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Bayerisches Landesamt für Umwelt Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit UmweltWissen – Klima & Energie Windenergie in Bayern Windenergie deckt einen zunehmenden Anteil der bayerischen Stromversorgung ab. Seit Jahrhunderten nutzen wir den Wind: Schon früh war er für das Wirtschaftsleben wichtig, trieb Windmühlen und Handelsschiffe an. Seit Ende des 20. Jahrhunderts dient er uns vor allem für Aktivitäten in unserer Freizeit. Jetzt besinnen wir uns wieder darauf, die Kraft des Windes auch für unsere Lebensgrundlagen einzusetzen – bei der Stromer- zeugung durch Windenergieanlagen. Mit der Energiewende erfährt die Windenergienut- zung einen starken Ausbau. 1 Energiewende in Bayern – Potenzial für Windenergie Eine umweltverträgliche Energieversorgung für die Zukunft zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe dieses Jahrhunderts. Bisher mussten dabei drei wesentliche Herausforderungen berücksichtigt werden: knapper werdende fossile Energieträger, ein stetig steigender Energieverbrauch und das Ziel, den CO 2 -Ausstoß zu verringern, um das Klima zu schüt- zen. Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima im März 2011 wurde in Deutsch- land die Atomkraft politisch neu bewertet. Die Bundesregierung beschloss daraufhin den Ausstieg aus der Atomenergie. Damit kam eine vierte Herausforderung für die zukunfts- gerechte Energieversorgung dazu: der vollständige Verzicht auf Kernenergie. Bayern hat die Maßnahmen für den beschleunigten Umbau der bayerischen Energiever- sorgung im Bayerischen Energieprogramm festgeschrieben.

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Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

UmweltWissen – Klima & Energie

Windenergie in Bayern

Windenergie deckt einen zunehmenden Anteil der bayerischen Stromversorgung ab.

Seit Jahrhunderten nutzen wir den Wind: Schon früh war er für das Wirtschaftsleben wichtig, trieb Windmühlen und Handelsschiffe an. Seit Ende des 20. Jahrhunderts dient er uns vor allem für Aktivitäten in unserer Freizeit. Jetzt besinnen wir uns wieder darauf, die Kraft des Windes auch für unsere Lebensgrundlagen einzusetzen – bei der Stromer-zeugung durch Windenergieanlagen. Mit der Energiewende erfährt die Windenergienut-zung einen starken Ausbau.

1 Energiewende in Bayern – Potenzial für Windenergie Eine umweltverträgliche Energieversorgung für die Zukunft zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe dieses Jahrhunderts. Bisher mussten dabei drei wesentliche Herausforderungen berücksichtigt werden: knapper werdende fossile Energieträger, ein stetig steigender Energieverbrauch und das Ziel, den CO2-Ausstoß zu verringern, um das Klima zu schüt-zen.

Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima im März 2011 wurde in Deutsch-land die Atomkraft politisch neu bewertet. Die Bundesregierung beschloss daraufhin den Ausstieg aus der Atomenergie. Damit kam eine vierte Herausforderung für die zukunfts-gerechte Energieversorgung dazu: der vollständige Verzicht auf Kernenergie.

Bayern hat die Maßnahmen für den beschleunigten Umbau der bayerischen Energiever-sorgung im Bayerischen Energieprogramm festgeschrieben.

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1.1 Ziele Zentrales Ziel des Bayerischen Energieprogramms ist es, eine sichere, bezahlbare und umweltverträgli-che Energieversorgung zu schaffen, die überwiegend auf erneuerbaren Energien basiert. Bis 2025 sollen folgende Teilziele erreicht werden:

• Den Primärenergieverbrauch um zehn Prozent gegenüber 2010 senken. Die Primärproduktivität soll im gleichen Zeitraum um 25 Prozent erhöht werden.

• 70 Prozent der Bruttostromerzeugung in Bayern aus erneuerbaren Quellen gewinnen. Die Wind-energie soll einen Anteil von fünf bis sechs Prozent erreichen.

• Erneuerbare Energien sollen 20 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs decken.

• Die energiebedingten CO2-Emissionen pro Kopf sollen in Bayern auf 5,5 Tonnen jährlich sinken (2013: 6,2 Tonnen pro Einwohner und Jahr).

Weitere Informationen: BAYERISCHES WIRTSCHAFTSMINISTERIUM ► Bayerisches Energieprogramm

1.2 Ausbaumöglichkeiten Ausbau und Umfang Windenergienutzung ist eine der kostengünstigsten Formen, regenerativen Strom zu erzeugen. Zwar ist Bayern aufgrund seiner Lage im Binnenland insgesamt ein eher windschwaches Gebiet, dennoch gibt es auch in Bayern Regionen, die höhere mittlere Windgeschwindigkeiten aufweisen. Zudem nimmt die Windgeschwindigkeit mit zunehmendem Abstand vom Boden zu. Durch höhere Türme gelangen Wind-energieanlagen in Luftschichten, in denen sie stärkeren Wind ernten können. Deshalb können heute mit technisch modernen Anlagen auch in vielen Gebieten Bayerns gute Stromerträge erwirtschaftet werden.

Neben der Photovoltaik verfügt die Windenergienutzung über das größte Ausbaupotenzial für die Ener-giegewinnung. In Bayern hatten erneuerbare Energien 2016 einen Anteil von gut 43 Prozent an der Brut-tostromerzeugung, die Windenergie allein einen Anteil von etwa vier Prozent, das entspricht 3,2 Milliar-den Kilowattstunden pro Jahr. Im Bayerischen Energieprogramm wurde festgeschrieben, dass heimische Windenergie bis zum Jahr 2025 fünf bis sechs Prozent der Bruttostromerzeugung Bayerns decken soll.

Vorteile und Nutzung Windenergie hat viele Vorteile: Wind ist eine erneuerbare Ressource, die unbegrenzt und dauerhaft zur Verfügung steht, um Strom zu erzeugen. Windenergieanlagen sind zudem klimafreundlich, weil sie wäh-rend des Betriebs kein Kohlendioxid ausstoßen. Große Windenergieanlagen amortisieren sich rasch energetisch: Sie produzieren schon nach drei bis sechs Monaten mehr Energie, als für Herstellung, Transport und Aufbau verbraucht wurde. Darüber hinaus haben Windenergieanlagen im Vergleich zu Photovoltaik- und Biomasseanlagen den größten Stromertrag pro Quadratmeter beanspruchter Fläche.

Bedingt durch die geografischen Gegebenheiten und die Siedlungsstruktur Bayerns wird Windenergie überwiegend in Form von Einzelanlagen und kleineren Windparks genutzt. Von einem Windpark spricht man, wenn drei oder mehr Windenergieanlagen räumlich relativ nahe beieinander stehen (Die Abstände zwischen den einzelnen Windrädern betragen bis etwa 600 Meter). Sie können eine organisatorische und/oder technische Einheit bilden durch einen gemeinsamen Betreiber oder durch Einspeisung des erzeugten Stroms über eine gemeinsame Netzanbindung.

