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DACH UND WAND SANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE ZUBEHÖR AUS LAGERVORRAT KOMPLETT VERLEGEFERTIG KURZFRISTIG LIEFERBAR Lieferprogramm

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Lagerprogramm

DACH UND WANDSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

ZUBEHÖR

AUS LAGERVORRATKOMPLETT VERLEGEFERTIGKURZFRISTIG LIEFERBAR

Lieferprogramm

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LAG

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TOBIAS DEISINGER BERATUNG & VERKAUF Tel. 07961/[email protected]

BENJAMIN RHINOWBERATUNG & VERKAUF

Tel. 07961/[email protected]

IM FACHBEREICH DACH & FASSADEIHRE ANSPRECHPARTNER

SANDWICH DACHELEMENTESANDWICH WANDELEMENTEHART-PVC-LICHTPLATTENSTAHLTRAPEZPROFIL FÜR DACH UND WANDALU-WELLESTAHL-WELLESCHRAUBENKANTTEILECOILSTAFELN

GÄNGIGE LIEFERBARE PROFILESTANDARD-FARBMUSTER FÜR TRAPEZBLECHESANDWICHELEMENTE MIT STEINWOLLDÄMMKERNDEKTITE ROHRMANSCHETTEKALOTTENPROFILFÜLLERLEISTENDICHTUNGSBÄNDERHINWEISE FÜR LIEFERUNG, TRANSPORT, LAGERUNGUNSERE PARTNERAGB

MARIO WEISSBERATUNG & VERKAUF

Tel. 07961/[email protected]

LIEF

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Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

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2Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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Sandwichpaneele für Dach und Wand sind ein wirtschaft-liches Bauelement und ersetzen zunehmend andere Dach- und Wandverkleidungen.

Wir bieten Ihnen dieses Produkt baustellengerecht auch in Losen <100 qm innerhalb von wenigen Arbeitstagen an und das einschließlich Kantteilen, Schrauben und sonsti-gem Zubehör.

Das im folgenden dargestellte Lagerprogramm wird perma-nent am Bedarf unserer Kunden ausgerichtet, ergänzt und erweitert. Unser gesamtes Lieferprogramm geht weit darüber hinaus, ist sehr umfassend und erfüllt vielfältige Anforderungen.

Bitte fragen Sie uns - unsere Fachberater helfen Ihnen gerne bei individuellen Fragen weiter.

Ihre Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG

KLEINMENGENAUCH KURZFRISTIGLIEFERBAR

SANDWICHELEMENTE & TRAPEZBLECHE

FÜR DACH & WAND

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Oberschale 45-333/0,60 mm verzinkt, 25 my farbbeschichtet Unterschale 0,40 mm verzinkt, 15 my ähnlich RAL 9002 (grauweiß) Baubreite 1000 mm, B1-Dichtungmit bauaufsichtlicher Zulassung Z-10.49-691 (Deutsches Institut für Bautechnik Berlin)

Paneel-Typ Jl Roof PIR40 mm

Jl Roof PIR60 mm

Jl Roof PIR100 mm

Paneeldicke 85 mm 105 mm 145 mm

Kernstärke 40 mm 60 mm 100 mm

Deckschicht- innen dicken außen

0,6 mm 0,4 mm

0,6 mm 0,4 mm

0,6 mm 0,4 mm

Paneelgewicht (kg/qm) ca. 11,71 12,51 14,1

Wärmedurchgangs- koeffizient (W/m² K)

0,57 0,38 0,23

System Schneelast

da N/qm

Jl Roof PIR40 mm

m

Jl Roof PIR 60 mm

m

Jl Roof PIR 100 mm

m

1-Feldträger 75 125 175 225

3,26 2,39 1,94 1,66

3,89 2,76 2,16 1,80

4,77 3,23 2,38 1,88

2-Feldträger 75 125 175 225

3,26 2,39 1,94 1,66

3,89 2,76 2,16 1,80

4,40 3,23 2,38 1,88

3-Feldträger 75 125 175 225

3,26 2,39 1,94 1,66

3,89 2,76 2,16 1,80

4,77 3,23 2,38 1,88

TECHNISCHE DATEN

BELASTUNGSTABELLE

RAL 3009/8012 (oxidrot/rotbraun) in den Kerndämmstärken 40, 60 und 100 mm

RAL 9006 (weißaluminium) in der Kerndämmstärke 60 mm

�SANDWICH-DACH „JI ROOF“ IN LÄNGEN BIS 18 METER

RAL 7016 (anthrazitgrau) in den Kerndämmstärken 40 mm

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4Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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�SANDWICH-WAND „MEC“ IN LÄNGEN BIS 16 METER

