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3. Thematischer Workshop Gerechte Teilhabe der Bürger- Innen und Gemeinden am Windenergieausbau: Geplante Maßnahmen und de- ren Umsetzung in Brandenburg Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam 10.12 2018 WinWind has received funding from European Union's Horizon 2020 Research and Innovation programme under Grant Agreement Nº 764717

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3. Thematischer Workshop

Gerechte Teilhabe der Bürger-Innen und Gemeinden am Windenergieausbau:

Geplante Maßnahmen und de-ren Umsetzung in Brandenburg

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Babelsberger Straße 21,

14473 Potsdam

10.12 2018

WinWind has received funding from European Union's Horizon 2020 Research and Innovation programme under Grant Agreement Nº 764717

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Hintergrund, Ziele und Inhalte des Thematischen Workshops

Am 10. Dezember 2018 fand in Potsdam der dritte thematische Workshop des deutschen

Ländertisches im Rahmen des WinWind-Projektes statt. Veranstaltungsort waren die

Räumlichkeiten der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) in der Investitionsbank

des Landes Brandenburg (ILB). Die Veranstaltung wurde von den deutschen WinWind

Partnern, dem Forschungszentrum für Umweltpolitik (FFU) der Freien Universität Berlin

und seecon Ingenieure in Kooperation mit der WFBB organisiert.

Der Fokus der Veranstaltung lag auf den geplanten Maßnahmen für eine gerechtere Teil-

habe der BürgerInnen und Gemeinden beim Windenergieausbau in Brandenburg. Dabei

standen insbesondere zwei Aspekte im Vordergrund: Einerseits ging es um geeignete

Maßnahmen, die Gemeinden und BürgerInnen stärker bei der regionalplanerischen Flä-

chenausweisung zu beteiligen. Andererseits wurden Ansätze diskutiert, die es ermögli-

chen sollen, Standortgemeinden und BürgerInnen vor Ort gerechter an der durch Wind-

energieanlagen generierten Wertschöpfung teilhaben zu lassen. Anlass der Veranstal-

tung war der im September 2018 verabschiedete akzeptanzpolitische Maßnahmenkata-

log der Landesregierung („6 Punkte-Plan“).

Alle Präsentationen des Workshops sind online abrufbar unter:

http://winwind-project.eu/resources/presentations

Das WinWind-Projekt wird von der Europäischen Union im Rahmen von Horizon 2020

gefördert und vom Forschungszentrum für Umweltpolitik (FFU) der Freien Universität

koordiniert. WinWind hat zum Ziel, in Regionen mit einem schwachen

Windenergieausbau die gesellschaftliche Akzeptanz und Unterstützung für die

Windenergie zu untersuchen und zu fördern.

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Programm des 3. Thematischen Workshops

Teilnehmerliste

Name Vorname Instititution

Adam Tony Nordex SE

Arzt Ingo taz, die Tageszeitung

Barthel Philipp Deutsche Umwelthilfe e.V.

Beckmann Dirk Innogy Wind Onshore Deutschland GmbH

Bönisch Bettina FA Wind

Daniels Wolfgang VEE -Sachsen

Di Nucci Rosaria FU Berlin, FFU

Diederich Jens DKB

Edler Raphaela TU Berlin und FU Berlin, FFU

Glahr Jan Hinrich BWE Brandenburg

Grähn Tilmar-Tobias Enercon

Große-Kleimann Lukas OSTWIND AG

Hartleb Elisabeth Kompetenzzentrum Naturschutz und Energie-wende

Henze Claudia Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Hirsch Arthur ICLEI Eurpoe

Kaiser Martha BWE Geschäftsstelle Berlin

Kirrman Sven AEE

Kosel Janina BWE Geschäftsstelle Berlin

Krug Michael FU Berlin, FFU

Kunze Sebastian Städte- und Gemeindebund Brandenburg

Möller Jochen Ministerium für Wirtschaft und Energie Bran-denburg

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Notroff Ramona ThEGA

Paulisch Roland VSB

Platzek Thomas ThEGA

Plesse Peter VSB Neue Energien Deutschland

Ralf Holzschuher SPD Fraktion Brandenburg

Rauch Jens Fördergesellschaft Windenergie und andere erneuerbare Energien

Roskoden Lars Energiequelle

Rump Wolfgang Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Schinowsky Heide Bündnis 90/Die Grünen

Schwiemann Christoph Enercon

Skowronek Andrea WFBB

Striewski Maike WFBB

Themann Dörte FU Berlin, FFU

Tschirner Bert WFBB

Uhlig Jens Regionaler Planungsverband Region Chemnitz

v. Tengg-Kobligk Dietrich Rehfelde EigenEnergie e.G.

