Willkommen in Deutschland - tu-darmstadt.de · Verbände und Organisationen 110 1. Vereine und...

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Willkommen in Deutschland Informationen für Zuwanderer www.bamf.de

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  • Willkommen in Deutschland Informationen fr Zuwanderer

    www.bamf.de

    http:www.bamf.de

  • ber diese Broschre

    ber diese Broschre

    Sie planen, nach Deutschland zu ziehen, oder sind vor Kurzem in die Bundesrepublik gekommen, um hier dauerhaft zu leben? Dieser Schritt bringt viele Vernderungen mit sich. Diese Broschre soll eine Orientierungshilfe sein und Ihnen mit grundlegenden Informationen helfen, sich schneller in Ihrer neuen Heimat zurechtzufinden und zu integrieren.

    Auf den folgenden Seiten fi nden Sie: wichtige Informationen fr Ihr Leben in Deutschland ntzliche Telefonnummern, Lesetipps und Kontaktadressen Tipps, die Ihnen den Alltag erleichtern

    Wahrscheinlich haben Sie viele Fragen: Wie kann ich Arbeit fi n-den? Wo kann ich besser Deutsch lernen? Welche Dokumente sind wichtig, oder wo knnen meine Kinder zur Schule gehen? Bei diesen und weiteren Fragen helfen Ihnen die Informationen auf den folgenden Seiten weiter. Sie finden auch Ratschlge, wo Sie sich mit speziellen Fragen hinwenden knnen zum Beispiel an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung in Ihrer Nhe. Viele Probleme lassen sich auch lsen, wenn Sie Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen oder Freundinnen und Freunde um Rat fragen.

    Willkommen in Deutschland auch im Internet

    Ergnzungen zu den Themen dieser Broschre finden Sie im mehrsprachigen Internetangebot des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge (BAMF) unter www.bamf.de/willkommen-in-deutschland.

    Informationen fr Sptaussiedler

    Wenn Sie als Sptaussiedler nach Deutschland kommen, bietet Ihnen eine speziell auf Ihre Situation abgestimmte Broschre weitere Informationen. Sie heit: Willkommen in Deutschland Zusatzinformationen fr Sptaussiedler. Sie knnen sie beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellen (siehe Rckseite der Broschre).

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    www.bamf.de/willkommen-in-deutschland

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    Einreise nach DeutschlandWegweiser durch die Broschre

    Haben Sie Fragen zum Aufenthalt in Deutschland? Lesen Sie weiter auf Seite 24

    Sie mchten Deutsch lernen? Mehr dazu auf Seite 12

    HaAuLe

    Sie bentigen ausfhrliche Beratung?Mehr dazu auf Seite 18

    Sie bentigen Informationen rund um das Einkaufen?Mehr dazu auf Seite 104

    Sie brundMeh

    Welche Versicherungen sind wichtig fr Sie? Lesen Sie weiter auf Seite 92

    Sie wollen wissen, auf welche Schule Ihr Kind gehen knnte?

    Lesen Sie weiter auf Seite 68

    Suchen Sie eine Wohnung? Lesen Sie weiter

    auf Seite 48

    Sie sind auf der Suche nach Arbeit?

    Mehr dazu auf Seite 34

    Welchesind wiLesen S

    Sie sind krank und bentigen Hilfe? Mehr dazu auf Seite 80

    Sie brauchen ein Visum fr die Einreise nach Deutschland? Lesen Sie weiter auf Seite 8

    Sie wollen Menschen in Ihrer Umgebung kennenlernen? Mehr dazu auf Seite 110

    Erwarten sie ein Kind und suchen Rat?

    Mehr dazu auf Seite 56

    Wegweiser durch die Broschre

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  • Einreise nach Deutschland

    Inhalt

    Inhalt

    I. Einreise nach Deutschland 8

    1. Einreisebestimmungen 8 2. Informationen zum Ehegattennachzug 10

    II. Deutsch lernen 12

    1. Der Integrationskurs: Sprache und mehr 12 2. Deutsch fr den Beruf 16 3. Deutsch fr Kinder und Jugendliche 17

    III. Informationen und Rat 18

    1. Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer (MBE) 18 2. Jugendmigrationsdienste Beratung fr junge Menschen

    mit Migrationshintergrund 21 3. Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge 22 4. Das Internet als Informationsquelle 22

    IV. Aufenthalt und Einbrgerung 24

    1. Ansprechpartner zum Aufenthaltsrecht 24 2. Informationen zum Aufenthaltsrecht 26 3. Einbrgerung 29

    V. Arbeit und Beruf 34

    1. Anerkennung von auslndischen Abschlssen und Dokumenten 35 2. Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsstellenvermittlung 37 3. Berufl iche Weiterbildung 41 4. Existenzgrndung und Selbststndigkeit 42 5. Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit 44 6. Einkommen und Steuern 46

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  • VI. Wohnen 48

    1. Wohnungssuche 48 2. Was kommt nach dem Umzug? 50 3. Untersttzung vom Staat 51 4. Miete und Mietrecht 52

    VII. Kinder und Familie 56

    1. Schwangerschaft und Mutterschutz 56 2. Elternzeit, Elterngeld 59 3. Kindergeld und Kinderzuschlag 62 4. Mglichkeiten der Kinderbetreuung 65 5. Streit, Krisen und Gewalt in der Familie 66

    VIII. Schule, Ausbildung und Studium 68

    1. Das Schulsystem und die Schularten in Deutschland 68 2. Berufsausbildung 74 3. Studieren in Deutschland 76 4. Erwachsenenbildung 78

    IX. Gesundheit und Vorsorge 80

    1. Hilfe bei Krankheiten und Unfllen 80 2. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen 83 3. Aidsberatung 86 4. Drogen- und Suchtberatung 88 5. Teilhabe von Menschen mit Behinderung 90

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  • Inhalt

    X. Banken und Versicherungen 92

    1. Geldgeschfte und Zahlungsmittel 92 2. Gesetzliche Sozialversicherung 94 3. Sach- und Personenversicherungen 102

    XI. Einkaufen und Verbraucherschutz 104

    1. Einkaufen und Bezahlen 104 2. Gewhrleistung und Garantie 106 3. Haustrgeschfte 107

    XII. Verbnde und Organisationen 110

    1. Vereine und Verbnde 110 2. Migrantenorganisationen 112

    XIII. Leben in Deutschland 114

    1. Politische und rechtliche Ordnung 114 2. Parteien und politische Beteiligung 117 3. Integrationsrte und -beirte 118 4. Religion 119

    Index 122

    Fr Notflle 126

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    I. Einreise nach Deutschland

    1. Einreisebestimmungen

    Angehrige eines Mitgliedstaates der Europischen Union knnen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Auslnderinnen und Auslnder aus anderen Herkunftslndern bentigen grundstzlich ein Visum.

    TIPP Fr Besuche bis zu drei Monaten pro Halbjahr hat die Europische Union die Visumpflicht fr Angehrige bestimmter Staaten aufgehoben. Ob das Land, dessen Staatsbrger Sie sind, zu diesen Lndern zhlt, knnen Sie bei den Auslandsvertretungen Deutschlands oder auf der Internetseite des Auswrtigen Amtes unter www.diplo.de erfahren.

    Antragsverfahren

    Ein Visum mssen Sie noch in Ihrem Heimatland persnlich bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben. Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie bentigen und welche Besonderheiten Sie beachten mssen. Die notwendigen Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie unmittelbar ber die Internetseite der zustndigen Botschaft/des zustndigen Konsulats. Eine bersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswrtigen Amtes des Auenministeriums Deutschlands unter www.diplo.de. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland und zu den Visabestimmungen. Die Gebhr fr ein Visum betrgt in der Regel 60 Euro pro Person.

    Die Auslandsvertretungen bentigen durchschnittlich zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um ber einen Visumantrag fr einen kurzen Aufenthalt bis zu drei Monaten zu entscheiden. Whrend der Urlaubszeit kann dies mitunter lnger dauern. Wenn Sie ein Visum fr einen lngeren Aufenthalt beantragen mchten,

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    http://www.diplo.dehttp://www.diplo.de

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    Einreise nach Deutschland

    Einreise nach Deutschland

    Einreise nach Deutschland

    sollten Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen. Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund des hohen Besucheraufkommens in vielen Auslandsvertretungen vorab ein Termin vereinbart werden sollte und Wartezeiten entstehen knnen.

    WICHTIGER HINWEIS Wenn Sie in Deutschland arbeiten mchten, mssen Sie grundstzlich ein Visum beantragen. Ausgenommen hiervon sind Brgerinnen und Brger der Europischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Internet: Auswrtiges Amt: www.diplo.de,

    Menpunkt Einreise und Aufenthalt Deutscher Akademischer Austauschdienst: www.daad.de

    E-Mail: Brgerservice des Auswrtigen Amtes:

    [email protected]

    Telefon: Brgerservice des Auswrtigen Amtes:

    +49 30 1817-2000 (Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr)

    2. Informationen zum Ehegattennachzug

    Auslndische Ehepartner, die nicht die Staatsangehrigkeit eines Staates der Europischen Union besitzen und bei ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner auf Dauer bleiben wollen, mssen bereits vor der Einreise nachweisen, dass sie zumindest einfache Gesprche auf Deutsch fhren knnen. Die Verpfl ichtung zum Sprachnachweis beim Visumantrag besteht unabhngig davon, ob der in Deutschland lebende Ehepartner die deutsche Staatsangehrigkeit besitzt. Die Deutschkenntnisse sollen es dem nachziehenden Ehepartner leichter machen, von Anfang an am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen zu knnen.

    TIPP Was genau mit einfachen Deutschkenntnissen gemeint ist, erfahren Sie im Faltblatt zum Ehegattennachzug, das Sie auf der Internetseite des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge unter www.bamf.de/publikationen bestellen oder herunter laden knnen.

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    www.bamf.de/publikationenhttp://www.diplo.dehttp://www.daad.demailto:[email protected]

  • Einreise nach Deutschland

    Einreise nach Deutschland

    Ausnahmen

    Ausnahmen gelten unter anderem: wenn der bereits in Deutschland lebende Ehepartner als

    Hochqualifizierter oder Forscher ttig ist und die Ehe bereits vor dessen Einreise nach Deutschland bestanden hat,

    fr Personen, die wegen einer krperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht Deutsch lernen knnen.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Auslnderbehrde Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste

    Internet: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:

    www.bamf.de/ehegattennachzug Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug:

    Goethe-Institut: www.goethe.de, Menpunkt Deutsch lernen/ Ehegattennachzug

    E-Mail: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    [email protected]

    Telefon: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    +49 911 943-6390 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr)

    Broschren: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich auf der Inter

    netseite www.bamf.de/publikationen) Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegatten

    nachzug aus dem Ausland (in zahlreichen Sprachen)

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  • II. Deutsch lernen

    Es gibt viele Mglichkeiten, Deutsch zu lernen: Schulen, Universitten, Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und kommerzielle Sprachschulen bieten Kurse an. Dabei muss der teuerste Kurs nicht der beste sein. Vergleichen Sie die Kurse genau. Wie viele Stunden werden angeboten? Wie gro sind die Gruppen? Was sind die Inhalte? Welche Ausbildung haben die Lehrerinnen und Lehrer?

    TIPP Wenn Sie in Deutschland leben mchten, sollten Sie mglichst schnell Deutsch lernen. Das ist wichtig, um neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag verstndigen zu knnen und Arbeit zu finden. Wenn Sie Deutsch in einem Kurs lernen, lernen Sie die deutsche Sprache von Anfang an richtig.

    1. Der Integrationskurs: Sprache und mehr

    Mit dem Integrationskurs untersttzt Sie der deutsche Staat beim Deutschlernen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um sich im Alltag zu verstndigen, knnen oder mssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kurs besuchen. Integrationskurse werden vom Staat finanziell gefrdert und bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. In der Regel dauert ein Integrationskurs 660 Stunden. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Im Internet knnen Sie nachlesen, ob Sie die Voraussetzungen erfllen, um an einem Integrationskurs teilnehmen zu knnen (www.bamf.de/integrationskurs).

    Sprachkurs

    Der Sprachkurs umfasst 600, in manchen Fllen 900 Stunden. Dort werden wichtige Themen aus dem alltglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

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    www.bamf.de/integrationskurs

  • Einreise nach DeutschlandDeutsch lernen

    Einkaufen und Wohnen Gesundheit Arbeit und Beruf Ausbildung und Erziehung von Kindern Freizeit und soziale Kontakte Medien und Mobilitt

    Auerdem lernen Sie, Briefe und E-Mails in Deutsch zu schreiben, Formulare auszufllen, zu telefonieren oder sich um eine Arbeitsstelle zu bewerben.

    Orientierungskurs

    Der letzte Kursabschnitt des Integrationskurses heit Orientierungskurs und dauert 60 Stunden. Im Orientierungskurs sprechen Sie ber: deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Rechte und Pflichten in Deutschland die Region, in der Sie leben Werte, die in Deutschland wichtig sind: zum Beispiel

    Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung die Kultur Ihres Herkunftslandes

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  • Spezielle Integrationskurse

    Zusammen mit Menschen, die hnliche Bedrfnisse haben, lernt es sich am besten. Das gilt auch fr den Integrationskurs. Deshalb gibt es neben dem allgemeinen Integrationskurs auch spezielle Angebote: Alphabetisierungskurse fr Menschen, die Untersttzung

    beim Lesen und Schreiben brauchen Frauenintegrationskurse, an denen nur Frauen teilnehmen

    und die sich gezielt an ihren Bedrfnissen orientieren Elternintegrationskurse, die besonders Themen aus den

    Bereichen Erziehung und Bildung ansprechen Jugendintegrationskurse, die Jugendliche auf eine Ausbil

    dung oder ein Studium vorbereiten Frderkurse fr Menschen mit besonderem Frderbedarf

    Auerdem kann der Integrationskurs als 430-stndiger Intensivkurs fr schnell Lernende besucht werden.

    Zertifi kat Integrationskurs

    Am Ende des Sprachkurses und des Orientierungskurses mssen Sie jeweils eine Prfung ablegen. Wenn Sie beide Prfungen bestehen, erhalten Sie das Zertifikat Integrationskurs. Dieses Zertifikat bescheinigt Ihnen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse und wichtige Grundkenntnisse ber die deutsche Gesellschaft erworben haben. Mit dem Zertifi kat Integrationskurs knnen Sie bereits nach sieben Jahren rechtmigen Aufenthaltes in Deutschland eingebrgert werden und nicht erst wie gewhnlich nach acht Jahren. Auerdem kann das Zertifikat Integrationskurs bei der Arbeitssuche sehr ntzlich sein.

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  • Einreise nach Deutschland

    Deutsch lernen

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste Amt fr Integration oder interkulturelles Bro der Gemeinde Kulturzentren Sprachschulen und Universitten Agentur fr Arbeit und Job-Center

    Internet: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:

    www.bamf.de/integrationskurs

    E-Mail: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    [email protected]

    Telefon: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    +49 911 943-6390 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr)

    Broschren: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich auf der Inter

    netseite www.bamf.de/publikationen): Lernen Sie Deutsch!

    (Deutsch, Arabisch, Englisch, Franzsisch, Italienisch, Kurdisch-Kurmanci, Persisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Trkisch und Vietnamesisch)

    Deutsch lernen Chancen verbessern (Broschre zum Jugendintegrationskurs; Deutsch, Englisch, Russisch und Trkisch)

    Deutsch lernen fr die Zukunft Ihrer Familie (Broschre zum Elternintegrationskurs; Deutsch, Englisch, Russisch und Trkisch)

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    www.bamf.de/publikationenmailto:[email protected]/integrationskurs

  • 2. Deutsch fr den Beruf

    Um Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind gute

    Deutschkenntnisse wichtig. Es gibt daher spezielle Kurse, in denen Sie berufsbezogenes Deutsch lernen knnen. In solchen

    Kursen lernen Sie Wrter, Grammatik und Redewendungen, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen,

    Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten verstndigen zu knnen. Auerdem lernen Sie, auch komplizierte Arbeitsanweisungen und Texte zu verstehen, und erfahren zum Beispiel,

    was Sie beim Schreiben von geschftlichen E-Mails und Briefen

    beachten mssen.

    Das Bundesamt fr Migration und Flchtlinge bietet die Kurse Deutsch fr den Beruf kostenlos fr Menschen mit Migrationshintergrund im so genannten ESF-BAMF-Programm an. Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufl iche Qualifi zierung und die Mglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum nher kennenzulernen.

    Neben den vom Bundesamt fr Migration und Flchtlinge gefrderten Kursen gibt es auch andere Deutschkurse fr den Beruf. Fr diese mssen Sie hufig eine Teilnahmegebhr bezahlen. Es lohnt sich, genau hinzusehen und zu vergleichen, denn die Inhalte der Kurse unterscheiden sich oft sehr stark. Whlen Sie immer den Kurs aus, der am besten zu Ihren Bedrfnissen passt.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste Sprachschulen und Universitten Agentur fr Arbeit, Job-Center oder die entsprechende Einrich

    tung der Gemeinde Arbeitgeber

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  • Einreise nach Deutschland

    Deutsch lernen

    Internet: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:

    www.bamf.de/esf-bamf

    E-Mail: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    [email protected] ESF-Verwaltung (Deutsch fr den Beruf): esf-verwaltung@bamf.

    bund.de

    Telefon: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    +49 911 943-6390 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr) ESF-Verwaltung: +49 221 92426-400

    (Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr, sowie

    Freitag, 9 bis 14 Uhr)

    Broschren: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich auf der

    Internetseite www.bamf.de/publikationen): Berufsbezogene Deutschfrderung

    (Deutsch, Arabisch, Englisch, Franzsisch, Russisch und Trkisch)

    3. Deutsch fr Kinder und Jugendliche

    Fr Kinder und Jugendliche bieten Kindergrten und Schulen vielfltige Mglichkeiten, Deutsch zu lernen. Mehr darber erfahren Sie in Kapitel VIII Schule, Ausbildung und Studium dieser Broschre und direkt im Kindergarten oder in der Schule Ihres Kindes.

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    www.bamf.de/publikationenmailto:[email protected]/esf-bamfmailto:esf-verwaltung@bamf. bund.de

  • III. Informationen und Rat

    In den ersten Wochen und Monaten in Deutschland wird Ihnen vielleicht vieles fremd erscheinen. Was in Ihrem Herkunftsland ganz selbstverstndlich und einfach war, funktioniert hier mglicherweise nach anderen Regeln. Informieren Sie sich so gut wie mglich und nutzen Sie Beratungsangebote. In Deutschland gibt es viele Organisationen, die Ihnen gern helfen, wenn Sie nicht weiter wissen. Hier erfahren Sie, wohin Sie sich in erster Linie wenden knnen:

    1. Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer (MBE)

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung helfen Ihnen, Ihre Probleme zu lsen schnell und unbrokratisch. Sie untersttzen Sie ab Ihrem ersten Tag in Deutschland und wissen Rat bei Fragen etwa zu folgenden Themen: Deutsch lernen

    (Zum Beispiel: Wo kann ich Deutsch lernen? Muss ich den Kurs selbst zahlen?)

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  • Einreise nach Deutschland

    Informationen und Rat

    Schule und Beruf (Zum Beispiel: Wird mein Schulabschluss oder meine Ausbildung anerkannt? Wie und wo finde ich Arbeit?)

    Wohnen (Zum Beispiel: Wie finde ich eine Wohnung? Wie viel kostet eine Wohnung?)

    Gesundheit (Zum Beispiel: Brauche ich eine Krankenversicherung? Zu welcher rztin oder welchem Arzt kann ich gehen?)

    Ehe, Familie und Erziehung (Zum Beispiel: Wer hilft mir whrend der Schwangerschaft? Wer bert mich bei Eheproblemen?)

    Probleme gemeinsam lsen

    Die Beraterinnen und Berater verstehen meistens auch die Sprache Ihres Herkunftslandes und sind mit Problemen und Herausforderungen vertraut, die sich beim Einleben in Deutschland ergeben knnen. Nach einem persnlichen Gesprch entwickeln sie mit Ihnen zusammen einen Plan, der Ihnen hilft, sich schnell im Alltag in Deutschland zurechtzufinden. Im Mittelpunkt der Beratung stehen Ihre Fhigkeiten und Kenntnisse. Sie erfahren, welche Untersttzungsangebote es gibt und wo Sie Deutsch lernen knnen. Die Beraterinnen und Berater prfen auch, ob Sie an staatlich gefrderten Integrationskursen oder anderen Integrationsangeboten vor Ort teilnehmen knnen.

    WICHTIGER HINWEIS Die Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer ist fr Sie jederzeit kostenlos.

    Wer bietet Migrationsberatung an?

    Migrationsberatungsstellen gibt es in vielen Stdten in Deutschland. Folgende Organisationen bieten eine kostenlose Migrationsberatung an: Arbeiterwohlfahrt Deutscher Caritasverband

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  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen in Deutschland

    Deutscher Parittischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland Bund der Vertriebenen

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Auslnderbehrde bergangswohnheim Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung Freunde, Familie, Nachbarn Arbeitgeber Vereine

    Internet: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:

    www.bamf.de/migrationsberatungsstellen: Hier hilft Ihnen das Auskunftssystem WebGIS, eine Beratungsstelle in Ihrer Nhe zu fi nden.

    E-Mail: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    [email protected]

    Telefon: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    +49 911 943-6390 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr)

    Broschren: Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich auf der

    Internetseite www.bamf.de/publikationen): Lassen Sie sich beraten! (Deutsch, Arabisch, Englisch,

    Franzsisch, Italienisch, Persisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Trkisch und Vietnamesisch)

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    www.bamf.de/publikationenmailto:[email protected]/migrationsberatungsstellen

  • Einreise nach Deutschland

    Informationen und Rat

    2. Jugendmigrationsdienste Beratung fr junge Menschen mit Migrationshintergrund

    Gerade fr junge Menschen ist die erste Zeit in einem fremden Land spannend und anstrengend zugleich. Sie wollen neue Freundinnen und Freunde finden und sich in der Schule oder im Beruf beweisen. Die Jugendmigrationsdienste (JMD) helfen jungen Menschen dabei, die Herausforderungen des Einlebens in Deutschland zu meistern. Sie beraten und begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren, die nicht mehr schulpfl ichtig sind.

    WICHTIGER HINWEIS Die Beratung der Jugendmigrationsdienste ist fr Sie beziehungsweise Ihre Kinder jederzeit kostenlos.

    Besondere Angebote und individuelle Beratung

    Die Angebote der Jugendmigrationsdienste reichen von der individuellen Begleitung mit Integrationsfrderplan ber Einzelfallberatung und Elternarbeit bis hin zu Gruppenaktivitten und Kursen. Sie bekommen dort zum Beispiel Hilfe und Auskunft bei Fragen zu folgenden Themen: Erziehung, Kindheit und Jugend Schul- und Ausbildungssystem Berufsplanung Umgang mit dem Computer und mit Deutschlern

    programmen

    Die Jugendmigrationsdienste gibt es bundesweit an ber 420 Standorten. Sie werden von den Trgern der Jugendsozialarbeit unterhalten: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Arbeiterwohlfahrt Internationaler Bund (inklusive Deutschem Parittischem

    Wohlfahrtsverband und Deutschem Rotem Kreuz)

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Jugendmigrationsdienste Auslnderbehrde bergangswohnheim Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung Freunde, Familie, Nachbarn Arbeitgeber Vereine

    Internet: Eine Beratungsstelle in Ihrer Nhe finden Sie auf der Internetseite:

    www.jugendmigrationsdienste.de

    3. Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge

    Falls Sie darber hinaus noch Fragen haben, knnen Sie sich an den Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge wenden. Er hilft insbesondere bei Fragen rund um das Thema Zuwanderungsgesetz weiter etwa zum Integrationskurs, zum Aufenthaltsrecht oder zum Thema Einbrgerung.

    Sie erreichen den Brgerservice unter der Telefonnummer 0911 943-6390 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr) oder per E-Mail an [email protected].

    4. Das Internet als Informationsquelle

    Auf der Suche nach Informationen kann das Internet eine groe Hilfe sein. Viele Behrden, Stadtverwaltungen und mter haben Internetseiten, auf denen Sie ntzliche Informationen finden. Informationen rund um den Alltag in Deutschland, Adressen und weitere Tipps finden Sie auf der Internetseite

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    mailto:[email protected]://www.jugendmigrationsdienste.de

  • Einreise nach Deutschland

    Informationen und Rat

    Willkommen in Deutschland, die im Internetangebot des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge unter www.bamf.de/willkommen-in-deutschland erreichbar ist.

    WICHTIGER HINWEIS Immer mehr Menschen nutzen das Internet. Um aber nicht Opfer von Betrge-rinnen oder Betrgern zu werden, sollten Sie im Internet vorsichtig sein, ganz besonders, wenn es um Ihre Bankdaten oder persnliche Informationen geht. Auch vor Einkufen im Internet sollten Sie sich sehr genau informieren.

    Einen guten berblick ber die Gefahren des Internets bietet die Broschre Verbraucherschutz kompakt guter Rat in Alltagsfragen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, erhltlich unter www.bundesregierung. de, Menpunkt Service/Broschren. Auch die Verbraucherschutzzentralen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer und der Jugendmigrationsdienste knnen Ihnen weiterhelfen.

    Sie sollten bedenken: Nicht alle Angebote im Internet sind vertrauenswrdig und richtig. Auf einigen Seiten finden sich auch falsche Informationen. Unter dem Menpunkt Impressum auf einer Internetseite erfahren Sie, wer fr die Seite verantwortlich ist. Internetseiten, die kein Impressum haben, sollten Sie besser nicht trauen. Besonders vertrauenswrdig sind dagegen die Internetseiten von Ministerien, mtern und Behrden.

    TIPP Eine andere Mglichkeit, wichtige Adressen und Telefonnummern zu fi nden, sind die Gelben Seiten, ein nach Themen beziehungsweise Fachgebieten sortiertes Telefonbuch. Dieses Telefonbuch gibt es fr jede Stadt oder Region. ffentliche Stellen, wie zum Beispiel das Wohnungsamt, finden Sie in den Gelben Seiten

    hufi g unter dem Stichwort Behrden. Inzwischen gibt es die Gelben Seiten

    auch im Internet unter: www.gelbeseiten.de.

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    http://www.gelbeseiten.dewww.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bundesregierung.de

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    IV. Aufenthalt und Einbrgerung

    1. Ansprechpartner zum Aufenthaltsrecht

    Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen mchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, sind fr Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig. Die Rahmenbedingungen fr Ihren Aufenthalt in Deutschland hngen davon ab, ob Sie als Sptaussiedlerin oder Sptaussiedler zuwandern, Brgerin oder Brger eines Mitgliedstaates der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraums (EWR bestehend aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz sind oder aus einem Land auerhalb der Europischen Union stammen.

    Ansprechpartner fr Brgerinnen und Brger der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

    Wenn Sie als EU-Brgerin oder EU-Brger oder als Brgerin oder Brger des EWR auf Dauer in Deutschland leben mchten, knnen Sie von Ihrem Freizgigkeitsrecht Gebrauch machen; dies gilt auch fr Ihre Familienmitglieder, wenn diese selbst eine andere Staatsangehrigkeit besitzen. Nach Ihrer Einreise mssen Sie sich, wie auch deutsche Staatsbrger, beim Meldeamt einwohnerrechtlich anmelden. Die Auslnderbehrde erteilt Ihnen eine Bescheinigung ber das Aufenthaltsrecht. Wenn Ihre Familienmitglieder eine andere Staatsangehrigkeit besitzen als die vorab genannten, erhalten sie eine so genannte Aufenthaltskarte.

    Als Staatsangehrige oder Staatsangehriger der Schweiz genieen Sie aufgrund des Freizgigkeitsabkommens zwischen der Europischen Union und der Schweiz in Deutschland ebenfalls Freizgigkeit; Ihnen wird zur Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts von der Auslnderbehrde eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

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  • 25

    Einreise nach Deutschland

    Einreise nach Deutschland

    Aufenthalt und Einbrgerung

    TIPP Alle in Deutschland gemeldeten EU-Brgerinnen und -Brger, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und das 18. Lebensjahr erreicht haben, drfen an den Kommunalwahlen teilnehmen.

    Ansprechpartner fr Menschen aus Staaten auerhalb der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

    Brgerinnen und Brger aus Staaten, die nicht zur EU, dem EWR und der Schweiz gehren, mssen sich bei allen Fragen zum Aufenthaltsrecht an die Auslnderbehrde ihrer Stadt

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  • oder Gemeinde wenden. Diese Behrde ist fr alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zustndig einschlielich der Erlaubnis zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit und erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung in Ihrer Gemeinde oder Stadt hilft Ihnen weiter, wenn Sie die zustndige Auslnderbehrde nicht kennen.

    Ansprechpartner fr Sptaussiedlerinnen und Sptaussiedler

    Als Sptaussiedlerin und Sptaussiedler oder Familienangehriger knnen Sie sich bei Fragen zur Staatsangehrigkeit an die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen auch bei anderen behrdlichen Fragen. Weitere Informationen fi nden Sie in der Broschre Willkommen in Deutschland Zusatzinformationen fr Sptaussiedler.

    2. Informationen zum Aufenthaltsrecht

    Wenn Sie nicht Staatsangehriger eines Mitgliedstaates der EU, des Europischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und dauerhaft in Deutschland bleiben mchten, bentigen Sie dazu eine Erlaubnis: den so genannten Aufenthaltstitel. Es gibt neben dem Visum fr die Einreise und dem anschlieenden Aufenthalt fr den lngerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet drei Aufenthaltstitel:

    Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Die Aufenthaltserlaubnis

    Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt fr Personen, die

    in Deutschland eine Ausbildung machen mchten, in Deutschland arbeiten mchten,

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  • Einreise nach Deutschland

    Aufenthalt und Einbrgerung

    aus vlkerrechtlichen, humanitren oder politischen Grnden in Deutschland bleiben knnen,

    aus familiren Grnden nach Deutschland zuwandern, Auslnder und ehemalige Deutsche sind, die nach Deutsch

    land zurckkehren wollen, in einem anderen Mitgliedstaat der Europischen Union ein

    Daueraufenthaltsrecht besitzen.

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlngert werden. Dabei wird grundstzlich auch bercksichtigt, ob jemand ordnungsgem an einem Integrationskurs teilgenommen hat.

    WICHTIGER HINWEIS Eine Auslnderin beziehungsweise ein Auslnder aus einem Drittstaat (Staaten auerhalb der Europischen Union, des EWR und der Schweiz) darf in Deutschland grundstzlich nur dann arbeiten, wenn dies in der Aufenthaltserlaubnis ausdrcklich vermerkt ist. Fr EU-Brgerinnen und Brger und Staatsangehrige aus EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizgigkeit. Ausfhrliche Informationen erhalten Sie bei der zustndigen Auslnderbehrde an Ihrem Wohnort.

    Die Niederlassungserlaubnis

    Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit ihr drfen Sie in Deutschland arbeiten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, mssen Sie in der Regel seit fnf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfllen. Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen mchte, muss zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehrigen eigenstndig bestreiten knnen, ber ausreichende Deutschkenntnisse verfgen und darf keine Vorstrafen haben. Unter Umstnden kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa fr hochqualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer.

