ZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN 2019 - markant-magazin.de · MEDIADATEN Inhaltsverzeichnis 3...

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Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe MEDIADATEN ZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN 2019 Anzeigenpreisliste Nr. 19 – Gültig ab 1. Januar 2019 Heftmitte STRATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG EuroCIS: Welche Innovationen für den Handel zukunftsweisend sind Bio-Trend: Was das Angebot und die Nachfrage am POS ankurbelt Fussball-WM befeuert die Grillsaison 04/2018 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

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Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

MEDIADATENZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN

2019Anzeigenpreisliste Nr. 19 – Gültig ab 1. Januar 2019

Hef

tmitt

e

STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE

SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG

EuroCIS: Welche Innovationen für den Handel zukunftsweisend sind

Bio-Trend: Was das Angebot und die Nachfrage am POS ankurbelt

Fussball-WM befeuert

die Grillsaison

04/2018 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

MEDIADATENInhaltsverzeichnis

3 Titelporträt

4 Zielgruppe

5 Charakteristik

6 – 7 Themenplan und Termine

8 Anzeigenpreise

9 Sonderwerbeformen Print

10 - 11 Sonderwerbeformen Print / Online

12 Technische Angaben

13 MARKANT AG im Überblick

14 MARKANT Handelspartner in Deutschland

15 MARKANT Handelspartner in Europa

16 MARKANT Handelspartner

17 – 19 AGB der medialog GmbH & Co. KG

MEDIADATEN

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Titelporträt

Erscheinungsweise: monatlich /11 x im Jahr

Heftformat: Sonderformat 210 mm x 280 mm (Breite x Höhe)

Druckaufl age: 17.250 Ex.

Aufl agenkontrolle: II/2018

Jahrgang / Jahr: 64 / 2018

Herausgeber: MARKANT AG, Pfäffi kon (CH) Internet: www.markant.com

Verlag: medialog GmbH & Co. KG Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Tel.-Nr.: +49 7225 916-230 Fax-Nr.: +49 7225 916-290 www.medialog.de Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRA 521 321 USt-IdNr. DE813372273 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau

persönlich haftende Gesellschafterin medialog Beteiligungs GmbH Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRB 522 459 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau Bankverbindung: HypoVereinsbank Mannheim IBAN: DE71 6702 0190 0336 3204 96 BIC: HYVEDEMM489 Rücktrittsrecht: bis eine Woche vor Anzeigenschluss

Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto

Anzeigenleitung: Florian Castello Tel.: +49 7225 916-276 [email protected]

Mediaberatung: Sevda Srna Tel.: +49 7225 916-278 [email protected]

Björn Kleffner Tel.: +49 7225 916-272 [email protected]

Chefredakteurin: Steffi Simone Müller Tel.: +49 7225 916-253 [email protected]

Anzeigendisposition: Manuela Kammerer Tel.: +49 7225 916-122 [email protected]

Vertrieb: Tel.: +49 7225 916-170 [email protected]

Druck: pva, Druck und Medien-Dienstleistungen GmbHIndustriestrasse 15

D-76829 Landau in der Pfalz

MEDIADATENZielgruppe

MARKANT Magazin

SB-Geschäfte /

Supermärkte

Online-Shops

Cash & Carry/

Grossverbraucher

Inhaber /

Geschäftsführer /

Sortimentsverantwortliche /

Einkaufsleiter /

Vertriebsleiter

Verbraucher-

märkte

und SB-

Warenhäuser

Drogerie-

märkte

Baumärkte /

Gartencenter /

Technikmärkte

Convenience-

Kanäle / Kioske

MEDIADATEN

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Charakteristik

Der Titel Das MARKANT Magazin ist das offi zielle Partner-Magazin der MARKANT AG. Es richtet sich an die ca. 150 MARKANT Handelspartner (Food, Nonfood und Drogerie) aus Gross- und Einzelhandel sowie den angeschlossenen und selbstständigen Einzelhändlern.

Die Kurzcharakteristik Das MARKANT Magazin ist das crossmediale und markenfördernde Magazin für Handelsunternehmen. Es greift aktuelle Themen auf, stellt sie anschaulich dar, liefert den Lesern praxisnahe Lösungsansätze und Entscheidungshilfen für die tägliche, strategische und operative Arbeit. Dabei nutzt das Magazin die crossmedialen Möglichkeiten und fördert erfolgreiche Marken. Das MARKANT Magazin erscheint in der DACH-Region und erreicht dort die Partnerunternehmen und deren Entscheider.

Das MARKANT Magazin … stellt Themen anschaulich dar.

… kommentiert die Themen markenfördernd.

… liefert den Lesern praxisnahe Entscheidungshilfen – strategisch wie operativ.

