Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche...

12
Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde Schwendau 1. Stock Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:20 Uhr Anwesende: Herr Bürgermeister Franz Hauser als Vorsitzender Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Rauch Theresia Die Gemeinderäte: Herr Geisler Johannes Herr Bstieler Markus Herr Fankhauser Josef Herr Wechselberger Gerold Herr Emberger Johannes Herr Rahm Georg Frau Gruber Regina Frau Kröll Marianne Herr Fankhauser Martin Herr Geisler Florian Herr Sporer Franz Außerdem anwesend: Herr Bliem Martin Entschuldigt waren: Herr Sporer Josef Nicht entschuldigt waren: Die Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen. Die Gemeindevertretung zählt 13 Mitglieder, anwesend hiervon sind 13, die Sitzung erscheint daher beschlussfähig.

Transcript of Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche...

Page 1: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 1

Zl.: 14/2017

Sitzungsprotokoll

über die

14. öffentliche Gemeinderatssitzung

Am: Dienstag, 01. August 2017

Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde Schwendau 1. Stock

Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:20 Uhr

Anwesende:

Herr Bürgermeister Franz Hauser als Vorsitzender

Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Rauch Theresia

Die Gemeinderäte:

Herr Geisler Johannes

Herr Bstieler Markus

Herr Fankhauser Josef

Herr Wechselberger Gerold

Herr Emberger Johannes

Herr Rahm Georg

Frau Gruber Regina

Frau Kröll Marianne

Herr Fankhauser Martin

Herr Geisler Florian

Herr Sporer Franz

Außerdem anwesend:

Herr Bliem Martin

Entschuldigt waren:

Herr Sporer Josef

Nicht entschuldigt waren:

Die Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen.

Die Gemeindevertretung zählt 13 Mitglieder, anwesend hiervon sind 13, die Sitzung erscheint daher

beschlussfähig.

Page 2: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 2

T a g e s o r d n u n g

Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Punkt 2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017 Punkt 3) Information über Gemeindevorstandssitzung vom 26. Juni 2017 Punkt 4) Vorstellung Erschließung Eggerleite-Schormis und Angebot Grundeigentümer Punkt 5) Beschluss über Überprüfung Aufstellung von Verkehrszeichen im Gemeindegebiet Punkt 6) Kostenbeitrag für Errichtung und Sanierung Grenzmauern zu öffentlichen Gut Neu-Burgstall und Burgstall Leiten Punkt 7) Austausch Ton- und Beleuchtungsanlage Kultursaal Punkt 8) Sanierung Küche Kindergarten Burgstall Punkt 9) Erweiterung Kinderspielplatz Kindergarten Schwendau Punkt 10) Information Bürgermeister Punkt 11) Anträge, Anfragen und Allfälliges

a) Konzept für Kindergartenlösung Schwendau

Punkt 12) Bericht Überprüfungsausschuss – nicht öffentlich Punkt 13) Themenweg Burgstallschrofen

Sitzungsverlauf und Beschlüsse

Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Hauser begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Bgm. Hauser stellt den Antrag als Tagesordnungspunkt 13 Themenweg Burgstallschrofen

aufzunehmen.

Dem Antrag wird einstimmig zu gestimmt.

Punkt 2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der 13. öffentlichen

Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017

Das Sitzungsprotokoll der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017 wurde an alle

Gemeinderäte versandt.

Für die Kindergartenerweiterung werden die Studien der beauftragten Architekten bis

08.09.2017 vorgelegt.

Page 3: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 3

Der neue Pritschenwagen wurde bestellt und die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen. Im Protokoll

der 13. Sitzung wurde unter TOP 5) angegeben, dass weiters 5 Jahre Garantie und eine

Kaskoversicherung gewährt wird. GV Emberger ist der Meinung, dass man so meinen könnte,

die Kaskoversicherung sei gratis. Bgm. Hauser erklärt, dass dies nicht so ist. Die

Vollkaskoversicherung (€ 60,13) und die KFZ-Haftpflichtversicherung (€ 36,53) sowie die

motorbezogene Versicherungssteuer (€ 59,53) sind in der gesamten monatlichen Rate von €

556,99 enthalten. Das Leasing-Entgelt allein beträgt € 400,80 inkl. Umsatzsteuer.