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  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG handelt es sich ebenfalls um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbsttigkeit berechtigt. Die Voraussetzungen fr die Erteilung sind stark an die der Niederlassungserlaubnis angelehnt. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt aber auch zur Mobilitt innerhalb der Europischen Union, indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels verleiht. Die parallele Erteilung der beiden unbefristeten Aufenthaltstitel an eine Person ist ausgeschlossen.

    WICHTIGER HINWEIS Die fr eine Niederlassungserlaubnis und fr eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse knnen Sie unter anderem durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses nachweisen. Weitere Informationen zum Integrationskurs finden Sie in Kapitel II Deutsch lernen dieser Broschre.

    TIPP Zgern Sie nicht, wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel haben: In jeder Migrationsberatungsstelle finden Sie Menschen, die Ihnen weiterhelfen knnen.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Auslnderamt, Passamt Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste

    Internet: Bundesministerium des Innern: www.bmi.bund.de, Menpunkt

    Themen/Migration und Integration/Staatsangehrigkeit

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  • Einreise nach Deutschland

    Aufenthalt und Einbrgerung

    E-Mail: Bundesministerium des Innern: Kontaktformular auf der Internet

    seite www.bmi.bund.de, Menpunkt Kontakt/Brgerservice

    Telefon: Brgerservice des Bundesministeriums des Innern:

    +49 30 18681-0 (Montag bis Freitag, 7 bis 20 Uhr)

    3. Einbrgerung

    Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, knnen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbrgern lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Ab dem 16. Lebensjahr knnen Auslnderinnen und Auslnder diesen Antrag selbst stellen, fr Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mssen die Eltern den Antrag stellen.

    Fr Antrge zur Einbrgerung sind die Bundeslnder zustndig. Die Antragsformulare erhalten Sie bei den zustndigen Einbrgerungsbehrden. Welche Behrde fr Ihre Einbrgerung zustndig ist, knnen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Auslnderbehrde oder der Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.

    TIPP Vor der Abgabe des Antrags ist es hilfreich, ein Beratungsgesprch in der Behrde zu fhren. Dabei knnen viele Fragen direkt geklrt werden.

    Kosten

    Die Einbrgerung kostet 255 Euro pro Person. Fr minderjhrige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebrgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Fr Minderjhrige, die ohne ihre Eltern eingebrgert werden, gilt ebenfalls die Gebhr von 255 Euro. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder wenn

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    http://www.bmi.bund.de

  • mehrere Kinder (mit-)eingebrgert werden, kann die Gebhr verringert oder eine Zahlung auf Raten vereinbart werden.

    Voraussetzungen

    CHECKLISTE Sie haben einen Anspruch auf Einbrgerung, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbrgerung bestandener Einbrgerungstest (Kenntnisse ber die Rechts- und Gesellschafts

    ordnung sowie die Lebensverhltnisse in Deutschland) seit acht Jahren gewhnlicher und rechtmiger Aufenthalt in Deutschland eigenstndige Sicherung des Lebensunterhalts (auch fr unterhaltsberechtigte

    Familienangehrige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ausreichende Deutschkenntnisse keine Verurteilung wegen einer Straftat Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grund

    gesetzes der Bundesrepublik Deutschland Verlust beziehungsweise Aufgabe der alten Staatsangehrigkeit

    Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfllt ist, haben Sie in der Regel auch keinen Anspruch auf Einbrgerung. Die Einbrgerungsbehrde kann der Einbrgerung aber zustimmen, wenn ein ffentliches Interesse an Ihrer Einbrgerung besteht und mindestens einige wichtige der oben genannten Mindestanforderungen erfllt sind.

    Regelung fr Kinder

    In Deutschland geborene Kinder haben automatisch die deutsche Staatsangehrigkeit, wenn der Vater oder die Mutter oder beide Elternteile Deutsche sind. Kinder von Auslndern erhalten bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehrigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewhnlichen rechtmigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr mssen sie sich dann entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehrigkeit oder die Staatsangehrigkeit ihrer Eltern behalten wollen.

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  • Einreise nach Deutschland

    Aufenthalt und Einbrgerung

    Einbrgerungstest

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehrigkeit beantragen mchten, mssen Sie Ihr Wissen ber das Leben in Deutschland in einem Test nachweisen. Der Einbrgerungstest besteht aus 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage mssen Sie aus vier mglichen Antworten die richtige auswhlen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. 30 Fragen gehren zu den Themenbereichen Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft. Drei Fragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie wohnen.

    WICHTIGER HINWEIS Sie mssen keinen Test ablegen, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss haben oder die Anforderungen wegen einer krperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfllen knnen.

    Auf der Internetseite des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge www.bamf.de/einbuergerung fi nden Sie einen Mustertest und alle Fragen des Ein brgerungstestes.

    TIPP Der Onlinetest des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge ist kostenlos. Jedoch bieten auch viele private Internetseiten Vorbereitungen auf den Einbrgerungstest an. Der Hinweis auf die Kosten versteckt sich oft im Kleingedruckten am Seitenrand oder Seitenende. Lesen Sie deshalb immer die Allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB) des Anbieters sehr genau!

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    www.bamf.de/einbuergerung

  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Auslnderamt, Passamt Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste

    Internet: Beauftragte der Bundesregierung fr Migration, Flchtlinge und

    Integration: www.einbuergerung.de Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:

    www.bamf.de/einbuergerung

    E-Mail: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    [email protected]

    Telefon: Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    +49 911 943-6390 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr)

    Broschren: Publikationen der Beauftragten der Bundesregierung fr

    Migration, Flchtlinge und Integration (erhltlich ber www.integrationsbeauftragte.de, Menpunkt Publikationen): Wege zur Einbrgerung. Wie werde ich Deutsche

    wie werde ich Deutscher?

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    http://www.integrationsbeauftragte.dehttp://www.einbuergerung.dehttp://www.einbuergerung.demailto:[email protected]

  • Einreise nach DeutschlandAufenthalt und Einbrgerung

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  • V. Arbeit und Beruf

    In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zum Thema Arbeit und Beruf in Deutschland. Wichtige Punkte sind die Anerkennung auslndischer Qualifikationen, Hinweise zur Arbeitssuche, zur beruflichen Weiterbildung, zum Thema Selbststndigkeit, zum Arbeitsrecht sowie zu Einkommen und Steuern.

    WICHTIGER HINWEIS Welche Mglichkeiten Sie haben, in Deutschland zu arbeiten, hngt auch von Ihrem Herkunftsland ab. Brgerinnen und Brger aus Staaten der Europischen Union (auer aus Bulgarien und Rumnien) sowie Personen aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein brauchen in Deutschland keine Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbsttigkeit. Stammen Sie aus Bulgarien, Rumnien oder aus einem Staat auerhalb der EU, erkundigen Sie sich bitte auf der Internetseite des Bundesministeriums fr Arbeit und Soziales ber die Bedingungen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland (www.bmas.de).

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    http://www.bmas.de

  • Einreise nach Deutschland

    Arbeit und Beruf

    1. Anerkennung von auslndischen Abschlssen und Dokumenten

    Das so genannte Anerkennungsgesetz stellt sicher, dass die jeweils zustndige Stelle die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf prft. Damit haben Sie einen Rechtsanspruch auf berprfung der Gleichwertigkeit Ihrer auslndischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss und zwar unabhngig von Ihrer Staatsangehrigkeit. Entscheidend ist allein die Qualitt der Berufsqualifi kation.

    In vielen Berufen den so genannten nicht reglementierten Berufen knnen Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation direkt arbeiten, wenn Sie eine Stelle gefunden haben. Die Anerkennungsverfahren helfen Ihnen aber selbst fr den Fall, dass keine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann; denn sie knnen Ihre auslndische Berufsqualifikation fr deutsche Arbeitgeber verstndlicher machen. Fr die so genannten reglementierten Berufe ist dagegen eine Anerkennung Ihrer auslndischen Ausbildung und Abschlsse zwingend erforderlich. Dies sind vor allem Berufe im Gesundheitsbereich (beispielsweise rzte, Krankenschwestern) sowie im sozialen oder pdagogischen Bereich.

    Ob Sie eine Anerkennung brauchen, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf arbeiten mchten, erfahren Sie auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen fr Ihren Beruf zustndig sind oder wo Sie eine weiter gehende Beratung erhalten knnen. Fr Ihre Fragen steht Ihnen auerdem die Telefon-Hotline des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfgung (Telefonnummer: +49 30 1815-1111).

    Das Anerkennungsverfahren erfolgt in dem Bundesland, in dem Sie leben oder arbeiten wollen. Einen Antrag knnen Sie aber auch aus dem Ausland stellen. Fr das Anerkennungsverfahren brauchen Sie meistens beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und eine bersetzung durch einen im In- oder Ausland beeidigten oder ffentlich bestellten bersetzer

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    http://www.anerkennung-in-deutschland.de

  • oder Dolmetscher (eine Datenbank mit in Deutschland beeidigten oder ffentlich bestellten bersetzern und Dolmetschern finden Sie auf der Internetseite www.justizdolmetscher.de). Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie oft in Einwohnermeldemtern oder bei kirchlichen Institutionen.

    WICHTIGER HINWEIS Fragen Sie die zustndige Stelle, welche Unterlagen Sie bentigen und in welcher Form Sie diese vorlegen mssen (zum Beispiel als Original, beeidigte bersetzung oder beglaubigte Kopie).

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Beratungsstelle des Netzwerkes IQ Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste

    Internet: www.anerkennung-in-deutschland.de www.bmbf.de www.bamf.de www.bmas.de (www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/

    Auslaenderbeschaeftigung/auslaenderbeschaeftigung.html) www.anabin.de www.netzwerk-iq.de fr nicht reglementierte Hochschulabschlsse:

    www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html Bundesagentur fr Arbeit: www.arbeitsagentur.de Dolmetscher-/bersetzerdatenbank: www.justiz-dolmetscher.de

    Telefon: Telefon-Hotline des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:

    +49 30 1815-1111

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    http://www.justiz-dolmetscher.dehttp://www.arbeitsagentur.dehttp://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.htmlhttp://www.netzwerk-iq.dehttp://www.anabin.dehttp://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Auslaenderbeschaeftigung/auslaenderbeschaeftigung.htmlhttp://www.bmas.dehttp://www.bamf.dehttp://www.bmbf.dehttp://www.anerkennung-in-deutschland.dehttp://www.justiz-dolmetscher.de

  • Einreise nach Deutschland

    Arbeit und Beruf

    2. Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsstellenvermittlung

    Einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu fi nden, ist nicht immer leicht. Im Folgenden erhalten Sie einige ntzliche Informationen zur Berufsberatung und zur Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle.

