WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK · 2016. 2. 17. · Goals (SDG)“, der Vereinten Nationen...

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 1

Ich freue mich sehr, Ihnen die vierte Auf-lage der Broschüre „Wohnen im Alter in Osnabrück“ vorstellen zu dürfen. Wie wichtig es ist, sich mit den Fragen des Wohnens gerade im Hinblick auf das Äl-terwerden zu beschäftigen, belegt auch das städtische Wohnraumversorgungs-konzept. Die Ergebnisse der Bestandsauf-nahme zeigen, wo in Osnabrück verstärkt Handlungsbedarf besteht. So fehlen zum Beispiel bezahlbare, kleinere Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte und bezahlbare Wohnungen für größere Fa-milien. Weiterhin benennt das Konzept einen steigenden Bedarf an altersgerech-tem Wohnraum ohne Barrieren. Mit Betei-ligung der Bürgerinnen und Bürger wer den die Handlungsempfehlungen zum „Hand-lungsprogramm bezahlbarer Wohn raum“ in 2016 konkretisiert und schließlich vom Rat verabschiedet. Eine Reihe von Maß-nahmen wurde parallel schon begonnen.

Doch nicht nur die Stadt ist in der Pflicht, wenn es um gute Voraussetzungen für das Wohnen geht. Jede und jeder Einzel-ne ist ebenso gefragt, sich Gedanken zu machen, denn Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Neben Lage, Infra-struktur und Kosten spielen Faktoren wie die eigene Versorgung im Rahmen der persönlichen Mobilität oder die Nähe zu Familie und Freunden ebenfalls eine große Rolle. Die vorliegende Broschüre themati-siert viele Aspekte und gibt einen umfas-senden Überblick über die Wohnmöglich-keiten im Alter in Osnabrück.

Mein Dank gilt den Mitgliedern des Ar-beitskreises „Wohnen und Leben im Alter“ der Lokalen Agenda 21 für das konstante Engagement. Ich wünsche allen Leserin-nen und Lesern viele Anregungen für ihre individuelle Situation und möchte sie er-muntern, sich mit ihren Wohnwünschen für heute und für die Zukunft auseinan-derzusetzen.

Wolfgang GriesertOberbürgermeister

Grußwort des Oberbürgermeisters

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 3

Grußwort des Oberbürgermeisters . . . . . . . 1

Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Was finden Sie in dieser Broschüre? . . . . . . 7

Begriffserklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Anlaufstellen in Osnabrück . . . . . . . . . . . . 10

1. Wohnform und Wohnumfeld . . . . . . 11

Welche Wohnform passt zu mir? . . . . . . . 11

Welche Rolle spielt das Wohnumfeld? . . . . 15

2. Wohnen in vertrauter Umgebung . . 16

Was ist Wohnraumanpassung? . . . . . . . . . 16

Was ist die „Ehrenamtliche Wohn- beratung“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? . . 25

Welche Hilfen gibt es für zu Hause? . . . . . 27

3. Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches Wohnen . . . . . . 33

Was ist „Gemeinschaftliches Wohnen“? . . 33

Wie ist die Situation in Osnabrück? . . . . . . 37

4. Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . 40

Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“ . . . 40

Welche Angebote des „Betreuten Wohnens“ gibt es in Osnabrück? . . . . . . . 41

5. Wohnen in einer Pflegeeinrichtung . . 45

Grundlagen zum Wohnen in einer Pflegeeinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . 45

Vorübergehende Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege) . . . . . 47

Welche Pflegeeinrichtungen gibt es in Osnabrück? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Karte und Legende . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

6. Adressen und Ansprechpartner . . . . 53

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Inhaltsverzeichnis

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in der Broschüre teilweise auf die Verwendung von jeweils männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet.

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GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN4

Branchenverzeichnis

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Alltagshilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Alten- u. Pflegeheime . . U2, 5, 9, 14, 24, 26, 46Ambulante Pflege . . 2, 5, 14, 17, 24, 26, 42, 46Bäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Barrierefreies Bauen/Wohnen . . . . . . . 19, 20,

22, 30, 32Betreutes Wohnen . . . . . .U2, 2, 9, 14, 24, 26Einbruchschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Elektro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . 32Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Hauswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Heizungstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 56Innen-/Objekteinrichtung . . . . . . . 20, 21, 22Klimatechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Klinikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Krankenhausbegleitservice . . . . . . . . . . . . 17Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Krankenpflegeartikel . . . . . . . . . . . . . . U3, 14Kurzzeitpflege . . . . . . . . . .U2, 2, 9, 14, 24, 26Mahlzeitendienste/Menüservice . . . . . . . . 56Medizinischer Fachhandel . . . . . . . . . . . . . U3Möbel (ergonomisch) . . . . . . . . . . . . . . . . 21Möbeltransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Offener Mittagstisch . . . . . . . . . . . . . . . 9, 24Palliativpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Pflegebetten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Pflegedienste . . . . 2, 5, 14, 17, 24, 26, 42, 46Pflegewohngemeinschaft . . . . . . . . . . . . . 12Rechtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Rehabilitationsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Sanitär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3Sauna . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Schwimmbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Sicherheitstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Solartechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Sozialverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 56Sparkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U4Tagespflege . . . . . . . . . . . . 2, 9, 14, 26, 46, 56Tischlerei/Schreinerei . . . . . . . . . . . 19, 20, 22Umzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Wohnraumanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . 22Wohnstift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U2, 9Wohnungsbaugesellschaft/ -genossenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 32

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 5

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN6

Lokale Agenda 21 Osnabrück – was ist das?

Auf der Konferenz für Umwelt und Entwick-lung der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten 178 Staaten die „Agenda 21“ mit dem Leitbild einer nachhal-tig zukunftsfähigen Entwicklung. Sie richtet sich an Staatengemeinschaften, Länder und Kommunen. Bei verschiedenen weiteren Kon-ferenzen wurde das Prinzip bestätigt: Ökologie, Ökonomie und Soziales sollen in ei-nem gleichberechtigten Verhältnis stehen, da-mit auch künftige Generationen ihre Bedürf-nisse decken können. Dies gilt für alle Länder

weltweit und alle Be-reiche des täglichen Handelns. Im Herbst 2015 wurden die neuen Ziele zur nachhaltigen Entwicklung, die „Sus-tainable Development

Goals (SDG)“, der Vereinten Nationen veröf-fentlicht, die die nächsten 10 Jahre Leitbild des nachhaltigen Handelns sein sollen.In Osnabrück arbeiten seit Mitte der 90er Jah-re engagierte Bürgerinnen, Bürger, Institutio-nen und Unternehmen in verschiedenen Ar-beitskreisen an einer „Lokalen Agenda 21 für Osnabrück“. Ihr Motto ist dabei: „global denken – lokal handeln“!

Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben“ im Alter

Die vorliegende Broschüre ist ein Projekt des Arbeitskreises (AK) „Wohnen und Leben im Al- ter“ der Lokalen Agenda 21 Osnabrück (LA21).Im AK treffen sich im achtwöchigen Rhythmus Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Instituti-onen. Der AK versteht sich ergänzend zum Os-

nabrücker Seniorenbeirat als Interessenvertre-ter der älter werdenden Bevölkerung in Osna-brück sowie als vernetzendes Gremium. Er wählt seine Themen eigenständig und entwi-ckelt oder unterstützt nachhaltige Lösungen für die Zukunft der Stadt Osnabrück. Dazu be-teiligt sich der AK regelmäßig im Frühjahr an der Immobilienmesse der Sparkasse Osna-brück. Er möchte ermutigen, sich einen Plan für das Älterwerden zu machen und rechtzei-tig notwendige Schritte für die eigene Wohn-situation zu Hause und im Umfeld zu tun. Ziel ist dabei das selbstständige Wohnen verbun-den mit größtmöglicher Lebensqualität auch im höheren Alter. Neu- und Umbauten können mit flexiblen Grundrissen und bei Beachtung einiger Bedingungen zu annähernd gleichen Kosten Wohnraum schaffen, der für viele Le-bensphasen und auch das Leben im Alter ge-eignet ist. Bei seiner Arbeit legt der AK großen Wert auf die Kontakte zu anderen Gruppen in Osna-brück, die an ähnlichen Themen arbeiten. Hierzu zählen natürlich auch die weiteren AK der LA21. Die Projektgruppe, die diese Bro-schüre erarbeitet hat, ist – wie alle anderen Mitglieder der LA21 – ehrenamtlich tätig. Der AK freut sich über weitere Interessierte und ist für Anregungen und Kritik dankbar. Wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner in Kapitel 6, Seite 53.

Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ stellt sich vor

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 7

Wohnen hat viele Facetten. Ziel dieser Bro-schüre ist es, über Wohnen zu informieren und unterschiedliche Wohnformen mit den aktuell existierenden Angeboten in der Stadt Osna-brück darzustellen. Sie gibt einen Überblick, wie man, nicht nur im Alter, alleine oder mit anderen zusammen leben und wohnen kann.

Wir möchten Sie mit dieser Broschüre ermun-tern:

■■ sich Gedanken über Ihre jetzige Wohnsitua-tion zu machen,

■■ die Zukunft Ihrer Wohnsituation zu über-legen und zu gestalten,

■■ sich mit anderen Menschen über Wohnwün-sche zu unterhalten,

■■ aktiv zu werden statt abzuwarten.

Die Broschüre fasst Grundlagen zusammen, die Ihnen Ihre persönliche Entscheidung erleichtern, wie Sie gern in Zukunft wohnen möchten. Da-rüber hinaus informiert sie über Unterstüt-zungsmöglichkeiten für zu Hause sowie über finanzielle und rechtliche Hintergründe.

Sie erhalten ■■ eine Übersicht über Begriffe und Anlaufstel-len in Osnabrück (Seite 8 und 10),

■■ einen Überblick über unterschiedliche Wohn-formen (Kapitel 1, Seite 11),

■■ Informationen, wie das Wohnen zu Hause durch Wohnraumanpassung möglichst lange machbar ist (Kapitel 2, Seite 16),

■■ einen Überblick über Wohnformen in selbst organisierten Haus- und Wohngemeinschaf-ten (Kapitel 3, Seite 33),

■■ eine Übersicht über die Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ (Kapitel 4, Seite 40) so-wie über Pflegeheime (Kapitel 5, Seite 45) in der Stadt Osnabrück (Stand: Herbst 2015).

■■ Ergänzend finden Sie Adressen von An-sprechpartnern und Institutionen in Osna-brück, die Sie bei der Suche nach Informati-onen zum Wohnen unterstützen (Kapitel 6, ab Seite 53).

Die Angebote des „Betreuten Wohnens“ und der „Heime“ sind zusätzlich auf einem Stadt-plan (Seite 50, 51) eingezeichnet.

Was finden Sie in dieser Broschüre?

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Wenn man sich mit dem Älterwerden beschäf-tigt, begegnet man neuen Begriffen, die es kennenzulernen und teilweise auch auseinan-derzuhalten gilt. Dabei soll diese kleine Über-sicht der Begriffe helfen, die natürlich nicht abschließend ist.

■■ Barrierefreiheit: Abwesenheit von Stufen, Schwellen, Stolper- oder Stoßfallen, gute Licht-verhältnisse, Beseitigung von Hindernissen…

■■ Betreuung: Darunter versteht man die so-ziale Unterstützung oder die Beschaffung von Gütern. Beispiele: Vorlesen, Einkaufen; zu unterscheiden von der gesetzlichen Be-treuung, die per Gerichtsbeschluss greift, wenn eine Person ohne Vorsorgevollmacht nicht mehr für sich selber handeln kann.

■■ Gemeinschaftliches Wohnen bezeichnet Wohnformen von gleichgesinnten Menschen, die sich für die Planung, Gestaltung und Form ihres individuellen und gemeinschaftli chen Wohnens engagieren. Das Zusammenleben mit Nachbarn wird aktiv gestaltet und oft mit bürgerschaftlichem Engagement ver bunden.

■■ Hausgemeinschaft: Verschiedene Woh-nungen im räumlichen Bezug, jede in sich abgeschlossen mit eigener Küche und Bad.

■■ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Außen-stehende übernehmen gegen Entgelt im und für den privaten Haushalt Tätigkeiten, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern ohne vertiefte Spezialkenntnisse erbracht werden: Wohnungsreinigung, Wäschepflege und Gar-

tenarbeiten, kleinere Instandhaltungs- und Reparaturtätigkeiten, aber auch Tätigkeiten wie die Betreuung, Pflege und Versor gung von Kindern oder die personenbezogene all-tägliche Unterstützung Pflege bedürf ti ger.

■■ Pflege bedeutet Körperpflege, die in Grund- und Behandlungspflege unterschieden wird.

