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WKO STEIERMARK CENTER OF EXCELLENCE Seite | 1 WKO Steiermark – Center of Excellence PROTOKOLL 09. und 10.10.2017 Preisgerichtssitzung – 1. Stufe Steiermarksaal, Körblergasse 111 -113 09.10.2017 9:00-17:35 Uhr Anwesende: Teilnehmer laut Anhang F = FachpreisrichterIn, S = SachpreisrichterIn Hauptpreisrichterin Ersatzpreisrichterin Arch. DI Riewe Arch. DI Grabner F Kammer für ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Arch. MMag. Gasparin Arch. DI Flöckner F Gestaltungsbeirat der Stadt Graz Arch. DI Bramberger Arch. DI Zach F Erstellung Masterplan DI Mag. Werle DI Schrunner F Stadtbaudirektion Stadt Graz DI Inninger DI Benedikt F Stadtplanung Stadt Graz DI Radl DI Stoisser F Grünraum und Gewässer Stadt Graz DI Toth Mag. Lampl S Wirtschaftskammer Stmk. Präsident Ing. Herk KommR Bittmann S Wirtschaftskammer Stmk. Dir. Dr. Dernoscheg, MBA Herz, MSc. S Wirtschaftskammer Stmk. Bmstr. Ing. Gerhard Graßegger Gen. Dir. KommR Mag. Dr. Ederer S Wirtschaftskammer Stmk.

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PROTOKOLL 09. und 10.10.2017 Preisgerichtssitzung – 1. Stufe Steiermarksaal, Körblergasse 111 -113

09.10.2017 9:00-17:35 Uhr Anwesende: Teilnehmer laut Anhang F = FachpreisrichterIn, S = SachpreisrichterIn Hauptpreisrichterin Ersatzpreisrichterin

Arch. DI Riewe Arch. DI Grabner F Kammer für ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten

Arch. MMag. Gasparin Arch. DI Flöckner F Gestaltungsbeirat der Stadt Graz

Arch. DI Bramberger Arch. DI Zach F Erstellung Masterplan

DI Mag. Werle DI Schrunner F Stadtbaudirektion

Stadt Graz

DI Inninger DI Benedikt F Stadtplanung Stadt Graz

DI Radl DI Stoisser F Grünraum und Gewässer Stadt Graz

DI Toth Mag. Lampl S Wirtschaftskammer Stmk.

Präsident Ing. Herk KommR Bittmann S Wirtschaftskammer Stmk.

Dir. Dr. Dernoscheg, MBA Herz, MSc. S Wirtschaftskammer Stmk.

Bmstr. Ing. Gerhard Graßegger

Gen. Dir. KommR Mag. Dr. Ederer

S Wirtschaftskammer Stmk.

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BeraterInnen • DI ( FH) Patrick Spieler BA MA (WKO Verwaltung und Liegenschaften) • Ing. Claus Rosenberg (WIFI Steiermark) u. Arch. DI Andreas Schimmel (Baukoord) – Raum- und

Funktionsprogramm • 1 VertreterIn Abteilung für Verkehrsplanung, Stadt Graz (DI Thaller) • 1 VertreterIn ZIS + P Verkehrsplanung (Dr. Röschel) • Dipl. Kfm. Martin Schmied (Leiter Linien- und Verkehrsentwicklung, Holding Graz – Kommunale

Dienstleistungen GmbH) • Martin Bauer (Referat Öffentlicher Verkehr, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz) Für die Vorprüfung sind DI Kampus, DI Dietersdorfer und Fr. List, BSc im Auftrag der Ausloberinnen anwesend. Um 9:15 Uhr begrüßt Herr Arch. DI Riewe als Vorsitzender die anwesenden Preisgerichtsmitglieder und schlägt folgenden Ablauf für die Jurysitzung vor: Zunächst wird gibt es einen kommentierten Rundgang durch die Vorprüfung. Danach findet ein individueller Rundgang der Preisgerichtsmitglieder statt. Dann werden alle Projekte hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen diskutiert und in einer ersten Entscheidungsrunde werden Projekte mit mehr als einer Stimme in die nächste Runde mitgenommen. In den weiteren Bewertungsrunden gilt das Mehrheitsstimmrecht. Weiters weist Arch. DI Riewe auf die Möglichkeit hin, Projekte jederzeit rückzuholen. Alle Anwesenden sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. Es wird darauf hingewiesen, dass Mag. Dr. Neubauer als nicht-stimmberechtigter Berater anwesend ist, alle Anwesenden sind damit einverstanden. Im Anschluss übernimmt der Vorsitzende seine Tätigkeit, stellt die Beschlussfähigkeit und Unbefangenheit sämtlicher Preisgerichtsmitglieder, BeraterInnen und VorprüferInnen fest, übernimmt vom Vorprüfer die Vorprüfberichte und weist auf die Verschwiegenheitspflicht während den Tagen der Preisgerichtssitzung bis zum Abschluss des Verfahrens hin. Es wird an die Funktionen des Preisgerichts lt. konstituierender Sitzung erinnert: Funktionen des Preisgerichtes: Vorsitzender: Arch. DI Riewe Vorsitzender-SV.: Arch. DI Bramberger Schriftführer: DI Toth

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Alle Mitglieder des Preisgerichtes sind anwesend (10 stimmberechtigte Mitglieder). Anhand der Ausschreibungsunterlagen werden ab 9:20 Uhr nochmals von DI Kampus die städtebaulichen Rahmenbedingungen, Vorgaben sowie die Planungsaufgabe aufgezeigt und sämtlichen Preisgerichtsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Der Vorprüfer DI Kampus erklärt die Vorgangsweise seiner Prüfung und verweist auf seinen Vorprüfbericht. Die tabellarische Gegenüberstellung sämtlicher Projekte wird erläutert. Grundsätzlich wurde vom Vorprüfer festgestellt, dass 21 TeilnehmerInnen den geforderten Leistungsumfang erbracht sowie die Projektunterlagen und Modelle fristgerecht eingereicht haben. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Projekte entgegen den Vorgaben der Auslobung die theoretische Erweiterbarkeit auf Baufeld A1 auch im Modell dargestellt haben. Auszug der Auslobung Stand 08.08.2017 S.106: „Im Bereich A1 sind die Entwürfe gem. Raum- und Funktionsprogramm darzustellen. Die Erweiterungsmöglichkeit auf die max. Bruttogeschossfläche auf Baufeld A1 ist nur planlich darzustellen.“ Anschließend erfolgt eine kurze Projektvorstellung durch die Vorprüfung hinsichtlich der wesentlichen Kriterien. Beginn 9:30 Uhr Pause 11:30 bis 11:50 Uhr Ende der Vorstellung des Vorprüfberichtes um 13:15 Uhr. Der Vorsitzende bedankt sich bei der Vorprüfung für die Erläuterungen. DI Mag. Werle und DI Inninger sind bis 13:15 Uhr anwesend. Ab 13:15 Uhr übernehmen DI Schrunner und DI Benedikt ihre Funktion als stimmberechtigte Ersatzpreisrichter. 1. Bewertungsrunde (Beginn 14.20 Uhr) Alle Projekte wurden anhand der Ausschreibungskriterien besprochen und beraten. Vor- und Nachteile wurden in der Diskussion mit allen PreisrichterInnen aufgezeigt und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die städtebauliche Gesamtlösung hinsichtlich Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Beziehung zur Umgebung, die Einbindung in die vorhandene Struktur sowie die Baumassengliederung, die

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Qualität der Freiraumgestaltung, die Qualität der funktionellen Zusammenhänge, die Plausibilität und Zweckmäßigkeit der Zuordnung der Funktionsbereiche, die Realisierbarkeit und Potenzial zur Umsetzbarkeit des Entwurfs in Bauabschnitten sowie das eigenständige Funktionieren der etappenweisen Errichtung des Projekts gelegt. Weitergeführt sollen jene Projekte werden, von denen ein zukunftsfähiger Beitrag für die Weiterentwicklung des Gebietes geleistet werden kann, respektive Projekte, die auf Grund ihrer Qualität und Konsequenz neue Richtungen und Entwicklungen aufzeigen können. In der ersten Bewertungsrunde werden Projekte, die mindestens eine Pro-Stimme erhalten, in die nächste Runde mitgenommen.