    Um in Deutschland einen passenden Beruf zu fi nden, mssen Sie selbst aktiv werden. Die Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen fr Arbeit bieten Ihnen viele Informationen ber die verschiedenen Berufe in Deutschland, die Ttigkeiten und notwendigen Qualifikationen. Darber hinaus beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur fr Arbeit und helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle.

    Agenturen fr Arbeit gibt es in ganz Deutschland. Erkundigen Sie sich, welche regional fr Sie zustndig ist. Bei der Suche hilft Ihnen die Internetseite der Bundesagentur fr Arbeit www.arbeitsagentur.de, Rubrik Kontakt/Anschriften der Agenturen vor Ort.

    WICHTIGER HINWEIS In Deutschland werden viele Berufe (besonders im handwerklichen und kaufmnnischen Bereich) im dualen System ausgebildet: Das heit, die Ausbildung fi ndet im Betrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie) statt.

    Arbeitssuche in der Tageszeitung und im Internet

    Viele Arbeitsstellen werden in Tageszeitungen angeboten. Die Stellenanzeigen stehen meistens in den Ausgaben am Mittwoch und am Samstag.

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    http://www.arbeitsagentur.de

  • CHECKLISTE In den folgenden Zeitungen finden Sie beispielsweise einen groen berregionalen Stellenmarkt: Sddeutsche Zeitung Frankfurter Allgemeine Zeitung Frankfurter Rundschau Die Zeit

    Stellenanzeigen sind oft auch im Internet zu finden. Dort gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellen fr Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Region helfen. Sie knnen sich von einigen Internetseiten per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn es fr Ihren gesuchten Beruf eine neue Stellenanzeige gibt.

    Zustzlich knnen Sie sich bei Unternehmen in Ihrer Region auf deren Internetseiten ber Stellenangebote informieren. Dort finden Sie Stellenanzeigen oft unter den Begriffen Jobs oder Karriere.

    Eine weitere Mglichkeit der Arbeitssuche ist, in einer Zeitung unter Stellengesuche eine eigene Anzeige aufzugeben oder ein Profil bei einem Jobportal im Internet anzulegen. Dort knnen Sie Ihre Fhigkeiten und Qualifi kationen darstellen und beschreiben, nach welcher Arbeit Sie suchen.

    TIPP Gehen Sie direkt auf mgliche Arbeitgeber zu und suchen Sie den persnlichen Kontakt.

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  • Einreise nach Deutschland

    Arbeit und Beruf

    WICHTIGER HINWEIS Vorsicht: Im Internet und in Tageszeitungen gibt es manchmal unserise Anzeigen (zum Beispiel beim Thema Heimarbeit). Erkundigen Sie sich deshalb genau, um welche Arbeit es sich handelt, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

    Bewerben

    Wichtig fr eine erfolgreiche Suche nach einem Arbeitsplatz ist eine Bewerbung, in der Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen beschreiben. Arbeitgeber erwarten in der Regel eine schriftliche Bewerbung mit einem Anschreiben, einem Lebenslauf (meist mit Foto und Unterschrift), Zeugnissen und Arbeitsnachweisen, um Ihre Qualifikationen zu beurteilen. Zeugnisse und andere wichtige Dokumente sollten Sie in deutscher Sprache vorlegen. Immer fter sind auch Onlinebewerbungen mglich. Erkundigen Sie sich immer genau, in welcher Form der Arbeitgeber die Bewerbung haben mchte.

    CHECKLISTE Zu einer Bewerbung gehren: Anschreiben (Brief) Lebenslauf mit Foto und Unterschrift (in Form einer Tabelle oder als Text) Zeugnisse, Referenzen, Arbeitsnachweise (ins Deutsche bersetzt)

    TIPP Die Agentur fr Arbeit bietet Bewerbungstrainings an. Dort lernen Sie, wie eine Bewerbung geschrieben wird und was sie enthalten muss.

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Agentur fr Arbeit Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste

    Internet: Bundesagentur fr Arbeit:

    www.arbeitsagentur.de und www.planet-beruf.de Bundesministerium fr Arbeit und Soziales: www.bmas.de Informationen zur Ausbildung: www.ausbildung.net Informationen zum Arbeiten in Deutschland:

    www.ba-auslandsvermittlung.de, Menpunkt Deutschland (Flagge)

    Jobportal der Arbeitsagentur: www.jobboerse.arbeitsagentur.de

    Jobportale: www.stepstone.de, www.jobrapido.de, www.monster.de

    Informationen zur Bewerbung: www.bewerbungsdschungel.de

    Telefon: Brgerhotline der Agentur fr Arbeit:

    +49 180 1 555111 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute; Mobilfunk-preise hchstens 42 Cent/Minute)

    Broschren: Bundesagentur fr Arbeit (erhltlich ber

    www.arbeitsagentur.de): Jobvermittlung der Agentur fr Arbeit Jobprofi: Tipps zur erfolgreichen Jobsuche durchstarten , Ausgabe 2009: Zeitarbeit Neue Perspektiven fr Arbeitnehmer/-innen: Zeitarbeit planet-beruf.de, Mein Start in die Ausbildung

    (Schlerarbeitsheft) planet-beruf.de, Berufswahl begleiten oder

    Meslek seiminde destek (Servicemagazin fr Eltern und Erziehungsberechtigte)

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    http://www.planet-beruf.dehttp://www.planet-beruf.dehttp://www.arbeitsagentur.dehttp://www.bewerbungsdschungel.dehttp://www.monster.dehttp://www.jobrapido.dehttp://www.stepstone.dehttp://www.jobboerse.arbeitsagentur.dehttp://www.ba-auslandsvermittlung.dehttp://www.ausbildung.nethttp://www.bmas.dehttp://www.planet-beruf.dehttp://www.arbeitsagentur.de

  • Einreise nach Deutschland

    Arbeit und Beruf

    3. Berufl iche Weiterbildung

    Berufliche Aus- und Weiterbildung sind in Deutschland sehr wichtig. Fr viele Berufe ist es notwendig, nach der Ausbildung weitere Qualifikationen zu erwerben. Dafr gibt es verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsmanahmen: Kurse und Seminare Umschulungsprogramme Studium (Fernstudium, virtuelles Studium) E-Learning

    Die Bundesagentur fr Arbeit ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um Ihre berufliche Weiterbildung geht. Viele Informationen und Beratung zur beruflichen Integration und Weiterbildung gibt es auch beim Netzwerk Integration durch Qualifizierung (Netzwerk IQ). Oft bieten auch Arbeitgeber selbst solche Weiterbildungen an. Wenn Sie daran teilnehmen mchten, sollten Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber sprechen. Zugewanderte Hochschulabsolventinnen und -absolventen haben die Mglichkeit, an speziellen Weiterbildungsmanahmen des Akademikerprogramms der Otto Benecke Stiftung teilzunehmen.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Agentur fr Arbeit Weiterbildungsinstitute Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer

    Internet: Bundesagentur fr Arbeit:

    kursnet-fi nden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp www.bildungsserver.de Netzwerk IQ: www.netzwerk-iq.de (Anerkennung, Diversity

    Management, berufsbezogenes Deutsch, Existenzgrndung, Qualifi zierung)

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    http://www.netzwerk-iq.dehttp://www.bildungsserver.dehttp://www.kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp

  • Qualifizierung und Weiterbildung: www.proqua.de

    Otto Benecke Stiftung e. V.: www.obs-ev.de

    4. Existenzgrndung und Selbststndigkeit

    Selbststndige Unternehmerinnen und Unternehmer spielen fr Deutschland eine wichtige Rolle. Deutschland braucht Menschen mit kreativen Ideen, die neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln. Ein Problem bei der Existenzgrndung ist allerdings das finanzielle Risiko. Deshalb sind gute Vorbereitung und ausreichende fi nanzielle Absicherung notwendig. Wenn Sie ein Unternehmen grnden mchten, knnen Sie staatliche Frdermittel beantragen.

    WICHTIGER HINWEIS Wer als Auslnder eine selbststndige Ttigkeit aufnehmen darf, ist durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizgigkeitsgesetz/EU geregelt. Insbesondere wenn Sie aus einem Land auerhalb der Europischen Union kommen, sollten Sie sich genau ber die fr Sie geltenden Regelungen informieren.

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    http://www.obs-ev.dehttp://www.proqua.de

  • Einreise nach Deutschland

    Arbeit und Beruf

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Agentur fr Arbeit Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer

    Internet: Existenzgrndungsportal des Bundesministeriums fr Wirtschaft

    und Technologie (unter anderem mit Informationen fr Existenzgrnder mit Migrationshintergrund): www.existenzgruender.de

    Infoletter des BMWi GrnderZeiten: www.existenzgruender.de/publikationen/gruender_zeiten/ index.php

    Netzwerk IQ: www.netzwerk-iq.de (Handlungsfeld Existenzgrndung)

    Telefon: Infotelefone des Bundesministeriums fr Wirtschaft und

    Technologie: Hotline fr Frderprogramme:

    +49 3018 615-8000 (Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr) Mittelstand/Existenzgrndung:

    +49 180 5 615-001 (Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr; Freitag, 8 bis 12 Uhr; Festnetzpreis 14 Cent/Minute; Mobilfunk-preise hchstens 42 Cent/Minute)

    Broschren: Broschren des Bundesministeriums fr Wirtschaft und Techno

    logie (erhltlich unter www.existenzgruender.de, Menpunkt Publikationen): Starthilfe Der erfolgreiche Weg in die Selbstndigkeit Grnderstipendium EXIST Grnderstipendium

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    http://www.existenzgruender.dehttp://www.existenzgruender.de/publikationen/gruender_zeiten/index.phphttp://www.netzwerk-iq.dehttp://www.existenzgruender.de

  • 5. Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit

    Eine volle Arbeitsstelle umfasst in Deutschland etwa 40 Stunden pro Woche. Es ist auch mglich, in Teilzeit zu arbeiten. Die maximale Arbeitszeit pro Woche ist gesetzlich begrenzt, durchschnittlich auf 48 Stunden (60 Stunden mit Ausgleich auf 48 Stunden innerhalb von 6 Monaten). Normalerweise arbeiten Sie von Montag bis Freitag. Gesetzlich zulssig ist Arbeit an allen Werktagen der Woche (Montag bis Samstag) sowie Nacht- und Schichtarbeit. In vielen Bereichen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Gastronomie und in Verkehrsbetrieben, ist auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

    Wer fnf Tage pro Woche arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Jugendliche haben bei einer Fnf-Tage-Woche einen lngeren gesetzlichen Urlaubsanspruch: bei einem Alter unter 16 Jahren mindestens 25 Tage, unter 17 Jahren mindestens 23 Tage und unter 18 Jahren mindestens 21 Tage.

    Krankheit

    Wenn Sie krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt. Sind Sie lnger als sechs Wochen krank und gesetzlich versichert, bezahlt Ihre Krankenkasse 70 Prozent Ihres Lohnes. Bei privaten Krankenversicherungen gelten verschiedene Regeln. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

    Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber sofort melden, wenn Sie krank sind. Sollten Sie lnger als drei Tage krank sein, mssen Sie sptestens am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt (Attest) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, die Vorlage der rztlichen Bescheinigung auch frher zu verlangen.

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  • Einreise nach Deutschland

    Arbeit und Beruf

    WICHTIGER HINWEIS Welche Krankheit Sie haben, mssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen. Diese Information unterliegt der rztlichen Schweigepflicht und steht deshalb auch nicht auf dem Attest, das Sie von Ihrer rztin oder Ihrem Arzt bekommen.

    Kndigungsschutz

    In Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt in Deutschland das Kndigungsschutzgesetz, das vor sozial nicht gerechtfertigten Kndigungen schtzt. Einen besonderen Kndigungsschutz genieen zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, Schwangere und Mtter, die in einem Arbeitsverhltnis stehen, bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, Arbeitnehmer in der Elternzeit und schwerbehinderte Menschen.

    Je lnger Sie fr eine Firma arbeiten, desto lnger ist auch Ihre gesetzliche Kndigungsfrist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhltnis kndigt. Kndigungsfristen knnen sich allerdings auch aus einem anzuwendenden Tarifvertrag ergeben.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Internet: Bundesministerium fr Arbeit und Soziales:

    www.bmas.de Informationsportal zu Arbeitsleben und Behinderung:

    www.talentplus.de

    Broschren: Publikationen des Bundesministeriums fr Arbeit und Soziales (er

    hltlich ber www.bmas.bund.de, Menpunkt Publikationen): Das Arbeitszeitgesetz Kndigungsschutz Arbeitsrecht Teilzeit Alles, was Recht ist

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    http://www.bmas.dehttp://www.talentplus.dehttp://www.bmas.bund.de

  • 6. Einkommen und Steuern

    Ihr Einkommen mssen Sie in Deutschland versteuern. Wie Sie das tun, hngt davon ab, ob sie angestellt oder selbststndig arbeiten.

    Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber den Nettobetrag Ihres Einkommens auf Ihr Konto berwiesen. Ihr Arbeitgeber hat dann bereits die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen und direkt bezahlt. Auerdem sind Lohnsteuer, Solidarittszuschlag und die mgliche Kirchensteuer schon an das Finanzamt gegangen. Als Selbststndige oder Selbststndiger mssen Sie Ihre Einknfte selbst versteuern.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: rtlicher Lohnsteuerverein Finanzamt

    Internet: Abgabenrechner und Lohnsteuertabellen:

    www.abgabenrechner.de Informationen zu den Begriffen des deutschen Steuerrechts:

    www.bundesfi nanzministerium.de, Menpunkt Glossar

    Telefon: Brgertelefon des Bundesministeriums der Finanzen:

    +49 30 18682-3300

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    http://www.abgabenrechner.dehttp://www.bundesfinanzministerium.de

  • Einreise nach DeutschlandArbeit und Beruf

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  • VI. Wohnen

    1. Wohnungssuche

    Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, lohnt sich oft der Blick in die Zeitung. Erkundigen Sie sich vorher bei Nachbarn, Bekannten oder direkt bei der Zeitung, an welchem Wochentag die Wohnungsanzeigen erscheinen hufi g stehen sie in der Wochenendausgabe.

    Wenn Sie in der Zeitung etwas Passendes gefunden haben, mssen Sie mit der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter oder der Verkuferin beziehungsweise dem Verkufer Kontakt aufnehmen. Bei den Angeboten ist entweder eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben. Manchmal sind Kennziffern oder Kennbuchstaben aufgefhrt so genannte Chiffren. Auf eine Anzeige mit Chiffre mssen Sie schriftlich antworten und einen Brief an die Zeitung schicken. Dieser wird dann automatisch an die Vermieterin und den Vermieter oder die Verkuferin und den Verkufer weitergeleitet. Vergessen Sie nicht, die entsprechende Chiffrenummer auf dem Briefumschlag und in Ihrem Brief zu nennen.

    Hilfe vom Wohnungsamt

    Das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde hilft Ihnen bei der Wohnungssuche. Hufig werden dort Wohnungen direkt vermittelt. Ist das nicht der Fall, knnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes Ihnen mit ntzlichen Adressen und Informationen weiterhelfen.

    Einen Immobilienmakler beauftragen

    Sie knnen auch die Hilfe von Immobilienmaklerinnen und -maklern in Anspruch nehmen. Diese vermitteln gegen Bezahlung Wohnungen und Huser. Kontaktadressen hierfr fi nden Sie in Branchenverzeichnissen und rtlichen Telefonbchern.

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  • Einreise nach Deutschland

    Wohnen

    WICHTIGER HINWEIS Wenn Sie die Hilfe einer Immobilienmaklerin oder eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen, knnen bei der Vermietung Kosten in Hhe von maximal zwei Monatsmieten zuzglich der Mehrwertsteuer auf Sie zukommen. Beim Kauf betrgt die Maklerprovision in der Regel drei bis sechs Prozent des Kaufpreises zuzglich der Mehrwertsteuer.

    Wohnungssuche im Internet

    Auch im Internet knnen Sie nach Wohnungen und Husern suchen. Viele Zeitungen verffentlichen die Anzeigen aus ihrer Druckausgabe auch auf ihrer Internetseite. Auerdem gibt es Internetseiten, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Husern spezialisiert haben.

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Wohnungsamt Tageszeitung Anzeigenbltter Makler (im Vermittlungsfall kostenpfl ichtig)

    Internet: Internetseiten der Tageszeitungen Immobilienseiten im Internet

    2. Was kommt nach dem Umzug?

    Wohnsitz ummelden

    Sobald Sie eine neue Wohnung und damit auch eine neue Adresse haben, mssen Sie das der zustndigen Meldebehrde mitteilen.

    WICHTIGER HINWEIS Wenn Sie sich zu spt ummelden, mssen Sie eventuell ein Bugeld bezahlen. Auerdem kann eine versptete Ummeldung unter Umstnden negative Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben. Manche Verwaltungen schreiben eine Frist von einer Woche vor.

    Nachsendeauftrag erteilen

    Wenn Sie umgezogen sind, sollten Sie der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Ihre Briefe und Pakete werden dann fr einen vereinbarten Zeitraum automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Dieser Service kostet jedoch eine Gebhr. Die Zeit, in der der Nachsendeauftrag luft, sollten Sie auch nutzen, um Banken, Versicherungen, mter und Andere ber Ihren Umzug zu informieren.

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  • Einreise nach Deutschland

    Wohnen

    Telefon ummelden

    Wenn Sie ein Festnetztelefon haben, sollten Sie daran denken, es rechtzeitig vor Ihrem Umzug um- oder abzumelden.

    3. Untersttzung vom Staat

    Sozialwohnungen

    In den meisten Stdten und Gemeinden gibt es besonders gnstige Wohnungen, so genannte Sozialwohnungen. Das sind Wohnungen, die vom Staat gefrdert werden. Um eine solche Wohnung mieten zu knnen, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, knnen Sie den Wohnberechtigungsschein bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen zustndig ist meist das Wohnungsamt.

    WICHTIGER HINWEIS Ein Wohnberechtigungsschein gilt nur befristet. Kmmern Sie sich deshalb rechtzeitig um eine Verlngerung!

    Wohngeld

    Als Mieterin oder Mieter haben Sie mglicherweise einen Anspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Hhe Sie diesen Mietzuschuss bekommen, hngt ab von der Zahl der zu bercksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Hhe Ihres Gesamteinkommens und der Hhe der Miete.

    TIPP Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, knnen Sie mit einem Wohngeldrechner ausrechnen. Sieben Bundeslnder bieten einen solchen Wohngeldrechner im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de an.

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    http://www.wohngeldrechner.nrw.de

  • Auch die Eigentmerinnen und Eigentmer von Wohnungen oder Husern, in denen sie selbst wohnen, knnen einen staatlichen Zuschuss bekommen, den so genannten Lastenzuschuss. Der Lastenzuschuss hngt ab von der Zahl der zu bercksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Hhe des monatlichen Gesamteinkommens sowie der zu bercksichtigenden Belastung. Weitere Informationen und die ntigen Formulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehrde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Wohnungsamt

    Internet: Bundesministerium fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

    www.bmvbs.de/wohngeld

    E-Mail: Bundesministerium fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

    [email protected]

    Telefon: Bundesministerium fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

    +49 30 18300-3060 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr)

    4. Miete und Mietrecht

    Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument. Er regelt alle Details des Mietverhltnisses und ist sowohl fr Sie als auch fr die Vermieterin oder den Vermieter bindend, soweit die Regelungen gesetzlich zulssig sind. Sie sollten den Mietvertrag deshalb sehr genau lesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Zwar kann ein Mietvertrag auch mndlich vereinbart werden, aus Grnden der Rechtssicherheit empfiehlt es sich jedoch, den Vertrag schriftlich abzuschlieen.

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    http://www.bmvbs.de/wohngeldmailto:[email protected]

  • Einreise nach Deutschland

    Wohnen

    CHECKLISTE Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich ber alle Einzelheiten informieren, zum Beispiel ber: die Hhe der Miete die Hhe der Nebenkosten

    (insbesondere auch Heizkosten; vielleicht gibt es einen Energieausweis) die Hhe der Kaution eine mgliche Maklerprovision eine mgliche Staffelmiete

    (eine Miete, die automatisch regelmig erhht wird) die Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet) Renovierungsverpfl ichtungen

    TIPP Bestehen Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden, da mndliche Absprachen spter hufig zu Streit fhren.

    Zustzlich zum Mietvertrag mssen Sie oft ein so genanntes bergabeprotokoll unterschreiben, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen. Mit Ihrer Unterschrift besttigen Sie, in welchem Zustand die Wohnung war, als Sie sie bernommen haben. Lesen Sie sich deshalb das bergabeprotokoll sehr genau durch. Fr Schden, die darin nicht vermerkt sind, knnte Sie Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter spter verantwortlich machen.

    Die Vermieterin oder der Vermieter kann als Sicherheit fr die Wohnung eine Kaution verlangen. Damit darf er/sie Reparaturen bezahlen, wenn Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in schlechtem Zustand hinterlassen, oder Mietrckstnde ausgleichen, wenn Sie die Miete nicht vollstndig bezahlt haben. Die Summe der Kaution darf hchstens so hoch sein wie drei Monatskaltmieten (Miete ohne Nebenkosten).

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung: Wohnungsamt Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpfl ichtig)

    Internet: Bundesministerium der Justiz: www.bmj.de/Mietrecht Deutscher Mieterbund e. V.: www.mieterbund.de

    E-Mail: Bundesministerium der Justiz: [email protected]

    Betriebskosten und Abfallentsorgung

    Neben der Miete fr die Wohnrume mssen Sie in der Regel so genannte Betriebskosten bezahlen (hufig auch als Nebenkosten bezeichnet), die einmal pro Jahr abgerechnet werden. Dazu gehren zum Beispiel die Kosten fr Heizung und Wasser sowie Abwasser- oder Mllgebhren. In der Regel bezahlen Sie jeden Monat einen bestimmten Betrag fr die Nebenkosten im Voraus als Vorschuss und erhalten am Ende des Jahres eine Abrechnung. Diese Abrechnung der Betriebskosten sollten Sie genau prfen.

    Der Mll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsorgt. Fr Papier und Pappe, Biomll (etwa Obst- und Gemsereste) und den restlichen Mll stehen meistens gesonderte Behlter zur Verfgung. Zustzlich gibt es Sammelstellen oder Container fr weitere Abfallsorten, zum Beispiel fr Glas und fr Sondermll (wie Farben und Lacke).

    Auf gute Nachbarschaft!

    Die gesetzlichen Ruhezeiten schtzen die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Darber hinaus gibt es Hausordnungen. Das ist eine freiwillige Ordnung, der Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag zustimmen. Die Hausordnung legt die Regeln fr das Zusammenleben aller Hausbewohnerinnen und -bewoh

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    mailto:[email protected]://www.bmj.de/Mietrechthttp://www.mieterbund.de

  • Einreise nach Deutschland

    Wohnen

    ner fest. Sie bekommen die Hausordnung von der Hausverwaltung oder Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.

    Als Mieterin oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung haben Sie bestimmte Pflichten, zum Beispiel mssen Sie die vereinbarte Miete pnktlich bezahlen. Sie haben aber auch Rechte, etwa wenn es um grere Reparaturen geht. Sollten Sie Fragen zum Thema Mietrecht haben, knnen der Mieterbund und die rtlichen Mietervereine gute Ansprechpartner sein. In vielen Stdten haben sie Bros eingerichtet, an die Sie sich wenden knnen. Allerdings sind ihre Angebote zum Teil kostenpfl ichtig.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung Hausverwaltung Vermieter Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpfl ichtig) Verbraucherzentralen

    Internet: Deutscher Mieterbund e. V.: www.mieterbund.de Mieterschutzbund e. V.: www.mieterschutzbund.de

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    http://www.mieterbund.dehttp://www.mieterschutzbund.de

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    VII. Kinder und Familie

    Fr viele Menschen in Deutschland ist die Familie sehr wichtig. Sie prgt unser Leben auf vielfltige Weise. Die meisten Menschen in Deutschland sehen die Kindererziehung als gemeinsame Aufgabe von Mttern und Vtern an. Viele Mtter arbeiten, immer mehr Vter entscheiden sich dafr, nach der Geburt ihres Kindes eine Zeit lang zu Hause zu bleiben, um sich um ihr Kind zu kmmern.

    1. Schwangerschaft und Mutterschutz

    Schwangerschaftsberatung

    Es gibt Beratungsangebote, die sich speziell an werdende Mtter und werdende Elternpaare richten. Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschaftsberatung bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt weiter und untersttzt Sie vor und whrend der Schwangerschaft mit medizinischen, sozialen und juristischen Informationen.

    Sie gibt Informationen unter anderem zu den Themen: Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft finanzielle und soziale Untersttzungsleistungen whrend

    und nach der Schwangerschaft Arbeitsrecht (zum Beispiel Mutterschutzgesetz, Elternzeit) Schwangerschaftsabbruch Betreuungsmglichkeiten fr Kinder

    TIPP Wohlfahrts- und Familienverbnde, Kirchen, Sozialmter, Gesundheitsmter sowie rztinnen und rzte bieten Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfl iktberatung an. Die meisten Beratungsangebote sind kostenlos und knnen auch anonym durchgefhrt werden. Oft gibt es neben der persnlichen Beratung auch Angebote per Internet oder Telefon.

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    Einreise nach Deutschland

    Kinder und Familie

    Schwangerschaft und die Zeit kurz nach der Geburt

    Whrend der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder eine rztin oder einen Arzt. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie alle vier Wochen zu einer Frauenrztin oder einem Frauenarzt gehen ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle zwei Wochen. Die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge werden von den Krankenkassen bernommen.

    Berufsttige Schwangere genieen einen besonderen Schutz den so genannten Mutterschutz. Er beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Dieser Schutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In dieser Zeit drfen Schwangere nicht arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, sie knnen nach Ende des Mutterschutzes wieder in den Beruf zurckkehren. Auerdem drfen Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und keine schwere krperliche Arbeit verrichten. Genaueres hierzu erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber oder bei einer der genannten Beratungsstellen.

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Frauenrztin/Frauenarzt Schwangerschaftsberatung/Schwangerschaftskonfl iktberatung Gesundheitsamt Arbeitgeber

    Internet: Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    www.bmfsfj.de Serviceportal des Bundesministeriums fr Familie, Senioren,

    Frauen und Jugend: www.familien-wegweiser.de Suche nach Frauenrzten: www.frauenaerzte.de Bundeszentrale fr gesundheitliche Aufklrung:

    www.familienplanung.de Zentrum Bayern Familie und Soziales/

    Bayerisches Landesjugendamt: www.elternimnetz.de

    Telefon: Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    +49 180 1 907050 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute; Mobilfunk-preise hchstens 42 Cent/Minute)

    Broschren: Publikationen des Bundesministeriums fr Familie, Senioren,

    Frauen und Jugend (erhltlich ber www.bmfsfj.de): Mutterschutzgesetz Leitfaden zum Mutterschutz Schwangerschaftsberatung 218 Bundesstiftung Mutter und Kind (Deutsch, Bulgarisch,

    Dnisch, Englisch, Franzsisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Trkisch und Ungarisch)

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    http://www.bmfsfj.dehttp://www.familien-wegweiser.dehttp://www.frauenaerzte.dehttp://www.familienplanung.dehttp://www.elternimnetz.dehttp://www.bmfsfj.de

  • Einreise nach Deutschland

    Kinder und Familie

    2. Elternzeit, Elterngeld

    Elternzeit

    In Deutschland untersttzt Sie der Staat dabei, Ihre Kinder aufzuziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit bietet Ihnen die Mglichkeit, Ihr Kind zu betreuen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren. Sie knnen whrend der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, Sie mssen aber nicht. Ihr Arbeitsplatz bleibt bestehen und darf vom Arbeitgeber nicht gekndigt werden. Elternzeit knnen Mtter und Vter allein oder gemeinsam nehmen. Auch Groeltern knnen einen Anspruch auf Elternzeit haben, wenn der betreffende Elternteil noch minderjhrig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die aufgenommen wurde, als der Elternteil noch minderjhrig war.

    CHECKLISTE Wichtig ist, dass Sie: mit dem Kind in einem Haushalt leben das Kind berwiegend selbst betreuen und erziehen whrend der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten

    Den Antrag auf Elternzeit mssen Sie sptestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Nach der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Ihnen im Regelfall einen gleichwertigen Arbeitsplatz bieten.

    Elterngeld

    Das Elterngeld ist eine staatliche Untersttzung fr Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen mchten und deshalb nicht oder nicht voll erwerbsttig sind. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufsttig waren, erhalten Elterngeld.

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  • Die wichtigsten Informationen zum Elterngeld: Es betrgt rund zwei Drittel des bisherigen Einkommens

    mindestens 300 und hchstens 1.800 Euro. Elterngeld wird fr zwlf Monate gezahlt. Wenn Mutter und Vater sich die Elternzeit teilen und ihnen

    Einkommen wegfllt, bekommen sie zusammen maximal 14 Monate lang Elterngeld. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und hchstens zwlf Monate Elterngeld beziehen.

    Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate Elterngeld zu, wenn sie es als Ausgleich fr wegfallendes Einkommen erhalten.

    Auch wenn Sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben, knnen Sie Elterngeld erhalten.

    CHECKLISTE Um Elterngeld zu erhalten, mssen Sie folgende Voraussetzungen erfllen: Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt zusammen Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufsttig Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland

    Staatsangehrige von EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbsttig sind oder in Deutschland wohnen. Fr andere Auslnderinnen und Auslnder gilt: Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis knnen Elterngeld erhalten. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie oder er auch zur Erwerbsttigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Lassen Sie sich ber die genauen Regelungen beraten.

    Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Die Bundeslnder haben hierfr Elterngeldstellen eingerichtet.

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  • Einreise nach Deutschland

    Kinder und Familie

    TIPP Mit einem Elterngeldrechner knnen Sie die Hhe des Elterngeldes berechnen, das Sie bekommen. Sie finden ihn auf der Internetseite des Bundesministeriums fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de unter dem Menpunkt Familie.

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung Familienberatungsstellen Elterngeldstellen

    Internet: Informationen zu Elternzeit und Elterngeld, eine bersicht der

    Elterngeldstellen in den Bundeslndern und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten sind auf der Internetseite des Bundesministeriums fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de unter dem Menpunkt Familie zu fi nden.

    Serviceportal des Bundesministeriums fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familien-wegweiser.de

    Telefon: Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    +49 180 1 907050 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute; Mobilfunk-preise hchstens 42 Cent/Minute)

    Broschren: Publikation des Bundesministeriums fr Familie, Senioren, Frauen

    und Jugend (erhltlich ber www.bmfsfj.de): Elterngeld und Elternzeit

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    http://www.bmfsfj.dehttp://www.bmfsfj.dehttp://www.familien-wegweiser.dehttp://www.bmfsfj.de

  • 3. Kindergeld und Kinderzuschlag

    Kindergeld

    Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind in Deutschland lebt, in einem Mitgliedstaat der Europischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen ber den Europischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert es, verlngert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag. Fr die ersten beiden Kinder erhalten Sie pro Kind monatlich je 184 Euro, fr das dritte Kind 190 Euro und fr jedes weitere Kind je 215 Euro. Das Kindergeld wird auf Antrag bei der Familienkasse der Agentur fr Arbeit gewhrt. Zustzlich werden Familien so genannte Kinderfreibetrge bei der Lohn- und Einkommensteuer gewhrt. Das Antragsformular fr das Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse, auch online unter www.familienkasse.de.

