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zugestellt durch Post.at Amtliche Mitteilung IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Gemeinde Grän Tel. 05675/6232, FAX DW - 4, E-Mail: [email protected] Gräner Dorfzeitung Informationen Nachrichten Dorfleben Redaktionsschl uss für die nächste Ausgabe: 20.09.2013 In dieser Ausgabe: Freibad Geburtstag Ortsverschönerung 1 Kindergarten Leinenenzwang Hundesteuer 2 Platzkonzerte Reit– u. Fahrverein Hafenegger-Weg 3 Problemstoffsamm- lung Tiroler Bauordnung Sommerticket 4 Wasserwelt Haldensee Die Badesaison hat bereits begonnen und nach längerer Planungsphase wurde nun endlich der Zugang zum See verwirklicht. Wir hoffen, dass dies eine Erleichterung für unsere Badegäste ist. Das Freibad ist täglich (bei Schönwetter) von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet! Ausgabe 47 Juli 2013 Runder Geburtstag Gretl Rief feierte den 90. Geburtstag Bgm. Martin Schädle überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde! Ein Dankeschön unserer „Blumenfee“ Renate Müller, die sich wieder mit vollem Elan an die Arbeit gemacht hat, um unser Dorf in den Sommermonaten zu schmücken. Ortsverschönerung

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Amtliche Mitteilung

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e:

20.09.

2013

In dieser Ausgabe:

Freibad

Geburtstag

Ortsverschönerung

1

Kindergarten

Leinenenzwang

Hundesteuer

2

Platzkonzerte

Reit– u. Fahrverein

Hafenegger-Weg

3

Problemstoffsamm-

lung

Tiroler Bauordnung

Sommerticket

4

Wasserwelt Haldensee

Die Badesaison hat bereits begonnen und nach längerer Planungsphase wurde nun endlich der Zugang zum

See verwirklicht. Wir hoffen, dass dies eine

Erleichterung für unsere Badegäste ist.

Das Freibad ist täglich (bei Schönwetter)

von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet!

Ausgabe 47 Juli 2013

Runder Geburtstag

Gretl Rief

feierte den 90. Geburtstag

Bgm. Martin Schädle überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde!

Ein Dankeschön unserer „Blumenfee“ Renate Müller, die sich wieder mit vollem

Elan an die Arbeit gemacht hat, um unser Dorf in den

Sommermonaten zu schmücken.

Ortsverschönerung

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Seite 2 Ausgabe 47 Juli 2013

Jugendredewettbewerb

Hausschieber

Die Nachbarschaftshilfe in Grän funktioniert bestens und auch die ärztliche Versorgung ist gegeben. Wer dennoch Unterstützung braucht, besucht werden möchte oder im Bekanntenkreis jemanden kennt, der dies wünscht, melde sich bitte im Gemeindeamt: Tel. 6232 bei Renate: Tel. 0676/7500990 oder bei Angela: Tel. 0676/5050084 Niemand soll einsam oder alleine sein— nicht nur zu Weihnachten. Ein Hausnotrufknopf unterstützt die Selbstständigkeit! Wir wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches Neues Jahr!

Kindergarten

Die Lehrpersonen und Schüler der Volksschule Grän, sowie die Kinder-gärtnerin und ihre Son-

nenscheinkinder bedank-ten sich am 5. Oktober

2010 beim Franziskusfest bei den Gräner Bäuerin-nen und der Landjugend für die außerordentlich große Spende für den

Spielplatz- und Turnbe-reich.

Ausgabe 47 Juli 2013 Seite 2

Pfarrgemeinderat

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Kindergarten

Mit viel Freude haben sich heuer wieder 12 Sonnenschein - Kindergartenkinder am Schwimmkurs beteiligt. Wir hatten wieder jede Menge Spaß im Wasser, ob beim Hüpfen,

Tauchen, Schwadern oder auch beim Wettschwimmen. DARIO, PALMA, MORITZ, MAGDALENA, MARISSA, VIKTORIA, JAKOB, TIZIANA, GAB-

RIELA, FRANZ, DARIJO + JULIAN bedanken sich ganz herzlich bei der Fam. Barbist vom " Lumberger Hof " für die nette Aufnahme in ihrem Bad, das sie uns kostenlos zur Verfügung

gestellt haben.

Auch die Gemeinde Grän unterstützt uns bei den

Unkosten und auch dafür möchten wir uns

bedanken. Es ist super, dass wir so die Möglichkeit haben, schon so jung, das Schwimmen zu erlernen.

In der Gemeinderatssitzung am 04. Juni 2013 wurde eine Verordnung über den Leinen-zwang für Hunde beschlossen. Der Leinenzwang gilt im Bereich der geschlossenen Ort-

schaften der Gemeinde Grän, außerhalb der ausreichend eingefriedeten Grundstücke und weiters auf folgenden Strecken:

♦ Wanderweg rund um den Haldensee bis zu den Gemeindegrenzen Nesselwängle ♦ Die ausgewiesene Montainbikeroute Almhotel Told - Weiher - Querung Liftabfahrt zum

Adlerhorst sowie der Radwanderweg Tannheimer Tal vom Südufer Haldensee bis Gemeindegrenze Tannheim.