Folgende Projekte werden weitergeführt 01, 02, 04, 06, 07, 08, 11, 12, 15, 17, 20. Ende der ersten Bewertungsrunde 16.15 Uhr Pause 16.15 Uhr bis 16:25 Uhr

Projektnummer Min. 1 Stimme

Projekt 01 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen

Projekt 02 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 03 Nein ausgeschieden Projekt 04 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 05 Nein ausgeschieden Projekt 06 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 07 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 08 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 09 Nein ausgeschieden Projekt 10 Nein ausgeschieden Projekt 11 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 12 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 13 Nein ausgeschieden Projekt 14 Nein ausgeschieden Projekt 15 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 16 Nein ausgeschieden Projekt 17 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 18 Nein ausgeschieden Projekt 19 Nein ausgeschieden Projekt 20 Ja wird in die nächste Runde mitgenommen Projekt 21 Nein ausgeschieden

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2. Bewertungsrunde Ab 16:25 Uhr wird die zweite Bewertungsrunde durchgeführt. Es zählt das Mehrheitsstimmrecht. Nach eingehender Diskussion über die verbleibenden Projekte werden folgende Anträge gestellt: PROJEKT 01 Abstimmung für den Verbleib: 4:6 (ausgeschieden) PROJEKT 02 Abstimmung für den Verbleib: 2:8 (ausgeschieden) PROJEKT 04 Abstimmung für den Verbleib: 10:0 (wird in die nächste Runde mitgenommen) PROJEKT 06 Abstimmung für den Verbleib: 5:5 (wird in die nächste Runde mitgenommen) Da bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet (Dirimierungsrecht), verbleibt das Projekt Nr. 06 in der weiteren Bewertungsrunde. PROJEKT 07 Abstimmung für den Verbleib: 10:0 (wird in die nächste Runde mitgenommen) PROJEKT 08 Abstimmung für den Verbleib: 2:8 (wird ausgeschieden) PROJEKT 11 Abstimmung für den Verbleib: 2:8 (wird ausgeschieden) PROJEKT 12 Abstimmung für den Verbleib: 10:0 (wird in die nächste Runde mitgenommen) PROJEKT 15 Abstimmung für den Verbleib: 6:4 (wird in die nächste Runde mitgenommen) PROJEKT 17 Abstimmung für den Verbleib: 8:2 (wird in die nächste Runde mitgenommen) PROJEKT 20 Abstimmung für den Verbleib: 10:0 (wird in die nächste Runde mitgenommen) 17:09 Uhr

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Arch. DI Bramberger stellt den Antrag das Projekt Nr. 01 zurückzuholen (6:4 angenommen) DI Schrunner stellt den Antrag das Projekt Nr. 02 zurückzuholen (6:4 angenommen) Arch. DI Riewe stellt den Antrag Projekt Nr. 08 zurückzuholen (0:10 nicht angenommen) DI Toth stellt den Antrag das Projekt Nr. 11 zurückzuholen (6:4 angenommen) Es verbleiben die Projekte Nr. 01, 02, 04, 06, 07, 11,12, 15, 17, 20 in der nächsten Bewertungsrunde. Ende 17:25 Uhr

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Preisgerichtssitzung – 1. Stufe Steiermarksaal, Körblergasse 111 -113

10.10.2017 9:15-12:10 Uhr Beginn 9:15 Uhr Arch. DI Riewe begrüßt die Anwesenden und erläutert den geplanten Ablauf des 2. Tages der Preisgerichtssitzung. Er weist darauf hin, dass Projekte rückgeholt werden können. Zu den verbleibenden Projekten werden im Plenum Überarbeitungsempfehlungen sowie allgemeine Überarbeitungsempfehlungen für alle Projekte formuliert.

PROJEKTBEWERTUNGEN UND ÜBERARBEITUNGSEMPFEHLUNGEN DER NOMINIERTEN PROJEKTE FÜR DIE 2.STUFE:

Allgemeine Überarbeitungsempfehlungen:

• Es ist eine schematische Darstellung für die Verkehrslösung und die Zugänglichkeiten der Funktionsbereiche der einzelnen Bauetappen (1. Bauabschnitt A1, 2. Bauabschnitt A1 und A2 mit den einzelnen Bauetappen) zu erstellen, wobei jede Etappe für sich funktionieren muss (inkl. Endausbau).

• Die Einhaltung der Baugrenzlinien und der Baufelder ist zu beachten. • Es wird auf die Stellungnahme der Abteilung für Grünraum und Gewässer vom 05.07.2017

hingewiesen, die zu berücksichtigen ist. Es ist mit der Baukörperpositionierung und der Lage der Erschließungsflächen (sowie Tiefgarage) auf den erhaltenswerten Baumbestand Rücksicht zu nehmen. Bei einer Entfernung erhaltenswerten Baumbestandes muss nachvollziehbar sein, weshalb die Bebauung gegenüber dem Baumstandort vorgezogen wurde. Die Abstände zur Fassade (2.2., S. 3) sind zu beachten.

• Es wird auf die Stellungnahme der Abteilung der Verkehrsplanung vom 03.07.2017 sowie die Verkehrsuntersuchung Standortentwicklung Wirtschaftskammer – Wifi – Campus vom 28.06.2017 hingewiesen, deren Inhalte zu berücksichtigen sind.

Verkehr

Die Wettbewerbsvorgaben bezüglich der KFZ-Zufahrten sind einzuhalten. Ein Rückstau in die Bergmanngasse / Grabenstraße ist jedenfalls zu vermeiden, weshalb die vorgegebenen Abstände von Tiefgaragenzufahrten und untergeordneten Knoten am Planungsgelände zur Anbindung Bergmanngasse/Grabenstraße einzuhalten sind. Dies betrifft auch Tiefgarageneinfahrten im Nahbereich der Bergmanngasse / Grabenstraße, wenn hier der nicht ortskundige Nutzer (z.B. Kursbesucher) eine Routenentscheidung treffen muss. Bei der

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Anbindung von TG-Zufahrten an Erschließungsstraßen sind die erforderlichen Sichtbeziehungen zu berücksichtigen. Pkw-Anbindungen zur Hochsteingasse sind nicht zulässig. Eine untergeordnete Anbindung für LKW zur Hochsteingasse ist zulässig, wobei jedoch die Anforderungen an Geometrie (Platzbedarf, Schleppkurven) bei der Einbindung in das öffentliche Straßennetz zu prüfen sind.

Die bestehenden Parkplätze auf dem Planungsareal südöstlich der Hochsteingasse sowie beiderseits der Körblergasse müssen auch bei schrittweiser Umsetzung der Bauabschnitte stets von der Zufahrt Bergmanngasse / Grabenstraße erreichbar sein. Die vorhandene Erschließungsstraße von der Bergmanngasse/Grabenstraße zur Körblergasse soll beibehalten werden. Die Neuerrichtung dieser Straße in geänderter Lage z.B. an der östlichen Grundgrenze ist möglich. Die Funktion der Erschließungsstraße, unabhängig ihrer Lage, muss auch bei einer teilweisen Umsetzung der verschiedenen Bauabschnitte gegeben sein.

Generelle Anmerkung zur ÖV-Variante 2: Die bestehende Bushaltestelle in der Körblergasse wird hinsichtlich ihrer Größe künftig zu adaptieren sein.

Baufeld A1: • Es ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass das Projekt auch ohne theoretische

Ausnutzung der BGF (Erweiterung) für sich und mit einer entsprechenden architektonischen und städtebaulichen Qualität bestehen können muss.

• Der Auftritt der Wirtschaftskammer zur Grabenstraße/ Bergmanngasse sowie das Vorfeld zwischen Gebäude und Straßenraum ist architektonisch und städtebaulich-freiraumplanerisch entsprechend zu formulieren.

• Die Flexibilität und Modularität der Werkstättenbereiche ist für die Zukunft ein wichtiges Thema.

• Die Funktionalität der unterschiedlichen Funktionsbereiche, Verkehr, Anlieferung, Foyer, etc. müssen auch für den 1. Bauabschnitt alleine funktionieren und sichergestellt werden.

• Die Funktionalität der Bereiche des Raum- und Funktionsprogramms (siehe Schema Auslobung Stand 08.08.2017, S. 57) ist zu erfüllen.

• Bei der Anordnung von Schwerlastliften ist die Zugänglichkeit von außen zu beachten. (Anlieferung größerer Werkstücke mittels Stapler und Paletten)

• In Bezug auf die Verortung der Schmiede sind die dort auftretenden dynamischen Lasten zu berücksichtigen. (Situierung im UG oder nicht unterkellerten Bereichen bzw. Konstruktionstrennung bis in den Fundamentbereich.)

• Die Verbindung des Bereichs Energietechnik zum Dach ist herzustellen. • Größe der LKWs: (kein Sattelschlepper), es ist keine Laderampe erforderlich, es ist davon

auszugehen, dass nur mit 3-achsigen LKWs ca. 3x täglich angeliefert wird)

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• Das Foyer lt. Raum- und Funktionsprogramm im 1. BA wird nach Abschluss der beiden Bauetappen des Center of Excellence zu einem untergeordneten Zugang. Der bestehende Haupteingang zum WIFI Steiermark und der Kundenservice bleiben im EG des Zentralgebäudes in der derzeitigen Positionierung bestehen. Im Center of Excellence ist keine permanent besetzte Information vorzusehen.

• Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass der Umfang der im Raum- und Funktionsprogramm definierten Nutzflächen nicht überschritten werden darf und die erforderlichen Erschließungen möglichst sparsam und wirtschaftlich zu konzipieren sind. Eine Flächenoptimierung unter Beibehaltung der Funktionalitäten ist anzustreben.

• Haupterschließungswege (Gangbreiten) im Werkstättenbereich sind mit min. 3m zu konzipieren und für Stapler und Transport (Wenderadius beachten) auszuführen. Dies ist nicht bei Seminar- und Nebengängen erforderlich.

• Bei der Mobilitätstechnik müssen Auswirkungen auf das Untergeschoss bedacht werden (LKW-/Montagegrube, Hebebühnenunterbau bzw. div. Prüfstandseinbauten).

• Es ist ein unterirdischer Versorgungsgang zwischen W1 und dem Center of Excellence herzustellen.

• Die witterungsgeschützte Anbindung an W1 im Bereich des FH Campus 02 (Piazza) sowie der zukünftigen Hochgarage W1 soll im dafür vorgesehenen Bereich erfolgen (siehe Grundlagenplan „170706_WKO_Vermesser-neu.Var1/Var2“ zur Lage des Verbindungsgangs im Grundriss sowie „03_Bestandsaufnahme_WKO_W1_Schnitt“ zur Höhenlage des Anschlusses (Piazza/ Buffet ca. +376m)

• Die An- und Ablieferung (Ver- und Entsorger) müssen während der beiden Bauphasen für alle Bauwerke am Areal Körblergasse gewährleistet sein und schematisch dargestellt werden.

Ergänzungen und Anmerkungen zu den abzugebenden Unterlagen: Als Ergänzung des in der Auslobung mit dem Stand 08.08.2017, S. 108 ff, festgelegten Leistungsumfangs für die 2. Stufe ist Folgendes zu beachten:

• Es ist das beigelegte Formular zur Ermittlung des Versiegelungsgrades der Stadt Graz auszufüllen und den Planunterlagen beizulegen.

• Die Raumbezeichnungen sollen dem Raum- und Funktionsprogramms entsprechen (sowie die Raumnummer gem. Raum- und Funktionsprogramm beinhalten).

• Die Bereiche „A1-A3“ gem. Raum- und Funktionsprogramm (Verkehrsfläche, Foyer, etc.) sind in den abgegebenen digitalen Plänen auf jeweils eigenem Layer mit Polylinien zu erstellen.

• Hauptversorgungsflächen der technischen Gebäudeaustattung (Schächte, Kanäle und dgl.) sind schematisch einzutragen.

• Es sind Höhenkoten der einzelnen Geschosse und im Bereich der Anbindung an das Gelände anzuführen. Auch Haupterschließungswege (KFZ) sowie wesentliche Bereiche (z.B. Plätze, etc.) im gesamten Wettbewerbsareal sind zur Nachvollziehbarkeit mit Höhenkoten zu versehen.

• Raumhöhen sind im Schnitt eindeutig darzustellen. • Die Lage Tiefgarage ist auch im Bereich A2 im Lageplan (M 1:500) strichliert einzuzeichnen. Es

ist die Anzahl der Stellplätze lt. WB-Ausschreibung vorzusehen.

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• Achtung: Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsmöglichkeit auf die theoretisch maximal mögliche Bruttogeschossfläche, wie in der Auslobung mit dem Stand 08.08.2017 bereits festgehalten, nur planlich (Ausarbeitungsgrad schematisch) und nicht im Modell darzustellen ist!

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 01:

• Die funktionell zusammengehörigen Funktionen einer Werkstatt sollen möglichst auf einer Ebene situiert werden (insbesondere die Räume der Schweißtechnik sollen auf einer Ebene situiert werden und die unmittelbare Verbindung zu Werkstofftechnik beibehalten werden).

• Die Erschließung des als Fußgängerbereich dargestellten inneren Bereiches des Wettbewerbsareals zwischen Bestandgebäude und Baufeld A2 muss hinsichtlich der Erschließung (Kfz) funktionieren. An dieser Stelle wird auf die Innere Erschließung des Areals (Verweis auf die Stellungnahme der Abteilung der Verkehrsplanung vom 03.07.2017 sowie auf die Verkehrsuntersuchung Standortentwicklung Wirtschaftskammer – Wifi – Campus vom 28.06.2017) hingewiesen.

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 02:

• Die Zugänglichkeit des Schwerlastenliftes im Nordwesten (BA 1) ist darzustellen und zu gewährleisten.Die Lage des Schwerlastliftes ist zu überdenken.

• Der Zwischenraum/ Durchgang im EG zwischen 1. und 2. BA soll definiert und hinsichtlich Funktion/ Nutzung sowie Ausgestaltung klar dargestellt werden.

