WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Heinz Leitsmüller, Ruth Naderer Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung 3 Wirtschaft – Recht – Mitbestimmung

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Wirtschaft, Recht, Mitbestimmung,

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Heinz Leitsmüller, Ruth Naderer

Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

WRM 3 3 Wirtschaft – Recht –

Mitbestimmung

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Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (UGB)

Bilanzlesen leicht gemacht I

Wirtschaft – Recht – Mitbestimmung 3

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Heinz Leitsmüller, Ruth Naderer

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzlesen leicht gemacht I

Dieses Skriptum ist für die Verwendung im Rahmen der Bildungs-arbeit des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Gewerk-schaften und der Kammern für Arbeiter und Angestellte bestimmt.

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Inhaltliche Koordination: Heinz Leitsmüller

Stand: Februar 2015

Impressum:Layout/Grafik: Walter Schauer, Dietmar KreutzbergerLayoutentwurf/Umschlaggestaltung: Kurt SchmidtMedieninhaber: Verlag des ÖGB GmbH, Wien

© 2015 by Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, WienHerstellung: Verlag des ÖGB GmbH, WienVerlags- und Herstellungsort: WienPrinted in Austria

Zeichenerklärung

Hinweise

Beispiele

Zitate

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Inhalt

Jahresabschluss und Bilanzierung 6

Die Bilanz 8

Die Aktivseite der Bilanz 10

Anlagevermögen 10

Umlaufvermögen 20

Die Passivseite der Bilanz 26

Eigenkapital 26

Fremdkapital 34

Verbindlichkeiten 38

Die Gewinn- und Verlustrechnung 42

Das Gesamtkostenverfahren 42

Das Umsatzkostenverfahren 50

Grundzüge der Bewertung 52

Stille Reserven 54

Checkliste zur Überprüfung des Jahresabschlusses 56

Eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in Englisch 60

Der Anhang 64

Zu den Autoren 67

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6

1Jahresabschluss und Bilanzierung

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 222 regelt, dass die gesetzlichen Ver-treterInnen einer Kapitalgesellschaft (Vorstand, GeschäftsführerInnen) in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäfts-jahr den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufstellen und den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorlegen müssen.Jahresabschlüsse werden für eine Vielzahl von Adressaten/Adressatinnen wie AnteilseignerInnen, GläubigerInnen, ArbeitnehmerInnen, Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen, Konkurrenten/Konkurrentinnen oder die Öffentlich-keit erstellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt aufgrund der Vor-schriften des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Die wesentlichen gesetz-lichen Grundlagen sind somit das UGB, AktG und GmbHG oder das Vereinsrecht.Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften ist kein Geheimnis, muss ge-meinsam mit dem Lagebericht spätestens neun Monate nach dem Bilanzstich-tag beim zuständigen Firmenbuch eingereicht werden. Das UGB unterscheidet zwischen großen, mittleren und kleinen Kapitalgesellschaften und es bestehen größenabhängig unterschiedliche – nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Be-schäftigten – Verpflichtungen zur Tiefe der Gliederung von Bilanz und GuV, zu den Angabe- und Erläuterungspflichten sowie zu den Publizitäts- und Offenle-gungspflichten. Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften1) sind auch durch eine/n AbschlussprüferIn zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Wirtschaftsprüfbericht festgehalten. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat ein An-recht auf den Bericht des Wirtschaftsprüfers/der -prüferin. Dieser ist allerdings im Gegensatz zum veröffentlichten Jahresabschluss vertraulich zu behandeln.

1) Ausnahme kleine GmbH

Unter Bilanzierung wird im weiteren Sinne die Aufstellung des Jahresab-schlusses verstanden. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommt zusätz-lich noch der Anhang (Erläuterungen) dazu.

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1

Dieses Skriptum WRM 3 behandelt den Jahresabschluss für Einzelunterneh-men nach den Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des UGB. Sofern ein Unternehmen Anteile an anderen Unternehmen hat – Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen – scheinen diese im Einzelabschluss als Beteiligungen im Finanzanlagevermögen auf. Wenn Tochterunternehmen ihre Gewinne aus-schütten, werden diese bei der Mutter als Beteiligungserträge verbucht. Im Ein-zelabschluss werden Umsätze und Personalaufwendungen von Tochterunter-nehmen nicht verbucht.Davon zu unterscheiden ist ein konsolidierter Konzernabschluss. Dieser wird unter der Fiktion erstellt, dass alle darin „konsolidierten“ Unternehmen ein ein-ziges Unternehmen sind. Es werden nur die „Außenumsätze“ (Umsätze mit konzernfremden Unternehmen) betrachtet, Umsätze und Verrechnungen zwi-schen den Konzernunternehmen wie Materiallieferungen, Mieten etc. bleiben unberücksichtigt. Im Gegensatz zum Einzelabschluss sind im Konzernabschluss jedoch die Umsätze und Personalaufwendungen und alle anderen Aufwendun-gen und Erträge von Tochterunternehmen enthalten. Österreichische börseno-tierte Unternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach internationalen Bi-lanzierungsmethoden (IFRS International Financial Reporting Standards) erstel-len, andere Unternehmen dürfen für den Konzernabschluss IFRS anwenden. Der Konzernabschluss wird hier jedoch nicht behandelt.

Unter Bilanzierung wird im weiteren Sinne die Aufstellung des Jahresab-schlusses verstanden. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommt zusätz-lich noch der Anhang (Erläuterungen) dazu.

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2 Die Bilanz (UGB)

Bei einer Bilanz handelt es sich um eine rechnerische Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem be-stimmten Stichtag. Die Bilanz gibt demnach einen Überblick über das im Unternehmen vorhandene Vermögen sowie die Kapitalstruktur des Betriebes. Während die Aktivseite die Verwendung des investierten Kapitals (Mittel-verwendung) abbildet, weist die Passivseite die Herkunft des investierten Kapitals (Mittelherkunft) und damit die Finanzierungsstruktur des Unter-nehmens aus.Die Gliederung einer Bilanz ist im Unternehmensgesetzbuch UGB festgelegt.

Bilanz

AKTIVA

A. Anlagevermögen Immaterielles Vermögen 1. Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 2. Geschäfts-/Firmenwert 3. Anzahlungen Sachanlagen 1. Grundstücke, Bauten 2. Technische Anlagen, Maschinen 3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 4. Anzahlungen, Anlagen in Bau Finanzanlagen 1. Anteil an verbundenen Unternehmen 2. Beteiligungen 3. Ausleihungen 4. WertpapiereB. Umlaufvermögen 1. Vorräte 2. Forderungen 3. Wertpapiere und Anteile 4. Kassa, Schecks, BankguthabenC. Rechnungsabgrenzungen

GESAMTVERMÖGEN

PASSIVA

A. Eigenkapital 1. Nennkapital (Grund, Stammkapital) 2. Kapitalrücklagen 3. Gewinnrücklagen 4. Bilanzgewinn

B. Unversteuerte RücklagenC. Rückstellungen 1. RSt für Abfertigungen 2. RSt für Pensionen 3. RSt für Steuern 4. Sonstige RSt

D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. Verbindl. gegenüber Kreditinstituten 3. Erhaltene Anzahlungen 4. Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 5. Wechselverbindlichkeiten 6. Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen 7. Sonstige Verbindlichkeiten

E. Rechnungsabgrenzungen

GESAMTKAPITAL

Eigenkapital

Fremdkapital

SKRIPTEN ÜBERSICHT

AR-1 Kollektive RechtsgestaltungAR-2A Betriebliche InteressenvertretungAR-2B Mitbestimmungsrechte des BetriebsratesAR-2C Rechtstellung des BetriebsratesAR-3 ArbeitsvertragAR-4 ArbeitszeitAR-5 UrlaubsrechtAR-6 Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallAR-7 Gleichbehandlung im ArbeitsrechtAR-8A ArbeitnehmerInnenschutz I:

Überbetrieblicher ArbeitnehmerInnenschutzAR-8B ArbeitnehmerInnenschutz II:

Innerbetrieblicher ArbeitnehmerInnenschutzAR-9 Beendigung des ArbeitsverhältnissesAR-10 ArbeitskräfteüberlassungAR-11 BetriebsvereinbarungAR-12 Lohn(Gehalts)exekutionAR-13 BerufsausbildungAR-14 Wichtiges aus dem AngestelltenrechtAR-15 Betriebspensionsrecht IAR-16 Betriebspensionsrecht II AR-18 Abfertigung neuAR-19 Betriebsrat – Personalvertretung

Rechte und PflichtenAR-21 Atypische BeschäftigungAR-22 Die Behindertenvertrauenspersonen

ARBEITSRECHT

SR-1 Grundbegriffe des Sozialrechts

SR-2 Sozialpolitik im internationalen Vergleich

SR-3 Sozialversicherung – Beitragsrecht

SR-4 Pensionsversicherung I: Allgemeiner Teil

SR-5 Pensionsversicherung II: Leistungsrecht

SR-6 Pensionsversicherung III: Pensionshöhe

SR-7 Krankenversicherung I: Allgemeiner Teil

SR-8 Krankenversicherung II: Leistungsrecht

SR-9 Unfallversicherung

SR-10 Arbeitslosenversicherung I: Allgemeiner Teil

SR-11 Arbeitslosenversicherung II: Leistungsrecht

SR-12 Insolvenz-Entgeltsicherung

SR-13 Finanzierung des Sozialstaates

SR-14 Pflege und Betreuung

SR-15 Bedarfsorientierte Mindestsicherung

SOZIALRECHT

GEWERKSCHAFTSKUNDE

GK-1 Was sind Gewerkschaften? Struktur und Aufbau der österreichischen Gewerkschaftsbewegung

GK-2 Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1945

GK-3 Die Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung von 1945 bis heute

GK-4 Statuten und Geschäftsordnung des ÖGB

GK-5 Vom 1. bis zum 18. Bundeskongress

GK-7 Die Kammern für Arbeiter und Ange stellte

Die VÖGB-Skripten online lesen oder als Gewerkschaftsmitglied gratis bestellen:www.voegb.at/skripten

Die einzelnen Skripten werden laufend aktualisiert.

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SKRIPTEN ÜBERSICHT

AR-1 Kollektive RechtsgestaltungAR-2A Betriebliche InteressenvertretungAR-2B Mitbestimmungsrechte des BetriebsratesAR-2C Rechtstellung des BetriebsratesAR-3 ArbeitsvertragAR-4 ArbeitszeitAR-5 UrlaubsrechtAR-6 Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallAR-7 Gleichbehandlung im ArbeitsrechtAR-8A ArbeitnehmerInnenschutz I:

Überbetrieblicher ArbeitnehmerInnenschutzAR-8B ArbeitnehmerInnenschutz II:

Innerbetrieblicher ArbeitnehmerInnenschutzAR-9 Beendigung des ArbeitsverhältnissesAR-10 ArbeitskräfteüberlassungAR-11 BetriebsvereinbarungAR-12 Lohn(Gehalts)exekutionAR-13 BerufsausbildungAR-14 Wichtiges aus dem AngestelltenrechtAR-15 Betriebspensionsrecht IAR-16 Betriebspensionsrecht II AR-18 Abfertigung neuAR-19 Betriebsrat – Personalvertretung

Rechte und PflichtenAR-21 Atypische BeschäftigungAR-22 Die Behindertenvertrauenspersonen

ARBEITSRECHT

SR-1 Grundbegriffe des Sozialrechts

SR-2 Sozialpolitik im internationalen Vergleich

SR-3 Sozialversicherung – Beitragsrecht

SR-4 Pensionsversicherung I: Allgemeiner Teil

SR-5 Pensionsversicherung II: Leistungsrecht

SR-6 Pensionsversicherung III: Pensionshöhe

SR-7 Krankenversicherung I: Allgemeiner Teil

SR-8 Krankenversicherung II: Leistungsrecht

SR-9 Unfallversicherung

SR-10 Arbeitslosenversicherung I: Allgemeiner Teil

SR-11 Arbeitslosenversicherung II: Leistungsrecht

SR-12 Insolvenz-Entgeltsicherung

SR-13 Finanzierung des Sozialstaates

SR-14 Pflege und Betreuung

SR-15 Bedarfsorientierte Mindestsicherung

SOZIALRECHT

GEWERKSCHAFTSKUNDE

GK-1 Was sind Gewerkschaften? Struktur und Aufbau der österreichischen Gewerkschaftsbewegung

GK-2 Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1945

GK-3 Die Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung von 1945 bis heute

GK-4 Statuten und Geschäftsordnung des ÖGB

GK-5 Vom 1. bis zum 18. Bundeskongress

GK-7 Die Kammern für Arbeiter und Ange stellte

Die VÖGB-Skripten online lesen oder als Gewerkschaftsmitglied gratis bestellen:www.voegb.at/skripten

Die einzelnen Skripten werden laufend aktualisiert.

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3 Die Aktivseite der Bilanz

Die Aktivseite einer Bilanz – sie wird auch als Vermögensseite bezeichnet – stellt das gesamte Vermögen der Gesellschaft dar.

Im Mittelpunkt steht hier die Mittelverwendung.

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören jene Aktivposten, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen. „Dauernd“ bedeutet, dass die Gegenstände des Anlagevermögens über mehrere Produktionsperioden verteilt ihren Wert auf die erzeugten Produkte abgeben. Sie dienen dem Unternehmen daher nicht durch Verbrauch, sondern durch Gebrauch.In der Regel wird sich aus der Art des Vermögensgegenstandes schon die Zuge-hörigkeit zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen ableiten lassen. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, muss die Zugehörigkeit aufgrund dieser Definition geklärt werden (z. B. Grundstücke, die von einem Bauunternehmen

Bilanzierungspflichtige Unternehmen haben die Aktivseite der Bilanz wie folgt zu gliedern:

Aktiva➔➔ Anlagevermögen– Immaterielle Vermögensgegenstände– Sachanlagen– Finanzanlagen

➔➔ Umlaufvermögen– Vorräte– Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände– Wertpapiere und Anteile– Kassabestand, Schecks, Guthaben bei Banken

➔➔ Aktive Rechnungsabgrenzung

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Anlagevermögen 3.1

erworben wurden; sind diese zur Bebauung und Weiterveräußerung bestimmt, gehören sie in das Umlaufvermögen des Bauunternehmens).

Immaterielle VermögensgegenständeZu dieser Gruppe gehören jene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die man nicht „angreifen“ kann.Zu nennen sind hier insbesondere sämtliche Rechte wie Lizenzen, Patente, Kon-zessionen etc. Aktiviert werden dürfen diese Rechte jedoch nur dann, wenn sie käuflich erworben wurden. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände – wie z. B. EDV-Software – dürfen daher nicht in das Vermögen aufgenommen werden. Der Anschaffungswert – vermindert um etwaige Abschreibungen – wird als Wert in der Bilanz angesetzt.

x Geschäftswert/FirmenwertBei einem Kauf eines Unternehmens wird in der Regel mehr bezahlt, als das bilanzmäßig ausgewiesene Eigenkapital beträgt. Die Differenz nennt man Geschäfts- bzw. Firmenwert. Dieser Geschäftswert kann etwa auf hohen „Stillen Reserven“ im Anlagevermögen oder aber auch auf einer besonders bekannten Produktmarke mit hohen zukünftigen Gewinnerwartungen beruhen. Der Firmen-wert wird in den nachfolgenden Geschäftsjahren abgeschrieben.

x LizenzEine Lizenz ist im Allgemeinen eine Genehmigung bzw. Erlaubnis etwa zur Nut-zung eines Patentes.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind wie folgt aufzugliedern:

Immaterielles Vermögen

➔➔ Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen

➔➔ Geschäfts(Firmen)wert

➔➔ geleistete Anzahlungen

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3 Die Aktivseite der Bilanz

x KonzessionBei einer Konzession handelt es sich um eine behördliche Genehmigung zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes.

x PatentEin Patent ist ein von einer Behörde (Patentamt) verliehenes Recht zur alleinigen Nutzung und gewerblichen Verwertung einer Erfindung.

SachanlagevermögenIm Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich beim Sachanlagevermögen um materielle Vermögensgegenstände.In dieser Gruppe wird jenes langfristig in Verwendung genommene Vermögen ausgewiesen, welches mehr oder minder unmittelbar zur betrieblichen Leis-tungserstellung „gebraucht“ wird. Mit Ausnahme der Grundstücke wird das Sachanlagevermögen durch den Gebrauch im Rahmen des Produktionsprozesses wertgemindert. Diese Wertminderung wird Abschreibung genannt. Das Sachan-lagevermögen kann auch mit dem Begriff „Betriebsmittel“ umschrieben werden.

FinanzanlagevermögenWährend immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen unmittelbar dem Geschäftsbetrieb des eigenen Unternehmens dienen und damit den „betriebli-chen Erfolg“ (EBIT) erwirtschaften, umfassen Finanzanlagen Investitionen in

In der Bilanz gibt es für das Sachanlagevermögen folgende Gliederungsvorschrift:

Sachanlagen

➔➔ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, einschließlich Bauten auf fremdem Grund

➔➔ technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen

➔➔ Betriebs- und Geschäftsausstattung

➔➔ geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

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Anlagevermögen 3.1

fremde bzw. Tochterunternehmen, die in das Finanzergebnis des Unternehmens einfließen.

Ein bedeutendes Abgrenzungsmerkmal des Anlagevermögens ist, dass die Finanz-anlagen langfristigen „dauerhaften“ Charakter haben und nicht bloß Speku-lationszwecken dienen. Kurzfristige Veranlagungen sind dagegen im Umlauf-vermögen auszuweisen.

x BeteiligungenBeteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unter-nehmen zu dienen. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalge-sellschaft oder einer Genossenschaft in der Höhe von mindestens 20 %.Die Beteiligung als persönlich haftende/r GesellschafterIn an einer Personen-gesellschaft gilt stets als Beteiligung. Beteiligungen an verbundenen Unterneh-men müssen gesondert ausgewiesen werden.

x Verbundene UnternehmenVerbundene Unternehmen sind solche, die in den Konzernabschluss eines Mut-terunternehmens einzubeziehen sind (in der Regel über 50%ige Beteiligung).

x AusleihungenAusleihungen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren.

Das Finanzanlagevermögen hat wie folgt dargestellt zu werden:

Finanzanlagen

➔➔ Anteile an verbundenen Unternehmen

➔➔ Beteiligungen

➔➔ Ausleihungen verbundene Unternehmen

➔➔ Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

➔➔ Wertpapiere des Anlagevermögens

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x WertpapiereBei der Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen ist auf die Definiti-on des Anlagevermögens zu achten („dauernd“). In diese Position werden auch jene Gesellschafteranteile verbucht, die nicht mehr unter den Beteiligungsbe-griff fallen, aber auch nicht in Wertpapieren verbrieft sind (z. B. GmbH-Anteile mit einer geringen Anteilsquote).

Der AnlagespiegelNeben der geforderten Mindestgliederung der Vermögensseite ist zusätzlich der „Anlagespiegel“ darzustellen.Man versteht darunter die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens zwischen zwei Bilanzstichtagen.

Der Anlagespiegel kann wahlweise in der Bilanz oder im Anhang abgebildet werden und besteht in der Regel aus folgenden Spalten:

x Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 1. 1.In dieser Spalte werden die Vermögensgegenstände, die zum 1. 1. im Unter-nehmen vorhanden waren, zu unverminderten Anschaffungs- bzw. Herstell-kosten dargestellt (im Unterschied zum „Buchwert“, bei dem von den Anschaf-fungs- bzw. Herstellungskosten die Wertminderungen abgesetzt werden). Da-mit kommt der gesamte im Anlagevermögen ursprünglich investierte Betrag zum Ausdruck.

x ZugängeAls Zugänge werden die Investitionen des Geschäftsjahres verbucht.

x AbgängeHier werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aller Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens erfasst, die im entsprechenden Geschäftsjahr aus dem Vermögen ausscheiden (etwa durch Verkauf, Vernichtung).

Anschaf-fungswert zum 1. 1.

Zu- gänge

Ab- gänge

Um- buchun-

gen

kumulierte Abschrei-bungen

Buchwert zum

31. 12.

jährliche Abschrei-

bung

3 Die Aktivseite der Bilanz

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x UmbuchungenBei Umbuchungen handelt es sich um Umgliederungen von Wirtschaftsgütern innerhalb der Bilanz.

Beispiel: In Bau befindliche Anlagen werden fertiggestellt. Der Wert dieser Anlagen wird aus der Position „Im Bau befindlich“ herausgenommen (minus) und in die zutreffende Position (z. B. Gebäude, Maschinen) eingeordnet (plus). Positive und negative Beträge stehen einander gegenüber, die Summe ist stets null.

x AbschreibungenDie Abschreibung stellt die Wertminderung des Anlagevermögens dar. Im Anla-gespiegel müssen sowohl die Abschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres als auch die Summe der bisherigen Abschreibungen („kumulierte Abschreibungen“) dargestellt werden (siehe Kapitel „Abschreibungen“).

AbschreibungenPlanmäßige AbschreibungenGrundlage für den Wertansatz von Gütern des Anlagevermögens sind die An-schaffungs- oder Herstellungskosten. Allerdings dürfen diese Ausgaben nicht zur Gänze in einem Jahr gewinnmindernd geltend gemacht werden, sondern sind auf die Anzahl der Jahre aufzuteilen, für die das betreffende Wirtschaftsgut zur Verwendung bestimmt ist. Diese jährlichen Teilbeträge, die gewinnmindernd geltend gemacht werden, nennt man planmäßige Abschreibungen.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einzelne Nutzungsgegenstände hat sich als Handelsbrauch entwickelt und ist letztlich auch durch die Anerkennung

Berechnung der planmäßigen Abschreibung:

Wert der Anschaffung oder Herstellung

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Anlagevermögen 3.1

Page 16: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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der Finanzbehörden bestimmt. Sie ist nicht gesetzlich fixiert. Sie kann daher die tatsächliche Lebensdauer beträchtlich unter- bzw. überschreiten.Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird unter anderen durch folgende Faktoren bestimmt:

x verbrauchsbedingte und technische Abnutzung, z. B. durch gefahrene Kilometer eines Lkw

x natürlicher Verschleiß durch äußere und klimatische Einflüsse (z. B. Rost bei Autos)

x Substanzverringerung in Gewinnungsbetrieben (Bergbau, Steinbruch etc.)

x Ablauf der vertraglich oder gesetzlich festgesetzten Nutzungszeit z. B. bei Miet- oder Pachtverhältnissen, bei Patenten und Konzessionen

Bei diesen 300 € handelt es sich um die jährliche Abschreibung. Nehmen wir nun an, die Maschine befindet sich bereits zwei Jahre in betrieblicher Verwendung:

3 Die Aktivseite der Bilanz

Kauf einer Maschine:Anschaffungswert 1.500 €

Nutzungsdauer 5 Jahre

Abschreibung Anschaffungswert

Nutzungsdauer

1.500 / 5 = 300 €

1. Jahr Anschaffungswert 1.500

jährliche Abschreibung – 300

Buchwert 31. 12. JAHR 1 = 1.200

2. Jahr Buchwert 1. 1. JAHR 1 1.200

jährliche Abschreibung – 300

Buchwert 31. 12. JAHR 2 = 900

Page 17: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

17

Der Buchwert zum Ende des zweiten Geschäftsjahres kann auch wie folgt be-rechnet werden:

Die kumulierte Abschreibung entsteht durch Addition aller bisherigen jährli-chen Abschreibungen.Eine Investition als solche ist ein erfolgsneutraler Vorgang (im Beispiel die 1.500 € Anschaffungswert). Dies bedeutet, dass die Investition keine Auswir-kungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung hat. Erfolgswirksam wirkt nur die jährliche Abschreibung (hier 300 €), indem sie als Aufwand gewinnmindernd geltend gemacht wird.

Außerordentliche AbschreibungenSachanlagevermögenNeben der eben beschriebenen planmäßigen Abschreibungen (der steuerrechtli-che Begriff ist „Absetzung für Abnutzung“ – AfA) sind auch außerordentliche Abschreibungen möglich. Außerordentliche Abschreibungen müssen berück-sichtigt werden, wenn die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände durch außergewöhnliche Umstände verkürzt wird. Dies kann bei vorzeitigem Altern durch technischen Fortschritt, bei Nachfrageverschiebungen, Fehlinvestitionen, Katastrophen (Brand, Explosion) und bei einem Sinken der Wiederbeschaffungs-kosten der Fall sein.

