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AMS ArbeitsMarktServiceService für Unternehmen - Arbeitsmarktförderungen

Februar 2012

Peter Jerovsek

Arbeitsmarktförderungen

AMS Steiermark

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Unsere Förderungen für Unternehmen

• Förderung der Lehrausbildung

als Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung

• Eingliederungsbeihilfe

als Lohnkostenzuschuss für auf dem Arbeitsmarkt

benachteiligte Personen

• Förderung des/der ersten DienstnehmerIn

Ein Personen Unternehmen (EPU)

• Höherqualifzierung von Beschäftigten in GSK Berufen sowie

Kindergartenpädagogik

• Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA)

• Implacementstiftungen

• Qualifizierung für Beschäftigte neu ab Jänner 2015 ?

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Förderung der Lehrausbildung

Förderbarer Personenkreis Höhe der Förderung

Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil

€ 302,-- mtl für 1 Jahr

Benachteiligte Lehrstellensuchende

€ 302,-- mtl für 1 Jahr

Lehrstellensuchende die Leistungen nach dem ALVG beziehen, Lernschwache, SonderschulabsolventInnenLehrlinge, die ihre Lehrstelle verloren haben

€ 151,-- mtl für 1 Jahr

Begünstigte behinderte Lehrlinge € 302,-- mtl für max 2 Jahre

Benachteiligte Jugendliche aus der ÜBA

€ 302,-- mtl für max 1 Jahr

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Förderung der Lehrausbildung

Förderbarer Personenkreis Höhe der Förderung

TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung bei Teilqualifizierung

€ 302,-- mtl für max 3 Jahre

TeilnehmerInnen an einer Inte-grativen Lehrausbildung mit LAP

€ 302,-- mtl für max 4 Jahre

Frauen über 18 Jahre in Lehr-berufen mit geringem Frauenanteil(Vorauss. HilfsarbeiterInnen KV)

€ 700,-- mtl für max 2 Jahre

Über 18 JährigeHöchster Abschluss PS bis max mittlere Schule (Vorauss. HilfsarbeiterInnen KV)Höchster Bildungsabschluss AHS(Vorauss. HilfsarbeiterInnen KV)

€ 500,-- mtl für 1. Förderjahr € 300,-- mtl für 2. Förderjahr € 200,-- mtl für 3. Förderjahr

€ 500,-- mtl für 1. Förderjahr

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Eingliederungsbeihilfe

Lohnkostenzuschuss für

• Arbeitsmarktferne Personen• Frauen und Männer ab 45 Jahre • WiedereinsteigerInnen• Begünstigbare Personen • Personen mit Zuerkennung nach den BEeinstG• Personen mit Zuerkennung nach dem

Steiermärkischen Behindertengesetz• Beschäftigungsinitiative 50+

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Eingliederungsbeihilfe

Förderbarer Personenkreis

Höhe Dauer

Standard EB max. € 1.200,- max. 3 Monate

Erhöhte EB für Personen mit besonderen Problemlagen

max. € 2.400,- max. 6 Monate

Behinderte max. € 4.800,- max. 9 Monate

EB 50+ ca. € 4.800,- oder höher

max. 9 Monate

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EPU - Ein Personen Unternehmen

• Wer wird gefördert

– Ein-Personen-Unternehmen, die mindestens über 3 Monate GSVG versichert sind

Höhe der Förderung25% des laufenden Bruttolohnes für ein Jahr

• Fördervoraussetzungen– vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

mind. 50% der kollektivvertraglichen Wochenstunden

– Personen müssen mind. zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sein

– Dauer des Arbeitsverhältnisses: länger 2 Monate

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Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen sowie

Kindergartenpädagogik

• wer wird gefördert ArbeitnehmerInnen, die an bestimmten

Ausbildungen teilnehmen• Keine Förderung für

ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis

Überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern

• Förderung60% der Kurskosten und /oder

Personalkosten

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AQUA – arbeitsplatznahe Qualifzierung

• Individuelle Ausbildungsmöglichkeit

• Entgegenwirken Fachkräftemangel

• Personen ab 18 Jahre – die beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind und– Einen konkreten, individuellen Bildungsbedarf und Interesse

an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben

• max. 24 Monate

• max. 2/3 praktische Ausbildung

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AQUA – arbeitsplatznahe Qualifzierung

Finanzielle Leistungen

• AMS Steiermark - ALG/ NH Fortbezug oder DLU und die Reisekosten zum Praktikumsbetrieb

• Land Steiermark – Zuschuss monatlich € 95.- für TeilnehmerIn

• Unternehmensbeiträge an KooperationspartnerInnen

• Externe Kurskosten trägt das Unternehmen

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Implacementstiftungen

• Zielsetzung: offene Stellen durch arbeitsplatzgenau qualifizierte MitarbeiterInnen abdecken

Finanzierung:• AMS Steiermark - ALG/ NH Fortbezug oder DLU und

die Reisekosten zum Praktikumsbetrieb

• Kosten für Aus- und Weiterbildung sowie Verwaltungsaufwand werden je nach Stiftung anteilsmäßig von AMS, Land Steiermark und Unternehmensbeiträgen abgedeckt.

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Implacementstiftungen

• Implacementstiftung für Jugendliche2015 Geburtsjahrgänge 1990 – 1997nur PS oder BMS Abschluss

• Implacementstiftung 45+

• Implacementstiftung EnergieOffene Stellen im Energie- und Umweltsektor abdecken

• Implacementstiftung Frauen

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Qualifizierung für Beschäftigte Neu

Eckpunkte in Planung:

•voraussichtlich ab 01.01.2015

•Zielgruppen:ArbeitnehmerInnen mit max. PflichtschulabschlussArbeitnehmerinnen mit LAP bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren SchuleArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre

•Förderung: anteilig Kurskosten u. Personalkosten

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Weitere Informationen finden Sie auf:

http://www.ams.at/stmk/service-unternehmen/foerderungen

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