40 mm PUR KerndämmungBeidseitig 0,50 mm verzinkt, außen und innen verwendbarSeite A: 25 my, ähnlich RAL 9010 (reinweiß), liniertSeite B: 25 my, ähnlich RAL 9002 (grauweiß), liniertBaubreite 1000 mmMit bauaufsichtlicher Zulassung Z-10.4-358 (Deutsches Institut für Bautechnik Berlin) Mit sichtbarer Befestigung

�SANDWICH-WAND „SUPER-TOP“ IN LÄNGEN BIS 16 METER

60 mm PUR KerndämmungBeidseitig 0,50 mm verzinktSeite A: 25 my, ähnlich RAL 9006 (weißaluminium), microliniertSeite B: 25 my, ähnlich RAL 9002 (grauweiß), liniertBaubreite 1000 mmMit bauaufsichtlicher Zulassung Z-10.4-358(Deutsches Institut für Bautechnik Berlin)Mit verdeckter Befestigung

�SANDWICH-WAND „ISOBOX“ IN LÄNGEN BIS 16 METER

80 mm PUR KerndämmungBeidseitig 0,50 mm verzinkt, außen und innen verwendbarSeite A: 25 my, ähnlich RAL 9002 (grauweiß), liniertSeite B: 25 my, ähnlich RAL 9002 (grauweiß), liniertBaubreite 1000 mmMit bauaufsichtlicher Zulassung Z-10.4-425(Deutsches Institut für Bautechnik Berlin) Mit sichtbarer Befestigung

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5Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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�HART-PVC LICHTPLATTEN

Für Profil 35-207Glashell, schlagzäh, oberflächenvergütet

Längemm

Breitemm

Stärkemm

Art. Nr.

3500 1035 1,2 3025130014

5000 1035 1,2 3025130010

6300 1035 1,2 3025130009

7520 1035 1,2 3025130008

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6Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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�ANFRAGE / BESTELLVORLAGE FÜR SANDWICHELEMENTE

Länge Anzahl qm

JI ROOF 40 mm / RAL 8012

JI ROOF 60 mm / RAL 8012

JI ROOF 100 mm / RAL 8012

JI ROOF 60 mm / RAL 9006

JI ROOF 40 mm / RAL 7016

MEC Wand 40 mm / RAL 9010, 9002

SUPERTOP Wand 60 mm / RAL 9006, 9002

ISOBOX Wand 80 mm / RAL 9002, 9002

Zubehör

Profilfüllerleisten 1000 mm

Zahnblech Sandwich

Anfrage

Bestellung

Firma:_____________________________

Straße:____________________________

PLZ/Ort:___________________________

Ansprechpartner:____________________

Telefon:____________________________

Telefax:____________________________

E-Mail:__________________________

Abweichende Lieferadresse:

Straße:___________________________

PLZ/Ort:__________________________

An:FRIEDRICH KICHERER GmbH & Co. KG

LUDWIG-LUTZ-STR. 473479 ELLWANGEN

[email protected]

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7Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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Abweichende Lieferadresse:

Straße:___________________________

PLZ/Ort:__________________________

Längemm

Breitemm

Stärkemm

Art. Nr.

2000 1035 0,75 3025040017

2500 1035 0,75 3025040018

3000 1035 0,75 3025040019

3500 1035 0,75 3025040020

4000 1035 0,75 3025040014

4500 1035 0,75 3025040021

5000 1035 0,75 3025040015

5500 1035 0,75 3025040022

6000 1035 0,75 3025040016

6500 1035 0,75 3025040023

7000 1035 0,75 3025040024

7500 1035 0,75 3025040025

8000 1035 0,75 3025040026

�STAHLTRAPEZPROFIL FÜR DACH UND WAND

Profil 35-207/0,75 mm

Bandverzinkt, beidseitig 25 my Polyester Ähnlich RAL 9002 (grauweiß)Baubreite 1035 mm

Längemm

Breitemm

Stärkemm

Art. Nr.

3000 1035 0,75 3025040027

4000 1035 0,75 3025040028

5000 1035 0,75 3025040029

6000 1035 0,75 3025040030

�STAHLTRAPEZPROFIL FÜR DACH

Profil 35-207/0,75 mm

Bandverzinkt, einseitig 25 my Polyester Dachseite: ähnlich RAL 3009/8012 (oxidrot/rotbraun) (F2)Unterseite: RSL = Rückseitenschutzlack (F1)Baubreite 1035 mm

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Länge mm

Breite mm

Stärkemm

Art. Nr.

