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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DE SDB-Nummer: 300000003580 Überarbeitet am: 08.03.2016
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator : Xperse® 152
Produktnummer
: 300000003580
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: Kosmetikadditiv
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
1.4 Notrufnummer
Giftinformationszentrale Telefon
: +49 30 192 40
Betriebszeiten
: 24HRS
Nur zur Information professioneller Ersthelfer im Falle akuter Vergiftung Lieferant Notrufnummer
: Für den Transport in Europa, Mittel- und Südamerika, Israel und Afrika (Nicht-arabischsprachige Länder): +32 3 213 15 70 Für den Transport im Nahen Osten (ohne Israel) und im ara-bischsprachigen Teil Afrikas: +32 3 213 33 79 Für den Transport in den USA und in Kanada: 1-877 986 4267 Für den Transport in Asien und im Pazifischen Raum (ohne China): +65 62 64 78 36 Für den Transport in China: 400 88 71 190
Betriebszeiten
: Diese Telefonnummer ist 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche besetzt.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Chronische aquatische Toxizität, Katego- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit lang-
Xperse® Zinc Oxide
alexmo cosmetics GmbH, Alte Poststr. 32, 28844 WeyheEmail-Adresse: [email protected]
Notfall-Telefonnummer: 0421-84 00 34 64 (während der Geschäftszeiten)
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Xperse® Zinc Oxide
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fristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
: Achtung
Gefahrenhinweise
: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit lang-fristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
: Prävention: P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Reaktion: P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Entsorgung: P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Ab-
fallentsorgungsanlage zuführen.
Zusätzliche Kennzeichnung:
Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Toxizität bei oraler Verabreichung: 30 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Hauttoxizität: 30 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten Inhalationstoxizität: 30 % Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un-bekannten Risiken für Gewässer: 30 %
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder hö-her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeich-nung
CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnummer
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration (%)
Zinkoxid 1314-13-2 215-222-5 / 01-2119463881-32
Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410
<= 70
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Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen
: Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt
: Kontaktlinsen entfernen. Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
: Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein-flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
: Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab-wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Gefährliche Verbrennungs-produkte
: Gefährliche Zersetzungsprodukte wegen unvollständiger Ver-brennung
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüs- : Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem-
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tung für die Brandbekämp-fung
schutzgerät tragen.
Weitere Information
: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-dende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
: Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge-ben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Um-gang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationa-len behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen
: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lager-räume und Behälter
: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfte-ten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschlie-ßen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhin-dern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem
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Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Um die Produkt-qualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonnenein-strahlung lagern.
Lagerklasse (TRGS 510)
: 12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Sonstige Angaben
: Trocken aufbewahren. Keine Zersetzung bei bestimmungs-gemäßer Lagerung und Anwendung.
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus-rüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Stoffname Anwendungs-bereich
Expositionswege Mögliche Gesund-heitsschäden
Wert
Zinkoxid Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit - systemi-sche Effekte
87 mg/kg
Arbeitnehmer Einatmen Langzeit - systemi-sche Effekte
5 mg/m3
Verbraucher Einatmen Langzeit - systemi-sche Effekte
2,5 mg/m3
Verbraucher Verschlucken Langzeit - systemi-sche Effekte
0,83 mg/kg
Verbraucher Hautkontakt Langzeit - systemi-sche Effekte
87 mg/kg
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Stoffname Umweltkompartiment Wert
Zinkoxid Süßwasser 0,0206 mg/l
Anmerkungen: Sensitivity Distribution
Meerwasser 0,0061 mg/l
Sensitivity Distribution
Süßwassersediment 117 mg/kg Tro-ckengewicht (TW)
Sensitivity Distribution
Abwasserkläranlage 0,052 mg/l
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Assessment Factors
Meeressediment 56,5 mg/kg Tro-ckengewicht (TW)
Assessment Factors
Boden 35,6 mg/kg Tro-ckengewicht (TW)
Sensitivity Distribution
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
Nur an einem Ort mit lokaler Absaugvorrichtung (oder einer anderen angemessenen Entlüftung) handhaben.
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz : Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166
Handschutz Material : Leder Anmerkungen
: Lederhandschuhe (EN388)
Haut- und Körperschutz : Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345 - S1)
Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der ge-fährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.
Atemschutz : Bei der Einwirkung von Staub Atemschutzgerät tragen. Wirksame Staubmaske FFP3 (EN149:2001+A1:2009)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
: flüssig
Farbe
: weißlich
Geruch
: charakteristisch
Flammpunkt
: Methode: geschlossener Tiegel nicht entflammbar Sonstige Angaben: Dieses Produkt ist nicht entzündlich.
Relative Dichte
: 1,8
Dichte : 1,8 g/cm3
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Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit
: unlöslich
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil bei normaler Umgebungstemperatur und normalem Druck.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen
: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
: Keine bekannt.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
: Kein(e,er).