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In Bayern werden seit einigen Jahren nur noch moderne Windenergieanlagen mit einer Leistung von circa zweieinhalb bis dreieinhalb Megawatt gebaut. Angepasst an die Windverhältnisse in Bayern sind sie deutlich größer als ältere Windenergieanlagen – mit höheren Türmen (circa 140 Meter Nabenhöhe) und größeren Rotordurchmessern (circa 120 Meter) liefern sie gute Stromerträge. Bestehende ältere Anlagen können durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden – man spricht vom sogenannten Repowering.

Abb. 1: Im Vergleich zu einzelnen Windenergieanlagen liefern Windparks höhere Stromer-träge zu geringeren Betriebs-kosten.

2 Technik und Stromerzeugung Anfang der 1980er-Jahre begann in Deutschland die Erprobung der Windenergietechnik mit dem Bau des „GROWIAN“ (Große Windenergieanlage) in Schleswig-Holstein. Der Prototyp war damals mit drei Megawatt elektrischer Nennleistung die größte Windenergieanlage der Welt. Sie musste jedoch schon nach wenigen Jahren mit nur rund 400 Betriebsstunden wegen technischer Mängel außer Betrieb ge-nommen werden. Trotzdem war sie Ausgangspunkt für die moderne Windenergienutzung in Deutsch-land.

2.1 Klein- und Großwindanlagen Prinzipiell lassen sich Windenergieanlagen in Klein- und Großwindanlagen unterteilen, die sich technisch unterscheiden.

Tab. 1: Vergleich Klein- und Großwindanlagen (an Land)

Kleinwindanlagen Großwindanlagen

Leistung (kW) bis ca. 70 derzeit bis 4.500

Rotordurchmesser (m) vom Rotor überstrichene Fläche (m²)

bis 16 bis 200

bis 150 bis 17.500

Gesamthöhe (m) bis 10 (genehmigungsfrei) bis 50 (baugenehmigungspflichtig)

größer 50 (immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig)

Welcher Anlagentyp für einen Standort an Land (Onshore) geeignet ist, hängt vor allem von der soge-nannten Rauigkeit der Erdoberfläche ab. Die Rauigkeit beeinflusst die Windgeschwindigkeit in Bodennä-he: Hügel, Berge, Gebäude und Wälder bremsen den Wind und führen zu Verwirbelungen. Kleinwindan-lagen, die den Wind in Bodennähe nutzen, spielen daher in Bayern eine eher untergeordnete Rolle. Sie sind meist nur in windstarken Regionen wirtschaftlich interessant. Dort stellen sie oft Insellösungen ohne Netzanbindung dar.

In Bayern kommen überwiegend Großwindanlagen zum Einsatz, die Strom ins Netz einspeisen und der allgemeinen Stromversorgung dienen. Durch große Nabenhöhen entziehen sich Großwindanlagen weit-gehend den bodennahen Einflüssen auf den Wind. So erzielen sie mit höheren Türmen und größeren

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Rotordurchmessern auch im Binnenland windschwacher Regionen gute Stromernten. Als Faustregel gilt: Pro Meter zusätzlicher Nabenhöhe kann der Ertrag um bis zu einem Prozent steigen. Verdoppelt sich der Rotordurchmesser, kann der Windstromertrag zusätzlich vervierfacht werden.

Abb. 2: Moderne Großwindanlagen erzielen auch im Binnenland gute Stromerträge.

Der Trend geht hin zu immer leistungsstärkeren Anlagen. Die technische Weiterentwicklung und die Ertragssteigerung von Großwindanlagen waren in den letzten Jahren enorm.

Tab. 2: Technischer Fortschritt von Großwindanlagen

Durchschnittliche Anlage in Bayern bezogen auf:

Leistungsstärkste Anlage

Anlagenbestand gesamt nur Neuanlagen Onshore Offshore

bis Ende 2012

bis Mitte 2017

im 1. Halbjahr 2017

Ende 2017

Ende 2017

Gesamthöhe (m) 145 170 200 -- --

Leistung (MW) 1,7 2,2 2,8 4,8 9,5

Stromertrag (kWh/Jahr) 2,7 Mio.* 4 Mio.* 5 Mio.* 9,6 Mio.** 33 Mio.***

Anzahl versorgter Haushalte****

800 1.250 1.550 3.000 10.000

* Volllaststunden in Bayern: für 2012 im Mittel bei 1.600 h/a, für 2017 bei 1.800 h/a ** Volllaststunden in Bayern: bei modernen Anlagen im Mittel bei 2.000 h/a *** Offshore-Anlagen: Volllaststunden circa 3.000–4.000 h/a **** ausgehend von einem gemittelten Jahresstromverbrauch von 3.200 kWh eines Durchschnitts-Haushalts

2.2 Aufbau und Funktionsweise Die wesentlichen Bestandteile einer Windenergieanlage sind das Fundament, der Turm (Mast), die Gon-del (Maschinenhaus mit Generator und gegebenenfalls Getriebe) und der Rotor (Nabe und Rotorblätter).

Der Rotor wird bei modernen Anlagen durch das Auftriebsprinzip in Bewegung gesetzt. Das heißt, ähn-lich wie bei einem Flugzeug, erzeugt der Wind einen Auftrieb, wenn er an den Rotorblättern vorbeiströmt. Dadurch setzt er den Rotor in Gang. Diese Bewegungsenergie des Rotors wird, mit oder ohne Getriebe, an den Generator übertragen, der die Bewegungsenergie in elektrische Energie umwandelt.

Getriebe, Generator, Netzanschlusstechnik sowie Regel-, Steuerungs- und Überwachungstechnik sind in der Gondel untergebracht. Sie sitzt drehbar gelagert auf dem Turm, sodass der Rotor in den Wind ge-dreht werden kann und die Windenergie optimal ausgenutzt wird. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten kann die Gondel über eine Leiter oder einen Aufzug im Turm erreicht werden.

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2.3 Der Weg des Stroms – von der Windenergieanlage in die Steckdose Der vom Rotor angetriebene Generator erzeugt Wechselstrom. Dieser kann jedoch in der Frequenz stark schwanken. Deshalb wird der Wechselstrom zunächst in Gleichstrom umgewandelt, um dann wieder in Wechselstrom zurückgewandelt zu werden, der an die Stromnetzfrequenz angepasst ist.

Dieser angepasste Wechselstrom wird in das Verteilnetz eingespeist und gegebenenfalls über die Über-tragungsnetzebene transportiert. In der Nähe der Verbraucher, wie zum Beispiel Privathaushalte und Industriebetriebe, wird der Strom erneut an die benötigte Spannung angepasst. Auf seinem Weg sorgen Umspannwerke für die Transformation des Stroms in die Spannung des jeweiligen Netzes. Mit einer Spannung von 230 Volt gelangt er dann in die Steckdosen.

Ebenen des Stromnetzes Übertragungsnetzebene Höchstspannungsnetz (220 oder 380 Kilovolt): Höchstspannungsleitungen sind die sogenannten Stromautobahnen, die den Strom über weite Strecken transportieren. Verteilnetzebene Hochspannungsnetz (60 bis 110 Kilovolt): Hochspannungsleitungen sind die großen Zubringer, die den Strom näher an Städte und Industriegebiete heranbringen. Mittelspannungsnetz (6 bis 30 Kilovolt): Das Mittelspannungsnetz ist ein feinmaschiges Netz. Zum einen nimmt es Strom von kleinen Erzeugern wie Stadtwerken auf, zum anderen verteilt es Strom an Großabnehmer. Niederspannungsnetz (230 oder 400 Volt): Das Niederspannungsnetz dient der Feinverteilung des Stroms. Damit wer-den private Haushalte, kleine Industriebetriebe, Gewerbebetriebe und Verwaltungen versorgt.

3 Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit Wie bei jeder anderen Form der Energieerzeugung können auch von der Windenergienutzung uner-wünschte Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit ausgehen.

3.1 Schall Geräuschentwicklung an Windenergieanlagen Geräusche breiten sich als Schallwellen in der Luft aus. Die Lautstärke von Geräuschen ergibt sich aus dem Schalldruck. Dieser lässt sich messen und wird in Dezibel (dB) oder, bewertet nach dem menschli-chen Hörvermögen, in dB(A) angegeben. Laute Töne haben einen hohen Schalldruckpegel. Neben der Lautstärke unterscheidet sich Schall auch in seiner Tonhöhe.

An Windenergieanlagen entstehen Geräusche vor allem durch die Luftströmung an den Rotorblättern. Mechanische Komponenten wie Getriebe, Generator, Lüfter und Hilfsantriebe spielen eine geringere Rolle. Die Lautstärke hängt also von der Windgeschwindigkeit und von der Konstruktion der Anlage ab: Etwa 103 bis 107 dB(A) sind es im Schnitt an den heute üblichen Windenergieanlagen (Nennleistung zwei bis dreieinhalb Megawatt), wobei leistungsstärkere Anlagen im Allgemeinen mehr Geräusche, auch Schall-Emissionen genannt, verursachen.

Die Geräusche einer Windenergieanlage, die an einem bestimmten Ort in der Umgebung ankommen, nennt man Schall-Immissionen. Ihre Lautstärke hängt stark von der Entfernung ab und wird durch die Windrichtung, die Topographie und die Vegetation beeinflusst.

Gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz Der Betrieb von Windenergieanlagen muss die Anforderungen des Lärmschutzes erfüllen. Lärmimmissi-onen, die von Anlagen (Industrie, Gewerbe) ausgehen, sind anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) mit begleitendem Regelwerk zu beurteilen.

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Wenn die Beurteilungspegel der Lärmimmissionen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht über-schreiten, liegen im Allgemeinen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die schutzwürdige Nachbar-schaft vor. Die zulässigen Pegel variieren je nach Art der Siedlungsfläche. Die Immissionsrichtwerte gelten für die Summe der Geräusche aller ortsfesten Anlagen, die zum Beispiel in einem nahegelegenen Wohngebiet einwirken (Immissionsort). Es müssen demnach alle Windenergieanlagen sowie die Vorbe-lastung durch andere Lärmquellen in der Umgebung bei der Beurteilung miteinbezogen werden.

Tab. 3: Richtwerte der TA Lärm für Anlagen (Immissionsorte außerhalb von Gebäuden). Die Einteilung der Gebiets-nutzungen stammt aus der Baunutzungsverordnung.

Gebietsnutzung Immissionsrichtwert tagsüber in [dB(A)]

Immissionsrichtwert nachts in [dB(A)]

Gewerbegebiet 65 50

Mischgebiet 60 45

allgemeines Wohngebiet 55 40

reines Wohngebiet 50 35

Wirkungen auf die menschliche Gesundheit Die Wirkungen des hörbaren Schalls sind vor allem von der Höhe der Schallpegel abhängig. Uner-wünschte laute Geräusche bezeichnet man als Lärm. Eine über längere Zeit einwirkende hohe Schallbe-lastung kann beispielsweise das Hörvermögen beeinträchtigen und langfristig Lärmschwerhörigkeit ver-ursachen. Aber auch Geräusche mit relativ niedrigen Schallpegeln können als lästig und störend emp-funden werden. Umgebungslärm beispielsweise, hauptsächlich durch Straßen-, Schienen- oder Flugver-kehr verursacht, wirkt eher belästigend. Lärm kann auch weitgehend unbewusst das vegetative Nerven-system und das hormonelle System beeinflussen. Als Folge können Stressreaktionen (zum Beispiel der Anstieg von Blutdruck, Herzfrequenz, Schweißabsonderung), andere Kreislaufreaktionen oder Schlafstö-rungen auftreten (UMWELTBUNDESAMT 2017). Außerdem kann Lärm die Kommunikation und kognitive Prozesse stören (WELTGESUNDHEITSORGANISATION 2011).

Zum Vergleich: Die Kartierungen des Umgebungslärms (Stand Februar 2013) zeigen, dass in Ballungs-räumen durch Straßenverkehr nachts zum Teil mehr als 50 dB(A) verursacht werden – allein in München sind etwa 163.900 Menschen davon betroffen, bei 3.400 davon liegt der Lärmpegel nachts bei 65 bis 70 dB(A) (Mittelwerte). Die Schallimmissionspegel von Windenergieanlagen liegen weit darunter.

Aufgrund der niedrigen Schallpegel (Lautstärke) sind also schwerwiegende gesundheitliche Auswirkun-gen durch die hörbaren Anteile der Schallimmissionen von Windenergieanlagen nicht zu erwarten.

Weitere Informationen: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: UMWELTWISSEN ► Lärm – Hören, Messen und Bewerten

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Lärmbelästigung Unter Lärmbelästigung wird die subjektiv eingeschätzte Störung durch Lärm verstanden. Studien zum Umgebungslärm zeigen, dass sich umso mehr Menschen belästigt fühlen, je lauter es ist. Aber nicht nur die Höhe des Schallpegels spielt dabei eine Rolle. Wichtig ist zum Beispiel auch die Art der Lärmquelle: So wirkt, bei gleichen Schallpegeln, Flugverkehr häufiger belästigend als Straßenverkehr, der wiederum häufiger belästigend wirkt als Schienenverkehr. Auch die persönliche Einstellung gegenüber der Lärm-quelle, die Erwartungshaltung über die künftige Lärmbelastung und die Lärmempfindlichkeit, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, beeinflussen die individuelle Belästigung durch Lärm.

Bei Windenergieanlagen fühlen sich manche Anwohner, die die Anlage von zu Hause aus sehen kön-nen, stärker gestört. Der visuelle Anteil der Belästigung kann im subjektiven Empfinden zur tatsächlichen Lärmbelästigung hinzukommen. Anderseits empfinden Anwohner die Windenergieanlage weniger stö-rend, wenn sie finanziell daran beteiligt sind (Bürgerwindanlage), also ökonomisch profitieren.

Abb. 3: Die Lärmbelästigung durch Windenergieanla-gen wird, ebenso wie bei anderen Schallquel-len, individuell sehr unterschiedlich empfun-den: Bei Schallpegeln, die von vielen Anwoh-nern nicht einmal wahr-genommen werden, fühlen sich andere be-reits belästigt. (Befragung unter 708 Anwohnern von Wind-energieanlagen, PEDER-SEN et al. 2009)

Manche Menschen fühlen sich offenbar durch die Geräusche von Windenergieanlagen eher belästigt als durch Verkehrslärm. Als Ursache dafür diskutieren Fachleute verschiedene Aspekte:

• Durch die Bewegung der Rotorblätter entsteht ein periodisch auf- und abschwellendes Geräusch, das leichter wahrgenommen wird als ein gleichbleibendes Geräusch.

• Die visuelle Belästigung einer Windenergieanlage, die im Landschaftsbild als störend empfunden wird, ist schwer von der Belästigung durch Geräusche zu trennen.

• Windenergieanlagen stehen häufig in ländlichen Gegenden mit wenigen Hintergrundgeräuschen. Dadurch werden auch vergleichsweise leise Geräusche leichter wahrgenommen.

• Für ländliche Gegenden liegen wenige Daten über das Ausmaß der Belästigung durch Verkehrslärm vor. Studien zur Lärmbelästigung durch Verkehr wurden in der Regel in städtischer Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus bestehen auch Unterschiede in der Erfassung der Belästigung durch Verkehrslärm und durch Geräusche von Windenergieanlagen.

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Schlafstörungen Lärm – egal aus welcher Quelle – kann grundsätzlich zu Schlafstörungen führen. Daher hat die Weltge-sundheitsorganisation einen Richtwert von 40 dB abgeleitet (WELTGESUNDHEITSORGANISATION 2009). Ziel ist, die Bevölkerung einschließlich der empfindlichsten Gruppen wie Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen vor den schädlichen Wirkungen des Nachtlärms zu schützen. In nächster Nähe zu Windener-gieanlagen ist nicht sichergestellt, dass dieser unverbindliche Richtwert eingehalten wird. Verbindlich sind auch hier die Vorgaben der TA Lärm, die die Schutzwürdigkeit des Gebietstyps berücksichtigen.

Nicht alle Geräusche haben dieselbe Wirkung auf den Schlaf. Neben dem Schallpegel ist auch die Art des Geräusches von Bedeutung. Hinsichtlich möglicher Einflüsse durch Geräusche von Windenergiean-lagen liegen derzeit keine aussagekräftigen Studien vor.

3.2 Infraschall Menschen können Infraschall, also sehr tiefe Töne, nur dann über das Gehör wahrnehmen, wenn der Pegel, also die Lautstärke, sehr hoch ist. Damit die Hörschwelle überschritten wird, muss der Schallpe-gel umso höher sein, je tiefer der Ton ist. Die Hörschwelle variiert sowohl von Mensch zu Mensch als auch zum Beispiel mit dem Alter. Liegen die Schallpegel deutlich oberhalb der Hörschwelle, kann Infra-schall auch mit anderen Organen wie zum Beispiel der Lunge, der Nase oder den Stirnhöhlen als Vibra-tion wahrgenommen werden (ROBERT-KOCH-INSTITUT 2007).

Infraschall entsteht durch technische Anlagen und durch natürliche Quellen wie Meeresbrandung oder Donner. Auch das Schallmuster von Windenergieanlagen beinhaltet neben hörbaren Schallanteilen jene im Infraschallbereich. Über Entfernungen, wie sie zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten üblich sind, liegen die Infraschallpegel unterhalb der Hörschwelle.

Nach aktuell verfügbaren Studien konnten für den Infraschallbereich unterhalb der Hörschwelle des Menschen keine gesicherten nachteiligen Wirkungen auf die Gesundheit beobachtet werden. Dem Um-weltbundesamt liegen daher keine Hinweise über chronische Schädigungen vor, die in Zusammenhang mit Infraschallimmissionen von Windenergieanlagen gebracht werden können (UMWELTBUNDESAMT 2016).

Weitere Informationen: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UMWELTWISSEN ► Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?

3.3 Schattenwurf Bei ausreichend Wind und Sonnenschein verursachen die sich drehenden Rotoren von Windenergiean-lagen einen bewegten Schatten, der mit dem Sonnenstand wandert. Dieser periodische Schattenwurf kann eine erhebliche Belästigung für Anwohner darstellen. Er ist als optische Immission zu bewerten und im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.

Der Schattenwurf im Tages- und Jahresverlauf kann berechnet werden. Dazu müssen die genaue Posi-tion (Breiten- und Längengrad, Höhe über dem Meeresspiegel) und die Gesamthöhe der Windenergiean-lage sowie die Geländeformation in der Umgebung bekannt sein. Das Berechnungsergebnis stellt die Bereiche dar, in denen zeitweise mit Verschattung zu rechnen ist. Dabei wird angenommen, dass keine Bewölkung vorhanden ist, also die Sonne tagsüber immer scheint, und dass sich der Rotor immer dreht. In der Praxis sind die Schattenwurf-Zeiten aufgrund meteorologischer Bedingungen jedoch kürzer.

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Abb. 4: Der Schatten-wurf wird umso schwä-cher und seltener, je weiter man von einer Anlage entfernt ist. Diese Schattenwurf-prognose wurde für einen beliebigen Stand-ort in Augsburg berech-net (Annahmen: Na-benhöhe 100 Meter, Rotorradius 32,5 Meter). Die durchgezogenen weißen Monatslinien geben den Schattenver-lauf der Nabe am 21. des jeweiligen Monats wieder. Die schwarze Linie markiert die Zu-mutbarkeitsgrenze.

oben: Beschattungs-zeiten während eines Jahres

unten: Beschattungs-zeiten während eines Tages

Beschattungszeiten von bis zu 30 Stunden pro Kalenderjahr und bis zu 30 Minuten pro Tag in einer Hö-he von zwei Metern gelten als nicht erheblich belästigend. Man spricht hier von der Zumutbarkeitsgren-ze. Zeigt die Prognose zum Beispiel für ein Wohnhaus oder eine Terrasse, dass der bewegte Schatten länger auftreten kann, wird eine Abschaltautomatik installiert: Sobald die Zumutbarkeitsgrenze über-schritten ist, wird die Anlage über eine elektronische Regelung angehalten. Einige Steuereinheiten be-rücksichtigen zusätzlich meteorologische Parameter, wie die Bewölkung. In diesem Fall werden die Ro-toren erst angehalten, wenn die tatsächliche Beschattungsdauer die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet.

Weitere Informationen: BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ: ► Hinweise zum Schattenwurf BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Schattenwurfsimulation im Energie-Atlas Bayern – Theorie und 3D-Analyse

3.4 Diskoeffekt Als Diskoeffekt bezeichnet man unterbrochene Lichtreflexionen am drehenden Rotor, die vor allem bei älteren Windenergieanlagen auftraten, deren Rotorblätter mit glänzenden Lackierungen behandelt wur-den. Heute ist dies kein Problem mehr aufgrund der matten Beschichtung der Anlagen. Eine weitere Prüfung ist daher nicht notwendig.

3.5 Eiswurf Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann sich an den Rotorblättern Eisansatz bilden. Dies verrin-gert einerseits den Wirkungsgrad und führt zu Unwucht, andererseits stellt herabfallendes oder durch die

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Drehung der Rotoren abgeworfenes Eis eine Gefahr dar. Windenergieanlagen müssen daher Mindest-abstände einhalten und technisch so betrieben werden, dass eine Gefährdung durch Eiswurf ausge-schlossen werden kann. In nicht besonders eisgefährdeten Regionen gilt im Allgemeinen ein Abstand von der Turmachse als ausreichend, wenn er größer ist als eineinhalb Mal den Rotordurchmesser und die Nabenhöhe zusammengenommen (DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK 2017).

Soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können oder eine besondere Eisgefähr-dung vorliegt, ist ein Gutachten eines Sachverständigen vorzulegen. Als geeignete Präventionsmaß-nahmen sind betriebliche oder technische Einrichtungen geeignet, die die Windenergieanlage bei Eisan-satz automatisch abschalten (Eiserkennungssystem) oder den Eisansatz generell verhindern (Entei-sungssystem). Moderne Anlagen sind in der Regel mit solchen Systemen ausgestattet. Ausschlagge-bend dafür ist nicht nur die Gefahr des Eisabwurfs, sondern insbesondere auch die Vermeidung von Unwuchten, die die Lebensdauer der Anlage verringern. Ist die Anlage mit einem Enteisungssystem ausgestattet, kann sie auch bei Vereisungsgefahr weiter betrieben werden: Dabei werden die Rotorblät-ter beispielsweise mit warmer Luft durchströmt. Reif und Eiskristalle tauen und fallen als Wassertropfen zu Boden. Der entscheidende Vorteil gegenüber der Eiserkennung liegt darin, dass die Windenergiean-lage in Betrieb bleibt und weiter Energie erzeugt.

3.6 Vogel- und Fledermausschlag Unter Vögeln und Fledermäusen gibt es einige Arten, die überdurchschnittlich häufig an Windenergiean-lagen verunglücken. Dazu zählen vor allem Mäusebussarde, Rotmilane, Adler und andere Großvögel sowie Fledermausarten, die regelmäßig in größeren Höhen nach Nahrung suchen (zum Beispiel Abend-segler und Rauhautfledermäuse) oder auf der Suche nach Quartieren neugierig die Masten begutachten (zum Beispiel Zwergfledermäuse).

Greifvögel kollidieren vor allem während der Nahrungssuche mit den Rotoren, wenn sie den Blick nach unten richten und Hindernisse vor ihnen im toten Winkel ihres Sehfeldes liegen. Fledermäuse orientieren sich mithilfe der Echoortung, die aber nur im Nahbereich funktioniert. Bei den hohen Geschwindigkeiten der äußeren Rotorbereiche (bis zu 150 Kilometer pro Stunde und mehr) stößt die Echoortung an ihre Grenzen. Deshalb können Fledermäuse Kollisionen oft nicht verhindern. Zudem geraten sie häufiger als Vögel in den Nahbereich der Rotorblätter. Dort erzeugen Luftverwirbelungen sehr große Luftdruckunter-schiede, die bei den Fledermäusen letale Schädigungen der Lunge hervorrufen. Deswegen lassen sich unter den Anlagen teilweise tote Tiere finden, die äußerlich unverletzt sind.

Abb. 5: Äußerlich unverletzte Fleder-maus, die Opfer einer Wind-energieanlage geworden ist.

Um die Tiere vor Kollisionen zu schützen, ist die Auswahl geeigneter Standorte für Windenergieanlagen ausschlaggebend. Diese können nur durch eine fundierte Analyse der vorkommenden Arten ermittelt werden. Wenn eine Gefährdung festgestellt wird, kann der Betrieb der Anlagen während der Zeiten, in denen die betroffenen Vogel- oder Fledermausarten verstärkt aktiv sind, eingeschränkt werden.

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3.7 Landschaftsbild Windenergieanlagen können aufgrund ihrer Größe und technischen Gestalt das Landschaftsbild beein-trächtigen. Moderne Anlagen sind oft über 200 Meter hoch (Nabenhöhe bis 150 Meter, Rotordurchmes-ser bis etwa 130 Meter – zum Vergleich: Ulmer Münster 162 Meter, Olympiaturm München 291 Meter). Bei guter Sicht sieht man die Anlagen auch aus größerer Entfernung, vor allem wenn sie an exponierten Standorten stehen, also auf Anhöhen und in weiten Ebenen. Zudem sticht die Bewegung der Rotoren ins Auge.

Die Größenordnung von Windenergieanlagen sprengt vielfach die gewohnten Maßstäbe unserer Land-schaften. Dies trifft vor allem für kleinteilige und naturnahe Kulturlandschaften zu. Außerdem kann die technische Gestalt der Anlagen die Landschaftsprägung beeinflussen: Insbesondere in landwirtschaftlich geprägten Regionen ohne größere optische Störungen durch technische Elemente wird die Eigenart der Landschaft maßgeblich verändert. Dies gilt auch für die optische Beeinträchtigung von sensiblen land-schaftsprägenden Strukturen mit hoher Fernwirkung wie Kulturdenkmäler oder markante Geländeformen (sogenannte „Postkartenmotive“). Dem Schutz des Landschaftsbilds kann vor allem in der Regionalpla-nung Rechnung getragen werden; im Genehmigungsverfahren wird es bei der so genannten Eingriffsre-gelung berücksichtigt.

Weitere Informationen: BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Energie-Atlas Bayern: 3D-Analyse von Windrädern

Abb. 6: Energielandschaften von heute sind durch

große technische Strukturen geprägt: Wind-energieanlagen und Hochspannungsleitungen in einer weiträumigen Agrarlandschaft.

Abb. 7: Im Umfeld sogenannter Landmarken wie zum Beispiel der Burg Harburg sollte die Wirkung von Windenergieanlagen genau geprüft wer-den.

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4 Planung und Genehmigung Die Windenergienutzung hat von allen erneuerbaren Energiequellen das beste Verhältnis von bean-spruchter Fläche zu Energieertrag. Zudem kann sie auch mit anderen Nutzungen kombiniert werden, wie zum Beispiel der Landwirtschaft. Und nach dem Rückbau von Windenergieanlagen sind Folgenutzungen problemlos möglich.

Für die Windenergienutzung eignen sich nur Standortflächen mit passenden Windverhältnissen – diese sind jedoch begrenzt. Verschiedene Nutzungskonflikte verringern das Flächenpotenzial weiter. In den verschiedenen Planungsprozessen und im Genehmigungsverfahren muss deshalb die Festlegung für oder wider eine bestimmte Nutzung sorgfältig abgewogen werden. So wird der begrenzt verfügbare Raum weitsichtig und nachhaltig genutzt.

Windenergieanlagen können überall dort errichtet werden, wo sie rechtlich genehmigungsfähig sind. Die Grundlage hierfür liefern die relevanten Gesetze (zum Beispiel Baugesetzbuch, Bauordnungsrecht, Bun-des-Immissionsschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz) und Planungsinstrumente (zum Beispiel Regi-onalpläne, Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Zudem liegen zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in fast allen Bundesländern Vollzugshinweise vor.

Auch Bürgerinnen und Bürger können Windenergieprojekte umsetzen (Bürgerenergiegesellschaften) oder sich auf unterschiedliche Art finanziell daran beteiligen (zum Beispiel Erwerb von Anteilen).

Weitere Informationen: BAYERISCHE STAATSREGIERUNG:► Energie-Atlas Bayern: Bürgerenergie BUNDESNETZAGENTUR: ► Bürgerenergiegesellschaften

4.1 Windenergie-Erlass Bayern – einheitlicher Vollzug Der Windenergie-Erlass Bayern stellt mit Orientierungshilfen und Hinweisen einen einheitlichen Vollzug sicher, erleichtert immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und steuert vorgeschaltete Pla-nungen. Der aktualisierte Erlass ist im September 2016 in Kraft getreten. Ergänzend hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) Arbeitshilfen für den Vogel- und Fledermausschutz erstellt, die naturschutz-fachliche und -rechtliche Aussagen konkretisieren.

Weitere Informationen: BAYERISCHES WIRTSCHAFTSMINISTERIUM: ► Windenergie-Erlass Bayern

4.2 Planungsebenen und Planungsinstrumente In Deutschland liefert die Raumordnung fachübergreifende Leitvorstellungen zur Raumentwicklung.

In Bayern gibt die Landesplanung auf ministerieller Ebene Grundsätze und Ziele im Landesentwick-lungsprogramm vor, um alle Teilräume einheitlich zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Auf Ebene der Regionalplanung konkretisieren regionale Planungsverbände die Leitziele räumlich und inhaltlich in den Regionalplänen für die 18 bayerischen Planungsregionen. Sie enthalten überfachliche und fachliche Festlegungen wie zum Beispiel Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Windenergienut-zung. Vorranggebiete stehen der dort festgelegten Nutzung vorrangig zur Verfügung, das heißt andere Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind nicht zulässig. Bei Vorbehaltsgebieten hingegen erhält die festgelegte Nutzung ein besonderes Gewicht bei der Abwägung von konkurrierenden Nutzungsan-sprüchen an diese Fläche. Es können auch Ausschlussgebiete definiert werden, in denen zum Beispiel die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig ist. In den verbleibenden, sogenannten weißen Flächen werden keine planerischen Vorfestlegungen getroffen.

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Windenergie in Bayern

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Auf kommunaler Planungsebene steuert die Gemeinde mit der Bauleitplanung die geplante Flächen-nutzung im Gemeindegebiet (Flächennutzungsplan) und trifft konkrete und für jedermann rechtsverbind-liche Festsetzungen (Bebauungsplan). Die Gemeinden können im Rahmen ihres Selbstverwaltungs-rechts grundsätzlich frei und unabhängig agieren, sind allerdings an die Vorgaben der Landes- und Re-gionalplanung sowie des Bau- und Umweltrechts gebunden. Eine Möglichkeit zur Steuerung der Wind-energienutzung im Gemeindegebiet bietet die Ausweisung von sogenannten Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen. Damit ist in der Regel eine Ausschlusswirkung für den übrigen Außenbereich verbunden. Die Konzentrationsflächendarstellung basiert auf einem planerischen Gesamtkonzept, das der Windenergienutzung ausreichend Raum geben muss.

Weitere Informationen: BAYERISCHES WIRTSCHAFTSMINISTERIUM: ► Landesentwicklung Bayern BAYERISCHES BAUMINISTERIUM: ► Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen

Tab. 4: Übersicht über die einzelnen Planungsebenen in Bayern und die zuständigen Akteure.

Planungsebene Planungsbereich Akteur Planungsinstrument

Landesplanung Bayern Bayerisches Staatsminis-terium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Landesentwicklungs- programm

Regionalplanung 18 Planungsregionen Regionale Planungsverbände Regionalplan

Bauleitplanung Gemeinden Gemeinden Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

4.3 Bayerische Besonderheit – 10 H-Regelung Die Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften, der sogenannte Außenbereich, soll möglichst von baulicher Nutzung freigehalten werden. Bestimmte bauliche Vorhaben lassen sich jedoch praktisch nur im Außenbereich realisieren. Dazu zählen auch Windenergieanlagen. Daher räumt ihnen das Bauge-setzbuch (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) eine privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich ein. Wird dort eine Windenergieanlage beantragt, so ist diese bauplanungsrechtlich generell zu genehmigen, sofern keine öffentlichen Belange wie Schutzgebiete im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB entgegenstehen.

In Bayern wurde diese Privilegierung durch die sogenannte 10 H-Regelung eingeschränkt: Windenergie-anlagen müssen im Außenbereich einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebäuden einhalten (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO). Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist die Windenergieanlage mit der geplanten Höhe am geplanten Standort nicht privilegiert zulässig. Dies gilt grundsätzlich auch innerhalb der Flächen, die speziell für die Windenergie-nutzung in Regional- oder Flächennutzungsplänen dargestellt werden, denn die 10 H-Regelung greift für alle Bereiche ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan, also im unbeplanten Außenbereich.

Über die Bauleitplanung können die Gemeinden durch einen Bebauungsplan Baurecht für Windenergie-anlagen schaffen, ohne an den 10-fachen Mindestabstand gebunden zu sein. Dabei fördern die Bauleit-planverfahren akzeptable Lösungen durch einen „Konsens vor Ort“, indem Bürgerinnen und Bürger, benachbarte Gemeinden und Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt werden. Daher tragen die Gemeinden eine besondere Verantwortung für den weiteren Ausbau der Windenergie.

Weitere Informationen: BAYERISCHES BAUMINISTERIUM ► Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung ► Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen

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4.4 Standortfaktoren Bei der Suche nach geeigneten Standorten für Windenergieanlagen innerhalb der rechtlich zulässigen Bereiche ist eine ganze Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, unter anderem:

• Lokale Windverhältnisse: Die Windverhältnisse am geplanten Standort sollten durch ein stand-ortbezogenes Windgutachten geprüft werden.

• Natur- und Umweltschutz: Belange des Arten- und Gebietsschutzes und des Landschaftsbildes sind zu berücksichtigen, gegebenenfalls sind Fachgutachten zu erstellen.

