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Zl.: 14/2017
Sitzungsprotokoll
über die
14. öffentliche Gemeinderatssitzung
Am: Dienstag, 01. August 2017
Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde Schwendau 1. Stock
Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:20 Uhr
Anwesende:
Herr Bürgermeister Franz Hauser als Vorsitzender
Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Rauch Theresia
Die Gemeinderäte:
Herr Geisler Johannes
Herr Bstieler Markus
Herr Fankhauser Josef
Herr Wechselberger Gerold
Herr Emberger Johannes
Herr Rahm Georg
Frau Gruber Regina
Frau Kröll Marianne
Herr Fankhauser Martin
Herr Geisler Florian
Herr Sporer Franz
Außerdem anwesend:
Herr Bliem Martin
Entschuldigt waren:
Herr Sporer Josef
Nicht entschuldigt waren:
Die Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen.
Die Gemeindevertretung zählt 13 Mitglieder, anwesend hiervon sind 13, die Sitzung erscheint daher
beschlussfähig.
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T a g e s o r d n u n g
Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Punkt 2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017 Punkt 3) Information über Gemeindevorstandssitzung vom 26. Juni 2017 Punkt 4) Vorstellung Erschließung Eggerleite-Schormis und Angebot Grundeigentümer Punkt 5) Beschluss über Überprüfung Aufstellung von Verkehrszeichen im Gemeindegebiet Punkt 6) Kostenbeitrag für Errichtung und Sanierung Grenzmauern zu öffentlichen Gut Neu-Burgstall und Burgstall Leiten Punkt 7) Austausch Ton- und Beleuchtungsanlage Kultursaal Punkt 8) Sanierung Küche Kindergarten Burgstall Punkt 9) Erweiterung Kinderspielplatz Kindergarten Schwendau Punkt 10) Information Bürgermeister Punkt 11) Anträge, Anfragen und Allfälliges
a) Konzept für Kindergartenlösung Schwendau
Punkt 12) Bericht Überprüfungsausschuss – nicht öffentlich Punkt 13) Themenweg Burgstallschrofen
Sitzungsverlauf und Beschlüsse
Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bgm. Hauser begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Bgm. Hauser stellt den Antrag als Tagesordnungspunkt 13 Themenweg Burgstallschrofen
aufzunehmen.
Dem Antrag wird einstimmig zu gestimmt.
Punkt 2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der 13. öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017
Das Sitzungsprotokoll der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017 wurde an alle
Gemeinderäte versandt.
Für die Kindergartenerweiterung werden die Studien der beauftragten Architekten bis
08.09.2017 vorgelegt.
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Der neue Pritschenwagen wurde bestellt und die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen. Im Protokoll
der 13. Sitzung wurde unter TOP 5) angegeben, dass weiters 5 Jahre Garantie und eine
Kaskoversicherung gewährt wird. GV Emberger ist der Meinung, dass man so meinen könnte,
die Kaskoversicherung sei gratis. Bgm. Hauser erklärt, dass dies nicht so ist. Die
Vollkaskoversicherung (€ 60,13) und die KFZ-Haftpflichtversicherung (€ 36,53) sowie die
motorbezogene Versicherungssteuer (€ 59,53) sind in der gesamten monatlichen Rate von €
556,99 enthalten. Das Leasing-Entgelt allein beträgt € 400,80 inkl. Umsatzsteuer.
Die Bewerber für die Wohnanlage Zimmereben erhalten von der GHS die Unterlagen zur
Prüfung der Einhaltung der Wohnbauförderungsrichtlinien und müssen diese bis 16.08.2017
an die GHS retournieren.
Bgm. Hauser verliest ein Schreiben von GRin Kröll Marianne bezüglich Änderungen des
Sitzungsprotokolls der 12. öffentlichen Gemeinderatssitzung. Da dieses Protokoll bereits in
der letzten Sitzung vom 06.07.2017 mit 7 Jastimmen genehmigt wurde, werden diese
Änderungen nicht mehr nachträglich aufgenommen.
Bgm. Hauser erklärt in diesem Zusammenhang nochmals, dass laut Tiroler Gemeindeordnung § 46
„Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates“ nicht vorgeschrieben wird, dass die
Sitzungsprotokolle durch den Gemeinderat mittels Beschluss genehmigt werden müssen. Unter § 46
Abs. 4 steht lediglich geschrieben, dass die Niederschrift vom Vorsitzenden, von zwei weiteren
Mitgliedern des Gemeinderates und vom Schriftführer zu unterfertigen und bei den Gemeindeakten
zu verwahren ist. Dies wird in Zukunft von Bgm. Hauser auch so praktiziert, wobei das Protokoll nach
wie vor dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme zugesendet wird.
Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der 13. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2017
mit 12 Jastimmen und einer Gegenstimme (GR Kröll Marianne – da Protokoll inhaltlich nicht
korrekt) zu.
Punkt 3) Information Gemeindevorstandssitzung vom 26. Juni 2017
Bgm. Hauser informiert über die Gemeindevorstandssitzung vom 26.06.2017 bei welcher folgende
Punkte besprochen wurden:
Mit der Erstellung eines Bebauungsplanes für Schwendau-Dorf Steiner wurde DI Kircher Hans-
Peter beauftragt und dieser wird bis 15.08.2017 vorgelegt.
Die Erschließung für das Baugebiet Eggerleite-Schormis wurde dem Gemeindevorstand
vorgestellt. Dies wird unter TOP 4 behandelt.
Bezüglich des Einspruches von Herrn Sporer Johann gegen den Bescheid über das Aufstellen
der Straßenlaternen und Hinweisschilder wurde vom Gemeindevorstand vereinbart, dass mit
Herrn Sporer Johann und seinem Rechtsanwalt ein gemeinsames Gespräch gesucht wird.
Wenn dieses Gespräch nicht zielführend bzw. Herr Sporer an einem solchen Gespräch nicht
interessiert ist, wird man einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens
beauftragen. Mittels Schreiben vom 13.07.2017 hat Rechtsanwalt Fankhauser Max mitgeteilt,
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dass Herr Sporer Johann grundsätzlich an einer einvernehmlichen Einigung interessiert sei. Ein
diesbezügliches Gespräch wird nach dem Urlaub von Herrn Fankhauser Max vereinbart.
Der Auftrag für die Erstellung einer Studie über eine mögliche Kindergartenerweiterung
wurde an die Architekten GA Design und Hofer&Heim OEG zum Angebotspreis von jeweils €
3.500,- netto erteilt.
Für den Tag des Ehrenamtes am Mittwoch den 15. November 2017 in Schwaz wurden 6
Personen aus den Gemeinden Hippach und Schwendau, welche jahrelang in verschiedensten
Vereinen tätig waren bzw. sind, namhaft gemacht. Der Tag des Ehrenamtes des Landes Tirols
findet alle 3 Jahre statt und die Gemeinden können jeweils 4 Personen namhaft machen,
welche mit der Tiroler Ehrenamtsnadel in Gold geehrt werden sollen.
Punkt 4) Vorstellung Erschließung Eggerleite-Schormis und Angebot
Grundeigentümer
Im Zuge des Raumordnungskonzeptes 2012-2014 wurden Bebauungsstudien für insgesamt 5
Bebauungsgebiete in Auftrag gegeben. Das Bebauungsgebiet Neu-Burgstall konnte bereits im letzten
Jahr erschlossen und bebaut werden.
Nun liegt für das Bebauungsgebiet Eggerleite im Bereich Schormis von den Grundeigentümern Geisler
Friedrich und Pair Johann ein Verkaufsangebot für rund 11.000m² Grund vor. Das Angebot wurde von
Notar Reitter erstellt und hat bis zum 31.03.2018 Gültigkeit. Die Grundeigentümer bieten der
Gemeinde das Grundstück zu einem Kaufpreis von € 60,-/m² an.
Laut der Bebauungsstudie für das Baugebiet Eggerleite, welche von der FA. AEP und DI Kircher Hans-
Peter erstellt wurde, ist eine Bebauung und Erschließung möglich.
Die Kosten für die Erschließung belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. € 585.948,- brutto. Darin
enthalten ist Wasserleitung, Mischwasserkanal, LWL-Ausbau, Straßenbeleuchtung und der
Straßenbau.
Bgm. Hauser legt dem Gemeinderat die Berechnung des Grundstückspreises vor. Nach Einrechnung
des Grundankaufes und der gesamten Erschließungskosten sowie der zu bezahlenden Steuern wie
Immo-Est. und Grunderwerbssteuer erhält man einen Grundstückspreis von € 170,-/m², zu welchem
die Grundstücke an Schwendauer Gemeindebürger verkauft werden könnten.
