Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter...

41
Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006

Transcript of Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter...

Page 1: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Wo kommen denn diePunkte her und wie wird

man sie los?

DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter2005/2006

Page 2: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

HintergrundHintergrund

§4 (1) StVG:

„Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und –haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde (...) Maßnahmen zu ergreifen.“

Page 3: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

AnwendungAnwendung

§4 (2) StVG:

„Für die Anwendung des Punktsystems sind die im Verkehrszentralregister nach § 28 (3) Nr. 1 bis 3 zu erfassenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach der Schwere der Zuwiderhandlungen und nach ihren Folgen mit einem bis zu sieben Punkten (...) zu bewerten.“Ordnungswidrigkeit = 1 bis 4 PunkteOrdnungswidrigkeit = 1 bis 4 Punkte

Straftat = 5 bis 7 PunkteStraftat = 5 bis 7 Punkte

Page 4: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Wo kommen denn diese Punkte eigentlich her?

Page 5: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Wo sind die Punkte definiert?Wo sind die Punkte definiert?

§4 (2) StVG:

Die Bewertung findet nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß §6 (1) Nr. 1 Buchstabe s statt.

= Anlage 13 FeV= Anlage 13 FeV

Page 6: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Wie wird mit Ausnahmen umgegangen?Wie wird mit Ausnahmen umgegangen?

§28a StVG:

Auch bei Abweichung von den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs wegen Rücksicht auf wirtschaftliche Verhältnisse ist für eine Eintragung der vorgesehene Regelsatz maßgebend.

Page 7: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Mehrere zeitgleich möglich?Mehrere zeitgleich möglich?

§4 (2) StVG:

„Sind durch eine Handlung mehrere Zuwiderhandlungen begangen worden, so wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.“

z.B. Rotlicht in Verbindung mit Geschwindigkeit

z.B. Rotlicht in Verbindung mit Geschwindigkeit

nicht aber Körperverletzung und Fahrerflucht, da zwei

Handlungen

nicht aber Körperverletzung und Fahrerflucht, da zwei

Handlungen

Page 8: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Was wird eigentlich wann eingetragen?

Page 9: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Wann werden die Entscheidungen eingetragen?

Die Eintragung einer belastenden Entscheidung erfolgt immer erst nach Rechtskraft bzw. Bestandskraft der Entscheidung

Die Eintragung einer belastenden Entscheidung erfolgt immer erst nach Rechtskraft bzw. Bestandskraft der Entscheidung

Page 10: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Unanfechtbare oder sofort vollziehbare Verbote oder Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen

Unanfechtbare oder sofort vollziehbare Verbote oder Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen

Page 11: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder § 24a StVG, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 EURO festgesetzt wird

oder ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wird.

Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder § 24a StVG, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 EURO festgesetzt wird

oder ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wird.

Page 12: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte,

• wenn die rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde;

• bei Entziehung der Fahrerlaubnis, isolierter Sperre oder Fahrverbot

Rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte,

• wenn die rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde;

• bei Entziehung der Fahrerlaubnis, isolierter Sperre oder Fahrverbot

Page 13: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Entscheidungen über die Fahrerlaubnis:• Unanfechtbare Versagung• unanfechtbare oder sofort vollziehbare

Entziehung, Widerruf, Rücknahme durch die Verwaltungsbehörde

• Verzicht• Unanfechtbare Ablehnung auf

Verlängerung der Geltungsdauer• Beschlagnahme, Sicherstellung

Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 StPO

Entscheidungen über die Fahrerlaubnis:• Unanfechtbare Versagung• unanfechtbare oder sofort vollziehbare

Entziehung, Widerruf, Rücknahme durch die Verwaltungsbehörde

• Verzicht• Unanfechtbare Ablehnung auf

Verlängerung der Geltungsdauer• Beschlagnahme, Sicherstellung

Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 StPO

Page 14: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Entscheidungen ausländischer Gerichte oder Verwaltungsbehörden mit denen das Recht aberkannt wird, in diesem Land von einer deutschen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

Entscheidungen ausländischer Gerichte oder Verwaltungsbehörden mit denen das Recht aberkannt wird, in diesem Land von einer deutschen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

Page 15: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Fahrerlaubnis auf Probe:• Anordnung der Teilnahme an einem

Aufbauseminar• Schriftliche Verwarnung und Empfehlung

der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Fahrerlaubnis auf Probe:• Anordnung der Teilnahme an einem

Aufbauseminar• Schriftliche Verwarnung und Empfehlung

der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Page 16: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

EintragungEintragung

Was wird eingetragen? (§ 28 Abs.3 StVG)

Mehrfach auffällige Kraftfahrer:• Verwarnung bei 8 Punkten• Anordnung der Teilnahme an einem

Aufbauseminar bei 14 oder mehr Punkten• Schriftliche Verwarnung und Empfehlung

der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar

Mehrfach auffällige Kraftfahrer:• Verwarnung bei 8 Punkten• Anordnung der Teilnahme an einem

Aufbauseminar bei 14 oder mehr Punkten• Schriftliche Verwarnung und Empfehlung

der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar

Page 17: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Was passiert denn so beim Sammeln der Punkte?

Page 18: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

MaßnahmenMaßnahmen

§4 (3) StVG:

„Die Fahrerlaubnisbehörde hat gegenüber Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen:“

Page 19: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

MaßnahmenMaßnahmen

8 bis < 13 Punkte ( §4 (3) Nr.1 StVG ):

schriftliche Unterrichtungschriftliche Unterrichtung

Hinweis auf Aufbauseminar für PunktauffälligeHinweis auf Aufbauseminar für Punktauffällige

Page 20: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

MaßnahmenMaßnahmen

14 bis 17 Punkte ( §4 (3) Nr.2 StVG ):

Anordnung eines Aufbau-seminars für Punkt-auffällige

Anordnung eines Aufbau-seminars für Punkt-auffällige

wurde in den letzten fünf Jahren schon an ASP teilgenommen, schriftliche Verwarnung

wurde in den letzten fünf Jahren schon an ASP teilgenommen, schriftliche Verwarnung

Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung nach § 4 (3) Nr. 9 StVG

Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung nach § 4 (3) Nr. 9 StVGHinweis auf Entzug bei 18 oder mehr PunktenHinweis auf Entzug bei 18 oder mehr Punkten

Page 21: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

MaßnahmenMaßnahmen

14 bis 17 Punkte ( §4 (3) Nr.2 StVG ):

Anordnung eines Aufbau-seminars für Punkt-auffällige

Anordnung eines Aufbau-seminars für Punkt-auffällige

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, weil nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen wurde, darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. (§ 4 (11) StVG)

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, weil nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen wurde, darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. (§ 4 (11) StVG)

Page 22: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

MaßnahmenMaßnahmen

18 oder mehr Punkte ( §4 (3) Nr.3 StVG ):

Entzug der FahrerlaubnisEntzug der FahrerlaubnisBindung an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit.

Bindung an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit.

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit Ablieferung des Führerscheins. (§ 4 (10) StVG)

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit Ablieferung des Führerscheins. (§ 4 (10) StVG)

Page 23: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Ausnahme bei MaßnahmenanordnungAusnahme bei Maßnahmenanordnung

1. Ausnahme ( §4 (5) StVG ): 13 Punkte Stellung

Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Behörde ihn schriftlich verwarnt hat (Maßnahme bei 8 bis 13 Punkten), wird sein Punktestand auf 13 Punkte reduziert.

Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Behörde ihn schriftlich verwarnt hat (Maßnahme bei 8 bis 13 Punkten), wird sein Punktestand auf 13 Punkte reduziert.

2. Ausnahme ( §4 (5) StVG ): 17 Punkte Stellung

Erreicht oder überschreitet der Betroffene in der Folge 18 Punkte, ohne dass die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet hat (Maßnahme 14 bis 17 Punkte) wird sein Punktestand auf 17 Punkte reduziert.

Erreicht oder überschreitet der Betroffene in der Folge 18 Punkte, ohne dass die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet hat (Maßnahme 14 bis 17 Punkte) wird sein Punktestand auf 17 Punkte reduziert.

Page 24: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

„freiwillige“ Maßnahmen zum Punkteabbau

Page 25: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Möglichkeit 1Möglichkeit 1

„freiwillige Teilnahme an einem Aufbaus-seminar bei Punktestand < 9 ( §4 (4) StVG ):

Abzug von 4 PunktenAbzug von 4 Punkten

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars

Page 26: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Möglichkeit 2Möglichkeit 2

„freiwillige Teilnahme an einem Aufbaus-seminar bei Punktestand zwischen 9 und 13 Punkten ( §4 (4) StVG ):

Abzug von 2 PunktenAbzug von 2 Punkten

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars

Page 27: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Möglichkeit 3Möglichkeit 3

„freiwillige Teilnahme“ an einer verkehrspsychologischen Beratung nachTeilnahme an einem Aufbausseminar und nach Erreichen von 14 Punkten. ( §4 (4) StVG ):

Abzug von 2 PunktenAbzug von 2 Punkten

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung

Page 28: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Möglichkeit 4Möglichkeit 4

„freiwillige Teilnahme“ an einer verkehrspsychologischen Beratung nachTeilnahme an einem Aufbausseminar für Fahranfänger, wenn im Anschluss noch innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere wenigerschwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurden. ( §4 (4) StVG ):

Abzug von 2 PunktenAbzug von 2 Punkten

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung

bei Vorlage der Bescheinigung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung

Page 29: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Hinweis 1Hinweis 1

5-Jahres-Regel ( §4 (4) StVG )

Der Besuch eines Aufbauseminars oder die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug.

Der Besuch eines Aufbauseminars oder die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug.

Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungs-datum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.

Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungs-datum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.

Page 30: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

Hinweis 2Hinweis 2

Unter „Null“ geht nicht ( §4 (4) StVG )

Ein Punktabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig.Ein Punktabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig.

Page 31: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

„zeitlicher“ PunkteabbauBegriff der Tilgung und

Tilgungshemmung

Page 32: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungsfristenTilgungsfristen

Gespeicherte Eintragung werden in bestimmten Fristen getilgt ( §29 (1) StVG ).Die Tilgungsfristen betragen:

2 Jahre*

bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit (Owi)

2 Jahre*

bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit (Owi)

* Achtung, Tilgungshemmung beachten

Page 33: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungsfristenTilgungsfristen

Gespeicherte Eintragung werden in bestimmten Fristen getilgt ( §29 (1) StVG ).Die Tilgungsfristen betragen:

5 Jahre*bei Punkten wegen Straftaten ausgenommen Entscheidungen wegen Straftaten in Verbindung mit

• Alkohol oder Drogen (§ 315 c (1) Nr. 1 Buchst. a StGB§ 316 StGB; § 323 a StGB);

• Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB);• Isolierte Sperre (§ 69a (1) Satz 3 StGB);• Aberkennung des Rechts von einer ausländischen

Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 69 b StGB).

5 Jahre*bei Punkten wegen Straftaten ausgenommen Entscheidungen wegen Straftaten in Verbindung mit

• Alkohol oder Drogen (§ 315 c (1) Nr. 1 Buchst. a StGB§ 316 StGB; § 323 a StGB);

• Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB);• Isolierte Sperre (§ 69a (1) Satz 3 StGB);• Aberkennung des Rechts von einer ausländischen

Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 69 b StGB).* Achtung, Tilgungshemmung beachten

Page 34: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungsfristenTilgungsfristen

Gespeicherte Eintragung werden in bestimmten Fristen getilgt ( §29 (1) StVG ).Die Tilgungsfristen betragen:

10 Jahre*in allen übrigen Fällenz.B. • Alkoholstraftaten,• Verzicht auf Fahrerlaubnis• Versagung der Fahrerlaubnis• Entziehung der Fahrerlaubnis

10 Jahre*in allen übrigen Fällenz.B. • Alkoholstraftaten,• Verzicht auf Fahrerlaubnis• Versagung der Fahrerlaubnis• Entziehung der Fahrerlaubnis

* Achtung, Tilgungshemmung beachten

Page 35: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungshemmungTilgungshemmung

Sind im Verkehrszentralregister mehrere Entscheidungen über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung nur zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungenvorliegen ( §29 (6) StVG ).

Das ist die Zentralaussage zur Tilgungshemmung, also der Sammlung von Punkten!

Das ist die Zentralaussage zur Tilgungshemmung, also der Sammlung von Punkten!

Page 36: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungshemmungTilgungshemmung

Was sagt der § 29 StVG konkret?

Straftaten hindern die Tilgung von Straftaten und OrdnungswidrigkeitenStraftaten hindern die Tilgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Ordnungswidrigkeiten,

aber nicht die Tilgung von Straftaten

Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Ordnungswidrigkeiten,

aber nicht die Tilgung von Straftaten

Page 37: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungshemmungTilgungshemmung

Was sagt der § 29 StVG (6) konkret?

Die Tilgung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Falle so lange, wie der Betroffenen Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe ist.

Die Tilgung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Falle so lange, wie der Betroffenen Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe ist.

!

Probezeit ist harte Zeit!

Page 38: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

TilgungshemmungTilgungshemmung

Was sagt der § 29 StVG (6) konkret?

Ordnungswidrigkeiten werden spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt!

Ausnahme: Entscheidungen nach § 24a StVG(0,5 Promille-Regelung) bleiben erhalten, bis die letzte Eintragung getilgt wird.

Ordnungswidrigkeiten werden spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt!

Ausnahme: Entscheidungen nach § 24a StVG(0,5 Promille-Regelung) bleiben erhalten, bis die letzte Eintragung getilgt wird.

!

Alkohol nimmt man mit!

Page 39: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

ÜberliegefristÜberliegefrist

Was sagt der § 29 StVG (7) konkret?

Ist eine Eintragung löschungsreif, bleibt sie noch ein Jahr im Register. In dieser Zeit darf sie nur noch dem Betroffenen mitgeteilt werden, aber nicht mehr den Behörden oder Gerichten

Ist eine Eintragung löschungsreif, bleibt sie noch ein Jahr im Register. In dieser Zeit darf sie nur noch dem Betroffenen mitgeteilt werden, aber nicht mehr den Behörden oder Gerichten

Page 40: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

ÜberliegefristÜberliegefrist

Welche Konsequenzen hat die Überliegefrist?

Eine Eintragung wird nicht getilgt, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist eine neue Tat begangen und noch innerhalb der Überliegefrist eingetragen wird.(§ 29 Abs. 2 Satz 2 StVG)

Eine Eintragung wird nicht getilgt, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist eine neue Tat begangen und noch innerhalb der Überliegefrist eingetragen wird.(§ 29 Abs. 2 Satz 2 StVG)

Page 41: Wo kommen denn die Punkte her und wie wird man sie los? DVR-Fortbildung für Lehrgangsleiter 2005/2006.

ÜberliegefristÜberliegefrist

Warum eine Überliegefrist?

Es soll verhindert werden, dass durch prozesstaktische Manöver eine Eintragung getilgt wird, obwohl der Betroffene erneut auffällig geworden ist.

Es soll verhindert werden, dass durch prozesstaktische Manöver eine Eintragung getilgt wird, obwohl der Betroffene erneut auffällig geworden ist.