• Die Zufahrtsrampe zur TG im Vorfeld des Baukörpers zur Grabenstraße ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Dimensionierung und Rückstaulänge zu überprüfen.

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 04:

• Funktionalität: Im 2. OG ist eine witterungsgeschützte Verbindung zwischen den Baukörpern wünschenswert (A1).

• Die Notwendigkeit zur Entfernung vom erhaltenswerten Baumbestand (insbesondere Baum Nr. 120-1) im Bereich der Verkehrsfläche der Bushaltestelle ist zu überprüfen.

• Es ist die erforderliche Nahelage der Bereiche Werkstofftechnik- und Schweißtechnik herzustellen.

• Die vorgeschlagene Lage der Durchfahrtdurch die Garage W1 ist so nicht möglich (außenliegende Stützen sind zu beachten).

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Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 06:

• A1: Die ringförmige Anordnung und die Trakttiefen im Werkstättenbereich bieten nicht die gewünschte Flexibilität. Die Erschließungswege innerhalb der Werkstätten sind sehr lang.

• Das Potential der angebotenen Werkhöfe (Innenhöfe) hinsichtlich Nutzung, Flexibilität und Modularität ist zu definieren.

• Die Erschließung der einzelnen Werkstättenbereiche ist sicherzustellen (Staplerbetrieb beachten).

• Ein entsprechendes Vorfeld für die Mobilitätswerkstätte ist erforderlich und detailliert auszuarbeiten.

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 07:

• Die Lage der Tiefgarageneinfahrt ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Rückstaulänge zur Grabenstrasse zu überprüfen.

• Die Funktionalität der Bushaltestelle wäre im Detail zu überprüfen. Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 11:

• Die Zufahrt im Vorfeld des Baukörpers (zur Grabenstraße) erscheint hinsichtlich der Flexibilität und dem Erscheinungsbild problematisch.

• A1: Eine Verbindung zwischen den Bauabschnitten im 2. OG ist wünschenswert. • Eingang (Foyer) sollte der WKO zugeordnet sein, die Anlieferung zur Gastronomie ist

sicherzustellen. • Die Führung der Bustrasse über die Körblergasse/ Hochsteingasse ist an die mit der

Grünraumplanung der Stadt Graz abgestimmte Lösung (siehe Stellungnahme der Abteilung der Verkehrsplanung vom 03.07.2017 sowie die Verkehrsuntersuchung Standortentwicklung Wirtschaftskammer – Wifi – Campus vom 28.06.2017) anzupassen.

• Die Baumassenverteilung im Baufeld A2 erscheint hinsichtlich der Massivität im Nordwesten problematisch.

• Es ist die öffentlich nutzbare Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr lt. 4.0 Flächenwidmungsplan – Entwurf 2. Auflage der Stadt Graz zu berücksichtigen.

• Es ist die erforderliche Nahelage der Bereiche Werkstofftechnik- und Schweißtechnik zu beachten.

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 12:

• Die Nutzflächen sind im Hinblick auf Erschließung und Nutzbarkeit zu überprüfen. Die Einrechnung der Gänge in die Funktionsfläche der Werkstätten ist nicht zulässig bzw. begründet zu differenzieren.

• Die Raumhöhen für Allgemeinbereiche, kleine Lehrsäle u. Seminarräume dürfen 2,80m nicht unterschreiten.

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• Die Anlieferung, Anbindung zur Versorgung und der Abstand zu W1 ist zu überprüfen. • Das Vorfeld zur Grabenstraße hin soll freiraumplanerisch hochwertig ausgestaltet werden. • Die Platzgestaltung/ Bepflanzung der Bushaltestelle ist detailliert darzustellen/ auszuarbeiten. • Die Parallelanordnung der Zufahrt und der TG Einfahrt sowie deren Lage ist auf ihre

Dimensionierung, Leistungsfähigkeit und Rückstaulänge zu überprüfen. Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 15:

• Gem. Auslobung ist es nicht vorgesehen, das Werkstättengebäude W1 abzureißen. Es ist der Nachweis zu führen, dass das Projekt auch bei Erhalt des Werkstättengebäudes W1 funktioniert.

• Das Modell und die Visualisierung sind in der Situation mit Erhalt des Werkstättengebäudes W1 darzustellen.

• Der Nachweis der Verkehrsführung und der Parkierung sowie der geforderten Werkstättenfunktionen (Bauabfolge) bei der abschnittsweisen Realisierung der Bauabschnitte (BA1 und BA2) auf Baufeld A1 ist zu erbringen.

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 17:

• Die „Engstelle“ im Bereich der Anlieferung ist hinsichtlich Dimensionierung und Funktionalität zu überprüfen.

• Der öffentliche Verkehr braucht eine Verbindung zwischen beiden Bushaltstellen. Es ist eine der beiden mit der Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz abgestimmte Variante darzustellen.

• Der Bereich Energietechnik ist in seiner Lage sehr exponiert und ist besser zu integrieren. • 1. OG: Die Nahelage der Bereiche Schweißtechnik und Werkstofftechnik ist erforderlich.

Überarbeitungsempfehlungen für das Projekt 20:

• Die Nahelage der Bereiche Schweißtechnik und Werkstofftechnik ist erforderlich. • Die Hauptverbindung zwischen den Baukörpern ist in Bezug auf Gangbreiten zu überprüfen,

vor allem im 2. Bauabschnitt. Pause von 11:35 – 11:50 Es wird nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen Projekte rückzuholen. Es werden aus den verbliebenen 10 Projekten 2 Nachrücker gewählt, konkret sollen aus den Projekten 01, 02, 11 zwei Nachrücker gereiht werden und ein Projekt in die 2. Stufe des Wettbewerbs mitgenommen werden.

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Arch. DI Bramberger stellt den Antrag das Projekt Nr. 02 in die 2. Stufe des Wettbewerbs mitzunehmen. (6:4 angenommen.) Arch. DI Riewe stellt den Antrag das Projekt Nr. 11 als 1. Nachrücker zu reihen (10:0 angenommen) Arch. DI Riewe stellt den Antrag Projekt Nr. 01 als 2. Nachrücker zu reihen (10:0 angenommen) 12:05 Uhr Es wird nochmals abgestimmt, die Projekte Nr. 02, 04, 06, 07, 12, 15, 17 und 20 in die 2. Stufe des Wettbewerbs mitzunehmen (10:0 einstimmig angenommen) Arch. DI Riewe bedankt sich als Vorsitzender für die gute Zusammenarbeit des Preisgerichts, verweist nochmals auf die Verschwiegenheitspflicht bis zum Ende des Verfahrens und bittet zur Gewährleistung der Anonymität die Unterlagen des Wettbewerbs im Raum zu belassen. Präs. Ing. Herk bedankt sich abschließend im Namen der auslobenden Stelle. Ende 12.10 Uhr

