Zl. 22/1/12 Sitzungsprotokoll - Gemeinde...

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Zl. 22/1/12 Sitzungsprotokoll über die Gemeinderatssitzung am 06. Februar 2012 Ort: Angerberg, Gemeindeamt Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.25 Uhr Anwesende: Herr Bürgermeister: O S L Walter als Vorsitzender Herr Bürgermeisterstellvertreter: G r u b e r Gerhard Gemeinderäte: GV Ing. Karl Schweitzer GV Hannes Bramböck GR Ing. Othmar Obrist GR Ing. Reinhard Ehrenstrasser GR Josef Lettenbichler GR Ing. Reinhard Wolf GR Fred Steiner GR Helmut Feldkircher GR Georg Hager GR Kathrin Peer GR Josef Peer Außerdem anwesend: Christian Gschösser als Schriftführer 3 Zuhörer Entschuldigt waren: Die Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen. Die Gemeindevertretung zählt 13 Mitglieder, anwesend sind hievon 13; die Sitzung erscheint daher beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

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Zl. 22/1/12

Sitzungsprotokoll über die

Gemeinderatssitzung

am 06. Februar 2012

Ort: Angerberg, Gemeindeamt Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.25 Uhr

Anwesende:

Herr Bürgermeister: O S L Walter als Vorsitzender Herr Bürgermeisterstellvertreter: G r u b e r Gerhard

Gemeinderäte: GV Ing. Karl Schweitzer GV Hannes Bramböck GR Ing. Othmar Obrist GR Ing. Reinhard Ehrenstrasser GR Josef Lettenbichler GR Ing. Reinhard Wolf GR Fred Steiner GR Helmut Feldkircher GR Georg Hager GR Kathrin Peer GR Josef Peer

Außerdem anwesend:

Christian Gschösser als Schriftführer 3 Zuhörer

Entschuldigt waren: Die Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen.

Die Gemeindevertretung zählt 13 Mitglieder, anwesend sind hievon 13; die Sitzung erscheint daher beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

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Tagesordnung 1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

2. Unterfertigung des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 29.12.2011

3. Aus dem Ausschuss für Raumordnung und Leader-Agenden:

a) Prüfung und Genehmigung verschiedener Privatrechtsverträge gem. § 33 TROG für den Ankauf von Bauparzellen aus den Grundstücken Endholzen

b) Beschlussfassung über den Änderungsentwurf des Flächenwidmungsplanes im Bereich Endholzen (Umwidmung der Gst.Nr. 2111, 2112/10 und 2112/9 – KG. Unterangerberg von derzeit Freiland in Bauland-Wohngebiet)

c) Bebauungsplan Achleit 2 für die Gst.Nr. 1159/3 und 1159/5 und Festsetzung einer beidseitigen Straßenflucht- und Baufluchtlinie von Hochfeld (Hof Seidner, Achleit 32) in östliche Richtung bis zum Ende der Gp. 1161/3 Information und Beschlussfassung über die während der Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen

4. Projekt Oberflächenentwässerung Baumgarten/Hochfeld;

a) Beratung und Festlegung der endgültigen Ausführungsvariante b) Beschlussfassung hinsichtlich Grunderwerb zur Umsetzung des Projektes

Oberflächenentwässerung Baumgarten/Hochfeld

5. Aus dem Ausschuss für Energie und Wirtschaft a) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fa. Medictools GmbH um

Gewährung einer Wirtschaftsförderung b) Beratung und Festlegung über den Ankauf eines Elektroautos zur Betreibung des

Angerberger Mobils

6. Bericht aus dem Finanz- und Kontrollausschuss über die Kassa- und Belegprüfung vom 19.01.2012

7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe bzw. Renovierung einer Wohnung im

Obergeschoß des Wohn- und Geschäftsgebäudes, Linden 1 (Top 5)

8. Beschlussfassung über die Bildung eines Sozialfonds der Gemeinde Angerberg (Dotierung aus Spenden und gemeinnützigen Veranstaltungen)

9. Anträge, Anfragen, Allfälliges

Zu Pkt. 1: Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde ohne weitere Anträge genehmigt.

