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Hans-Sachs-Berufskolleg Fachschule für Technik Leistungskonzept für die Fachschule für Technik 25.April 2012 ______________________________________________________________________________ Leistungskonzept der Fachschule für Technik Fachrichtungen Bautechnik Elektrotechnik Maschinenbautechnik Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik 1. Rechtliche Grundlagen Seite 1 von 63

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Leistungskonzept für die Fachschule für Technik 25.April 2012____________________________________________________________________________________

Leistungskonzept der Fachschule für Technik

Fachrichtungen

BautechnikElektrotechnikMaschinenbautechnik Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik

1. Rechtliche Grundlagen2. Allgemeine Vereinbarungen3. Umsetzung im Fachrichtungsschwerpunkt

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INHALTSVERZEICHNIS

SeiteLeistungsbewertung in der Fachschule für Technik.........................................................................4

1. Rechtliche Grundlagen

§ 48 Schulgesetz Grundsätze der Leistungsbewertung..................................................................4§ 44 Schulgesetz Information und Beratung....................................................................................5§ 70 Schulgesetz, Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz............................................................5§ 8 APO-BK Leistungsbewertung und Leistungsnachweise............................................................6Verwaltungsvorschriften (VV) zum § 8 APO-BK..............................................................................6Lernerfolgsüberprüfung....................................................................................................................8Leistungsbedingungen.....................................................................................................................9Beschreibung der Anforderungsbereiche (lt. Verfügung: Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen gemäß APO-BK, Anlagen A, B, C und E vom 08. Juni 2008)..........................................................9

2. Allgemeine Vereinbarungen

Allgemeine Vorgaben für alle Fächer in der Fachschule für Technik............................................10Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“...................................................................................11Förderung der deutschen Sprache................................................................................................12Vergleichsarbeiten.........................................................................................................................12Jahres-/Halbjahresnoten...............................................................................................................12 Anzahl der Leistungsnoten für alle Fächer des fachrichtungs-übergreifenden Bereich der Fachschule für Technik.....................................................................13Informationen zur Gestaltung und Bewertung einer Projektarbeit.................................................14Ziele und Bewertungsrahmen der Projektarbeit.............................................................................14Möglichkeiten der Leistungsfeststellung bei Fehlzeiten.................................................................15Angebot an Nachschreibeterminen................................................................................................15

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INHALTSVERZEICHNIS

Seite

3.Umsetzung im Fachrichtungsschwerpunkt

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.........................................................................................16Maschinenbautechnik....................................................................................................................17Elektrotechnik.................................................................................................................................18Bautechnik.....................................................................................................................................20

Anhang...........................................................................................................................................22

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Leistungsbewertung in derFachschule für Technik

Rechtliche Grundlagen

§ 48 Schulgesetz Grundsätze der Leistungsbewertung

Mit dieser Informationsschrift legt die Leitung der Fachschule für Technik am Hans-Sachs-Berufskolleg in Oberhausen Ihnen als Kollegin oder Kollegen, sowie als Studierenden der Fachschule für Technikdas Bewertungssystem der Abteilung im jeweiligen Schwerpunktbereich der Fachschule offen.

Grundlage der Notengebung sind die Vorgaben des Schulgesetzes in § 48 und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) in der jeweils gültigen Fassung.

Grundsätze der Leistungsbewertung(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein.Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

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(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

2. gut (2)Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

3. befriedigend (3)Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

4. ausreichend (4)Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5. mangelhaft (5)Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6. ungenügend (6)Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen.

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§ 44 SchulgesetzInformation und Beratung

§ 70 SchulgesetzFachkonferenz,Bildungsgangkonferenz

„Information und Beratung“(1) Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.(2) Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Den Schülerinnen und Schülern sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert. Dies gilt auch für die Bewertung von Prüfungsleistungen.“

(1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen.Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.(2) In Berufskollegs können Fachkonferenzen statt für einzelne Fächer für Fachbereiche oder Bildungsgänge eingerichtet werden (Bildungsgangkonferenz).(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten

einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.

(4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über 1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

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§ 8 APO-BK

Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Verwaltungsvorschriften (VV) zum § 8 APO-BK

(1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG, soweit in den Anlagen nichts anderes bestimmt ist.(2) Anzahl und Umfang der Leistungsnachweise regelt die oberste Schulaufsichtsbehördedurch Verwaltungsvorschriften, soweit diese Verordnung keine Regelung trifft.(3) Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

8.1 zu Abs. 18.11 Im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" sollen die durch die Ausbildungs-und

Prüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren) gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden.

8.12 Hausaufgaben, die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, sind nicht Gegenstand der Leistungsbewertung.

8.2 zu Abs. 28.21 In den schriftlichen

Prüfungsfächern sind schriftliche Arbeiten zu fertigen. Sie sollen zu den Prüfungsbedingungen hinführen. In den übrigen Fächern können schriftliche Arbeiten gefertigt werden.

8.22 In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten in der Regel gleichgewichtig aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" und dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" gebildet.

8.23 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten.Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden.Fächerübergreifende schriftliche Arbeiten sind möglich. Bei diesen Arbeiten kann die Höchstdauer überschritten werden. Für jedes der beteiligten Fächer ist eine Leistungsnote auszuweisen.

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8.24 In den Fächern ohne schriftliche Arbeiten, insbesondere in dem Fach Projektarbeit, bildet der Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" die Grundlage der Bewertung. Zum Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" gehören z. B. mündliche Mitarbeit, kurze schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen, Referate.

8.25 Leistungen, die im Zusammenhang mit Gemeinschaftsleistungen erbracht werden, können einbezogen werden, wenn sie der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler als eigene Leistung zuzuordnen sind.

8.26 Verschiedenartige Leistungen aus dem Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" sind mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammenzufassen, den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben und in der „Liste der Leistungsnoten" zu dokumentieren.Im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ führt jede schriftliche Arbeit zu einer eigenständigen Leistungsnote. Für die Feststellung einer Zeugnisnote sind mindestens zwei Leistungsnoten erforderlich.Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen.

8.27 Fächer des Differenzierungsbereichs mit einem Stundenvolumen von mindestens 40 Jahresstunden werden benotet. Stützunterricht wird nicht benotet.Die Möglichkeit der Zertifizierung gemäß § 9 Abs. 3 Erster Teil APOBK sowie ergänzende und abweichende Regelungen in den Anlagen bleiben hiervon unberührt.

