ZEUGNIS ZUR INTEGRATIONSPRÜFUNG SPRACHNIVEAU A2

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Zertifikats-Nr. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer hat die A2-Prüfung bestehend aus Inhalten zur Sprachkompetenz auf dem Sprachniveau A2 und zu Werte- und Orientierungswissen bestanden. Name Vorname Geburtsdatum Geburtsland Prüfungsdatum Prüfer/innen Hören/Lesen Schreiben Sprechen Gesamtergebnis Prüfungsteile erreichte Punktezahl Werte- und Orientierungswissen ZEUGNIS ZUR INTEGRATIONSPRÜFUNG SPRACHNIVEAU A2 SPRACHKOMPETENZ UND WERTE- UND ORIENTIERUNGSWISSEN BGBl. II - Ausgegeben am 31. August 2020 - Nr. 378 www.ris.bka.gv.at 1 von 2

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Zertifikats-Nr.

Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer hat die A2-Prüfung bestehend aus Inhalten zur Sprachkompetenz auf dem Sprachniveau A2 und zu Werte- und Orientierungswissen bestanden.

Name

Vorname

Geburtsdatum Geburtsland

Prüfungsdatum

Prüfer/innen

Hören/Lesen

Schreiben

Sprechen

Gesamtergebnis

Prüfungsteile erreichte Punktezahl

Werte- und Orientierungswissen

ZEUGNIS ZUR INTEGRATIONSPRÜFUNG

SPRACHNIVEAU A2SPRACHKOMPETENZ UND WERTE- UND ORIENTIERUNGSWISSEN

BGBl. II - Ausgegeben am 31. August 2020 - Nr. 378

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Integrationsprüfung Sprachniveau A2

Die Integrationsprüfung A2 misst die Sprachkenntnisse der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen der Niveaustufen A1 bis C2.

Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit Niveau A2 können bezogen auf ihre Sprachkompetenz u. a.

• die wichtigsten Informationen in alltäglichen Gesprächen, kurze Ansagen aus dem Radiosowie Nachrichten am Telefon verstehen,

• die wesentlichen Informationen aus kurzen Zeitungstexten, alltagsbezogenen Anzeigenund von öffentlichen Hinweistafeln entnehmen,

• in Ämtern, Geschäften oder Banken Formulare ausfüllen,

• Mitteilungen schreiben, die sich auf das unmittelbare Lebensumfeld beziehen,

• sich im Gespräch vorstellen und über die eigene Lebenssituation austauschen,

• in Gesprächen zu Alltagsthemen Informationsfragen stellen und beantworten,

• in Alltagsgesprächen etwas vereinbaren oder aushandeln.

Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben im Rahmen dieser Integrationsprüfung grundlegendes Werte- und Orientierungswissen zur österreichischen Rechts- und Gesellschafts-ordnung nachgewiesen.

Bei nicht bestandener Prüfung wird kein Prüfungszeugnis ausgestellt. Informationen zu den Prüfungsformaten und Zertifikaten des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erhalten Sie unter www.integrationsfonds.at sowie telefonisch unter +43 1 715 10 51 – 250.

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