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Zu Pkt. 2: Unterfertigung des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 29.12.2011

Das Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 29.12.2011 wurde vom Gemeinderat ohne Einwände unterzeichnet. Zu Pkt. 3: Aus dem Ausschuss für Raumordnung und Leader-Agenden: a) Prüfung und Genehmigung verschiedener Privatrechtsverträge gem. § 33 TROG für

den Ankauf von Bauparzellen aus den Grundstücken Endholzen b) Beschlussfassung über den Änderungsentwurf des Flächenwidmungsplanes im Bereich

Endholzen (Umwidmung der Gst.Nr. 2111, 2112/10 und 2112/9 – KG. Unterangerberg von derzeit Freiland in Bauland-Wohngebiet)

c) Bebauungsplan Achleit 2 für die Gst.Nr. 1159/3 und 1159/5 und Festsetzung einer beidseitigen Straßenflucht- und Baufluchtlinie von Hochfeld (Hof Seidner, Achleit 32) in östliche Richtung bis zum Ende der Gp. 1161/3

Information und Beschlussfassung über die während der Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen

Zu a): Bgm. Walter Osl Die von RA Dr. Monika Koidl erstellten Privatrechtsverträge gem. § 33 TROG mit folgenden Käufern von Grundstücken aus den zu widmenden Grundstücken im Bereich Endholzen liegen vor:

- Peter Pales und Bettina Leitner - Stefan Silberberger - Harald Schweitzer

Die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung sind der Einheimischenstatus, die Verpflichtung zur Bebauung des Grundstückes innerhalb von 5 Jahren, eine Pönale bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung und die Absicherung im Grundbuch durch ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde. Die Kaufinteressenten entsprechen den Richtlinien der Gemeinde Angerberg. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Abschluss der Privatrechtsverträge gem. § 33 TROG mit oben angeführten Personen.

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Zu b): Bgm. Walter Osl In Bezug auf Pkt. a) ist die Umwidmung der drei Baugrundstücke von derzeit Freiland in Wohngebiet zu beschließen. Gemäß Plan und Erläuterungsbericht des Architektur- und Raumplanungsbüros Filzer-Freudenschuß (Beilagen 1 und 2) wurde die geplante Änderung des Flächenwimdungsplanes erörtert. Die Flächen sind im Raumordungskonzept der Gemeinde als zukünftige Baulandflächen vorgesehen. Mit der Widmung ist die Herstellung der notwendigen Infrastruktur verbunden. Die Anbindung der bestehenden privaten Zufahrtsstraße an die öffentliche Interessentenstraße Endholzen ist geplant. Der Zusammenschluss (Errichtung einer Verkehrsspange) zu den „Moser-Gründen“ ist grundsätzlich vorgesehen und auch möglich. Die Details können erst abgeklärt werden, wenn seitens der Familie Moser Grundteilungen beantragt werden (Anfrage GR Kathrin Peer). Die Grundflächen für die gesamte Straßenanlage sind kostenlos an das öffentliche Gut abzutreten (Anfrage GR Ing. Reinhard Ehrenstrasser).

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Angerberg gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den vom Architektur- und Raumplanungsbüro Filzer-Freudenschuß ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Angerberg im Bereich der Grundstücke Nr. 2111, 2112/1, 2112/4 und 2113 KG. Unterangerberg durch vier Wochen hindurch während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Grundstücke Nr. 2111, 2112/1, 2112/4 und 2113 von derzeit Freiland in künftig Wohngebiet gemäß § 38 TROG 2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

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Zu c): Bgm. Walter Osl Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2011 wurde die Auflage und die Erlassung des vom Architektur- und Raumplanungsbüro Filzer-Freudenschuß ausgearbeiteten Bebauungsplanes Achleit 2 beschlossen. Innerhalb der Auflagefrist wurden termingerecht folgende Stellungnahmen eingebracht (Beilagen 3 und 4):

- Einspruch gegen den Bebauungsplan „Achleit 2“ vom 24.01.2012 von Peter Kupfner, 6320 Angerberg, Achleit 22, vertreten durch die TKB Rechtsanwälte, 6330 Kufstein

- Ergänzung zum Einspruch vom 24.01.2012 gegen den Bebauungsplan „Achleit 2“ vom 25.01.2012 von Peter Kupfner, 6320 Angerberg, Achleit 22, vertreten durch die TKB Rechtsanwälte, 6330 Kufstein

In der Stellungnahme vom 24.01.2012 wird darauf hingewiesen, dass die Straßenfluchtlinie innerhalb der GP 1159/2 verläuft. Einer Straßenfluchtlinie innerhalb der Grundstücksgrenze würde nur dann zugestimmt, wenn sie auf das bestehende Carport keine Auswirkungen hat. In der ergänzenden Eingabe vom 25.01.2012 sieht der Stellungnehmende eine Benachteiligung hinsichtlich der Höhenlage seines bereits errichteten Gebäudes zu den Nachbargrundstücken. Raumordnungsfachliche Stellungnahme – Filzer-Freudenschuss (Beilage 5): In Bezug auf die Beeinträchtigung der bereits bestehenden Garage wird ausgeführt, dass eine Kürzung des straßenseitigen Vordaches um 0,40 m mit dem Stellungnehmenden bereits im Zuge des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens für die Garage vereinbart wurde. Die festgesetzte Straßenfluchtlinie nimmt auf diese Vereinbarung bereits Rücksicht und verläuft entlang der gekürzten Vordachkante. Es besteht keine Notwendigkeit, das Gebäude ansich (Mauern) zu verändern oder von der Straße weiter abzurücken. Die angesprochene Benachteiligung hinsichtlich der Höhenlage ist für die Erlassung des Bebauungsplanes nicht relevant. Weder für die GP 1159/2 des Berufenden noch für das Nachbargrundstück GP 1159/5 ist eine Höhenlage festgesetzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Angerberg beschloss einstimmig gemäß § 66 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den vom Architektur- und Raumplanungsbüro Filzer-Freudenschuß ausgearbeiteten Bebauungsplan „Achleit 2“ im Bereich der Gst.Nr. 2416, 1152/2, 1153, 1155, 1160/1, 1159/2-3, 1159/5, 1161/3, 1160/2, 2137/2, 2137/4-6, 2137/14, 2136/1-5 – KG. Unterangerberg, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architektur- und Raumplanungsbüros Filzer-Freudenschuß. Der Bebauungsplan Achleit 2 tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.

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Zu Pkt. 4: Projekt Oberflächenentwässerung Baumgarten/Hochfeld; a) Beratung und Festlegung der endgültigen Ausführungsvariante b) Beschlussfassung hinsichtlich Grunderwerb zur Umsetzung des Projektes

Oberflächenentwässerung Baumgarten/Hochfeld

Zu a): Bgm. Walter Osl Für die Oberflächenentwässerung des Wohngebietes Baumgarten/Hochfeld wurden vom TB DI Peter Pollhammer zwei mögliche Varianten erstellt. Der wesentliche Unterschied liegt in der Endversickerung bzw. Endableitung. Zum einen ist eine Entwässerung in das Lindenmoos nach entsprechender Vorreinigung denkbar. Die zweite Variante sieht eine Ableitung über das Gebiet Lag/Leiten bis zum Tatschbach und in weiterer Folge bis zum Moosbach vor. Beide Varianten sollten grundsätzlich genehmigungsfähig sein, wobei seitens der Wasserrechtsbehörde eine schadlose Entsorgung von Oberflächenwässern im Bereich des Entstehungsortes bevorzugt wird. Von den reinen Baukosten gesehen ist eine Vorortversickerung mit einer Vorreinigungsanlage im Bereich des Lindenmooses jedenfalls kostengünstiger. Die effektiv benötigte Fläche für die Vorreinigungsanlage beträgt ca. 1500 m² (Anfrage GV Bramböck). In diesem Zusammenhang ist auch der Pkt. b) der Tagesordnung zu sehen. Mit den Grundbesitzern Familie Strillinger wurden Vorgespräche geführt, wobei diese nur eine Veräußerung der gesamten Flächen in diesem Bereich angeboten hat. Betroffen sind ca. 50 % des Lagermoores im Ausmaß von ca. 7500 m² und angrenzend an das bestehende Siedlungsgebiet ca. 5.600 m² landwirtschaftliche Flächen, von denen Teilflächen zukünftig auch anderen Nutzungen zugeführt werden könnten. Die Problematik bezüglich Oberflächenwässer verschärft sich mit jeder Baumaßnahme. Eine Anrainerinformation hat bereits stattgefunden und die Umsetzung des Projektes ist dringlich. Die Finanzierung der Bau- und Grundkosten wurde mit dem Land bereits abgesprochen und eine Bedarfszuweisung von insgesamt € 485.000,00 in zwei Tranchen zu je € 242.500,00 (2012+2013) wurde zugesagt. Anschlussgebühren von ca. € 250.000,00 sind zu erwarten und mit einer ÖKK-Förderung von 5 – 10 % der Baukosten wird gerechnet. Bei geschätzten Gesamtkosten von € 835.000,00 verbleibt für den ordentlichen Haushalt nur noch ein geringer Anteil. Die reinen Grundkosten ohne Nebenkosten (Steuern, Kosten für Vertrag, usw) betragen laut letztem Verhandlungsstand für exakt 13.105 m² pauschal € 210.000,00.