■■ Pflegestufe/Pflegegrad: Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. 2016 gelten noch drei Pfle-gestufen. Ab 2017 sieht das Pflegestär-kungsgesetz fünf Pflegegrade vor. Körper-liche, geistige und psychische Einschrän-kungen werden dann gleichermaßen in die Einstufung einbezogen. Das Vorliegen einer Pflegestufe/eines Pflegegrades ist häufig Be-dingung für Leistungen oder die Aufnahme in ein Pflegeheim.

■■ Versorgung umfasst die Sicherung der hauswirtschaftlichen Dienste. Beispiel: Er-nährung, Wäschewaschen, Putzen.

■■ Wohnberatung überprüft die häusliche Situation in Bezug auf Barrierefreiheit. Sie unterstützt bei der Anpassung der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses oder des Wohnumfeldes mit dem Ziel, die selbststän-dige Lebensführung in der vertrauten Um-gebung möglichst lange zu erhalten.

■■ Wohngemeinschaft: Mehrere Personen in einer Wohnung oder in einem Haus, wenn Gemeinschaftsräume (z. B. Küche, Bad, Wohn-zimmer) geteilt werden.

Begriffserklärungen

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Anlaufstellen in Osnabrück

Fast so vielfältig wie die Begriffe sind auch die Anlaufstellen, denen man in Osnabrück begeg-nen kann. Sie werden hier kurz vorgestellt. An-schriften und Telefonnummern finden Sie in Kapitel 6, Seite 53 und 54.

Bürgerberatung: Sie gibt eine erste Orientie-rung, wer in Osnabrück für was zuständig ist. Von A wie Abfall bis Z wie Zoo.

Freiwilligen-Agentur: Sie ist Anlaufstelle für Menschen in Osnabrück, die sich ehrenamtlich betätigen möchten. Sie weiß, wo Ehrenamtli-che gesucht werden und was zu wem passen könnte. Weiterhin berät sie bei der Entwick-lung eigener Projekte sowie die mit Ehrenamt-lichen arbeitenden Organisationen.

Seniorenbüro: Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren zu allen Fragen rund ums Älter-werden und Ältersein. Hier befindet sich auch der Seniorenstützpunkt. Gemeinsame Aufga-benfelder: Einzelfallberatung zu allen Fragen rund um das Alter, Durchführung und Unter-stützung von Freiwilligen-Projekten, ehrenamt-liche Wohnberatung, Geschäftsführung Senio-renbeirat, Seniorenwochen, Koordination und Vernetzung der Themen und Beteiligten.

Seniorenbeirat: Er berät die Stadt Osnabrück in Fragen der Förderung und Betreuung älterer

Menschen. Als gewählter Beirat ist der Senioren-beirat dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zugeordnet und (Mit-)Veranstalter der Senio-renwochen.

Behindertenforum: Es unterstützt die Inter-essen von Menschen mit Behinderung in der Stadt Osnabrück und berät die Stadt Osnabrück in diesen Angelegenheiten durch Anregungen und sonstige Maßnahmen. Mitglieder des Fo-rums sind in verschiedenen Ausschüssen der Stadt mit beratender Stimme vertreten.

AK Wohnen und Leben im Alter: Vernetzt im Sinne der Nachhaltigkeit Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen und Unterneh-men zum Thema Wohnen im Alter (s. Seite 6).

Wohnberatung: Ehrenamtliche Fachleute be-raten zur Barrierefreiheit von Wohnsituatio-nen, auf Wunsch auch im häuslichen Umfeld, und übernehmen kleine Dienstleistungen (siehe Seite 23).

Projektgruppe „Gemeinschaftliches Woh-nen“: Organisatorisch im Familienbündnis der Stadt Osnabrück: Vertreterinnen und Vertreter geplanter und bestehender Wohnprojekte so-wie Interessierte fördern die Idee des gemein-schaftlichen Wohnens. Ziel: Wohnprojekte in Osnabrück realisieren (siehe ab Seite 33).

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Welche Wohnform passt zu mir?

Klassisches Wohnen zu HauseIm Lebenszyklus ändert sich in der Regel die Größe einer Familie bzw. eines Haushalts und damit auch die Nutzung der Räume. So wird zum Beispiel ein nicht mehr benötigtes Kinder- zum Arbeitszimmer. Zudem leben Wohnge-bäude üblicherweise länger als ihre Erbauer. Daher müssen Gebäude möglichst flexibel für die sich ändernden Bedürfnisse der Bewohne-rinnen und Bewohner oder von wechselnden Bewohnern sein. Im höheren Alter ändern sich vor allem Sinneswahrnehmung und Beweglich-keit. Dies führt häufig zu einer längeren Auf-enthaltsdauer in der Wohnung. Umso wichti-ger ist es nun, dass man sich hier wohl fühlt und versorgt weiß. Häufig kommt erst mit den Einschränkungen das Bewusstsein, dass im Alter Barrieren, zum Beispiel Treppen, immer schwieriger zu überwinden sind. Gleichzeitig möchten die meisten Menschen ihr Haus oder ihre Wohnung bis zum Tod als Lebensmittel-punkt behalten. Somit ist es sinnvoll, Wohn-räume von vornherein oder möglichst frühzei-tig barrierefrei zu planen oder zu gestalten.

Barrierefreiheit nützt dabei nicht nur alten Men-schen. Sie ist auch eine große Erleichterung für Babys und Kleinkinder sowie für alle gehbehin-derten Menschen. Der Wert des Gebäudes er-höht sich. Barrierefreiheit ist häufig die wich-tigste Voraussetzung, um im Alter zu Hause blei-ben zu können. Mit ambulanter Unterstützung und Pflege kann ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung erreicht werden.

Der richtige ZeitpunktIdealerweise erfolgen Maßnahmen zur barrie-refreien Wohnungsgestaltung in den gewohn-ten vier Wänden oder eine Entscheidung für eine andere Wohnform, bevor der eigentliche Bedarf eintritt. Dies setzt den Willen zur Ver-änderung voraus und erfordert manchmal die Mithilfe von Angehörigen oder die Zustim-mung des Vermieters. Außerdem ist die Bereit-schaft wichtig, im Fall der Fälle Hilfe von Drit-ten anzunehmen (ambulante Pflege- oder Haushaltsdienste).

Sie können heute – unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen Situation – aus einer Vielzahl von Wohnformen und Wohnangebo-ten wählen. Entscheiden, welches die für Sie richtige Wohnsituation ist, müssen Sie selbst!

1. Wohnform und Wohnumfeld

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Alternative: „Betreutes Wohnen“Dem privaten Wohnen am nächsten kommt das „Betreute Wohnen“. Hierbei lebt man in einer abgeschlossenen Wohnung im Eigentum oder zur Miete mit einem zusätzlichen Betreu-ungsvertrag. Sobald weitere Dienst- und Pfle-geleistungen nötig werden, müssen diese ex-tra geordert und bezahlt werden. Häufig sind Wohnanlagen für „Betreutes Wohnen“ einer Alten pflegeeinrich tung angeschlossen. Die Wohn-form des „Betreuten Wohnens“ kann eine sinnvolle Alterna tive sein, wenn man eine siche-re, barrie refreie Wohnung und Zugriff auf even-tuell notwendige Dienstleistungen möchte.

Alternative: „Gemeinschaftliches Wohnen“Wer offen für mehr Miteinander ist und sich gerne mit anderen Menschen zusammenschlie-ßen möchte, für den können selbstorganisierte Gemeinschaften ganz neue Möglichkeiten er-öffnen. Wesentlich hierfür ist das Wissen um

die eigenen Wohnbedürfnisse und -wünsche, das eigene Engagement, die Konfliktfähigkeit, die Offenheit für andere Menschen und die Bereitschaft, sich für sich und andere einzuset-zen, so wie man umgekehrt von seinen Mitbe-wohnern Sorge um sich selbst erwartet.

Unterschieden werden Haus- und Wohnge-meinschaften. Beide Lösungen gibt es zur Miete oder als Eigentum. In beiden Fällen ist von den Bewohnern der Gemeinschaftsbe-reich anteilig zu finanzieren und zu verwalten.

■■ Wohngemeinschaften teilen sich in einer Wohnung Bad, Küche und Gemeinschafts-räume.

■■ In Hausgemeinschaften lebt man in einer eigenen Wohnung. Auf zusätzlichen Ge-meinschaftsflächen gibt es Aktivitäten mit anderen Menschen nach gemeinschaftlich festgelegten „Spielregeln“.

Alternative: „Pflegeeinrichtung“Ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeein-richtung geschieht heutzutage meist aus ge-sundheitlichen Gründen und wird häufig von Angehörigen oder Aufsichtsbehörden organi-siert, wenn man nicht mehr zu Hause wohnen kann. Das Wohnen im Heim gewährleistet eine notwendige stationäre Fremdversorgung, wenn dies im privaten Wohnen oder anderen Wohn-formen nicht mehr möglich ist.

Um dem möglichst lange vorzubeugen, ist es wichtig, das eigene zu Hause für einen mögli-chen späteren Bedarf an ambulanten Dienst-leistungen zu planen und ggf. im Rahmen einer Wohnraumanpassung umzurüsten oder sich um andere Wohnformen zu kümmern.

Alternative: „Ambulant betreute Wohngemeinschaft“Eine Alternative zum Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung kann eine betreute Wohn-

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gemeinschaft sein. Sie eignet sich insbesonde-re auch für an Demenz erkrankte Menschen. Die betreute Wohngemeinschaft fällt unter Umständen nicht unter das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Heimgesetz, wenn Wohn- und Pflegevertrag unabhängig vonein-ander abgeschlossen werden.

Sechs bis max. zwölf Bewohner leben in einem familiären Rahmen. Jeder hat in der Regel sein eigenes Zimmer und Bad. Man teilt sich Wohn-zimmer und Küche. In die Haushaltsführung, die durch hauswirtschaftlich qualifizierte Kräfte erfolgt, werden die Bewohner nach Möglich-keit und Interesse einbezogen. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die pflegerische Ver-sorgung. In der Nacht ist eine Nachtwache vor Ort, um im Bedarfsfall schnell helfen zu kön-nen. Angehörige und Betreuer sind bei dieser Wohnform unter Umständen mehr gefordert als bei der Heimunterbringung. Sie können

sich allerdings auch deutlich intensiver in die Unterstützung und Betreuung ihrer Familien-mitglieder oder der Betreuten einbringen.

Zur Finanzierung einer betreuten Wohngemein-schaft müssen die üblichen Lebenshaltungs-kosten plus Kosten für Pflege- und Betreuungs-bedarf kalkuliert werden. Zur Finanzierung tra-gen Leistungen der Pflegeversicherung bei, wenn „erheblicher Betreuungsbedarf“ (bei De-menzerkrankten) und/oder eine Pflegestufe/ein Pflegegrad (ab 2017) anerkannt wurden.

Zusätzlich können unter bestimmten Vorausset-zungen pauschal 205 Euro im Monat als „Zu-sätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in am-bulant betreuten Wohngruppen“ unabhängig von einer Pflegestufe/einem Pflegegrad be-zogen werden. Zusätzlich werden einmalig maximal 16.000 Euro (bei min. 4 Personen mit Pflegestufe/Pflegegrad) für Wohnanpassungs-maßnahmen bewilligt.

Nähere Informationen zum Thema geben im Internet Publikationen des Bundesministeri-ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de), die Deut sche Alzheimer Ge-sellschaft (www.deutsche-alzheimer.de) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (www.bpa.de).

Was für ein Wohntyp sind Sie?Machen Sie sich Gedanken, was für ein Wohn-typ Sie sind! Wie stellen Sie sich Ihr zukünftiges Leben im Alltag vor?

■■ Welche Gewohnheiten haben Sie?

■■ Was möchten Sie auf keinen Fall missen?

■■ Was wünschen Sie sich?

■■ Was möchten Sie nicht?

■■ Was würde Ihren Alltag erleichtern?

■■ Wie viel Veränderung können Sie sich vor-stellen? Jetzt!?

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 15

Welche Rolle spielt das Wohn umfeld?

Neben dem Wohnraum trägt das Wohnum-feld entscheidend zu einer gelungenen Wohn-situation bei. Hier sollte man sich wohl und si-cher fühlen. Gerade im Alter gewinnt das be-darfsgerechte Umfeld existenzielle Bedeutung. Da der Großteil aller Menschen über 65 Jahre in ganz normalen Wohnungen und Wohnquar-tieren lebt, ist es wichtig, frühzeitig einen Blick auf das Wohnumfeld zu nehmen und es aktiv mitzugestalten.

Prüfen Sie, ob Ihr Wohnumfeld derzeit stimmt und ob es auch künftig passen wird. Stellen Sie sich die Frage: Wie kann ich selbst zu einem aktiven Umfeld beitragen?