Für die weitere Planung des Bebauungsgebietes wird vom Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss
benötigt, da einige Vorarbeiten noch erledigt werden müssen.
Bezüglich der Trassierung der Straßenvariante müssen Gespräche mit den Grundeigentümern über
eine mögliche Verbreiterung gesprochen werden. Weiters wird für das Gebiet ein Geologisches
Gutachten benötigt, welches in Auftrag gegeben werden muss, damit bei der WLV eine
Stellungnahem eingeholt werden kann. Die Planung für die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Kanal
und Oberflächenwasser muss überprüft werden. Die Vermessung Ebenbichler soll mit der
Vermessung der Baugebietsgrenzen sowie der Parzellierung beauftragt werden.
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Im Gemeindevorstand wurde das Projekt bereits behandelt und der Gemeindevorstand hat sich
grundsätzlich für die Erschließung des Baugebietes ausgesprochen. Jedoch wurde die momentane
Zufahrtsstraße vom Schormis aufgrund ihrer Breite und der Steilheit von Bgm.-Stv. Rauch Theresia
bemängelt.
Dazu ist von den Anrainern des Schormis eine Stellungnahme zum Baugebiet Eggerleite eingegangen,
welches Bgm. Hauser dem Gemeinderat zur Kenntnis bringt. Die Anrainer heißen laut der
Stellungnahme das Bebauungsgebiet Eggerleite für gut und seien dem Projekt gegenüber
grundsätzlich positiv gestimmt. Jedoch hinterfragen die Anrainer die Verkehrslösung des Projektes
aufgrund der einspurigen Zufahrtsstraße, welche noch dazu eine Steigung von bi zu 21% laut Anrainer
aufweist.
Bgm. Hauser erklärt, dass der Gemeinderat als nächsten Schritt einen Grundsatzbeschluss fassen
sollte, damit man das Projekt weiter forcieren kann. Wenn sich der Gemeinderat über eine weitere
Planung des Bebauungsgebietes einig ist, können die nächsten Schritte angegangen werden.
Dazu gehört auch, dass man eine alternative Zufahrtsstraße eventuell über das Schwendau-Dorf
einplant. Dazu muss aber grundsätzlich geklärt werden, ob der Bau der Straße möglich ist und ob die
Grundeigentümer damit einverstanden sind.
GR Sporer Franz bringt als Anrainer ein, dass die derzeitige Straße relativ steil ist und im Winter oft
ein großes Problem darstellt. GR Sporer habe bereits mit Herrn Rauch Franz bezüglich der
Zufahrtsstraße vom Schwendau-Dorf gesprochen und aus seiner Sicht spräche grundsätzlich nichts
dagegen.
Bgm.-Stv. Rauch Theresia spricht sich dafür aus, dass die Straßensituation im Vorhinein geklärt
werden muss, damit man dies optimal für alle Beteiligten lösen kann.
GV Geisler bringt ein, dass das Angebot der Grundeigentümer noch bis 31.03.2018 Gültigkeit hat und
man bis dahin Zeit habe eine Lösung zu finden. Wenn man das mit der neuen Zufahrtsstraße
weiterverfolgen will, müsse man DI Kircher und die Fa. AEP den Auftrag für die Planung erteilen. Zuvor
soll mit den Grundeigentümern das Gespräch gesucht und ihnen das Vorhaben erläutert werden.
Wenn die Zustimmung der Grundeigentümer gewährt ist, kann mit der Planung der Trasse begonnen
werden.
GR Wechselberger Gerold befindet das Bebauungsgebiet Eggerleite prinzipiell als gut, jedoch spricht
er sich für einen höheren Grundstückspreis aus und ist der Meinung, dass dieser auf € 190,- erhöht
werden soll. Die Variante mit der neuen Zufahrtsstraße sei seiner Meinung nach eine gute Lösung,
man solle aber auch mit Herrn Neuner Hannes, Kiendler, über die Möglichkeit einer Zufahrt über sein
Grundstück sprechen. Weiters bringt GR Wechselberger ein, dass man die Widmungsflächen von
Herrn Hanser Alexander, Baugebiet Neu-Burgstall und Herrn Geisler Friedrich, Baugebiet Eggerleite
vergleicht und das Verhältnis abstimmt.
