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Nummer 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 41. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 49 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter für SZ-Lebenstedt.................. 68 50 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleit- planung Bebauungsplan Cal 7 für SZ-Calbecht „Nördlich Am Kohlenhof“ in Verbindung mit der 84. Änderung N.N. des Flächennutzungs- plans der Stadt Salzgitter ...................................... 70 51 Aufstellung des Bebauungsplans Rpn 6 für Salzgitter-Reppner, „Südlich Welfenhöhe“ in Verbindung mit der 86. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter ........... 72 Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 52 Fälligkeitstermine im Mai 2014 für Abgaben (Steuern und Gebühren) ........................................... 74 53 Wahlbekanntmachung ............................................. 74 54 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürger- meisters (Direktwahl) am 25. Mai 2014 .................. 76 55 1. Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) am 25. Mai 2014 ............................................................ 76 56 Konstituierende Sitzung des Jugendparlaments ....... 77 57 Öffentliche Zustellungen ......................................... 78 Amtliche Bekanntmachungen 49 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter für SZ-Lebenstedt Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 18.12.2013 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Leb 167, „Mühleneck / Haydnstraße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB erstellt. Der Flächennutzungsplan wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung dem o. g. Bebauungsplan angepasst. Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter wirk- sam. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes werden in dem von der 9. Berichtigung überdeckten Bereich aufgehoben und anstelle einer Wohnbaufläche wird künftig eine gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der Geltungsbereich der 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist in dem abgedruckten Lageplan eingetragen. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Salzgitter unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der vorgenannte Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung, Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt, bereitgehalten. Amtsblatt für die Stadt Salzgitter

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Nummer 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 41. Jahrgang

Inhalt

Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite

49 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

der Stadt Salzgitter für SZ-Lebenstedt.................. 68

50 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleit-

planung Bebauungsplan Cal 7 für SZ-Calbecht

„Nördlich Am Kohlenhof“ in Verbindung mit

der 84. Änderung N.N. des Flächennutzungs-

plans der Stadt Salzgitter ...................................... 70

51 Aufstellung des Bebauungsplans Rpn 6 für

Salzgitter-Reppner, „Südlich Welfenhöhe“ in

Verbindung mit der 86. Änderung N.N. des

Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter ........... 72

Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite

52 Fälligkeitstermine im Mai 2014 für Abgaben

(Steuern und Gebühren) ........................................... 74

53 Wahlbekanntmachung ............................................. 74

54 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur

Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürger-

meisters (Direktwahl) am 25. Mai 2014 .................. 76

55 1. Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Wahl

zum Europäischen Parlament (Europawahl) am

25. Mai 2014 ............................................................ 76

56 Konstituierende Sitzung des Jugendparlaments ....... 77

57 Öffentliche Zustellungen ......................................... 78

Amtliche Bekanntmachungen

49

9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter

für SZ-Lebenstedt

Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 18.12.2013 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Leb

167, „Mühleneck / Haydnstraße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren

nach § 13a Abs. 2 BauGB erstellt.

Der Flächennutzungsplan wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung dem o. g. Bebauungsplan

angepasst. Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter wirk-

sam. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes werden in dem von der 9. Berichtigung überdeckten

Bereich aufgehoben und anstelle einer Wohnbaufläche wird künftig eine gemischte Baufläche (M) dargestellt.

Der Geltungsbereich der 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist in dem abgedruckten Lageplan eingetragen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften

sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-

vorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes schriftlich

gegenüber der Stadt Salzgitter unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden

sind. Der vorgenannte Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im

Fachgebiet Stadtplanung, Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt, bereitgehalten.

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 69

Bei den angegebenen Vorschriften des Baugesetzbuches handelt es sich um die Vorschriften des Baugesetzbuches in

der zuletzt gültigen Fassung.

Salzgitter, am 07.04.2014

Stadt Salzgitter

gez. Klingebiel

Oberbürgermeister

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 70

50

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan Cal 7 für SZ-Calbecht

„Nördlich Am Kohlenhof“

in Verbindung mit der 84. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die allgemeinen Ziele

und Zwecke der Planung für den

Bebauungsplan Cal 7 für SZ-Calbecht „Nördlich Am Kohlenhof“

in Verbindung mit der

84. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter

vom 16.05.2014 bis 02.06.2014

im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,

9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

öffentlich aus.

Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im Internet unter

http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/stadtplanung/sp_auto_4998.php abrufbar.

Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen.

Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes zur Schaffung von Bauplätzen für ca. fünf bis

sieben Eigenheime.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „überörtliche Straße / örtliche Hauptverkehrsstraße“ sowie

als Fläche „vorwiegend für die Landwirtschaft“ dar. Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln

zu können, ist die 84. Änderung (Nach Neubekanntmachung) des Flächennutzungsplans erforderlich. Künftig soll für

diesen Bereich die Darstellung „Wohnbauflächen“ erfolgen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es besteht die

Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke

dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im

Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,

Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 913 oder 923

Telefon-Nr. 839 – 4062 oder 4061

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

- Fachgebiet Stadtplanung -

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41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 72

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Aufstellung des Bebauungsplans Rpn 6 für

Salzgitter-Reppner, „Südlich Welfenhöhe“

in Verbindung mit der

86. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 die Aufstellung des o. g. Be-

bauungsplans in Verbindung mit der o. g. Änderung des Flächennutzungsplans für die im abgedruckten Lageplan ge-

kennzeichnete Fläche in Salzgitter-Reppner beschlossen.

Das Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Um den zukünftigen Bebauungsplan aus

dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

- Fachgebiet Stadtplanung -

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 73

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 74

52

Fälligkeitstermine im Mai 2014 für Abgaben

(Steuern und Gebühren)

Die Stadtkasse Salzgitter macht die Abgabenpflichtigen auf die nachstehenden Fälligkeitstermine aufmerksam und

bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder

Bankkonten zu begleichen:

1. Abgaben lt. Bescheid des Fachdienstes Haushalt und Finanzen

a) Grundsteuer A April - Juni fällig 15.05.2014

b) Grundsteuer B April - Juni fällig 15.05.2014

c) Straßenreinigungsgebühr April - Juni fällig 15.05.2014

d) Hundesteuer April - Juni fällig 15.05.2014

2. Gewerbesteuervorauszahlung April - Juni fällig 15.05.2014

Das Team Steuern weist darauf hin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen

neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.

3. Abfallentsorgungsgebühren

lt. Bescheid des Städtischen Regiebetriebes April - Juni fällig 15.05.2014

Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrift-

einzugsverfahren erteilt haben.

Stadtkasse Salzgitter, den 22.04.2014

53

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die

Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl)

und gleichzeitig in Salzgitter die

Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (Direktwahl)

statt.

Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr

2. Die Stadt Salzgitter bildet für jede Wahl einen Wahlkreis und ist in 100 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenach-

richtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit von 13. April bis spätestens 04. Mai 2014 übersandt wurden, sind

der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 25. Mai 2014 um 17.30 Uhr im Rathaus

der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6 – 8 in Salzgitter-Lebenstedt zusammen.

4. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in

dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen/die Wähler haben zur jeweiligen Wahl Ihre entsprechende Wahlbenachrichtigung mitzubringen

und ein amtliches Personaldokument – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass bereit zu

halten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

Die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl soll bei der Wahl abgegeben werden. Die Wahlbenachrichtigung für

die Direktwahl ist für den Fall einer etwaigen Stichwahl der/dem Wahlberechtigten zu belassen.

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 75

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wählerin/jedem Wähler wird am Wahltag im zuständigen Wahl-

raum einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl ausgehändigt.

Jede Wählerin/jeder Wähler hat bei beiden Wahlen jeweils eine Stimme.

a) Europawahl

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbeschreibung

bzw. die Bezeichnung sonstiger politischer Vereinigungen und deren Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewer-

ber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten ein Kreis für

die Kennzeichnung. Die Wählerin/der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil

des Stimmzettels durch ein gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvor-

schlag sie gelten soll.

b) Direktwahl

Der Stimmzettel für die Direktwahl enthält die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld

für jede/jeden Bewerberin/Bewerber zur Kennzeichnung. Bei der Direktwahl kann die Wählerin/der Wähler einem

der Bewerberinnen/Bewerber durch ankreuzen oder in sonstiger Weise ihre/seine Stimme geben.

5. Die Stimmzettel müssen von der Wählerin/dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonde-

ren Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung der Wahler-

gebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes

möglich ist.

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der jeweiligen Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli-

chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem

Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf

dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe in ei-

nem Wahllokal ist nicht möglich.

7. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlbe-

rechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahl-

berechtigt sind (§ 6 Abs.4 Europawahlgesetz).

8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird

mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des

Strafgesetzbuches).

9. Sollte keiner der Wahlvorschläge für die Direktwahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am

15. Juni 2014 von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 25.

Mai 2014 die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

In Vertretung

gez. Grunwald

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 76

54

Öffentliche Bekanntmachung

2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Wahl

der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (Direktwahl)

am 25. Mai 2014

Der Gemeindewahlausschuss für die Direktwahl am 25. Mai 2014 tritt

am 28.05.2014

um 14.00 Uhr

im Rathaus, Sitzungszimmer 10.12

Salzgitter-Lebenstedt

zur 2. öffentlichen Sitzung zusammen.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses in der Stadt Salzgitter und Festlegung der Teilnehmer an einer et-

waigen Stichwahl

Der Gemeindewahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich.

Der Gemeindewahlleiter

gez. Grunwald

55

Öffentliche Bekanntmachung

1. Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Wahl

zum Europäischen Parlament (Europawahl)

am 25. Mai 2014

Der Stadtwahlausschuss für die Stadt Salzgitter tritt

am 28.05.2014

um 15.00 Uhr

im Rathaus, Sitzungszimmer 10.12

Salzgitter-Lebenstedt

zur 1. öffentlichen Sitzung zusammen.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer

3. Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses in der Stadt Salzgitter

Der Stadtwahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.

Die Sitzung des Stadtwahlausschusses ist öffentlich.

Der Stadtwahlleiter

gez. Grunwald

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 77

56

Konstituierende Sitzung des Jugendparlaments

Am 14.05.2014 findet die konstituierende Sitzung des Jugendparlaments in der Zeit von 17:00 bis 20:00 Uhr im

Ratssaal der Stadt Salzgitter statt.

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 78

57

Öffentliche Zustellungen

Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist.

Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid

Aktenzeichen vom

Childers, Steve Bahnhofstraße 19 A Straßenverkehrsgesetz 20.03.2014

32.4/6400843 31785 Hameln

Childers, Steve Bahnhofstraße 19 A Straßenverkehrsgesetz 20.03.2014

32.4/6400155 31785 Hameln

Marinelli, Andrea Via Orazio 53 Straßenverkehrsgesetz 24.03.2014

32.4/6401716 Italien

Yilmaz, Cihan Heckenstraße 10 Straßenverkehrsgesetz 25.03.2014

32.4/3322506 38226 Salzgitter

Van Olst, Arris Zuiderzrrstraatneg 452 Straßenverkehrsgesetz 28.03.2014

32.4/4403155 NL-PB8090 Wezep

Grunwald, Bettina unbekannt Meldegesetz 28.03.2014

32.4/1400008

Schurink, Roelof Boslaan 79 Straßenverkehrsgesetz 31.03.2014

32.4/6401907 NL-8253 AH Ketelhaven

Yilmaz, Cihan Heckenstraße 10 Straßenverkehrsgesetz 01.04.2014

32.4/3401121 38226 Salzgitter

Verweij, Pieter Rijksstraatweg 90 Straßenverkehrsgesetz 01.04.2014

32.4/6401926 NL-6573 DB Beek

Barth, Martina Trichterhauser Straße 46 Meldegesetz 08.04.2014

32.4/1400534 CH-8125 Zollikerberg

Lüdge, Uwe Ambosteler Weg 2 Straßenverkehrsgesetz 11.04.2014

32.4/3404443 31275 Lehrte

Lüdge, Uwe Ambosteler Weg 2 Straßenverkehrsgesetz 11.04.2014

32.4/3404570 31275 Lehrte

v. Bentum, Jan-Willem Willem-de-Zwijgerstraat 1 Straßenverkehrsgesetz 15.04.2014

32.4/6401944 NL-3581 CK Utrecht

Witte, Ernst Wilfried Herberner Straße 8 Straßenverkehrsgesetz 22.04.2014

32.4/2400200 48317 Drensteinfurt

Raddatz, Elvira Ganzebosweg 13 Straßenverkehrsgesetz 22.04.2014

32.4/6401976 NL-7548 PT Enschede

Yilmaz. Cihan Heckenstraße 10 Straßenverkehrsgesetz 23.04.2014

32.4/3324260 38226 Salzgitter

41. Jahrgang Amtsblatt Nr. 10 Salzgitter, den 8. Mai 2014 Seite 79

Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und

Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten

bis zum 05.06.2014 eingesehen werden.

Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt.

Fachdienst BürgerService und Ordnung

- Städtischer Ordnungsdienst -

AZ.: 32.4/

Aushang:

vom

bis

______________________________

FD 32 Datum/Unterschrift

Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates.

BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststel-len gelten Sonderregelungen.

Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover IBAN: DE78 2505 0000 0003 8038 06 IBAN: DE55 2685 0001 0070 0009 14 IBAN: DE82 2501 0030 0006 0133 00

Herausgeber: Stadt Salzgitter – Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik