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Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald Modellprojekt zur Entwicklung eines konfliktminimierenden Entscheidungsunterstützungssystems in Hessen Workshop-Reader Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? Workshop am 26.10.2006 Ka Eins im Ökohaus Arche (Frankfurt/Main) herausgegeben vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hessen e. V. Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV Hessen Kontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes– exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und PrivatwaldModellprojekt zur Entwicklung eines konfliktminimierenden Entscheidungsunterstützungssystems in Hessen

Workshop-Reader

Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Workshop am 26.10.2006Ka Eins im Ökohaus Arche (Frankfurt/Main)

herausgegeben vomBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hessen e. V.

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 3

InhaltVorwort............................................................................................................... 5

Programm............................................................................................................ 7

Beiträge der Referenten...................................................................................... 9

Jörg Nitsch: Vorstellung des Projekts / Einführung...................................................... 9

Wolfram Güthler: Vertragsnaturschutz im Wald.........................................................13

Franziska von Andrian-Werburg: Hessische Regelungen zur Kompensation im Wald.... 23

Jörg Nitsch / Hartmut Weinrebe: Umsetzungspraxis „Ökokonto im Wald“ – Ergebnisse einer Umfrage unter den Unteren Naturschutzbehörden in Hessen.............................31

Eckehart Blume: Rechtsprechungsnachweise und juristische Details...........................41

Christian Raupach: Zur Honorierung mit Ökopunkten geeignete Leistungen der Forstwirtschaft – die Sicht der Waldbesitzer..............................................................43

Dr. Georg Winkel: Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft – aktueller Stand des Diskussionsprozesses und Verhältnis zur Kompensation im Wald................................51

Bilder................................................................................................................. 67

Workshop-Arbeit / Gewinnung eines Meinungsbildes....................................... 69

Meinungsbild..................................................................................................... 71

Zusammenfassung und Ausblick....................................................................... 73

Anhang.............................................................................................................. 75

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 5

Vorwort

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Kompensationsmaßnahmen im Wald als Instrument des Naturschutzes initiierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hessen e. V. das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projekt „Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschut-zes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald | Modellprojekt zur Entwicklung eines konfliktminimierenden Entscheidungsunterstützungssystems in Hessen“.Gestartet am 1. März 2006 zielt das Projekt zum einem auf die modellhafte Umsetzung von Ökokonto-Maßnahmen in Staats-, Kommunal- und Privatwald, zum anderen werden unter Partizipation aller relevanter Akteure im Rahmen einer sich auf Workshops, Projekt-gespräche und eine Internet-Plattform stützenden Projektkommunikation Defizite in der aktuellen Praxis aufgearbeitet. Zur Lösung von Konflikten sowie zur Methodenentwicklung werden dabei drei Projektmodule bearbeitet:

Modul A – BewertungZiel ist die Abgrenzung naturschutzfachlicher Basisleistungen der Forstwirtschaft bzw. nach verschiedenen Rechtsquellen (z. B. artenschutzrechtliche Bestimmungen, Forstgesetze etc.) geforderter Leistungen von zu honorierenden, freiwilligen Zusatzleistungen. Es wird ein naturschutzrechtlich und -fachlich abgesicherter Katalog von Maßnahmen erarbeitet, die bei Ökokonto-Verfahren honoriert werden können. Weiterhin sind strittige Fragen der quantitativen Bewertungsverfahren im Rahmen der Ökokonto-Regelung aufzuarbeiten.

Modul B – Flächen- und MaßnahmenauswahlZur Ausweisungspraxis von Naturschutzvorrangflächen im Wald, die auch für die Auswahl von Flächen und Maßnahmen für Ökokontomaßnahmen gelten sollen, wird auf der Grund-lage einer Defizitanalyse ein Kriterien geleitetes, raumbezogenes Entscheidungsunter-stützungssystem entwickelt. Dieses soll eine zielgenaue und effiziente Steuerung konkreter Naturschutzmaßnahmen ermöglichen, um bei gegebenem Maßnahmenvolumen einen möglichst großen Naturschutzwert im Wald zu schaffen.

Modul C – Sicherung und MonitoringErgänzend zur Optimierung segregativer Naturschutzmaßnahmen soll die Planung und Be-wertung nutzungsintegrierter Maßnahmen analysiert und weiterentwickelt werden. Hier sollen in Zusammenarbeit mit dem DBU-geförderten Projekt „Entwicklung eines Manage-mentmoduls für Totholz im Forstbetrieb“ Methoden zur Bewertung und Sicherung nutzungsintegrierter Ökokonto-Maßnahmen entwickelt werden. Ebenso sollen methodische Verfahren aufgezeigt werden, die geeignet sind ein naturschutzfachlich ausgerichtetes Monitoring für Kompensationsmaßnahmen im Wald zu ermöglichen.

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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6 Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Als Teil des Moduls A und als erster Workshop des Projekts startete am 26.10.2006 im Tagungszentrum Ka Eins in Frankfurt am Main die Tagung “Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt?“. Ziel des durch Dr. A. Herberg (TU Berlin) moderierten Workshops war die Abgrenzung aus naturschutzrechtlicher Sicht in Ökokonten anerkennbarer Maßnahmen von gemäß bestehenden Rechtsquellen geforder-ten naturschutzfachlichen Leistungen der Forstwirtschaft. Als Referenten konnten hierzu gewonnen werden: F. von Andrian-Werburg (RP Darmstadt), E. Blume (Verwaltungs-gerichtshof Kassel), W. Güthler (Deutscher Verband für Landschaftspflege), C. Raupach (Hessischer Waldbesitzerverband) und G. Winkel (Institut für Forst- und Umweltpolitik, Universität Freiburg). Ergänzt wurden deren Beiträge durch die Präsentation der Ergebnis-se zweier im Projekt durchgeführter Umfragen. Zum einem konnten die Antworten der zu-ständigen Ministerien der Bundesländer zur Umsetzungspraxis und den rechtlichen Grundlagen vorgestellt werden, zum anderen der Zwischenstand einer Erhebung unter den Unteren Naturschutzbehörden in Hessen zu den konkret anerkannten Maßnahmen.Anhand der Beiträge der Referenten sowie der Umfrageergebnisse setzte sich der Teil-nehmerkreis aus Forstwirtschaft, Naturschutzverwaltung aller administrativen Ebenen, Wissenschaft und Naturschutzverbänden die Findung von Konsenslinien zur Anerkennung von Naturschutzmaßnahmen in Ökokonten zum Ziel.Im vorliegenden Workshop-Reader sind nun die Beiträge der Referenten und das aus den Diskussionen des Tages gebildete und im Rahmen einer Fragebogen-Aktion gewonnene Meinungsbild zusammengefasst.Er dient gleichzeitig als Pflichtenheft für die Bearbeitung noch kontrovers diskutierter Fel-der im Rahmen des Projekts wie auch als Ausgangspunkt des weiteren Konsensfindungs-prozesses im naturschutz– und forstpolitischen Diskurs.

Frankfurt am Main, im Mai 2007

Jörg NitschBUND – Landesverband Hessen e. V.LandesvorstandssprecherProjektleiter „Ökokonto im Wald“

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Programm

Begrüßung / Tagesordnung

09:30 – 09:45 J. Nitsch: Begrüßung, Vorstellung des Projekts „Ökokonto im Wald“

09:45 – 10:00 A. Herberg: Einführung in den Workshop: Methoden und Ziele

Vertragsnaturschutz und Kompensation: Grundlagen und Erfahrungen

10:00 – 10:30 W. Güthler: Vertragsnaturschutz im Wald – Abgrenzung und Verhältnis zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen sowie Möglichkeiten des Transfers von „Best Practice“

10:30 – 11:00 F. von Andrian-Werburg: Hessische Regelungen zur Kompensation im Wald

11:00 – 11:15 Kaffeepause

11:15 – 11:45 J. Nitsch / H. Weinrebe: Umsetzungspraxis „Ökokonto im Wald“ – Ergebnisse einer Umfrage unter den UNBen in Hessen

11:45 – 12:30 Diskussion

12:30 – 13:30 Mittagspause

Wald als Produktionsfläche von Ökopunkten: Honorierbare Naturschutz-leistungen vs. gesetzlich geforderte Basisleistungen

13:30 – 14:00 E. Blume: Rechtsprechungsnachweise und juristische Details

14:00 – 14:30 C. Raupach: Zur Honorierung mit Ökopunkten geeignete Leistungen der Forstwirtschaft – die Sicht der Waldbesitzer

14:30 – 15:00 G. Winkel: Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft – aktueller Stand des Diskusionsprozesses und Verhältnis zur Kompensation im Wald

15:00 – 15:45 Diskussion

15:45 – 16:00 Kaffeepause

Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse

16:00 – 17:00 Abstimmung von Konsens- und Dissenspositionen

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Beiträge der Referenten

Jörg Nitsch: Vorstellung des Projekts / Einführung

Projektleiter „Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald“

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Ökokontomaßnahmen im WaldWas geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Workshop am 26.10.2006 im Ka Eins

Projekt „Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes“

2/6Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ungelöste Fragen - Anerkennung

Vorlaufende Kompensationsmaßnahmen(=Ökokonto-Maßnahmen) im Wald müssen sich im Rahmen

der Eingriffsregelung sowohl fachlich als auch rechtssystematisch in die Rahmengesetzgebung des

BNatSchG / HENatG einordnen lassen

Überschneidungen zwischen den Grundpflichten des Waldeigentümers und honorierten Leistungen

Kompensationsverordnung mit Neuerungen

Entscheidungen von UNBen teilweise widersprüchlich

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3/6Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Laufzeit:

1.3.2006 bis 31.8.2009 + Weiterführung des Monitorings

Modellprojekt in Hessen

Förderung:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Projektträger:

BUND Landesverband Hessen e.V.