• Infrastruktur: Wege müssen für die Anlieferung der zum Teil großen Bauteile und die Errichtung der Windenergieanlage wo nötig aus- oder neugebaut werden.

• Bodenverhältnisse: Ein standortbezogenes Bodengutachten ist für die Bereiche Standfestigkeit, Tiefe und Ausführung des Fundaments wichtig. Es klärt auch besondere Anforderungen an den Grundwasserschutz.

• Netzanschluss: Einzelanlagen werden meist an das Mittelspannungsnetz angeschlossen, Wind-parks an das Hochspannungsnetz. Dabei sucht man den nächstgelegenen Einspeisepunkt.

• Wirtschaftlichkeit: Die Investitionen sollten dem zu erwartenden Ertrag gegenübergestellt werden.

• Standortsicherung: Für notwendige Flächen müssen Nutzungsvereinbarungen getroffen werden. Dies gilt auch zum Beispiel für Abstandsflächen, Zuwege und Kabeltrassen.

Weitere Informationen: BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Energie-Atlas Bayern: Thementeil Wind

4.5 Informationen und Planungshilfen Zahlreiche Informationen und Hilfen zum Thema Windenergienutzung bietet der Energie-Atlas Bayern. Der Thementeil liefert umfangreiche Textinformationen, Zahlen und Statistiken. Der Kartenteil bietet an-schaulich aufbereitete Daten mit hilfreichen Zusatzfunktionen wie Recherche- und Digitalisierungsfunkti-on sowie spezielle Planungstools. Die Inhalte im Bereich Windenergienutzung reichen von Planungs-grundlagen wie zum Beispiel Messstationen, militärischen Belangen und Flugsicherungseinrichtungen bis zu Planungshilfen wie dem Bayerischen Windatlas, der Gebietskulisse Windkraft und der 3D-Analyse von Windrädern.

Weitere Informationen: BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Energie-Atlas Bayern: Kartenteil Wind

Bayerischer Windatlas Der Bayerische Windatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, regionale Planungs-verbände, Bürger, Energieversorgungsunternehmen und Investoren. Verschiedene Karten zeigen die langjährige mittlere Windgeschwindigkeit in 100, 130 und 160 Metern Höhe. Gemittelte Windkarten zei-gen jedoch nicht das wirtschaftliche Risiko, das windschwache Jahre bedeuten können. Daher werden die Windkarten durch den sogenannten Ertragsindex ergänzt, der die jährlichen Schwankungen abbildet. Diese Darstellungen sind kein Ersatz für eine umfassende Standortanalyse und ein detailliertes Wind-gutachten.

Weitere Informationen: BAYERISCHES WIRTSCHAFTSMINISTERIUM: ► Bayerischer Windatlas BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Energie-Atlas Bayern: Windkarten und Ertragsindex

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Gebietskulisse Windkraft Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Umweltplanungshilfe für den Ausbau der Windenergienutzung. Das Kartenwerk basiert auf dem Bayerischen Windatlas und weist windhöffige Flächen aus, bei denen im Regelfall keine Belange des Immissionsschutzes und des Naturschutzes der Errichtung von Windener-gieanlagen entgegenstehen. Die Gebietskulisse Windkraft dient einer ersten Orientierung und umwelt-schutzfachlichen Übersicht.

Weitere Informationen: BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Energie-Atlas Bayern: Gebietskulisse Windkraft

3D-Analyse von Windrädern Die interaktive Webanwendung „3D-Analyse“ veranschaulicht, wie geplante Windräder in der Landschaft aussehen würden. Sie stellt eine 3D-Landschaft von ganz Bayern bereit, in der man sich frei bewegen, Windenergieanlagen setzen und aus beliebiger Perspektive betrachten kann. So erhält man einen realitätsnahen Eindruck von der Sichtbarkeit der Anlagen und ihrer Wirkung im Landschaftsbild. Die neutrale Darstellung eignet sich bestens als sachliche Diskussionsgrundlage zur Beteiligung aller Be-troffenen.

Weitere Informationen: BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: ► Energie-Atlas Bayern: 3D-Analyse von Windrädern ► Energie-Atlas Bayern: Kartenteil 3D-Analyse von Windrädern

Abb. 8: Software „3D-Analyse“ im Energie-Atlas Bayern: Realitätsnahe Simulation von Windenergieanlagen in der Landschaft

Abb. 9a: Realität:

Landschaft mit Windenergieanlage auf einer Fotoaufnahme …

Abb. 9b: Simulation: … und in der 3D-Ansicht der Webanwendung „3D-Analyse“.

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4.6 Genehmigung – in Abhängigkeit von der Höhe Windenergieanlagen benötigen je nach Höhe unterschiedliche Genehmigungen. Der Genehmigungsan-trag ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe erteilt die Kreisverwaltungsbehörde immissionsschutzrechtliche Genehmigungen

Genehmigungsrechtliche Grundlagen Welche Genehmigung nötig ist, hängt von der Höhe der Windenergieanlage ab. Die rechtlichen Grundlagen sind in ver-schiedenen Bundes- und bayerischen Landesgesetzen festgelegt. Neben dem Bau- und Immissionsschutzrecht sind auch die Vorschriften des Naturschutz-, Straßen- und Luftverkehrsrechts im Genehmigungsverfahren relevant.

• Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 10 Meter: Kleinwindenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 10 Meter unterliegen keiner baurechtlichen Genehmigungs-pflicht. Dennoch sollte auch bei Kleinwindanlagen in jedem Fall frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Bauamt und mit den Nachbarn aufgenommen werden.

• Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 50 Meter: Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 50 Meter unterliegen der baurechtlichen Genehmigungspflicht. Die Antragsunterlagen sind bei der jeweiligen Standortgemeinde einzureichen. Die Gemeinde ist entweder selbst Geneh-migungsbehörde (kreisfreie Gemeinden, große Kreisstädte und einige kreisangehörige Gemeinden, denen durch Rechtsverordnung die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden) oder sie leitet die Unterlagen an das zuständige Landratsamt weiter.

• Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe über 50 Meter: Windenergieanlagen, die höher als 50 Meter sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zustän-dig ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Gemeinde), bei der auch der Antrag auf Genehmi-gung einzureichen ist. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren. Mit der Geneh-migung werden alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Entscheidungen wie zum Beispiel die Baugenehmigung mit er-teilt. In diesem Genehmigungsverfahren wird jede einzelne Anlage nach sämtlichen relevanten Gesetzesgrundlagen geprüft, vor allem nach Bau-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht mit den Regelungen zum Schutz des Land-schaftsbildes oder zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten. Eine Genehmigung ist mit einer Rückbauverpflichtung verbunden, das heißt, dass die Windenergieanlage nach ihrer Betriebszeit (etwa 20 Jahre) abgebaut werden muss, ohne Fremdstoffe zu hinterlassen, und dass der ursprüngliche Zustand des Standortes wieder hergestellt werden muss.

