WOHNEIGENTÜMER
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Aus der GeschäftsstelleHEV Winterthur an der ZKB Eigenheimmesse in Winterthur
AktuellGemeinderatswahlen in Pfäffikon ZH
HEV-Immobilien mit 12 Objekten
WOHNEIGENTÜMERNr. 3 | März 2010
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur www.hev-winterthur.ch
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INHALT
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 3
EDITORIAL 5
AKTUELLES AUS DER HEV-GESCHÄFTSSTELLE
Änderungen bei den Steuern 6
Glasfaseranschlüsse 6
HEV Winterthur an der ZKB Eigenheimmesse Winterthur 7
HEV-SERVICE
Vergünstigungen für Mitglieder 36
Agenda 38
Landesindex der Konsumentenpreise 38
Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mieten 38
Buchempfehlung: Mietrecht heute 39
HEV-DRUCKSACHEN
Bestellformular 40
HEV-IMMOBILIEN
Liegenschaften-Angebote 41
EIGENHEIMMESSE WINTERTHUR
Fachmesse für Eigenheimerwerber und -besitzer 9
AKTUELL
Gemeinderatswahlen Pfäffikon ZH 12
Umbau und Renovation: darauf müssen Sie achten 14
Ihr Beitrag zur globalen Wasserqualität 21
Aus dem Kantonsrat 25
Ergonomie in der Küche 29
Vom Solar-Pufferspeicher zum Solar-Heizkessel mit Energiemanager 29
RECHT UND PRAXIS
Neubewertung des Steuer- und Eigenmietwertes von Liegenschaften 16
Kündigung infolge Umbau 19
SICHERHEIT
Effizienter Einbruchschutz muss geplant werden 22
BAD
Das Bad der Zukunft: Fugenlos schön 26
PRODUKTEINFORMATION 31
BRANCHENREGISTER 44
IMPRESSUM 51
Abteilung Haustechnik
Telefon +41 (0)52 267 60 00
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Finden Sie Ihr Traumobjekt bei einem der rund 40 Aussteller, erfahren Sie mehr über klimafreundliches Bauen und Modernisieren und lassen Sie sich am ZKB Stand individuell durch die ZKB Profis beraten. Wir freuen uns auf Sie!
Eulachhalle WinterthurFreitag, 5. März 2010 17.00 bis 20.00 UhrSamstag, 6. März 2010 11.00 bis 18.00 UhrSonntag, 7. März 2010 11.00 bis 16.00 Uhr
www.zkb.ch/eigenheimmesse
ZKB Eigenheimmesse in Winterthur, 5. bis 7. März 2010.
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 5
Markus Hutter
Präsident
HEV Winterthur,
Nationalrat
Warum Mobilität Immobilien- Besitzer beschäftigen muss
EDITORIAL
Liebe Hauseigentümerinnen,
liebe Hauseigentümer
Die Region Winterthur ist eine der am
stärksten wachsenden Gegenden unseres
Landes. Dies gilt neben der Stadt Win-
terthur auch für die Gebiete unserer Orts-
gruppen, ob im Weinland, in Effretikon oder
in Pfäffikon. Wenn mit der Einwohnerzahl
der Bestand der Liegenschaften zunimmt,
wächst gleichzeitig auch der Verkehr, meist
sogar überproportional. Für die Region
Winterthur wird bis 2025 ein Gesamtver-
kehrswachstum von 21% prognostiziert.
Obwohl schon seit langer Zeit verschiedene
dringend nötige Verkehrsinfrastrukturvor-
haben diskutiert werden, lässt deren Reali-
sierung immer noch auf sich warten.
Dies hat dazu geführt, dass die Hauptver-
kehrsachsen von Winterthur den Kapazi-
tätsansprüchen schon heute nicht mehr
gewachsen sind. Wir haben immer längere
Stauzeiten; mittlerweile beginnen sie be-
reits am Nachmittag, zum Beispiel auf der
Zürcherstrasse, der Seenerstrasse, in Ober-
winterthur oder in Seen. Doch auch viele
Quartierbewohner, etwa an der Rychen-
bergstrasse, im Neuwiesen-/Wartstrassen-/
Brühlbergquartier oder auf der Breite leiden
unter dem zunehmenden Ausweichverkehr.
Beweis genug, dass bei der Verkehrspla-
nung Handlungsbedarf besteht.
Bekanntlich wünscht sich der Stadtrat von
Winterthur für die Zukunft eine Stadt mit
120 000 Einwohnern und ein Wachstum
in den Entwicklungsarealen der Stadtmitte
sowie in Oberwinterthur. Wer nun aller-
dings daraus folgert, die Winterthurer
Stadtregierung würde dem damit zusam-
menhängenden Mehrverkehr mit einer
frühzeitigen und zweckmässigen Planung
begegnen, sieht sich getäuscht. Dazu zwei
aktuelle Beispiele:
1. Beim Stadtraum Bahnhof sollen die we-
nigen Kurzzeitparkplätze beim Neubau
des Stellwerkes RailCity endgültig aufge-
hoben werden. Dies, obwohl bereits das
heutige tägliche Chaos in aller Deutlich-
keit zeigt, wie dringend notwendig Kurz-
zeitparkplätze in unmittelbarer Nähe der
Perronzugänge sind. Damit wird für die
wichtige Schnittstelle zwischen dem
Autoverkehr und dem öffentlichen Ver-
kehr nur noch das Parkdeck zur Verfü-
gung stehen. Dessen Zufahrt wird mit
dem Projekt Stadtraum Bahnhof neu auf
die Wülflingerstrasse beschränkt. Eine
solche «Verkehrsplanung» verursacht
Zeitverluste, erschwert das Mitführen
von Gepäck und benachteiligt Reisende
mit Behinderungen noch mehr. Zu-
kunftstauglich?
2. Das zweite Beispiel betrifft die Haupt-
einfallachse Zürcherstrasse, deren Fahr-
bahn für den motorisierten Individualver-
kehr gemäss stadträtlichem Leitbild auf
sechs Meter Breite reduziert werden soll,
beidseitig flankiert von einer Baumallee.
Der übrige Raum wird für Busspuren
und Fussgänger-Bereiche verwendet. Für
eine Hauptverkehrsachse reichen aller-
dings sechs Meter Gesamtbreite nicht:
Lastwagen können dann nicht mehr
kreuzen, da sie mit den Aussenspiegeln
schon mehr als drei Meter breit sind!
Zukunftstauglich?
Machen wir uns keine Illusionen: Diese Art
von Verkehrsplanung, die eigentlich Mo-
bilitätsverhinderung ist, bringt auch uns
Wohn- und Hauseigentümern nur Nach-
teile: Nicht nur stehen wir selbst (ob mit
dem Auto oder im öffentlichen Verkehrs-
mittel) künftig vermehrt im Stau, nein,
wir müssen aufgrund der verschlechterten
Zugangsbedingungen für unsere Besucher
mit zusätzlichem Ausweichverkehr in den
Wohnquartieren rechnen. Suchverkehr ist
aber der sinnloseste Verkehr überhaupt,
weil ihn nicht einmal der Verursacher sel-
ber will. Doch genau solchen Suchverkehr
produziert der Stadtrat, wenn er die Um-
steigemöglichkeiten am Bahnhof verringert
und die Haupteinfallachse verengt. Was
solche «Planung» mit der viel gerühmten
Stadtentwicklung zu tun haben soll, bleibt
schleierhaft. Wir Hauseigentümer müssen
uns bewusst sein, dass Fehlplanungen auch
die Attraktivität unserer Wohnstadt schmä-
lern. Und im Gegensatz zu den Nutzern der
Verkehrsinfrastrukturen können wir vor den
Folgen nicht einfach ausweichen, sondern
bleiben mit unseren Immobilien, wie es der
Name schon sagt: eben unbeweglich. Dar-
um kann es uns nicht egal sein, was unser
Stadtrat für die Bewältigung der wachsen-
den Mobilität im Sinn hat.
6 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Ralph Bauert
Geschäftsführer
HEV Winterthur
Geschätzte Verbandsmitglieder
Ich möchte Sie über die steuerlichen Neuig-
keiten informieren, welche uns Eigentümer
tangieren. Weiter konnte mit der Swisscom
nach langen Verhandlungen eine gute Lö-
sung beim Ausbau des Glasfasernetzes
gefunden werden. Der HEV Winterthur ist
auch dieses Jahr wieder mit einem eigenen
Stand an der ZKB Eigenheimmesse vertre-
ten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persön-
lich kennen zu lernen.
Nachdem die Steuerämter die neuen Ver-
mögens- und Eigenmietwerte versendet
haben, stellt sich für uns Hauseigentümer
nun die Frage, wie mit diesen neuen Wer-
ten umgegangen werden soll. Nutzen Sie
dafür unsere Empfehlungen, welche Sie auf
Seite 16 nachlesen können.
Ende 2008 haben die eidgenössischen Räte
beschlossen, dass die sogenannte «Du-
mont-Praxis» abgeschafft wird. Jetzt kön-
nen ab der Steuerperiode 2010 auch die
Hauseigentümer im Kanton Zürich davon
profitieren. Damit können Hausbesitzer
Änderungen bei den SteuernNach dem Ärger mit dem Eigenmietwert gibt es auch positive Entwicklungen bei den Steuern für die Hauseigentümer. Die Dumont-Praxis wurde endlich abgeschafft und bei der Grundstückgewinnsteuer gibt es ein Silberstreifen am Horizont.
auch bei neuerworbenen Liegenschaften
die Sanierungskosten steuerlich abziehen.
Auf der Seite 25 erfahren Sie mehr, wie
dieses Anliegen des HEV im Kanton erfolg-
reich umgesetzt werden konnte.
Beim Verkauf einer Liegenschaft fällt in der
Regel eine Grundstückgewinnsteuer an,
welche bei einer Ersatzbeschaffung auf-
geschoben werden kann. Dabei wird bei
der Berechung die absolute Methode an-
gewendet, welche einen Steueraufschub
nur erlaubt, wenn die neu erworbene Lie-
genschaft teuerer ist als die Verkaufte. Im
Wohneigentümer Nr. 5/2009 haben wir
AKTUELLES AUS DER HEV-GESCHÄFTSSTELLE
Ihnen die Unterschiede der relativen und
absoluten Methode im Detail vorgestellt.
Alt Nationalrat Rolf Hegetschweiler hat mit
einer parlamentarischen Initiative, welche
vom Hauseigentümerverband unterstützt
wird, gefordert, dass die relative Methode
zur Anwendung kommt. Die Kommission
für Wirtschaft und Abgaben des National-
rates hat sich nun mit einer knappen Mehr-
heit für die Initiative ausgesprochen. Damit
kann weiter gehofft werden, dass endlich
der Wechsel zur eigentümerfreundlichen
relativen Methode bei der Grundstückge-
winnsteuer übergegangen wird.
Seit einigen Monaten hat der Hauseigen-
tümerverband mit der Swisscom heftige
Diskussionen über die Verkabelung inner-
halb von Mehrfamilienhäusern geführt.
Dabei war es dem HEV immer wichtig,
dass beim Glasfasernetz kein Monopol der
Swisscom entstehen darf und dass es für
den Hausbesitzer keine nachteiligen Folgen
haben darf. Nachdem die ersten Vorschlä-
ge vom HEV abgelehnt werden mussten,
GlasfaseranschlüsseDer Hauseigentümerverband konnte sich mit der Swisscom auf ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des Glasfasernetzes einigen.
konnte jetzt endlich eine gute Lösung ge-
funden werden.
Neben der Verkabelung bis zur Liegen-
schaft übernimmt die Swisscom neu auch
die Verkabelung innerhalb des Gebäudes
und damit bis in die Wohnungen. Dabei
werden jeweils vier Glasfasern pro Woh-
nung verlegt, damit der Kunde bei der
Wahl des Betreibers frei bleibt. Damit wer-
den die Empfehlungen der Eidgenössischen
Kommunikationskommission (ComCom)
und dem Bundesamt für Kommunikation
(Bakom) übernommen. In den nächsten
Wochen wird ein entsprechender Muster-
vertrag zwischen der Swisscom und dem
HEV ausgearbeitet. Die Finanzierung der
Gebäudeverkabelung erfolgt ab sofort.
Hauseigentümer, welche die Kosten selber
übernommen haben, erhalten diese zu-
rückerstattet.
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 7
AKTUELLES AUS DER HEV-GESCHÄFTSSTELLE
Auch dieses Jahr wird an der ZKB Eigen-
heimmesse das Thema klimafreundliches
Bauen und modernisieren gross geschrie-
ben. Auserlesene Hersteller und Institutio-
nen stellen ihre Produkte im Bereich klima-
freundliches Bauen und Renovieren vor.
Wir vom Hauseigentümerverband unter-
stützen Eigenheimbesitzer und angehende
Bauherren in vielfältiger Weise. Informie-
ren Sie sich an unserem Messestand von
unserem breiten Dienstleistungsangebot
und lernen Sie uns persönlich kennen. Wir
freuen uns auf Sie!
Das viel versprechende Messeangebot mit
verschiedenen Rahmenprogrammen ver-
spricht einen kurzweiligen Aufenthalt, wel-
cher durch ein Kinderparadies und Restau-
rant zusätzlich bereichert wird.
Der Eintritt ist frei und die Eulachhalle an
der Wartstrasse 73 in 8400 Winterthur gut
mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit
dem eigenen Fahrzeug erreichbar. Messe-
flyer mit Detailangaben sind bei uns erhält-
lich.
HEV Winterthur an der ZKB Eigenheimmesse Winterthur
Öffnungszeiten:
Freitag, 5. März 2010, 17.00–20.00 Uhr
Samstag, 6. März 2010, 11.00–18.00 Uhr
Sonntag, 7. März 2010, 11.00–16.00 Uhr
Anfahrt:
Vom Bahnhof (Richtung kath. Kirche Peter
und Paul) und von der Bushaltestelle Hin-
terwiesli erreichen Sie die Eulachhallen in
10 Minuten zu Fuss.
Adresse:
Eulachhallen
Wartstrasse 73
8400 Winterthur
www.eulachhallen.ch
Gemeinderatswahlen Pfäffikon ZH
Am 25. April 2010 finden die Gemeinderatswahlen statt. Bitte beachten Sie unsere Empfehlung auf Seite 12.
Profitieren Sie von den Mitglieder-Vergünstigungen auf den Seiten 36 und 37.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen.
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3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 9
ZKB Eigenheimmesse in Winterthur
Fachmesse für Eigenheimerwerber und -besitzerVom 5. bis 7. März findet in der Eulachhalle in Winterthur die ZKB Eigenheimmesse statt. Besucherinnen und Besucher können sich einen Überblick über das Immobilienangebot der Region und über Trends beim «klimafreundlichen Bauen und Modernisieren» verschaffen.
Zum zehnten Mal organisiert die Zürcher
Kantonalbank eine Eigenheimmesse in
Winterthur. Auch dieses Jahr präsentieren
sich rund 45 Aussteller. Über 1000 ge-
plante, bewilligte und fertiggestellte Eigen-
heimprojekte aus der Region werden an-
geboten. Wer an der Messe das passende
Objekt gefunden hat, kann am Stand der
ZKB erste Abklärungen hinsichtlich Finan-
zierung treffen. Für eine unverbindliche Be-
ratung während der Messe genügen eine
Kaufpreisangabe und die Daten der letzten
Steuererklärung.
Ein weiterer Messeschwerpunkt ist das The-
ma «klimafreundliches Bauen und Moderni-
sieren», welches immer mehr an Bedeutung
formationen gibt es auch an den jeweils
halbstündigen Referaten von Fachleuten
während den drei Messetagen.
Kostenloser Eintritt
Der Eintritt zur ZKB Eigenheimmesse ist
gratis. Damit Eltern die Angebote und In-
formationen in Ruhe sichten können, gibt
es eine betreutes Kinderparadies und ein
«Gumpischloss» im Freien. Die Eulachhalle
ist mit Bus Nr. 2 ab Bahnhof Winterthur er-
reichbar. Es stehen auch ausreichend Park-
plätze zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Freitag, 5. März 2010 17–20 Uhr
Samstag, 6. März 2010 11–18 Uhr
Sonntag, 7. März 2010 11–16 Uhr
Weitere Auskünfte
Zürcher Kantonalbank Winterthur, Ruth
Saller, Koordinatorin Marketing Winterthur,
Telefon 052 264 66 02, Fax 052 264 64 40,
gewinnt. Rund 21 auserlesene Hersteller
und Institutionen stellen ihre Produkte und
Dienstleistungen vor. Aufschlussreiche In-
EIGENHEIMMESSE WINTERTHUR
Fachreferate
Freitag, 5. März 2010
17.45 Uhr Heizungssanierung in fünf Schritten
18.30 Uhr Dämmen mit neuartiger Technologie
Samstag, 6. März 2010
12.30 Uhr Minergie – eine Chance für Eigenheim-, Gewerbe- und Gebäudenutzer
13.15 Uhr Vom Wohntraum ins Eigenheim: die Finanzierungsaspekte
14.00 Uhr Neuartige Fassade für Energiegewinnung
14.45 Uhr Sieben Gründe für baubiologisches Bauen und Sanieren
15.30 Uhr 100% erneuerbare Energie mit Sonne und Pellets
Sonntag, 7. März 2010
11.30 Uhr Energetische Gebäudemodernisierung als Chance
12.15 Uhr Förderprogramme und Informationen zum Gebäude-Energieausweis
13.00 Uhr Modernisieren lohnt sich auch aus finanzieller Sicht
13.45 Uhr Sonnenwärme zum Duschen und Heizen
14.30 Uhr Erdwärmenutzung: Möglichkeiten und Chancen
Betrieb am Messestand
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lingen.
Die Lage
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der Badi, diversen Einkaufsmöglich-
keiten und Schulen in unmittelbarer
Gehdistanz ist nur ein Vorteil des
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genden Naherholungs- und Grün-
zonen zum Wandern bzw. Joggen
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weise. Die Positionierung und Aus-
richtung der Baukörper stehen in
einem spannenden und doch har-
monischen Kontext, der es Ihnen
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3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 11
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AKTUELL
12 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
WOHNEIGENTÜMER: Sehr geehrter Herr
Raths, Sie stellen sich zur Wiederwahl als
Gemeinderat und Gemeindepräsident.
Warum?
Hans Heinrich Raths: Die Arbeit als Ge-
meinderat und Gemeindepräsident gefällt
mir nach wie vor sehr gut. Ich bin motiviert,
mich weiterhin mit voller Kraft für das Wohl
der Gemeinde Pfäffikon ZH zu engagieren
und einzusetzen.
WOHNEIGENTÜMER: Welches war Ihr
grösster politischer Erfolg?
Hans Heinrich Raths: Der Gemeinderat
ist eine Kollegialbehörde. Die Entscheide
sind schliesslich Konsens- oder Mehrheits-
beschlüsse. Die Leitung eines solchen Gre-
miums, mit Personen die zum Teil in einzel-
nen Fragen sehr unterschiedliche Positionen
vertreten, ist eine stetige Herausforderung.
Das gemeinsame Ziel, sind schliesslich
gute, bezahlbare und mehrheitsfähige Lö-
sungen.
Dem Gemeinderat Pfäffikon ZH ist es in
den letzten vier Jahren gelungen, einige
wichtige Projekte zu realisieren oder wei-
ter zu entwickeln und dazu die Finanzen in
Ordnung zu halten. Ein grosser Erfolg war
sicher die Zustimmung der Gemeindever-
sammlung zum privaten Gestaltungsplan
Tumbelen Süd und das Ja an der Urnen-
abstimmung zum Projektierungskredit für
einen Dorfsaal im Kesselhaus.
WOHNEIGENTÜMER: Wie und wo set-
zen Sie sich als Gemeindepräsident und
Kantonsrat dafür ein, dass die Gemeinde
Pfäffikon ZH für Grundeigentümer attraktiv
bleibt?
Hans Heinrich Raths: Der Gemeinderat
Pfäffikon hat das Ziel, die Attraktivität von
Pfäffikon ZH als Wohn- und Arbeitsort mit
verschiedensten Massnahmen weiter zu
steigern. Davon profitieren auch die Grund-
eigentümer. Die Teilrevision der kommu-
nalen Bau- und Zonenordnung die im März
an die Gemeindeversammlung kommt, hat
unter anderem zum Ziel, die Anwendung
der Bau- und Zonenordnung zu vereinfa-
chen und gezielte Verdichtungen zu ermög-
lichen. Grossen Wert lege ich auch auf eine
kompetente Beratung und rasche Bewilli-
gungsverfahren durch die Bauabteilung.
Pfäffikon ZH hat ein leistungsfähiges Ge-
meindewerk. Das Ziel der Werkkommission
und des Gemeinderates ist eine gute Ver-
sorgungssicherheit zu konkurrenzfähigen
Preisen. Ein Erfolg ist die Reduktion der
Grundbuchgebühren durch den Kantonsrat
im letzten Jahr, wofür ich mich ebenfalls
eingesetzt habe.
WOHNEIGENTÜMER: Die Regierung plant
eine Teilrevision des Planungs- und Bauge-
setzes (PBG). Wie beurteilen Sie den vorlie-
genden Entwurf der Regierung?
Hans Heinrich Raths: Die Teilrevision
bringt Verbesserungen in verschiedenen
Bereichen. Es gibt aber einige Punkte, die
angepasst oder gestrichen werden müssen.
