Zitate Fußnoten LiteraturverzeichnisJensen, Gerhard, Das neue Allerlei, AJ 2017,358 Erscheint die...
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ROLAND HOHEISEL-GRULER
Zitate Fußnoten
Literaturverzeichnis
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Einleitung
Grundsätzlich gilt:
eine wissenschaftliche Arbeit besteht zu mindestens 90 % aus fremden wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Textnachweise dienen der methodischen Korrektheit und Redlichkeit der Begründung eines Gedankenganges
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Wie nachweisen?
In juristischen Texten werden die Quellenangaben in Fußnoten nachgewiesen.
Quellenangaben:
direktes Zitat = wörtliche Übernahme
indirektes Zitat = inhaltliche Übernahme
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Zusammenspiel von Fußnoten und Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis bildet die Grundlage für die
Kurzbelege in den Fußnoten.
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Wie sieht das Literaturverzeichnis aus?
• Hier werden sämtliche Autoren mit ihren Werken aufgeführt.
• Die Autoren werden alphabetisch geordnet
• Grundsätzlich erfolgt dies in der Form:
• Name, Vorname, Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsort, Jahr Müller, Josef, Das unheimliche
Recht, 3. Auflage, München, 2016
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Besonderheiten
Besonderheiten können sich ergeben bei:
• Sammelbänden• Kommentaren• Zeitschriften• Internetquellen• gerichtlichen Entscheidungen
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Sammelbände
Hier sind mehrere Beiträge verschiedener Autoren in einem Band vereinigt :
Müller, Anton/Maier, Berta /Schulz, Claudia: (Hrsg.) Handbuch des täglichen Wahns, 3. Auflage, Wiesbaden 2018
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Ein Titel aus einem Sammelband
Wenn nur ein Titel aus dem Sammelband herangezogen wird:
Schmidt Doris/Schmid Erich: Die rechtliche Einordnung des Gefühls der Unendlichkeit , in: Müller, Anton/Maier, Berta /Schulz, Claudia: (Hrsg.), Handbuch des täglichen Wahns, 3. Auflage, Wiesbaden 2018
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Kommentare
Entweder es handelt sich um einen Kommentator
Oder es handelt sich um einen Kommentar, der von mehreren Autoren bearbeitet wird
Oder es handelt sich um ein Standardwerk, das nach seinem Begründer benannt ist
dann wird wie bei einer Standard-Quelle verfahren
dann wird wie bei einem Sammelband verfahren
dann wird der Kommentar nach dem Begründer genannt
Haberl, Fridegund (Begr.) Kommentar zum Sittengesetz, 64. Auflage, Stuttgart 2014
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Zeitschriften
Bei Zitaten aus Zeitschriften wird der Autor, der Titel des Werkes, der Name der Zeitschrift, das Erscheinungsjahr und die Seite genannt.
Jensen, Gerhard, Das neue Allerlei, AJ 2017,358
Erscheint die Zeitschrift selbst in Bänden, wird anstatt dem Erscheinungsjahr die Bandnummer angegeben
Keller, Hildegard, Polizreirecht gestern heute und morgen , APF 58, 621
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Internetquellen
Internetquellen müssen genau mit der vollständigen Adresse angegeben werden. Zudem muss der letzte Abruf mit dokumentiert werden.
Lofers, Ivanka: Wars das etwa? http://www.die-seite-fuer-alle-faelle.de/cgi/show.php?FileToLoad=2845&id=514 (zuletzt aufgerufen am 05.07.2018)
http://www.die-seite-fuer-alle-faelle.de/cgi/show.php?FileToLoad=2845&id=514
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Gerichtliche Entscheidungen
Gerichtliche Entscheidungen werden nicht ins Literaturverzeichnsisaufgenommen, sondern in den Fußnoten zitiert. Daraus folgt, dass dort alle wesentlichen Informationen in den Fußnoten stehen müssen.
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Kurzbelege
Die Fußnoten haben die Aufgabe, die konkrete Fundstelle, also das
direkte oder indirekte Zitat in der im Literaturverzeichnis genannten
Quelle eindeutig zu identifizieren.
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Monografien
Hier reicht der Name des Autors und die Seitenzahl, ggf. das Kapitel und die Fußnote. Bei mehreren Büchern eines Autors ist dieses in der Fußnote eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung findet sich dann im Literaturverzeichnis unter zit:
März, S. 45Nebelwerth, § 5 RdNr. 253Opuntija, Mängel, S. 712
Opuntija, Johann Der fließende Mängelbegriff , Diss. Düsseldorf, 1998, zit: Opuntija, Mängel
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Sammelwerke
Hier wird der Autor genannt, verbunden mit „in:“ und dem Zitat für das Sammelwerk, der Seitenzahl, mit der der Beitrag beginnt und die Seitennummer, auf der sich die Fundstelle findet:
Povelsen , in Hans/Gretel/Hecks, S. 328 (330)
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Kommentare
Beim Kommentar wird wie bei einem Sammelwerk (bei mehreren Bearbeitern) oder bei einer Monografie (bei einem Bearbeiter) zitiert, gefolgt von der kommentierten Norm und der Randnummer
Querckuß, RdNr. 9 zu § 348 RestRampVORebling in : SK-SittG, RDNr. 42 zu § 4 SittRÄndG
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Zeitschriften
Bei Zeitschriften folgt dem Autorenname der abgekürzte Zeitschriftenname mit Seitennummer des Beitrags und Seitennummer der Fundstelle
Steinseisser, Delenda Carthago!, PolMB 2017, 312 (312)
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Urteilsanmerkungen, Rezensionen, Diskussionsbeiträge
Urteilsanmerkungen, Rezensionen , Diskussionsbeiträge u.ä. werden wie Aufsätze aus den Quellen zitiert, also beispielsweise wie aus Zeitschriften oder Sammelwerken wie Tagungsbänden.
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Internetquellen
Da die Internetquelle im Literaturverzeichnis umfassend zu beschreiben ist, können solche Quellen in den Fußnoten wie Monografien zitiert werden.
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gerichtliche Entscheidungen
Bei gerichtlichen Entscheidungen müssen alle wesentlichen Elemente in der Fußnote genannt werden. Dazu gehören das erkennende Gericht, die Entscheidungsart (Urteil, Beschluss) das Datum und das dortige Aktenzeichen. Wird aus einer amtlichen Entscheidungssammlung zitiert, ist diese zusätzlich anzugeben. Gleiches gilt, wenn ein Urteil aus einer Fachzeitschrift zitiert wird. Wird aus einer Datenbank (BeckRS, juris, Jurion) zitiert, so ist durch die entsprechende Nennung die Quelle eindeutig identifizierbar zu machen.
Gericht, Urt. V. TT.MM.JJJJ AZ 12345/18 = weitere Fundstelle, Seite, Seite
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