Zertifizierungsantrag – DIN EN ISO 9712 -...

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Der Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung von uns erhalten, können Sie sich gerne mit SECTOR Cert in Verbindung setzen: Telefon: +49 221 995940-20 Eingang bestätigt Eingabe Datenbank Seite 1 von 2 FBA03-61-01-Rev6.0 ISO 9712 Zertifizierungsantrag – DIN EN ISO 9712 SECTOR Cert Gesellschaft für Zertifizierung mbH Büro Campus Deutz Siegburger Straße 229c 50679 Köln oder per E-Mail: [email protected] Hiermit beantrage(n) ich (wir) die: Erstzertifizierung Erneuerung Erweiterung Rezertifizierung inklusive Zertifikatsausweis zusätzlich Billigung nach 2014/68/EU Bei Erstanträgen oder Änderungen bitte komplett ausfüllen - (*) Pflichtangaben 1. Angaben zum Antragsteller 2. Angaben zum Arbeitgeber / Versandanschrift Zertifikats-Nr. (falls vorhanden) *: Name des Unternehmens *: Titel / akad. Grad: Name, Vorname des Ansprechpartners *: Name, Vorname *: Abteilung / Funktion *: Geburtsdatum *: Straße *: Geburtsort *: PLZ, Ort, Land *: Straße: Telefon *: PLZ, Ort, Land: Telefax: Telefon: E-Mail *: E-Mail: Rechnungsanschrift (falls abweichend): 3. Kostenträger: Arbeitgeber Antragsteller selbständig privat Ust.-Id.: ______________________________ Ihre interne Bestellnummer: ______________________________ 4. Angaben für Erstzertifizierung / Erweiterung Verfahren / Stufe Sektor Prüfungszentrum Nr. / Datum der Prüfung (siehe Prüfungsnachweis) Erfahrungszeit (in Monaten) Gesamte ZfP-Erfahrung der beantragten Verfahren in Monaten: _____ Stufe 2-Zertifizierung: die Arbeitserfahrung ist die Erfahrungszeit in Stufe 1 oder 2, die unter qualifizierter Aufsicht gesammelt wurde. Stufe 3-Zertifizierung: die Arbeitserfahrung ist die Erfahrungszeit in Stufe 2, die unter qualifizierter Aufsicht gesammelt wurde. FOTO (oder per E-Mail) Zur Identifikation der zertifizierten Person muss der Zertifizierungsstelle ein Foto (< 10 Jahre alt) vorliegen.

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Zertifizierungsantrag – DIN EN ISO 9712

SECTOR Cert Gesellschaft für Zertifizierung mbH Büro Campus Deutz Siegburger Straße 229c 50679 Köln oder per E-Mail: [email protected]

Hiermit beantrage(n) ich (wir) die:

☐ Erstzertifizierung ☐ Erneuerung ☐ Erweiterung ☐ Rezertifizierung

☐ inklusive Zertifikatsausweis

☐ zusätzlich Billigung nach 2014/68/EU

Bei Erstanträgen oder Änderungen bitte komplett ausfüllen - (*) Pflichtangaben

1. Angaben zum Antragsteller 2. Angaben zum Arbeitgeber / Versandanschrift

Zertifikats-Nr. (falls vorhanden) *: Name des Unternehmens *:

Titel / akad. Grad: Name, Vorname des Ansprechpartners *:

Name, Vorname *: Abteilung / Funktion *:

Geburtsdatum *: Straße *:

Geburtsort *: PLZ, Ort, Land *:

Straße: Telefon *:

PLZ, Ort, Land: Telefax:

Telefon: E-Mail *:

E-Mail: Rechnungsanschrift (falls abweichend):

3. Kostenträger: ☐ Arbeitgeber ☐ Antragsteller ☐ selbständig ☐ privat

Ust.-Id.: ______________________________ Ihre interne Bestellnummer: ______________________________

4. Angaben für Erstzertifizierung / Erweiterung

Verfahren / Stufe Sektor Prüfungszentrum Nr. / Datum der Prüfung

(siehe Prüfungsnachweis) Erfahrungszeit (in Monaten)

Gesamte ZfP-Erfahrung der beantragten Verfahren in Monaten: _____

Stufe 2-Zertifizierung: die Arbeitserfahrung ist die Erfahrungszeit in Stufe 1 oder 2, die unter qualifizierter Aufsicht gesammelt wurde. Stufe 3-Zertifizierung: die Arbeitserfahrung ist die Erfahrungszeit in Stufe 2, die unter qualifizierter Aufsicht gesammelt wurde.

FOTO (oder per E-Mail)

Zur Identifikation der zertifizierten Person

muss der Zertifizierungsstelle ein

Foto (< 10 Jahre alt) vorliegen.

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Name, Vorname (Antragsteller):

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5. Erneuerung (E) / Rezertifizierung (R) einer bestehenden Zertifizierung

Verfahren / Stufe Sektor E oder R Verfahren / Stufe Sektor E oder R

Erneuerung: ohne Prüfung zu jeder Zeit bis zu 5 Jahren nach einer erfolgreichen Erst-, Ergänzungs- oder Rezertifizierungsprüfung Rezertifizierung: durch Prüfung oder andere Maßnahmen zu jeder Zeit bis zu 5 Jahren i. d. R. nach Erneuerung 6. Nachweis zufriedenstellender Sehfähigkeit

☐ Nachweis ausreichender Sehfähigkeit gemäß DIN EN ISO 9712 Abschnitt 7.4 liegt beim Arbeitgeber vor. Datum des letzten Sehtests: __________________

7. Erklärung Vorgesetzter / Bevollmächtigter / Selbständiger ☐ Hiermit wird für die zu zertifizierende / zertifizierte Person bestätigt:

- die Richtigkeit der Angaben unter den Punkten 2 bis 6 - dass überprüfbare Nachweise der Erfahrungszeiten im Unternehmen vorliegen - die fortgesetzte ZfP-Tätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung gemäß DIN EN ISO 9712 Abschnitt 3.27 und die jährlichen

Nachweise der Sehfähigkeit gemäß DIN EN ISO 9712 Abschnitt 7.4 bzw. gemäß spezifischen Anforderungen bei Erneuerung und / oder Rezertifizierung.

Name Datum, Unterschrift

8. Antrag für die Billigung von ZfP-Personal nach Europäischer Druckgeräterichtlinie - 2014/68/EU

☐ Hiermit wird bestätigt, dass der Antragsteller innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 60 Arbeitstage ZfP-Tätigkeiten im Druckgerätebereich ausgeführt hat. Die Erfahrungszeiten liegen nicht länger als 5 Jahre zurück.

Bei mehreren Verfahren entfallen mindestens 15 Arbeits-tage auf jedes beantragte Verfahren.

Name des Unternehmens:

Name des Vorgesetzten / Bevollmächtigen:

Datum, Unterschrift

9. Erklärung des Antragstellers

Hiermit versichere ich, dass a) alle in diesem Antrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. b) ich SECTOR Cert informiere, wenn die Angaben auf dem Zertifikat fehlerhaft sind, ich die Voraussetzungen für die

Zertifizierung nicht mehr erfülle oder wenn meine hier gemachten Angaben sich geändert haben. c) ich SECTOR Cert über alle Beanstandungen, die gegen das mir ausgestellte Zertifikat erhoben werden, unverzüglich

informiere. Weiterhin stelle ich SECTOR Cert von allen Ansprüchen frei, die sich aus meiner Tätigkeit als zertifizierte Person ergeben könnten.

d) ich im Falle der Aussetzung oder Entziehung meiner Zertifizierung unverzüglich von jeglicher Werbung mit Hinweis auf die Zertifizierung absehen und jeglichen Hinweis auf einen zertifizierten Status unterlassen werde.

Mir ist bewusst, dass a) falsche Angaben im Antrag, irreführender Gebrauch des Zertifikates oder Logos sowie ein Verstoß gegen die

berufsethischen Grundsätze SECTOR Cert jederzeit dazu berechtigen, das ausgestellte Zertifikat, welches Eigentum der Zertifizierungsstelle ist, auszusetzen oder zurückzuziehen. Zertifikate, die fehlerhaft ausgestellt wurden, werden zurückgerufen, korrigiert und mit der ursprünglichen Gültigkeit erneut zugestellt.

b) ein Zertifikat in Durchstrahlungsprüfung nicht ohne Weiteres zur Durchführung von Durchstrahlprüfungen berechtigt und ich die gesetzlichen Bestimmungen beachten muss.

Ich ermächtige SECTOR Cert hiermit ausdrücklich, jede Information einzuholen, die zur Überprüfung der notwendigen Angaben für die Zertifizierung erforderlich ist und ich bin damit einverstanden, dass meine Daten bis 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats elektronisch gespeichert, zur Antragsbearbeitung verarbeitet und in einer Liste der Zertifikatsinhaber an geeigneter Stelle veröffentlicht werden. Eine Löschung erfolgt danach automatisch.

Für den Fall, dass vertrauliche Informationen über meine Person durch Dritte angefordert werden, ist dies nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung möglich, es sei denn, eine gesetzliche Regelung sieht etwas anderes vor.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich weiterhin, dass ich die AGB der SECTOR Cert gelesen habe.

Datum, Unterschrift

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FBA-03-61-03-Rev.1.1 SECTOR Cert – Gesellschaft für Zertifizierung mbH · Siegburger Str. 229c · D - 50679 Köln T: +49 221 99 59 40-0 · F: +49 221 99 59 40-99 · www.sector-cert.com · [email protected]

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Berufsethische Grundsätze Daran müssen Sie sich halten

Allgemeines Der Zertifikatsinhaber muss jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen handeln, so dass Personen-, Umwelt- und Sachschäden vermieden werden. Er muss sein Fachwissen auf dem neuesten Stand halten und sich gegenüber den Interessen von Arbeitgebern, Auftraggebern und der Öffentlichkeit loyal und unparteiisch verhalten. Der Zertifikatsinhaber darf nur Tätigkeiten durchführen, für die er kraft seiner Ausbildung und Erfahrung qualifiziert ist. Wenn erforderlich, müssen Fachleute herangezogen oder ihr Heranziehen empfohlen werden.

Beziehung zum Arbeitgeber Der Zertifikatsinhaber soll sein Vertragsverhältnis zum Arbeitgeber so regeln, dass er diese berufsethischen Grundsätze einhalten kann, sofern sein Vertrag frei verhandelbar ist. Er muss mindestens sicherstellen, dass der Geltungsbereich des ihm erteilten Zertifikats richtig ausgelegt und eingehalten wird. Er muss den Arbeitgeber unverzüglich über eine Aussetzung oder Entziehung der Zertifizierung informieren.

Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit Bei der Ausübung seiner Tätigkeit muss der Zertifikatsinhaber das Wohl der Öffentlichkeit wahren, indem er ggf. zuständige Stellen informiert und Veröffentlichungen objektiv bzw. fachlich fundiert verfasst. Er darf keine Berichte oder andere Qualitätsdokumente unterschreiben, deren Inhalt er nicht überschaut, nicht billigt oder für die er nicht verantwortlich ist. Der Zertifikatsinhaber muss Informationen, die ihm von einem Arbeitgeber, Kunden, Kollegen oder Angehörigen der Öffentlichkeit vertraulich überlassen wurden, weitestgehend – soweit mit dem Allgemeinwohl vereinbar, schützen.

Interessenkonflikt Der Zertifikatsinhaber soll Konflikte mit Vorgesetzten und Kunden vermeiden. In Fällen, in denen Konflikte jedoch unvermeidlich sind, soll er die Betroffenen unverzüglich und offen über den Grund des Konflikts informieren. Er darf bei der Erledigung ein und derselben Aufgabe nicht von zwei Seiten Bezahlung annehmen und sich durch Entgelte irgendwelcher Art in seinem fachlichen Urteil nicht beeinflussen lassen.

Verstöße Werden Verstöße gegen diese berufsethischen Grundsätze nachgewiesen, so hat SECTOR Cert das Recht, erteilte Zertifikate auszusetzen oder zurückzuziehen, d.h. für ungültig zu erklären. Ungültige Zertifikate müssen umgehend an SECTOR Cert zurückgegeben werden.

Erklärung Die berufsethischen Grundsätze habe ich gelesen und inhaltlich verstanden. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die berufsethischen Grundsätze einhalten werde und dass mir bewusst ist, dass die Verletzung der oben genannten Pflichten zum Entzug meiner Zertifizierung führen kann. ................................... ................................................... ......................................... Ort, Datum Name, Vorname Unterschrift

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SECTOR Cert - Gesellschaft für Zertifizierung mbH e-mail: [email protected] Internet: www.sector-cert.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SECTOR Cert – Gesellschaft für Zertifizierung GmbH Stand: September 2015

Geltungsbereich 1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungserbringung der Zertifizierungsstelle SECTOR Cert – Gesellschaft für Zertifizierung GmbH (nachfolgend SECTOR Cert genannt) im Rahmen der Durchführung von Qualifizierungs-prüfungen und Zertifizierungen. Das Zertifizierungssystem basiert auf der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, und ist durch die DAkkS akkreditiert. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Prüfungsteilnehmer bzw. Zertifizierungsantragsteller (nachfolgend Kandidat genannt) können nicht anerkannt werden. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der SECTOR Cert sind nur dann bindend, wenn sie von SECTOR Cert ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Qualifizierungsprüfungen 2.

Prüfungen werden ausschließlich von Prüfungs-zentren, die von SECTOR Cert autorisiert und überwacht werden, organisiert und durchgeführt. Eine Liste der autorisierten Prüfungszentren ist auf unserer Homepage unter www.sector-cert.com/ Unternehmen/Zentren zu finden. Eine Anmeldung zur Teilnahme an Prüfungen oder die Stornierung einer Teilnahme erfolgt aus-schließlich beim jeweiligen Prüfungszentrum. Die Teilnahme unterliegt den allgemeinen Geschäfts-bedingungen des jeweiligen Prüfungs-zentrums. Kandidaten, die vor Antritt der Prüfung die Mindestvoraussetzung für eine Prüfungsteilnahme nicht erfüllen, sind zur Prüfung nicht zugelassen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Mindest-voraussetzungen sind im jeweiligen Zertifizierungs-programm beschrieben. Prüfungsnachweise werden ausschließlich von dem jeweiligen Prüfungszentrum ausgestellt. Die Stornierung der Prüfungsteilnahme ist an das jeweilige Prüfungszentrum als Veranstalter der Qualifizierungsprüfung zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr gegenüber SECTOR Cert.

Über den Einsatz und Wechsel von Prüfungs-beauftragten entscheidet alleine die SECTOR Cert. Die Verwendung von Mobiltelefonen, Tablets o.Ä. während der Prüfung ist nicht erlaubt. Aufzeichnungen der Prüfung oder Mitnahme von Prüfungsfragen, Prüfungsaufgaben oder Lösungs-blättern ist nicht erlaubt. In nachweisbaren Fällen wird SECTOR Cert Schadenersatz fordern. Während der Prüfung dürfen ausschließlich erlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Der Kandidat hat im Zweifelsfall vor der Prüfung nachzufragen. Ein Betrug oder Betrugsversuch führt zum Aus-schluss des Teilnehmers von der Prüfung. Die Prüfung gilt als nicht bestanden. Der Antrag auf eine erneute Prüfungsteilnahme ist frühestens nach einem Jahr möglich. Mit Zahlung der Prüfungsgebühr an das Prüfungs-zentrum besteht keine Erfolgsgarantie für das Bestehen der Prüfung. Der autorisierte Prüfungsbeauftragte entscheidet nach vorgegebenen Regeln und vorgegebenem Bewertungsschema unparteiisch über das Bestehen der Prüfung. Nicht bestandene Prüfungen können gegen Gebühr ganz oder teilweise wiederholt werden. Die dabei geltenden zeitlichen Vorgaben, innerhalb derer eine Wiederholung stattzufinden hat, sind im jeweiligen Zertifizierungsprogramm geregelt. Ein vorläufiges Prüfungsergebnis kann am Ende der Prüfung beim Prüfungsbeauftragten erfragt werden. Ein offizielles Prüfungsergebnis erhalten die Kandidaten in der Regel 10 Tage nach der Prüfung. Eine Einsichtnahme in die bewertete Prüfung kann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses auf formlosen Antrag am Firmenstandort der SECTOR Cert in Köln erfolgen. Die Kandidaten haben ihren Antrag an SECTOR Cert, Siegburger Str. 229c, 50679 Köln oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Die Gültigkeitsdauer der Prüfungsergebnisse als Grundlage einer Zertifizierung ist im jeweiligen Zertifizierungsprogramm festgelegt. Das Bestehen einer Qualifizierungsprüfung berechtigt nicht automatisch zum Erhalt eines Zertifikates.

Zertifizierung 3.

Eine Zertifizierung erfolgt nur auf Antragstellung. Anträge sind schriftlich und vollständig ausgefüllt an SECTOR Cert zu richten. Es dürfen ausschließlich

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SECTOR Cert - Gesellschaft für Zertifizierung mbH e-mail: [email protected] Internet: www.sector-cert.com

aktuell gültige Antragsformulare verwendet werden. Diese sind unter www.sector-cert.com/Download/ Anträge zu finden. Die Zertifizierung erfolgt, wenn alle Zertifizierungs-voraussetzungen des jeweiligen Zertifizierungs-programms erfüllt sind. Die Zertifizierungsent-scheidung trifft SECTOR Cert auf Grund einer unparteiischen, fairen und diskriminierungsfreien Begutachtung. Über eine Reduzierung der Zertifizierungs-voraussetzung oder die Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen entscheidet alleinig SECTOR Cert im Einzelfall und auf formlosen Antrag. Der Antragssteller versichert durch seine Unterschrift, dass alle durch ihn gemachten Angaben wahrheitsgemäß und nach Treu und Glauben erfolgen. Er ermächtigt SECTOR Cert ausdrücklich, jede Information einzuholen, die zur Überprüfung der notwendigen Angaben für die Zertifizierung erforderlich ist. Der Kandidat muss SECTOR Cert informieren, wenn die Angaben auf dem Zertifikat fehlerhaft sind, die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht mehr erfüllt werden oder gemachte Angaben zu ändern sind. Der Kandidat verpflichtet sich, die berufsethischen Grundsätze einzuhalten. Diese sind eine Voraus-setzung für die Gültigkeit der Zertifizierung. Das Zertifikat ist in keinem Fall eine betriebliche Autorisierung. Diese ist nur durch den Arbeitgeber möglich. Ein Vorlagedokument für die betriebliche Autorisierung ist unter www.sector-cert.com/ Downloads zu finden. Das Zertifikat ist Eigentum von SECTOR Cert. Es wird in der Regel an den Arbeitgeber des Kandidaten gesendet und ist dem Kandidaten auszuhändigen. SECTOR Cert ist jederzeit dazu berechtigt, dem Kandidaten auf Anfrage ein Duplikat auszustellen. Im Falle eines Arbeitgeber-wechsels kann der Kandidat die Neuausstellung seiner Zertifikate beantragen. Die ursprünglichen Zertifikate werden dann von SECTOR Cert ausgesetzt. Zertifikate, die von SECTOR Cert fehlerhaft ausgestellt wurden, werden zurückgerufen, korrigiert und mit dem ursprünglichen Ausstellungs-datum erneut ausgestellt. Ein Zertifikat in Durchstrahlungsprüfung (RT) nach ISO 9712 berechtigt nicht ohne Weiteres zur Durchführung von Durchstrahlungsprüfungen. Der Kandidat verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Aussetzung, Entzug, Annullierung von 4.Zertifikaten

Verstöße gegen die Zertifizierungsregeln oder die berufsethischen Grundsätze, ein Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen (z.B. körperliche Unfähigkeit oder wesentliche Unterbrechung) sowie ein irreführender Gebrauch des Zertifikates berechtigen SECTOR Cert jederzeit dazu, das Zertifikat auszusetzen oder zu entziehen. Das Zertifikat verliert weiterhin seine Gültigkeit falls die Person die Rezertifizierung nicht erreicht und bleibt ungültig bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Person die Anforderungen für eine Re- oder Erstzertifizierung erfüllt.

Beschwerden 5.

Gegen Mitarbeiter von SECTOR Cert oder gegen Zertifizierungsentscheidungen kann ein Beschwerde- bzw. Einspruchsverfahren eingeleitet werden. Die Beschwerde / der Einspruch ist schriftlich an den Leiter der Zertifizierungsstelle bei SECTOR Cert zu richten.

Zeichensatzung 6.

Das von SECTOR Cert ausgestellte Zertifikat ist Eigentum der SECTOR Cert. Das Zertifikat oder entsprechende Kopien dürfen nicht verändern oder missbräuchlich verwendet werden. Das Zertifikat muss vor Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Das Nutzungsrecht des Zertifikates beschränkt sich strikt auf den Gegenstand der Zertifizierung und ist an deren Gültigkeit gebunden. Werbung mit dem Gegenstand einer Zertifizierung muss den Inhalt des ausgestellten Zertifikates korrekt wiedergeben. Im Falle einer Aussetzung oder Entziehung der Zertifizierung hat der Kandidat jegliche Hinweise auf eine bestehende Zertifizierung oder einen zertifizierten Status zu unterlassen (z.B. auf Werbematerialien, Internetseiten etc.). Die Verwendung des SECTOR Cert-Logos bedarf einer vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch SECTOR Cert. Das Logo darf nur in der erteilten Form verwendet werden. Proportionale Veränderungen der Größe sind erlaubt. Das Logo darf nicht an Dritte oder Nachfolger überlassen werden. Die Verwendung des Akkreditierungssymbols / DAkkS-Logos ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen müssen sofort abgestellt und entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Die Zertifizierungsstelle behält sich das Recht auf Schadenersatz vor.

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SECTOR Cert - Gesellschaft für Zertifizierung mbH e-mail: [email protected] Internet: www.sector-cert.com

Urheberrecht und Veröffentlichungen 7.

Die Weitergabe von Unterlagen, die von SECTOR Cert oder von den autorisierten Prüfungszentren zur Verfügung gestellt werden sowie von erworbenen Informationen an Dritte ist unzulässig. Schulungsunterlagen und Hilfsmittel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.

Datenschutz 8.

SECTOR Cert benötigt für die Erstellung der Zertifikate personenbezogene Daten. Diese werden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verarbeitet bzw. gespeichert. Alle Mitarbeiter der SECTOR Cert sind vertraglich auf das Daten-geheimnis verpflichtet. Prüfungsergebnisse sind personenbezogene Daten im Sinne des § 3 BDSG. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person. Der Arbeitgeber des Betroffenen ist eine dritte Person.

Geheimhaltung und 9.Aufbewahrungspflicht

Die SECTOR Cert, ihre Mitarbeiter und von ihr beauftragte Dritte sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit vertraglich ver-pflichtet. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. SECTOR Cert ist zur Aufbewahrung von Auf-zeichnungen des Zertifizierungsprozesses für mindestens einen kompletten Zertifizierungszyklus verpflichtet. Die Wahrung der Sicherheit und Vertraulichkeit von Aufzeichnungen ist durch ein dokumentiertes Verfahren sichergestellt und wird in regelmäßigen Abständen überwacht.

Zahlungsbedingungen und Preise 10.

Für die Berechnung der Leistungen gelten die vereinbarten Entgelte bzw. die aktuelle Preisliste unter www.sector-cert.com/Zertifizierung/Preise. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Entgelte sind sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Haftung und Schadenersatz 11.

Eine Haftung von SECTOR Cert ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück-zuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers vorliegt; sofern von SECTOR Cert eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt worden ist, ohne dass SECTOR Cert Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Gerichtsstand, anwendbares Recht 12.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.