2500 1100 0,70 3025030106

3000 1100 0,70 3025030105

4000 1100 0,70 3025030167

5000 1100 0,70 3025030104

6000 1100 0,70 3025030103

�ALU-WELLE

Profil 18-76/0,70 mm RAL 9006 weißaluminium Baubreite Dach 991 mm

Baubreite Wand 1064 mm / Tafelbreite und Berechnungsbreite 1100 mm

�STAHL-WELLE BEIDSEITIG VERZINKT

Profil 27-111/0,75 mm Baubreite 1000 mm

Länge mm

Breite mm

Stärkemm

Art. Nr.

2000 1000 0,75 3025030027

2500 1000 0,75 3025030028

3000 1000 0,75 3025030029

3500 1000 0,75 3025030193

4000 1000 0,75 3025030126

Baubreite 1064

76,2

111,1

Baubreite 1000

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9Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

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An:FRIEDRICH KICHERER GmbH & Co. KG

LUDWIG-LUTZ-STR. 473479 ELLWANGEN

[email protected]

Länge Anzahl qmStahltrapezprofil 35-207/0,75 mm Dach RAL 3009 / 8012 Stahltrapezprofil 35-207/0,75 mm Dach und Wand RAL 9002 Alu-Wellprofil 18-76/0,70 mmRAL 9006Stahl-Wellprofil 27-111/0,75 mmverzinkt

Zubehör

Hart-PVC Lichtplatten Profil 35-207

Profilfüllerleisten Profil 35-207

Profilfüllerleisten Profil 18-76

Profilfüllerleisten Profil 27-111

Anfrage

Bestellung

Firma:_____________________________

Straße:____________________________

PLZ/Ort:___________________________

Ansprechpartner:____________________

Telefon:____________________________

Telefax:____________________________

E-Mail:_____________________________

� ANFRAGE/BESTELLVORLAGE FÜR TRAPEZ- UND WELLBLECHE

Abweichende Lieferadresse:

Straße:___________________________

PLZ/Ort:__________________________

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10Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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�EJOT EJOFAST BOHRSCHRAUBE JF 3 Unterkonstruktion Holz • Edelstahl „Rostfrei“ • Abmessungen: 6,8 x 40/60/80/100/120/140/160/180/200/220/240/280/300 mm E16 • Unverlierbar vormontierte Dichtscheibe • Spanlose Verschraubung • Zur Verschraubung von: Stahlprofilblechen, Aluminiumprofilblechen, Sandwichelementen • Zur Verschraubung auf: Holzunterkonstruktionen • Mindesteinschraubtiefe: 52 mm

�EJOT DICHTSCHRAUBE JA 3 Unterkonstruktion Holz

• Edelstahl "Rostfrei" • Abmessungen: 6,5 x 19/25/32/38/45/50/64/75/90/100/115/125/150/175/200/230 mm E16• Unverlierbar vormontierte Dichtscheibe • Zur Verschraubung von: Stahlprofilblechen, Aluminiumprofilblechen, Sandwichelementen, Faserzementtafeln, Holztafeln, Kunststofftafeln• Zur Verschraubung auf: Stahlunterkonstruktionen < 2,00 mm Aluminiumunterkonstruktionen < 3,00 mm Holzunterkonstruktionen• Längsstoßverschraubung• Mindesteinschraubtiefe: 52 mm

�EJOT SUPER-SAPHIR KANTTEILSCHRAUBE JT 3

• Edelstahl "Rostfrei" • Abmessung: 5,5 x 25 mm E16• Unverlierbar vormontierte Dichtscheibe• Zur Längsstoßverschraubung von: Stahlprofilblechen, Aluminiumprofilblechen

�EJOT SUPER-SAPHIR BOHRSCHRAUBE JT 3 Unterkonstruktion Stahl • Edelstahl "Rostfrei" • Abmessungen: 5,5 x 40/58/78/98/118/138/158/178/198 mm E16 • Unverlierbar vormontierte Dichtscheibe • Zur Verschraubung von: Stahlprofilblechen, Aluminiumprofilblechen, Sandwichelementen• Zur Verschraubung auf: Stahlunterkonstruktionen 4,00 - 10,00 mm

�EJOT SUPER-SAPHIR BOHRSCHRAUBE JT 3 Unterkonstruktion Holz • Edelstahl "Rostfrei" • Abmessungen: 6,5 x 50/65/80/100/120/140/160/180/200/220/240 mm E16 • Unverlierbar vormontierte Dichtscheibe • Zur Verschraubung von: Stahlprofilblechen, Aluminiumprofilblechen, Sandwichelementen • Zur Verschraubung auf: Holzunterkonstruktionen Stahlunterkonstruktionen < 1,25 mm • Mindesteinschraubtiefe: 52 mm

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11Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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1515