… ist lesefreundlich und kompakt.

… nutzt zusätzlich crossmediale Möglichkeiten.

Grosshandelszentralen Inhaber / Geschäftsführer / Einkaufsleiter / Vertriebsleiter

Point of Sale Marktleiter /selbstständige Kaufl eute / Sortimentsverantwortliche

MEDIADATENThemenplan und Termine

Ausgabe Termine Themen Aktionstimer Messen / Ausstellungen

2Februar

ET: 27.01.2019

AS: 10.01.2019

DU: 15.01.2019

■ Süsswaren / Salzige Snacks (Themen-Special)■ Brot und Backwaren■ Tiefkühlkost■ Frühstücksprodukte■ Veggie / Vegan

■ Spargel- und Erdbeerzeit: Kulinarische Highlights■ Low Carb: Endspurt vor der Badesaison■ Nonfood: Frühlingsanfang: Alles für den

Outdoorspass

27.01. – 30.01.2019, ISM*

06.02. – 08.02.2019, Fruit Logistica*

08.02. – 12.02.2019, Ambiente

13.02. – 16.02.2019, BioFach*

19.02. – 21.02.2019, EuroCis*

3März

ET: 01.03.2019

AS: 06.02.2019

DU: 12.02.2019

■ Kosmetik / Körperpfl ege

(Themen-Special)■ Obst und Gemüse / Spargelzeit■ Fleisch und Wurstwaren■ Tabak■ ISM-Nachbericht

(Süsswaren / Salzige Snacks)

■ Muttertag: Ideen mit Herz (Food & Nonfood)■ Vatertag: Alles für den Männer-Tag■ Nonfood: Start in die Saison: Alles für die

Gartenparty

15.03. – 19.03.2019, Internorga*

17.03. – 19.03.2019, ProWein*

4April

ET: 01.04.2019

AS: 07.03.2019

DU: 13.03.2019

■ Grillen / Sommerparty (Themen-Special) ■ Tiefkühlkost ■ Wein und Sekt■ Molkereiprodukte (Gelbe / Weiße Linie)■ Bio

■ Pfi ngst-Frühstück mit Familie und Freunden ■ Grill-Aktion: Trends für den Grill■ Nonfood: Ferien-Zeit – Urlaub zuhause

03.04. – 04.04.2019,

115. MARKANT Handels-Forum*

5Mai

ET: 02.05.2019

AS: 09.04.2019

DU: 12.04.2019

■ Mediterrane Spezialitäten (Themen-Special)■ Länderreport Österreich■ Baby- / Kinderprodukte■ Fertiggerichte / Chilled Food■ Tiernahrung

■ Mexiko: Scharfe Umsätze mit exotischen

Genüssen■ Frankreich: Kulinarische Highlights aus

dem Land der Gourmets ■ Nonfood: Energie-Sparwochen: Nachhaltiges

Umwelt-Engagement

09.05. – 10.05.2019, Symposium*

12.05. – 15.05.2019, MLF-Tagung

15.05. – 16.05.2019, Garten-Freizeit

21.05. – 22.05.2019, PLMA

6Juni

ET: 03.06.2019

AS: 10.05.2019

DU: 15.05.2019

■ Französische Spezialitäten (Themen-Special)■ Bier und Biermixgetränke■ Alkoholfreie Getränke■ Brot und Backwaren■ Tabak

■ Gesunde Trendküche – von vegan bis laktosefrei ■ Cocktailparty: Klassiker und Shootingstars■ Nonfood: Alles für den Schulstart

29.06. – 02.07.2019,

Tendence Lifestyle*

Konkrete Platzierungswünsche sollten spätestens 14 Tage vor Anzeigenschluss beim Verlag angefragt werden.

Fehler und Themenänderungen vorbehalten.

7Juli

ET: 02.07.2019

AS: 07.06.2019

DU: 13.06.2019

■ Bayern / Oktoberfest (Themen-Special)■ Drogeriewaren■ Nährmittel■ Molkereiprodukte (Gelbe / Weisse Linie)■ Fleisch und Wurstwaren

■ Oktoberfest: Herzhaftes aus Bayern■ Gewürze und Rezepte – Alles für die Einweckzeit■ Nonfood: Unverpackt: Alles für den

umweltbewussten Haushalt

8August

ET: 01.08.2019

AS: 10.07.2019

DU: 16.07.2019

■ Heissgetränke (Themen-Special)■ OTC / Nahrungsergänzungsmittel■ Tiernahrung■ Obst und Gemüse ■ Trendsortimente■ Kassenzone

■ Saisonal & regional■ Mädels-Abend: Alles für den Fernsehabend■ Nonfood: Halloween: Partyzubehör aus einer