Will Anna FU Berlin, FFU

Wolf Joachim ABO Wind AG

Zimmer Rene re:member – Wandel mitgestalten

Zink-Ehlert Gabi Seecon

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Ergebnisprotokoll

Begrüßung

Die Teilnehmenden wurden durch den Teamleiter Bert Tschirner (WFBB) begrüßt. Herr Tschirner sprach von den energiepolitischen Zielen, die das Land Brandburg bis 2030 erreichen möchte, die Schaffung der Arbeitsplätze durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber auch die Problemstellung und Konflikte vor Ort, mit über 100 Bürgerinitiativen im Bundesland. Er stellt heraus, dass diese nicht immer in fundamentaler Opposition zu Windenergieprojekten stünden, sondern z.T. eher kritische Nachfragen stellen, was zu begrüßen sei. Danach stellte Dr. Gabi Zink- Ehlert von seecon Ingenieure GmbH das Tagesprogramm, die Referierenden sowie Teilnehmenden der Podiumsdiskussion vor.

Vorstellung Projekt WinWind, Zielsetzungen, Aufgaben, Zeitplan sowie einen Einblick in die bundesweit möglichen Instrumente für bessere Beteiligung

Die Koordinatorin des WinWind-Projektes, Dr. Rosaria Di Nucci (Forschungszentrum für Umweltpolitik), stellte das Projekt vor. Dabei ging sie besonders auf Zielsetzungen, Aufgaben und den Zeitplan des Projektes ein. Sie erläuterte aber auch spezifisch die Rolle des deutschen Ländertisches und seine bisherigen Aktivitäten. So gab sie auch einen kurzen Rückblick auf den 2. thematischen Workshop zu „Windenergie im Wald“ und erläuterte die wesentlichen Fragen für den 3. thematischen Workshop.

Michael Krug (Forschungszentrum für Umweltpolitik) gab im Anschluss einen kurzen Einblick in die aktuellen Vorschläge für eine bundeinheitliche Regelung zur stärkeren Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung von WEA. Er unterschied zwischen Initiativen aus der Politik, Think Tanks, Forschungs-, und Beratungseinrichtungen und der Industrie. Vom Wirtschaftsministerium Brandenburg kam bereits vor einem Jahr der Vorschlag für eine bundesweite, nicht zweckgebunden Sonderabgabe. Die Wirtschaftsministerkonferenz einigte sich auf der Grundlage dieses Vorschlages darauf, die Bundesregierung zu bitten, die Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche Regelung zu prüfen und zwar unter besonderer Berücksichtigung von gewerbesteuerrechtlichen Optionen. Vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg kommt der Vorschlag einer „Einspeise-Konzessionsabgabe“ und eine Stärkung der Städte und Gemeinden, sowieso eine Anpassung der Gewerbesteuerzerlegung (siehe im Detail unten). Zu Beginn des Jahres

2018 schlug der Think Tank AGORA Energiewende auf der Grundlage zweier Studien von IKEM und der TU Berlin eine zweckgebundene Sonderabgabe vor, die an die umliegenden Kommunen gezahlt werden soll. Außerdem sollen im Sinne einer verbesserten Öffentlichkeitsbeteiligung auf Länderebene zentrale Stellen zur Unterstützung der Projektekommunikation eingerichtet werden,

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sowieso Bürgervertrauenspersonen auf lokaler Ebene. Weitere Vorschläge, die aktuell diskutiert werden, sind eine Windnutzungsabgabe (Prof. Schmidt-Eichstaedt), eine Ressourcennutzungsgebühr ähnlich der Wasserentnahmegebühr (Prof. Köck), und eine Außenbereichsabgabe für die Inanspruchnahme der knappen Ressource Fläche (Stiftung Umweltenergierecht). Der Bundesverband Windenergie hat kürzlich eine jährliche Umsatzbeteiligung der Kommunen und BürgerInnen in Höhe von 1-2% vorgeschlagen. Weitere aktuelle Initiativen aus der Industrie kommen von dem Projektierungsunternehmen Windwärts (Sonderabgabe in Höhe von 3% des Jahresumsatzes) und dem Dienstleistungsunternehmen eueco (obligatorische Beteiligung der Standortgemeinden und BürgerInnen nach einem Interessensbekundungsverfahren). Herr Krug stellte ebenfalls zentrale akzeptanzpolitische Maßnahmen im Rahmen des am 30.11.2018 vom Bundestag verabschiedeten Energiesammelgesetzes vor.

Wolfgang Rump, Bürger-und Gemeindebeteiligung bei der Flächenausweisung durch

die Regionalplanung

In seinem Vortrag „Bürger-und Gemeindebeteili-gung bei der Flächenausweisung durch die Regio-nalplanung“ befasste sich Herr Rump mit der recht-lichen und energiepolitischen Rahmensetzung zur Steuerung von Windenergienutzung. In diesem Zusammenhang wurde über das Planverfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplanes „Wind-energienutzung“ berichtet. Insbesondere ging Herr Rump auf informelle Beteiligungsformate wie den öffentliche Windplandialog Oderland-Spree und die Bürgerdialoge Windkraft ein, die eine wichtige Rolle für die Akzeptanzförderung spielen. Herr Rump ging ebenfalls auf §35 BauGB ein, welcher die Privilegierung der Windenergie im Außenbe-reich und die raumverträgliche Steuerung der Windenergienutzung durch Regionalplanung und Bauleitplanung regelt. Herr Rump beschrieb wei-tere Details zur Fortschreibung des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung Oder-land-Spree“ und erläuterte insbesondere die Me-

thodik der Planerstellung und der Flächenausweisung, das Planverfahren, Steuerungswirkungen, Kommunalinteressen und Themenfelder des Beteiligungsverfahrens sowie den öffentlichen Wind-plandialog bzw. die kommunalen Bürgerdialoge als informelles Beteiligungsinstrument. Im Vortrag wurden auch weitere akzeptanzpolitische Maßnahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree illustriert (z.B. regionale Energiekonferenzen, Beratungsformate).

Die Fragen aus dem Publikum bezogen sich größtenteils auf die informellen Beteiligungsverfahren (z.B. Auswahl der zu beteiligenden Akteure und Stakeholder in den betreffenden Kommunen im Rahmen der Bürgerdialoge). Für den Bürgerdialog betonte Herr Rump die Notwendigkeit einer neutralen Moderation sowie die Anwesenheit von Personen mit öffentlicher Funktion, wie etwa der Landrat. Die Einladung zum Bürgerdialog erfolge durch den Bürgermeister und der Dialog selber sei nicht mehr öffentlich (auch Windfirmen seien

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ausgeschlossen). Zur Einwohnerversammlung werden nur BürgerInnen mit Wohnsitz vor Ort eingeladen und die im Umkreis von 3 km zur WEA wohnen. Bzgl. des Wortes „Dialog“ gab es kritische Anmerkungen aus dem Publikum. So sei es problematisch Formate als „Dialog“ zu deklarieren, wenn de facto BürgerInnen aber nichts ändern könnten. Dies führe zwangsläufig zu Frust und müsse vermieden werden. Auch, dass beim Bürgerdialog vor allem „die lauten Kritiker“ vertreten seien, weil diese in der Öffentlichkeit wahrgenommen würden, wurde im Publikum als schwer nachvollziehbar aufgenommen. Die Frage nach der Einrichtung einer Servicestelle nach dem Thüringer Modell kam ebenfalls auf, wobei die Einrichtung einer solchen Servicestelle in Brandenburg von Herrn Rump und einigen anderen DiskussionsteilnehmerInnen unterstützt wurde. Herr Rump stellte außerdem klar, dass sich seit Satzungsschluss die Rahmenbedingungen verändert habe. Es habe sich inzwischen erübrigt, Eignungsgebiete verhindern zu wollen, da mit dem Beschluss des Teilregionalplans „Windenergienutzung“ durch die Regionale Planungsgemeinschaft die Flächensteuerung nun verpflichtend sei. Außerdem sollen Größe und Zusammensetzung der Regionalversammlung geändert werden. Künftig sollen auch Gemeinden und Ämter mit mindestens 5000 Einwohnern in den Versammlungen vertreten sein.