Ein Beispiel ist die geplante Parkplatzge-
bührenpflicht für öffentlich zugängliche
Parkplätze auf privatem Grund. Dies wäre
ein Verstoss gegen die verfassungsmässig
geschützte Eigentumsgarantie. Eine Len-
kungswirkung ist bei solchen Regelungen
in der Praxis nicht zu beobachten. Dieser
Punkt ist entschieden abzulehnen. Das
gleiche gilt für das Fahrtenmodell. Die Ein-
führung des Fahrtenmodells – auch auf
freiwilliger Basis – lehne ich entschieden ab.
Das System des Fahrtenmodells ist kompli-
ziert, schwer zu kontrollieren und bestraft
zudem Geschäfte, die erfolgreich arbeiten.
Ich werde mich auf dafür einsetzen, dass
der Spielraum der Gemeinden nicht unnö-
tig eingeschränkt wird.
WOHNEIGENTÜMER: Der Regierungsrat
des Kantons Zürich hat beschlossen, dass
die Eigenmietwerte rückwirkend erhöht
werden. Was halten Sie von diesem Ent-
scheid?
Hans Heinrich Raths: Ich habe für den
Entscheid der Regierung überhaupt kein
Verständnis. Neben dem falschen Zeitpunkt
ist es absolut stossend, dass der Entscheid
rückwirkend ist.
Mit einer bald nicht mehr überschau-
baren Zahl von Programmen werden en-
ergetische Massnahmen im Bereich der
Gebäude gefördert. Im Gegenzug erhöht
man die steuerliche Belastung und nimmt
so den Hauseigentümerinnen und Haus-
eigentümern das Geld wieder aus der
Tasche. Persönlich bin ich dafür, dass der
Eigenmietwert abgeschafft wird. Wichtig
AKTUELL
Hans Heinrich RathsPartei: SVPZivilstand: verheiratet, einen SohnBeruf: Geschäftsführer Politische Tätigkeiten: Gemeindepräsident und Kantonsrat
Gemeinderatswahlen Pfäffikon ZHAm 25. April 2010 finden in der Gemeinde Pfäffikon ZH die Gesamterneuerungswahlen statt. Unser Vorstandsmitglied Hans Heinrich Raths stellt sich als Gemeinderat und Gemeindepräsident zur Wiederwahl.
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 13
AKTUELL
ist, dass in den ersten Jahren nach dem Er-
werb von Wohneigentum, Hypothekarzin-
sen in einem gewissen Umfang abgezogen
werden können. Ich bin diesbezüglich ge-
spannt auf die Vorschläge des Bundesrates
in dieser Frage.
WOHNEIGENTÜMER: Wir verbringen Sie
ihre Freizeit?
Hans Heinrich Raths: Ich lese viel, bin
gerne mit Leuten zusammen, wandere
gerne und höre Musik. Leider komme ich
viel zuwenig dazu, selber zu musizieren.
Das Haus und die Pflege der Umgebung
sind ebenfalls Freizeitbeschäftigungen, die
mir viel Freude bereiten.
WOHNEIGENTÜMER: Warum sollten die
Wohn- und Hauseigentümer von Pfäffikon
ZH, Sie als Gemeinderat und Gemeindeprä-
sident wählen?
Hans Heinrich Raths: Der Schutz des pri-
vaten Eigentums sowie die Wahrung und
Vertretung der Rechte der Haus-, Grund-
und Stockwerkeigentümer sind für mich
von grosser Bedeutung. Ich setze mich bei
meiner politischen Arbeit – sei es in der
Gemeinde wie auch auf Kantonsebene
– konsequent für diese Ziele ein.
WOHNEIGENTÜMER: Vielen Dank für das
Interview. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
bei der Wiederwahl als Gemeinderat und als
Gemeindepräsident und sind Ihnen dankbar,
dass Sie sich als Vorstandsmitglied des HEV
Winterthur und Umgebung engagieren.
Hier eine passende Bildlegende machen. Hier eine passende Bildlegende machen.
In einer Welt, die komplexer wird, setzt Forster auf die Schlichtheit. Das Schlichte ist das Starke, im Material und im Design. Stahl bleibt unerreicht, wo es um Dauerhaftig-keit und Ästhetik geht. Klare Formen, bündige Linien und glatte Flächen waren immer schon Avantgarde. So sind Forster Küchen auch in 50 Jahren noch modern. Kon-zentration auf das Wesentliche ist eine Qualität, die auch morgen noch stimmt. Es ist Schlichtheit, die am längsten währt.
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AKTUELL
14 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Was renovieren?
An erster Stelle stehen die Bestandesauf-
nahme aller notwendigen und wünschens-
werten Renovations- und Umbauarbeiten
sowie die Definition des Gesamtbudgets.
Obwohl die persönlichen Wünsche natür-
lich eine wichtige Rolle spielen, sind ele-
mentare Renovationen an der Bausubstanz
immer vorzuziehen. In die Überlegungen
einzubeziehen sind allfällige Nutzungsän-
derungen, wie sie beim Auszug der Kinder
vorkommen, aber auch klimafreundliche
Modernisierungsmassnahmen. Frühzeitige
Gedanken, über einen altersgerechten Aus-
bau, wie Rollstuhlgängigkeit oder Vermei-
den von Schwellen, sind ebenso angezeigt.
Aufwand nicht unterschätzen
Sind nur kleinere Renovationen notwendig,
ist eine Bestandesaufnahme schnell ge-
macht. Gerade bei älteren, schlecht unter-
haltenen Objekten kann es aber schwierig
sein, die Bausubstanz zu beurteilen und die
mutmasslichen Kosten abzuschätzen. Bei
umfassenden Renovationsvorhaben emp-
fiehlt sich darum, eine erfahrene Fachper-
son, etwa einen Architekten oder Planer,
beizuziehen. Gerade weil die Baumassnah-
men bei grossem Unterhaltsbedarf oft über
einen längeren Zeitraum geplant werden
müssen, sollten der Zeitaufwand und das
persönliche Engagement nicht unterschätzt
werden. Neben der Priorisierung und Pla-
nung gilt es Offerten einzuholen und die
Baukosten zusammenzustellen. Später
müssen auch eine Baubewilligung einge-
holt und das Fortschreiten der Arbeiten so-
wie die Kosten kontrolliert werden.
Übrigens: Vor Einholung der Offerten ver-
schafft man sich am besten einen Überblick
über das Angebot. Dafür empfehlen sich
insbesondere Fachmessen und Baumuster-
Zentralen. Für kleinere Renovationen, die in
Eigenregie durchgeführt werden, können
Offertanfragen direkt an entsprechende
Spezialfirmen gerichtet werden. Auch bei
den Handwerkerofferten gilt: Ein Vergleich
lohnt sich!
Wann zur Bank?
Kleinere Umbauvorhaben werden in der
Regel aus eigenen Mitteln beglichen. Da-
mit dies möglich ist, sollten Hauseigen-
tümer jedes Jahr einen Betrag für solche
Investitionen auf die Seite legen. Die Höhe
des Betrages richtet sich dabei nach dem
Marktwert und Alter des Objektes.
Für grössere Renovationen und Umbauten
ist neben den eigenen Mitteln ein Mehrdar-
lehen der Bank meist unumgänglich. Wird
Umbau und Renovation: Darauf müssen Sie achtenGanz gleich, ob das bestehende Eigenheim sofort nach dem Erwerb umgebaut wird oder ob nach Jahren eine Auffrischung notwendig ist – ein Umbau oder eine Renovation sollte immer gut geplant sein.
Martin Loosli
Vorstandsmitglied
HEV Winterthur
und Leiter Produkt-
management Finan-
zierungen, Zürcher
Kantonalbank
Renovationen benötigen eine perfekte Planung.
AKTUELL
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 15
Fremdkapital benötigt, muss der finanzielle
Rahmen frühzeitig mit der Bank geklärt
werden. Je mehr Informationen zum ge-
planten Umbau vorgelegt werden können,
beispielsweise Handwerkerofferten, desto
genauer kann die Bank die Finanzierung
beurteilen. Bei stark renovationsbedürf-
tigen Objekten wird das Finanzierungsins-
titut eine Vorortbesichtigung durchführen
und ein detailliertes Schätzungsgutachten
durch einen Experten erstellen lassen. Da
bei solchen Objekten die Gefahr grösser ist,
dass während des Umbaus trotz aller Vor-
abklärungen unerwarteter Renovationsbe-
darf auftritt, etwa eine unumgängliche Er-
neuerung von Installationen, sollte bei der
Finanzierung ein genügend grosser Posten
für Unvorhergesehenes einberechnet wer-
den.
Steuerliche Vorteile
Betreffend steuerlichen Auswirkungen un-
terscheidet man wertvermehrende und
werterhaltende Unterhaltskosten. Wertver-
mehrende Investitionen, wie das Erstellen
einer Garage, beeinflussen den Marktwert
positiv und damit auch die Höhe des ma-
ximal möglichen Hypothekarbetrages, der
durch die Bank gewährt werden kann.
Immer vorausgesetzt, dass der höhere
Hypothekarbetrag auch langfristig tragbar
ist, also verzinst werden kann. Für solche
Renovationsarbeiten ist in der Regel kein
Abzug vom steuerbaren Einkommen mög-
lich.
Werterhaltende Kosten können hinge-
gen steuerlich in Abzug gebracht werden.
Aus steuerlicher Optik kann es sich daher
lohnen, umfangreiche Renovationen nicht
alle im selben Jahr zu vollziehen. Dank ei-
ner Etappierung lässt sich während mehre-
ren Jahren von möglichen Steuerabzügen
profitieren. Ebenso sind klimafreundliche
Sanierungen steuerlich begünstigt. Im
Zweifelsfall oder bei grossen Vorhaben
kann vorgängig ein Steuerspezialist oder
das lokale Steueramt kontaktiert wer-
den.
Tipps• Handwerkerofferten sollten auf jeden
Fall erst unterzeichnet werden, wenn die
Finanzierungszusage der Bank erfolgt
ist.
• Ältere Liegenschaften entsprechen in
Bezug auf Grundriss, Raumgrösse und
Einteilung häufig nicht mehr den heu-
tigen Bedürfnissen. Hier lässt sich mit
einem Umbau vieles, aber nicht alles ver-
bessern. Ein solch umfassender Umbau
kann zudem schnell einmal sehr teuer
werden. Wer ein älteres Objekt erwer-
ben und anschliessend umbauen will,
sollte die Machbarkeit der gewünschten
Renovation bereits vor Erwerb durch ei-
nen Immobilien-Experten abklären las-
sen.
• Finanzinstitute unterstützen in der
Regel klimafreundliche Investitionen
mit attraktiven Zinsvergünstigungen auf
dem Darlehen.
Ihr Inserat trifft hier eine interessante Zielgruppe
16 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Der Hauseigentümerverband steht dieser
Anpassung ablehnend gegenüber und ist
erstaunt, dass der bürgerlich dominierte
Regierungsrat auf dem Rücken der Haus-
eigentümer Staatsgelder beschaffen will.
Die Eigentümer sollten vorerst klären, ob
die genannten Werte den Gegebenheiten
entsprechen oder nicht. In Bezug auf den
Vermögenssteuerwert ist dabei zu be-
achten, dass dieser 70–100% des Ver-
kehrswertes zu entsprechen hat. Wenn
der angegebene Wert also ungefähr dem
entspricht, was man bei einem Verkauf er-
zielen könnte, können die Zahlen nicht be-
anstandet werden. Wenn der Formelwert
Neubewertung des Steuer- und Eigenmietwertes von LiegenschaftenKürzlich haben alle Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Zürich Post des Steueramtes bekommen und sind über eine Erhöhung des Steuerwertes der Liegenschaft sowie des Eigenmietwertes informiert worden. In vielen Fällen erweisen sich die mitgeteilten Zahlen als zu hoch. Was können Betroffene dagegen unternehmen?
Erich Gräub
lic. iur., Rechtsanwalt,
Rechtsberater
HEV Winterthur
der Steuerbehörden unter 70% des Ver-
kehrswertes liegt, ist er auf 70% anzuhe-
ben. Ergibt sich dagegen ein zu hoher Wert
(über 100% des Verkehrswertes), ist dieser
in der Regel auf 90% des Verkehrswertes
zu reduzieren. In einem solchen Fall emp-
fiehlt es sich, in der Steuererklärung den als
korrekt empfundenen tieferen Betrag ein-
zusetzen, zum Beispiel den bisherigen. Ein
noch tieferer Wert kann grundsätzlich nicht
geltend gemacht werden, da man den
bisherigen durch mangelnde Anfechtung
der vergangenen Steuereinschätzungen
anerkannt hat. Vorbehalten sind natürlich
Wertminderungen, beispielsweise eine er-
höhte Lärmbelästigung durch eine neue
Strasse oder Ähnliches. Auf einem Beiblatt
zur Steuererklärung ist kurz zu begründen,
weshalb der selber errechnete, tiefere Be-
trag der richtige ist. Hierzu ist es hilfreich,
wenn man konkrete Zahlen von vergleich-
baren Objekten nennen kann. Auch eine
aktuelle Schätzung des Hauses oder eine
Kurzbeurteilung des HEV Winterthur und
Umgebung kann den entsprechenden Wert
dokumentieren. Notfalls ist auf Inserate für
ähnliche Liegenschaften zu verweisen.
In Bezug auf den Eigenmietwert ist zu
berücksichtigen, dass dieser laut Gesetz
höchstens 70% der Marktmiete zu entspre-
chen hat. Zur Beurteilung der Angemessen-
heit des Eigenmietwertes ist also der mitge-
teilte Wert durch 70 zu teilen und mit 100
zu multiplizieren. Wenn dieser Jahresmiet-
zinses (bzw. geteilt durch 12 = monatlicher
Mietzins) als zu hoch erscheint, muss man
dagegen vorgehen. Ist er dagegen unter
60%, ist der Betrag auf diesen Wert anzu-
heben. Ein solcher Fall ist nach den neuen
Einschätzungen indes kaum denkbar. Ent-
spricht der Eigenmietwert mehr als einem
Drittel der für die Lebenshaltung zur Ver-
fügung stehenden Mittel, ist er auf diesen
Betrag zu reduzieren. Dies kann vor allem
bei Pensionierten mit geringen Rentenleis-
tungen vorkommen. Zur Ermittlung der zur
Verfügung stehenden Mittel wird der Eigen-
mietwert nicht dazugerechnet, dagegen
dürfen auch keine Hypothekarschuldzinsen
abgezogen werden. Sind die steuerlichen
RECHT UND PRAXIS
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3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 17
ist die Steuererklärung einfach mit den rich-
tigen auszufüllen unter Beilage einer doku-
mentierten Erklärung. Hält das Steueramt
an der zu hohen Einschätzung fest, muss
der Rechtsweg beschritten werden mittels
Rekurs gegen die definitive Steuereinschät-
zung an die Steuerrekurskommission. Die
zuständige Instanz ist im Steuereinschät-
zungsbescheid genannt. Dieses Verfahren
ist allerdings kostenpflichtig, wenn man
den Prozess verliert. Informationen über
das richtige Vorgehen bei einer Anfechtung
der definitiven Steuereinschätzung finden
Sie in einer späteren Ausgabe des Wohnei-
gentümers gegen Ende des Jahres, wenn
die Einschätzungen von den Steuerämtern
versendet werden.
Werte zu hoch, muss auch beim Eigenmiet-
wert der als richtig empfundene Betrag in
die Steuererklärung eingesetzt werden. Es
empfiehlt sich ebenfalls, eine Erklärung ge-
genüber dem Steueramt abzugeben und
diese soweit möglich zu dokumentieren
durch Nennung von Vergleichsobjekten
oder Inseraten, obschon diese ja bloss eine
Offerte darstellen und nicht gesagt ist, dass
die inserierten Objekte auch so vermietet
werden können. Ebenfalls hilfreich kann
auch hier eine Beurteilung des HEV Win-
terthur sein.
Zusammenfassend brauchen sich verun-
sicherte Eigentümer einstweilen nicht aus
der Ruhe bringen zu lassen. Sind die vom
Steueramt vorgeschlagenen Zahlen zu hoch,
RECHT UND PRAXIS
Fragen betreffend SteuerwerteDer HEV Winterthur und Umgebung un-
terstützt Sie gerne bei Fragen betreffend
Steuerwerte und bietet für Betroffene
zwei spezielle Angebote an:
In einer Kurzbeurteilung aufgrund
von schriftlichen Unterlagen ermittelt
ein Schätzungsexperte in einer Kurz-
begutachtung, ob der Eigenmietwert
im Rahmen liegt oder ob sich ein ab-
weichender Betrag aufdrängt. Hierzu
werden folgende Unterlagen benötigt:
aktuelle steuerliche Schätzung, bishe-
rige steuerliche Schätzung, Schätzung
der kantonalen Gebäudeversicherung,
Nennung der Wohnfläche und Zim-
merzahl, Angaben über allfällige Wert-
minderungen (z.B. Strassenlärm) und
überdurchschnittlichen Umschwung.
Dieser Service kostet Fr. 230.– + MWSt
für Mitglieder und Fr. 280.– + MWSt für
Nichtmitglieder.
Für eine genauere Beurteilung mit An-
gabe eines konkreten Vermögens- bzw.
Eigenmietwertes werden – vor einer Be-
sichtigung der Liegenschaft – neben den
oben genannten Unterlagen der Grund-
buchauszug, der Katasterplan, detaillier-
ter Versicherungsausweis der Gebäu-
deversicherung sowie Pläne des Hauses
bzw. der Wohnung benötigt. Eine solche
Beurteilung empfiehlt sich jedenfalls bei
einem geplanten Rekurs gegen die de-
finitive Steuereinschätzung und kostet
Fr. 1000.– + MWSt für Mitglieder bzw.
Fr. 1200.– + MWSt für Nichtmitglieder.
Damit Ihnen das Geld nicht aus der Tasche gezogen wird …
18 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
PRODUKTEINFORMATION
Hausautomation und Multime-
dia-Vernetzung richtig zu planen
und zu realisieren, setzt Erfahrung
voraus. Aber auch Geduld bis alle
Schnittstellen- probleme im Sinne
des Bauherrn gelöst sind. Ein Inter-
view mit Christian Ziegler von der
all-com AG, Winterthur
«Alles aus einer Hand» lautet
die Maxime Ihrer noch jungen
Firma. Was ist darunter konkret
zu verstehen?
In der Tat, uns gibt es noch nicht
lange. Das heisst aber nicht, dass
wir den Markt nicht schon lange
kennen würden. Zusammen verkör-
pern wir ein Know-how von über
35 Jahren in der Elektro- und ITC-
Branche. Bei uns dreht sich alles um
das intelligente Wohnen. Wir küm-
mern uns um Planung, Ausschrei-
bung, Projektierung, Baubegleitung
bis zur Abrechnung.
Sie bieten Ihren Kunden massge-
schneiderte Lösungen an, basie-
ren aber auf offenen Standards,
die eine ständige Weiterent-
wicklung des Systems erlauben.
In welchen Bereichen des ver-
netzten Wohnens entwickeln sie
entsprechende Konzepte?
In der Hausautomation arbeiten wir
mit EIB/KNX-Systemen und Kom-
ponenten. Darunter gehören in-
telligente Lichtsteuerung, externer
Zugriff und Kontrolle integriert mit
Audio und Video und der Alarmie-
rung. In der Kommunikation ken-
nen wir uns in den traditionellen
ISDN-Anlagen ebenso gut aus wie
bei den modernen Voice over IP
(VoIP) Telefonzentralen. Im Bereich
der Sicherheit setzen wir autarke
Alarmanlagen von kompetenten
Herstellern ein und garantieren so
unsern Kunden einen ganzheit-
lichen Schutz, auf den sie sich in
jeder Situation verlassen können.
Für den Multimedia-Bereich bieten
wir Lösungen für das Home Cinema
sowie Audio/Video-Multiroom-Kon-
zepte an.
Ein konkretes Projekt aus der
Vergangenheit …
Ein Kunde hatte sich vor gut zwei
Jahren entschieden, eine Eigen-
tumswohnung zu kaufen. In der
Grundausbau-Stufe war die Instal-
lation konventionell vorgesehen,
der Bauherr wollte sie aber nach
dem neusten Stand der Technik mit
einem Bussystem für die Hausau-
tomation und einem Multimedia-
Heimnetzwerk ausrüsten.
Wann wurden Sie in den Pla-
nungsprozess miteinbezogen?
Da wir gleichzeitig auch die Elek-
troplanung übernehmen durften,
konnten wir von Anfang an die in-
dividuellen Wünsche des Bauherrn
in unsere Konzeptarbeiten mitein-
beziehen.
Bei der Hausautomation vertrau-
en Sie auf die KNX-Technik. Also
keine grossen Probleme?
Die anspruchsvollste Arbeit bestand
in der Sicherstellung, dass die ver-
schiedenen Gewerke und Systeme
zusammen kommunizieren konn-
ten. Die Schnittstellen zu Lüftung,
Schiebetüren, zur Musikanlage und
zur IP-Cam mussten genau koordi-
niert werden, denn nicht jedes Ge-
rät besitzt ja einen KNX-Anschluss.
Die Planungsphase betrug of-
fenbar ein knappes Jahr …
Richtig. Die Realisierung von solchen
Projekten braucht einfach Zeit, denn
immer wieder tauchen neue Wün-
sche auf oder was schon geplant
ist, muss wieder geändert werden.
So wurden Taster und Bedienstellen
als Speziallösungen angefertigt. Da-
durch können alle Funktionalitäten
wie Musikanlage, Regelung der
Raumtemperatur, Beleuchtung und
Beschattung von zentraler Stelle im
Raum aus bedient werden.