235 235

150°

�LAGERKANTTEILE IN LAGERVORRATSLÄNGEN 3 METER RAL 8012

150 150

150°

130

120

15

15

90°

135°

x

115

65

30

15

90°

45°135°

a=105b=125

100

20

115

15

135°

105°

70

20

110

45°

105°140 110

70

70 1212

90°

40°

130°

12

120

19820

90°

135°

135°

120

165

15

105°

Abb. 1 Abb. 2

Abb. 3 Abb. 5a + 5b

Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8

Abb. 9 Abb. 10

130

170

15

15

90°

135°

Abb. 4

Abb. 11

a = 110b = 130

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12Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

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Standard-Kantteile0,75 mm verzinkt, 25 my RAL 8012/RSLStandardlänge: 3000 mm mit Folie

Abb. lfm Stück

1a Außenfirst 150° Z: 500 mm / 5 K

2 Innenfirst Z: 300 mm / 1 K

3 Ortgangblech(Winkel) Z: 300 mm / 6 K

4 Ortgangblech (Winkel) Z: 350 mm / 6 K

5a Ortgangbl. 110(einfassend) Z: 330 mm / 5 K

5b Ortgangbl. 130(einfassend) Z: 350 mm / 5 K

6 Traufblech Z: 250 mm / 4 K

7 Einlaufblech Z: 200 mm / 2 K

8 Schneefang Z: 414 mm / 8 K

9 Wandanschl. (seitlich) Z: 350 mm / 3 K

10 Wandanschl.(stirnseitig) Z: 300 mm / 3 K

11 Zahnblech Z: 100 mm / 1 K

Anfrage

Bestellung

Firma:_____________________________

Straße:____________________________

PLZ/Ort:___________________________

Ansprechpartner:____________________

Telefon:____________________________

Telefax:____________________________

E-Mail:_____________________________

�ANFRAGE/BESTELLVORLAGE FÜR LAGERKANTTEILE IN LAGERVORRATSLÄNGEN 3 METER

Abweichende Lieferadresse:

Straße:____________________________

PLZ/Ort:___________________________

An:FRIEDRICH KICHERER GmbH & Co. KG

LUDWIG-LUTZ-STR. 473479 ELLWANGEN

[email protected]

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13Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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M �STAHL - FLACHBLECHTAFELN

Länge mm Breite mm Stärke mm Farbe

2500 1250 0,75 RAL 3009

3000 1250 0,75 RAL 3009

2500 1250 0,75 RAL 9002

3000 1250 0,75 RAL 9002

2500 1250 0,75 RAL 9006

2500 1250 0,75 RAL 7016

�ALU - FLACHBLECHTAFELN

Länge mm Breite mm Stärke mm Farbe

2500 1250 1,00 RAL 9006

�STAHLBLECHE ALS KLEINCOILS

Länge mm Breite mm Stärke mm

20000 1250 0,75

Oberseite: Verzinkt, 25 my ähnl. RAL mit SchutzfolieUnterseite: Rückseitenschutzlack

RAL 1015 Hellelfenbein

RAL 3009 Oxidrot

RAL 7016 Anthrazitgrau

RAL 9006 Weißaluminium

�STAHLBLECHE ALS TONNENCOILS, RID 508

Breite mm Stärke mm

1250 0,75

Oberseite: Verzinkt, 25 my ähnl. RAL mit SchutzfolieUnterseite: Rückseitenschutzlack

RAL 3009 Oxidrot RAL 7016 Anthrazitgrau

Aus Lagervorrat sofort lieferbarBESCHICHTETE FLACHBLECHE ALS KLEINCOILS, TONNENCOILS & TAFELWARE

RAL 6011 Resedagrün

RAL 8004 Kupferbraun

RAL 9001 Cremeweiß RAL 9007 Graualuminium

RAL 7016 Anthrazitgrau

RAL 9002 Grauweiß

RAL 6005 Moosgrün

RAL 7035 Lichtgrau RAL 8012 Rotbraun

RAL 9006 Weißaluminium

RAL 3009 Oxidrot

RAL 8011 Nussbraun

RAL 9010 Reinweiß

RAL 1019 Graubeige

RAL 9006 Weißaluminium

RAL 9002 Grauweiß

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LAG

ERPR

OG

RAM

MDach und Wand SANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

�UNSER SERVICE FÜR SIE!

Beim Kauf von Sandwichelementen stellen wir Ihnen unsere Verlegezwingen kostenlos leihweise zur Verfügung.

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Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

LIEFERPROGRAMM Unser Lieferprogramm geht weit über unser Lagerprogramm hinaus.

Individuelle Anfragen werden von uns umgehend bearbeitet. Auch hier garantieren wir kurzfristige Liefertermine.

Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

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16Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

�PROFILÜBERSICHT GÄNGIGER LIEFERBARER PROFILE

Baubreite 750

Baubreite 750

40 30250

375

205

110

161,5

203,5

A Seite▼ ▲

B Seite

162/250

A Seite▼ ▲

B Seite

135/310

A Seite▼ ▲

B Seite

85/2801120

161 119

280 40

85

100/275

A Seite▼ ▲

B Seite

A Seite▼ ▲

B Seite

18/76

A Seite▼ ▲

B Seite

27/111

A Seite▼ ▲

B Seite

55/177

A Seite▼ ▲

B Seite

20/125

A Seite▼ ▲

B Seite

30/200

A Seite▼ ▲

B Seite

35/207

40/183

A Seite▼ ▲

B Seite

B Seite▼ ▲

A Seite

45/333

A Seite▼ ▲

B Seite

50/250

A Seite▼ ▲

B Seite

205/375

Baubreite 750

Baubreite 750

40 30250

375

205

110

161,5

203,5

153/280

A Seite▼ ▲

B Seite

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17Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

�STANDARD-FARBMUSTER-STAHL FÜR TRAPEZBLECHE 0,75 MM

�KANTTEILE NACH IHREN INDIVIDUELLEN WÜNSCHENBei uns erhalten Sie Kantteile in verschiedenen Farben und Ausführungen nach Ihren individuellen Wünschen. Auch eine Fertigung nach Skizze ist für uns kein Problem.

Aus drucktechnischen Gründen ist eine Abweichung der Originaltöne möglich.Verbindlich für die RAL-Farben ist das Farbregister RAL 840 HR.

RAL 1015 HellelfenbeinRAL 1014 Elfenbein RAL 1019 Graubeige RAL 3000 Feuerrot

RAL 3016 Korrallenrot RAL 6005 Moosgrün RAL 6011 Resedagrün RAL 7016 Anthrazitgrau

RAL 7035 Lichtgrau RAL 8004 Kupferbraun RAL 8011 Nussbraun RAL 8012 Rotbraun

RAL 8024 Beigebraun RAL 9001 Cremeweiß RAL 9002 Grauweiß

RAL 9007 Graualuminium VerzinktRAL 9010 Reinweiß

RAL 9006 Weißaluminium

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18Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

Dieses Bauelement zeichnet sich durch einen Kern aus Steinwolle und damit durch eine vollkommene Feuerfestigkeit und eine hervorragende Wärme-dämmung aus. Es wird den steigenden Anforderungen in Sachen Brandver-halten gerecht, ohne dabei mechanische Eigenschaften einzubüßen.

DACHELEMENTE BRUCHA DP-FLieferbar in folgenden Kerndämmstärken:60, 80, 100, 120, 150, 160, 200 mm

FASSADENELEMENT BRUCHA FP-FVERDECKTE BEFESTIGUNGLieferbar in folgenden Kerndämmstärken:60, 80, 100, 120, 150, 160, 200, 240 mm

�SANDWICHELEMENTE MIT STEINWOLLDÄMMKERN FÜR DACH UND WAND

WANDLEMENT BRUCHA WP-FSICHTBARE BEFESTIGUNGLieferbar in folgenden Kerndämmstärken:60, 80, 100, 120, 150, 160, 200, 240 mm

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19Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

ZUBEHÖR FÜR TRAPEZBLECH UND SANDWICHELEMENTE

�DEKTITE ROHRMANSCHETTE Zur Abdichtung von Rohren auf Metalldächern.

�KALOTTEN ZUR OBERGURTBEFESTIGUNG VON PROFILBLECHEN Mit zentrisch angeordnetem Loch, aus Aluminium, in sämtlichen RAL-Farbtönen erhältlich.

�PROFILFÜLLERLEISTEN AUS PE-SCHAUM Zur Schließung von Trapezblech- und Wellprofilsicken sowie zur Wärmeisolierung und Schalldämmung.

�DICHTUNGSBÄNDER Vorkomprimierte Schaumstoffdichtungsbänder acrylatharzimprägniert, einseitig selbstklebend, in verschiedenen Abmessungen.

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20Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

Fachbereich Dach & Fassade

Wichtige Hinweise für Lieferung, Transport und Lagerung bei Aluminiumprofiltafel, verzinktem und kunststoffbeschichtetem Stahlblech und Lichtplatten

Rev. 14-2 FM_7_2_3_2_30_1 2019-03-26 AFR

I. Anlieferung

Die Anlieferung erfolgt meist auf Paletten mit dem LKW.

Mit Rücksicht auf die Baustellenhebezeuge überschreitet das Gewicht einer Palette im Allgemeinen nicht 3 to.

Bei gestapelten Paletten liegen die mit Stahlband umreiften Holzauflagen überei-nander.