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Bgm. Hauser erklärt, dass genauere Details erst nach weiterer Planungen des Bebauungsgebietes
besprochen und im Gemeinderat beschlossen werden.
Deshalb stellt Bgm. Hauser den Antrag, dass zur weiteren Planung des Bebauungsgebietes die
Aufträge an DI Kircher Hans-Peter, die Fa. AEP, das Vermessungsbüro Ebenbichler und den Geologen
vergeben werden. Mit den betroffenen Grundeigentümern werden die Gespräche gesucht und
abgeklärt, ob der Bau einer Zufahrtsstraße möglich ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau stimmt dem Antrag von Bgm. Hauser mit 12 Jastimmen
und einer Stimmenenthaltung (Geisler Florian wegen Befangenheit) zu.
Punkt 5) Beschluss über Überprüfung Aufstellung von Verkehrszeichen im
Gemeindegebiet
In Tirol werden wie in allen anderen Bundesländern auch in Zukunft alle verkehrsregelnde
Maßnahmen, also alle durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen ausgedrückte Ge- und
Verbote in einem elektronischen System (GIP) abgebildet. Die BH hat damit die Verpflichtung, alle
verordneten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen in ihrem Zuständigkeitsbereich in dieses
System einzutragen. Die Verordnung der einzelnen Verkehrszeichen obliegt der zuständigen
Gemeinde.
Bgm. Hauser schlägt daher vor, dass die Gemeinde Schwendau einen Verkehrsplaner damit
beauftragt, die verordneten Verkehrszeichen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Damit dieser ein
Angebot erstellen kann, muss zunächst eine Vorbegutachtung Vorort stattfinden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig, das Ingenieurbüro für
Verkehrswesen Huter-Hirschuber OG mit der Vorbegutachtung und Angebotserstellung zu
beauftragen.
Punkt 6) Kostenbeitrag für Errichtung und Sanierung Grenzmauern zu
öffentlichen Gut Neu-Burgstall und Burgstall Leiten
Im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet Neu-Burgstall beim Neubau von Herrn Kröll Christoph
und Neubau Herrn Schönherr Walter wurde eine neue Grenzmauer errichtet. Die Grenzmauer
wurde von der Fa. Brandacher GmbH aufgestellt und die Gesamtkosten belaufen sich auf €
13.764,80. Der Kostenanteil der Gemeinde Schwendau beträgt € 10.281,28 brutto abzgl. 3%
Skonto.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau stimmt der Kostenübernahme für die Grenzmauer in
der Höhe von € 10.281,28 abzgl. 3% Skonto (€ 308,44) einstimmig zu.
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Im Zuge der Grenzmauererrichtung wurde die Zufahrt zum Baugebiet Neu-Burgstall
verbreitert und die Trompetenzufahrt abgerundet. Laut Vermessungsplan GZ 10336/17 vom
Vermessungsbüro Ebenbichler wird ein geringfügiger Grundtausch zwischen öffentlichem Gut
und Grundeigentümer durchgeführt. Herr Kröll Christoph und Herr Schönherr Walter erhalten
jeweils 1m² zum Grundstück dazu. Die Grenzmauer liegt in Zukunft zur Gänze auf ihren
Grundstücken.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau genehmigt den Grundtausch laut Planurkunde GZ
10336/17 vom 25.07.2017 einstimmig.
Im Bereich der Grundstücke 1497 und 1422/2 (Kröll Josef und Margit) wurde die Grenzmauer
zur öffentlichen Straße erneuert. Mit Baubewilligungsbescheid vom 18.03.1993 für die
Verbreiterung der Zufahrtsstraße Mauerhaus wurde zwischen der Gemeinde und den
Grundeigentümern vereinbart, dass die Kosten für eine spätere Sanierung der
Natursteinmauer jeweils zur Hälfte von Gemeinde und Grundeigentümern getragen werden.
Der Kostenanteil der Gemeinde für die Errichtung der neuen Stützmauer betragen € 7.229,30.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig, die Kosten für die Grenzmauer
in der Höhe von € 7.229,30 bei der Fa. Lechner Franz Bau GmbH zu übernehmen.
In diesem Zusammenhang informiert Bgm. Hauser, dass die Erweiterung des Wanderweges Richtung
Neu-Burgstall aufgrund der starken Regenfälle in den letzten Wochen immer mehr beschädigt wurde,
deshalb wurde dieser auf Wunsch des TVB’s Mayrhofen—Hippach in Absprache mit der FA. Strabag
mit einer Asphaltdecke versehen.