    WICHTIGER HINWEIS Staatsangehrige von EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbsttig sind oder in Deutschland wohnen. Fr andere Auslnderinnen und Auslnder gilt: Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis knnen Elterngeld erhalten. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat nur dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie oder er auch zur Erwerbsttigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Lassen Sie sich ber die genauen Regelungen beraten!

    Kinderzuschlag

    Der deutsche Staat untersttzt Familien mit geringem Einkommen auerdem durch den so genannten Kinderzuschlag, wenn Folgendes zutrifft: Ihre unverheirateten Kinder sind unter 25 Jahre alt und

    leben mit Ihnen im selben Haushalt.

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    http://www.familienkasse.de

  • Einreise nach Deutschland

    Kinder und Familie

    Ihr Einkommen und Vermgen sichert zwar das Existenzminimum der Eltern, nicht aber das der Kinder.

    Sie haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

    Die Hhe des Kinderzuschlages hngt vom Einkommen und Vermgen der Eltern ab und betrgt maximal 140 Euro pro Kind und Monat. Den Antrag fr einen Kinderzuschlag erhalten Sie bei der Familienkasse, auch online unter www.familienkasse.de.

    TIPP Sie knnen die Hhe Ihres mglichen Kinderzuschlags, den Sie erhalten, mit einem Online-Rechner berechnen. Er wird vom Bundesministerium fr Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Internet auf der Seite www.bmfsfj.de zur Verfgung gestellt.

    Darber hinaus haben Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld fr ihre Kinder seit dem 1. Januar 2011 einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese beinhalten: eintgige Ausflge von Schule oder Kita mehrtgige Klassenfahrten von Schule oder Kita 100 Euro jhrlich fr Schulbedarf Zuschuss zu den Fahrtkosten fr Schlerinnen und Schler angemessene Lernfrderung Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort Leistungen fr die Teilnahme am sozialen und kulturellen

    Leben in der Gemeinschaft

    Fr die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die Kommunen verantwortlich, das heit die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

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    http://www.bmfsfj.dehttp://www.familienkasse.de

  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Familienberatungsstellen Familienkasse Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Jugendmigrationsdienste

    Internet: Familienkasse:

    www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de Serviceportal des Bundesministeriums fr Familie, Senioren,

    Frauen und Jugend: www.familien-wegweiser.de

    Telefon: Familienkasse (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr):

    Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag: +49 180 1 546337*

    Ansagen zum Auszahlungstermin von Kindergeld und Kinderzuschlag: +49 180 1 9245864*

    * Fr diesen Anruf gilt ein Festpreis von 3,9 Cent pro Minute aus den Festnetzen und hchstens 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

    Broschren: Publikation der Familienkasse (erhltlich ber

    www.familienkasse.de): Merkblatt Kindergeld Merkblatt Kinderzuschlag

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  • Einreise nach Deutschland

    Kinder und Familie

    4. Mglichkeiten der Kinderbetreuung

    Fr Kinder ist es wichtig, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, damit ihre Entwicklung und ihre Deutschkenntnisse bestmglich gefrdert werden. Zugleich werden Eltern beraten, wie sie die Frderung ihrer Kinder auch in der Familie untersttzen knnen. Es gibt in Deutschland viele Mglichkeiten der Kinderbetreuung, insbesondere:

    im Alter bis zu drei Jahren: Krabbelgruppen Tagesmtter/Tagesvter Spielkreise Kinderkrippen altersgemischte Kindergrten

    ab drei Jahren bis zum Schulstart: Kindergrten sonstige schulvorbereitende Einrichtungen, Kindertagessttten Tagesmtter/Tagesvter

    ab dem Schulalter: Ganztagsschulen Horte Hausaufgabenbetreuung

    TIPP Fr die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten mssen Sie Ihre Kinder vorher anmelden. Manchmal sind die Pltze wegen der groen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so frh wie mglich nach freien Pltzen.

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  • Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Jugendmter Familienberatung Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer Kindertageseinrichtungen

    Internet: Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    www.bmfsfj.de, Menpunkt Kinder und Jugend Informationen zur Kinderbetreuung: www.fruehe-chancen.de viele weitere Links: www.familien-wegweiser.de

    Broschren: Publikationen des Bundesministeriums fr Familie, Senioren,

    Frauen und Jugend (erhltlich ber www.bmfsfj.de): Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespfl ege Ausbau und Qualitt der Kinderbetreuung Gleiche

    Bildungschancen fr alle Kinder von Anfang an Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter.

    Kinderbetreuungskosten Familienwegweiser Staatliche Hilfen im berblick

    5. Streit, Krisen und Gewalt in der Familie

    Krisen und Streit knnen in jeder Familie vorkommen. Wenn allerdings der Streit berhand nimmt und vielleicht sogar Gewalt dazu kommt, sollten Sie sich unbedingt professionelle Hilfe in einer Beratungsstelle holen. Alle Beratungsstellen sind kostenlos und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen schnell und unbrokratisch auch ohne dass Sie Ihren Namen nennen. Alle Kinder in Deutschland haben ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt. Dabei sind alle Kinder, vor allem Suglinge und Kleinkinder, auf unsere Aufmerksamkeit angewiesen. Wenn Sie befrchten, dass ein Kind verwahrlost oder misshandelt wird, wenden Sie sich bitte an die Polizei, das Jugendamt oder eine Erziehungsberatungsstelle.

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  • Einreise nach DeutschlandKinder und Familie

    Hier knnen Sie sich informieren

    Vor Ort: Erziehungs-, Familien- und Eheberatungsstellen Jugendmter

    Internet: Deutscher Kinderschutzbund: www.dksb.de Beratungsstellen fr Kinder, Jugendliche und Eltern in Ihrer Nhe

    und Beratung in Ihrer Muttersprache fi nden Sie hier: www.bke.de

    Zentrum Bayern Familie und Soziales/ Bayerisches Landesjugendamt: www.elternimnetz.de

    Telefon: Deutscher Kinderschutzbund Elterntelefon (gebhrenfrei):

    +49 800 1110550 (Montag und Mittwoch, 9 bis 11 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 17 bis 19 Uhr)

    Telefonseelsorge bundesweit, 24 Stunden (gebhrenfrei): +49 800 1110111 oder +49 800 1110222

    Nummer gegen Kummer (gebhrenfrei): fr Kinder und Jugendliche: +49 800 1110333 fr Eltern: +49 800 1110550

    Broschren: Publikation des Bundesministeriums fr Familie, Senioren, Frauen

    und Jugend (erhltlich unter www.bmfsfj.de): Familienwegweiser Staatliche Hilfen im berblick Kinder- und Jugendhilfe DAJEB-Beratungsfhrer Die Beratungsstellen in

    Deutschland Husliche Gewalt Kinder leiden mit

    (Deutsch, Arabisch, Russisch und Trkisch) Kindeswohlgefhrdung: Erkennen und Helfen

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    http://www.dksb.dehttp://www.bke.dehttp://www.elternimnetz.dehttp://www.bmfsfj.de

  • VIII. Schule, Ausbildung

    und Studium

    1. Das Schulsystem und die Schularten in Deutschland

    Schulpfl icht

    Alle Kinder, die in Deutschland leben, mssen zur Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in der Regel im Herbst desjenigen Jahres, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird. Sie dauert zumeist bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Jugendlichen 18 werden. Die konkreten Regelungen zur Schulpfl icht unterscheiden sich in den einzelnen Bundeslndern. Es gibt auch Einschulungsmglichkeiten whrend eines Schuljahres.

    Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Zustzlich gibt es in Deutschland auch Privatschulen. Diese verlangen in der Regel ein Schulgeld von den Eltern.

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  • Einreise nach Deutschland

    Schule, Ausbildung und Studium

    TIPP Wann ein Kind frhestens die Schule besuchen kann oder muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Schulbehrde Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt sowie bei der Migrationsberatung ber die Regelungen in Ihrem Bundesland.

    Schularten

    In Deutschland sind die Lnder fr die Schulausbildung zustndig. Jedes Bundesland hat Besonderheiten, vor allem die Bezeichnungen der weiterfhrenden Schularten knnen sich unterscheiden. Der Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen ist jedoch in allen Bundeslndern hnlich:

    Grundschule (Primarstufe) Zunchst besuchen alle Kinder vier Jahre lang (in den Lndern Berlin und Brandenburg sechs Jahre lang) die Grundschule. Hier gilt das Wohnortprinzip: Das heit, die Kinder besuchen in der Regel die Grundschule in der Nhe ihres Wohnorts. In einigen Bundeslndern knnen die Eltern die Grundschule fr ihr Kind selbst whlen.

    In der letzten Klasse der Grundschule entscheidet sich, auf welche weiterfhrende Schule (Sekundarstufe I) die Kinder danach gehen werden. Dazu erteilen die Lehrer der Grundschule eine Empfehlung (bergangsempfehlung), die mit einer Beratung der Eltern verbunden sein soll. In den meisten Bundeslndern knnen die Eltern entscheiden, welche weiterfhrende Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht. Ausschlaggebend fr die Empfehlung sind die Noten in der Grundschule und die Einschtzungen der individuellen Voraussetzungen der Kinder durch die Lehrer.

    Weiterfhrende Schulen (Sekundarstufe I und II) In manchen Bundeslndern kann ein Kind einen Probeunterricht auf der weiterfhrenden Schule besuchen. Eine bersicht ber die einzelnen Regelungen ist auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz erhltlich (www.kmk.org).

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    http://www.kmk.org

  • Das Schulsystem in den Sekundarstufen I und II ist in Deutschland sehr differenziert. Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind und dessen Lehrern sorgfltig beraten, welche Schule fr das Kind gewhlt wird. Die Schulbehrden bieten dazu Informationen an.

    Folgende weiterfhrende Schularten gibt es: Hauptschulen (bis zur 9. oder 10. Klasse) Realschulen (bis zur 10. Klasse) Schulen mit mehreren Bildungsgngen (hier knnen

    Haupt- oder Realschulabschlsse erworben werden) Gymnasien (bis zur 12. oder 13. Klasse) Gesamtschulen (ohne oder mit gymnasialer Oberstufe,

    hier knnen alle Abschlsse erworben werden)

    In mehreren Lndern gibt es weiterfhrende Schularten, in denen die Bildungsgnge der Hauptschu