Hand

9September

ET: 03.09.2019

AS: 09.08.2019

DU: 16.08.2019

■ Tabak (Themen-Special)■ Tiefkühlkost■ Länderreport Schweiz■ Süsswaren■ Feinkost

■ Weihnachts-Aktion: Festliche

Köstlichkeiten (inkl. Sekt u. Champagner)■ Alles für den Adventskaffee■ Nonfood: Festlich: Alles für die gedeckte Tafel

18.09. – 19.09.2019,

116. MARKANT Handels-Forum*

20.09. – 22.09.2019,

InterTabac*

10Oktober

ET: 01.10.2019

AS: 10.09.2019

DU: 13.09.2019

■ Weihnachten / Silvester (Themen-Special)■ Backsaison■ Spirituosen■ Wein und Sekt ■ Molkereiprodukte (Gelbe / Weisse Linie)

■ Backsaison: Backen leicht gemacht■ Wellness-Wochen: Vital durch den Winter■ Nonfood: Beauty: Schönheit auch im Winter

05.10. – 09.10.2019,

ANUGA*

11November

ET: 04.11.2019

AS: 11.10.2019

DU: 16.10.2019

■ ANUGA Rückblick 2019

- Fleisch und Wurstwaren

- Molkereiprodukte (Gelbe / Weiße Linie)

- Chilled Food

- Tiefkühlkost

- Getränke

■ Unverpackt: Müllfreier Einkaufen■ Brunch: Schlemmer-Frühstück für freie Tage■ Nonfood: Filmabend: Alles für eine gemütliche

Zeit auf dem Sofa

12Dezember

1Januar

ET: 03.12.2019

AS: 12.11.2019

DU: 15.11.2019

■ Waschen / Putzen / Reinigen (Themen-Special)■ Trendsortimente■ Frühstücksprodukte■ Brot und Backwaren■ Grundnahrungsmittel / Beilagen

* Zusätzlich Auslage und Distribution des MARKANT Magazin 6

7

MEDIADATENAnzeigenpreise

Beihefter

Papiergewicht: bis 170 g/m²

Druckaufl age: 17.250 + 2 % Zuschuss

4-Seiter 4.475,00 €

8-Seiter 6.690,00 €

Nachlässe nach Mal-/ Mengenstaffel:

1 Beihefter entspricht 1 Anzeigenseite

Beilagen

bis 25 g je Tsd. 175,00 €

Beilagen müssen einwandfrei verpackt

14 Tage vor Erscheinen der betref-

fenden Ausgabe (siehe Terminplan) frei

Haus an die Druckerei geliefert werden.

Die Vorlage eines verbindlichen Musters

ist Bedingung für die Auftragsannahme.

Rabatte

Malstaffel Mengenstaffel

3 Anzeigen 3 %

6 Anzeigen 5 %

9 Anzeigen 10 %

12 Anzeigen 15 %

2 Seiten 3 %

3 Seiten 5 %

6 Seiten 10 %

9 Seiten 15 %

ab 12 Seiten

20 %

* Angegebene Anschnittmaße zuzüglich

3 mm Beschnitt ringsum

Sicherheitsabstand 5 mm vom Dokumentenrand

(verhindert unerwünschten Anschnitt Ihrer Texte/

Informationen)Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Bei Buchung über Agentur 15 % Agenturermässigung

FormateSatzspiegel

Breite mm Höhe mm

Anschnitt*

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Preise**

4-farbig €

U2/U3/U4 - 210 x 280 10.220,–

2/1 Seite 383 x 244 420 x 280 14.495,–

1/1 Seite 173 x 244 210 x 280 8.200,–

2/3 Seite hoch

2/3 Seite quer

114 x 244

173 x 160

132 x 280

210 x 1835.500,–

1/2 Seite hoch

1/2 Seite quer

84 x 244

173 x 120

103 x 280

210 x 1404.270,–

1/3 Seite hoch

1/3 Seite quer

55 x 244

173 x 80

73 x 280

210 x 952.850,–

1/4 Seite hoch

1/4 Seite quer

1/4 Seite block

40 x 244

173 x 60

84 x 120

60 x 280

210 x 70

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2.250,–

1/6 Seite hoch

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55 x 120

173 x 40

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-1.425,–

Weitere Kleinst- und Sonderformate auf Anfrage.

SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNGXxxx

2

SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNGRubrizierung

INFO

Ugia doluptiam, quam, quis arum

quam, omnisite esciet expere porias

molupta est, a quo bea de nullatibus,

nis mi, sam, odion pra corrume ditaturis

qui rae ne nonseditibus anihillorest ve-

nihilicid quassiti demo blamus si dolup-

tae moditia in repudam, odis archit,

natum voluptum aditateture volorem

eat illabo. Nam, ea dic tem quuntiore

imiliquo idus seque natist, sed qui sum-

qui autat iliquae pos et et adipsum nul-

lorum verferunt adi nes esed eos aut

quos nonsendandit quodUsdae dolo-

rum aut lauta ducieni magnati untiunt,

apis sim rernam ellisquiam ex exceroviti

omnimus plictem sequam rem aut vo-

lorro viducium, ut quianitat esto berfer-

ro bla eum eum cus qui rerferatiume

nos rehenimusda vidunt. Alit ma vel

eicto offi ciis excea corumquamus.

Voluptiatem am qui dolest, consequi ni-

tat mincia in est doluptatem inullandi

conse ea expliquunt.

Utaeprem excernatas ducil et quam vo-

luptaerum velecup tatur, unt omnihil is

in et id quis apist, omnis prepudam na-

turit, sinvero videlitis mint eliquodi of-

fi cte occusciis dolorum est, conse

catium, ipiducium eos eos nullaborum

quodipi tisciendam eumendu sandaer

spictasim andae. Derro cum

Seeberger erweitert das Sortiment und bringt ausgefallene Müsli-Sorten ins Regal

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Verpackungseinheit:

Karton mit 6 Beuteln à 315–330 g

Empfohlener VK: 4,99 Euro

Internet: www.seeberger.de

MULTICHANNELFrühstücksprodukte

Das Frühstück ist ein Einkaufsanlass, den es sich am POS in Szene zu setzen lohnt.

Kellogg’s hat sich das Frühstücks-verhalten in der DACH-Region ge-nauer angesehen: Für 80 Prozent

der Deutschen gehört es zur täglichen Routine, mit einem Frühstück in den Tag zu starten. Anders in der Schweiz und Österreich: dort frühstücken nur zwei Drittel der Bevölkerungen täglich. Eines handhaben die drei Nationen jedoch ähnlich: Werktags fällt das Frühstück aufgrund der kurzen Zeit, die zur Verfü-gung steht, zweckorientiert aus: Die Auswahl ist gerin-ger, die Zubereitungszeit kürzer und das Frühstück folgt einem routinierten Ablauf. Ausserdem fi ndet es eher nebenbei statt, nämlich beispiels-weise beim Zeitung lesen, Radio hören oder Fernsehen. Am Wochenende hinge-gen wird richtig geschlemmt, und zwar am liebsten in Gesellschaft. Dann setzen sich die Meisten kein zeitliches Limit und sehen das Frühstück als soziales Ereignis mit Freunden und Familie. Auswahl und

Genuss stehen dann im Vordergrund. Insbesondere der Stellenwert des

Wochenend-Frühstücks sollte sich da-her unbedingt am POS widerspiegeln. «Brunchen ist nach Selbstbelohnung der zweitwichtigste Kaufanlass», heisst es aus dem Hause Seeberger. Dieses sogenann-te occasion based shopping, wie es der Marktforscher nennt, unterscheidet sich von alltäglichen Bevorratungskäufen, weil es zeitlich und emotional eng an die

Verwendungssituation gekoppelt ist. In Vorfreude auf den Genuss sind Shopper besonders empfänglich für Kaufanreize und bereit, mehr Auswahl und teurere Produkte als gewöhnlich zu kaufen. «So kommen am Wochenende verstärkt Auf-striche oder Beläge zum Einsatz, während dies unter der Woche bei nur 48 Prozent der Fall ist», erklärt Klaus-Detlef Hein-rich, Head of Group Management bei

Genussvolles Wochenende

Weitere Informatio-nen zu diesem Thema fi nden Sie online unter(Webcode: xxxx)www.markant-magazin.com

Hier bitte „Sweety“ einbauen

28 %Sie erinnern sich. Der Blindtext-

Fall im vorigen Jahr. Nun will

Karl noch nach Canossa. Und

Claudia heiratet zur Busse

Copperfi eld. Jeden Morgen

entzünden sie eine Kerze. Je-

den Nachmittag ist eine Runde

Rosenkranz fällig. Zur Heiligen

Marie. Weil Karl mit dem Zopf

der Claudia mit dem Smile

optisch nette Koran-Typo aufs

Mieder hat sticken lassen. Heili-

ger Blindtext am Busen. Bumm.

Da läßt der Mullah nicht mit sich

Islam erklärt Karl den Krieg, das

Abendland zittert. Der Blindtext-

Fall ist geboren.

Vorname Nachname,

Bezeichnung, GfK

PRODUKTERubrizierung

Beachten Sie auch die neuen

Produkte ab der Seite 48.

IDM SÜDTIROLIm Aroma erinnert die Sorte «Gala» mit

ihrem süssen Fruchtfl eisch laut Hersteller

an Birne sowie an ein fruchtiges Obstbu-

kett. Der Apfel wird im August gepfl ückt.