Das System kann auch fernbe-
dient werden?
Neben der zentrale Bedienstelle
könne alle Funktionen über einen
zentralen Touch und über das Web
von fern bedient und gesteuert wer-
den. Im weiteren sind die Automa-
tikfunktionen wie Abwesenheitssi-
mulation für Beschattung, Szenen
und Logikfunktionen sind mit der
Visualisierung gelöst.
Offensichtlich ist der Bauherr zu-
frieden?
Die gesamte Integration läuft seit
einem halben Jahr. Der Bauherr
wünscht sich nun aber ständig neue
Funktionen und ist in ein eigentliche
Automationsfieber geraten. Zurzeit
werden zusätzliche Funktionen
wie Szenen-Auslösungen, Einzel-
steuerungen für Beleuchtung und
Beschattung über die Revox- Fern-
bedienungen oder Funksysteme
gelöst.
Kontakt
all-com ag
Hofmannstrasse 26
8405 Winterthur
Tel: +41 (0) 52 265 10 00
Fax: +41 (0) 52 265 10 09
INFOEingesetzte Systeme
Multimedia von Rervox
KNX- Komponente von IPAS,
Siemens
Türöffnung und IP- Cam von
René Koch
Visualisierung Eisbär von ABB
«Realisierung von Projekten braucht Zeit …»
Haussteuerung perfekt in Wohnraum integriert
Steuersystem Hausautomation
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 19
Ein 50-jähriger Junggeselle, der seit 1992 im
Kanton Bern wohnte, arbeitete und Steuern
bezahlte, wehrte sich gegen die Kündigung
der zuletzt von seiner verstorbenen Mutter
allein bewohnten 5½-Zimmer-Wohnung
in Lausanne. Er argumentierte, dass er die
Wohnung als Wochenendsitz nutze, und
machte geltend, er sei als einziger Erbe sei-
ner Mutter als Mieter in deren Mietvertrag
eingetreten und habe zudem die Wohnung
während 20 Jahren zusammen mit seinen
Eltern bewohnt. Ausserdem sei nicht aus-
geschlossen, dass er sich mittelfristig wie-
der in Lausanne niederlasse und eine Fami-
lie gründe.
Die Eigentümerin dagegen wollte die vom
Mieter nur am Wochenende benutzte
Wohnung total sanieren und danach an
eine Familie vermieten.
Die Schlichtungsbehörde hielt die Kündi-
gung für rechtens und gewährte dem Mie-
ter eine kurze einmalige Erstreckung. Das
vom Mieter angerufene Mietgericht hielt
dagegen die Kündigung für missbräuch-
lich, und auch die kantonale Rekursinstanz
schützte den Mieter. Sie führte aus, der
Mieter habe die Umbauarbeiten ausdrück-
lich akzeptiert und da diesem während
des Umbaus dessen Wohnung im Kanton
Bern als Ersatzlösung zur Verfügung stün-
de, würden die Umbauarbeiten auch nicht
behindert werden, weshalb die Kündigung
durch die Vermieterin gegen den Grund-
Kündigung infolge UmbauSind Verspätungen oder Erschwerungen wegen des Verbleibs des Mieters in der Wohnung während eines Umbaus nicht zu befürchten, so ist eine Kündigung grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Trotzdem hat das Bundesgericht in diesem Fall gegen den Mieter entschieden.
Sandra
Haggenmacher
RA lic. iur. MCJ,
Rechtsberaterin
HEV Winterthur
satz von Treu und Glauben verstosse und
daher gemäss Art. 271 Abs. 1 OR anfecht-
bar sei. Das von der Eigentümerin in der
Folge angerufene Bundesgericht hielt in
seinem Entscheid vom 9. Dezember 2009
(4A/414/2009) zunächst fest, dass eine
Kündigung dann als treuwidrig im Sinn von
Art. 271 Abs. 1 OR anzusehen sei, wenn
sie ohne objektives, ernsthaftes und schüt-
zenswertes Interesse ausgesprochen werde.
Alsdann nahm es Bezug auf seinen in BGE
135 III 120 wiedergegebenen Entscheid,
wonach umfassende Sanierungsarbeiten,
bei denen eine Weiterbenutzung des Miet-
objekts mit beträchtlichen bautechnischen
und organisatorischen Erschwerungen ver-
bunden wäre und zu einer Verzögerung der
Bauarbeiten führen würde, eine Kündigung
zwecks vorgängiger Räumung rechtferti-
gen; dies, selbst wenn der Mieter bereit sei,
während den Sanierungsarbeiten im Miet-
objekt zu verbleiben und die Unannehm-
lichkeiten der Bauarbeiten in Kauf zu neh-
men. Das Bundesgericht führte weiter aus,
dass das entscheidende Element, weshalb
die Missbräuchlichkeit einer Kündigung im
Falle eines Umbaus auszuschliessen sei, in
den Verspätungen oder Erschwerungen zu
erblicken sei, die durch den Verbleib des
Mieters in der Wohnung verursacht wer-
den. Sind solche, wie im vorliegenden Fall
jedoch nicht zu befürchten, so rechfertige
ein Umbau grundsätzlich keine Kündi-
gung.
Nichts desto trotz hat das Bundesgericht die
Kündigung im vorliegenden Fall geschützt;
dies mit der Begründung, der Mieter wohne
und arbeite seit Jahren im Kanton Bern und
sei nur durch Erbfolge Mieter geworden.
Auch bestünden keinerlei Anzeichen, dass
der 50-jährige Junggeselle in absehbarer
Zukunft seinen Wohnsitz nach Lausanne
verlege. Das Bundesgericht zeigte ferner
Verständnis dafür, dass die Eigentümerin
die Wohnung nach erfolgter Renovation zu
einem höheren Mietzins an eine Familie ver-
mieten wolle. Auch sah es keine Anzeichen,
dass die Eigentümerin dadurch einen miss-
bräuchlich hohen Mietzins erzielen wolle.
Es sah vielmehr in der Absicht der Eigen-
tümerin, die 5½-Zimmer-Wohnung künftig
mehreren Personen als Dauerwohnsitz auf
dem ausgetrockneten Wohnungsmarkt von
Lausanne zur Verfügung zu stellen, ein vom
Gesetzgeber gewolltes soziales Ziel erfüllt.
Aus all diesen Gründen erachtete das Bun-
desgericht die Kündigung vorliegend nicht
als missbräuchlich und wies den Fall an die
Vorinstanz zurück, um über eine allfällige
Erstreckung zu entscheiden.
Zusammenfassend kann festgehalten wer-
den, dass grundsätzlich eine Kündigung in-
folge Umbaus nicht gerechtfertigt ist, wenn
keine Verspätungen oder Erschwerungen
der Umbauarbeiten wegen des Verbleibs
des Mieters in der Wohnung während des
Umbaus zu befürchten sind. Allerdings ist
eine Kündigung auch in einem solchen Fall
zulässig, wenn, wie dieser Entscheid des
Bundesgerichts zeigt, seitens des Vermie-
ters gute Gründe bestehen, welche eine
Kündigung als nicht missbräuchlich erschei-
nen lassen.
RECHT UND PRAXIS
Fragen zum Mietrecht Haben Sie fragen dazu? Unser Rechtsbe-
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InhaberAchim Müller
AKTUELL
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 21
Ihr Beitrag zur globalen WasserqualitätWasserqualität ist eine globale Herausforderung. Jedes Jahr werden weltweit 1500 km3 Abwasser produziert. Was in Winterthur selbstverständlich ist, ist in vielen Entwicklungs-ländern aufgrund mangelnder Ressourcen und Gesetze nicht möglich. Dennoch können auch in Winterthur alle zur besseren Qualität im globalen Wasserkreislauf beitragen.
Die Winterthurerinnen und Winterthurer ha-
ben das Privileg, Natur belassenes Trinkwas-
ser in ausgezeichneter Qualität ins Haus ge-
liefert zu bekommen. Nach Gebrauch wird
das Winterthurer Abwasser in einem mehr-
stufigen mechanischen und biologischen
Verfahren in der Abwasserreinigungsanlage
(ARA) von Stadtwerk Winterthur gereinigt.
Bei diesem Prozess fällt Klärschlamm an, aus
dem in der Schlammbehandlung Biogas ge-
wonnen wird. Daraus produziert die ARA in
einem Blockheizkraftwerk Strom und Wär-
me für den Eigengebrauch. Das gereinigte
Wasser fliesst in die Töss und weiter in den
Rhein bis in die Nordsee. Unsere Nachbar-
länder entnehmen dem Rhein Wasser, um
es in aufwändigen Reinigungsverfahren zu
Trinkwasser aufzubereiten.
Deshalb ist es wichtig, auch in Winterthur
sorgfältig mit Wasser umzugehen und da-
mit einen Beitrag zur Verbesserung der glo-
balen Wasserqualität zu leisten. Die Kläran-
lage ist ausgelegt, das verschmutze Wasser
von Toiletten, Duschen und vom Geschirr-
spülen zu reinigen. Viele Speisereste ge-
langen völlig unnötig ins Abwassersystem
und belasten dieses. Katzensand, Nylons-
trümpfe und insbesondere Wattestäbchen
verursachen Schäden an Anlagenteilen
wie Pumpen und Rührwerken. Speisefett
und Speiseöl verstopfen die Abflussrohre
und Kanäle. Die unsachgemässe Entsor-
gung dieser Stoffe kann in Privathäusern
zu Kellerüberschwemmungen führen, weil
Abflussrohre verstopfen. Und sie verteuert
den Betrieb der Abwasserreinigungsanlage
unnötig.
Besonders schädlich für die Wasserqualität
sind Gartenspritzmittel, Farben oder Chemi-
kalien aller Art. Sie gefährden die Mitarbei-
tenden des Kanalwesens und der ARA; aus-
serdem können sie die Reinigungsleistung
der Kläranlage vermindern oder gar zum
Erliegen bringen. In einem solchen Fall wird
– bis der Schaden notfallmässig behoben ist
– alles, was durch die ARA geht, direkt in
die Töss geschwemmt. Unwiderruflich sind
die Schäden, welche die Entsorgung von
ungebrauchten Medikamenten und Dro-
gen durch das Abwassersystem anrichtet.
Diese Stoffe können nur teilweise aus dem
Abwasser geholt werden und gelangen in
die Gewässer.
Durch den sorgsamen Umgang mit Wasser
leisten Sie einen Beitrag zur globalen Was-
serqualität, denn es gibt nur einen Wasser-
kreislauf.
Mehr Informationen unter:
www.stadtwerk.winterthur.ch
www.abfall.winterthur.ch
Schädliche Stoffe können nur teilweise aus dem Abwasser geholt werden und gelangen in die Gewässer.
UNO-Weltwassertag am 22. März Am diesjährigen Weltwassertag macht
die UNO darauf aufmerksam, dass An-
strengungen nicht nur zur Sicherstellung
der Verfügbarkeit, sondern auch zur Ge-
währleistung einer guten Wasserqualität
gemacht werden müssen.
Wasserbar und -modellin der MarktgasseAm Samstag, 22. März, von 9 bis 17
Uhr, geben die Fachleute von Stadtwerk
Winterthur zu allen Themen der Wasser-
versorgung und der Abwasserreinigung
Auskunft. Wie die Wasserversorgung
konkret funktioniert, zeigt ein interak-
tives Modell. Der Stand befindet sich an
der Ecke Marktgasse/Kasinostrasse.
22 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
(aarc) In unserem Quartier wird häufig
eingebrochen. Ist es möglich ein beste-
hendes Haus oder eine bestehende Woh-
nung nachträglich mit Einbruchschutz-
systemen zu verbessern?
Grundsätzlich Ja. In der Fachsprache wird
dies «Nachrüstung» genannt. Ob und wie
einzelne Bauteile wie zum Beispiel Fenster,
Türen usw. nachgerüstet werden können,
hängt jedoch von der bestehenden Material-
qualität ab. Fenster und Türen, welche nach-
träglich gegen Einbrecher gesichert werden
sollen, müssen eine «gesunde» Substanz
aufweisen, sonst lohnt sich eine Investiti-
on nicht. Lichtschächte sind meist mit nur
kleinem Aufwand gut zu sichern. Gitter aus
Stahl werden in 70% aller Fälle fachgerecht
installiert. Dachflächenfenster sind eine eher
seltene Gefahrenquelle, können auf Grund
der Bauweise nur wenig verstärkt werden.
Es ist jedoch möglich, den Zutritt aufs Dach
für Unbefugte weitgehend abzusperren, wie
beispielsweise durch eine Meteorwasserab-
lauf-Sicherung.
In Fensterprospekten werden verschie-
dene Sicherheitsstufen angeboten wel-
che preislich variieren. Ist es sinnvoll,
etwas ältere Fenster mit kleinen Kosten
durch einfache Sicherheitsvorkehrungen
zu verbessern?
Aus technischer Sicht nein. Einbruchschutz
ist nur als Gesamtkonzept mit ausgereifter
Technik sinnvoll. «Pflästerli-Konzepte» mö-
gen vielleicht etwas beruhigen, was durchaus
auch positiv ist. Allerdings verleiten diese Bil-
ligvarianten oftmals zu mangelnder Vorsicht.
So lässt man dann den Schmuck ungeschützt
auf dem Nachttisch liegen, in der Meinung,
man habe jetzt ja Sicherheitsfenster oder
-türen.
Worauf muss ich besonders achten wenn
ich mein Heim durch mechanische Siche-
rungen besser schützen möchte?
Sie müssen auf verschiedene Kriterien achten,
wie ein Gesamtkonzept/Sicherheits-dispositiv,
Verschlussmechanismen bei Fenster und Tü-
ren, Glas- und Glasgewichte, Befestigung der
einzelnen Bauteile wie Tür- oder Fensterrah-
men, Bedienungsart wie z.B Drehkippfenster
oder nur Drehflügelfenster. Dazu kommt die
elektronische Sicherung als Überwachung
der Mechanik inklusive der Abschreckungs-
aufgabe.
Die daraus resultierenden Investitionskosten
sollen bei Nachrüstungen nicht höher als
50% einer Neuanschaffung betragen. Als
wichtigster Punkt scheint mir, dass niemals in
Panik gehandelt werden soll, weil gerade in
der Nachbarschaft eingebrochen wurde und
dass man sich umfassend diesem Thema wid-
men soll.
Der Verein Schweizer Sicherheitsberater,
VSSB, ist hierbei eine nützliche Hilfe welche
kostenlos beansprucht werden kann.
Betrachten wir also den Einbruchschutz
etwas detaillierter und beginnen beim
Gesamtkonzept. Was beinhaltet so ein
Sicherheitsdispositiv und wer macht so
etwas?
Ein versierter Sicherheitsberater prüft als ers-
tes anhand der vorliegenden Situation, ob
eine Einbruchschutznachrüstung aus finan-
zieller Sicht überhaupt sinnvoll ist. Als zwei-
ter Schritt hat der Experte beurteilen, welche
Fenster, Türen, Nebentüren, Lichtschächte
usw. nachzurüsten sind. In den meisten Fällen
Interview mit VSSB*-Präsident Felix Bruggmann
Effizienter Einbruchschutz muss geplant werden
Felix Bruggmann
Links ein Energiesparfenster mit deutlich sichtbaren Nachteilen für die Verschraubung Von Sicherheitsver-schlüssen und Einbruchschutz-Schliessteilen. Rechts das konventionelle Fenster mit guten bauphysikalischen Werten und massiv besseren Voraussetzungen betreffend Einbruchschutznachrüstung.
Mechanische Fenstersicherung
*VSSB: Verein Schweizer Sicherheitsberater
SICHERHEIT
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 23
sind nicht alle Öffnungen am Bau einbruch-
gefährdet.
Danach kommt der schwierigste Teil: die
technische Machbarkeitsstudie. Nicht alle
Fenster- und/oder Türfabrikate lassen sich
stabil nachrüsten. Speziell Fenster der neus-
ten Generation (Energiesparfenster) sind in
vielen Fällen nicht dafür konstruiert worden,
um Einbrecher fernzuhalten. Die Beratungs-
stellen der kantonalen Polizeiorgane sind
sehr hilfreich. Hier erhalten Sie Sicherheits-
analysen, welche ganz konkret den Grad der
Einbruchsgefahr bei Ihnen aufzeigen. Die Be-
antwortung technischer Fragen oder Fragen
zu den Kosten ist wiederum nicht die Aufga-
be der Präventionsstellen örtlicher Polizei. Für
umfassende Beratungen sind Institutionen
wie der VSSB oder andere neutrale, fachkom-
petente Stellen, anzufragen.
Jetzt konkret zu Sicherungsmassnahmen
am Fenster. Seit einigen Jahren sind neue
Fenster standardmässig mit einem oder
sogar zwei Pilzzapfenverschlüssen ausge-
stattet. Reicht diese Schutzmassnahme?
Standardmässige Sicherheits-Grundausstat-
tungen verhindern bestenfalls ein Eindringen
durch Gegentreten oder Aufwuchten mit
Schulterstössen. Schon mit einem einfachen
Schraubenzieher ist es jedoch möglich, solche
Teile schnell unwirksam zu machen. Sicher-
heitsverschlüsse sind so anzuordnen, dass
primär alle vier Ecken eines jeden Fenster-Flü-
gels umlaufend mit jeweils 2 Pilzzapfen in Ver-
schlussstellung gehalten werden. Dies mit der
Absicht, dass bei einem Einbruch mittels He-
belwerkzeug (häufigste Methode) immer zwei
Fenster-Flügelecken überwunden werden müs-
sen, um ins Innere zu gelangen. Welche zwei
Ecken dies sind, hängt von der Täterschaft ab.
Häufig wird durch die Verschlussseite, also da
wo sich der Fenstergriff befindet, eingebro-
chen. In gleicher Manier kann aber auch auf
der Bandseite, also da wo das Fensterschar-
nier ist, eine Einbruchsöffnung erwirkt wer-
den. Durch das Aufhebeln der unteren zwei
Fensterecken gibt es eine weitere Möglichkeit,
um ins Hausinnere zu gelangen. Zerstört der
Täter die oberen zwei Ecken so fällt der ge-
samte Fensterflügel aus dem Rahmen und der
Einstieg ist offen. Dies gilt nicht nur für Fenster
sondern auch für Türen.
Das klingt doch recht kompliziert. Gibt
es keine einfachere Variante welche vor
Einbrechern schützt?
Einbruchschutz ist tatsächlich ein grosses
Fachgebiet. Es gibt hunderte von mecha-
nischen Teilen und Befestigungstechniken
aus denen das Optimum, je nach bestehen-
dem Produkt, ausgesucht werden muss. Weil
wir hier von Einbruchschutz sprechen und
nicht von «ein bisschen Sicherheit» müssen
die fundierten, grundelementaren Regeln der
Sicherheitstechnik eingehalten werden.
Es gibt jedoch neben der konventionellen Si-
cherung von Fenstern und Türen noch die
Option der nachträglich aufgesetzten Sicher-
heitsmechanismen. Solche aufgesetzte Ein-
bruchsicherungen sind technisch gesehen we-
sentlich einfacher. Mit einer Palette von ca. 20
Produkten können ca. 80% aller Fenster und
Türen zuverlässig gesichert werden. Unter Be-
rücksichtigung der Grundregeln der Einbruch-
prävention sind diese aufgesetzten Sicherheits-
mechanismen jedoch nicht sehr ästhetisch.
Sichtbare Stangenverschlüsse, sichtbare Band-
sicherungen und komplizierte, teilweise unü-
berwachte Bedienerfreundlichkeit, wirken sich
bezüglich Einbruchsicherheit ebenfalls nachtei-
lig aus. Zudem wurde durch Testverfahren des
VSSB bewiesen, dass nachträglich aufgesetzte
Sicherheitsverschlüsse oftmals falsch montiert
werden. Richtig montierte, und nach dem «alle
4 Ecken-System» (siehe Grafik Fenster) aufge-
baute Zusatzverschlüsse sind sie allerdings sehr
wirksam. Einbruchschutzmassnahmen können
nicht durch die aggressive Verkaufsstrategie
eines guten Verkäufers vereinfacht werden.
Die mechanischen und physikalischen Grund-
regeln im Einbruchschutz, ästhetische Aspekte
und der technische «Ist-Zustand» bestimmen
bei Sicherheitsnachrüstungen das Angebot.
Ausser bei nur «ein bisschen Sicherheit», was
hier jedoch nur als «Beruhigungsmittel» einge-
stuft wird.
Die absolute Sicherheit gibt es also nicht.
Was sagen Sie dazu?
Nun, eine DNA-Analyse wird auch immer nur
auf 99% ausgestellt und trotzdem werden
diese 99% als eindeutiges Resultat aner-
kannt.
Fortsetzung Seite 24
Alle 4 Ecken des Fensters sollen gesichert sein.
SICHERHEIT
Es gibt im Einbruchschutz vier Varianten:
1. Variante: «ein bisschen Sicherheit». Dies
ist keine Sicherheit. Denn hier werden le-
diglich Einbruch-Ängste besänftigt. Diese
Variante können Sie getrost gleich wieder
vergessen.
