt. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sieben Punkte gewinnt, gewinntdas »Spiel« und den »Satz«, vorausgesetzt, er/es führt mit einem Vorsprung vonzwei Punkten über den/die Gegner. Falls nötig, wird das Tie-Break-Spiel so langefortgesetzt, bis dieser Vorsprung erreicht ist.Der Spieler, der an der Reihe ist aufzuschlagen, schlägt für den ersten Punkt desTie-Break-Spiels auf. Für die nächsten zwei Punkte schlägt/schlagen der/die Geg-ner auf (im Doppel, der Spieler des gegnerischen Doppelpaars, der als nächsterAufschlag hat). Danach schlägt jeder Spieler/jedes Doppelpaar abwechselnd fürzwei Punkte hintereinander auf bis zum Ende des Tie-Break-Spiels (im Doppel wirdder Aufschlagwechsel innerhalb des Doppelpaars in der gleichen Reihenfolge fort-gesetzt wie während des Satzes).Der Spieler/das Doppelpaar, der/das im Tie-Break-Spiel als erster/erstes an derReihe ist, aufzuschlagen, ist im ersten Spiel des nächsten Satzes Rückschläger.

Zusätzliche alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 6: Zählweise in einem SatzEs gibt unterschiedliche Methoden, in einem Satz zu zählen. Die zwei Hauptmethodensind der »Vorteil-Satz« und der »Tie-Break-Satz«. Beide Methoden dürfen angewandtwerden, vorausgesetzt, dass die anzuwendende Methode vor Beginn der Veranstaltungbekannt gegeben wird. Ist die »Tie-Break-Satz«-Methode anzuwenden, muss zudembekannt gegeben werden, ob der letzte Satz als »Tie-Break-Satz« oder als »Vorteil-Satz« gespielt werden soll.

a. »Vorteil-Satz«Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sechs Spiele gewonnen hat, gewinntdiesen »Satz«, vorausgesetzt, er/es hat einen Vorsprung von zwei Spielen überseine/seinen Gegner. Wenn nötig, wird der Satz so lange fortgesetzt, bis dieserVorsprung erreicht ist.

b. »Tie-Break-Satz«Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sechs Spiele gewonnen hat, gewinntdiesen »Satz«, vorausgesetzt, er/es hat einen Vorsprung von zwei Spielen überseine/seinen Gegner. Wird der Spielstand von 6 beide erreicht, ist ein Tie-Break-Spiel zu spielen.

Zusätzliche zugelassene alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 7: Zählweise in einem WettspielEin Wettspiel kann auf zwei Gewinnsätze (ein Spieler/Doppelpaar benötigt 2 gewonne-ne Sätze, um das Wettspiel zu gewinnen) oder auf drei Gewinnsätze (ein Spieler/Dop-pelpaar benötigt 3 gewonnene Sätze, um das Wettspiel zu gewinnen) gespielt werden.Zusätzliche zugelassene alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 8: Aufschläger und RückschlägerDie Spieler/Doppelpaare stellen sich auf den gegenüberliegenden Seiten des Netzesauf. Der Aufschläger ist der Spieler, der den Ball für den ersten Punkt ins Spiel bringt.

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Der Rückschläger ist der Spieler, der bereit ist, den vom Aufschläger aufgeschlagenenBall zurückzuschlagen.Fall 1: Darf der Rückschläger außerhalb der Linien des Spielfeldes stehen?

Entscheidung: Ja. Der Rückschläger darf jede Position innerhalb oder außer-halb der Linien auf seiner Seite des Netzes einnehmen.

Regel 9: Wahl der Seiten und des AufschlagsÜber die Wahl der Seite und die Wahl darüber, Aufschläger oder Rückschläger imersten Spiel zu sein, entscheidet vor Beginn des Einschlagens das Los. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das das Los gewinnt, kann wählen:

a. Aufschläger oder Rückschläger im ersten Spiel des Wettspiels zu sein; in diesemFall wählt/wählen der/die Gegner die Seite des Spielfeldes für das erste Spiel desWettspiels; oder

b. die Seite des Spielfeldes für das erste Spiel des Wettspiels; in diesem Fall wählt/wählen der/die Gegner, ob er/sie Aufschläger oder Rückschläger für das ersteSpiel des Wettspiels sein will/wollen; oder

c. vom Gegner/von den Gegnern zu verlangen, eine der oben genannten Entschei-dungen zu treffen.

Fall 1: Haben beide Spieler/Doppelpaare Anspruch darauf neu zu wählen, wenn dasEinschlagen unterbrochen wurde und die Spieler den Platz verlassen?Entscheidung: Ja. Das Ergebnis des ursprünglichen Losentscheids bleibt beste-hen, doch dürfen beide Spieler/Doppelpaare neu wählen.

Regel 10: Wechsel der SpielfeldseitenDie Spieler haben in jedem Satz nach dem ersten, dritten und jedem darauf folgendenungeraden Spiel sowie nach Beendigung eines jeden Satzes die Seiten des Spielfel-des zu wechseln. Ist aber die Summe der Spiele eines Satzes eine gerade Zahl, so sinddie Seiten erst nach dem ersten Spiel des nächsten Satzes zu wechseln.Während eines Tie-Break-Spiels haben die Spieler nach jeweils sechs Punkten die Sei-ten des Spielfeldes zu wechseln.Zusätzliche zugelassene alternative Verfahrensweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 11: Ball im SpielSofern nicht auf Fehler oder Wiederholung des Aufschlags entschieden wird, ist derBall ab dem Augenblick, in dem der Aufschläger den Ball trifft, im Spiel und bleibt imSpiel, bis der Punkt entschieden ist.

Regel 12: Ball berührt eine LinieBerührt ein Ball eine Linie, so gilt, dass er das von dieser Linie begrenzte Spielfeldberührt hat.

Regel 13: Ball berührt eine ständige EinrichtungBerührt der im Spiel befindliche Ball eine ständige Einrichtung, nachdem er das richti-ge Spielfeld berührt hat, gewinnt der Spieler, der den Ball geschlagen hat, den Punkt.Berührt der im Spiel befindliche Ball eine ständige Einrichtung, bevor er den Bodenberührt, verliert der Spieler, der den Ball geschlagen hat, den Punkt.

80 Tennisregeln der ITF

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Regel 14: Reihenfolge beim AufschlagNach Beendigung eines jeden Standard-Spiels, wird der Rückschläger zum Aufschlä-ger und der Aufschläger zum Rückschläger für das nächste Spiel.Im Doppel entscheidet jeweils das Doppelpaar, das im ersten Spiel eines jeden Satzesaufschlägt, welcher Spieler in diesem Spiel aufschlägt. Genauso entscheidet das geg-nerische Doppelpaar vor Beginn des zweiten Spiels, welcher Spieler in diesem Spielaufschlägt. Der Partner desjenigen Spielers, der im ersten Spiel aufgeschlagen hat,schlägt im dritten Spiel und der Partner desjenigen Spielers, der im zweiten Spiel auf-geschlagen hat, schlägt im vierten Spiel auf. Dieser Wechsel muss bis zur Beendigungdes Satzes beibehalten werden.

Regel 15: Reihenfolge beim Rückschlag im DoppelDas Doppelpaar, das im ersten Spiel eines jeden Satzes den Aufschlag zurückzuschla-gen hat, entscheidet, welcher Spieler den Aufschlag zum ersten Punkt in diesem Spielzurückschlägt. Genauso entscheidet das gegnerische Doppelpaar vor Beginn deszweiten Spiels, welcher Spieler den Aufschlag zum ersten Punkt dieses Spiels zurück-schlägt. Der Partner desjenigen Spielers, der für den ersten Punkt des Spiels Rück-schläger war, wird für den zweiten Punkt Rückschläger; dieser Wechsel muss bis zurBeendigung des Spiels und des Satzes beibehalten werden.Nachdem der Rückschläger den Ball zurückgeschlagen hat, darf jeder der Spieler ineinem Doppelpaar den Ball schlagen.Fall 1: Darf ein Spieler eines Doppelpaares allein gegen das gegnerische Doppelpaar

spielen?Entscheidung: Nein.

Regel 16: AufschlagUnmittelbar vor Beginn der Aufschlagbewegung muss der Aufschläger mit beidenFüßen in Ruhestellung hinter der Grundlinie (d. h. weiter vom Netz entfernt als diese)und innerhalb der gedachten Verlängerungen des Mittelzeichens und der Seitenliniestehen.Der Aufschläger hat dann den Ball mit der Hand in eine beliebige Richtung zu werfenund den Ball mit dem Schläger zu schlagen, bevor dieser den Boden berührt. Die Auf-schlagbewegung ist in dem Augenblick beendet, in dem der Schläger des Spielers denBall trifft oder verfehlt. Ein Spieler, der nur einen Arm benutzen kann, darf den Schlä-ger benutzen, um den Ball aufzuwerfen.