Die Bewerber für die Wohnanlage Zimmereben erhalten von der GHS die Unterlagen zur

Prüfung der Einhaltung der Wohnbauförderungsrichtlinien und müssen diese bis 16.08.2017

an die GHS retournieren.

Bgm. Hauser verliest ein Schreiben von GRin Kröll Marianne bezüglich Änderungen des

Sitzungsprotokolls der 12. öffentlichen Gemeinderatssitzung. Da dieses Protokoll bereits in

der letzten Sitzung vom 06.07.2017 mit 7 Jastimmen genehmigt wurde, werden diese

Änderungen nicht mehr nachträglich aufgenommen.

Bgm. Hauser erklärt in diesem Zusammenhang nochmals, dass laut Tiroler Gemeindeordnung § 46

„Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates“ nicht vorgeschrieben wird, dass die

Sitzungsprotokolle durch den Gemeinderat mittels Beschluss genehmigt werden müssen. Unter § 46

Abs. 4 steht lediglich geschrieben, dass die Niederschrift vom Vorsitzenden, von zwei weiteren

Mitgliedern des Gemeinderates und vom Schriftführer zu unterfertigen und bei den Gemeindeakten

zu verwahren ist. Dies wird in Zukunft von Bgm. Hauser auch so praktiziert, wobei das Protokoll nach

wie vor dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme zugesendet wird.

Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017

mit 12 Jastimmen und einer Gegenstimme (GR Kröll Marianne – da Protokoll inhaltlich nicht

korrekt) zu.

Punkt 3) Information Gemeindevorstandssitzung vom 26. Juni 2017

Bgm. Hauser informiert über die Gemeindevorstandssitzung vom 26.06.2017 bei welcher folgende

Punkte besprochen wurden:

Mit der Erstellung eines Bebauungsplanes für Schwendau-Dorf Steiner wurde DI Kircher Hans-

Peter beauftragt und dieser wird bis 15.08.2017 vorgelegt.

Die Erschließung für das Baugebiet Eggerleite-Schormis wurde dem Gemeindevorstand

vorgestellt. Dies wird unter TOP 4 behandelt.

Bezüglich des Einspruches von Herrn Sporer Johann gegen den Bescheid über das Aufstellen

der Straßenlaternen und Hinweisschilder wurde vom Gemeindevorstand vereinbart, dass mit

Herrn Sporer Johann und seinem Rechtsanwalt ein gemeinsames Gespräch gesucht wird.

Wenn dieses Gespräch nicht zielführend bzw. Herr Sporer an einem solchen Gespräch nicht

interessiert ist, wird man einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens

beauftragen. Mittels Schreiben vom 13.07.2017 hat Rechtsanwalt Fankhauser Max mitgeteilt,

Page 4: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 4

dass Herr Sporer Johann grundsätzlich an einer einvernehmlichen Einigung interessiert sei. Ein

diesbezügliches Gespräch wird nach dem Urlaub von Herrn Fankhauser Max vereinbart.

Der Auftrag für die Erstellung einer Studie über eine mögliche Kindergartenerweiterung

wurde an die Architekten GA Design und Hofer&Heim OEG zum Angebotspreis von jeweils €

3.500,- netto erteilt.

Für den Tag des Ehrenamtes am Mittwoch den 15. November 2017 in Schwaz wurden 6

Personen aus den Gemeinden Hippach und Schwendau, welche jahrelang in verschiedensten

Vereinen tätig waren bzw. sind, namhaft gemacht. Der Tag des Ehrenamtes des Landes Tirols

findet alle 3 Jahre statt und die Gemeinden können jeweils 4 Personen namhaft machen,

welche mit der Tiroler Ehrenamtsnadel in Gold geehrt werden sollen.

