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Abschließende Liste Projekt: Vergabenummer: Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen: Lesefassung

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  • Abschließende Liste Projekt:

    Vergabenummer:

    Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:

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  • 221(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

    © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

    Bieter Vergabenummer Datum

    Baumaßnahme

    Leistung

    Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

    1 Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag

    % €/h

    1.1 Mittellohn MLeinschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird

    1.2 Lohngebundene KostenSozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML

    1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML

    1.4 Kalkulationslohn KL(Summe 1.1 bis 1.3)

    1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn(aus Zeile 2.4, Spalte 1)

    1.6 Verrechnungslohn VL(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)

    2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten

    Zuschläge in % auf

    Lohn Stoffkosten Geräte-kosten

    Sonstige Kos-ten

    Nachunter-nehmer-

    leistungen

    2.1 Baustellengemeinkosten

    2.2 Allgemeine Geschäftskosten

    2.3 Wagnis und Gewinn

    2.3.1 Gewinn

    2.3.2 betriebsbezogenes Wagnis1

    2.3.3 leistungsbezogenes Wagnis2

    2.4 Gesamtzuschläge

    1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

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  • 221(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

    © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

    3. Ermittlung der Angebotssumme

    Einzelkosten der Teilleistungen =

    unmittelbare Her-stellungskosten

    Gesamt-zuschlä-

    gegem. 2.4

    %

    Angebotssumme

    3.1 Eigene LohnkostenVerrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden

    x

    3.2 Stoffkosten(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)

    3.3 Gerätekosten(einschließlich Kosten für Energie und Be-triebsstoffe)

    3.4 Sonstige Kosten(vom Bieter zu erläutern)

    3.5 Nachunternehmerleistungen 3

    Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

    eventuelle Erläuterungen des Bieters:

    3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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  • 222(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

    © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

    Bieter Vergabenummer Datum

    Baumaßnahme

    Leistung

    Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

    1. Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h

    1.1 Mittellohn MLeinschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird

    1.2 Lohngebundene KostenSozialkosten und Soziallöhne

    1.3 LohnnebenkostenAuslösungen, Fahrgelder

    1.4 Kalkulationslohn KL(Summe 1.1 bis 1.3)

    Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

    1.5 Umlage auf Lohn(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) €/h v.H.

    1.6 Verrechnungslohn VL(Summe 1.4 und 1.5)

    eventuelle Erläuterungen des Bieters:

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  • 222(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

    © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

    1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

    Ermittlung der Angebotssumme Betrag€

    Gesamt€

    Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise

    2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten % €2.1 Eigene Lohnkosten

    Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:x x

    2.2 Stoffkosten(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)

    x

    2.3 Gerätekosten(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)

    x

    2.4 Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)

    x

    2.5 Nachunternehmerleistungen 1 xEinzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu

    verteilen

    Zusammensetzung der UmlagesummenUmlage

    gesamt (€)Anteil

    BGK (€)Anteil

    AGK (€)Anteil

    W+G (€)2.1 eigene Lohnkosten2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten2.4 Sonstige Kosten2.5 Nachunternehmerleistungen

    3 Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn

    3.1 Baustellengemeinkosten(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind

    3.1.1 Lohnkosten einschließlich HilfslöhneBei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des BetragesBei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:

    x3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung

    Vermessung usw.3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.

    Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung

    3.1.4 An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.

    3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.

    Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)3.3.1. Gewinn3.3.2 Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das

    allgemeine Unternehmensrisiko)3.3.3 Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der

    Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)

    Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)

    Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

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  • 223(Aufgliederung der Einheitspreise)

    © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

    Bieter Vergabenummer Datum

    Baumaßnahme

    Leistung

    Aufgliederung der Einheitspreise

    OZdesLV 1

    Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1Men-gen-

    einheit 1

    Zeitan- satz 2

    Teilkosten einschl. Zuschläge in €(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2

    Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4Sonstiges

    2

    Angebotener Einheitspreis

    (Sp. 6+7+8+9)1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

    1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben.2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der

    Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet

    worden sind.

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  • 236(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

    © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

    Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum

    Baumaßnahme

    Leistung

    Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

    Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

    Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be-werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol-genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

    OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

    (Ort, Datum, Unterschrift)

    Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1

    (Ort, Datum, Unterschrift)

    Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

    1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

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  • Vergabenummer

    Vergabestelle

    Seite 1 von 2

    Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG

    (Stand 01.12.2019)

    Wichtige Hinweise:

    1. Dieses Formblatt ist den Ausschreibungsunterlagen beizufügen, wenn derGesamtauftragswert die Wertgrenzen in Höhe von 150.000 EUR (netto) beiBauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen erreicht oderübersteigt.

    2. Bereits in der Bekanntmachung ist ein kurzer Hinweis auf die Möglichkeit derBeanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung der Vergabestelle und dieKostenfolge aufzunehmen.

    1. Nachprüfungsmöglichkeit

    Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung desVergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim ThüringerLandesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.

    2. Informationspflicht

    Die Vergabestelle informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihr in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert die Vergabestelle den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.

    3. Nachprüfungsverfahren

    a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der von derVergabestelle bestimmten Frist in der von ihr bestimmten Form bei der Vergabestelle zubeanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung vonVergabevorschriften rügt.

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  • Vergabenummer

    Vergabestelle

    Seite 2 von 2

    Von der Vergabestelle jeweils auszufüllen:

    Die Beanstandung ist - wie folgt zu übermitteln:

    (z. B. elektronisch, schriftlich)

    - an folgende Stelle/Adresse zu senden:(Vergabestelle, Adresse, Ansprechpartner)

    b) Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die Vergabestelle dieVergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Sie darf denZuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahrennicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginntam Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann inbegründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere siebenKalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer dasVergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat die Vergabestelle dieAuffassung der Vergabekammer zu beachten.

    c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unterBerücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung.Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nichtüberschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahrenbeanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.

    d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob derBieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletztwurde. Le

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 1 von 3

    Verpflichtungen nach - § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz- § 17 ThürVgG - Kontrollen- § 18 ThürVgG - Sanktionen

    (Stand: 01.12.2019)

    Wichtige Hinweise:

    1. Dieses Formblatt ist der Vergabestelle nach § 12 a Abs. 2 und 3 ThürVgG innerhalbder von ihr bestimmten Frist bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgGzum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.

    2. Wird dieses Formblatt der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wirddas Angebot nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossenbzw. das Angebot kann vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m.§ 15 ThürVgG ausgeschlossen werden.

    1. Pflichten für den Fall des Nachunternehmereinsatzes

    Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes verpflichte ich mich/verpflichten wir uns,

    a) gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG, den Nachunternehmern die Bestimmungen zurBeachtung der Tariftreue, des Mindestentgelts und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgGsowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG unter Verwendungder beiden Formblätter „Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue,Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)“ sowie „Verpflichtungdes Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG)“ aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmerzu kontrollieren.

    b) gemäß § 17 Abs. 2 ThürVgG meine/unsere Nachunternehmer dazu zu verpflichten,vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß § 17 Abs. 1 ThürVgG über dieeingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und die Beachtung dieser Pflichten durch dieNachunternehmer zu kontrollieren.

    c) gemäß § 12 Abs. 4 ThürVgG,

    aa) bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit dervertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,

    bb) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichenAuftrag handelt,

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 2 von 3

    cc) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- undVertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe vonDienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung vonLeistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zumVertragsbestandteil zu machen und

    dd) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer unddem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

    2. Vorhalten von Unterlagen, Kontrollen

    Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns,

    dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 ThürVgG meine/unsereEntgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 ThürVgG und die zwischen mir/uns und dem Nachunternehmerabgeschlossenen Werkverträge vorzulegen.Ich weise/Wir weisen meine/unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin.

    3. Vertragsstrafe

    Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns,

    a) für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 10, 11, 12und 17 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 18 Abs. 1 S. 1 ThürVgG inHöhe von ………. % (von der Vergabestelle einzutragen) des Auftragswertes an denAuftraggeber zu zahlen.

    b) zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen vonmir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetztenNachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß weder kannte/nnoch kennen musste/n.

    Mir/Uns ist bewusst, dass nach § 18 Abs. 4 ThürVgG die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt bleibt.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 3 von 3

    4. Kündigung

    Mir/Uns ist bewusst, dass der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn ich/wir oder mein(e)/unser(e) Nachunternehmer die aus den §§ 10 und 11 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG verstoßen.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 1 von 3

    Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und12 Abs. 2 ThürVgG)

    (Stand: 01.12.2019)

    Wichtige Hinweise:

    1. Dieses Formblatt ist der Vergabestelle innerhalb der ihr bestimmten Frist (§ 12 a Abs.2 und 3 ThürVgG) bzw. zum geforderten Zeitpunkt (§ 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m.§ 15 ThürVgG) vorzulegen.

    2. Wird dieses Formblatt der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wirddas Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossenbzw. kann das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m.§ 15 ThürVgG ausgeschlossen werden.

    I. Feststellung betroffener Warengruppen

    1. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw.bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen derErbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet?

    Ja Nein

    Falls Ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten 2. und 3. erforderlich.

    2. Bitte Zutreffendes ankreuzen!

    Erklärung über die

    LieferungVerwendung im Rahmen der Erbringung von BauleistungenVerwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 2 von 3

    von folgenden Waren/Warengruppen

    1. Bekleidung (z. B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z. B. T-Shirts, Hemden, Hosen,Schuhe)

    2. Stoffe und Textilwaren (z. B. Vorhangstoffe, Teppiche)

    3. Naturkautschuk-Produkte (z. B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen,Gummibänder)

    4. Lederwaren, Gerbprodukte (z. B. Botentaschen)

    5. Spielwaren

    6. Sportartikel (z. B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)

    7. Holz oder Holzprodukte

    8. Natursteine

    9. Agrarprodukte (z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)

    10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4:Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweitsie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten

    11. Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Monitore,Notebooks, Tablets, Smartphones, PCs, Projektoren, Headsets)

    3. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!

    Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,

    die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.Als Nachweis ist dieser Erklärung

    _________________ __ _____________________________(z. B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.

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  • Ort, Datum Vergabenummer

    Name des Bieters(Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 3 von 3

    für die ich zusichere/wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung

    __________________________________________ ___(z. B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.

    Ich erkläre/ Wir erklären, dass

    die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.

    II. Einsatz von Nachunternehmern

    Im Falle des Nachunternehmereinsatzes verpflichte ich mich/verpflichten wir uns

    1. mit meinen/unseren Nachunternehmern die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtung desNachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG)“ zu vereinbaren

    und

    2. meinen/unseren Nachunternehmern aufzuerlegen, die ILO-Kernarbeitsnormen zubeachten und die Beachtung dieser Pflichten zu kontrollieren.

    III. Ausschluss des Angebots/Sanktionen

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige1 oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss alsBieter während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.

    1 Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabestelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 4 von 3

    Für Verstöße gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für die Vergabestelle nach § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) vertraglich vereinbart.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 1 von 4

    Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestent-gelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)

    (Stand: 01.12.2019)

    Wichtige Hinweise für den Bieter/Hauptauftragnehmer:

    Dieses Formblatt ist nur bis einschließlich 29.0 .2020 gültig, ab 30.0 .2020 gilt eineneue Version dieses Formblattes.

    Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer.

    Anfänglicher Nachunternehmereinsatz: Dieses Formblatt erfordert die Angabe desNamens des Nachunternehmers. Sofern eine Abgabe des Formblattes nicht bereitszusammen mit den Angebotsunterlagen möglich ist, kann das Formblatt von derVergabestelle nach den einschlägigen Bestimmungen (§§ 16 a VOB/A, 16 a EUVOB/A, 41 UVgO, 56 VgV) nachgefordert werden, es muss jedoch spätestens vorAuftragserteilung nachgereicht worden sein (§ 15 Abs. 2 ThürVgG).

    Nachträglicher Nachunternehmereinsatz: Im Falle des nachträglichen Einsatzes oderdes Wechsels eines Nachunternehmers ist dieses Formblatt zusammen mit der Be-nennung des Nachunternehmers einzureichen und die Vergabestelle um Zustimmungzu bitten.

    Bei Verstößen gegen die Pflicht in Hinweisziffern 3 und 4 sowie Verstößen des Nach-unternehmers gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten kann der Auftrag-geber Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertrags-strafe, Auftragssperre) gegen den Hauptauftragnehmer verhängen.

    Für den Fall, dass mehrere Nachunternehmer beauftragt werden sollen, ist diesesFormblatt für jeden der Nachunternehmer gesondert auszufüllen.

    Name und Anschrift des Nachunternehmers

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 2 von 4

    (Bitte Zutreffendes ankreuzen!)

    1. Leistungen im Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifver-trages gemäß Tarifvertragsgesetz oder eines nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzanzuwendenden Tarifvertrages:

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    a) für die von mir/uns angebotene Leistung ein nach dem Tarifvertragsgesetz(TarifvertragsG) für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag anzuwenden ist,aus dem sich ein Mindeststundenentgelt ergibtundich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistungdie Arbeitsbedingungen und das Mindeststundenentgelt gewähre/gewähren,die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, der nachdem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Dies gilt ent-sprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragspar-teien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

    oder

    b) für die von mir/uns angebotene Leistung ein Tarifvertrag, dessen Geltung sichdurch eine Rechtsverordnung nach dem AEntG auf alle Unternehmen und Ar-beitnehmer*innen erstreckt, anzuwenden ist, aus dem sich ein Mindeststun-denentgelt ergibtundich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistungdie Arbeitsbedingungen und das Mindeststundenentgelt gewähre/gewähren,die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an dendas Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist. Dies gilt entsprechendfür Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien imSinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmun-gen über Mindestentgelte.

    2. Leistungen, für die kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gemäß Ta-rifvertragsG oder kein nach AEntG anzuwendender Tarifvertrag existiert

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    kein Tarifvertrag im Sinne von Ziff. 1 a) oder b) dieses Formblattes vorliegt

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    fassu

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 3 von 4

    – Folgender kursiv gedruckter Teil gilt nur für Vergabeverfahren staatlicher Auftraggeberder Vergabeverfahren, in denen die Vergabestelle dies in der Auftragsbeschreibung

    explizit für anwendbar erklärt hat –

    und

    ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistung ein Stundenentgelt von mindestens 11,42 Euro (brutto) zahle/zahlen.

    3. Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    ich sicherstelle/wir sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer*innen im Sinne des Arbeit-nehmerüberlassungsgesetzes bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages nach Maßgabe der Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden, wie die in meinem/unserem Unternehmen ver-gleichbaren Arbeitnehmer*innen; ihr Entgelt muss mindestens der durch Rechtsver-ordnung verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetz entsprechen. Liegt eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-überlassungsgesetz nicht vor, stelle ich/stellen wir sicher, dass die eingesetzten Leiharbeitnehmer*innen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages unbeschadet der Verpflichtung nach dem vorgenannten Satz mindestens das in Ziffer 2 dieses Formblattes genannte Stundenentgelt erhalten.

    4. Verpflichtung zur Entgeltgleichheit

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleich-wertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

    5. Ausschluss des Angebots/Sanktionen

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige1 oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss des

    1Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabe-

    stelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes.

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    fassu

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 4 von 4

    Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten gegen den Hauptauftragnehmer Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängtwerden können.

    Sofern ich/wir nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, ist mir/ist uns bewusst, dass eine Zustimmung der Vergabestelle für meinen /unseren Einsatz erforderlich ist. Anderenfalls können gegen den Hauptauftragnehmer Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängt werden.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 1 von 4

    Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

    (Stand: 01.12.2019)

    Wichtige Hinweise für den Bieter/Hauptauftragnehmer:

    Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Hauptauftragnehmer.

    Anfänglicher Nachunternehmereinsatz: Dieses Formblatt erfordert die Angabe desNamens des Nachunternehmers. Sofern eine Abgabe des Formblattes nicht bereitszusammen mit den Angebotsunterlagen möglich ist, kann das Formblatt von derVergabestelle nach den einschlägigen Bestimmungen (§§ 16 a VOB/A, 16 a EUVOB/A, 41 UVgO, 56 VgV) nachgefordert werden; es muss jedoch spätestens vorAuftragserteilung nachgereicht worden sein (§ 15 Abs. 2 ThürVgG).

    Nachträglicher Nachunternehmereinsatz: Im Falle des nachträglichen Einsatzes oderdes Wechsels eines Nachunternehmers ist dieses Formblatt zusammen mit derBenennung des Nachunternehmers einzureichen und die Vergabestelle umZustimmung zu bitten.

    Bei Verstößen gegen die Pflicht in Hinweisziffern 3 und 4 sowie Verstößen desNachunternehmers gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten kann d

    Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Hauptauftragnehmer verhängen.

    Für den Fall, dass mehrere Nachunternehmer beauftragt werden sollen, ist diesesFormblatt für jeden der Nachunternehmer gesondert auszufüllen.

    Name und Anschrift des Nachunternehmers

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    Vergabestelle

    Seite 2 von 4

    I. Feststellung betroffener Warengruppen

    1. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw.bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen derErbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet?

    Ja Nein

    Falls Ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten 2. und 3. erforderlich.

    2. Bitte Zutreffendes ankreuzen!

    Erklärung über die

    LieferungVerwendung im Rahmen der Erbringung von BauleistungenVerwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

    von folgenden Waren/Warengruppen

    1. Bekleidung (z. B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z. B. T-Shirts, Hemden,Hosen, Schuhe)

    2. Stoffe und Textilwaren (z. B. Vorhangstoffe, Teppiche)

    3. Naturkautschuk-Produkte (z. B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

    4. Lederwaren, Gerbprodukte (z. B. Botentaschen)

    5. Spielwaren

    6. Sportartikel (z. B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)

    7. Holz oder Holzprodukte

    8. Natursteine

    9. Agrarprodukte (z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)

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    Ort, Datum Vergabenummer

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    Vergabestelle

    Seite 3 von 4

    10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4:Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweitsie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten

    11. Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Monitore,Notebooks, Tablets, Smartphones, PCs, Projektoren, Headsets)

    3. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!

    Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,

    die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.Als Nachweis ist dieser Erklärung

    _______ __________________________________________(z. B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.

    für die ich zusichere/wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung

    ________________________________ _____________(z. B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.

    Ich erkläre/ Wir erklären, dass

    die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung,Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarteLieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotzintensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.

    II. Ausschluss des Angebots/Sanktionen

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige1 oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.

    1 Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabestelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes.

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    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 4 von 4

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten gegen den Hauptauftragnehmer Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängtwerden können.

    Sofern ich/wir nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, ist mir/ist unsbewusst, dass eine Zustimmung der Vergabestelle für meinen/unseren Einsatz erforderlich ist. Anderenfalls können gegen den Hauptauftragnehmer Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängt werden.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 1 von 4

    Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

    (Stand: 01.12.2019)

    Wichtige Hinweise:

    Dieses Formblatt ist nur bis einschließlich 29.0 .2020 gültig, ab 30.0 .2020 gilt eineneue Version dieses Formblattes.

    Dieses Formblatt ist der Vergabestelle innerhalb der von ihr bestimmten Frist (§ 12 aAbs. 2 und 3 ThürVgG) bzw. zum geforderten Zeitpunkt (§ 12 a Abs. 5 ThürVgG

    V. § 15 ThürVgG) vorzulegen.

    Wird dieses Formblatt der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wirddas Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossenbzw. kann das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m.§ 15 ThürVgG ausgeschlossen werden.

    (Bitte Zutreffendes ankreuzen!)

    1. Leistungen im Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifver-trages gemäß Tarifvertragsgesetz oder eines nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzanzuwendenden Tarifvertrages:

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    a) für die von mir/uns angebotene Leistung ein nach dem Tarifvertragsgesetz(TarifvertragsG) für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag anzuwenden ist,aus dem sich ein Mindeststundenentgelt ergibtundich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistungdie Arbeitsbedingungen und das Mindeststundenentgelt gewähre/gewähren,die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, der nachdem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Dies gilt ent-sprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragspar-teien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

    oder b) für die von mir/uns angebotene Leistung ein Tarifvertrag, dessen Geltung sich

    durch eine Rechtsverordnung nach dem AEntG auf alle Unternehmen und

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    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 2 von 4

    beitnehmer*innen erstreckt, anzuwenden ist, aus dem sich ein Mindeststundenentgelt ergibtundich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistungdie Arbeitsbedingungen und das Mindeststundenentgelt gewähre/gewähren,die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist. Dies gilt entsprechendfür Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien imSinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmun-gen über Mindestentgelte.

    2. Leistungen, für die kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gemäßrifvertragsG oder kein nach AEntG anzuwendender Tarifvertrag existiert

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    kein Tarifvertrag im Sinne von Ziff. 1 a) oder b) dieses Formblattes vorliegt

    – Folgender kursiv gedruckter Teil gilt nur für Vergabeverfahren staatlicher Auftraggeber o-der Vergabeverfahren, in denen die Vergabestelle dies in der Auftragsbeschreibung explizit

    für anwendbar erklärt hat –

    undich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistung ein Stundenentgelt von mindestens 11,42 Euro (brutto) zahle/zahlen.

    3. Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen

    Im Falle des Leiharbeitnehmereinsatzes erkläre ich/ erklären wir, dass

    ich sicherstelle/wir sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer*innen im Sinne des Arbeitneh-merüberlassungsgesetzes bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages nach Maßgabeder Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für die gleiche Tätigkeitebenso entlohnt werden, wie die in meinem/unserem Unternehmen vergleichbaren Ar-beitnehmer*innen; ihr Entgelt muss mindestens der durch Rechtsverordnung verbindlichfestgelegten Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechen.

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  • Ort, Datum Vergabenummer

    Name des Bieters(Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

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    Liegt eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor, stel-le ich/stellen wir sicher, dass die eingesetzten Leiharbeitnehmer*innen bei der Ausfüh-rung des öffentlichen Auftrages unbeschadet der Verpflichtung nach dem vorgenannten Satz mindestens das in Ziffer 2 dieses Formblattes genannte Stundenentgelt erhalten.

    4. Einsatz von Nachunternehmern

    Im Falle des Nachunternehmereinsatzes verpflichte ich mich/verpflichten wir uns,

    mit meinen/unseren Nachunternehmern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindestentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtun-gen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zu vereinbaren

    und

    meinen/unseren Nachunternehmern aufzuerlegen, den von ihnen beschäftigten Arbeitneh-mer*innen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages sämtliche oben genannten und für mich/uns geltenden Verpflichtungen als Mindestbedingungen zu gewähren und die Beach-tung dieser Pflichten zu kontrollieren.

    5. Verpflichtung zur Entgeltgleichheit

    Ich erkläre/Wir erklären, dass

    meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleich-wertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

    6. Ausschluss des Angebots/Sanktionen

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist bzw. zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige1 oderersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss als Bieter während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.

    1 Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabe-stelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes.

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  • Name des Bieters

    Ort, Datum Vergabenummer

    (Firma inkl. Rechtsform bzw. Namedes/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft)

    Vergabestelle

    Seite 4 von 4

    Für Verstöße gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten werden hiermit die Sank-tionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Ver-trages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) vertraglich vereinbart.