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei normaler Lagerung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Produkt:
Akute orale Toxizität
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Akute inhalative Toxizität
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid: Akute orale Toxizität
: LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
: LC50 (Ratte): > 5,7 mg/l Expositionszeit: 4 h
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Testatmosphäre: Staub/Nebel Bewertung: Der Stoff oder das Gemisch besitzt keine akute Atmungstoxizität
Akute dermale Toxizität
: LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg Bewertung: Der Stoff oder das Gemisch besitzt keine akute dermale Toxizität
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Schwere Augenschädigung/-reizung
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid: Ergebnis: Keine Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid: Expositionswege: Hautkontakt Spezies: Meerschweinchen Methode: OECD Prüfrichtlinie 406 Ergebnis: Verursacht keine Hautsensibilisierung.
Keimzell-Mutagenität
Produkt:
Gentoxizität in vitro
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid: Gentoxizität in vitro
: Spezies: Bakterien Methode: OECD Prüfrichtlinie 471 Ergebnis: negativ
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Gentoxizität in vivo
: Spezies: Säugetier-Tier Methode: OECD Prüfrichtlinie 475 Ergebnis: negativ Anmerkungen: Basierend auf Extrapolation von strukturell verwandter Substanz: Zinksulfat
Karzinogenität
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Reproduktionstoxizität
Produkt:
Wirkung auf die Fruchtbarkeit
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Weitere Information
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt:
Weitere Information Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un-bekannten Risiken für Gewässer: 30 %
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid:
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Toxizität gegenüber Fischen
: LC50 (Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch)): 320 mg/l Expositionszeit: 96 h Anmerkungen: Süßwasser
Toxizität gegenüber Algen
: EC50 (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): 0,17 mg/l Expositionszeit: 72 h
NOEC (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): 0,017 mg/l Expositionszeit: 72 h Anmerkungen: Süßwasser
M-Faktor (Akute aquatische Toxizität)
: 1
M-Faktor (Chronische aqua-tische Toxizität)
: 1
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
Bewertung
: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per-sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis-tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt:
Sonstige ökologische Hin-weise
: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha-bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Inhaltsstoffe:
Zinkoxid:
Sonstige ökologische Hin-weise
: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha-bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasser-läufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über ge-fährliche Abfälle. In Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzli-chen Bestimmungen. Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüs-selnummern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen. Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren. Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter nicht wieder verwenden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADN : UN 3082
ADR : UN 3082
RID : UN 3082
IMDG : UN 3082
IATA : UN 3082
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADN : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Zinkoxid)
ADR : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Zinkoxid)
RID : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Zinkoxid)
IMDG : ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
(Zinkoxid)
IATA : Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (zinc oxide)
14.3 Transportgefahrenklassen
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ADN : 9
ADR : 9
RID : 9
IMDG : 9
IATA : 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADN Verpackungsgruppe : III
Klassifizierungscode : M6 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
: 90
Gefahrzettel : 9
ADR Verpackungsgruppe : III
Klassifizierungscode : M6 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
: 90
Gefahrzettel : 9 Tunnelbeschränkungscode : (E) Begrenzte Menge : 5,00 L
RID
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Verpackungsgruppe : III
Klassifizierungscode : M6 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
: 90
Gefahrzettel : 9
IMDG Verpackungsgruppe : III
Gefahrzettel : 9 EmS Kode : F-A, S-F
IMDG Trenngruppe :
IATA Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug)
: 964
Maximale Menge : 450,00 L
Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)
: 964
Maximale Menge : 450,00 L
Verpackungsanweisung (LQ) : Y964 Verpackungsgruppe : III
Gefahrzettel : Miscellaneous
14.5 Umweltgefahren
ADN Umweltgefährdend : ja
ADR Umweltgefährdend : ja
RID Umweltgefährdend : ja
IMDG Meeresschadstoff : ja
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Anmerkungen : Effective 1st of January 2015, when carried in single packag-ing or inner packagings of 5 litres or less, this material is not subject to the transport regulations dangerous goods. The single packaging or outer packaging must not be UN-approved but must be a good quality packaging.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und ge-mäß IBC-Code
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch
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Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
E1
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Menge 1 Menge 2 E1
UMWELTGEFAHREN
100 t
200 t
Wassergefährdungsklasse
: WGK 3 stark wassergefährdend Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
TA Luft : Gesamtstaub: Nicht anwendbar
Staubförmige anorganische Stoffe: Nicht anwendbar
Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe: Nicht anwendbar
Organische Stoffe: Nicht anwendbar
Krebserzeugende Stoffe: Nicht anwendbar
Erbgutverändernd: Nicht anwendbar
Reproduktionstoxisch: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
CH INV
: Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TSCA
: Auf der TSCA-Liste
DSL
: Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS
: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
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ENCS
: Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL
: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
KECI
: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
PICCS
: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
IECSC
: Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
H400 : Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Aquatic Acute : Akute aquatische Toxizität Aquatic Chronic : Chronische aquatische Toxizität
(Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europä-isches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; ECHA - Europäische Chemikalien-behörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbun-den mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beför-derung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IMDG - Code – Internationaler Code für die Be-förderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISO - Internationale Organisation für Normung; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Ver-suchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenar-beit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zerset-zungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; TSCA - Ge-
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setz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); AICS - Australisches Verzeichnis chemi-scher Substanzen; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; NZIoC - Neuseeländisches Chemikali-enverzeichnis; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; GLP - Gute Laborpraxis
Weitere Information
Sonstige Angaben
: The Exposure Scenario is currently not incorporated in the SDS. It can be provided upon request by your regular SDS contact person.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er-kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. DE / DE