Punkt 4) Vorstellung Erschließung Eggerleite-Schormis und Angebot

Grundeigentümer

Im Zuge des Raumordnungskonzeptes 2012-2014 wurden Bebauungsstudien für insgesamt 5

Bebauungsgebiete in Auftrag gegeben. Das Bebauungsgebiet Neu-Burgstall konnte bereits im letzten

Jahr erschlossen und bebaut werden.

Nun liegt für das Bebauungsgebiet Eggerleite im Bereich Schormis von den Grundeigentümern Geisler

Friedrich und Pair Johann ein Verkaufsangebot für rund 11.000m² Grund vor. Das Angebot wurde von

Notar Reitter erstellt und hat bis zum 31.03.2018 Gültigkeit. Die Grundeigentümer bieten der

Gemeinde das Grundstück zu einem Kaufpreis von € 60,-/m² an.

Laut der Bebauungsstudie für das Baugebiet Eggerleite, welche von der FA. AEP und DI Kircher Hans-

Peter erstellt wurde, ist eine Bebauung und Erschließung möglich.

Die Kosten für die Erschließung belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. € 585.948,- brutto. Darin

enthalten ist Wasserleitung, Mischwasserkanal, LWL-Ausbau, Straßenbeleuchtung und der

Straßenbau.

Bgm. Hauser legt dem Gemeinderat die Berechnung des Grundstückspreises vor. Nach Einrechnung

des Grundankaufes und der gesamten Erschließungskosten sowie der zu bezahlenden Steuern wie

Immo-Est. und Grunderwerbssteuer erhält man einen Grundstückspreis von € 170,-/m², zu welchem

die Grundstücke an Schwendauer Gemeindebürger verkauft werden könnten.

Für die weitere Planung des Bebauungsgebietes wird vom Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss

benötigt, da einige Vorarbeiten noch erledigt werden müssen.

Bezüglich der Trassierung der Straßenvariante müssen Gespräche mit den Grundeigentümern über

eine mögliche Verbreiterung gesprochen werden. Weiters wird für das Gebiet ein Geologisches

Gutachten benötigt, welches in Auftrag gegeben werden muss, damit bei der WLV eine

Stellungnahem eingeholt werden kann. Die Planung für die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Kanal

und Oberflächenwasser muss überprüft werden. Die Vermessung Ebenbichler soll mit der

Vermessung der Baugebietsgrenzen sowie der Parzellierung beauftragt werden.

Page 5: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 5

Im Gemeindevorstand wurde das Projekt bereits behandelt und der Gemeindevorstand hat sich

grundsätzlich für die Erschließung des Baugebietes ausgesprochen. Jedoch wurde die momentane

Zufahrtsstraße vom Schormis aufgrund ihrer Breite und der Steilheit von Bgm.-Stv. Rauch Theresia

bemängelt.

Dazu ist von den Anrainern des Schormis eine Stellungnahme zum Baugebiet Eggerleite eingegangen,

welches Bgm. Hauser dem Gemeinderat zur Kenntnis bringt. Die Anrainer heißen laut der

Stellungnahme das Bebauungsgebiet Eggerleite für gut und seien dem Projekt gegenüber

grundsätzlich positiv gestimmt. Jedoch hinterfragen die Anrainer die Verkehrslösung des Projektes

aufgrund der einspurigen Zufahrtsstraße, welche noch dazu eine Steigung von bi zu 21% laut Anrainer

aufweist.

Bgm. Hauser erklärt, dass der Gemeinderat als nächsten Schritt einen Grundsatzbeschluss fassen

sollte, damit man das Projekt weiter forcieren kann. Wenn sich der Gemeinderat über eine weitere

Planung des Bebauungsgebietes einig ist, können die nächsten Schritte angegangen werden.

Dazu gehört auch, dass man eine alternative Zufahrtsstraße eventuell über das Schwendau-Dorf

einplant. Dazu muss aber grundsätzlich geklärt werden, ob der Bau der Straße möglich ist und ob die

Grundeigentümer damit einverstanden sind.

GR Sporer Franz bringt als Anrainer ein, dass die derzeitige Straße relativ steil ist und im Winter oft

ein großes Problem darstellt. GR Sporer habe bereits mit Herrn Rauch Franz bezüglich der

Zufahrtsstraße vom Schwendau-Dorf gesprochen und aus seiner Sicht spräche grundsätzlich nichts

dagegen.

Bgm.-Stv. Rauch Theresia spricht sich dafür aus, dass die Straßensituation im Vorhinein geklärt

werden muss, damit man dies optimal für alle Beteiligten lösen kann.

GV Geisler bringt ein, dass das Angebot der Grundeigentümer noch bis 31.03.2018 Gültigkeit hat und

man bis dahin Zeit habe eine Lösung zu finden. Wenn man das mit der neuen Zufahrtsstraße

weiterverfolgen will, müsse man DI Kircher und die Fa. AEP den Auftrag für die Planung erteilen. Zuvor

soll mit den Grundeigentümern das Gespräch gesucht und ihnen das Vorhaben erläutert werden.

Wenn die Zustimmung der Grundeigentümer gewährt ist, kann mit der Planung der Trasse begonnen

werden.

GR Wechselberger Gerold befindet das Bebauungsgebiet Eggerleite prinzipiell als gut, jedoch spricht

er sich für einen höheren Grundstückspreis aus und ist der Meinung, dass dieser auf € 190,- erhöht

werden soll. Die Variante mit der neuen Zufahrtsstraße sei seiner Meinung nach eine gute Lösung,

man solle aber auch mit Herrn Neuner Hannes, Kiendler, über die Möglichkeit einer Zufahrt über sein

Grundstück sprechen. Weiters bringt GR Wechselberger ein, dass man die Widmungsflächen von

Herrn Hanser Alexander, Baugebiet Neu-Burgstall und Herrn Geisler Friedrich, Baugebiet Eggerleite

vergleicht und das Verhältnis abstimmt.

Page 6: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 6

Bgm. Hauser erklärt, dass genauere Details erst nach weiterer Planungen des Bebauungsgebietes

besprochen und im Gemeinderat beschlossen werden.

Deshalb stellt Bgm. Hauser den Antrag, dass zur weiteren Planung des Bebauungsgebietes die

Aufträge an DI Kircher Hans-Peter, die Fa. AEP, das Vermessungsbüro Ebenbichler und den Geologen

vergeben werden. Mit den betroffenen Grundeigentümern werden die Gespräche gesucht und

abgeklärt, ob der Bau einer Zufahrtsstraße möglich ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau stimmt dem Antrag von Bgm. Hauser mit 12 Jastimmen

und einer Stimmenenthaltung (Geisler Florian wegen Befangenheit) zu.

Punkt 5) Beschluss über Überprüfung Aufstellung von Verkehrszeichen im

Gemeindegebiet

In Tirol werden wie in allen anderen Bundesländern auch in Zukunft alle verkehrsregelnde

Maßnahmen, also alle durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen ausgedrückte Ge- und

Verbote in einem elektronischen System (GIP) abgebildet. Die BH hat damit die Verpflichtung, alle

verordneten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen in ihrem Zuständigkeitsbereich in dieses

System einzutragen. Die Verordnung der einzelnen Verkehrszeichen obliegt der zuständigen

Gemeinde.

Bgm. Hauser schlägt daher vor, dass die Gemeinde Schwendau einen Verkehrsplaner damit

beauftragt, die verordneten Verkehrszeichen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Damit dieser ein

Angebot erstellen kann, muss zunächst eine Vorbegutachtung Vorort stattfinden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig, das Ingenieurbüro für

Verkehrswesen Huter-Hirschuber OG mit der Vorbegutachtung und Angebotserstellung zu

beauftragen.

Punkt 6) Kostenbeitrag für Errichtung und Sanierung Grenzmauern zu

öffentlichen Gut Neu-Burgstall und Burgstall Leiten

Im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet Neu-Burgstall beim Neubau von Herrn Kröll Christoph

und Neubau Herrn Schönherr Walter wurde eine neue Grenzmauer errichtet. Die Grenzmauer

wurde von der Fa. Brandacher GmbH aufgestellt und die Gesamtkosten belaufen sich auf €

13.764,80. Der Kostenanteil der Gemeinde Schwendau beträgt € 10.281,28 brutto abzgl. 3%

Skonto.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau stimmt der Kostenübernahme für die Grenzmauer in

der Höhe von € 10.281,28 abzgl. 3% Skonto (€ 308,44) einstimmig zu.

Page 7: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 7

Im Zuge der Grenzmauererrichtung wurde die Zufahrt zum Baugebiet Neu-Burgstall

verbreitert und die Trompetenzufahrt abgerundet. Laut Vermessungsplan GZ 10336/17 vom

Vermessungsbüro Ebenbichler wird ein geringfügiger Grundtausch zwischen öffentlichem Gut

und Grundeigentümer durchgeführt. Herr Kröll Christoph und Herr Schönherr Walter erhalten

jeweils 1m² zum Grundstück dazu. Die Grenzmauer liegt in Zukunft zur Gänze auf ihren

Grundstücken.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau genehmigt den Grundtausch laut Planurkunde GZ

10336/17 vom 25.07.2017 einstimmig.

Im Bereich der Grundstücke 1497 und 1422/2 (Kröll Josef und Margit) wurde die Grenzmauer

zur öffentlichen Straße erneuert. Mit Baubewilligungsbescheid vom 18.03.1993 für die

Verbreiterung der Zufahrtsstraße Mauerhaus wurde zwischen der Gemeinde und den

Grundeigentümern vereinbart, dass die Kosten für eine spätere Sanierung der

Natursteinmauer jeweils zur Hälfte von Gemeinde und Grundeigentümern getragen werden.

Der Kostenanteil der Gemeinde für die Errichtung der neuen Stützmauer betragen € 7.229,30.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig, die Kosten für die Grenzmauer

in der Höhe von € 7.229,30 bei der Fa. Lechner Franz Bau GmbH zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang informiert Bgm. Hauser, dass die Erweiterung des Wanderweges Richtung

Neu-Burgstall aufgrund der starken Regenfälle in den letzten Wochen immer mehr beschädigt wurde,

deshalb wurde dieser auf Wunsch des TVB’s Mayrhofen—Hippach in Absprache mit der FA. Strabag

mit einer Asphaltdecke versehen.

GR Wechselberger Gerold bringt ein, dass Wegasphaltierungen grundsätzlich vorher im Gemeinderat

abgeklärt werden sollen.

Bgm. Hauser erklärt, dass dies aufgrund der Dringlichkeit von ihm in Auftrag gegeben wurde.

Punkt 7) Austausch Ton- und Beleuchtungsanlage Kultursaal

Die Ton- und Beleuchtungsanlage im Kultursaal der Volkschule Schwendau-Hippach wurde 1994

eingebaut und ist dadurch stark veraltet. Sie entspricht auch nicht mehr den heutigen technischen

Anforderungen bzw. Sicherheitsvorschriften.

Für einen Austausch wurden folgende Angebote eingeholt:

Musik Tirol € 23.523,24 abzgl. 3% Skonto

Elektro Georg € 23.948,70 abzgl. 3% Skonto

Elektro Georg € 32.120,59 abzgl. 4% Rabatt und 3% Skonto

(Gesamtkonzept mit Stromverkabelung, PC, Mischpult,

Lichtbalken, LED)

Page 8: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 8

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt nach eingehender Diskussion einstimmig

die Ton- und Beleuchtungsanlage als Gesamtkonzept im Kultursaal zum Angebotspreis von €

32.120,59 abzgl. 4% Rabatt und 3% Skonto bei der Fa. Elektro Georg anzuschaffen. Die Kosten fallen

unter das Budget der Volkschule Schwendau-Hippach und werden nach den Schülerzahlen

zwischen Hippach und Schwendau abgerechnet.

Punkt 8) Sanierung Küche Kindergarten Burgstall

Wie in der letzten GR-Sitzung vom 06.07.2017 vereinbart wurde, hat Bgm. Hauer weitere folgende

Angebote für den Austausch der Küche im Kindergarten Burgstall eingeholt:

Tischlerei Schöser € 4.850,-

Tischlerei Haberl kein Angebot abgegeben

Living Wohntraum € 4.997,44 (inkl. 8% Rabatt und 3% Skonto)

Da die Küche sehr veraltet und derzeit auf kindgerechter Höhe eingebaut ist, ist sich die Mehrheit

des Gemeinderates einig, dass die Küche erneuert werden soll, auch wenn man zum jetzigen

Zeitpunkt noch nicht über die Kindergartensituation in der Gemeinde Schwendau entschieden hat.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 7 Jastimmen (Bgm. Hauer Franz, Bgm-

Stv. Rauch Theresia, GV Geisler Johannes, GR Bstieler Markus, GR Wechselberger Gerold, GR

Fankhauser Martin, GRin Gruber Regina) und 6 Gegenstimmen (GV Emberger Johannes, GV Rahm

Georg, GR Geisler Florian, GRin Kröll Marianne, GR Sporer Franz, GR Fankhauser Josef) die Küche

für den Kindergarten Burgstall bei der Fa. Living Wohntraum zum Angebotspreis von 4.997,44

anzuschaffen.

Punkt 9) Erweiterung Kinderspielplatz Kindergarten Schwendau

Im Zuge der Errichtung der neuen Spielgeräte beim Spielplatz vom Kindergarten Schwendau wurde

dieser erweitert, damit für die Kinder eine größere Bewegungsfläche zur Verfügung steht. Die

Zustimmung für die Erweiterung wurde von der Grundeigentümerin Luchner Sieglinde Ende Juni

aufgrund einer Anfrage spontan erteilt. Die derzeitige Pachtfläche wird um die Erweiterung erhöht

und beträgt dann insgesamt 372m².

Die Kosten für die Baggerstunden bei der Erdbewegung Huber belaufen sich auf € 3.118,01 und die

Kosten für den Rollrasen belaufen sich auf € 2.415,-.

Die Mehrheit des Gemeinderats ist der Meinung, dass solche Vorhaben vorab im Gemeinderat

besprochen und genehmigt werden müssen. Da die Erweiterung bereits errichtet und der Rollrasen

verlegt wurde, ist diese Vorgehensweise nicht korrekt und nicht fair gegenüber dem Gemeinderat.

Page 9: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 9

Bgm. Hauser erklärt, dass die Information darüber bei der letzten GR-Sitzung leider vergessen

wurde. Aufgrund der Dringlichkeit und damit die Spielfläche ab dem neuen Kindergartenjahr Anfang

September zur Verfügung steht, wurde dies in Auftrag gegeben.

Punkt 10) Information Bürgermeister

Die Gemeinde Schwendau hat die Zusage über die Förderung für den LWL Netzausbau Call 3

durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erhalten. Die

Förderung beträgt 50% der maximal förderbaren Gesamtkosten in der Höhe von € 788.327,-,

das sind € 394.163,-. Zusätzlich werden 25% durch das Land gefördert.

LH-Stv. Geisler Josef hat eine finanzielle Unterstützung für den Ankauf des MTF für die FFW

Schwendau in der Höhe von € 22.500,- (50% der Gesamtkosten) zugesichert.

In Neu-Burgstall wurde eine neue Flüchtlingsfamilie aus dem Irak mit 6 Personen angemeldet.

Laut Auskunft des TSD sucht die Familie aber nach einem anderen Wohnort.

Bezüglich der Müll-App wurde mit der Fa. Daka Rücksprache gehalten und die Information

wird in der nächsten Dorfzeitung veröffentlicht.

