Wohngeld in Düsseldorf

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Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungs- beispiele

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Wohngeld in DüsseldorfInformationen, Tipps und Berechnungs-beispiele

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Wohngeld in DüsseldorfInformationen und Tipps

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.

Wer kann Wohngeld erhalten?

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentü-merinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht über-schreiten und einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen (Näheres unter „Das müssen Sie tun“).

Wer zählt zum Haushalt?

Berücksichtigt werden alle Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen und verwandt sind (Familienangehö-rige) oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einsteh-gemeinschaft leben.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Es gibt keine einheitlichen Wohngeldbeträge, da das Wohngeld abhängig ist vonæ der Anzahl der zu berücksichtigenden

Haushaltsmitgliederæ der Höhe des anzurechnenden Haus-

haltseinkommensæ der Höhe der Miete bzw. Belastung

(bei Eigentum)

Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

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Wer erhält kein Wohngeld?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:æ Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),æ Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im

Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),æ verschiedene andere Sozialleistungen. Ausnahme: Die vor genannten Leistungen werden aus-

schließlich als Darlehen gewährt.

Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförde-rung haben.

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Zugrunde gelegt wird das Bruttoeinkommen des Haushalts ohneæ Kindergeld,æ Kinderzuschlag,æ Elterngeld bis 300,– Euro.

Von dem so ermittelten Einkommen werden unter anderem folgende Beträge abgezogen:æ 110,– Euro für Alleinerziehende, die ausschließlich mit

Kindern zusammen leben, wenn mindestens eines der Kinder unter 18 Jahre ist und Kindergeld erhält,

Sie haben FrTelefon 0211.

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æ 100,– EUR der Erwerbseinnahmen eines im Haushalt lebenden Kindes unter 25 Jahre,

æ 125,– EUR bei einem Grad der Behinderung von 100 oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Grad der Pflege 1 oder bei Grad der Pflege 2 bis 5,

æ Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen, die nicht zum Haushalt gehören,

æ die Hälfte der Zuschussleistungen nach dem BAFöG.

Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das monatliche Bruttoeinkommen (in Euro) maximal sein darf, um Wohnungsgeld zu erhalten:

Personen im Arbeitslosen-Haushalt geld I

RenteArbeitneh-

mer/in

1 1.010,– 1.131,– 1.527,–2 1384,– 1.547,– 2.061,–3 1.673,– 1.867,– 2.473,–4 2.166,– 2.415,– 3.177,–

Stand: Januar 2016

Im Internet steht Ihnen auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW ein Wohngeldproberechner zur Verfügung: www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/ call-TSO.rexx?P(wgrbwlkm);NW. Hier können Sie berechnen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie Wohngeld bezie-hen können. Darüber hinaus können Sie Ihren Wohngeldantrag dort online übermitteln.

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UnserMontag und Mittwoch Donnerstag

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Unsere Öffnungszeiten:Montag und Mittwoch 8 bis 12.30 UhrDonnerstag 14 bis 18 Uhr

Selbstverständlich berät Sie auch die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes. Soweit Sie Ihre aktuellen Einkommens- und Mietunterlagen mitbringen, ermittelt die Wohn-geldstelle anhand einer Proberechnung Ihren möglichen Anspruch.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten, wenn Sie einen Besuch in der Wohngeldstelle planen!

Das müssen Sie tun:

Wohngeld wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag ge-währt. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sieæ im Wohnungsamt,æ in den Bürgerbüros,æ im Dienstleistungszentrum,æ im Internet unter:

www.mbwsv.nrw.de/wohnen/wohngeld/index.php sowie online-Anträge unter:

www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbwlkm);NW

Sie können Ihren Antrag per Post zusen-den, während der Öffnungszeiten persön-lich abgeben oder online stellen.

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Wohngeld in DüsseldorfBerechnungsbeispiele

Beispiele (alle Angaben in Euro):

Einkommen Miete1 Heiz-kosten

Wohngeldmonatlich

1-Personen-Haushalt

Altersrente (brutto) 867,– 385,– 35,– 76,–

2-Personen-Haushalt

Arbeitslosengeld I20,38

täglich 450,– 35,– 109,–Minijob 400,–

3-Personen-Haushalt Alleinerziehend, 2 Kinder, ein Kind unter 18 Jahre

Lohn (brutto) 1.300,–

550,– 50,– 175,–Kindergeld 380,–

Kindesunterhalt 400,–

4-Personen-Haushalt 2 Erwachsene, 2 Kinder

Lohn (brutto) 2.300,–650,– 55,– 186,–

Kindergeld 380,–

1 Miete inklusive Nebenkosten und Heizung

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Sie haben noch Fragen? So erreichen Sie uns

Amt für Wohnungswesen

Brinckmannstraße 540225 DüsseldorfTelefon 0 211.89-9 63 66

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch 8 bis 12.30 UhrDonnerstag 14 bis 18 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahn 701, 706, 707, 711 Haltestelle Auf ’m Hennekamp

Bus 780, 782, 785 Haltestelle Feuerbachstraße oder Uni-Klinik

S-Bahn S 6, S 7 Haltestelle Volksgarten S 8, S 11 Haltestelle Bilk

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Herausgegeben von der Landeshauptstadt DüsseldorfDer OberbürgermeisterAmt für Wohnungswesen

VerantwortlichThomas Nowatius

RedaktionChrista Sieger, Werner Zills, Dagmar Anger

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