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PROJEKTBESCHREIBUNGEN DER 1. Stufe (ausgeschiedene Projekte): Projekt 01 Durch die Baukörperstellung entsteht ein Freiraum zur Grabenstraße / Bergmanngasse, ein Hochpunkt an der Ecke Grabenstraße / Hochsteingasse reagiert auf den Bestand. Auf Baufeld A2 folgt die Bebauung dem Straßenverlauf und nimmt die Orthogonalität des Bestands auf, das Zurückrücken der höheren Bebauung von der Straße wird positiv beurteilt. Die Nutzung des inneren WKO Geländes als zentraler Freiraum wie dargestellt ist fraglich, da sie nicht der Anforderung der Erschließung gem. Verkehrsgutachten ZIS+P vom 28.06.2017 entspricht. Die Funktionen und ihre Beziehung zueinander sind gut gelöst. Der strukturierte Auftritt zur Grabenstraße wird kritisch gesehen. Projekt 03 Das Projekt weist eine heterogene Baustruktur auf - es wird befürchtet, dass diese Heterogenität hinsichtlich eines gemeinsamen Auftritts problematisch ist. Entlang der Hochsteingasse wird mit der Baukörperpositionierung der Hochsteingasse gefolgt. Das Erweiterungspotential steht in der Grabenstraße / Bergmanngasse stark im Vordergrund. Die Zufahrt vor dem Gebäude wird in Bezug auf das Erscheinungsbild entlang der Grabenstraße / Bergmanngasse (Empfang über Parkplatz) negativ bewertet. In funktioneller Hinsicht weist das Projekt einige Mängel auf. Projekt 05 Das durch das Abrücken der Bebauung an der Grabenstraße entstehende ungestaltete „Abstandsgrün“ mit der Zufahrt im Vorfeld des Baukörpers wird hinsichtlich des Erscheinungsbilds zur Grabenstraße / Bergmanngasse negativ bewertet. Die Qualität der entstehenden Hofsituation wird ebenfalls kritisch hinterfragt. Der innere Grünraum wird durch „Abstandsgrün“ gebildet, welches keine Freiraumqualität aufweist. Die Bebauung zeigt eine introvertierte Haltung zum jetzigen Haupteingang. Die Raumkonfigurationen zeigen wenig ausbaufähige Struktur. Das Modell wurde, entgegen der Vorgaben der Auslobung inkl. Erweiterungspotential dargestellt. Projekt 08 Die Funktionen entsprechen den Vorstellungen der Ausloberin und sind flexibel. Das Projekt weist eine heterogene Baustruktur auf. Im Norden wird durch einen punktuellen Baukörper auf den Bestand reagiert. Die zentrale Achse wird so zusätzlich betont. Der Vorschlag den internen Verkehr über einen Verkehrsknotenpunkt im Untergeschoss zu lösen wird prinzipiell positiv bewertet, die Funktionalität auf der Oberfläche wird jedoch hinterfragt. Das Center of Excellence wirkt ohne Erweiterung unvollständig. Das Projekt benötigt die nachfolgenden Bauabschnitte (A2) zur vollen Wirkung. Das Volumen der Baukörper hinterlässt einen massiven Eindruck.

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Projekt 09 Das Projekt zeigt eine starke Differenzierung zur Umgebung auf. Die Kleinteiligkeit wird im Hinblick auf die geforderten Funktionen kritisch hinterfragt. Die Fassade entlang der Grabenstraße / Bergmanngasse suggeriert eher eine Wohnbebauung anstatt Werkstättengebäude bzw. Bildungsstätte und entspricht somit nicht den Vorstellungen eines geeigneten Auftritts zum öffentlichen Raum. Die vorgeschlagene Erweiterung wird ebenfalls kritisch gesehen. Das Modell wurde, entgegen der Vorgaben der Auslobung inkl. Erweiterungspotential dargestellt. Projekt 10 Das Projekt orientiert sich am Bestand, die Assoziation ist jedoch erst bei Ausführung inklusive Erweiterungspotential erkennbar. Die kleinteiligen Baukörper führen zu großen Problemen in der Funktionalität und Flexibilität. Die aus den Baukörpern resultierende Notwendigkeit der Aufteilung der Funktionen auf mehrere Geschosse wird negativ beurteilt. Das Modell wurde, entgegen der Vorgaben der Auslobung inkl. Erweiterungspotential dargestellt. Das Erweiterungspotential durch Aufstockung wird kritisch gesehen. Durch die Höhenentwicklung der Baukörper ist der Bezug zum Freiraum von den oberen Geschossen aus problematisch. Projekt 11 Das Projekt zeigt sich durch das Abrücken der Baukörper sowie der Geschossabstufung im Bereich der Grabenstraße sehr zurückhaltend. Ein Hochpunkt im Baufeld A2 wird im Norden gesetzt, dafür fehlt ein entsprechender Auftritt entlang der Grabenstraße. Die Gebäude regieren nicht auf die Eingangssituation des Bestands, der Eingang wird von Westen her verbaut. Die Einfahrt vor dem Gebäude der Grabenstraße wird negativ beurteilt. Projekt 13 Die Funktionalität und Flexibilität weist aufgrund der Baukörperkonfiguration große Mängel auf. Die Kommunikation über Erschließungskerne wird kritisch hinterfragt. Das Modell wurde, entgegen der Vorgaben der Auslobung inkl. Erweiterungspotential dargestellt. Die Freiraumqualitäten in Bezug auf die Baukörperstellung werden ebenfalls kritisch gesehen. Projekt 14 Dem Projekt fehlen ein erkennbares, übergeordnetes Thema sowie ein passender Auftritt für die Ecke Grabenstraße/Hochsteingasse. Es ist kein differenziertes Freiraumkonzept erkennbar. Der gewünschten Flexibilität wird nicht im gebührenden Maß Rechnung getragen.

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Projekt 16 Der markante Baukörper entlang der Grabenstraße / Bergmanngasse ist städtebaulich nachvollziehbar. Die Abstufung in Richtung Norden scheint angemessen. Die Qualität der Höhendifferenzierung kommt jedoch erst im Endausbau zustande. Die Durchwegung im EG zeigt sich introvertiert. Sie weist wenig Qualität auf und wird in der Praxis als problematisch angesehen. Das Modell wurde, entgegen der Vorgaben der Auslobung inkl. Erweiterungspotential dargestellt. Die frei geformten Baukörper sind für die gewünschten Funktionen und die geforderte Flexibilität der Werkstätten problematisch. Projekt 18 Die zersplitterte Typologie des Projektes ist nicht nachvollziehbar und schwer entwicklungsfähig. Die Unterbringung der Werkstätten erweist sich durch die kleinteilige Typologie als problematisch, zudem fehlt es an Flexibilität. Die Entscheidung zur Baukörperausbildung ist städtebaulich nicht nachvollziehbar. Projekt 19 Die Funktionalität des Projekts scheint gut gelöst. Wenig nachvollziehbar sind die vielen „Köpfe“ der Baukörperausformulierung. Es ist kein Schwerpunkt in der Grabenstraße vorgesehen. Ein Mehrwert durch die dargestellte Heterogenität ist nicht erkennbar. Projekt 21 Das Projekt weist eine klare Strukturierung in verschiedene Funktionsbereiche (Versorgungszone, Werkstättenbereich, multifunktionale Erschließungszone) auf. Der Bereich Energie- / Kältetechnik weist keinen Bezug zum Dach des Gebäudes auf. Das Projekt erscheint ohne Endausbau unvollständig. Das Modell wurde, entgegen der Vorgaben der Auslobung, inkl. Erweiterungspotential dargestellt. Städtebaulich nimmt das Projekt die Orthogonalität der Bestandsbauten auf. Das Geflecht aus Höfen und Atrien ist in Bezug auf die Flexibilität und Funktionalität der Werkstättengebäude wenig nachvollziehbar.

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PROTOKOLL 19.12.2017 Preisgerichtssitzung – 2. Stufe Steiermarksaal, Körblergasse 111 -113

19.12.2017 10:00 – 17:50 Uhr Anwesende: Teilnehmer laut Anhang F = FachpreisrichterIn, S = SachpreisrichterIn Hauptpreisrichterin Ersatzpreisrichterin

Arch. DI Riewe Arch. DI Grabner F Kammer für ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten

Arch. MMag. Gasparin Arch. DI Flöckner F Gestaltungsbeirat der Stadt Graz

Arch. DI Bramberger Arch. DI Zach F Erstellung Masterplan

DI Mag. Werle DI Schrunner F Stadtbaudirektion

Stadt Graz

DI Inninger DI Benedikt F Stadtplanung Stadt Graz

DI Radl DI Stoisser F Grünraum und Gewässer Stadt Graz

DI Toth Mag. Lampl S Wirtschaftskammer Stmk.

Präsident Ing. Herk KommR Bittmann S Wirtschaftskammer Stmk.

Dir. Dr. Dernoscheg, MBA Herz, MSc. S Wirtschaftskammer Stmk.

Bmstr. Ing. Gerhard Graßegger

Gen. Dir. KommR Mag. Dr. Ederer

S Wirtschaftskammer Stmk.

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BeraterInnen • DI ( FH) Patrick Spieler BA MA (WKO Verwaltung und Liegenschaften) • Ing. Claus Rosenberg (WIFI Steiermark) u. Arch. DI Andreas Schimmel (Baukoord) – Raum- und

Funktionsprogramm • 1 VertreterIn Abteilung für Verkehrsplanung, Stadt Graz (DI Thaller) • 1 VertreterIn ZIS + P Verkehrsplanung (Dr. Röschel) • Dipl. Kfm. Martin Schmied (Leiter Linien- und Verkehrsentwicklung, Holding Graz – Kommunale

Dienstleistungen GmbH) • Martin Bauer (Referat Öffentlicher Verkehr, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz) Für die Vorprüfung sind DI Kampus, DI Dietersdorfer und Fr. List, BSc im Auftrag der Ausloberinnen anwesend. Um 10:10 Uhr begrüßt Herr Präs. Ing. Herk alle Anwesenden. Um 10:12 begrüßt Herr Arch. DI Riewe als Vorsitzender alle anwesenden Personen und schlägt den Tagesablauf der Preisgerichtssitzung vor. Im Anschluss übernimmt der Vorsitzende seine Tätigkeit, stellt die Beschlussfähigkeit und Unbefangenheit sämtlicher Preisgerichtsmitglieder, BeraterInnen und VorprüferInnen fest, übernimmt vom Vorprüfer die Vorprüfberichte und weist auf die Verschwiegenheitspflicht während den Tagen der Preisgerichtssitzung bis zum Abschluss des Verfahrens hin. Ab 10:15 Uhr erklärt DI Kampus die Vorgangsweise seiner Prüfung und verweist auf seinen Vorprüfbericht. Die tabellarische Gegenüberstellung sämtlicher Projekte wird erläutert. Grundsätzlich wurde vom Vorprüfer festgestellt, dass alle 8 TeilnehmerInnen den geforderten Leistungsumfang erbracht sowie die Projektunterlagen und Modelle fristgerecht eingereicht haben. Zunächst gibt es einen kommentierten Rundgang durch die Vorprüfung. Danach findet ein individueller Rundgang der Preisgerichtsmitglieder statt. Dann werden alle Projekte hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen diskutiert und in einer ersten Entscheidungsrunde werden Projekte mit mehr als einer Stimme in die nächste Runde mitgenommen. In den weiteren Bewertungsrunden gilt das Mehrheitsstimmrecht. Weiters weist Arch. DI Riewe auf die Möglichkeit hin, Projekte jederzeit rückzuholen. Alle Mitglieder des Preisgerichtes sind anwesend (10 stimmberechtigte Mitglieder).

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Anschließend erfolgt eine kurze Projektvorstellung durch die Vorprüfung zu jedem Projekt hinsichtlich der wesentlichen Kriterien. Beginn Vorstellung der Vorprüfung 10:30 Uhr Ende Vorstellung der Vorprüfung 12:35 Uhr Der Vorsitzende bedankt sich bei der Vorprüfung für die Erläuterungen. Pause 12:35 – 12:50 Uhr

1. Bewertungsrundgang (ab 12:50 Uhr bis 14:10 Uhr) Zunächst werden in einem Rundgang alle Projekte hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile zusammenfassend von den Mitgliedern des Preisgerichts diskutiert. In der 1. Bewertungsrunde gilt der Mehrheitsbeschluss. Projekte mit Stimmenmehrheit werden in die 2. Runde mitgeführt. Es wird auf die Möglichkeit der Rückholung von Projekten hingewiesen. Antrag Projekt Nr. 20 in die 2 Runde mitzunehmen: 7:3 (weiter) Antrag Projekt Nr. 17 in die 2 Runde mitzunehmen: 1:9 (ausgeschieden) Antrag Projekt Nr. 15 in die 2. Runde mitzunehmen: 10:0 (weiter) Antrag Projekt Nr. 12 in die 2. Runde mitzunehmen: 7: 3 (weiter) Antrag Projekt Nr. 07 in die 2. Runde mitzunehmen: 2:8 (ausgeschieden) Antrag Projekt Nr. 06 in die 2. Runde mitzunehmen: 3:7 (ausgeschieden) Antrag Projekt Nr. 04 in die 2. Runde mitzunehmen: 8:2 (weiter) Antrag Projekt Nr. 02 in die 3. Runde mitzunehmen: 0:10 (ausgeschieden) In die 2. Bewertungsrunde werden die Projekte Nr. 04, 12, 15 und 20 mitgenommen.

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Pause 14:10 Uhr bis 14:50 Uhr

2. Bewertungsrunde

Ab 14:50 Uhr werden von den PreisrichterInnen die Projektbeschreibungen verfasst und die verbleibenden Projekte noch einmal eingehend diskutiert. (bis 17:10 Uhr) 17:10 Uhr Antrag das Projekt Nr. 15 auf Platz 1 zu reihen: 10:0 (einstimmig) Antrag das Projekt Nr. 20 auf Platz 2 zu reihen: 6:4 Antrag das Projekt Nr. 12 auf Platz 2 zu reihen: 10:0 Antrag: Das Preisgeld beider Zweitplatzierten wird mit jeweils € 11.000,00 beschlossen. (einstimmig). Antrag das Projekt Nr. 4 als 1. Nachrücker zu reihen: 10:0 Antrag das Projekt Nr. 6 als 2. Nachrücker zu reihen: 9:1 EMPFEHLUNGEN des Preisgerichts für das Siegerprojekt 15: Die Überarbeitung hat im Einvernehmen zeitnah mit der WKO zu erfolgen.

o Eine witterungsgeschützte Verbindung zum Gebäude W1 ist herzustellen. o Das Verkehrskonzept ist zu überarbeiten. o Stärkere Akzentuierung des 1. Obergeschosses als „eingeschobenes“ Geschoss. o Die Belichtung der Funktionsflächen ist nachzuweisen.

Die Jury empfiehlt dem Auslober mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Das vorliegende Protokoll wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende bedankt sich und schließt die Sitzung. Auch der Auslober dankt für die gute Zusammenarbeit. Ende 17:50 Uhr

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PROJEKTBESCHREIBUNGEN 2. Stufe: Projekt 02 Die städtebauliche Lösung zeigt eine Randverbauung mit trapezförmigen 4-geschossigen Objekten entlang der Hochsteingasse, am Kreuzungspunkt zur Grabenstraße wird an den Eckbaukörper (BA1) ein ebenso hoher Quader angesetzt (BA2), welcher ab dem 1. OG mittels Spange angekoppelt ist. An diesen wird eine 1-geschossige Halle angebaut. Die Lösung für den öffentlichen Verkehr liegt optimal in der Achse des Quartiersplatzes. Richtung Süden entwickelt sich ein differenzierter Grünraum, dessen Qualitäten entlang der Baustufen 1-2 weniger optimal entwickelt wurden. In Hinblick auf die notwendige Flexibilität in der Nutzung führen die gewählten Baugestalten und deren innere Organisation zu wesentlichen Einschränkungen. Das konstruktive System kann aus den Plänen nur teilweise abgelesen werden. Äussere Gestaltung und Anmutung entsprechen nicht der Zielsetzung und dem Anspruch der WKO. Weder eine güldene Fassade noch ein eingeschossiger Hallenannex im Südwesten sind dem gewünschten „Auftritt“ dienlich. Projekt 04 Die städtebauliche Lösung zeichnet sich durch einen das Grundstück entlang Grabenstraße und Hochsteingasse rahmenden Sockel aus, auf dem unterschiedlich große und unterschiedlich positionierte Kuben auflagern. Der Kubus im Kreuzungsbereich ist seiner Lage gemäss als höchster Kubus gewählt. Die Durchfahrten und Durchgänge im Sockel sind durchwegs eingeschossig gewählt; dies generiert aufgrund der Trakttiefe unattraktive Zonen. Lage und räumliche Ausformulierung des Zugangs Grabenstraße überzeugen nicht. Der Eingang entlang der Grabenstrasse wird durch eine Deckenöffnung gut belichtet. Seine Auszeichnung auch durch eine Wasserfläche und die Setzung eines Baumes kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das „Tor“ nicht die Bedeutung hat, die ihm der Verfasser zuschreibt. Das Konzept der inneren Organisation ist vom Grundsatz her klar und weist die gewünschte Flexibilität auf, die jedoch durch den gewählten engen Stützenraster Einschränkungen für die Nutzung mit sich bringen. Die Drechslerei im 1.OG ist schlecht belichtet. Die vorgeschlagene Doppelfassade wird hinsichtlich der laufenden Kosten hinterfragt. Das Konzept der Freiraumgestaltung ist hochwertig und entspricht der Idee des Campus.

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Projekt 06 Das Projekt tritt sehr hermetisch nach aussen auf und vermittelt dadurch nicht die vom Bauherrn gewünschte Offenheit. Auch die weiteren Baustufen umschliessen den Bestand sehr dominant, was durch die gestufte Anordnung der Baukörper entlang der Hochsteingasse und die dadurch entstehenden guten stadträumlichen Bereiche nicht ausreichend wettgemacht werden. Positiv wird die Verbesserung der inneren Funktion mit den kürzeren Verkehrswegen und der Nutzung der Innenhöfe hervorgehoben. Die Atriumlösung läßt eine gute Belichtung der Lehrräume erwarten, die gewünschte Flexibilität ist allerdings durch das gewählte Tragsystem eingeschränkt. Die Fassadenlösung im EG fällt gegenüber der detailliert durchgearbeiteten seriellen Fassade der Obergeschosse stark ab und kann nicht überzeugen. Das Verkehrskonzept weist einige Mängel auf. Die TG-Ausfahrt im Baufeld A2 direkt auf die Busspur ist so nicht möglich. Projekt 07 Der städtebaulich abgestufte Abschluss (Kamm) zu Hochsteingasse kann überzeugen. Dieses Prinzip konnte zur Bergmanngasse nicht schlüssig fortgesetzt werden. Positiv wurde die flexible, zweihüftige Grundstruktur, mit großer Mittelerschließung inklusive belichteter Begegnungszonen, gesehen. Durch die weite Auskragung und die tiefen Baukörper ist die Belichtung in den Werkstättenbereichen nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die funktionelle Flexibilität kann an den Fassaden, die generell nicht zu überzeugen vermögen, jedoch nicht abgelesen werden. Die großzügige Grünzone vermittelt gut zwischen Bestand und Neubau und bietet ausreichende Nutzungsmöglichkeiten.

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Projekt 12 Das Projekt besticht durch die Idee der pragmatischen strukturellen Lösung, die perfekt auf die Aufgabenstellung zugeschnitten ist. Materialität und Konstruktion (Holz und Beton) sind überzeugend eingesetzt und gehen eine Symbiose ein. Der Aussenauftritt vermittelt durch Transparenz und Leichtigkeit die Intention der WKO und des WIFI, wie in Zukunft Weiterbildung und Schulung, somit Kompetenz vermittelt werden soll, wobei die Fassadengestaltung noch nicht restlos überzeugt. Die systembedingte gute Flexibilität wird sehr positiv bewertet und läßt eine zukunftssichere Bespielung zu. Das System der längsgorientierten Halle mit den 2-geschossig darangestellten Seminar- und Laborräumen sorgt für gute Kommunikation und Interaktion für die Kursteilnehmer. Die offenen Gänge fördern zudem den Überblick und bieten attraktive Innenräume. Die vorgeschlagenen Geschoßhöhen für die Seminar-, Labor- und EDV-Räume sind für die Installation von Lüftungstechnik, bzw. Doppelböden nicht ausreichend. Schwächen weist das Projekt auch in Bezug auf die angebotenen Freiräume und landschaftsgestalterischen Akzente auf. Besonders der Vorbereich zwischen Grabenstraße und dem städtebaulich gut gesetzten Hauptbaukörper läßt Gestaltqualität vermissen. Die Überarbeitung des Verkehrskonzeptes ist noch nicht befriedigend gelöst und müsste verbessert werden (TG-Einfahrt, Vorzone Anlieferung, Durchwegung Bestandsareal). Projekt 15 Das Gebäude zeigt im Hinblick auf die Aufgabenstellung zur Grabenstraße einen adäquaten Ausdruck. Dadurch entsteht eine spannende Wirkung in der Annäherung und eröffnet interessante Blickbeziehungen. Die Differenzierung des Baukörpers in Volumetrie und Fassadengestaltung spiegelt die Funktionen des Gebäudes wieder und vermittelt Leichtigkeit. Der Straßenraum wird durch die begleitende Führung des Baukörpers eindeutig gefaßt. Die Integration des Geländes ermöglicht einen durchgehenden, verkehrsfreien Grünraum, welcher der Funktion als Campusgelände entsprechen kann. Die große Erdgeschoßzone kann in ihrer Flexibilität auf einer Ebene überzeugen, wirft aber hinsichtlich dem Ausblick einzelner Räume Fragen auf. Die Zufahrtssituation von der Grabenstraße funktioniert nicht und muß überarbeitet werden (4 Fahrspuren). Ebenso die Verbindung der neuen Bushaltestelle hin zur Körblergasse (Linie 39) im Hinblick auf die dort angeordnete Tiefgaragenausfahrt. Die Außenräume stehen in einem schlüssigen Zusammenhang mit den Funktionen in den angrenzenden Bauköpern.

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Projekt 17 Der Entwurf schlägt einen stark gegliederten Komplex an der Grabenstraße sowie drei Baukörper entlang der Hochsteingasse vor; es werden zwei bis vier oberirdische Geschosse vorgesehen. Zwischen der Neubebauung und dem Bestand ist eine verkehrsberuhigte grüne Mitte des künftigen Campus angeordnet; die Kfz-Erschließung erfolgt entlang der südöstlichen Grenze des Planungsgebiets. Die Fassaden (Trapezblech) muten industriell an. CoE: Die Anpassung an künftig veränderliche funktionale Anforderungen erscheint nur stark eingeschränkt möglich. Die Erschließungsflächen sind fast gänzlich unbelichtet und weisen keine Aufenthaltsqualität, informelle Treffpunkte oä auf. Projekt 20 Vorgeschlagen werden insgesamt sechs kubische Baukörper, welche die rechtwinkelige Geometrie der Bestandsbebauung fortführen und eine Höhe von drei bis fünf Geschossen erreichen. Die Verbindung unter den Objekten erfolgt durch Brücken, ebenso an den Altbestand. Die Maßstäblichkeit der erhaltenswerten Bestandsobjekte wird aufgenommen, es ergeben sich spannende Ein- und Durchblicke. Zwischen der Neubebauung und dem Bestand ist eine verkehrsberuhigte grüne Mitte des künftigen Campus angeordnet; die Kfz-Erschließung erfolgt entlang der südöstlichen Grenze des Planungsgebiets. Die Glasfassaden mit vorgesetztem Metallgewebe lassen ein attraktives Erscheinungsbild sowie eine gute Lösung funktionaler und technischer Anforderungen erwarten, wobei ein interessantes Spiel von Offenheit vs. Geschlossenheit entsteht, insbesondere auch bei Dunkelheit CoE: Durch die Trennung in drei Baukörper ist die Flexibilität (Anpassung an künftige funktionale Anforderungen) eingeschränkt.

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VERFASSERBRIEFE: Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 01 272525 Ablinger, Vedral & Partner ZT GmbH MitarbeiterInnen: DI Rainer Ausserer DI Renate Vedral DI Herbert Albinger Yewo Landscapes Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 02 480671 ZT Arquitectos Lda, Geschäftsf. Arch. DI Zinterl DI Thomas Proksch/ LAND IN SICHT Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 03 851473 LOVE architecture and urbanism ZT GmbH MitarbeiterInnen: DI Andrea Gomez Roque DI Beatrice Nanni Petrit Vejseli Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 04 010517 Arch. DI Ing. Anton Mariacher

Architekturbüro Ma-Quadrat MitarbeiterInnen: DI Patrick Colin Alan Reynolds DI Aris Zois DI Angelika Kohl DI Gerald Altenweisl BEd

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Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 05 010917 Prof. DI J. Schaefer MitarbeiterInnen: DI (FH) Jakob Schaefer Prof. Jörg Stötzer Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 06 462264 Jabornegg & Pálffy ZT GmbH

MitarbeiterInnen: Felix Krebs Ernst Pfaffeneder Elisabetta Schmidtlein Gervin Sonnberger Gerhard Ungersböck DI Maria Auböck, Auböck + Kárász Landschaftsarchitekten

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Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 07 663990 eep architekten ZT GmbH MitarbeiterInnen:

Gudrun Michor Adna Bahbametovic Irnes Faktic Modell: Patrick Klammer; Renderings: Pixlab, Ana Ocic Kräftner Landschaftsarchitektur, SI Joachim Kräftner

Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 08 314159 Ernst Giselbrecht + Partner Architektur ZT GmbH MitarbeiterInnen: Thomas Breyer DI Ingomar Platzer Patrick Klammer (Modellbau)

Integral Ziviltechniker GmbH: Verkehrsplanung DI Markus Wagner Koala Landschaftsarchitektur

Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 09 300943 ArchitekturConsult ZT GmbH MitarbeiterInnen: Georg Böhm Alejandro Corena Merrera Alexander Daxböck Raschmi Jois Branislav Miljus Catherine Schütze Gernot Sohar DI Thomas Proksch / LAND IN SICHT

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Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 10 660099 halm.kaschnig.wührer architekten MitarbeiterInnen: Josef Markus Tischler, BSc DI Minoru Suzuki Stefan Rojer, BSc Sonja Andrzejak Petra Nagy 3:0 Landschaftsarchitektur Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 11 111096 Architektur Katzberger ZT GmbH MitarbeiterInnen: Ursula Eugl DI Maria Elisabeth Rief Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 12 920730 Riepl Kaufmann Bammer Architekten MItarbeiterInnen

Bernhard Winkelmayer Johann Kolck DI Mathias Kronegger el:ch Landschaftsarchitekten

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Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 13 814706 ace group zt-gmbh MitarbeiterInnen: Dr. Adil Lari Michael Wabb b-nk Büro für nachhaltige Kompetenz Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 14 752210 epps Ploder Simon ZT GmbH MitarbeiterInnen: Arch. DI Elemer Ploder Robert Unger, BSc Felix Dokonal DI Petra Simon Atelier DI Simon Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 15 127409 DI Christoph M. Achammer MitarbeiterInnen:

Paul Ohnmacht Eva Walder Anna Rainer Jose Cervantes Laurenz Baumgartner Verena Santer Stefan Kainzwaldner Kieran Fraser Landscape Design

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Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 16 110865 Strohecker Architekten ZT GmbH MitarbeiterInnen: Arch. DI Guido R. Strohecker Arch. DI Alexander feuchter DI Lukas Kerschbaumer DI Olivia Killian DI Jürgen Walluschnig Studio2-architektur und landschaft / Arch. DI Feuchter Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 17 114717 Gangoly & Kristiner Architekten GmbH

MitarbeiterInnen: DI Alexander Gebetsroither DI Emilian Hinteregger DI Alexander Freydl DI Dominik Troppan freiland Umweltconsulting ZT GmbH MitarbeiterInnen DI Werner Pöll, DI Hannah Feichtinger, DI Laura Lorenzo-Brito, DI Melanie Stadler

Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 18 084711 Architekt DI Tinchon ZT GmbH MitarbeiterInnen: DI Armin Ibounigg DI Peter Lorber DI Teresa Rodlauer DI Brion Basha Monsberger Gartenarchitektur GmbH

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Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 19 100804 Architekten Kassarnig ZT GmbH MitarbeiterInnen: Gert Balthes DI Evi Romana Höfler DI Dr. Agnes Fedl

Garten- u. Landschaftsplanung GmbH Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 20 486981 Dietger Wissounig Architekten ZT GmbH

MitarbeiterInnen: DI Thomas Hörmann DI Claudia Pittino Arch. AI Stephan Brugger DI Georg Pichler Matthias Holzner, BSc Studio boden, DI Andreas Boden

Projekt Kenn Nr. VerfasserIn 21 142017 Hohensinn Architektur MitarbeiterInnen: Arch. DI Karlheinz Boiger Jeremias Kappenberg DI Klemens Mitheis DI Fridolin Öhlinger Markus Pöll DI Monika Raczynska Melanie Rudler

Patrick Tinauer Modell: Patrick Klammer Kräftner Landschaftsarchitektur + Breathe Earth Collective

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Präsentation der Arbeiten: Die Arbeiten werden am Areal der Wirtschaftskammer ausgestellt. Zeit und Ort werden noch gesondert bekannt gegeben und allen PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, BeraterInnen und TeilnehmerInnen per Email mitgeteilt. Der Vorsitzende bedankt sich bei den PreisrichterInnen für ihre konstruktive Mitarbeit und verständigt die Preisträger. Dieses Protokoll besteht aus den Protokollseiten 1 bis 32 und der Anwesenheitsliste. Der Schriftführer: Der Vorsitzende des Preisgerichts:

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