4/6Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Zwei Standbeine des Projekts

Theorie

Fachliche / rechtliche Aspekte der Bewertung / Anerkennung

Kriterien der Flächenauswahl

Fragen zur Dauerhaftigkeit (rechtliche Sicherung)

Praxis

Beispielflächen und Maßnahmen dokumentieren

Unterschiede der Waldbesitzarten

Dauerhafter Beitrag zum Naturschutz im Wald

Best-Practice-Beispiele als Leitfaden für Folgeprojekte

Flächenauswahl und -entwicklung

Monitoring

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5/6Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ausblick

Befriedigung des Bedarfs der Akteure an Information und Kommunikation

aktuelle Chance

Ökokonto-Regelung im Umbruch

Zunehmend Umsetzung im Wald

Minimierung von Konflikten

Optimierung des naturschutzfachlichen Ertrags zukünftiger Ökokonto-Maßnahmen im Wald

Naturschutzrechtliche und –fachliche Unklarheiten

6/6Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Workshop mit Fachbeiträgen in 2 Blöcken

Was geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Diskussionsprozess moderiertAlle Akteure beteiligt

Vertragsnaturschutz und Kompensation:Grundlagen und Erfahrungen

W. Güthler (Deutscher Verband für Landschaftspflege)

F. von Andrian-Werburg (RP Darmstadt)

J. Nitsch / H. Weinrebe (BUND LV Hessen)

Wald als Produktionsfläche von Ökopunkten:Honorierbare Naturschutzleistungen vs.

gesetzlich geforderte Basisleistungen

E. Blume (VGH Kassel)

C. Raupach (Hessischer Waldbesitzerverband)

G. Winkel (Institut für Forstpolitik, Universität Freiburg)

Workshop mit Fachbeiträgen in 2 Blöcken

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 13

Wolfram Güthler: Vertragsnaturschutz im WaldAbgrenzung und Verhältnis zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen sowie

Möglichkeiten des Transfers von „Best Practice“

Geschäftsführer Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V.

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Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Vertragsnaturschutz im Wald

Wolfram Güthler

Geschäftsführer beim Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V.

www.lpv.de

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Vertragsnaturschutz im Wald

•140 regionale Verbände

•Kooperation von Land- und Forstwirtschaft, Kommunen und Naturschutz

•Schwerpunkt Vertragsnaturschutz

Vortrag aus:

•F+E-Vorhaben des BfN „Vertragsnaturschutz im Wald“

•Aktualisierung

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Vertragsnaturschutz im Wald

• Definition (+)

• Naturschutzziele im Wald (-)

• Naturschutzinstrumente im Wald (-)

• Rahmenbedingungen VNP-Wald (+)

• Historie VNP-Wald (-)

• Recherche Länderprogramme (+)

• Fallbeispiele (-)

• Handlungsempfehlungen (+)

Themen der StudieThemen der Studie

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Vertragsnaturschutz im Wald

Freiwilligkeit

über zu definierender „Baseline“

Abgrenzung Waldbauförderung?

Nach Von dem Bussche (2001) ist Vertragsnaturschutz

„jede vertragliche Vereinbarung zur vorrangigen Verwirklichung von Naturschutzzielen zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder anderen geeigneten Personen, mit der die Vornahme, Duldung oder Unterlassung von Naturschutzmaßnahmen honoriert wird.“

DefinitionDefinition

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Vertragsnaturschutz im Wald

Maßnahmen für ländlichen Raum bündeln

Kohärenz der Maßnahmen verbindlich

Vertragsnaturschutz im Wald förderfähig

40 – 120 € /ha

Investitionen

EU-Kontroll- und Verwaltungsvorgaben zwingend (InVeKoS)

EU-Notifizierung von VNP-Wald in S-H + Nds (+ Bay., Sachsen) umgesetzt

Integrierte ländliche Entwicklung: Verordnung 1257/1999

EUEU--KontextKontext

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Vertragsnaturschutz im Wald

Maßnahmen

Vertragsnaturschutz Wald (40 – 200 EUR/ha, evtl. mehr); Privat- undKommunalwald; 5- 7 Jahre, evtl. länger

Nichtproduktive Investitionen: nicht eingeschränkt

Natura 2000-Ausgleich (40 –200 EUR/ha, evtl. mehr); Privatwald,jährlich

Daneben: Managementplanung, Sensiblisierung, Waldbauförderung

Wald wesentlich gestärkt, u.a. wegen Natura 2000

Maßnahmen können unterschiedlich zugeordnet werden!!!

Länderprogramme entscheidend

ELER-Verordnung: Verordnung 1698/2005

EUEU--KontextKontext

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Vertragsnaturschutz im WaldGAKGAK

Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität der Wälder!

Umbau Reinbestände

Naturverjüngung

Naturnahe Waldränder

Beseitigung unerwünschter Bestockung (u.a.an Bächen)

Pflanzung heimischer Arten

Rücken mit Pferd

Kombination mit EU-Förderung nicht einfach (einmaliger Zuschuss)

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Vertragsnaturschutz im WaldSituation in den Ländern: Programme (Stand 2003)Situation in den Ländern: Programme (Stand 2003)

Land VNP läuft

VNP geplant

VNP aus

EU-Geld

Anmerkung

B-W (x) - x z.T. Ausgleichsbeitrag im Schutzwald läuft

By. (x) x - ja RL in Notifizierung; weite Zielsetzung

Bdbg. (x) x? - ja Waldbau-RL mit vielen VNP-Elementen; RL für FFH geplant

He. - x (x) nein für FHH- und Vogelschutzgebiete

M-V - x - ja weite Zielsetzung; Start 2004

Nds. x x - ja weite Zielsetzung

NRW x - - geplant Warburger Vereinbarung als VNP?VNP über Waldbau-RL

R-P - - - -

Saar. x - - nein insb. Niederwald, BGB-Vertrag

Sach. x - - ja weite Zielsetzung, 2 Verträge

S-A - - - -

S-H!!! x - - z.T. weite Zielsetzung

Thü. - x - ?

HB, HH, B - - - -

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Vertragsnaturschutz im WaldSituation in den Ländern: MaßnahmenSituation in den Ländern: Maßnahmen

• Ausgleich von Bewirtschaftungseinschränkungen (z.B. Rücken mit Pferd; Düngung, Biozide, Kahlschlag)

- Einbringung bestimmter Laubbaumarten- Umwandlung Nadel- in Laubwald- Waldrandpflege- Erhalt / Schaffung von Freiflächen- Erhalt / Schaffung lichter Waldstrukturen- Verzicht auf Nutzung von Altbäumen, Totholz, Horst- und

Höhlenbäumen; genereller Nutzungsverzicht- Maßnahmen zur Umsetzung von FFH- und Vogelschutz-RL- Artenschutzmaßnahmen (z.B. Seeadler, Kranich,

Schwarzstorch, Fledermäuse, Baumarten)- Renaturierung von Feuchtgebieten und Fließgewässern- Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsformen (z.B.

Plaggen, Hude-, Schneitel-, Mittel- und Niederwaldnutzung)

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Vertragsnaturschutz im WaldSituation in den Ländern: Beispiel SchleswigSituation in den Ländern: Beispiel Schleswig--HolsteinHolstein

(Niedersachsen vergleichbar)(Niedersachsen vergleichbar)

• VNP Wald seit 1999 in Umsetzung

• 1999 – 2006 2,47 Mio. € gesamt eingeplant

• Seit 2000 EU-kofinanziert (Zahlungen bis 2006, 30 Jahre Zweckbindung)

• Gebietskulisse (Schwerpunkt Natura 2000)

• Grundschutz + Gestaltungsmaßnahmen (Totholz, Nutzungsverzicht, Moorregeneration, Artenschutz, Erhalt traditioneller Waldformen)

• Förderung 45 – 120 € / ha * Jahr

• Erheblicher Aufwand mit verwaltungstechnischer Abwicklung

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Vertragsnaturschutz im WaldSituation in den Ländern: Beispiel HessenSituation in den Ländern: Beispiel Hessen

• Rahmenvertrag „Vertragsnaturschutz im Wald“

• Ziel Kooperation in Natura 2000-Gebieten

• Waldbesitzer übernehmen administrative und naturschutzfachliche Aufgaben der Verwaltung nach FFH-RL (z.B. 200 - 300 € pro Stellungnahme)

• Besondere Leistungen (Erhöhung Laub- und Totholz, Artenschutz) werden darüber hinaus honoriert

• Reine Landesförderung, Aufbau eigener Stiftung

• Implementierung am Anfang

• Vertragsnaturschutz? Keine Anschlussfähigkeit ELER, Staatsbeihilfe

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Vertragsnaturschutz im WaldVergleich mit der LandwirtschaftVergleich mit der Landwirtschaft

Ländervergleich der Finanzplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß VO (EG) 1257/99(Dreijahresmittel 2004-2006)

SH NI NW HE RP BW BY SL BB MV SN ST TH DAgrarumweltmaßnahmen insgesamt (Art. 22) €/ha LF 10 18 33 39 39 104 70 50 39 17 67 25 51 44

darunter naturschutzorientierende Agrarumweltmaßnahmen (Art. 22) €/ha LF 6 3 9 13 7 10 11 10 10 10 12 10 15 8

Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (Art. 16) ("FFH-Pämie") €/ha LF 1 1 3 0 0 0 1 0 5 0 0 1 1 1

Naturschutzprojekte (Art. 33) €/ha LF 7 2 0 0 0 11 5 0 0 3 1 1 2 4

Quelle: Osterburg & Stratmann 2002

Bund, Länder, EU stellen jährlich 720 Mio. € fürAgrarumweltprogramme zur Verfügung

für Vertragsnaturschutz im Wald max. 4 Mio. €! Langsame Entwicklung wegen Natura 2000!

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Vertragsnaturschutz im WaldDefizite + Schwachstellenanalyse 1Defizite + Schwachstellenanalyse 1

• Kein kontinuierlicher Ausbau, in einigen Ländern Rückschritte, Vorreiter S-H

• Gute Modellprojekte vorhanden, oft nicht über VNP Wald finanziert

• Bisher max. 0,5 € pro ha Privat- und Körperschaftswald jährlich für VNP (41,2 € pro ha LN jährlich für Agrarumweltprogramme)

• längerfristige Festlegungen der Länder fehlen

• Konflikte bei Zielen des VNP (traditionelle Nutzungsformen)

Vertragsnaturschutz im Wald steckt in den Kinderschuhen

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Vertragsnaturschutz im WaldDefizite + Schwachstellenanalyse 2Defizite + Schwachstellenanalyse 2

Konzeption von VNP unklar:

• Wenige Flächen mit hohen Standards und präzisen Zielvorgaben

• Weitgehend flächendeckend mit moderaten Standards und Fördersätzen

• Gebietskulissen (Natura 2000)?

• Verwaltungsinterne Konflikte hemmen VNP Wald

Vertragsnaturschutz im Wald steckt in den Kinderschuhen

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Vertragsnaturschutz im WaldVergleich VNP und AusgleichsmaßnahmenVergleich VNP und Ausgleichsmaßnahmen

• Maßnahmen weitgehend inhaltlich identisch

• VNP auch zur Sicherung Status quo,A- + E-Maßnahmen müssen Zustand verbessernbeide Maßnahmen oberhalb von laufenden Verpflichtungen

• VNP mit Rücktrittsoption nach Vertragsende (aber z.T. Zweckbindung),A- + E-Maßnahmen ewig?