8.28 Die Bildungsgangkonferenz trifft die Festlegungen (insbesondere die Benennung der Fächer mit schriftlichen Arbeiten sowie Festlegungen über Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise sowie Kriterien der Leistungsbewertung), die der Eigenart des Bildungsganges und der Organisationsform des Unterrichts entsprechen. Soweit Fachkonferenzen Festlegungen getroffen haben, sind diese angemessen zu berücksichtigen.

8.29 Zu Beginn eines Schuljahres informieren die in dem Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen im Beurteilungsbereich schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich sonstige Leistungen". Etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes unterrichten die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über den bisher erreichten Leistungsstand und machen die Unterrichtung aktenkundig. Die jederzeitige Auskunftspflicht über den Leistungsstand bleibt unberührt.

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Die Bewertung erfolgt in allen Fächern nach dem Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05. Juni 2008:

100 - 92 % = 1 (sehr gut) 91 - 78 % = 2 (gut) 77 - 64 % = 3 (befriedigend) 63 - 50 % = 4 (ausreichend) 49 - 25 % = 5 (mangelhaft) 24 - 0 % = 6 (ungenügend)

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Leistungsbedingungen

Beschreibung der Anforderungsbereiche (lt. Verfügung: Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen gemäß APO-BK, Anlagen A, B, C und E vom 08. Juni 2008)

(Verbenliste hierzu im Anhang S. 23)

Um Gleichwertigkeit und Qualität zu sichern, sind für die Examen die Anforderungsbereiche als Standard definiert. Um auch in den schriftlichen Arbeiten diesen Standard zu gewährleisten, sollen auch hier die Anforderungsbereiche berücksichtigt werden. Ein ausgewogenes Verhältnis der Anforderungsbereiche (I:30, II:40, III:30) soll dann in den Examen und schriftlichen Arbeiten Anwendung finden.Werden die Anforderungsbereiche in den schriftlichen Arbeiten nicht ausgewiesen, dann sollten möglichst Punkteangaben den Anforderungsgrad verdeutlichen.

Anforderungsbereich I Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und

Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang

Anforderungsbereich II selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter

vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es

entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann

Anforderungsbereich III planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen,

Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen, wobei aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst werden

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Allgemeine Vorgaben füralle Fächer in der Fachschule für Technik

Schriftliche Arbeiten (siehe VV zu § 8 APO-BK)

Über Formen und Einsatz der Lernerfolgsüberprüfungen entscheidet die Bildungsgangkonferenz unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, unabhängig von den speziellen Regelungen hinsichtlich der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern. Folgenden Vereinbarungen gelten als verbindlich: Um die angemessene Verteilung der Leistungsüberprüfungen sicherzustellen, und auch um die

Anwesenheit zu gewährleisten, sind alle Leistungsüberprüfungen mindestens eine Woche vorher den Studierenden mitzuteilen. Die Termine der schriftlichen Leistungsnachweise sind frühzeitig ins Klassenbuch einzutragen.

Die Aufgabenformen sollen im Vorfeld der Leistungsbewertung von den Studierenden praktiziert worden sein; dabei haben die Studierenden exemplarische Aufgabenlösungen erhalten, nach deren Maßstab und Muster sie üben konnten.

In jedem Fach werden die Bewertungskriterien für die Leistungsnachweise den Studierenden vor Erbringen der Leistung bekannt gegeben.

Die Studierenden sind darüber zu informieren, aus welchen Elementen sich Leistungen der sonstigen Mitarbeit zusammensetzen können und welche Gewichtung sie bei der Zensurenermittlung haben.

Der Notenspiegel wird der Lerngruppe jeweils mitgeteilt.

Bewertungskommentare unter schriftlichen Arbeiten sollen individualisierte Arbeitshilfen enthalten oder die Lehrkraft gibt im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise.

Wird eine schriftliche Arbeit entschuldigt versäumt, so ist in der Regel ein zeitnaher Nachschreibetermin einzuräumen. Ist dies zeitlich nicht möglich oder pädagogisch nicht sinnvoll, ist eine mündliche Feststellungsprüfung mit vergleichbarem Anspruchsniveau durchzuführen und gleichwertig wie ein schriftlicher Leistungsnachweis zu bewerten.

Wird eine schriftliche Arbeit verweigert oder unentschuldigt versäumt, ist er mit der Note „ungenügend“ zu bewerten. Dies gilt auch für bekanntgegebene Nachschreibetermine.

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Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“

Leistungen, welche die Studierenden im Unterricht erbringen (Sonstige Leistungen), werden gleichrangig wie die schriftlichen Arbeiten gewichtet. Sonstige Leistungen sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen. Noten hierfür sind ebenso wie die schriftlichen Arbeiten festzulegen, zu dokumentieren und am Ende eines Schulhalbjahres auf Vollständigkeit zu überprüfen.Beispiele für Unterrichtsleistungen aus diesem Beurteilungsbereich, die in sämtlichen Fächern er-bracht werden können, sind:

Schriftliche Übungen / Tests

Mündliche Leistungen während des Unterrichts

Protokolle

Materialsammlungen

Referate u. ä.

Praktische Übungen

Häusliche Ausarbeitungen

Tests dauern maximal dreißig Minuten und sollen nur an Tagen geschrieben werden, an denen keine anderen schriftlichen Arbeiten erbracht werden.

Unabhängig vom Recht der Studierenden, sich jederzeit bei den Fachlehrerinnen/ Fachlehrern über den aktuellen Leistungsstand informieren zu können, legt die Bildungsgangkonferenz fest, dass die jeweilige Fachlehrerin/der jeweilige Fachlehrer verpflichtet ist, die Leistungsnachweise regelmäßig in die Notenlisten einzutragen.

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Einfluss der Beherrschung der deutschen Sprache auf die Notengebung

Vergleichsarbeiten

Jahres-/Halbjahresnoten

APO-BK § 8 (3): Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten. § 8 Abs. 4 der Anlage D bleibt unberührt.

Die Bildungsgangkonferenz (vom 05. Juni 2008) fasst den Beschluss, die obige Vorschrift des § 8, Abs.3, wonach häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache bei der Festlegung der Note in allen Fächern angemessen zu berücksichtigen sind, umzusetzen.Einschränkend gilt hier der Grenzfall, wonach eine begründete fachliche ausreichende Note bei Anwendung der oben genannten Vorschrift nicht zu einer mangelhaften Leistungsnote führt.

Schriftliche Arbeiten können als Vergleichsarbeiten durchgeführt werden, wenn in einem Ausbildungsgang mehrzügig unterrichtet wird. Werden die Lerninhalte in Parallelklassen von verschiedenen Lehrpersonen vermittelt, ist eine inhaltliche Abstimmung der Lernsituationen und der Unterrichtsinhalte gemäß der didaktischen Jahresplanung notwendig.

Sind mehrere Kollegen im gleichen Fach oder im gleichen Lernfeld eingesetzt, so ergibt sich die Gesamtnote im Fach durch Einzelbewertungen, die alle gleichwertig zu behandeln sind. Es werden keine Lernfeldnoten gebildet, auch wird innerhalb eines Lernfeldes bei mehreren beteiligten Lehrern nicht nach Stundenanteil gewichtet.

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Fachschule für Technik

Anzahl der Leistungsnoten für alle Fächer des fachrichtungsübergreifenden Bereich der Fachschule für Technik gemäß Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05. Juni 2008

Grundsätzlich gilt für alle Lernfelder und dem fachübergreifenden Bereich, sofern von den Fachkonferenzen keine anderen Festlegungen getroffen wurden: je 20 Unterrichtsstunden ist 1 schriftliche Arbeit einzufordern und eine zeitnahe sonstige

Leistungsnote festzulegen bei Fächern ohne schriftlichen Arbeiten ist je 20 Unterrichtstunden eine sonstige Leistungsnote

festzulegen

Für die Fachschule gelten ansonsten die folgenden Festlegungen:

Bereich Fach Leistungsnachweise im Schuljahr

Schriftliche Arbeit Sonstige Leistungen

Fach

richt

ungs

-üb

ergr

eife

nder

B

erei

ch

Deutsch/Kommunikation 1,2 06

(davon 2 Referate)

Fremdsprache 1,2 2 2

Politik/Gesellschaftslehre 1 2 4

Betriebs- und Personalwirtschaft 2 2

Teil - 6 14

1 Fächer zum Erwerb der Fachhochschulreife2 Deutsch/Kommunikation und Fremdsprache müssen bei Erwerb der Fachhochschulreife im Umfang von zusammen mindestens 240 Unterrichtsstunden erteilt werden.

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Fachschule für Technik

Informationen zur Gestaltung und Bewertung einer Projektarbeit(siehe auch im Anhang: Handreichungen zur Projektarbeit in Aufbaubildungsgängen der Fachschulen)

Ziele und Bewertungsrahmen der Projektarbeit:

In der didaktischen Jahresplanung der Fachschule nimmt die Projektarbeit eine besondere Stellung ein, da sie im Wesentlichen von den Studierenden der Fachschule gestaltet wird. Die Projektarbeit hat einen zeitlichen Umfang von mindestens 160 Stunden in der zweiten Hälfte der Ausbildung. Die Auswahl der Aufgabenstellung kann fächerübergreifend sein und muss den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten (z.B. Ausstattung) der Schule entsprechen und mit den Betreuungslehrern abgesprochen werden.

Projekte in Kooperation mit externen Einrichtungen sind erwünscht. Grundsätzlich werden Projekte – wenn möglich - in Teamarbeit (ideal: 3 Teilnehmer) durchgeführt. Das Thema der Projektarbeit wird auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.

In der Projektarbeit werden Fach- und Personalkompetenz bewertet. Dazu gehören im Einzelnen die

Selbständige Planung und deren Umsetzung in eine Lösung Organisation, Ausführung, Dokumentation Teamarbeit Präsentation und Eigenbewertung des Arbeitsprozesses und –produktes.

Zur Einübung dieser Fähigkeiten müssen sich die Studierenden von Anfang an mit eigenständiger Arbeit und projektmäßiger Vorgehensweise befassen.In der Projektarbeit soll sich die berufliche Handlungskompetenz eines Technikers widerspiegeln.

Hinweis:Der Unterschied zwischen Projekt und projektorientiertem Vorgehen besteht u. a. darin, dass bei projektorientiertem Vorgehen der Lehrer die Planung vornimmt, beim Projekt dies alleinige Sache der / des Studierenden. Damit stellen Sie Ihre selbständige Handlungsfähigkeit unter Beweis.

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Möglichkeiten der Leistungsfeststellung bei Fehlzeiten

§ 48 Schulgesetz(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

Angebot an Nachschreibeterminen

Nachschreibetermine für entschuldigt versäumte Teilnahme an Leistungsnachweisen werden zur Zeit an festgelegten Samstagen angeboten oder können individuell vom Fachlehrer festgelegt werden.

Wenn der Nachschreibetermin an einem Samstag in Anspruch genommen wird, ist darauf zu achten, dass

der Schüler mindestens am Vortag auf den Termin hingewiesen wird. bis spätesten Freitag, 10:30 Uhr die Nachschreibearbeit im Fach des Lehrers liegt, der den

Nachschreibetermin beaufsichtigt. die Nachschreibearbeit den Namen des Fachlehrers, den Namen des Schülers, die erlaubten

Hilfsmittel (Rechner, Tabellenbuch usw.) und den zeitlichen Umfang (Dauer) der Arbeit enthält. ein Deckblatt für die Aufsichtsperson beizufügen ist, das die oben angeführten Angaben enthält.

Nachschreibetermine werden rechtzeitig und auf dem Monitor im Foyer desHans-Sachs-Berufskollegs bekanntgegeben.

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Fachrichtung: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Fachrichtung:Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Festlegung der schriftlichen Leistungsnachweise und der sonstigen Leistungsnachweise KBB = Kundenbetreuung und - beratungAAP = Anlagenanalyse und - planungALB = AnlagenbetriebGUP = Geschäftsprozesse und Projekt-

management

Zu jeder schriftlichen Leistung ist eine Note für sonstige Leistungen zeitgleich/zeitnah festzulegen.

Semester: 1. 2. 3. 4.Fachrichtungsbezogener LernbereichFach LF

KBB

1 Geschäftsfelder und Akteure analysieren 12 Kunden akquirieren, beraten und Service organisieren 18 Schulungen planen und durchführen 1 1

10 Umwelt- und Energieberatung konzipieren und planen 1 1

AAP

3 Systeme analysieren und Planungsgrundlagen ermitteln 34 Komponenten und Baugruppen analysieren und auslegen 39 Anlagen planen 3

11 Anlagen modifizieren und optimieren 2 1

ALB

5 Anlagen steuern und regeln 112 Anlagen installieren und in Betrieb nehmen 1 113 Anlagen begutachten, optimieren und Störfälle beseitigen 2

GUP

6 Betriebliche Geschäftsprozesse analysieren und planen 1 17 Aufträge und Projekte abwickeln 1 1

14 Qualitätsmanagementsysteme analysieren und implementieren 1 115 Facility Management 2

ProjektarbeitDifferenzierungsbereichMathematik AutoCAD 1 1 1 1Sanitärtechniktechnik 1 1

Die Bewertung erfolgt in allen Fächern nach dem Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05.Juni 2008:

100 - 92 % = 1 (sehr gut) 91 - 78 % = 2 (gut) 77 - 64 % = 3 (befriedigend) 63 - 50 % = 4 (ausreichend) 49 - 25 % = 5 (mangelhaft) 24 - 0 % = 6 (ungenügend)

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Fachrichtung: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

EntsorgungstechnikMathematik- Fachhochschulreife*

* siehe Beschluss der Fachkonferenz MathematikFachrichtung:Maschinenbautechnik

Festlegung der Leistungsnachweise (Mindestwerte): Klassenarbeiten + Sonstige Leistungen

Die Bewertung erfolgt in allen Fächern nach dem Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05.Juni 2008:

100 - 92 % = 1 (sehr gut) 91 - 78 % = 2 (gut) 77 - 64 % = 3 (befriedigend) 63 - 50 % = 4 (ausreichend) 49 - 25 % = 5 (mangelhaft) 24 - 0 % = 6 (ungenügend)

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Fachrichtung: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

* siehe

Beschluss der Fachkonferenz Mathematik Fachrichtung:

Elektrotechnik

Festlegung der Leistungsnachweise (Mindestwerte): Klassenarbeiten + Sonstige Leistungen

Die Bewertung erfolgt in allen Fächern nach dem Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05.Juni 2008:

100 - 92 % = 1 (sehr gut) 91 - 78 % = 2 (gut) 77 - 64 % = 3 (befriedigend) 63 - 50 % = 4 (ausreichend) 49 - 25 % = 5 (mangelhaft) 24 - 0 % = 6 (ungenügend)

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Leistungskonzept für die Fachschule für Technik 25.April 2012

Fachrichtung: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Bereich

Fachmit

Teilbereichen

Lernfeld

Semester

123 4

Fach

richt

ungs

bezo

gene

r Ber

eich

Elektrische und Elektronische Systeme

ElektrotechnikLF 1

PhysikLF 1

ElektronikLF 2

DigitaltechnikLF 2

MesstechnikLF 2

Elektrische Anlagen

LF 8

Präsentationstechnik

LF 8

Informationstechnische Anlagen

Hardware LF 3

Software LF 5 1 / 1

Mikrocomputertechnik

LF 9

Sensorik LF 9

Integrierte Automatisierung

LF 10

Fortsetzung nächste Seite

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Fachrichtung: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Bereich

FachLernfeldmit

TeilbereichenAutomatisierte Anlagen

SPS LF 4

REG LF 4

CAD LF 4

Antriebstechnik

LF 11

Leistungselektronik

LF 11

Integrierte Automatisierung

LF 12

Betriebliches Management

Betriebliche Prozesse

LF 6

Fach

richt

un

gsbe

zoge

ne

Qualitätsmanagement

LF 7 1 / 1

Beratung und Schulung

LF 13

Projekt 

Diff

.-B

erei

ch Mathematische Grundlagen

  2 / 2

Mathe 2  

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Fachrichtung: Bautechnik

Fachrichtung:Bautechnik

Festlegung der Leistungsnachweise (Mindestwerte): Klassenarbeiten + Sonstige Leistungen

Fachrichtungsbezogener Bereich:Semester: 1. 2.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich KA SL KA SL

Fach LF Beschreibung /LS

BKBK1 3

Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen2 2 1 1

Grundbau, Geschossdecken

BKBK2 Kellerwände, Außenwände, Dachtragwerke 2 2 1 1

BKTWT 3 Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen

Für Bauteile (gem. BK) Lasten ermitteln und bemessen2 2 1 1

BB 4Bauleistungen ausschreiben, kalkulieren und vergeben

2 2 1 1Von der Leistungsbeschreibung zum AngebotKalkulation von Gründungsarbeiten, Mauerwerksarbeiten und Stahlbetonarbeiten

BPBPT

4Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen

1 1 1 1Planungsgrundlagen bereitstellen für Projektgebäude„Doppelhaushälfte mit Garage“

BPITK 4

Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen-- 2 -- 1

Informationstechn. Grundlagen für Bauplanungskonzepte bereitstellen

BPBPH

4Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen

1 1 1 1Bauphysikalische Beurteilungsgrundlagen für Bauplanungskonzepte bereitstellen

Differenzierungsbereich

Datenverarbeitung -- -- 1 1BB** : 2 Std. ComputeranwendungPA *1 : Standards für die Bewertung siehe Vorgaben im Leitfaden Projektarbeit

Seite 21 von 42

Die Bewertung erfolgt in allen Fächern nach dem Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05.Juni 2008:

100 - 92 % = 1 (sehr gut) 91 - 78 % = 2 (gut) 77 - 64 % = 3 (befriedigend) 63 - 50 % = 4 (ausreichend) 49 - 25 % = 5 (mangelhaft) 24 - 0 % = 6 (ungenügend)

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Semester:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Fach LF Beschreibung /LSBK

HBK 3Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen 2 2 1 1

Flachdächer, Geschosstreppen, Öffnungen, Sonderbauteile

BKTWT

3 Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellenFür Bauteile (gem. BK) Lasten ermitteln und bemessen Plattenbalken, Treppen, Stürze

2 2 1 1

BKHAT 4

Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen

2 2 1 1Energieeffizientes Bauen, Baulicher Schallschutz, Be- und Entwässerungsplanung, energieeffiziente Heizsysteme

BPBPT

4Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen

2 2 1 1Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, B-Plan, Baugenehmigungsplanung

BPVM

4Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen

1 1 1 1Längenmessung, Aufmessen v. Flächen u. Bauteilen, Bauabsteckung, Höhenmessung

BPBIO

4 Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen 1 1 1 1

BBBB 4 / 5

Planungsgrundlagen ermitteln u. Bauplanungskonzepte entwerfenBaumaßnahmen vorbereiten, leiten, abrechnen u. abnehmen 1 1 1 1

Kostenermittlung, Kalkulation, Ausschreibung und Abrechnung für Bauteile des fächerübergreifenden Bauobjektes „DHH mit Garage“

BBBB** 4 / 5

Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfenBaumaßnahmen vorbereiten, leiten, abrechnen u. abnehmen

1 1 1 1Tabellenkalkulation und Ausschreibung mit Bausoftware (Excel, Avanti),

Präsentationen mit Power Point

Projektarbeit -- 1*** × ×

Differenzierungsbereich

Mathematik- Fachhochschulreife*

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Inhaltsverzeichnis Anhang

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Anhang

Seite

Verbenliste in Kooperation mit

Anforderungsbereichen ......................23Matrix zur Erfassung mündlicher

Leistungen...........................................24Kriterien zur Beurteilung der mündlichen

Leistung...............................................25

Formular zur Projektbewertung.....................................................................................................26Handreichungen zur Projektarbeit in

Aufbaubildungsgängen der Fachschulen (mit Anlagen)................................................................27Anlage 1: Projekttagebuch für die Projektgruppe........................................................33Anlage 2: Projekttagebuch für die Projektgruppenmitglieder......................................35Anlage 3: Bewertung Fach Projektarbeit....................................................................37Anlage 4: Beurteilung meiner Gruppenarbeit..............................................................39Anlage 5: Beurteilung meiner Gruppenarbeit durch die Teammitglieder....................40

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Verbenliste in Kooperation mit Anforderungsbereichen

Da bekanntlich immer wieder Schwierigkeiten bei der Definition von Anforderungsbereichen bestehen habe ich mir erlaubt, eine Liste von Verben aufzustellen und sie zum besseren Verständnis den Anforderungsbereichen I bis III zugeordnet. Es gilt nicht der Anspruch der Vollständigkeit!

Anf.-Bereich I Anf.-Bereich II Anf.-Bereich III

aufzählen abgrenzen ableitenausführen abwägen abstimmenbenennen analysieren abstrahierenbenutzen aufbereiten auswertendarstellen anwenden berateneinhalten berichtigen begründenerkennen einordnen beurteilen

handhaben entscheiden beweisennennen erörtern bewertennotieren folgern koordinierensammeln konstruieren moderierenskizzieren optimieren organisierenschreiben protokollieren reflektierenverwenden sortieren systematisieren

wissen verstehen vernetzen

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Matrix zur Erfassung mündlicher Leistungen

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Anhang

Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung

Situation Fazit Note/Punkte

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind falsch.

Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.

Note: 6Punkte: 0

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig.

Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar.

Note: 5Punkte: 1-3

Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig.

Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen.

Note: 4Punkte: 4-6

Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe.

Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.

Note: 3Punkte: 7-9

Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen.

Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen.

Note: 2Punkte: 10-12

Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung.

Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße.

Note: 1Punkte: 13-15

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Handreichungen zur Projektarbeit in Aufbaubildungsgängen der FachschulenAuszug aus den vorläufigen curricularen Vorgaben des Aufbaubildungsgangs

Sozialmanagement:

„Für den Lernbereich Projektarbeit werden keine inhaltlichen Vorgaben gemacht. Die Projektarbeit hat aufgrund ihres Stellenwertes in der Stundentafel den Status eines Faches und wird auf dem Zeugnis unter Angabe des Themas bzw. der Themen mit einer Note ausgewiesen. Die unterrichtliche Umsetzung erfolgt am Ende der Ausbildung zeitlich geblockt. Während der Projektarbeit findet kein weiterer Unterricht statt.Die Projektarbeit liefert den lernorganisatorischen Rahmen, in dem, losgelöst von Zuordnungen zu Fächern oder Lernfeldern, erworbene Kompetenzen bei der Durchführung eines umfassenden berufsrelevanten Projektes angewandt und weiterentwickelt werden können.Die Themen der Projekte können durch die Arbeitsgruppen selbst gewählt werden. Dabei stehen die Lehrenden beratend zur Seite, um zu gewährleisten, dass die Projekte sowohl realisierbar sind als auch dem der Kompetenzentwicklung entsprechenden Anforderungsniveau gerecht werden. Die Projekte werden in Arbeitsgruppen teamorientiert durchgeführt. Die Gestaltung und der Verlauf des Arbeitsprozesses ist

neben der Erstellung und Präsentation eines Arbeitsproduktes als Ergebnis der Projektarbeit anzusehen.Die Lehrenden haben während der Umsetzung des Projektes die Aufgabe, durch ihre moderierende und beratende Unterstützung adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen. In der Projektarbeit werden die Leistungen der einzelnen Fachschülerin, des einzelnen Fachschülers bewertet. Dabei sind sowohl prozess- als auch situationsorientierte Formen der Lernerfolgsüberprüfung vorzusehen.“Umfang: 60 Stunden„Die Bildungsgangkonferenz hat im Rahmen der Umsetzung des Lehrplans folgende Aufgaben: [...] Planung der Projektarbeit Leistungsbewertung Evaluation.“

Planung der Projektarbeit und LeistungsbewertungIn den curricularen Vorgaben wird deutlich, dass die Bildungsgangkonferenz Vereinbarungen zur Themenfindung, Teamfindung, Projektverlauf, Bewertung usf. treffen muss. Diese Vereinbarungen können Eingang finden in einem Schülerleitfaden, der

als Kontrakt zwischen Lehrern und Schülern gedacht ist. In diesem Schülerleitfaden finden sich alle wesentlichen Gesichtspunkte der Projektarbeit wieder.Anbei liegt ein Leitfaden einer Fachschule für Wirtschaft. Viele der darin enthaltenen Regelungen sind möglicherweise auf andere

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Fachrichtungen übertragbar. Es ist jedoch notwendig, diese kritisch zu reflektieren und an den Aufbaubildungsgang Sozialmanagement und die Bedingungen der eigenen Schule anzupassen. Die Auseinandersetzung zwischen den Lehrern und Schülern über Planung, Ablauf und Bewertung der Projektarbeit und die Konsensfindung setzt einen Prozess in Gang, der eine Identifikation mit den gefundenen Lösungen ermöglicht und so zum gemeinsamen Eigentum aller Beteiligten wird.

EvaluationBesonders in der Einführungsphase der Projektarbeit ist es sinnvoll, sie mit allen Beteiligten (Lehrern, Schülern und Firmen bzw. Projektgebern) zu evaluieren. Evaluiert werden können alle Aspekte der Projektarbeit. Hier bieten sich unterschiedliche Verfahren an (Interview, Gespräch, Fragebogen). Mit der Evaluation können die Punkte ermittelt werden, die überarbeitungs- und verbesserungswürdig sind.

Inhaltsverzeichnis

1 Ziel der Projektarbeit1.1 Reale Berufssituation in der Schule1.2 Projektarbeit ist Teamarbeit

2 Phasen der Projektarbeit2.1 Projektthema finden und definieren2.2 Projektdurchführung und Dokumentation2.3 Projektergebnis2.4 Projektpräsentation2.5 Projektbewertung

3 Organisation der Projektarbeit

4 Vereinbarungen4.1 Nutzung schulischer Ressourcen4.2 Unternehmenskooperation4.3 Eigentum der Projektarbeit

Anlage 1 Projekttagebuch für die ProjektgruppeAnlage 2 Projekttagebuch für das ProjektgruppenmitgliedAnlage 3 Bewertung Fach ProjektarbeitAnlage 4 Beurteilung der Gruppenarbeit (selbst)Anlage 5 Beurteilung der Gruppenarbeit (Gruppe)

Liebe Fachschülerinnen und Fachschüler,

diese Information zur Projektarbeit unterrichtet Sie über die Zielsetzungen, die Planung, Organisation, Durchführung und Bewertung von Projekten. Sie wurde von der Bildungsgangskonferenz erarbeitet und ist für Schüler/innen und Lehrer/innen verbindlich.

Wir möchten Ihnen mit dieser Information die Bedingungen der Projektarbeit offen legen und Ihnen in dem vorgegebenen Rahmen ein sicheres und erfolgreiches Arbeiten ermöglichen.

Ihre Lehrer/innen der Fachschule für Wirtschaft.

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1. Ziel der Projektarbeit1.1 Reale Berufssituation in der Schule

Die Projektarbeit ermöglicht Ihnen eine intensive Auseinandersetzung mit Aufgabenstellungen, die realen Berufssituationen entsprechen. Die Projektarbeit erfordert von Ihnen, selbständig Probleme zu erkennen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und Lösungsstrategien zu entwickeln sowie Lösungen zu dokumentieren und zu präsentieren.

1.2. Projektarbeit ist Teamarbeit Das Fach Projektarbeit wird von den Fachschüler/innen im

Team (Teamgröße 3-5 Personen) durchgeführt. Jede/r Schüler/in muss einem Projektteam angehören. Das Projektteam organisiert selbständig die Projektbearbeitung

und verteilt Aufgaben. Jedes Teammitglied erhält eigene Handlungsmöglichkeiten und ist für die Erledigung seiner Teilaufgaben verantwortlich.

Das Projektergebnis wird vom Team nach außen vertreten. Jeweils ein/e Lehrer/in aus dem Lehrerteam (Lehrer/innen, die

im Jahr des Projekts in den Projektklassen unterrichten)

übernimmt die Funktion des/der Projektbegleiters/in. Er/Sie hat koordinierende Aufgaben und ist Ansprechpartner für das Projektteam.Im Rahmen ihres unterrichtlichen Einsatzes betreuen die Lehrer/innen des Lehrerteams die Projektteams. Die Lehrer/innen der Fachschule für Wirtschaft stehen für fachliche Beratung zur Verfügung. Das Lehrerteam insgesamt bewertet die jeweiligen Projektarbeiten (vgl. Abschnitt 2.5).

2. Phasen der Projektarbeit2.1 Projektthema finden und definieren

Das Projektthema muss der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzerweiterung der Fachschülerinnen und Fachschüler dienen.

Das Projektthema muss neue Lösungsansätze für die bearbeitete Aufgabenstellung beinhalten und darf sich nicht ausschließlich auf bereits vorhandene Ergebnisse beziehen.

Das Projektthema kann auch aus firmenspezifischen Problemstellungen stammen.

Das Lehrerteam wählt für jede Projektarbeit eine/n Lehrer/in als Projektbegleiter/in.

Das Thema der Projektarbeit und eine detaillierte Aufgabenbeschreibung ist in Abstimmung zwischen Projektteam, dem/der Projektbegleiter/in und, bei Kooperation mit einem Unternehmen, mit einem/r Vertreter/in des Unternehmens verbindlich schriftlich festzulegen.

Thema und Aufgabenbeschreibung sind die Grundlagen für die Durchführung und die Beurteilung der Projektarbeit.

Notwendige Änderungen des Themas und der Aufgabenbeschreibung während der Projektarbeitsphase bedürfen der einvernehmlichen Zustimmung von Projektteam, Projektbegleiter/in und eventuell des/der Unternehmensvertreters/in.

Das Projektergebnis sollte einen praktisch nutzbaren Gebrauchswert haben.

2.2. Projektdurchführung und Dokumentation Der Projektverlauf ist regelmäßig von der Projektgruppe und

von jedem Projektgruppenmitglied zu protokollieren und dem/der Projektbegleiter/in wöchentlich vorzulegen.

Die Dokumentation bildet einen wesentlichen Bestandteil der Projektarbeit und beinhaltet Problembeschreibungen, Projektplanung(en) inklusive einem Zeitplan, Lösungswege, Ergebnisse, Bewertungen, Reflexionen, Überlegungen zur Präsentation, den Nachweis über verwendete Hilfs- und Arbeitsmittel, Literaturangaben und eine Erklärung zur

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eigenständigen Anfertigung. Im Anhang finden Sie Hinweise zum korrekten Zitieren.

Die Dokumentation ist in zweifacher Ausführung am festgelegten Tag dem/der Projektbegleiter/in abzugeben.

2.3. ProjektergebnisUnter dem Projektergebnis ist in der Regel die erfolgreich erarbeitete Problemlösung zu verstehen. Führt der beschrittene Weg nicht zu einer verwertbaren Lösung, so ist die Art und Weise des Lösungsansatzes die Grundlage der Bewertung.

2.4 ProjektpräsentationUnter dem Begriff Präsentation versteht man die Vorstellung Ihrer Projektarbeit. Der Zeitrahmen sollte 30 Minuten nicht überschreiten.Hinweise für die Präsentation finden Sie in dem Kriterienkatalog zur Bewertung von Projektarbeit. Die Präsentationen sind öffentlich, d.h. Firmen- und Pressevertreter sind ausdrücklich erwünscht.Zur Präsentation gehört auch, dass Sie sich während Ihres Vortrages oder im Anschluss daran den Fragen der Zuhörerrinnen und Zuhörer stellen.