CHIQUITAScannt der Verbraucher den Shazam-

Sticker mittels einer App, kann er sich

über verschiedene Themenbereiche wie

«Plantagen» bei Chiquita informieren.

GENUPORTMit Smoothie-Eis am Stiel in den Varian-

ten «Mango», «Raspberry» und «Sicilian

Lemon» bedient Del Monte die weiterhin

steigende Nachfrage nach Smoothies.

PINK LADY Speziell an Kinder richten sich

die extra kleinen PinKids-Äpfel

in der aufmerksamkeitsstarken

Back-to-school-Verpackung.

SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNGRubrizierung

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28 %Sie erinnern sich. Der Blindtext-

Fall im vorigen Jahr. Nun will

Karl noch nach Canossa. Und

Claudia heiratet zur Busse

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den Nachmittag ist eine Runde

Rosenkranz fällig. Zur Heiligen

Marie. Weil Karl mit dem Zopf

der Claudia mit dem Smile

optisch nette Koran-Typo aufs

Mieder hat sticken lassen. Heili-

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Da läßt der Mullah nicht mit sich

Islam erklärt Karl den Krieg, das

Abendland zittert. Der Blindtext-

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ihrem süssen Fruchtfl eisch laut Hersteller

an Birne sowie an ein fruchtiges Obstbu-

kett. Der Apfel wird im August gepfl ückt.

CHIQUITAScannt der Verbraucher den Shazam-

Sticker mittels einer App, kann er sich

über verschiedene Themenbereiche wie

«Plantagen» bei Chiquita informieren.

GENUPORTMit Smoothie-Eis am Stiel in den Varian-

ten «Mango», «Raspberry» und «Sicilian

Lemon» bedient Del Monte die weiterhin

steigende Nachfrage nach Smoothies.

PINK LADY Speziell an Kinder richten sich

die extra kleinen PinKids-Äpfel

in der aufmerksamkeitsstarken

Back-to-school-Verpackung.

2

MULTICHANNELFrühstücksprodukte

Das Frühstück ist ein Einkaufsanlass, den essich am POS in Szene zu setzen lohnt.

Kellogg’s hat sich das Frühstücks-verhalten in der DACH-Region ge-nauer angesehen: Für 80 Prozent

der Deutschen gehört es zur täglichenRoutine, mit einem Frühstück in den Tagzu starten. Anders in der Schweiz undÖsterreich: dort frühstücken nur zweiDrittel der Bevölkerungen täglich. Eineshandhaben die drei Nationen jedochähnlich: Werktags fällt das Frühstückaufgrund der kurzen Zeit, die zur Verfü-gung steht, zweckorientiertaus: Die Auswahl ist gerin-ger, die Zubereitungszeitkürzer und das Frühstück folgt einemroutinierten Ablauf. Ausserdem fi ndet eseher nebenbei statt, nämlich beispiels-weise beim Zeitung lesen, Radio hörenoder Fernsehen. Am Wochenende hinge-gen wird richtig geschlemmt, und zwaram liebsten in Gesellschaft. Dann setzensich die Meisten kein zeitliches Limit undsehen das Frühstück als soziales Ereignismit Freunden und Familie. Auswahl und

Genuss stehen dann im Vordergrund. Insbesondere der Stellenwert des

Wochenend-Frühstücks sollte sich da-her unbedingt am POS widerspiegeln. «Brunchen ist nach Selbstbelohnung derzweitwichtigste Kaufanlass», heisst es aus dem Hause Seeberger. Dieses sogenann-te occasion based shopping, wie es der Marktforscher nennt, unterscheidet sich von alltäglichen Bevorratungskäufen, weil es zeitlich und emotional eng an die

Verwendungssituation gekoppelt ist. InVorfreude auf den Genuss sind Shopper besonders empfänglich für Kaufanreize und bereit, mehr Auswahl und teurere Produkte als gewöhnlich zu kaufen. «Sokommen am Wochenende verstärkt Auf-striche oder Beläge zum Einsatz, während dies unter der Woche bei nur 48 Prozentder Fall ist», erklärt Klaus-Detlef Hein-rich, Head of Group Management bei

GenussvollesWochenende

Weitere Informatio-nen zu diesem Thema fi nden Sie online unter(Webcode: xxxx)www.markant-magazin.com

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quam, omnisite esciet expere porias

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Marketing-Ideen

für den POS

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

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Di

Mi MARKANT Handels-Forum

Do MARKANT Handels-Forum

Fr

Sa

So

Ausgabe 07/2018

Download unter:

www.markant-magazin.com

Fot

os: X

xx

geplanter Termin: KW

SORTIMENTE

NONFOOD-AKTION

Bei schwindender Hitze sind für viele Verbraucher Radtouren die perfekte Wochenend-Beschäftigung. Dabei spielt auch Sicherheit eine Rolle. Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und geben Sie entsprechende Tipps rund um das Thema.