Jochen Möller, Maßnahmenpaket der Landesregierung Brandenburg (6 – Punkte Plan)

In seinem Vortrag beschrieb Herr Möller zu Beginn den aktuellen Sach- und Ausbaustand der Erneuerbaren Energien in Brandenburg. Der Anteil der Erneuerbaren Energien in Brandenburg am Bruttostromverbrauch beträgt derzeit über 70%. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern rangiert Brandenburg auf Platz 1 sowohl beim Anteil der Windenergie als auch bei Photovoltaik im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Das Problem ist, dass Brandenburg zwar Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist, aber auch teilweise massive Akzeptanzprobleme hat. Es gibt inzwischen ca. 100 Bürgerinitiativen, die sich gegen den Ausbau der Windenergie vor Ort aussprechen. Eine Lösungsmöglichkeit aus Herr Möllers Sicht ist die wirtschaftliche Teilhabe von BürgerInnen und Kommunen an EE-Projekten zu erhöhen, um so auch die regionale Wertschöpfung zu stärken. Der Landtag Brandenburg am 27. Juni

2018 einen Antrag der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beschlossen, der vorsieht, mit Hilfe von fünf Maßnahmen die Akzeptanz der BürgerInnen zu erhöhen. Neben Sonderabgabe an Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen und Ersatzzahlungen an den NatSchFonds für Projekte in betroffenen Gemeinden, sollen Beratungsangeboten für BürgerInnen und Kommunen sowie Informationsveranstaltungen zum Ausbau von Erneuerbaren Energien durchgeführt werden. Des Weiteren soll sich die Landesregierung für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen, welche auf eine bessere Beteiligung der Standortkommunen an der EE-Wertschöpfung abzielt. Ferner sollen die landesrechtlichen Möglichkeiten einer Abgabe auf die Windenergienutzung sowie Fördermöglichkeiten zur Nachrüstung von Bestandsanlagen mit einer

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bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) geprüft werden. Auf Grundlage des Landtagsbeschlusses hat die Landesregierung im September 2018 einen 6-Punkte-Plan beschlossen, um einen Ausgleich zwischen den energiepolitischen Erfordernissen und den berechtigten Interessen der Bevölkerung und ihrer Gemeinden schaffen. Dieser Plan sah u.a. auch eine Bundesratsinitiative Brandenburgs zur Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung der Windenergie im Außenbereich nach §35 BauGB vor. Diese Initiative ist allerdings im Bundesrat derzeit nicht mehrheitsfähig.

Sebastian Kunze, Finanzielle Teilhabe und Beteiligung der Gemeinden an der

Wertschöpfung

Konzessionsabgabe als Lösungsweg?

Herr Kunze informierte in seinem Vortrag die Zuhö-renden zunächst über das signifikante Missverhält-nis zwischen den hohen Einnahmen der Betreiber von Windkraftanlagen aus Einspeisevergütungen und den verhältnismäßig geringen Gewerbesteuer-einnahmen der Gemeinden in Brandenburg. Des Weiteren stellte der Referent die Schattenwurfstu-die von 1999 vor. Diese wies nach, dass weniger die Abstände zu den Anlagen, als vielmehr die wirt-schaftlichen Vorteile bzw. eine finanzielle Beteili-gung in einem positiven Zusammenhang mit der Ak-zeptanz standen, wobei die durchschnittliche Ein-stellung bei finanziell Beteiligten deutlich positiver war, als bei Nicht-Beteiligten. Daraus schloss Herr Kunze, dass die finanzielle Beteiligung der Bürge-rInnen an den Windkraftanlagen ausschlaggebend für die Akzeptanz sei („Die eigenen Schweine stin-ken nicht“). Im Folgenden beschrieb der Referent das bisherige System der verbrauchsorientierten

