Wie ist die Feuerwehr in Bayern organisiert? Was versteht man unter „Feuerwehr“? Die Feuerwehr...
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Wie ist die Feuerwehr in Bayern organisiert?
Was versteht man unter „Feuerwehr“?
Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung.
Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private Einrichtung, deren Hauptaufgabe die Bekämpfung von Bränden ist. Desweiteren hilft die Feuerwehr bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen.
Die Feuerwehr ist ein Ausrüstungs -, Ausbildungs – und Führungssystem, das durch Zusammenwirken zum sofortigen Einsatz befähigt. Gekennzeichnet ist sie durch geordnete, ruhige, überall am richtigen Ort angreifende und eingeübte Tätigkeit.
Arten der Feuerwehr
BerufsfeuerwehrBerufsfeuerwehr Freiwillige FeuerwehrFreiwillige Feuerwehr PflichtfeuerwehrPflichtfeuerwehr WerksfeuerwehrWerksfeuerwehr BetriebsfeuerwehrBetriebsfeuerwehr
BFBF FFFF PFPF WFWF BtFBtF
Welche Aufgaben haben die Gemeinden?
Laut Gesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass
der abwehrende Brandschutz der technische Hilfsdienst
sichergestellt ist.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche Feuerwehr
AUFSTELLEN AUSRÜSTEN UNTERHALTEN
Arten gemeindlicher Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehr ( FF )
Einsatzkräfte werden durch den Feuerwehrverein gestellt.
Aufnahmen erfolgen durch den Kommandanten.
Der Dienst ist ehrenamtlich. Es kann hier mehrere selbständige
Ortsteilfeuerwehren geben.
Berufsfeuerwehr ( BF )
Die Aufstellung erfolgt, wenn eine FF nicht ausreicht.
Aufstellung nur in Städten über 100 000 Einwohner.
Der Feuerwehrdienst ist hauptamtlich (Beamte).
Pflichtfeuerwehr ( PF )
Die Aufstellung erfolgt, wenn trotz vorhandener Notwendigkeit keine FF zustande kommt.
Heranziehung vom 18. – 63. Lebensjahr möglich.
Rechte und Pflichten gleichen denen in der Freiwilligen Feuerwehr.
Wie ist eine Freiwillige Feuerwehr ( FF ) aufgebaut?
Kommandant
steht an der Spitze einer Feuerwehr wird alle sechs Jahre von den aktiven
Mitgliedern gewählt (wahlberechtigt ab 16) regelt den Übungs – und Dienstbetrieb in
der Feuerwehr ernennt geeignete Personen zu
Funktionsträgern in der Feuerwehr ist für die Ausbildung verantwortlich
Funktionsträger
übernehmen die vom Kommandanten übertragenen Aufgaben
Gruppenführer Zugführer Gerätewart Jugendwart Atemschutzgerätewart
Taktische Einheiten
Gliederung nach Trupp, Staffel, Gruppe, Zug
Gruppe als kleinste SELBSTÄNDIGE taktische Einheit
Gruppe besteht aus dem GF und acht Feuerwehrdienstleistenden
Wie ist die Feuerwehrführung eines Landkreises / einer
kreisfreien Stadt gegliedert?
Kreis - / Stadtbrandrat
steht an der Spitze im Landkreis / in kreisfreier Stadt
wird alle sechs Jahre von den Kommandanten des betreffenden Gebietes gewählt
unterstützt das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in feuerwehrtechnischen Fragen
Kreis - / Stadtbrandinspektor
Bestellung erfolgt durch Kreis - /Stadtbrandrat
leitet den vom Kreis - / Stadtbrandrat bestimmten Inspektionsbereich
unterstützt Gemeinden und Feuerwehren in feuerwehrtechnischen Fragen
Kreis - / Stadtbrandmeister
Bestellung erfolgt durch den Kreis - / Stadtbrandrat
Zuweisung von bestimmten Bereichen oder Fachgebieten
unterstützen KBR / KBI bzw. SBR / SBI
Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor,
Kreisbrandmeister und auch der Kommandant werden als
„besondere Führungsdienstgrade“ bezeichnet
– ihnen ist eine bestimmte übergeordnete Funktion zugeteilt.
Was bedeuten die verschiedenen Streifen am Ärmel?
Kommandant
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister
Kreisbrandrat
Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann
Führungsdienstgrade
Löschmeister
Oberlöschmeister
Hauptlöschmeister
Brandmeister
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister
Die Ernennung von Mannschafts- und Führungsdienstgraden
erfolgt allein durch den Kommandanten!
Verschiedene Aufgabenbereiche können entsprechend
gekennzeichnet sein: z. B.
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr ( FF )
in Feuerwehrverein und
aktive Mannschaft
Feuerwehrverein
dient zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr – stellen Mitglieder für aktive Mannschaft
Selbständige und eigenverantwortliche Organisation geleitet durch den Vorsitzenden
Mitgliedschaft wird in der Vereinssatzung geregelt Arten der Mitgliedschaft: aktive Mitglieder, passive
Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder Mitgliederversammlung: Antragsrecht durch jedes
Mitglied
Aktive Mannschaft
Brandschutz und technische Hilfeleistung geleitet durch den Kommandanten Ausbildungsveranstaltungen Jugendgruppe mit gesonderten Vorgaben
bei Einsätzen Aktivität vom 16. – 63. Lebensjahr
„In der Realität verschmelzen diese beiden Bereiche der
Feuerwehr miteinander, was aber im Sinne der Zusammenarbeit auch sehr wünschenswert ist“
Jugendgruppe
Mitgliedschaft kann vom 12. – 18. Lebensjahr erfolgen
besonderer Bestandteil einer Freiwilligen Feuerwehr mit gesonderten Einschränkungen bei Einsätzen
Ziele einer Jugendfeuerwehr
Schulung von Verantwortungsbewusstsein Förderung von sozialem Engagement Begegnungen mit anderen Jugendgruppen Freizeitgestaltung Beteiligung an Sportveranstaltungen Traditionspflege
Organisation Gruppenversammlung Gruppensprecher und Stellvertreter Kassenwart
=> steter Kontakt zum Kreisjugendfeuerwehrwart
Welche Rechte und Pflichten haben Feuerwehranwärter?
Allgemeine Rechte
Versicherungsschutz bei Personenschaden Ersatz von Sachschäden Bereitstellung der Schutzkleidung Recht auf Feuerwehrausbildung
=> Ab dem 16. Lebensjahr gilt zusätzlich: aktives Wahlrecht Freistellung von der Arbeit während eines Einsatzes Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz kostenlose Verpflegung bei mehr als vier Std. Einsatz
Pflichten eines Feuerwehranwärters
Teilnahme an der Feuerwehrausbildung Entschuldigung bei Dienstverhinderung (Anstandspflicht!) Beachten der Unfallverhütungsvorschriften Befolgen der Anweisungen der Vorgesetzten Tragen und Pflegen der Schutzkleidung
=> Ab dem 16. Lebensjahr gilt zusätzlich: Teilnahme an Einsätzen AUßERHALB des
Gefahrenbereichs Weisungen im EINSATZ kommentarlos befolgen Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Einsätzen
Für Feuerwehranwärter gelten bestimmte Einsatzbeschränkungen,
welche in jedem Fall zwecks Unfallverhütung und
Versicherungsschutz eingehalten werden müssen.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Nur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen.
Keine aktive Teilnahme an Einsätzen. Keine Einsatzfahrten im
Feuerwehrfahrzeug.
Teilnahme als Zuschauer an Einsätzen erlaubt, wenn
Aufsicht durch einen erfahrenen Feuerwehrkameraden gegeben ist.
Gefahrenlage sorgfältig vorher geprüft worden ist.
Beobachtung aus einem sicheren Bereich heraus erfolgt.
Schutzkleidung getragen wird.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres gilt:
Teilnahme an Einsätzen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs.
=> Als Voraussetzung muss: die Feuerwehr – Grundausbildung
abgeschlossen sein. die Aufsicht durch einen erfahrenen
Feuerwehrdienstleistenden gegeben sein. vollständige persönliche Schutzausrüstung
angelegt sein.
Hinweise
Gefahrenbereich legt grundsätzlich der Einsatzleiter fest.
Bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als grober Orientierungspunkt gelten.
Keine Teilnahme an Einsätzen bei Dunkelheit.
Keine Tätigkeiten im Einsatz, die dem Gefahrenbereich zugeordnet sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!