Fit für die Radtour

Outdoor

Radhelme

Fahrradschlösser

Fahrradtaschen

Lenkertaschen

Fahrradleuchten

Fahrrad-Handyhalterungen

Fahrrad-Flaschenhalterungen

Rucksäcke

Hüte, Mützen, Caps

Funktionskleidung (Jacken,

Hosen, Socken, Wäsche)

Sonnenbrillen

Luftpumpen

Wasserfeste Sonnencreme

Trinkfl aschen (aus Kunststoff

und Metall) in mehreren Grössen

Sitzkissen, -decken

Reiseverbandskästen,

Blasenpfl aster, kühlende Salben

Mobile GPS-Geräte, Software

Mücken- und Zeckenspray

Schweissbänder (mehrere Farben)

Brotboxen

Routenkarten, Tourenführer

für Radfahrer

STEP-BY-STEP

1. Service bereitstellen.

Veranstalten Sie einen Aktionstag

am Wochenende, an dem Kunden

ihr Rad zum Check vorbeibringen

können. Die Aktion sollten Sie

im Voraus über die Handzettelwer-

bung und über Plakate im Markt

bewerben, damit die Verbraucher

darauf aufmerksam werden.

2. Sicherheit bieten.

Profi lieren Sie sich als verantwor-

tungsbewusster Händler. Legen

Sie Flyer aus, die Sicherheitstipps

rund ums Radfahren liefern. Bie-

ten Sie darüber hinaus passende

Produkte wie etwa Helme und

Radbeleuchtung an.

1/3 Seite quer

1/2 Seite quer

MEDIADATEN

8

9

Sonderwerbeformen Print

Category Advertising Aktionstimer

«NEU»

Hef

tmitt

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STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE

SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG

Health Trends: Warum sich Gesundheit zur Norm entwickelt

Spargelzeit: Wie sich mit neuem Service der Absatz steigern lässt

Mediterrane

Genusswelten

03/2017 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE

Digitalisierung: Welche Prozesseund Stärken jetzt gefragt sind

Nüsse:

Werts Hef

tmitt

e

MENT & ENFÖRDERUNG

hgetränke: Warum neue ür Dynamik sorgen

e

pfung

MEDIADATEN

Wir verstehen uns nicht nur auf klassische Anzei-

gen, sondern können darüber hinaus auch mehr für Sie

leisten. Mit unseren Sonderwerbeformen bieten wir einen ech-

ten Mehrwert für Ihre Kommunikation, die nicht nur auffällt,

sondern auch für Aufmerksamkeit beim Leser sorgt und nach-

haltig in Erinnerung bleibt.

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Datenanlieferung: Bitte liefern Sie die Daten fünf

Tage vor Schaltbeginn.

Datenübermittlung: E-Mail: [email protected],

bis max. 10 MB

FTP: Zugangsdaten auf Anfrage

Dateiformate: Flash, GIF, HTML, JPEG, PNG

MEDIADATENSonderwerbeformen Print + Online

Produkt des Monats / Verkaufsaktion des Monats

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■ Produktabbildung auf der Startseite

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Neue Produkte / Aktionen

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VKF-Aktion des Monats: 3.750,– €

10

11

MEDIADATENTechnische Angaben

Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch,

unbeschnitten: 216 mm breit x 286 mm hoch

Satzspiegel: 175 mm breit x 224 mm hoch

Druck- und Offsetdruck (Bogenoffset), Rückendrahtheftung

Bindeverfahren

Datenübermittlung Druckunterlagen bitte per E-Mail und farb-

verbindliches Proof postalisch an die Verlags-

adresse senden. Alternativ bitte per CD

mit farbverbindlichem Proof.

E-Mail: [email protected]

Bei Rückfragen: Manuela Kammerer

Telefon: +49 7225 916-122

Datenformate Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3-

Daten. Offene Daten (z. B. InDesign) sind zu

vermeiden. Die Datei muss mindestens druck-

fähig sein, d. h. alle verwendeten Schriften sind

einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auf-

lösung von 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi.

Farben Druckfarben (CMYK) nach Offsetdruckstandard,

Sonderfarben sind in Absprache möglich.

Proof Farbverbindliches Proof nach «Medienstandard

Druck» (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen

zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA

Medienkeil enthalten (kostenpfl ichtig zu beziehen

bei www.fogra.org).

ICC-Profi l: ISOcoated_v2_Fogra_39L

Ein verbindliches Proof muss dem Verlag bis

spätestens zum Druckunterlagenschluss vorliegen.