• VNP nicht im Staatswald, A- + E-Maßnahmen nicht eingeschränkt

• VNP unterliegt EU-Kontroll- und Sanktionsbestimmungen sowie ELER (wenn EU-kofinanziert, ansonsten Staatsbeihilfe mit Notifizierungsverpflichtung) A- + E-Maßnahmen unterliegen nur Bundes- und Landesrecht (höhere Flexibilität)

• A- + E-Maßnahmen dürfen nicht über VNP unterstützt werden!

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Vertragsnaturschutz im WaldFazitFazit

• Definition der „Baseline“, Abgrenzung FFH-Ausgleich

• Klare Aussagen der Länder zum Ausbau VNP Wald (u.a. Druck durch FFH)

• Konzentration auf prioritäre Maßnahmen

• Ziele des VNP Wald mit Waldgesetzen kompatibel machen

• (Staats- und) Kommunalwald nicht komplett ausschließen

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Vertragsnaturschutz im Wald

Kontakt:

Wolfram GüthlerDeutscher Verband für LandschaftspflegeGerman Association for Landcare Feuchtwanger Straße 38D-91522 Ansbach

Tel: 0049 / 981 / 4653-3541e-mail: [email protected]

Danke für Ihr Interesse!

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Franziska von Andrian-Werburg: Hessische Regelungen zur Kompensation im Wald

Regierungspräsidium Darmstadt, V 53.1 – Eingriffsregelung, Planungsbeiträge

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1Franziska von Andrian-Werburg

Regierungspräsidium Darmstadt

Hessische Regelungen zur Kompensation im Wald

Vortrag am 26.10.2006 im Ökohaus Arche / Frankfurt

2

• Kompensationsverordnung (KV) vom 1.9.2005 (GVBl.I v. 13.9.2005)

• Hinweise für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Wald (Grundsatzerlass (GE) des HMULF v. 26.7.2002)

• Bewertungsleitfäden des RP Darmstadt für Nutzungsverzichtsmaßnahmen i.d.F.v. 24.11.2005

Vorschriften und Handlungsleitfäden in Hessen

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3

Regelungsinhalte der KV

• Grundsätze für Kompensationsmaßnahmen• Handlungsrahmen für das Ökokonto/ den

Ökopunktehandel• Berechnungsgrundlage

(Wertliste für Nutzungstypen)

4

Grundsätze für Kompensations-maßnahmen nach KV

• Regionaler Zusammenhang (naturräumliche Haupteinheiten, Flächennutzungsplan)

• Vorrang von Maßnahmen in NATURA 2000-Gebieten

• Schonung hochwertiger Ackerflächen

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5

Beispiele für nach KV erwünschteKompensationsmaßnahmen• Maßnahmen zur Aufwertung von Wald, die

über die Grundpflichten des Waldbesitzers nach § 6 HForstG hinausgehen

• Entsiegelung• Renaturierung von Fließgewässern• Beseitigung von Hindernissen für die

Tierwanderung

6

• Im Vgl. zu AAV tlw. geänderte Wertpunkte für Nutzungstypen, z.B.:– Buchenaufforstungen vor Kronenschluss,

Aufbau naturnaher Waldränder: 33 statt bisher 31 Punkte

– Neu: Wiederherstellung historischer Waldnutzungsformen: 45 Punkte

Wertliste für Nutzungstypen nach KV

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7

Wertliste für Nutzungstypen nach KV

• Neue Möglichkeit für Korrekturzuschlag:– Bei günstigen Wirkungen von

Kompensationsmaßnahmen in einem Naturschutzgebiet, in einem Nationalpark oder einem NATURA 2000-Gebiet, die über die Erhaltung oder Herbeiführung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile des Gebietes hinausgehen, kann der Punktwert der Maßnahme um weitere bis zu 10 Punkte/m² erhöht werden.

8

• Dauerhafte Aufwertung für Schutzgüter der Eingriffsregelung durch aktives Tun, Dulden oder Unterlassen, keine reinen Pflegemaßnahmen

• Orientierung an einem fachlichen Konzept (Landschaftsplan, Kompensationskonzept, o.ä.)

• keine Unterscheidung zwischen Staatswald und Nichtstaatswald bei der Frage der Grundpflichten

• unerheblich, ob geplante Maßnahme in der Forsteinrichtung enthalten ist

Grundsätze für Kompensations-maßnahmen im Wald (GE v. 26.7.2002)

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9

1. Spezielle Biotop- und Artenschutzmaßnahmen2. Waldbauliche Maßnahmen zur Förderung der

Waldfunktionen, der Naturnähe und der Strukturvielfalt

3. Objektbezogene Nutzungseinstellung zur Förderung von Waldlebensgemeinschaften

4. Rückbau von forstlichen Wirtschaftswegen und baulichen Anlagen

Beispielkatalog für Kompensations-maßnahmen im Wald (GE v. 26.7.2002)

10

• Anlage von Feuchtbiotopen

• Renaturierung von Bachläufen

• Wiederherstellung von Waldwiesen

• Langfristige Erhaltung von Horst- und Höhlenbäumen

• Wiederansiedlung gefährdeter Tierarten (Vernetzung von Lebensräumen)

Beispiele zu 1.: Spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen

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11

• Einbringen seltener oder gefährdeter Baumarten• Entwicklung von gefährdeten Waldgesellschaften

durch Umbau nicht standortgerechter Bestockung, Unterpflanzung, Voranbau

• Wiederherstellung historischer Waldnutzungsformen• Waldsanierungsprojekt Rhein-Main

Beispiele zu 2.: Waldbauliche Maß-nahmen zur Förderung der Wald-funktionen, der Naturnähe und der Strukturvielfalt

12

• Anerkennung nur im Einzelfall bei nachhaltiger, konkretisierbarer Aufwertung von Natur und Landschaft, z.B in bereits hochwertigen, älteren Beständen (Schutzgebiete, Altholzinseln) und/oder i.V.m. Maßnahmen zur Biotopaufwertung

• Im Einzelfall unter o.g. Bedingungen auch auf Waldflächen außerhalb regelmäßigen Betriebs (WarB) möglich, wenn eine Nutzungsfähigkeit des Bestandes möglich ist (nach Stellungnahme der zust. Forstbehörde)

zu 3.: Objektbezogene Nutzungseinstellung

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13

• Grundbewertung nach Wertliste der KV

• ggf. Zusatzbewertung mit bis zu 10 Punkten für z.B. Vernetzung, besondere örtliche Situation

• ggf. Zusatzbewertung mit bis zu weiteren 10 Punkten für besonders günstige Wirkungen in NATURA 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, im Nationalpark

Ermittlung des Kompensations-umfanges für Ökokontomaßnahmen

14

• Zusatzbewertung des Waldbestandes anhandfolgender 9 Kriterien:– Totholzbewohner, Altholzbewohner, Bestandteil eines

Biotopverbundes, natürliche Baumartenzusammensetzung, natürliche Begleitflora, verschiedene Entwicklungsphasen

• je Kriterium 1 Punkt/m², bei besonderer Bedeutung 1,5 Punkte/m²

• insgesamt maximal 10 Punkte/m²

Beispiel „Bewertungsleitfaden für Nutzungsverzicht in naturnahen Waldgesellschaften“ (RP Darmstadt)

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 31

Jörg Nitsch / Hartmut Weinrebe: Umsetzungspraxis „Ökokonto im Wald“ – Ergebnisse einer Umfrage unter den

Unteren Naturschutzbehörden in Hessen

Projekt „Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes – exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald“

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Ökokontomaßnahmen im WaldWas geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Umfrageergebnisse

Projekt „Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes“

2/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Rechtsgrundlagen / ggf. geplante Änderungen

Flächen- und Maßnahmenauswahl

Umgesetzte Maßnahmen

Welche?

Quantität?

Bewertungsverfahren

Erfolgskontrolle

Aktuell – Kick-Off-Phase

Bestimmung des aktuellen Umsetzungsstandes von Ökokonto-Regelungen im Wald

Empirische Erhebungen mittels Fragebögen

Rechtsgrundlagen / ggf. geplante Änderungen

Flächen- und Maßnahmenauswahl

Umgesetzte Maßnahmen

Welche?

Quantität?

Bewertungsverfahren

Erfolgskontrolle

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3/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Umfrage unter den Bundesländern

Antworten aus allen Bundesländern vorhanden

Bedarf an Information und Austausch

Uneinheitliches Bild

Ergänzend: BUND-Landesverbände

Stichprobenhaft: Planung und Forstverwaltung

Auswertung abgeschlossen

Kurz gesagt...

4/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ländervergleich - Rechtsgrundlagen

Naturschutzgesetze

Vorlaufende Kompensation in 12 Ländern verankert

Untergesetzliche Regelungen

Regelmäßig aktualisiert: www.tu-berlin.de/~forumfmp/

Aktuelle Veränderungen: Berlin, Saarland, Thüringen, ...

Verordnungen bzw. Erlasse zum Ökokonto in 5 Ländern

Aktuell im Bearbeitung: BW, BB, NRW, SA, ST

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5/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ländervergleich - Umsetzungsstand

3x Ministerium ohne (detaillierte) Kenntnis

1x nur nicht vorauslaufende Kompensation

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

verbreitet Erprobung Fehlanzeige

Stand der Umsetzung „Ökokonten im Wald“

n Bu

ndes

lände

r

6/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ländervergleich - Anerkennung

Welche Maßnahmen werden anerkannt?

Information zumeist nicht verfügbar

Positivliste in 6 Ländern vorhanden

Zentralregister (wenn überhaupt) im Aufbau

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7/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ländervergleich - Mindeststandards

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

ja nein keine Angabe bzw.nicht relevant

Unterscheidung Privatwald vs. Öffentlicher Wald

n Bu

unde

slän

der

Privatwald Öffentlicher Wald

8/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ländervergleich - Mindeststandards

Kompensation in Schutzgebieten

Hessen: gezielte Steuerung in NATURA 2000-Gebiete

Rheinland-Pfalz: Flächen mit bestehenden naturschutz-rechtlichen Auflagen sind nicht ökokontofähig, da hier nicht mehr von einer Aufwertungsmöglichkeit aus-gegangen wird.

Saarland: Nicht in NSGs, aber: Aufwertung von NATURA 2000-Gebieten

Mehrheit: Maßnahmen müssen über Schutzgebiets-verordnungen hinausgehen, sich an Entwicklungs-zielen orientieren.

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9/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Umfrage unter den UNBen in Hessen

Zwischenstand: Antworten von rund 2/3 der UNBen

Zahlreiche Antworten sind noch versprochen

Gute Akzeptanz des Projekts!

