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DE SDB-Nummer: 300000003580 Überarbeitet am: 08.03.2016

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator : Xperse® 152

Produktnummer

: 300000003580

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemisches

: Kosmetikadditiv

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma

1.4 Notrufnummer

Giftinformationszentrale Telefon

: +49 30 192 40

Betriebszeiten

: 24HRS

Nur zur Information professioneller Ersthelfer im Falle akuter Vergiftung Lieferant Notrufnummer

: Für den Transport in Europa, Mittel- und Südamerika, Israel und Afrika (Nicht-arabischsprachige Länder): +32 3 213 15 70 Für den Transport im Nahen Osten (ohne Israel) und im ara-bischsprachigen Teil Afrikas: +32 3 213 33 79 Für den Transport in den USA und in Kanada: 1-877 986 4267 Für den Transport in Asien und im Pazifischen Raum (ohne China): +65 62 64 78 36 Für den Transport in China: 400 88 71 190

Betriebszeiten

: Diese Telefonnummer ist 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche besetzt.

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Chronische aquatische Toxizität, Katego- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit lang-

Xperse® Zinc Oxide

alexmo cosmetics GmbH, Alte Poststr. 32, 28844 WeyheEmail-Adresse: [email protected]

Notfall-Telefonnummer: 0421-84 00 34 64 (während der Geschäftszeiten)

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fristiger Wirkung.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Gefahrenpiktogramme

:

Signalwort

: Achtung

Gefahrenhinweise

: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit lang-fristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

: Prävention: P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Reaktion: P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Entsorgung: P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Ab-

fallentsorgungsanlage zuführen.

Zusätzliche Kennzeichnung:

Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Toxizität bei oraler Verabreichung: 30 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Hauttoxizität: 30 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten Inhalationstoxizität: 30 % Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un-bekannten Risiken für Gewässer: 30 %

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder hö-her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2 Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe

Chemische Bezeich-nung

CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnummer

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Konzentration (%)

Zinkoxid 1314-13-2 215-222-5 / 01-2119463881-32

Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410

<= 70

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Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise

: Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen

: Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt

: Kontaktlinsen entfernen. Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken

: Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein-flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine bekannt.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Keine Information verfügbar.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel

: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Ungeeignete Löschmittel

: Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung

: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab-wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.

Gefährliche Verbrennungs-produkte

: Gefährliche Zersetzungsprodukte wegen unvollständiger Ver-brennung

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüs- : Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem-

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tung für die Brandbekämp-fung

schutzgerät tragen.

Weitere Information

: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-dende Verfahren

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen

: Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren

: Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge-ben.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Um-gang

: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationa-len behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Hygienemaßnahmen

: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lager-räume und Behälter

: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfte-ten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschlie-ßen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhin-dern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem

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Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Um die Produkt-qualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonnenein-strahlung lagern.

Lagerklasse (TRGS 510)

: 12, Nicht brennbare Flüssigkeiten

Sonstige Angaben

: Trocken aufbewahren. Keine Zersetzung bei bestimmungs-gemäßer Lagerung und Anwendung.

7.3 Spezifische Endanwendungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus-rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

Stoffname Anwendungs-bereich

Expositionswege Mögliche Gesund-heitsschäden

Wert

Zinkoxid Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit - systemi-sche Effekte

87 mg/kg

Arbeitnehmer Einatmen Langzeit - systemi-sche Effekte

5 mg/m3

Verbraucher Einatmen Langzeit - systemi-sche Effekte

2,5 mg/m3

Verbraucher Verschlucken Langzeit - systemi-sche Effekte

0,83 mg/kg

Verbraucher Hautkontakt Langzeit - systemi-sche Effekte

87 mg/kg

Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

Stoffname Umweltkompartiment Wert

Zinkoxid Süßwasser 0,0206 mg/l

Anmerkungen: Sensitivity Distribution

Meerwasser 0,0061 mg/l

Sensitivity Distribution

Süßwassersediment 117 mg/kg Tro-ckengewicht (TW)

Sensitivity Distribution

Abwasserkläranlage 0,052 mg/l

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Assessment Factors

Meeressediment 56,5 mg/kg Tro-ckengewicht (TW)

Assessment Factors

Boden 35,6 mg/kg Tro-ckengewicht (TW)

Sensitivity Distribution

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Technische Schutzmaßnahmen

Nur an einem Ort mit lokaler Absaugvorrichtung (oder einer anderen angemessenen Entlüftung) handhaben.

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166

Handschutz Material : Leder Anmerkungen

: Lederhandschuhe (EN388)

Haut- und Körperschutz : Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345 - S1)

Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der ge-fährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.

Atemschutz : Bei der Einwirkung von Staub Atemschutzgerät tragen. Wirksame Staubmaske FFP3 (EN149:2001+A1:2009)

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

: flüssig

Farbe

: weißlich

Geruch

: charakteristisch

Flammpunkt

: Methode: geschlossener Tiegel nicht entflammbar Sonstige Angaben: Dieses Produkt ist nicht entzündlich.

Relative Dichte

: 1,8

Dichte : 1,8 g/cm3

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Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit

: unlöslich

9.2 Sonstige Angaben

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Stabil bei normaler Umgebungstemperatur und normalem Druck.

10.2 Chemische Stabilität

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen

: Keine bekannt.

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe

: Kein(e,er).

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine Zersetzung bei normaler Lagerung.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

Produkt:

Akute orale Toxizität

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Akute inhalative Toxizität

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Akute dermale Toxizität

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid: Akute orale Toxizität

: LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg

Akute inhalative Toxizität

: LC50 (Ratte): > 5,7 mg/l Expositionszeit: 4 h

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Testatmosphäre: Staub/Nebel Bewertung: Der Stoff oder das Gemisch besitzt keine akute Atmungstoxizität

Akute dermale Toxizität

: LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg Bewertung: Der Stoff oder das Gemisch besitzt keine akute dermale Toxizität

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Schwere Augenschädigung/-reizung

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid: Ergebnis: Keine Augenreizung

Sensibilisierung der Atemwege/Haut

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid: Expositionswege: Hautkontakt Spezies: Meerschweinchen Methode: OECD Prüfrichtlinie 406 Ergebnis: Verursacht keine Hautsensibilisierung.

Keimzell-Mutagenität

Produkt:

Gentoxizität in vitro

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid: Gentoxizität in vitro

: Spezies: Bakterien Methode: OECD Prüfrichtlinie 471 Ergebnis: negativ

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Gentoxizität in vivo

: Spezies: Säugetier-Tier Methode: OECD Prüfrichtlinie 475 Ergebnis: negativ Anmerkungen: Basierend auf Extrapolation von strukturell verwandter Substanz: Zinksulfat

Karzinogenität

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Reproduktionstoxizität

Produkt:

Wirkung auf die Fruchtbarkeit

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Weitere Information

Produkt:

Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Produkt:

Weitere Information Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un-bekannten Risiken für Gewässer: 30 %

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid:

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Toxizität gegenüber Fischen

: LC50 (Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch)): 320 mg/l Expositionszeit: 96 h Anmerkungen: Süßwasser

Toxizität gegenüber Algen

: EC50 (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): 0,17 mg/l Expositionszeit: 72 h

NOEC (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): 0,017 mg/l Expositionszeit: 72 h Anmerkungen: Süßwasser

M-Faktor (Akute aquatische Toxizität)

: 1

M-Faktor (Chronische aqua-tische Toxizität)

: 1

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Produkt:

Bewertung

: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per-sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis-tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Produkt:

Sonstige ökologische Hin-weise

: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha-bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Inhaltsstoffe:

Zinkoxid:

Sonstige ökologische Hin-weise

: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha-bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Produkt : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasser-läufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über ge-fährliche Abfälle. In Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzli-chen Bestimmungen. Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüs-selnummern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen. Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren. Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter nicht wieder verwenden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADN : UN 3082

ADR : UN 3082

RID : UN 3082

IMDG : UN 3082

IATA : UN 3082

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADN : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Zinkoxid)

ADR : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Zinkoxid)

RID : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Zinkoxid)

IMDG : ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.

(Zinkoxid)

IATA : Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (zinc oxide)

14.3 Transportgefahrenklassen

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ADN : 9

ADR : 9

RID : 9

IMDG : 9

IATA : 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADN Verpackungsgruppe : III

Klassifizierungscode : M6 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

: 90

Gefahrzettel : 9

ADR Verpackungsgruppe : III

Klassifizierungscode : M6 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

: 90

Gefahrzettel : 9 Tunnelbeschränkungscode : (E) Begrenzte Menge : 5,00 L

RID

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Verpackungsgruppe : III

Klassifizierungscode : M6 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

: 90

Gefahrzettel : 9

IMDG Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : 9 EmS Kode : F-A, S-F

IMDG Trenngruppe :

IATA Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug)

: 964

Maximale Menge : 450,00 L

Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)

: 964

Maximale Menge : 450,00 L

Verpackungsanweisung (LQ) : Y964 Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : Miscellaneous

14.5 Umweltgefahren

ADN Umweltgefährdend : ja

ADR Umweltgefährdend : ja

RID Umweltgefährdend : ja

IMDG Meeresschadstoff : ja

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Anmerkungen : Effective 1st of January 2015, when carried in single packag-ing or inner packagings of 5 litres or less, this material is not subject to the transport regulations dangerous goods. The single packaging or outer packaging must not be UN-approved but must be a good quality packaging.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und ge-mäß IBC-Code

Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch

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Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

E1

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Menge 1 Menge 2 E1

UMWELTGEFAHREN

100 t

200 t

Wassergefährdungsklasse

: WGK 3 stark wassergefährdend Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.

TA Luft : Gesamtstaub: Nicht anwendbar

Staubförmige anorganische Stoffe: Nicht anwendbar

Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe: Nicht anwendbar

Organische Stoffe: Nicht anwendbar

Krebserzeugende Stoffe: Nicht anwendbar

Erbgutverändernd: Nicht anwendbar

Reproduktionstoxisch: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

CH INV

: Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TSCA

: Auf der TSCA-Liste

DSL

: Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS

: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

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ENCS

: Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL

: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

KECI

: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

PICCS

: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

IECSC

: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze

H400 : Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Volltext anderer Abkürzungen

Aquatic Acute : Akute aquatische Toxizität Aquatic Chronic : Chronische aquatische Toxizität

(Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europä-isches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; ECHA - Europäische Chemikalien-behörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbun-den mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beför-derung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IMDG - Code – Internationaler Code für die Be-förderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISO - Internationale Organisation für Normung; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Ver-suchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenar-beit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zerset-zungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; TSCA - Ge-

Page 16: Xperse Zinc Oxide - alexmo-cosmetics.de · Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Spülwasser ist in Übereinstimmung

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

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setz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); AICS - Australisches Verzeichnis chemi-scher Substanzen; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; NZIoC - Neuseeländisches Chemikali-enverzeichnis; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; GLP - Gute Laborpraxis

Weitere Information

Sonstige Angaben

: The Exposure Scenario is currently not incorporated in the SDS. It can be provided upon request by your regular SDS contact person.

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er-kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. DE / DE