„WTG - Check Fit für Status- und Regelprüfungen von ... · - RPK ist kein „Teufelszeug“ -...

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RECHTSANWALT DR. LUTZ H. MICHEL FRICS V 1 - Chart 1 8. WIG - Fachtagung 2016 „WTG - CheckFit für Status- und Regelprüfungen von Wohngemeinschaften! Referat am 08.12.2016 in Gelsenkirchen Dr. Lutz H. Michel FRICS Rechtsanwalt Mitglied des wiss. Beirats des DIS Institut für ServiceImmobilien Hürtgenwald / Wien

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8. WIG - Fachtagung 2016

„WTG - Check“

Fit für Status- und Regelprüfungen von Wohngemeinschaften!

Referat am 08.12.2016 in Gelsenkirchen

Dr. Lutz H. Michel FRICS

Rechtsanwalt

Mitglied des wiss. Beirats des DIS Institut für ServiceImmobilien

Hürtgenwald / Wien

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8. WIG - Fachtagung 2016

1. Nach 5 Jahren „neue“ Landesheimrechte und fast einem

Jahr PSG II – wo stehen wir heute ? Ein Überblick ...

• Wohnen, wohnen, wohnen ...

• Noch mehr „ambulant vor stationär“ ...

• Stärkere Strukturierung und Konturierung der

„Wohnformen mit Dienstleistungen für Senioren“ mit

weitreichenden Auswirkungen – wirtschaftlich wie rechtlich ...

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2. Wohnen, wohnen, wohnen ... - 1

• ... auf Wunsch der Menschen

• ... auf Wunsch der Politik

• ... auf Wunsch der Wohnungswirtschaft: Wohnen für ein langes

Leben

• ... und: weil es wegen des Mangels an Ressourcen nicht

mehr anders gehen wird !

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2. Wohnen, wohnen, wohnen ... - 2

• Zwischen welchen Polen?

– „Weniger, grauer, bunter“ (Volker Eichener) oder:

„älter, fitter, ärmer“ (Holzmindener Immobiliendebatte

2012)?

– Jedenfalls: länger gesund, länger mobil, länger

„gemeinwesenorientiert“!

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2. Wohnen, wohnen, wohnen ... - 3

• In Folge eines Paradigmenwechsels!

– Im letzten Jahrhundert: Wohnen und Leben im Alter war primär

Thema der Familien und der stationären Versorgungssysteme

– Heute: immer mehr „Normalität“ und „Leben zuhause“

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3. Wohnen, wohnen, wohnen ... und die Folgen - 1

• Mit Konsequenzen!

– Immer mehr „ambulant vor stationär“

– Immer „lokaler“

– Immer vernetzter zwecks Optimierung des Einsatzes limitierter

Ressourcen (personell wie materiell – finanziell)

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3. Wohnen, wohnen, wohnen ... und die Folgen - 2

• Zwingende Voraussetzungen:

– Schaffung altersgerechten Wohnraums

– Sicherstellung funktionierende (Versorgungs-)Infrastrukturen

– Erhaltung urbaner Strukturen – Problem: ländlicher Raum!

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3. Noch mehr „ambulant vor stationär“ ... - 1

• Verschiebung der Ressourcen

– Refinanzierung von Leistungen > PNG, PSG I und PSG II

– Demografiekonzepte - Pflegeplanung

– Investitionsförderung „ambulanter Angebote“

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3. Noch mehr „ambulant vor stationär“ ... - 2

• Ziel: Demografiefeste Städte, Dörfer und Gemeinden

– Ortsnahe „Versorgung“

– Vernetzung von „Altenhilfe“ und „Stadtentwicklung“

– „Ressourcenallozierung“ statt „Angebotszersplitterung“

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5. Politische und Gesetzgeberische Leitlinien - 1

• Zitat Barbara Steffens „Pflegeministerin NRW“:

„Auch in der Pflege müssen wir konsequent von den Menschen aus

denken. Das sind die Pflegebedürftigen selbst, aber auch ihre

Angehörigen und die Pflegekräfte. Die Qualität unserer Gesellschaft

hängt wesentlich davon ab, ob die Menschen ihre Lebensentwürfe

selbst bestimmen können. Dieses Selbstbestimmungsrecht darf

nicht mit Eintritt des Alters und etwaiger Pflegebedürftigkeit

aufgehoben werden.“

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5. Politische und gesetzgeberische Leitlinien - 2

• Schutz der älteren, hilfebedürftigen Menschen bei „struktureller

Abhängigkeit“, v.a. in „Betreuungseinrichtungen“

• Einhaltung von Betreiberpflichten > „Qualitätspostulat“

• Schaffung von Transparenz der Leistungen

• Unterstützung selbstbestimmten Lebens

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6. Gesetzlicher Rahmen – Übersicht: Das „magische Viereck“ der landes- und

bundesrechtlichen Regelungskomplexe

• Landesheimrechte (mit Verordnungen)

• Landesförderrechte (Landespflegegesetze etc.)

