Www.dbj.at Public Private Partnerships Felix Hörlsberger Florian Keschmann 13.11.2003.
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Public Private Partnerships
Felix HörlsbergerFlorian Keschmann
13.11.2003
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Inhaltsverzeichnis: Was ist Public Private Partnership
(PPP) PPP-Modelle Vor- und Nachteile von PPP Erfahrungen aus UK Vertragsgestaltung Vergaberecht
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Versuch einer Definition: PPP-Projekte sind Infrastrukturprojekte, in
denen die öffentliche Hand privaten Unternehmen die Errichtung und den Betrieb eines Projekts überträgt, eine unterschiedlich stark ausgeprägte Ko-operation zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen erfolgt und die Finanzierung von marktwirtschaftlich mess-baren Erfolgen abhängt, die während der vereinbarten Nutzungsdauer(10-30 Jahre) von privaten Unternehmen sicherzustellen sind.
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PUBLIC– Die öffentliche Hand ist Eigentümerin und– legt die Rahmenbedingungen fest
PRIVATE– Die privaten Partner bringen folgendes ein:
Sachkenntnisse Innovation Effizienzgewinne und idR Finanzierung
Gemeinsam bilden sie PARTNERSHIPS
Was ist PPP?
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Was ist PPP? Privatisierung
– Verschiebung in privaten Sektor – Öffentliche Kontrolle nur durch
Preisregulierung– „Verlust“ von Staatsvermögen
PPP ist keine Privatisierung PPP ieS: neues Unternehmen
– Vorgabe des Outputs durch öffentliche Hand– Qualitätskontrolle– Rückübertragung ins Staatsvermögen bei
Auslaufen des Vertrages
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Merkmale: Vertrag zwischen öffentlicher Hand und
privatem Anbieter– Eine Dienstleistung zu liefern– Spezifizierung des outputs– Gestaltung, Errichtung und Wartung
inkludieren– Vertragspartner gewährt Investitionsmittel– Kosteneffiziente Risikoverteilung– Zahlungsmodalität stellt Lieferung und
Erfüllung sicher
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Bandbreite von PPP
Betriebsführungsmodell
BOT Modell(Build, Operate, Transfer)
Private Beteiligung
Öff
entl
iches
Eig
en
tum
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Betriebsführungsmodell• Privater betreibt Anlagen des öff
AG • Öff AG bezahlt Privaten• Kein Vertragsverhältnis zwischen
Privatem und Nutzern• Öff AG trägt Risiko• Budgetwirksam beim öff AG
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BOT-Modell• Privater erstellt Infrastrukturprojekt • Privater betreibt Projekt über
vereinbarte Nutzungsphase• Risiko während vereinbarte
Nutzungsphase (überwiegend) beim Privaten
• Projekt wird nach der vereinbarten Nutzungsphase (10 bis 30 Jahre) zu einem vorher vereinbarten Kaufpreis an öff AG übertragen
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Auswirkung von PPP: Umverteilung der Aufgabenlast =
marktwirtschaftlicher Effekt:– Angebotene Leistung muss ihren Preis
wert sein, damit sie in Anspruch genommen wird
– Realistische Ertragsprognose wesentlich
– Zu geringer Ertragsprognose: Zuschuss oder kein Projekt
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Vor- und Nachteile von PPP: konventionelle öffentliche Auftragsvergabe
Zahlungen
Kosten-überschreitung
Zeitüberschreitung
geschätzteFinanzierungs- Betriebskostenüberschreitungen
Kostengeschätzte Betriebskosten
Zeit
PPPZahlungen
Zahlung für Benutzung
keine Zahlung
vor Fertigstellung Zahlungen für Bereitstellung
Zeit
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Vergleich: Durchschnittliche Kostenüberschreitung
bei konventionell vergebenen Dienst-leistungsprojekten in UK = 168 %
Bei 400 PPP Projekten = 0% (23%) Durchschnittliche Zeitüberschreitungen
bei konventionell vergebenen Projekten=75 %
Durchschnittliche Überscheitung bei PPP=25 %
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Projekte in UK: Seit 1992
– Ca 600 genehmigte Projekte– Ca 480 in Betrieb– Akkumulierter Wert von € 58
Milliarden– Anstieg zu über € 83 Milliarden bis zur
ersten Jahreshälfte 2004 Londoner U-Bahn FSTA
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Projekte in UK: 15 % des öffentlichen
Investitionsaufwands PPP nur für komplexe, langfristige
Dienstleistungsprojekte bei kürzerer Lebensdauer sind
Vorgaben und Preis marktüblich
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Anwendungsbereich: Transport Öffentliche Gebäude Versorgungseinrichtungen Sozialbereich Landesverteidigung
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Beispiel: Gefängnisse 13 neue PPP-Gefängnisse gebaut Private Firmen managen 10 % der
Gefangenen Bauzeit ist um 40 % gefallen Kosteneinsparungen von 20 % Geschätzte Einsparungen für 1992-
2002: € 320-415 Mil Weniger Ausbrüche, weniger
Rückfälle
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Erkenntnisse aus UK: Realistische Erwartungen: insbesondere
hinsichtlich des Zeitrahmens Angemessene Risikoübertragung an den
privaten Sektor Klare Rahmenbedingungen Öffentliche Anliegen ansprechen
- Alle Betroffenen in die ursprüngliche Diskussion
- Objektiven Nachweis der Leistung und des Wertes der Gegenleistung sicherstellen
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Erkenntnisse aus UK: Prioritäten zwischen den Projekten Private Sektor muss Rückvergütung
erhalten, keine garantierten Gewinne Es ist eine Partnerschaft
– Konfliktbegrenzung– Flexible Überwachung
Mit kleinen Projekten beginnen Einziges Ziel: bessere Dienstleistungen
für die Öffentlichkeit
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private Investoren A B C D Verträge - Gesellschaftsvertrag - Syndikatsvertrag - Call-Option
Sondergesellschaft SPV - Konzessionsvertrag
- Finanzierung - Sicherheitenbestellung
öffentlicher AG; öff AG Banken - Facility ManagementBanken - Versicherungen
- Erbringung von Bau-Drittleister Drittleister leistungen
Bsp für Vertragsgestaltung:
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Gesellschaftsrecht: Sonderrechte zugunsten Mindestanteils:
– Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der Zustimmung des öff AG
– Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf der Zustimmung des öff AG
– Sonderechte, Informations- und Kontrollrechte können als Weisung an die GF direkt ausgeübt werden
– Keine nachteilige Änderung der Stimmrechtsgewichtung durch Kapitalerhöhung
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Vertragsende: Durch Call-Optionen zugunsten des öff
AG erhält der öff AG das Recht alle Anteile der SPV zu übernehmen bei– ordentlicher Vertragsbeendigung (insb
Zeitablauf) und– außerordentlicher Vertragsbeendigung (EXIT-
Strategie) Nichterfüllung Schlechterfüllung Vertragsverletzung
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PPP und Vergaberecht
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Vergaberecht: Grundsätze BVergG 2002 Dienstleistungsaufträge und –konzes-
sionen sind ausschreibepflichtig Funktionale Ausschreibung
– Öff AG beschreibt umfassend was er will– Alternativangebote?
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Gesellschaftsgründung Grundsatz: Suche nach Mitgesell-
schaftern ist nicht vergabepflichtig Aber vergaberechtliches
Umgehungsverbot Gründung des SPV daher im
Ergebnis ausschreibepflichtig Funktionale Gesamtbetrachtung
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In-house Vergabe Innerhalb einer Einrichtung kein öff
Auftrag (staatliche Eigenleistung) Zwei juristische Personen könne so eng
verbunden sein, dass keine Pflicht zur Ausschreibung gegeben (wie eigene Dienststelle)
Voraussetzungen für in-house:– Beteiligung (100% oder unwesentlich
weniger?) eines (oder mehrer?) öff AG– Tätigkeit im wesentlichen für öff AG– Aber: EuGH (Rs C 107-/98 Teckal Srl), EuKom
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Privatisierte Unternehmen Einrichtung der „öffentlichen Hand“ Gründung zum besonderen Zweck im
Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen
Beherrschungselement=> Öff Auftraggeber und ausschreibepflichtig=> PPP Projekte unterliegen idR dem
BVergG 2002 und sind häufig selbst ausschreibepflichtig
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Erstes PPP-Projekt: Politische Unterstützung:
mindestens vom Finanzminister Rasche Auswahl des Projekts Kein „politisches“ Projekt Kein technisch schwieriges Projekt Projekt muss Geld sparen
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DBJ Akademie PPP
EndeDanke für Ihre Aufmerksamkeit