Aktives Interesse an Mitarbeit im Projekt

Ausführliche Darstellung von Problemen in Telefoninterviews

10/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

UNB-Umfrage: Einführungsstand

Zwischenstand: Antworten von rund 2/3 der UNBen

Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen im Wald

0

2

4

6

8

10

12

14

sehr häufig nein in einigenEinzelfällen

keine Angabe

Anerkennung von vorauslaufenden Kompensationsmaßnahmen im Wald

0

2

4

6

8

10

12

14

sehr häufig nein in einigenEinzelfällen

keine Angabe

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11/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

UNB-Umfrage: Umsetzungshäufigkeit

Häufigkeitsverteilung

01234567

0 3 6 9 12 15 undgrößer

maximale Zahl an anerkannten Maßnahmen

n U

NB

101

12/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

UNB-Umfrage: Besitzarten

Zwischenstand: Antworten von rund 2/3 der UNBen

Die Mehrzahl (90 %) der Maßnahmen liegt im Kommunalwald

In welchen Besitzarten werden Maßnahmen umgesetzt?

02468

10121416

Staatswald

Kommunalwald

Privatwald

keine Angabe

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13/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Ökokonto-Maßnahmen in Hessen

Anerkennung einzelner Maßnahmen (alle Nennungen)

Bestandesumbau auf Normalstandorten

Bestandesumbau auf Sonderstandorten

Nutzungsverzicht

historische Waldnutzungsformen

Waldsukzession bzw. Neuanlage

Waldrandgestaltung (innen oder außen)

Einbringen seltener Baumarten

Sonstige (Kastanienallee, Umwandlung in Grünland)

14/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Abgelehnte Maßnahmen

Von UNBen in Hessen bereits abgelehnte Maßnahmen (einzelne Beispiele)

Bestandesumbau auf Normalstandorten

Nutzungsverzicht

Umwandlung bereits hiebreifer Fichtenfehlbestockungen auf Sonderstandorten

Erhalt historischer Waldnutzungsformen

Maßnahmen andernorts genehmigt...Fehlerhafte Rechtsauslegung oder „Kontinuum“?

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15/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

UNB-Umfrage: Dokumentation

Kompensationsverordnung

§ 4 Zentralregister

1. Für Zwecke des Handels mit Ökopunkten und der Vermittlung von Flächen, die für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind, führen die Naturschutzbehörden in Datenverarbeitungsanlagen ein Zentralregister [...]

Weniger als 20% der UNBen speichern aktuell ihre Daten im dafür vorgesehenen NATUREG

16/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

UNB-Umfrage: Kontrolle

Zwischenstand: Antworten von mehr als 50 % der UNBen

„alle Maßnahmen planungskonform und erfolgreich umgesetzt“ – Antwort in 70% der Fälle

Zukunft?

Nur in 3 Fällen Kontrollregime für Überwachung der dauerhaften Erhaltung etabliert!

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17/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Fragen

Werden die Vorgaben aus der Rahmengesetzgebung (BNatSchG, HENatG) ausreichen gewürdigt?

Werden die Vorgaben der Kompensationsverordnung umgesetzt?

Wie werden andere „rechtliche Verpflichtungen“ gemäß § 3 KV berücksichtigt?

Welches sind die Mindeststandards oberhalb denen Maßnahmen zur Kompensation anerkannt werden können?

18/18Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Projekt „Ökokonto im Wald“

Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe

http://bund-hessen.de/projekte/oekokonto.html (provisorisch)

[email protected]

Wir freuen uns auf eine zielgerichtete Diskussion und viel Erfolg beim Finden eines Konsens!

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 41

Eckehart Blume: Rechtsprechungsnachweise und juristische Details

Verwaltungsgerichtshof Kassel

Beitrag zzt. nicht verfügbar, wird nachgereicht.

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 43

Christian Raupach: Zur Honorierung mit Ökopunkten geeignete Leistungen der Forstwirtschaft – die Sicht der

Waldbesitzer

Geschäftsführer Hessischer Waldbesitzerverband e. V.

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Christian Raupach, Hessischer Waldbesitzerverband e.V.Redebeitrag zum Workshop des BUND „Ökokontomaßnahmen im Wald“ am 26. Oktober 2006, Frankfurt

- Es gilt das gesprochene Wort -

Einleitung:

Themengliederung:

1. Rechtliche und naturschutzpolitische Einordnung des Themas

2. Die KompensationsVO – ein naturschutzpolitisches Instrument mit Entwicklungspotenzial

3. Was ist Rechtspflicht und was sind zu honorierende Naturschutzleistungen?

4. Welche Rolle spielt das Forsteinrichtungswerk?

5. Vertragsnaturschutz und Kompensationsmaßnahmen, wie spielen die beiden Instrumente zusammen?

6. Ausblick

Rechtliche und naturschutzpolitische Einordnung des Themas

Bevor wir uns mit dem Thema „Kompensationsmaßnahmen im Wald“ auseinandersetzen, ist ein Blick in das naturschutzrechtliche und –politische Umfeld notwendig. Die Kompen-sationsverordnung verfolgt nicht nur das Ziel, Regeln für den Ausgleich von Eingriffen zu setzen. Die letzte Veränderung der Kompensationsverordnung ist das Ergebnis eines langen Erkenntnisprozesses. Sie verbindet verschiedene naturschutzpolitische Instrumente miteinander. Und .... dieser Prozess geht weiter. Er geht weiter, weil wir immer neue rechtliche Regelungen zu beachten haben. Was heißt das für uns? Wir müssen

1. die Wirkungen der einzelnen neu geschaffenen Vorschriften in der Praxis betrach-ten,

2. die Wirkungen der neuen Vorschriften im Kontext mit anderen Vorschriften sehen.

Und 3. das Ergebnis im Kontext des aktuellen politischen Willens bewerten. Haben wir erreicht, was wir wollten?

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Worum geht es der Naturschutzpolitik?

Die Eingriffs- Ausgleichsregelung ist im deutschen Naturschutzrecht und im Baurecht lange etabliert und geübte Praxis. Was besagt sie? Wer Natur in Anspruch nimmt, soll an ande-rer Stelle Natur schaffen – Punkt. Das Europäische Naturschutzrecht hingegen hat uns einen anderen Begriff auferlegt: Das Verbot der erheblichen Beeinträchtigung. Was sind die Unterschiede zur Eingriffsregelung?

Das Verschlechterungsverbot unterscheidet sich von der Eingriffsregelung in zwei wesentli-chen Merkmalen:

1. Es gilt nicht auf der ganzen Fläche, sondern nur dort, wo nach europäischem Recht geschützte Arten oder Lebensräume vorkommen.

2. Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten oder Lebensräumen der FFH-Richtlinie sind zu vermeiden. Sie können nur dann genehmigt werden, wenn überwiegende Interessen der Allgemeinheit oder wirtschaftliche Interessen nachgewiesen sind. Die Hürden hierfür sind hoch.

Eingriffe i. S. des deutschen Naturschutzrechts sind also nicht zwangsläufig auch erhebli-che Beeinträchtigungen von FFH-Lebensräumen oder –Arten und umgekehrt. Hier treffen zwei völlig unterschiedliche naturschutzpolitische Ansätze aufeinander. Es gibt Schnittmen-gen bei der Anwendung der beiden Vorschriften in der Praxis. Sicher ist aber, dass wir derzeit zweigleisig fahren, was die naturschutzrechtliche Beurteilung wirtschaftlichen Handelns angeht. Das macht die Sache kompliziert. Wer das erkannt hat, sucht nach einem konvergierenden Weg der beiden Rechtsinstrumente. Hier spielt die Kompensati-onsverordnung eine Rolle, die ich nachher aus meiner Sicht erläutern möchte.

In Hessen wurden die Begriffe Ausgleich und Ersatz zusammengefasst in dem Begriff der Kompensation. Die Entwicklung des Begriffspaars folgt Erkenntnissen der Praxis. Eingriffe sollen möglichst ortsnah und flächenmäßig und funktional ausgeglichen werden, um Naturzustände möglichst dort wieder herzustellen, wo sie verloren gegangen oder beein-trächtigt worden sind.

§§ 19 BNatSchG, Abs. 2:… ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktio-nen des Naturhaushaltes wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschafts-gerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.Das ist immer häufiger unmöglich, besonders in Ballungsgebieten, wo der Flächenbedarf und die Konkurrenz zwischen den Flächennutzern immer stärker wird.

§§ 1a BauGB: Umweltschützende Belange in der Abwägung(3) … Soweit dies mit einer geeigneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen nach Satz 1 auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen.

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Was nicht ausgeglichen werden kann, soll ersetzt werden durch Naturschutzmaßnahmen an anderer Stelle. Der Begriff „Kompensation“ differenziert nicht mehr sondern stützt sich auf ein durchgängiges naturschutzfachliches Bewertungssystem für die Beschaffenheit von Grundflächen. Wie alles im Leben, so muss auch ein Biotopwertkatalog zwangsläufig Un-schärfen und andere Mängel haben. Er kann nicht alle Ausprägungen von Biotoptypen ab-bilden, sonst würde er zu umfangreich und damit nicht mehr handhabbar. Der Vorteil des Katalogs aber ist, dass er überall anwendbar ist und eine klare Referenz zur Bewertung von Naturzuständen darstellt.

Die KompensationsVO – ein naturschutzpolitisches Instrument mit Entwicklungspotenzial

Die Kompensationsverordnung soll noch mehr können und sie kann es auch. Sie beruhigt Konflikte zwischen den Flächennutzern, indem sie Naturschutzmaßnahmen in Wert setzt. Geld verdienen kann nun nicht mehr nur der Landwirt, der seine Äcker bestellt und erntet, oder der Waldbesitzer, wenn er Holz erntet und verkauft, sondern beide können Geld ver-dienen, wenn sie Naturschutzmaßnahmen durchführen und als Kompensationsmaßnahmen verkaufen. Wenn die Konflikte über die Flächennutzung und vor allem über die natur-schutzrechtliche Bindung von Flächen zunehmen, ist es sinnvoll, Naturschutz dorthin zu lenken, wo die Grundstückseigentümer ihn freiwillig umsetzen wollen.Kompensationsmaßnahmen sollen vorrangig in FFH-Gebiete gelenkt werden. Auch das er-gibt einen tieferen Sinn. FFH-Gebiete sollen nicht statisch in einem günstigen Zustand er-halten werden, sondern dynamisch so entwickelt werden, dass ein (jeweiliger) günstiger Zustand erhalten bleibt oder entsteht. Das impliziert gezielte Naturschutzmaßnahmen, um den Zustand in einem FFH-Gebiet schrittweise zu verbessern. So nutzt das Land Geld, das zur Kompensation von Eingriffen ausgegeben werden muss, um einer europäischen Rechtspflicht nachzukommen. Und die Kompensationsmaßnahme wird dort umgesetzt, wo der Grundeigentümer damit einverstanden ist. Darin steckt eine unglaublich große Chance, Akzeptanz für den Naturschutz und die FFH-Richtlinie zu gewinnen.Da viele FFH-Gebiete großflächig ausgewiesen wurden, ergibt sich so ein Lösungsweg für den Umgang mit Ausnahmen von dem Verbot erheblicher Beeinträchtigungen. Denn wenn der Lebensraumtyp oder die Bedingungen für das Vorkommen einer bestimmten Art durch gezielte Kompensationsmaßnahmen in einem Gebiet verbessert wurden, fällt es leichter, eine Beeinträchtigung an anderer Stelle in dem Gebiet in Kauf zu nehmen. Wenn Kompen-sationsmaßnahmen vorrangig in FFH-Gebiete gelenkt werden, dann schafft das Flexibilität und trägt zur der gewünschten Verbesserung des Zustands erhaltungswürdiger Gebiete bei.

Was müssen Waldbesitzer im Rahmen ihrer Rechtspflichten ohnehin leisten?

Was steckt dahinter? Dahinter steckt die eigentliche Frage: Darf der Waldbesitzer mit Naturschutz Geld verdienen, wenn er doch gesetzlich dazu verpflichtet ist, sie zu erhalten? Wer so denkt, sollte sich mit der Frage befassen, was Menschen dazu treibt, ihren Wald-besitz freiwillig so zu pflegen, dass sogar Herrn Beckenbauer bei seinen zahlreichen Flügen von einem Fußball-WM-Spiel zum nächsten die Schönheit und die Vielfalt unserer Landschaft aufgefallen ist. Ein Drittel ist Wald in unserem Land und den bewirtschaften und erhalten die Waldbesitzer: freiwillig.

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Freiwilligkeit ist die grundlegende, beste Voraussetzung für Akzeptanz. Der Gesetzgeber hat das im Forstrecht bislang immer verstanden. Er hat den Waldeigentümern möglichst weitgehende Freiheiten für die Bewirtschaftung ihrer Wälder gelassen.Welche sind das?

Hessisches Forstgesetz §6 „Grundpflichten, ordnungsgemäße Forstwirtschaft“

• Forstbetriebe sind in der Gestaltung ihrer Waldwirtschaft weitgehend frei!

• Wald muss Wald bleiben

• Möglichst keine Kahlschläge

• Boden schonen

• Möglichst kein Pestizideinsatz

Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind ermessenslenkende Hinweise, aber keine bindenden Rechtsvorschriften für den Waldeigentümer. Wer anders wirtschaftet als in § 6 Abs. 4 HFOG beschrieben, handelt nicht zwingend rechtswidrig!

• Es gibt keine Vorschrift über die Höhe des Holzvorrats

• Die Wahl der Baumarten ist frei

• Es gibt keine Vorschrift über die Höhe des Totholzvorrates

Anders ist das Naturschutzrecht nach der aktuellen Entscheidung des EUGH zum Arten-schutzrecht zu sehen. Das Naturschutzgesetz hat Waldbesitzer und Landwirte mit der so-genannten Landwirtschaftsklausel weitgehend von den Rechtsfolgen im Rahmen ihrer Be-wirtschaftung freigestellt. Wer keinen Eingriff begeht, muss auch nicht kompensieren. Das ist in Zukunft nicht mehr ohne weiteres so und das bereitet nicht nur Landwirten und Waldbesitzern, sondern auch Naturschutzbehörden und –politikern ernsthafte Kopf-schmerzen.

Welche Naturschutzmaßnahmen können (bislang?) honoriert werden?

Können bereits in der Forsteinrichtung festgeschriebene Maßnahmen als Ökokonto-maßnahme anerkannt werden?Antwort: Ja, alle Maßnahmen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Forsteinrichtung hat mit öffentlichem Planungsrecht und Kompensationsverordnung nichts aber auch gar nichts zu tun!!

Die Kompensationsverordnung setzt auf Freiwilligkeit. Sie gibt ein naturschutzfachliches Bewertungskonzept vor und benennt zahlreiche Bewertungsbeispiele. Sie ermöglicht Sonderbewertungen. Was nicht drin steht, aber in der Situation vor Ort naturschutz-fachlich sinnvoll und erwünscht ist, kann ebenfalls als Kompensationsmaßnahme an-erkannt und nach dem Schema der Verordnung bewertet werden.

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• Das Forsteinrichtungswerk ist ein Betriebsplan, der ausschließlich zur Planung und Steuerung betrieblicher Prozesse angefertigt wird. Das Forsteinrichtungswerk ist Betriebsgeheimnis.

• Bestimmte Aussagen der Forsteinrichtung sind Grundlage für die Besteuerung der Forsteinrichtung oder dienen als Urteilsgrundlage für hoheitliche Entscheidungen.

• Kompensationsmaßnahmen, der Verkauf von Ökopunkten und Förderprogramme sind ein Instrumentenmix der Politik, um Waldbesitzer freiwillig zu stärker an der Natur orientierten Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ermuntern.

Welche Naturschutzmaßnahmen können im Wald durchgeführt und anerkannt werden?

Grundsätzlich alle Maßnahmen, die in der KompensationsVO und in den Hinweisen des Hessischen Umweltministeriums für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahem im Wald aufgeführt sind, z. B.

• Nutzungsverzicht (Einzelbäume, ganze Bestände)

• Wiederherstellung historischer Waldnutzungsformen (Hutewald, Haubergs-wirtschaft)

• Wiederherstellung oder Entwicklung von gefährdeten Waldlebensraumtypen durch Umbau in eine standortgerechte Bestockung

• Anlage oder Wiederherstellung wertvoller Biotope im Wald (Feuchtbiotope, Block-überlagerungen)

• Renaturierung von Bachläufen im Wald

• Aufbau vonWaldaußenrändernnach den Anforderungen des Naturschutzes

• Wiederherstellung von WaldwiesenLangfristige Erhaltung von Horst- und Höhlen-bäumen

• Waldsanierungen

• Erhaltung und Entwicklung von Totholz

Die Maßnahmen müssen zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.

Nicht anerkennungsfähig sind Maßnahmen, die infolge von Witterungseinflüssen oder Katastrophen initiiert wurden:

z. B. Aufforstung von Käferlöchern mit Laubholz. Hier hat sich nicht der Waldbesitzer frei-willig entschieden, den Bestand in eine standortheimische Bestockung zu überführen, sondern die Natur hat sich den Bestand von selbst „geholt“.

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Ökokontomaßnahmen vs. Vertragsnaturschutz

• Das Verhältnis der beiden Instrumente zueinander ist hier in Hessen anders ge-staltet, als in anderen Bundesländern.

1. Grundlage für den Vertragsnaturschutz im Wald in Hessen ist der Rahmen-vertrag zwischen Umweltminister, Waldbesitzerverband, Städtetag und Städte- und Gemeindebund

2. Naturschutzverträge sollen Verordnungen ersetzen. Das ist ein anderes Ver-ständnis von Vertragsnaturschutz, als in der Landwirtschaft. Hier werden Naturschutzmaßnahmen vom Landwirt durchgeführt und aus einem Förder-programm finanziert. Im Wald schafft der Naturschutzvertrag die umfas-sende Rechtsgrundlage für alle zwischen Waldeigentümer und Naturschutz-behörde zu regelnden Fragen des Naturschutzes im Wald. Dies kann z. B. betreffen:

● Beschränkungen der Nutzung

● aktive Naturschutzmaßnahmen zur Pflege oder zur Erhaltung be-stimmter Lebensräume

3. Alle in der Kompensationsverordnung aufgeführten Ökokontomaßnahmen können im Wald im Rahmen von Naturschutzverträgen durchgeführt werden und so vertraglich vereinbarte Naturschutzmaßnahmen querfinanzieren. Beide Instrumente ergänzen sich hier hervorragend.

Es hat mich gewundert, dass von den Organisatoren des Workshops im ersten Teil kein Vertragspartner des Rahmenvertrages für den Naturschutz im Wald als Referenten ein-geladen wurde.

Ausblick

• Vertragsnaturschutz im Wald und Kompensationsverordnung sind in Hessen ent-wickelte Instrumente des Naturschutzes, die ein Umdenken in den Naturschutz-behörden erfordern.

• Vertragsnaturschutz und Kompensationsmaßnahmen sind freiwillig

• Naturschutzmaßnahmen werden ökonomisch bewertet und bezahlt. Waldbesitzer können sie als Ziel auf bestimmten Flächen ihrer Betriebe einplanen und damit Um-sätze generieren. Damit entsteht die beste Voraussetzung für Akzeptanz.

• Ökonomische Anreize lassen Wettbewerb entstehen. Die Umsetzung von Kompen-sationsverpflichtungen wird zum begehrten Wirtschaftsgut. Angebot und Nachfrage regeln den Preis je Ökopunkt und damit die lokale Attraktivität des Marktes für Kompensationsmaßnahmen. Die Mechanismen ökonomischer Effizienz werden zu-gunsten des Naturschutzes wirksam.

• Als Kompensationsmaßnahme im Wald gilt alles, was zur dauerhaften naturschutz-fachlichen Aufwertung von Biotopen im Wald führt, nicht zu den Rechtspflichten der Waldbesitzer zählt und einem Eingriff als funktionaler Ausgleich zugeordnet werden kann.

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• Bei Friedensgesprächen bleiben die Waffen zuhause! Wer freiwillige Naturschutz-maßnahmen haben will, muss die Behördenkeule zuhause lassen. Hier wollen sich Menschen miteinander verständigen und Vereinbarungen treffen.

• Bei Gesprächen über Kompensationsmaßnahmen wird von der Naturschutzbehörde die neutrale Rolle einer gutachterlichen Anerkennungsstelle erwartet.

• Bei Vertragsgesprächen wird von der Naturschutzbehörde die Haltung eines gleich-berechtigten Geschäftspartners erwartet.

Meine Damen und Herren, wer mehr Akzeptanz für den Naturschutz will, der muss Menschen überzeugen und gewinnen. Das kann mit freiwilligen Vereinbarungen, durch ökonomische Anreize und mit der Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation ge-

lingen. Wer mit einer Verschärfung des Ordnungsrechts glaubt mehr für den Naturschutz zu erreichen, wird die Menschen immer mehr von der Natur fernhalten, sie frustrieren und

zuletzt scheitern. Ich glaube, dass wir einen gut gefüllten Werkzeugkoffer mit kooperativen Naturschutzinstrumenten haben. Wir müssen nur lernen, die Instrumente

richtig einzusetzen. Und auch das gelingt nur im Dialog. Der Tag heute ist ein guter Tag, weil wir mit dem Dialog über die Kompensationsverordnung begonnen haben.

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 51

Dr. Georg Winkel: Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft – aktueller Stand des Diskussionsprozesses

und Verhältnis zur Kompensation im Wald

Institut für Forst- und Umweltpolitik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft

Stand der Diskussion und Verhältnis zur Kompensation im Wald

Vortrag in Frankfurt am 26.10.06Georg Winkel

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Gliederung

1. Gute fachliche Praxis – Einführung

2. Aktuelle rechtliche Situation

3. Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

4. Verhältnis Gute fachliche Praxis-Kompensation

5. Fazit

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1. Gute fachliche Praxis - Einführung

„Vor“ der Guten fachlichen Praxis (GfP)

• Tradition forstrechtlicher Bewirtschaftungsregeln, oft ressourcenökonomisch motiviert (Wiederaufforstungsgebot, Kahlhiebsverbot, „Jugendmordverbot“)

• manifestieren sich in „nachhaltiger“ und „ordnungsgemäßer“ (OgF) Forstwirtschaft (§ 11 BWaldG)

4

Gute fachliche Praxis - Einführung

Gute fachliche Praxis• populärer Regelungsansatz („regulierte Selbstregulierung“)

• seit 1998 mit Bezug auf die Forstwirtschaft im BNatSchG(Landwirtschaftsklausel)

• seit 2002 in § 5, Absatz 5 BNatSchG: "Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten.“

• Bedeutung für die GfP? • Verhältnis zur OgF?

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• Konkretisierung der GfP = Bestimmung naturschutzfachlicher Mindeststandards

• Inhalts- und Schrankenbestimmung, zugleich Beitrag zur Beschreibung der Sozialpflicht des Waldeigentums

• GfP-Konkretisierung kommt Doppelfunktion zu:

1. Sicherung eines bestimmten flächigen Naturschutzstandards in der Forstwirtschaft

2. „Schutzfunktion“ für die Waldbesitzer

Gute fachliche Praxis (GfP) - Einführung

6

2. Aktuelle rechtliche Situation

Auf Bundesebene– § 5 Abs. 5 BNatSchG (GfP)– § 11 BWaldG (OgF)

Auf Landesebene:– weitgesteckter Anforderungsrahmen ist in

unterschiedlichem Maße genutzt worden– Regelungen naturschutzfachlich relevant, aber

zumeist deklaratorisch – Ausnahme: „alte“ressourcenökonomische Regelungen und „neue“Regelungen zur GfP (Saarland, Schleswig-Holstein)

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Beispiel Hessen (§ 6 Abs. 4 LFoG He) „Kennzeichenordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind insbesondere

• […] • Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum

einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt durch Hinwirken auf gesunde, stabile und vielfältige Wälder,

• Vermeidung von großflächigen Kahlschlägen, • Wahl standortgerechter Baumarten unter

Verwendung von geeignetem Saat- und Pflanzgut bei Erhaltung der genetischen Vielfalt,

• […]“

Aktuelle rechtliche Situation

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Beispiel Saarland (§ 11 Abs. 2 LWaldG SL): Regeln der Guten fachlichen Praxis sind:

• „[….]

• die natürliche Verjüngung zu fördern und Waldflächen mit standortgerechten Baumarten bestocken,

• den großflächigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich zu unterlassen [...]

• stehendes und liegendes Biotopholz in angemessenem Anteil zu erhalten […]“

Aktuelle rechtliche Situation

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Differenzierung von Mindeststandards nach Waldbesitzarten

• auf Bundesebene nicht erfolgt• in den Ländern z.T. erfolgt

– über grundlegende Verpflichtung des Staatswaldes und oft auch des Kommunalwaldes zu besonderer Gemeinwohldienlichkeit

– über gesetzliche und außergesetzliche Verpflichtung zur naturnahen Waldwirtschaft

�Differenzierung wird indirekt oder direkt vorgenommen

� aber: „besondere“ Verpflichtung des öffentlichen Waldes wird nicht als GfP bezeichnet!

Aktuelle rechtliche Situation

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Beispiel Schleswig-Holstein § 6 Abs 2 LWaldG SH): [...] „Dabei sind über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis hinaus insbesondere folgende Ziele und Grundsätze zu beachten:

• Vorrang der Naturverjüngung standortheimischer Baumarten vor anderen Verjüngungsformen und Einbeziehung natürlicher Sukzessionen in die Waldentwicklung;

• Einzelstamm- bis gruppenweise Holznutzung; • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel; • Erhöhung des Alt- und Totholzanteils insbesondere

in den von Laubbäumen geprägten Beständen auf bis zu 10 % des Gesamtholzvorrats abhängig vom Bestandesalter [...]“

Aktuelle rechtliche Situation

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Fazit

• Konkretisierung ist in heterogenem Umfang erfolgt

• „wichtige“ Waldbundesländer beschränken sich auf ressourcenökonomische Regulierung bzw. deklaratorische Bestimmungen

• an verschiedene Waldbesitzarten werden indirekt/direkt unterschiedliche Anforderungen gestellt - aber nicht in Bezug auf die GfP

Aktuelle rechtliche Situation

12

Akzeptanz/ weitere Entwicklung

• wenig Akzeptanz im Privatwald und hier insbesondere bei den Interessenverbänden

• Problem ist z.T. inhaltlicher Anspruch (Trends zur „Plantagenwirtschaft“ stehen entgegen), z.T. aber auch Interessen-, Macht- und Ideenkonflikte

• öffentliche Forstbetriebe/-verwaltungen reserviert

�weitere Festschreibung wird im Wesentlichen „Produkt“ der politischen Konstellationen in unterschiedlichen Ländern/auf Bundesebene sein!

�(Impulse können sich auch von EU-Ebene ergeben)

Aktuelle rechtliche Situation

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3. Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

• 2001 bis 2004 Forschungs- und Entwicklungsaufträge durch das BfN/BMU; Ziele– Kriterien für eine mögliche

Konkretisierung der GfP zu entwickeln

– darauf aufbauend Ideen für einen umfassenden naturschutzpolitischen Instrumentenmix ableiten

�wissenschaftliche Grundlagen für politischen Prozess bereitstellen

14

Zur GfPArgumente für eine (anspruchsvolle) Konkretisierung• gestiegene Bedeutungszuweisung für den Naturschutz• Waldressourcen stehen nur begrenzt zur Verfügung,

zudem ist das Waldeigentum ungleich verteilt� Anforderungen muss auf vorhandenen Waldflächen

abgeholfen werden („gesteigerte Sozialbindung“)

Argumente gegen eine (anspruchsvolle) Konkretisierung• schwierige wirtschaftliche Lage der Forstbetriebe• öffentlicher Wald kann zur Entlastung herangezogen

werden

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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Folgerung:• rechtliche Konkretisierung der GfP kann wegen

Bedeutung des Waldes für den Naturschutz gerechtfertigt werden.

• Konkretisierung sollte wegen Zielkonflikten auf eher niedrigem naturschutzfachlichen Niveau erfolgen (vgl. SRU 2002)

���� GfP-Konkretisierung als Fundament für den naturschutzpolitischen Instrumentenmix!

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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Zur gesetzlichen Regelung von GfP/naturnaher Waldwirtschaft:

• Grundprinzip: Differenzierung in Kriterien der Guten fachlichen Praxis (Mindestanforderung) einerseits und Ziele einer naturnahen Waldbewirtschaftung andererseits

• Differenzierung dient naturschutzpolitischem Instrumentenmix zur Grundlage

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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Förderung

IndividuelleZielsetzung

der Waldeigentümer

Öffentlicher Wald Privatwald

Politische Zielvereinbarungen,

Waldbaurichtlinien, auch ökonomische Instrumente

(v.a. Kommunalwald)

Schutzgebiete (Schutzgebiets-

verordnungen ggf. mit Ausgleichregelungen, Vertragsnaturschutz

Informatio-nelle und ökono-mische

Instrumente:

FörderungÖkologische Honorierung Zertifizierung

Vertrags-naturschutzÖkologische Mindestanforderung (GfP, OgF)

Naturschutzfach

lichesNiveau

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

Ziele naturnaher Waldwirtschaft

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Beispiel: Baumartenwahl

• aus naturschutzfachlicher Sicht und aus ökonomischerSicht (Produktionsmittel) von zentraler Bedeutung

• zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen bestehen Synergien und Konflikte. Die Zielsysteme sind dabei komplex, z.T. in sich widersprüchlich und von erheblichen Unsicherheiten belastet

• Ist-Zustand im Wald bezogen auf die Baumarten-zusammensetzung naturschutzfachlich kritikwürdig

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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Beispiel: Baumartenwahl

Politisch-gesellschaftliche Zielsetzungen:

„Der Aufbau stabiler, stufiger und strukturreicher naturnaher Mischwälder mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Baumarten“ und der „Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen“sind Elemente bzw. Ziele naturnaher Waldbewirt-schaftung.

(Nationales Waldprogramm, ähnlich 1. Deutscher Waldgipfel)

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

20

Beispiel: Baumartenwahl

Aktuelle Steuerung

• rechtlich

– BNatSchG: „hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten ist einzuhalten“ , BWaldG keine Regelung, LWaldG: Zielsetzungen

���� keine „belastbare“ einzelbetriebliche naturschutzfachliche rechtliche Anforderung existent (Ausnahme BNatSchG?)

• finanziell

– Steuerung über Förderprogramme, Vertragsnaturschutz und Ökokonto; Zertifizierung

• informationell

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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Vorschlag: rechtlichen Rahmen für Einzelbetrieb konkretisieren!

1. Als GfP• Verzicht auf den Einsatz gentechnisch modifizierter

Organismen (EU-rechtlich jedoch problematisch)• Verzicht auf aktives Begründen großflächiger

Reinbestände mit nicht standortgerechten bzw. fremdländischen Baumarten

• langfristig kein Wirtschaften mit mehr als einem Drittel durch fremdländische Baumarten dominierten Beständen

2. Als Ziel naturnaher Waldwirtschaft: Erhalt und Aufbau „stabiler, stufiger und strukturreicher naturnaher Mischwälder […]“ (NWP)

Beispiel: BaumartenwahlUnsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

22

Bewertung Kriterienvorschläge • Ausschluss von „Negativpraktiken“ durch GfP; durch

vorsichtige Anforderungen ökonomische Beeinträchtigung wenig gravierend

• positive Zielsetzung im Privatwald nicht über GfP, sondern als Ziel der naturnahen Waldwirtschaft regeln; Zielerreichung in Respektierung der Vielfalt individueller Eigentümerzielsetzungen über Förderung, Beratung, Zertifizierung

• im öffentlichen Wald deutlich anspruchsvollere Maßgaben

• zudem: sinnvoll ergänzende segregative Schutzkonzepte

Beispiel: BaumartenwahlUnsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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Schutzgebiete(Schutzgebietsverord-nungen; Vertrags-naturschutz)

Wirtschaftswald (integrativ)

GfP/OgF- Verzicht auf gentechnisch modifizierte Baumarten- keine großflächige Dominanz fremdländischer Baumarten- keine großflächigen Reinbestände nicht standortsgerechter bzw.

fremdländischer Baumarten

Förderung standortheimischer BA;

Ökologische HonorierungBeratung, Ökokonto

Ökol.

Niveau

Privatwald

Unsere Vorschläge zur Naturschutzpolitik im Wald

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4. Verhältnis GfP-Kompensation

• Problem 1: GfP in der Regel nicht ausreichend konkretisiert

• Problem 2: GfP als Mindesanforderungsschwellenicht anspruchsvoll konkretisiert

�daher Eignung der GfP als Bestimmungsmaßstab für die ökologische Kompensationswürdigkeit: ja und nein!- GfP-Mindeststandards können nicht Gegenstand

von Kompensation sein- aber auch (aktuell) nicht alles, was über der GfP

liegt, ist kompensationswürdig�Abhilfe über positiven Maßnahmenkatalog!

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Verhältnis GfP-Kompensation

• Praktiken, die sich für Kompensation eignen– Nutzungsverzicht im Altholz– Anreicherung von wertvollem Totholz– diverse Maßnahmen des Waldbiotopschutzes

• Praktiken, die Gegenstand von Kompensation sein können– Waldumbau/Baumartenwechsel– bestimmte waldbauliche Verfahren– Schutz von Einzelbäumen

26

• Im öffentlichen Wald

– sofern er beteiligt werden soll: Schwelle für Kompensationswürdigkeit deutlich erhöht (Nutzungsverzichte, Biotoppflege)

– gegen Beteiligung sprechen z.B.

• grundlegende ordnungs- und naturschutzpolitische Argumente (Staatswald sollte Naturschutzleistungen “aus sich heraus”erbringen, Staat sollte Kompensationsmarkt Privaten überlassen)

– dafür spricht z.B.

• naturschutzfachliche Qualität/Sicherung der Kompensation

Verhältnis GfP-Kompensation

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5. Fazit

1. GfP/OgF ist auf Landesebene in unterschiedlichem Ausmaß konkretisiert; Deklaratorik überwiegt

2. Konkretisierungen sollten vorangetrieben werden; Anforderungsschwelle jedoch eher niedrig halten

3. GfP und Kompensationsinstrumente ergänzen einander, schließen sich nicht aus

4. Je präziser GfP konkretisiert ist, desto mehr kann sie - im Privatwald - zur Bemessungsgrundlage für ökologische Kompensationswürdigkeit werden

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 67

Bilder

W. Güthler stellt Neuerungen zum Vertragsnaturschutz im Wald vor

Auch in der Mittagspause werden die Themen des Workshops weiterverfolgt

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68 Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Stichworte werden in Themenspeichern gesammeltdiskutiert und bewertet

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 69

Workshop-Arbeit / Gewinnung eines MeinungsbildesVorbereitungAufgrund der bekannter Weise divergierenden Positionen zur Anerkennbarkeit von Natur-schutzmaßnahmen im Wald als Kompensationsmaßnahmen galt der Strukturierung des Diskussionsprozesses sowie seiner neutralen Leitung von Beginn der Workshop-Planung oberste Priorität. Um zielgerichtete Anstöße für die Workshoparbeit durch die Referenten zu gewährleisten, erhielten diese vorab Fragebögen, die in den vorzubereitenden Präsen-tationen von 20 bis 30 Minuten Dauer zu beantworten waren. Bei der Auswahl der Refe-renten wurde auf die Repräsentiertheit eines breiten Spektrums an Akteuren geachtet.Für die Leitung des Workshops konnte als anerkannter Experte auf dem Gebiet der Ein-griffsfolgenbewältigung sowie moderierter Prozesse in der Landschaftsplanung Dr. Alfred Herberg vom Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung der TU Berlin gewon-nen werden.

Diskussionsprozess und AbschlussbefragungDie Moderation erfolgte in Anlehnung an die Metaplan®-Technik. In Themenspeichern wur-den – gespeist aus den Präsentationen der Referenten sowie dem sich jeweils anschlie-ßenden Diskussionsprozess – Stichworte zu den folgenden Themen gesammelt:

● Maßnahmentypen

● Kriterien für die Anerkennbarkeit

● Maßnahmenvorschläge

● Instrumente

Breiten Raum nahm die Diskussion zur Frage der Konkretisierung der Grundpflichten der Forstwirtschaft beispielsweise im Rahmen der Festschreibung einer „Guten fachlichen Praxis“ ein.Aufgrund des noch enormen Umfangs der zu diskutierenden Fragen sowie der fortge-schrittenen Uhrzeit wurde gegen 17.00 Uhr auf eine Anregung aus dem Kreis der Teil-nehmer hin der mehrheitliche Beschluss gefasst, die Gewinnung des Meinungsbildes auf eine schriftliche Abschlussbefragung zu verschieben.Um sowohl eine möglichst zeitsparende Bearbeitung wie auch eine zügige Auswertung zu garantieren, wurde hierfür als Zusammenfassung der Inhalte der Themenspeicher ein „klickbares“ PDF-Formular (vgl. Anhang) erstellt und per E-Mail an die Teilnehmer ver-sendet.

AuswertungVon den insgesamt 23 Teilnehmern des Workshops „Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht’s, was wird anerkannt?“ wurden 21 vollständig ausgefüllte Fragebogen zu-rückgesendet, 2 Teilnehmer beteiligten sich nicht an der Abschlussbefragung.

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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70 Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt?

Die zurück erhaltenen Formulare wurden in einem Tabellenkalkulationsprogramm ausge-wertet und zur Verbesserung der Interpretierbarkeit visualisiert (vgl. Meinungsbild):

● Links vor den zur Diskussion gestellten Stichworten ist jeweils farbig markiert, ob eine absolute Mehrheit (n > 50 %) der Teilnehmer eine bestimmte Meinung einnahm.

● Im rechten Block ist die genaue Stimmverteilung aufgeschlüsselt.

● Entsprechend den im PDF-Formular zur Wahl angebotenen Positionen konnte je-weils zwischen Ablehnung (rot markiert), Konkretisierung nötig (gelb markiert) und Zustimmung (grün markiert) gewählt werden.

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 71

Meinungsbild

Umseitig ist die Verteilung aller eingegangener Bewertungen aufgeschlüsselt; als wichtigs-te Eckpunkte des Meinungsbildes können formuliert werden:

● Breite Zustimmung fand die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme folgender Typen:

○ naturnahe Waldränder

○ Durchgängigkeit schaffen (Fließgewässer)

○ Entsiegelung

○ flächiger, dauerhafter Nutzungsverzicht (ab Hiebreife)

● Auf Ablehnung stießen die Anerkennung des Schutzes von Höhlen- und Horst-bäumen als Kompensationsmaßnahmen. Beides wurde mehrheitlich als Teil der Grundpflichten der Forstwirtschaft gesehen.

● Ebenso abgelehnt wurde mehrheitlich die Beschränkung auf Naturverjüngung sowie das Rücken mit Pferden.

● Diskussionsbedarf bzw. Bedarf zur Konkretisierung wurde von einer klaren Mehrheit für Maßnahmentypen des Umbaus der Bestockung konstatiert.

● Als zu unkonkret wurde der Maßnahmentyp Festlegung auf spezifische Waldbau-typen empfunden.

Unter den Voraussetzungen für die Anerkennbarkeit von Maßnahmen als Kompensation bzw. unter den Kriterien für die Abgrenzung von Kompensation und Grundpflicht wurde mehrheitlich abgelehnt, dass

● Grundpflichten historisch ermittelbar und

● die Gute fachliche Praxis als Basisschwelle möglichst niedrig zu wählen seien.

Für die Richtlinien zur Auswahl von Kompensationsmaßnahmen im Wald fanden überwälti-gende Zustimmung die Grundsätze:

● Regionaler Zusammenhang und

● Orientierung an Fachkonzept.

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Workshop 26.10.2006 Auswertung Meinungsbild (n=21) Stand: 08.05.2007

1. Als Kompensationsmaßnahmen im Wald anerkennbare Maßnahmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 211.1 AllgemeinesKompensationsmaßnahmen als Mittel zum Aufbau des NATURA 2000 Netzwerkesalle Maßnahmen des Naturschutzes im Wald, wenn Aufwertung gesichert1.2 GestaltungSchaffung lichter WaldstrukturenSchaffung von Freiflächennaturnahe WaldränderNeuanlage historischer WaldnutzungsformenDurchgängigkeit schaffen (Fließgewässer)Entsiegelung1.3 Schutz und Pflegeflächiger, dauerhafter Nutzungsverzicht (ab Hiebreife)Nutzungsverzicht EinzelbaumFlächenkauf durch Ökokonto-Träger als (Naturschutz-)InvestitionWaldsukzessionSchutz von HorstbäumenSchutz von Höhlenbäumen

Waldbiotopschutz1.4 Maßnahmen aus dem Bereich Waldbau

Pflanzung heimischer ArtenBeseitigung unerwünschter BestockungWaldbaumartenwechselUmbau Nadel- in LaubwaldUmbau Reinbestände

Festlegung auf spezifische WaldbautypenNaturverjüngungRücken mit Pferd2. Welches sind Kriterien für bzw. Merkmale von anerkennbaren Maßnahmen? 2.1 Art der HandlungVornahme von MaßnahmenDuldungkeine PflegemaßnahmenStatus-Quo-Sicherung muss überboten werdenAufwertung von Wald über Grundpflichtennicht produktive Investition

Kompensation hat keine zeitliche Begrenzungunbegrenzte Dauer der Zweckbindungdauerhafte Aufwertung

befristete Funktionssicherungspflicht2.3 Voraussetzungenoberhalb bestehender Verpflichtungenfür Anerkennung unerheblich ob Maßnahme in Forsteinrichtunghöhere Anforderungen durch bestehende naturschutzfachliche WaldbauzieleGrundpflicht lässt sich historisch ermitteln

Kompensation im Staatswald zulässigkeine Unterscheidung nach Besitzartenbei Nutzungsverzicht: Aufwertung VoraussetzungNutzungsverzicht: nicht auf Grenzwirtschaftsflächen bzw. WarB-Flächen

Kompensation in Schutzgebieten: über VO hinausKombination mit Vertragsnaturschutz unzulässigentscheidendes Kriterium: Wert zum Zeitpunkt der Abbuchung2.4 HandlungsauswahlGrundsatz: Vorrang von Maßnahmen in NATURA 2000 KulisseGrundsatz: regionaler ZusammenhangOrientierung an FachkonzeptNetzzusammenhang / Biotopverbund

Konzentration auf prioritäre Maßnahmen

Farbe im vorgestellten Kästchen symbolisiert die dominierende Meinung (n > 50%)

Bewirtschaftungseinschränkung als Kompensation

Verwendung von Sondersaat- bzw. -pflanzgut (z. B. seltene Baumarten)

Bestandesumbau auf NormalstandortenBestandesumbau auf Sonderstandorten

2.2 Dauerhaftigkeit

keine Rücktrittsoption für Bewirtschafter

Gute fachliche Praxis als Basisschwelle sollte möglichst niedrig gewählt werden

Verhältnis zwischen Komp. und NATURA 2000-Kohärenzsicherung muss geklärt sein

Landschaftsplan zur Maßnahmenleitung

Ablehnung, Konkretisierung nötig, Zustimmung

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 73

Zusammenfassung und Ausblick

Als Resümee kann gezogen werden, dass die aktive Partizipation der Teilnehmer, Vertreter aller relevanter Akteure, die Aktualität des Themas sowie die Konkretheit des Diskussions-bedarfs unter Beweis stellten.Für das Projekt „Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes– exemplarische Umsetzung in Staats-, Körperschafts- und Privatwald“ können aus dem Workshop und dem im Abschluss gewonnenen Meinungsbild folgende Handlungsaufträge abgeleitet werden:

● Bedarf zur Konkretisierung wird insbesondere im Bereich der Waldumbaumaß-nahmen gesehen. Offene juristische Fragen hierzu sollen in einem separaten Work-shop unter Hinzuziehung von Rechtsexperten bearbeitet werden. Ebenso ist ge-plant, dieses Thema vor Ort anhand konkreter Beispiele in Gesprächen zwischen Forstwirtschaft sowie Forst- und Naturschutzverwaltung zu bearbeiten.

● Dem Votum der Teilnehmer folgend soll im Rahmen der Projektarbeit beispielhaft die Planung von in multiskalige Verbundsysteme integrierten Kompensations-maßnahmen im Wald in Form naturschutzfachlicher Fachkonzepte demonstriert werden.

Für die divergierenden Positionen zur Abgrenzung von Grundpflichten und Kompensations-maßnahmen soll einerseits Raum in dem geplanten Rechtsworkshop eingeräumt werden, muss andererseits aber auch auf Plattformen auf Bundesebene verwiesen werden.

Um die Ergebnisse des Workshops einer breiten Fachöffentlichkeit – über den Kreis der Teilnehmer hinaus – zur Verfügung zu stellen zu können sowie als Schnittstelle für die Kontaktaufnahme zum Projekt wird der vorliegende Workshop-Reader auf der im Aufbau befindlichen Internetpräsenz des Projekts als PDF zum Download angeboten werden:www.oekokonto-im-wald.de

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Workshop-Reader - Ökokontomaßnahmen im Wald: Was geht, wie geht's, was wird anerkannt? 75

Anhang

● Formular „Meinungsbild der Workshop-Teilnehmer“

● Teilnehmerliste

Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV HessenKontakt: Dipl.-Geoökol. Hartmut Weinrebe, Sophienstr. 156, D-76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151264506, [email protected]

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Zur Bestimmung von Konsens- und Dissenspositionen und als Grundlage für die weitere Projektarbeit möchten wir Sie bitten, Ihre persönliche Meinung zu den während des Workhops besprochenen Stichpunkten zu kennzeichnen. Die Stichworte basieren auf den während der Diskussion von unserem Moderator mitgeschriebenen Themen.

Hinweise zur Auswertung:1. Es handelt sich um die Gewinnung eines Meinungsbildes, es findet also keine Auszählung der "Stimmen" im Sinne einer repräsentativen, demokratischen Abstimmung statt.2. Ihre Rückläufe werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe des Meinungsbildes im Rahmen des Projektes findet nur - ggf. anonymisiert - nach Freigabe durch die Teilnehmer statt.

1. Als Kompensationsmaßnahmen im Wald anerkennbare Maßnahmen

1.1 Allgemeines Zustimmung Ablehnung Konkretisierung nötig

alle Maßnahmen des Naturschutzes im Wald, wenn Aufwertung gesichert

Kompensationsmaßnahmen als Mittel zum Aufbau des NATURA 2000 Netzwerkes

1.2 Gestaltung

Schaffung lichter Waldstrukturen

Schaffung von Freiflächen

naturnahe Waldränder

Neuanlage historischer Waldnutzungsformen

Durchgängigkeit schaffen (Fließgewässer)

Entsiegelung

1.3 Schutz und Pflege

flächiger, dauerhafter Nutzungsverzicht (ab Hiebreife)

Flächenkauf durch Ökokonto-Träger als (Naturschutz-)Investition

Waldsukzession

Nutzungsverzicht Einzelbaum

Schutz von Horstbäumen

Schutz von Höhlenbäumen

Bewirtschaftungseinschränkung als Kompensation

Waldbiotopschutz

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1. Als Kompensationsmaßnahmen im Wald anerkennbare Maßnahmen

1.4 Maßnahmen aus dem Bereich Waldbau Zustimmung Ablehnung

Verwendung von Sondersaat- bzw. -pflanzgut (z.B. seltene Baumarten)

Pflanzung heimischer Arten

Beseitigung unerwünschter Bestockung

Waldbaumartenwechsel

Umbau Nadel- in Laubwald

Umbau Reinbestände

Bestandesumbau auf Normalstandorten

Bestandesumbau auf Sonderstandorten

Festlegung auf spezifische Waldbautypen

Naturverjüngung

Rücken mit Pferd

2. Welches sind Kriterien für bzw. Merkmale von anerkennbaren Maßnahmen?

2.1 Art der Handlung

Vornahme von Maßnahmen

Duldung

keine Pflegemaßnahmen

Status-Quo-Sicherung muss überboten werden

Aufwertung von Wald über Grundpflichten

nicht produktive Investition

Konkretisierung nötig

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2. Welches sind Kriterien für bzw. Merkmale von anerkennbaren Maßnahmen?

2.2 Dauerhaftigkeit

Kompensation hat keine zeitliche Begrenzung

Zustimmung Ablehnung Konkretisierung nötig

unbegrenzte Dauer der Zweckbindung

dauerhafte Aufwertung

keine Rücktrittsoption für Bewirtschafter

befristete Funktionssicherungspflicht

2.3 Voraussetzungen

oberhalb bestehender Verpflichtungen

für Anerkennung unerheblich ob Maßnahme in Forsteinrichtung

höhere Anforderungen durch bestehende naturschutzfachliche Waldbauziele

Grundpflicht lässt sich historisch ermitteln

Gute fachliche Praxis als Basisschwelle sollte möglichst niedrig gewählt werden

Kompensation im Staatswald zulässig

keine Unterscheidung nach Besitzarten

bei Nutzungsverzicht: Aufwertung Voraussetzung

Nutzungsverzicht: nicht auf Grenzwirtschaftsflächen bzw. WarB-Flächen

Verhältnis zwischen Komp. und NATURA 2000-Kohärenzsicherung muss geklärt sein

Kompensation in Schutzgebieten: über VO hinaus

entscheidendes Kriterium: Wert zum Zeitpunkt der Abbuchung

Kombination mit Vertragsnaturschutz unzulässig

Grundsatz: regionaler Zusammenhang

Grundsatz: Vorrang von Maßnahmen in NATURA 2000 Kulisse

Orientierung an Fachkonzept

Netzzusammenhang / Biotopverbund

Landschaftsplan zur Maßnahmenleitung

Konzentration auf prioritäre Maßnahmen

2.4 Handlungsauswahl

Besten Dank für Ihre Mühe! Sobald die Auswertung abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die Ergebnisse zukommen lassen.

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Workshop 26.10.2006 Steckbriefe-Teilnehmer - Teilnehmerliste

Titel Nachname Vorname Organisation Abteilung

Blume Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Busch Günter Stadtforst

Casper Stefan Hessen-Forst

Ebert Reinhard Stadt Rüsselsheim

Dr. Harald

Grimm Elke Untere Naturschutzbehörde

Wolfram Bundesgeschäftsstelle

Mark NABU Hessen

Edgar Landkreis Bergstraße Untere Naturschutzbehörde

Andreas BUND LV Baden-Württemberg Landesarbeitskreis Wald & Holz

Dr.-Ing. Herberg Alfred TU Berlin

Dagmar Landkreis Bergstraße Untere Naturschutzbehörde

Krüger Uwe Kreis Marburg-Biedenkopf Untere Naturschutzbehörde

Kuska Christoph Abteilung Forsten

Lehmann Harald Magistrat der Stadt Rüsselsheim

Max Brigitte Referat 22 - Schutzgebiete, Eingriffsbegleitung

Jörg BUND LV Hessen Projekt „Ökokonto im Wald“

Assistenz des Moderators

Torsten

Christian

Harald Hessen-Forst

Volker Kreis Offenbach Referat 33 Naturschutz

Franziska Regierungspräsidium Darmstadt

Weinrebe Hartmut BUND LV Hessen Projekt „Ökokonto im Wald“

Werk Klaus

Dr. Winkel Georg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Institut für Forst- und Umweltpolitik

Eckehart

Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA)- Fachbereich Forstliche Geoinformation -

Fachbereich Umwelt und Planung - Bereich Natur- und Umweltschutz Untere Naturschutzbehörde

Egidi Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Referat 10524 "Biologische Produktion, Nachhaltssicherung“

Kreis Groß-Gerau

Güthler Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)

Harthun

Haubfleisch

Häusler

Fachgebiet Landschaftsplanung, insbes. Landschaftspflege und Naturschutz

Jahnke

Landeshauptstadt WiesbadenAmt für Grünflächen, Landwirtschaft und Forsten

Fachbereich Umwelt und Planung - Bereich Natur- und Umweltschutz – Untere Naturschutzbehörde

Minsterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Nitsch

Ondreka Joris

Pelzner Bad Homburg v.d.HöheFachbereich Bauaufsicht, Denkmal- und NaturschutzUntere Naturschutzbehörde

Raupach Hessischer Waldbesitzerverband e.V.

RebenstorffAbteilung IV Körperschafts- und Privatwald, DienstleistungenSachbereich Förderung und Beratung

Rothenburger

von Andrian-Werburg V 53.1 - Eingriffsregelung, Planungsbeiträge

Prof. Dipl.-Ing.

Hessische Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege e. V. (HVNL)