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  • Datenschutzinformation nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Stadt-werke Jena Gruppe

    Seite 1

    1. Allgemeines

    Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wel-che uns im Rahmen bestehender Vertragsbeziehun-gen von Dritten insbesondere zum Zwecke der per-sönlichen Kommunikation übergeben wurden, und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

    2. Welche Daten und Quellen nutzen wir im Rah-men der Geschäftsbeziehung?

    Bei der Abwicklung von Verträgen werden regelmä-ßig nicht nur die Daten unseres Vertragspartners er-hoben, sondern gegebenenfalls auch personenbe-zogene Daten von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen unseres Vertragspartners (wie z. B. Name, Berufs- und Funktionsbezeichnungen, Te-lefonnummer, E-Mail-Adresse u. ä.), etwa im Rah-men der Benennung als Ansprechpartner für und durch unseren Vertragspartner. Darüber hinaus ver-arbeiten wir auch personenbezogene Daten, welche wir aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. Grundbüchern, Schuldnerverzeichnissen, Handels-und Vereinsregistern, der Presse, dem Internet oder Insolvenzplattformen zulässigerweise gewinnen dür-fen.

    3. Wozu und auf welcher Rechtsgrundlage ver-wenden wir Ihre personenbezogenen Daten?

    Abschluss und Durchführen eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVODie personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Erfüllung der mit unseren Vertragspartnern beste-henden Verträge (z. B. Kontaktaufnahme) und dies-bezügliche Durchführung vorvertraglicher Maßnah-men.

    Wahren berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVOSoweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten auch, um unsere berechtigten Interessen oder berechtigte Interessen Dritter zu wahren. Dies kann in folgen-den Fällen erforderlich sein:

    - Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Be-triebs einschließlich Test,

    - Direktwerbung für unsere eigene Zwecke, soweit Sie dieser nicht widersprochen haben, und Markt-und Meinungsforschung,

    - zur Erstellung von Benchmark und Statistiken, z. B. für die Entwicklung oder Verbesserung unserer Angebote und Prozesse,

    - Verhinderung und Aufklärung von Straftraten undOrdnungswidrigkeiten,

    - Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Videoüberwachung, Zutrittskontrollen) sowie zur Sicherstellung des Hausrechts.

    Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestim-mungen zuvor informieren.

    Erfüllen gesetzlicher Verpflichtungen oder öffentli-cher Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVODer AG hat gesetzliche Verpflichtungen (z. B. Bür-gerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Steuer-gesetze) zu deren Erfüllung das Verarbeiten Ihrer personenbezogenen Daten notwendig ist.

    Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVODarüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung von perso-nenbezogenen Daten nur, wenn Sie hierin eingewil-ligt haben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung des DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Ein-willigung berührt allerdings nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

    4. Werden personenbezogene Daten weiter ge-geben?

    Der AG gibt personenbezogene Daten nur an Stel-len weiter, die diese zur Erfüllung der unter Ziffer 3genannten Zwecke benötigen. Das kann Stellen im Unternehmen sowie notwendige externe Unterneh-men (Dienstleister und Erfüllungsgehilfen) betreffen.Die Übermittlung an weitere Dritte findet zudem dann statt, wenn Sie uns hierzu vorher Ihre Einwilli-gung erteilt haben.

    interne StellenInnerhalb Der AG erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die am Verarbeitungsprozess betei-ligt sind oder Kenntnis erhalten müssen.

    externe Auftragnehmer und DienstleisterUm vertragliche und gesetzliche Pflichten zu erfül-len, arbeiten wir zum Teil mit externen Auftragneh-mern und Dienstleistern zusammen. Empfänger per-sonenbezogener Daten können z. B. sein: Betriebs-führer und Geschäftsbesorger, Abrechnungs- undIT-Dienstleister, Druck- und Postdienstleister, Tele-kommunikations-, Beratungsunternehmen, Geldin-stitute, Inkassounternehmen, Lieferanten, Analyse-spezialisten

    Weitere EmpfängerZur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten kön-nen personenbezogene Daten an Behörden wie Fi-nanz-, Strafverfolgungs-, Aufsichts- und Vollstre-ckungsbehörden gesendet werden. Weiterhin erhal-

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  • Datenschutzinformation nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Stadt-werke Jena Gruppe

    Seite 2

    ten Dritte Ihre persönlichen Daten, die eine rechtli-che Befugnis dazu haben wie beispielsweise Be-treuer, Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Zwangsverwalter oder Insolvenzverwalter. Wir ar-beiten auch mit Dienstleistern zusammen, die nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitung für uns tätig werden, z. B. ausgewählte Fachbetriebe, Vermittleroder Inkassodienstleister. Die Weitergabe der Daten ist zur effizienten Erfüllung des mit unserem Ver-tragspartner bestehenden Vertrages mit Ihnen bzw. zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforder-lich.

    Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein DrittlandEs findet keine Übermittlung personenbezogenerDaten an ein Drittland (Staaten außerhalb der euro-päischen Union bzw. dem europäischen Wirt-schaftsraum) oder an eine internationale Organisa-tion statt.

    5. Wie lange speichern wir personenbezogene Daten?

    Personenbezogene Daten werden solange gespei-chert, wie es für die unter Ziffer 3 genannten Zwe-cke der Verarbeitung erforderlich ist und ein berech-tigtes Interesse der AG an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmun-gen besteht. Dabei kann es vorkommen, dass Da-ten auch nach Ende des Vertrages mit unserem Vertragspartner für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen oder durch der AG geltend gemacht werden können oder dies zu Zwecken der Direktwerbung oder Markt- und Meinungsforschung (i. d. R. längstens zwei Jahre nach Vertragsende) erforderlich ist. Zudem sind wir aufgrund gesetzli-cher Regelung (z. B. Handelsgesetzbuch, Abgaben-ordnung, Geldwäschegesetz) zum Speichern Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet, wobei die Speicherfrist bis zu 10 Jahre betragen kann.

    6. Ihre Rechte als Betroffener gemäß Art. 15 – 21DS-GVO

    Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre perso-nenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmun-gen der DS-GVO und des BDSG das Recht auf Auskunft, unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschrän-kung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Daten-übertragbarkeit und auf Widerspruch.

    Sie können diese Rechte bei der AG geltend ma-chen.

    Sollte die Verarbeitung von Daten auf Ihrer Einwilli-gung beruhen, kann die Einwilligung durch Sie je-derzeit widerrufen werden.

    BeschwerderechtJede betroffene Person hat das Recht auf Be-schwerde. Hierzu können Sie sich an uns oder die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbe-hörde ist:

    Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (TLfDI)Häßlerstraße 8 99096 Erfurt

    WiderspruchsrechtSie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ih-rer besonderen Situation ergeben, gegen die Verar-beitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO er-folgt, Widerspruch einzulegen.

    Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre perso-nenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interes-sen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Der Widerspruch ist zu richten an:

    Jenaer Nahverkehr GmbHDatenschutzbeauftragterRudolstädter Straße 3907745 Jena

    7. Automatisierte Entscheidungsfindung

    Es findet keine automatisierte Entscheidungsfin-dung einschließlich Profiling statt.

    8. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbei-tung

    Verantwortliche StelleStadtwerke Jena GmbHRudolstädter Straße 3907745 Jena

    Tel.: 03641/ 688 231Fax: 03641/ 688 265

    DatenschutzbeauftragterUnseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder unter E-Mail-Adresse:

    [email protected]

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  • Die mit Erlass des BMI BW I 7 – 70406/21#1 vom 23.03.2020 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet:

    „II. Handhabung von BauablaufstörungenDie sich ausbreitende Corona-Pandemie kann Auswirkungen auf die Bauabläufe haben. Zum vertragsrechtlichen Umgang mit Bauablaufstörungen gebe ich folgende Hinweise:

    Die Corona-Pandemie ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B auszulösen. Höhere Gewalt ist ein unvorhersehbares, von außen einwirkendes Ereignis, das auch durch äußerste, nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt wirtschaftlich vertretbar nicht abgewendet werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit hinzunehmen ist.

    Das Vorliegen dieser strengen Voraussetzungen kann auch in der jetzigen Ausnahmesituation nicht pauschal angenommen werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich muss derjenige, der sich darauf beruft, die die höhere Gewalt begründenden Umstände darlegen und ggf. beweisen. Beruft sich der Unternehmer also auf höhere Gewalt, müsste er darlegen, warum er seine Leistung nicht erbringen kann. Das kann z.B. der Fall sein, weil - ein Großteil der Beschäftigten behördenseitig unter Quarantäne gestellt ist und er auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen Ersatz finden kann, - seine Beschäftigten aufgrund von Reisebeschränkungen die Baustelle nicht erreichen können und kein Ersatz möglich ist, - er kein Baumaterial beschaffen kann. Kostensteigerungen sind dabei nicht grundsätzlich unzumutbar.

    Die Darlegungen des Auftragnehmers müssen das Vorliegen höherer Gewalt als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, ohne dass sämtliche Zweifel ausgeräumt sein müssen. Auf Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Bescheinigungen und Nachweisen ist mit Blick auf die Überlastung von Behörden und die stark reduzierte Geschäftstätigkeit der Privatwirtschaft Rücksicht zu nehmen. Dies bedeutet, die vom Auftragnehmer geforderten Darlegungen im Einzelfall mit Augenmaß, Pragmatismus und mit Blick auf die Gesamtsituation zu handhaben.

    Der bloße Hinweis auf die Corona-Pandemie und eine rein vorsorgliche Arbeitseinstellung erfüllt den Tatbestand der höheren Gewalt aber nicht. Ebenso bitte ich um besonderes Augenmerk, falls der Auftragnehmer schon bei der bisherigen Leistungserbringung Schwierigkeiten hatte und sich nun auf die Corona-Pandemie beruft.

    Höhere Gewalt kann auch auf Seiten des Auftraggebers eintreten, beispielsweise, weildie Projektleitung unter Quarantäne gestellt wird. Dabei wäre dann – entsprechend der

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  • an die Auftragnehmer gestellten Anforderungen und nach denselben Maßstäben – zu dokumentieren, dass und warum die Projektleitung nicht aus dem Homeoffice erfolgen kann, oder dass und warum keine Vertretung organisiert werden kann.

    Falls das Vorliegen höherer Gewalt im Einzelfall angenommen werden kann, verlängern sich Ausführungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten (§ 6 Abs. 4 VOB/B).

    Beruft sich der Auftragnehmer nach den o.g. Maßstäben zu recht auf höhere Gewalt, entstehen gegen ihn keine Schadens- oder Entschädigungsansprüche.

    Bei höherer Gewalt gerät auch der Auftraggeber nicht in Annahmeverzug; die Voraussetzungen des § 642 BGB liegen nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 20.4.2017 –VII ZR 194/13; die dortigen Ausführungen zu außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisses sind nach hiesiger Ansicht – erst recht – auf eine Pandemie übertragbar). Das gilt insbesondere auch für Fallkonstellationen, in denen ein Vorgewerk aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig erbracht werden kann und nun das nachfolgende Gewerk deswegen Ansprüche wegen Behinderung gegen den Auftraggeber erhebt.“

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Dokumentation FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Version: FUTURA® SRM 4.2

    Stand: 29.10.2018 / 3. Auflage

    Kurzanleitung Anfrage Le

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 1

    1 Einführung Mit Hilfe dieses Schnelleinstiegs bekommen Sie einen ersten Überblick, wie Sie mit Hilfe von FUTURA® SRM Ihr Angebot zu einer Anfrage erstellen und an den Auftraggeber übermitteln können.

    Nähere Informationen zur Nutzung von FUTURA® SRM finden Sie im Handbuch, welches Ihnen unter dem Bereich Hilfe in Ihrem Zugang zur Verfügung steht.

    Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das FUTURA® SRM Service-Team. Wir sind erreichbar von

    Mo-Fr 8. 00 bis 17.00 Uhr (MEZ)

    Telefon: +49 (0) 611 33 460 560

    E-Mail: [email protected]

    Fünf Schritte sind nötig, um ein Angebot zu einer Anfrage zu erstellen und abzugeben:

    1. Anmeldung in FUTURA® SRM

    2. Anfrage auswählen

    3. Anfrage annehmen/freischalten

    4. Angebot erstellen

    5. Angebot an den Auftraggeber senden

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 2

    2 Zugangsdaten und Passwort Sie erhalten Ihre Zugangsdaten (Firmen-Login und Benutzername) und Ihr Passwort in zwei separaten E-Mails. Dies geschieht automatisch, wenn ein Auftraggeber Sie zu einer Anfrage einlädt.

    E-Mail mit den Zugangsdaten (Beispiel):

    E-Mail mit dem Passwort (Beispiel)

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 3

    3 Einladung zu einer Anfrage Zu jeder neuen Anfrage erhalten Sie automatisch eine E-Mail:

    Darin enthalten sind auch die Zugangsdaten zu dem Zugang, in dem Sie die Anfrage finden und Ihr Angebot erstellen und abgeben können.

    4 Schritt 1: Anmeldung in FUTURA SRM Voraussetzung: Sie haben Ihre Zugangsdaten per E-Mail erhalten. Dies geschieht automatisch, wenn Sie das erste Mal zu einer Anfrage eingeladen wurden.

    1. Starten Sie Ihren Browser.

    2. Über den Link https://www.futura-srm.com/SupplierWeb/default.aspx können Sie FUTURA® SRM aufrufen.

    3. Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten am System an.

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 4

    5 Schritt 2: Anfrage auswählen/öffnen 1.

    2. Öffnen Sie mit einem Doppelklick die gewünschte Anfrage.

    3. Die Anfrage wird geladen und angezeigt.

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 5

    6 Schritt 3: Anfrage annehmen/freischalten

    Voraussetzung:

    Damit Sie zu der Anfrage ein Angebot erstellen können, müssen Sie zuerst die Anfrage annehmen. Möchten Sie kein Angebot zu der Anfrage abgeben, so können Sie die Anfrage ablehnen.

    1 Öffnen Sie (falls noch nicht geschehen) die Anfrage und klicken Sie auf den Button

    .

    2 Klicken Sie in der Meldung auf den Button .

    3 Die Anfrage ist jetzt angenommen, der Auftraggeber wird darüber per E-Mail benachrichtigt. Sie können jetzt unter dem Reiter Angebote ein Angebot erstellen.

    7 Schritt 4: Angebot erstellen

    7.1 Bei einer Preisanfrage

    Voraussetzung:

    nommen.

    1 Öffnen Sie (falls noch nicht geschehen) Ihre Anfrage und wechseln Sie auf den Reiter Angebote.

    2 Klicken Sie auf den Button Angebot erstellen.

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 6

    3 Optional können Sie in den Kopfdaten eine Angebotsnummer und eine Bindefrist eintragen und speichern.

    4 Öffnen Sie links im LV den Gliederungsbaum, bis Sie rechts die Leistungen sehen.

    5 Mit Hilfe des Buttons kann der Gliederungsbaum ein- und ausgeblendet werden. Bei ausgeblendeter Gliederung werden alle Leistungen in einer Liste angezeigt.

    6 Tragen Sie nun in Ihre Angebotspreise für die einzelnen Leistungen ein.

    7 Speichern Sie nun Ihr Angebot mit Hilfe des Buttons .

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 7

    ACHTUNG:

    Angebot abgeben (siehe nächster Schritt) wird das Angebot an den Auftraggeber gesendet!

    7.2 Bei einer Kontraktanfrage

    Die Kontraktanfrage basiert auf einem Leistungsverzeichnis mit Leistungen und Preisen, die primär aus einem mit Ihnen verhandelten Rahmenvertrag (Kontrakt) stammen. Im Gegensatz zu der Preisanfrage haben Sie in Ihrem Angebot nur die Möglichkeit einen prozentualen Nachlass oder Zuschlag auf Kopfebene zu geben.

    Voraussetzung:

    .

    1 Öffnen Sie (falls noch nicht geschehen) Ihre Anfrage und wechseln Sie auf den Reiter Angebote.

    2 Klicken Sie auf den Button Angebot erstellen.

    3 Optional können Sie in den Kopfdaten eine Angebotsnummer und eine Bindefrist eintragen und speichern. (Analog zu Preisanfrage)

    4 Öffnen Sie das Fenster zum Eintragen eines Nachlasses oder eines Zuschlags, wählen Sie, ob prozentual oder absolut und tragen Sie Ihren Nachlass oder Zuschlag ein und Speichern Sie.

    Als Ergebnis sehen Sie den für dieses Angebot gespeicherte Nachlass/Zuschlag unter der entsprechenden Spalte:

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 8

    ACHTUNG:

    Angebot abgeben (siehe nächster Schritt) wird das Angebot an den Auftraggeber gesendet!

    7.3 Beim Kostenvoranschlag

    Bei einer Anfrage vom Typ Kostenvoranschlag werden Sie aufgefordert in Ihrem Angebot ein Leistungsverzeichnis inklusive Preise zusammenzustellen.

    Voraussetzung:

    .

    1 Öffnen Sie (falls noch nicht geschehen) Ihre Anfrage und wechseln Sie auf den Reiter Angebote.

    2 Klicken Sie auf den Button Angebot erstellen.

    3 Optional können Sie in den Kopfdaten eine Angebotsnummer und eine Bindefrist eintragen und speichern. (Analog zu Preisanfrage)

    4 Stellen Sie das Leistungsverzeichnis zusammen. Je nach Einstellungen Ihres Auftraggebers stehen Ihnen dazu folgende 3 Möglichkeiten:

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 9

    Erstellen von einzelnen Freitextzeilen mit Angabe des Einheitspreises anhand des Buttons -Fenster aus und

    speichern Sie.

    Übernehmen von Leistungen inklusive deren Preise aus einem Kontrakt: Klicken Sie dazu auf Links sehen Sie den Kontrakt (Quelle)

    woraus Sie Leistungen in Ihr Angebots-LV (Ziel) auf die rechte Seite per Drag & Drop übernehmen können:

    Import eines ganzen Leistungsverzeichnisses aus Excel oder aus einer GAEB Datei anhand :

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 10

    Das Ergebnis der Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses sieht wie folgt aus:

    ACHTUNG:

    Nach dem Zusammenstellen des Leistungverzeichnisses Angebot abgeben (siehe nächster Schritt) wird das Angebot an den Auftraggeber

    gesendet!

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 11

    8 Schritt 5: Angebot an den Auftraggeber senden Um Ihr erstelltes Angebot an den Auftraggeber zu senden, gehen Sie wie folgt vor:

    1 Klicken Sie auf den Button .

    2 Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage mit OK. Achtung: Sollten Sie nicht alle Leistungen verpreist haben, werden Sie darauf hingewiesen! Sie können dann den Vorgang abbrechen und die fehlende Preise nachpflegen, oder mit OK Ihr Angebot übermitteln.

    3 Wurde Ihr Angebot erfolgreich übermittelt, erscheint folgende Meldung:

    Ergebnis:

    Ein erfolgreich abgegebenes Angebot hat den Stat

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 12

    9 Angebot überarbeiten

    Achtung:

    Eine Änderung des Angebots ist nur bis zum Ablauf des Abgabetermins der Anfrage möglich!

    Bis zum Ablauf der Abgabefrist können Sie Ihr Angebot noch überarbeiten und erneut senden. Gehen Sie wie folgt vor:

    1.

    2. Ihr Angebot wird zur Bearbeitung freigeschaltet, Sie können nun z.B. Preise überarbeiten oder weitere Anlagen hinzufügen.

    3. Wenn Sie Ihre Änderungen abgeschlossen haben können Sie entweder

    a. Ihr g

    oder

    b. .

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  • FUTURA® SRM für den Lieferanten

    Seite 13

    10 Sonstige Funktionen Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht zu allen Funktionen im Angebot:

    Button Funktion Beschreibung

    Aktualisieren Mit dem Aktualisieren-Button werden die Daten neu geladen:

    Speichern Speichert Ihre Eingaben (Kopfdaten, Preise) im Angebot.

    Bericht exportieren Mit diesem Button können Sie das Angebot im PDF Format

    exportieren

    Abgeben eines Angebots Mit diesem Button senden Sie Ihr Angebot an den Auftraggeber.

    Überarbeiten eines Angebots Mit diesem Button können Sie ein abgegebenes oder

    ungültiges Angebot überarbeiten und erneut senden.

    Nähere Informationen zur Nutzung dieser Funktionen finden Sie im Handbuch, welches Ihnen unter dem Bereich Hilfe in Ihrem Zugang zur Verfügung steht.

    FUTURA SRM ermöglicht Ihnen, das LV nach Excel oder als GAEB-Datei (DA83) zu exportieren. Gleichfalls können Sie Ihre Angebotspreise anhand einer GAEB DA84- oder Excel-Datei importieren.

    Nähere Informationen zur Nutzung dieser Funktionen finden Sie im Handbuch, welches Ihnen unter dem Bereich Hilfe in Ihrem Zugang zur Verfügung steht.

    Nach Leistungszeile suchen Ermöglicht das Suchen von Leistungszeilen im Leistungsverzeichnis.

    Ausblenden des Navigationsbaums Blendet den Ordner-Baum ein bzw. aus. Bei ausgeblendetem Baum werden alle Leistungszeilen in einer Liste dargestellt.

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  • Die Jenaer Bäder u. Freizeit GmbH beabsichtigt am Standort Karl-Marx-Allee 15 in 07747 Jena eine neue Sportschwimmhalle zu errichten.

    Der Neubau liegt auf dem eigenen Gelände und soll als kompakter Baukörper parallel zur Karl-Marx-Allee errichtet werden. Die Oberkante des Eingangsniveaus (±0,00) liegt bei 165,45 m ü. NHN. Die neue Sportschwimmhalle soll die Grundkomponenten von Schul- & Vereinssport, sowie Familien- & Freizeitschwimmen abdecken. Dazu werden ein 21 x 50m Sportbecken (ca.1050 m²) und ein Lehrschwimmbecken mit 125m² errichtet. Alle nutzerrelevanten Funktionen liegen auf einer Ebene. Die Badewassertechnik (Filteranlagen, Schwallwasserbehälter, Pumpen, Dosiertechnik etc.) befinden sich im Kellergeschoss. Die Lüftungsanlagen werden zentral im Obergeschoss angeordnet. Alle Ebenen sind über eine interne innere Erschließung zu erreichen. Aufgrund der Baugrunduntersuchung kann davon ausgegangen werden, dass sich im Baufeld tragfähiger Baugrund erst in den tieferen Schichten befindet. Eine flächige Baugrundverbesserung mittels Bodenaustausch ist notwendig. Die Keller erhalten eine WU-Beton-Sohlenkonstruktion. Außenwände werden in herkömmlicher Stahlbetonbauweise errichtet und sind außenseitig mit einem Abdichtungssystem und mit einer Perimeterdämmung zu erstellen, tragende Wände oberirdisch werden als massive Stahlbetonkonstruktion mit Wärmedämmung und Metallvorhangfassaden bzw. Klinker-Vormauerschale ausgeführt. An den großen Fassadenöffnungen werden Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit Drei-Scheiben-Isolierverglasung angeordnet. Die Innenwände werden, falls tragend, in Stahlbeton ansonsten in KS hergestellt. Becken und Wasserbehälter werden in Edelstahl bzw GFK ausgeführt. Decken werden als Stahlbetondecken ausgeführt und mit Estrich auf Trennlage / bzw. schwimmendem Estrich und rutschfestem (Kat. A/B) Keramikbelag versehen. Die Dachebenen werden in Holzfertigteildachelementen sowie Trapezblecheindeckung ausgeführt. Die Auflagerung erfolgt im Bereich der Schwimmhalle auf kombinierten Holz-/Stahlbindern, in den anderen Bereichen als Stahltragwerk und Betondeckenkonstruktion. Die Dächer werden mit Dämmung und EPDM Folie in Teilbereichen mit Auflast aus Kiesschüttung versehen.

    Allgemeine Vorbemerkungen

    0.1 Angaben zur Baustelle

    0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

    Das Baugrundstück befindet sich in 07747 Jena, Karl-Marx-Allee 15. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Bauherren. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt von der Theobald-Renner-Str. aus. Weitere Informationen sind aus dem Lageplan sowie dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es dürfen keine schwebenden Lasten über die Fläche der geplanten Sportschwimmhalle und deren Zuwegungen außerhalb der abgegrenzten Baustellenfläche bewegt werden.

    0.1.2. Baufeld

    Das Baufeld besitzt mehrere Höhenversprünge (Siehe Baugrubenplan). Das Grundstück verfügt über Rasen- und Bewuchsflächen sowie in Teilbereichen befestigte Flächen (Beton, Asphalt, Pflaster). Die Flächen werden im Zuge des geplanten Baus sämtlich neu gestaltet. Für die Baustelleneinrichtung stehen Teile des Grundstücks zur Verfügung. Die betreffenden Bereiche sind mit der Bauleitung / Bauüberwachung abzustimmen. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist der Ausschreibung beigefügt.

    0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage

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  • 0.1.3.1 Allgemein/Gegenstand der Planung

    Die Jenaer Bäder u. Freizeit GmbH errichtet auf dem vorgenannten Grundstück eine neue Sportschwimmhalle.

    0.1.3.2 Verhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen

    Die Zufahrt ist während der Baumaßnahme nur über die Theobald-Renner-Str. (siehe Baustelleneinrichtungsplan) möglich. Schwertransporte sind bei Erfordernis als einzukalkulierender Leistungsbestandteil vorab mit dem Ordnungsamt bzw. den zuständigen Stellen abzuklären. Die Verunreinigung öffentlicher Straßen ist grundsätzlich zu vermeiden. Reinigungskosten gehen zu Lasten des Verursachers.

    0.1.3.3 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen

    Die Straßen Karl-Marx-Allee und Theobald-Renner-Str. können von den am Bau Beteiligten nicht als Parkplatz genutzt werden. In begrenztem Maße sind die Firmenfahrzeuge innerhalb des Baufeldes und nur in Abstimmung mit dem Bauherren bzw. der Bauoberleitung abzustellen (siehe Baustelleneinrichtungsplan).

    0.1.3.4 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen.

    siehe Punkt 0.1.3.2 und 1.3.3 Weitere Zuwegungen als die im Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Baustraßen existieren nicht. Die weitere Wegeführung bzw. Transport von Materialien und Gerätschaften hat eigenständig zu erfolgen. Kosten hierfür werden nicht vergütet.

    0.1.3.5 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser

    Anschlüsse für Abwasser Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt.

    Die Kosten werden dem AN anteilig mit 0,3% als Abzug von der Angebotssumme in Rechnung gestellt.

    Weitere Unterverteiler sind vom AN zu liefern und vorzuhalten.

    Stromanschlüsse: Vom Auftragnehmer dürfen nur Anschlussverteilerschränke nach DIN/VDE 0660 T501 verwendet werden. Vor Arbeitsbeginn ist der Bauleitung der gewünschte Strombezug anzumelden. Entspricht der Verteilerschrank des Auftragnehmers nicht der DIN/VDE 0660 T501 wird der Strombezug aus Sicherheitsgründen verwehrt. Die Anschlüsse sind teilweise vom AN vorzuhalten. Für Drehstromanschlüsse und Kabelverbindungen hat der AN zu sorgen. Über die Lage muss sich der Unternehmer vor Ort selbst informieren. Stromart und Spannung sind entsprechend auszulegen.

    0.1.3.6 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume, so weit vorhanden.

    Zur Verfügung stehende Lagerflächen auf dem Baugelände sind vor Ort mit der Bauüberwachung und dem Bauherrn abzustimmen. Diese Lagerflächen stehen allen zeitgleich arbeitenden Gewerken zur Verfügung. Es besteht kein genereller Anspruch auf Lagerflächen! Tagesunterkünfte und verschlossene Lagerräume können dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden und sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen von ihm selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Tagesunterkünfte und Lagerräume sind mit der örtlichen Bauleitung bzw. mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.

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  • 0.1.3.7 Bodenverhältnisse, Baugrund, und seine Tragfähigkeit.

    Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. siehe anhängendes Baugrundgutachten

    0.1.3.8 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern

    siehe anhängendes Baugrundgutachten

    0.1.3.9 Besondere umweltrechtlichen Vorschriften

    siehe anhängendes Baugrundgutachten

    0.1.3.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Gemäß VOB

    siehe "Zusätzliche technische Vertragsbedingungen"

    0.1.3.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle

    Grenzsteine und Vermessungszeichen sind vor Beschädigung und Zerstörung zu dauerhaft zu schützen. Andernfalls erfolgt eine Wiederherstellung durch einen ÖbVI auf Kosten des AN. Der Baumschutz hat gemäß den gültigen Vorschriften zu erfolgen.

    0.1.3.12 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen

    Auf dem Baufeld verlaufen zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen für das Bestandsbad. Die Lage und Art ist informell aus den vorliegenden Bestandsplänen zu entnehmen. Grundsätzlich hat der AN Leitungsauskünfte beim jeweiligen Betreiber einzuholen. Im Zweifelsfall ist Handschachtung vorzunehmen. Auffälligkeiten im Zuge der Erdarbeiten sind umgehend der Bauüberwachung mitzuteilen und zu dokumentieren.

    0.1.3.13 Kampfmittel im Bereich der Baustelle

    Es ist davon auszugehen, dass das Baufeld Kampfmittelfrei ist, da vor den jetzigen Baumaßnahmen auf dem Baufeld ein Kulturzentrum ansässig war, welches in den 1990er Jahren abgebrochen wurde.

    0.1.3.14 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle Maßnahmen / Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen:

    siehe anhängende Richtlinien/ Vorschriften

    0.1.3.15 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen

    nicht bekannt. Auffälligkeiten im Zuge des Erdaushubes sind umgehend der Bauüberwachung mitzuteilen.

    0.1.3.16 Baubesprechungen

    Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt (in der Regel wöchentlich), für die Dauer der Vertragslaufzeit einen bevollmächtigten Vertreter, sowie den vor Ort arbeitenden Bauleiter AN, zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt.

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  • 0.1.3.17 Bautagesberichte

    Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich, spätestens bis zum 2. Arbeitstag nach der Berichtswoche, zu übergeben; die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können. Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen: • Datumsangabe • Arbeitsbeginn und -ende • Arbeitskräfteeinsatz (Berufsgruppen, Anzahl, Dauer) und ausgeführte Tätigkeiten; getrennt nach AN und gegebenenfalls Nachunternehmer • Eingang von Baustoffen und Bauteilen • Geräteeinsatz, mit Angaben über Ursache eines etwaigen Ausfalls • ausgeführte Arbeiten, Bauablauf • besondere Ereignisse wie z.B. Unfälle etc. • Hinweise zu Transport und Entsorgung/Verwertung der anfallenden Abfälle Die Bautageberichte müssen ebenfalls detaillierte Hinweise auf die Durchführung von Stundenlohnarbeiten beinhalten!

    Wichtig: Stundenloharbeiten sind nicht ohne vorherige Genehmigung des Bauherren/ des Projektleiters auszuführen. Eine Schlussrechnungsstellung ist ohne Vorlage der vollständigen Bautagesberichte ausgeschlossen. Stundenlohnzettel Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie vor der Ausführung vom AG beauftragt wurden. Stundenlohnzettel, die Nebenarbeiten auf besonderen Nachweis und Genehmigung durch den Bauherren beinhalten sind arbeitstäglich mit genauen Angaben über die durchgeführten Arbeiten (Namen der Arbeitnehmer, Beginn und Ende der Arbeiten, Ausführungsart, -ort etc.) der Bauleitung des AG zur Unterschrift in doppelter Ausführung vorzulegen.

    0.1.3.18 Bauschild und Werbemittel

    Der Auftraggeber errichtet ein Bauschild unter Angabe des Projektinhaltes. Firmeneigene Werbung von Einzelunternehmern auf eigene Kosten ist nicht erlaubt.

    0.1.3.19 Bauleistungsversicherung

    Es wird eine Versicherung durch den AG/ Bauherren geben. Die Kosten werden dem AN anteilig mit 0,2% als Abzug von der Angebotssumme in Rechnung gestellt.

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  • Angebotsaufforderung Inhaltsverzeichnis

    Projekt: 1956 Neubau Sportschwimmhalle Lobeda-West in Jena LV: 480 Gebäudeautomation Titel Bezeichnung Seite

    1. Zentrale Einrichtungen ...............................................................................................................6 1.1. Zentrale Einrichtungen ...............................................................................................................6 2. Automationssysteme ................................................................................................................38 2.1. Automationssysteme Hardware ...............................................................................................38 2.2. Automationssysteme Software ................................................................................................47 3. Feldgeräte ................................................................................................................................52 3.1. Sensoren ..................................................................................................................................52 3.2. Aktoren .....................................................................................................................................62 4. Leistungsteile ...........................................................................................................................66 4.1. Schaltschränke ........................................................................................................................66 4.2. Überspannungsschutz für externe Komponenten ....................................................................89 5. Verlegesysteme ........................................................................................................................91 5.1. Innenenkabel ............................................................................................................................91 5.2. Außenkabel ............................................................................................................................105 5.3. Kabelanschlüsse ....................................................................................................................108 5.4. Installationen ..........................................................................................................................113 5.5. Brandschutzmaßnahmen .......................................................................................................123 5.6. Bohrungen ..............................................................................................................................125 6. Hauptkabel .............................................................................................................................126 6.1. passive / aktive Komponenten ...............................................................................................126 7. Gebäudeautomation Sonstiges ..............................................................................................127 7.1. Besondere Leistungen ...........................................................................................................127 7.2. Stundenlohnarbeiten ..............................................................................................................136 8. Wartungsarbeiten - KG 400 ...................................................................................................137 8.1. Wartung .................................................................................................................................137 Zusammenstellung .................................................................................................................139

    Druckdatum: 09.07.2020 Seite: 1 von 147

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  • Angebotsaufforderung

    Projekt: 1956 Neubau Sportschwimmhalle Lobeda-West in Jena LV: 480 Gebäudeautomation OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

    2.0 Gewerkespezifische Ergänzungen zu den technischen Vertragsbedingungen - Gebäudeautomation

    2.1 Technische Vorschriften

    2.1.1 Besondere Vorschriften

    Es gelten die DIN- und VDE-Vorschriften und Normen (in der jeweils gültigen Fassung).

    2.1.2 Allgemeine Montagebedingungen

    Für die Ausführung gelten die endgültigen Installationspläne, evtl. vorhandene Montageanweisungen, das Leistungsverzeichnis und evtl. Anschluss- und Verdrahtungspläne von Gerätelieferanten.

    Die Leistung des Auftragnehmers umfasst sämtliche Leistungen zur Erstellung der betriebsfertigen Anlagen, zur Erfüllung der behördlichen Auflagen sowie zur Erfüllung der geforderten Funktions- und Qualitätsmerkmale.

    Soweit kein besonderer Hinweis erfolgt, sind alle Aggregate bzw. Teile komplett zu liefern, einzubringen, zu montieren, funktionsfähig und betriebssicher anzuschließen in Betrieb zu nehmen und mit Anweisung bezüglich Handhabung und Wartung an den Auftraggeber zu übergeben.

    Alle Kosten, die sich aus den Vertragsbedingungen ergeben, sind durch die Vertragspreise abgegolten, soweit nicht besondere Ansätze in der Massenaufstellung enthalten sind.

    Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern hat, müssen ungebraucht und unbeschädigt sein und aus der laufenden Produktion stammen.

    2.1.3 Kabelverlegung

    Es wird eine saubere rechtwinklige Leitungsverlegung gefordert, auch in der Zwischendecke und Unterputz.

    Bei Verlegung von Installationsrohren mit Metallmantel müssen alle Rohrenden mit Endtüllen versehen werden. Diese sind ordnungsgemäß anzubringen. Eine nachträgliche Installation durch Aufschneiden und Überschieben ist nicht zulässig.

    Die vorgeschriebenen Abstände zwischen Fernmelde- und Starkstromleitungen sind einzuhalten und getrennte Abzweig- bzw. Klemmkästen zu verwenden. Als Leitungsweg wird die Senkrechte und die Waagrechte vorgeschrieben.

    Die Installation ist leitungssparend auszuführen. Die Leitungen sind unter Beachtung der vorstehenden Ausführungsbestimmungen auf kürzestem Weg zu und zwischen den Anschlussstellen zu verlegen.

    Sofern Mantelleitungen auf dem Rohfußboden verlegt werden, sind diese mit einem Stahl-Panzerrohr gegen mechanische Beschädigungen zu schützen.

    Druckdatum: 09.07.2020 Seite: 2 von 147

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  • Angebotsaufforderung

    Projekt: 1956 Neubau Sportschwimmhalle Lobeda-West in Jena LV: 480 Gebäudeautomation OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

    In Räumen mit Aufputz-Installation und in den Steig- leitungsschächten werden die Leitungen auf Abstandsschellen bzw. auf Hohlschienen mit Reihenschellen verlegt (alle Schellen mit Schraubbefestigung, Klebebefestigung ist nicht zugelassen).

    Bei Unterputzinstallation in Montagewänden und dergleichen werden die Leitungen in Rohre eingezogen. Leitungen im Fußboden sind in Schutzrohren zu verlegen. Über Rohre im Fußboden sind sofort nach Verlegung Bestandspläne M 1:50 anzufertigen.

    3.0 Technische Erläuterungen

    Die Leistung beinhaltet Neuinstallationen für das Gewerk Gebäudeautomation

    Automationsstationen

    Hierunter werden die dezentralen Einheiten auf BTA-Ebene zur Erfassung und Verarbeitung von Informationspunkten (ISP's) verstanden. Automationsstationen müssen völlig autark und dezentral die folgenden Funktionen durchführen: - Regelung und Steuerung der BTA - zeit- und ereignisabhängiges Schalten - Anzeige von Betriebs- und Störmeldungen - adaptives Optimieren von Regelkreisen - dezentrales Spitzenlast- und Netzwiederkehrprogramm (bei Systemen ohne Leitzentrale) - Trendaufzeichnung usw.

    Für eine Festlegung der anwenderspezifischen Funktionen muss in dieser Verarbeitungsebene eine leicht handhabbare Programmiersprache, die auch den Zugriff auf vorstrukturierte Programmblöcke ermöglicht, zur Verfügung stehen. Die AS müssen auch bei Ausfall der Leitzentrale oder der Übertragungsleitung völlig autark ihre Funktionen ausführen.

    Lokale Vorrangbedienebene (vormals Notbedienebene)

    Die Lokale Vorrangbedienebene wirkt mit höchster Priorität, ist den Befehlen der GLT bzw. AS übergeordnet und muss bei Ausfall der Automationsstationen sichergestellt sein; gleiches gilt für Kontakte von einer BMZ.

    Datenübertragung

    Die Kommunikation zwischen Leitzentrale und Automationstationen erfolgt über Profinet per Ethernet.

    Meldungen an die Leitzentrale müssen auf Wunsch unterdrückt werden können. Auch im ungünstigsten Fall muss eine Änderung hoher Priorität spätestens 3 sec. nach ihrem Auftreten in der AS von der Leitzentrale empfangen worden sein. Das Datenübertr