Regel 17: Ausführung des AufschlagsBei der Ausführung des Aufschlags in einem Standard-Spiel hat der Aufschlägerabwechselnd hinter den Hälften des Spielfeldes zu stehen, beginnend in jedem Spielhinter der rechten Hälfte des Spielfeldes.In einem Tie-Break-Spiel wird der Aufschlag abwechselnd hinter den beiden Hälftendes Spielfeldes ausgeführt, wobei der erste Aufschlag hinter der rechten Hälfte desSpielfeldes erfolgen muss.Der aufgeschlagene Ball muss das Netz überfliegen und das schräg gegenüberliegen-de Aufschlagfeld treffen, bevor der Rückschläger den Ball zurückschlägt.

81Tennisregeln der ITF

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Regel 18: FußfehlerWährend der Aufschlagbewegung, darf der Aufschläger nicht:

a. seine Stellung durch Gehen oder Laufen verändern, wobei geringfügige Bewe-gungen der Füße erlaubt sind,

b. die Grundlinie oder das Spielfeld mit einem Fuß berühren,c. die Fläche außerhalb der gedachten Verlängerung der Seitenlinie mit einem Fuß

berühren,d. die gedachte Verlängerung des Mittelzeichens mit einem Fuß berühren.

Verstößt der Aufschläger gegen diese Regel, gilt dies als »Fußfehler«.Fall 1: Darf der Aufschläger in einem Einzelspiel beim Aufschlag hinter dem Teil der

Grundlinie zwischen der Seitenlinie des Einzel- und der Seitenlinie des Doppel-spielfeldes stehen?Entscheidung: Nein.

Fall 2: Darf der Aufschläger während der Aufschlagbewegung mit einem Fuß oder mitbeiden Füßen nicht den Boden berühren?Entscheidung: Ja.

Regel 19: AufschlagfehlerEs ist ein Aufschlagfehler, wenn:

a. der Aufschläger gegen die Regeln 16, 17 oder 18 verstößt; oderb. der Aufschläger beim Versuch den Ball zu schlagen, diesen verfehlt; oderc. der aufgeschlagene Ball eine ständige Einrichtung, Einzelstütze oder Netzpfo-

sten berührt, bevor dieser den Boden berührt; oderd. der aufgeschlagene Ball den Aufschläger oder den Partner des Aufschlägers

oder irgendetwas, was der Aufschläger oder der Partner des Aufschlägers ansich trägt oder hält, berührt.

Fall 1: Nachdem ein Spieler den Ball zum Aufschlag hochgeworfen hat, entscheidet ersich, den Ball nicht zu schlagen und fängt ihn stattdessen auf. Ist dies ein Auf-schlagfehler?Entscheidung: Nein. Ein Spieler, der den Ball wirft und sich dann entscheidet,ihn nicht zu schlagen, darf den Ball mit der Hand oder mit dem Schläger fangenoder den Ball aufspringen lassen.

Fall 2: In einem Einzelspiel, das auf einem Spielfeld mit Netzpfosten und Einzelstützenausgetragen wird, trifft der aufgeschlagene Ball eine Einzelstütze und dann dasrichtige Aufschlagfeld. Ist dies ein Aufschlagfehler?Entscheidung: Ja.

Regel 20: Zweiter AufschlagIst der erste Aufschlag ein Fehler, hat der Aufschläger hinter derselben Hälfte desSpielfeldes, hinter der der Fehler aufgeschlagen wurde, ohne Verzögerung erneut auf-zuschlagen, es sei denn, der Aufschlag erfolgte hinter der falschen Hälfte.

Regel 21: SpielbereitschaftDer Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist. Jedochhat der Rückschläger in einem angemessenen Tempo des Aufschlägers zu spielen undinnerhalb einer angemessenen Zeit, in der der Aufschläger spielbereit ist, zum Rück-schlag bereit zu sein.

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Ein Rückschläger, der versucht, den aufgeschlagenen Ball zurückzuschlagen, gilt alsspielbereit. Wird aber angezeigt, dass der Rückschläger nicht bereit ist, darf ein Auf-schlag nicht als Fehler gewertet werden.

Regel 22: Wiederholung des AufschlagsDer Aufschlag ist zu wiederholen, wenn:

a. der aufgeschlagene Ball das Netz, den Netzhalter oder die Netzeinfassungberührt und anderweitig gut ist; oder, nachdem er das Netz, den Netzhalter oderdie Netzeinfassung berührt hat, den Rückschläger oder den Partner des Rück-schlägers oder irgendetwas, was sie an sich tragen oder halten, trifft, bevor die-ser den Boden berührt; oder:

b. der Ball aufgeschlagen wird, obgleich der Rückschläger nicht spielbereit ist.Im Fall eines zu wiederholenden Aufschlags zählt dieser Aufschlag nicht, und der Auf-schläger hat erneut aufzuschlagen; doch wird durch einen zu wiederholenden Auf-schlag ein vorheriger Fehler nicht aufgehoben.Zusätzliche zugelassene alternative Zählweisen sind in Anhang V aufgeführt.

Regel 23: WiederholungenIn allen Fällen, in denen auf Wiederholung entschieden wurde, ausgenommen die Ent-scheidung auf Wiederholung eines zweiten Aufschlags, ist der ganze Punkt zu wieder-holen.Fall 1: Während ein Ball im Spiel ist, rollt ein anderer Ball auf das Spielfeld. Es wird auf

Wiederholung entschieden. Der Aufschläger hat zuvor einen Fehler aufgeschla-gen. Hat der Aufschläger nun Anspruch auf einen ersten Aufschlag oder einenzweiten Aufschlag?Entscheidung: Ersten Aufschlag. Der ganze Punkt ist zu wiederholen.

Regel 24: PunktverlustEin Punkt ist verloren, wenn:

a. der Spieler zwei aufeinander folgende Aufschlagfehler macht; oderb. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball nicht zurückschlägt, bevor dieser zwei-

mal hintereinander aufspringt; oderc. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball so zurückschlägt, dass dieser den

Boden oder, bevor er den Boden berührt, einen Gegenstand außerhalb des rich-tigen Spielfeldes trifft; oder

d. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball so zurückschlägt, dass dieser eineständige Einrichtung trifft, bevor er aufspringt; oder

e. der Rückschläger den Aufschlag annimmt, bevor der Ball den Boden berührt.f. der Spieler den im Spiel befindlichen Ball absichtlich auf dem Schläger trägt oder

fängt oder mit dem Schläger absichtlich mehr als einmal berührt; oderg. der Spieler oder der Schläger, unabhängig davon, ob dieser sich in der Hand des

Spielers befindet oder nicht, oder irgendetwas, was der Spieler an sich trägt oderhält, das Netz, die Netzpfosten bzw. Einzelstützen, das Seil oder Metallkabel, denNetzhalter, die Netzeinfassung oder das Spielfeld des Gegners zu irgendeinemZeitpunkt berührt, während der Ball im Spiel ist; oder

h. der Spieler den Ball schlägt, bevor dieser das Netz überflogen hat; oderi. der im Spiel befindliche Ball den Spieler oder irgendetwas, was der Spieler an

sich trägt oder hält, berührt, mit Ausnahme des Schlägers; oder

83Tennisregeln der ITF

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j. der im Spiel befindliche Ball den Schläger berührt, ohne dass der Spieler diesenhält; oder

k. der Spieler absichtlich und wesentlich die Form des Schlägers verändert, wäh-rend der Ball im Spiel ist; oder

l. im Doppel beide Spieler den Ball beim Schlagen berühren.Fall 1: Nachdem der Aufschläger einen ersten Aufschlag ausgeführt hat, fällt der

Schläger aus seiner Hand und berührt das Netz, bevor der Ball aufspringt. Istdies ein Aufschlagfehler oder verliert der Aufschläger den Punkt?Entscheidung: Der Aufschläger verliert den Punkt, weil der Schläger das Netzberührt, während der Ball im Spiel ist.

Fall 2: Nachdem der Aufschläger einen ersten Aufschlag ausgeführt hat, fällt derSchläger aus seiner Hand und berührt das Netz, nachdem der Ball außerhalbdes richtigen Spielfeldes aufgesprungen ist. Ist dies ein Aufschlagfehler oderverliert der Aufschläger den Punkt?Entscheidung: Dies ist ein Aufschlagfehler, weil der Schläger das Netz berührthat, nachdem der Ball nicht mehr im Spiel war.

Fall 3: In einem Doppelspiel berührt der Partner des Rückschlägers das Netz, bevorder aufgeschlagene Ball den Boden außerhalb des richtigen Aufschlagfeldesberührt. Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Das rückschlagende Doppelpaar verliert den Punkt, weil derPartner des Rückschlägers das Netz berührt hat, während der Ball im Spiel war.

Fall 4: Verliert ein Spieler den Punkt, wenn er die gedachte Linie in der Verlängerungdes Netzes überquert, bevor oder nachdem der Ball geschlagen wurde?Entscheidung: In keinem der beiden Fälle verliert der Spieler den Punkt, vor-ausgesetzt, dass der Spieler das Spielfeld des Gegners nicht berührt.

Fall 5: Darf ein Spieler über das Netz auf das Spielfeld des Gegners springen, wäh-rend der Ball im Spiel ist?Entscheidung: Nein. Der Spieler verliert den Punkt.

Fall 6: Ein Spieler wirft den Schläger nach dem im Spiel befindlichen Ball. Sowohl derSchläger als auch der Ball landen im gegnerischen Spielfeld und der/die Geg-ner kann/können den Ball nicht erreichen. Welcher Spieler gewinnt den Punkt?Entscheidung: Der Spieler, der den Schläger nach dem Ball geworfen hat, ver-liert den Punkt.

Fall 7: Ein aufgeschlagener Ball trifft den Rückschläger oder im Doppel den Partner desRückschlägers, bevor er den Boden berührt. Welcher Spieler gewinnt den Punkt?Entscheidung: Der Aufschläger gewinnt den Punkt, es sei denn es handelt sichum einen zu wiederholenden Aufschlag.

Fall 8: Ein außerhalb des Spielfeldes stehender Spieler, schlägt den Ball oder fängt ihn,bevor dieser aufspringt und beansprucht den Punkt für sich, weil der Ball mitSicherheit ins Aus gegangen wäre. Entscheidung: Der Spieler verliert den Punkt, es sei denn, es ist ein guter Rück-schlag. In diesem Fall wird der Punkt weitergespielt.

Regel 25: Guter RückschlagEin Rückschlag ist gut:

a. wenn der Ball das Netz, die Netzpfosten bzw. Einzelstützen, das Seil oder Metall-kabel, den Netzhalter oder die Netzeinfassung berührt, vorausgesetzt, dass erdiese überfliegt und den Boden innerhalb des richtigen Spielfeldes trifft; ausge-nommen wie in Regel 2 und 25 d vorgeschrieben; oder

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b. wenn der im Spiel befindliche Ball den Boden innerhalb des richtigen Spielfeldesberührt hat und über das Netz zurückspringt oder zurückgeweht wird, der Spie-ler über das Netz reicht und den Ball in das richtige Spielfeld spielt, vorausge-setzt, dass der Spieler nicht gegen Regel 24 verstößt; oder

c. wenn der Ball außerhalb der Netzpfosten bzw. Einzelstützen, entweder oberhalboder unterhalb der Höhe der Netzoberkante zurückgeschlagen wird, auch wenndieser die Netzpfosten bzw. Einzelstützen berührt, vorausgesetzt, dass dieserden Boden im richtigen Spielfeld trifft; ausgenommen wie in Regel 2 und 25 d vor-geschrieben; oder

d. wenn der Ball unterhalb des Seiles oder Metallkabels zwischen der Einzelstützeund dem angrenzenden Netzpfosten hindurch fliegt, ohne das Netz, das Seiloder Metallkabel oder den Netzpfosten zu berühren und den Boden im richtigenSpielfeld berührt, oder

e. wenn der Spieler mit seinem Schläger über das Netz reicht, nachdem er den Ballauf seiner eigenen Seite des Netzes geschlagen hat, und der Ball den Boden imrichtigen Spielfeld trifft; oder

f. wenn der Spieler den im Spiel befindlichen Ball schlägt, der einen anderen imrichtigen Spielfeld liegenden Ball trifft.

Fall 1: Ein Spieler schlägt einen Ball zurück, der dann eine Einzelstütze trifft und aufdem Boden im richtigen Spielfeld aufspringt. Ist der Rückschlag gut?Entscheidung: Ja. Handelt es sich jedoch um einen aufgeschlagenen Ball, derdie Einzelstütze trifft, ist es ein Aufschlagfehler.

Fall 2: Ein im Spiel befindlicher Ball trifft einen anderen Ball, der im richtigen Spielfeldliegt. Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Das Spiel wird fortgesetzt. Ist jedoch unklar, ob tatsächlich derim Spiel befindliche Ball zurückgeschlagen wurde, ist auf Wiederholung zu ent-scheiden.

Regel 26: BehinderungWird ein Spieler beim Spielen eines Punktes durch eine absichtliche Handlung desGegners/der Gegner behindert, gewinnt der Spieler den Punkt.Jedoch ist der Punkt zu wiederholen, wenn ein Spieler beim Spielen eines Punktesdurch eine entweder unabsichtliche Handlung des Gegners/der Gegner oder etwasaußerhalb seiner eigenen Kontrolle liegendes (mit Ausnahme einer ständigen Einrich-tung) behindert wird.Fall 1: Ist ein unabsichtlicher Doppelschlag eine Behinderung?

Entscheidung: Nein. Siehe auch Regel 24 f.Fall 2: Ein Spieler behauptet, zu spielen aufgehört zu haben, weil er dachte, dass sein/

seine Gegner behindert wurde/wurden. Ist dies eine Behinderung?Entscheidung: Nein, der Spieler verliert den Punkt.

Fall 3: Ein im Spiel befindlicher Ball trifft einen über das Spielfeld fliegenden Vogel. Istdies eine Behinderung?Entscheidung: Ja, der Punkt ist zu wiederholen.

Fall 4: Während eines Punktes behindert ein Ball oder ein anderer Gegenstand, derzu Beginn des Punktes auf der Seite des Netzes des Spielers lag, den Spieler.Ist dies eine Behinderung?Entscheidung: Nein.

Fall 5: Wo dürfen im Doppel der Partner des Aufschlägers und der Partner des Rück-schlägers stehen?

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Entscheidung: Der Partner des Aufschlägers und der Partner des Rückschlä-gers dürfen jede Position auf ihrer eigenen Seite des Netzes, innerhalb oderaußerhalb des Spielfeldes einnehmen. Ruft jedoch ein Spieler eine Behinde-rung für den/die Gegner hervor, ist die Regel »Behinderung« anzuwenden.

Regel 27: Berichtigung von IrrtümernGrundsätzlich gilt: Wird ein Irrtum bezüglich der Tennisregeln der ITF entdeckt, bleibenalle vorher gespielten Punkte bestehen. Entdeckte Irrtümer sind wie folgt zu berichtigen:

a. Schlägt während eines Standard-Spiels oder eines Tie-Break-Spiels ein Spielerhinter der falschen Hälfte des Spielfeldes auf, ist dies zu berichtigen, sobald derIrrtum entdeckt wird und der Aufschläger hat hinter der gemäß des Punktstandesrichtigen Hälfte des Spielfeldes aufzuschlagen. Ein vor der Entdeckung des Irr-tums begangener Aufschlagfehler wird gewertet.

b. Befinden sich die Spieler während eines Standard-Spiels oder eines Tie-Break-Spiels auf den falschen Seiten des Spielfeldes, ist der Irrtum, sobald er entdecktwird, zu berichtigen und der Aufschläger hat von der gemäß des Spielstands rich-tigen Seite des Spielfeldes aufzuschlagen.

c. Schlägt ein Spieler während eines Standard-Spiels auf, ohne an der Reihe zusein, hat der Spieler, der ursprünglich hätte aufschlagen sollen, aufzuschlagen,sobald der Irrtum entdeckt wird. Wurde jedoch ein Spiel beendet, bevor der Irr-tum entdeckt wurde, bleibt die geänderte Reihenfolge beim Aufschlag bestehen.In diesem Fall erfolgt der Ballwechsel ein Spiel später als der ursprünglich fest-gelegte Wechsel der Bälle.Ein vor der Entdeckung des Irrtums vom Gegner/von den Gegnern begangenerAufschlagfehler wird nicht gewertet.Schlägt im Doppel der Partner eines Doppelpaars auf, der nicht an der Reihe ist,wird ein vor der Entdeckung des Irrtums begangener Aufschlagfehler gewertet.

d. Schlägt ein Spieler während eines Tie-Break-Spiels auf, ohne an der Reihe zusein, und der Irrtum wird entdeckt, nachdem eine gerade Anzahl von Punktengespielt worden ist, wird der Irrtum sofort berichtigt. Wird der Irrtum entdeckt,nachdem eine ungerade Anzahl von Punkten gespielt worden ist, bleibt die geän-derte Reihenfolge beim Aufschlag bestehen.Schlägt im Doppel der Partner eines Doppelpaars auf, der nicht an der Reihe ist,wird ein vor der Entdeckung des Irrtums begangener Aufschlagfehler gewertet.

e. Kommt es während eines Standard-Spiels oder eines Tie-Break-Spiels im Doppelzu einem Irrtum in der Reihenfolge beim Rückschlag, bleibt diese geänderte Rei-henfolge bestehen bis zur Beendigung des Spiels, in dem der Irrtum entdecktwurde. Für das nächste Spiel in diesem Satz, in dem sie Rückschläger sind, habendie Partner die ursprüngliche Reihenfolge beim Rückschlag wieder aufzunehmen.

f. Wird beim Spielstand von 6 beide irrtümlich ein Tie-Break-Spiel begonnen,obgleich zuvor vereinbart wurde, dass der Satz ein »Vorteil-Satz« sein soll, istder Irrtum sofort zu berichtigen, wenn nur ein Punkt gespielt worden ist. Wird derIrrtum entdeckt, nachdem der zweite Punkt bereits gespielt wird, ist der Satz als»Tie-Break-Satz« fortzusetzen.

g. Wird beim Spielstand von 6 beide irrtümlich ein Standard-Spiel begonnen,obgleich zuvor vereinbart wurde, dass der Satz ein »Tie-Break-Satz« sein soll, istder Irrtum sofort zu berichtigen, wenn nur ein Punkt gespielt worden ist. Wird der

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Irrtum entdeckt, nachdem der zweite Punkt bereits gespielt wird, ist der Satz biszum Spielstand von 8 beide (oder einer höheren geraden Zahl) als »Vorteil-Satz«fortzusetzen und dann ein Tie-Break-Spiel zu spielen.

h. Wird irrtümlich ein »Vorteil-Satz« oder ein »Tie-Break-Satz« begonnen, obgleichzuvor vereinbart wurde, dass der letzte Satz ein entscheidender Match-Tie-Breaksein soll, ist der Irrtum sofort zu berichtigen, wenn nur ein Punkt gespielt wordenist. Wird der Irrtum entdeckt, nachdem der zweite Punkt bereits gespielt wurde,wird der Satz fortgesetzt bis entweder ein Spieler/Doppelpaar drei Spiele (undsomit den Satz) gewonnen hat oder bis der Spielstand von 2 beide erreicht ist.Dann ist ein entscheidender Match-Tie-Break zu spielen. Wird der Irrtum jedocherst entdeckt, nachdem der zweite Punkt des fünften Spiels begonnen wurde,wird der Satz als »Tie-Break-Satz« fortgesetzt (siehe Anhang V).

i. Wurden die Bälle nicht in der richtigen Reihenfolge gewechselt, ist der Irrtum zuberichtigen, wenn der Spieler/das Doppelpaar, der/das mit neuen Bällen hätteaufschlagen sollen, wieder an der Reihe ist, für ein neues Spiel aufzuschlagen.Danach sind die Bälle so zu wechseln, dass die Anzahl der Spiele zwischen denWechseln der Bälle der ursprünglich festgelegten Anzahl entspricht.Die Bälle dürfen nicht während eines Spiels gewechselt werden.

Regel 28: Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)

Die Verantwortlichkeiten der in Wettspielen eingesetzten Offiziellen sind in Anhang VIdargelegt.

Regel 29: Kontinuierliches SpielGrundsätzlich gilt, dass das Spiel ab dem Zeitpunkt des Wettspielbeginns (nachdemder erste Aufschlag des Wettspiels ins Spiel gebracht wurde) bis zur Beendigung desWettspiels nicht unterbrochen werden darf.

a. Zwischen den Punkten sind höchstens zwanzig (20) Sekunden erlaubt. Wech-seln die Spieler am Ende eines Spiels die Seiten, sind höchstens neunzig (90)Sekunden erlaubt. Jedoch nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und wäh-rend eines Tie-Break-Spiels, darf das Spiel nicht unterbrochen werden und dieSpieler wechseln die Seiten ohne Pause.Nach Beendigung eines jeden Satzes gibt es eine Satzpause von höchstens ein-hundertundzwanzig (120) Sekunden.Die maximal zulässige Zeit beginnt ab dem Augenblick, in dem ein Punkt ent-schieden ist, bis der erste Aufschlag zum nächsten Punkt erfolgt ist.Veranstalter von professionellen Circuits können bei der ITF eine Genehmigungauf Verlängerung der neunzig (90) Sekunden, die beim Seitenwechsel der Spie-ler nach Beendigung eines Spiels und der einhundertundzwanzig (120) Sekun-den, die bei einer Satzpause erlaubt sind, beantragen.

b. Wenn aus Gründen, die außerhalb des Einflusses eines Spielers liegen, dessenKleidung, Schuhwerk oder notwendige Ausrüstung (mit Ausnahme des Schlä-gers) kaputt geht oder ausgewechselt werden muss, kann dem Spieler eineangemessene zusätzliche Zeit gewährt werden, um das Problem zu beheben.

c. Es ist keine zusätzliche Zeit zu gewähren, um dem Spieler zu erlauben, sich zuerholen. Jedoch kann einem Spieler mit behandelbaren medizinischen Beschwer-den eine Behandlungspause von drei Minuten für die Behandlung dieser medi-

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zinischen Beschwerden gewährt werden. Auch eine begrenzte Anzahl von Toilet-ten-/Kleiderwechselpausen kann gewährt werden, wenn dies vor Beginn der Ver-anstaltung bekannt gegeben wurde.

d. Veranstalter können eine Erholungspause von höchstens zehn (10) Minutengewähren, wenn dies vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wurde.Diese Erholungspause kann nach dem 3. Satz in einem Wettspiel über dreiGewinnsätze oder nach dem 2. Satz in einem Wettspiel über zwei Gewinnsätzegenommen werden.

e. Die Einschlagzeit darf höchstens fünf (5) Minuten betragen, es sei denn, durchdie Veranstalter wird anderweitig entschieden.

Regel 30: BeratungAls Beratung wird jede Art und jede Form der Kommunikation, Ratschlag oder Anwei-sung an einen Spieler erachtet.In Mannschaftswettkämpfen, bei denen ein Mannschaftsführer auf dem Platz sitzt,kann der Mannschaftsführer den/die Spieler während einer Satzpause und beim Sei-tenwechsel der Spieler am Ende eines Spiels beraten, jedoch nicht beim Seitenwech-sel der Spieler nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und nicht während eines Tie-Break-Spiels.In allen anderen Wettspielen ist Beratung des Spielers/der Spieler nicht erlaubt.Fall 1: Darf ein Spieler beraten werden, wenn die Beratung in unauffälliger Weise

durch Zeichen erfolgt?Entscheidung: Nein.

Fall 2: Ist es einem Spieler gestattet, beraten zu werden, wenn das Spiel unterbrochen ist?Entscheidung: Ja

Fall 3: Ist es einem Spieler gestattet, während des Spiels auf dem Platz beraten zuwerden?Entscheidung:Die genehmigende Institution kann bei der ITF beantragen, dass die Beratungvon Spielern auf dem Platz erlaubt ist. In Wettkämpfen, bei denen die Beratungauf dem Platz gestattet ist, dürfen ausgewiesene Trainer den Platz betreten undihren Spieler unter den von der genehmigenden Institution gestatteten Bedin-gungen beraten.

Regel 31: Technik für Spieler-AnalysenDie Technik für Spieler-Analysen, die zum Spielen gemäß den ITF-Tennisregeln geneh-migt sind, müssen die Bestimmungen des Abschnitts III erfüllen.Die ITF soll die Frage beantworten, ob eine solche Ausstattung genehmigt oder nichtgenehmigt wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder aufAntrag von jedem Beteiligten sowohl von jedem Spieler als auch von Herstellern, Natio-nalem Verband oder deren Mitglieder, die ein nachvollziehbares, diesbezügliches Inter-esse haben, getroffen werden. Solche Entscheidungen und Anträge sollen im Einklangmit geeigneten Prüfverfahren und Anhörungen der ITF erfolgen.

88 Tennisregeln der ITF

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Regeln für RollstuhltennisRollstuhltennis folgt den ITF Tennisregeln mit folgenden Ausnahmen:

a) Die Zwei-Aufsprung-RegelDer Rollstuhltennisspieler darf den Ball zweimal aufkommen lassen. Der Spielermuss den Ball zurückspielen, bevor er den Boden ein drittes Mal berührt. Der zwei-te Aufprall kann entweder inner- oder außerhalb des Spielfeldes sein.

b) Der RollstuhlDer Rollstuhl wird als ein Teil des Körpers betrachtet und alle anwendbaren Regeln,die für den Körper des Spielers gelten, gelten auch für den Rollstuhl.

c) Der AufschlagDer Aufschlag soll auf folgende Weise ablaufen: i. Unmittelbar vor Beginn des Aufschlags sollte der Aufschläger in einer festen

Position sein. Dem Aufschläger soll es dann erlaubt sein, einen Anschub bevorder Ball geschlagen wird, auszuführen.

ii. Der Aufschläger soll bei der Anfuhr zum Aufschlag keine Berührung mit keinemRad mit irgendeinem Bereich haben, außer den hinter der Grundlinie innerhalbder gedachten Linien von Mitte bis zu den Seitenlinie.

iii. Wenn herkömmliche Methoden beim Aufschlag für einen querschnittsgelähmtenSpieler unmöglich sind, können der Spieler oder eine andere Person den Ball fürsolch einen Spieler fallen lassen. Allerdings muss diese Methode das ganzeSpiel durchweg verwendet werden.

d) PunktverlustEin Spieler verliert einen Punkt wenn:i. Er es verpasst den Ball zurückzuspielen, bevor dieser den Boden das dritte Mal

berührt hat.ii. Zu Regel f). Er irgendeinen Teil seiner Füße oder die unteren Extremitäten* als

Bremse oder zum Stabilisieren, während er auf einen Aufschlag wartet, den Ballschlägt, drehend oder stoppend gegen den Boden oder gegen ein Rad, währendder Ball im Spiel ist, benutzt.

iii. Es ihm nicht gelingt, mit einer Gesäßhälfte in Kontakt mit dem Rollstuhlsitz zubleiben, während er den Ball berührt.

e) Der RollstuhlWo Rollstühle eingesetzt werden, müssen sie den folgenden Regeln/Spezifikationenentsprechen:i. Der Rollstuhl kann aus jedem Material bestehen, sofern das Material nicht re-

flektiert und für den Gegner kein Hindernis darstellt.ii. Die Rollstühle dürfen nur einen einzigen Greifring haben. Keine Änderungen an

dem Rollstuhl sind erlaubt, die dem Spieler einen mechanischen Vorteil bringen,wie ein Hebel oder Getriebe. Während des normalen Spiels dürfen die Räderkeine dauerhaften Spuren oder andere, die Spieloberfläche schädigende Markie-rungen, verursachen.

89Tennisregeln der ITF

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iii. Bezogen auf die Regel E (V), dürfen Spieler nur die Räder (inklusive des Greif-rings) verwenden, um den Rollstuhl voranzutreiben. Keine Lenkung, Bremsung,Getriebe oder sonstige Vorrichtungen, die den Betrieb des Rollstuhls unterstüt-zen könnten, inklusive Energiespeichersysteme, sind erlaubt.

iiii. Die Höhe des Sitzes (inklusive des Kissens) muss festgelegt werden und dasGesäß der Spieler muss während des Spiels in Kontakt mit dem Sitz bleiben.Ein Gurt kann verwendet werden um den Spieler an dem Rollstuhl zu sichern.

iiiii. Spieler, die den Anforderungen der Regel 4.5 der ITF Klassifizierung entspre-chen, dürfen einen Rollstuhl mit Elektromotor(en) verwenden (ein »E-Roll-stuhl«). E-Rollstühle dürfen 15 km/h. nicht überschreiten und nur durch denSpieler selbst gesteuert werden.

iiiiii. Anträge für Änderungen am Rollstuhl aus medizinischen Gründen könnengestellt werden. All diese Anträge müssen bei der ITF Sportwissenschaft &Medizinischen Kommission mindestens 60 Tage vor dem vorgesehenen Ge-brauch eingereicht werden. Eine ablehnende Entscheidung kann unter den inAnhang A der ITF Rollstuhl-Tennis-Regeln angefochten werden.

f) Den Stuhl mit dem Fuß vorantreibeni. Sofern ein Spieler zu wenig Raum zur Verfügung hat, um per Rad voranzutrei-

ben, darf er den Rollstuhl mit einem Fuß vorantreiben.ii. Selbst in Übereinstimmung mit Regel f) i., nach der dem Spieler erlaubt ist, den

Rollstuhl mit einem Fuß voranzutreiben, darf kein Teil des Fußes des Spielersden Boden berühren:– während der Vorwärtsbewegung des Schwungs bis zum Treffen des Balles;– von der Einleitung der Schlagbewegung bis hin zum Treffen des Balles.

iii. Ein Spieler, der diese Regeln verletzt, verliert den Punkt.

g) Rollstuhl/NichtbehindertentennisWenn ein Rollstuhltennisspieler mit oder gegen einen nichtbehinderten Spieler imEinzel oder Doppel spielt, sollen die Regeln des Rollstuhltennis für den Rollstuhl-spieler gelten und die Tennisregeln der nichtbehinderte Spieler für nichtbehinderteSpieler. In diesem Fall ist es dem Rollstuhltennisspieler erlaubt, den Ball zweimalaufspringen zu lassen, während der nichtbehinderte Spieler den Ball nur einmal auf-springen lassen darf.

* Anmerkung: Die Definition von unteren Extremitäten lautet: die unteren Gliedmaßen inklusive der Gesäß-hälften, der Hüften, Oberschenkel, Beine, Fußgelenke und Füße.

90 Tennisregeln der ITF

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Anhang I: Bälle

a. Die äußere Hülle des Balles muss gleichförmig und nahtlos mit Ausnahme derSchaumstoffbälle der Kategorie 3 (rot) sein.

b. Der Ball muss einer der spezifizierten Typen gemäß der folgenden Tabelle oder derunter Buchstabe d. aufgeführten Tabelle entsprechen.

Balltyp 1 Balltyp 2 Balltyp 3 Höhe über NN3)

(schnell) (mittel)1) (langsam) 2)

Gewicht (Masse) 56 – 59,4 g 56 – 59,4 g 56 – 59,4 g 56 – 59,4 g

Größe 6,54 – 6,86 cm 6,54 – 6,86 cm 7,00 – 7,30 cm 6,54 – 6,86 cm

Sprunghöhe 138 – 151 cm 135 – 147 cm 135 – 147 cm 122 – 135 cm

Verformung4) 0,56 – 0,74 cm 0,56 – 0,74 cm 0,56 – 0,74 cm 0,56 – 0,74 cm

Rückverformung4) 0,74 – 1,08 cm 0,80 – 1,08 cm 0,80 – 1,08 cm 0,80 – 1,08 cm

Farbe weiß oder gelb weiß oder gelb weiß oder gelb weiß oder gelb

1) Bei diesem Balltyp kann es sich entweder um einen Druckball oder einen drucklosen Ball handeln. Derdrucklose Ball muss einen Innendruck von nicht mehr als 1 psi (7 kPa) haben und kann für das Spielen ineiner Höhe von 1.219 m ü. d. M. benutzt werden, wobei dieser 60 Tage oder mehr in der Höhe des entspre-chenden Turniers den klimatischen Verhältnissen angepasst worden sein muss.

2) Auch dieser Balltyp ist für das Spielen in einer Höhe von 1.219 m ü. d. M. empfohlen.3) Bei diesem Balltyp handelt es sich um einen Druckball, der ausschließlich für das Spielen in einer Höhe

von 1.219 m ü. d. M. zugelassen ist.4) Die Verformung muss das Durchschnittsergebnis von drei einzelnen Messungen über drei Achsen des Bal-

les sein, wobei zwei einzelne Messungen nicht mehr als 0,76 mm voneinander abweichen dürfen.

c. Ergänzend müssen sämtliche Balltypen gemäß Buchstabe b. die Voraussetzungenfür Haltbarkeit laut folgender Tabelle erfüllen:

Masse Sprunghöhe Verformung Rückverformung(Gewicht)

Maximale 0,4 g 4 cm 0,08 cm 0,10 cmAbweichung1)

1) Die größte zugelassene Abweichung in den spezifizierten Eigenschaften resultieren aus dem Haltbarkeits-tests wie in der aktuellen Version der »ITF Approved Tennis Balls & Classified Court Surfaces« beschrieben.Der Haltbarkeitstest erfolgt unter Laborbedingungen, die den Effekt von neun gespielten Punkten simulieren.

d. Nur die in der folgenden Tabelle spezifizierten Balltypen können bei Wettkämpfen U10 (10 Jahre und jünger) benutzt werden:

Kategorie 3 Kategorie 3 Kategorie 2 Kategorie 1(ROT) (ROT) (ORANGE) (GRÜN)

SCHAUMSTOFF STANDARD STANDARD STANDARD

Masse (Gewicht) 25,0 – 43,0 g 36,0 – 46,9 g 36,0 – 46,9 g 47,0 – 51,5 g

Größe 8,0 – 9,0 cm 7,0 – 8,0 cm 6,0 – 6,86 cm 6,3 – 6,86 cm

Sprunghöhe 85 – 105 cm 85 – 105 cm 102 – 115 cm 118 – 132 cm

Verformung – – 1,40–1,65 cm 0,80-1,05 cm

Farbe jede rot und gelb orange und gelb gelb mit einemoder gelb mit oder gelb mit grünen Punktroten Punkten orangen Punkten

91Tennisregeln der ITF

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1) Die Verformung soll der Durchschnitt einer einzelnen Messung entlang jeder von drei Senkrechtachsensein. Es gibt kein Limit in der Differenz zwischen den einzelnen Messungen der Verformung. Es gibt keineSpezifizierung für die Rückverformung.

2) Sämtliche Farbpunkte sollen in Farbe und Platzierung angemessen sein.

e. Alle Tests betreffend Sprunghöhe, Masse, Größe und Verformung sollen entspre-chend den Vorschriften durchgeführt werden, wie sie in der aktuellen Ausgabe derITF Approved Tennis Balls & Classified Court Surfaces niederlegt sind.

Klassifizierung der PlatzbelagsschnelligkeitDie angewandte ITF Testmethode für die Bestimmung der Schnelligkeit eines Platzbe-lages ist die Testmethode ITF CS 01/02 (ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit) wie inder ITF Informationsschrift mit dem Titel »Eine Ausgangs-ITF-Studie über die Leis-tungsstandards für Tennisplatzbeläge« dargelegt.Platzbeläge mit einer ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit zwischen 0 und 29 sindals zur Kategorie 1 (langsame Platzbeläge) gehörig einzustufen. Beispiele für Platzbe-lagtypen, die dieser Einstufung entsprechen, sind die meisten Sandplätze und andereArten von ungebundenen mineralischen Belägen.Platzbeläge mit einer ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit zwischen 30 und 34 sindals zur Kategorie 2 (mittellangsame Platzbeläge), Platzbeläge mit einer ITF-Einstufungzwischen 35 und 39 sind als zur Kategorie 3 gehörig einzustufen (mittlere Platzbeläge).Beispiele für Platzbeläge dieser Einstufungen sind die meisten Hartplätze mit verschie-denen acrylartigen Belägen und einige Textilbeläge.Platzbeläge mit einer ITF-Einstufung der Belagsschnelligkeit zwischen 40 und 44 sindals zur Kategorie 4 (mittelschnelle Platzbeläge), Platzbeläge mit einer Einstufung ab 45sind als zur Kategorie 5 gehörig einzustufen (schnelle Platzbeläge). Beispiele für Platz-beläge dieser Einstufungen sind die meisten Naturrasen-, Kunstrasen- und einige Tex-tilbeläge.Fall 1: Welche Ballart sollte auf welchem Platzbelag benutzt werden?

Entscheidung: Drei verschiedene Ballarten sind für das Spielen nach den Tennis-regeln der ITF zugelassen, jedoch:a. Ballart 1 (schnelle Beschleunigung) ist für das Spiel auf langsamen Platzbe-

lägen bestimmt.b. Ballart 2 (mittelschnelle Beschleunigung) ist für das Spiel auf mittellangsa-

men, mittleren und mittelschnellen Platzbelägen bestimmt.c. Ballart 3 (langsame Beschleunigung) ist für das Spiel auf schnellen Platzbe-

lägen bestimmt.

Anmerkung:Für eine Zweijahres-Periode (2014–2015) können in Ergänzung zu den Balltypengemäß Buchstabe b. Bälle gemäß Buchstabe d. der Kategorie 1 (grün) auf sämtlichenWettkampfebenen benutzt werden bis auf Turniere mit Weltranglistenwertung, DavisCup, Fed Cup, Jungendturniere und Jugend-Mannschaftswettbewerbe, die von der ITFoder deren Mitgliedsverbänden sanktioniert werden, ITF Senior Circuit und Mann-schaftswettbewerbe sowie ITF Rollstuhltennis Circuit und Mannschaftswettbewerbe.Während dieser Versuchsperiode soll jeder Mitgliedsverband das Entscheidungsrechtüber die Verwendung von Bällen der Kategorie 1 (grün) für nationale Wettkämpfe haben.

92 Tennisregeln der ITF

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Anhang II: Schläger

a. Der Schläger besteht aus einem Rahmen und Saiten. Der Rahmen besteht auseinem Griff sowie einen Schlägerkopf und sollte ebenso einen Schlägerschaftumfassen. Der Schlägerkopf ist definiert als Schlägerteil, an dem die Saiten befe-stigt sind. Der Griff ist definiert als Schlägerteil, welches die Verbindung zum Schlä-gerkopf darstellt und vom Spieler normalerweise festgehalten wird. Der Schläger-schaft, sofern vorhanden, ist der Schlägerteil, der Griff und Schlägerkopf zusam-menführt.

b. Die Schlagfläche wird definiert als Hauptfläche. Diese wird von einem Rahmenumfasst, der von Ösen, durch die die Saiten eingezogen werden, oder Kontaktpunk-ten der Besaitung mit dem Schlägerkopf, welcher Art auch immer besteht. DieSchlagfläche muss flach sein und aus einem Muster sich kreuzender Saiten beste-hen, die abwechselnd unter- und übereinander geführt werden. Das Besaitungsmu-ster muss völlig gleichmäßig sein und insbesondere in der Mitte nicht weniger dichtsein als in irgendeinem anderen Bereich. Der Schläger muss so konstruiert undbesaitet sein, dass die Spieleigenschaften auf beiden Schlagflächen identisch sind.

c. Der Schläger darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge von 73,7 cm und eineGesamtbreite von 31,7 cm nicht überschreiten. Die Schlagfläche darf in der Gesamt-länge 39,4 cm, gemessen parallel zu der Längsachse des Griffs, und in der Gesamt-breite 29,2 cm, nicht überschreiten.

d. Am Schläger, dürfen keine Gegenstände und hervorstehenden Teile angebrachtsein, die die Form des Schlägers wesentlich verändern und es ermöglichen, wäh-rend des Spielens eines Punktes, vorsätzlich eine physikalische Eigenschaft zu ver-ändern, welche die Leistungsfähigkeit des Schlägers während des Spiels beeinflus-sen können.Gegenstände und hervorstehende Teile, die als Technik für Spieler-Analysen, zurLimitierung/Vorbeugung von Saitenverschleiß und Vibration oder zur Ausbalancie-rung des Schlägers benutzt werden, sind erlaubt. Sämtlich erlaubten Objekte, Aus-buchtungen und Gegenstände müssen in angemessener Größe und Platzierung fürderen Verwendung angebracht sein.

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Anhang III: Technik für Spieler-Analysen

Technik für Spieleranalysen sind Vorrichtungen, die eine der folgenden Funktionen hin-sichtlich der Leistungsinformation für Spieler beinhalten: a. Aufnahmenb. Speicherungc. Übertragungd. Analysee. Kommunikation jeder Art und in jeder FormTechnik für Spieler-Analysen können Informationen während eines Spieles aufnehmenund speichern. Diese Informationen können durch den Spielern nur in Verbindung mitden Bestimmungen der Regel 30 genutzt werden.

94 Tennisregeln der ITF

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Anhang IV: Werbung

1. Werbung auf dem Netz ist gestattet, sofern diese auf dem Teil des Netzes ange-bracht ist, welcher sich innerhalb des Bereichs von 0,914 m gemessen von derNetzpfostenmitte befindet und so beschaffen ist, dass sie die Sicht der Spieler oderdie Spielbedingungen nicht beeinträchtigtEine Kennzeichnung (nicht-kommerziell) der genehmigenden Institution ist im unte-ren Teil des Netzes, mindestens 0,51 m gemessen von der Netzoberkante, erlaubt,solange es in seiner Art und Weise die Sicht des Spielers bzw. den Spielbedingun-gen nicht beeinträchtigt.

2. An den hinteren und seitlichen Einzäunungen des Platzes angebrachte Werbungund andere Markierungen oder Materialien sind gestattet, es sei denn sie beein-trächtigen die Sicht der Spieler oder die Spielbedingungen.

3. Auf dem Platzbelag außerhalb der Linien angebrachte Werbung und andere Markie-rungen oder Materialien ist gestattet, es sei denn sie beeinträchtigt die Sicht derSpieler oder die Spielbedingungen.

4. Ungeachtet der vorstehenden Abschnitte (1), (2) und (3) darf jegliche auf dem Netzoder an den hinteren und seitlichen Einzäunungen des Platzes oder auf dem Platz-belag außerhalb der Linien angebrachte Werbung, Markierungen oder Materialien,keine weiße oder gelbe oder andere helle Farben aufweisen, welche die Sicht derSpieler oder die Spielbedingungen beeinträchtigen könnte.

5. Werbung und andere Markierungen oder Materialien auf dem Platzbelag innerhalbder Linien des Platzes sind nicht gestattet.

95Tennisregeln der ITF

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Anhang V: Alternative Verfahrens- und Zählweisen

Zählweise in einem Spiel:»Ohne-Vorteil-Spiel«Diese alternative Zählweise darf angewandt werden.Ein Standard-Spiel wird wie folgt gezählt, wobei der Punktstand des Aufschlägerszuerst genannt wird:

Kein Punkt – »Null«Erster Punkt – »15«Zweiter Punkt – »30«Dritter Punkt – »40«Vierter Punkt – »Spiel«

Haben beide Spieler/Doppelpaare je drei Punkte gewonnen, wird der Punktstand als»Einstand« bezeichnet und ein entscheidender Punkt ist zu spielen. Der/die Rückschlä-ger wählt/wählen, ob er/sie den Aufschlag auf der rechten Hälfte oder auf der linkenHälfte des Spielfeldes annehmen möchte/möchten. Im Doppel dürfen die Spieler desrückschlagenden Doppelpaars die Positionen nicht ändern, um diesen entscheidendenPunkt anzunehmen. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das den entscheidenden Punktgewinnt, gewinnt das »Spiel«.Im Mixed muss der Spieler des gleichen Geschlechts wie der Aufschläger den ent-scheidenden Punkt annehmen. Die Spieler des rückschlagenden Doppelpaars dürfenihre Position für die Annahme des entscheidenden Punkts nicht ändern.

Zählweise in einem Satz:1. »Kurzsätze«

Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst vier Spiele gewonnen hat, gewinnt denSatz, vorausgesetzt, er/es hat einen Vorsprung von zwei Spielen gegenüber demGegner/den Gegnern. Wird der Spielstand von vier beide erreicht, ist ein Tie-Breakzu spielen.

2. Entscheidender Match-Tie-Break bis sieben PunkteBei einem Spielstand von 1:1 Sätzen in einem Wettspiel auf zwei Gewinnsätze oder2:2 Sätzen in einem Wettspiel auf drei Gewinnsätze, ist ein Tie-Break-Spiel zu spie-len, um das Wettspiel zu entscheiden. Dieses Tie-Break-Spiel ersetzt den entschei-denden letzten Satz.Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst sieben Punkte gewonnen hat, gewinntdiesen Match-Tie-Break und das Wettspiel, vorausgesetzt, es besteht ein Vorsprungvon zwei Punkten gegenüber dem Gegner/den Gegnern.

3. Entscheidender Match-Tie-Break bis zehn PunkteBei einem Spielstand von 1:1 Sätzen in einem Wettspiel auf zwei Gewinnsätze oder2:2 Sätzen in einem Wettspiel auf drei Gewinnsätze, ist ein Tie-Break-Spiel zu spie-len, um das Wettspiel zu entscheiden. Dieses Tie-Break-Spiel ersetzt den entschei-denden letzten Satz.Der Spieler/das Doppelpaar, der/das zuerst zehn Punkte gewonnen hat, gewinntdiesen Match-Tie-Break und das Wettspiel, vorausgesetzt, es besteht ein Vorsprungvon zwei Punkten gegenüber dem Gegner/den Gegnern.

Anmerkung: Bei Anwendung des entscheidenden Match-Tie-Breaks als Ersatz desletzten Satzes:

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– wird die ursprüngliche Reihenfolge beim Aufschlag beibehalten (Regeln 4 und 14);– darf im Doppel die Reihenfolge beim Aufschlag und Rückschlag geändert werden,

wie zu Beginn eines jeden Satzes (Regeln 14 und 15);– gibt es vor Beginn des entscheidenden Match-Tie-Breaks eine Satzpause von 120

Sekunden;– sind die Bälle vor Beginn des entscheidenden Match-Tie-Breaks nicht zu wechseln,

auch wenn ein Wechsel anstehen würde.

Wechsel der Spielfeldseiten (Regel 10)In einem Tie-Break-Spiel können die Spielfeldseiten alternativ wie folgt gewechselt wer-den:Während eines Tie-Break-Spiels haben die Spieler nach dem ersten Punkt und danachnach jedem vierten Punkt die Seiten des Spielfeldes zu wechseln.

Wiederholung des Aufschlags (Regel 22)Alternatives Spielen ohne Berücksichtigung der Regel 22 a (Wiederholung des Auf-schlags)Der aufgeschlagene Ball, der das Netz, den Netzhalter oder die Netzeinfassungberührt, wird nicht wiederholt.Diese Regelung ist gemeinhin als »no let rule« bzw. (keine-Wiederholung-Regel)bekannt.

97Tennisregeln der ITF

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Anhang VI: Verantwortlichkeiten der Platz-Offiziellen(Oberschiedsrichter, Schiedsrichter; Linienrichter)

Der Oberschiedsrichter ist die letzte Instanz für alle Regelfragen und seine Entschei-dung ist endgültig.In Wettspielen, für die ein Schiedsrichter eingesetzt ist, ist der Schiedsrichter die letzteInstanz für alle Tatsachenentscheidungen während eines Wettspiels.Die Spieler haben das Recht, den Oberschiedsrichter auf den Platz zu rufen, wenn siemit der Auslegung einer Tennisregel seitens des Schiedsrichters nicht einverstandensind.In Wettspielen, für die Linienrichter und Netzrichter eingesetzt sind, werden alle Ent-scheidungen (einschließlich Fußfehlerentscheidungen) mit Bezug auf die Linie oderdas Netz von ihnen getroffen. Der Schiedsrichter hat das Recht, die Entscheidungeines Linienrichters oder Netzrichters abzuändern, wenn sich der Schiedsrichter sicherist, dass eine eindeutige Fehlentscheidung getroffen worden ist. Wo kein Linienrichteroder Netzrichter eingesetzt ist, ist der Schiedsrichter für jegliche Linienentscheidungen(einschließlich Fußfehler) oder Netz zuständig.Kann ein Linienrichter eine Entscheidung nicht treffen, hat er dies dem Schiedsrichterunverzüglich anzuzeigen, der dann eine Entscheidung zu treffen hat. Kann der Linien-richter eine Entscheidung nicht treffen oder, wenn es keinen Linienrichter gibt und derSchiedsrichter kann eine Entscheidung über eine Tatsachenfrage nicht treffen, ist derPunkt zu wiederholen.Bei Mannschaftswettbewerben, bei denen der Oberschiedsrichter auf dem Platz sitzt,ist der Oberschiedsrichter auch die letzte Instanz für Tatsachenentscheidungen.Hält der Schiedsrichter dies für notwendig oder angemessen, darf er das Spiel jeder-zeit unterbrechen oder verschieben. Der Oberschiedsrichter darf das Spiel wegen derDunkelheit, des Wetters oder schlechter Platzbeschaffenheit ebenfalls unterbrechenoder verschieben. Wird das Spiel wegen Dunkelheit verschoben, ist dies nach Beendi-gung eines Satzes oder nachdem eine gerade Anzahl von Spielen im laufenden Satzgespielt worden ist, vorzunehmen. Nach einer Spielverschiebung gelten der Spielstandund die Aufstellung der Spieler auf dem Platz, wenn das Wettspiel wieder aufgenom-men wird.Wenn ein anerkannter Verhaltenskodex zur Anwendung kommt, hat der Schiedsrichteroder Oberschiedsrichter seine Entscheidungen bezüglich kontinuierlichen Spielensund Beratung nach diesem zu treffen.Fall 1: Der Schiedsrichter spricht dem Aufschläger nach der Abänderung einer Ent-

scheidung einen ersten Aufschlag zu, doch der Rückschläger behauptet, dasses ein zweiter Aufschlag sein müsste, da der Aufschläger bereits einen Auf-schlagfehler begangen hätte. Ist der Oberschiedsrichter zwecks Entscheidungauf den Platz zu rufen?Entscheidung: Ja. Der Schiedsrichter trifft die erste Entscheidung über Regel-fragen (Fragen bezüglich der Anwendung der Regeln auf bestimmte Sachver-halte). Erhebt jedoch ein Spieler Einspruch gegen die Entscheidung desSchiedsrichters, wird der Oberschiedsrichter gerufen, der eine endgültige Ent-scheidung trifft.

Fall 2: Ein Ball wird »Aus« gegeben, doch ein Spieler behauptet, dass der Ball gut war.Ist der Oberschiedsrichter zwecks Entscheidung auf den Platz zu rufen?

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Entscheidung: Nein. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung allerTatfragen (Fragen bezüglich dessen, was während eines bestimmten Vorfallstatsächlich geschehen ist).

Fall 3: Darf ein Schiedsrichter die Entscheidung eines Linienrichters nach Beendigungeines Punktes abändern, wenn, nach Meinung des Schiedsrichters, vorher imPunkt eine eindeutige Fehlentscheidung getroffen worden ist?Entscheidung: Nein. Ein Schiedsrichter darf die Entscheidung eines Linienrich-ters nur unverzüglich, nachdem die eindeutige Fehlentscheidung getroffen wor-den ist, abändern.

Fall 4: Ein Linienrichter gibt den Ball »Aus«; der Spieler behauptet, dass der Ball gutwar. Darf der Schiedsrichter die Entscheidung des Linienrichters abändern?Entscheidung: Nein. Ein Schiedsrichter darf nie eine Entscheidung aufgrundeines Protests oder Ersuchens eines Spielers abändern.

Fall 5: Ein Linienrichter gibt einen Ball »Aus«. Der Schiedsrichter hat nicht eindeutigsehen können, aber denkt, dass der Ball gut war. Darf der Schiedsrichter dieEntscheidung des Linienrichters abändern?Entscheidung: Nein. Der Schiedsrichter darf eine Entscheidung nur dann abän-dern, wenn er sicher ist, dass der Linienrichter eine eindeutige Fehlentschei-dung getroffen hat.

Fall 6: Darf ein Linienrichter seine Entscheidung abändern, nachdem der Schiedsrich-ter den Spielstand bekannt gegeben hat?Entscheidung: Ja. Stellt ein Linienrichter den Fehler fest, ist dieser so bald wiemöglich zu korrigieren, vorausgesetzt, es erfolgt nicht aufgrund des Protestsoder Ersuchens eines Spielers.

Fall 7: Gibt ein Schiedsrichter oder Linienrichter einen Ball »Aus« und korrigiert danndie Entscheidung zu »Guter Ball«: Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Der Schiedsrichter muss entscheiden, ob die ursprüngliche Ent-scheidung »Aus« eine Behinderung für einen der Spieler darstellte. War es eineBehinderung, ist der Punkt zu wiederholen. War es keine Behinderung, gewinntder Spieler, der den Ball geschlagen hat, den Punkt.

Fall 8: Ein Ball wird zurück über das Netz geweht und der Spieler reicht richtigerweiseüber das Netz, um zu versuchen, den Ball zu schlagen. Der/die Gegner hin-dert/hindern den Spieler daran. Was ist die richtige Entscheidung?Entscheidung: Der Schiedsrichter muss entscheiden, ob die Behinderungabsichtlich oder unabsichtlich war, und gewährt entweder dem behindertenSpieler den Punkt oder entscheidet auf Wiederholung des Punktes.

Handlungsanleitungen zu Anhang VI:

Vorgehensweisen zur Überprüfung von Ballabdrücken1. Ballabdrücke können nur auf Sandplätzen überprüft werden.2. Wird von einem Spieler/Team die Überprüfung eines Ballabdrucks gefordert, ist die-

ses nur erlaubt, wenn der Schiedsrichter von seinem Schiedsrichterstuhl aus nichtmit Sicherheit eine Entscheidung treffen kann und es sich um einen Schlag zumPunktgewinn handelt oder ein Spieler/Team den Ballwechsel unterbrochen hat (EinReflexrückschlag ist erlaubt, aber der Spieler/das Team muss danach unverzüglichaufhören weiter zu spielen).

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3. Wenn der Schiedsrichter sich dazu entscheidet, den Ballabdruck zu überprüfen,sollte der Schiedsrichter den Schiedsrichterstuhl verlassen und die Prüfung eigen-ständig vornehmen. Falls der Schiedsrichter nicht weiß, wo der Ballabdruck ist, kannder Linienrichter um Hilfe gebeten werden, um den Ballabdruck zu lokalisieren. DieÜberprüfung des Ballabdrucks selbst hat aber der Schiedsrichter durchzuführen.

4. Die ursprüngliche Entscheidung oder ein »Overrule« bleiben immer bestehen, wennder Schiedsrichter oder der Linienrichter den richtigen Ballabdruck nicht finden kön-nen oder der Abdruck nicht lesbar ist.

5. Wenn der Schiedsrichter den Ballabdruck überprüft und eine Entscheidung getrof-fen hat, ist die Entscheidung endgültig und kann nicht geändert werden.

6. Bei Sandplatzspielen sollte der Schiedsrichter den Spielstand nicht zu schnell an-sagen, wenn er sich seiner Entscheidung nicht absolut sicher ist. Im Zweifelsfall soll-te mit der Ansage des Spielstandes abgewartet werden, ob eine Überprüfung desBallabdrucks notwendig ist.

7. Im Doppel muss der Spieler, der eine Überprüfung des Ballabdrucks fordert, diesesin der Weise tun, dass entweder das Spiel stoppt oder der Schiedsrichter das Spielunterbricht. Wird der Schiedsrichter aufgefordert, den Ballabdruck zu überprüfen,muss er zunächst entscheiden, ob die korrekte Vorgehensweise eingehalten wurde.War dieses nicht der Fall oder wird die Überprüfung zu spät gefordert, kann derSchiedsrichter bestimmen, dass das gegnerische Team absichtlich behindert wurde.

8. Wenn ein Spieler den Ballabdruck wegwischt, bevor der Schiedsrichter eine end-gültige Entscheidung treffen kann, erkennt er an, dass sein Gegner den Punktgewinnt.

9. Ein Spieler darf nicht die Platzseite des Gegners betreten, um die einen Ballabdruckzu überprüfen ohne nach dem Verhaltenskodex für unsportliches Verhalten bestraftzu werden.

Die Vorgehensweisen zur elektronischen Überprüfung von Ballabdrücken(»electronic review procedures«) finden Sie in den ITF Rules of Tennis unterhttp://www.itftennis.com/officiating/rulebooks/rules-of-tennis.aspx

100 Tennisregeln der ITF

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Anhang VII: Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen U10 (10 Jahre und jünger)

Spielfeld:Neben dem Standardfeld, wie es in der Regel 1 beschrieben wird, sind für die Wett-kämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10 die folgenden Spielfeldmaße zu verwenden:– Ein Spielfeld, welches zum Zweck der Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10

»rot« gekennzeichnet ist, soll ein Rechteck von 10,97 bis 12,80 m Länge und 4,27bis 6,10 m Breite sein. Die Höhe des Netzes soll in der Mitte zwischen 80,0 und 83,8 cm betragen.

– Ein Spielfeld, welches »orange« gekennzeichnet ist, soll ein Rechteck von 17,68 bis18,29 m Länge und 6,10 bis 8,23 m Breite sein.* Die Höhe des Netzes soll in derMitte zwischen 80,0 und 91,4 cm betragen.

Bälle:Für die Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10 sind nur die folgenden Arten vonBällen gemäß Anhang I Buchstabe d. zu benutzen. Andere Balltypen, wie sie imAnhang I beschrieben sind, dürfen für die Wettkämpfe der Junioren/Juniorinnen bis 10nicht verwendet werden.– Ein Ball der Kategorie 3 (rot) für Spieler bis zu 8 Jahren, die einen Schläger mit bis zu

58,4 cm Länge benutzen und auf einem »rot« gekennzeichneten Spielfeld spielen.– Ein Ball der Kategorie 2 (orange), für Spieler von 8 bis zu 10 Jahren, die einen Schlä-

ger von 58,4 bis 63,5 cm Länge benutzen und auf einem »orange« gekennzeichne-ten Spielfeld spielen.

– Ein Ball der Kategorie 1 (grün), für fortgeschrittene Spieler von 9 bis 10 Jahren, die einenSchläger von 63,5 bis 66,0 cm Länge benutzen und auf einem Standardfeld spielen.

Zählweisen:Für Wettkämpfe U10, bei denen Bälle gemäß Anhang I Buchstabe d. verwendet wer-den, können Zählweisen gemäß den Tennisregeln inklusive des Anhangs V AlternativeVerfahrens- und Zählweisen mit Zählweisen zur Verkürzung der Spieldauer ergänztwerden wie ein Match-Tie-Break, Gewinn von zwei Tie-Breaks/ Match-Tie-Breaks, einKurzsatz oder ein Normal-Satz.

Wettspiele mit Zeitlimit:Für Wettkämpfe U10 kann der Turnierausschuss ein Zeitlimit für die Matches in einemWettkampf festlegen.

Nähere Angaben zu den Ballkategorien 1,2 und 3

Kategorie 3 Kategorie 3 Kategorie 2 Kategorie 1(ROT) (ROT) (ORANGE) (GRÜN)SCHAUMSTOFF STANDARD STANDARD STANDARD

Masse (Gewicht) 25,0 – 43,0 g 36,0 – 46,9 g 36,0 – 46,9 g 47,0 – 51,5 g

Größe 8,0 – 9,0 cm 7,0 – 8,0 cm 6,0 – 6,86 cm 6,3 – 6,86 cm

Sprunghöhe 85 – 105 cm 85 – 105 cm 102 – 115 cm 118 – 132 cm

Verformung – – 1,40–1,65 cm 0,80-1,05 cm

* Der DTB empfiehlt, sämtliche Wettkämpfe auf den Spielfeldern »orange« mit den Maßen 18 m Länge und6,40 m Breite auszutragen. Wettkämpfe im Zuständigkeitsbereich des DTB dürfen nur auf Spielfeldern»orange« (18 x 6,40 m) ausgetragen werden.

101Tennisregeln der ITF

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Alle Tests betreffend Sprunghöhe, Masse, Größe und Verformung sollen entsprechendden Vorschriften durchgeführt werden, wie sie in der aktuellen Ausgabe der ITF Approved Tennis Balls & Classified Court Surfaces niederlegt sind.

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Anhänge VIII Platzdarstellung, IX Vorschläge zur Platzmarkierungen und X Verfah-rensvorschriften zur Änderung der Tennisregeln wird auf die ITF Tennisregeln unterhttp://www.itftennis.com/about/organisation/rules.aspx verwiesen.

Auszug aus Anhang IX: Mindestabstände zwischen der Grundlinie und den hinterenEinzäunungen und zwischen den Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen

Als Richtlinie für internationale Wettbewerbe, beträgt die empfohlene Mindestentfer-nung zwischen den Grundlinien und den hinteren Einzäunungen 6,40 m und zwischenden Seitenlinien und den seitlichen Einzäunungen 3,66 m.Als Richtlinie für Freizeit- und Vereinsplätze beträgt die empfohlene Mindestentfernungzwischen den Grundlinien und den hinteren Einzäunungen 5,48 m und zwischen denSeitenlinien und den seitlichen Einzäunungen 3,05 m.*

Als Richtlinie beträgt die empfohlene Deckenhöhe, gemessen am Netz, mindestens9,14 m.

* Im Bereich des DTB gilt: Bei der Neuerrichtung von Tennisplätzen, auf denen auch Wettbewerbe ausgetra-gen werden, muss der Auslauf hinter jeder Grundlinie min-destens 6,40 m und an den Seiten mindestens3,66 m betragen.

103Tennisregeln der ITF

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Notizen

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