Nehmen Sie die Beschaffenheit Ihres Wohn-umfeldes im Hinblick auf Angebot und Entfer-nung unter die Lupe! Einige Beispiele:

■■ Habe ich in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf?

■■ Gibt es gut erreichbare Dienstleistungs-angebote (Ärzte, Apotheken, Geldinstitute, Post, Treffpunkte, Freizeitmöglichkeiten, Nachbarschaftshilfen…)?

■■ Welche Barrieren muss ich zum Einkaufen, zu Ärzten, zur Apotheke usw. überwinden?

■■ Habe ich in der Nähe eine Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Bahnen, Taxistände…)?

■■ Welche Dienstleistungsangebote für Haus-halts- und Gartenarbeit sowie Pflegedienste gibt es in meiner Nähe?

■■ Ermöglicht der Zugang zu meinem Wohn-gebäude ambulante Betreuung und Pflege?

■■ Pflege ich soziale Beziehungen (Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kirchengemeinde, Ver-eine…)?

■■ Welche ganz persönlichen Anforderungen (Natur, Kultur…) habe ich?

■■ Fühle ich mich wohl und sicher?

Zur aktiven Gestaltung des Umfeldes bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

■■ Engagieren Sie sich in der Nachbarschaft.■■ Pflegen Sie Ihre Kommunikations- und Kon-taktmöglichkeiten. Informieren Sie sich, wo Sie Leute treffen können, z. B. im Café, in Gemeinschaftszentren, in Treffs aller Art.

■■ Überlegen Sie, wie und wo Sie am kulturel-len und sozialen Leben teilnehmen können. Machen Sie mit!

■■ Engagieren Sie sich ehrenamtlich. Die Frei-willigen-Agentur Osnabrück vermittelt gern. Auch die Nachbarschaftshilfen in den Stadt-teilen freuen sich über Zuwachs. Das Senio-renbüro der Stadt Osnabrück an der Bier-straße 32a hält Angebote von und für Senio-rinnen und Senioren bereit.

■■ Wenn es über das direkte Wohnumfeld hin-aus gehen darf: Kommen Sie in den Arbeits-kreis „Wohnen und Leben im Alter“ der Loka-len Agenda 21 Osnabrück oder engagieren Sie sich im Seniorenbeirat.

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Sie machen sich Gedanken, wie Sie oder An-gehörige im Alter leben wollen und können? Das ist gut. Wer sich aktiv und rechtzeitig mit seinen Wohnwünschen, seinen Mög lichkeiten und den Veränderungen, die das Leben mit sich bringt, auseinandersetzt, findet für sich die angemessene und zufriedenstellende Wohnsituation: auch im Alter.

Über 90 % der älteren Menschen in Deutsch-land leben in ganz normalen Wohnungen oder Häusern und möchten so lange wie möglich eigenständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Damit dies auch für Sie mög-lich ist, sollte Ihre Wohnung altersgerecht und möglichst barrierefrei ausgestattet und mö-bliert sein.

Was ist Wohnraumanpassung?

Der größte Teil der heute vorhandenen Häuser und Wohnungen erfüllt die Kriterien Altersge-

rechtigkeit und Barrierefreiheit nicht. Für einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Woh-nung sind daher Maßnahmen der Wohnraum-anpassung sehr sinnvoll und oft notwendig. Häufig lässt sich mit kleinen Veränderungen oder Ummöblierungen eine Menge bewirken. Der Begriff „Wohnraumanpassung“ umfasst alle Maßnahmen, die eine selbst bestimmte Lebensführung unterstützen und das selbst-ständige Wohnen in der vertrauten Wohnung und der direkten Wohnumgebung so lange wie möglich sicherstellen. Vieles kann man da-bei selbst machen!

Was kann Wohnraumanpassung?■■ Selbstständigkeit im Alter erhalten ■■ Erleichterungen im Alltag schaf fen■■ Wohnkomfort und Lebensqualität sichern■■ Unfälle und Stürze verhindern■■ Pflege im häuslichen Bereich ermöglichen■■ Umzüge in ein Pflegeheim verhindern oder hinauszögern

2. Wohnen in vertrauter Umgebung

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Strukturelle Anpassungs maßnahmenUnter struktureller Wohnraumanpassung ver-steht man Maßnahmen, die im Wohnungsbe-stand durch Hauseigentümer oder Vermieter im Rahmen von Modernisierungen durchge-führt werden.

Beispiele:■■ Schaffung stufenloser Hauszugänge■■ Umorganisation von Wohnungsgrundrissen■■ Einbau von Aufzügen■■ Einbau von barrierefreien Bädern

Wenn Sie zur Miete wohnen: Fragen Sie Ihren Vermieter, ob solche Veränderungen geplant oder möglich sind. Machen Sie ihn darauf auf-merksam, dass diese Maßnahmen für alle von Vorteil sind, eventuell öffentlich gefördert wer-den und sich dadurch der Immobilienwert er-höht.

Förderung von Anpassungs maßnahmenDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehn oder Zuschüsse für Wohn-anpassungsmaßnahmen. Bei einer Pflegestufe/einem Pflegegrad kann auch ein Mieter einen Zuschuss von der Pflege kasse von bis zu 4000 Euro erhalten. Voraussetzung ist die Antrag-stellung vor Baubeginn (siehe auch Seite 31)!

Individuelle Anpassungs maßnahmenDie individuelle Wohnraumanpassung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wohnbedingungen und wird mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen individuell abgestimmt.

Individuelle Wohnraumanpassung reicht von kleinen Veränderungen innerhalb der Wohnung, die der Unfallverhütung oder der Erleichterung von alltäglichen Verrichtungen im Haushalt dienen, über den Einsatz von Hilfsmitteln und technischen Geräten bis zu größeren baulichen Maßnahmen.

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Diese werden gegebenenfalls nach Einzelfall-prüfung durch die Kranken- oder Pflegekassen bezuschusst (vergleiche Seite 31). Sind Sie Mie-ter, benötigen Sie für bauliche Maßnahmen in jedem Fall die Zustimmung Ihres Vermieters.

Hier ein paar Hinweise, wie Sie mit zum Teil einfachen Mitteln und ohne große Kosten Ihre Wohnung für das Alter sicher und komforta-bel machen können. Vieles dient dem Wohn-komfort und der Sicherheit aller Bewohnerin-nen und Bewohner und ist nicht nur im Alter eine willkommene Erleichterung:

■■ Ein zweiter Handlauf an Treppen und Hand-läufe vor Haustüren mit mehreren Stufen bieten Sicherheit. Eine Bank oder ein Stuhl an der Haustür, um die Tasche abstellen und

die Tür bequem aufschließen zu können, sind hilfreich für alle.

■■ Wichtig sind freie Wege zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und innerhalb Ihrer Woh-nung. Stellen Sie Möbel um, an deren Kan-ten Sie sich schon gestoßen haben.

■■ Das Schlafzimmer sollte frei von nicht oder nicht mehr benötigten Möbeln und Gegen-ständen sein. Achten Sie darauf, dass die Betten oder das Einzelbett – ggf. auch von beiden Seiten – leicht erreichbar sind, insbe-sondere für Notfälle.

■■ Entfernen oder befestigen Sie alles, was Stol-per- und Stoßgefahr in sich birgt, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Läufer und Brücken können wegrutschen. Manchmal genügt auch in vertrauter Umgebung ein unbedachter Schritt. Mustern Sie alte Teppi-che aus, um nicht über hoch stehende Kan-ten zu stolpern. Fest verlegte Teppiche bzw. Teppichböden sind eine rutschsichere Alter-native.

■■ Schlechte Lichtverhältnisse begünstigen ein Stolpern über nicht wahrgenommene Ge-genstände oder andere Hindernisse. Vor al-lem in Eingangsbereichen und auf dem Weg zum Bad sollte ausreichend helles Licht vor-handen sein. Aber bedenken Sie: Kabel auf dem Boden Ihrer Wohnung können zu Fall-stricken werden. Leuchten, die mit Bewe-gungsmeldern gekoppelt sind, sind eine bessere Alternative.

■■ Haltegriffe in Dusche und Badewanne sor-gen für festen Halt (Der Hausarzt kann diese auch ohne Pflegestufe/Pflegegrad verschrei-ben.). Mit einer bodengleichen Dusche und einer sich nach außen öffnenden Badezim-mertür, die – wenn nötig – mit einem von außen zu öffnenden Schloss versehen ist, wird ein hohes Maß an Sicherheit erreicht.

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Menschen mit Behinderungen, Senioren, die ihre Wohnung nach ihren Wünschen und Bedürfnissen umgestalten, die 50-plus Generation, die bei der Renovierung schon an die Bedürfnisse von morgen denkt oder die junge Familie, die ihr Haus so bequem und sicher wie möglich plant; sie alle wollen zukunftssichernd, nachhaltig und komfortabel planen, bauen und wohnen. Doch worauf sollte man achten?Wer hilft bei der Umsetzung von Barrierefreiem Bauen und Wohnen?

Hier gibt die Broschüre „Wohnen ohne Barrieren“ der AOK Niedersachsen und der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft BentheimAnregungen und konkrete Hilfestellung.Im Ratgeber präsentieren sich 51 Handwerks- betriebe, die zu einer Umgestaltung Ihres Wohnraums beraten und die gewünschten Maßnahmen fachgerecht durchführen.Dieser Ratgeber bietet Ihnendie Orientierungshilfe, die Sie brauchen.

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Immer gut beraten!

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■■ Im Laufe der Jahre sammeln sich Gegenstän de an, die die Wohnung enger machen und Ge-fahren mit sich bringen können. Es ist gut, sich von nicht mehr benötigten Dingen zu tren-nen, um mehr Bewegungsfläche zu haben und weniger in Ordnung halten zu müssen.

■■ Haben Sie häufig benutzte Gegenstände in Schränken im Wohnzimmer oder in der Küche, an die Sie nur mit einem Stuhl oder einer Leiter herankommen? Das Steigen macht Mühe und ist gefährlich. Es ist sinn-voll, einen Schrank umzuräumen, um oft benutzte Dinge schnell und mühelos griff-bereit zu haben. Insbesondere für die Küche gilt: Geschirr und andere Utensilien sollten nur in Unterschränken, möglichst in heraus-ziehbaren Fächern oder in den untersten Fächern von Oberschränken aufbewahrt werden. Dies erleichtert die Übersicht und die Entnahme der benötigten Teile, beson-ders von Lebensmitteln.

Bereits kleine Veränderungen machen das Wohnen angenehmer und sicherer. Schauen Sie, was Sie ohne große Mühe und Kosten als Erstes zur Verbesserung Ihres eigenen Wohn-komforts tun können. Vielfach hilft es schon, Gewohnheiten zu ändern oder Dingen einen neuen Platz zu geben!

Hier erhalten Sie Unterstützung zur Wohnraumanpassung:■■ „Ehrenamtliche Wohnberatung“■■ (Innen-)Architekten mit entsprechendem Schwerpunkt

■■ örtliche Handwerksbetriebe ■■ Die Handwerkskammer Osnabrück-Ems-land-Grafschaft Bentheim und die AOK Niedersachsen schulen Betriebe über den Verein „Bauen & Wohnen barrierefrei e. V.“ zu diesem Thema. Fragen Sie dort gerne nach. Die Broschüre des Vereins ist in der Bürgerberatung erhältlich.

■■ Ausstellungen: Forum für Wohnkomfort und Sicherheit, Hasestr.10 elements (Bäder), Am Wulfter Turm 6a

Die Adressen finden Sie in Kapitel 6, S. 53.

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Was ist die „Ehrenamtliche Wohnberatung“?

Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ in Osna-brück ist ein kostenloses Beratungsangebot für Mieter und Eigentümer aller Generationen, die in den eigenen vier Wänden alt werden möchten. Sie wendet sich an Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen genauso wie an junge Familien, Singles und Menschen mit Wohneigentum, die sich früh-zeitig über zukunftsfähiges, barrierefreies Bau-en und Wohnen informieren möchten.

Das Beratungsteam besteht aus Architekten, Ingenieuren, Baufinanzierern und anderen Ex-pertinnen und Experten im Ruhestand. Sie ge-ben Rat und Unterstützung für die Verbesse-rung Ihrer individuellen Wohnsituation. Die Beratung erfolgt telefonisch, persönlich im Be-ratungsbüro oder bei Ihnen zu Hause (jeweils nach Terminvereinbarung). Die ehrenamtlich tätigen Wohnberaterinnen und Wohnberater suchen gemeinsam mit Ihnen nach optimalen Lösungen und machen Vorschläge. Dabei be-rücksichtigen sie Ihre finanziellen Möglich-keiten und informieren auch über gesetzliche Zuschüsse und Fördermittel im Rahmen der geltenden Richtlinien. Die Entscheidung, was wirklich verändert werden soll, bleibt natürlich

bei Ihnen. Die ehrenamtliche Wohnberatung Osnabrück ist zertifiziert durch die Niedersäch-sische Fachstelle für Wohnberatung.

Was gilt bei einem Wohnungswechsel?Im Grunde gilt, was Sie schon über Wohnraum-anpassung und Wohnumfeld erfahren haben. Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie darauf achten, dass die neue Wohnung und ihr Wohn-umfeld möglichst viele Kriterien der Alters-gerechtheit und Barrierefreiheit erfüllen. Wenn Sie sich an die Wohnberatung wenden, erkun-den die Beratungskräfte mit Ihnen gemeinsam Ihre Wünsche und Bedürfnisse, besichtigen mit Ihnen nach Absprache die in Frage kom-mende Wohnung und gleichen Ihre Anforde-rungen mit den Gegebenheiten ab.

Die Entscheidung für oder gegen die Wohnung treffen Sie. Ist die Entscheidung gefallen, gibt die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ auf Wunsch auch Tipps für eine optimale Anord-nung der Möbel.

Für den Umzug selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung durch Unter-nehmen, soziale Einrichtungen oder ehrenamt-liche Kräfte. Die „Ehrenamtliche Wohnbera-tung“ führt selbst keine Umzüge durch.

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Hilfen der „Ehrenamtlichen Wohnberatung“:■■ Einschätzung der Wohnsituation■■ Auswahl der richtigen Wohnform■■ Maßnahmen der Wohnraumanpassung■■ Einrichtungsplanung zur zweckmäßigen Anordnung der Möbel entsprechend der individuellen Situation

■■ Beratung zu erforderlichen baulichen Ver-änderungen

■■ Besichtigung einer neuen Wohnung■■ Information über finanzielle Fördermög-lichkeiten für Hilfsmittel oder notwendige bauliche Veränderungen

Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ vermittelt keine Wohnungen!

Was macht der Handwerkerdienst der „Ehrenamtlichen Wohnberatung?“Die Wohnberatung vermittelt ehrenamtliche handwerkliche Hilfen für ältere Menschen. Ge-gen eine Aufwandsentschädigung ist der Hand-werkerdienst bei kleinen Reparaturen und In-standsetzungen behilflich, die ein Handwerks-betrieb nicht gern oder gar nicht durchführt. Dieser Dienst kann von Ihnen in Anspruch ge-nommen werden, wenn Sie selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die im Haushalt üblichen Kleinreparaturen vorzunehmen.

Beispiele:■■ Befestigung von Gegenständen an der Wand oder an anderen Stellen

■■ kleine Instandsetzungen, z. B. von Schrank-türen

■■ Reparatur von wackeligen Stuhl- und Tischbeinen

■■ Befestigung von lockeren Gardinenstan-gen

■■ Anbringen von Griffen in Bad, Küche und anderen Räumen

■■ Umhängen von Lampen einschließlich Auswechseln der Leuchtmittel

■■ Erhöhung von Betten und Sitzmöbeln

Installations- und Renovierungsarbeiten wer-den nicht vorgenommen, ebenso keine Ent-rümpelungen und Umzüge.

Ein Arbeitslohn wird nicht erhoben. Als Auf-wandsentschädigung fallen maximal 15 Euro an. Darin enthalten sind Telefonkosten, Fahrt-kosten, Einsatz des Werkzeuges und die Kosten für die Besorgung von Material. Das Material selbst wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Wie erreiche ich die „Ehrenamtliche Wohnberatung“?Sie erreichen die ehrenamtlichen Wohnberate-rinnen und -berater über das Seniorenbüro im Fachbereich Integration, Soziales und Bürger-engagement der Stadt Osnabrück, Bierstraße 32a, 49074 Osnabrück (Telefon 0541/323-2122, [email protected]).

Welche rechtlichen Grund lagen gibt es?

Grundsätzlich gelten für den Wohnungsbau gesetzliche Vorschriften. Für das Wohnen im Alter und mit Behinderung gibt es zusätzliche Vorgaben, die hier kurz dargestellt sind.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 554a) ist der Rechtsanspruch von Mietern auf Zustimmung zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen durch den Vermieter geregelt. Dieser schließt einen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ein.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) widmet sich in den §§ 3, 34, 38, 44, 45, 49 dem Thema Barrierefreiheit. Sie schreibt fest, welche baulichen Anlagen und Gebäude, unter anderem Wohnungen und Altenwohnungen, in welchem Umfang barrierefrei zu errichten sind.

Für den Wohnungsbau gibt es eine Reihe von Normen. Diese werden unterschieden in Nor-

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men für öffentliche Gebäude und Wohngebäu-de sowie den öffentlichen Raum. Diese DIN- Normen beinhalten detaillierte Angaben für altengerechtes und behindertengerechtes Bauen, zum Beispiel die Größe von Bewe-gungsflächen, Türbreiten oder Rampen.

Die viele Jahre gültigen Normen für barriere-freies Bauen, die DIN 18024 Teil 1 + 2 und DIN 18025 Teil 1 + 2, sind in einer neuen Norm, der DIN 18040 Teil 1 bis 3, zusammengefasst.

Die DIN 18040 Teil 1 ersetzt die DIN 18024 Teil 2 und beinhaltet Planungsgrundlagen für öf-fentlich zugängliche Gebäude. Die DIN 18040 Teil 2 bezieht sich auf Wohnungen und ersetzt die DIN 18025 Teil 1 und 2. Die DIN 18040 Teil 3 macht Angaben zu den öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen und ersetzt die DIN 18024 Teil 1.

Die DIN Norm 18040 Teil 1 bis 2 ist als soge-nannte „Eingeführte Technische Baubestim-mung“ Bestandteil des Bauordnungsrechtes.

Ziel der Norm DIN 18040 ist es, Gebäude und Außenbereiche für alle Menschen ohne beson-dere Erschwernis und grundsätzlich ohne frem-de Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen. Sie setzt damit die Anforderungen der UN- Menschenrechtskonvention und des § 4 Behin-dertengleichstellungsgesetz (BGG) für die Bau-praxis um.

Berücksichtigt werden in der DIN 18040 die Bedürfnisse von Menschen■■ mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hör-behinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige)

■■ mit motorischen Einschränkungen■■ die Mobilitätshilfen und Rollstühle benut zen

■■ die großwüchsig oder kleinwüchsig sind■■ mit kognitiven Einschränkungen■■ die bereits älter sind■■ mit Kinderwagen oder Gepäck

Altengerechte Wohnungen sollten der DIN 18040 Teil 2, beziehungsweise der ehemaligen DIN 18025 Teil 2 genügen.

Welche Hilfen gibt es für zu Hause?

Wer sein gewohntes zu Hause so lange wie möglich bewohnen möchte, hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, seine persönliche Situation trotz Einschränkungen zu gestalten. Besonders hilfreich ist ein gutes soziales Netzwerk aus Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nach-barn. Aber auch ehrenamtliche Helfer (siehe Freiwilligen-Agentur, Kapitel 6, Seite 54) können wichtige Unterstützung bieten. Zudem stehen verschiedenste Hilfsangebote zur Verfügung.

Haushaltsnahe DienstleistungenHaushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkei-ten, die im Zusammenhang mit dem privaten Haushalt oder in dessen örtlichem Umfeld er-bracht werden. Wer hier Arbeitsbereiche ab-geben kann, erleichtert sich den Alltag. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern dieser Dienstleis-tungen, die das Putzen, Einkaufen, Kochen, Waschen und die Gartenarbeit für ein monat-liches Entgelt oder mit Abrechnung auf Stun-denbasis übernehmen.

Wenn der Unterstützungsbedarf einer Person größer wird und diese in eine Pflegestufe/ einen Pflegegrad eingestuft wurde, zahlt die Pflegeversicherung sogenannte „Pflegesach-leistungen“, die auch für die von ambulanten Diensten geleistete hauswirtschaftliche Versor-gung genutzt werden können.

Die sogenannten „Minijobber“ (unter 450 Euro im Monat) sind bei der Minijob-Zentrale der „Knappschaft Bahn See“ anzumelden (Adresse siehe Kapitel 6, Seite 54).

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Mittagsmenüs ins Haus gebrachtEine der bekanntesten Dienstleistungen sind ins Haus gebrachte Mittagsmenüs – auch als „Essen auf Rädern“ bekannt. Die öffentlich oder privat organisierten Bringdienste arbeiten in der Regel zuverlässig und schnell. Um den passenden Anbieter zu finden, der die eigenen Wünsche erfüllt und den richtigen Geschmack trifft, sollten verschiedene Kriterien geprüft werden:

■■ nachweisbare Qualität des Essens

■■ abwechslungsreiches Angebot

■■ Auswahl an verschiedenen Diäten

■■ zuverlässiger und flexibler Bringservice

■■ Kunden- und Ernährungsberatung

■■ Preis-Leistungsverhältnis

■■ Berücksichtigung persönlicher Kriterien

Einige Anbieter ermöglichen unverbindliche Probemenüs. Nutzen Sie dieses Angebot. Spre-chen Sie mit Freunden, Bekannten oder Nach-barn über deren Erfahrungen.

HausnotrufEin Hausnotrufsystem ist ein System, das es Ihnen in Gefahrensituationen ermöglicht, zu Hause einen Notruf zu schalten. Anbieter sind die großen gemeinnützigen Wohlfahrtsver-bände sowie weitere private Anbieter.

Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein trag-barer Notrufsender, der am Arm oder um den Hals getragen wird. Im Notfall wird ein Knopf gedrückt und so die Rufzentrale alarmiert – 24 Stunden am Tag. Die Mitarbeiter in der Zen-trale benachrichtigen dann je nach Absprache Verwandte, Nachbarn, den Hausarzt oder den Ret tungsdienst. Die Kosten kann bei Pflege-bedürftigkeit ab Pflegestufe/Pflegegrad 1 die Pflegekasse übernehmen. Sie liegen bei mo-natlich ca. 20–50 Euro.

Ambulante Pflege/TagespflegeFür die Unterstützung beim Essen oder bei der Körperpflege sind ambulante Pflegedienste die richtigen Partner, wenn dies nicht innerhalb des Familien- oder Freundeskreises geleistet werden kann. Lässt sich die häusliche Pflege und Versorgung nicht in ausreichendem Um-fang sicherstellen, weil zum Beispiel pflegende Angehörige berufstätig sind, können Pflege-bedürftige in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege versorgt werden. Auch diese teil-stationäre Form der Pflege wird von der Pfle-geversicherung entsprechend der Pflegestufe/dem Pflegegrad finanziert. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Leis-tungen, wenn zu Hause gepflegt wird.

Anspruch auf PflegeberatungJeder Versicherte hat Anspruch auf eine quali-fizierte, kostenlose Pflegeberatung. Ansprech-partnerin ist die eigene gesetzliche oder priva-te Kranken- bzw. Pflegekasse, die entweder selber Berater stellt oder diese Aufgabe an Dritte delegiert. Die Pflegeberatung findet zu Hause, im Krankenhaus oder bei Angehörigen

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statt. Auch ambulante Pflegedienste bieten kostenlose Pflegeberatungen an. Ergebnis soll ein Hilfe- und Versorgungsplan sein, der die individuell erforderlichen pflegerischen und sonstigen Hilfen auflistet. Auf Wunsch hilft der Pflegeberater auch bei der Einleitung der be-nötigten Hilfen und überwacht deren Umset-zung. Durch die Pflegeberatung kann eine häusliche Versorgung geplant und umgesetzt werden. Ein Verbleib zu Hause und die Entlas-tung der Angehörigen können damit ermög-licht werden.

Die „Diakonische Pflegenotaufnahme“ für Stadt und Landkreis OsnabrückDie Diakonische Pflegenotaufnahme ist ein Angebot für Menschen, die sich plötzlich und unerwartet in einer pflegerischen Notsituation befinden. Dies kann zum Beispiel der plötzli-che Ausfall eines pflegenden Angehörigen oder aber die akute Verschlechterung des pfle-gerischen Allgemeinzustandes sein.

Die Hilfesuchenden erhalten unter der kosten-losen Telefonnummer sofortige unbürokrati-sche Hilfe – Tag und Nacht. Die Aufnahme in einer der zwölf stationären diakonischen Pfle-geeinrichtungen in Stadt und Landkreis Osna-brück wird für einen kurzfristigen Zeitraum zur Überbrückung der Notlage garantiert.