2.5 ProjektbewertungDurch die Bewertung der Projektarbeit erhalten Sie als Schülerin bzw. Schüler der Fachschule eine differenzierte Rückmeldung über Ihre Lern- und Arbeitsprozesse sowie eine Leistungsnote. Das Projektthema mit Note wird in das Jahres- und in das Abschlusszeugnis eingetragen.

Kriterien für die Bewertung des Fachs Projektarbeit sind die Verlaufsbeobachtungen, das Projektergebnis, die

Dokumentation und die Projektpräsentation. Eine Selbst- und Gruppeneinschätzung werden in der Bewertung berücksichtigt.Fachschülerinnen und Fachschüler konkretisieren gemeinsam mit dem/der Projektbegleiter/in vor Beginn der Projektarbeit die Bewertungskriterien. Dies gilt auch für die Bewertung des Gruppenprozesses3 (Effizienz der Teamarbeit usw.).Werden in die Projektarbeit Fremdleistungen einbezogen, so sind diese eindeutig zu kennzeichnen und deren Nutzung zu begründen. Unternehmensvertreter/innen können zur Projektbewertung gehört werden, die Verantwortung obliegt jedoch allein der Schule.

3. Organisation der Projektarbeit Die Projektarbeit findet im 6. Schulhalbjahr statt. Je Woche

werden im Stundenplan 12 Stunden Projektarbeit ausgewiesen (Gesamtstundenzahl z.Zt. 100). Die Stundentafel ist für diese Zeit aufgehoben, der Fachunterricht entfällt.

Die Kernzeit für die betreute Projektarbeit sind die drei Schulabende.

Das Projektthema und die Aufgabenbeschreibung werden am .... festgelegt.

Die Dokumentation ist am .... vorzulegen. Die Projektpräsentationen finden am .... statt. Die Projektbewertung wird den Fachschülerinnen und

Fachschülern ca. 3 Wochen nach Abgabe der Projektarbeit mitgeteilt.

4. Vereinbarungen4.1 Nutzung schulischer Ressourcen

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Neben dem/der projektbegleitenden Lehrer/in können andere Lehrer/innen der Fachschule punktuell zur Unterstützung der Projektarbeit einbezogen werden.Die Fachräume stehen in den Zeiten zur Verfügung, in denen sie laut Stundenplan der Klasse zugeordnet sind. Weitergehende Nutzungen sind mit dem/der Projektbegleiter/in abzusprechen.Alle Ausstattungen des Berufskollegs Niederberg sind nach entsprechenden Absprachen für die Projektarbeit nutzbar.Die Nutzung von Schulsoftware für den industriellen Gebrauch, z.B. für Unternehmensprojekte, bedarf einer besonderen

Genehmigung der Softwarehersteller und ist über die Schulleitung einzuholen.

4.2 Unternehmenskooperation Die Vorgehensweise für die Projektbearbeitung ist

einschließlich der rechtlichen Seite zwischen Projektteam, Projektbegleiter/in und Unternehmensvertreter/in abzusprechen.

Von Unternehmen und Schüler/innen können für das Projekt Materialien zur Verfügung gestellt werden, werden aber vom Schulträger nicht ersetzt.

Projekte, die aus firmenspezifischen Problemstellungen erwachsen, müssen auf ihre Realisierung hin in dem Unternehmen bewertet werden können.

Die Schüler/innen sind über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

Fahrtkostenerstattungen sind nicht möglich. Die Präsentation der Projektarbeit findet in der Schule statt.

Dabei sind grundsätzlich die an der Schule möglichen Darstellungsformen zu benutzen.

4.3 Eigentum der ProjektarbeitLeistungen von Fachschülerinnen und Fachschülern zur Projektarbeit können uneingeschränkt für schulische Zwecke benutzt werden. Darüber hinaus können die Schüler/innen ihre Projektarbeit für eigene und fremde Zwecke nutzen.

5. Weitergehende Vereinbarungen / KonkretisierungenAlle Teile der Dokumentation und Präsentation sind auch in den gängigen Datenformaten von Word, Excel, PowerPoint, HTML, usw. auf Diskette abzugeben.___________________________________________________

___________________________________________________

___________________________________________________

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AnlagenAnlage 1: Projekttagebuch für die ProjektgruppeAnlage 2: Projekttagebuch für die ProjektgruppenmitgliederAnlage 3: Bewertung Fach ProjektarbeitAnlage 4: Beurteilung meiner GruppenarbeitAnlage 5: Beurteilung meiner Gruppenarbeit durch die Teammitglieder

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Anhaltspunkte für die Erstellung des Gruppenprotokolls

Name:Gruppe:Tag:Zeit:Thema der Projektarbeit

Bestandteile des Journals

Prozessablauf (Ziele, Abläufe, Phasen):

- Ziele herausarbeiten- Phasen festlegen- Zeitplan- Arbeitsschritte

Strukturplan:

- Struktur der Projektaufgabe- Notwendige Unterlagen- Benötigte Zwischenergebnisse- Hilfsmittel, Programme- Notwendige Planungen- Notwendige Tätigkeiten

Fachlichkeit:

- Informationserhebungen- Wissensdarstellungen

Diskutierte Themen:

..............................

Entscheidungen:

..............................

Arbeitsverteilung:

- Was?- Wer?- Fertig bis?

Selbsteinschätzung der Gruppe:

- Gruppenleistung- Atmosphäre- Zufriedenheit- Motivationen

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Anhaltspunkte für die Erstellung des persönlichen Protokolls

Name:Gruppe:Tag:Zeit:Thema der Projektarbeit

Übernommene Teilaufgaben- Themen- In der Gruppe vereinbarte

Ziele- Bedingungen der

Ausführung- Erwartete Ergebnisse

Arbeitsmittel- Literatur- Software- Hardware- Arbeitsmittel aus den

Betrieben

Arbeitsplanung

...................................................

.

Welche Entscheidungen mussten getroffen werden?- Inhaltlich- Organisatorisch - Mit wem wurde

zusammengearbeitet?

Einschätzung des Gruppenprozesses- Stimmung- Effizienz- Zufriedenheit- Konflikte- Kompromisse

Verbesserungsvorschläge an die Gruppe- Organisatorisch, inhaltlich ...

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Anlage 3Bewertung Fach Projektarbeit

Projektthema: __________________________________________

Datum:

Projektbegleiter/in:

Lehrerbewertungsteam:

Schülerteam:

Schüler/in:

Hinweise:Verbindlich ist die Beurteilung der Kriterien: Selbstbewertung durch die Schüler/innen, Bewertung des Lernprozesses durch das Lehrerteam, Dokumentation des/der Projektverlaufs, -ergebnisses und -präsentation, Präsentation. Die jeweiligen Teilkriterien erklären das Verständnis der Beurteilungskriterien. Sie sind als Orientierung für das Schülerteam und für die Notenfindung gedacht. Alle Teilkriterien lassen sich nicht unbedingt auf jede Projektarbeit beziehen.

Bewertungskriterien1. Beobachtung des Lernprozesses 30 %a) Selbstbewertung der Schüler/innen 10 %b) Bewertung durch das Lehrerteam auf der Grundlage von

20 %

ba) Projekttagebuch der Gruppenmitglieder bb) Projekttagebuch der Projektgruppe bc) Protokoll des/der Lehrers/in

Individuelles EngagementTermineinhaltungTeamarbeit / Teamfähigkeit / KonfliktfähigkeitKommunikationsfähigkeit und -bereitschaftKreativität / Selbständigkeit /

ProblemlösungsfähigkeitSach- und fachgerechte Planung /

AblaufplanungSach- und fachgerechte Ausführung

2. Dokumentation 50 % a) Formale Aspekte

GliederungGrammatik, Interpunktion, OrthographieThemengerechte Formulierung, SprachstilLayout

Zeitgemäße TextverarbeitungFotos, Diagramme, Grafiken, Tabellen,

ZeichnungenLiteratur- und QuellenangabenVersicherung der Eigenständigkeit

b) Inhaltliche Aspekte

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ba)... des Verlaufs Projektfindung Problemanalyse, Problemformulierung Problemlösungsideen Bewerten der Ideen Begründung des Lösungsweges Überprüfung des Lösungsweges

bb)... des Projektergebnisses Kalkulation, Wirtschaftlichkeitsbeurteilung kritische Reflexion Nutzen/Verwendbarkeit Innovation Funktionalität Sach- und fachliche Richtigkeit Form aus Funktion/Design Umweltschutz/Ressourcenschonung

bc)... der Präsentation Wie? (Art und Weise,

Rahmenbedingungen...) Wer? (Teilnehmer, Bewertung, Fragen...) Wann? (Vereinbarung mit SchülerInnen,

LehrerInnen...) Warum? (Individualleistungen,

Gruppenleistung...) Wo? (Schule, Betrieb, Öffentlichkeit...)

3. Präsentation 20 %Leistungsmerkmale Rhetorische Leistung (Einstieg, Motivation,

Anschaulichkeit/Behaltensgrad, Ausdruck, Artikulation, Sprechtempo, Stil, Konzeptbindung, Publikums-/Zielgruppenansprache, Mimik, Gestik...)

Inhalt (richtiger, sachlogischer Aufbau, Thema/Zielsetzung, Informationsfülle...)

Auftreten (äußeres Erscheinungsbild, sicher, unsicher, überheblich, anbiedernd, distanziert, sachlich, angemessen, motivierend, provozierend)

Redeanteil (zu wenig, zu hoch, angemessen) Dramaturgie Organisation (Rahmen, Fähigkeit...) Medieneinsatz (Auswahl sinnvoll, überfrachtet,

hilfreich, passend, sichere Handhabung...) Verhalten bei unvorhergesehenen Situationen Gesamteindruck

Anlage 4

Beurteilung meiner Gruppenarbeit durch mich

Teamarbeitweniger mehr Anmerkungen

Kooperationsfähigkeit __________________________

Kommunikationsfähigkeit _______________________

Fähigkeit, Dissonanzen zu überwinden ____________

Methodeneinsatz

Fähigkeit zu planen (Zeitplan, Orgaplan etc.) ________

Pläne bewerten und revidieren___________________

Fähigkeit, effektiv zu arbeiten____________________

Informationsquellen auffinden ____________________

Kreativitätstechniken einsetzen___________________

Realisierbarkeit von Lösungen einschätzen_________

Fähigkeit, Ergebnisse kritisch zu reflektieren________

Persönliche Eigenschaften

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Zielstrebigkeit_________________________________

Selbstbeherrschung____________________________

weniger mehr Anmerkungen

Risikobereitschaft_____________________________

Engagement_________________________________

Konzentrationsfähigkeit_________________________

Belastbarkeit_________________________________

Eigeninitiative_________________________________

Durchsetzungsvermögen, Überzeugungskraft_______

Flexibilität____________________________________

Soziale Fähigkeiten Verantwortungsbereitschaft______________________

Dialogfähigkeit, Zuhörenkönnen__________________

Solidarität____________________________________

Fähigkeit, sich in die Rolle eines

anderen versetzen zu können ____________________

Anlage 5

Beurteilung meiner Gruppenarbeit durch die TeammitgliederTeamarbeitweniger mehr Anmerkungen

Kooperationsfähigkeit __________________________

Kommunikationsfähigkeit _______________________

Fähigkeit, Dissonanzen zu überwinden ____________

Methodeneinsatz Fähigkeit zu planen (Zeitplan, Orgaplan etc.) ________

Pläne bewerten und revidieren ___________________

Fähigkeit, effektiv zu arbeiten ___________________

Informationsquellen auffinden ____________________

Kreativitätstechniken einsetzen ____________________

Realisierbarkeit von Lösungen einschätzen __________

Fähigkeit, Ergebnisse kritisch zu reflektieren _________

Persönliche Eigenschaften Zielstrebigkeit _________________________________

Selbstbeherrschung ____________________________

Risikobereitschaft ______________________________

Engagement __________________________________

Page 42: wiki.hans-sachs-bk.de€¦  · Web view3.Umsetzung im Fachrichtungsschwerpunkt Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik 16 Maschinenbautechnik 17 Elektrotechnik 18 Bautechnik 20. Anhang

Konzentrationsfähigkeit _________________________

Belastbarkeit __________________________________

Eigeninitiative _________________________________

Durchsetzungsvermögen, Überzeugungskraft ________

Flexibilität ____________________________________

Soziale Fähigkeiten Verantwortungsbereitschaft ______________________

Dialogfähigkeit, Zuhörenkönnen __________________

Solidarität ____________________________________

Fähigkeit, sich in die Rolle

eines anderen versetzen zu können________________