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Folgende Kriterien wären mit dem Ankauf gegeben:

- die Umsetzung des Projektes wäre gegeben - die Ersparnis gegenüber der Variante II bei den Baukosten beträgt ca. € 100.000,00 - das Bau- und Genehmigungsrisiko wäre niedriger - ein Großteil des schützenswerten Moores wäre im öffentlichen Besitz - der Erwerb des gesamten Grundstückes hat Zukunftsperspektiven

GV Hannes Bramböck Die Oberflächenwässerproblematik im Bereich Baumgarten/Hochfeld ist bereits in den Vorperioden erkannt und diskutiert worden. Grundsätzlich ist eine Entschärfung der Situation durch ein entsprechendes Projekt notwendig. Das Lindenmoos bietet sich für eine Entwässerung an, wobei festzustellen ist, dass das Moor seit Verlegung der Kanalleitung nördlich des Moores dieses wesentlich trockener ist. Ein Abfluss der Oberflächenwässer über diesen Kanalgraben Richtung Sportzentrum ist zu vermuten und könnte sich durch das Projekt noch verstärken. Die Ableitung Richtung Tatschbach hätte zudem den Vorteil, dass auch Bereiche des Ortsteiles Linden miteingebunden werden könnten. Für die Gemeinde besteht kein Bedarf für den gesamten Grund. Dieser stellt eher einen Aufwand als einen Ertrag dar. Die Forderung der Grundeigentümer hinsichtlich des Gesamtverkaufes in Verbindung mit dem Oberflächenwässerprojekt ist nicht in Ordnung. GR Ing. Reinhard Ehrenstrasser Es muss klargestellt werden, dass eine direkte Einleitung in das Lagermoor keinesfalls möglich ist. Die Versickerung und die gesamte Anlage hierfür ist außerhalb des Moores situiert. Das Lagermoor hat nur den Effekt als Retensionsbecken, aus dem eine langsame Ableitung bzw. auch Verdunstung erfolgen kann. Der teilweise Übergang des Moores in öffentlichen Besitz ist jedenfalls positiv – Nutzungsmöglichkeiten zB in Form eines Lehrpfades sind gegeben. Ein bestimmter Bereich bedingt durch die Versickerungsanlage wird vermehrt vernässt und daher kaum nutzbar sein. Ebenso wird eine Freizone rund um das Moor als Schutzmaßnahme immer belassen werden müssen. Verbleibende Restflächen könnten grundsätzlich einer Verwertung zugeführt werden. GR Fred Steiner Auch bei Ableitung Richtung Tatschbach benötigt man Grund für eine Vorreinigungsanlage und die Zustimmung verschiedener Grundbesitzer zur Errichtung der Leitung. Der zusätzliche Grund für die Gemeinde erscheint jedenfalls verwertbar.

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GR Josef Lettenbichler Die derzeit effektiven Mehrkosten betragen ca. € 100.000,00. Mit diesen Mehrkosten wird der Grundbesitz der Gemeinde wesentlich erhöht. Die Nichtnutzung dieser Möglichkeit wäre nicht nachvollziehbar. Bgm. Walter Osl Langfristig gesehen kann der Ankauf des gesamten Grundstückes nur von Vorteil für die Gemeinde sein. Neben der Sicherung des Naturgebietes im Nahebereich des Moores werden sich zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten ergeben. Die Chance zur Schaffung einer Grundreserve mit der gleichzeitigen Sicherung des Oberflächenwässerprojektes Baumgarten/Hochfeld darf nicht ungenutzt bleiben. Vorgespräche mit den sonstigen Grundbesitzern wurden teilweise bereits geführt. Mit den weiteren Moorbesitzern sind die Auswirkungen des Projektes noch detailiert zu besprechen (Anfrage GR Josef Peer). Für den Anschluss an den Oberflächenwässerkanal besteht Anschlusspflicht (Anfrage GR Ing. Karl Schweitzer). Die Variante I wurde mit der Naturschutz- und Wasserrechtsabteilung der BH-Kufstein vorbesprochen und grundsätzlich kann mit einer positiven Bewertung gerechnet werden. Die endgültige Beurteilung kann erst nach Abhandlung des eingereichten Projektes erfolgen (Anfrage GR Ing. Othmar Obrist hinsichtlich Abhängigkeit des Grunderwerbes zur behördlichen Genehmigung). Beschlüsse: Zu a): Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Umsetzung der Variante I des Oberflächenwässerprojektes Baumgarten/Hochfeld mit Errichtung einer Vorreinigungs- und Versickerungsanlage im Bereich nördlich des Lagermoores aus. Zu b): Der Gemeinderat sprach sich mit 11 Jastimmen, 1 Neinstimme und 1 Stimmenthaltung für den Ankauf der Grundflächen zum Kaufpreis von pauschal € 210.000,00 unter der Voraussetzung der behördlichen Genehmigung des Oberflächenwässerprojektes Baumgarten/Hochfeld aus.

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Zu Pkt. 5: Aus dem Ausschuss für Energie und Wirtschaft a) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fa. Medictools GmbH um

Gewährung einer Wirtschaftsförderung b) Beratung und Festlegung über den Ankauf eines Elektroautos zur Betreibung des

Angerberger Mobils

Zu a): Bgm. Walter Osl Im Dezember 2011 hat die Fa. Medictools GmbH im Mischgebiet Dorf den Betrieb aufgenommen. Die Firma hat über ihren Steuerberater Wolfgang Weilguni ein Ansuchen um Wirtschaftsförderung gestellt (Beilage 3). Für das Objekt wurde ein Erschließungsbeitrag von € 8.274,08 vorgeschrieben und bezahlt. Der betriebliche Anteil am Gesamtgebäude beträgt 51 %. Der Satz für die Förderung ist mit 20 % des Verkehrsaufschließungsbeitrages festgelegt. Daraus ergibt sich gerundet eine Wirtschaftsförderung in der Höhe von € 850,00 für das Betriebsgebäude. Der Gemeinderat beschloß einstimmig die Gewährung einer Wirtschaftsförderung in der Höhe von € 850,00 für den betrieblichen Anteil des Objektes der Fa. Medictools GmbH in 6320 Angerberg, Dorf 10. Zu b): Bgm. Walter Osl Das Angerberger Mobil in der bisherigen Form mit fixer Rufbereitschaft von 09.00 – 11.00 Uhr und Durchführung durch das mit den Kindergarten- und Schülertransporten beauftragten Taxiunternehmens wurde Ostern 2011 eingestellt. Über die e5-Gruppe wurde die Idee des Virgenermobils wieder aufgegriffen. Bei diesem Modell ist das Fahrzeug im Besitz der Gemeinde und die Fahrten werden über einen freiwilligen Fahrerpool abgewickelt (Organisation GR Helmut Feldkircher). Eine Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden wird angestrebt. Beim Autoankauf tendiert man als e5-Gemeinde zu einem Elektroauto und diverse Fahrzeuge sowohl gebraucht als auch neu wurden bereits getestet. Es hat sich herausgestellt, dass Gebrauchtwagen mit zu vielen verschiedenen Risiken behaftet sind und daher ein Neuwagen favorisiert wird. Die bisherigen Budgetkosten von € 8.000,00 pro Jahr sollten nicht überschritten werden.

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GV Ing. Karl Schweitzer Der Preis für den getesteten Neuwagen (Peugeot Ion) liegt derzeit bei € 29.000,00. Das Fahrzeug der Marke Renault kostet € 25.000,00 plus Zusatzkosten und laufender Akkumiete, wobei der Akku kostenlos getauscht wird. Die Reichweite mit einer Batterieladung liegt in etwa bei 160 km. Im Winter verringert sich diese aufgrund der notwendigen Heizung. Die Raika Wörgl-Kufstein würde das Projekt mit € 5.000,00 unterstützen und beste Konditionen für die Restfinanzierung bieten. Mit einer Umweltförderung von € 2.500,00 (bei Ökostromnutzung bis zu € 5.000,00) kann gerechnet werden. Diese Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Die Wartungs- und Betriebskosten sind für ein Elektrofahrzeug gering. Grundsätzlich ist ein Neufahrzeug zu empfehlen.

GR Josef Lettenbichler Das Fahrzeug muss entsprechend geräumig sein. Auf ältere Leute ist Bedacht zu nehmen und allenfalls braucht man auch Platz für Behelfsmittel. GR Helmut Feldkircher Aktuell haben 22 Fahrer zugesagt. 5 Fahrer und ein Ersatzfahrer können pro Woche eingeteilt werden, wobei der jeweilige Wohnort des Fahres berücksichtigt werden soll (Einteilung nach Ortsteilen). Bgm. Walter Osl Das Virgenermobil ist bereits seit 8 Jahren im Einsatz. Im Schnitt werden in Virgen 20 Fahrgäste pro Tag befördert. Hierzu braucht es einen Fahrerpool von mindestens 20 Personen. Zielsetzung für Angerberg sind 10 Fahrgäste pro Tag. Der Gemeinderat sollte grundsätzlich den Beschluss für die Wiederinstallierung des Angerberger Mobils und den Ankauf eines neuwertigen Fahrzeuges fassen. Ein endgültiger Ankaufsbeschluss kann erst nach Vorliegen aller Details gefasst werden. Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich für die Wiederinstallierung des Angerberger Mobils und im Falle der konkreten Umsetzung für den Ankauf eines neuwertigen Elektrofahrzeuges nach Abklärung aller offenen Fragen und Details aus.

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Zu Pkt. 6: Bericht aus dem Finanz- und Kontrollausschuss über die Kassa- und Belegprüfung vom 19.01.2012

GR Georg Hager Der Prüfbericht über die Sitzung vom 19.01.2012 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht (Beilage 4). Zu Pkt. 7: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe bzw. Renovierung einer Wohnung im Obergeschoß des Wohn- und Geschäftsgebäudes, Linden 1 (Top 5)

Vbgm. Gruber Gerhard Die Räumlichkeiten im Obergeschoß des Wohn- und Geschäftsgebäudes Linden 1 wurden von Mitgliedern des Bauausschusses besichtigt. Das ehemalige Geschäftslokals der Fa. Kögl in der Größe von ca. 60 m² eignet sich nach Adpatierung ausgezeichnet für Wohnzwecke. Die nach der erfolgten Deckenabstützung nicht mehr vermietete Kleinwohnung könnte ebenfalls saniert und wieder vermietet werden. Die Adaptierung bzw. die notwendigen Umbauarbeiten des ehemaligen Geschäftslokals Kögl würden durch die Mietinteressenten Florian Osl und Claudia Weikl vorgenommen. Einen positiven Gemeinderatsbeschluss vorausgesetzt, wurde mit den Mietinteressenten vereinbart, dass die Materialkosten von der Gemeinde übernommen werden und für die investierte Arbeit die Wohnung für einen gewissen Zeitraum mietfrei gestellt wird. Der Gemeinderat vergab mit 12 Jastimmen die Räumlichkeiten im Obergeschoß des Wohn- und Geschäftsgebäudes (ehemaliges Geschäftslokal der Fa. Kögl) im Ausmaß von ca. 60 m² an die Mietinteressenten Florian Osl und Claudia Weikl aus Angerberg für Wohnzwecke. Weiters wurde beschlossen, dass die Materialkosten für die Adaptierung der Räumlichkeiten von der Gemeinde Angerberg getragen werden bzw. für die Ausbauarbeiten eine Vergütung in Form von Mietfreiheit auf eine bestimmte Dauer gewährt wird. Bgm. Walter Osl erklärte sich für befangen und stimmte nicht ab.

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Zu Pkt. 8: Beschlussfassung über die Bildung eines Sozialfonds der Gemeinde Angerberg (Dotierung aus Spenden und gemeinnützigen Veranstaltungen)

Bgm. Walter Osl Die Hirtengruppe Scheer hat die Einrichtung eines Sozialfonds angeregt. Die Dotierung dieses Fonds soll im wesentlichen aus privaten Spenden und Überschüssen aus gemeinnützigen Veranstaltungen erfolgen. Zur Verwaltung dieses Fonds braucht es ein Gremium und Richtlinien. Als Muster könnten die Richtlinien der Gemeinde Breitenbach herangezogen werden (Beilage 5). GR Ing. Reinhard Wolf hätte demnach als Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Bildung und Soziales als Obmann des Sozialfonds zu fungieren. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Ausarbeitung von endgültigen Richtlinien und Einrichtung eines Sozialfonds in der Gemeinde Angerberg aus. Zu Pkt. 9: Anträge, Anfragen, Allfälliges

a) Wasserlieferung Gemeinde Breitenbach (Bgm. Walter Osl)

In Breitenbach ist im Herbst 2011 ein Tiefbrunnen ausgefallen. Die dadurch fehlende Wassermenge wurde von der Gemeinde Angerberg über die Leitungsverbindung bei der Gemeindegrenze Dorf geliefert. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Breitenbach funktioniert in den verschiedensten Bereichen ausgezeichnet. b) Öffnungszeit Discothek Schwalbennest (Bgm. Walter Osl)

Die Sperrstunde für die Discothek ist derzeit auf 03.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Gäste das Lokal verlassen haben und die Disco geschlossen sein. Seitens des Betreibers wird die Erweiterung der Öffnungszeit bis 04.00 Uhr an den Öffnungstagen Donnerstag, Freitag und Samstag bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt. Eine Unterschriftenaktion wurde gestartet und mit den Anrainern wurde über diese geplante Erweiterung das Einvernehmen hergestellt. Die Gemeinde Angerberg wird eine positive Stellungnahme zu diesem Antrag abgegeben, da der Erhalt der Discothek für die einheimische Jugend ein wichtiger Aspekt ist.

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c) Jugendtreff (Bgm. Walter Osl)

Alois Fankhauser hat Weihnachten 2011 seine Tätigkeit als Jugendbetreuer eingestellt. Bis Mai 2012 konnte mit Julia Osl eine Übergangslösung gefunden werden. d) Lawinenkommission (Bgm. Walter Osl)

Den Mitgliedern der Lawinenkomission Fred Steiner und Fred Kendlbacher wurde für die Wiederzurverfügungstellung für diese Funktion gedankt. e) Elektroherd für Schulküche Volksschule (Bgm. Walter Osl)

Das Angebot der Fa. Margreiter für einen fahrbaren Elektroherd für die Schulküche der Volksschule wurde an die Obfrau der Bäuerinnen GR Kathrin Peer übergeben. Die Bäuerinnen haben in Aussicht gestellt, die Kosten für diese Investition zu übernehmen. f) Termine

07.02.2012 Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine (Thema Dorffest) 13.02.2012 Vorstand 14.02.2012 e5-Team 15.02.2012 Ausschuss für Bildung und Soziales 02.03.2012 Seminar Jugendarbeit am Grillhof in Innsbruck/Igls

Dauer von 10.00 – 17.00 Uhr – Hinweis GR Ing. Reinhard Wolf 05.03.2012 Gemeinderat g) Kindergruppe (Anfrage GR Kathrin Peer)

Bgm. Walter Osl Derzeit laufen die Abklärungsgespräche mit dem Land. Laut Umfrage bei den Eltern ist Interesse an der Einrichtung einer Kindergruppe gegeben.

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Nachdem keine Wortmeldungen mehr waren, schloss Bgm. Walter Osl die Gemeinderatssitzung um 22.25 Uhr. Das Protokoll dieser Sitzung besteht aus 14 Seiten. Es wurde zugesandt, genehmigt und unterzeichnet. Angerberg, am 06.02.2012

--------------------------------- Der Bürgermeister

--------------------------------- ----------------------------- Gemeinderat Gemeinderat

--------------------------------- Der Schriftführer