Die Liste der genehmigten Freizeitwohnsitze in Schwendau wird dem Gemeinderat zur

Kenntnis gebracht. Insgesamt sind 29 Freizeitwohnsitze offiziell gemeldet. Ausländische

Staatsbürger mit einem Hauptwohnsitz in deren Wohnung sind in dieser Liste nicht

aufgeführt.

Punkt 11) Anträge, Anfragen und Allfälliges

a) Konzept für Kindergartenlösung Schwendau

In Zusammenhang mit TOP8 informiert GRin Gruber Regina über die Besprechungen des

Ausschusses für Familie bezüglich der Kindergartenerweiterung mittels einer PowerPoint-

Präsentation.

In den Besprechungen wurde zunächst die Ausgangssituation erhoben und dann die Vor- und

Nachteile von einem zentralen Kindergarten aufgezeigt. Es wird angemerkt, dass bei den

Besprechungen keine Standortdiskussion geführt und insbesondere keine neuen in Frage

kommenden Standorte favorisiert wurden. Auf Basis der aktuellen Situation wurde besprochen, wie

eine zukünftige Kinderbetreuung in Schwendau aussehen sollte. Eine etwaige Nachnutzung der

bestehenden Liegenschaften sei aus Sicht des Ausschusses kein großes Problem, wurde daher im

Ausschuss nicht näher behandelt. Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass es ein Gebot der Stunde

sei, die Kinderbetreuungszeiten auf den Nachmittag und die Ferienzeiten auszuweiten, wie es in

anderen Gemeinden bereits praktiziert wird.

Folgende Vorteile werden genannt:

Durch einen Neubau eines gemeinsamen Kindergartens für ALLE Schwendauer und

Hippacher Kinder schaffen wir eine langfristige, zeitgemäße Lösung

Aktuelle hohe Fördergelder können optimal abgeschöpft werden

Öffnungszeiten sollen in Zukunft auf den Nachmittag ausgedehnt werden

Page 10: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 10

Ferienöffnungszeiten sollten nicht nur im Sommer, sondern auch in den Wintermonaten

bzw. zB zu Ostern gegeben sein

Eine verantwortliche Kindergartenleiterin als Personalverantwortliche für alle

Mitarbeiterinnen (Pädagoginnen und Helferinnen)

Personalmanagement wird verbessert, Urlaube und Krankenstände können besser

ausgeglichen werden

Urlaubsvertretung bei Raumpflegerinnen

Kinder mit Integrationsbedarf können auf einem gemeinsamen Standort besser betreut

werden

Schaffung eines barrierefreien Kindergartens

Kleinere Gruppen mit einer optimierten Gruppenzusammensetzung – passend für

Bedürfnisse und Alter der Kinder

Angebot des Mittagstisches wird für ALLE Kinder möglich und kann zB durch ortsansässige

Gastronomen beliefert werden

Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten & den Mittagstisch ergeben sich freie Kapazitäten

für berufstätige Eltern

Flexible Zeiteinteilung & Kombinationsmöglichkeiten für Mamas - Familie und Beruf wird

erleichtert

Ein Kindergarten für ALLE schafft auch mehr Begegnungsmöglichkeiten

(nicht nur für Kinder, sondern auch für die Eltern)

Neubau eines zentralen Kindergartens schafft neue Möglichkeiten der Raumnutzung

(Bewegungsraum, Zeichen- und Bastelraum, Wohlfühlraum, Naturerlebnisraum, Teamraum)

Gemeinsamer Standort von Krippe und Kindergarten bietet den Vorteil, dass Familien mit

mehreren Kindern nur einen Standort anfahren müssen

Kinder die vormittags im Kindergarten sind, und nachmittags die Kinderbetreuung

benötigen, müssen den Standort nicht wechseln.

Folgende Nachteile stehen dem gegenüber:

Der momentane finanzielle Aufwand

Die Erreichbarkeit zu Fuß ist für viele nicht mehr möglich

Höherer Bedarf an Fahrtkosten

Eventuell höherer Personalaufwand (Hausmeister, Raumpflege, …

GV Geisler bringt hierzu noch ein, dass als eventueller Standort für einen zentralen Kindergarten das

Grundstück bei den Drei Linden genützt werden könnte. Dies muss natürlich mit den Eigentümern

vorab geklärt werden.

Zur Veranschaulichung wie ein solcher Kindergarten aussehen könnte wird mit der Gemeinde

Aldrans und der Gemeinde Fügen ein Besichtigungstermin der neu errichteten Kindergärten

vereinbart.

Page 11: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 11

GR Bstieler Markus stellt den Antrag, dass der Weg zur Pumpstation Drei Linden im nächsten

Jahr asphaltiert werden soll und bittet die Kosten dafür ins Budget aufzunehmen.

Bezüglich der Sperrzeitenregelung wurde im Planungsverband Zillertal nochmals diskutiert.

Grundsätzlich wurde im letzten Jahr vereinbart, dass im Zillertal die Musikdarbietungen bis

01:00 Uhr und das Veranstaltungsende um 02:00 Uhr vorgeschrieben wird. Einige

Bürgermeister haben die vereinbarten Sperrzeitenregelungen aber wieder abgeändert und

somit ist die Vereinheitlichung nicht möglich. Die Polizei vertritt den Standpunkt, wenn sich

die Zillertaler Gemeinden nicht auf eine einheitliche Lösung einigen können, wird die Polizei

nicht tätig.

Punkt 12) Bericht Überprüfungsausschuss – nicht öffentlich

Punkt 13) Themenweg Burgstallschrofen

Die Fa. motasdesign wurde mit der Planung des Themenweges Burgstallschrofen beauftragt und

nunmehr kann das ausgearbeitete Konzept und Design vorgelegt werden.

Als Themen wurden die Archäologie, die Geschichte, die Heilpflanzen, die Sagenwelt, die Geologie

und die Kapelle aufgegriffen. Anhand eines Planes wird der Verlauf des Themenweges aufgezeigt. In

das Logo wurden die einzelnen Themen mit Bilder dargestellt und als Namen wurde „Wunderberg

Burgschrofen“ gewählt. Der Themenweg wird mit Wegweiser beschildert und an den einzelnen

Stationen findet man auf Tafeln Informationen zu den einzelnen Themen auf Deutsch und in Englisch

sowie als Hörspiel.

Kostenübersicht Themenweg Burgschrofen:

Motas Module 3-6 € 13.550,- (Angebot)

Hörmodul Hardware, 2 Stk. ohne Montage € 2.600,- (Angebot)

Sagen auf Englisch € 1.000,- (Schätzung)

Übersetzung Texte auf Englisch € 500,- (Schätzung)

Produktion Herr Steindl € 13.500,- (Schätzung)

Elektrik Strom zu den Stationen legen € 1.000,- (Schätzung)

Horngacher Barbara – Redatkion, Texte € 2.000,- (Schätzung)

Illustration € 1.500,- (Grobschätzung)

Scheibe, Druck, Umsetzungsbeg., Montage € 5.000,- (Grobschätzung)

Gesamtkosten € 40.650,-

Hinzu kommen noch die Kosten für den Wegausbau.

Mit dem TVB Mayrhofen-Hippach wird noch über die Mitfinanzierung an den Kosten gesprochen.

Page 12: Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll · Seite 1 Zl.: 14/2017 Sitzungsprotokoll über die 14. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 01. August 2017 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde

Seite 12

Der Gemeinderat möchte erst nach Vorlage der Mitfinanzierung durch den TVB eine Entscheidung

bezüglich des Themenweges treffen.

Das Protokoll dieser Sitzung besteht aus 12 Seiten.

Es wurde verlesen, genehmigt und unterschrieben.

Schwendau, am

Der Bürgermeister:

Der Gemeinderat: Die Schriftführerin: