Zachow - Ihr Magazin | Mediadaten

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1 Mediadaten Ihr Magazin

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Alle Informationen zu "Zachow - Ihr Magazin" und die aktuelle Anzeigenpreisliste.

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Inhaltsverzeichnis

Für Leser mitten im Leben, mitten in Halle 4

Ein neues Stück Halle, abgestimmt auf Ihre Zielgruppe 5

Redaktionelle Inhalte 6

Markenwerte 8

Anzeigen 10

Datenhandling 12

Geschäftsbedingungen 15

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Für Leser mitten im Leben, mitten in Halle

Neues Monatsmagazin – ältere Zielgruppe. Wir richten unseren Fokus auf die, für die es noch kein Monatsmagazin gibt, obwohl sie eigent-lich eins brauchen: Menschen ab 50 Jahre. Sie stehen in der Mitte des Lebens und verfügen über größere finanzielle Spielräume als jede andere Altersgruppe. Sie erkennen, dass es nun an der Zeit ist, das Leben zu genießen. Und deswegen haben sie ab jetzt ihr eigenes Monats magazin in Halle. Der Name „Zachow“, abgeleitet von Friedrich

Wilhelm Zachow, dem berühmten Lehrmeister Georg Friedrich Hän-dels stellt einen ganz entscheidenden Aspekt unseres Monatsmagazins heraus: den engen Bezug zu unserer Stadt. Unsere Leser finden schnell und übersichtlich Tipps und Anregungen für die Gestaltung ihres Lebens – und das jeden Monat neu. Mit unserem Monatsmagazin bieten wir Ihnen damit die Möglichkeit, Ihre Zielgruppe im Rahmen eines lebensbejahenden Umfeldes konzentriert zu erreichen.

Alter Anzahl Einwohner

männlich weiblich insgesamt

0 bis 18 15.539 14.879 30.418

19 bis 30 19.203 21.064 40.267

31 bis 45 23.049 20.259 43.308

46 bis 65 29.821 32.517 62.338

66 und älter 21.884 32.165 54.049

insgesamt 109.496 120.884 230.380

Jahr Durchschnittsalter

31.12.2000 42.84

31.12.2001 43.32

31.12.2002 43.72

31.12.2003 43.84

31.12.2004 44.08

31.12.2005 44.29

31.12.2006 44.62

31.12.2007 44.87

31.12.2008 45.09

31.12.2009 45.20

Quelle: Amt für Bürgerservice, Stand 30.06.2011

Quelle: Amt für Bürgerservice, Stand 30.06.2011

Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht Durchschnittsalter der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale)Einwohner mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale)

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Ein neues Stück Halle, abgestimmt auf Ihre Zielgruppe

Das Monatsmagazin „Zachow“ erscheint zwölf Mal im Jahr zum jeweils 1. des Monats in einer Auflage von 25.000 Stück. Durch punktgenaue Verteilung an den Stellen der Stadt, an denen sich die Zielgruppe trifft und informiert, bieten wir Ihnen die bestmögliche Werbe relevanz, die am Ende auch bei dem ankommt, für den sie bestimmt ist: Ihrem Kunden.

Unsere Mitarbeiter kennen Halle wie ihre Westentasche, sind täglich in der Stadt unterwegs und bei gesellschaftlichen Themen oder kul-turellen und gastronomischen Highlights und Trends immer auf dem Laufenden. Damit ist permanente Aktualität und hohe Qualität des redaktionellen Inhalts sichergestellt.

Reichweite von Zeitschriften in Prozent (LpA)

Quelle: ma 2011 Pressemedien II - Strukturanalyse deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahr in der Stadt Halle; Saalekreis und Stadt Leipzig: 457 Fälle · 837 Tsd. · 1,2%

Reichweite von Zeitschriften in Prozent (LpA)nach Haushaltsnettoeinkommen (HHNE)

14 – 19 Jahre

20 – 29 Jahre

30 – 39 Jahre

40 – 49 Jahre

50 – 59 Jahre

60 – 69 Jahre

70 – 79 Jahre

80 – 89 Jahre

bis 1000 Euro

1001 bis 1250 Euro

1251 bis 1500 Euro

1501 bis 2000 Euro

2001 bis 2500 Euro

2501 Euro und mehr

nach Alter

86,9 96,2

88,9

94,9

95,5

95,5

90,3

97,3

94,1

85,6

99,4

93,7

95,5

97,3

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Inhalte

Durch seine einheitliche Themenstruktur bietet „Zachow“ seinen Lesern Monat für Monat einen großen Wiedererkennungswert.

Stadthalle

Diese Rubrik widmet sich ausschließlich demhalleschen Stadtgeschehen. Insider-Informati-onen, Kolumnen und Steckbriefe: Hier erfährt man das Neueste aus Halle.

Thema des Monats

Das „Thema des Monats“ bietet span-nende Reportagen über mehrere Seiten, intensiv recherchiert und mit gebührend viel Raum innerhalb des Magazins.

Porträt

Nicht zuletzt die lokalen Bekanntheiten und Größen machen den besonderen Reiz der Stadtaus. Hier werden sie vorgestellt und kommen auch selbst zu Wort.

Hin und weg

„Zachow“ gibt Informationen und Tipps für die schönsten Tage des Jahres. Ob Reise, Urlaub oder Ausflug: Hier finden unsere Leser Anregungen und Erfahrungsberichte zu den schönsten Zielen – regional und weltweit.

Gewusst wie

In dieser Rubrik wird Knowhow vermittelt. Nütz-liche Tipps und Infos aus den verschiedensten Lebensbereichen wie z.B. Versicherungen oder Geldanlagen warten auf unsere Leser.

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Redaktionelle Inhalte

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Kalender

Wissen, was wann wo los ist: Alle Termine stehen in der Heftmitte im Fokus, übersichtlich werden die Veranstaltungen des Monats im Kalender dargestellt.

Kulturhalle

Hintergrund-Informationen zu Oper- und Theateraufführungen, Ausstellungen und Büchern: Hier erhält die hallesche Kultur-szene ihre Plattform.

Genuss und Stil

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Auf diesen Seiten erfährt der Leser alles über Essen und Getränke, natürlich gewürzt mit praktischen Tipps und Re-zepten. Aber auch das Thema Mode kommt hier nicht zu kurz.

Körper und Seele

Mit aktuellen Informationen zu Homöopa-thie, moderner Medizin oder dem richtigen Ansprechpartner in Halle finden Körper und Seele ohne Probleme zusammen.

Sporthalle

Sport hält bekanntlich Körper und Geist fit. „Zachow“ testet Angebote in der Stadt und gibt Tipps für das individuelle Training Zuhause.

Zeitzeugen

Wie war das damals in Halle? An dieser Stelle melden sich Menschen zu Wort, die schon sehr lange in Halle wohnen oder früher hier gelebt haben, und berichten aus erster Hand.

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Funktional Information Kultur Aktualität Qualität Termine Service

Emotional Lebensfreude aktive Zukunftsgestaltung regionale Identifikation aktive Freizeitgestaltung lebendige Erinnerungen Genuss der Gegenwart

Markenwerte des Monatsmagazins „Zachow“

einziges Monatsmagazin für „Best Ager“ zielgruppengerechte Ansprache journalistische Qualität und Vielfalt garantierte Auflage

Wodurch unterscheidet sich die Marke?

Was leistet die Marke?

BRAND DIFFERENTIATORS

BRAND PERFORMANCE

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Funktional Information Kultur Aktualität Qualität Termine Service

Emotional Lebensfreude aktive Zukunftsgestaltung regionale Identifikation aktive Freizeitgestaltung lebendige Erinnerungen Genuss der Gegenwart

Markenwerte des Monatsmagazins „Zachow“

lebensbejahend seriös informativ aktuell

trendbewusst lokal verwurzelt Magazin des Mitteldeutschen Druck-

und Verlagshauses (MDVH)

Wie gibt sich die Marke?

Name: „Zachow“Logo: handschriftlich mit integriertem Bass-SchlüsselFarbcode: dunkles Azurblau / Orange / Weiß / SchwarzClaim: Für Leser mitten im Leben, mitten in Halle.

Welche Signale sendet die Marke?BRAND SIGNAL

BRAND PERSONALITY

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Anzeigen

Ausrichtung Satzspiegel Anschnitt Ortspreis Grundpreis

2/1 Seite quer 420 x 280 mm 446 x 302 mm 4.420,00 Euro 5.200,00 Euro

1/1 Seite hoch 200 x 280 mm 226 x 302 mm 2.150,00 Euro 2.500,00 Euro

1/2 Seite quer 200 x 132 mm 226 x 146 mm 1.000,00 Euro 1.150,00 Euro hoch 98 x 268 mm 114 x 302 mm

1/3 Seite quer 200 x 87 mm 226 x 101 mm 750,00 Euro 862,50 Euro hoch 64 x 268 mm 80 x 302 mm

1/4 Seite quer 200 x 64 mm 226 x 78 mm 550,00 Euro 632,50 Euro hoch 47 x 268 mm 63 x 302 mm Ecke 98 x 132 mm – 1/8 Seite hoch 47 x 132 mm – 300,00 Euro 345,00 Euro quer 98 x 64 mm –

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Titelseite Umschlag (S. 2) Umschlag (S. 3) Umschlag (S. 4) Kultur-Opener

Satzspiegel 210 x 180 mm 200 x 280 mm 200 x 280 mm 200 x 280 mm 200 x 200 mmAnschnitt – 226 x 302 mm 226 x 302 mm 226 x 302 mm -Ortspreis 2.350,00 Euro 2.300,00 Euro 2.650,00 Euro 3.150,00 Euro 1.400,00 Euro Grundpreis 2.770,00 Euro 2.700,00 Euro 3.100,00 Euro 3.700,00 Euro 1.600,00 Euro

mm-Preise: 4-spaltiges Layout im Kalender Spaltenbreite 47 mm Ortspreis 2,90 Euro Grundpreis 3,40 Euro

* inkl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anschnittanzeigen zzgl. 10 % Aufpreis.

Sonderwerbemöglichkeiten:

Beilagen, Beihefter, Beikleber bis 25 Gramm können nach Absprache und nach Ansicht des Mustersfür 60,00 Euro (je 1.000 Stück) verarbeitet werden. Das höchste zu verarbeitende Format ist 207 mm x 280 mm.Eine Teilbelegung für verschiedene Auslagebezirke ist nach Absprache möglich.Bitte erfragen Sie unsere Preisnachlässe aus der Mal- und Mengenstaffelung.

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Datenhandling

Herausgeber und VerlagMitteldeutsches Druck- undVerlagshaus GmbH & Co. KG06112 Halle (Saale)

PostanschriftMitteldeutsches Druck- undVerlagshaus GmbH & Co. KG06075 Halle (Saale)

StadtbüroBarfüßerstraße 11 06108 Halle (Saale)

LeitungLars Wilken [email protected]

RedaktionsleitungJessica QuickTel.: 0345 – 69 49 23 61Fax: 0345 – 298 46 [email protected]

AnzeigenThomas DittmannTel.: 0345 – 298 46 36Fax: 0345 – 298 46 35Handy: 0179 – 237 58 [email protected]

Anzeigenschluss ist jeweils der 15. des Vormonats.

Bankverbindung Deutsche Bank HalleBLZ: 860 700 00Konto: 51 51 022

Internet www.zachow-magazin.de

Facebookwww.facebook.com/zachow.magazin

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SchwarzweißprofilDot Gain 15 %

FarbmanagementEs wird nach den Vorgabender DIN EN ISO 9001:2000 gearbeitet.

Grundschriftmind. 6 Punktnegativ mind. 9 Punktgerastert mind. 12 Punkt

BelichtungsanlageAuflösung der Fotos: 300 dpiRasterweite: 70 (Linien pro cm)

DatenträgerCD-ROM/DVD WIN/MAC Datenträger müssen 2 Wochen vor dem Erscheinungstag angeliefert werden.