GR Wechselberger Gerold bringt ein, dass Wegasphaltierungen grundsätzlich vorher im Gemeinderat
abgeklärt werden sollen.
Bgm. Hauser erklärt, dass dies aufgrund der Dringlichkeit von ihm in Auftrag gegeben wurde.
Punkt 7) Austausch Ton- und Beleuchtungsanlage Kultursaal
Die Ton- und Beleuchtungsanlage im Kultursaal der Volkschule Schwendau-Hippach wurde 1994
eingebaut und ist dadurch stark veraltet. Sie entspricht auch nicht mehr den heutigen technischen
Anforderungen bzw. Sicherheitsvorschriften.
Für einen Austausch wurden folgende Angebote eingeholt:
Musik Tirol € 23.523,24 abzgl. 3% Skonto
Elektro Georg € 23.948,70 abzgl. 3% Skonto
Elektro Georg € 32.120,59 abzgl. 4% Rabatt und 3% Skonto
(Gesamtkonzept mit Stromverkabelung, PC, Mischpult,
Lichtbalken, LED)
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Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt nach eingehender Diskussion einstimmig
die Ton- und Beleuchtungsanlage als Gesamtkonzept im Kultursaal zum Angebotspreis von €
32.120,59 abzgl. 4% Rabatt und 3% Skonto bei der Fa. Elektro Georg anzuschaffen. Die Kosten fallen
unter das Budget der Volkschule Schwendau-Hippach und werden nach den Schülerzahlen
zwischen Hippach und Schwendau abgerechnet.
Punkt 8) Sanierung Küche Kindergarten Burgstall
Wie in der letzten GR-Sitzung vom 06.07.2017 vereinbart wurde, hat Bgm. Hauer weitere folgende
Angebote für den Austausch der Küche im Kindergarten Burgstall eingeholt:
Tischlerei Schöser € 4.850,-
Tischlerei Haberl kein Angebot abgegeben
Living Wohntraum € 4.997,44 (inkl. 8% Rabatt und 3% Skonto)
Da die Küche sehr veraltet und derzeit auf kindgerechter Höhe eingebaut ist, ist sich die Mehrheit
des Gemeinderates einig, dass die Küche erneuert werden soll, auch wenn man zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht über die Kindergartensituation in der Gemeinde Schwendau entschieden hat.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 7 Jastimmen (Bgm. Hauer Franz, Bgm-
Stv. Rauch Theresia, GV Geisler Johannes, GR Bstieler Markus, GR Wechselberger Gerold, GR
Fankhauser Martin, GRin Gruber Regina) und 6 Gegenstimmen (GV Emberger Johannes, GV Rahm
Georg, GR Geisler Florian, GRin Kröll Marianne, GR Sporer Franz, GR Fankhauser Josef) die Küche
für den Kindergarten Burgstall bei der Fa. Living Wohntraum zum Angebotspreis von 4.997,44
anzuschaffen.
Punkt 9) Erweiterung Kinderspielplatz Kindergarten Schwendau
Im Zuge der Errichtung der neuen Spielgeräte beim Spielplatz vom Kindergarten Schwendau wurde
dieser erweitert, damit für die Kinder eine größere Bewegungsfläche zur Verfügung steht. Die
Zustimmung für die Erweiterung wurde von der Grundeigentümerin Luchner Sieglinde Ende Juni
aufgrund einer Anfrage spontan erteilt. Die derzeitige Pachtfläche wird um die Erweiterung erhöht
und beträgt dann insgesamt 372m².
Die Kosten für die Baggerstunden bei der Erdbewegung Huber belaufen sich auf € 3.118,01 und die
Kosten für den Rollrasen belaufen sich auf € 2.415,-.
Die Mehrheit des Gemeinderats ist der Meinung, dass solche Vorhaben vorab im Gemeinderat
besprochen und genehmigt werden müssen. Da die Erweiterung bereits errichtet und der Rollrasen
verlegt wurde, ist diese Vorgehensweise nicht korrekt und nicht fair gegenüber dem Gemeinderat.
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Bgm. Hauser erklärt, dass die Information darüber bei der letzten GR-Sitzung leider vergessen
wurde. Aufgrund der Dringlichkeit und damit die Spielfläche ab dem neuen Kindergartenjahr Anfang
September zur Verfügung steht, wurde dies in Auftrag gegeben.
