WLTP: verpflichtende Maßnahmen 2019 · VERDUNSTUNGSEMISSIONEN - EVAPORATIVE EMISSION3) (EVAP) Die...

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WLTP: verpflichtende Maßnahmen 2019 Verdunstungsemissionen – Evaporative Emission (EVAP)

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WLTP: verpflichtende Maßnahmen 2019 Verdunstungsemissionen – Evaporative Emission (EVAP)

Sehr geehrte Damen und Herren,bereits bei der Einführung des neuen Abgasmessverfahrens Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) seit September 2017 haben wir Sie umfangreich informiert und die neuen gesetzlichen Vorschriften erläutert. Als Mobilitätspartner begleiten wir Sie auch auf dem weiteren Weg der neuen Prüfverfahren und helfen Ihnen dabei, Ihren Fuhrpark auf die neuen Gege-benheiten umzustellen.

In diesem Paper zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen die in den Jahren 2019 und 2020 in Kraft treten. Wir informieren Sie ausführlich über die Zusammenhänge der Prüfverfahren, der jeweiligen Stufe des Real Driving Emissions (RDE) mit den entsprechen-den EURO-6-Normen.

Mit Einführung der Euro 6d Temp (temporär bis Ende 2020) sind, neben den WLTP-Werten, neue Grenzwerte für den Abgastest auf der Straße (RDE) hinzugekommen. Dabei darf der Wert für Stickoxide (NOX) im RDE-Test das 2,1 fache des unter WLTP gemessenen Grenz-wertes nicht überschreiten. Der Wert der Partikelemissionen (PN) hat bereits heute den Konformitätsfaktor 1,0 zuzüglich Messunge-nauigkeit mit dem Faktor 0,5 zu erreichen. Im Rahmen der Weiterführung von RDE wurde für die 2020 einsetzenden Euro 6d der Konformitätsfaktor für Stickoxide (NOX) auf 1,0 zzgl. Messungenauigkeit mit dem Faktor 0,43 gesenkt. Selbstverständlich werden wir Sie auch künftig über relevante Neuerungen auf dem Laufenden halten.

S T I C H TA G E U N D Ü B E R G A N G S F R I S T E N

Emissionsnorm

RDE Test

PrüfstandstestCO₂ und Emissionen

2018Emissons Standards

01.09. 01.01. 01.09.

2019 2020 2021 2025

NEFZ WLTP

ISC

EVAP (48h)

RDE-NOX (CF=2,1) RDE-PN (CF=1+margin*)

01.01. 01.01.

RDE-NOX (CF=1+margin*) RDE-PN (CF=1+margin*)

Euro 6d-TEMP*****

Euro 6d-TEMP-ISC

Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC

Euro 6d-ISC-FCM

Alle Fahrzeuge [M1, N1 I + PKW]

Nur neue Typen*** [M1, N1 I + PKW] Alle Fahrzeuge*** [M1, N1 I+ PKW]

OBFCM****

* Messungenauigkeiten: jährliche Anpassung NOX-Margin=0,43: PN-Margin=0,5 ** Passenger Cars *** 01.01.2021 (neue Typen) -> 01.01.2022 (alle Fahrzeuge) [N1 II, III-LCV]

1) Testfahrzeuge mit mind. 15.000 km und 6 Monate Zulassungsdauer (max. 100.000 km und 5 Jahre)2) 01.01.2019 alle Fahrzeuge [N1 II, III - LCV]

**** On Board Fuel Consumption Monitoring***** Parallel hierzu ist die Emissionsnorm Euro 6c bis 31.08.2019 zulassungsfähig

Über die Änderungen der WLTP-Testbedingungen für neue Fahrzeuge hinaus hat die EU-Kommission auch eine Ausweitung der Überprüfung bereits im Verkehr von im Service befindlichen Fahrzeugen im Alter von 0,5 bis 5 Jahren1) (ab 01.01.2019)2 ) beschlossen. Die Kommission hat mit der Einführung dieser erweiterten (In Service Conformity) ISC-Anforderungen auch die Bezeichnungen der Emissionsnormen hierfür entsprechend erweitert (z.B. Euro 6d-TEMP-ISC).

V E R D U N S T U N G S E M I S S I O N E N - E V A P O R AT I V E E M I S S I O N 3 ) ( E V A P )Die Einführung des aktualisierten Prüfverfahrens für Verdunstungsemissionen ab dem 01.09.2019 wurde ebenfalls bestätigt. Dieses ist damit für alle neuen Typengenehmigungen und Erstzulassungen von Fahrzeugen ab dem genannten Datum anzu-wenden. Die Bezeichnungen der Emissionsnorm hierfür lautet: „Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC“.

Fahrzeuge mit Benzin Motoren verfügen über eine Druckausgleichsleitung am Benzintank, die verhindert, dass Unterdruck im Tank entstehen kann. Durch Nachströmen von Luft wird das Zusammenziehen des Tanks während der Fahrt vermieden. Im Falle der Erwärmung des Kraftstoffs verhindert die Druckausgleichsleitung das Bersten des Tanks. Die Benzindämpfe4) werden zum Aktivkohlefilter geführt und bei stehendem Fahrzeug dort aufgefangen und zwischengespeichert. Im Fahrbetrieb wird der Kraft-stoff der Verbrennung zugeführt. Dabei ist sichergestellt, dass ein Entweichen von Kraftstoff weitestgehend vermieden wird.

Im Rahmen des Verdunstungsemissionen-Prüfzykluses werden diejenigen Verdunstungsemissionen berücksichtigt, die während des Fahrens in der Stadt und beim Parken (Heißabstellen) entstehen. Der Prüfstandstest zur Überprüfung dieser hierbei entstehen-den Kohlenwasserstoffemissionen (HC) von Fahrzeugen mit Benzin-Motor erfolgt in einer gasdichten Kammer SHED (sealed housing for evaporative determination). Es werden diejenigen Kohlenwasserstoff-Emissionen, die durch Temperaturschwankungen (Tagesverlauf) sowie beim Parken (Heißabstellen) und Fahrens in der Stadt entstehen, erfasst.Neben den Verdunstungsemissionen werden auch die Alterung des Aktivkohlefilters sowie die Durchlässigkeit des Kraftstoff-speichersystems berücksichtigt. Für die Durchführung des Tests ist es erforderlich, dass das Testfahrzeug bereits mindestens eine Strecke von 3.000 km absolviert hat und es zu keiner übermäßigen Spülung/Beladung des Aktivkohlefilters gekommen ist.Der Prüfzyklus umfasst die Prüfungsfahrt in den WLTC-Phasen Low-Medium-High-Medium, das Messen der Heißabstellverluste und der Tankatmungsverluste. Tests, die auf Basis des vorhergehenden NEFZ-Zyklus mit dem neuen Testverfahren durchgeführt worden sind, behalten ihre Gültigkeit.

Die EU-Kommission hat mit der Novellierung den bisherigen Verdunstungsemissionen-Testprozess an den WLTP angepasst und die Emissionsnormen entsprechend aktualisiert. Die bisherige maximale Menge an Verdunstungsemissionen von ≤2g HC wurde beibehalten. Musste der Grenzwert bisher innerhalb von 24 Stunden eingehalten werden, darf er nach dem neuen Verfahren diesen innerhalb von 48 Stunden nicht überschreiten.

Die ab 01.09.2019 geltende Emissionsnorm „EURO 6 DG“ beinhaltet somit neben den Anforderungen an den Rollenprüfsstandstest zur Typgenehmigung, den RDE-Test (NOX [CF5)=1+margin6)]; PN [CF=1+margin7)]) sowie die Anforderungen an das überarbeitete Prüf-verfahren für Verdunstungsemissionen (≤2g HC innerhalb 48h). Obwohl die Verdunstungsemissionen primär bei Fahrzeugen mit Benzin Motorisierung entstehen, gilt die gleiche EU Norm sowohl für Benzin- als auch für Dieselfahrzeuge, letztere müssen jedoch nicht den EVAP-Test durchlaufen.

Mit der Einführung von EVAP können sich Änderungen für Großkunden und deren Fahrzeugflotten ergeben. Der Volkswagen Konzern wird Ihnen während der gesamten Einführungsphase – und darüber hinaus – mit Rat und Tat zur Seite stehen. Vereinbaren Sie gern einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Experten. Wir freuen uns schon darauf, Sie zu unterstützen und Antworten auf Ihre Fragen zu geben.

TANKEN FAHREN KURZZEIT-PARKEN LANGZEIT-PARKEN

P P

Verdunstungsemissionen können in Bezug auf ein

Fahrzeug an vielen Situationen entstehen.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM GROSSKUNDENGESCHÄFT DER VOLKSWAGEN AG FINDEN SIE UNTER: WWW.VOLKSWAGENAG.COM/DE/FLEET

3) Verordnung (EU) 2017/1221 4) leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (HC); Hinweis: Beim Diesel treten diese nicht auf!

5) Conformity Factor6) Margin = 0,43 → in total 1,437) Margin = 0,50 → in total 1,5

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Stand 03/2019

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