• SGB V - SGB XI - SGB XII

• WBVG

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7. NRW - „Landesheimrecht“ - 1

• WTG

• WTG DVO

• RPK als Prüfinstrument

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7. NRW - „Landesheimrecht“ - 2

• Konsequenzen für die Angebotskonzeption

– Typgenaue Gestaltung ist angesagt, um nicht in ordnungsrechtliche Grauzonen

zu geraten

– Die Gestaltung der Angebote muß das „magische Viereck“ der landes- und

bundesrechtlichen Regelungen zwingend beachten!

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 1

• 2 Typen:

Selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen

Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 2

• Ausgangspunkt

Begriff der Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen

Entscheidend für die Abgrenzung zu anderen Angebotsformen:

• EULA

• Betreutes Wohnen

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 3

• Ausgangspunkte

Begriff der Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen

Abgrenzung zu anderen Angebotsformen

Qualifizierung von „Kombinationsangeboten“

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 4

• Selbstverantwortete Wohngemeinschaft - 1

Merkmale - 1

• Wahlfreiheit bzgl. der Betreuungsleistungen

• Regelung aller Fragen in der WG ohne bestimmenden Einfluss des

Wohnraum- oder Leistungsanbieters

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 5

• Selbstverantwortete Wohngemeinschaft - 2

Merkmale - 2

• rechtliche Trennung der Verträge

• Hausrecht

• Eigenverwaltung der Haushaltsmittel

• Anforderungen: keine

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 6

• Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft - 1

Merkmale

• keine Wahlfreiheit bzgl. Leistungsanbieter

• bestimmender Einfluss des Wohnraum- oder Leistungsanbieters

• Koordinationsverantwortung (i.d.R. des Betreuungsdienstleisters)

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 7

• Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft - 2

Anforderungen - 1

• Allgemeine Anforderungen: §§ 4 ff. WTG

• Baulich: nur EZ, im Bestand Bad / WC - Quote 1:4, bei Neubau: mind.

Tandembäder, Zimmerfläche mind. 14 qm, Gemeinschaftsfläche mind.

3 qm / NutzerIn

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8. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 8

• Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft - 3

Anforderungen - 2

• Personell: verantwortliche Fachkraft - Beteiligung Hauswirtschaftsfachkraft -

24 h - präsente Pflegefachkraft?

• Organisatorisch - strukturell: Koordinationszwang und -verantwortung

• Mitwirkung: NutzerInnenversammlung mit Mitwirkungs- und

Mitbestimmungsrechten und Gestaltungspflichten

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9. RPK - 1

• Geltung nur für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften

• Aber: ggfls. auch Instrument auch für die Statusprüfung!

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9. RPK - 2

• Instrument zur angemessenen Handhabung durch die WTG - Behörden

• „Rahmenprüfkatalog“

• Allgemeines

• Struktur: 7 Prüfkategorien - inhaltlich gegliedert, gesondert von der Struktur des WTG