Konzessionsabgaben und stellte seinen Vorschlag für eine ergänzende, einspeiseorientierte Kon-zessionsabgabe vor. Er erklärte, dass die bestehenden Konzessionsabgaben, die die Netzbetrei-ber den Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Wege bezahlen verbrauchsorientiert gestaltet sind, d.h. je höher der Stromverbrauch der Gemeinde, umso höher die Konzessionsabgaben. Da-raus ergibt sich tendenziell ein Anreiz für die Gemeinden viel Strom zu verbrauchen und wenig Strom einzusparen, um höhere Konzessionsabgaben zu erhalten. Der Vorschlag des Referenten beinhaltet eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz und in der Konzessionsabgabenverord-nung, wobei eine einspeisebezogene Konzessionsabgabe in Höhe von maximal 0,33 Cent/kWh eingeführt werden soll. Wichtig sei hierbei zu betonen, dass das Volumen nicht in den kommuna-len Finanzausgleich einfließt. Es soll dafür kein neues Gesetz geschaffen werden, sondern ledig-lich ein schon bestehendes Gesetz geändert werden. Positiv wäre im Gegensatz zu anderen ak-tuell diskutierten Beteiligungsmodellen, dass auch Bestandsanlagen miteinbezogen werden kön-nen. Ein Problem könnte jedoch die politische Durchsetzbarkeit auf Bundesebene sein. Aus dem

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Publikum kam der kritische Einwand, dass bei den BürgerInnen ein erhöhter Strompreis durch die erhöhten Konzessionsabgabe nicht zu mehr sondern eventuell sogar zu weniger Akzeptanz füh-ren könnten, denn das Geld für die Gemeinde käme dann ja aus dem Portemonnaie der Strom-kunden. Herr Kunze argumentierte, dass die Einführung einer einspeiseorientierten Konzessions-abgabe aufwandsneutral gestaltet werden könnte, wenn beispielsweise andere Steuern und Ab-gaben reduziert würden.

Diskussion

Im Rahmen der Diskussion stellten Frau Schinowsky (Bündis 90/Die Grünen) zu Be-ginn klar, wie wichtig es sei, die Windener-gie weiter auszubauen, denn der CO2-Aus-stoß in Brandenburg sei aufgrund der Braunkohlenutzung noch nicht zufrieden-stellend. Brandenburg war bisher ein Vor-reiter, wenn es um den EE-Ausbau ging und solle dies auch bleiben. Herr Glahr vom BWE Landesverband Brandenburg stellte klar, wie wichtig Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie ist, und deshalb „sei alles recht was Akzeptanz schaffe“. Zum Bei-spiel habe der BWE-Landesverband den Vorschlag einer einspeiseorientierten Kon-zessionsabgabe von Anfang an unterstützt. Maßnahmen zur Steigerung der kommuna-len Wertschöpfung hält Herr Glahr für eine gute Idee, und je länger die Bundesregie-rung zögere, desto schneller suchten die Landesregierungen nach eigenen Lösungen. Das Argu-ment wurde in die Runde gebracht, dass KA für die Kommunen nicht direkt einen Mehrwert ge-nerieren, vielmehr könnte dies unter Umständen Kommunen auch abhalten, WEA zu bauen. Hier sollte laut Herr Rump betont werden, dass die KA ja nicht nur von der Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde gezahlt würde, sondern eben auch von den Stromverbrauchern in Hamburg und Berlin. Eine so generierte KA fließt dann in die betroffenen Gemeinden mit vielen WEA, wodurch es zur Umverteilung kommt. Von Seiten von Frau Henze (Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim) und Frau Schinowsky kam das Argument, dass es nicht nur aufs Geld ankomme, sondern auch frühzeitige Information der BürgerInnen und Gemeinden und deren Einbindung in die Pla-nungs- und Genehmigungsprozesse eine sehr wichtige Rolle spiele. Die Handlungsempfehlung für die Gemeinden sollte es vor allem sein, dass die Menschen in Planungsprozessen mitgenom-men werden und überhaupt ein Verständnis zu erzeugen dafür, wie Vorranggebiete ausgewiesen werden und welchen Einfluss Kommunen dabei haben. Die Grundlagen des Planungsrechts ver-stehen zu lernen, sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz. Hierfür sei u.a. eine neutrale Beratungs- und Anlaufstelle wichtig. Herr Möller verweist darauf, dass zum 01.01.2019 das KNE und die WFBB ein Beratungsangebot anbieten werden. Je nachdem, wie stark dieses Angebot angenommen würde, müssten Kapazitäten dann weiter ausgebaut werden. Wichtig sei hier die

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jeweiligen Rahmenbedingungen des Bundeslandes zu betrachten und daran angepasst, Bera-tungsangebote zu formulieren, so Frau Notroff von der ThEGA. So hätte Thüringen kürzlich den Bürgersprechtag eingeführt.

Es wurde klargestellt, dass Akzeptanz nicht käuflich sei. Einigkeit herrschte bei den Podiumsteil-nehmerInnen, dass informelle Beteiligungsformate entwickelt bzw. gestärkt werden sollten. Flä-chenausweisungen ohne parallele Öffentlichkeitsbeteiligung stellten ein Problem dar. Pseudo-Be-teiligung müsste abgestellt werden. Herr Glahr (BWE Brandenburg) wies darauf hin, dass die Nutzung von Überschussstrom aus Windenergieanlagen, Maßnahmen zur Sektorenkopplung und regionale Strompreisangebote ebenfalls wichtige akzeptanzfördernde Maßnahmen seien. Recht-liche Barrieren, die solche Maßnahmen behinderten, beispielsweise im EEG, müssten beseitigt werden. Auch betont Herr Glahr, dass die regionale Wertschöpfung durch den vor Ort generierten EE-Strom angekurbelt werden müsse; Erzeugung und Produktion müssten zusammengebracht werden. Denn eine große Akzeptanzfrage sei auch der Transport von EE-Strom vom Norden zu den Produktionsstätten im Süden Deutschlands.

Abschließend wurde der Bedeutungszu-wachs der AfD im Zusammenhang mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien the-matisiert. Hierfür wurde noch einmal klar-gestellt, dass die AfD derzeit in Branden-burg keinen potenziellen Koalitionspartner haben wird. Außerdem wurde noch einmal die Wichtigkeit einer neutralen Service-stelle hervorgehoben; alle DiskutantInnen waren sich einig, dass dies zur Stärkung der Akzeptanz führen würde. Die geplan-ten Maßnahmen in Brandenburg wie bspw. Beratungsleistungen durch die Wirt-schaftsförderung gingen in die richtige Richtung, seien jedoch nicht ausreichend.

Frau Dr. Di Nucci und Herr Krug fassten zusammen: Es gibt nicht die eine Lösung für einen ge-rechten Ausbau der Windenergie in Brandenburg, und noch viel weniger auf nationaler Ebene. Deshalb sei es umso wichtiger die Hemmnisse, die dem Ausbau der Windenergie im Wege stehen und insbesondere Fragen der Akzeptabilität zu erforschen. Von diesem Workshop kann zusam-mengefasst mitgenommen werden, dass zwar Kompensationen und Finanzmodelle ein wichtiges Instrument darstellen, um Akzeptabilität zu erstellen. Jedoch, genauso wichtig ist die Möglichkeit der Aufklärung und frühzeitigen, verfahrensmäßigen fairen Beteiligung und Einbindung der Bür-gerInnen vor Ort in den Planungsprozess. Integrierte Konzepte, die sowohl Aspekte der Verfah-rensgerechtigkeit, als auch der Verteilungsgerechtigkeit adressieren, seien, so eine Quintessenz aller bisherigen Thematischen Workshops, vermutlich am erfolgversprechendsten im Sinne der Akzeptanzförderung.

Resümee und Ausblick

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Im Februar/März 2019 soll das nächste regelmäßige Treffen des WinWind-Ländertisches in Berlin stattfinden. Auf der Veranstaltung sollen zum einen die Zwischenergebnisse des Projektes disku-tiert werden, zum anderen sollen bundespolitische Initiativen zur Akzeptanzförderung, insbeson-dere zur finanziellen Teilhabe der Bevölkerung und Stärkung der Bürgerenergie thematisiert wer-den.

Project Partners

www.winwind-project.eu

[email protected]

@winwind_eu WinWind project