Gewährleistung Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und

insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine

Haftung. Der Druck von Farbanzeigen ohne

druckverbindliches Proof erfolgt ohne Gewähr-

leistung. Wir gehen davon aus, dass es sich bei

den uns zu geleiteten und übergebenen Dateien

um Kopien handelt und übernehmen für deren

Bestand keine Haftung.

Kontakt Ankündigungen, Auskünfte, Abstimmungen usw.

Manuela Kammerer, Telefon: +49 7225 916-129,

E-Mail: [email protected]

MEDIADATENMARKANT AG im Überblick

MARKANT ist die größte Dienstleistungskooperation selbstständiger

Handelsunternehmen in Europa.

Sie positioniert sich für über 14.000 Industrie- und über 150 Handelspartner aus

den Sektoren Lebensmittelgross- und -einzelhandel, Drogeriemarkt, Grossverbraucher,

Convenience, E-Commerce, dem Nonfood-Bereich, Baumärkte, Kauf- und Waren-

häuser sowie Fachmärkte etc. als kooperative Dienstleistungszentrale.

Die MARKANT Handelspartner sind in über 20 Ländern aktiv und generieren dort eine

Umsatzsumme (2017) von 109,1 Mrd. €, davon 70,1 Mrd. € in Deutschland.

Mit Standorten in Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen und

Rumänien unterstützt die MARKANT die Expansion ihrer Partner vor Ort und in

benachbarten Ländern.

MARKANT lebt den kooperativen Ansatz und versteht sich als

■ Mittler und Förderer der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Handel

■ Garant für die Eigenständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des

mittelständischen Handels

■ Datendrehscheibe und Informationsplattform für die Branchen

der kooperierenden Partnerunternehmen

■ Optimierer der Prozesskette von Handel und Industrie

■ Türöffner für internationale Märkte und relevante Vertriebskanäle

MARKANT international* in Kürze

■ Handelspartner aktiv in über 20 Ländern

■ 109,1 Mrd. € Umsatzsumme der MARKANT

Handelspartner

■ 51,3 Mrd. € Verrechnungsumsatz international

■ 1.500 SB-Warenhäuser

■ 2.750 Supermärkte

■ 7.500 Drogeriemärkte

■ 210 C&C-Märkte

■ 700 Bau-, Baustoff- und Gartenmärkte

■ Über 100.000 Convenience-Geschäfte

■ Über 150.000 GV-Kunden

* 2017/1

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MEDIADATENMARKANT Handelspartner in Deutschland

Verbrauchermärkte und

SB-WarenhäuserLebensmitteleinzelhandel

Bau- und Fachmärkte /

Warenhäuser

Online-Shops

Cash & Carry /

Grossverbraucher

Drogeriemärkte Convenience

und weitereund weitere

++

www.klaas-und-kock.de

++

www.klaas-und-kock.de

alles für mein Baby

Hier ist Heimat.Hier ist Heimat.

MEDIADATENMARKANT Handelspartner in Europa

Österreich

Lebensmitteleinzelhandel

Detail-/Lebensmittelhandel

Drogeriemärkte

Drogeriemärkte

Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,

LebensmitteleinzelhandelVerbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,

Lebensmitteleinzelhandel

Bau- und Fachmärkte, Warenhäuser

Drogeriemärkte

Cash & Carry / Grossverbraucher

Schweiz

Slowakei

Polen Tschechien

Weitere Länder

Dänemark

Rumänien

Cash & Carry / Grossverbraucher

Bau- und Fachmärkte, Warenhäuser

Cash & Carry / Grossverbraucher

Drogeriemärkte

Drogeriemärkte

Convenience

Convenience

Online-Shops

Cash & Carry / Grossverbraucher

Drogeriemärkte

und weitere

Online-Shops

und weitere

Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,

Lebensmitteleinzelhandel

Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser,

Lebensmitteleinzelhandel

Cash & Carry / Grossverbraucher

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GRUPPE

MEDIADATENMARKANT Handelspartner

Agravis, Bäko, Bartels-Langness, Bauvista, BayWa, Bünting,

Chefs Culinar, Citti, dm-drogerie markt, Gafateam, GDN,

Globus Fachmärkte, Globus-SBW, Hellweg Baumärkte,

Intergast-Gruppe, Kaes, Kaufhaus Stolz, Kaufl and, Klaas & Kock,

Lekkerland, MCS-Gruppe, METRO, Müller, NETTO Nord, Okle,

Pfl anzen Kölle, real, Retail Trade Group, Rossmann, Service-Bund,

Team Beverage, tegut, Toys“R“Us (ab 09/18 Smith toys),

Windeln.de, Zentrag

Astro Handelsgesellschaft, Chefs Culinar, dm drogerie markt,

Eurogast, Hausmann, Kastner , Kiennast, Lekkerland, MPREIS,

Müller, Transgourmet, Toys“R“Us (ab 09/18 Smith toys),

Unimarkt, Wedl, Weiss

Amedis, Cadar, C+C Angehrn, Cruspi, Galexis, GDI, Jumbo,

Landi, Lekkerland, Loeb, Manor, Müller, Pistor,

Scana, SPAR, Toys“R“Us (ab 09/18 Smith toys), Valora, Voigt, Volg

Chefs Culinar, dm drogerie markt, Kaufl and, Kon-Rad,

Globus-SBW, Müller, Rossmann, Selgros C&C,

Solvent, Teta Drogerie, Transgourmet

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

Mittelosteuropa:

MEDIADATENAGB der medialog GmbH & Co. KG

§1 Allgemeines / Verfahren

(1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der

Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder

sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für Werbung auf unserer

Website www.markant-magazin.com gelten andere AGB.

(2) Anzeigen im Rahmen von Abschlüssen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Veröffentli-

chung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

(3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die

im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten

Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht

werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor

Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrück-

lichen Vereinbarung bedarf.

(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,

werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

(6) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,

tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

(7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.

Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

§ 2 Pfl icht des Auftraggebers

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der

Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-

unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten

Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§ 3 Zurückweisungsrecht des Verlages

(1) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines

Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form

nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren

Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für

den Verlag unzumutbar ist.

(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 4 Probeabzüge

(1) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die

Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.

(2) Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung

des Probeauszuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

§ 5 Ziffernanzeigen

(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der

Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf

Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.

(2) Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die

eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu

öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der

Verlag nicht verpfl ichtet.

§ 6 Zahlungsbedingungen / Anzeigenbeleg / besondere Kosten

(1) Die Rechnung wird spätestens 5 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die

Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an

laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-

zahlung vereinbart ist.

(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung / Lastschrift

bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungs-

betrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus

anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

(3) Der Verlag liefert separat zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und

Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige

Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle

eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung

der Anzeige.

(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte

oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der

Auftraggeber zu tragen.

(5) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der

Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme

entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.

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§ 7 Zahlungsverzug

(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufl euten nach er-

folgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftrag-

geber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Verlag ist berechtigt,

von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale

geltend zu machen.

(2) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung

zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag

weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer

Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung

des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 8 Gewährleistung / Haftung

(1) Der Auftraggeber hat bei teilweise oder völlig unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem

Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch

nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine

ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht

einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Ver-

richtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertrags-

verhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und /oder unerlaubter Handlung,

sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es

handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pfl icht. Schadensersatz-

ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche

von Kaufl euten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des

betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.

(3) Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Bei Geschäften mit Kaufl euten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln

– innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz

(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift,

Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir

ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten

und speichern.

(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung

oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich

zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa

zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende

Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsge-

rechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilli-

gung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung

Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur

Verfügung (s.u.).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftforum.

Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende

Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das

Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Re-

gelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame

Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestim-

mung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am

nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Support unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder

telefonisch unter +49 7225 916-133

Gaggenau, August 2015

medialog GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mannheim

HRA 521 321

Umsatzsteuer-ID Nummer: DE813372273

Sitz der Gesellschaft: Gaggenau

Geschäftsführer: Christian Schikora

persönlich haftende Gesellschafterin

medialog Beteiligungs GmbH

Amtsgericht Mannheim

HRB 522 459

Sitz der Gesellschaft: Gaggenau

Geschäftsführer: Christian Schikora

MEDIADATENAGB für auf medialog ONLINE angebotene Werbetools

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für den Verkauf aller Werbefl ächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlos-sen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

§ 2 Werbeformen

(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen defi niert.

(2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestal-tung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.

(2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.

(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträ-ge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen,

deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.

§ 4 Ablehnungsbefugnis

(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 5 Platzierung von Werbeformen

(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

(2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.

§ 6 Abwicklungsfrist

(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

(2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.

§ 7 Datenanlieferung / Pfl ichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

(2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.

(3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftrag-geber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unterrichten. In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.

(4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird

keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.

§ 8 Preisliste

Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.

§ 9 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.

(2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung / Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung

gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

§ 10 Zahlungsverzug

(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungs-erinnerungen verursachten Kosten zur Last.

(2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.

(3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstel-len und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.

(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem

Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 11 Kosten für Änderungen

Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen fi nden Sie unter: www.markant-magazin.com/agb

medialog GmbH & Co. KG

Medienplatz 1

76571 Gaggenau

Tel.: +49 7225 916-230

Fax: +49 7225 916-290

www.medialog.de