Workshop Fahrverbot und Fahrerlaubnis KAV – Seminar am 09.11.2004 in Köln Rechtsanwältin Karen...
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Workshop Workshop Fahrverbot und Fahrverbot und FahrerlaubnisFahrerlaubnis
KAV – Seminar am 09.11.2004 in KölnKAV – Seminar am 09.11.2004 in Köln
Rechtsanwältin Karen LessingRechtsanwältin Karen LessingNassestrasse 10, 50939 KölnNassestrasse 10, 50939 Köln
Tel.: 0221-2827345, Fax : 0221-2827307Tel.: 0221-2827345, Fax : 0221-2827307E-mail : E-mail : [email protected]@karen-lessing.de
www.karen-lessing.dewww.karen-lessing.de
ThemenübersichtThemenübersicht
Allgemeines zu FührerscheinmaßnahmenAllgemeines zu FührerscheinmaßnahmenFahrverbot nach § 44 StGBFahrverbot nach § 44 StGBFahrverbot bei OrdnungswidrigkeitenFahrverbot bei OrdnungswidrigkeitenVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111 a StPOVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111 a StPOEntziehung der Fahrerlaubnis, §§ 69 ff. StGBEntziehung der Fahrerlaubnis, §§ 69 ff. StGBEntziehung der FE nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVGEntziehung der FE nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVGEntschädigung nach StrEGEntschädigung nach StrEGHonorarfragenHonorarfragen
Relevante Straftatbestände für Relevante Straftatbestände für FührerscheinmaßnahmenFührerscheinmaßnahmen
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)Vollrausch (§ 323 a StGB)Vollrausch (§ 323 a StGB)Gef. Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)Gef. Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)Nötigung (§ 240 StGB)Nötigung (§ 240 StGB)Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)Nicht verkehrsrechtliche Straftatbestände (vgl. BGH 2 Nicht verkehrsrechtliche Straftatbestände (vgl. BGH 2 StR 161/03 vom 26.09.03)StR 161/03 vom 26.09.03)
Fahrverbot nach § 44 StGBFahrverbot nach § 44 StGB
Nebenstrafe (maßgeblich sind Schuldgrad Nebenstrafe (maßgeblich sind Schuldgrad und Strafzumessungsregeln)und Strafzumessungsregeln)
Regelfälle des § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB Regelfälle des § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB
Fahrzeuge jeder oder einer bestimmten Fahrzeuge jeder oder einer bestimmten ArtArt
Beginn und Ende, FristberechnungBeginn und Ende, Fristberechnung
Fahrverbot-relevante Fahrverbot-relevante Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten
(sog. Regelfälle)(sog. Regelfälle)Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft oder 40 km/h außerhalbOrtschaft oder 40 km/h außerhalb
Rotlicht länger als 1 SekundeRotlicht länger als 1 Sekunde
Verstoß gegen 0,5 o/oo-Grenze bzw. 0,25 Verstoß gegen 0,5 o/oo-Grenze bzw. 0,25 mg/l-Grenzemg/l-Grenze
Abstand weniger als 2/10 des halben Abstand weniger als 2/10 des halben TachowertesTachowertes
Besonderheiten des Fahrverbotes Besonderheiten des Fahrverbotes bei Ordnungswidrigkeitenbei Ordnungswidrigkeiten
4-Monats-Regel des § 25 Abs. 2 a StVG4-Monats-Regel des § 25 Abs. 2 a StVG
Wegfall des FV gegen Erhöhung der Wegfall des FV gegen Erhöhung der GeldbußeGeldbuße
Vorläufige Entziehung der Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPOFahrerlaubnis nach § 111 a StPO
Zumeist nach Widerspruch gegen Beschlagnahme, Zumeist nach Widerspruch gegen Beschlagnahme, seltener später im Verlauf der Ermittlungenseltener später im Verlauf der ErmittlungenVoraussetzung : hohe, fast an Gewissheit grenzende Voraussetzung : hohe, fast an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Urteil die Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wird, d.h. Prognose der Fahrerlaubnis entzogen wird, d.h. Prognose der UngeeignetheitUngeeignetheitRegelfälle des § 69 Abs. 2 StGB : § 315 c, § 316, § 142, Regelfälle des § 69 Abs. 2 StGB : § 315 c, § 316, § 142, § 323 a§ 323 aAusnahme bestimmter FahrzeugartenAusnahme bestimmter Fahrzeugarten
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 f. StGB§§ 69 f. StGB
Maßregel der Besserung und Sicherung, d.h. Maßregel der Besserung und Sicherung, d.h. keine Würdigung der Täterpersönlichkeit oder keine Würdigung der Täterpersönlichkeit oder Prüfung der VerhältnismäßigkeitPrüfung der VerhältnismäßigkeitRegelfälle des § 69 Abs. 2 StGBRegelfälle des § 69 Abs. 2 StGBBeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten und Erteilung einer beschränkten Fahrerlaubnisund Erteilung einer beschränkten FahrerlaubnisBerechnung der Sperrfrist (Anrechnung der vorl. Berechnung der Sperrfrist (Anrechnung der vorl. Entziehung/Beschlagnahme, Mindestsperre)Entziehung/Beschlagnahme, Mindestsperre)Besonderheiten beim StrafbefehlBesonderheiten beim StrafbefehlRisiko : Berufung und RevisionRisiko : Berufung und Revision
Entziehung der FE nach § 4 Abs. 3 Entziehung der FE nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVGNr. 3 StVG
Punktsystem nach § 4 StVGPunktsystem nach § 4 StVG
Aufbauseminar und Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratungverkehrspsychologische Beratung
Maßnahmen der BehördeMaßnahmen der Behörde
Entzug der FE bei 18 PunktenEntzug der FE bei 18 Punkten
Neue FE frühestens 6 Monate nach Neue FE frühestens 6 Monate nach EntzugEntzug
Entschädigung nach straf-Entschädigung nach straf-gerichtlicher Führerschein-gerichtlicher Führerschein-
massnahmemassnahme
Gesetz über die Entschädigung für Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
nur konkret und adäquat entstandene nur konkret und adäquat entstandene finanzielle/wirtschaftliche Nachteilefinanzielle/wirtschaftliche Nachteile
Honorarfragen BRAGO/RVGHonorarfragen BRAGO/RVG
grds. in Verkehrssachen Mittelgebühren nach grds. in Verkehrssachen Mittelgebühren nach BRAGO/RVGBRAGO/RVGLesenswert zum RVG : Schneider, zfs 2004, 496 (Heft Lesenswert zum RVG : Schneider, zfs 2004, 496 (Heft 11)11)Überschreiten des Rahmens um bis zu 25 % bei Überschreiten des Rahmens um bis zu 25 % bei Verteidigungen in Führerscheinsachen, § 88 Satz 3 Verteidigungen in Führerscheinsachen, § 88 Satz 3 BRAGO, keine entsprechende Regelung im RVGBRAGO, keine entsprechende Regelung im RVGProblem der Rechtsschutzversicherung : VorsatzdelikteProblem der Rechtsschutzversicherung : VorsatzdelikteHonorarvereinbarungHonorarvereinbarungFazit : VORSCHUSS, VORSCHUSS, Fazit : VORSCHUSS, VORSCHUSS, VORSCHUSS !!!!!VORSCHUSS !!!!!
LiteraturhinweiseLiteraturhinweise
Freyberger / Lessing, Anwalts-Taschenbuch Freyberger / Lessing, Anwalts-Taschenbuch Verkehrsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln Verkehrsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln (2000)(2000)van Bühren (Hrsg.), Anwalts-Handbuch van Bühren (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln Verkehrsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln (2003)(2003)Müller/Freyschmidt, Verteidigung in Müller/Freyschmidt, Verteidigung in Straßenverkehrssachen, C.F.Müller Heidelberg Straßenverkehrssachen, C.F.Müller Heidelberg (7. Auflage 2000)(7. Auflage 2000)Himmelreich/Bücken, Formularbuch Himmelreich/Bücken, Formularbuch Verkehrsstrafrecht, Luchterhand (4. Auflage Verkehrsstrafrecht, Luchterhand (4. Auflage 2003)2003)