Zukunft Leuna · Zukunftssicher in Wohneigentum investieren. Die Stadt Leuna hilft mit. Kommunales...

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Zukunftssicher in Wohneigentum investieren. Die Stadt Leuna hilft mit. Kommunales Förderprogramm der Stadt Leuna Zukunft Leuna Weg zur Förderung Zunächst sind über die jeweiligen Förderprogramme des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt, deren aktuelle Konditionen und technischen Anforderungen Informationen einzuholen. Da die Fördermittel der Stadt Leuna begrenzt sind, ist empfehlenswert, sich über die aktuelle Verfügbarkeit der Fördermittel bei der Stadt zu informieren. Im Weiteren lässt sich der Weg zu einer Förderung durch die Stadt Leuna in 5 Schritte unterteilen. Darlehen Auszahlung Fördermittel Darlehenszusage Kostenangebote Darlehensantrag (Bankgespräch) Förderantrag „Zukunft Leuna“ Bauausführung Verwendungs- nachweis Förderprogramm Bund/Land Auszahlung Fördermittel Kostenangebote Förderantrag Bund/Land Förderantrag „Zukunft Leuna“ Bauausführung Verwendungs- nachweis 1 Bewilligungsbescheid 2 3 4 5 Hinweise Antragsformulare für die Förderung durch die Stadt Leuna sowie die komplette Förderrichtlinie sind bei der Stadtverwaltung in Leuna, in der Außenstelle Günthersdorf und bei den Ortsbürgermeistern erhältlich. Internetseite Förderrichtlinie, Antragsformulare, Informationsquellen sowie weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite der Stadt Leuna abrufbar: www.leuna-stadt.de Ansprechpartner Auskunft zur Förderrichtlinie gibt Frau Isabell Albrecht von der Stadtverwaltung Leuna unter Tel. 03461/840274 oder per E-Mail unter [email protected] . Herausgeber Stadt Leuna Rathausstraße 1 06237 Leuna

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Zukunftssicher in Wohneigentum investieren.Die Stadt Leuna hilft mit.

Kommunales Förderprogramm der Stadt Leuna

Zukunft Leuna

Weg zur Förderung Zunächst sind über die jeweiligen Förderprogramme des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt, deren aktuelle Konditionen und technischen Anforderungen Informationen einzuholen. Da die Fördermittel der Stadt Leuna begrenzt sind, ist empfehlenswert, sich über die aktuelle Verfügbarkeit der Fördermittel bei der Stadt zu informieren. Im Weiteren lässt sich der Weg zu einer Förderung durch die Stadt Leuna in 5 Schritte unterteilen.

Darlehen

Auszahlung Fördermittel

Darlehenszusage

Kostenangebote

Darlehensantrag (Bankgespräch)

Förderantrag „Zukunft Leuna“

Bauausführung

Verwendungs- nachweis

Förderprogramm Bund/Land

Auszahlung Fördermittel

Kostenangebote

Förderantrag Bund/Land

Förderantrag „Zukunft Leuna“

Bauausführung

Verwendungs- nachweis

1

Bewilligungsbescheid

2

3

4

5

HinweiseAntragsformulare für die Förderung durch die Stadt Leuna sowie die komplette Förderrichtlinie sind bei der Stadtverwaltung in Leuna, in der Außenstelle Günthersdorf und bei den Ortsbürgermeistern erhältlich.

InternetseiteFörderrichtlinie, Antragsformulare, Informationsquellen sowie weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite der Stadt Leuna abrufbar: www.leuna-stadt.de

AnsprechpartnerAuskunft zur Förderrichtlinie gibt Frau Isabell Albrecht von der Stadtverwaltung Leuna unter Tel. 03461/840274 oder per E-Mail unter [email protected] .

HerausgeberStadt LeunaRathausstraße 106237 Leuna

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Innenentwicklung – Wohnraum in der Ortsmitte schaffen Was wird gefördert?• Erwerb und Sanierung bestehender Wohnbausubstanz • Neubau von Wohngebäuden in der Ortslage • die Umnutzung von bestehenden Gebäuden

zu Wohnraum

Wie wird gefördert?• Zuschuss bis 5% der Darlehenssumme• bei Kindern Erhöhung Zuschuss bis 10% der Darlehenssumme

Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige

Demografischer Wandel – Wohnungsbestand anpassen

Teil Altersgerechtes Wohnen

Was wird gefördert?• altersgerechter bzw. barrierefreier Umbau• Erweiterung von Wohnraum zur Betreuung von

Pflegebedürftigen• Verkleinerung/Teilung von Wohneinheiten

Wie wird gefördert?• Zuschuss bis 20% der Darlehenssumme

Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige

Teil Wohnungsbestand anpassen

Was wird gefördert?• Abriss von Wohngebäuden • Einrichtung Gemeinschaftsräume zur Tagesbetreuung

von Senioren• Umnutzung von Gebäuden durch Kleinstunternehmen

Was wird gefördert?• Zuschuss bis 20% der Darlehenssumme

(max. 5000 €) oder• Zuschuss bis 20% der förderfähigen Investitionskosten

bei Finanzierung aus Eigenmitteln (Zuschuss hier maximal 3.000 €)

Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige• Vereine, Genossenschaften, Unternehmen, Stiftungen

Klimaschutz – Gebäudeenergie sparen Was wird gefördert?• Energieberatung• Wärmedämmung • Fenster/ Außentüren• Einbau Lüftungsanlage• Erneuerung Heizungsanlage, z.B. Solarthermie,

Wärmepumpe, Pelletkessel• Neuanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz

Wie wird gefördert?• Energieberatung pauschal 200 € • Einsparmaßnahmen Wärmeenergie bis 10%

der förderfähigen Investitionen• Erneuerung der Heizanlage bis 50% von der bewilligten

Zuschusshöhe durch das jeweilige Bundesprogramm (BAFA-Zuschuss)

• Nah-/Fernwärmeanschluss pauschal 800 €

Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige

Wohneigentum fit für die Zukunft machen Die Stadt Leuna und ihre Ortsteile sind ein attraktiver und lebenswerter Wohnstandort für Jung und Alt. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Stadt Leuna unterstützt daher die Neugestaltung, Modernisierung oder Neuanschaffung der eigenen vier Wände. Mit dem kommunalen Programm „Zukunft Leuna“ werden Maßnahmen in den folgenden drei Themenfeldern gefördert:

„Klimaschutz – Gebäudeenergie sparen“ zur Einsparung von Wärmeenergie oder Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme, um Betriebskosten zu senken

„Innenentwicklung – Wohnraum in der Ortsmitte schaffen“, um insbesondere Familien zur Schaffung von eigenem Wohnraum zu motivieren

„Demografischer Wandel – Wohnungsbestand anpassen“ um den altersgerechten Umbau aber auch die Umnutzung oder den Abriss von nicht mehr benötigtem Wohnraum zu unterstützen

Investitionen in den genannten Themenfeldern machen sich nicht nur bezahlt sondern sichern auch langfristig den Wert der eigenen Immobile.

Das Förderprogramm im Überblick

• Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse.• Der Zuschuss je Antragsteller (Haushalt)

beträgt max. 5.000 €.• Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme

an einem jeweiligen Förderprogramm des Bundes oder Landes Sachsen-Anhalt oder die Inanspruch-nahme eines Darlehens.

• Gefördert werden Antragsberechtigte mit Wohn- oder Unternehmenssitz in der Stadt Leuna.