Wichtige Rufnummern/ Bereitschaftsdienste · Naturparadies am Oberrhein RHEIN HAUSEN Amtsblatt der...

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Naturparadies am Oberrhein RHEIN HA USEN Amtsblatt der Gemeinde BÜRGERMEISTERAMT RHEINHAUSEN BÜRGERHAUS Hauptstraße 95 79365 Rheinhausen Telefon 0 76 43/ 91 07-0 Telefax 0 76 43/ 91 07-99 E-Mail [email protected] www.rheinhausen.de Öffnungszeiten Bürgerbüro Mo, Di, Mi 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr Freitag, 05.04.2019 Jahrgang 33 Nr. 14 Anmeldungen am Vortag bis spätestens 14.00 Uhr im Bürgerbüro, Tel.: 910720 | Preis pro Essen: 5,00 € inkl. Getränk Veranstaltungen Samstag, 06.04. und Sonntag 07.04.2019 HHG Rheinhausen Frühlingsausstellung mit verkaufsoffenem Sonntag, Hauptstraße Oberhausen Freitag 26.04.2019 SC Niederhausen Frühlingsfest Bürgerhaus Nächste Papiersammlung Samstag, 06.04.2019 Förderkreis SC Niederhausen Kaffeehaus Sa, So, feiertags 13.00 - 19.00 Uhr Offener Mittagstisch: Di, Do, 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 09.04.2019 Hähnchenspieß an ymiansauce mit Balkangemüe und Kartoffelspalten * Schokopudding mit Sahne 11.04.2019 Westernpfanne mit Minifrikadellen * Erdbeerquark Aufruf an Interessenten für Bauplätze im Spöttfeld In den nächsten Wochen steht die Vergabe der 107 Bauplätze im Spöttfeld an. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung in der vergangenen Woche die Grundstückspreise festgelegt. Danach kosten die Grundstücke für die 17 Einzelhäuser mit 3 Wohneinheiten sowie die 32 Doppelhaushälften 300 EUR/qm und für die 58 freistehenden Einzelhäuser mit 2 Wohneinheiten 320 EUR/qm. Es besteht eine Bauverpflichtung, innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes, was voraussichtlich im dritten Quartal 2020 der Fall sein wird, einen Bauantrag einzureichen und in- nerhalb von zwei weiteren Jahren das Gebäude fertig zu stellen. Der Gemeinderat hat für die Vergabe der Bauplätze beschlossen, eine aktuelle Bedarfsabfrage durchzuführen. Dies bedeutet, dass alle Bauplatzinteressenten gebeten werden, sich in den kommenden zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung zu melden und uns Ihr Interesse an einem Bauplatz mitzuteilen. Sie können uns Ihr Interesse schriftlich (Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen)oder per E-Mail ([email protected]) mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, E-Mail und einer Telefonnummer für Rückfragen mitteilen. Die Gemeindeverwaltung wird alle Interessenten, die sich auf diesen Aufruf hin melden, zu einem gemeinsamen Termin in das Bürgerhaus einladen. In diesem Termin wird die Vergabe der Bauplätze erfolgen. Die Reservierung des Bauplatzes wird wirksam, wenn innerhalb einer Woche eine Reservie- rungsgebühr von 1.000 EUR gezahlt wird, die auf den späteren Kaufpreis bei Abschluss des Kaufver- trages innerhalb von 12 Monaten ab Reservierung angerechnet wird und ansonsten verfällt.

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Naturparadies am Oberrhein

RHEINHAUSEN

Amtsblatt der Gemeinde BÜRGERMEISTERAMT RHEINHAUSENBÜRGERHAUSHauptstraße 95 79365 RheinhausenTelefon 0 76 43/ 91 07-0Telefax 0 76 43/ 91 07-99E-Mail [email protected]Öffnungszeiten BürgerbüroMo, Di, Mi 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 UhrDo 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrFr 8.00 - 12.00 Uhr1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

BÜRGERMEISTERAMT RHEINHAUSENBÜRGERHAUSHauptstraße 95 79365 RheinhausenTelefon 0 76 43/ 91 07-0Telefax 0 76 43/ 91 07-99E-Mail [email protected]Ö� nungszeiten BürgerbüroMo, Di, Mi 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 UhrDo 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrFr 8.00 - 12.00 Uhr1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

Freitag, 05.04.2019Jahrgang 33 Nr. 14

Anmeldungen am Vortag bis spätestens 14.00 Uhr im Bürgerbüro, Tel.: 910720 | Preis pro Essen: 5,00 € inkl. Getränk

Veranstaltungen Samstag, 06.04. und Sonntag 07.04.2019 HHG Rheinhausen Frühlingsausstellung mit verkaufso� enem Sonntag, Hauptstraße Oberhausen

Freitag 26.04.2019 SC Niederhausen Frühlingsfest Bürgerhaus

Nächste PapiersammlungSamstag, 06.04.2019 Förderkreis SC Niederhausen

Kaff eehausSa, So, feiertags 13.00 - 19.00 Uhr Off ener Mittagstisch: Di, Do, 12.00 - 13.30 Uhr

Mittagstisch09.04.2019 Hähnchenspieß an � ymiansauce mit Balkangemüe und Karto� elspalten * Schokopudding mit Sahne

11.04.2019 Westernpfanne mit Minifrikadellen * Erdbeerquark

Aufruf an Interessenten für Bauplätze im Spöttfeld In den nächsten Wochen steht die Vergabe der 107 Bauplätze im Spöttfeld an. Der Gemeinderat hat in seiner öff entlichen Sitzung in der vergangenen Woche die Grundstückspreise festgelegt. Danach kosten die Grundstücke für die 17 Einzelhäuser mit 3 Wohneinheiten sowie die 32 Doppelhaushälften 300 EUR/qm und für die 58 freistehenden Einzelhäuser mit 2 Wohneinheiten 320 EUR/qm. Es besteht eine Bauverpfl ichtung, innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes, was voraussichtlich im dritten Quartal 2020 der Fall sein wird, einen Bauantrag einzureichen und in-nerhalb von zwei weiteren Jahren das Gebäude fertig zu stellen.

Der Gemeinderat hat für die Vergabe der Bauplätze beschlossen, eine aktuelle Bedarfsabfrage durchzuführen. Dies bedeutet, dass alle Bauplatzinteressenten gebeten werden, sich in den kommenden zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung zu melden und uns Ihr Interesse an einem Bauplatz mitzuteilen. Sie können uns Ihr Interesse schriftlich (Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen)oder per E-Mail ([email protected]) mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, E-Mail und einer Telefonnummer für Rückfragen mitteilen.

Die Gemeindeverwaltung wird alle Interessenten, die sich auf diesen Aufruf hin melden, zu einem gemeinsamen Termin in das Bürgerhaus einladen. In diesem Termin wird die Vergabe der Bauplätze erfolgen. Die Reservierung des Bau platzes wird wirksam, wenn innerhalb einer Woche eine Reservie-rungsgebühr von 1.000 EUR gezahlt wird, die auf den späteren Kaufpreis bei Abschluss des Kaufver-trages inner halb von 12 Monaten ab Reservierung angerechnet wird und ansonsten verfällt.

2 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

Apotheken-NotfalldienstDienstwechsel jeweils 8.30 Uhr

Freitag, 05.04.2019 Rathaus-Apotheke Kenzingen Tel.: 07644 - 3 04

Samstag, 06.04.2019 Mithras-Apotheke Riegel Tel.: 07642 - 78 20 Sonntag, 07.04.2019 St. Blasius-Apotheke Wyhl Tel.: 07642 - 71 83 Montag, 08.04.2019 Stadt-Apotheke Herbolzheim Tel.: 07643 - 3 36 Dienstag, 09.04.2019 Üsenberg-Apotheke Kenzingen Tel.: 07644 - 61 78 Mittwoch, 10.04.2019 Tulla-Apotheke Rheinhausen Tel.: 07643 - 65 11 Donnerstag, 11.04.2019 Brunnen-Apotheke Herbolzheim Tel.: 07643 - 44 14 Freitag, 12.04.2019 Bienenberg-Apotheke Malterdingen Tel.: 07644 - 66 77

an Werktagen (Mo.-Fr.) rufen Sie bitte Ihren Hausarzt an

Wichtige Rufnummern/ BereitschaftsdiensteÄrztlicher BereitschaftsdienstAllgemeinärztlicher Dienst: 116 117 an Wochenenden und Feiertagen. An Werktagen (Mo-Fr) rufen Sie bitte Ihren Hausarzt an.

Für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Personen: Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle: 07641/46 01 - 77

Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Emmendingen, Gartenstraße 44

Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6076111 Kinder-Notfallpraxis,Sautierstraße 1, 79104 Freiburg am St. Josefskrankenhaus: 0761 / 80 99 80 99

Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 6075311Augen-Notfallpraxis im Universitätsklinikum Freiburg, Kilianstraße 5 in 79106 Freiburg

Zahnarzt 0 18 03/ 22 25 55 70

Krankentransport 19 22 2

Tierärztlicher BereitschaftsdienstFalls der Tierarzt nicht erreichbar ist: Samstag, 6. April 2019Dr. Dietsche, Emmendingen, Tel. 07641/9539492 Sonntag, 7. April 2019Dr. Rudloff , Elzach, Tel.: 07682 - 290

Notruf 110

Polizeiposten Kenzingen 0 76 44/ 92 91-0

Strom Netze BW 0800/ 3629477Störungsmeldestelle

24-Stunden Rohrreinigungs-NotdienstGebr. Förster GmbH 07824 2036

Erdgas badenova 0800/ 2767767Störungsmeldestelle 24-Std. Service

Tierkörperbeseitigung 0 77 74/ 93 39-0

Vergiftungs-Informationszentrale 0 76 1/ 27 0 -43 61

Forstrevier RheinhausenAlex Schulz Mobil: 0 17 5/ 22 33 113 Büro: 07822/ 300160

Technisches Hilfswerk (THW) 0 76 41/ 21 81

Telefonseelsorge 0 80 0/ 111 0 111

Hospiz Hecklingen e.v., KenzingenHauptstraße 46 07644 / 930198Persönliche Sprechzeiten:- Mittwochs von 9:00 – 11:00 Uhr- Zusätzlich am ersten Mittwoch von 16:30 – 18:30 Uhr- Trauergruppe am letzten Mittwoch im Monat um 18:00 UhrWeitere Informationen: www.Hospiz-Hecklingen.de

Ökologische Station Taubergießen, Geschäftsführerin Dr. Bettina SaierRegierungspräsidium Freiburg, Abteilung UmweltZollwohnhaus, Rheinstraße 40, 77966 Kappel-Grafen-hausen / Rhinau, gemeindefreies GebietTel +49 7822 7895422 (Montags auch 0761 208-4149)Fax +49 7822 7670867

Öff nungszeiten Grünschnittannahmestelle:Jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 UhrIn den Monaten März/April und Oktober/November: 1. und 3. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

Öff nungszeiten Recyclinghof HerbolzheimFreitag 13.00 - 17.00 UhrSamstag 09.00 - 14.00 Uhr

Öff nungszeiten Grünschnittplatz Herbolzheimvon April-Mitte Oktober zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr Abfallberatung 0 76 41/ 45 1-97 00

BRH-Rettungshundestaff el Oberrhein 07621/19222

Ökumenische Sozialstation St. Franziskus Herbolzheim 0 76 43/9336980

IMPRESSUMAmts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde RheinhausenHerausgeber: Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen, Telefon 0 76 43/ 91 07-0, Fax 0 76 43/ 91 07-99, E-Mail: [email protected], Homepage: www.rheinhausen.deRedaktion: Bürgerbüro, Telefon 0 76 43/ 9107-20, Fax 0 76 43/ 9107-99, Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Bürgermeister Dr. Dr. Jürgen Louis o.V.i.A.; für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: die jeweilige Kirche bzw. der VereinsvorstandFür den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KGMeßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40E-Mail: [email protected], Homepage: www.primo-stockach.deVerteilung des Amtsblattes: Firma „badenkurier GmbH“, Ruster Straße 8, 77975 Ringsheim, Tel.: 0 78 22/ 44 62 28, Fax 07822/ 446220, E-Mail: [email protected], Ansprechpartner: Jan Neulen oder Monika Richter.

Gemeinde Rheinhausenwww.rheinhausen.dewww.meinrheinhausen.dewww.cafedelavida.deBürgermeisteramt – Zentrale 9107 – 0Bürgermeisteramt – Fax 9107 – 99Bürgerbüro / Tourismusbüro 9107 – [email protected]

Bürgermeister 9107 – 11Büroleiterin des Bürgermeisters (Standesamt, Grundbucheinsichtsstelle) 9107 – 12Amt für Bürgerdienste (Ordnungsamt, Bauamt, Friedhofsamt, Personalamt, Kindergarten) 9107 – 14Amt für Rechnungswesen und Vermögensverwaltung 9107 – 15

Gemeindekasse Vollstreckung, Mahnwesen, Zahlungsverkehr 9107 - 16Ab-/ Wasser, Grundsteuer, Hundesteuer, SEPA Mandate, 9107 - 17KITA Veranlagung, Zahlungsverkehr

BauhofNotfallnummer Bauhof 9107 – 77Bauhof 9107 – 30Wassermeister 9107 – 31Klärwerk 9107 – 32Rheinmatthalle 8238

Kindergärten / Schule / Soziales / Pfl egeKindertagesstätte St. Josef im Generationenhaus 9107 – 40Katholischer Kindergarten St. Johannes Bosco 5108Kindergarten St. Dominikus 9376428 Grundschule Rheinhausen 9107 – 50Grundschule St. Dominikus 9376428

Familienzentrum St. Josef im Generationenhaus 9107 – 41Café de la Vida gGmbH 9107 – 42Pfl ege St. Josef im Generationenhaus 809 – 300

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 3

Weitere VeranstaltungenSonntag, 28.04.2019 Römisch-Katholische Kirchengemeinde Erstkommunion St. Ulrich

Oberhausen

Ehrung für Blutspender in Rheinhausen: Bürgermeister Dr. Jürgen Louis und Christel Schneider vom Deutschen Roten Kreuz ehrten Tanja Schönstein (von links) und Mihai Ciugudean für 10 Blutspenden, Otto Früh für 100 Blutspenden sowie Herbert Stary und Ulrich Hefter für 75 Blutspenden. 10 Blutspenden haben Florian Lang, Daniel Mick und Carola Zänge erreicht, 25 Blutspenden Mathias Kuri und 50 Blutspenden Monika Kocon (nicht anwesend).

Seltene Ehrungen bei den Blutspendern Besondere Auszeichnungen standen in der letzten Gemeinderatssitzung für Blutspender aus Rheinhausen an. 10 Einwohner, die an den im vergangenen Jahr vom Deutschen Roten Kreuz durchgeführten Blutspende-Aktionen teilgenommen haben, konnten mit der Blutspender-Ehrennadel des DRK aus gezeichnet werden. In diesem Jahr waren ganz besondere, sehr seltene Ehrungen für 75- und sogar 100-maliges Blutspenden dabei. Bürgermeister Dr. Jürgen Louis dankte gemeinsam mit Christel Schneider vom DRK-Ortsverein Herbolzheim den Blut spenderinnen und Blutspendern sehr herzlich für Ihren ehrenamtlichen Einsatz und ihr Engagement. Durch ihre Blutspenden können Kranke und Verletzte mit dringend benötigtem Blut und Blutbestandteilen versorgt werden.

“WITZ IST WIE KAVIAR: ER SOLLTE NUR IN KLEINEN BISSEN GENOSSEN WERDEN UND NICHT DICK AUFGETRAGEN WIE MARMELADE”,

so Noël Coward, während Richard Brinsley Sheridan zu bedenken gibt:

“ES IST UNMÖGLICH, WITZIG ZU SEIN – OHNE EIN BISSCHEN BOSHEIT. DIE BOSHEIT EINES GUTEN WITZES

IST DER WIDERHAKEN, DER IHN HAFTEN LÄSST.”

SPRUCH DER WOCHE:

4 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

Stadt/Gemeinde Gemeinde Rheinhausen

Landkreis Emmendingen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 Zur Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmen-gleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).

Bezeichnung der Wahl (Gemeinderatswahl) Wahlvorschlag (Name und ggf. Kurzbezeichnung der Partei oder Wählervereinigung, Kennwort) Wohnbezirk (nur bei unechter Teilortswahl) Bewerber / Bewerberin (Lfd.-Nr., Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der Geburt, Anschrift - Hauptwohnung)

Gemeinderatswahl Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union (CDU) 101 Ams, Stefan, Landwirt, 1965, Rheinhausen, Zollkopf 4 102 Bühler, Pascal, Elektrotechnikmeiser, 1992, Rheinhausen, Ulrichstraße 35 103 Deck, Alois, Heizung-Sanitär- u. Maschinenbauermeister, 1955, Rheinhausen, Rathausstraße 36 104 Elison, Michael, Vermögensberater, 1987, Rheinhausen, Hauptstraße 184 105 Erhardt, Heinz, Polizeihauptkomissar a.D., 1939, Rheinhausen, Im Rebbürgerfeld 15 106 Hefter, Tobias, Bachelor of Arts – Public Management, 1993, Rheinhausen, Mittelstraße 7 107 Hiller, Daniel, Politikwissenschaftler, 1981, Rheinhausen, Fischerstraße 8A 108 Isele, Norbert, Dipl. Ing. (FH) Elektrotechnik, 1966, Rheinhausen, Erlenweg 1 109 Koßmann, Sebastian, Vermögensberater, 1986, Rheinhausen, Bachstraße 14 110 Lang, Andreas, Maurer-/Betonbaumeister, 1976, Rheinhausen, Aulestraße 2A 111 Lößlin, Frank, Gärtnermeister, 1972, Rheinhausen, Hauptstraße 189 112 Stephan, Jochen, Dipl. Ing. (FH) Elektrotechnik, Montageleiter, 1980, Rheinhausen, Hauptstraße 72 Wahlvorschlag Bürgerliste Rheinhausen 201 Ernst, Lothar, Diplombetriebswirt, 1965, Rheinhausen, Kapellenweg 2 202 Jörger, Joshua, Projektleiter, 1985, Rheinhausen, Hauptstraße 55 203 Koßmann, Anton, Postbeamter a.D., 1951, Rheinhausen, Bachstraße 15 204 Kürz, Michaela, Controllerin, 1975, Rheinhausen, Ringstraße 1A 205 Maurer, Bernd, Industriekaufmann, 1953, Rheinhausen, Schulstraße 9 206 Manz, Vincent, Maler- und Lackierermeister, 1996, Rheinhausen, Hauptstraße 199 207 Rufa, Christoph, Metallbaumeister, 1977, Rheinhausen, Augustin-Buselmeier-Straße 7 208 Schönstein, Nicole, Studentin Bachelor of Arts – Public Management, 1997, Rheinhausen, Bachstraße 13 209 Wacker, Liane, Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst, 1969, Rheinhausen, Hauptstraße 132A 210 Weichner, Franz, Elektromeister, 1954, Rheinhausen, Hauptstraße 134 211 Wiestler, Gerold, Richter, 1965, Rheinhausen, Aulestraße 12 212 Zängle, Albrecht, Elektriker, 1957, Rheinhausen, Neuweg 20

Ort, Datum Rheinhausen, 05.04.2019

Bürgermeisteramt

gez. Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister Unterschrift, Amtsbezeichnung

Amtliche Bekanntmachungen

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 5

Stadt/Gemeinde Gemeinde Rheinhausen

Landkreis Emmendingen

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Rheinhausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags statt.

1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Rheinhausen werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bürgerhaus, Bürgerbüro (rollstuhlgerecht) Hauptstraße 95 79365 Rheinhausen

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtig-keit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege-setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl-schein für diese Wahlen hat.

2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde

verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung be-gründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung be-gründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte sei-nerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezo-gen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftli-chen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Er-klärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen eingehen.

Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rhein-hausen bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-schein beantragt hat.

3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt, Bür-gerhaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden.

4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach-richtigung.

6 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

Stadt/Gemeinde Gemeinde Rheinhausen

Landkreis Emmendingen

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Rheinhausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags statt.

1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Rheinhausen werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bürgerhaus, Bürgerbüro (rollstuhlgerecht) Hauptstraße 95 79365 Rheinhausen

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtig-keit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege-setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl-schein für diese Wahlen hat.

2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde

verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung be-gründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung be-gründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte sei-nerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezo-gen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftli-chen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Er-klärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen eingehen.

Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rhein-hausen bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-schein beantragt hat.

3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt, Bür-gerhaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden.

4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach-richtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-verzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).

5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Emmendingen durch Stimmabgabe in einem be-

liebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahl-schein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver-

zeichnis Europawahl

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat,

Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,

6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl

die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen

die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.

6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl

bei der Europawahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG ent-standen ist.

6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl)/Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge-langt ist.

zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag,

24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt, Bürgerhaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefum-schlag.

Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk-blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 7

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-verzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).

5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Emmendingen durch Stimmabgabe in einem be-

liebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahl-schein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver-

zeichnis Europawahl

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat,

Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,

6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl

die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen

die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.

6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl

bei der Europawahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG ent-standen ist.

6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl)/Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge-langt ist.

zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag,

24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt, Bürgerhaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefum-schlag.

Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk-blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.

7.1 Briefwahl für die Europawahl

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Eu-

ropawahl“, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-

schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und - ein Merkblatt für die Briefwahl.

7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern, - die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-

schlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl". Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen;

im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahl-scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-form ausschließlich von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen-dungsform ausschließlich von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.

Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ort, Datum

Rheinhausen, 05.04.2019

Bürgermeisteramt

Gez. Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister Unterschrift, Amtsbezeichnung

8 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.03.2019 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die Gemeinde Rheinhausen vergibt die ausgeschriebenen Gewerke zum Neubau der Grundschule an den jeweils wirtschaft-lich günstigsten Bieter, dies sind – für Abdichtungsarbeiten die Fa. Zim-

mermann aus Kenzingen zum Preis von 8.450,79 EUR;

– für Estricharbeiten die Fa. Modern aus Mer-zig zum Preis von 63.777,90 EUR;

– für Metallbauarbeiten die Fa. Reck aus Rie-gel zum Preis von 31.189,09 EUR;

– für Malerarbeiten die Fa. Schmid aus Eschbach zum Preis von 62.761,55 EUR;

– für Brunnenanlagen die Fa. Krämer aus

Dettenheim zum Preis von 39.055,80 EUR; – für Sonnenschutzarbeiten/Markisen die

Fa. Haas aus Köndringen zum Preis von 12.095,16 EUR;

– für die Errichtung der Freianlagen die Fa. Brucker aus Malterdingen zum Preis von 284.827,70 EUR.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Ab-stimmung mit der Schule eine Kletterwand bis zu 20.000 € brutto anzuschaffen. 2. Die Gemeinde Rheinhausen befürwortet die mit dem Straßenverkehrsamt Emmen-dingen abgestimmte Neuordnung der Ver-kehrsführung im Bürgerzentrum so wie in der Sitzung vorgestellt. 3. Die Gemeinde Rheinhausen legt als Ver-kaufspreis für Grundstücke im Baugebiet Spöttfeld 320 €/m² für die 58 freistehenden Einzelhäuser mit 2 Wohneinheiten fest. Die Gemeinde Rheinhausen legt als Ver-kaufspreis für Grundstücke im Baugebiet

Spöttfeld 300 €/m² für die 17 Einzelhäuser mit 3 Wohneinheiten und die 32 Doppel-haushälften fest. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach dem beschriebenen Verfahren. 4. Der Gemeinderat folgt den Empfehlungen des Ingenieurbüros Zink für die technische Ausführung der Abwasserdruckleitung zur Herstellung des Anschlusses der Gemein-dekläranlage Rheinhausen an die Verbands-kläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in Forchheim. Die Arbei-ten für den Funktionsabschnitt I (Verlegung der Druckleitung) werden öffentlich ausge-schrieben. 5. Die Gemeinde Rheinhausen verlängert den befristeten Arbeitsvertrag für einen kommu nalen Ordnungsdienst auf unbe-stimmte Zeit. 6. Der Gemeinderat erteilt zu zwei Bauanträ-gen sein Einvernehmen.

Informationen des Bürgermeisteramtes

Frühlingsausstellung 2019 Am 07.04.19 veranstaltet die HHG eine Frühlingsausstellung von 11 Uhr bis 18 Uhr. Die Hauptstraße im Bereich der Früh-lingsausstellung (Volksbank bis meier-fashion) für den Auto-und Lastwagen-verkehr während dieser Zeit gesperrt. Wir möchten die Anlieger bitten, die Gehwege und Seitenstreifen für die Aus-steller und die Besucher freizuhalten.Die Bushaltestelle „MEZ“ und Hauptstra-ße 101 werden während der Ausstellung nicht angefahren.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mit-hilfe und Ihr Verständnis.

Das Bürgerbüro ist am kommenden Samstag 6. April

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.

Die Gemeinde Rheinhausen sucht zum 1. Juli 2019 für den Ü3-Bereich eine/n motivierte/n und engagierte/n

Erzieher/in oder Kinderpfleger/in (in Vollzeit, unbefristet)

für die kommunale Kindertagesstätte St. Josef. Die Kindertagesstätte befindet sich im Generationenhaus von Rheinhausen. Sie verfügt über sieben Gruppen, drei U3- und vier Ü3-Gruppen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten. Ihre Qualifikation: ► staatlich anerkannter Abschluss ► möglichst mehrjährige Berufserfahrung ► engagiertes und selbständiges Arbeiten Wir bieten Ihnen: ► einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz ► die Möglichkeit sich mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen in die tägliche Arbeit einzubringen ► vielseitige Angebote zur Fort- und Weiterbildung ► ein Beschäftigungsverhältnis und Entgelt entsprechend Ihrer Qualifikation nach TVöD-SuE Bewerbungen bitte mit Lebenslauf und entsprechenden Zeugnissen bis 3. Mai 2019, 12.00 Uhr an die Gemeinde Rheinhausen, Hauptstr. 95, 79365 Rheinhausen. Auskünfte erhalten Sie von: Frau Nadine Häs, Leiterin Kindertagesstätte St. Josef, Tel. 07643/9107-40, Frau Ingrid Kern, Personalverwaltung, Tel. 07643/9107-14, Herrn Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister, Tel. 07643/9107-0.

Einladung zum Fest der Kulturen

Die neuen Mitbürger laden zu einem Fest der Kulturen und unter anderem auch zu einer Verkostung landestypi-scher Speisen ein. Am Sonntag, 7. April 2019 ab 11.00 h hoffen die Flüchtlinge und der Helferkreis beim Parkplatz bei der Rheinmatthalle auf zahlreiche Be-gegnungen. Ab ca. 13.00 h wird auch eine Auswahl kulinarischer Genüsse be-reitgestellt. Herr Dr. Louis ist Schirmherr der Veranstaltung. Die neuen Mitbürger und der Helferkreis freuen sich auf Ihr Kommen!

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 9

Artenvielfalt vor der Haustüre schützen – Wiesenbrüter und Zugvögel in den Elzwiesen Die Bestände vieler Wiesenvogelarten sind im wahrsten Sinne des Wortes im Sinkflug und auch Rastplätze für Vögel während des Vogelzugs sind in Mitteleuropa selten ge-worden. Doch direkt vor unserer Haustüre gibt es ein bedeutendes Gebiet für den Vogelschutz – die Elzwiesen. Aufgrund ihrer herausragen-den Bedeutung stehen sie gleich unter vier-fachem nationalem und internationalem Schutz: als Naturschutzgebiet, Vogelschutz-gebiet, FFH-Gebiet und Ramsar-Gebiet. Bald ist es auch wieder soweit und die Elz-wiesen stehen „unter Wasser“. Dann findet eine von – je nach Wasserführung der Elz – zwei bis drei jährlichen Wiesenwässerungen statt. Die bei der Wässerung flach überstau-ten Flächen sind Futterquelle und wichtiger Rastplatz während des Vogelzugs von vie-len, heute selten gewordenen Vogelarten. Die Bedeutung der Elzwiesen für die Na-tur und deren Schutz wird ganz besonders deutlich, wenn sich in dieser Zeit Hunderte Vögel im Gebiet sammeln. Die Elzwiesen sind aber auch einer der wenigen verblie-benen Lebensräume von Wiesenbrütern wie dem Großen Brachvogel. Während der Wiesenwässerungen und der Brutzeit der Wiesenbrüter zwischen März und Juni ist das Schutzgebiet aber nicht nur besonders interessant für einen Besuch son-dern auch besonders sensibel. Leider zeigen die Erfahrungen aus der Ge-bietsbetreuung der letzten Jahre, dass man-che Besucher nur wenig Verständnis für die Vogelwelt aufbringen und die Verbote mis-sachten bzw. als „Kavaliersdelikte“ abtun. Die daraus resultierenden Störungen der Vogelwelt haben jedoch negative Folgen für das Schutzgebiet, aber auch für das unge-trübte Naturerlebnis der Mehrzahl der Besu-cher, die das Gebiet naturverträglich nutzen. Im Frühling und Sommer können freilaufen-de Hunde aber auch die Wiesen querende Spaziergänger dazu führen, dass Wiesen-brüter ihr Nest verlassen. Das Gelege wird nicht mehr versorgt und die Jungvögel verhungern oder fallen anderen Tieren zum Opfer. Zugvögel verlieren durch Störungen wichtige Ruhezeiten und Energie für den Weiterflug. Auch das unzulässige Befahren des Gebiets mit Pkw oder Krafträdern auf gesperrten Wegen führt zu Störungen. Die Vögel fliegen auf und verlieren Energie oder halten Abstand zu den befahrenen Strecken. So verringert sich der Lebensraum. Damit die Vögel ungestört Energie tanken oder ihren Nachwuchs aufziehen können, sind nur wenige Punkte zu berücksichtigen. Diese sind auch auf Schildern im Gebiet er-sichtlich: Es ist wichtig, dass Besucher das ganze Jahr über die befestigten Wege nicht verlassen und die Elzdämme während der Brutzeit vom 1. März bis zum 30. Juni nicht benutzen. Hunde sind ganzjährig und auch auf den ge-teerten Wegen an der Leine zu führen. Die alte Ringsheimer Straße, die den sensi-belsten Bereich des Schutzgebiets in Ost-

West-Richtung durchquert, darf bereits seit vielen Jahren als Wirtschaftsweg nur durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge befahren werden. Dasselbe gilt für den Heu-weg. Lassen Sie keinen Müll im Gebiet zurück. Unterstützen Sie uns und tragen Sie mit zum Artenschutz vor der Haustüre bei! Da-mit kann die Wertigkeit des Gebiets auch für die Allgemeinheit und zukünftige Generati-onen erhalten bleiben.

Um den Schutz des Gebiets zu verbessern und Besucher über die Bedeutung des Ge-biets zu informieren, sind seit einiger Zeit auch ehrenamtliche Naturschutzwarte im Gebiet unterwegs. Bitte unterstützen Sie die ehrenamtlich Tätigen wie auch die Mitarbei-ter der Polizei, die dieses Jahr verstärkt in den Elzwiesen anzutreffen sind. Ansprechpartnerin: Regierungspräsidium Freiburg, Frau Leitz, claudia.leitz(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4150.

EnBW

Seehof

Niederhausen

Oberhausen

Rheinhausen

RustEuropapark

Herbolz-heim

A5

F e i n d s c h i e ß e n

K a i s e r s -

g r i e n

Heu

weg

Zinkengrien

Münzrütte

Jagdstöckle

Steinbrunnen

P f a d -

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J o h a n n i t e r -

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Grundel

Hackgraben

Rhein

Fieling-Gr.

ElzBirken-waldsee

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Bleichbach

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Hackgraben

Grundel

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Elz

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Grundlage: Digitales Orthofoto (DOP), Räumliches Informations- u. Planungssystem (RIPS) der LUBW © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de) Az.: 2851.9-1/19

ÜbersichtskarteNSG Elzwiesen

Naturschutzgebiet (NSG)

Vogelschutzgebiet (SPA)"Elzniederung zwischenKenzingen und Rust"

Landschaftsschutzg.(LSG)

0 500 1.000250Meter

±

10 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

Abfallwirtschaft

Müllabfuhrtermine graue Tonne für den Monat April 2019 Donnerstag, 18.04.2019 Müllabfuhrtermine blaue Tonne (Papiertonne) für den Monat April 2019 Donnerstag, 18.04.2019

Gelber Sack

Für den Monat April 2019: Samstag 20.04.2019 Bitte beachten Sie, dass nur zugebundene Säcke mitgenommen werden. Die Säcke sind spätestens bis 6.00 Uhr bereitzustellen. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Fundsachen

In der Mittelstraße gefunden: Schlüsselbund mit rotem Anhänger Am Friedhof Oberhausen: 1 Damenring aus Gold Fundhund in Weisweil, mgl. Border-Colli oder Mix, schwarz-weiß, intakter Rüde. Bitte melden bei Frau Huber in Weisweil, Te-lefon 07646/288

Wochenmarkt

Wochenmarkt in Rheinhausen immer freitags von 14.30 bis 18.00 Uhr

Aus Kindergärten, Grundschule & Generationenhaus

Wir sagen Danke

Kaum haben die Proben angefangen, ist es auch schon wieder vorbei. Am 30. und 31. März haben unsere

Schauspieler den Kindern und auch den Erwachsenen mit der Aufführung „Der gestiefelte Kater“ wieder

ein paar unterhaltsame und lustige Stunden bereitet. Dafür möchte sich der Förderverein bei unseren

Schauspielern, die ihre Freizeit geopfert haben, herzlich danken. Dies sind: Michael Dosch, Hagen Horn,

Franziska Zapf, Michela Schäfer, Bernd Bastian, Patricia Zängle, Siegfried Zapf, Sabine Gahmann-

Schillinger, Heike Mutz, Christine Bühler, Anja Petersen, Danijela Weiner, Stefanie Zeiser, Frank und

Judith Lößlin und Andreas Burger. Danke auch an Anita Zapf, die unseren Schauspielern als als

Souffleuse eine wichtige Stütze ist. Danke aber auch allen Helfer im Hintergrund, ohne die es nicht geht.

Danke Herrn Ilfan Babacic, der uns im Bürgerhaus unterstützt hat, Matthias Preuß und der Fa. Neomy

für die Technik, Beate Disch und Mirjam Maurer für den Plakatentwurf, Frank Lößlin und der Gärtnerei

Keller für die Naturkulisse, Elke Weiß für die Maske, dem Elternbeirat, der uns bei der Bewirtung kräftig

unterstützt hat, den Eltern für die Kuchenspenden, den Eltern die uns beim Auf- und Abbau geholfen

haben. Danke auch an die Fa. Schuler, die uns die Kuchentheke nicht nur zur Verfügung gestellt hat,

sondern auch diese gebracht und wieder abgeholt hat. Und vor allem möchten wir uns noch einmal bei

den Besuchern bedanken, ohne die es ja keine Aufführungen geben würde.

Auch in diesem Jahr gibt es eine Videoaufnahme der Aufführung, hierfür unser Dank an Herrn Mario

Kanzinger der Fa. Incognito-Promotion.

Sollten Sie noch ein Ostergeschenk suchen oder die Aufführung hat ihnen so gut gefallen, dass sie diese

noch einmal sehen möchten oder sie haben diese verpasst, dann haben Sie die Möglichkeit eine DVD für

10,-- Euro zu kaufen. Dazu eine Mail an folgende Adresse: [email protected] oder telefonisch

unter 07643 / 4304 bestellen.

Wir sagen DankeKaum haben die Proben angefangen, ist es auch schon wieder vorbei. Am 30. und 31. März haben unsere Schauspieler den Kin-dern und auch den Erwachsenen mit der Aufführung „Der gestiefelte Kater“ wieder ein paar unterhaltsame und lustige Stun-den bereitet. Dafür möchte sich der För-derverein bei unseren Schauspielern, die ihre Freizeit geopfert haben, herzlich dan-

ken. Dies sind: Michael Dosch, Hagen Horn, Franziska Zapf, Michela Schäfer, Bernd Bas-tian, Patricia Zängle, Siegfried Zapf, Sabine Gahmann-Schillinger, Heike Mutz, Christine Bühler, Anja Petersen, Danijela Weiner, Ste-fanie Zeiser, Frank und Judith Lößlin und Andreas Burger. Danke auch an Anita Zapf, die unseren Schauspielern als Souffleuse eine wichtige Stütze ist. Danke aber auch al-len Helfer im Hintergrund, ohne die es nicht geht.

Danke Herrn Ilfan Babacic, der uns im Bür-gerhaus unterstützt hat, Matthias Preuß und der Fa. Neomy für die Technik, Beate Disch und Mirjam Maurer für den Plakatentwurf, Frank Lößlin und der Gärtnerei Keller für die Naturkulisse, Elke Weiß für die Maske, dem Elternbeirat, der uns bei der Bewirtung kräftig unterstützt hat, den Eltern für die Ku-chenspenden, den Eltern die uns beim Auf- und Abbau geholfen haben. Danke auch an die Fa. Schuler, die uns die Kuchentheke nicht nur zur Verfügung gestellt hat,sondern auch diese gebracht und wieder abgeholt hat. Und vor allem möchten wir uns noch einmal bei den Besuchern bedan-ken, ohne die es ja keine Aufführungen ge-ben würde.

Auch in diesem Jahr gibt es eine Videoauf-nahme der Aufführung, hierfür unser Dank an Herrn Mario Kanzinger der Fa. Incogni-to-Promotion.

Sollten Sie noch ein Ostergeschenk suchen oder die Aufführung hat ihnen so gut gefal-len, dass sie diese noch einmal sehen möch-ten oder sie haben diese verpasst, dann haben Sie die Möglichkeit eine DVD für 10,-- Euro zu kaufen. Dazu eine Mail an folgende Adresse: [email protected] oder telefonischunter 07643 / 4304 bestellen.

IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?

Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 11

Übungen der Feuerwehr Rheinhausen Am Donnerstag, den 11.04. findet um 18.00 Uhr eine Übung für alle Bootführer nach Dienstplan statt. Am Freitag, den 12.04. findet um 19.00 Uhr die jährliche Belastungsübung für die Atemschutzgeräteträger nach Dienstplan statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird jeweils gebeten. Thorsten Heckel - Kommandant

Ferienbetreuung an der Grundschule Rheinhausen Es laufen die Planungen für die Betreuung in den Osterferien vom 15.04.2019 bis 18.04.2019 (KW 16) und vom 23.04.2019 bis 26.04.2019 (KW 17). Es ist erforderlich, dass Sie bei Bedarf Ihr Kind jetzt anmelden. Haben Sie Interesse? Melden Sie Ihr Kind bitte gleich an. Bei Fragen zur Ferienbetreuung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Kern, Bürgermeisteramt, Tel. 9107-14. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Jürgen Louis Bürgermeister

Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Grundschule Rheinhausen Erziehungsberechtigte: ________________________________________________ Vorname und Name des zu betreuenden Kindes: ____________________________ Straße und Hausnummer: ______________________________________________ Telefonnummer für evtl. Notfall:__________________________________________ Gewünschte Kalenderwochen: __________________________________________ Mir/Uns ist bekannt, dass für den oben angegebenen Zeitraum eine Kosten-beteiligung in Höhe von 25 Euro pro Kind und Woche anfällt. (Das erforderliche SEPA-Mandat wird nach erfolgter Anmeldung an die Eltern übersandt mit der Bitte um Ergänzung, Unterschrift und Rückgabe an das Bürgermeisteramt.) Datum, Unterschrift: ___________________________________________________ Freiwillige Feuerwehr

Katholische Kirchengemeinde

Gottesdienstordnung vom 06.04. bis 14.04. Samstag, 6.4. MISEREOR-Kollekte 8:20 Uhr Maria Sand Rosenkranz 8:30 Uhr Maria Sand Beichtgelegenheit (W. Steinger) 9:00 Uhr Maria Sand Eucharistiefei-er - Totengedächtnis für Adalbert Jäger Hl. Messe für Rosa und Heinrich Moser - An-nerose Tavernier und Iris Ledesma - Eltern

Kirchliche Nachrichtenund Bruder Steinger - Kurt Rauber und Elisa-beth Herrmann (W. Steinger) 13:30 Uhr Maria Sand Trauung von Priscilla Kotjan und Philip Dautel 16:30 Uhr Maria Sand Stille Anbetung und Beichtgelegenheit (P. Vigil Anto) 18:30 Uhr St. Achatius Eucharistiefeier als Familiengottesdienst zu MISEREORHl. Messe für Klara Stehlin (Opfer) - für alle Verstorbenen des Jahrgangs 1948 (P. Vigil Anto, GRef. E. Rothenberger und Team) Sonntag, 7.4. 5. Fastensonntag MISEREOR-Kollekte 8:45 Uhr St. Alexius Eucharistiefeier(P. Vigil Anto)

10:30 Uhr St. Hilarius Eucharistiefeier als Familiengottesdienst zu MISEREOR (P. Vigil Anto, GRef. E. Rothenberger und Pus-teblumentea) 13:00 Uhr Maria Sand Rosenkranz 17:00 Uhr St. Ulrich Gospel trifft Alpho-rn - Konzert des Gospelchores All2gether mit den Alphornbläsern Mittlerer Schwarz-wald 18:30 Uhr Maria Sand „Paulinische Anstö-ße“ - Wort-Gottes-Feier mit Fastenpredigt von Helena Rimmele Dienstag, 9.4. 15:00 Uhr Seniorenzentrum Herbolz-heimWortgottesdienst mit Kommunionfei-er

12 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

16:00 Uhr Demenzcentrum Eucharistiefei-er 18:30 Uhr St. Ulrich Eucharistiefei-er mit Seelenamt Hildegard Gass Hl. Messe zur Mutter Gottes - an die Gottes-mutter in einem Anliegen 19:30 Uhr Maria Sand Männergebetsgrup-pe Mittwoch, 10.4. 18:30 Uhr St. Alexius Bußfeier in der Fasten-zeit anschl. St. Alexius Beichtgelegenheit (P. Vigil Anto) Donnerstag, 11.4. 9:00 UhrSt. Achatius EucharistiefeierHl. Messe für zum Hl. Bruder Klaus - für alle Verstorbenen auf dem hiesigen Gottesacker (StM) 15:00 Uhr Maria Sand Rosenkranz 18:30 Uhr St. Ulrich Fastenandacht, wir be-ten den Kreuzweg 18:30 Uhr St. Mauritius Bußfeier in der Fas-tenzeit 19:00 Uhr St. Hilarius Stille Anbetung vor dem Allerheiligsten, Abschluss mit Komplet 19:00 Uhr St. Mauritius Beichtgelegenheit (Pfr. Dr. Meisert) Freitag, 12.4. 14:30 Uhr St. Achatius Rosenkranz 18:30 Uhr St. Hilarius Bußfeier in der Fasten-zeit anschl. St. Hilarius Beichtgelegenheit (P. Vigil Anto) Samstag, 13.4. Kollekte für das Heilige Land 8:20 Uhr Maria Sand Rosenkranz 8:30 Uhr Maria Sand Beichtgelegenheit(Pfr. Dr. Meisert) 9:00 UhrMaria Sand Eucharistiefeier (Pfr. Dr. Meisert) 18:30 Uhr St. Ulrich Familiengottesdienst zu Palmsonntag mit Segnung der Palmen Os-terkerzenverkauf der Pfarrjugend 18:30 Uhr St. Mauritius Wortgottesdienst zu Palmsonntag mit Segnung der Palmen Sonntag, 14.4. Palmsonntag Kollekte für das Heilige Land 8:45 Uhr St. Hilarius Eucharistiefeier zu Palmsonntag mit Segnung der Palmen(P. Vigil Anto) 10:30 Uhr St. Alexius Familiengottes-dienst zu Palmsonntag mit Segnung der Palmen - mitgestaltet vom Kirchenchor (Pfr. Dr. Meisert) 13:00 Uhr Maria Sand Rosenkranz 18:30 Uhr Maria Sand „Paulinische Anstöße“ - Bußgottesdienst anschl. Maria Sand Beichtgelegenheit(Pfr. Dr. Meisert) Kirchengemeinde Herbolzheim-Rheinhausen Kirchstraße 36 79365 Rheinhausen Tel. 07643 / 21598-100 Fax 07643 / 21598-119 Email: [email protected]

Öffnungszeiten: Pfarrbüro Rheinhausen: Mo – Do 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Do. von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Pfarrbüro Herbolzheim: Mo 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Di – Fr 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Pfarrer und Leiter der SE, Dr. Stefan Mei-sert, 07643 /21598-100 oder 21598-101, [email protected], od. 0162 / 7467132 Mehr Informationen zu unseren Veranstal-tungen entnehmen Sie bitte dem Interne-tauftritt www.se-her-rhein.de oder dem Pfarrblatt. Kath. öffentliche Bücherei Öffnungszeiten im Bürgerhaus:Di, 16.00 - 17.30 Uhr und amDo, 17.30 Uhr - 18.30 Uhr. Rosenkranzgebet: Sonntag, um 13:00 Uhr in Maria Sand Sonntag und Feiertag, um 14:00 Uhr in St. Ulrich Donnerstag, um 15:00 Uhr in Maria Sand Freitag, um 14:30 in St. Achatius Erstkommunion 2019 Gemeinsamer Nachmittag der EKO-Kin-der mit Gewandausgabe • Für Herbolzheim: am MO 08.04. von 15.00 – 17.30 Uhr im Ge-meindesaal Herbolzheim • Für Rheinhausen: am DI 09.04. von 15.00 – 17.00 Uhr im Pfarr-saal Oberhausen • Für Wagenstadt und Bleichheim: am MI 10.04. von 15.00 – 17.00 Uhr im Pfarr-saal Oberhausen. Bitte große Tüte fürs Gewand mitbringen. Familiengottesdienste am SA, 06.04. in St. Achatius und SO, 07.04. in St. Hilarius Auch in diesem Jahr war Rucky Reiselustig unterwegs, um ein weiteres Land zu besu-chen. In diesem Jahr war er in El Salvador und lädt uns ein, mehr über das kleinste das Land in Zentralamerika zu erfahren. Er möchte uns erzählen, wie die Menschen, vor allem die Kinder dort leben, welche Träume sie haben. In unseren Familiengottesdiens-ten greifen wir seine Reiseerlebnisse auf und laden alle Kinder, ihre Familien und die ganze Gemeinde herzlich dazu ein, diese mitzufeiern • am SA, 06.04., um 18,30 Uhr in St. Achatius und • am SO, 07.04., um 10.30 Uhr in St. Hilarius. Die Gottesdienste werden musikalisch von unseren Ministrantenbands mitgestaltet werden. Ihr Kinder seid eingeladen, eure Fastenkäs-schen mit euren Gaben mitzubringen.

Palmenbinden – eine alte Tradition wei-terführen In vielen Familien gibt es noch die Tradition, dass Eltern oder Großeltern mit ihren Kin-dern einen Palmbuschen zum Palmsonntag gestalten und mit diesem dann den Palm-sonntagsgottesdienst besuchen. In Rheinhausen bietet der Kindergarten Jo-hannes Bosco für alle Familien am DO. 11. April nachmittags die Möglichkeit, unter An-leitung eine Palme zu basteln. (Anmeldung noch bis MO 8.4. im Kindergar-ten möglich, nähere Informationen im Kin-dergarten oder Pfarrblatt). Familiengottesdienst zum Palmsonntag Schon heute herzliche Einladung zum Fami-liengottesdienst zum Palmsonntag am SA 13. April um 18.30 Uhr in St. Ulrich Oberhau-sen. Pfarrjugend Rheinhausen Die Pfarrjugend verkauft am 13.4 bei dem 18:30 Gottesdienst in Oberhausen und vor der Osternacht in Herbolzheim selbstgebas-telte Osterkerzen. Pfarrfreizeit Die Flyer der PFZ 2019 sind gedruckt und werden ab dem 30.3. in den beiden Kirchen St. Ulrich und St. Achatius ausliegen! Alle wichtigen Informationen zur Freizeit befin-den sich auf dem Flyer. Für Fragen stehen wir am Anmeldetag auch zur Verfügung. Der Anmeldetag ist dieses Jahr am Sams-tag, den 27. April, von 15 bis 17 Uhr. Alphorn meets Gospel - Gewohnte Pfade verlassen. Der ökumenischer Gospelchor All2gether Wagenstadt, Alphornbläser Edelweiss, Al-phornfreunde Mittlerer Schwarzwald und Panflötist Jürgen Schultis laden herzlich zu einem gemeinsamen Konzert ein. Wir wagen uns an die Kombination von 2 unterschiedlichen Musikrichtungen. Lassen Sie sich überraschen. Kath. Kirche St. Ulrich Rheinhausen- Ober-hausen 07.04. um 17.00 Uhr Mit besten Segenswünschen: Pfr. Dr. Stefan Meisert und das Pastoralteam

Evangelische KirchengemeindeWeisweil

Die Bürozeiten im Evangelischen Pfarr-amt Pfarramtssekretärin: Rosemarie Schmidt Montag 16:00-18:00 Uhr Donnerstag 09:00-11:00 Uhr Tel.: 07646 / 216 Fax: 07646 / 218566 E-Mail: [email protected] Pfarrer Keno Heyenga erreichen Sie im Pfarramt in Weisweil Tel. 07646-216 (Termine nach Absprache) E-Mail: [email protected] www.kirche-weisweil.de www.facebook.com/kircheweisweil

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 13

Die Kirchengemeinde für das Smartpho-ne im App-Store: ‚Kirche Weisweil‘ Sonntag, 07. April »Judika« 09:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfir-mation mit Pfarrer Keno Heyenga, dem Evange-lischen Kirchenchor und dem Männer-gesangverein In diesem Gottesdienst feiern wir die Eiserne Konfirmation unserer Jubelkonfirmandin-nen und Jubelkonfirmanden (Konfirmati-onsjahrgang 1954). Im Anschluss: KirchCafé im Gemeindehaus 10:45: Kindergottesdienst im Gemeinde-hausAlle Kinder sind wieder herzlich eingeladen zum Kindergottesdienst: zusammen singen, beten, Geschichten über Gott hören, basteln und spielen! Euer Kigo-Team Claudia, Heidi, Janine und Xenia Montag, 08. April 15:00 Uhr Frauenkreis Dienstag, 09. April 20:00 Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, 11. April 15:00 Uhr Seniorentreff im Gemeinde-haus. Es erwartet Sie wieder ein gemütlicher Nachmittag mit Kaffee und Kuchen und gu-ten Gesprächen. Das Team von der Nachbar-schaftshilfe freut sich auf Sie. An diesem Nachmittag ist außerdem die Po-lizei zu Gast und wird Sie informieren zum Thema „Schutz vor Kriminalität im Alltag“. Sie werden etwas über Vorgehensweise der Kriminellen erfahren und Tipps bekommen, wie Sie sich besser schützen können. Gerne können Sie unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen. Bitte melden Sie sich dazu einfach bei Waltraud Groß-mann (Telefon 07646-1484) oder bei Marlies Karcher (Telefon 07646-393). Viele Grüße Ihr Team der Nachbarschaftshil-fe 19:00 Uhr Strickkreis im Gemeindehaus Mit dem Wochenspruch für den fünften Sonntag in der Passionszeit, Judika, »Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er die-ne und gebe sein Leben als Lösegeld für viele.« (Matthäus 20,28) wünschen wir Ihnen ein erholsames Wo-chenende und ein gesegnete neue Woche Ihr Pfarrer Keno Heyenga und der Kir-chengemeinderat Kino im Gemeindehaus: Neuer Termin Im Februar haben wir 4-mal den Dokumen-tarfilm ‚Weisweil 1970‘ gezeigt. Das Interesse war enorm und alle Veranstaltungen waren ausverkauft. Da uns immer noch Anfragen erreichen und wir mehrfach gebeten wur-den, den Film ein weiteres Mal aufzuführen, möchten wir alle Interessierten zu einer fünften Filmaufführung ins Gemeindehaus einladen: am Freitag, den 17. Mai, um 19:00 Uhr.

Die Aufnahmen, die Fritz Heidt auf über 1.000 Meter Super 8-Film gebannt hat, zeigen das Dorfleben in Weisweil. Friedrich Heidt hat den inzwischen di-gitalisierten Film neu überarbeitet und auf zweieinhalb Stunden gekürzt. Der Dokumentarfilm schenkt Ihnen einmali-ge Einblicke in das Dorfleben vor 50 Jahren. Der Eintritt kostet 5 Euro. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein. Mit dem Erlös soll mittelfristig die Anschaf-fung einer neuen Akustikanlage für die Kir-che finanziert werden. Dies ist nötig, da die aktuelle Audioanlage teilweise defekt ist und sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Tickets erhalten Sie ab sofort in der Bä-ckerei Speck und in Martins Blumenstüb-le. Wir freuen uns auf alle, die wir am 17. Mai im Gemeindehaus begrüßen dürfen. Einführung unserer neuen Kirchendiene-rin Angelika Haag Am Sonntag, den 31. März, haben wir in einem Familiengottesdienst unsere neue Kirchendienerin Angelika Haag eingeführt und ihr Gottes Segen zugesprochen. Ange-lika Haag ist seit dem 01. Februar 2019 die Nachfolgerin unserer langjährigen Kirchen-dienerin Freya Karcher. Wir sind froh und dankbar, dass sich Angelika Haag mit ihrer herzlichen, offenen und pragmatischen Art fortan um unsere Kirche und unser Ge-meindehaus kümmert und die Gottesdiens-te in unserer Gemeinde mitverantwortet. Wir wünschen Angelika Haag viel Freude bei ihrer Arbeit!

FischerzunftOber-/Niederhausen

St. Michaels-KirchePriesterbruderschaft St. Pius X.

Gottesdienstordnung vom 6.4. – 14.4.2019 Samstag, 6.4.19 Herz-Mariä-Sühnesamstag 8.00 Uhr hl. Messe 20.00 Uhr Hochamt 21.15 Uhr Sühnenacht Sonntag, 7.4.19 PASSIONSSONNTAG 0.00 Uhr hl. Messe 8.20 Uhr Rosenkranz 9.00 Uhr Hochamt, gesanglich begleitet vom Schulchor des St. Theresien-Gymna-siums Schönenberg, anschließend Treffen des Schulchors im Prioratssaal, ebenso Frühjahrsmarkt nach dem Hochamt 17.00 Uhr Vesper-Andacht Montag, 8.4.19 6.45 Uhr hl. Messe Dienstag, 9.4.19 6.45 Uhr hl. Messe Keine Abendmesse Mittwoch, 10.4.19 8.00 Uhr Schülermesse Keine Abendmesse

Donnerstag, 11.4.19 Hl. Leo I. 7.15 Uhr hl. Messe 18.00 Uhr 1. u.2. Rosenkranz 19.00 Uhr hl. Messe 19.45 Uhr Aussetzung + 3. Rk. Freitag, 12.4.19 Sieben Schmerzen Mari-ens 7.15 Uhr hl. Messe 18.15 Uhr Kreuzweg 19.00 Uhr hl. Messe Samstag, 13.4.19 Hl. Hermenegild Fatimatag 6.45 Uhr hl. Messe 7.25 Uhr Rosenkranz 8.00 Uhr hl. Messe Sonntag, 14.4.19 PALMSONNTAG 7.15 Uhr Frühmesse 8.20 Uhr Rosenkranz 9.00 Uhr Palmweihe und HOCHAMT 17.00 Uhr Vesper-Andacht Priorat St. Michael Kronenstr. 2 79365 Rheinhausen Tel. 07643/6980 e-mail: [email protected] Internet: www.sankt-michaels-kirche.de Für seelsorgliche Anliegen stehen Ihnen die drei Priester des Priorates, Pater Benedikt Roder, Pater Martin Huber und Pater Thomas Jentzsch jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bieten an: täglich heilige Messe Schülergottesdienst mittwochs um 8.00 Uhr Hl. Beichte vor den hll. Messen und auf An-frage Regelmäßiger Glaubenskurs Gregorianischer Choral Kinderkatechismus Jugendgruppe KJB (Alter: 16-26 Jahre) Drittordenstreffen

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16 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

Akkordeonclub Rheinhausen 1937 e.V.

Einladung zur Generalversammlung Unsere diesjährige Generalversammlung findet nächsten Freitag, den 12.04.2019, um 20:00 Uhr, im Landgasthof Hirschen in Nie-derhausen statt. Auf der Tagesordnung ste-hen folgende Punkte:

- Berichte der einzelnen Ausschüsse - Entlastung der Gesamtvorstandschaft - Neuwahlen

Wünsche und Anträge können bei den Vor-sitzenden Clemens Plieger und Philipp Mutz oder auch über unsere Homepage „www.ac-rheinhausen.de“, abgegeben werden.

Bulldog und Schlepperfreunde

Zu unserer diesjährigen Generalversamm-lung, am Samstag den 06.04.2019 um 20 Uhr im Vereinsheim der Bulldog- u. Schlepper-freunde Oberhausen e.V. laden wir alle Vereinsmitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich ein.

Tagesordnung Begrüßung

Totenehrung Bericht 1. Vorstand

Bericht Schriftführer Bericht Kassenwart

Entlastung des Kassenwartes und der Vorstandschaft

Wahlen Verschiedenes

Wünsche und Anträge

Die Vorstandschaft

SportclubNiederhausen

Frühlingsfest der Tänze Diesen Sonntag können im Vorverkauf Kar-ten für das Frühlingsfest der Tänze während des Heimspiels der SG Rheinhausen an der Theke im Sportheim Niederhausen erwor-ben werden. Karten im Vorverkauf: 6€Karten an der Abendkasse: 7€

FC Oberhausen

Förderverein FC Oberhausen Am Freitag, 05.04.2019, findet die Jahres-hauptversammlung des Förderverein FC Oberhausen statt. Beginn ist um 19 Uhr im Sportheim des FCO. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen. Am Gründonnerstag, 18.04.2019, findet um 20.30 Uhr im Sportheim die Jahreshauptver-sammlung des FC Oberhausen statt. Es ste-hen Neuwahlen an. Wünsche und Anträge sind noch bitte bis 17.04.2019 an Klaus-Pe-ter Scholler unter [email protected] oder Tel. 40091 zu richten.

Radsportverein Rheinperle

Rundenabschlußturnier in der Rheinmatthalle Am 06.04.19 heißen wir ab 15 Uhr alle 8 Mannschaften aus der Runde Ortenau Frei-zeitstaffel B herzlich Willkommen. Wir freuen uns auf viele tolle Spiele, schnelle Ballwech-sel sowie gute Laune beim gemeinsamen

letzten Spieltag. Fans, Freunde und Ball-sportbegeisterte sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen. Wir wünschen allen ein gutes Spiel! Volleyball: Meister 18/19 Am vergangenen Sonntag konnte sich die Mannschaft RSV I den vorzeitigen Meister-titel der Ortenau Freizeitstaffel B sichern! Im ersten Spiel gegen Bohlsbach II traf man auf den Tabellenletzten. Die Mannschaft tat sich gegen den vermeintlich leichten Gegner schwerer als gedacht, konnte sich aber mit zwei Siegsätzen (25:19 u. 25:13) durchset-zen: Im zweiten Spiel gegen Önsbach kam es zur Spitzenbegegnung der Liga. Unser Team übernahm von Anfang an durch sichere An-nahmen und Durchschlagkraft am Netz die Führung und sicherte sich einen ungefähr-deten Satzsieg mit 25:13. Trotz kleiner Nach-läßigkeiten im zweiten Satz konnte dieser mit mehreren erfolgreichen Blocks mit 25:21 Punkten gewonnen werden. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zum MEISTERTITEL!

Schützenverein Niederhausen

Voranzeige Stammtischschießen am 12.04. und 14.04.2019 Es ist wieder soweit, das traditionelle Stammtischschießen findet wieder statt. Eingeladen sind alle die Lust zum schießen haben. Jeder Teilnehmer beim Mannschafts-schießen und Glücksschießen erhält einen Preis. Eine Mannschaft besteht aus 4- 6 Schützen. Ein Schütze darf pro Mannschaft aufgelegt schießen. Als Einzelwettbewerb bieten wir wieder unser beliebtes Glückschießen an mit luk-

Vereinsnachrichten

Sie haben Spaß am Rasenmähen? Dann haben wir da was für Sie! Der FC Oberhausen sucht zum nächst-möglichen Termin einen rüstigen Rent-ner, der sich um das Mähen der beiden Rasenplätze des FC Oberhausen küm-mert. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Klaus-Peter Scholler unter Tel. 40091 oder Mobil 0171 7830 791 erhält-lich.

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 17

rativen Sachpreisen und Gutscheinen. Jeder Teilnehmer erhält einen Preis. Zusätzlich gibt es wieder den Glücksschuss und auf die Stammtischscheibe und Ehren-scheibe, welche ein örtliches Motiv zeigen.Jetzt am Wochenende nochmals Training möglich Freitag abends von 20 Uhr -22 Uhr und Sonntag von 10 Uhr bis 12 Uhr. Wir freuen uns auf Eueren Besuch. Stammtischschießen Wettkampf findet am Freitag, den 12.04. von 18 Uhr -22 Uhr und am Sonntag, den 14.04. von 10 Uhr -17 Uhr statt Siegerehrung am 14.04. ca. 19 Uhr Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Es freut sich auf Euere Teilnahme das Team vom Schützenverein

SG 1999 Rheinhausen

Ergebnisse Aktive SG Rheinhausen – FV Hochburg-Windenreu-te 3:2 Tore: Florian Cecconi, Patrick Riesterer, Jeremy Anthony SG Rheinhausen II – FV Hochbur-Winden-reute II 4:1 Tore: Steffen Steiner 2x, Zakir Kaise, Philipp Speck

Vorschau Aktive Sonntag, 07.04.: 13:00 Uhr SG Rheinhausen II – FC Vogtsburg II 15:00 Uhr SG Rheinhausen – FC Vogtsburg Die Begegnungen finden auf dem Sportge-lände in Niederhausen statt. Dienstag, 09.04.: 18:45 Uhr SC Wyhl III - SG Rheinhausen II Die Begegnung findet auf dem Sportgelän-de in Wyhl statt. Die Jugendleitung der SG Breisgau infor-miert Zu Beginn des Samstages überzeugte unse-re C2 erneut vor allem auf kämpferischer Li-nie. So lagen die Jungs in Mundingen gegen die JFV „Untere Elz“ bereits unglücklich mit 0:1 im Hintertreffen, rangen jedoch die aus 6 Vereinen bestehende SG dann noch mit 2:1 nieder. Nicht weniger spannend machte es die D1, die sich mit dem 1:0 Auswärtssieg in Glotter-tal an die Tabellenspitze setzte. Die D2 rundete mit einem 10:0 in Riegel den Samstag souverän ab. Auch beide Sonntagsspiele konnten wir für uns entscheiden, die C1 mit 4:1 gegen Was-ser-Kollmarsreute und die E2 mit 6:2 gegen die Jungs aus Merzhausen. Auch für für E2 bedeutet dies die Tabellenspitze.

Die Termine am Wochenende: Samstag, 06.04.19 09:30 Uhr: E2 in Emmendingen 11:00 Uhr: E1 in Eichstetten 11:00 Uhr: D2 gg Elzach in Oh 13:00 Uhr: C2 in Jechtingen 14:30 Uhr: C1 gg SG Endingen in K‘schaff-hausen 17:00 Uhr: A-Jugend in Gundelfingen Donnerstag, 11.04.19 18:00 Uhr: E1 gg Windenreute in NH

TuS HandballKnappe 31:32 Auswärtsniederlage für den TuS Oberhausen Eine knappe Auswärtsniederlage musste der TuS Oberhausen bei stark abstiegsbe-drohten SG Kappelwindeck/Steinbach hin-nehmen. In einer über weite Strecken aus-geglichenen Begegnung setzten sich die Gastgeber am Ende mit 32:31 (16:14) durch. In der ersten Halbzeit konnte sich keine der beiden Mannschaften entscheidend abset-zen. Bis zur 21. Minute schaffte der TuS mit 13:11 erstmals eine 2-Tore-Führung. Zwei Zeitstrafen in den letzten fünf Minuten der ersten Hälfte waren im weiteren Verlauf mit ausschlaggebend, dass der TuS die Führung nicht behaupten konnte und seinerseits zum Pausenpfiff mit 14:16 in Rückstand ge-riet. Auch in der zweiten Hälfte sah man ein ausgeglichenes Bild. Allerdings schafften die Gastgeber bis zur 50. Minute eine 3-To-re-Führung. Der TuS kam jedoch nochmal heran, konnte dem Spiel aber keine ent-scheidende Wende mehr geben. Am Ende musste sich das Team von Francois Berthier knapp mit 32:31 geschlagen geben. Tore für den TuS: Maurer 5, Zamolo 5, Köbele 4, Martinez 4, Metzger 4, Freppel 3/1, Bauer 2, Stoeffler 2, Moser 1, Heß 1. Am nächsten Wochenende steht das Lokal-derby gegen die SG Waldkirch/Denzlingen auf dem Programm. Spielbeginn ist am Sonntag, 07.04.2019 um 17.00 Uhr in der Rheinmatthalle.

TuS TurnenTurnliga Die letzten beiden Wochenenden turnte der TuS Oberhausen beim Heimwettkampf gegen den TV Hofweier und gegen den TV Güttingen, Bodensee auswärts. Wurden bei den ersten beiden Wettkämpfen nur 185 bis 190 Punkte erturnt, pendelte sich die Ge-samtleistung bei 225 bis 230 Punkten ein. Leider turnten unsere Gegner um die 240 Punkte. Letztendlich geht aber das Konzept auf, die Nachwuchsturner, Samuel Ankermann, Mattis Kunde, Niklas Kunde, Paul Nowak, Tobias Moser, Max Bienmüller, und Benja-min Wangler, mit den Stammturnern, Mario Stehlin, Raphael Tischler, Jannik Vetter, Finn Wiemeyer, Moritz Thimm, zeitweise Thomas Früh und Nikolai Bill, einzusetzen. Die jun-gen Turner werden immer sicherer und die Gesamtleistung steigt stetig. In dieser Saison wird dies zum Klassenerhalt wahrscheinlich nicht ausreichen, aber in der nächsten Sai-son werden sich die jetzt gesammelten Er-fahrungen positiv auswirken. Alle sind auf den kommenden Samstag und zugleich letzten Heimwettkampf gespannt. Unterstützen Sie unser Team. Vielen Dank an die Kampfrichter: Dieter Früh, Nico Knörr, Sven Vetter, die Fans die uns unterstützt haben. Weiteren Dank an unseren Hallensprecher Nikolai Bill und Fa-milie Lorenz für die Bewirtung. Die Turnabteilung freut sich und wünscht viel Erfolg beim nächsten Heimwettkampf. Turnwart Volker Bienmüller

Weitere Ergebnisse: C m Südbadenliga HSG Konstanz TuS Oberhausen 36:23 C w Südbadenliga SG Bad/Sandweier TuS Oberhausen 18:24 B w Südbadenliga SG Kapp/Steinbach 2 TuS Oberhausen 31:27 Herren 2 SG Waldk/Denzlingen 3 TuS Oberhausen 2 24:44 Frauen TSV Frbg-Zähringen TuS Oberhausen 21:16 C weibl. SG Kenz/Herbolzheim TuS Oberhausen 2 16:41 D weibl. SG Waldk/Denzlingen TuS Oberhausen 26:25 Spiele am kommenden Wochenende: C weibl. 11:30 TuS Oberhausen 2 SG Waldk/Denzlingen D weibl. 12:40 TuS Oberhausen SG Lörr/Brombach Herren 2 13:50 TuS Oberhausen 2 TV Bötzingen 2 C w Südbadenliga 15:15 TuS Oberhausen SV Allensbach B w Südbadenliga 18:30 TuS Oberhausen SG Federbach Frauen 19:50 TuS Oberhausen SG Markgräflerland.

Einturnen: 10:00 Uhr Wettkampfbeginn: 11:00 Uhr Bewirtung: Kaffee, Kuchen, Getränke

Badische Turnliga

TuS Oberhausen – TV Furtwangen

Samstag, den 06.04.2019/ Rheinmatthalle

18 | Freitag, 5. April 2019 RHEINHAUSEN

TuS Oberhausen seit 1921

Neue Kurse ab 09.04.2019Pilates:- Ganzkörpertraining- Kräftigung- Beweglichkeit- KörperwahrnehmungDas Training ist auch geeignet nach einer Schwangerschaft.Kurs I: 18.00 - 19.00 UhrKurs II: 20.15 - 21.15 Uhr

Step Aerobic:- Stärkung Herz-Kreislauf-System- Fatburner- KräftigungBeginn: 19.15 - 20.10 UhrGymnastikraum RheinmatthalleAnmeldung und Auskunft:Margot Früh 0764340917 / 01714889499

Sonntag-Matinee Am Sonntag, 07. April um 11.15 Uhr zeigt der Verein Hospiz-Hecklingen in Zusam-menarbeit mit den Kenzinger Löwen-Licht-spielen den Film „Unzertrennlich - Leben mit behinder-ten und lebensverkürzt erkrankten Ge-schwistern“ Die Dokumentation von Frauke Lodders („Seeing Art/Kunst sehen“) zeigt leise be-obachtend und mit großem Respekt das Leben von Kindern, die mit Geschwistern mit Behinderung oder schweren Erkrankun-gen aufwachsen und sich schon früh großer Verantwortung stellen müssen. Der Film war für den Hessischen Filmpreis 2018 nominiert und wurde auf dem 35. Kasseler Dokumen-tarfi lm und Videofest mit dem Goldenen Herkules ausgezeichnet.

Aus der NachbarschaftSie wollen etwas bewegen und Kinder in den ersten Lebensjahren fördern und begleiten? Dann sind wir der richtige Arbeitgeber für Sie. Für die Erweiterung unseres Angebotes in der Kin-dertagesstätte Glühwürmchen suchen wir ab dem 1. September 2019

4 Erzieherinnen (m/w/d) oder Kinderpfl egerinnen (m/w/d) in Teilzeit ab 19 bis 35 Stunden Das freie Spiel, die freie Bewegungserziehung sowie die beziehungsvolle Pfl ege sind Schwer-punkte des pädagogischen Handelns in der KiTa Glühwürmchen. Sie bringen mit: • Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin (m/w/d), Kinderpfl egerin (m/w/d) oder

eine vergleichbare, anerkannte pädagogische Ausbildung.• Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern im U 3 – Bereich. • Bereitschaft, sich auf die Pfl ege der Kinder einlassen zu können. • Einen wertschätzenden und verantwortungsbewussten Umgang mit den Kindern. • Selbstständiges Arbeiten und Eigeninitiative.• Kommunikations- und Teamfähigkeit. Wir bieten Ihnen:• Eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit.• Raum für eigenverantwortliches Arbeiten. • Einbindung in ein aufgeschlossenes und kollegiales Team.• Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung. • Vergütung und soziale Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öff entlichen Dienst

(TVöD-SuE).• Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem aktiven Gesundheitsmanagement. Für Fragen stehen Ihnen gerne die Leiterin der Einrichtung Frau Roscher-Götz (07643/3339847) oder vom Personalamt Frau Strickfaden (07643/917734) zu Verfügung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 03.05.2019 an: Stadt Herbolzheim – Personalamt -, Hauptstr. 26, 79336 Herbolzheim

Rosen pflanzen Jetzt ist eine gute Zeit zum P�anzen der Rose. Bevor Sie die „Königin der Blumen“ setzen, sollte diese mindestens 12 Stunden in einem Wasserbad gestanden haben. Containerware muss einen gut durchfeuchteten Ballen besitzen. Setzen Sie die Veredelungsstelle etwa 5 cm unter die Erdober�äche. Anschließend die neue P�anzstelle gründlich wässern.

GRÜNER DAUMEN

RHEINHAUSEN Freitag, 5. April 2019 | 19

Stellenausschreibung im Bundesfreiwilli-gendienst Die Gemeinde Wyhl hat für die Schulen in Wyhl eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 zu besetzen. Der Bundesfreiwilligendienst bietet für je-den, ob Jung oder Alt, die Chance zu einem freiwilligen Engagement. Mitmachen kön-nen alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Bildungsabschlusses spielen dabei kei-ne Rolle. Der Bundesfreiwilligendienst kann grund-sätzlich flexibel gestaltet werden und wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft-liche Angelegenheiten geschlossen. Unterstützung und Leistung: Eine Fachkraft betreut die Freiwilligen in der Einsatzstelle. Alle Freiwilligen erhalten kos-tenlose Seminare. Des Weiteren wird ein Ta-schengeld gezahlt und nach Abschluss ein Zeugnis ausgestellt. Das Aufgabengebiet umfasst die Betreu-ung eines Inklusionskindes während der Unterrichtszeiten sowie die Mithilfe bei der Nachmittagsbetreuung weiterer Schüler. Die Nachmittagsbetreuung umfasst die Be-treuung der Mittagsverpflegung (Organisa-tion, Überwachung etc.), die Unterstützung bei der Organisation und Koordinierung der Angebote am Nachmittag und die Hausauf-gabenbetreuung. Gegebenenfalls können weitere Tätigkeiten hinzukommen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, wel-che Sie bitte an die Gemeinde Wyhl, Perso-nalamt, Hauptstraße 9, 79369 Wyhl am Kai-serstuhl oder per E-Mail an [email protected] schicken.

Kino Kenzingen

FILM- Programm der Löwen-Lichtspiele Kenzingen vom 4.4. bis 10.4.2019 Tel 07644-385 www .Kino-Kenzingen.de **NEU Die Freiburger Puppenbühne zeigt Sa 14.00h KASPER UND DER OSTERHASE 6.4. für Menschen ab 3 Jahren geeignet. Eintritt Euro 5,-- pro Nase **NEUDo bis Mi 20.00h Fr+Sa+So auch 17.30h MONSIEUR CLAUDE 2 o.A. 93min 4. bis 10.4. **NEU So 11.00h UNZERTRENNLICH o.A. 95min 7.4. **NEU So bis Die 20.00h DIE BERUFUNG o.A. 120min 7. bis 9.4. ******Am Montag, den 8.4. zeigen wir den Film im engl. Original OmU **NEU Sa+So 15.30h ASTERIX und das Geheimnis des Zauber-trankes o.A. 85min 6.+7.4.

Do 20.00h Fr+Sa 17.30h TRAUTMANN -12- 119min 2. Wo 4. bsi 6.4. Sa+Mi 20.00h So 17.30h GREEN BOOK -6- 131min 8. Wo 6.+7.+10.4. Fr 20.00h KIRSCHBLÜTEN und DÄMONEN -12- 116min 3. Wo 5.4. Die 17.30h DER JUNGE MUSS AN DIE FRISCHE LUFT -6- 100min „bes. wertvoll“ 17.Wo 9.4. Die 17.30h BOHEMIAN RHAPSODY -6- 136min 18 . Wo 9.4. Sa 15.30h CHECKER TOBI und das Geheimnis unseres Planeten 107min „bes. wertvoll“ 3. Wo 6.7. o.A. So 15.30h AILOS REISE o.A. 86min 2. Wo 7.4. Änderungen vorbehalten

U N S E R B U C H T I P P D E R W O C H E !Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2018/2019RATGEBER DER VERBRAUCHERZENTRALE Neues Jahr, neue Steuerregeln – neben Einkommensgrenzen und Freibeträgen haben sich z. B. Abgabefristen geändert: Wer die Steuererklärung für 2018 selbst erstellt, hat dafür erstmals Zeit bis 31. Juli. Dabei hilft der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale. Mit Praxiswissen, aktuellen Formularen, verständlichen Ausfüllhilfen und vielen Spartipps steht er Ruheständlern zur Seite. Sie erfahren, welche Einkunftsarten es überhaupt gibt und wie sie ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen. In den nächsten Schritten lernen sie Möglichkeiten kennen, ihre Steuerlast legal durch Werbungskosten und Sonderausgaben zu reduzieren und außergewöhnliche Belastungen zur Steuerersparnis geltend zu machen. Auch ist zu erfahren, wie die elektronische Steuererklärung mit dem Online-Portal Elster funktioniert.

Gabriele Waldau-Cheema | Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2018/2019 | Ratgeber der Verbraucherzentrale224 Seiten, vierfarbig, kartoniert | Bestellmöglichkeiten: unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder Telefon 0211 / 38 09-555 sowie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel | ISBN 978-3-86336-113-6 | EUR 14,90