Zu den Verhandlungen über HVM und Regelleistungsvolumina in den einzelnen KVen

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Der Radiologe 7·98 M 121 Mitteilungen ARGE Berufsverbände Medizinische Radiologie Die von der KBV entwickelten Vorgaben im neuen EBM wurden seitens der Ver- bände aufgegriffen und in Form von Mu- sterbeispielen für die KV Berlin und die KV Westfalen-Lippe durchgerechnet. In beiden Fällen stellte sich heraus, daß ein Durchschnittspunktwert von 7,5 Pfg.die Mindestgröße für eine Kalkulations- grundlage ist, mit der die radiologischen Praxen übergangsweise ihre Praxen wei- terführen könnten. Der von den Verbän- den nach wie vor geforderte Punktwert von 8,... Pfg. + x - je nach KV - bleibt in allen unseren Gesprächen conditio sine qua non! 7,0 Pfg. sind inakzeptabel Punktwerte unter 7,0 Pfg., gleichgültig ob sie in den alten oder neuen Bundes- ländern gelten, sind für eine wirtschaft- liche Führung einer radiologischen Pra- xis inakzeptabel. Bei Punktwerten unter 7,0 Pfg. müssen die Verbände - wenn sie glaubwürdig bleiben wollen - die Ver- handlungen verlassen. Einen exakten Punktwert, der von KV zu KV unter- schiedlich sein dürfte, werden wir aller- dings erst dann definieren können, wenn die Ergebnisse der Rinke Treuhand vor- liegen. Gutachten kommen voran ! In der KV Nordwürttemberg gibt es ins- gesamt 59 Praxen, von denen wegen Neu- gründungen, Aufgabe und Zusammen- legung von Praxen nur 50 insgesamt für das Gutachten der Rinke Treuhand in Frage kommen.Von diesen haben sich inzwischen 37 Praxen bereiterklärt, an dem Verfahren teilzunehmen. Dies sind 74 %. Etwa die Hälfte der teilnehmenden Praxen hat ihre Unterlagen der Rinke Treuhand zur Verfügung gestellt. Die restlichen Praxen sollten unverzüglich ihrer Zusage nachkommen und ihre Un- terlagen übersenden. Je früher wir Er- Gerd Schumacher,D.I.R.-Geschäftsführer Und es bewegt sich doch.... Zu den Verhandlungen über HVM und Regel- leistungsvolumina in den einzelnen KVen

Transcript of Zu den Verhandlungen über HVM und Regelleistungsvolumina in den einzelnen KVen

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Die von der KBV entwickelten Vorgabenim neuen EBM wurden seitens der Ver-bände aufgegriffen und in Form von Mu-sterbeispielen für die KV Berlin und dieKV Westfalen-Lippe durchgerechnet. Inbeiden Fällen stellte sich heraus, daß einDurchschnittspunktwert von 7,5 Pfg. dieMindestgröße für eine Kalkulations-grundlage ist,mit der die radiologischenPraxen übergangsweise ihre Praxen wei-terführen könnten. Der von den Verbän-den nach wie vor geforderte Punktwertvon 8,... Pfg. + x - je nach KV - bleibt inallen unseren Gesprächen conditio sinequa non!

7,0 Pfg. sind inakzeptabel

Punktwerte unter 7,0 Pfg., gleichgültigob sie in den alten oder neuen Bundes-ländern gelten, sind für eine wirtschaft-liche Führung einer radiologischen Pra-xis inakzeptabel. Bei Punktwerten unter7,0 Pfg. müssen die Verbände - wenn sie

glaubwürdig bleiben wollen - die Ver-handlungen verlassen. Einen exaktenPunktwert, der von KV zu KV unter-schiedlich sein dürfte, werden wir aller-dings erst dann definieren können,wenndie Ergebnisse der Rinke Treuhand vor-liegen.

Gutachten kommen voran !

In der KV Nordwürttemberg gibt es ins-gesamt 59 Praxen,von denen wegen Neu-gründungen, Aufgabe und Zusammen-legung von Praxen nur 50 insgesamt fürdas Gutachten der Rinke Treuhand inFrage kommen. Von diesen haben sichinzwischen 37 Praxen bereiterklärt, andem Verfahren teilzunehmen. Dies sind74 %. Etwa die Hälfte der teilnehmendenPraxen hat ihre Unterlagen der RinkeTreuhand zur Verfügung gestellt. Dierestlichen Praxen sollten unverzüglichihrer Zusage nachkommen und ihre Un-terlagen übersenden. Je früher wir Er-

Gerd Schumacher, D.I.R.-Geschäftsführer

Und es bewegt sich doch....Zu den Verhandlungen über HVM und Regel-leistungsvolumina in den einzelnen KVen

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gebnisse vorlegen können - auch Zwi-schenergebnisse - um so eher werden wirzu besseren Punktwerten kommen.