Das Material ist stets vom Empfänger zu entladen. Bei Ankunft der Ladung ist sofort die Vollständigkeit und die Verpackung zu überprüfen und evtl. festgestellte Mängel am Material oder Beschädigungen dem Frachtführer in den Versandpapieren schriftlich zu vermerken.

Bei Vereinbarungen des Anlieferungster-mins sind Wochenend-, Ferien- und Feier-tagsfahrverbot zu beachten.

II. Lieferkonditionen

Preis frei Baustelle als komplette Ladung: Bei Zusage eines konkreten Anliefertermins gilt es als vereinbart, dass sowohl der LKW als auch der Kran und die Monteure 2 Stunden ohne Berechnung warten.

Preis frei Baustelle als Beiladung: Die Preisgestaltung bezieht sich auf die je-weilige Bestellung und berücksichtigt die Bestellmenge und Lieferlänge. Bei Festlegung des Anliefertermins kann ein/e bestimmte/r Tag / Uhrzeit nicht zuge-sagt werden. Sofern jedoch eine bestimmte Uhrzeit gewünscht wird, müssen Frachtkos-ten wie bei einer kompletten Ladung be-rechnet werden.

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Ver-kaufsbedingungen in ihrer neusten Fas-sung. Diese können per Telefon angefordert oder über das Internet downgeloadet wer-den. (https://www.kicherer.de/agb)

III. Transport / Entladen

Die Ladung soll trocken transportiert wer-den. Um bei offenem Transport ein Einreg-nen zu verhindern, ist die Ladung auf jeden Fall durch wasserundurchlässiges Material abzudecken – z.B. mit Zeltplanen, Teer- oder Ölpapier.

Das Material ist grundsätzlich mit Baukrä-nen zu entladen. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei kurzen Ta-feln, ist der Einsatz von Gabelstaplern mög-lich. Falls für die Aufnahme der Paletten durch den Kran keine speziellen „Traversen“ mit gummierten Hebebändern zur Verfügung stehen, müssen bei Verwendung normaler Stahlanschlagsteile Kantenschutzwinkel an die Paletten angelegt werden. Damit wird eine Beschädigung der Profiltafeln vermie-den.

Die Paletten sollten möglichst nur durch Schwenken des Krans abgesetzt werden. Ein Fahren des Krans mit hängender Pa-lette ist nicht zulässig.

IV. Lagerung

Bei Zwischenlagerung auf dem Dach ist darauf zu achten, dass die Dachkon-struktion nicht unzulässig belastet wird. Werden die Paletten auf geneigten Flä-chen abgesetzt, so sind diese gegen Ab-rutschen zu sichern.

Bei längerer Lagerung sollen im Freien lagernde Paletten regendicht durch Pla-nen - keinen falls durch Kunststofffolie - abgedeckt werden.

Die Paletten sollen in Längsrichtung leicht schräg gelagert werden, damit evtl. eingedrungenes Wasser ablaufen kann.

Werksseitige Palettenumhüllungen müs-sen zur Vermeidung von Kondensatbil-dung an den Enden geöffnet werden. Dies gilt auch für lackierte oder kunst-stoffbeschichtete Bauteile, da Kondensat zur Qualitätsminderung der Oberfläche führen kann. Bei unsachgemäßer Lagerung ohne aus-reichende Belüftung oder längerer La-gerdauer kann sich bei sendzimirverzink-tem Material Zinkoxid oder Zinkhydroxid (Weißrost) bilden. Geringfügige „Weißrostbildung“ stellt keinen, die Gebrauchsfähigkeit des Bau-teils mindernden Mangel dar. Bei Aluminium-Profiltafeln kann sich bei unsachgemäßer Lagerung die Oberfläche verfärben.

Bei aufkaschierter Schutzfolie kann eine Versprödung eintreten.

Sie kann dann nur mit größerem Aufwand entfernt werden. Nach dem Einbau muss die Schutzfolie daher sofort abgezogen werden. Aluminium-Profiltafeln und farbbeschichtete Stahltrapezbleche sind durch Abdecken mit Planen gegen Baustellenschmutz und me-chanische Beschädigungen zu schützen.

V. Lichtplatten

Um Qualitätsminderungen bei Lichtplatten zu verhindern müssen folgende Lagervor-schriften unbedingt eingehalten werden.

• Nicht im Stapel der Sonne aussetzten! (Hitzestau)

• Im Stapel vor direkter Sonneneinstrah-

lung durch helle lichtundurchlässige Ab-deckung schützen!

• Nicht in der Nähe von Wärmequellen la-gern!

• Auf der Baustelle: Lichtplattenstapel im-mer abgedeckt lassen!