5 Literatur und Links AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN: (2017*) ► Akzeptanz-Umfrage August 2017 (2012) Energie in guter Gesellschaft. In: KOMM:MAG, Das Jahresmagazin zu Erneuerbaren Energien in Kommunen. PDF, 70 S.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: (2017*) ► Förderfibel Umweltschutz, Schlagwort „Windenergie" (2013) Energiewende gemeinsam gestalten – wie der Funke überspringt. PDF, 32 S. (1998) Landschaftsbild im Landschaftsplan. PDF, 8 S.

BAYERISCHE STAATSMINISTERIEN DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR, FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSEN-

SCHAFT UND KUNST, DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT, FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE, FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ, FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT

UND FORSTEN SOWIE FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE (2016): Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE). PDF, S. 18 - 48

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, LANDESENTWICKLUNG UND ENERGIE: (2017*) ► Landesentwicklung Bayern (2016) Bayerisches Energieprogramm. PDF, 72 S. (2014) Bayerischer Windatlas. PDF, 48 S.

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(2013*) ► Landesentwicklungsprogramm (2012) EnergieGewinner! Bürger-Energie: Vorteile, Potenziale und Gewinne. PDF, 41 S.

BAYERISCHE STAATSREGIERUNG: (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: 3D-Analyse von Windrädern (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Akzeptanz (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Bürgerenergie (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Glossar (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Kartenteil 3D-Analyse von Windrädern (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Kartenteil Wind (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Praxisbeispiele (2017) Energie-Atlas Bayern: Routenplaner für Ihre Energiewende. PDF, 44 S. (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Thementeil Wind (2017*) ► Energie-Atlas Bayern: Werkzeugkasten (2016*) ► Energie-Atlas Bayern: Gebietskulisse Windkraft (2016*) ► Energie-Atlas Bayern: Schattenwurfsimulation

BECHER R., NIEBAUER P., SCHRIMPFF E. (2012): Windenergie in Bayern. Rückenwind geben – Potenziale maßvoll ausbauen – Menschen mitnehmen. PDF, 7 S.

BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (2006): Der unhörbare Lärm von Windkraftan-lagen – Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover. PDF, 17 S.

BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ (2002): Hinweise zur Ermittlung und Beur-teilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise). PDF, 12 S.

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT (2017*): ► Was ist Lärm?

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE (2017): ► Erneuerbare Energien

BUNDESNETZAGENTUR (2017*): ► Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land ► Bürgerenergiegesellschaften

BUNDESVERBAND KLEINWINDANLAGEN (2017*): ► Definition von Kleinwindanlagen

BUNDESVERBAND WINDENERGIE (2017*): ► Planung

CENTRALES AGRAR-ROHSTOFF- MARKETING- UND ENTWICKLUNGS-NETZWERK: (2015) Akzeptanz für die Windenergie. PDF, 12 S. (2014) Akzeptanz für erneuerbare Energien – Ein Leitfaden. PDF, 52 S.

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK (2017): Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmun-gen (MVV TB). PDF, 330 S.

ELLENBOGEN J. M., GRACE S., HEIGER-BERNAYS W. J., MANWELL J. F., MILLS D. A., SULLIVAN K. A., WEISSKOPF M. G. (2012): Wind Turbine Health Impact Study. Report of Independent Expert Panel, pre-pared for the Massachusetts Department of Environmental Protection and the Massachusetts Depart-ment of Public Health. PDF, 164 S.

ENERGIEAGENTUR NRW (2017*): ► Windenergieanlagen und die Gefahr durch Eiswurf

EUROBATS (2017*): ► Eurobats Publication Series

INTERNATIONAL COMMISSION ON BIOLOGICAL EFFECTS OF NOISE (2017*): ► 12th ICBEN Congress Papers

JANSSEN S. A., VOS H., EISSES A. R., PEDERSEN E. (2011*): ► A comparison between exposure-response relationships for wind turbine annoyance and annoyance due to other noise sources. Journal of the Acoustical Society of America 130. S. 3746–3753. DOI: 10.1121/1.3653984

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18 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018

LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG (2017*): ► Windenergie Immissionsschutz.

LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER (2009): Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. PDF, 25 S.

MICHAEL-OTTO-INSTITUT IM NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (2010*): ► Windkraft & Greifvögel

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR: (2017*) ► Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen (2016) Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung. PDF, 11 S. (2016) Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen. PDF, 21 S.

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. Bro-schüre und Untersuchung. PDF, 11 S.

ROBERT KOCH-INSTITUT (2007): Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezoge-nen Gesundheitsschutz in Deutschland? In: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesund-heitsschutz 50: 1582–1589. PDF, 17 S.

SEIFERT H., DEUTSCHES WINDENERGIE-INSTITUT GMBH (1999): Betrieb von Windenergieanlagen unter Vereisungsbedingungen. Ergebnisse und Empfehlungen aus einem EU-Forschungsprojekt. PDF,10 S.

TAMMELIN B., SEIFERT H., DIAMANTARAS K. (1998): BOREAS IV – international conference on wind energy utilisation in cold climates. Abschnitt 1: Icing in Europe. In: DEWI-Magazin 13, S. 67–70. PDF 4 S.

UMWELTBUNDESAMT: (2017*) ► Lärmwirkungen (2016) Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen PDF, 12 S.

WINDCOMM SCHLESWIG-HOLSTEIN NETZWERKAGENTUR WINDENERGIE (2012): Leitfaden Bürgerwindpark – Mehr Wertschöpfung für die Region. PDF, 41 S.

WORLD HEALTH ORGANIZATION (WHO): (2011) Burden of disease from environmental noise. PDF, 126 S. (2009) Night noise guidelines for Europe. PDF, 184 S.

* Zitate von Online-Angeboten vom 24.05.2018

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► UmweltWissen im Internet

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Eggenreuther Weg 43 91058 Erlangen

Telefon: 09131 6808-0 Telefax: 09131 6808-2102 E-Mail: [email protected] Internet: https://www.lgl.bayern.de

Bearbeitung: LfU, ÖIB: Angela Dittfurth, Dr. Stephan Leitschuh, Armin Nefzger LfU, Ref. 26: Johann Fichtner LfU, Ref. 27: Dr. Thomas Kurz, Stefan Bauer LfU, Ref. 52: Werner Rehklau LfU, Ref. 55: Bernd-Ulrich Rudolph LfU, Ref. 12: Dr. Katharina Stroh LGL, Sachgebiet AP2: Dr. Bernhard Brenner

Bildnachweis: Abb. 5: © Wolfgang Völkl; Abb. 6: © Lutz Stallknecht / PIXELIO; Abb. 7: © rolandrossner – Fotolia; Titelbild, Abb. 1, 2, 3, 4, 8, 9a+b: © LfU/StMWi

Stand: Erstfassung: Juli 2012 Überarbeitungen: Oktober 2013, Mai 2018 Aktualisierung Internetversion: November 2018

Druck: Pauli Offsetdruck e. K., Am Saaleschlößchen 6, 95145 Oberkotzau

Gedruckt auf Papier aus 100 % Altpapier

Auflage: 2.000 Stück

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