Telefon: 0800-4433346 (kostenfrei)www.diakonische-pflegenotaufnahme.de

Wohnraumanpassungsmaßnahmen und HilfsmittelFür Anpassungsmaßnahmen und Hilfsmittel ste hen jedem Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherungsträger Leistungen zu. Hilfs-mittel, zum Beispiel Haltegriffe, werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung über die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei Vor-liegen einer Pflegestufe/eines Pflegegrades an

den Kos ten zur Verbesserung des Wohnumfel-des mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme bei einem angemessenen Eigen-anteil der Versicherten. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Anträge müssen bei Hilfsmitteln oder im Fall von Um-bauten vor Leistungserbringung und bei Bau-maßnahmen vor dem Beginn des Umbaus ge-stellt werden.

Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. Die Leis-tungen von privaten Versicherungsträgern weichen teilweise ab und müssen von Ihnen im Einzelnen geprüft werden.

Wenn Sie Mieter sind, sprechen Sie Ihren Ver-mieter an. Viele Hauseigentümer sind bereit, im Rahmen individuell erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen Modernisierungen, zum Beispiel den Umbau eines Bades, vorzu-ziehen und gegen eine Mietanpassung mit zu finanzieren.

Manchmal können Wohnraumanpassungen auch einhergehen mit ohnehin anstehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen von Ge-bäuden.

Sind Sie Hauseigentümer, ist zu prüfen, ob für Sie Förderprogramme und damit zinsgünsti-ge Kredite oder Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) oder der NBank für Wohnraumanpassungsmaßnah-men in Frage kommen, z. B. „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159/455). Gelegentlich wer-den auch Programme angeboten, die Mieter in Anspruch nehmen können. Die Programme bieten Zuschüsse und Darlehen.

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, können Sie nach Einzelfallprüfung auch Unter-stützung beim Fachbereich Integration, So-ziales und Bürgerengagement der Stadt Osnabrück beantragen. Kontaktadressen finden Sie in Kapitel 6, S. 53.

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Wir leben in einer Zeit, die durch einen gesell-schaftlichen und demographischen Wandel, insbesondere eine steigende Lebenserwartung geprägt ist. Schon in weniger als 20 Jahren wird jeder dritte Bewohner Osnabrücks 60 Jahre oder älter sein.

Die längere Lebenserwartung ist ein großer Gewinn für jeden Einzelnen. Die Veränderung der Altersstrukturen bedeutet zugleich eine Herausforderung für unsere Gesellschaft, die auch das Wohnen betrifft und neue Lösungen erfordert.

Nötig sind Wohn- und Lebensformen, die un-terschiedliche Bedürfnisse aufgreifen und neue Modelle des Zusammenlebens entwickeln und verwirklichen. Dabei sind neben der älter wer-denden Bevölkerung vor allem ein Wegbre-chen von Familienstrukturen, die damit einher-gehende Vereinzelung und steigende Kosten in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Gleichzeitig wünschen sich immer mehr Men-schen – auch ältere –, selbständig, selbstbe-stimmt und sozial eingebunden leben zu kön-

nen. Neue Wohnformen, innovative Wohn-modelle und Nachbarschaftsinitiativen können Lösungs ansätze sein.

Was ist „Gemeinschaftliches Wohnen“?

Gemeinschaftliches Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist eine zukunftsfähi-ge Alternative zu herkömmlichen Wohnfor-men und bietet mit neuen zukunftsgerechten Wohnkonzepten Jung und Alt ein hohes Maß an Lebensqualität.

In gemeinschaftlichen Wohnformen können die Bewohner ihren Alltag nach eigenen Vor-stellungen gestalten. Sie leben zugleich in ei-nem nachbarschaftlichen Netzwerk, das ihnen Unterstützung bietet und in dem sie selbst ihre Potenziale einsetzen können. Sie leben unter einem Dach, jeder in einer eigenen Wohnung mit einer eigenständigen Haushaltsführung. Hinzu kommen gemeinschaftlich genutzte Räume, die neben der eigenen Wohnung von

3. Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches Wohnen

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den Bewohnern zu finanzieren sind. Solche Wohnprojekte entstehen als Miet- oder Eigen-tumswohnungen in Mehrgeschosshäusern, mitunter auch als Reihen-, Einfamilien- und Doppelhäuser.

Die Eigentums- und Finanzierungsformen sind vielfältig. Es gibt klassische Mietmodelle, Eigen-tümergemeinschaften, Vereine, eigens für Wohnprojekte entwickelte Genossenschaften oder GmbH-Varianten.

Hinsichtlich der räumlichen Anforderungen des gemeinschaftlichen Wohnens legen viele Bewohner einerseits Wert auf eine gesicherte Privatsphäre in einer abgeschlossenen und möglichst barrierefreien Wohnung mit vollstän-diger eigener Küche und eigenem Bad. Ande-rerseits sollen Gemeinschaftsräume für geselli-ges Beisammensein oder Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen. Diese können z. B. als große Wohnküche mit dem Anspruch des gemein-samen Kochens und Essens oder einfacher als „öffentliches Wohnzimmer“ geplant sein. Häu-fig wird auch ein gemeinsames „Gästezimmer“ eingerichtet.

Gleichgesinnte finden sich häufig schon vor dem Um- oder Neubau zusammen und befas-sen sich intensiv mit ihrem geplanten Zusam-menleben, ihren Wohnvorstellungen und ihrer Organisationsstruktur. Sie streben in einer wie auch immer gearteten Form des gemeinschaft-lichen Zusammenlebens eine Wohnsituation an, die ein für sie sinn erfülltes Leben ermög-licht. Dabei steht der Wunsch im Mittelpunkt, neue Formen des Zusammenlebens zu prakti-zieren. Gemeinsamer Motor ist, dass alle be-reit sind, sich aktiv in die Gemeinschaft einzu-bringen. Dies beginnt mit gemeinsamen Frei-zeitaktivitäten. Mitunter tragen sie sogar zu einer lebendigen Quartiersgestaltung bei, in-dem sie z. B. ein Nachbarschaftscafé vorhal-ten, Gemeinschaftsräume für Bewohner des Stadtteils öffnen, Begegnungsmöglichkeiten schaffen oder bei der Umsetzung neuartiger Pflegekonzepte mitwirken.

So entstehen Wohnmodelle, in denen die Be-wohner ihre Kräfte und Fähigkeiten einsetzen, um an einer von Gemeinschaft geprägten Nachbarschaft mitzuarbeiten. Die Beteiligten erhoffen sich Sicherheit, Selbstständigkeit,

Gemeinschaft und Geborgen-heit, insgesamt eine besonde-re Qualität des Zusammen-lebens. Zugleich wird durch das bürgerschaftliche Enga ge-ment das Gemeinwohl auf vielfältige Weise gefördert. Es entstehen soziale und ökono-mische Vorteile.

Manche Wohnformen werden altershomogen, z. B. 50+, an-gelegt, viele aber auch genera-tionsübergreifend, um Bezie-hungen zwischen Alt und Jung zu fördern. Bereits jeder Dritte der unter 64-Jährigen kann sich vorstellen, in einer solchen Wohnform alt zu werden.

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Motive für solche Wohnformen:■■ einen neuen Lebensabschnitt aktiv und mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten angehen

■■ Bedürfnis nach Verbindung Alt und Jung, nach menschlicher Nähe, nach Austausch und Kommunikation

■■ Mitglied einer Gruppe sein■■ Hilfe geben und Hilfe er halten■■ Vermeidung von Einsamkeit■■ Interesse an Menschen■■ seinem Leben durch eine soziale Einbin-dung neue Inhalte geben

■■ sich gemeinsam mit anderen mehr leisten können

Die Formen gemeinschaftlichen Wohnens sind sehr unterschiedlich: Grundsätzlich bieten sie Platz für Eltern mit ihren Kindern, ältere Men-schen, Singles jeden Alters, auch für Menschen mit Behinderungen. Der Idealtyp des gemein-schaftlichen Wohnens ist die selbst geplante, genutzte und verwaltete Wohn- oder Hausge-meinschaft mit einer überschaubaren Anzahl von Menschen. Eine Gruppe findet sich auf eigene Initiative oder auf Initiative engagierter Persönlichkeiten, von Vereinen oder sozialen Organisationen und Einrichtungen.

Für die Wohnprojekt-Entwicklung gibt es ver-schiedene Modelle: Die Initiative geht von einer Bewohnergruppe (Modell „von unten“) oder von einem Träger (Modell „von oben“) aus.

■■ Bewohner als Initiatoren:Am Anfang steht die Idee einer Gruppe, die Vorstellungen über das Zusammenleben ent-wickelt. Dabei ist die Unterstützung einer professionellen Projektberatung sinnvoll, um danach ein Grundstück oder ein Bestands-gebäude sowie Partner für die Realisierung des Wohnprojekts (Architekt, Bauträger, In-vestor) zu suchen. Wohnraum entsteht zu-meist im Eigentum. Projekte mit Mietwoh-nungen und/oder Eigentumswohnungen können mit Wohnungsunternehmen oder

Investoren kooperieren. Naheliegend ist auch die Neugründung einer Projektgenossen-schaft wegen der sozialen Aus richtung und des lebenslangen Wohnrechts.

■■ Träger-Initiative:Konzeption und weite Teile der Realisierung liegen bei einem Träger, einer Institution oder einer Kommune. Über das Ausmaß der Bewohnerbeteiligung entscheidet der Träger. Die Bewohner werden weniger eingebunden, dafür aber durch Professionelle entlastet bei einer zumeist zügigen Projektrealisierung.

Was sind die Vorteile gemeinschaftlichen Wohnens?

■■ Für die Bewohner:Hausgemeinschaften schaffen kontinuierliche Begegnungsmöglichkeiten. Dadurch werden die persönlichen Ressourcen der Bewohner aktiviert sowie Lebensfreude und Lebens-qualität gesteigert.

Eigene Ressourcen und Potentiale werden mobilisiert. Die physische und psychische Ge-sundheit kann positiv beeinflusst und einer Vereinsamung vorgebeugt werden. Die Be-wohner nehmen am Leben in einer zuverläs-sigen Gemeinschaft teil.

■■ Für die Angehörigen:In Hausgemeinschaften bilden sich neue Wahlfamilien, die sich gegenseitig unterstüt-zen können (z. B. Einkaufshilfe, Arztbesuche). Angehörige erfahren Entlastungen von ihren Sorgen für hilfebedürftige Verwandte. Kos-ten für Hilfe- und Pflegeleistungen fallen nicht oder erst später an.

■■ Für die Pflegedienste:Die Hilfs- und Pflegedienste stehen als Fach-kräfte den Bewohnern zur Verfügung, wenn die bisher geleistete gegenseitige Hilfe nicht mehr ausreicht. Sie können effektiver arbei-

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ten, falls mehrere zu pflegende Personen in einer Hausgemeinschaft von dem gleichen Pflegedienst betreut werden.

■■ Für die Wohnungswirtschaft:Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind eine beständige Mieter- oder Eigentümergemein-schaft mit wenig Fluktuation. Die Bewohner übernehmen einen Teil der Verwaltungs- und Hausmeistertätigkeiten, suchen bei Woh-nungswechsel geeignete Nachmieter und re-geln das Zusammenleben. Sie gehen in der Regel behutsam mit ihrer Immobilie um. Es gibt in solchen Häusern weniger selbst ver-ursachte Schäden.

■■ Für die Kommunen:Wohnprojekte sind für Kommunen in vielfa-cher Hinsicht ein Mehrwert. Oft entstehen so-zial stabile und durchmischte Nachbarschaften. Durch nachbarschaftlich ausgerichtete Wohn-projekte werden Kommunen und öffent-liche Kostenträger finanziell entlastet – z. B.

durch ein Hinauszögern von Heimunterbrin-gungen. Gegenseitige Hilfe gehört zum ge-meinsamen Selbstverständnis.

Wohnprojekte tragen zur Wohnvielfalt bei – ohne kommunale Mehrbelastung. Sie kön-nen einen positiven Einfluss auf das Wohn-quartier haben und belebend in den Stadt-teil hineinwirken. In manchen Fällen werden sie zur „Keimzelle“ für neues bürgerschaft-liches Engagement.

Im Vorfeld von Projektrealisierungen infor-mieren sich Wohninitiativen ausführlich bei bestehenden vorbildlichen Projekten. So ent- stehen oft Wohnprojekte mit einer anspruchs-vollen Architektur und nachhaltiger und energiesparender Bauweise.