In der KV-Nordrhein haben von denbenötigten 80 Praxen 76 ihre Zusage er-teilt und über 50 Praxen bereits ihre kom-pletten Unterlagen an die Rinke Treu-hand versandt.Wenn die noch fehlendenKolleginnen und Kollegen in den KVen-Nordwürttemberg und Nordrhein ihreUnterlagen in den nächsten 14 Tagenübersenden, dürften die ersten Ergeb-nisse Ende September vorliegen !

In den KVen Westfalen-Lippe und Berlinliegen die Zusagen erst bei ca. 30% bis35%. Dies ist noch viel zuwenig, um zuder notwendigen repräsentativen Über-sicht zu gelangen,die uns seitens der Kas-sen und KVen mit wenigstens 60% vor-gehalten werden. Es ist nicht zu verste-hen, warum die Kolleginnen und Kolle-gen in den beiden genannten Ländernnicht gleichermaßen wie in Nordwürt-temberg und Nordrhein ihre Schular-beiten erledigen.

Berufsverbände übernehmen einen Teil der Gutachten-Kosten

In der KV Nordwürttemberg hatten sichVorstand und Geschäftsführung im letz-ten Jahr bereiterklärt, allen teilnehmen-den Praxen (wenn wenigstens 60% teil-nehmen) einen Teil der Kosten nämlich450 DM von den insgesamt 1.450 DM jePraxis zu übernehmen.Nachdem die Ra-diologen dem Verfahren so zögerlich zu-stimmten,zog die KV Nordwürttembergdiese Zusage zurück. Ende April 1998wurde uns seitens des Vorstandes wie-der signalisiert, daß man das Verfahrenweiter begleiten werde. Nun wiederumwird uns nahegelegt, alle verfügbarenPraxen (100 % !) einzubinden,damit eineStützung seitens der KV erfolgen könne.Wir haben seitens der Verbände dieserEntwicklung ein Ende gemacht und wer-den jeder teilnehmenden Praxis, egal obin Nordwürttemberg, in der KV Nord-rhein, Westfalen-Lippe oder Berlin ei-nen Kostenanteil von 450 DM ausglei-chen.Wir halten dies für eine für alle be-troffenen Praxen faire und gerechte Lö-sung.Die Vermutung liegt nahe, daß die KVNordwürttemberg aufgrund ihrer eige-nen Recherchen längst zu dem Ergebnisgekommen ist, daß der von der Rinke

Treuhand zu erwartende Punktwertdeutlich über 8,0 Pfg. liegen dürfte unddie KV Nordwürttemberg zur Zeit ten-denziell einen Punktwert von 7,5 Pfg. an-peilt.Da wir nirgendwo in den KVen sau-bere Unterlagen über die wirtschaftli-chen Zusammenhänge der Praxen (auchanderer Arztgruppen) verfügbar haben,wird nach wie vor das Abwägen und Stüt-zen auf zurückliegende Zahlen präfe-riert. Dabei wird insbesondere für dieRadiologen völlig außer acht gelassen,daß bereits 0,1 Pfg. weniger das Ergeb-nis in den radiologischen Praxen glei-chermaßen verändert wie 0,5 Pfg. beiHausärzten, Orthopäden, HNO und an-deren Facharztgruppen. Diese differen-zierte Einsicht ist aber nur ein Teil unse-rer Probleme.

Das Hauptproblem stellt der immenseZuwachs an Leistungen, der sich immermehr verbreiternden Methode der Ma-gnetresonanztomographie dar.Hier wer-den die Zuwachsraten auch absehbar imzweistelligen Prozentbereich bleiben,bisder Markt eine Sättigung gefunden hat.

Zuwachs an MRT-Leistungen und keine Mark mehr im Topf

Die meisten KVen wollen nicht akzep-tieren, daß diese Mehrleistungen ge-genüber den Kassen verhandelt werdenmüssen und für diese Mehrleistungenauch ein Mehr an Entgelt in die Lei-stungsvergütung der Radiologen fließenmuß.Daß sich daneben insbesondere dieOrthopäden ohne Beachtung des gel-

Honorarpolitik

Was wird aus der EBM-Reform ?

Die letzte Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat es ge-schafft:Der EBM 1999 kommt in der vorgelegten Form nicht zum Tragen.Mit einer StimmeMehrheit (1) versagte die Vertreterversammlung die Umsetzung der lang diskutiertenund dringend notwendigen Reformvorschläge, Diese Entscheidung der Vertreterver-sammlung wird Folgen haben.Insbesondere für die Radiologen sind in dem neuen EBMlängst fällige Korrekturen vorgesehen, die nun auf die lange Bank geschoben werden.

Dr.Ennenbach hat aus dieser Entwicklung seine Konsequenzen gezogen.Er hat sein Amtals Leiter der Honorarabteilung niedergelegt, Diese konsequente und klare Haltungsollte die Ärzte zum Nachdenken bringen,und die Entscheidungsträger in der KBV müs-sen sich die Frage gefallen lassen, ob die notwendige Rationalität für die Bewältigungeines 40 Milliarden-Managements noch im ausreichenden Maße vorhanden ist.Eine Par-allele zeichnet sich hier ab: Dr. Ennenbach wechselt zur Techniker Kasse nach Hamburgähnlich wie seinerzeit Dr. Fiedler zum VdAK.

Dr. Köhler leitet künftig die Honorarabteilung

Wir können an dieser Stelle nur mit Bedauern feststellen, daß ein so qualifizierter Fach-mann wie Dr.Ennenbach das angeschlagene Schiff verlassen mußte.Nun wird der neueHoffnungsträger Dr. Köhler sein, der zuvor mit Dr. Ennenbach in Köln den neuen EBMentwickelt hat. Er war aus persönlichen Gründen zur KV Süd-Württemberg gewechseltund wird nun auf Drängen des KBV-Vorstandes nach Köln zurückgeholt, um die Nach-folge von Dr. Ennenbach anzutreten.

Allen Unkenrufen zum Trotz bemühen sich die Verantwortlichen im KBV-Vorstand undin der Honorarabteilung, den vorliegenden EBM-Entwurf weiter zu modifizieren, umihn Anfang 1999 der Vertreterversammlung erneut vorzulegen.Es bleibt abzuwarten,obsich aufgrund der erheblichen Widerstands der großen Gruppen innerhalb der Ärzte-schaft der neue EBM überhaupt wird durchsetzen lassen.Vor dem Jahre 2000 rechnet je-denfalls gegenwärtig niemand mehr mit der Einführung des neuen EBM. schu

tenden Berufsrechtes, insbesondere derWeiterbildungsordnung nach dieser Me-thode greifen, ist ein nicht zu akzeptie-rendes Faktum. Die Ärztekammern ha-ben zwar bekannt, daß der Zugriff derOrthopäden auf die MRT einen klarenRechtsverstoß darstellt. Aber sie gehennur halbherzig den ihnen in Fülle vor-liegenden Verfehlungen nach.

Nachdem die Kollegen in der KV Bran-denburg zwischenzeitlich mit einemPunktwert von 4,3 bzw. 4,1 Pfg. bei denSchnittbildverfahren leben mußten, istaufgrund der Intervention der Berufs-verbände eine Stützung von wenigstens6,5 Pfg. vorgesehen.

Der bisher in der KV Mecklenburg-Vor-pommern noch gestützte Punktwert von7,0 Pfg. ist durch einen neuen HVM-Be-schluß aufgehoben worden und läuft Ge-fahr abzubröckeln.

In der KV Hamburg liegen die Punkt-werte noch zwischen 7,0 Pfg. und 7,5 Pfg.je nach Praxisstruktur.Die KV Hamburgist an einer Parallelrechnung seitens derVerbände interessiert, um eine ähnlicheÜbersicht wie für die KV Berlin und KVWestfalen-Lippe zu erhalten.

In der KV Niedersachsen konnte erreichtwerden,daß die Töpfe für CT- und MRT-Leistungen getrennt wurden. Dies wirdzwar dazu führen, daß bei dem hohenZuwachs von Leistungen im MRT-Be-reich der untere lnterventionspunktwertvon 6,0 Pfg. früher erreicht wird. Dieshat aber den Vorteil, daß damit nicht dieCT-Leistungen in Mitleidenschaft gezo-gen werden (siehe Bericht Seite M 127).

In der KV Westfalen-Lippe verständigensich KV und die Berufsverbände all-mählich, nachdem es eine lange Ausein-andersetzung zwischen dem von uns vor-gelegten Entwurf und der von der KVWestfalen-Lippe selbstgefertigten Mo-dul-Variante gab. Wir rechnen nun miteinem Durchbruch und einer Konsens-findung, mit der auch die Radiologen inder KVWL wieder leben können. Wich-tig bleibt aber auch hier, daß die Kolle-ginnen und Kollegen in der KVWL an-hand ihrer Unterlagen über die RinkeTreuhand die von uns erhobenen Forde-rungen substantiieren.

Die KV Nordrhein hat nach der letz-ten Auseinandersetzung mit den Be-rufsverbänden im HVM-Ausschuß fürdie Radiologen einen Punktwert von 9,0Pfg. akzeptiert, den sie für das Regellei-stungsvolumen ansetzen will. In der KVPfalz hat die Vertreterversammlung denAntrag der Radiologen, das konventio-nelle Röntgen (EBM-Ziffern 5 000 bis 5 095) mit einem Punktwert von 8,5 Pfg.zu stützen, zugestimmt.

In den KVen Nordbaden und Südbadenwird der Konfrontationskurs immer här-ter, insbesondere in Südbaden.

Hier liegt der Punktwert für die Schnitt-bildverfahren bereits unter 6,5 Pfg.

Durch die neuesten HVA-Beschlüsse derKV Berlin sind nun auch die Radiologenwieder vom erneuten Verfall des Punkt-wertes bedroht. Um so dringender sei andieser Stelle noch einmal darauf hinge-wiesen, daß die KV in Berlin uns nurdann nachhaltig stützen wird, wenn wirdie Daten und Fakten über die RinkeTreuhand vorlegen.

In Sachsen und Thüringen wurden,wennauch knappe, so doch immerhin nochnicht unmittelbar existenzgefährdendePunktwerte stabilisiert.

Die Berufsverbände bemühen sich ge-genwärtig, mit den jeweiligen Ver-handlungsführern in den einzelnen KVenein übergeordnetes Konzept zu ent-wickeln und auf die jeweils individuel-len Belange in den einzelnen KVen ge-zielt einzugehen. Hierzu sind auch ver-mehrt Verhandlungen vor Ort unter Ein-beziehung der Berufsverbände vonNöten. Trotz der zum Teil sehr unter-schiedlichen Festlegungen der Regellei-stungsvolumina durch die einzelnenKVen, gibt es einige unumstößliche Fak-ten, die jede KV berücksichtigen muß.Letztendlich wird aber das wirkungs-vollste sein, wenn wir als erste Arzt-gruppe in Deutschland für ganze KV-Be-reiche exakte wirtschaftliche Daten vor-legen können. Erst dadurch werden wirunsere Forderungen nachhaltig unter-mauern und durchsetzen können.WederKVen noch Kassen können gegen derar-tige Fakten sachliche Gegenargumentebringen.

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KV Nordrhein:Präzedenzfall Strahlentherapie

Das Beispiel sollte allen Radiologen Hoff-

nung machen: In der KV Nordrhein lagen

die Strahlentherapeuten bei einem Punkt-

wert von ca. 6,6 Pfg..

Aufgrund der extrem hohen Investitions-

kosten war dies auch für die Verantwort-

lichen der KV Nordrhein ein Punktwert,

der ins Auge sprang und der Korrektur be-

durfte.Die KV-Nordrhein empfahl den Ver-

bänden,die in Frage kommenden Praxen

betriebswirtschaftlich zu untersuchen und

zwar über die Rinke Treuhand. Dies ge-

schah. Die Ergebnisse liegen der KV vor.

Es wurde uns mitgeteilt, daß ein Punkt-

wert von 8,0 Pfg. bis 8,5 Pfg. wahrschein-

lich sei.Dieser müsse allerdings noch vom

HVM-Ausschuß bestätigt werden.

Hospitationsmöglichkeit für einen Kollegen aus Nepal gesucht

Über Dr. Ulrich Wezler, BVDRN-Vorsitzender in Niedersachsen, sucht ein junger nepalesischer, englischsprachiger Kollege mit vierjähriger radiologischer Ausbildungin Kathmandu eine Hospitationsmöglichkeit in Deutschland.Gedacht ist an einen 3-monatigen Gastaufenthalt in einer radiologischen Abteilungmit breitem Untersuchungsspektrum.

Wer kann behilflich sein ? Bitte wenden Sie sich direkt an Dr. Wezler, Salzgitter,Tel: 05341/83 05-0, Fax: 05341/83 05 55 oder an die Geschäftsstellen von BVDRN oder D.I.R. .

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