Punkt 10) Information Bürgermeister
Die Gemeinde Schwendau hat die Zusage über die Förderung für den LWL Netzausbau Call 3
durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erhalten. Die
Förderung beträgt 50% der maximal förderbaren Gesamtkosten in der Höhe von € 788.327,-,
das sind € 394.163,-. Zusätzlich werden 25% durch das Land gefördert.
LH-Stv. Geisler Josef hat eine finanzielle Unterstützung für den Ankauf des MTF für die FFW
Schwendau in der Höhe von € 22.500,- (50% der Gesamtkosten) zugesichert.
In Neu-Burgstall wurde eine neue Flüchtlingsfamilie aus dem Irak mit 6 Personen angemeldet.
Laut Auskunft des TSD sucht die Familie aber nach einem anderen Wohnort.
Bezüglich der Müll-App wurde mit der Fa. Daka Rücksprache gehalten und die Information
wird in der nächsten Dorfzeitung veröffentlicht.
Die Liste der genehmigten Freizeitwohnsitze in Schwendau wird dem Gemeinderat zur
Kenntnis gebracht. Insgesamt sind 29 Freizeitwohnsitze offiziell gemeldet. Ausländische
Staatsbürger mit einem Hauptwohnsitz in deren Wohnung sind in dieser Liste nicht
aufgeführt.
Punkt 11) Anträge, Anfragen und Allfälliges
a) Konzept für Kindergartenlösung Schwendau
In Zusammenhang mit TOP8 informiert GRin Gruber Regina über die Besprechungen des
Ausschusses für Familie bezüglich der Kindergartenerweiterung mittels einer PowerPoint-
Präsentation.
In den Besprechungen wurde zunächst die Ausgangssituation erhoben und dann die Vor- und
Nachteile von einem zentralen Kindergarten aufgezeigt. Es wird angemerkt, dass bei den
Besprechungen keine Standortdiskussion geführt und insbesondere keine neuen in Frage
kommenden Standorte favorisiert wurden. Auf Basis der aktuellen Situation wurde besprochen, wie
eine zukünftige Kinderbetreuung in Schwendau aussehen sollte. Eine etwaige Nachnutzung der
bestehenden Liegenschaften sei aus Sicht des Ausschusses kein großes Problem, wurde daher im
Ausschuss nicht näher behandelt. Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass es ein Gebot der Stunde
sei, die Kinderbetreuungszeiten auf den Nachmittag und die Ferienzeiten auszuweiten, wie es in
anderen Gemeinden bereits praktiziert wird.
Folgende Vorteile werden genannt:
Durch einen Neubau eines gemeinsamen Kindergartens für ALLE Schwendauer und
Hippacher Kinder schaffen wir eine langfristige, zeitgemäße Lösung
Aktuelle hohe Fördergelder können optimal abgeschöpft werden
Öffnungszeiten sollen in Zukunft auf den Nachmittag ausgedehnt werden
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Ferienöffnungszeiten sollten nicht nur im Sommer, sondern auch in den Wintermonaten
bzw. zB zu Ostern gegeben sein
Eine verantwortliche Kindergartenleiterin als Personalverantwortliche für alle
Mitarbeiterinnen (Pädagoginnen und Helferinnen)
Personalmanagement wird verbessert, Urlaube und Krankenstände können besser
ausgeglichen werden
Urlaubsvertretung bei Raumpflegerinnen
Kinder mit Integrationsbedarf können auf einem gemeinsamen Standort besser betreut
werden
Schaffung eines barrierefreien Kindergartens
Kleinere Gruppen mit einer optimierten Gruppenzusammensetzung – passend für
Bedürfnisse und Alter der Kinder
Angebot des Mittagstisches wird für ALLE Kinder möglich und kann zB durch ortsansässige
Gastronomen beliefert werden
Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten & den Mittagstisch ergeben sich freie Kapazitäten
für berufstätige Eltern
Flexible Zeiteinteilung & Kombinationsmöglichkeiten für Mamas - Familie und Beruf wird
erleichtert
Ein Kindergarten für ALLE schafft auch mehr Begegnungsmöglichkeiten
(nicht nur für Kinder, sondern auch für die Eltern)
Neubau eines zentralen Kindergartens schafft neue Möglichkeiten der Raumnutzung
(Bewegungsraum, Zeichen- und Bastelraum, Wohlfühlraum, Naturerlebnisraum, Teamraum)
Gemeinsamer Standort von Krippe und Kindergarten bietet den Vorteil, dass Familien mit
mehreren Kindern nur einen Standort anfahren müssen
Kinder die vormittags im Kindergarten sind, und nachmittags die Kinderbetreuung
benötigen, müssen den Standort nicht wechseln.