2. Variante: Einbruchschutz von ausgereifter
Qualität nach dem «alle 4-Ecken-Prinzip»
welche die «Tonnentat» abwehrt. Unter
«Tonnentat» verstehen die Sicherheits-
experten 0815-Einbruchsdelikte, welche
jährlich zu tausenden in unserem Land
verübt werden, mit bescheidenen Kräften
und Werkzeugen. Diese «Tonnentaten»
lassen sich mit Massnahmen, anlehnend
an EN-Vornormen 1627-1630/WK2, in
50% aller Fälle verhindern. Ich rate Ihnen
jedoch, sich nicht einfach auf Aussagen
gemäss EN-Normen zu verlassen. Nach-
rüstungen sind niemals geprüfte Pro-
dukte. EU-Normen überfluten auch unse-
re Schweiz täglich neu. Oft mit fraglichem
Inhalt und eher verwirrend.
3. Variante: Die «99%-Lösung» für Objekte
im Wohnungs- und Gewerbebau (ohne
Auftragsdiebstähle). Hier wird die Last-
resistenz der einzelnen Gebäudekompo-
nenten auf ein Mass erhöht, dass ein mit
menschlicher Muskelkraft und unsichtbar
transportierbarem Werkzeug getätigter
Angriff, abgewendet werden kann. Als
unsichtbar transportierbares Werkzeug
gilt ein Geissfuss von 60 cm Länge und als
Muskelkraft werden 120 kg Stemmver-
mögen durch den Täter deklariert. Hoch-
sicherheit dieser Klasse ist mittels Nachrüs-
tung nur bedingt realisierbar.
4. Gute Werte bei Sicherheitsnachrüstun-
gen sind machbar bei der Mehrheit aller
Türen, bei Kunststofffenstern sowie Holz-
und Holzmetallfenstern. Letztere jedoch
ausschliesslich im Verbund PBL-Technik.
PBL-Sicherheitstechnik (PBL = power bolt
lock) ist ein speziell für Holz- und Holzme-
tallfenster entwickeltes Schutzsystem.
Nächstes Thema: Fensterglas. Was gilt es
hier zu beachten?
Gläser, Glaseinbau, Klebetechniken von Glas,
Glas und bauphysikalische Werte das ist ein
grosses Gebiet. Ich schlage vor, das Thema
«Glas» in der nächsten Folge unseres kleinen
«ABCs der Sicherheit» genauer zu beschrei-
ben, da wir Sie nicht mit zuviel Information
auf einmal zudecken wollen.
Wie schützen Sie sich als Sicherheits-
experte bei Ihnen zu Hause?
Ich hatte schon in meiner Ausbildungszeit
als Möbelschreiner eine Vorliebe für Ein-
bruchschutz entwickelt. So entstanden vor
40 Jahren Geheimfächer mit ausgeklügelten
Entriegelungs-Mechanismen in Schränken,
Betten, Küchen und diversen Kleinmöbeln.
Um Wertsachen zu schützen, besitze ich,
nebst meinen Geheimfächern, einen guten
Tresor welcher auch brandschutztechnische
Kriterien erfüllt. Meine Wohnräume als auch
mein Betrieb sind durch Optimierung von
elektronischer und mechanischer Sicherung
gegen unliebsame Gäste gewappnet. Als
selbstverständliche Regel beachte auch ich
den Spruch: «Adlerauge sei wachsam». So
lasse ich das Beil niemals auf dem Scheitstock
liegen, wenn ich im Garten Holz hacke, auch
wenn ich dringend irgendwohin gerufen
werde.
SICHERHEIT
Gutes Gefühl auf Schritt und TrittDie Firma GE-Bodenbeläge GmbH an der Siewerdtstrasse 25, 8050 Zürich, führt qualitätsgarantierte Arbeiten im Bodenbelagsbereich aus. Die Experten von GE-Bodenbeläge verfügen über langjährige Praxis und Kenntnis im Verlegen von Parkett, Laminat, Teppichen, Linoleum u.v.m. Das Team unter der Leitung der Familie Ebibi besteht aus Fachleuten mit über 15-jähriger Erfahrung. Ziel des Familienunternehmens: Zufriedene Kunden und eine optimale, termingerechte Ausführung der Arbeiten gemäss den Wünschen und Bedürfnissen der Clientèle. Zur Auswahl stehen zahlreiche Materialien in allen Preislagen. Nach eingehender Beratung gilt es sowohl optisch als auch praktisch (Raumverhältnisse, Pflege) zu entscheiden, welcher Bodenbelag sich für den Privat- oder Berufsbereich, Neu- oder Umbau am besten eignet. Sehr facettenreich sind die Verlegearten bei Parkettböden: Schiffsverband, englischer Verband, Parallel, Mosaik oder Fischgrät? Alles eine Frage des Geschmacks! Zur Zeit hat die Firma Jelmoli AG in Zürich die GE-Bodenbeläge GmbH mit einem grossen Umbauprojekt ihres Warenhauses beauftragt. Es zählen aber auch andere namhafte Firmen wie Implenia und Colliers zur Kundschaft von GE-Bodenbeläge. Architekturbüros, Bauunternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen zählen auf die erstklassigen Verlegearbeiten der Firma. Der persönliche Kundenkontakt sowie eine umfangreiche kompetente Beratung stehen bei GE-Bodenbeläge im Vordergrund.
Mehr Infos und unverbindliche Offerte: GE-Bodenbeläge, Siewerdtstrasse 25, 8050 ZürichTel. 044 310 15 60, Fax 310 15 62info@ge-bodenbelaege, www.ge-bodenbelaege.ch
Tage der offenen Tür bei GE Bodenbeläge GmbH
Freitag 26. März 2010 bis Sonntag 28. März 2010
Programm und Öffnungszeitenunter www.ge-bodenbelaege.ch
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 25
Was wird neu
Künftig können Hausbesitzer im Kanton
Zürich die Auslagen für Sanierungsarbeiten
einer Liegenschaft ab dem ersten Jahr nach
Erwerb von den Steuern abziehen.
Auswirkungen der bisherigen Praxis
Die sogenannte Dumont-Praxis, die auf
einem Urteil des Bundesgerichtes von 1973
basierte, verhinderte innerhalb der ersten
fünf Jahre nach Erwerb einer vernachlässig-
ten Liegenschaft, grundsätzlich den steuer-
lichen Abzug von Sanierungskosten. Diese
Praxis führte dazu, dass Neueigentümer
Aus dem KantonsratWer ein älteres, sanierungsbedürftiges Haus erwarb, wurde bis anhin mit der sogenannten Dumont-Praxis konfrontiert. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2010 mit 114:48 Stimmen beschlossen, der äusserst problema-tischen Regelung ein Ende zu setzen und das Steuergesetz entsprechend zu ändern.
nach dem Erwerb einer renovationsbe-
dürftigen Liegenschaft meistens fünf Jahre
zuwarteten, bis sie die Unterhaltsarbeiten
vornahmen.
Regierung und Verwaltung haben
rasch reagiert
Das kantonale Steueramt wird seine Pra-
xis bereits mit Wirkung ab Steuerperiode
2010 anpassen. Das aktualisierte Merkblatt
über die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Kosten für den Unterhalt und die Verwal-
tung von Liegenschaften sowie das Merk-
blatt über die steuerliche Behandlung von
Investitionen, die dem Energiesparen und
dem Umweltschutz bei Liegenschaften des
Privatvermögens dienen, tragen der Ände-
rung des Steuergesetzes Rechnung.
Versuch der Linken und Grünen,
den Pauschalabzug zu streichen
Dank der bürgerlichen Ratsseite blieb ein
Antrag der Linken und Grünen, der zum
Ziel hatte, den Pauschalabzug beim Liegen-
schaftenunterhalt zu streichen, erfolglos.
Hausbesitzerinnen und -besitzern kann
nur empfohlen werden, nur Personen von
Parteien in Exekutiven und Parlamente zu
wählen, die sich vorbehaltlos für die Anlie
gen der Hauseigentümer einsetzen.
Abschaffung ein Erfolg für den HEV
und die Volkswirtschaft
Der Hauseigentümerverband hat sich über
viele Jahre stark für die Abschaffung der
Dumont-Praxis eingesetzt. Dieser Einsatz
ist nun von Erfolg gekrönt. Der Hauseigen-
tümerverband ist überzeugt, dass die neue
Praxis positive volkswirtschaftliche Impulse
auslöst.
Hans Heinrich
Raths
Kantonsrat SVP,
Gemeindepräsident
Pfäffikon ZH
AKTUELL
Haus im Umbau
26 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Renovationen von Badezimmern werden oft
lange hinausgeschoben. Sie sind mit vielen
Umtrieben verbunden. Dabei wird oftmals
unterschätzt, wie wichtig ein schönes Bade-
zimmer nicht nur für die Wertvermehrung,
sondern auch für das Wohlbefinden ist. Hier
beginnt unser Tag, wir tanken neue Energie
und lassen den Abend auch wieder in diesem
Raum ausklingen.
Stimmung soll also ins Bad. Für die Gestal-
tung haben sich Designer immer wieder neue
Trends gesetzt: Grosse Fliesen, quadratische
Fliesen, farbiges Mosaik und dekorative
Bruchsteine sind zurzeit gefragt. Allerdings
haben sie alle etwas gemeinsam: Sie unter-
teilen Böden und Wände mit unschönen Fu-
gen. Und wer hat schon Zeit und Musse, mit
der Zahnbürste am Boden rumzukriechen
und Fugen zu reinigen?
Die neuen fugenlosen Boden- und Wandbe-
läge erfüllen genau die Ansprüche unserer
Zeit. Sie sehen nicht nur schön aus, sie sind
auch pflegeleicht, «wasserdicht», atmungs-
aktiv und ermöglichen eine natürliche Ge-
staltung der Nasszonen in allen möglichen
Farben.
Das Bad der Zukunft: Fugenlos schönDas Badezimmer ist das Stiefkind der Wohnräume. In der Architektensprache lieblos Nass-zelle genannt, fristet es oft auch ein solches Dasein: kühle Keramikfliesen, Farben und Muster, deren man schnell überdrüssig wird. Jahrzehntelang gab es für die ständiger Nässe ausgesetzten Zonen auch keine andere Lösung. Bis heute: Der fugenlose Boden- und Wand-belag macht aus der Nasszelle eine Wohlfühloase.
Christine Seyffer
Wohnraum- und
Farbberaterin FSS
Journalistin BR
Ob Neubau oder Altbau spielt für die fugen-
lose Gestaltung keine Rolle. Die Masse auf
Weisszementbasis wird auf den Unterlagsbo-
den aufgetragen oder direkt über die Fliesen
gespachtelt. Dabei trägt sie nicht sonderlich
auf: Der Wandbelag beträgt 2–3 mm, der Bo-
denbelag 3–4 mm. Das mineralische Material
wird von Hand aufgespachtelt und bekommt
dadurch eine individuelle Kellenstruktur, die
die Handschrift des Handwerkers trägt. Jeder
Boden ist ein Unikat. Die Farben können frei
gewählt werden. Zum Schluss wird die ganze
Sache versiegelt – so entsteht eine elastische
Oberfläche, die absolut pflegeleicht, riss- und
kratzresistent ist und nichts aufsaugt.
Mit dem fugenlosen Belag wird die Nasszelle
zur Wellnessoase. Die Temperatur eines sol-
Eine Nasszelle aus den 60er-Jahren: Die alten Fliesen wurden mit Spezialfarbe über-strichen, die nach einer gewissen Zeit blättert. Die Farben wirken sehr kühl.
BAD
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 27
chen Bodens wirkt sehr angenehm und ist
niemals so kühl wie die herkömmlichen Plat-
tenbeläge. Bodenheizung ist für den Belag
auch kein Problem. Der Belag kann auch in
die Dusche reingezogen werden, da er abso-
lut rutschfest ist.
Die Gestaltungsmöglichkeiten mit dem
fugenlosen Belag sind grenzenlos
Ein Farbkonzept empfiehlt sich, sodass das
Badezimmer nicht zum Einzelgänger wird,
sondern sich in den Einrichtungsstil der wei-
teren Wohnräume integriert. Farben, die sich
fürs Badezimmer eignen, sind bei den Erd-
farbtönen zu suchen. Grün ist ungeeignet,
da kein Mensch vor einer grünen Wand gut
aussehen kann. Blau kombiniert mit Weiss ist
schön, aber so kühl, dass es besser in den Sü-
den passt. Gute Farbkombinationen sind zum
Beispiel champagnerweiss, anthrazit und ru-
binrot. Diese Kombination verleiht dem Raum
Wärme und einen modernen Touch.
Bei der Farbgestaltung wird meist nur eine
Wand in Farbpigmente getaucht. Damit wird
die Raumgeometrie optimiert, besonders bei
kleinen Badezimmern. Schöne Wirkung zeigt,
wo möglich, die Wand gegenüber dem Spie-
gel. So wird die Farbe in den ganzen Raum
getragen. Drei von vier Wänden werden in
Champagnerweiss gehalten.
Es macht sicher Sinn, ein Gesamt-Farbkon-
zept für das Wohnhaus oder die Wohnung
zu erstellen. Verschiedene Bäder, Duschen
oder Gäste-WC sollen im selben Stil gehalten
werden und sich höchstens in der Akzentfar-
be unterscheiden.
Der fugenlose Bodenbelag «Naturoflor» ist
ein in der Schweiz hergestelltes Produkt. Die
Firma «Die Welt in Farbe AG» in Winterthur
erstellt bei der Ausführung das passende
Farbkonzept dazu.
Von der Nasszelle zur Wohlfühloase: Der mineralische Belag wurde direkt auf die Fliesen aufgetragen – die Farbkom-bination anthrazit – rubinrot und champagnerweiss verleiht dem Badezimmer eine moderne und warme Ambiance.
BAD
28 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Die Essenz des Raums erfassen und daraus ein individuelles Bad-Erlebnis formen. Genau das ist 4B Badmöbel mit dem neuen Raumkonzept pearl gelungen.
Das harmonisch abgestimmte De-
sign fügt sich zu einem wohldurch-
dachten Ganzen, das jedem noch
so winzigen Detail Sinn und Sinn-
lichkeit verleiht. All dies macht pearl
zu einem faszinierenden Schmuck-
stück.
Individueller Lebensstil ...
Der Kunde hat mit pearl die Mög-
lichkeit, dem individuellen Lebens-
stil mehr Freiraum zu verleihen.
Badmöbel, Waschbecken, Bade-
Das neue Raumgefühl im Bad
wanne und Dusche arrangieren sich
zu einem intensiven und entspan-
nenden Raumerlebnis. Die abgerun-
deten Frontkanten, die fugenlose
Frontoptik, die edlen Materialien
Holz und Corian und die sorgfältig
gepflegten Details verstärken eine
ästhetische und funktionale Einheit.
Pearl lädt ein, in eine andere Welt
einzutauchen.
... mit persönlicher Beratung
Eine umfassende und persönliche
Beratung steht am Anfang jedes
neuen Bades. Im gestalterischen
Dialog legt der Bauherr gemeinsam
mit dem 4B Berater in den moder-
nen und grossen 4B Ausstellungen
den Grundstein für sein individuelles
Bad. Grosse Erfahrung und Kompe-
tenz erwarten den Besucher in den
4B Ausstellungen in Hochdorf, Ad-
liswil, Dietlikon, Pratteln und Bern.
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pearl – mein Bad ist mein Lebensraum! pearl – das individuelle Bad-Erlebnis.
BAD
Wir haben dem Kalk den Kampf angesagt.
Das motivierte Aquapower-Team
Kalk ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen
unerwünscht. Leitungswasser enthält vielerorts
sehr hohe Mengen Kalk. Dieser schadet den
Hausinstallationen und Haushaltgeräten.
Die ständigen Verkalkungen durch den Einsatz von
Entkalkungsmitteln und die zu hohe Dosierung
von Waschmitteln belasten die Umwelt und Ihr
Portemonnaie. Die Entkalkungsgeräte von Aqua-
power arbeiten nach dem Ionentauscher-Prinzip,
der einzigen wirsamen Methode dem Wasser den
Kalk zu entziehen. Dank Mikroprzessor-Steuerung
sind die Geräte äusserst sparsam im Salzverbrauch.
Sämtliche Modelle sind volumen- oder zeitgesteu-
ert. Die Entkalker-Geräte werden vor Ort auf die
indi-viduellen Bedürfnisse des Kunden eingestellt.
Nach dem Motto: Zuverlässigkeit und Qualität
zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis, beschäf-
tigen wir ausschliesslich topmotiviertes, bestens
ausgewiesenes Fachpersonal und beschränken
uns auf die Spitzenprodukte der Branche (Autotrol
und Fleck).
Die uns gesetzten Ziele erreichen wir nur, wenn
alle an den Prozessen beteiligten - Kunde, Partner,
Unternehmen und Angestellte - profitieren kön-
nen. Unser Ziel ist, eine Win-Win-Situation für alle
zu schaffen. Wir schätzen die Kundennähe und
können mit unseren Spitzenprodukten alle Ihre
Bedürfnisse bezüglich optimalem Leitungswasser
abdecken.
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Alles aus einer Hand:
Beratung – Verkauf – Montage – Service
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Topmotiviertes Fachpersonal
Bestens ausgewiesene Fachleute
Spitzenprodukte der Branche
Von Autotrol und Fleck
Ein kaum zu übertreffendes:
Preis- Leistungsverhältnis
AKTUELL
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 29
Ergonomie bedeutet körpergerechtes Ar-
beiten. Wenn Sie den Rücken im Stehen
mehr als 20 Grad beugen müssen, belasten
Sie bereits Ihre Bandscheiben zu stark.
Je nach Körpergrösse sind Arbeitshöhen
zwischen 79 und 104 Zentimeter sinnvoll.
Ein um 10 bis 15 Zentimeter abgesenktes
Kochfeld erleichtert das Kontrollieren der
Töpfe und schont beim Anbraten oder Rüh-
ren Ihren Rücken. Den Spültrog dagegen
wünschen sich viele Menschen höher als
die Arbeitsplatte, da man ja in der Vertie-
fung des Beckens hantiert. Der Herd bildet
den Mittelpunkt in der Küche. Unter den
Küchengeräten kommt dem Herd eine be-
sondere Bedeutung zu. Er soll leicht zu be-
Ergonomie in der KücheBequem und komfortabel ohne Rückenschmerzen oder falsche Belastung von Gelenken können Sie nur in einer auf Sie abgestimmten Küche arbeiten. (aarc)
dienen und zu reinigen sein. Darüber hin-
aus soll er vor allem den Ansprüchen der
Köchinnen und Köche in Sachen Design,
Funktion, Komfort und Energieeffizienz
gerecht werden. Angefangen von der eher
rustikalen bis hin zur modernen, leichten
Küche passen sich auch die verschiedenen
Herdmodelle an unterschiedliche Bedürf-
nisse an. Auch der Ergonomie tragen die
typischen Einbauherde Rechnung, weil sie
aus zwei Teilen bestehen. So lässt sich etwa
das Kochfeld im Vergleich zur restlichen
Küchenarbeitsplatte etwas herabgesetzt
einpassen und der Backofen kann dann in
Augenhöhe in die Schrankfront integriert
werden, damit er ohne Bücken und Stre-
cken erreicht werden kann. Ergonomie und Eleganz in der Küche.
Der Wunsch nach einer Heizungs-
anlage die möglichst sparsam, um-
weltfreundlich, platzsparend und aus
möglichst aus einer Hand kommt,
eine Heizungsregelung die die
verschiedenen Komponenten optimal
aufeinander abstimmt ist schon länger
da. Zudem sollte diese Heizung für
zukünftige Neuerungen offen sein.
Der Energiemanager SolvisMax vereint
Solar-Schichtspeicher und Gas- oder Öl-
brennwertkessel in einem Gerät. In Ver-
bindung mit Solarkollektoren entsteht ein
komplettes Solarheizsystem, zuständig für
Raumwärme und Heisswasser.
Neueste Entwicklung ist die Integration
einer Wärmepumpe. Ob als reiner Heizkes-
sel oder als Speicher mit Solarkollektoren:
Vom Solar-Pufferspeicher zum Solar-Heizkessel mit Energiemanager
Die Module sind flexibel kombinierbar – alle
zusammen oder schrittweise nacheinander.
Gegenüber veralteten Heizungsanlagen
sind Einsparungen bis zu 50 Prozent mög-
lich. Die Ausstattung mit einer Hocheffizi-
enzpumpe reduziert zusätzlich den Strom-
verbrauch um bis zu 80 Prozent.
SolvisMax Energiemanager Multivalentes Heizsystem
Herzstück der Anlage ist der Solar-Schicht-
speicher. Die Sonnenwärme wird ohne
Vermischung in die Schicht gleicher Tempe-
ratur eingelagert und so effizient genutzt.
Der Brenner ist direkt in den Speicher in-
tegriert. Durch die Universalregelung wird
das gesamte System gesteuert: Die Son-
nenenergie steht hier immer an erster Stelle
– nur wenn sie nicht ausreicht, springt die
zweite Wärmequelle an. Dadurch wird die
Nutzung der Sonnenwärme zur Selbstver-
ständlichkeit in der Heizungsanlage. Dieses
Prinzip ermöglicht hohe Einsparungen im
Vergleich zu einfachen Solaranlagen ohne
Heizungsunterstützung. Gleichzeitig schont
es die Umwelt.
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3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 31
Eine seriöse Schimmelpilzsanierung
erfolgt in den drei Schritten Analyse
– Sanierung – Prävention.
Alljährlich wird mit der Heizperiode
das Thema Schimmelpilz aktuell. Bei
der Sanierung sind einige wichtige
Punkte zu beachten. Eine Schim-
melpilzsanierung gehört in die
Hände von Fachleuten. Viel zu oft
wird Schimmel mit Javelwasser ge-
reinigt und die befallene Stelle mit
einer biozid ausgerüsteten Farbe
gestrichen. Potentiell gesundheits-
gefährdender Schimmel wird dabei
mit einem potentiell gesundheits-
gefährdenden Anstrich ersetzt,
welcher mit der Zeit seine Wirkung
verliert und – noch schlimmer – die
Fungizide in die Raumluft emittieren
lässt.
Analyse
Die Analyse reduziert sich auf die
Frage, weshalb erhöhte Feuchtig-
keit auftritt. Bei der Suche nach
der Ursache helfen Erfahrung und
professionelle Messinstrumente,
mit deren Hilfe die für die Feuch-
tigkeitsbildung relevanten Werte
bestimmt werden. Ob die Feuchtig-
keitsursache durch falsches Lüften
verursacht wird, kann oft nicht mit
einer punktuellen Messung eruiert
werden. Hier hilft eine Messreihe
der relativen Luftfeuchtigkeit und
der Raumtemperatur über einen
längeren Zeitraum.
Sanierung
Der erste Schritt einer Sanierung
ist eine Desinfektion, bei der die
vorhandenen Schimmelkeime abge-
tötet werden. Hier haben sich Ver-
nebelungsverfahren mit Aerosolen
Schimmelpilzsanierung
bewährt. Die nächsten Schritte hän-
gen vom Grad des Schimmelbefalls
ab sowie dem Grund des übermäs-
sigen Feuchtigkeitsaufkommens.
Das Spektrum reicht dabei vom
waschen und streichen bis zum
Rück- und Neuaufbau befallener
Wände. Wesentlich dabei ist, dass
das Problem der Kältebrücken kons-
truktiv gelöst werden kann. Ergän-
zend gibt es heute Farben, die den
Feuchtigkeitshaushalt an kritischen
Stellen regulieren, eine dauerhafte
antimikrobielle Wirkung haben und
trotzdem emissionsfrei sind.
Prävention
Nebst einem funktionalen Produk-
teaufbau ist es wesentlich, die Be-
wohner über das richtige Lüften
aufzuklären. In der Heizperiode soll
die Luftfeuchtigkeit in der Woh-
nung bei max. 40%, ausserhalb der
Heizperiode bei max. 60% liegen.
Die Raumtemperatur soll zwischen
19 und 21°C betragen. Sinnvol-
lerweise führt der Bewohner eine
Selbstkontrolle mit einem Hygrome-
ter durch.
Fazit
Dank Erfahrung und Fachwissen
können nachhaltige Lösungen erar-
beitet werden. Eine Sanierung soll
eine Instandhaltungsinvestition sein
und nicht ein wiederkehrender Kos-
tenblock. Die Schröckel AG enga-
giert sich seit vielen Jahren auf dem
Gebiet der Schimmelpilzsanierung
und bietet individuelle Lösungen für
die jeweiligen Probleme an.
Christian Schröckel, Schröckel AG
Tel. 052 233 93 93
www.schroeckel.ch
PRODUKTEINFORMATION
Erweiterte Energieberatung für PrivatkundenStadtwerk Winterthur hat sein
Angebot in der Energieberatung
ausgebaut und bietet neu eine Be-
ratung für Heizungsersatz an. In
der rund 2,5-stündigen Beratung
werden alle relevanten Daten des
bestehenden Heizsystems aufge-
nommen und die Gewohnheiten
der Bewohner untersucht. Aus dem
breiten Spektrum an ökologischen
Heizsystemen, die in Winterthur zur
Verfügung stehen, wird die beste
Variante vorgeschlagen. Alle Ergeb-
nisse werden in einem schriftlichen
Bericht zusammengefasst. Diese Be-
ratung ist Teil des Programms «jetzt
energetisch modernisieren» des
Kantons Zürich. Die Beratung wird
deshalb vom Kanton Zürich bis Ende
2010 zu einem vergünstigen Preis
(250 Franken) angeboten.
Weitere Informationen:
www.energetisch-modernisieren.ch
http://www.stadtwerk.winterthur.
ch/foerderaktionen
WOHNEIGENTÜMEROffizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Winterthur und Umgebung
CeMedia
Die Ansprechpartner für Ihre Inserate
Etzelmatt 1
Postfach 89
5430 Wettingen
Tel. 056 618 33 11
Mail [email protected]
Web www.cemedia.ch
Verlag:
buag Grafisches Unternehmen AG
CH-5405 Baden-Dättwil · www.buag.ch
32 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-1032 Wohneigentümer HEV Winterthur 1/2-10
DANK HEIZUNGSSANIERUNG: MEHR ENERGIE GESPART
Eine neue Ölheizung spart doppeltEine neue Ölheizung mit einem modernen Ölbrennwertkessel ist eine vorteilhafte Sanierungs-lösung. Die Umstellung auf einen anderen Energieträger lohnt sich kaum, denn sie ist meistens mit verhältnismässig hohen Zusatzinvestitionen verbunden.
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH UNSERE REGIONALEN INFORMATIONSSTELLEN
Region Zürich / Innerschweiz :Beat GasserTelefon 044 218 50 [email protected]
Region Mittelland / Nordwestschweiz :Markus SagerTelefon 062 842 85 [email protected]
Region Ostschweiz / Graubünden :Moreno SteigerTelefon 071 278 70 [email protected]
Die Lebensdauer einer Heizungs-anlage (Kessel, Brenner und Re-gelung) beträgt je nach Beanspru-chung und Qualität 15 bis 20 Jahre. Eine Heizungssanierung drängt sich nach dieser Zeit auf, weil die alte Anlage bezüglich Energie-effizienz und Umweltverhalten meist nicht mehr den modernen Anforderungen entspricht.
Moderne Ölheizungen für hohe Energieeffi zienzDie moderne Ölheiztechnik ist auf einem hohen Stand und ermög-licht, dass aus jedem Tropfen Heizöl ein Maximum an Energie gewonnen wird. Besonders effi-zient sind vor allem die neuen Ölbrennwertkessel. Sie wandeln nahezu 100% des Brennstoffes in Wärme um, weil sie zusätzlich die Energie im Wasserdampf der Ab-gase nutzen. Beim Ersatz eines alten Heizkessels durch einen Brennwertkessel kann gesamthaft
bis zu 35% Energie eingespart werden. Auch bei den Heizölqua-litäten gibt es laufend Verbesse-rungen. Das neue, schwefelarme Ökoheizöl verbrennt praktisch rückstandsfrei. Die Kesselflächen bleiben sauber, dadurch erhöht sich der Wirkungsgrad.
Heizölversorgung auf Generationen sichergestelltHeizöl ist auch bei höherem Preisniveau ein vergleichsweise günstiger Energieträger. Dies be-stätigen die Erhebungen des Bun-desamtes für Statistik. Die Versor-gung von Heizöl ist sichergestellt. Die Erdölreserven reichen selbst bei steigender Nachfrage noch für Generationen.
Heizung erneuern und gleichzeitig das Ge-bäude sanierenWer sich mit der Heizungssanie-rung befasst, überlegt vielleicht
den Umstieg auf einen anderen Energieträger. Der finanzielle Aufwand für einen Wechsel ist um einiges grösser als der Einbau eines neuen Ölbrennwertkessels und lohnt sich in der Regel nicht. Denn dank der kostengünstigen Sanierung der Ölheizung stehen meist noch finanzielle Mittel be-reit, um den Wärmebedarf eines Hauses generell zu senken. Dies erreicht man, indem man zusam-men mit der Heizung das Gebäu-de, oder Teile davon, saniert.
Heizungssanierung – eine Sache weniger TageEine Heizungserneuerung dauert bei guter Vorbereitung nur wenige Tage und wird vorteilhaft vor der nächsten Heizperiode durchge-führt. Wer sich rechtzeitig mit der Sanierung seiner Heizung und des Gebäudes befasst, die alte Ölhei-zung durch eine neue Ölbrenn-wertanlage ersetzt und Fassade,
Dach oder Fenster erneuert, kann getrost in die Zukunft blicken. Dank der Reduktion des Energie-bedarfs und der effizienten Wär-mebereitstellung leistet man einen aktiven Beitrag für den verant-wortungsvollen Umgang mit der Energie.
Die Erdölbranche unterstützt die Schweizer Hauseigentümer mit CHF 1 000 000.– Wenn Sie Ihre bestehende Ölhei-zung mit einem Ölbrennwert-kessel auswechseln oder einen neuen Ölbrennwertkessel instal-lieren und gleichzeitig eine ther-mische Solaranlage realisieren, unterstützen Sie Ihre lokalen Heizölhändler mit einem finanzi-ellen Beitrag an die Ölheizung in Form von Heizöl im Wert von CHF 1000.– exkl. MwSt. Attrak-tive Förderbeiträge für die Solar-anlage erhalten Sie zusätzlich von Ihrem Kanton.
Eine effi ziente Wärmeerzeugung ist mit einem modernen Ölheizkessel in Kombination mit Solarkollektoren gewährleistet.
PUBLIREPORTAGE
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 33
PRODUKTEINFORMATION
Eigenschaften Heizöl Ökoheizöl Ökoheizöl
extra-leicht schwefelarm –10 °C schwefelarm –20 °C
Dichte bei 15 °C Kg/m3 820–860 820–860 820–860
Trübungspunkt Max. °C 3 3 –10
Filtrierbarkeitsgrenze Max. °C –10 –10 bis –12 –20
Schwefelgehalt Max. mg/kg 1000 50 50
Stickstoffgehalt Max. mg/kg unbegrenzt 100 unbegrenzt
PRODUKTEINFORMATION
Der zu Ende gehende Winter hat
gezeigt, wie wichtig die richtige
Heizölqualität sein kann. Die Unter-
schiede liegen grundsätzlich im
Kälteverhalten, im Schwefelgehalt
und im Stickstoffgehalt.
Grundsätzlich sind auf dem Markt
drei Heizölqualitäten für unter-
schiedliche Anwendungen erhält-
lich (siehe Tabelle).
Heizöl extra-leicht
(Standardqualität)
Dieses Heizöl wird für konventio-
nelle Anlagen (ohne Low NOx-Bren-
ner) und für Low NOx-Brenner mit
einer Leistung ab 50 kW empfohlen.
Der Stickstoffgehalt ist bei diesem
Heizöltyp nicht festgelegt. Anlagen,
die mit diesem Heizöl befeuert wer-
den und bei denen die Feuerungs-
kontrolle eine Überschreitung der
Stickoxidgrenzwerte feststellt, kön-
nen oft durch die Umstellung auf
Ökoheizöl schwefelarm –10 °C luft-
hygienisch wieder korrekt betrieben
werden.
Unsere Empfehlung: Diese Qualität
sollte nur noch für Grossanlagen/In-
dustrie verwendet werden.
Ökoheizöl schwefelarm –10 °C
Ökoheizöl ist ein genormter Quali-
tätsbrennstoff, der speziell auf die
Anforderungen moderner Ölhei-
zungen abgestimmt ist. Es verbrennt
nahezu rückstandsfrei und sorgt so
für einen sauberen Heizkessel. Der
Schwefelgehalt wurde bei dieser
Qualität gegenüber der Standard-
qualität massiv gesenkt und befin-
det sich auf dem Niveau von Erdgas.
Dank der Limite von 100 mg/kg
Stickstoff können die Stickoxide
im Abgas auf einem Minimum ge-
halten werden. Die Einhaltung der
Heizölqualitäten – wo liegen die Unterschiede?
Grenzwerte der Luftreinhalteverord-
nung stellt somit keine besondere
Anforderung dar. Kesselhersteller
empfehlen den Einsatz von Ökohei-
zöl schwefelarm –10 °C. Bei neuen
Heizgeräten wird der Einsatz dieses
Heizöls vorgeschrieben. Immer mehr
Liegenschaftsverwaltungen und
Hausbesitzer stellten in den letzten
Jahren auf diese Qualität um.
Unsere Empfehlung: Diese Quali-
tät eignet sich für alle Anlagen an
witterungsgeschützten Standor-
ten. Spätestens bei der nächsten
Tankreinigung sollte auf diese zu-
kunftsgerichtete Qualität umgestellt
werden.
Ökoheizöl schwefelarm –20 °C
(Dieselqualität)
Ökoheizöl schwefelarm –20 °C ist in
der Regel etwas teurer als Ökohei-
zöl schwefelarm –10 °C und bietet
nur bezüglich dem Kälteverhalten
wesentliche Vorteile. Der Stickstoff-
gehalt ist beim Ökoheizöl schwe-
felarm –20 °C nicht normiert, was
gegenüber dem Ökoheizöl schwe-
felarm –10 °C ein Nachteil ist.
Unsere Empfehlung: Diese Qualität
eignet sich für Anlagen im Freien
(Baustellenaustrocknungen, Treib-
häuser, Provisorien) oder an expo-
nierten Lagen, wo der Tank oder die
Leitungen der Witterung ausgesetzt
sind.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter gerne
zur Verfügung.
Kübler Heizöl AG
Lagerhausstrasse 5
8400 Winterthur
Tel. 052 235 12 12
www. kuebler.ch
Krokusse – sehnlichst erwartete Frühlingsboten. Endlich sind sie wieder in unseren
Gärten, die Krokusse. Hier ein
kurzer Steckbrief und ein paar
Pflanzhinweise.
Der Krokus liebt einen eher locke-
ren, humusreichen Boden, im Früh-
jahr eher feucht, im Herbst eher
trocken, ohne Staunässe. Sonne,
allenfalls kurzzeitig lichter Schat-
ten. Wird meistens im Rasen ange-
pflanzt, aber auch in Rabatten und
im Steingarten, vor Gehölzen. Der
sonnigste Platz in Ihrem Garten ist
der beste, denn alle Arten stammen
aus dem Mittelmeerraum und aus
dem Nahen Osten. Die Knollen soll-
ten etwa dreimal so tief gepflanzt
werden wie sie hoch sind. Blüten
gibt es in vielen Farben. Mit keiner
Pflanze können Sie im zeitigen Früh-
jahr solche Farbeffekte erzielen wie
mit Krokussen. Sie zeigen mit einem
Paukenschlag den Frühjahrsbeginn
an. Rasen mit Krokussen erst nach
Vergilben der Blätter mähen. Bei
Wühl- oder Feldmausgefahr Krokus-
Knollen durch Metallbehälter oder
Drahtkörbe schützen. Vermehrung
durch Brutknollen, entweder durch
die Pflanze selbst oder durch Aus-
graben und Verteilung der jungen
Brut im Mai/Juni. Krokusse sind
winterhart. Vorwitzige Krokusse in voller Blüte
Der Betrieb empfiehlt sich für die fachmännische undzuverlässige Ausführung von Maler- und Tapezierarbeiten.
Fassadenrenovation
Umbauten
Neubauten
Strukturarbeiten
Dekorative Techniken
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Büro:Mettler & Co.Poststrasse 15, 8312 WinterbergTel. 052 - 345 16 46Fax 052 - 345 34 05Natel 079 - 671 08 01
Kaminfeger:Tel. 052 - 347 18 79
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Steinmann AGReutgasse 9, 8406 WinterthurTelefon 052 202 33 02www.steinmannag.ch
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3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 35
PRODUKTEINFORMATION
Zwei die sich gefunden haben.
Tiere halten ältere Menschen fit und
aktiv. Haustiere können verhindern,
dass der Alltag von Senioren lang-
weilig wird. Es ist sinnvoll, wenn
man unbedingt ein Haustier bei sich
aufnehmen möchte und bereits äl-
ter ist, ein Tier zu wählen, das eben-
falls nicht mehr das Jüngste ist.
Petfinder.ch hilft, ältere Tiere an
ältere Menschen zu vermitteln
Deshalb hilft petfinder.ch, ältere
Tiere an ältere Menschen zu ver-
mitteln. Unter dieser Rubrik finden
Senioren Katzen, die das 12. Lebens-
jahr, sowie Hunde, die das 9. Lebens-
jahr erreicht haben und einen Lebens-
platz suchen.
Viele ältere Menschen wünschen sich
eine Katze oder einen Hund. Was
diese Menschen daran hindert, ist der
Gedanke, dass sie das Haustier nicht
überleben, und die Ungewissheit,
was mit ihrem geliebten Hund oder
dem verschmusten Büsi nach ihrem
Ableben oder bei schwerer Krankheit
geschieht. Deshalb hat petfinder.ch
dieses Projekt ins Leben gerufen.
Viele Tiere haben eine nicht geringe
Lebenserwartung. So können Katzen
zum Beispiel bei guter Pflege zwanzig
Jahre und älter werden. Hunde errei-
chen nicht selten 12 Jahre und mehr.
Daher ist es ratsam, wenn man un-
bedingt ein Haustier bei sich aufneh-
men möchte und bereits älter ist, ein
Tier zu wählen, das ebenfalls nicht
mehr das Jüngste ist. Ältere Katzen
wie auch ältere Hunde sind zudem
viel ruhiger als vorwitzige, quirlige
Jungtiere und bereiten somit auch
weniger körperliche Anstrengungen
und Aufwand.
Ältere Tiere sind durch ihre gesetzte
Art eine treue Gesellschaft und be-
reichern auf diese Weise auch das
Eine neue Dienstleistung von petfinder.ch
Senioren für Senioren
Wohlbefinden des Menschen. Denn
was gibt es Schöneres als mit einer
schnurrenden Katze auf dem Schoss
in einem Sessel zu sitzen und es
sich gut gehen zu lassen. Oder den
treuen Hundeblick und die Nähe
eines «besten Freundes» zu erleben.
Weitere Informationen unter:
Petfinder
Poststrasse 6, 6300 Zug
Tel. 041 508 18 08
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Hauptstrasse 52, 8546 IslikonTel. 052 375 24 74www.artkeramikromano.ch
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150
Jah
re
36 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Adam Touring GmbH: Mitglieder
des Hauseigentümerverbandes er-
halten Spezialkonditionen auf Rei-
fen und Alufelgen.
Alpamare: HEV-Mitglieder und ma-
ximal drei Begleitpersonen erhalten
einen Rabatt von 15% auf den Ein-
trittspreis.
Annabelle, Schweizer Familie,
SonntagsZeitung: HEV-Mitglieder
erhalten 30% auf die Jahres-
abonnements von Annabelle, der
Schweizer Familie und der Sonn-
tagsZeitung. Nur bei Online-Bestel-
lungen über den Link auf der HEV
Schweiz-Website. Das Angebot gilt
nur für Neuabonnenten und bis am
31.12.2010.
Cardada Luftseilbahn und Ses-
sellift: Von Orselina (oberhalb Lo-
carno) nach Cardada und Cimetta.
HEV-Mitglieder und Familie (Eltern
+ 2 Kinder) erhalten 20% Rabatt
Vergünstigungen für MitgliederMit dem Mitgliederausweis erhalten die HEV-Mitglieder zahlreiche Vergünstigungen. So können die Mitglieder beispielsweise in den Zoo Zürich, den Walter Zoo oder den Natur- und Tierpark Goldau fahren, wo sie mit dem HEV-Mitgliederausweis von reduzierten Eintritten profitieren. Rabatte kriegen unsere Mitglieder auch bei der Stanserhorn-Bahn, im Alpamare oder der Tiltis-Bahn und für vieles mehr.
Kurzentrum Rheinfelden: Gegen
Vorlage der HEV-Mitgliederkarte
und eines Bons, der auf der HEV
Schweiz-Website heruntergeladen
werden kann, gewährt die Well-
ness-Welt sole uno den HEV-Mit-
gliedern und einer Begleitperson je
Fr 3. – Ermässigung auf den regu-
lären, direkten Einzeleintritt.
Migrol: Als Mitglied des HEV pro-
fitieren Sie von folgenden Migrol
Private Card Vorzugskonditionen:
1 Rp./Liter Rabatt auf die Treibstoff-
bezüge an allen Migrol Tankstellen.
Kostenlose Karte: keine Rechnungs-
und Jahreskartengebühren (inkl. 1
Zusatzkarte).
Natur- und Tierpark Goldau:
HEV-Mitglieder und die eigenen
Kinder (6–16 Jahre) profitieren von
den günstigen Kollektivpreisen.
NZZ/NZZ am Sonntag: HEV-Mit-
glieder erhalten die Neue Zürcher
Zeitung, die NZZ am Sonntag und
das Kombiangebot 15 Monate für
den Preis von 12 Monaten. Dieses
Angebot gilt bis zum 31.12.2010
und nur für Neuabonnenten. Nur
Glasi Hergiswil: HEV-Mitglieder
können in der Glasi Hergiswil unter
fachkundiger Anleitung selbst eine
Glaskugel blasen für Fr. 10.– statt
Fr. 15.–.
Hertz: HEV-Mitglieder erhalten ver-
günstigte Tarife für die Miete von
Personenwagen und Nutzfahrzeu-
gen mit der Hertz-HEV-Mitglieder-
karte.
IdealesHEIM und Umbauen+Re-
novieren: HEV-Mitglieder erhalten
30% Rabatt auf die Jahresabonne-
mente der Zeitschriften IdealesHEIM
und Umbauen+Renovieren. Nur
bei Online-Bestellungen über den
Link auf der HEV Schweiz-Website.
Das Angebot gilt nur für Neuabon-
nenten und bis am 31.12.2010.
Kochoptik: Gegen Vorlage einer
gültigen HEV-Mitgliederkarte erhal-
ten der Inhaber sowie im gleichen
Haushalt lebende Personen einen
Rabatt von 10% auf das gesamte
Sortiment von Kochoptik.
auf die Sommertickets ab Orselina.
Nicht kumulierbar mit anderen Ra-
batten..
Confiserie Sprüngli AG: Sprüngli
gewährt HEV-Mitgliedern 10% Ra-
batt bei Online-Bestellungen über
den Link auf der HEV Schweiz-Web-
site.
Fleurop-Interflora (Schweiz) AG:
Bei Online-Bestellungen über den
Link im Mitgliederbereich auf der
HEV Schweiz-Website erhalten
HEV-Mitglieder 10% Rabatt auf den
Blumenwert.
Furka-Dampfbahn: Die Strecke
führt von Realp (Uri) nach Gletsch
(Wallis) jeweils am Fr, Sa und So
vom 25.6. bis 3.10.2010 und täg-
lich vom 2.7. bis 15.8.2010. HEV-
Mitglieder fahren mit 20% Ermäs-
sigung, Kinder und Jugendliche bis
16 Jahre gratis.
HEV-SERVICE
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 37
Walter Zoo: Gegen Vorlage einer
gültigen HEV-Mitgliederkarte an der
WALTER ZOO AG-Kasse erhalten die
HEV-Mitglieder und ihre Familien die
folgenden Vergünstigungen auf die
Eintrittstickets: Fr. 2.– auf den Ein-
tritt für Erwachsene, Fr. 1.– auf den
Eintritt für Kinder (4–15 Jahre).
Zentrum Paul Klee: Paul Klee op-
tisch, akustisch und kreativ erleben.
10% Rabatt auf den Eintrittspreis
für alle Ausstellungen. Gültig das
ganze Jahr.
Zoo Zürich AG: HEV-Mitglieder,
eine Begleitperson und die eigenen
Kinder (zwischen 6–16 Jahre) erhal-
ten 10% auf den Eintrittspreis.
bei Online-Bestellungen über den
Link auf der HEV Schweiz-Website.
RAUM UND WOHNEN, DAS EIN-
FAMILIENHAUS und HÄUSER
MODERNISIEREN: HEV-Mitglieder
erhalten 30% Rabatt auf die Jah-
resabonnemente der Zeitschriften
RAUM UND WOHNEN, DAS EINFA-
MILIENHAUS und HÄUSER MODER-
NISIEREN. Nur bei Online-Bestel-
lungen über den Link auf der HEV
Schweiz-Website. Das Angebot gilt
nur für Neuabonnenten.
Sauriermuseum Aathal (ZH): Das
Museum gewährt dem Inhaber der
HEV-Mitgliederkarte sowie einer
erwachsenen Begleitperson und
den eigenen Kindern (5–16 Jahre)
gegen Vorlage der HEV-Mitglieder-
karte einen Rabatt von 10% auf die
jeweils gültigen Eintrittspreise der
Einzeleintritte. Die Vergünstigungen
sind nicht kumulierbar.
Schifffahrt auf der Aare: Besitzer
des HEV-Mitgliederausweises profi-
tieren von reduzierten Preisen. Aare-
fahrt Biel–Solothurn Fr. 36.– statt
Fr. 48.–, mit Halbtax Fr. 18.– statt
Fr. 22.–.
Schweizer Garten: HEV-Mitglieder
profitieren von 30% Rabatt auf dem
Jahresabo der Zeitschrift Schweizer
Garten. Dieser Rabatt wird aus-
schliesslich bei der Online-Bestel-
lung über den untenstehenden Link
gewährt.
Sportbahnen Stoos: Mit dem
HEV-Mitgliederausweis erhalten Sie
bei den Sportbahnen Stoos 20% Er-
mässigung auf den Normaltarif der
Einzel-Tageskarten (Sommer/Win-
ter) für Erwachsene/Jugendliche/
AHV. Nicht gültig auf Mehrtages-
und Familientageskarten und nicht
kumulierbar mit anderen Vergüns-
tigungen wie GA/Halbtax. Angebot
gültig bis 31.10.2010.
Stanserhorn-Bahn: Die Stanser-
horn-Bahn-Gesellschaft bietet HEV-
Mitgliedern vergünstigte Preise für
die Retourfahrt aufs Stanserhorn. Fr.
48.– statt Fr. 58.–, mit Halbtax/GA
Fr. 24.– statt Fr. 29.–. Gültig vom
10. April bis 14. November 2010.
St. Jakobskellerei Schuler & Cie
AG: Die St. Jakobskellerei Schuler
gewährt den Mitgliedern des Hau-
seigentümerverbandes 10% auf die
Listenpreise bei Online-Bestellun-
gen.
Swissminiatur: HEV-Mitglieder,
eine Begleitperson sowie eigene
Kinder (6–16 Jahre) erhalten ver-
günstigte Eintrittspreise. Kinder:
Fr. 8.– statt Fr. 10.–, Erwachsene:
Fr. 12.– statt Fr. 15.–. Park geöffnet
vom 15. März bis 16. November.
Titlis Rotair: HEV-Mitglieder und
eine Begleitperson erhalten 20%
Ermässigung auf ein Ticket En-
gelberg–Titlis retour. Sie bezahlen
Fr. 66.– statt Fr. 82.–. Eigene Kinder
bis 15 Jahre fahren gratis mit. Das
Angebot ist gültig bis am 8.11.2010
und nicht kumulierbar mit GA/Halb-
tax oder anderen Aktionen.
HEV-SERVICE
Unsere Dienstleistungen – Ihr Vorteil!Als HEV-Mitglied profitieren Sie von Vergünstigungen bei Beratungen, Bewertungen, Vermittlungen, Drucksachen und anderen Dienstleistungen, zum Beispiel:
Rechtsberatungen Beantworten von Mietrechtsfragen (Mietvertrag, Kündigung, Zahlungsverzug, Mietzinsaufschlag usw.), Fragen in Sachen
Stockwerkeigentum oder bei nachbarrechtlichen Problemen Unterstützung bei Schlichtungs- und Gerichtsverfahren Prüfen von Verträgen Begründung von Stockwerkeigentum Unterstützen bei steuerlichen Fragen
38 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Agenda
5.–7. März 2010 ZKB Eigenheimmesse Eulachhallen, Winterthur
17.–21. März 2010 Giardina Zürich Messezentrum Zürich
8.–11. April 2010 WOHGA Winterthur Eulachhallen Winterthur
11. Mai 2010 Generalversammlung HEV Winterthur Kirchgemeindehaus Winterthur
14. Mai 2010 HEV-Geschäftsstelle geschlossen Brückentag nach Auffahrt
2.–6. September 2010 Bauen & Modernisieren Messezentrum Zürich
10.–14. November 2010 wohn-raum Ausstellungsgelände BEA bern expo
24. Dez. 2010 bis 3. Januar 2011 HEV-Geschäftsstelle geschlossen Weihnachtsferien
HEV-SERVICE
Hypothekarischer Referenz-zinssatz für MietenFür Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen
des Hypothekarzinssatzes ist seit dem 10. September
2008 gesamtschweizerisch der vom Bund publizierte
Referenzzinssatz massgebend. Dieser stützt sich auf
den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz
für inländische Hypothekarforderungen.
Jahr gültig ab Zinssatz gültig ab Zinssatz
2008 10.09. 3.50% 02.12. 3.50%
2009 03.03. 3.50% 03.06. 3.25%
02.09. 3.00% 02.12. 3.00%
2010 01.03. * 01.06.
Basis: Dezember 1982 = 100Jahr Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Ø
2005 152,3 152,7 153,1 154,3 154,2 153,8 153,0 153,2 153,9 155,2 154,8 154,6 153,7
2006 154,3 154,8 154,6 155,9 156,3 156,2 155,1 155,4 155,1 155,6 155,5 155,6 155,4
2007 154,5 154,8 154,9 156,6 157,0 157,2 156,3 156,1 156,2 157,6 158,3 158,7 156,5
2008 158,2 158,4 159,0 160,2 161,5 161,8 161,1 160,6 160,8 161,7 160,6 159,8 160,3
2009 158,4 158,8 158,3 159,7 159,9 160,2 159,2 159.3 159.3 160.3 160.6 160.2 159.5
2010 160.1
Basis: Mai 1993 = 1002005 110,0 110,3 110,5 111,4 111,3 111,1 110,5 110,6 111,1 112,1 111,8 111,6 111,0
2006 111,4 111,8 111,7 112,6 112,8 112,8 112,0 112,2 112,0 112,4 112,3 112,3 112,2
2007 111,6 111,8 111,9 113,1 113,4 113,5 112,8 112,7 112,8 113,8 114,3 114,6 113,0
2008 114,3 114,4 114,8 115,7 116,6 116,8 116,3 116,0 116,1 116,7 116,0 115,4 115,8
2009 114,4 114,7 114,3 115,3 115,5 115,7 114.9 115.1 115.1 115.8 116.0 115.7 115.2
2010 115.6
Basis: Mai 2000 = 1002005 103,7 103,9 104,2 105,0 104,9 104,7 104,1 104,3 104,7 105,7 105,4 105,2 104,7
2006 105,0 105,4 105,3 106,2 106,4 106,3 105,6 105,8 105,6 105,9 105,9 105,9 105,8
2007 105,2 105,4 105,4 106,6 106,9 107,0 106,4 106,3 106,4 107,3 107,8 108,0 106,5
2008 107,7 107,9 108,2 109,1 109,9 110,1 109,6 109,4 109,5 110,1 109,3 108,8 109,1
2009 107,9 108,1 107,8 108,7 108,9 109,1 108.4 108.1 108.5 109.1 109.3 109.1 108.6
2010 109.0
Basis: Dezember 2005 = 1002006 99,8 100,1 100,0 100,9 101,0 101,0 100,4 100,5 100,3 100,7 100,6 100,6 100,5
2007 99,9 100,1 100,2 101,3 101,6 101,7 101,1 101,0 101,1 101,9 102,4 102,6 101,2
2008 102,3 102,5 102,8 103,6 104,5 104,6 104,2 103,9 104,0 104,6 103,9 103,4 103,7
2009 102,5 102,7 102,4 103,3 103,5 103,6 103.0 103.1 103.1 103.7 103.9 103.6 103.2
2010 103.2
Landesindex der Konsumentenpreise
Alle weiteren Details sowie Indices mit früherer Basis sind im Internet abrufbar unter www.hev-statistik.ch/ (Rubrik «Landesindex der Konsumentenpreise»)
Was ist eigentlich der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)?
Der LIK misst die Preisentwicklung der für
die privaten Haushalte bedeutsamen Wa-
ren und Dienstleistungen. Er gibt an, in
welchem Umfang die Konsumenten bei
Preisveränderungen die Ausgaben erhöhen
oder senken müssen, um das Verbrauchs-
volumen konstant halten zu können.
*bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 39
HEV-SERVICE
Diverse Autoren
5. Auflage 2005
Als Anfang des neuen Jahrtausends die Bör-
senblase platzte und sich viele Luftschlösser
im virtuellen Nichts auflösten, stiessen die
Anleger auf der Suche nach handfesten
Investitionsmöglichkeiten auf eine fast ver-
gessene Spezies: Immobilien.
Die Folge: Was vor kurzem noch ein be-
häbiges Business mit festen Regeln, Rendi-
ten, Eigenkapitalanteilen, Hypothekarzinsen
und generationenlangen Handlungshori-
zonten war, geriet nun plötzlich in Bewe-
gung. Wer sich heute als Laie mit Immobilien
beschäftigt, bewegt sich auf wackeligem
Terrain. Chancen und Risiken, Erfolg und
Niederlage, Gewinn und Verlust liegen nah
beieinander. Beinahe zahllose Faktoren gilt
es gegeneinander abzuwägen.
In dieser Situation gibt Swissconsul-
tants.ch mit dem vorliegenden, fünften
Band seiner Ratgeber-Reihe zum Thema
«Immobilien – Steuern, Rendite, Nachfol-
ge» eine wichtige Orientierungshilfe. Un-
sere Spezialisten haben für Sie in einem
Dutzend von Artikeln zentrale Aspekte
leicht verständlich aufgearbeitet und ge-
ben Ihnen wichtige Hinweise und nützliche
Tipps: Setzen Sie sich über steuerliche und
erbrechtliche Klippen beim Kauf, Besitz und
Verkauf von Liegenschaften ins Bild. Lesen
Sie über das Wohnen im Alter. Informieren
Sie sich, wie der Traum von den eigenen vier
Wänden wahr werden kann. Und schliess-
lich: Erfahren Sie, wie man es anstellt, dass
Immobilien bei der familieninternen Nach-
folge nicht zum Zankapfel oder Stolperstein
werden.
Ich freue mich, wenn Sie in unserem Ratge-
ber Antworten auf Ihre Immobilien-Fragen
finden.
Dr. Franz Mattig, Präsident Swissconsultants
Inhaltsverzeichnis
1. Grundbesitz und Steuern: eine allge-
meine Gesamtübersicht
2. Das dualistische und das monistische
Grundsteuersystem
3. System der Besteuerung des Grund-
stückgewinnes
4. Steuerliche Behandlung von Grund-
stücken des Privatvermögens
5. Im Visier: die Grundpfandrechte in der
Schweiz
6. Wohnen im Alter – Sicherheit und
Dienstleistungen
7. Sind Immobilien Klumpenrisiken?
8. Der Traum von den eigenen vier
Wänden wird wahr!
9. Drum prüfe, wer kauft – ob neu, ob
alt
10. Das Partiarische Modell «WIN WIN
WIN!»
11. Industrie- und Gewerbebauten – eine
Last?
12. Immobilien und deren familieninterne
Nachfolge
13. Impressum
18.50 CHF inkl. 7.6% Mwst. für Mitglieder,
Buchempfehlung
Immobilien – Steuern, Rendite, Nachfolge
Frage aus der Rechtsberatung
Wir haben eine 2-Zimmer-Wohnung
an einen jungen Mann vermietet. Aus
zweiter Hand mussten wir nun erfahren,
dass vor drei Monaten seine Freundin
bei ihm eingezogen ist, obwohl wir die
Wohnung ausdrücklich nur an eine Per-
son vermietet haben. Ist der Mieter nicht
verpflichtet, uns dies mitzuteilen? Falls
wir nicht einverstanden sind, was kön-
nen wir dagegen unternehmen?
Antwort:
Dem Mieter steht es grundsätzlich frei,
eine weitere Person im Sinne eines
Untermieters in seine Wohnung aufzu-
nehmen. Dafür braucht er allerdings die
Zustimmung des Vermieters. Diese muss
erteilt werden, ausser wenn der Mieter
sich weigert, dem Vermieter die Bedin-
gungen der Untermiete bekanntzuge-
ben, die Bedingungen der Untermiete
missbräuchlich sind oder dem Vermieter
aus der Untermiete wesentliche Nach-
teile entstehen. Wenn der Mieter von
seiner Freundin also keinen übersetzten
Mietzins verlangt und die Wohnung
durch den Einzug der Freundin nicht
«überbelegt» ist, also ohne Schädigung
der Wohnung auch von zwei Personen
benützt werden kann, muss die Zustim-
mung gegeben werden.
Dass der Mieter keine Mitteilung an den
Vermieter machte, ist zwar ärgerlich und
vertragswidrig, macht die Untermiete
aber nicht ungültig. Es ist also in der Tat
so, dass man nichts dagegen unterneh-
men kann.
21.50 CHF inkl. 7.6% Mwst. für Nichtmit-
glieder
Direktverkauf: HEV Winterthur und Umge-
bung, Lagerhausstr. 11, 8400 Winterthur
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Produkte > Fachbücher
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40 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
HEV-DRUCKSACHEN
HEV Winterthur und Umgebung, Lagerhausstrasse 11, 8401 WinterthurTel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72, [email protected]
Art.-Nr. Stück Artikel Stückpreis CHF
Formulare zum Abschluss von Mietverträgen (inkl. 7,6 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
Allgemeine Bedingungen (falls separat gewünscht) 1.00 1.5001001 Anmeldeformular für gewerbliche Räume 1.20 1.8001002 Anmeldeformular für Mietinteressenten 1.20 1.8001003 Hausordnung deutsch 1.80 2.30 franz. ital. engl. span. türk. alb. serbokr. 4.50 5.5001017 Hausregeln «Hallo Nachbar/in» (Gebührenpflichtiger Abfallsack, mehrsprachig) 1.80 2.3001018 Hausregeln «Hallo Nachbar/in» (Zürisäcke in Container, mehrsprachig) 1.80 2.3001004 Inventar-Verzeichnis 1.75 2.2501005 Mietvertrag für Einfamilienhäuser 3.00 4.0001006 Mietvertrag für Ferienwohnungen 1.75 2.2501007 Mietvertrag für Garagen und Autoein- und abstellplätze 1.75 2.2501008 Mietvertrag für Geschäftsräume inkl. Allg. Bedingungen 2.75 3.2501009 Mietvertrag für möblierte Zimmer inkl. Allg. Bedingungen 2.25 2.7501012 Mietvertrag für Wohnräume inkl. Allg. Bedingungen 2.25 2.7501019 Schlüsselquittung 1.20 1.8001010 Vereinbarung über die Heimtierhaltung 1.75 2.2501011 Waschküchenordnung deutsch 1.80 2.30 franz. ital. engl. span. türk. alb. serbokr. 4.50 5.5001013 Zusatz betr. Veränderungen durch Mieter 1.75 2.2501014 Zusatz über Einfamilienhaus 1.75 2.2501015 Zusatzvereinbarung Installation Haushaltgeräte 1.75 2.2501016 Zustimmung zur Untervermietung 1.75 2.25
Formulare zur Beendigung von Mietverträgen (inkl. 7,6 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
02001 Kündigungsformular Kt. Zürich 1.00 1.5002002 Lebensdauertabelle Wohn-/Geschäftsraumeinrichtungen 6.50 8.5002003 Mängelliste Garnitur 3-fach 3.20 4.0002004 Merkblatt für die Wohnungsabgabe (Mieter-Info) 1.20 1.8002005 Richtig gereinigt und gepflegt 5.50 8.5002006 Schlussabrechnung Garnitur 2-fach 2.80 3.5002007 Übergabeprotokoll für gewerbliche Räume Garnitur 3-fach 3.20 4.0002009 Wohnungsprotokoll (Abnahme/Übergabe) 5-seitig Garnitur 3-fach 5.50 6.5002010 Wohnungsprotokoll (Abnahme/Übergabe) 1-seitig Garnitur 3-fach 2.80 3.80
Formulare zur Hauswartung (inkl. 7,6 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
03001 Arbeitsvertrag für Hauswartdienste inkl. Pflichtenheft und Aufgaben 3.75 4.2503002 Bewerbung für Hauswartdienste 1.70 2.3003003 Hauswartabrechnung Garnitur 2-fach 1.80 2.3003004 Tarif nebenamtliche Hauswartung 3.50 4.30
Diverse Formulare und Merkblätter (inkl. 7,6 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
04001 Heizkostenabrechnung 1.00 1.5004002 Mietzinsänderungsformular Kt. Zürich (gelb) 1.00 1.5004003 Mietzinsgestaltung bei 3-monatiger Kündigungsfrist 1.00 1.5004004 Mietzinsherabsetzung wegen Mängeln nach Übergabe des Mietobjektes 2.00 3.0004005 Richtiges Lüften 1.80 2.3004006 Tabelle Mietzinserhöhung bei wertvermehrenden Investitionen 9.00 11.0004007 Waschküchenstrom-Tabelle 1.80 2.30
Diverse Verträge (inkl. 7,6 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
05001 Bauvertrag 4.25 5.5005002 Hausverwaltungsvertrag inkl. Allg. Bedingungen 2.75 3.2505003 Verkaufsauftrag (Mäklervertrag) 2.75 3.2505004 Verwaltungsvertrag für STWE inkl. Allg. Bedingungen und Zusatz 2.75 3.25
Broschüren (inkl. 2,4 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
06013 Bäume und Sträucher im Nachbarrecht (2. Aufl. 2007; 64 Seiten) Neu! 35.00 45.00 06001 Beendigung des Mietverhältnisses (1997) 13.50 15.0006002 Der Mietzins – Mietzins und Nebenkosten (4. Aufl. 2009; 127 Seiten) Neu! 25.50 29.5006012 Handwerkerverzeichnis HEV Winterthur (2007/2008) 2.00 3.0006005 Nebenkosten: Wegleitung Heiz-/Betriebskostenabrechnung (2001) 6.80 7.5006006 Rund um das Mietverhältnis (1999) 13.50 15.0006003 Schnitt und Pflege der Gehölze im Garten (2. Aufl. 1992, 28 Seiten) 7.20 8.0006007 Stockwerkeigentum (Broschüre, 16 Seiten) 5.00 8.0006008 Wohntraum Wintergarten (2004) 28.00 32.0006009 Wohnungsabnahme Wegleitung 2.80 3.80
AKTUELL
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 41
HEV-DRUCKSACHEN
06010 Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Übergabe des Mietobjektes (1998) 9.00 10.0006011 Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis (5. Aufl. 2009, 112 Seiten) Neu! 15.00 18.00
Fachbücher (inkl. 2,4 % MWST) Mitglied Nichtmitglied
07024 Aus Bauschäden lernen (1. Auflage 2008) 28.00 32.0007002 Erben und Schenken (3. Auflage 2009 ) 29.00 34.0007003 Erfolgreich investieren (2007) 27.50 31.5007004 Handbuch Liegenschaftenverwaltung in Ordner, vollständig überarbeitete Auflage 2006 (inkl. 7,6 % MWST) 157.00 187.0007024 Handbuch Liegenschaftenverwaltung Ordner-Register 15.00 19.0007005 Handbuch Liegenschaftenverwaltung auf CD-ROM 157.00 187.0007006 Handbuch Liegenschaften Ordner und CD-ROM zusammen 197.00 227.0007025 Hausschädlinge (3. Auflage 2006) 32.50 37.5007007 Heizen und Lüften im Wohnhaus (1. Auflage 2004) 32.00 37.0007008 Hypotheken VZ-Ratgeber (neue Auflage 2009) 29.00 29.0007009 Immobilien – Steuern, Rendite, Nachfolge (2005) 18.50 21.5007011 Immobilienbewertungsmethoden und Benchmarking (4. Auflage 2008) 24.00 28.0007010 Immobilienratgeber (1. Auflage 2004) 28.00 32.5007012 Mietrecht heute (3. Auflage 2006) 24.00 28.0007013 Nachbarrecht (neu überarbeitete Auflage 2007) 34.50 39.5007014 Nebenkosten Heizkosten (3. Auflage 2007) 29.50 33.5007015 Pensionierung (4. Auflage 2006) 29.00 31.0007016 Praxis-Ratgeber zum Hausbau (2. Auflage 2007) 27.50 32.5007017 Ratgeber Sicherheit (1. Auflage 2006) 28.50 33.5007026 Schutzwürdige Bauten der Stadt Winterthur (2006) 17.00 20.0007018 Steuern und Immobilien (1. Auflage 2007) 89.00 104.0007019 Steuerratgeber für Wohneigentümer (1. Auflage 2006) 28.00 32.0007020 Stockwerkeigentum (5. Auflage 2009) 43.00 48.0007021 Unterhalt, Renovation und Sicherheit (1. Auflage 2002) 35.00 40.0007022 Wohneigentum und Finanzierung (1. Auflage 2006) 24.50 28.5007023 Wohnen und geniessen ab 50 (1. Auflage 2005) 29.50 36.50
Direktbezug während den Öffnungszeiten an unserem Schalter möglich: 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr. Bearbeitungsgebühr CHF 6.00 zzgl. effektive PortokostenKeine Ansichtssendungen. Preisänderungen vorbehalten. Stand Februar 2010
Bestellformular
Mitglied-Nr.:
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
Datum: Unterschrift:
ZKB EigenheimmesseFreitag, 5. März 2010, 17.00–20.00 Uhr
Samstag, 6. März 2010, 11.00–18.00 UhrSonntag, 7. März 2010, 11.00–16.00 Uhr
Eulachhalle Winterthur, Wartstrasse 73, 8400 Winterthur Besuchen Sie unseren Messestand und lassen Sie sich vor Ort beraten!
Der Eintritt ist kostenlos.
Generalversammlung HEV Winterthur:Dienstag, 11. Mai 2010, ab 18.00 UhrKirchgemeindehaus Winterthur-Stadt
Die Einladung und der Anmeldetalon werden in der Ausgabe 4/10 publiziert.
42 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
Liegenschaften-Angebote Preise auf Verhandlungsbasis
8-Zimmer-Einfamilienhaus mit freistehendem Gästehaus, CHF 1 200 000.–
Kirchgasse 12/14, 8332 RussikonDas freistehende, ehemalige 3-Familienhaus wurde stilvoll renoviert und verfügt über ein Gästehaus mit schöner
Gartenanlage. Ausrichtung nach Südwesten, gute Besonnung. Baujahr 1885, nachträgliche Ausbauten. Grund-
stücksfläche total 606 m2.
Für den täglichen Einkauf befinden sich umfassende Infrastrukturen in nächster Nähe.
HEV-IMMOBILIEN
Einfamilienhäuser
6½-Zimmer-Terrassenhaus, CHF 695 000.– RESERVIERT
Haltenrebenstrasse 112, 8408 WinterthurTerrassenhaus im Stockwerkeigentum an sonnigem Südhang. Baujahr 1970 mit nachträglichen Ausbauten. Grund-
stücksfläche 400 m2, Wohnfläche (ohne Nebenräume) 136 m2. Garten mit Geräteraum und gedecktem Sitzplatz.
1 Garagenbox mit Parkplatz.
Bushaltestelle, Kindergarten und Schulen in wenigen Metern erreichbar. Erholungs- und Grünräume sowie Töss
nahe gelegen.
5½-Zimmer-Mitteleinfamilienhaus mit Baulandreserve, CHF 565 000.– RESERVIERT
Luegetenstrasse 12, 8489 WildbergWohnhaus im Umbaustadium mit Teilunterkellerung, zwei höhenversetzten Wohngeschossen und einem grossen
Dachgeschoss. Freistehendes Schopfgebäude.
Baulandreserve ca. 600 m2, Baujahr 1840, Grundstücksfläche 881 m2, Gebäudevolumen 624 m3. Grundstück in
Kern- und Wohnzone W2, Ausnützungsziffer 35%. Kindergarten, Primar- und Oberstufenschulhäuser sowie Biblio-
thek direkt in der ländlichen 900-Personen-Gemeinde Wildberg (Gemeinde Pfäffikon). Postautoverbindung nach
Fehraltorf, Turbenthal und Pfäffikon. Naherholungsgebiet vor der Haustüre.
7½ -Zimmer-Einfamilienhaus mit Hallenbad, CHF 1 950 000.–
Rebenstrasse 35, 8307 Effretikon Einfamilienhaus mit terrassierter Gartenanlage, gedeckter Sitzplatz mit Cheminée, Doppelgarage mit direktem
Hauszugang. Grundstücksfläche total 1310 m2. Baujahr 1980. Ausrichtung nach Süden, sehr gute Besonnung und
Aussicht auf die Alpen. Zone W1.3.
Zentrale Infrastrukturen mit Einkaufszentrum und Schulen sowie Busstationen befinden sich in unmittelbarer
Nähe.
Mittelhaus mit 5 Zimmern & einer Einlegerwohnung, CHF 690 000.–
Langgasse 68, 8400 WinterthurMittelhaus mit 5 Zimmern und einer Einlegerwohnung im 1. Stock. Baujahr 1921 mit laufenden Renovationen. Die
Grundstückfläche beträgt total 278.1 m2. Es hat einen Gartensitzplatz mit Rasen und ein Aussen-Abstellplatz. Das
Haus hat eine gute Besonnung und ist geeignet für Wohnen, Arbeiten und für einen Zwei-Generationenhaushalt.
Die zentralen Infrastrukturen mit Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in wenigen Fussminuten zum Stadtzentrum.
Schulen und Kindergarten sind in unmittelbarer Nähe.
Eigentumswohnungen
4½-Zimmer-Dach-Maisonettewohnung, CHF 645 000.–
Usterstrasse 48, 8308 IllnauDie Dach-Maisonnettewohnung mit schöner Galerie beinhaltet ein Kellerabteil, einen grossen Balkon mit Aussicht
und ist auf zwei Ebenen aufgebaut mit einer Rundtreppe. Im Wohnzimmer befindet sich ein Cheminée. Zudem
gehören dazu ein freistehendes Partyhaus, für jeden Eigentümer benutzbar, und ein separates Gemüsebeet.
Ein Doppel-Einstellplatz kann für Fr. 45 000.– dazugekauft werden.
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 43
HEV-IMMOBILIEN
Verlangen Sie eine ausführliche Dokumentation unter Telefon 052 212 67 70
Bauland ca. 802 m2, Parzelle Nr. 3965, CHF 320.–/m2
8476 UnterstammheimDie Parzelle Nr. 3965 liegt in der Kernzone K1 mit einer Überbauungsziffer von 25%. An reizvoller Wohnlage
kann auf dieser Parzelle ein Mehrfamilienhaus mit 3 grosszügigen Wohnungen und einem Nebengebäude erstellt
werden.
Kann auch mit obenstehendem Angebot gekauft werden.
Bauland ca. 1014 m2, Parzelle Nr. 3098, CHF 250.–/m2 RESERVIERT
8476 UnterstammheimAn sehr guter Lage, mit schöner Fernsicht bietet die Parzelle Nr. 3098 genügend Platz für ein grosszügiges Ein-
familienhaus. Dieses Bauland liegt in der Zone des öffentlichen Gestaltungsplanes «Unteri Breitlen» mit einer Aus-
nützungsziffer von 35%.
Kann auch mit untenstehendem Angebot gekauft werden.
Bauland
4½-Zimmer-Eigentumswohnung, CHF 420 000.–
Seenerstrasse 162, 8405 Winterthur-SeenEine 4½-Zimmer-Eigentumswohnung auf zwei Etagen mit Blick ins Grüne. Ausgang vom Wohnzimmer auf den
gedeckten Balkon. Baujahr 1973. 1 Tiefgaragenplatz.
In der Nähe stehen gute Infrastrukturen für den täglichen Einkauf zur Verfügung. Optimale Anbindung an öffent-
liche Verkehrsmittel. Die Wohnung ist direkt angrenzend an den erholsamen Grützefeldpark.
4½-Zimmer-Wohnung im Stockwerkeigentum, CHF 470 000.–
Wurmbühlstrasse 4 in Winterthur4½-Zimmer-Wohnung im ruhigem und bevorzugten Stadtteil Winterthur-Seen. Baujahr 1971, Wohnfläche ca. 109 m2
plus Kellerabteil und 2 Garagenplätze. Küche mit neueren Geräten, Waschmaschine, Wohnzimmer mit innenlie-
gendem Balkon, Garten mit Wiese.
Busstation in 100 m Entfernung. Kindergarten und Primarschule in 100 Meter Entfernung, Oberstufenschule in
900 m. Erholung und Grünräume sind in unmittelbarer Umgebung.
4½-Zimmer-Wohnung im Stockwerkeigentum, CHF 490 000.–
Mulchingerstrasse 54, 8405 Winterthur Eine 4½-Zimmer-Wohnung im südlichsten Wohnquartier von Winterthur. Baujahr 1995 mit 122 m2 Wohnfläche.
Wohnküche, Wohnzimmer mit Cheminee und gedecktem Balkon, Keller-/Hobbyraum und Tiefgaragenplatz.
Kindergarten und Primarschule in 100 m Entfernung, Oberstufenschule ca. 1,5 km entfernt. Erholungs- und Grün-
räume sowie die Töss sind in unmittelbarer Umgebung.
4½-Zimmer-Gartengeschosswohnung, CHF 535 000.–
Weiherweg 13, 8484 WeislingenEine 4½-Zimmer-Gartengeschosswohnung auf zwei Etagen mit eigener Waschküche (Waschmaschine/Tumbler)
in idyllischer, naturnaher und familienfreundlicher Umgebung. Baujahr 1986. 1 Tiefgaragenplatz. Ausgang vom
Wohnzimmer auf den gedeckten Sitzplatz. Kellerabteil, Saunaraum und Hobbyraum mit Heizwand in der unteren
Etage der Wohnung. Für den täglichen Einkauf stehen Infrastrukturen in Weisslingen zur Verfügung.
Optimale Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
44 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
ABBRUCHARBEITEN
Hch. Peter AG Bagger- und Traxbetrieb, Wülflingerstrasse 399, 8408 Winterthur Tel. 052 224 06 60, Fax 052 224 06 61 [email protected], www.hchpeterag.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach 8405 Winterthur, Tel. 052 234 12 12 Fax 052 234 12 13, [email protected], www.zani.ch
ALARMANLAGEN, EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT, TRESORE
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
ALTERNATIVE ENERGIE, MINERGIE
BauLerchManagement AG Scheideggstrasse 30 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 70, 052 234 96 77 [email protected], www.baulerch.ch
AUSHUBARBEITEN
Hch. Peter AG Bagger- und Traxbetrieb Wülflingerstrasse 399, 8408 Winterthur Tel. 052 224 06 60, Fax 052 224 06 61 [email protected], www.hchpeterag.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
BADEZIMMER-EINRICHTUNGEN, -REPARATUREN, -RENOVATIONEN
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, Fax 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
Hibatech AG Badewannen-Reparaturen & Badsanierungen Rüti 20, 8545 Rickenbach-Sulz Tel. 052 337 40 03, Fax 052 337 40 07 [email protected], www.hibatech.ch
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, Fax 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
BADPLANUNG
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, Fax 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
BAUBERATUNG
Bauberatung Buchhaltung Strupler Partner Bauberatungen, KMU-Buchhaltungen Hegifeldstrasse 57, 8404 Winterthur Tel. 052 246 02 76, Fax 052 246 02 78 [email protected], www.bbstrupler.ch
BauLerchManagement AG Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 70, Fax 052 234 96 77 [email protected], www.baulerch.ch
BAUMEISTERARBEITEN
Baltensperger AG Hochbau, Tiefbau, Holzbau Alte Poststrasse 31, 8472 Seuzach Tel. 052 320 07 70, Fax 052 320 07 80 [email protected] www.baltenspergerbau.ch
BWT Bau AG Hochbau-Holzbau-Umbau-Tiefbau-Beton-sanierung, Beton Bohren + Fräsen Wülflingerstrasse 285, 8408 Winterthur Tel. 052 224 31 31, Fax 052 224 31 32 [email protected], www.bwt.ch
Hans Stutz AG Baugeschäft Schlachthofstrasse 35, 8406 Winterthur Tel. 052 269 09 70, Fax 052 269 09 79 [email protected]
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Weilenmann AG Kemptthal Ihre vielseitige Bauunternehmung Pfäffikonerstrasse 52, 8307 Effretikon Tel. 052 355 02 55, Fax 052 355 02 59 [email protected] www.weilenmann-ag.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
BAUMPFLEGE UND FORSTARBEITEN
Baumwerker Rund ums Gehölz Rhyblick 129, 8455 Rüdlingen Tel. 044 867 08 27, Fax 044 867 24 40 [email protected], www.baumwerker.ch
fällag AG Spezialfällarbeiten Brüttenerstrasse 1, 8315 Lindau Tel. 052 345 21 22, Fax 052 345 28 23 [email protected], www.faellag.ch
BAUSPENGLER
C. Steiner‘s Erben AG Wildbachstrasse 28, 8400 Winterthur Tel. 052 212 60 54, Fax 052 213 70 44
BAUUNTERNEHMER,
GENERAL- UND TOTALUNTERNEHMER
BauLerchManagement AG Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 70, Fax 052 234 96 77 [email protected], www.baulerch.ch
Blatter AG Bauunternehmung Hoch- und Tiefbau, Renovationen Mettlenstrasse 8, 8472 Seuzach Tel. 052 320 07 20, Fax 052 320 07 28 [email protected], www.blatter-bau.ch
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
BELEUCHTUNG, LAMPEN, SCHEINWERFER AUSSEN
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, Fax 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
BELEUCHTUNG, LAMPEN INNEN
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, Fax 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
BLITZSCHUTZANLAGEN
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
BODENBELÄGE
El-ba AG Innenausstattungen, Parkett, Vorhänge, Steinplatten Industriestrasse 2a, 8604 Volketswil Tel. 044 908 40 60, Fax 044 908 40 70 [email protected], www.el-ba.ch
Sewiteppich AG Teppich, PVC, Linol Rudolf-Diesel-Strasse 28, 8404 Winterthur Tel. 052 232 02 03, Fax 052 233 28 34 [email protected], www.sewiteppich.ch
BRIEFKASTENANLAGEN, SONNERIEN
E. Feldmann AG, Die Gebäudeausrüster Sicherheitssysteme, Metallbaufertigteile Neu mit eigener Schlosserei Hintermühlenstrasse 6, 8409 Winterthur Tel. 052 235 16 35, Fax 052 235 16 36 [email protected], www.feldmannag.ch
DACHDECKERARBEITEN
K. Steiner AG Bedachungen Flach-/Steildacharbeiten, Einbau VELUX (Partner) Reitweg 2, 8400 Winterthur Tel. 052 232 00 04, 078 636 34 88 Fax 052 232 00 04, [email protected]
BRANCHENREGISTER
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 45
Mettler & Co., Kaminfeger- und Dachdeckergeschäft Bedachungen, Fassagen, Isolationen, Messtechnik, Kaminfegerarbeiten Poststrasse 15, 8312 Winterberg Tel. 052 345 16 46, Fax 052 345 34 05 [email protected], www.mettler-co.ch
DACHKONSTRUKTIONEN, LUKARNEN,
FLACHDÄCHER, DACHAUSBAU
BWT Bau AG Hochbau-Holzbau-Umbau-Tiefbau-Beton-sanierung, Beton Bohren + Fräsen Wülflingerstrasse 285, 8408 Winterthur Tel. 052 224 31 31, Fax 052 224 31 32 [email protected], www.bwt.ch
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, Fax 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
DÄMMUNGEN, DICHTUNGEN, ENTFEUCHTUNG,
BAUAUSTROCKNUNG, BAUABDICHTUNGEN
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
DENKMALSCHUTZ
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
EDV-INSTALLATIONEN
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, Fax 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
ELPAG Elektro Peter AG Installationen von Elektro-, EDV- und Telefonanlagen sowie Schaltanlagenbau Tössfeldstrasse 37, 8406 Winterthur Tel. 052 212 33 44, Fax 052 212 33 43 [email protected], www.elpag.ch
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
EINBRUCHSCHUTZ
RUNO GmbH Renovation, Umbau, Notfall-Schreinerei 24 h Stegackerstrasse 2, 8409 Winterthur Tel. 052 233 34 34, Fax 052 233 34 35 [email protected], www.runo.ch
ELEKTROINSTALLATIONEN, ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, Fax 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
ELPAG Elektro Peter AG Installationen von Elektro-, EDV- und Telefonanlagen sowie Schaltanlagenbau Tössfeldstrasse 37, 8406 Winterthur Tel. 052 212 33 44, Fax 052 212 33 43 [email protected], www.elpag.ch
Hürzeler & Schafroth Elektro-Technik AG Ausführung sämtlicher Elektronistallationen, AEG/therma/Elektrolux Servicstelle, Haushaltgeräte Frauenfelderstrasse 74, 8404 Winterthur Tel. 052 242 20 71, Fax 052 242 95 50 [email protected], www.ihr-elektriker.ch
Krebs AG Elektro-Anlagen und Telecom Seestrasse 15, 8330 Pfäffikon Tel. 044 952 13 13, Fax 044 952 13 00 [email protected], www.krebsag.ch
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONSKONTROLLEN
Elektro Moser Erstellen von elektrischen Installationen und Kontrollen Am Schützenweiher 8b, 8400 Winterthur Tel. 052 223 14 14, Fax 052 223 28 08 [email protected], www.elektro-moser.ch
ENTKALKUNG
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, Fax 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
FASSADEN
Gebrüder Vogel + Co. Malerbetrieb Alle Malerarbeiten, aussen und innen, Fassaden, Tapeten, fugenlose Oberflächen, Spandecken Else-Züblin-Strasse 27, 8404 Winterthur Tel. 052 233 08 66, Fax 052 233 08 32 [email protected] www.vogel-malerbetrieb.ch
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Malergeschäft Fritz Hebeisen AG Weinbergstrasse 6, 8400 Winterthur Tel. 052 222 25 23, Fax 052 222 77 50 [email protected] www.hebeisen-maler.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
FASSADENDÄMMUNGEN, SANIERUNGEN
Baracchi Isolationen AG Max Baracchi, Dipl. Bauing. ETH Wärmedämmungen aller Art, Fassadenisola-tionen, «Baracchi-Isolationen – eine Idee wärmer» Bruggwiesenstrasse 6, 8307 Effretikon Tel. 052 343 05 01, Fax 052 343 05 77 [email protected]
Kurz Renovations AG Fassadenrenovationen, Aussenwärme-dämmungen komplett mit Gerüstung und Malerarbeiten Uesslingerstrasse 30, 8548 Ellikon a.d. Thur Tel. 052 315 21 11, Fax 052 315 21 60 kurz@kurz-ag. ch, www.kurz-ag.ch
FENSTER, FENSTERLÄDEN JALOUSIEN
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
WM-Fensterbau Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8406 Winterthur Tel. 052 265 10 60, Fax 052 265 10 79 [email protected] www.wm-fensterbau.ch
GARAGENTORE, TORANTRIEBE
Dahinden + Rohner Industrie Tor AG Allmendstrasse 36, 8320 Fehraltorf Tel. 044 955 00 22, Fax 044 955 00 87 [email protected], www.darotor.ch
GARTENBAU UND UNTERHALT,
UMGEBUNGSGESTALTUNG
Ernst Spalinger AG Gartenplanung, Gartenbau, Gartenunter-halt, Natursteine, Pflanzen, Rasen, Findlinge, Schwimmteiche, Sitzplätze, Wasserbecken Unter-Rüti 1, 8487 Zell Tel. 052 397 00 30, Fax 052 397 00 38 [email protected], www.spalinger-ag.ch
Göldi AG Ihr Gärtner plant, baut, pflegt Leimeneggstrasse 4, 8404 Winterthur Tel. 052 242 73 73, Fax 052 242 42 94 [email protected] www.goeldigartenbau.ch
Hofmann Gartenbau AG Rümikerstrasse 16, 8409 Winterthur Tel. 052 242 11 11, Fax 052 242 46 42 [email protected], www.gartenbau.ch
GASFEUERUNG, GASHERDE
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
BRANCHENREGISTER
46 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
GIPSERARBEITEN
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Malergeschäft Fritz Hebeisen AG Weinbergstrasse 6, 8400 Winterthur Tel. 052 222 25 23, Fax 052 222 77 50 [email protected] www.hebeisen-maler.ch
R. Meier Gipser- und Malerbetrieb Oberseenerstrasse 14, 8405 Winterthur Tel. 052 232 17 11, Fax 052 233 23 30 [email protected]
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
GLAS, ACRYLGLAS, VERGLASUNGEN
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
GRABENLOSER LEITUNGSBAU
Emil Keller AG Tiefbauunternehmung Neumühlestrasse 42, 8406 Winterthur Tel. 052 203 15 15, Fax 052 202 00 91 [email protected] www.emil-keller.ch
GRAFFITIBESEITIGUNG
Gebrüder Vogel + Co. Malerbetrieb Alle Malerarbeiten, aussen und innen, Fassaden, Tapeten, fugenlose Oberflächen, Spandecken Else-Züblin-Strasse 27, 8404 Winterthur Tel. 052 233 08 66, Fax 052 233 08 32 [email protected] www.vogel-malerbetrieb.ch
HANDLÄUFE
Flexo-Handlaufsysteme Handläufe, vor allem Wandhandläufe für die Nachrüstung im Gebäudebestand Oberseenerstrasse 137, 8405 Winterthur Tel. 052 534 41 31 [email protected], www.flexo-handlauf.ch
HAUSANSCHLÜSSE
Emil Keller AG Tiefbauunternehmung Neumühlestrasse 42, 8406 Winterthur Tel. 052 203 15 15, Fax 052 202 00 91 [email protected] www.emil-keller.ch
HAUSHALTGERÄTE
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, Fax 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, Fax 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
TAWA Elektrogeräte GmbH Haushaltgeräte, Verkauf und Reparaturen Technikumstrasse 1b, 8400 Winterthur Tel. 052 212 99 25, Fax 052 212 99 29 [email protected] www.tawa-elektrogeraete.ch
HAUSWARTUNGEN
CasaRep AG Hauswartungen, Liegenschaftenservice, Gartenpflege Schützenstrasse 81, 8400 Winterthur Tel. 052 212 01 80 [email protected], www.casarep.ch
HEIZUNGSINSTALLATIONEN, HEIZUNGSTECHNIK
Paul Herzog AG Haustechnik, Sanitär/Heizung Ausführung-Planung-Reparaturen Papiermühleweg 19, Postfach, 8408 Winterthur Tel. 052 222 91 21, Fax 052 222 95 30 [email protected]
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
Steimer Markus, Sanitäre Anlagen/Heizungen Sanitär-Heizungen-Reparaturen-Solaranlagen Ausführung-Planung-Beratung Schützenstrasse 122, 8400 Winterthur Tel. 052 209 06 10, Fax 052 209 06 19 [email protected], www.steimerwin.ch
Stillhart Haustechnik Heizung-Sanitär Heizkesselauswechslungen, Alternativenergien, Umbauten, Badsanierungen Dorfstrasse 14, 8545 Rickenbach ZH Tel. 052 337 39 40, Fax 052 337 39 47 [email protected] www.ihrehaustechnik.ch
Trepp Haustechnik AG Sanitär, Heizung, Haustechnik Oberwilerstrasse 1, 8442 Hettlingen Tel. 052 305 14 14, Fax 052 305 14 15 [email protected], www.trepp.ch
HOLZBAU, HOLZSCHUTZ
Baltensperger AG Hochbau, Tiefbau, Holzbau Alte Poststrasse 31, 8472 Seuzach Tel. 052 320 07 70, Fax 052 320 07 80 [email protected] www.baltenspergerbau.ch
BWT Bau AG Hochbau-Holzbau-Umbau-Tiefbau-Beton-sanierung, Beton Bohren + Fräsen Wülflingerstrasse 285, 8408 Winterthur Tel. 052 224 31 31, Fax 052 224 31 32 [email protected], www.bwt.ch
Insektol AG pest control Schulstrasse 11, 8413 Neftenbach Tel. 052 301 04 65, Fax 052301 04 67 [email protected], www.insektol.ch
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Malergeschäft Fritz Hebeisen AG Weinbergstrasse 6, 8400 Winterthur Tel. 052 222 25 23, Fax 052 222 77 50 [email protected] www.hebeisen-maler.ch
Sprenger Söhne AG Elementtechnik, Klimaholzhäuser, Holzhandel Wolfzangenstrasse 1, 8413 Neftenbach Tel. 052 315 14 82, Fax 052 315 13 34 [email protected] www.sprenger-soehne.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
IMMOBILIEN-DIENSTLEISTUNGEN
HEV Hauseigentümerverband Winterthur und Umgebung Verkauf, Schätzungen, Verwaltungen, Rechtsberatungen, Bauberatungen, Wohnungsabnahmen Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72 [email protected], www.hev-winterthur.ch
INNENAUSBAU
BM-Schreinerei Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8406 Winterthur Tel. 052 265 10 80, Fax 052 265 10 89 [email protected], www.bm-schreinerei.ch
Pfister W. Erben AG Stationsstrasse 9, 8487 Zell Tel. 052 383 14 94, Fax 052 383 13 77 [email protected] www.pfisterkuechen.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
INNENAUSSTATTUNG, MOBILIAR
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
INSEKTENSCHUTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 [email protected], www.g-h.ch
KAMINFEGER
Wanner Kaminfeger AG Hinterwuhrstrasse 20, 8450 Andelfingen Tel. 052 317 22 01, Fax 052 317 08 01 [email protected] www.wannerkaminfeger.ch
BRANCHENREGISTER
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 47
KAMINBAU/-SANIERUNGEN
Rutz Kamine und Inox AG Abgasanlagen, Kamine, Inox Wibachstrasse 3, 8153 Rümlang Tel. 044 818 89 89, Fax 044 817 24 33 [email protected], www.rutz.ag
KANALFERNSEHEN, -UNTERHALT
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, Fax 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
MÖKAH AG Kanalisations- und Strassenwerterhalt Oberwilerstrasse 14, 8444 Henggart Tel. 052 305 11 11, Fax 052 305 11 10 [email protected], www.kanalreinigung.ch
KERAMISCHE WAND-, BODENBELÄGE
El-ba AG Innenausstattungen, Parkett, Vorhänge, Steinplatten Industriestrasse 2a, 8604 Volketswil Tel. 044 908 40 60, Fax 044 908 40 70 [email protected], www.el-ba.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
KÜCHEN- UND/ODER
GASTRO-EINRICHTUNGEN
BM-Schreinerei Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8406 Winterthur Tel. 052 265 10 80, Fax 052 265 10 89 [email protected] www.bm-schreinerei.ch
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, Fax 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
Pfister W. Erben AG Stationsstrasse 9, 8487 Zell Tel. 052 383 14 94, Fax 052 383 13 77 [email protected] www.pfisterkuechen.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
KÜCHENAPPARATE
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, Fax 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
KUNSTSTOFFBEDACHUNG
C. Steiner‘s Erben AG Flachdach-Bedachungen Wildbachstrasse 28, 8400 Winterthur Tel. 052 212 60 54, Fax 052 213 70 44
MALERARBEITEN
Gebrüder Vogel + Co. Malerbetrieb Alle Malerarbeiten, aussen und innen, Fassaden, Tapeten, fugenlose Oberflächen, Spandecken Else-Züblin-Strasse 27, 8404 Winterthur Tel. 052 233 08 66, Fax 052 233 08 32 [email protected] www.vogel-malerbetrieb.ch
Jürg Müller Maler AG Fassadenrenovationen, Umbauten, dekorative Techniken, Farbberatung/-gestaltung, Strukturarbeiten Tösstalstrasse 72, 8400 Winterthur Tel. 052 232 17 56, Fax 052 232 90 05 [email protected]
Landolt Maler AG Malen, tapezieren, spritzen, Fassaden Else-Züblin-Strasse 19, 8404 Winterthur Tel. 052 214 06 26, Fax 052 214 06 27 [email protected], www.landolt-maler.ch
Malerei Wülser + Partner GmbH Eidg. Baubiologe SIB – für ein natürliches Wohnklima Pflanzschulstrasse 30, 8400 Winterthur Tel. 052 223 13 23, Fax 052 223 13 23 [email protected] www.malerei-wuelser.ch
Malergeschäft Fritz Hebeisen AG Weinbergstrasse 6, 8400 Winterthur Tel. 052 222 25 23, Fax 052 222 77 50 [email protected] www.hebeisen-maler.ch
PEKA Malerei AG Malergeschäft Bungertenstrasse 56, 8307 Effretikon Tel. 052 347 00 60, Fax 052 347 00 66 [email protected]
Schröckel AG Malerarbeiten, Renovationen, Farbgestaltungen, Isolationen Mühlebrückestrasse 24, 8400 Winterthur Tel. 052 233 93 93, Fax 052 233 94 94 [email protected], www.schroeckel.ch
METALLBAU
E. Feldmann AG, Die Gebäudeausrüster Sicherheitssysteme, Metallbaufertigteile Neu mit eigener Schlosserei Hintermühlenstrasse 6, 8409 Winterthur Tel. 052 235 16 35, Fax 052 235 16 36 [email protected], www.feldmannag.ch
MÖBELSCHREINER
BM-Schreinerei Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8406 Winterthur Tel. 052 265 10 80, Fax 052 265 10 89 [email protected] www.bm-schreinerei.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
PARKETTBÖDEN
BM-Schreinerei Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8404 Winterthur Tel. 052 265 10 80, Fax 052 265 10 89 [email protected] www.bm-schreinerei.ch
Brunner Parkett AG Parkett- und Laminatbeläge Rudolf-Diesel-Strasse 28, 8406 Winterthur Tel. 052 232 55 33, Fax 052 233 28 34 [email protected] www.brunnerparkett.ch
El-ba AG Innenausstattungen, Parkett, Vorhänge, Steinplatten Industriestrasse 2a, 8604 Volketswil Tel. 044 908 40 60, Fax 044 908 40 70 [email protected], www.el-ba.ch
RUNO GmbH Renovation, Umbau, Notfall-Schreinerei 24 h Stegackerstrasse 2, 8409 Winterthur Tel. 052 233 34 34, Fax 052 233 34 35 [email protected], www.runo.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, Fax 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
Paul Herzog AG Haustechnik, Sanitär/Heizung Ausführung-Planung-Reparaturen Papiermühleweg 19, Postfach, 8408 Winterthur Tel. 052 222 91 21, Fax 052 222 95 30 [email protected]
SAGER Haustechnik AG Sanitäre Arbeiten, Spenglerei, Umbauten, Neubauten Wässerwiesenstrasse 55, Postfach, 8408 Win-terthur, Tel. 052 222 19 32, Fax 052 222 11 50 [email protected], www.sagerag.ch
Schorr Sanitär Reparaturen, Service, Um- und Neubauten Grenzstrasse 11, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 92, Fax 052 203 60 69 www.schorr.ch
Stadtwerk Winterthur Haustechnik Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur Tel. 052 267 60 00, Fax 052 267 60 93 [email protected] www.stadtwerk.winterthur.ch
Steimer Markus, Sanitäre Anlagen/Heizungen Sanitär-Heizungen-Reparaturen-Solaranlagen Ausführung-Planung-Beratung Schützenstrasse 122, 8400 Winterthur Tel. 052 209 06 10, Fax 052 209 06 19 [email protected], www.steimerwin.ch
Stillhart Haustechnik Heizung-Sanitär Heizkesselauswechslungen, Alternativenergien, Umbauten, Badsanierungen Dorfstrasse 14, 8545 Rickenbach ZH Tel. 052 337 39 40, Fax 052 337 39 47 [email protected] www.ihrehaustechnik.ch
Trepp Haustechnik AG Sanitär, Heizung, Haustechnik Oberwilerstrasse 1, 8442 Hettlingen Tel. 052 305 14 14, Fax 052 305 14 15 [email protected], www.trepp.ch
BRANCHENREGISTER
48 Wohneigentümer HEV Winterthur 3-10
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG,
INSEKTENSCHUTZ
Insektol AG pest control Schulstrasse 11, 8413 Neftenbach Tel. 052 301 04 65, Fax 052 301 04 67 [email protected], www.insektol.ch
Kistler + Stettler AG Schädlingsbekämpfung, Tauben- und Marderabwehr, Holzschutz Langackerstrasse 2, 8442 Hettlingen Tel. 052 316 21 02, Fax 052 316 21 01 [email protected], www.kistler-stettler.ch
SCHLIESSANLAGEN
E. Feldmann AG, Die Gebäudeausrüster Sicherheitssysteme, Metallbaufertigteile Neu mit eigener Schlosserei Hintermühlenstrasse 6, 8409 Winterthur Tel. 052 235 16 35, Fax 052 235 16 36 [email protected], www.feldmannag.ch
SCHLÜSSELDIENST
RUNO GmbH Renovation, Umbau, Notfall-Schreinerei 24 h Stegackerstrasse 2, 8409 Winterthur Tel. 052 233 34 34, Fax 052 233 34 35 [email protected], www.runo.ch
SCHREINERARBEITEN
BM-Schreinerei Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8406 Winterthur Tel. 052 265 10 80, Fax 052 265 10 89 [email protected] www.bm-schreinerei.ch
Pfister W. Erben AG Stationsstrasse 9, 8487 Zell Tel. 052 383 14 94, Fax 052 383 13 77 [email protected] www.pfisterkuechen.ch
RUNO GmbH Renovation, Umbau, Notfall-Schreinerei 24 h Stegackerstrasse 2, 8409 Winterthur Tel. 052 233 34 34, Fax 052 233 34 35 [email protected], www.runo.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
WM-Fensterbau Müller AG Schlachthofstrasse 6, 8406 Winterthur Tel. 052 265 10 60, Fax 052 265 10 79 [email protected] www.wm-fensterbau.ch
SPENGLEREI
H.P. Jucker Sanitär Spenglerei Meilistrasse 9, 8400 Winterthur Tel. 052 212 63 61, Fax 052 213 58 40 [email protected], www.juckerhp.ch
Ninger AG Spenglerei, Flachdach + Blitzschutzanlagen Weierholzstrasse 22, Pf 229, 8405 Winterthur Tel. 052 233 45 50, Fax 052 233 45 55 [email protected], www.ningerag.ch
STAUBSAUGANLAGEN
W. Hintermüller Neubau, Umbau, nachträglicher Einbau von Zentralstaubsauganlagen Weierhöhe 19, 8405 Winterthur Tel. 079 635 86 49, Fax 052 232 37 77 [email protected], www.globaltek.ch
TAPEZIERARBEITEN
Gebrüder Vogel + Co. Malerbetrieb Alle Malerarbeiten, aussen und innen, Fassaden, Tapeten, fugenlose Oberflächen, Spandecken Else-Züblin-Strasse 27, 8404 Winterthur Tel. 052 233 08 66, Fax 052 233 08 32 [email protected] www.vogel-malerbetrieb.ch
Jürg Müller Maler AG Fassadenrenovationen, Umbauten, dekorative Techniken, Farbberatung/-gestaltung, Strukturarbeiten Tösstalstrasse 72, 8400 Winterthur Tel. 052 232 17 56, Fax 052 232 90 05 [email protected]
TELEFONANLAGEN
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
ELPAG Elektro Peter AG Installationen von Elektro-, EDV- und Telefonanlagen sowie Schaltanlagenbau Tössfeldstrasse 37, 8406 Winterthur Tel. 052 212 33 44, Fax 052 212 33 43 [email protected], www.elpag.ch
Krebs AG Elektro-Anlagen und Telecom Seestrasse 15, 8330 Pfäffikon Tel. 044 952 13 13, Fax 044 952 13 00 [email protected], www.krebsag.ch
TEPPICHE
El-ba AG Innenausstattungen, Parkett, Vorhänge, Steinplatten Industriestrasse 2a, 8604 Volketswil Tel. 044 908 40 60, Fax 044 908 40 70 [email protected], www.el-ba.ch
TIEFBAU, STRASSENBAU, ABBAU
BWT Bau AG Hochbau-Holzbau-Umbau-Tiefbau-Beton-sanierung, Beton Bohren + Fräsen Wülflingerstrasse 285, 8408 Winterthur Tel. 052 224 31 31, Fax 052 224 31 32 [email protected], www.bwt.ch
Emil Keller AG Tiefbauunternehmung Neumühlestrasse 42, 8406 Winterthur Tel. 052 203 15 15, 052 202 00 91 [email protected] www.emil-keller.ch
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
TÜREN, TÜRZARGEN
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
TT Türenfabrik Turbenthal AG Hersteller von Innentüren und Haustüren aus Holz mit Lieferung und Montage Tösstalstrasse 149, 8488 Turbenthal Tel. 052 397 25 50, Fax 052 397 25 60 [email protected], www.tt-tueren.ch
UMBAU, RENOVATIONEN, SANIERUNG, UNTERHALT (ALLGEMEIN)
Altermatt Elektro AG Tössfeldstrasse 39, 8406 Winterthur Tel. 052 202 10 43, 052 202 10 65 [email protected] www.altermattelektro.ch
BWT Bau AG Hochbau-Holzbau-Umbau-Tiefbau-Beton-sanierung, Beton Bohren + Fräsen Wülflingerstrasse 285, 8408 Winterthur Tel. 052 224 31 31, Fax 052 224 31 32 [email protected], www.bwt.ch
Dipl. Ing. Fust AG Obergasse 20, 8402 Winterthur Tel. 052 269 22 60, Fax 052 269 22 57 [email protected], www.fust.ch
Gebrüder Vogel + Co. Malerbetrieb Alle Malerarbeiten, aussen und innen, Fassaden, Tapeten, fugenlose Oberflächen, Spandecken Else-Züblin-Strasse 27, 8404 Winterthur Tel. 052 233 08 66, Fax 052 233 08 32 [email protected] www.vogel-malerbetrieb.ch
Hans Stutz AG Baugeschäft Baugeschäft Schlachthofstrasse 35, 8406 Winterthur Tel. 052 269 09 70, Fax 052 269 09 79 [email protected]
Jürg Müller Maler AG Fassadenrenovationen, Umbauten, dekorative Techniken, Farbberatung/-gestaltung, Strukturarbeiten Tösstalstrasse 72, 8400 Winterthur Tel. 052 232 17 56, Fax 052 232 90 05 [email protected]
Lerch AG Bauunternehmung Scheideggstrasse 30, 8401 Winterthur Tel. 052 234 96 00, Fax 052 234 96 96 [email protected], www.lerch.ch
Malergeschäft Fritz Hebeisen AG Weinbergstrasse 6, 8400 Winterthur Tel. 052 222 25 23, Fax 052 222 77 50 [email protected] www.hebeisen-maler.ch
BRANCHENREGISTER
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 49
RUNO GmbH Renovation, Umbau, Notfall-Schreinerei 24 h Stegackerstrasse 2, 8409 Winterthur Tel. 052 233 34 34, Fax 052 233 34 35 [email protected], www.runo.ch
Steinmann AG Schreinerei, Fensterfabrikation, Innenausbau, Reparaturen Reutgasse 9, 8406 Winterthur Tel. 052 202 33 02, Fax 052 202 17 32 [email protected], www.steinmannag.ch
Zani AG Hochbau, Tiefbau, Generalbau Ohrbühlstrasse 13, Postfach, 8405 Winterthur Tel. 052 234 12 12, Fax 052 234 12 13 [email protected], www.zani.ch
UNTERSTÄNDE, VORDÄCHER, PERGOLA
E. Feldmann AG, Die Gebäudeausrüster Sicherheitssysteme, Metallbaufertigteile Neu mit eigener Schlosserei Hintermühlenstrasse 6, 8409 Winterthur Tel. 052 235 16 35, Fax 052 235 16 36 [email protected], www.feldmannag.ch
VELOPARKIERSYSTEME
E. Feldmann AG, Die Gebäudeausrüster Sicherheitssysteme, Metallbaufertigteile Neu mit eigener Schlosserei Hintermühlenstrasse 6, 8409 Winterthur Tel. 052 235 16 35, Fax 052 235 16 36 [email protected], www.feldmannag.ch
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3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 51
Nr. 3 März 2010, 36. Jahrgang
Auflage 13 000 Ex.
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Winterthur und
Umgebung, erscheint 10 Mal jährlich
Einzelpreis Fr. 4.–, Jahresabo Fr. 29.–
Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag
inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Winterthur und Umgebung
Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur
Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72
www.hev-winterthur.ch
Geschäftsführer: Ralph Bauert
REDAKTION
Ralph Bauert, Esther Stravaux
Redaktion Sonderteil: aarcom Werbe GmbH (aarc)
ADRESSÄNDERUNGEN
Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72
ANZEIGENVERKAUF
Cemedia AG, Davide Paolozzi, Etzelmatt 1, 5430 Wettingen
Tel. 056 618 33 11, [email protected]
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
buag Grafisches Unternehmen AG
Täfernstrasse 14, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 484 54 54, Fax 056 484 54 99
Titelbild
Schloss Hegi. Wer das Schloss besuchen möchte, kann dies im
Rahmen eines Museumsbesuchs tun.
Bild: aarcom
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht be-
stellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden.
Der Inseratenteil dient lediglich der Information unserer
Mitglieder über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Winterthur und Umgebung
Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
TELEFONZENTRALE UND BESTELLUNG DRUCKSACHEN
Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72
KOSTENLOSE TELEFON. BERATUNG FÜR HEV-MITGLIEDER
Rechtsberatung
Montag bis Freitag: 9.00–11.30 Uhr
Telefon 052 209 01 66
Bauberatung
Dienstag: 9.00–11.30 Uhr
Telefon 052 209 01 66
Die Nr. 1 für Rechts- und Bauberatungen, Immobilien-Verkäufe und -Verwaltungen sowie Schätzungen und Fachliteratur: www.hev-winterthur.ch
IMPRESSUM
3-10 Wohneigentümer HEV Winterthur 51
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