Aus dem Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Osnabrück:

„Wohnprojekte können für Kommunen einen Mehrwert in vielfacher Hinsicht bie-ten. Oft entstehen sozial stabile und durch-mischte Nachbarschaften, da sich unter-schiedliche Haushaltsformen, Generationen und Nationalitäten zusammenschließen. Oft haben Wohnprojekte auch hohe Anforde-rungen an die Bauweise, so dass attraktive und nachhaltige Architektur entsteht. Die Verpflichtung zum gegenseitigen Miteinan-der und nachbarschaftlicher Unterstützung kann im besten Fall sogar die kommunalen Versorgungsleistungen entlasten. Oft strahlt das Engagement des Wohnprojekts auch auf das weitere Quartier aus. Veranstaltun-gen, Wohnumfeldverbesserungen und Ak-tivitäten kommen oft auch den sonstigen Quartiersbewohnern zu Gute. Mehrgenera-tionen- und Inklusionsprojekte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration alter und behinderter Menschen.“(vgl. MWEBWV NRW 2010)

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 37

Wie ist die Situation in Osnabrück?

In Osnabrück gibt es seit Jahren verschiedene Initiativen zur Entstehung, Gestaltung, Organi-sation und Entwicklung neuer Wohnformen.

Gemeinsame Schwerpunkte aller Initiativen sind die Förderung der Gemeinschaft, die Stärkung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe sowie die Beteiligung der Bewohner an den Planungen und Vorbereitungen von Wohnprojekten. Das Gemeinschaftsleben möchten sie selbst orga-nisieren oder zumindest daran beteiligt sein. Dennoch bilden die Wohnprojekte keinen ein-heitlichen Typus. Das unterschiedliche Alter, verschiedene Wohnwünsche, verschiedene kul-turelle und soziale Hintergründe oder Pflege-bedürfnisse führen zu individuellen Anforde-rungen an das Wohnen und die Wohnprojekte. Unterschiede lassen sich auch ausmachen nach dem Ausmaß der Selbstverwaltung und der Beteiligung professioneller Hilfe.

Der Rat der Stadt Osnabrück hat 2013 die Ver-waltung beauftragt, ein „Handlungsprogramm bezahlbarer Wohnraum Osnabrück“ zu erstel-len, um bedarfsgerechten Wohnraum für ei-nen breiten Nutzerkreis innerhalb des Stadtge-bietes zu sichern, insbesondere für untere und mittlere Einkommensgruppen, sowie auch un-terschiedlichen Wohnbedürfnissen gerecht zu werden, z. B. barrierefreies Wohnen und ge-meinschaftliche Bau- und Wohnformen.

Die Thematik des „Gemeinschaftlichen Woh-nens“ ist in Politik, Verwaltung und Bürger-schaft der Region Osnabrück auch durch eini-ge Informationsveranstaltungen unter Beteili-gung der Projektgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ im Familienbündnis, der Bauverwal-tung, des Stadtbaurates, der Lokalen Agenda 21 Osnabrück, der Bürgerstiftung und des Fo-rums Gemeinschaftliches Wohnen e.V. ange-kommen und wird wohlwollend begleitet.

Anlaufstelle im FamilienbündnisIm Familienbündnis der Stadt Osnabrück wurde eine Anlaufstelle für Wohngruppen und Ein-zelpersonen geschaffen, die gemeinschaftlich wohnen möchten.

Bestehende Wohnprojekte, Projektinitiativen und Einzelpersonen treffen sich regelmäßig unter Beteiligung städtischer Dienststellen und tauschen sich über Ideen, Ziele, Fortschritte und den Alltag aus. Gemeinsam mit dem Fach-bereich Städtebau und weiteren Beteiligten können Ideen und Vorstellungen bis zur Reali-sierung neuer Wohnprojekte umgesetzt wer-den. Es werden Informationsveranstaltungen vorbereitet und durchgeführt.

Beispielsweise beteiligt sich das Familienbünd-nis zusammen mit der Lokalen Agenda 21 Os-nabrück, dem Fachbereich Städtebau und der ehrenamtlichen Wohnberatung an der jährlichen Immobilienmesse der Sparkasse Osnabrück.

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN38

In Osnabrück gibt es derzeit zwei realisierte Projekte für Gemeinschaftswohnen sowie ver-schiedene geplante Wohnprojekte:

Das Osnabrücker Wohnprojekt – Wohnen und MehrGemeinschaftliches, selbstbestimmtes Wohnen und Leben bietet das Wohnprojekt im Stadtteil Kalkhügel. In Kooperation von „Wohnen und Mehr“ mit der Wohnungsbaugesellschaft Ste-phanswerk Osnabrück entstand ein Haus mit 16 barrierefreien Mietwohnungen in den Grö-ßen von 46 bis 67 m². Ein Fahrstuhl, Gemein-schafts- und Gästeraum sowie ein Gemein-schaftsgarten mit Terrasse sind vorhanden. In der Regel sind alle Wohnungen belegt. Für die Beteiligten hat sich gezeigt, dass gemein-schaftliches Wohnen eine zukunftsorientierte Alternative zu anderen Wohnformen ist – auch im Alter.

Die Gemeinschaftswohnsiedlung SonnenhügelDas im Norden Osnabrücks gelegene Wohn-projekt besteht aus 19 renovierten Reihenhäu-sern der ehemals britischen Garnison. Zur Ge-meinschaft gehö ren Alleinlebende, Partner-schaften/Paare und Familien verschiedenen Alters. Wichtig sind ihnen ein gemeinschaftli-ches Miteinander und gegenseitige praktische Hilfen im Alltagsleben. Der Bau eines Gemein-schaftshauses ist geplant. Eine gemeinsam un-terzeichnete Satzung regelt Rechte und Pflich-ten der Gemeinschaft. Privatbesitz an Haus und Garten und anteiliger Besitz am Gemeinschafts-eigentum sind im Grundbuch abgesichert.

Wohnprojekte in Planung oder GründungAktuell gibt es mehrere Flächen in Osnabrück, auf denen neue Wohnprojekte denkbar sind. In Kooperation mit städtischen Einrichtungen planen Menschen mit ausgeprägtem Gemein-schaftssinn und Gestaltungswillen die Realisie-rung ihres künftigen Wohnraums und ihr Zu-sammenleben.

■■ Plangebiet Landwehrviertel WEnGe-OS i.G.Entwicklung, Planung, Errichtung und Betrieb eines sozial-ökologischen, energieeffizienten, bezahlbaren Wohnprojekts auf der Basis von regenerativ erzeugter Energieversorgung:Im Landwehrviertel sollen unterschiedliche Generationen und soziale Gesellschaftsschich-ten gemeinsam leben und aus verschiede-nen Lebensbereichen ein sich wechselseitig unterstützendes Miteinander formen.

AVE Initiative „Wohnen für Alle“Ebenfalls auf den Konversionsflächen im Stadtteil Eversburg soll ein Mehr-Generatio-nen-Wohnen in der „Grünen Mitte“ unter Beachtung folgender Aspekte entstehen:– individuelles Wohnen und Teilhabe bei

aktiver Förderung des Dialogs der Gene-rationen

– selbstbestimmte Lebensgestaltung bis ins hohe Alter im sozialen Umfeld

– Orte der Begegnung und soziale Netzwer-ke für Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement im Sinne von „Gemeinsam mehr erreichen“ schaffen

Wohnprojekt Landwehrviertel

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 39

■■ Plangebiet Eversburger FriedhofWohnen im Grünen, aber auch in kurzer Entfernung zu Einrichtungen wie Kinderta-gesstätte oder Schule. Das sind gute Vor-aussetzungen für ein Mehrgenerationen-wohnprojekt.Die Naherholungsgebiete Rubbenbruchsee, Stichkanal und Piesberg liegen vor der Haus-tür und dank der guten ÖPNV-Verbindun-gen ist das Stadtzentrum leicht zu erreichen.Die Initiatoren wollen ein offenes Haus, mit offener, kommunikationsfördernder Archi-tektur für mehrere Generationen zu bezahl-baren Mietpreisen auf Genossenschaftsba-sis errichten.

■■ Plangebiet SchölerbergGemeinschaftliches Wohnen in attraktivem und bezahlbarem Wohnraum steht im Fo-kus dieser Initiative in einem barrierefreien Quartier mit attraktiver Flächengestaltung und -nutzung.Intensive Unterstützung nachbarschaftlicher Beziehungen und generationsübergreifen-der sowie sozialer Verbindungen mit Ge-meinschaftsanlagen, -räumen und -einrich-tungen.Die gesamte Gestaltung soll aktuellen ökolo-gischen und nachhaltigen Vorstellungen ent-sprechen und moderne energetische Stan-dards umsetzen.

■■ Plangebiet KlausegärtenIn dem im Bebauungsplan Nr. 536 ausgewie-senen Plangebiet kann man stadtnah und trotzdem ruhig gelegen wohnen und mit vorhandener Nachbarschaft eine neue Hei-mat finden. Geplant werden:– eine harmonische Mischung aus Jung und

Alt, Singles und Familien, mit und ohne Kinder

– Dauerwohnrecht (z. B. in genossenschaft-licher Wohnung) und annehmbare, be-zahlbare Mietpreise

– Kostenreduzierung durch gemeinschaftli-che Nutzung (z. B. Carsharing) und gegen-seitige freiwillige Unterstützung

– gemeinschaftliche Räume für nachbar-schaftliche Kommunikation und Koopera-tion, z. B. für Mittagstreff oder Hausauf-gabenhilfe

Weitere Informationen

Geschäftsstelle des Familienbündnisses Telefon: 0541/323-4507 [email protected]

im Internet www.osnabrueck.de/familienbuendnis.html und

Bürgerberatung Telefon: 0541/323-3000

■■ Niedersachsenbüro – Neues Wohnen im AlterHier finden Sie vielfältige Informationen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen älterer Menschen. Das Niedersach-senbüro wird vom Niedersächsischen Minis-terium für Soziales, Frauen, Familie, Gesund-heit und Integration gefördert.Internet: www.neues-wohnen-nds.deTelefon: 0511/16591080

■■ Forum Gemeinschaft- liches Wohnen e.V. Das Forum ist ein bundesweiter Zusammen-schluss von Vereinen, Institutionen und Ein-zelpersonen, die gemeinschaftliche, gene-rationsübergreifende Wohnformen bekannt machen, initiieren und verwirklichen. Internet: www.fgw-ev.deTelefon: 0511/165910-0

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN40

Seit den 90er Jahren erlebt die Wohnform des „Betreuten Wohnens“ im Alter einen immer größeren Zuspruch. Der Demografische Wan-del und die Abnahme familiärer Bindungen führen nicht nur im Bereich der Pflege zu er-höhter Nachfrage. Gerade Senioren, die noch weitestgehend selbstständig leben können und wollen, schätzen professionelle Beratung, die Teilnahme am soziokulturellen Leben, schnelle Hilfe im Notfall und die Möglichkeit, unkompliziert weitere Serviceleistungen in An-spruch nehmen zu können.

Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“

Selbstständigkeit und SicherheitAuch im Alter möchten die meisten Menschen ihre Selbstständigkeit erhalten. Gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen der älteren Genera-tion an Selbstbestimmtheit, Sicherheit und Ge-meinschaft kommt das Wohnkonzept des „Be-treuten Wohnens“ entgegen. Grundgedanke des „Betreuten Wohnens“ ist, so viel Selbst-ständigkeit wie möglich in der Wohnung zu

erhalten und so viel Betreuung, Versorgung und Pflege wie nötig zu bieten. Ermöglicht wird dies durch:■■ eine barrierefreie und wohnliche Architektur■■ eine 24-stündige Rufbereitschaft mit Not-fallversorgung

■■ die Sicherheit koordinierter Dienst- und Hil-feleistungen

■■ Vermittlung hauswirtschaftlicher, haustech-nischer und ambulanter pflegerischer Ver-sorgung im Bedarfsfall

■■ das Angebot persönlicher und Kontakt för-dernder Hilfen und Aktivitäten

Rechtlicher HintergrundDer Begriff „Betreutes Wohnen“ ist rechtlich nicht geschützt. Inzwischen stellt die DIN-Norm 77800 „Qualitätsanforderungen an An-bieter der Wohnformen Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ auf. Hier werden Betreuungs-leistungen definiert, aufgeteilt in Grund- und Wahlleistungen. Zwischen dem Anbieter des Betreuten Wohnens und dem Bewohner wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Es emp-fiehlt sich, die Verträge unterschiedlicher An-bieter im Hinblick auf Preis und Leistungsum-fang genau zu prüfen.

4. „Betreutes Wohnen“

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 41

Regelgrundleistungen des „Betreuten Wohnens“:■■ Hausnotruf■■ Betreuung durch Beratung■■ Information, Vermittlung, Organisation■■ Teilnahmemöglichkeit an sozialen und kulturellen Aktivitäten

Ergänzend stehen (kostenpflichtige) Wahlleis-tungen zur Verfügung, wie zum Beispiel ein haustechnischer Dienst, hauswirtschaftliche oder auch pflegerische Hilfen. Leistungen sollen durch qualifiziertes Personal erbracht werden. Von Anfang an soll in einem nachvollziehbaren Informationsprozess das Dienstleistungsange-bot verdeutlicht werden. Die Transparenz des Leistungsangebots sollte in einer entsprechen-den Vertragsgestaltung Ausdruck finden. Qua-litätssichernde Maßnahmen sollen dauerhaft einen kundenorientierten Verbesserungspro-zess unterstützen.