FinanzanlagevermögenIm Gegensatz zum Sachanlagevermögen können Finanzanlagen nicht planmäßig abgeschrieben werden, da sie grundsätzlich nicht abnutzbar sind. Finanzanlagen müssen jedoch dann außerordentlich abgeschrieben werden, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag unter dem des Anschaffungswertes liegt. Dies kann bei Beteiligun-gen auf Verluste der Tochtergesellschaft, bei Wertpapieren auf sinkende Kurse und bei Ausleihungen auf deren Uneinbringlichkeit zurückzuführen sein.

Anlagevermögen 3.1

Anschaffungswert 1.500

kumulierte Abschreibung – 600

Buchwert zum 31. 12. JAHR 2 = 900

Page 18: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 13 EStG)Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungswert im Einzelnen 400 € nicht übersteigt, können im Jahr der Anschaffung, unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, sofort abgeschrieben werden. Die Abschreibungen dieser Ver-mögensgegenstände werden daher komplett in das Jahr der Anschaffung vor-gezogen.

In der Praxis wird diese Sonderabschreibung unter anderem bei folgenden Ver-mögensgegenständen in Anspruch genommen: Rechenmaschinen, Bürosessel, Lampen etc.

Die Darstellung der Abschreibungen in der Bilanz x planmäßige Abschreibungen x außerordentliche Abschreibungen x Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter

Diese Abschreibungen werden vom Anlagevermögen direkt abgesetzt.

Beispiel:

3 Die Aktivseite der Bilanz

Maschine

Anschaffungswert 1.500 €

Nutzungsdauer 5 Jahre

Anschaffungs-wert zum 1. 1.

Zugängekumulierte

AbschreibungBuchwert

zum 31. 12.jährliche

Abschreibung

1. Jahr 0 1.500 300 1.200 300

2. Jahr 1.500 0 600 900 300

3. Jahr 1.500 0 900 600 300

4. Jahr 1.500 0 1.200 300 300

5. Jahr 1.500 0 1.500 0 300

Page 19: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Die Abschreibung wird auf der Aktivseite direkt vom Wert des Vermögensgegen-standes abgezogen. Der Buchwert zum 31. 12. ergibt sich dabei wie folgt:

LeasinggeschäfteUnter dem Schlagwort Leasing werden Verträge bezeichnet, die vom gewöhnli-chen Mietvertrag bis zu verdeckten Ratenkaufverträgen reichen. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um keine gewöhnliche Miete bzw. Pacht, sondern um eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung, die im Regelfall einen ansonsten abgewi-ckelten Kauf ersetzt.

Zivilrechtlicher Eigentümer bleibt in allen Fällen der Leasinggeber. Für die Bilan-zierung ist jedoch das wirtschaftliche Eigentum relevant. Unternehmenrecht-lich fehlen dazu jedoch eindeutige Regelungen, weshalb gerne die Einkommens-steuerrichtlinien herangezogen werden.

Das Operating-Leasing kann am ehesten mit normalen Miet- oder Pachtverträ-gen verglichen werden. Es ist durch eine kurze Grundmietzeit und eine kurze Kündigungsfrist gekennzeichnet und das Investitionsrisiko verbleibt beim Lea-singgeber. Für Pflege, Wartung und Instandhaltung ist ebenfalls der Leasingge-ber verantwortlich. Das Leasinggut wird beim Leasinggeber bilanziert und der Leasingnehmer zahlt lediglich Leasingraten. Der Leasinggeber kann alle Investi-tionsbegünstigungen geltend machen.

Finanzierungs-Leasing zeichnet sich durch eine längere Vertragsbindung und fehlende Kündigungsmöglichkeiten aus. Pflege, Wartung und Instandhaltung liegen idR beim Leasingnehmer. Hier wird das Leasinggut normalerweise beim Leasingnehmer bilanziert, da er das wirtschaftliche Eigentum hat. Ebenso ste-hen dem Leasingnehmer alle Investitionsbegünstigungen zu.

Anlagevermögen 3.1

Anschaffungswert+ Zugänge– Abgänge– kumulierte Abschreibungen

= Buchwert zum 31. 12.

Page 20: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen wird von jenen Vermögensgütern gebildet, die gewöhn-lich innerhalb einer kürzeren Zeitspanne umgeformt bzw. umgesetzt werden (z. B. Vorräte, Zahlungsmittel).

VorräteAls Vorratsvermögen werden die auf Lager befindlichen Waren und Stoffe be-zeichnet, die für den Produktionsprozess oder den Absatz bestimmt sind.

Dabei sind in der Bilanz folgende Positionen getrennt anzugeben: x Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe x unfertige Erzeugnisse x fertige Erzeugnisse, Waren x noch nicht abrechenbare Leistungen x geleistete Anzahlungen

x Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeDiese Gruppe der Vorräte stellt üblicherweise das Ausgangsmaterial der Pro-duktion dar. Rohstoffe (z. B. das Holz bei einer Tischlerei) und Hilfsstoffe (Leim, Nägel) gehen in das Produkt ein, Betriebsstoffe (Schleifpapier) dagegen nicht.

x Unfertige ErzeugnisseHier werden die vom Unternehmen selbst erstellten, jedoch noch in Arbeit be-findlichen Erzeugnisse dargestellt (z. B. Tischplatte, Sessellehne).

Umlaufvermögen

➔➔ Vorräte

➔➔ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

➔➔ Wertpapiere und Anteile

➔➔ Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

➔➔ Rechnungsabgrenzungsposten

3 Die Aktivseite der Bilanz

Eine Forderung entsteht in der Regel dann, wenn eine Unternehmung die vereinbarte Leistung (Produktion, Dienstleistung) ihrerseits bereits er-bracht hat, die Gegenleistung – zumeist die Bezahlung – aber erst zu ei-nem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Page 21: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Umlaufvermögen 3.2

x FertigerzeugnisseIn dieser Position werden die vom Unternehmen bereits fertiggestellten Erzeug-nisse abgebildet (z. B. fertiger Tisch).

x WarenUnter Waren werden jene Produkte verstanden, die vom Unternehmen erwor - ben wurden und ohne weitere Bearbeitung bzw. Verarbeitung verkauft werden sollen. Verschiedene Manipulationen, wie z. B. Sortimentsgestaltung, Sortiervor-gänge und Verpackungsmaßnahmen zählen nicht zur Be- und Verarbeitung.

x Noch nicht abrechenbare LeistungenHierbei handelt es sich vor allem um Auftragsleistungen der Bauwirtschaft, im Anlagenbau und um Dienstleistungen, wie etwa die Bearbeitung beigestellten Materials, noch nicht vollendete Werbe-, Architekturleistungen etc.

ForderungenIm Geschäftsverkehr ist es üblich, dass Kunden/Kundinnen ein sogenanntes Kunden ziel eingeräumt wird. Meistens erstreckt sich dieses Kundenziel über mehrere Wochen. Die Höhe der Forderungen – insbesondere der Kundenforde-rungen – ist einerseits von der Umsatzhöhe, andererseits auch von vereinbarten Zahlungsmodalitäten sowie der Bonität der Kunden/Kundinnen abhängig.

In der Bilanz sind die Forderungen wie folgt aufzugliedern:

x Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x Forderungen gegen verbundene Unternehmen x Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht

x sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

Eine Forderung entsteht in der Regel dann, wenn eine Unternehmung die vereinbarte Leistung (Produktion, Dienstleistung) ihrerseits bereits er-bracht hat, die Gegenleistung – zumeist die Bezahlung – aber erst zu ei-nem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Page 22: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Beispiele für „sonstige Forderungen“: Forderungen gegenüber Finanzamt, Stadtkasse, Sozialversicherung, Forderungen aus an DienstnehmerInnen ge-währten Darlehen. Die Forderungen sind hinsichtlich ihrer Fristigkeit aufzugliedern, Forderungen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr sind dabei gesondert anzuge-ben. Diese Aufgliederung kann entweder in der Bilanz oder im Anhang erfolgen. Die Fristigkeit der Forderungen ist insbesondere bei der Bilanzanalyse von be-sonderer Bedeutung!

Wertpapiere und AnteileHier sind jene Wertpapiere und Anteile zu verbuchen, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Diese Wertpapiere weisen daher hinsichtlich ihrer Gebundenheit eine Nähe zu den liquiden Mitteln auf.

Folgende Positionen sind getrennt anzugeben: x Anteile an verbundenen Unternehmen und x sonstige Wertpapiere und Anteile

Liquide MittelAls liquide Mittel werden jene Vermögensgegenstände verstanden, die in einer gewissen Weise einen „geldähnlichen“ Charakter aufweisen. Der Begriff „liquide“ bedeutet „flüssig“. In der Bilanz ist diese Position nicht näher aufzugliedern.

Sie setzen sich zusammen aus: x Kassa x Schecks x Guthaben bei Banken

3 Die Aktivseite der Bilanz

Page 23: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

23

Aktive RechnungsabgrenzungRechnungsabgrenzungen dienen zur periodengerechten Abgrenzung von Vor-gängen, die über den Abschlussstichtag hinaus wirken.

Umlaufvermögen 3.2

Beispiel:Am 1. 10. wird die Miete (24.000 €) für ein Jahr vorausbezahlt. Die Kassa wird durch diesen Geschäftsfall mit 24.000 € belastet.

Okt. Nov. Dez. Jän. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept.

6.000 € 18.000 €

Bis Ende Dezember beträgt der Mietaufwand allerdings nur 6.000 €. Der Miet-aufwand wäre in der Gewinn- und Verlustrechnung zu hoch (um 18.000 €), wenn die gesamte Jahresmiete im laufenden Geschäftsjahr als Aufwand geltend gemacht wird.

Zur periodengerechten Abgrenzung wird in der Bilanz eine aktive Rechnungs-abgrenzung gebildet:

BILANZ

AKTIVA PASSIVA

1. 10. Kassa – 24.000 EK – 6.000

31. 12. ARA + 18.000 … …

Als Mietaufwand werden nur 6.000 €, die tatsächlich dem laufenden Geschäfts-jahr zugeordnet werden müssen, verbucht. Auf der Aktivseite wird gleichzeitig eine Rechnungsabgrenzung gebildet.

Im neuen Jahr wird die Rechnungsabgrenzung gegen das Aufwandskonto auf-gelöst. Die restlichen 18.000 € werden nun erfolgswirksam.

Page 24: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

24

Wertberichtigungen zum UmlaufvermögenWertberichtigung zu VorrätenBei Vorräten kann der Fall eintreten, dass der Tagespreis zum Bilanzstichtag unter dem Anschaffungswert liegt. In diesem Fall muss eine Abschreibung (bzw. „Wertberichtigung) auf den niedrigeren Wert vorgenommen werden. Häufig tritt der Fall ein, dass der Tagespreis der auf Lager befindlichen Vorräte nicht exakt feststellbar ist, z. B. bei Ladenhütern oder veralteten Produkten. Eine unter Umständen zu geringe Abschreibung dieser Lagerbestände führt dazu, dass sich der Kaufmann buchhalterisch „reicher“ macht, als er/sie tatsächlich ist. Umgekehrt ist natürlich auch eine zu hohe Abschreibung denkbar, was die Bildung von stillen Reserven zur Folge hat.

3 Die Aktivseite der Bilanz

Anlagevermögen – Umlaufvermögen

Kriterium Anlagevermögen Umlaufvermögen

Zweck Gebrauch Verbrauch

Beispiele Grundstück, Gebäude,

Maschinen

Vorräte, Kassa

Gebundenheit langfristig kurzfristig

Flexibilität

Kosten Versicherung, Instandhaltung, Abschreibung

Lagerkosten

Branchen Industrie (Metall, Papier)

Handel

Page 25: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

25

Umlaufvermögen 3.2

Wertberichtigung zu ForderungenGrundlage für die Bewertung der Forderungen ist deren Einbringlichkeit. Voll einbringliche Forderungen werden in der Bilanz mit ihrem vollen Wert ange-setzt. Ergibt sich jedoch hinsichtlich der Einbringlichkeit ein Zweifel, so muss diesem in der Bilanz Rechnung getragen werden. Die Forderung wird in diesem Fall nur mit dem einbringlichen Teil angesetzt. Der uneinbringliche Teil wird als Aufwand verbucht.

Page 26: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Die Passivseite der Bilanz stellt dar, aus welchen Quellen bzw. in welcher rechtli-chen Form der Unternehmung Kapital zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: „Die rechte Seite der Bilanz bzw. Passivseite zeigt, wie die linke Seite bzw. Vermö-gensseite finanziert wurde.“

Die Positionen der Passivseite sind laut UGB folgendermaßen zu gliedern:

Eigenkapital

Zum Eigenkapital gehören alle Mittel, die dem Unternehmen von den Eigen-tümerInnen (AktionärInnen bzw. GesellschafterInnen) zur Verfügung gestellt werden, sowie die im Unternehmen erwirtschafteten und nicht an die Eigen-tümerInnen ausgeschütteten Gewinne (Rücklagen). Das Eigenkapital dient vorrangig als Risikopolster für mögliche Verluste sowie als Haftungsbasis für Schulden. Jeder Verlust mindert das Eigenkapital. Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, sowie Kapitalzuführungen erhöhen hingegen das Eigenkapital. Zum Eigenkapital zählen einerseits die laut UGB ausdrücklich dem Eigenkapital zugerechneten Positionen. Da auch die unversteuerten Rücklagen aus dem Gewinn gebildet werden, sind diese ebenfalls wirtschaftlich dem Eigenkapital zuzuordnen.

Passiva

➔➔ Eigenkapital

➔➔ Unversteuerte Rücklagen

➔➔ Rückstellungen

➔➔ Verbindlichkeiten

➔➔ Rechnungsabgrenzungsposten

4 Die Passivseite der Bilanz

Page 27: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

27

Eigenkapital 4.1

Eigenkapital➔➔ Eigenkapital laut Bilanz ➔➔ Unversteuerte RücklagenNennkapital (Grund-, Stammkapital)

Kapitalrücklagen

Gewinnrücklagen

Bilanzgewinn (Bilanzverlust)

Nennkapital (Grund- bzw. Stammkapital)Das Grundkapital einer AG ist in Aktien, das Stammkapital einer GmbH in Stammeinlagen zerlegt.

Die AktieAktien dürfen nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag (oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals) ausgegeben werden. Für einen höheren Betrag ist die Ausgabe zulässig, die Dif-ferenz nennt man „Agio“ oder Aufgeld. Ein erzieltes Agio ist bei einer Aktienaus-gabe verpflichtend in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.Der Kurswert ist hingegen der Markt- bzw. Börsewert einer Aktie.

Mindestsumme

Aktiengesellschaft 70.000 €

GmbH 35.000 €

Page 28: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Bilanzgewinn/-verlustDer Bilanzgewinn wird aus der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen. Der Bilanzgewinn stellt nicht den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn der Gesell schaft dar. Seine Höhe ist im Interesse der Ausschüttungspolitik „frei“ gestaltbar. Der Bilanzgewinn stellt jenen Betrag dar, der maximal für die Aus-schüttung an die EigentümerInnen zur Verfügung steht. Jener Teil des Bilanz-gewinnes, der letztendlich nicht ausgeschüttet wird, wird im Folgejahr als Gewinnvortrag ausgewiesen.

Soll den GesellschafterInnen eine hohe Dividende ausgeschüttet werden, so muss ein hoher Bilanzgewinn gebildet werden, unter Umständen auch mit Hilfe von Rücklagenauflösungen. Soll die Dividende gering sein, werden höhere Rück-lagenzuweisungen vorgenommen, wodurch der Bilanzgewinn verringert wird.

4 Die Passivseite der Bilanz

x Eigenkapitalstärkung, Reserven für Krisenzeiten, Investitionen

x Wenn keine Dividende: – Alternativveranlagungen

werden attraktiver – Kurs gerät unter Druck – Gefahr von (feindlichen)

Übernahmen steigt

x Dividende stellt neben Kurs- steigerungen Einkommen für EigentümerInnen dar

x Höhe sollte abhängig von wirtschaftlicher Lage sein

x Kapital wird abgezogen, Platz für Verluste wird kleiner

x Bestandsgefährdung

Jahresüberschuss

Bilanzgewinn

im Unternehmen einbe- halten – Thesaurierung

Dividende ausschütten

Dotierung von Gewinnrücklagen

Gewinnverwendung

Page 29: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

29

Eigenkapital 4.1

RücklagenAlle Rücklagen, auch die unversteuerten, sind Eigenkapitalbestandteile!Sie entstehen durch:

x Nichtausschüttung von Gewinnen (erwirtschaftete Gewinne verbleiben im Unternehmen)

x Zuführung von außen (Kapitalrücklagen) durch die EigentümerInnen

Es wird zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen unterschieden; bei den Ge-winnrücklagen ferner zwischen versteuerten und unversteuerten. Der getrennte Ausweis von Rücklagen nach der Art ihrer Entstehung dient vor allem dem besseren Einblick in die Unternehmensfinanzierung. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, zwischen Innen- und Außenfinanzierung zu unterscheiden.

KapitalrücklagenKapitalrücklagen sind Rücklagen, die nicht aus dem Jahresüberschuss gebildet werden, sondern durch Kapitaleinzahlung (Bareinlagen, Sacheinlagen) entstan-den sind. Sie werden der Gesellschaft von außen zugeführt und gehören daher zur Außenfinanzierung.Bei Kapitalrücklagen ist zwischen gebundenen und nicht gebundenen zu un-terscheiden. Die Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage (= Auflösung!) ist gesetzlich vorgeschrieben: Sie darf nur zur Abdeckung eines ansonsten auszu-weisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden.Als gebundene Kapitalrücklage sind u. a. auszuweisen:

x das Agio (die Differenz zwischen Nennwert und Kurswert) bei Aktienausgaben

x Zuzahlungen von GesellschafterInnen gegen Gewährung eines VorzugesIn die nicht gebundene Kapitalrücklage werden sonstige Zuzahlungen von Ge-sellschafterInnen eingestellt.

GewinnrücklagenAls Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Ge-schäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Jahresüberschuss gebildet worden sind. Durch die Trennung von Kapitalrücklagen und Gewinn-rücklagen soll die Ertragskraft des Unternehmens besser dargestellt werden.

Page 30: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

30

x Gesetzliche RücklageDie gesetzliche Rücklage ist vorgeschrieben für Aktiengesellschaften und GmbHs, für die nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat bestellt werden muss. Sie muss mit mindestens 5 % des Jahresüberschusses (vermin-dert um einen etwaigen Verlustvortrag) so lange gebildet werden, bis die ge-bundenen Rücklagen (gesetzliche Rücklage + Kapitalrücklage) insgesamt min-destens 10 % des Nennkapitals erreicht haben. Die Verwendung der gesetzlichen Rücklage (= Auflösung!) ist gesetzlich vorge-schrieben: Sie darf nur zur Abdeckung eines ansonsten auszuweisenden Bilanz-verlustes aufgelöst werden.

x Satzungsmäßige RücklagePer Satzung kann die Bildung von Rücklagen vorgesehen sein.

x Freie RücklageHier werden jene einbehaltenen Gewinne eingestellt, die nicht einer unversteu-erten Rücklage zugeführt werden können. Da die Bildung dieser Rücklage keine steuerliche Relevanz hat, ist deren Höhe frei bestimmbar.

Bildung von Gewinnrücklagen und unversteuerten RücklagenDie Bildung einer Gewinnrücklage erfolgt aus dem Jahresüberschuss. Auch die unversteuerten Rücklagen sind Gewinnrücklagen, da diese ebenfalls aus dem Jahresüberschuss gebildet werden. Folgendes gilt demnach auch für die unver-steuerten Rücklagen.Der Jahresüberschuss wird durch eine Rücklagenzuführung oder -auflösung nicht verändert. Es erfolgt lediglich eine Verschiebung innerhalb des Eigenkapi-tals. Der Bilanzgewinn wird kleiner, die Rücklagen erhöhen sich dagegen bzw. vice versa.

4 Die Passivseite der Bilanz

Page 31: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Durch die Rücklagendotierung (-zuführung) bleibt das Eigenkapital in Sum-me unverändert. Ebenso bleibt der Jahresüberschuss unverändert. Lediglich der Bilanzgewinn wird kleiner und die Rücklagen größer. Es erfolgt somit auf der Passivseite der Bilanz eine Verschiebung zwischen den Positionen Bilanzgewinn und Rücklagen. Eine Rücklagenauflösung wirkt sich genau umgekehrt aus. Der Bilanzgewinn wird vergrößert, die Rücklagen werden verringert. Auch dieser Vorgang hat keine Auswirkungen auf Jahresüberschuss und Eigenkapital. Durch eine Rück-lagenauflösung besteht somit die Möglichkeit, den Bilanzgewinn höher auszu-weisen und somit mehr auszuschütten. Durch die Auflösung von Rücklagen kann somit trotz eines Jahresfehlbetrages ein positiver Bilanzgewinn ausgewie-sen werden. Dadurch kann das Unternehmen, selbst wenn Verluste gemacht wurden, eine Dividendenausschüttung vornehmen.

Eigenkapital 4.1

Beispiel:

Vor der Rücklagenbildung weisen der Jahresüberschuss und das Eigenkapital folgende Werte auf:

GuV Passivseite der BilanzJahresüberschuss 800.000 Nennkapital 500.000

= Bilanzgewinn 800.000 Bilanzgewinn 800.000

Rücklagen 200.000

Eigenkapital 1.500.000

Nach der Rücklagendotierung in der Höhe von 200.000 € ergibt sich:

GuV Passivseite der BilanzJahresüberschuss 800.000 Nennkapital 500.000

– Dotierung Rücklagen – 200.000 Bilanzgewinn 600.000

= Bilanzgewinn 600.000 Rücklagen 400.000

Eigenkapital 1.500.000

Page 32: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

32

Unversteuerte RücklagenUnversteuerte Rücklagen sind Eigenkapitalbestandteile und stellen ebenfalls Gewinnrücklagen dar. Dabei darf unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Investitionstätigkeit) ein Teil des Jahresüberschusses steuerfrei gestellt werden. Dieser muss jedoch einer unversteuerten Rücklage zugeführt werden. Die Zuführung dieser Beträge zu einer Rücklage soll einerseits die Ausschüttung dieser Mittel für eine gewisse Zeit verhindern. Andererseits soll die steuerfreie Bildung von Rücklagen be-stimmte Anreize schaffen, etwa zur Investitionstätigkeit. Die Art und Höhe der Rücklagenbildung ist vom Vorhandensein konkreter Geschäftsfälle abhängig, wurde jedoch in den letzten Jahren stark eingeschränkt. Der Investitionsfreibe-trag IFB wurde z. B. abgeschafft.

Beispiel:

x Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage (§ 12 EStG)Werden Teile des Anlagevermögens veräußert, so können natürliche Personen (gilt nicht für Kapitalgesellschaften) die dabei aufgedeckten stillen Reserven (=Differenz zwischen Buchwert und Veräußerungserlös) ebenfalls den unver-steuerten Rücklagen zugeführt werden, wenn innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 15 Jahre für Grundstücke und Gebäude) ein ähnliches Vermögensgut ange-schafft wird. Dadurch ist die Steuerbelastung niedriger.

4 Die Passivseite der Bilanz

Was ist eine stille Reserve?Verkauf einer MaschineVerkaufserlös: 30.000 €Buchwert der Maschine: 10.000 €

Ermittlung der stillen Reserve:Verkaufserlös 30.000

– Buchwert – 10.000

= Stille Reserve 20.000

Page 33: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Durch den Verkauf werden stille Reserven in der Höhe von 20.000 € aufgelöst. Wird dieser Ertrag aus dem Anlagenverkauf im gleichen Geschäftsjahr wieder investiert, bleibt er unter Anwendung des § 12 EStG steuerfrei.

Der EigenkapitalbegriffIn der Bilanz werden nur das Nennkapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie der Bilanzgewinn ausdrücklich als Eigenkapital bezeichnet. Da aber auch die unversteuerten Rücklagen – wie in den vorhergehenden Beispielen gezeigt wurde – aus dem Jahresüberschuss gebildet werden, sind sie im betriebswirt-schaftlichen Sinn ebenfalls Eigenkapital und müssen daher auch in den Eigen-kapitalbegriff hineingenommen werden. In der Bilanzanalyse wird daher der Begriff Eigenkapital für das gesamte Eigen kapital verwendet.

Eigenkapital (im betriebswirtschaftlichen Sinn)

A. Eigenkapital I. Nennkapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn

B. unversteuerte Rücklagen

Eigenkapital 4.1

Page 34: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

34

RückstellungenRückstellungen sind Schulden des Unternehmens, deren Höhe und/oder Zeit-punkt der Fälligkeit nicht genau bekannt sind. Gleichzeitig sind Rückstellungen immer mit einem Aufwand verbunden. Rückstellungen sind Fremdkapital.

Beispiel:

Ein Prozess wurde verloren, die Gerichtskosten sind daher von der Gesellschaft zu bezahlen. Da am Bilanzstichtag noch keine Rechnung ausgestellt wurde, muss die Gesellschaft eine Rückstellung für den zu erwartenden Aufwand bilden. Die Höhe dieser Rückstellung wird sich nach den „Erwartungen“ der Gesellschaft richten.

Nehmen wir nun an, es wird eine Rückstellung von 100.000 € gebildet. Der Jahres-überschuss vermindert sich um diesen Betrag. Im nächsten Jahr trifft die Rechnung ein, der Betrag lautet auf 60.000 €. Dies bedeutet, dass die Rück stellung um 40.000 € zu hoch gebildet wurde, dieser Betrag ist daher aufzu lösen. Der Jahresüberschuss (des nächsten Jahres) erhöht sich in der Folge um 40.000 €. Der tatsächliche Rechnungs-betrag, also 60.000 €, stellt dagegen einen Verbrauch der Rückstellung dar, was in der Erfolgsrechnung keine Auswir kung hat.

Folgende Rückstellungen müssen in der Bilanz unterschieden werden: x Rückstellungen für Abfertigungen x Rückstellungen für Pensionen x Steuerrückstellungen x sonstige Rückstellungen

Unter die sonstigen Rückstellungen fallen z. B.: – Garantien u. Gewährleistung – Prozesskosten – nicht konsumierte Urlaube – Jubiläumsgelder – Verluste aus „schwebenden Geschäften“ – Produkthaftung

4 Die Passivseite der Bilanz

Page 35: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

35

Fremdkapital 4.2

Rückstellungen spielen bei der Analyse einer Bilanz eine große Rolle. Durch die Unsicherheit hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Höhe entsteht ein Schät-zungsspielraum, der für das Ergebnis (Jahresüberschuss) bedeutsam sein kann. Es ist durchaus möglich, dass in den Rückstellungen „Eigenkapital“ versteckt ist, da sie zu hoch gebildet wurden. Deutlich erkennbar ist dies bei Rückstel-lungen für nicht konsumierte Urlaube. Grundlage dafür ist die Annahme, dass sämtliche offene Urlaube in Geld abgefertigt werden. Dieser Fall tritt jedoch in der Realität nicht ein, die Rückstellung muss trotzdem „fiktiv“ gebildet werden.

SozialkapitalFür „Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen“ wird oft auch der Begriff „Sozialkapital“ verwendet.Eine Zuordnung dieser Positionen zu Eigen- oder Fremdkapital ist umstritten. Rein von der Definition her ist das Sozialkapital eine Schuld gegenüber den ArbeitnehmerInnen, wobei allerdings deren Eintreffen, Höhe und Fälligkeit nicht genau feststehen. Damit wäre das Sozialkapital dem Fremdkapital zuzuordnen.Betrachtet man die Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen jedoch von ihrer Finanzierungsfunktion, so sprechen einige Argumente für den Eigenkapital-charakter des Sozialkapitals:

x Langfristigkeit (nahezu „unbegrenzt“)

x Zinsenlosigkeit x freie Disposition des Unternehmers/der Unternehmerin

AbfertigungsrückstellungenBezüglich der Verbuchung von Abfertigungen muss zwischen dem Abferti-gungssystem „alt“ und der Abfertigung „neu“ unterschieden werden. Wäh-rend beim neuen Abfertigungssystem (jedenfalls neue Dienstverhältnisse ab 2003) 1,53 % der Bruttolohnsumme vom/von der UnternehmerIn an eine recht-lich selbständige Mitarbeitervorsorgekasse überwiesen werden und dadurch der/die ArbeitgeberIn von einer Abfertigungsleistung entbunden ist, muss beim alten System das Unternehmen selbst Vorsorge treffen, um einer eventuellen Abfertigungszahlung nachkommen zu können.

Page 36: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

36

Für jene MitarbeiterInnen, die noch dem „alten“ Abfertigungssystem zugeteilt sind, sieht das österreichische Arbeitsrecht (§ 2 Abs 1 ArbAbfG für Arbeiter bzw. § 23 AngG für Angestellte) vor, dass ArbeitnehmerInnen, die gekündigt werden oder deren Arbeitsverhältnis einvernehmlich gelöst wird, ein Recht auf eine Abfertigung haben. Die Höhe des Abfertigungsanspruches ist dabei abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und beträgt immer ein Vielfaches des Monatsentgeltes. Über kollektivvertragliche Bestimmungen oder Dienstverträge kann sich eine abweichende Regelung ergeben, die jedoch auf keinen Fall schlechter sein darf. Für das Unternehmen besteht durch die gesetzliche oder vertragliche Verpflich-tung, für die MitarbeiterInnen eine Abfertigung zu zahlen, grundsätzlich bereits ab Beginn eines Dienstverhältnisses eine ungewisse Verbindlichkeit. Ungewiss ist einerseits, ob der/die MitarbeiterIn später überhaupt Anspruch auf eine Abfertigung haben wird (z. B. nicht bei Selbstkündigung) und wie hoch letzt-endlich die Abfertigungszahlung sein wird.Die Abfertigungsrückstellung zählt jedenfalls gemäß § 198 Abs 8 Z 4 UGB zu der Gruppe der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und muss daher im Rahmen des UGB-Jahresabschlusses gebildet werden. Die betragsmäßige Höhe der Abfertigungsrückstellung muss nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Fluktuation, Frauen – Männer, Sterberate etc.) berechnet werden. Auch finanzmathematische Berechnungsverfahren sind zulässig und werden häufig verwendet. Dabei sind laufende Erhöhungen des Entgelts (Kollektivver-trag, Biennal sprünge) und qualifikationsbezogene Entgeltsteigerungen (z. B. Be-förderung) zu berücksichtigen.Neben der versicherungs- bzw. finanzmathematischen Methode darf vereinfa-chend auch ein bestimmter Prozentsatz der fiktiven Ansprüche als Rückstel-lungsbetrag angesetzt werden, wenn dagegen keine erheblichen Bedenken be-stehen. Die Unternehmen müssen dann jedoch durch regelmäßige Kontrollrech-nungen belegen, dass der Differenzbetrag nicht höher als 5 % ist.Seit 2007 besteht keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungsrückstellung mehr.

4 Die Passivseite der Bilanz

Page 37: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Das „neue“ Abfertigungssystem ist auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwen - den, die nach dem 31.12.2002 beginnen. ArbeitnehmerInnen, deren Arbeits-verhältnis schon vor dem 01.01.2003 bestanden hat, bleiben grundsätzlich im alten Abfertigungssystem, können jedoch bei Einigung mit ihrem/ihrer ArbeitgeberIn für einen Übertritt in das neue System optieren (Teilübertritt, Vollübertritt).Die rechtliche Grundlage der „Abfertigung neu“ bildet das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz). Vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin werden monatlich 1,53 % der Lohn- und Gehaltssumme an eine Abfertigungskasse bezahlt. Der Abfertigungsanspruch besteht somit nicht mehr wie beim alten System gegenüber dem/der ArbeitgeberIn, sondern gegenüber der BV-Kasse. Es ist somit keine Rückstellungsbildung mehr notwendig, sondern nur mehr eine laufende Aufwandsbuchung im Rahmen der Überweisung an die BV-Kasse.Der Abfertigungsanspruch geht im neuen System auf keinen Fall verloren. Eine bare Auszahlung ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar nur unter

Exkurs:Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen seit dem Jahr 2005 ihre Konzernabschlüsse verpflichtend nach den internationalen Rechnungs-legungsstandards (IAS/IFRS) erstellen. Die Bilanzierung und Bewertung von sämtlichen Leistungen an ArbeitnehmerInnen, darunter fallen auch Abferti-gungen und Pensionen, werden in IAS 19 geregelt. IAS 19 sieht die Berück-sichtigung von inflationsbedingten und qualifikationsbezogenen Gehalts-steigerungen zwingend vor, wodurch der Wertansatz nach IAS/IFRS bei den meisten Unternehmen über dem UGB-Ansatz liegen dürfte. Unternehmen, die im Konzernabschluss Pensions- und Abfertigungsrückstellungen nach IAS 19 ermitteln, können diese Ansätze auch für den Einzelabschluss verwenden, weil das österreichische Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 den „IAS-19-Standard“ als UGB-konform definiert.

Fremdkapital 4.2

Page 38: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

38

gewissen Umständen möglich. Ansonsten wird der erworbene Anspruch zum/zur nächsten DienstgeberIn (Rucksack) mitgenommen.

PensionsrückstellungenSpeziell um Führungskräfte stärker an das Unternehmen zu binden, können neben den laufenden Gehaltszahlungen zusätzlich Pensionszahlungen zugesagt werden. Es gibt Pensionszusagen im Sinne des Pensionskassengesetzes. Dabei wird das Unternehmen mit der Einzahlung an die Pensionskassa (ähnlich wie beim neuen Abfertigungssystem) von ihrer Verpflichtung entbunden und die Pensionsemp-fängerInnen haben in weiterer Folge einen Anspruch gegenüber der Versiche-rungs- bzw. Pensionskassengesellschaft. Die laufende Beitragszahlung an die Pensionskasse, Versicherungs- oder Fondsgesellschaft wird als laufender Auf-wand verbucht. Davon zu unterscheiden sind Betriebspensionen im engeren Sinn, die direkt vom Unternehmen geleistet werden. Der Anspruch der ArbeitnehmerInnen be-steht direkt gegenüber dem/der ArbeitgeberIn. Unternehmensrechtlich besteht gemäß § 211 Abs 8 Z 4b UGB für UnternehmerInnen eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung für unwiderruflich zugesagte Pensionsleistungen. Die Berechnung muss dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgen.50 % der steuerlichen Pensionsrückstellungen, nicht hingegen Abfertigungs-rückstellungen, sind durch Wertpapiere zu decken.

Verbindlichkeiten

Zum Unterschied von Rückstellungen sind Höhe und Fälligkeit bei den Verbind-lichkeiten bekannt. Verbindlichkeiten sind Schulden der Gesellschaft.

4 Die Passivseite der Bilanz

Page 39: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Verbindlichkeiten 4.3

x AnleihenDabei handelt es sich um Fremdkapital, das große Unternehmen durch die Inan-spruchnahme des öffentlichen Kapitalmarktes aufbringen. Anleihen sind lang-fristiges Fremdkapital.

x Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn den Bankverbindlichkeiten sind sowohl Kontokorrentkredite als auch langfris-tige Investitionskredite enthalten.

x Erhaltene Anzahlungen auf BestellungenAnzahlungen werden vor allem im Großanlagenbau vom/von der Auftraggebe-rIn geleistet. Bei der Betrachtung der Bilanz sollte man die Höhe dieser Position mit den halbfertigen und fertigen Erzeugnissen (im Umlaufvermögen) verglei-chen. Wenn die Anzahlungen vom Kunden höher sind, so kann damit gerechnet werden, dass sich die Liquidität im kommenden Jahr verschlechtern wird. Leis-tungen, für die die Bezahlung schon erhalten wurde, müssen noch erstellt wer-den. Anzahlungen stellen einen unverzinsten Kredit dar.

Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz wie folgt zu gliedern:

Verbindlichkeiten

➔➔ Anleihen

➔➔ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

➔➔ erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

➔➔ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

➔➔ Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

➔➔ Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

➔➔ Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht

➔➔ sonstige Verbindlichkeiten

Page 40: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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x Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenSie entstehen, weil gelieferte Waren in den seltensten Fällen sofort bezahlt wer-den.In der Regel wird dieser Kredit („Lieferantenkredit“) mit bestimmten Konditionen gewährt, z. B.: „Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen kann ein Skonto von 3 % abgezogen werden, das Zahlungsziel beträgt 60 Tage.“Der Beobachtung der Außenstände ist große Bedeutung zuzumessen, zumal eine optimale Ausnützung der Skonti eine wesentliche Verbesserung der finan-ziellen Situation mit sich bringen kann.

x WechselverbindlichkeitenHier werden Verbindlichkeiten, die wechselmäßig verbrieft wurden, abgebildet.

x Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht

In diesen Positionen können sowohl Lieferantenkredite (etwa von der Konzern-mutter) als auch langfristige Investitionskredite verrechnet werden.

x Sonstige Verbindlichkeiten Dieser Sammelposten soll all jene Verbindlichkeiten aufnehmen, deren geson-derter Ausweis nicht verlangt wird (z. B. Steuerschulden, Schulden gegenüber der Krankenkasse, Telefon und Porto, Versicherungen).

Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz oder im Anhang hinsichtlich ihrer Fris-tig keit (kleiner als 1 Jahr, größer als 5 Jahre) aufzuteilen.

4 Die Passivseite der Bilanz

Page 41: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

41

Verbindlichkeiten 4.3

Eigenkapital – Fremdkapital

Kriterium Eigenkapital Fremdkapital

Herkunft EigentümerInnen (AktionärInnen,

GesellschafterInnen)

Gläubiger (Banken,

LieferantInnen)

Tilgung / Rückzahlung

keine ja

Fristigkeit langfristig langfristig / kurzfristig

Kosten Dividende – variabel

Zinsen – in der Regel fix

Je höher ... ... umso mehr Reserven – Bestands-

sicherheit

... umso besser ist die Rentabilität

Page 42: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

42

Die Gewinn- und Verlustrechnung gibt über die Art und Höhe der Aufwendun-gen und Erträge Auskunft. Sie ist in Staffelform aufzustellen, wodurch es mög-lich wird, die Ertragsrechnung der Gesellschaft durch die Bildung von Zwischen-summen nach Ergebnisquellen zu gliedern. Prinzipiell steht es dem/der Bilanzierenden frei, zwischen dem „Gesamtkosten-verfahren“ und dem „Umsatzkostenverfahren“ zu wählen. In der Praxis hat das Gesamtkostenverfahren eine größere Bedeutung.Im folgenden Abschnitt sollen die einzelnen Posten der GuV im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens erläutert werden. Im Anschluss daran werden die we-sentlichen Unterschiede zum Umsatzkostenverfahren angeführt.

Das Gesamtkostenverfahren

5Die Gewinn- und Verlustrechnung (UGB)

Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderung + Aktivierte Eigenleistungen von fertigen und unfertigen Erzeugnissen + sonstige betriebl. Erträge + Erträge aus Anlagenverkäufen + Erträge aus Rückstellungsauflösungen + sonstige Erträge – Materialaufwand u. Aufwand für bezogene Leistungen – Personalaufwand – Abschreibungen – Sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebserfolg (EBIT Earnings before interest and tax)* + Erträge aus Beteiligungen + Erträge aus Wertpapieren + Sonstige Zinserträge + Erträge aus Finanzanlagenverkäufen – Aufwand aus Finanzanlagen – Zinsaufwand = Finanzerfolg = EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) +/- außerordentliches Ergebnis – Ertragssteuern = Jahresüberschuss – Dotierung Rücklagen + Auflösung Rücklagen +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag = Bilanzgewinn

Gewinn- entstehung

Gewinn- verwendung

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Page 43: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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UmsatzerlöseHier werden alle Umsätze aus Lieferung oder Leistung erfasst. Darunter fallen Erlöse, die die eigentliche Betriebsleistung der Gesellschaft betreffen. Die Um-satzerlöse werden abzüglich der Erlösschmälerungen (= Preisnachlässe, Rabatte, Skonti) ausgewiesen. Es handelt sich daher um die Nettoumsätze.

Die Umsatzerlöse sind im Anhang in Inlands- und Auslandsumsätze sowie nach Tätigkeitsbereichen näher aufzuschlüsseln. Bestandsveränderungen (Veränderungen des Bestands an fertigen und un-fertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen)Diese stellen die Veränderung der auf Lager befindlichen Halb- u. Fertigerzeug-nisse dar. Die Bestandsveränderungen können positiv (Lageraufbau) oder nega-tiv (Lagerabbau) sein. Hier werden jedoch auch Veränderungen des Wertansat-zes berücksichtigt.

Aktivierte EigenleistungenDarunter versteht man selbsterstelltes Anlagevermögen, aber auch Großrepara-turen und Leistungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen eines Be-triebes. Den anfallenden Aufwendungen (z. B. Löhne, Material) wird dabei diese Ertragsposition gegenübergestellt (Erfolgsneutralität der Investition!).

Sonstige betriebliche ErträgeHier werden jene Erträge verbucht, die nicht direkt aus der betrieblichen Leis-tung anfallen. Zu beachten ist, dass in dieser Position sowohl ordentliche als auch „außerordentliche“ Erträge ausgewiesen werden. Außerordentliche Erträge sind Erträge, die nichts mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu tun haben (z. B. Anlagenverkäufe) oder aus einem anderen Geschäftsjahr stammen, also periodenfremd sind. Sie werden jedoch nicht ausdrücklich als solche bezeichnet.

x Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibungen zum Anlagever-mögen mit Ausnahme der Finanzanlagen

Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen ergeben sich aus der Gegen-über stellung des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert der abgegangenen Anlagen. Sie sind jedenfalls außerordentlich.

x Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Das Gesamtkostenverfahren 5.1

Page 44: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

44

Wurden Rückstellungen im Vorjahr zu hoch gebildet, müssen sie im Folgejahr erfolgswirksam aufgelöst werden. Sie sind ebenfalls außerordentlich.

x übrige sonstige betriebliche Erträge

Hier werden alle Erträge erfasst, die aus der nicht unmittelbar für das Unterneh-men typischen Geschäftstätigkeit (z. B. Kostenerstattungen, Mieterlöse, Kanti-nen- und Küchenerlöse, Erträge aus Werkswohnungen) resultieren. Es sollte geprüft werden, ob diese Position im Anhang näher aufgeschlüsselt wird, da sie auch außerordentliche Posten (z. B. Erträge aus Kursdifferenzen, Vergütung Schadensfälle, einmalige Erträge) enthalten kann.

Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene LeistungenDieser Posten betrifft alle Materialaufwendungen, die in den Leistungsbereich des Unternehmens einfließen. Hier werden der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff-verbrauch, der Energieverbrauch im Fertigungsbereich (z. B. Strom, Gas), Repara-turmaterial, Reinigungsmaterial und der Handelswareneinsatz verrechnet.Bezogene Leistungen sind insoweit unter dieser Position zu erfassen, als sie dem Materialaufwand gleichzusetzen sind (z. B. Materialbearbeitung bzw. -verede-lung durch Dritte und Leihpersonal, soweit es in der Fertigung eingesetzt ist).Materialaufwand und bezogene Leistungen sind in der Gewinn- und Verlust-rechnung getrennt voneinander auszuweisen.

5Die Gewinn- und Verlustrechnung

Page 45: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

45

Personalaufwand

x Löhne und GehälterHier werden die Bruttobezüge erfasst, einschließlich Sonderzahlungen, Prämi-en und Überstunden. In den Gehältern sind auch die Vorstands- bzw. Ge-schäftsführerInnenbezüge enthalten.Häufig werden auch die Zuführungen zu Personalrückstellungen (Jubiläums-geld, noch nicht konsumierte Urlaube etc.) in dieser Position verrechnet. Diese können aber auch in den sonstigen sozialen Aufwendungen gefunden werden.Die Höhe der Vorstands- und GeschäftsführerInnenbezüge muss ab drei Perso-nen im Anhang angegeben werden.

x Aufwendungen für Abfertigungen und PensionenIn diesen Positionen werden sowohl tatsächliche Abfertigungs- bzw. Pensions-zahlungen des Geschäftsjahres verrechnet als auch Zuführungen zur Abferti-gungs- und Pensionsrückstellung. Die Höhe der Rückstellungszuführungen kann mittels eines Bilanzvergleiches ermittelt werden. Auch Beitragszahlungen an betriebliche Vorsorgekassen sowie Pensionskassen werden hier verbucht.

Das Gesetz sieht folgende Mindestgliederung des Personalaufwandes vor:

Personalaufwand

➔➔ Löhne

➔➔ Gehälter

➔➔ Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen

➔➔ Aufwendungen für Altersversorgung

➔➔ Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

➔➔ sonstige Sozialaufwendungen

Das Gesamtkostenverfahren 5.1

Page 46: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

46

x Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene SozialabgabenDiese umfassen den gesetzlichen ArbeitgeberInnenanteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung etc.) sowie die lohn- und gehaltsab-hängigen Abgaben (DienstgeberInnenbeitrag zum Familienlastenausgleichs-fonds, Lohnsummensteuer, U-Bahnsteuer etc.).

x Sonstige soziale AufwendungenHier werden diverse freiwillige Personalaufwendungen, unter Umständen aber auch die Zuführungen zu den Personalrückstellungen verrechnet.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenIn dieser Position werden die planmäßigen Abschreibungen, die Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (wenn nicht wesentlich) sowie die außeror-dentlichen Abschreibungen erfasst (siehe Kapitel „Abschreibungen“).

Sonstige betriebliche Aufwendungen x Steuern

Hier werden alle Steuern erfasst, die nicht zu den Steuern von Einkommen und Ertrag und zu den personalabhängigen Steuern gehören (z. B. Grundsteuer, Ver-kehrssteuern, Abgaben).

x Übrige betriebliche AufwendungenDieser Posten bildet das Sammelbecken für alle nicht gesondert ausweispflichti-gen Aufwendungen. Generell stellen diese Aufwendungen, neben den Material-aufwendungen, die Vorleistungsseite der Wertschöpfung dar.

Insbesondere sind folgende Aufwendungen zu diesem Posten zu rechnen:

– Verwaltungsaufwand: Post, Telefon, Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten, Forderungsausfälle, Bankspesen, Beiträge an gesetzliche und freiwillige Berufsvertretungen, Ver-sicherungen etc.

– Vertriebsaufwand: Werbeaufwand, Inserate, Provisionen etc.

– Betriebsaufwand:Kraftfahrzeugkosten, Fremdreinigung, Instandhaltung etc.

5Die Gewinn- und Verlustrechnung

Page 47: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

47

Das Gesamtkostenverfahren 5.1

In den übrigen betrieblichen Aufwendungen sind auch sämtliche Rückstellungs-dotierungen (ausgenommen Personal- und Steuerrückstellungen) enthalten. Fer-ner ist zu beachten, dass in dieser Position auch außerordentliche Aufwendun-gen (z. B. Verluste aus Anlagenabgängen, Forderungsausfälle) verrechnet werden.

Erträge aus BeteiligungenDazu gehören Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften, Ge-winnausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Gewinn-über rechnungen von Organgesellschaften. Im Anhang sind die hier enthaltenen Erträge aus Gewinngemeinschaften und aus sonstigen verbundenen Unter-nehmen anzugeben.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagever-mögensUnter dieser Position werden Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens und aus Ausleihungen erfasst. Ebenfalls werden hier Erträge aus Dividendenpapieren verrechnet, soweit diese nicht als Beteiligungserträge zu erfassen sind.

Sonstige ZinsenHier werden z. B. die Zinserträge aus Bankguthaben und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens erfasst.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen ergeben sich aus der Gegenüber-stellung des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert der abgegangenen Anla-gen. Sie sind jedenfalls außerordentlich.

Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

x Abschreibungen x Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere sind prinzipiell außeror-dentlich, da diese normalerweise keiner Wertminderung aufgrund ihrer Nut-zung unterliegen. Die Abschreibungen können u.a. folgende Ursachen haben:

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48

x Wertminderung einer Beteiligung wegen auftretender Verluste

x Sinken des Kurses bei Wertpapieren

Zinsen und ähnliche AufwendungenHier werden die Zinsaufwendungen des Unternehmens für sämtliche Verbind-lichkeiten verbucht.

Außerordentliche Erträge und AufwendungenDer Begriff „außerordentlich“ wird im Rechnungslegungsgesetz sehr rest-riktiv ausgelegt. In den definitiv als „außerordentlich“ bezeichneten Positionen werden daher lediglich Aufwendungen, die aus einer Änderung des laufenden Betriebes resultieren, sowie Erträge und Aufwendungen verbucht, die nicht un-mittelbar mit der eigentlichen Unternehmenstätigkeit verbunden sind:

x Aufwendungen durch Betriebsstilllegung x Gewinne aus „sale & lease back“ x außerplanmäßige Abschreibungen, die wegen außergewöhnlicher Ereig-

nisse wie Katastrophen, Enteignung usw. anfallen x außergewöhnliche Schadensfälle aufgrund betrügerischer Machenschaften x einmalige Zuschüsse der öffentlichen Hand

Aperiodische Aufwendungen und Erträge werden daher nicht bei den außeror-dentlichen Erträgen und Aufwendungen verrechnet, ebensowenig Erträge aus Anlagenverkäufen und aus Rückstellungsauflösungen. Auch wenn diese Auf-wendungen bzw. Erträge nicht ausdrücklich als „außerordentlich“ ausgewiesen werden, sondern in anderen Positionen „versteckt“ sind, sind sie dennoch nicht wiederholbar bzw. diesem Geschäftsjahr zurechenbar.

Bei einer Bilanzanalyse sollten daher zusätzlich z. B. folgende Aufwendungen und Erträge in das außerordentliche Ergebnis gerechnet werden:

x Forderungsausfälle x Materialschwund, Maschinenbruch x Kursdifferenzen x Periodenfremde Aufwendungen und Erträge (getrennte Ausweispflicht!) x Rückstellungsauflösungen

5Die Gewinn- und Verlustrechnung

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49

x Gewinne aus Anlagenverkäufen x außerordentliche Abschreibungen

Steuern vom Einkommen und ErtragHier sind nur die Steuern von Einkommen und Ertrag zu erfassen. Verbucht wird hier vor allem die Körperschaftsteuer. In dieser Position werden auch die Auf-lösung von zu hoch gebildeten Ertragssteuerrückstellungen sowie Gutschriften für Ertragssteuern ausgewiesen. Der KÖST-Satz beträgt 25 %.

Jahresüberschuss/-fehlbetragDer Jahresüberschuss stellt den Erfolg bzw. Gewinn einer Wirtschaftsperiode dar und kann direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgelesen werden. Er ist jener Betrag, der das Eigenkapital in einer Wirtschaftsperiode erhöht bzw. ver-mindert (Jahresfehlbetrag) – abgesehen von Kapitalzuführungen und Dividen-denausschüttungen.Zu beachten ist allerdings, dass im Jahresüberschuss auch Erfolge enthalten sind, die nicht unmittelbar im eigenen Unternehmen erwirtschaftet worden sind. Gemeint sind hier Erträge, die von Beteiligungsunternehmen übernommen worden sind (Beteiligungserträge) und Aufwendungen, die aus Abschreibungen oder Verlustübernahmen solcher Unternehmen stammen (Beteiligungsaufwen-dungen).Auch außerordentliche und aperiodische Erträge bzw. Aufwendungen beeinflus-sen den Jahresüberschuss.Ferner sollte ein/e externe/r BilanzleserIn bedenken, dass es noch weitere Mög-lichkeiten gibt, den Jahresüberschuss durch Bilanzpolitik bewusst zu gestalten. Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt es vor allem bei den Rückstellun-gen und im Bereich der Bewertung (z. B. Höhe der planmäßigen Abschreibun-gen). Etwaige Verzerrungen, die sich dadurch ergeben, sind für externe Bilanzle-serInnen jedoch schwer nachvollziehbar.

Auflösung und Zuweisung zu unversteuerten und versteuerten Rücklagen Da die Auflösung und Zuweisung sämtlicher Rücklagen eine Gewinnverwen-dung darstellen, werden sie aus dem Bereich der Ergebnisbildung herausge-nommen und nach dem Jahresüberschuss ausgewiesen.

Das Gesamtkostenverfahren 5.1

Page 50: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

50

Bilanzgewinn/-verlustDer Bilanzgewinn/-verlust hat nichts mit dem „echten“ Gewinn einer Gesell-schaft zu tun, er ergibt sich aus der Korrektur des Jahresüberschusses um die Rücklagenveränderungen plus dem Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr.Der Bilanzgewinn stellt den höchstmöglichen Ausschüttungsbetrag für das laufende Geschäftsjahr dar. Die Hauptversammlung bzw. Generalversammlung, die die Höhe der Ausschüttung zu beschließen hat, kann somit maximal auf den Bilanzgewinn zugreifen.

Das Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich vom Gesamtkostenverfahren nur im ersten Teil der Gliederung, im Bereich des „Betriebserfolges“. Dieses Er-folgsrechnungsverfahren hat folgende Grundstruktur:

Jahresüberschuss +/– Rücklagenveränderungen +/– Gewinn-/Verlustvortrag

= Bilanzgewinn/-verlust

Umsatzerlöse

– Herstellungskosten

= Bruttoergebnis vom Umsatz

+ sonstige betriebliche Erträge

– Vertriebskosten

– Verwaltungskosten

– sonstige betriebliche Aufwendungen

= Betriebserfolg

5Die Gewinn- und Verlustrechnung

Page 51: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

51

Das Umsatzkostenverfahren 5.2

Ab der Zwischensumme „Betriebserfolg“ entspricht die Gliederung des Umsatz-kostenverfahrens jener des Gesamtkostenverfahrens. Von den Umsatzerlösen werden lediglich die zu ihrer Erzielung angefallenen Aufwendungen und nicht die Gesamtaufwendungen abgezogen. Dadurch entfallen die Korrekturposten „Bestandsveränderungen“ und „Aktivierte Eigenleistungen“.Weiters werden die betrieblichen Aufwendungen nach Funktionsbereichen zu-sammengefasst und vom Bruttoergebnis vom Umsatz in Abzug gebracht. Perso-nalaufwendungen etwa sind daher nicht aus der GuV ersichtlich. Diese müssen jedoch im Anhang extra angeführt werden.

Page 52: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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6Grundzüge der Bewertung gemäß UGB

Als Bewertung wird verstanden, Vermögen bzw. Schulden in Geld auszudrücken.

Allgemeine Grundsätze der Bewertung nach dem UGB:

x Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewer-tungsmethoden sind prinzipiell beizubehalten. Ein Abweichen ist nur unter besonderen Umständen zulässig und muss im Anhang begründet werden.

x Bei der Bewertung ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen.

x Grundsatz der Vorsicht: Es dürfen nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Erkennbare Risiken und drohende Verluste müssen berücksichtigt werden.

Bewertung

Bewertung nach UGB

Grundstücke 5.000WertpapiereBeteiligungen 4.000 = Gewinn, stille ReserveVorräte 1.000

Anschaffungswert = Obergrenze

GebäudeBetriebsausstattungMaschinenFuhrpark

WertpapiereBeteiligungenVorräte UGB: Vorsichtsprinzip, Gläubigerschutz, Niederstwertprinzip

„sale & lease back“

MUSS KANN(Zuschreibung)

Page 53: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

53

6

x Bewertung des AnlagevermögensGegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten, vermin-dert um die planmäßigen Abschreibungen, anzusetzen. Außerplanmäßige Ab-schreibungen müssen vorgenommen werden, wenn solche Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Bei der Vermögensbewertung darf somit höchs-tens der Anschaffungswert herangezogen werden. Bei Vermögensgegenstän-den, die im Laufe der Zeit allerdings mehr wert werden, darf nicht über den Anschaffungswert hinaus bewertet werden.

Beispiel:

Kauf eines Grundstückes im Jahr 1960 um 1 Mio. €. Heute hat dieses Grund-stück einen Verkaufswert von 5 Mio. €. In der Bilanz darf dieses Grundstück trotzdem nur mit den Anschaffungskosten aktiviert werden.

tatsächlicher Wert 5.000.000

– Buchwert –1.000.000

= Stille Reserve 4.000.000

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (Tageswert, Verkehrswert) und dem Buchwert nennt man stille Reserve. Diese stille Reserve ist in der Bilanz nicht sichtbar. Sichtbar wird eine stille Reserve beim Verkauf, da dann der reali-sierte Verkaufspreis als Ertrag verbucht werden muss.

x Bewertung des UmlaufvermögensDas Umlaufvermögen ist prinzipiell mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Sinkt der Wert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungswert (niedrigerer Bör-senkurs oder Marktpreis), so sind Abschreibungen vorzunehmen. Auch das Um-laufvermögen darf maximal mit dem Anschaffungswert bilanziert werden.

x Imparitätisches RealisationsprinzipNoch nicht eingetretene Verluste, deren Ursachen schon am Bilanzstichtag be-standen haben, müssen in der Bilanz berücksichtigt werden (etwa unter den

Page 54: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

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Rückstellungen). Künftig zu erwartende Gewinne dürfen dagegen nicht berück-sichtigt werden.Diese Bewertungsprinzipien führen dazu, dass sich der Kaufmann ärmer dar-stellt, als er in Wirklichkeit ist. Dahinter steht keine absichtliche Bilanzverzer-rung, vielmehr sollte es jedem Kaufmann ermöglicht werden, Reserven zu bil-den, damit er seine Verbindlichkeiten immer bezahlen kann. Die Bewertungs-prinzipien beruhen primär auf dem Gedanken des Gläubigerschutzes.

Stille Reserven

Stille Reserven sind nicht aus der Bilanz ersichtlich und entstehen durch Unter-bewertung von Vermögen und/oder Überbewertung von Schulden.Sie können durch verpflichtend anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden entstehen. Ein Beispiel ist das Niederstwertprinzip für Vermögen. Ein Vermögensgegenstand – z. B. ein Grundstück – kann in der Bilanz höchstens zu Anschaffungskosten bilanziert werden, wodurch sich in der Höhe der Differenz zwischen Buchwert und aktuellem Verkehrswert eine stille Reserve ergibt.Stille Reserven entstehen auch durch Wahlrechte bei der Bilanzierung und Be-wertung und durch Ungewissheiten bei Schätzungen (Herstellkosten von ferti-gen und unfertigen Erzeugnissen zum Mindestansatz; wertberichtigte Forde-rungen).Stille Reserven entstehen weiters, wenn zu hohe Rückstellungen gebildet wer-den oder zu hohe Abschreibungen von Vermögensgegenständen vorgenommen werden.

6 Grundzüge der Bewertung

Page 55: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

55

Stille Reserven 6.1

Stille Reserven

x Hauptsächlich in Grundstücken, Wertpapieren, Rückstellungen

x Aufdecken von stillen Reserven durch Verkauf

x Ausweis in der Gewinn-und Verlustrechnung unter „sonstige betriebliche Erträge“, in der Bilanzanalyse „außerordentlicher Ertrag“

x Tatsächlicher Verkaufspreis (Marktwert, Tageswert, fair value)– Anschaffungswert bzw. Buchwert

= Stille Reserve

Anlage-vermögen

Stille Reserven

Umlauf-vermögen

Eigenkapital

Rückstellung

Stille Reserven

Verbindlichkeiten

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56

7Checkliste zur Überprüfung des Jahresabschlusses

Folgende Fragen und Anregungen sollen vor allem Aufsichtsrätinnen und -räte bei der Überprüfung des Jahresabschlusses unterstützen. Die Checkliste dient als Überblick und Anhaltspunkt für eine sorgfältige Überwachungstätigkeit und Plausibilitätsprüfung.

Beanstandungen im Vorfeld der Prüfung x Hat der/die WirtschaftsprüferIn im Rahmen seiner/ihrer Prüfung Mängel im

Rechnungswesen aufgedeckt?

x Gab es einen „Managementletter“ an den Vorstand, in dem dieser auf-gefordert wird, bestimmte Mängel zu beheben? Wurde der Management-letter dem Aufsichtsrat vorgelegt? Sind im Managementletter Hinweise auf strukturelle Probleme im Rechnungswesen oder Controlling ent - halten?

Übermittlung des Prüfberichts x Wurde der Prüfbericht rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung zugesandt

(tunlichst eine Woche vorher)?

Veröffentlichung x Wurden die Veröffentlichungsvorschriften des Jahresabschlusses im ver-

gangenen Geschäftsjahr eingehalten (Wiener Zeitung, Firmenbuch, neun Monate nach Bilanzstichtag)?

Umfang des Prüfberichts x Sind die Positionen ausreichend tief gegliedert (z. B. übrige Erträge, übrige

Aufwendungen etc.)?

Bestätigungsvermerk x Ist der Bestätigungsvermerk eingeschränkt? Gibt es eine Ergänzung des Prü-

fers/der Prüferin?

Redepflicht gem. § 273 UGB x Hat der/die PrüferIn Sachverhalte angeführt, die den Bestand des Unterneh-

mens gefährden könnten?

Page 57: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

57

7

x Wie fallen die URG-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und Verschuldungs-dauer) aus? Ergibt sich daraus ein Reorganisationsbedarf?

Gewinnverwendungsvorschlag x Wird dem Aufsichtsrat ein Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt? Wie

soll der Gewinn verwendet werden?

Bewertung x Wurden im Vergleich zum letzten Bilanzjahr Änderungen der Bewertungs-

grundsätze vorgenommen? → Hinweis auf bilanzpolitische Maßnahmen

x Mit welchen Sätzen (Abschreibungsdauer) wurde das Anlagevermögen ab-geschrieben? → Hinweis auf bilanzpolitische Maßnahmen

x Welche Abschreibungen wurden im Finanzanlagevermögen – Wertpapiere, Beteiligungen – vorgenommen? Wurden die erforderlichen Wertberich-tigungen von Finanzanlagen durchgeführt, z. B. Kursverfall bei Wert pa-pieren?

x Nach welchen Kriterien wurden Wertberichtigungen von Vorräten und For-derungen gebildet? Unberücksichtigte oder zu hohe Wertberichtigungen führen zu einer Verzerrung des Jahresüberschusses.

Rückstellungen x Rückstellungbildungen und -auflösungen können die Höhe des Jahresüber-

schusses stark beeinflussen. Schenken Sie diesen daher große Beachtung und hinterfragen Sie große Bewegungen.

x Gibt es Risiken und zukünftige Aufwendungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden?

x Welche Rückstellungen wurden verbraucht, aufgelöst, neu dotiert? Wenn jährlich bestimmte Rückstellungen in hohem Umfang aufgelöst werden, ist dies ein Hinweis auf bilanzkosmetische Maßnahmen.

Haftungen x Welche Haftungen (Bürgschaften etc.) bestehen? Sind sie angemessen im

Jahresabschluss abgebildet?

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58

Konzernbeziehungen x Mit welchen Gesellschaften bestehen Konzernbeziehungen?

x Achten Sie auf die Leistungsströme zwischen den Konzernunternehmen (Material, Komponenten, Mieten, Verwaltungsumlagen, Zinsen, Personal-kosten). Verrechnungspreise und Bewertungen von Leistungsströmen, die nicht dem „Marktwert“ entsprechen, haben einen Gewinntransfer innerhalb des Konzerns zur Folge.

x Welche Forderungen an Konzerngesellschaften gibt es, wie steht es mit der Einbringlichkeit?

x Welche Umsätze macht der Konzern nach außen, welche finden innerhalb des Konzerns statt? Durch „Aufblasen“ der Innenumsätze kann ein besseres Bild der Ertragslage vorgespiegelt werden, worauf einige Bilanzskandale der Vergangenheit zurückzuführen sind.

x Schenken Sie der wirtschaftlichen Lage der Konzerngesellschaften (Eigenka-pital, Jahresüberschuss) Beachtung. Gibt es gefährdete Unternehmen? Wel-che Auswirkungen auf die Muttergesellschaft sind zu befürchten? Wurden diese Risken in der Bilanz berücksichtigt?

Gewinn- und Verlustrechnung x Wie wurden Instandhaltungen und Investitionen voneinander abgegrenzt?

Falsch aktivierte Instandhaltungen führen zu einem künstlich höheren Jah-resüberschuss.

x Welche außerordentlichen bzw. einmaligen Erträge und Aufwendungen gab es?

x Welche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden durch Rück-stellungsdotierungen stark beeinflusst?

Wirtschaftliche Lage x Was sind die Ursachen von auffälligen Veränderungen einzelner Posi-

tionen in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. in der Bilanz? Sind diese Veränderungen ausreichend im Geschäftsbericht bzw. Prüfbericht er - läutert?

7Checkliste zur Überprüfung des Jahresabschlusses

Page 59: WRM-03 Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung

59

7

x Wie haben sich Betriebserfolg, Finanzerfolg und Jahresüberschuss entwi-ckelt, welche Ursachen stecken dahinter?

x Wie haben sich der Cashflow sowie die damit zu finanzierenden Investitio-nen bzw. Schuldentilgungen entwickelt?

x Welche Dividende ist geplant? Wie soll diese finanziert werden? Steht die Dividende im Einklang mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens?

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8Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in Englisch

Gewinn- und Verlustrechnung Profit and Loss Account

Umsatzerlöse Sales

Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen

Changes in stocks of finished goods and work in progress

Aktivierte Eigenleistungen Own work capitalized

Sonstige betriebliche Erträge Other operating income

Betriebsleistung Sales plus changes in inventories

Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen

Cost of materials and services

Personalaufwand Personnel expenses

Abschreibungen Amortization of intangible assets and depreciation of fixed assets

Sonstige betriebliche Aufwendungen Other operating expenses

Betriebserfolg Earnings before interest and tax (EBIT)

Beteiligungsergebnis Investments income / expense

Zinsergebnis Interest income / expense

Sonstiges Finanzergebnis Other financial income / expense

Finanzergebnis Financial results

Ergebnis vor Steuern Earnings before tax (EBT)

Steuern vom Einkommen und Ertrag Taxes on income

Ergebnisanteil Minderheitsbeteiligter Minority interests

Jahresüberschuss Profit for the period (P/P)

Gewinn je Aktie (in Euro) Earnings per share

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8

Bilanz Balance SheetAKTIVA ASSETSImmaterielle Vermögensgegenstände Intangible assetsPatente, Lizenzen und ähnliche Rechte Patents, licences and similar rights

Geschäfts- und Firmenwert Goodwill

Sachanlagen Property, plant and equipmentGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund

Land, rights to land and buildings, including buildings on land not owned

Technische Anlagen und Maschinen Technical equipment and machinery

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Other equipment, plant and office equipment

Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Prepayments and assets under construction

Finanzanlagen InvestmentsAnteile an verbundenen Unternehmen Investments in subsidiaries

Sonstige Beteiligungen Other investments

Wertpapiere Securities

Ausleihungen Loans granted

Sonstige Finanzanlagen Other financial assets

Anlagevermögen Fixed and financial assetsVorräte Inventories

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Accounts receivable – trade

Sonstige Forderungen Other accounts receivable

Wertpapiere des Umlaufvermögens Marketable securities

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Accruals

Zahlungsmittel Cash and cash equivalents

Umlaufvermögen Current assetsLatente Steuern Deferred tax

Aktiva Total Assets

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8Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in Englisch

PASSIVA EQUITY AND LIABILITIES

Grundkapital Share capital

Kapitalrücklage Capital reserves

Gewinnrücklagen Retained earnings

Eigenkapital Equity

Rückstellungen für Abfertigungen Provisions for severance payments

Rückstellungen für Pensionen Provisions for pensions

Latente Steuerrückstellungen Provisions for deferred taxes

Laufende Steuerrückstellungen Provisions for current taxes

Sonstige Rückstellungen Other provisions

Rückstellungen Provisions

Bankverbindlichkeiten Bank loans and overdrafts

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Accounts payable – trade

Sonstige Verbindlichkeiten Other liabilities

Verbindlichkeiten Liabilities

Rechnungsabgrenzungsposten Deferred income

Passiva Total Equity and Liabilities

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SKRIPTEN ÜBERSICHT

PZG-1A Sozialdemokratie und andere politische Strömungen der ArbeiterInnenbewegung bis 1945

PZG-1B Sozialdemokratie seit 1945 (in Vorbereitung)

PZG-2 Christliche Soziallehre

PZG-3 Die Unabhängigen im ÖGB

PZG-4 Liberalismus/Neoliberalismus

PZG-6 Rechtsextremismus

PZG-7 Faschismus

PZG-8 Staat und Verfassung

PZG-10 Politik, Ökonomie, Recht und Gewerkschaften

PZG-11 Gesellschaft, Staat und Verfassung im neuzeitlichen Europa, insbesondere am Beispiel Englands

POLITIK UND ZEITGESCHICHTE

WI-1 Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaften

WI-2 Konjunktur

WI-3 Wachstum

WI-4 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

WI-5 Beschäftigung und Arbeitsmarkt

WI-6 Lohnpolitik und Einkommensverteilung

WI-7 Der öffentliche Sektor (Teil 1) – in Vorbereitung

WI-8 Der öffentliche Sektor (Teil 2) – in Vorbereitung

WI-9 Investition

WI-10 Internationaler Handel und Handelspolitik

WI-12 Steuerpolitik

WI-13 Bilanzanalyse

WI-14 Der Jahresabschluss

WI-16 Standort-, Technologie- und Industriepolitik

WIRTSCHAFT

Die einzelnen Skripten werden laufend aktualisiert.

SOZIALE KOMPETENZ

SK-1 Sprechen – frei sprechen

SK-2 Teamarbeit

SK-3 NLP

SK-4 Konfliktmanagement

SK-5 Moderation

SK-6 Kommunizieren und Werben mit System

SK-8 Führen im Betriebsrat

Die VÖGB-Skripten online lesen oder als Gewerkschaftsmitglied gratis bestellen:www.voegb.at/skripten

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9 Der Anhang

Alle Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, einen „erweiterten“ Jahresabschluss aufzustellen, der folgende Bestandteile umfasst:

x Bilanz

x Gewinn- und Verlustrechnung

x Anhang

Der Anhang kann im weiteren Sinn als Erläuterung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung verstanden werden. Generell soll mit Hilfe des Anhanges ein möglichst „getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Un-ternehmens“ vermittelt werden.Gleichzeitig gibt es ein Wahlrecht, bestimmte Angaben entweder in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen, sodass eine relativ enge Verzahnung zwi-schen diesen besteht. Umso größer ist daher die Bedeutung des Anhanges, zumal darin, vor allem für die Bilanzanalyse, wichtige Informationen enthalten sind.Der Anhang einer Aktiengesellschaft und einer großen GmbH ist im Wesentli-chen identisch. Für kleine GmbH gibt es bei der Erstellung des Anhanges zahlrei-che Aus nahmeregelungen bzw. Erleichterungen.

Folgende Angaben muss der Anhang enthalten (Ausnahme Klein-GmbHs):

x Aufgliederung der Forderungen hinsichtlich ihrer Fristigkeit (mehr als 1 Jahr Restlaufzeit, sonstige)

x Aufgliederung der Verbindlichkeiten hinsichtlich ihrer Fristigkeiten (weni-ger als 1 Jahr und mehr als 5 Jahre Restlaufzeit)

x Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge, wenn diese wesentlich sind

x Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden x wesentliche Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen x Aufgliederung der Rückstellungen bei wesentlichem Umfang

x Anlagespiegel x Aufgliederung der Umsätze nach

– Inland – Ausland,– Tätigkeitsbereichen

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9

x Angaben über Beteiligungsunternehmen, Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

x Durchschnittliche Zahl der ArbeitnehmerInnen x Bezüge Vorstand und Aufsichtsrat (ab je 3 Personen)

x Abfertigungen und Pensionen von Vorständen und leitenden Angestell-ten (ab je 3 Personen)

x Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates x Angabe des Fehlbetrages bei der Pensionsrückstellung

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Notizen

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Zu den Autoren

Heinz Leitsmüller ist Leiter der betriebswirtschaftlichen Abteilung der Arbeiter-kammer Wien. Die Abteilung BW berät BetriebsrätInnen und AufsichtsrätInnen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und unterstützt die Gewerkschaften bei KV-Verhandlungen durch die regelmäßige Erstellung von Branchenanalysen. Gemeinsam mit dem ÖGB und der sozialpolitischen Abteilung der AK-Wien ist die Abteilung BW auch für die inhaltliche Koordination der IFAM-Seminarreihe für Aufsichtsräte verantwortlich.

Ruth Naderer ist Expertin der betriebswirtschaftlichen Abteilung der Arbeiter-kammer Wien. Sie berät und unterstützt Betriebsräte/Betriebsrätinnen und Auf-sichtsräte/Aufsichtsrätinnen in wirtschaftlichen und strategischen Fragen und ist seit vielen Jahren in der Schulung und Ausbildung für diese Zielgruppe tätig. Sie erstellt Bilanzanalysen und Branchenstudien für die Fachgewerkschaften zur Vorbereitung von Kollektivvertragsverhandlungen.

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