Die Verordnung steht auf unserer Homepage zum Downloaden bereit.

Im Gemeindegebiet sind insgesamt 14 Hundestationen und ca. 20 Mülleimer aufgestellt. Alle Hunde-besitzer werden aufgefordert davon Gebrauch zu machen. Bitte die „gefüllten Gassisäcke“

nicht im Gelände entsorgen sondern in den nächsten Mülleimer werfen! DANKE

Leinenzwang für Hunde

Hundesteuer

Ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 04. Juni 2013 wurde eine Verordnung über die Hundesteuer erlassen. Die Steuer wurde nicht erhöht (derzeit € 44,62 pro Hund und Jahr). Auszug aus der Verordnung: § 5 Melde– und Auskunftspflicht: „Der Halter eines Hundes hat die für das Entstehen der Steuerpflicht und den Wegfall der Steuerpflicht maßgeblichen Umstände binnen einer Woche der Gemeinde zu melden“. Anmeldeformulare sind im Gemeindeamt und auf der Homepage www.graen.tirol.gv.at erhältlich.

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Platzkonzerte

Die Platzkonzerte finden jeweils um 20:00 Uhr am Pavillon in Grän (außer 25.07. und 28.08.) bzw. bei schlechter Witterung im Gemeindesaal Grän statt.

Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Die MK Grän freut sich auf Ihr Kommen!

Hafenegger-Weg Bereits seit längerem wurde vom Gemeinderat der Straßennamen Hafenegger-Weg (im Bereich Lebensmittelmarkt) vergeben. Hofrat Dr. Walter Besler hat das Leben und Wirken von Andreas Hafenegger nachgeforscht und uns folgenden Text zur Verfügung gestellt: Andreas Hafenegger aus Haldensee - Erbauer der Pfarrkirche Tannheim Dass Andreas Hafenegger der „nachmalige berühmte Stadtbaumeister von Prag“ gewesen sei, wie es heimatstolz immer wieder angeführt wird, dafür gibt es keinerlei Beweis. Allerdings wäre ein solcher Aufenthalt nichts Außergewöhnliches gewesen, da um diese Zeit aus dem Tannheimer Tal um die 20 Bauleute von Lehrer Anranter aus Grän namentlich ange-führt wurden. Andreas blieb wohl in Haldensee ansässig und bewirtschaftete neben einzelnen Bauaufträgen das Bauerngütl. Im Jahre 1694 heiratete er Maria Zöblin aus Haldensee. Vier Kinder stammen aus der Ehe. Er muss im Dorf als ständiger, angesehener Bürger gegolten haben, denn in den Jahren 1707 und 1711 erscheint er als von der Behörde ausgewählter Gerichtsverpflichteter des Ortes und 1739 als einer der beiden Dorfmeister in einer Weideangelegenheit vor dem Ge-richtsanwalt. Da Andreas zu einer zunftgerechten Ausbildung berechtigt gewesen zu sein scheint, hat er selbst sicher eine normale Ausbildung durchlaufen: Mit 14/15 Jahren Beginn einer dreijährigen Lehre, drei Jahre Geselle und Wanderung zu verschiedenen (Kirchen-) Baustellen, dann wohl Parlier (Polier) in Vertretung eines Meisters und schließlich selbst Meister, - „unterstellter Meister“, wenn er kein Eigenunternehmen führte. Wo diese Ausbildung zum Maurermeister, praktisch gleichbedeutend wie Baumeister, erfolgte wissen wir derzeit nicht, - jedenfalls nicht in dem Bauunternehmen jenes damals berühmten Baukünstlers Johann Jakob Herkomer in Füssen, wie es dies bis in jüngste Zeit mit zunehmender Bestimmtheit im Schrifttum verbreitet wurde, weil dieser gar keine Meistergerechtigkeit für die Ausbildung besaß. Die Falschinformation ging sogar so weit zu behaupten, dass Hafenegger die Tannheimer Kirche nach Plänen von Herkomer gebaut hätte. Hafe-negger lebte in der sehr baufreudigen Barokzeit. Die Not des 30-jährigen Krieges (1618/48), die Türkengefahr (1683) und die Pest (1611, 1635) waren vorbei. Religiöse Aufbruchstimmung begleitet den Wiederaufbau. Leben und Baustil wurden mächtig und beschwingt. Wohlstand kehrte wieder ein durch die Salzfrächterei. Kirchen wurden dem neuen Lebensgefühl entsprechend umgebaut und unter dem Einfluss der Gegenreformation neu errichtet, - allein im Außerfern zwischen 1660 und 1750 etwa zwei Dutzend!

25 Jahre Reit– und Fahrverein St. Wendelin

Im Jänner 1988 fand die Gründungssitzung des Reit– und Fahrvereins Tannheimer Tal statt. Seit dieser Zeit führt Obmann Johannes Bilgeri die Geschicke des Vereins. Zahlreiche Veranstaltungen wurden

unter seiner Führung durchgeführt. Beim „Jubiläumsstammtisch“ im Schützenheim Grän

wurde ihm für die lange Zeit gedankt und ein kleines

Geschenk überreicht.

25.07. Jakobi in Haldensee 31.07. Platzkonzert 07.08. Platzkonzert 14.08. Platzkonzert 21.08. Platzkonzert 28.08. Platzkonzert in Haldensee 04.09. Platzkonzert 11.09. Scheinwerferkonzert

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Problemstoffsammlung

am Montag, 23. September 2013 von 14:00 bis 15:00 Uhr Recyclinghof Grän

Die Stoffe dürfen nur in Haushaltsmengen (Kleinmengen) abgegeben werden. Dazu gehören: Altöl, Brems– und Kühlflüssigkeit, Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschädlingsmittel, Medikamente, Lacke, Farben, Verdünner, Abbeize, Harze, Kleber, Säuren, Laugen, Reiniger, Fotochemikalien, Autobatterien Achtung: Es wird kein Elektronikschrott angenommen!

Änderung der Tiroler Bauordnung 2011 Am 1. Juni 2013 tritt die Änderung der Tiroler Bauordnung 2011, LGBl. Nr. 48/2013, in Kraft: Die neue Gebäuderichtlinie sieht gegenüber der Vorgängerrichtlinie insbesondere die Erweiterung des Kreises jener Gebäude, die die Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz erfüllen müssen, sowie eine erweiterte Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen und eine Neufestlegung der Verpflichtung zum Aushang von Energieausweisen vor. Zur vollständigen Umsetzung der Gebäude-richtlinie für den Bereich des Baurechts ist weiters eine Anpassung der Technischen Bauvorschriften 2008 erforderlich, für die mit der nunmehrigen Änderung der TBO 2011 die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen wird. 2.1. Größere Renovierung Während der bereits auch schon in der früheren Gebäuderichtlinie verwendete Begriff der größeren Renovierung in der Tiroler Bau-ordnung als „umfassende Sanierung“ umgesetzt wurde, erfolgt nunmehr – auch in Übereinstimmung mit der OIB-Richtlinie 6 – eine sprachliche Vereinheitlichung und Neufestlegung der entsprechenden Legaldefinition. Nach § 2 Abs. 26 TBO 2011 ist eine größere Renovierung nunmehr die zeitlich zusammenhängende Renovierung eines Gebäudes, in die mehr als 25% der Oberfläche der Ge-bäudehülle einbezogen werden. Damit wird nunmehr ausschließlich beim Ausmaß der Renovierung angesetzt. Auf die Kosten der Renovierung im Verhältnis zum Gebäudewert, die vielfach nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand entsprechend genau bestimmt werden können, wird im Sinn der Verwaltungsvereinfachung nicht mehr abgestellt. 2.2. Sanierungsmaßnahmen Bisher war die Anbringung eines Vollwärmeschutzes oder einer Wärmedämmung der Dachflächen bei Gebäuden mit einer Netto-grundfläche von höchstens 1.000 m² bewilligungs- und anzeigefrei. Aufgrund der bestehenden unionsrechtlichen Verpflichtungen war eine Einschränkung auf die Größe des Bestandsgebäudes nicht mehr möglich und sind nunmehr Sanierungsvorhaben grundsätz-lich so wie die größere Renovierung anzeigepflichtig. Lediglich der Austausch von Fenstern und Balkontüren, wenn durch diese Maßnahmen die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht wesentlich berührt wird, bleibt auch weiterhin bewilligungs- und anzeige-frei. Der gesamte Text kann im MERKBLATT FÜR DIE GEMEINDEN TIROLS MAI 2013 auf der Homepage des Landes Tirol nachgelesen werden.

Sommerticket Auch diesen Sommer gibt es das VVT Sommerferien-Ticket für alle Kinder und Jugendliche bis einschließlich Jahrgang 1994. Das Ticket kostet € 34,90. Alle weiteren Infos zum Sommerferien-Ticket auf www.vvt.at/jugend Das neue Sommerferien-Ticket 2013 gilt ab 6. Juli 9 Wochen lang bis einschließlich 8. September im gesamten VVT-Netz auf allen Bussen, allen Tram- und Nahverkehrs-zugverbindungen sowie auf allen Nightlinern. Das Ticket kann in allen regionalen Bussen und allen KundenCentern von VVT, ÖBB und IVB gekauft werden.

Ab Herbst neu: Das neue SchulPlus-Ticket Ab Herbst wird das neue SchulPlus-Ticket für alle SchülerInnen und Lehrlinge um € 96,- angeboten. Dieses bietet ein Jahr lang umfassende Mobilität auf allen Bus-, Bahn- und Tramlinien in ganz Tirol.

Sommerferien-Ticket: Hinweis zur Ticket-Gültigkeit Das Sommerferien-Ticket gilt nicht auf Fernverkehrszügen der ÖBB und DB sowie auf Fahrradzügen der ÖBB zwischen Lienz und Innichen.