Sie sind zu beschriften mitName, Adresse, Dateiname,Anzeigenmotiv sowie Erscheinungstermin.

Tonwertbereich CTP 4 % bis 96 %

Rasterpunktformeliptisch

Punktzuwachs13 % gegenüber der Druckvorlage bei 40 % Flächendeckung (bei C/M/Y)16 % gegenüber der Druckvorlage bei 40 % Flächendeckung (bei K)

TonwertsummeCyan – Magenta – Yellow – Schwarz = 300 %Schwarz = 100 %

Druckreihenfolge/RasterwinkelSchwarz (45°) – Cyan (15°) – Magenta (75°) – Yellow (0°)

FarbenSchmuckfarben werden generell aus 4c produziert. Geringe Farb ab wei-chun gen berechtigen nicht zu Ersatzleistungen oder Preisminderungen.

FarbprofilISOCoatedv2.icc

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Datenübernahme per E-Mail und FTPE-Mail-Adresse: [email protected] (bis max. 10 MB)Für Datengrößen über 10 MB empfehlen wir den Datentransfer über FTP vorzunehmen. Ein persönlicher FTP-Zugang kann mit Angabe der Firma, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer unter der E-Mail:[email protected] angefordert werden.

Datenübernahme per ISDN und QuickcutLeonardoPro/Eurofile: 0345 – 565-2814, -2824Quickcut: http://psol.quickcut.co.uk/Pagestoreonline Auf Anfrage ist eine 4-kanalige Übertragung möglich. Alle Datei-inhalte müssen in einem Ordner abgelegt sein. In der beigefügten Textdatei dürfen Angaben über Absender, Kunde, Ansprechpartner und Telefonnummer nicht fehlen. Die Übermittlung der Druckun-terlagen ist nicht automatisch ein Auftragseingang und sichert somit kein automatisches Erscheinen der Anzeige zu.

BilderDie Mindestauflösung angelieferter Bilder soll 300 dpi in CMYK betragen (bei Bitmaps/1-Bit-Grafiken min. 1000 dpi).Dateien, deren Farbraum nicht in CMYK vorliegt, werden in den CMYK-Farbraum umgewandelt. Die dabei entstehenden Farbver-schiebungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

DateiformateHochauflösende Adobe-Acrobat-Datei 1.4 (*.pdf) oder EPS-Datei (*.eps)Verwendete Schriften müssen eingebunden bzw. in Kurven oder Zeichenwege umgewandelt sein.

Die Dateien sind ohne Beschnitt und Passermarken anzuliefern. Anzeigen sollten grundsätzlich im Veröffentlichungsformat (1:1)vorliegen und nicht als offene Dateien, wie z. B. Dateien ausOffice-Programmen, gesendet werden, da hier die Qualität nicht gewährleistet werden kann.

BegleitunterlagenZum Anzeigenauftrag (spätestens zum Zeitpunkt der Übertragung der Anzeigendaten) muss immer ein Ausdruck der Datei mitgeliefert werden. Wenn zu Farbanzeigen ein Farbmuster (Proof) beigestellt wird, so muss dieses für gestrichenes Papier nach ISOCoatedv2 erstellt werden, da sonst eine zufriedenstellende Druckqualität nicht gewährleistet werden kann.

EmpfangszeitenTäglich 24 Stunden unter Berücksichtigung der Anzeigenschlusstermine.

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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen

in Zeitungen und Zeitschriften

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung-

treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-

abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner

Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der

ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten

Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der

in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus

weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so

hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied

zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass

dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer

Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in be-

stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift

veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem

Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn ein Auftrag auf

diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik

abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6. Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und

nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen

Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem

Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge — auch einzelne Abrufe im Rahmen eines

Abschlusses — und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der tech-

nischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages

abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt

oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,

die bei Service-Centern, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beila-

genaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren

Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Ein-

druck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen

enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auf-

traggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen

oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder

beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag

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gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die

Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei

unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine

einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige

beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist ver-

streichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein

Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatz-

ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und

unerlaubter Handlung sind — auch bei telefonischer Auftragserteilung — ausgeschlossen;

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt

auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder

Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des

Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des

Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im

kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe

Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten

die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden

bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen —

außer bei nicht offensichtlichen Mängeln — innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von

Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber

trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag

berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des

Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der

Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst

aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der

aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezah-

len, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung verein-

bart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten

berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden

Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung

verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers

ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das

Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zah-

lungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender

Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Punkt h).

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber

gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus-

führungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zu-

rückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

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17. Erfüllungsort ist Halle. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen

des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen

Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver-

fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten

nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,

auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der

Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem

Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages die Allgemeinen

und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen

gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedin-

gungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen

gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die ergänzenden Hinweise innerhalb

der Preisliste des Verlages sind Bestandteil der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen.

b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die In-

sertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt

es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wurde der Auftraggeber wegen der

Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Veröffentlichung der

Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist die Anzeigenleitung des Verlages hiervon

schriftlich zu benachrichtigen.

c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsüb-

liche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht

wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,

Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine

Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler aufgrund undeutlich geschriebener

Aufträge. Platzierungsvorgaben sind nicht verbindlich. Die Zusicherung bestimmter

Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

d) Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden

diese erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem

Abdruck keine Ansprüche.

e) Digitale Druckunterlagen werden nur nach schriftlicher Auftragserteilung bearbeitet. Die

Dokumentangaben müssen im Auftrag enthalten sein bzw. müssen vor Druckunterla-

genübermittlung der Anzeigenabteilung vorliegen. Dem Anzeigenauftrag muss eine

Kopie bzw. ein Ausdruck der Anzeige beigefügt sein. Entdeckt der Verlag auf einer ihm

überstellten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus

Ansprüche geltend machen könnte.

Eine Speicherung der digitalisierten Anzeigendruckvorlagen über den Abschluss des

Anzeigenauftrags hinaus erfolgt nicht. Der Datensatz wird danach vom Verlag gelöscht.

Nicht zuzuordnende Anzeigendaten werden nach 4 Wochen gelöscht.

f) Der Verlag behält sich vor, Zusatzfarben durch den Übereinanderdruck aus den Ska-

lenfarben zu erzeugen. Dabei werden die Richtlinien der Farbhersteller berücksichtigt.

Daraus resultierende Farbabweichungen führen nicht zu Ersatzansprüchen.

g) Verlangt bzw. erhält der Auftraggeber/die Agentur unaufgefordert einen Korrekturabzug

und erhält der Verlag bis Anzeigenschluss keine Fehlermeldung, gilt der Korrekturabzug

als vom Auftraggeber gebilligt. Spätere Sachmängelrügen sind nicht mehr möglich.

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Ansprüche auf Preisminderung, Schadenersatz o. ä. sind ausgeschlossen.

h) Anzeigenbelege werden — entsprechend einheitlicher Richtlinien des Verlages — nur auf

Anforderung geliefert. Dabei ist die Zusendung der auf der layouteten Seite erschienenen

Anzeige als PDF-Datei ist möglich. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an

seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung

und Verbreitung der Anzeige.

i) Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge

sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

j) Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen können je nach Art und

Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt

werden.

k) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung

zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.

l) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,

Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages

zu halten.

m) Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungs-

gebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler

erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

n) Bei Fließsatzanzeigen behält sich der Verlag sinnentsprechende Abkürzungen vor.

o) Bei Wiederholungsanzeigen muss der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Anzeige

sofort nach Erscheinen überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Er-

satzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne

dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers

erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel

handelt, innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung zu erheben.

p) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.

q) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier)

stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der

Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.

r) Ein Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen

gewährt, bei denen das abhängige Unternehmen mehrheitlich im Besitz der Oberge-

sellschaft ist. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener

selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen

Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

s) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitschrift erscheinende Anzeigen auch in den Online-

Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer

der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag festgelegt werden.

t) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten

– aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertrags-

erfüllung hinaus –, die gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als

zu den Vertragszwecken verwendet werden.

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