• Prüffragen und „Sondierungskriterien“

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9. RPK - 3

• Prüfkategorien

- Qualitätsmanagement

- Personelle Ausstattung

- Wohnqualität

- Hauswirtschaftliche Versorgung

- Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung

- Pflege und soziale Betreuung

- Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung

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9. RPK - 4

• Qualitätsmanagement

- QM - Konzept

- Qualitätsziele

- Kernprozesse

- Aufgaben und Verantwortlichkeiten

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9. RPK - 5

• Personelle Ausstattung

- Grundsätze des Personalmanagements

- Aus-, Fort- und Weiterbildung

- Eignung

- Personelle Ausstattung - verantwortliche FK, Vertretungen, Anordnung einer

24 - h - FK - Anwesenheit

- Ausschlußgründe

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9. RPK - 6

• Wohnqualität

- Bauliche Anforderungen - Flächen / Größen

- Barrierefreiheit

- „teilhabegeneigte Architektur“

- Wohnqualität

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9. RPK - 7

• Hauswirtschaftliche Versorgung

- Leistungsstruktur

- Speisen- und Getränkeversorgung

- Wäscheversorgung

- Hausreinigung

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9. RPK - 8

• Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung

- „Beschlusslagen“

- Selbstbestimmung und Teilhabe

- Quartiersbezug

- Veranstaltungs- und Aktivitätenangebot

- Würde und Privatsphäre

- Schlüssel - Management

- Geld- und Mittelverwaltung

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9. RPK - 9

• Pflege und soziale Betreuung

- Pflegekonzept und Information - Pflege- / Förder- / Hilfepläne

- Dokumentationswesen

- Organisation der ärztlichen Versorgung

- Ethikfragen - Einbeziehung mutmaßlicher Willen

- Palliativversorgung

- Sicherstellung Vorbehaltsaufgaben

- Hygiene

- FEM

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9. RPK - 10

• Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung

- Pflegekonzept und Information - Pflege- / Förder- / Hilfepläne

- Dokumentationswesen

- Organisation der ärztlichen Versorgung

- Ethikfragen - Einbeziehung mutmaßlicher Willen

- Palliativversorgung

- Sicherstellung Vorbehaltsaufgaben

- Hygiene

- FEM

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9. RPK - 11

• Verfahren und „Tipps (und Tricks)“

- Regelprüfungen - Ablauf

- Dokumentation und Unterlagen

- Bericht - Stellungnahme

- Veröffentlichung

- Rechtsschutz

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 1

• Zu regelnde Leistungsbereiche

Wohnen

Pflegen und davon gesondert: „Betreuen“ (v.a. 24 - h - Präsenz)

Koordinieren - bei avWGen und davon gesondert: WG - interne

Organisationsabreden

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 2

• Die Konstellierung der Leistungen und Leistungs- und Kostenträger geben die

Vertragsgestaltung vor:

Nutzungsverträge

Dienstleistungsverträge

Leistungsrechtliche (Rahmen-)Vereinbarungen

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 3

• Vertragliche Organisation bei den „Alles - aus - einer - Hand“ – Modellen

„Konzeptzwang“ -> § 26 Abs. 4 WTG

• Inhalte / „Gestaltungsfreiheiten“

• Maßgeblichkeit für die zivilrechtlichen Leistungsverpflichtungen und

das Prüfgeschehen

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 4

• Vertragliche Organisation bei den „Kooperationsmodellen“ - 1

„Wohnen“

• keine Generalanmietung der WG – Fläche

• Direktvermietung privater Wohnbereiche / WBVG - Rahmenvereinbarung

Mietervereinbarung

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 5

• Vertragliche Organisation bei den „Kooperationsmodellen“ - 2

„Betreuung und Pflege“

• Betreuungsvertrag

• ambulanter Pflegevertrag

• „WG – Vereinbarung“ (§ 38 a SGB XI)?

• sonstige Vereinbarungen über Dienstleistungen

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 6

• Vertragliche Organisation bei den „Kooperationsmodellen“ - 3

„Kooperation“

• Aufgabenabgrenzung – Verantwortlichkeiten

• Zusammenwirken

• ggfls. Anmietung von „Funktionsflächen“

• sonstige Vereinbarungen (z.B. bei Projektentwicklungen)

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10. Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften - 7

• Interne Organisationsabreden

„Satzung“ – „Mietervereinbarungen“

Regelungsinhalte -> § 26 Abs. 3 a.E. WTG

„Beschlüsse“ als vertragsergänzende Regelungen?

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11. Resumé - 1

Quelle: Uwe Groß – DIS Institut 2011

Die Botschaft lautet:

Wir müssen das Problem

des Langen Lebens in

Beziehung setzen zu den

Lebens- und Wohnkonzepten,

die Langes Leben fordert!

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11. Resumé - 2

Quartier

Die vier Prinzipien

für Quartiersentwicklung:

> Leben

> Wohnen

> Sicherheit

> Service

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11. Resumé - 3

Wohnen im Alter =>

Wohnen im Quartier =>

=> Wohnen für ein langes Leben

Adressaten dieses Postulats: Immobilien- und Sozialwirtschaft!

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11. Resumé - 4

Damit es gelingt:

- anbieterverantwortete Wohngemeinschaften als Teil der „Regelversorgung“

- Aufsicht als „Preis für die Stabilität“

- RPK ist kein „Teufelszeug“

- Aber: Vorbereitung zwingend, nicht wegen der WTG - Behörde, sondern

zur

internen Qualitätssicherung!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS

Mitglied des wiss. Beirats

DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH

Stv. Obmann des Normenausschusses

Betreutes Wohnen beim DIN e.V.

Mitglied des europäischen Normenausschusses

„Sheltered Housing“ und des österreichischen

Normenkomitees „Betreutes Wohnen“ – CEN / TS 16118

eMail: [email protected]

Fon: +49 – 2429 – 90 363 90

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DISCLAIMER

Die Informationen in dieser Präsentation sind nach bestem Wissen und Gewissen

zusammengestellt. Sie stellen einen weitgehend

vorläufigen Stand dar, der sich im Zuge der weiteren Entwicklung

noch verändern kann. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird daher

nicht übernommen. Insbesondere können diese Darstellungen eine

individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Bitte kontaktieren Sie daher im Bedarfsfall den Autor unter:

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Fon: + 49 – 2429 – 90 363 90