VI. Nachbestellungen

WICHTIGER HINWEIS für Stahltrapezblech-Oberflächen: Bei kunststoffbeschichteten (bandbeschich-tetem) Material sind bei Nachbestellungen Farbabweichungen möglich. Bei DU Dünn-beschichtungen und Rückenseitenschutz-lack kann ein gleichmäßiger einheitlicher Farbton wegen der geringen Schichtdicken nicht gewährleistet werden!

Diese Hinweise sind unbedingt einzuhal-ten! Sie sind Bestandteil des Kaufvertra-ges. Bei Nichteinhaltung kann kein An-spruch auf Wandelung, Minderung, etc. gewährt werden.

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21Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und WandSANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

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22Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Dach und Wand SANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

�UNSERE PARTNER

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23Tel.: 07961 / 885-400 | Fax: 07961 / 885-429

E-Mail: [email protected] | Internet: www.kicherer.de

Röhlinger Straße

Franz-Rueff-Straße

Auguste- Kicherer-Straße

Ludwig-Lutz-Str.aße

1

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4

Richtung A 7

Richtung Ellwangen

Dach und Wand SANDWICHPANEELE / TRAPEZBLECHE

1

2

3

Stahlcenter IIRöhren und Stabstahl, Qualitätsstahl, Edel-baustahl, nicht rostende Stähle und NE-Metal-le. Bandsägemaschinen, Verpackungslinie für nicht rostende Stähle und NE-Metalle

PVH-Lager 3Gitterroste, Treppenstufen, Dachfenster, Dämmstoffe, Dachentwässerung, Tore, Türen

MattenbiegebetriebLager und Bearbeitung von Baustahlmatten

4

5

6

7

Stahlcenter I - Hallen 1-7Formstahl-/Breitflanschträger, Sägezentrum, Stahlbauhohlprofile, Bleche, Strahl- und Konser-vieranlage, Strahlanlage für Bleche

PVH-Lager 2 & FreilagerTiefbau- und Bewehrungstechnik: Perimeter-dämmstoffe, Kanalrohre, Rückstausicherungen, Schalungszubehör, Blitzschutz, Lichtschächte, Zisternen, Entwässerungsrinnen, Geokunst- stoffe, Geogitter, PP-Schweißmuffen, Halfen

BetonstahlbiegebetriebBetonstahl in Ringen und Stäben,Biegezentrum

PVH-Lager 1 & FreilagerIndustrie- und Fassadenkunststoffe, Sandwich- elemente, Trapezbleche, Säge-/Bearbeitungs-zentrum, Arbeitsschutz, Werkstatt- und Betriebs- ausstattung, Werkzeug, Zaun und Zubehör, Drahtwaren

Zentrale Friedrich Kicherer GmbH & Co. KGLudwig-Lutz-Str. 4, 73479 Ellwangen

�KICHERER LAGEPLAN

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Stand 12.02.2018

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG, 73479 Ellwangen

I. Geltung /Vertragsschluss 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG gelten für alle - auch

zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preis-liste des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt.

3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.

II. Preise 1. Sofern nichts Anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen

Preisliste. Die Ware wird „brutto für netto“ berechnet. 2. Bei Streckengeschäften sind wir zu einer Erhöhung des vereinbarten Preises in dem Maße berechtigt, in

dem unser Vorlieferant diesen Preis vor der Auslieferung der Ware erhöht. Das gilt nur, soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt. Der Käufer kann in solchen Fällen vom Vertrage zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss uns unverzüglich nach Zugang unserer Erhöhungserklärung zugehen.

III. Zahlung und Verrechnung 1. Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach

Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit ihm beruhen und/oder ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistungen berechtigen würden.

3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungs-fähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsver-zug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käu-fer fällig zu stellen.

5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts Anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.

IV. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und -termine 1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei

denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. 2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestäti-

gung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.B. Beibringung aller behördlichen Be-scheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen.

3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

4. Im Falle des Lieferverzugs kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Schadenser-satzansprüche richten sich in solchen Fällen nach Abschnitt XI dieser Bedingungen.

V. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,

insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptanten-wechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen. Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. In diesem Fall bleiben die gelieferten Waren in unse-rem Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Waren vollständig gezahlt ist.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbei-tung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermi-schung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgelt-lich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.

3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäfts-bedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Nummern 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbe-haltsware ist er nicht berechtigt.

4. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem-selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Wa-ren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermäch-tigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsan-spruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähig-keit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtre-tung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.

6. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betre-ten und die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf den Kaufpreis bestmöglich zu veräußern. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

8. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 20 v.H., sind wir auf Verlangen des Käu-fers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Vl. Gewichte 1. Für die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der

Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zulässig, können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden. Wir sind berechtigt, das Gewicht ohne Wägung nach Norm (theoretisch) zzgl. 2 ½ % (Handelsgewicht) zu ermitteln.

2. In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen o.a. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtge-wicht der Sendung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf diese verteilt.

VII. Prüfbescheinigungen/Abnahmen 1. Die Mitlieferung von Prüfbescheinigungen („Zeugnissen“) nach EN 10204 bedarf der schriftlichen Vereinba-

rung. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben. Das Entgelt für Prüfbescheinigungen richtet sich mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach unserer Preisliste bzw. der Preisliste des jeweiligen Aus-stellers (Lieferwerks).

2. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Der Käufer stellt sicher, dass wir für Namen und für Rechnung seines Abnehmers die von ihm gewünschte Annahmegesellschaft beauftragen können. Soweit nichts Ande-res vereinbart, gilt diese Ermächtigung mit der Benennung einer Abnahmegesellschaft in der Bestellung als erteilt.

3. Die persönlichen und sachlichen Abnahmekosten trägt der Käufer; sie werden ihm von der Abnahmegesell-schaft in Rechnung gestellt und sind an sie unmittelbar zu zahlen.

4. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und ihm zu berechnen.

VIII. Versand, Gefahrübergang, Verpackung, Teillieferung 1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer. 2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir

berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.

3. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf-ten, auch bei franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.

5. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich, liefern wir ver-packt. Für Einwegverpackung, Schutz- und/oder Transportmittel sorgen wir im Übrigen nach unserer Er-fahrung auf Kosten des Käufers. Kosten des Käufers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsor-gung der Verpackung übernehmen wir nicht.

6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferun-gen der abgeschlossenen Menge sind zulässig. Wir sind ferner berechtigt, die vereinbarten Liefermengen angemessen zu über- und unterschreiten. Die Angabe einer „circa“ - Menge berechtigt uns zu einer Über-/ Unterschreitung von bis zu 10 %.

IX. Abrufaufträge / fortlaufende Lieferungen 1. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche

Monatsmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.

2. Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmen-ge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

X. Haftung für Sachmängel 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen

sich nach den vereinbarten, mangels abweichender Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garan-tien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.

2. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass sich die Pflicht zur Untersuchung der Ware nach Ablieferung auch auf etwaige Prüfbeschei-nigungen nach oder entsprechend EN 10204 erstreckt und uns Mängel der Ware und Prüfbescheinigungen in Textform anzuzeigen sind.

3. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringung der Ware hat der Käufer die Obliegenheit, die für die Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichprobenartig vor dem Einbau zu überprüfen und uns Mängel der Ware unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Käufer es vor dem Einbau bzw. dem Anbringen unterlässt, die für die Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stich-probenartig zu untersuchen, stellt dies im Verhältnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

4. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Sitz. Bei Fehlschla-gen, Verweigerung und/oder Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und/oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.

5. Hat der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware („Aus- und Einbaukosten“) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen. - Erforderlich sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage

der mangelhaften Waren und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Waren betreffen, auf Grundla-ge marktüblicher Konditionen entstanden sind und uns vom Käufer durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden.

- Darüberhinausgehende Kosten des Käufers für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise ent-gangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine unmittel-baren Aus-und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gem. § 439 Abs. 3 BGB ersatzfä-hig. Dasselbe gilt für Sortierkosten und Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die ver-kaufte und gelieferte Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.

6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, nicht unverhältnismäßig sind. Eine Unverhältnismä-ßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus-und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200% des mangelbedingten Minderwerts der Ware übersteigen. Nicht ersatzfähig sind Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen sowie Aus- und Einbaukosten, soweit die von uns gelieferte Ware in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft infolge einer Verarbeitung des Käufers vor dem Einbau nicht mehr vorhanden war.

7. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.

8. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angege-benen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim Verkauf von 2a-Ware ist unsere Haftung wegen des Sachmangels aus-geschlossen.

9. Unsere weitergehende Haftung richtet sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach § 478 BGB bleiben unberührt.

XI. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,

Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leiten-den Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässig-keit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir die Garantie für die Beschaf-fenheit für die verkaufte Sache übernommen haben, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Pro-dukthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

3. Soweit nichts Anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver-wendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wur-de schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit so-wie die Verjährung von Rückgriffsansprüchen nach §§ 478, 479 BGB.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen

unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Hauptniederlassung in Ellwangen/Jagst oder der Sitz des Käufers.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine An-wendung.

XIII. Verbraucherschlichtung Unsere Gesellschaft beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreit-beilegungsgesetz.

XIV. Maßgebende Fassung Im Zweifel ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen maßgebend.

Rev. 14-7 FM_7_2_3 2018-02-08 EFR