ChecklistenBei der Verbraucherberatung gibt es eine Checkliste, die bei der Auswahl und Bewer-tung behilflich sein kann. Die Adresse finden Sie in Kapitel 6, Seite 54. Auch im Internet sind verschiedene Checklisten und Ratgeber zum Thema „Betreutes Wohnen“ zu finden.

Vielfältige Konzepte„Betreutes Wohnen“ ist gemeinwesenorien-tiert. Nicht die Isolation älterer Menschen, son-dern ihre Integration in die Gemeinschaft wird angestrebt. Die ältere Generation will ihren Le-bensabend genießen und aktiv am gesellschaft-lichen Leben teilnehmen. „Betreutes Wohnen“ steht für Vielfalt, denn diese Wohnform wird nicht überall nach dem gleichen Schema an-geboten, sondern variiert durch vorhandene Infrastruktur, Wohnumfeld, Wohnanlage, Um-fang an Betreuung und Beratung. Dement-sprechend unterscheiden sich nicht nur die Konzepte und Angebote. Auch die Vorstellun-gen und Erwartungen an diese Wohnform

sind vielfältig ausgeprägt. In der Regel ist das „Betreute Wohnen“ angebunden an die Infra-struktur einer Pflegeeinrichtung, so dass die Möglichkeiten zur Teilnahme am Mittagstisch, zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen und selbstverständlich auch zum Umzug nach Wunsch und Bedarf bestehen. Neben den gro-ßen Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, AWO etc.) als klassischen Anbietern im „Be-treuten Wohnen“ treten zunehmend auch pri-vate Anbieter in den Markt ein.

Welche Angebote des „Betreuten Wohnens“ gibt es in Osnabrück?

In Osnabrück gibt es von unterschiedlichen Anbietern zurzeit rund 720 Wohneinheiten als „Betreutes Wohnen“ (Stand 2016). Größe, Ausstattung, La ge, Betreuungsangebot, Kosten differieren zum Teil erheblich.

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN42

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 43

Nachfolgend die Träger und Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ in alphabetischer Reihen-folge:

Betreutes Wohnen am Paulusheim (14 Wohneinheiten) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Magdalenenstr. 45, 49082 Osnabrück Tel. 0541/98202-0 [email protected] www.st-elisabeth-pflege.de

Betreutes Wohnen am Ravensbrink (22 Wohneinheiten) Träger: Heimstättenverein Osnabrück e.G. Ravensbrink 16 a, 49082 Osnabrück Tel. 0541/2806117 [email protected] www.hvo-eg.de

Betreutes Wohnen Am Schölerberg (20 Wohneinheiten) Träger: Hagen Paul Iburger Str. 175, 49082 Osnabrück Tel. 0541/8007999 [email protected] www.betreutes-wohnen-osnabrueck.de

Betreutes Wohnen bei der WGO (25 Wohneinheiten) Träger: Wohnungsbaugenossenschaft Osnabrück e.G. Knollstr. 134–136, 49088 Osnabrück Tel. 0541/3353417 [email protected] www.wgo24.de

Bischof-Lilje-Altenzentrum (35 Wohneinheiten) Wohnberechtigungsschein erforderlich Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück Tel. 0541/60982124 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

CAREO Westerberg / Wohnen mit Service und Betreuung (21 Wohneinheiten) Inhaber: CAREO Westerberg GmbH & Co. KG Albert-Einstein-Straße 34, 49076 Osnabrück Tel. 089/599437120 [email protected] www.careo-westerberg.de

Fürstenhof (39 Wohneinheiten) Träger: Christlicher Pflegedienst Bramsche gemeinnützige GmbH Fürstenauer Weg 8–10, 49090 Osnabrück Tel. 0541/685085 www.christlicher-pflegedienst.de

Haus Schinkel (32 Wohneinheiten) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Buersche Str. 88–94, 49084 Osnabrück Tel. 0541/600287-0 [email protected] www.altenhilfe-os.de

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Hermann-Bonnus-Haus (59 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück Tel. 0541/60982124 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Küpper-Menke-Stift (32 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück Tel. 0541/60982124 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Residenz Ambiente (29 Wohneinheiten) Träger: Residenz Ambiente-Betreuungsdienste Niedersachsen gemeinnützige GmbH Wilhelm-von-Euch-Str. 2, 49090 Osnabrück Tel. 0541/669309 [email protected] www.residenz-ambiente.de

Seniorenwohnen „Atterhof“ (68 Wohneinheiten) Träger: Sander Pflege GmbH Atterstr. 109, 49090 Osnabrück Tel. 0541/2007788-0 [email protected] www.atterhof-osnabrueck.de

SeniorenWohnen im Diakonie-Wohnstift am Westerberg (130 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/6098-0 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Seniorenzentrum „Am Wulfter Turm“ (36 Wohneinheiten und 2 Wohngemein-schaften mit je ca. 10–15 Plätzen) Träger: Sander Pflege GmbH Hermann-Ehlers-Str. 7–15, 49082 Osnabrück Tel. 0541/6001777-0 [email protected] www.seniorenzentrum-sutthausen.de

SSB Seniorenzentrum Lüstringen (64 Wohneinheiten) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Mittelfeld 7, Auf dem Winkel 21, 23, 29, 31, Felsenweg 24, 49086 Osnabrück Tel. 0541/800859-0 [email protected] www.ssb-seniorenzentren.de

Wohnen und Service am Salzmarkt (88 Wohneinheiten) Träger: AWO-Kreisverband in der Region Osnabrück e.V. Holtstr. 41–47, 49074 Osnabrück Tel. 0541/20500-31 [email protected] www.awo-os.org Vermieter: VONOVIA Tel. 0234/414700000

Wo gibt es weitere Informationen?Im Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, das über 200 Wohnungen in Osna-brück anbietet, ist eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet worden, in der Sie über alle Frage-stellungen hinsichtlich des Betreuten Wohnens umfassend und qualifiziert beraten werden:

Koordinationsbüro Betreutes Wohnen Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/60982124 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 45

Für die Bezeichnung Pflegeeinrichtung werden synonym verschiedene Begriffe wie Pflege-heim, Seniorenheim oder auch Altenstift be-nutzt. Der Begriff Altenheim ist sicher immer noch der gebräuchlichste und wird als Ober-begriff für jede Form der stationären Fremd-versorgung im Alter verwendet. Dabei ist die Pflegebedürftigkeit der künftigen Bewohne-rinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Wirklichkeit gar kein verbindliches Aufnah-mekriterium, das bereits beim Heimeinzug vor-liegen muss. Sie ist allerdings meistens der An-lass, über den Umzug von der eigenen Woh-nung in eine Pflegeeinrichtung nachzudenken.

Zum 1. Januar 2016 sind in der Pflege umfas-sende Änderungen eingetreten. Weitere folgen zum 1. Januar 2017. Kostenlose Beratung er-folgt über die jeweilige Pflegekasse oder über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Tel. 030/3406066-02).

Grundlagen zum Wohnen in einer Pflegeeinrichtung

Rechtliche HintergründeIn Deutschland gibt es unter dem Oberbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ gemäß dem Heim-gesetz eine dreistufige Versorgung: Alten-wohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim.

Nicht jedes Heim muss jede Form anbieten. Am weitesten verbreitet sind die Altenpflegeheime. Das SGB XI (Sozialgesetzbuch, Pflegeversiche-rungsgesetz) bestimmt die Rahmenbedingun-gen für die Anerkennung und Finanzierung solcher Einrichtungen, die Heim-Mindestbau-verordnung (Heim-MindBauVO) die baurecht-lichen Anforderungen und das Heimgesetz die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungs-rechte der Bewohner.

Darüber hinaus werden Alten- und Pflege hei-me durch die so genannte Heimaufsicht (oft

5. Wohnen in einer Pflegeeinrichtung

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN46

angesiedelt bei den Sozial ämtern oder Gesund-heitsämtern) regelmäßig kontrolliert. Diese achtet unter anderem darauf, dass die Heim-mindestpersonalverordnung (zum Heimgesetz gehörende Verordnung) eingehalten wird. Als Vertragspartner der Heime achtet der Medi-zinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegeversicherung auf die Einhaltung des Versorgungsvertrages. Die staat liche Hei-maufsicht und der MDK sind zuständig für die fachliche Überprüfung der Pflegequalität.

KostenDie Kosten der stationären Pflegeleistungen werden als Pflegesatz abgerechnet. Der Pflege-satz teilt sich in die Bestandteile „Allgemeine Pflegeleistungen“, „Unterkunft und Verpfle-gung“ sowie „Investitionskosten“.

Bewohner in stationären Einrichtungen haben im Regelfall Anspruch auf Leistungen der Pfle-geversicherung, die einen Anteil der pflegebe-zogenen Kosten übernimmt. Die weiteren An-teile am Pflegesatz müssen privat aus dem Ein-kommen und/oder dem Vermögen oder durch Unterhaltsleistungen der unterhaltspflichtigen Angehörigen erbracht werden. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung.

Antrag und AnmeldungWer einen Heimplatz benötigt, stellt zunächst bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf statio-näre Pflege. Die Pflegekasse schaltet daraufhin

den Medizinischen Dienst der Krankenversi-cherung (MDK) ein, der ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt. Dabei wird geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich auf vollstationäre Un-terbringung angewiesen ist (Heimpflegebe-dürftigkeit) oder ob nicht ambulante Dienste die Versorgung sicherstellen können. Das Gut-achten bildet die Grundlage, in welchem Um-fang die Pflegekasse Leistungen übernimmt.

Natürlich wählen die pflegebedürftigen Senio-ren selbst, beziehungsweise die Angehörigen, die Pflegeeinrichtung aus. Die Anmeldung er-folgt dort direkt. Die Pflegeeinrichtungen wie-derum entscheiden selbstständig über die Ver-gabe ihrer Heimplätze. Sie sind nicht zur Auf-nahme eines jeden Antragstellers verpflichtet. Häufig ist das Vorliegen einer Pflegestufe/eines Pflegegrades Voraussetzung für die Aufnahme.

Unterstützung und Entscheidungshilfen fin-den Sie im Buchhandel, im Internet, in Senio-renbüros, eventuell auch bei Heimaufsichten sowie beim Bürgertelefon des Bundesministe-riums für Gesundheit (Tel. 030/3406066-02).

Auswahlkriterien für ein Pflegeheim:■■ Ort■■ Lage■■ Art■■ Träger■■ Kosten■■ Ausstattung■■ Umfang der Betreuung■■ Infrastruktur der Pflegeinrichtung

Wichtig kann auch sein:■■ Wie lang sind die Wartezeiten?■■ Wohnen Angehörige, Bekannte, Freunde im Umfeld?

■■ Wohnen Angehörige, Bekannte, Freunde in der Einrichtung?

■■ Können eigene Möbel mitgenommen werden?

■■ Sind Haustiere erlaubt?

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 47

Vorübergehende Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege zur Entlastung (mit Pflegestufe/Pflegegrad)In Krisensituationen und zur Entlastung pflegen-der Angehöriger gibt es die Möglichkeit, vorü-bergehend in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe/eines Pflegegrades hat Anspruch auf bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege im Kalenderjahr. Wer seit mindestens sechs Monaten eingestuft ist, kann außerdem Verhinderungspflege für bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt den Kos-tenanteil für die pflegerischen Leistungen – bis zu jeweils 1.612 Euro im Jahr für Kurzzeitpfle-ge und Verhinderungspflege. Beide For men befristeter Aufenthalte können bei der zu-ständigen Pflegekasse vor Antritt beantragt werden.

Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufent-halt (ohne Pflegestufe/Pflegegrad)Nach Krankenhausaufenthalten vermitteln die Sozialdienste der Krankenhäuser Kurzzeitpfle-ge-Plätze in Pflegeheimen. Auch Betroffene ohne Pflegestufe können befristet dort unter-kommen. Sie bekommen allerdings keinen fi-nanziellen Zuschuss von Pflege- oder Kranken-versicherung. Durch die Pflege und vom Arzt verordnete therapeutische Maßnahmen haben sie jedoch die Möglichkeit, in einer Vitalpflege wieder fit für zu Hause zu werden.

Welche Pflegeeinrichtungen gibt es in Osnabrück?

Die Pflegeeinrichtungen in Osnabrück in alpha-betischer Reihenfolge:

Alten- und Pflegeheim St. Franziskus (64 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Bassumer Str. 36, 49088 Osnabrück Tel. 0541/77093-0 [email protected] www.st-elisabeth-pflege.de

Bischof-Lilje-Altenzentrum (129 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück Tel. 0541/98110-0 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Haus Ledenhof (92 Plätze) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Am Ledenhof 2, 49074 Osnabrück Tel. 0541/35784-0 [email protected] www.altenhilfe-os.de

Haus Schinkel (84 Plätze) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Buersche Str. 96, 49084 Osnabrück Tel. 0541/600287-0 [email protected] www.altenhilfe-os.de

Haus St. Clara (43 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Schillerstr. 14, 49074 Osnabrück Tel. 0541/9338690 [email protected] www.st-elisabeth-pflege.de

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Hermann-Bonnus-Haus (104 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück Tel. 0541/40475-0 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Heywinkel-Haus (128 Plätze) Träger: Heywinkel-Haus gemeinnützige GmbH Bergstr. 31–33, 49076 Osnabrück Tel. 0541/96113-0 [email protected] www.heywinkel-haus.de

Katharina-von-Bora-Haus (90 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Veilchenstr. 22, 49088 Osnabrück Tel. 0541/6926-0 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Küpper-Menke-Stift (137 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück Tel. 0541/6928-0 [email protected] www.diakoniewerk-os.de

Paulusheim (146 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Magdalenenstr. 49, 49082 Osnabrück Tel. 0541/98202-0 [email protected] www.st-elisabeth-pflege.de

PflegeWohnen im Diakonie-Wohnstift am Westerberg (55 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/6098-0 [email protected] www.wohnstift-westerberg.de

Residenz Ambiente (154 Plätze) Träger: Residenz Ambiente-Betreuungsdienste Niedersachsen gemeinnützige GmbH Wilhelm-von-Euch-Str. 2, 49090 Osnabrück Tel. 0541/669309 [email protected] www.residenz-ambiente.de

Seniorenheim Haus Dorette (60 Plätze) Träger: Frauenheim zu Osnabrück gemeinnützige GmbH Natruper Str. 14 a, 49076 Osnabrück Tel. 0541/962996-0 [email protected] www.haus-dorette.de

SSB Seniorenzentrum Eversburg (42 Plätze) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Pastor-Goudefroy-Str. 19/21, 49090 Osnabrück Tel. 0541/20248-0 [email protected] www.ssb-seniorenzentren.de

SSB Seniorenzentrum Lüstringen (32 Plätze) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück Tel. 0541/800859-0 [email protected] www.ssb-seniorenzentren.de

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 49

Karte und Legende

Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Stadtplan mit allen Angeboten für „Betreutes Wohnen“ sowie den Pflegeheimen in Osna-brück (Stand: Januar 2016).

Buchstaben = Betreutes WohnenZahlen = Altenpflegeheime

Stehen bei einer Anschrift Zahl und Buchstabe, werden beide Wohnformen angeboten. Aus-führliche Adressen siehe in den Kapiteln 4 und 5, Seite 43 und Seite 47.

1 SSB Seniorenzentrum Eversburg Pastor-Goudefroy-Str. 19/21, 49090 Osnabrück

2/B Residenz Ambiente Osnabrück Wilhelm-von-Euch-Str. 2, 49090 Osnabrück

3 Alten- und Pflegeheim St. Franziskus Bassumer Str. 36, 49088 Osnabrück

4/K Küpper Menke Stift Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück

5 Katharina-von-Bora-Haus Veilchenstr. 22, 49088 Osnabrück

6 Seniorenheim Haus Dorette Natruper Str. 14 a, 49076 Osnabrück

7 Heywinkel-Haus Bergstr. 31–33, 49076 Osnabrück

8/C Diakonie-Wohnstift am Westerberg Bergstr. 35 A–B, 49076 Osnabrück

9 Haus St. Clara Schillerstr. 14, 49074 Osnabrück

10 Haus Ledenhof Am Ledenhof 2, 49074 Osnabrück

11/G Haus Schinkel Buersche Str. 88–96, 49084 Osnabrück

12/H SSB Seniorenzentrum Lüstringen Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück

13/F Hermann-Bonnus-Haus Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück

14/I Bischof-Lilje Altenzentrum Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück

15/M Paulusheim Magdalenenstr. 49, 49082 Osnabrück

A Fürstenhof Fürstenauer Weg 8–10, 49090 Osnabrück

D Wohnen und Service am Salzmarkt Holtstr. 41–47, 49074 Osnabrück

E Betreutes Wohnen bei der WGO Knollstr. 134–136, 49088 Osnabrück

J Betreutes Wohnen am Ravensbrink Ravensbrink 16 a, 49082 Osnabrück

N Betreutes Wohnen Am Schölerberg Iburger Str. 175, 49082 Osnabrück

O Seniorenzentrum „Am Wulfter Turm“ Hermann-Ehlers- Str. 7–15, 49082 Osnabrück

P Seniorenwohnen „Atterhof“ Atterstr. 109, 49090 Osnabrück

R CAREO Westerberg Albert-Einstein-Str. 34–38, 49076 Osnabrück

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN5050

Betreutes Wohnen und Pflegeheime in Osnabrück

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 5151

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN52

Ältere Menschen sind anders krank als junge

Im Zentrum für Neuromedizin und

Geriatrie (ZNG) am Klinikum Osna -

brück sind wir auf die Bedürfnisse

älterer Patienten spezialisiert –

medizinisch, pflegerisch, thera-

peutisch und auch menschlich.

Unser Angebot umfasst, neben

der gesamten Neuromedizin,

die Akutgeriatrie, die Frühreha -

bilitation und die geriatrische

Rehabilitation.

Unsere Fachärzte mit geriatrischer

Weiterbildung, unsere spezialisierten

Therapeuten und unsere in der

aktivierend–therapeutischen Pflege

ausgebildeten Fachkräfte sind

24 Stunden am Tag für unsere

Patienten da.

ZENTRUM FÜR NEURO-MEDIZIN UND GERIATRIE

Das Zentrum für Neuromedizin undGeriatrie (ZNG) wurde im Herbst 2014am Klinikum Osnabrück eröffnet.

Klinikum Osnabrück GmbHAm Finkenhügel 149076 OsnabrückTelefon 0541 405-0www.klinikum-os.de

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 53

Folgende Ansprechpartner unterstützen Sie, wenn Sie sich weiter informieren möchten. Die Beratung erfolgt meist kostenlos.

Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter Lokale Agenda 21 Osnabrück – Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement – Fachdienst Bürgerengagement und Senioren-büro Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-4429 [email protected] www.osnabrueck.de/14404.asp

Bauen&Wohnen barrierefrei e.V. Ewald Niemann-Meinberg Tel. 05406/898091 [email protected] www.wohnen-ohne-barrieren.com

Bürgerberatung der Stadt Osnabrück Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-3000 [email protected] www.osnabrueck.de/5946.asp

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur Krankenversicherung: 030/3406066-01 zur Pflegeversicherung: 030/3406066-02 zur gesundheitlichen Prävention: 030/3406066-03 Mo.– Do. 8.00 – 18.00, Fr. 8.00 – 15.00 Uhr www.pflegestaerkungsgesetz.de

Diakonische Pflegenotaufnahme Tel. 0800/44 333 46 (kostenfrei) www.diakonische-pflegenotaufnahme.de

6. Adressen und Ansprechpartner

WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN54

Ehrenamtliche Wohnberatung im Seniorenbüro/Bürgerberatung Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-4175 [email protected] www.osnabrueck.de/19640.asp

elements Ausstellungsraum Barrierefreie Badgestaltung Am Wulfter Turm 6a, 49082 Osnabrück Tel. 0541/9500780 [email protected] www. elements-show.de

Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement der Stadt Osnabrück Stadthaus 2 Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück Tel. 0541/323-0 (Zentrale) www.osnabrueck.de

Forum für Wohnkomfort und Sicherheit Ausstellungsraum Kötter + Siefker GmbH & Co. KG Hasestr. 10, 49074 Osnabrück Tel. 0541/35841350 [email protected] www.ks-info.com

Freiwilligen-Agentur der Stadt Osnabrück Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-2666 [email protected] www.osnabrueck.de/6996.asp

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bramscher Str. 134–136, 49088 Osnabrück Tel. 0541/6929-340 [email protected] www.hwk-osnabrueck.de

KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Förder-banken des Bundes und der Länder) Tel. 0800/5399002 (kostenfrei) [email protected] • www.kfw.de

Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 45115 Essen Tel. 0355/2902-70799 [email protected] www.minijob-zentrale.de

NBank (Förderbank des Landes Niedersachsen) www.nbank.de

Projektgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ Familienbündnis der Stadt Osnabrück Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien Bocksmauer 20, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-4507 www.osnabrueck.de/familienbuendnis.html [email protected]

Seniorenbüro mit Seniorenstützpunkt und Seniorenbeirat der Stadt Osnabrück Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-2122 [email protected] www.osnabrueck.de

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Beratungsstelle Osnabrück Große Str. 84, 49074 Osnabrück Tel. 0511/91196-0 (Terminvereinbarung) www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Wohnbauförderung der Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Dominikanerkloster Hasemauer 1, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323-2410 [email protected] www.osnabrueck.de/wohnen/bauen/ wohnbaufoerderung.html

LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 55

ImpressumNord-West-VerlagInhaber Rainer StrubbergGewerbepark 18 · 49143 BissendorfTel.: 05402 702282Fax: 05402 702285Mail: [email protected]: www.nord-west-verlag.de

Herausgeber:Nord-West-Verlag in Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück

Redaktion:An dieser Broschüre haben mitgearbeitet:Lioba Brinkmann / Horst Knop / Dr. Elisabeth Leicht- Eckardt / Gerhard von Oesen / Thomas Polewsky / Melanie Polmann / C. und E. Schroeder / Elke Sommer-feld / Heiner Steffens / Monika Stallkamp / Sabine Stein-kamp / Maike Tesch / Hans-Jürgen Wilkening

Für Anregungen zu dieser Broschüre sind wir dankbar. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:Stadt Osnabrück – Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement – Lokale Agenda 21 OsnabrückBierstr. 32a · 49074 OsnabrückTel.: 0541/323-4429 Mail: [email protected]

Mehr über die Lokale Agenda 21 Osnabrück und den Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter erfahren Sie unter: www.osnabrueck.de/agenda

Fotos: Stadt Osnabrück, Referat Medien und Öffent-lichkeitsarbeit / Helmer Hackmann (Titel) / Uwe Lewan dowski (S. 1) / Hermann Pentermann (S. 10) / Hagen Paul (S. 43 unten) / Lev Silber (S. 34, 36, 37) / Lutz Igelmann (S. 39) / Diakoniewerk Osnabrück gGmbH (Titel, S. 43, 45, 46)KfW-Bildarchiv: Thomas Klewar (S. 16)

Fotolia: Titel: © GordonGrand (oben Mitte), © Dr. Thomas Lammeyer (unten mitte); S. 7: © NJ; S. 8: © Marco Hassold; S. 13: © Starpics; S. 15: © Martina Berg; S. 21: © marle@klickit; S. 29: © Gina Sanders; S. 33: © Yuri Arcurs; S. 40: © Vibe Images; S. 45: © shooting-ankauf; S. 47: © Gina Sanders; Pixelio: Titel: © Astrid Götze-Happe (mitte links); S. 3 © Dieter Schütz; S. 4 © Farina2000; S. 11, 18: © Rainer Sturm; S. 41: © adel; S. 48: © Gerd Altmann

Konzeption und Gesamtherstellung:

© 2016 Nord-West-Verlag 4. überarbeitete Auflage

Die gesamte Broschüre ist nach Art und Anordnung der Inhalte urheberrechtlich zugunsten der jeweiligen Inhaber dieser Rechte geschützt. Nachdruck ist auch auszugsweise nicht gestattet.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Änderungen, Ergänzungen oder An-regungen für die nächste Auflage nehmen die Stadt-verwaltung oder der Verlag entgegen.

In unserem Verlag erscheinen:Informationsbroschüren aller Art, z. B. Bür ger infor-mation, Wirtschaftsförderung, Bauherrenwegweiser sowie Seniorenratgeber.

Der Nord-West-Verlag be­dankt sich bei den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung der Stadt Osnabrück für die hervor­ragende Zusammenarbeit.

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Palliativ-Care Krankenhausüberleitung Parenterale Ernährung BIA Messung Trinknahrung Portversorgung Pumpengesteuerte Schmerztherapie Pumpengesteuerte Infusionstechnik 24h-Rufbereitschaft und Techniksupport

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