Folgende Nachteile stehen dem gegenüber:
Der momentane finanzielle Aufwand
Die Erreichbarkeit zu Fuß ist für viele nicht mehr möglich
Höherer Bedarf an Fahrtkosten
Eventuell höherer Personalaufwand (Hausmeister, Raumpflege, …
GV Geisler bringt hierzu noch ein, dass als eventueller Standort für einen zentralen Kindergarten das
Grundstück bei den Drei Linden genützt werden könnte. Dies muss natürlich mit den Eigentümern
vorab geklärt werden.
Zur Veranschaulichung wie ein solcher Kindergarten aussehen könnte wird mit der Gemeinde
Aldrans und der Gemeinde Fügen ein Besichtigungstermin der neu errichteten Kindergärten
vereinbart.
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GR Bstieler Markus stellt den Antrag, dass der Weg zur Pumpstation Drei Linden im nächsten
Jahr asphaltiert werden soll und bittet die Kosten dafür ins Budget aufzunehmen.
Bezüglich der Sperrzeitenregelung wurde im Planungsverband Zillertal nochmals diskutiert.
Grundsätzlich wurde im letzten Jahr vereinbart, dass im Zillertal die Musikdarbietungen bis
01:00 Uhr und das Veranstaltungsende um 02:00 Uhr vorgeschrieben wird. Einige
Bürgermeister haben die vereinbarten Sperrzeitenregelungen aber wieder abgeändert und
somit ist die Vereinheitlichung nicht möglich. Die Polizei vertritt den Standpunkt, wenn sich
die Zillertaler Gemeinden nicht auf eine einheitliche Lösung einigen können, wird die Polizei
nicht tätig.
Punkt 12) Bericht Überprüfungsausschuss – nicht öffentlich
Punkt 13) Themenweg Burgstallschrofen
Die Fa. motasdesign wurde mit der Planung des Themenweges Burgstallschrofen beauftragt und
nunmehr kann das ausgearbeitete Konzept und Design vorgelegt werden.
Als Themen wurden die Archäologie, die Geschichte, die Heilpflanzen, die Sagenwelt, die Geologie
und die Kapelle aufgegriffen. Anhand eines Planes wird der Verlauf des Themenweges aufgezeigt. In
das Logo wurden die einzelnen Themen mit Bilder dargestellt und als Namen wurde „Wunderberg
Burgschrofen“ gewählt. Der Themenweg wird mit Wegweiser beschildert und an den einzelnen
Stationen findet man auf Tafeln Informationen zu den einzelnen Themen auf Deutsch und in Englisch
sowie als Hörspiel.
Kostenübersicht Themenweg Burgschrofen:
Motas Module 3-6 € 13.550,- (Angebot)
Hörmodul Hardware, 2 Stk. ohne Montage € 2.600,- (Angebot)
Sagen auf Englisch € 1.000,- (Schätzung)
Übersetzung Texte auf Englisch € 500,- (Schätzung)
Produktion Herr Steindl € 13.500,- (Schätzung)
Elektrik Strom zu den Stationen legen € 1.000,- (Schätzung)
Horngacher Barbara – Redatkion, Texte € 2.000,- (Schätzung)
Illustration € 1.500,- (Grobschätzung)
Scheibe, Druck, Umsetzungsbeg., Montage € 5.000,- (Grobschätzung)
Gesamtkosten € 40.650,-
Hinzu kommen noch die Kosten für den Wegausbau.
Mit dem TVB Mayrhofen-Hippach wird noch über die Mitfinanzierung an den Kosten gesprochen.
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Der Gemeinderat möchte erst nach Vorlage der Mitfinanzierung durch den TVB eine Entscheidung
bezüglich des Themenweges treffen.
Das Protokoll dieser Sitzung besteht aus 12 Seiten.
Es wurde verlesen, genehmigt und unterschrieben.
Schwendau, am
Der Bürgermeister:
Der Gemeinderat: Die Schriftführerin: