ZukunftsRaum - | Land TirolWesentliche Kern-themen der Landesentwicklung werden dabei nochmals...

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Unser Land.

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ZukunftsRaum Tirol

Strategien zur Landesentwicklung

Endbericht des

Ausarbeitungs- und Beteiligungsprozesses

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ZukunftsRaum Tirol Strategien zur Landesentwicklung

Endberichtdes Ausarbeitungs- und Beteiligungsprozesses

Innsbruck, Jänner 2007

Projektleitung und Endredaktion Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik

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Impressum: Medieninhaber (Verleger): Amt der Tiroler Landesregierung Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Franz Rauter, Raumordnung-Statistik, Heiliggeiststraße 7-9,A-6020 Innsbruck Fotos: Stadt Innsbruck; Photodisc Druck: Eigenvervielfältigung

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 2

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Inhalt

Vorbemerkung .............................................................................................................................5

1. Teil Aufgabenstellung und Analyse ..................................................................................7

1.1 Aufgabenstellung ...........................................................................................................8

1.2 Ausgangssituation..........................................................................................................9

1.2.1 Trends.......................................................................................................................9

1.2.2 SWOT-Analyse .......................................................................................................13

2. Teil Die zukünftige Entwicklung des Landes .................................................................23

2.1 Grundprinzipien der Landesentwicklung .....................................................................24

2.2 ZukunftsRaum Tirol und interessensspezifische Ansprüche.......................................31

2.2.1 Gesellschaft ............................................................................................................31gesellschaftliche Gruppen, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kultur

2.2.2 Wirtschaft und Arbeit ..............................................................................................36 Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftsstruktur, Arbeitswelt, Arbeitsmarkt

2.2.3 Umwelt – Lebensgrundlagen..................................................................................40

2.2.4 Mobilität und Energie ..............................................................................................42 Verkehrssysteme, Verkehrsorganisation, Energiegewinnung, Energiebereitstellung, Energienutzung, Versorgungssicherheit

2.2.5 Kommunikation und Interessensausgleich.............................................................45 Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, Vernetzung,Entscheidungsfindung

2.3 ZukunftsRaum Tirol und die räumliche Vernetzung ....................................................46

2.3.1 Tirol im weiteren Umfeld .........................................................................................46 Verknüpfungen mit Bund, EU und Nachbarregionen

2.3.2 Räumliche Differenzierung Tirols ...........................................................................48 Innsbruck, Verdichtungsräume, Stadt-Umland-Bereiche, touristische Intensivräume, ländliche Räume, Regionalpolitik

2.3.3 Regionalentwicklung und Regionalpolitik ...............................................................53

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 3

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3. Teil Sektorale thematische Schwerpunkte.....................................................................57

3.1 Siedlungsentwicklung ..................................................................................................59 Strukturwandel und Siedlungsentwicklung, innere Siedlungsentwicklungund Baukultur, Bodenmarkt

3.2 Wirtschaftsstandort ......................................................................................................69Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus

3.3 Verkehr.........................................................................................................................78 Verkehrsinfrastruktur, Erreichbarkeit

3.4 Soziale Infrastruktur und Versorgung ..........................................................................83 Gesundheit, Soziales, Rettungswesen, Kultur, Bildung, Sport, Handel

3.5 Technische Infrastruktur ..............................................................................................93 Abfallwirtschaft, Energieversorgung, Siedlungswasserbau, Telekommunikation, Sport- und Tourismusinfrastruktur

3.6 Sicherung des Lebensraumes .....................................................................................99 Luft, Wasser, Boden, Belastungen, Naturgefahren, Katastrophenschutz

3.7 Freiraum und Erholung ..............................................................................................103

3.8 Land- und Forstwirtschaft ..........................................................................................108

3.9 Natur- und Landschaftsschutz ...................................................................................114

3.10 Planungsverbände und Regionalmanagement .........................................................119

4. Teil ZukunftsRaum Tirol – ein dynamischer Prozess .................................................131

4.1 Umsetzungsprozess ..................................................................................................132 Grundlegende Anforderungen an die Umsetzung, Verbindlichkeit, Zuständigkeit und Verantwortlichkeit, Organisation und Durchführungdes Umsetzungsprozesses, Kommunikation

4.2 Erstellungsprozess.....................................................................................................135

4.2.1 Prozessablauf .......................................................................................................135Überblick, bisherige Projektschritte, Vorschau

4.2.2 Beteiligte am Prozess ...........................................................................................138 Politische Projektleitung, Steuerungsgruppe, fachliche Projektleitung, Redaktionsteam, Arbeitsgruppen, Reflexions- und Koordinationsgremien, weitere Kommunikationsschienen

Anhang Ergebnisse der Konferenz ZukunftsRaum Tirol ...................................................151

A.1 Forum SiedlungsRaum ..............................................................................................153

A.2 Forum WirtschaftsRaum ............................................................................................154

A.3 Forum AlltagsRaum ...................................................................................................155

A.4 Forum FreiRaum........................................................................................................157

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 4

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Vorbemerkung

Mit der Vorlage dieses Endberichtes erreicht das Projekt ZukunftsRaum Tirol nunmehr die Schlussphase des auf breiter Beteiligung beruhenden Ausarbeitungsprozesses.

Seit der Vorlage des 2. Zwischenberichtes im April 2006 • wurde der Gesamtaufbau des Dokumentes weiter entwickelt; • erfolgte eine Überprüfung, Straffung und Bereinigung der Texte; • wurden den Kapiteln mit den thematischen Schwerpunkten Vorschläge für kurzfristig in

Gang zu setzende Maßnahmen vorangestellt, die für eine vorrangige Umsetzung in Frage kommen

• und wurden Vorschläge für den gesamten Umsetzungsprozess erarbeitet.

Grundlage dafür bildeten insbesondere die zwischenzeitig eingelangten Stellungnahmen. Au-ßerdem wurden die Ergebnisse zahlreicher Abstimmungsgespräche, der Diskussionsveranstal-tungen in den Bezirken und von Gesprächen mit Vertretern verschiedener Anspruchsgruppen eingearbeitet.

Notwendiger Weise rücken nunmehr Fragen der Umsetzung in den Vordergrund. Entsprechend dem Koordinationsauftrag, den die Raumordnung gemäß § 16 TROG 2006 zu erfüllen hat, be-fasst sich der ZukunftsRaum Tirol mit einer ganzen Reihe von Themen, die für die räumliche Entwicklung des Landes wichtig sind. Die Umsetzung der formulierten Ziele, Strategien und Prioritäten fällt daher in verschiedene Zuständigkeitsbereiche. Der Anspruch des Zukunfts-Raums ist es, den Raumbezug der verschiedenen Politik- und Verwaltungsbereiche zu verdeut-lichen und zu deren zielorientierten Abstimmung beizutragen. Neue Zuständigkeiten werden durch den ZukunftsRaum nicht begründet.

Der notwendige Blick auf aktuelle Prioritäten darf jedoch nicht dazu führen, Gesamtzusammen-hänge und längerfristige Perspektiven beiseite zu lassen. Sehr bewusst stellt daher dieser Be-richt die Vorschläge für kurzfristig in Gang zu setzende Maßnahmen in den unmittelbaren Zu-sammenhang der längerfristigen Gesamtschau. Dies im Wissen, dass es im Konkretisierungs-grad eine klare Differenzierung zwischen unmittelbaren Umsetzungsaktivitäten und der länger-fristigen strategischen Orientierung geben muss.

Ende Jänner 2007 findet im Innsbrucker Congress die Konferenz „ZukunftsRaum Tirol“ statt. Zur Teilnahme sind alle bisher an der Ausarbeitung Beteiligten eingeladen. Wesentliche Kern-themen der Landesentwicklung werden dabei nochmals zusammenfassend diskutiert.

Mit Einarbeitung der Konferenzergebnisse ist der Beteiligungsprozess ZukunftsRaum Tirol ab-geschlossen und wird das gemeinsam erarbeitete Ergebnis der Landesregierung vorgelegt.

Auf dieser Grundlage soll sodann ein Umsetzungsdokument erstellt und von der Landesregie-rung beschlossen werden.

Den erwarteten Nutzen wird der ZukunftsRaum Tirol nur stiften können, wenn der Ausarbei-tungsprozess nach der Beschlussfassung in einen Umsetzungsprozess übergeführt wird. Des-sen „Kunst“ wird darin liegen, die der Nachhaltigkeit verpflichtete Gesamtsicht mit jener Flexibili-tät zu verbinden, die den laufenden gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Verän-derungen gerecht wird.

Mag. Franz Rauter

Innsbruck, im Dezember 2006

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 5

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1. Teil Aufgabenstellung und Analyse

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 7

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1.1 Aufgabenstellung

Der ZukunftsRaum Tirol ist ein strategisches Leitbild für Landesentwicklung, wobei Fragen der räumlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Er findet seine gesetzliche Basis in den Zielen und Grundsätzen sowie in der Koordinierungsfunktion der überörtlichen Raumordnung (§§ 1, 2 und 16 TROG 2006).

Der ZukunftsRaum Tirol leistet einen Beitrag, dass Tirol weiterhin ein attraktiver Lebens- und erfolgreicher Wirtschaftsraum sein kann. Längerfristig betrachtet ist dies nur mit einem Ansatz der nachhaltigen Entwicklung möglich. Das beinhaltet gleichermaßen das Aufzeigen von Ent-wicklungsperspektiven wie auch von notwendigen Rahmensetzungen.

Der ZukunftsRaum Tirol unterstützt eine nachhaltige Landesentwicklung durch • Vorschläge zur Vernetzung entwicklungsrelevanter Politikbereiche auf Ebene von Zielen

und Strategien; • Aufzeigen aktueller oder zu erwartender Probleme bzw. Fragestellungen, die eine vertiefte

Behandlung erfordern; • konkrete Lösungsvorschläge für ausgewählte Themenschwerpunkte; im Vordergrund ste-

hen dabei Fragen der Siedlungsentwicklung, der Wirtschaftsstandorte, des Verkehrs, der Infrastruktur und der Versorgung, der Freiraumentwicklung, der Sicherung des Lebensrau-mes und der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit.

Mit Beschluss des noch zu erstellenden Dokumentes durch die Landesregierung soll der Zu-kunftsRaum Tirol politische Verbindlichkeit als Raumordnungsplan erhalten und konsequent umgesetzt werden.

Auch wenn die Umsetzungsverantwortung primär bei der Tiroler Landesregierung liegt, richtet sich der ZukunftsRaum Tirol doch an alle, die für die Landesentwicklung auf institutioneller Ebene Mitverantwortung tragen, sowie an die Bürgerinnen und Bürger des Landes.

In diesem Sinne ist die Erstellung des ZukunftsRaums Tirol als offener Prozess angelegt, und auch die Umsetzung wird entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten bieten.

Die Nutzendimensionen des ZukunftsRaums Tirol liegen somit • in der Formulierung von Leitlinien als gesellschaftspolitischer Grundkonsens; • in der Schaffung von Akzeptanz durch Beteiligung und Zusammenarbeit; • in der Erzeugung von Synergien durch abgestimmtes Vorgehen; • in der strategischen Fundierung und Abstimmung von Entscheidungen; • in einem Beitrag zum effektiven und effizienten Einsatz von öffentlichen Finanzmitteln und

sonstigen Ressourcen.

Der ZukunftsRaum Tirol dient darüber hinaus auch der Verdeutlichung der Position und der Anliegen des Landes Tirol im regionalen, nationalen und internationalen Bezugsrahmen.

Die aktuelle Ausarbeitung hat einen Zeithorizont von rund 10 Jahren, jedoch wird der Zu-kunftsRaum Tirol dynamisch weiterentwickelt und wird so flexibel auf sich ändernde Rahmen-bedingungen und neue Trends eingehen.

Die Ausarbeitung des ZukunftsRaums Tirol erfolgt im Rahmen des Arbeitsprogramms der Tiroler Landesregierung gemäß Regierungserklärung von Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa vom 21.10.2003. Der konkrete Arbeitsauftrag beruht auf dem Beschluss der Landesregie-rung vom 25.11.2004.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 8

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1.2 Ausgangssituation

1.2.1 Trends

In der Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft, Technik und Umwelt lässt sich eine Reihe von grundlegenden Trends erkennen. Teils sind diese weltweit, teils vor allem in den hoch entwi-ckelten Gebieten festzustellen.

Auch Tirol ist solchen Trends ausgesetzt. Diese sind kurz- und mittelfristig kaum beeinflussbar und müssen daher als Rahmenbedingungen erkannt und berücksichtigt werden

Für den ZukunftsRaum Tirol stellt sich die Herausforderung, die konkrete Wirkung dieser Trends auf unser Land sichtbar zu machen und sie im Hinblick auf die Landesentwicklung als Herausforderung zu begreifen, für die es Antworten zu finden gilt.

Die wichtigsten dieser Trends mit Auswirkungen auf Tirol sind folgende:

• der demografische Wandel

• die Individualisierung

• Globalisierung und Liberalisierung

• die weitere Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft und Technologie

• die weiter zunehmende Mobilität

• Umweltveränderungen und Ressourcenverfügbarkeit

• ein sich wandelndes Verständnis der Nachhaltigkeit

• die Zwiespältigkeit im Gesundheitsbewusstsein der Menschen

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 9

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Demografischer Wandel – Alterung

Die Geburtenraten sind weiter rückläufig und das bei gleichzeitigem Anstieg der Lebenserwar-tung. Der Fortschritt der Medizin, weniger körperliche Schwerstarbeit sowie gezielte Familien-planung und z.T. durch längere Ausbildungszeiten nach hinten verschobene Familiengründung tragen immer mehr zur Umkehr der Alterspyramide bei. Junge Menschen stehen einer Mehr-zahl an Alten gegenüber.

Diese Verschiebungen der Altersklassen in Verbindung mit der zunehmenden Rüstigkeit der älteren Menschen werden in absehbarer Zeit zu vielfältigen Veränderungen der Nachfrage füh-ren. Diese werden im Arbeitsmarkt, im Wohnungsmarkt, im Freizeit-, Urlaubs- und Konsumver-halten ihren Niederschlag finden. Außerdem werden die soziale Infrastruktur und Bildungsein-richtungen an den geänderten Bedarf anzupassen sein.

Individualisierung

Das Ausleben persönlicher Freiheiten - auch in überschaubaren und flexiblen Gruppen - bei gleichzeitig möglichst geringen Abhängigkeiten bzw. formalen Bindungen steht bei diesem Trend im Vordergrund. Die „traditionelle“ Lebensplanung verändert sich, die Selbstverständlich-keit, eine Familie zu gründen, sinkt. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung spielt eine große Rolle.

Lebenslanges Lernen wird zum Prinzip und löst bisherige starre Bildungsmuster ab. Gelerntes will dann im Berufsleben umgesetzt werden, was besonders Frauen mit Kinderwunsch vor eine große Herausforderung stellt. In der Berufswelt führt die Individualisierung vermehrt zu kurzfris-tigen und eigenverantwortlichen Arbeitsverhältnissen. Dadurch ändern sich die Arbeitsstruktu-ren als auch das „Familienmanagement“ (z.B. Kinderbetreuung) – größte Flexibilität wird abver-langt und gewünscht.

Auch bei Produkten und Dienstleistungen wird immer mehr erwartet, dass diese maßgeschnei-dert auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, was eine breite Angebotspalette und individuelle Betreuung erfordert.

Globalisierung und Liberalisierung

Wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Verknüpfungen gehen immer mehr über Gren-zen hinaus, die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten sinken. Durch zunehmenden Wettbe-werbsdruck wird der Spielraum für die soziale Verantwortung der Unternehmerinnen und Un-ternehmer eingeengt.

In der Wirtschaft findet das in Form globaler Arbeitsteilung, weitgehend liberalisierten Waren- und Kapitalverkehrs sowie weltumspannender Kommunikation ihren Ausdruck. Sie stellen die heimischen Unternehmen unter hohen Wettbewerbsdruck, bieten aber gleichzeitig auch neue Chancen. Diese Möglichkeiten zu nutzen erfordert permanente Innovation und Bereitschaft zur Kooperation.

Die Gewichtung der Standortfaktoren wandelt sich, vor allem durch geringe Transportkosten und stark unterschiedliches Lohnniveau. Mit gleichzeitigen Liberalisierungstendenzen führt dies zu einer sinkenden Standortbindung.

Auch in Zukunft wird der Trend zu Fusionierungen und somit zu größeren Unternehmen anhal-ten. Der Einfluss der Konzerne wird weiter zunehmen, was die Gestaltungsmöglichkeiten der Politik verringert. Außerdem orientieren sich die Konzerne zunehmend an der Gewinnmaximie-rung.

Öffentliche Dienstleistungen geraten unter starken Druck der Privatisierung, wodurch Kosten-aspekte verstärkt berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass abgelegene, dünn besiedelte Regionen die bisherige Unterstützung verlieren.

Als Gegenbewegung entwickelt sich eine neue Form des Regionalismus, durch den die regio-nale Bevölkerung neue Identifikationsmöglichkeiten finden kann.

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Wissensbasierte Gesellschaft und technologische Innovationen

Der technische Fortschritt verläuft in immer kürzer werdenden Zyklen und ist beherrscht von einer ungeheuren Dynamik. Immer kleinere und immer vielfältiger nutzbare Geräte entstehen, nicht nur im Bereich der Konsumelektronik, sondern z.B. auch in der Medizintechnik.

Unerwartete Technologiesprünge wie Internet oder Mobiltelefonie haben bereits in der Vergan-genheit zu nicht vorhersehbaren Veränderungen in vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen geführt. Derartige Unwägbarkeiten werden auch in Zukunft immer wieder zu Überraschungen führen.

Die bisherigen Industrieländer setzen verstärkt auf Forschung, Entwicklung und Innovation so-wohl im Produktions- als auch Dienstleistungsbereich. Das Hauptkapital der Hochtechnologie-länder ist das Know-how der Forscherinnen und Forscher, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieses hohe Niveau muss langfristig gehalten und das Bildungsangebot entsprechend den Erfordernissen aktualisiert werden.

Dennoch ist dies keine Garantie, dass die soziale Kluft nicht weiter aufgeht, die auf unterschied-lichen Fähigkeiten und einem – in der Regel sozial bedingten – unterschiedlichen Zugang zu Bildung und Wissen basiert.

Verkehr und Mobilität

Die Flexibilisierung der Gesellschaft und die Globalisierung der Wirtschaft geht mit einem ge-steigerten Motorisierungsgrad und einer erhöhten Verkehrsdichte einher. Die zunehmende Arbeitsteilung der Wirtschaft lässt den Güterverkehr weiterhin stark ansteigen. Der Modal Split verschiebt sich weiterhin in Richtung Straße – mit entsprechenden Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft. Der Öffentliche Verkehr hat vor allem außerhalb von Ballungsräumen zuneh-mend wirtschaftliche und strukturelle Probleme.

Für Arbeit, Bildung, Versorgung und Freizeit werden immer längere Wege in Kauf genommen. Verkehrsgünstige Standorte boomen. Mobilitätsverlierer sind vor allem alte Menschen, Kinder und Jugendliche, Hausfrauen, sozial Schwache und Behinderte, insbesondere außerhalb von Verdichtungsräumen.

Umweltveränderungen und Ressourcenverfügbarkeit

Die Tendenzen einer längerfristigen globalen Erwärmung sind mittlerweile weitestgehend un-bestritten. Extreme witterungsbedingte Naturereignisse nehmen zu. Trotz unbestreitbarer Erfol-ge in Teilbereichen des Umweltschutzes gibt es noch immer Problemfelder.

Auch der Nutzungswandel in der Land- und Forstwirtschaft verändert Naturräume bzw. die Kulturlandschaft. Durch die damit verbundene Einschränkung und Veränderung der spezifi-schen Lebensräume nimmt die Artenvielfalt ab.

Speziell in einem Gebirgsland wie Tirol ist Grund und Boden für Siedlungs- und Wirtschafts-zwecke knapp und sind daher weiterhin Interessenskonflikte gegeben. Vor allem in intensiv genutzten Bereichen besteht die anhaltende Tendenz zur Bodenversiegelung.

Die Energiekosten werden weiter ansteigen, da der wirtschaftliche Aufschwung in Ländern wie China oder Indien einen wachsenden Verbrauch hervorruft, der laufend abnehmenden Erdölre-serven gegenüber steht. Der Bedeutung von Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energie wird in Zukunft größer.

Konflikte zur Luftqualität werden zunehmen, da einerseits erhöhte Ansprüche an die Luftqualität durch gesetzliche Vorgaben für die nächsten Jahre festgeschrieben sind und andererseits die-se Ansprüche durch die zunehmende Mobilität und Wirtschaftsentwicklung in den Tiroler Tal-räumen schwieriger erfüllbar werden.

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Nachhaltigkeit

Eine steigende Zahl von Menschen befasst sich mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung im Sinne einer Ausgewogenheit zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Belangen. Für viele ist damit eine bewusst eingenommene Werthaltung verbunden. Für andere ergibt sich der Bezug zu diesem Thema unbewusst aus der Vielschichtigkeit der Ansprüche an die eigene Lebensqualität.

Wer für Nachhaltigkeit eintritt, hat nicht länger den Ruf, für eine öko-fundamentalen Ideologie zu stehen. Nachhaltigkeitsorientierung wird zunehmend zu einer gesellschaftlich anerkannten Grundhaltung. Diese findet im Wirtschaftsgeschehen, im gesellschaftlich-sozialen Bereich und im Natur- und Umweltschutz vermehrten Niederschlag und trägt zum Interessensausgleich und zur Ermöglichung zukunftsfähiger Lösungen bei.

Gesundheitsbewusstsein

Dieser Trend vereint zwei gegenläufige Extreme: einerseits bewusste, gesunde Ernährung mit ausreichend sportlicher Betätigung, andererseits das Phänomen Übergewicht, verursacht durch Bewegungsarmut und falsche Ernährung.

Beim ersten Extrem werden Investitionen in die eigene Gesundheit zur Selbstverständlichkeit. Die Nachfrage verknüpft dabei sämtliche Lebensbereiche – von gesunder Ernährung (Bio, Voll-wert) über gesundes Wohnen, sportliche Betätigungen, Wellness für Körper und Geist, natur-nahen Urlaub, zu Anti-Aging-Produkten und Lifestyle-Medizin. Dieser ganzheitliche Lebensstil und der bewusste Umgang mit dem eigenen Ich schaffen somit auf einer breiten Ebene neue Märkte. Tourismus, Industrie, Medizin, Handel und Landwirtschaft haben ein neues Potential.

Der Gegensatz dazu steht das Phänomen Übergewicht, welches nicht nur Erwachsene son-dern vermehrt Jugendliche betrifft. So hat sich in Europa die Zahl der übergewichtigen Jungen und Mädchen in den letzten 10 – 15 Jahren mindestens verdoppelt. Verantwortlich dafür ist neben falscher Ernährung vor allem der Bewegungsmangel. Studien belegen, dass der Körper-umfang eines Kindes mit den Stunden vor dem Computerbildschirm bzw. Fernseher steigt.

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1.2.2 SWOT-Analyse

Neben den zuvor dargestellten Trends bilden die Stärken und Schwächen den zweiten analyti-schen Zugang zum Zukunftsraum Tirol. Nur wer Stärken und Schwächen kennt, kann Chancen und Risken definieren, die bei der weiteren Entwicklung besonders zu berücksichtigen sind.

Die SWOT-Analyse ist eine gängige Art der Stärken-Schwächen-Analyse, in der die Facetten eines Problems erarbeitet und dargestellt werden. Das auf dem Englischen basierende Vier-Buchstaben-Wort „SWOT“ steht dabei für Stärken (Strengths), Schwächen (Weaknesses),Chancen (Opportunities) und Risken (Threads)

Auf einem aus vier Feldern bestehenden Raster werden zuerst – üblicherweise in einer Ar-beitsgruppe – in den beiden oberen Feldern die Stärken und Schwächen aufgelistet. In einem zweiten Durchgang werden in den beiden unteren Feldern die Chancen angeführt, welche sich aus den Stärken ergeben und die Risken bzw. Gefahren erarbeitet, die in den Schwächen schlummern.

Die folgende Darstellung ist sehr komprimiert und ergibt ein sehr kontrastreiches Bild. Es wird der weiteren Bearbeitung obliegen, hier auch noch die feineren Nuancen darzustellen und allfäl-lige Ergänzungen vorzunehmen.

Maßgeblich ist in jedem Fall die Offenheit dieser Darstellung, die positiven und kritischen As-pekten gleichermaßen Raum gibt.

Dabei erfolgte eine Fokussierung auf folgende relevante Themenbereiche:

• Arbeit

• Bildung, Forschung und Entwicklung

• Freizeit und Erholung, Kultur

• Gesellschaft, Politik und Verwaltung

• Naturraum und Kulturlandschaft

• Gesellschaft, Politik und Verwaltung

• Verkehr und Kommunikation

• Versorgung und Infrastruktur

• Wirtschaft

• Wohnen

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Themenbereich Naturraum und Kulturlandschaft Stärken Schwächen hohes Naturraumpotential in qualitativer und quantitativer Hinsicht (Landschaft, Naturwerte, natürliche Ressourcen, Rohstoffe, Wasser) hoher Flächenanteil an Schutzgebieten nahezu flächendeckende Bewirtschaftung der Kulturlandschaftökologische Vielfalt

aufgrund der Topografie beschränkter Sied-lungs- und Wirtschaftsraum, mit teilw. ungüns-tigen Standortbedingungenungünstige Produktionsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft spezifische Naturgefahren, Notwendigkeit von VerbauungenSchutz und Erhaltung abhängig von der ge-sellschaftlichen Akzeptanz Belastung durch Emissionen aus Verkehr, Industrie und Hausbrand, verstärkt durch un-günstige Ausbreitungsbedingungen in den Tal- und Beckenlagen

Chancen RisikenStandortattraktivität mit hoher Lebensqualität argumentierenModellregion für hohe Lebensqualität im Al-penraum schaffen hohe Lebensqualität für künftige Generationen erhaltenKulturlandschaft und damit Biodiversität und Vielfalt des Landschaftsbilds kann langfristig erhalten werden Premiummarke für naturnahen Tourismus konsequente Schutzstrategien in Bezug auf NaturgefahrenLand- und Forstwirtschaftliches Potential nut-zen

Übererschließung in Bergregionen Flächenverbrauch und Lebensraumzerschnei-dung in Tälern „Reservatebildung“ – Siedlungs- und Verkehrs-raum versus Rückzugs- und Erholungsflächen VerkehrszunahmeRückzug der Landwirtschaft Bedrohung durch Naturgefahren Bewirtschaftung von Almen und Steilflächen, Schutz- und Bannwäldern nimmt ab

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Themenbereich Gesellschaft, Politik und Verwaltung Stärken Schwächen stabile politische Verhältnisse vergleichsweise hohe objektive Sicherheit – niedrige Kriminalitätsrate hohe Identifikation der Bevölkerung mit dem eigenen Land bei gleichzeitig steigender Kri-tikbereitschafthohes gesellschaftliches Engagement auf örtli-cher Ebenemoderner öffentlicher Sektor mit hoher Dienst-leistungsorientierung

mangelndes regionales Bewusstsein - Kirch-turmdenkentlw. abkapselnde Tendenzen – Tirol als „Insel“; teilweise wenig Offenheit für Neues; wenig Diskussionsbereitschaftnicht alle Leistungen im öffentlichen Sektor sind in ihrer Notwendigkeit für die Öffentlichkeit nachvollziehbarStandortmuster und Strukturen der Verwaltung teilweise zu optimieren lückenhafte soziale Infrastruktur am Land

Chancen Risikenpolitische Entscheidungen nahe am Bürger Lebensqualität durch ehrenamtliche Gestal-tung gesellschaftlicher Strukturen positives Bewusstsein für Naturressourcen wecken

größer werdende Diskrepanz zwischen Arm und Reich Schere zwischen Einkommen und Lebenshal-tungskostenKirchturmpolitikVersäumen von Entwicklungen

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Themenbereich Bildung, Forschung und Entwicklung Stärken Schwächen breites Angebot an Grundschulen und im mitt-leren und höheren Schulbereich mit tlw. zielge-richteter Spezialisierung dynamische Entwicklung im Fachhochschulbe-reich und in Teilbereichen der Universität einige universitäre und industrielle For-schungseinrichtungen auf hohem bzw. interna-tionalem Niveau starke Dynamisierung im Bereich Technolo-gieentwicklung und Technologietransfer gutes Musikschulwesen Grundlagenforschung

unzureichende Koordination der Bildungsan-gebote vor allem im Bereich der Weiterbildung und der generellen Angebote zu langsames Reagieren des Bildungssektors auf den Bedarf der Wirtschaft keine internationale Schule keine Berufsschulen für innovative Branchen bzw. Berufsschulen teilweise nicht am Stand der Technik hinsichtlich Entwicklungsstand und Ausrüstung z. T. mangelnde Grundfähigkeiten der Pflicht-schulabgänger (z.B. sprachliche Ausdrucksfä-higkeit)zu wenig technische Ausbildung auf universitä-rem Niveau (z.B. FH Mechatronik) keine umfassenden Strategien für Forschung und Entwicklung großes Potential für Energieforschung wird zu wenig ausgenützt experimentelle Entwicklungen unzureichende Finanzierung der Forschung über neue Kapitalquellen und Risikokapital

Chancen RisikenTeilnahme an internationalen Innovationen Innovationsführerschaft ausbauen und Syner-gien nutzen Spezialisierungen v.a. in der Forschung attraktiver Standort für F & E (Forschung und Entwicklung) mit hoher Outdoor-Freizeitqualität und Lebensqualität hoch qualifizierte Arbeitsplätze in F & E und damit kein „brain drain“Aufbau / Intensivierung von Kooperations-netzwerkenInternationalisierung des Bildungswesens Gender-Budgeting bei Förderprogrammen Entwicklung von Kompetenzen bei „soft-Innovationen“Dynamisierung durch breites Verständnis von Innovation (z.B. Tourismus) Forschungsergebnisse besser kommunizieren und daraus Multiplikatoreffekte generieren

Auflassen von Schulen aufgrund demografi-scher Entwicklung Wahrnehmung von Bildungschancen vom ÖPNRV abhängig Bildungswildwuchsverlangsamtes Reagieren des Bildungssektors auf den Bedarf der Wirtschaft Bildungsangebot zunehmend von der Wirt-schaft abhängig Abwanderung gut ausgebildeter Forscherinnen und Forscher aufgrund des Arbeitsmarkts drohende Zugangsbeschränkungen zur Bil-dung

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Themenbereich Wohnen Stärken Schwächen weithin hohe Wohnqualität hohe Wohnstandards gute Wohnbauförderung in Tirol guter Schutz vor Naturgefahren (Planung, Verbauungen)

teilw. beträchtliche Zersiedelung hohe Grundstückspreise in guten Lagen hohe Wohnungskosten in zentralen Lagen große Baulandreserven, unzureichende Bau-landmobilitätteilw. Umweltbelastungen in Wohngebieten (v.a. Inntalfurche) Baukultur – kein breites Thema Funktionsentleerung von Orts- und Stadtzent-ren

Chancen RisikenEntwicklung von hochwertigen Wohnformen mit geringem Flächenbedarf „Ökologisierung“ des Wohnens (Solarenergie, Biomasse)Baulandmobilisierung bei gleichzeitigem Wid-mungsstopErhalt der ländlichen Identität und Kulturland-schaft Revitalisierung der Ortskerne qualitätsvolle Architektur

frei stehendes Einfamilienhaus weiterhin als Wohnideal – damit weitere Ausdehnung der Siedlungen trotz stagnierender bzw. rückläufi-ger Einwohnerzahl hohe Erschließungskosten durch neue peri-phere Sieldungs- und WirtschaftsräumeAbwanderung / Fernbleiben bestimmter Bevöl-kerungsgruppen aufgrund hoher Grundpreise zunehmende Diskrepanz hinsichtlich der Wohnqualität - Gunstlagen im Mittelgebirge und „Sanierungsgebiet“ Inntal Horten von Baulandreserven --> Bauland nicht verfügbarVerlust der identitätsstiftenden Strukturen in den Ortskernen

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Themenbereich Versorgung und Infrastruktur Stärken Schwächen nahezu flächendeckende Ausstattung mit Inf-rastrukturen und Basisdiensten hoher Standard der Grundversorgung in zent-ralen Räumen soziale Dienste – gute Kombination Heime und soziale Dienste flächendeckende Gesundheitsversorgung samt allen Rettungsdiensten sichergestellt hohes Potential an heimischen regenerierba-ren Energiequellen (Wasser und Biomasse) gute technische Infrastruktur bzw. Baulander-schließung

Problem Finanzierung ÖV und Infrastrukturen vor allem in Zusammenhang mit Privatisierun-genAusdünnungstendenzen und Nahversor-gungsproblem in manchen Regionen Auflassung / Konzentration bestimmter Infra-strukturen ist Tabuthema (z.B. Kleinstschulen, Bezirksgerichte)unzureichende Kinderbetreuung für berufstäti-ge Eltern Abhängigkeit von importierten fossilen Ener-gieträgernPotenzial an Biomasse, Solarenergie und Wärmedämmung noch nicht ausgeschöpft

Chancen RisikenEntwicklung und Erprobung neuer, mobiler VersorgungsangeboteStärkung der örtlichen Identität durch dichtes Netz von Alten- und Pflegeheimen bedarfsgerechte flächendeckende Ausstattung mit Kinderbetreuungseinrichtungen Unabhängigkeit von Energieimporten Nutzung eigener Energieressourcen verstärkter Zugang zu Informations-Kommunikations-TechnologienIntegration in größeren Wirtschaftsraum Entwicklung multimodaler Standorte und An-gebote innerhalb von Regionen Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Grundnahrungsmitteln

Rückbau sozialer Infrastruktureinrichtungen in schwach besiedelten, peripheren Regionen mit rückläufigen Bevölkerungszahlen flächendeckende Versorgung und infrastruktu-relle Ausstattung vor allem in peripheren Regi-onen aus Kostengründen gefährdet

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 18

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Themenbereich Wirtschaft Stärken Schwächen einzelne Schlüsselbetriebe mit weltweiter Be-deutungbreite Basis an leistungsfähigen KMU Bedeutung des Tourismus insbesondere für BergregionenBedeutung der Land- und Forstwirtschaft auch für andere Bereiche (Tourismus, Erholung, Kulturlandschaft, ...) seit einigen Jahre bewusste Entwicklung von Stärkefeldern / Clustern gute Ansätze der eigenständigen Regional-entwicklungQualitätsorientierung (v.a. im Tourismus) teilweise hoch entwickelter Hotellerie- und Gastronomiebereichpolitische und wirtschaftliche Stabilität als Standortqualität für Betriebsansiedelungen

teilw. unzureichendes Innovationsniveau wenig technologieorientierte Branchen saisonale Abhängigkeit noch zu geringe Bereitschaft zur betriebsüber-greifenden Zusammenarbeit Probleme mit Vereinbarkeit von Kindererzie-hung und Beruf unzureichende Kinderbetreuungseinrichtungen für berufstätige Eltern außerhalb von Ballungs-zentren (Innsbruck) regional teilw. unausgewogene Branchenstruk-tur mit stark einseitiger Abhängigkeit vom Tou-rismusGewerbegebiete z.T. zu klein, schlecht aus-gestattet oder in ungünstiger Lage hohe Sozialkosten durch saisonale Arbeitslo-sigkeit

Chancen RisikenDifferenzierungs- und Anpassungsfähigkeit der KMUs Kompensation geringer Betriebsgröße durch KooperationenBündelung von Innovation und Ressourcen durch Regionalentwicklung - Verkürzung von Verkehrswegen durch heimischen Branchen-mixAbsicherung der bergbäuerlichen Landwirt-schaft durch den Tourismus, Synergien nutzenOptimierung des touristischen Angebots Weiterentwicklung endogener Potentiale – bottom up sektorale Qualitätsführerschaft im Gastrono-mie-, Hotelleriebereich Standortvorteile aufgrund der voranschreiten-den Integration Spezialisierungspotentiale und Nutzung neuer Märkte vorantreiben weiche Standortfaktoren nützen weitere Erhöhung der Gründungsintensität und –quotebewusstes Konzentrieren auf Wachstumsfel-der

einseitige Ausrichtung auf den Tourismus unzureichendes Innovationsniveau verlagert den Schwerpunkt auf stark preisgetriebene Produkte und Dienstleistungen Abwanderung von Unternehmenszentralen zu starke Abhängigkeit von Leitbetrieben kann zu Problemen führen Standortkonkurrenz zwischen den Gemeinden --> schlecht ausgestattete Gewerbegebiete Massentourismusinternationale Standortkonkurrenz aufgrund unterschiedlicher Kostenstrukturen; Wettbe-werbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Fördersystemezu geringe Wertschöpfung der KMUs aus der BevölkerungWettbewerbsnachteil durch vergleichsweise zu hohe Umweltschutzauflagen

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Themenbereich Beschäftigung – Arbeit Stärken Schwächen motivierte und bildungswillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter günstige institutionelle Infrastruktur für Be-schäftigte (Rechtssicherheit, etc.) in vielen Fällen gegebene Möglichkeit für Er-werbskombinationen in der Land- und Forst-wirtschaft relativ niedrige Arbeitslosenquote im österrei-chischen Vergleich hohe Erwerbsquote Bevölkerungszuwachs durch Zuwanderung und Geburtengünstige institutionelle Infrastruktur für Be-schäftigte (Rechtssicherheit, etc.)

saisonale Arbeitslosigkeit einheimischer Arbeitskräftemangel in bestimm-ten Branchen unzureichende Bereitschaft der Einheimischen im Tourismus zu arbeiten eingeschränktes Arbeitsangebot und Abwan-derung der Bevölkerung aus peripheren Ge-bietenÜberalterungstendenzenviele Arbeitsplätze im Niedriglohnsegment Auseinanderklaffen von nachgefragten und angebotenen Tätigkeiten bzw. Qualifikationen, Brain drain unzureichende Kinderbetreuung für berufstäti-ge Eltern

Chancen Risikenhoch qualifizierte Arbeitsplätze und damit kein „brain drain“Verringerung der saisonalen Arbeitslosigkeit durch Ganzjahresangebote im Tourismus Zuwanderungsteigende Bildungsbeteiligung voranschreitende Internationalisierung des Arbeitsmarktes Aufbrechen geschlechtsspezifischer Barrieren Modernisierung des Berufsausbildungssys-tems Kreativität stärken und projektbezogenes Ar-beiten fördern Wissen als Standortfaktor stärker heranziehen und etablieren

Abwanderung von Spitzenkräften durch nicht adäquate Arbeitsplatzangebote Negative Folgen aus der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes vor allem für ohnehin benach-teiligte Gruppen Einkommensunterschiede (v.a. in Grenzregio-nen)Bevölkerungsstagnation und steigende Anteile älterer Personen fehlende Umsetzung von Projekten und Maß-nahmenAbwanderung von Betrieben in Niedriglohn-länderEntstehung von „Ghettoregionen“ mit weiterer Verschärfung der einseitigen Ausrichtung auf den Tourismus

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Themenbereich Freizeit und Erholung, Kultur Stärken Schwächen insgesamt großer Freizeit- und Erholungsraum – sowohl technisch als auch naturnah breites Spektrum an unentgeltlichen Freizeit-möglichkeitenbreites Spektrum an Freizeit- und Erholungs-möglichkeiteninternationales Kulturangebot (z.B. Festwo-chen der alten Musik, Klangspuren, Tanz-sommer)Kulturerbe --> Tourismus insgesamt gute kulturelle Versorgung bzw. Infrastruktur v.a. in Verdichtungsräumen

Tendenzen zur Übererschließung und Kon-zentrationüberschießende Projektvorstellungen (in Be-zug auf Finanzierbarkeit, Standorteignung) und hohe Ansprüche auf der Nachfrageseite manche Sportarten, Freizeit- und Kulturange-bote zu teuer und v.a. für Familien unattraktiv Abhängigkeit von klimatischen Verhältnissen; Schlechtwetterangebot im Sommer unzureichendes Profil im Sommer (touristische Kernkompetenz)hoher Umnutzungsdruck auf naturnahe Nah-erholungsräumeFehlen einer künstlerischen Ausbildung auf universitärer Ebene

Chancen RisikenOptimierung des Freizeit-, Erholungs- und Kulturangebotesnachhaltig nutzbarer Erholungsraum in guter Erreichbarkeit europäischer Ballungsräume Stärkung der Lebens- und Standortqualität sowie der Gesundheit hoher Nutzen von Freizeiteinrichtungen für Einheimische und Verstärkung durch regionale Vernetzung

Überreglementierung der Freizeit („Wander-schilling“, Skitouren-, Mountainbikeabgabe) Übererschließung von Berggebieten mangelnde Alternativen bei spürbarer Anhe-bung der Schneegrenze kapital- und betriebskostenintensive Investitio-nen zum Ausgleich klimatischer Schwankun-genInvestitionen mit zu geringer Innovation und Ambition aufgrund kurzlebiger Trends

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Themenbereich Verkehr und Kommunikation Stärken Schwächen Lage an europäischer Hauptver-kehrsachsefortgesetzter Infrastrukturausbau (z.B. Unterinntal, Brennerbasistunnel) Initiativen zum Ausbau des öffentli-chen Verkehrs durch VVT und Regio-nalbahn; Ergänzung des ÖV durch Tourismus (Skibusse) nahezu flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur für ÖPNRV grundsätzlich günstige Siedlungsstruktur (Verkehrsbündelung möglich, Achsen von der Natur vorge-geben)

Verkehrsprobleme in verschiedenen Dimensionen (Transit, Ziel-Quellverkehr und hausgemachter Ver-kehr)zunehmende Überlastung der Verkehrsinfrastruktur teilw. geringe Taktfrequenzen und Versorgungslücken im ÖVFlughafen mit limitierter Kapazität, unzureichende An-bindung an das int. Verkehrsnetz (z.B. Zürich, Amster-dam)teilw. schlechte Erreichbarkeit von zentralen Einrich-tungen aus den peripheren Regionen (v.a. Außerfern und Osttirol) verkehrsbedingte Umweltbelastungen an Transitrouten und in Ballungsgebieten starke temporäre Verkehrsbelastungen (Tourismus, Pendeln)zum Teil geringe Intensität der Nutzung moderner Kommunikationsmedienhohe Sensibilität der Talräume gegenüber Emissionen aus dem Verkehr (Lärm und Schadstoffe) Straßen- und Bahnbau wegen Topografie und hoher Grundpreise verhältnismäßig teuer Lage des Flughafens inmitten des Siedlungsgebietes

Chancen RisikenStärkung der Standortqualität durch gute überregionale und regionale Ver-kehrsanbindungentemporäre Verkehrsspitzen durch Steuerungsmaßnahmen glätten teilweise Verlagerung des Incoming-Tourismus vom Individual- auf den öffentlichen Verkehr Intensität der Nutzung moderner Kommunikationsmedien durch Attrak-tivierung des Zuganges (durch flä-chendeckenden Ausbau) und der Kos-ten erhöhenweiterführende Schritte der EU zur Kostenwahrheit in der Straßenerhal-tungLogistikkonzepte als Schnittstelle zwi-schen Schiene und Straße

Reduktion der Standortchancen für verkehrstechnisch benachteiligte Gebiete Mobilitätsverlust einzelner Bevölkerungsanteile in dünn besiedelten Räumen Negativspirale im ÖV – weitere Senkung der Taktfre-quenz aufgrund zu geringer Auslastung und Akzeptanz Rückzug des ÖV aus der Fläche; Zugrunderichten des ÖV durch Tarifpolitik; negative Folgen aus der Liberali-sierung des ÖV Schwächung des Tourismusimage wegen Verkehrsbe-lastungenAusschluss großer Zielgruppen an Flugpassagieren für Tirol aufgrund mangelhafter bzw. fehlender Flugver-bindungenweiter steigendes Straßenverkehrsaufkommen Emissionen und Staukosten ungünstige Entwicklung des Modal Split (= Verteilung auf verschiedene Verkehrsmittel) Mobilitätsbeschränkungen von verschiedenen Nutzern

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2. Teil Die zukünftige Entwicklung des Landes

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2.1 Grundprinzipien der Landesentwicklung

Die Entwicklung unseres Landes geht alle an: Alle Menschen, die hier leben, die Wirtschafts-treibenden und auch unsere Gäste. Sie alle sollen die folgenden Grundprinzipien mit tragen und in ihrem Handeln berücksichtigen. Ganz besonders richten sich diese Grundprinzipen aber an jene, die in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Entscheidungen treffen, die die Entwicklung des Landes Tirol sowie seiner Regionen und Gemeinden maßgeblich beeinflussen.

Allgemeine Grundprinzipien der Landesentwicklung

• Wir sind primär den Menschen in unserem Land verantwortlich – und zwar der gegenwär-tigen und den zukünftigen Generationen.

• Wir schaffen Lebensbedingungen, welche die Entwicklung des Einzelnen unterstützen, Anreize für Leistung schaffen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern.

• Wir unterstützen eine kulturelle Weiterentwicklung, welche Lebenssinn und Lebensfreude vermittelt, die Kommunikation stärkt und offen gegenüber Neuem ist.

• Wir stärken gezielt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol.

• Wir gehen mit den natürlichen Ressourcen unseres Landes sorgsam um und schützen die Schönheit und Vielfalt der Natur.

• Wir bekennen uns zu einer Entwicklung, die auf Dauer ökonomisch sinnvoll, sozial verträg-lich und ökologisch tragfähig ist.

Raumbezogene Grundprinzipien

• Wir berücksichtigen und unterstützen die Entwicklung der unterschiedlichen Potenziale in den verschiedenen Landesteilen im Rahmen einer aktiven Regionalpolitik.

• Wir sind ein aktives Mitglied im Europa der Regionen, nützen die damit verbundenen Chancen und stellen uns den daraus erwachsenden Verpflichtungen.

• Wir entwickeln unsere Siedlungen abgestimmt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft, berücksichtigen dabei die funktionellen Zusammenhänge und achten auf eine zweckmäßige und sparsame Nutzung der verfügbaren Flächen.

• Wir gewährleisten und entwickeln qualitätsvolle und bedarfsorientierte Angebote der Da-seinsvorsorge und sichern den Zugang zu diesen Leistungen.

• Wir schaffen Bedingungen zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Kulturland-schaft, anerkennen dabei die Rolle der Land- und Forstwirtschaft und nehmen Bedacht auf zukünftige Nutzungsanforderungen.

• Wir stärken die Gemeinden sowie deren Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, wir för-dern Stadt-Umland-Kooperationen und berücksichtigen die besondere Rolle der Landes-hauptstadt Innsbruck für die Landesentwicklung.

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Grundprinzipien für die Umsetzung des ZukunftsRaum Tirol

• Das Land Tirol unterstützt in Fragen der Landesentwicklung eine Grundhaltung, die durch Optimismus und Offenheit für Neues, aber auch durch Augenmaß und Glaubwürdigkeit geprägt ist.

• Das Land Tirol handelt in Fragen der Landesentwicklung strategieorientiert, transparent und nachvollziehbar; es berücksichtigt inhaltliche Vernetzungen.

• Das Land Tirol setzt den ZukunftsRaum Tirol aktiv um und ruft alle Verantwortlichen zur Mitarbeit auf. Die Umsetzung wird laufend dokumentiert und regelmäßig evaluiert.

Grundprinzipien mit Erläuterungen

Wir sind primär den Menschen in unserem Land verantwortlich – und zwar der gegen-wärtigen und der zukünftigen Generationen.

Primäres Ziel der Landesentwicklung ist es, eine hohe Lebensqualität der hier lebenden und arbeitenden Menschen zu ermöglichen und zu gewährleisten. Dies gilt für die Gegenwart, aber auch für künftige Generationen im Sinne eines Offenhaltens von Entwicklungsmöglichkeiten. Alle weiteren Ziele sind darauf auszurichten und in diesem Sinne miteinander abzustimmen.

Da „hohe Lebensqualität“ für jeden Menschen etwas anderes bedeutet, müssen Entwicklungs-voraussetzungen geschaffen werden, die Platz für möglichst viele persönliche Optionen bieten.

Da es mannigfache Interessengegensätze und –konflikte geben kann, ist es eine wesentliche Aufgabe der Landesentwicklungspolitik, Anliegen von gemeinsamem, öffentlichem Interesse zu definieren und diesen bei Interessenabwägungen den Vorrang einzuräumen. Ebenso ist es ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass möglichst viele Interessenskonflikte – insbesondere auch mit Mitteln der Raumordnung – vorausschauend vermieden werden.

Wir schaffen Lebensbedingungen, welche die Entwicklung des Einzelnen unterstützen, Anreize für Leistung schaffen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern.

Das Land schafft Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die Menschen des Landes die angestrebten Lebensbedingungen eigenverantwortlich sichern können. Es forciert zugleich die Entwicklung räumlicher Strukturen, die gemeinschaftsfördernd sowie sozial und gesellschaftlich integrierend wirken.

Für die Entwicklung der Gesellschaft werden zwei Punkte als besonders wichtig erachtet: die Offenheit gegenüber Neuerungen und Impulsen von außen sowie die Unterstützung von priva-ten Initiativen, ohne die der gesellschaftliche Zusammenhalt praktisch unmöglich ist.

Eine wichtige Basis für eine erfolgreiche persönliche Entwicklung sind Angebote für die Aus- und Weiterbildung, die eine breite Allgemeinbildung und berufsbezogenes Wissen gleicher Maßen vermitteln.

Die Aspekte der Gleichbehandlung der Menschen - unabhängig von Geschlecht, Herkunft,kulturellem und religiösem Hintergrund - sowie der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Be-ruf erfahren ein besonderes Augenmerk, ebenso auch der Wandel der persönlichen Lebens-formen und der Arbeitswelt. Der bedarfsorientierten Betreuung von Kindern kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle zu.

Jenen Bevölkerungsgruppen, die in den Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Lebensgestal-tung eingeschränkt sind, bietet das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit wirksame Unterstüt-zung. Dies gilt insbesondere für die Betreuung behinderter, älterer und pflegebedürftiger Mit-bürgerinnen und Mitbürger.

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Wir unterstützen eine kulturelle Weiterentwicklung, welche Lebenssinn und Lebensfreu-de vermittelt, die Kommunikation stärkt und offen gegenüber Neuem ist.

Im Umgang mit der Tiroler Kultur muss einerseits versucht werden, landesspezifische Traditio-nen und Volkskultur zu pflegen, andererseits muss bei der geistig-kulturellen Weiterentwicklung eine Offenheit gegenüber neuen Strömungen gewährleistet sein.

Die geistig-kulturellen Lebensgrundlagen sind zu sichern und die bestehende kulturelle Infra-struktur ist gezielt auszubauen.

Wir stärken gezielt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol. Der wirtschaftliche Erfolg bildet die materielle Lebensgrundlage der Menschen, der Gesellschaft und somit einer allgemeinen Wohlfahrt. Die Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Wirtschaft bzw. des Wirtschaftsstandortes Tirol stellt daher – insbesondere auch zur Gewährleistung eines hohen Beschäftigungsniveaus – einen unverzichtbaren Grundpfeiler der Landesentwicklung dar.

Im internationalen Wettbewerb setzt Tirol auf das hohe Ausbildungsniveau und die Leistungs-bereitschaft der Betriebe und der Beschäftigten, die weitere Entwicklung von geeigneten Stär-kefeldern, die hohe Attraktivität der Natur- und Kulturlandschaft, den sozialen Frieden und eine effiziente öffentliche Verwaltung.

In diesem Rahmen gilt es, Standortvoraussetzungen zu schaffen, die sowohl für die weltweit agierenden Tiroler Unternehmen wie auch für die nahbereichsorientierten Betriebe bestmögli-che Bedingungen bieten. Besonderes Augenmerk gilt hier den Bereichen Bildung und For-schung. Gleichermaßen müssen die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen bei der wirtschaft-lichen Weiterentwicklung berücksichtigt werden.

Im Gesamtzusammenhang der Landesentwicklung wird eine wirtschaftliche Entwicklung nach dem Grundprinzip der ökosozialen Marktwirtschaft angestrebt. Die Grenzen der wirtschaftlichen Entwicklung sind dort zu setzen, wo die sozialen und gesundheitlichen Belange der Bevölke-rung nicht ausreichend berücksichtigt werden und die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Öko-systems nicht gesichert ist.

Wir gehen mit den natürlichen Ressourcen unseres Landes sorgsam um und schützen die Schönheit und Vielfalt der Natur. Natur ist nicht nur nach ökonomischen Kriterien zu messen. Die Landesregierung bekennt sich daher zur Erhaltung und Pflege von Arten, Lebens- und Landschaftsräumen, insbesondere wenn sie standorttypisch und selten sind oder besondere Bedeutung für die naturnahe Erho-lung haben.

Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von Schutzmaßnahmen und zur Vermittlung ökologi-scher Zusammenhänge kommt besondere Bedeutung zu. Wo es möglich ist, werden Schutz-strategien im obigen Sinne mit Impulsen zur sanften wirtschaftlichen Nutzung verknüpft.

Tirol ist als Gebirgsland reich an Naturwerten und -schätzen, welche spezifische Ressourcen bieten, aber auch vor Übernutzung geschützt werden müssen. Daher unterliegen die natürli-chen Ressourcen des Landes einer nachhaltigen Nutzung, wobei die Disposition im eigenen Land verbleiben muss.

Der Schutz der Lebensgrundlagen und die Reduktion von gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen bleibt ein wichtiges Ziel. Die Raumordnung sorgt vor, dass die Auswirkungen un-vermeidlicher Immissionen so gering wie möglich sind.

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Wir bekennen uns zu einer Entwicklung, die auf Dauer ökonomisch sinnvoll, sozial ver-träglich und ökologisch tragfähig ist. Die Landesentwicklung orientiert sich verstärkt am Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Vermeidung langfristig negativer Wirkungen und der langfristigen Sicherung von Nutzungsmög-lichkeiten. Die drei Säulen der Nachhaltigkeit – Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie – müssen zueinander in Balance stehen und dürfen nicht einseitig betont werden. In diesem Sinn bekennt sich die Landesregierung zum steuernden Ausgleich.

Ziel ist eine in sich schlüssige räumliche und wirtschaftliche Entwicklung. Diese nützt die Stär-ken und Ressourcen Tirols und bietet Entfaltungsräume für neue Ideen und Initiativen. Sie res-pektiert aber auch die Begrenztheit des nutzbaren Raumes und die sich daraus ergebenden Restriktionen – insbesondere bei Nutzungsansprüchen mit hohem Flächenbedarf oder hohen Emissionen.

Um dieses Gleichgewicht wahren zu können ist es nötig, die globalen Trends mit Einfluss auf unser Land als Herausforderungen zu begreifen, die darin liegenden Chancen für die Landes-entwicklung gezielt zu nutzen und die damit verbundenen Probleme kompetent zu lösen.

Wir berücksichtigen und unterstützen die Entwicklung der unterschiedlichen Potenziale in den verschiedenen Landesteilen im Rahmen einer aktiven Regionalpolitik. Tirol weist in seiner inneren Strukturierung eine große Vielfalt auf. Es macht weder ökonomisch noch im Hinblick auf öffentliche Interessen und öffentliche Finanzen Sinn, in unterschiedlichen Raumtypen gleiche Entwicklungsmuster anzustreben.

Verdichtungsräume im Bereich der Haupttäler, touristische Intensivräume, ländliche Räume ohne ausgeprägte wirtschaftliche Schwerpunkte und naturnahe Räume verfügen über unter-schiedliche Entwicklungspotenziale und benötigen daher unterschiedliche Entwicklungsstrate-gien.

Die Landesentwicklung ist folglich so zu lenken, dass in allen Landesteilen die Stärken und Chancen der jeweiligen Regionen gefördert und gleichzeitig Nachteile und Schwächen mög-lichst kompensiert werden. Die unterschiedlichen räumlichen Standortvoraussetzungen in Tirol werden nicht als Nachteil, sondern als Chance verstanden, für Menschen mit unterschiedlichen Präferenzen attraktive Lebensmöglichkeiten zu bieten.

Die Regionalpolitik muss daher weiterhin einen hohen Stellenwert beibehalten, um der inneren Vielfalt Tirols und den unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen gerecht zu werden. Gerade die Entwicklung einer Region primär aus eigenen Kräften ist der beste Garant für Au-thentizität und Glaubwürdigkeit und in der Folge für den Erfolg.

Es bedarf jedoch auch einer Solidarität der Regionen untereinander, damit raumbezogene Nachteile verringert werden können und eine bessere Chancengleichheit der Regionen zu er-zielen ist.

Wir sind ein aktives Mitglied im Europa der Regionen, nützen die damit verbundenen Chancen und stellen uns den daraus erwachsenden Verpflichtungen. Globale Zusammenhänge in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt beeinflussen auch die Ent-wicklung Tirols in zunehmendem Maße. Globale Trends zu erkennen und daraus Konsequen-zen zu ziehen ist daher eine grundlegende Notwendigkeit.

Insbesondere sieht sich Tirol als aktives Mitglied in einem Europa der Regionen und nimmt die daraus resultierenden Chancen und Pflichten wahr.

Die Zusammenarbeit, insbesondere mit benachbarten Regionen, im Alpenraum und mit ande-ren Bergregionen wird weiter intensiviert. Die Landesentwicklung wird mit den Planungen und Entwicklungen benachbarter Länder abgestimmt.

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Auch in Zeiten rascher Entwicklung, der Auflösung der Grenzen und der Weitung der Horizontemuss es dennoch möglich sein, die kulturelle Identität Tirols auch im globalisierten Umfeld zu bewahren und zu pflegen.

Als Bundesland der Republik Österreich und als Teil der Europäischen Union werden wesentli-che Rahmenbedingungen für die Landesentwicklung von der nationalen und europäischen Ebene bestimmt. Tirol nimmt für sich in Anspruch, seine vitalen Interessen gegenüber diesen politischen Einheiten mit Nachdruck zu vertreten. Besonders wird dabei die Berücksichtigung jener spezifischen Anliegen gefordert, die aufs Engste mit dem Gebirgscharakter des Landes und der verkehrsgeografischen Lage zu tun haben.

Tirol sieht in der Alpenkonvention ein nützliches Instrument einer nachhaltigen Entwicklung alpiner Regionen. Das Land setzt aber voraus, dass die Anwendung entwicklungsbeschrän-kender Bestimmungen im gesamten Geltungsbereich einheitlich erfolgt, damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Als Ausdruck weltweiter Solidarität unterstützt Tirol den „Global Marshall Plan“, welcher eine nachhaltige und gerechte Sicherung der Lebensgrundlagen für die gesamte Weltbevölkerung zum Ziel hat.

Wir entwickeln unsere Siedlungen abgestimmt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft, berücksichtigen dabei die funktionellen Zusammenhänge und achten auf eine zweckmäßige und sparsame Nutzung der verfügbaren Flächen. Für den Flächenbedarf der Bevölkerung für Wohnen, Wirtschaft und Versorgung sind die erfor-derlichen Flächen in geeigneter Lage bereit zu stellen, wobei - eine weitere Zersiedelung zu vermeiden ist, - eine auf das jeweilige Siedlungsumfeld abgestimmte Flächen sparende Nutzung angestrebt

wird, wobei zugleich eine optimale Qualität für die jeweilige Nutzung zu sichern ist, - auf eine geeignete infrastrukturelle Ausstattung und Erschließung zu achten ist und - für die Kosten der Erschließung und Versorgung der Standorte von den Nutzern in geeigne-

ter Form Beiträge zu leisten sind.

Die Standorteignung ist nicht nur im örtlichen Zusammenhang zu beurteilen, sondern wird auch im überörtlichen Kontext gesehen.

Besonderes Augenmerk wird auf die Eindämmung des Flächenverbrauches, die Berücksichti-gung der funktionellen Zusammenhänge und die möglichst weitgehende Erhaltung der Frei-räume gelegt. Die Siedlungsentwicklung hat im Einklang mit der Tragfähigkeit der ökologischen Systeme zu erfolgen, aber auch die Naturgefahren und Gefährdungen durch Immissionen zu berücksichtigen.

Außerdem ist der Siedlungsraum so zu gestalten, dass unnötiger Verkehr vermieden wird und durch seine Erschließung keine unangemessenen volkswirtschaftlichen Kosten entstehen.

Wir gewährleisten und entwickeln qualitätsvolle und bedarfsgerechte Angebote der Da-seinsvorsorge und sichern den Zugang zu diesen Leistungen.

Zur Abdeckung wichtiger Grundbedürfnisse wie Gesundheit, Pflege, Erholung, Arbeit, Bildung, Versorgung, Mobilität und Sicherheit werden effiziente Infrastrukturen für alle Bevölkerungs-schichten bereit gestellt. Damit kann der soziale und regionale Zusammenhalt der Gesellschaft gesichert werden.

Die Landesentwicklung zielt darauf ab, regional ein breit gefächertes und auch mit Rücksicht auf die öffentlichen Haushalte gut abgestimmtes Angebot an Leistungen der Daseinsvorsorge bereit zu stellen und die Zugänglichkeit dieser Angebote in allen Teilen des Landes unter Be-rücksichtigung möglicher Eigeninitiativen zu gewährleisten.

Bei der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge sind – gleicher Maßen für öffentliche Dienstleistungen und privatwirtschaftlich geführte Unternehmen – klare Anforderungsprofile und

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Leistungsstandards zu definieren und deren Einhaltung laufend zu überprüfen. Die Koordination öffentlicher und privater Angebote ist sicherzustellen.

Damit der Zugang zu den Leistungen der Daseinsvorsorge auch für Menschen mit einer einge-schränkten Mobilität sichergestellt werden kann, ist auf ein ausreichendes Angebot des öffentli-chen Verkehrs zu achten.

Bei der Entwicklung der Verkehrssysteme ist den umweltschonenden Verkehrsmitteln erhöhte Bedeutung beizumessen. Die Erreichbarkeit von Schulen, Arbeitsplätzen, Versorgungseinrich-tungen und Freizeit- bzw. Erholungseinrichtungen im ÖPNV wird optimiert bzw. bei der Stand-ortplanung berücksichtigt. Die Attraktivität und Akzeptanz der Schiene insbesondere für den Gütertransit muss gesteigert werden, die Belastungen Tirols durch den Transit sind zu reduzie-ren.

Wir schaffen Bedingungen zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Kulturland-schaft, anerkennen dabei die Rolle der Land- und Forstwirtschaft und nehmen Bedacht auf zukünftige Nutzungsanforderungen.

Tirol besitzt eine über Jahrhunderte entwickelte und gepflegte Kulturlandschaft, die – in Ein-klang mit der historischen Gebäudesubstanz – wesentlich zum Selbstverständnis des Landes und zum Tirolbild außerhalb des Landes beiträgt.

Die Kulturlandschaft hat eine große Bedeutung für die ökologische Vielfalt und den Erholungs-wert Tirols. Sie stellt einen Schlüsselfaktor des Lebens- und Wirtschaftsraumes dar, für deren Erhaltung die Land- und Forstwirtschaft unverzichtbar ist. Daher sind auch die Rahmenbedin-gungen für die Land- und Forstwirtschaft so zu gestalten, dass sie ihre Funktion weiterhin erfül-len kann.

Die traditionelle Volkskultur mit ihrer regionalen und lokalen Vielfalt hat ihre Wurzeln primär in der ländlichen bzw. bäuerlichen Bevölkerung.

Notwendige Neuerungen und Anpassungen der Landschaftsnutzungen an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse müssen vorgenommen werden. Jedoch sind die Rahmenbedingungen zu schaffen innerhalb derer das Landschaftsbild in den wesentlichen Grundzügen erhalten und maßvoll weiterentwickelt werden kann.

Wir stärken die Gemeinden sowie deren Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, wir för-dern Stadt-Umland-Kooperationen und berücksichtigen die besondere Rolle der Landes-hauptstadt Innsbruck für die Landesentwicklung. Die Gemeinden als die den Bürgern am nächsten stehende Gebietskörperschaft haben weiter-hin die zentralen Aufgaben in der Entwicklung und Gestaltung des engeren Lebens- und Wirt-schaftsraumes zu erfüllen.

Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene wird jedoch massiv gestärkt, um ein zu gemeinde-bezogenes Denken zu überwinden, wo dieses eine sinnvolle Erfüllung der öffentlichen Aufga-ben behindert.

Die Bemühungen zur Stärkung ländlicher Regionen dürfen keinesfalls zu einer Abschottung von den Städten führen. Gerade unter künftigen Bedingungen sind die Chancen der ländlichen Ent-wicklung mehr denn je von der Stadt-Land-Zusammenarbeit abhängig. Speziell betrifft dies die Landeshauptstadt Innsbruck, die aufgrund ihrer Größe und ihrer zentralen Einrichtungen für die Landesentwicklung eine besondere Bedeutung hat.

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Das Land Tirol unterstützt in Fragen der Landesentwicklung eine Grundhaltung, die durch Optimismus und Offenheit für Neues, aber auch durch Augenmaß und Glaubwür-digkeit geprägt ist.

Eine erfolgreiche Landesentwicklung braucht als emotionale Basis Optimismus, Zuversicht, Begeisterungsfähigkeit und Visionen. Sie braucht andererseits Realismus, Wissen und Können, Glaubwürdigkeit und Augenmaß.

Durch die direkte Beteiligung verschiedenster gesellschaftlicher Gruppierungen an der Erstel-lung des ZukunftsRaum Tirol und durch eine aktive Kommunikation des Prozesses wird eine positive Grundstimmung aufgebaut.

Die sachliche Darlegung von wichtigen generellen Trends, Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken ist Grundlage für den Realitätsbezug. Es gilt, die Stärken unseres Landes zu er-kennen und zu forcieren. Es gilt aber auch, zu Schwächen und Problemen zu stehen und kon-sequent an ihrer Lösung zu arbeiten.

Das Land Tirol handelt in Fragen der Landesentwicklung strategieorientiert, transparent und nachvollziehbar; es berücksichtigt inhaltliche Vernetzungen.

Die Rahmensetzungen und aktiven Impulse für die Landesentwicklung folgen einem strategi-schen Gesamtkonzept. Dieses zeichnet sich durch Transparenz und Verbindlichkeit aus. An relevante Änderungen der äußeren Rahmenbedingungen wird es – unter Wahrung der maß-geblichen Grundprinzipien – dynamisch angepasst.

Der ZukunftsRaum Tirol stellt wesentliche Aspekte der Landesentwicklung in ihren Zusammen-hang und verfolgt einen Ansatz, der Vernetzungen innerhalb des Landes aber auch über Tirol hinaus berücksichtigt.

Angesichts der Vielschichtigkeit der Ansprüche an den Raum sind nicht alle Probleme im Kon-sens zu lösen. In Kenntnis und Respektierung unterschiedlicher Werthaltungen und Interessen werden daher von der Politik Entscheidungen herbeigeführt, die sich verantwortungsvoll und klar an langfristigen öffentlichen Interessen des Landes orientieren. Der ZukunftsRaum trägt in diesem Sinne zu einer nachvollziehbaren Werteorientierung und -abwägung bei.

Das Land Tirol setzt den ZukunftsRaum Tirol aktiv um und ruft alle Verantwortlichen zur Mitarbeit auf. Die Umsetzung wird laufend dokumentiert und regelmäßig evaluiert.

Landesregierung und Landesverwaltung orientieren sich bei ihren raumbezogenen Tätigkeiten am Raumordnungsplan ZukunftsRaum Tirol.

Die Umsetzung des ZukunftsRaums erfolgt mit allen dem Land zur Verfügung stehenden In-strumenten. Deren Optimierung ist ein Bestandteil des ZukunftsRaums.

Der ZukunftsRaum erleichtert sachgerechte Einzelentscheidungen und unterstützt den effizien-ten Einsatz knapper werdender öffentlicher Mittel.

Die Umsetzung des ZukunftsRaums wird durch ein entsprechendes Monitoring, darauf gestütz-te Berichte und Evaluierungen dokumentiert.

Änderungen und Weiterentwicklungen des ZukunftsRaums Tirol basieren auf strategischen Überlegungen.

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2.2 ZukunftsRaum Tirol und interessensspezifische Ansprüche

Über die Bearbeitung der sektoralen Themenschwerpunkte (siehe 3. Teil) hinaus werden in diesem Kapitel für die räumliche Entwicklung wichtige Querschnittsthemen und maßgebliche Ansprüche von Gesellschaft und Wirtschaft behandelt.

• Dieses Kapitel stellt in knapper Form dar, welche Ansprüche an den ZukunftsRaum aus der Sicht bestimmter Interessengruppen gestellt werden;

• es zeigt auf, wie diese spezifischen Ansprüche in die Gesamtsicht des ZukunftsRaums eingebettet sind;

• es beschreibt die Schnittstellen zu spezifischen Aktivitäten in den jeweiligen Zuständig-keitsbereichen und verdeutlicht den Koordinierungsbedarf;

• im Sinne eines „internen Wegweisers“ stellt es schließlich Verknüpfungen zu den sektora-len Themen des ZukunftsRaums her.

2.2.1 Gesellschaft

Gesellschaftliche Gruppen

Menschen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen haben aufgrund ihrer persönli-chen Lebenssituation besondere Ansprüche an die zukünftige Entwicklung des Landes:

• Für Kinder und Jugendliche sind vor allem ein sicheres soziales Umfeld, interessante und sichere Spiel- und Freizeitangebote (Spielplätze, Jugendtreffs, Vereine u.ä.) sowie eine positive Zukunftsperspektive mit motivierenden Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in einer gesunden Umwelt wichtig.

• Bei Familien, Partnerschaften oder Elternteilen mit Kindern stehen nach der Grundvoraus-setzung einer gesicherten materiellen Existenz eine leistbare Wohngelegenheit in einem gesunden Wohnumfeld mit sicheren Verkehrswegen meist an erster Stelle der Prioritäten. Dazu kommen flexible Möglichkeiten der Kinderbetreuung, gut erreichbare Schulen und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder. Eine leicht erreichbare Grundversor-gung, öffentliche Verkehrsmittel für die Familienmitglieder ohne PKW und leistbare Frei-zeitangebote für Eltern und Kinder runden das Spektrum der wichtigsten Bedürfnisse ab.

• Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen erfordert die aktive Berücksichtigung der Ansprüche und Anliegen von Frauen in der Planung und Umsetzung von öffentlichen Maß-nahmen. Frauen stellen insbesondere wegen ihrer vielfältigen sozialen Beziehungen spe-zifische Anforderungen an Mobilität (bedarfsgerechte öffentliche Verkehrsmittel), Arbeits-markt (nahe gelegene Arbeitsstandorte, flexible Teilzeit- aber auch Vollzeitmodelle, berufli-cher Wiedereinstieg, Gleichstellung der Entlohnung) und soziale Infrastruktur (flexible Kin-derbetreuung, Unterstützung bei der Hauspflege).

• Seniorinnen und Senioren übernehmen eine zunehmend aktive Rolle in der Gesellschaft. Die älteren Menschen verlangen immer mehr spezielle altersgerechte Angebote wie z. B. Freizeitmöglichkeiten, bieten aber auch zusätzliche Potenziale für die Gemeinwesenarbeit. Mit zunehmendem Alter und im Falle von Krankheit, Gebrechlichkeit oder Demenz steigt das Bedürfnis nach Pflege und Betreuung – bevorzugt im vertrauten Umfeld, was den Wohnort und das soziale Umfeld betrifft. Die Zukunft soll für die älteren Menschen planbar sein, Armut und Vereinsamung sind von ihnen abzuwenden. Eine gut erreichbare Grund-versorgung und ebensolche öffentliche Verkehrsmittel sind weitere wichtige Bedürfnisse.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 31

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• Menschen mit Behinderungen wollen in der Regel ein möglichst eigenständiges Leben mit einer adäquaten Wohnung und einem geeigneten Arbeitsplatz führen. Dennoch braucht es oft auch Betreuung und Hilfestellungen, damit alle Lebenssituationen gemeistert werden können. Barrierefreie Zugänge, eine erreichbare Grundversorgung und behindertenge-rechte öffentliche Verkehrsmittel erleichtern oft das Leben.

• Migrantinnen und Migranten wollen akzeptierte Mitglieder der Tiroler Gesellschaft sein mit dem gleichzeitigen Anspruch, dass ihr kultureller und religiöser Hintergrund respektiert wird.

• Urlaubsgäste Tirols erwarten sich Freundlichkeit, professionelle Dienstleistungen und ein Umfeld, das ihnen die Erfüllung ihrer Erwartungen ermöglicht. Die einheimische Bevölke-rung erwartet sich aber auch die Rücksichtnahme auf Natur und Kultur des Landes.

Der ZukunftsRaum kommt mit seinen Strategien diesen Bedürfnissen weitgehend entgegen:

• Durch die Orientierung an den Prinzipien der Nachhaltigkeit wird gewährleistet, dass die hohe Lebens- und Umweltqualität Tirols auch in Zukunft erhalten bleibt.

• Der ZukunftsRaum zielt auf flächendeckende und qualitätsvolle Angebote der Daseinsvor-sorge sowie effiziente Nutzungen der bestehenden Infrastrukturen ab. Wegen der be-grenzten öffentlichen Haushalte sind aber Schwerpunktsetzungen nötig.

Innerhalb der Landesverwaltung ist die Koordination mit jenen Dienststellen wahrzunehmen, die sich mit den Bedürfnissen und Problemen bestimmter gesellschaftlichen Gruppen beschäftigen.

Das „Projekt 2010“ fördert Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen Jugendbeteili-gungskultur in Tirol.

Aktuell stehen Entwicklungen zur Ausweitung und Flexibilisierung der Kinderbetreuung in Um-setzung (Nachmittagsbetreuung in Pflichtschulen) oder Diskussion (Kinderbetreuungskonzept).

Das Leitbild „Integration MIT Zugewanderten in Tirol“ orientiert sich an Respekt und Wertschät-zung für soziale und kulturelle Vielfalt, der Chancengleichheit aller hier lebenden Menschen und der gemeinsamen Verantwortung für einen laufenden Prozess der Integration.

Der ZukunftsRaum Tirol enthält vertiefende Inhalte vor allem in den Kapiteln 3.3 bis 3.7.

Gesellschaftliche Ansprüche

Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist eine hochrangige Zielsetzung auf europäischer Ebene, soll aber im Zeitalter der Globalisierung auch eine weltweite Dimension erzielen. Die Verschie-denheit von Menschen und Kulturen ist in einem offenen und demokratischen Vorgehen auf ihre motivierende und bereichernde Wirkung für das persönliche und gesellschaftliche Leben auszurichten. Die sozialen und kulturellen Unterschiede müssen in ihren Auswirkungen aber auch eingeschränkt und gemildert werden, um Chancengleichheit zu ermöglichen, soziale Be-nachteiligung und gesellschaftliche Polarisierung zu verhindern.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 32

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Gesundheit als Zustand des völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbe-findens (WHO 1994) hat sich zu einem umfassenden gesellschaftlichen Anspruch entwickelt, welchen die Menschen in allen Lebenslagen anstreben. Dadurch ergeben sich mannigfache Wechselwirkungen des Gesundheitswesen zu anderen Lebens- und Politikbereichen wie Bil-dung, Ernährung, Arbeit und Wirtschaft, Umwelt, Freizeit u.ä. Das Gesundheitssystem mit sei-nen vielfältigen Einrichtungen und Abläufen sieht sich – nicht zuletzt auch wegen des demogra-phischen Wandels - hohen Ansprüchen aber auch der Herausforderung deren Finanzierung ausgesetzt.

Tirol kann seinen Einwohnern und Gästen in vielen Lebensbereichen vorzügliche gesundheitli-che Umgebungsqualitäten und qualitativ hoch stehende Einrichtungen des Gesundheitswesen und attraktive Wellnessangebote bieten. Besondere Herausforderungen bestehen durch den demographischen Wandel, die hohen qualitativen Ansprüche der Menschen an ein einheitliches Versorgungssystem und dessen Finanzierbarkeit.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf das Gesundheitswesen folgende Zielsetzungen im Vordergrund: • des zunehmenden Pflegebedarfs für ältere Menschen insbesondere auch im privaten Um-

feld,• der Einrichtungen einer am Patienten orientierten Behandlungskette im Gesundheitswe-

sen,• der Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems, • der Verbesserung der Umweltqualität, vor allem in den Verdichtungsräumen.

Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen bedingt eine enge Abstimmung des Zukunfts-Raums mit dem Österreichischen Strukturplan 2006 für Gesundheitsleistungen.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte im Kapitel 3.4.

Bildung ist die Kernkompetenz einer auf Entwicklung und Fortschritt ausgerichteten Gesell-schaft. Bildung steht heute für einen lebensbegleitenden Entwicklungsprozess des Menschen, bei dem er seine Fähigkeiten und Kompetenzen erweitert. Der freie Zugang zu Information und Wissen ist eine öffentlich wahrzunehmende Voraussetzung für die persönliche Entfaltung des Menschen.

Tirol bietet ein überaus breites und überregional bedeutsames Angebot an Bildungseinrichtun-gen an. Die abnehmende Anzahl der Kinder und Jugendlichen sowie die zunehmend Anspruch insbesondere auf berufliche Weiterbildung und Qualifizierung stellen besondere Herausforde-rungen dar.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf das Bildungswesen folgende Zielsetzungen im Vordergrund: • Chancengleichheit im Zugang und Durchlässigkeit im Bildungssystem • verstärkte Ausrichtung der Bildungsangebote auf Wirkung und Qualität, • spezifische Ergänzung von mittleren und hohen Bildungsangeboten (Kunst, Technik) und

deren Erreichbarkeit, • der organisatorischen Verbesserung des Bildungsangebotes im Bereich der lokalen Er-

wachsenenbildung.

Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen bedingt auf Landesebene eine enge Abstimmung des ZukunftsRaums mit dem Tiroler Bildungskonzept und dem Tiroler Kinderbetreuungskon-zept.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte im Kapitel 3.4.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 33

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Daseinsvorsorge ist die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung von Leistungen und Gütern von allgemeinem Interesse. Diese öffentlichen Leistungsangebote stehen unter dem Einfluss von Liberalisierung und demographischer Entwicklung.

Die öffentlichen Stellen in Tirol erbringen vielfältige Leistungen der Daseinsvorsorge, welche den Bürgern und der Wirtschaft ein hohes Versorgungsniveau gewährleisten. Die Besonderhei-ten eines Berggebietes mit überwiegend klein strukturierten Versorgungseinrichtungen und aufwändigeren Infrastrukturen weisen auf zukünftige Herausforderungen hin: Aufrechterhaltung einer flächendeckenden und qualitätsvollen Versorgung als öffentliche Aufgabe, Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Leistungsangebote.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf die Daseinsvorsorge folgende Zielsetzungen im Vordergrund: • der Aufrechterhaltung der öffentlichen Kontrolle über alle wesentlichen Bereiche der Da-

seinsvorsorge und deren Leistbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer, • der integrativen Planung und kommunikativen Abstimmung von großen Infrastrukturvorha-

ben,• der stärkeren Orientierung auf Kooperationen der Betreiber und der effizienten Steuerung

des Betriebes, • der Erfüllung geeigneter Aufgabenstellungen durch PPP-Modelle oder marktwirtschaftliche

Einrichtungen.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte in den Kapiteln 3.4 und 3.5.

Grund und Boden ist einer der Produktionsfaktoren der Volkswirtschaft. Das Eigentumsrecht ordnet die Verfügbarkeit über Sachen und insbesondere Grundstücke und Gebäude eigenver-antwortlichen Personen und Institutionen zu. Der Umgang mit Grund und Boden, seine Nutzun-gen und Nutzungsabsichten sind aber auch Kerninhalte des öffentlichen Verwaltungsrechtes wie insbesondere der Bau- und Raumordnung, des Agrar- und Forstrechts, von diversen Rechtsmaterien über öffentliche Infrastruktureinrichtungen usw.

Tirol verfügt als Gebirgsland über wenig dauerhaft und intensiv nutzbaren Raum. In den Haupt-tälern und auf den begleitenden Terrassen bündeln sich vielfältige Infrastrukturen neben dich-ten Siedlungen, Landwirtschaft und Tourismus konzentrieren sich zunehmend in Gunstlagen. Angesichts abnehmender staatlicher Autoritäten und zunehmender Differenzierungen von Werthaltungen wird die Verfügbarkeit von Grund und Boden für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke immer geringer und teurer.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf den Umgang mit Grund und Boden folgende Zielsetzungen im Vordergrund: • die Durchsetzung eines sparsamen Bodenverbrauchs, • die Baulandmobilisierung, • die Bewusstseinsbildung für die Durchsetzbarkeit öffentlicher oder gemeinnütziger Inan-

spruchnahme von Grund und Boden, • eine strukturelle Verbesserung von land- und forstwirtschaftlichen Besitz- und Nutzungs-

verhältnissen.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte in den Kapiteln 3.1, 3.2 sowie 3.5 bis 3.9.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 34

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Kultur umfasst – in einer weit ausholenden Definition - alles von Menschen Geschaffene und ihre Lebensweisen. Eine Kulturgemeinschaft orientiert sich am gemeinsamen „Wissen“, an erwartbaren Verhaltensweisen und ähnlichen Werthaltungen. Kultur darf trotz aller Kontinuität nicht als statisch und geschlossen angesehen werden, sie ändert sich dynamisch durch innere Erkenntnisse und äußere Einflüsse.

Die Tiroler Bevölkerung zeichnet sich durch ein hohes Maß an kultureller Identität aus. Das äußere Bild eines sowohl auf Traditionen als auch auf moderne Entwicklungen ausgerichteten Tirols, erfährt in seiner Innensicht eine nähere Differenzierung: Stadt- und Landbevölkerung, Bewohner verschiedener Regionen, Gruppen von Zuwanderern unterscheiden sich in ihren spezifischen Werthaltungen und Lebensweisen. Die Herausforderungen der kulturellen Ent-wicklung Tirols liegen darin, dass die äußeren und inneren Einflüsse die Weiterentwicklung einer multikulturell gegliederten Gesellschaft ermöglichen, welche sich durch eine gemeinsame Tiroler Identität auszeichnet.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf die kulturelle Entwicklung fol-gende Zielsetzungen im Vordergrund: • der öffentlichen Unterstützung der persönlichen Eigenständigkeit und von ehrenamtlichen

Tätigleiten bzw. freiwilliger Gemeinwesenarbeit, • der fortdauernden Entwicklung gemeinsamer sozialer Werthaltungen und Unterstützung

von benachteiligten Gruppen, • der Wahrung und Unterstützung traditioneller Kulturwerte der Volkskultur, • der engagierten Unterstützung innovativer zeitgenössischer Kulturformen.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte- zum Großteil der angesprochenen Themen im Kapitel 3.4 - zu Denkmalschutz und Architektur im Kapitel 3.1 - zur Kulturlandschaft in den Kapiteln 3.8 und 3.9.

Der ehrenamtlichen Tätigkeit und freiwilligen Gemeinwesenarbeit kommt in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein besonderer Stellenwert zu. Freiwilliges Engage-ment ist nicht nur Hilfe für andere, sondern bedeutet auch persönliche Weiterentwicklung.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf ehrenamtliche Tätigkeiten fol-gende Zielsetzungen im Vordergrund: • Selbstorganisation der Gesellschaft mit wesentlichen Beiträgen zum kulturellen und sozia-

len Zusammenleben; • Unterstützung der Professionalisierung und Qualitätssicherung von freiwillig erbrachten

gemeinnützigen Leistungen.

Zur Verbesserung der weltweiten gesellschaftlichen Solidarität unterstützt das Land Tirol die Initiative „Global Marshall Plan“.

So wird zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung, zur Sicherung dezentraler Arbeitsplätze, sowie zur Vermeidung von Verkehr und als Beitrag zum Klimaschutz heimischen Lebensmit-teln, Bioprodukten aus der Region sowie fair gehandelten Erzeugnissen in Einrichtungen des Landes und der Gemeinden ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Ebenso werden Bevölke-rung und Tourismusbetriebe über diese Zielsetzung informiert und zur Unterstützung derartiger Initiativen angeregt.

Alle Tiroler LA 21-Gemeinden sollen als "lokale Landeplätze für Nachhaltigkeit" künftig eine starke Rolle als Promotoren der Idee des Global Marshall Plans spielen und konkrete Projekte und Aktivitäten an der Basis setzen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 35

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2.2.2 Wirtschaft und Arbeit

WirtschaftDie gezielte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol ist eines der Grundprinzipien des ZukunftsRaums (Kap. 2.1)

Aus der Perspektive der Wirtschaft erfordert dies

• eine positive Wirtschaftsgesinnung der Bevölkerung, die die Bedeutung der Wirtschaft als wesentliche Grundlage der Lebensqualität sowie die Notwendigkeit wirtschaftlicher Ent-wicklungsdynamik anerkennt;

• Freiräume für neue Ideen und für unternehmerisches Handeln;

• klare Entwicklungsperspektiven für die KMUs, die die breite Basis der Tiroler Wirtschafts-struktur bilden, ebenso wie für die „Global Player“ in der Tiroler Wirtschaft;

• die Vorsorge für bestmögliche infrastrukturelle und technische Standortbedingungen und die Bereitstellung optimaler Standorträume zu vertretbaren Kosten;

• eine Standortabstimmung durch die Raumordnung, die ein gutes Nebeneinander verschie-dener Wirtschaftszweige und Synergien zwischen diesen ermöglicht;

• eine langfristig ausgerichtete Entwicklungspolitik mit klugen Rahmensetzungen, die die Kernkompetenzen des Standortes Tirol bewahrt und wo möglich stärkt.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Ent-wicklung folgende Zielsetzungen im Vordergrund:

• Tirol setzt auf eine wissensbasierte, innovative Wirtschaft mit hohem Vernetzungsgrad.

• Angesichts der vorherrschenden kleinen Betriebsstrukturen kommt der Stärkung von Ko-operationen besondere Bedeutung zu – sowohl innerhalb bestimmter Wirtschaftszweige als auch branchenübergreifend.

• Die Entwicklungsschwerpunkte liegen - in der weiteren Forcierung von Bildung und Forschung, - in der Erzeugung hochwertiger Güter und der Erbringung qualitätsvoller Dienstleistun-

gen, die die Stärken des Standortes Tirol abbilden. - im qualitätsorientierten Tourismus.

• Diese vorrangigen Profilierungsfelder werden vernetzt mit der Entwicklung der alpinen Land- und Forstwirtschaft, der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Sport-, Kultur- und Gesundheitsangeboten.

• In diesem Sinne forciert Tirol weiterhin eine regional gemischte Wirtschaftsstruktur. Um die Verträglichkeit verschiedener wirtschaftlicher Aktivitäten untereinander zu gewährleisten, ist dabei eine sorgsame Standortabstimmung erforderlich.

• Die Erzielung von Synergien zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren und Branchen sowie auch die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe sind ein wesentliches wirtschafts- und regionalpolitisches Anliegen.

• Diese Schwerpunktsetzung bzw. Abstimmung erfordert eine klare strategische Positionie-rung der einzelnen Regionen, die sich an den jeweiligen Stärkepotenzialen orientiert.

• In Regionen mit hohem touristischen Entwicklungspotenzial hat dieses Priorität und wird bei anderen wirtschaftlichen Aktivitäten auf entsprechende Verträglichkeit geachtet. Wirtschaft-liche Entwicklungen, die dieses Potenzial gefährden, werden dort vermieden.

• In Regionen mit hohem industriellen Entwicklungspotenzial wird diesem Priorität einge-räumt. Die bestgeeigneten Standorte werden überörtlich abgestimmt und bereitgestellt. Da-

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 36

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bei muss zwischen notwendigem Bereitstellungs- und Erschließungsaufwand einerseitsund zu erwartendem regionalwirtschaftlichem Nutzen andererseits eine vernünftige Relati-on bestehen.

• Die Initiativen zur Betriebsansiedlung und Betriebsentwicklung werden auf Betriebe mit hoher Wertschöpfungs- und Arbeitplatzintensität in Bezug auf die beanspruchte Grundflä-che fokussiert.

• Sowohl im Interesse der Lebensqualität der hier lebenden Bevölkerung wie auch im Inte-resse der Tourismuseignung, verbunden mit den spezifischen alpinen Umweltbedingungen, besteht ein hoher Anspruch an die Umweltverträglichkeit von Betrieben.

• Die Kombination von Industrie und Tourismus und der Umstand, dass der Zugang zu den Tourismusgebieten im Regelfall durch die gewerblich-industriell geprägten Ballungsräume führt, erfordert es, bei der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten und der Errich-tung von Betriebsanlagen bzw. Betriebsgebäuden im Rahmen des wirtschaftlich Vertretba-ren gestalterische Qualität zu erzielen. Dies liegt auch im Interesse der Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung. Schließlich ist es auch der Anspruch der Wirtschaft selbst, ihre Qualitätsorientierung in ihren Bauten und Anlagen sichtbar zu machen.

• Im Tourismus setzt Tirol den Weg des weitgehend ortsintegrierten Beherbergungsangebo-tes fort. Die Dimensionierung von Hotelanlagen wird in eine vernünftige Relation zu den vorhandenen örtlichen Strukturen (sozioökonomisches Gefüge ebenso wie Infrastruktur) gesetzt. Touristische „Inselerschließungen“ in freier Landschaft abseits gewachsener Ortsstrukturen werden vermieden. Insbesondere gilt dies für die Errichtung von Hoteldör-fern.

• Die räumlichen Strukturen Tirols erfordern regional differenzierte touristische Strategien. In technisch bisher wenig erschlossenen Gebieten ist eine verstärkte Inwertsetzung des natur- und kulturräumlichen Potenzials in Verbindung mit dem Gesundheitsthema das Ziel.

• Bei der touristischen Freizeitinfrastruktur wird auf hohe funktionelle und gestalterische Qua-lität geachtet. Die thematische Verknüpfung mit dem vorhandenen natur- und kulturräumli-chen Potenzial ist besonders erwünscht. Neue Freizeitanlagen, die zu ihrer wirtschaftlichen Existenz neben dem regional verfügbaren Nachfragepotenzial auch einen großräumigen Einzugsbereich an Tagesgästen benötigen, sind in Bezug auf die damit verbundenen Ver-kehrswirkungen für den Standort Tirol nicht geeignet.

• In hohem Maße flächen- und landschaftsbeanspruchende Sport- und Freizeitanlagen wie Seilbahnen und Skigebiete sowie Golfplätze bedürfen spezieller Rahmensetzungen. Diese bestehen bereits in Form spezifischer Raumordnungsprogramme, die gemäß den dort ge-troffenen Festlegungen evaluliert und weiter entwickelt werden.

• Die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Tirol beinhaltet auch ein starke regionalpoliti-sche Komponente, um vergleichbare Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in allen Lan-desteilen sicherzustellen.

• Unter dem Blickwinkel der regionalen Standortoptimierung sind die Instrumente des Fi-nanzausgleiches verbesserungsbedürftig, da die Kommunalabgabe eine suboptimalen Standortverteilung begünstigt. Es ist eine Lösung anzustreben, die nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Wohngemeinde der Beschäftigten berücksichtigt.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 37

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Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen bedingt auf Landesebene eine enge Abstimmung des ZukunftsRaums mit dem Projekt „Standortstrategie Tirol“, und hier insbesondere mit dem für das Profilierungsfeld Tourismus erarbeiteten „Tiroler Weg III“, mit der Weiterentwicklung des Tiroler Wirtschaftsleitbildes und mit dem Strategieplan der Tiroler Zukunftsstiftung.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte

- zur Regionalpolitik im Kapitel 2.3.3.

- zu den Wirtschaftsstandorten im Kapitel 3.2

- zum Handel und zur Infrastruktur in den Kapiteln 3.4 und 3.5

- zur Land- und Forstwirtschaft im Kapitel 3.8

ArbeitDie Grundprinzipien des ZukunftsRaums (Kap. 2.1) nehmen mehrfach auf die Themen Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie auf die Wechselbeziehungen zwischen persönlichen Lebensum-ständen und Arbeitswelt Bezug.

Aus der Sicht der arbeitenden bzw. der Arbeit suchenden Menschen stehen folgende Ansprü-che im Vordergrund:

• Die Ermöglichung einer bestmöglichen Aus- und laufenden Weiterbildung als Grundvor-aussetzung für Beschäftigung und beruflichen Erfolg;

• berufliche Perspektiven für alle, die sich im Rahmen ihrer Begabung aktiv um ihre individu-ell bestmögliche Qualifizierung bemühen;

• somit Verfügbarkeit eines der Nachfrage entsprechenden differenzierten Arbeitsplatzange-botes in zumutbarer Entfernung vom jeweiligen Wohnort;

• die gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes, insbesondere auch mit einem attraktiven Ange-bot im ÖPNRV;

• eine möglichst breite jahreszeitliche Verteilung von saisongebundener Arbeit;

• gezielter Abbau von noch bestehenden Ungleichbehandlungen, insbesondere zwischen Frauen und Männern;

• vermehrte Anstrengungen, um Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern und berufstätigen Eltern die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und die Berufausübung zu erleichtern;

• die Ermöglichung von Erwerbskombinationen vor allem für Nebenerwerbslandwirte.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf die weitere Entwicklung der Be-schäftigung folgende Zielsetzungen im Vordergrund:

• Die Ermöglichung einer positiven Wirtschaftsentwicklung als Grundvoraussetzung für die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen.

• Die Sicherung eines hohen, möglichst an die Vollbeschäftigung heranreichenden Beschäf-tigungsniveaus und die Schaffung eines Arbeitsplatzangebotes, das qualitativ und in seiner regionalen Streuung der Arbeitsplatznachfrage bestmöglich entspricht.

• Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, die Erleichterung des Berufseinstiegs für Jugendliche und die Sicherung der beruflichen Existenz von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 38

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• Die Entwicklung und Zugänglichmachung des Aus- und Weiterbildungsangebotes auch für Menschen mit schwächerer Begabung, um diesen bei Verlust von nieder qualifizierten Ar-beitsplätzen (z. B. wegen Abwanderung in Niedriglohnländer) berufliche Perspektiven bie-ten zu können.

• Die Attraktivierung von Berufen (insbesondere auch im Tourismus) mit besonders hohem Anteil an ausländischen Arbeitskräften auch für die einheimische Bevölkerung.

• Die Verminderung des Wegzuges besser gebildeter junger Menschen aus bisher struktur- oder entwicklungsschwachen Regionen durch eine konsequente Regionalpolitik.

• Die Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Fortbildungsstätten durch Abstimmung von Standortvorsorge und Entwicklung des ÖPNRV.

• Der Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter Berücksichtigung der Erreichbar-keit.

Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen bedingt auf Landesebene eine enge Abstimmung des ZukunftsRaums mit dem Arbeitsmarktförderungsprogramm des Landes Tirol, dem Tiroler Aktionsplan für Beschäftigung der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft in Zusammenar-beit mit dem AMS Tirol, sowie mit den für das Bildungswesen und für die Kinderbetreuung zu-ständigen Einrichtungen.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte zum Thema Arbeit in den Kapiteln 3.2, 3.4 und 3.5

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 39

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2.2.3 Umwelt – Lebensgrundlagen

Tirol als Bergregion weist sehr spezifische Bedingungen hinsichtlich der vorhandenen Ressour-cen und somit Lebensgrundlagen auf.

Gesamthaft betrachtet verfügt Tirol über eine hohen Umwelt- und Lebensqualität, die unser Land als Wohn-, Urlaubs- und Wirtschaftsstandort äußerst attraktiv macht.

Aufgrund des Gebirgscharakters ist zugleich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber umwelt-schädlichen Einflüssen gegeben. Dies gründet sich zum einen auf die hohe Nutzungskonzent-ration im Dauersiedlungsraum und die geografische Lage; zum anderen verstärken Inversions-lagen die Schadstoffkonzentrationen in den Haupttälern und Beckenlagen.

Die unmittelbare Nähe von hochrangigen Verkehrswegen und Siedlungen sowie die ungehin-derte Lärmausbreitung in Hanglagen machen zudem die Lärmbelastung zu einem gravierenden Problem.

Dazu kommt die besondere Empfindlichkeit alpiner Ökosysteme.

Es braucht daher gezielte Maßnahmen zur Eindämmung bestehender Belastungen, zur Ver-meidung zusätzlicher Belastungen und deren Ausbreitung sowie zum Schutz wichtiger Lebens- und Landschaftsräume. Umwelt- und Naturschutz werden daher als langfristige Entwicklungs-voraussetzung und nicht als Entwicklungsverhinderer gesehen. Auch das Wissen um die Kli-maänderung als globales Problem erfordert einen regionalen Beitrag zur Bewältigung der Um-weltbelastungen.

Wasser

Eine Schlüsselressource des Landes ist das Wasser, über welches Tirol in sehr reichem Maße und hoher Qualität verfügt. Neben der Nutzung als Trinkwasser stiftet das Wasser als wirt-schaftliche Ressource und indirekt als wesentlicher Bestandteil unseres Landes einen vielfälti-gen Nutzen.

Der Schutz des Quell- und Grundwassers hat hohe Priorität – auch dann, wenn derzeit kein unmittelbarer Nutzungsbedarf besteht. Die Verfügung über diese Ressource muss jedoch im Lande bleiben. Die Trinkwasserversorgung muss im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand bleiben.

Hinsichtlich der Reinhaltung der Fließgewässer und Seen hat sich das ökologische Gewässer-gütebild in den letzten drei Jahrzehnten kontinuierlich verbessert. Dieses hohe Niveau bei der Reinhaltung der Fließgewässer und Seen wird beibehalten.

Die gewässerökologischen Erfordernisse im Kontext mit Nutzungs- und Schutzprojekten wer-den künftig verstärkt berücksichtigt. Insgesamt gilt es, in flussraumbezogenen Fragen die auch die verwaltungsinterne Zusammenarbeit zu verstärken (z.B. in Bezug auf die Ausweisung von Retentionsflächen).

Luft

Aufgrund der topografischen Situation tritt in Tirol das besondere Phänomen der Inversionswet-terlage auf, bei der die Temperatur nach oben in einem eng begrenzten Bereich sprunghaft zunimmt. Diese Inversionsschicht verhindert den vertikalen Luftaustausch und reflektiert Schall-wellen. Dies verursacht eine Erhöhung der Schadstoffkonzentration in den Tallagen sowie eine verstärkte Störwirkung der Schallemissionen.

Die Ursachen für die Belastung durch Luftschadstoffe sind vielfältig, daher brauch es ein Paket von Gegenmaßnahmen. Ziel ist die gesicherte und dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Erforderlich sind zielgerichtete Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regi-onaler Ebene, und zwar im Bereich des Verkehrs, der Industrie, Gewerbe und Bauwirtschaft, des Hausbrands, der Landwirtschaft und im öffentlichen Bereich. Die Verminderung der Schad-

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 40

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stoffbelastung hat Priorität, insbesondere in den Sanierungsgebieten nach Immissionsschutz-gesetz Luft.

Der Verkehrslärm ist in vielen Haupttälern besonders belastend. Anders als im Flachland be-steht keine Möglichkeit, von den Hauptverkehrsachsen abzurücken. Lärmschutzwände zeigen in Hanglagen nur eine beschränkte Wirkung. Daher ist eine Verbesserung der Situation vor allem durch eine Verringerung bzw. umweltfreundlichere Abwicklung des motorisierten Indivi-dualverkehrs zu erreichen.

Zusätzlich werden künftig Belastungszonen verstärkt in der Raumordnung berücksichtigt.

Boden

Der Boden ist Träger des Lebensraumes, Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffquelle und Puffer für den Grundwasserkörper. Daher stellt er ein wichtiges Schutzgut dar.

Die Böden werden vor allem durch Versiegelung verbraucht sowie durch Bewirtschaftung (Dün-gung, Verdichtung) und Schadstoffeinträge (einschließlich der Kumulationswirkung) verändert.

Ziele des ZukunftsRaums sind daher• die Minimierung der Bodenversiegelung, insbesondere bei hoher Bonität; • die Minimierung der Schadstoffeinträge; • die Erhaltung und Verbesserung der nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit; • die Sanierung von Schäden nach dem Verursacherprinzip.

Lebensmittel

Die Voraussetzungen für die Tiroler Berglandwirtschaft spiegeln sich in ihren Produkten wider. Diese Chance ist zu nützen, um Produkte mit einer besonderen Qualität zu erzeugen.

Das bedingt eine Stärkung der standorttypischen Erzeugnisse, wobei auch auf die altbewährten Arten und Sorten Bedacht genommen wird. Eine Vielfalt an verschiedenen Produkten für das regionale Angebot wird angestrebt, um sich von der Massenproduktion abheben zu können.

Eine intensive Qualitätssicherung und –kontrolle muss gewährleisten, dass das Vertrauen der Konsumenten langfristig aufrechterhalten wird.

Die Tiroler Nahrungsmittelindustrie soll in verstärktem Maße auf Produkte der Tiroler Landwirt-schaft zurückgreifen und unter Beachtung der Qualitätskriterien eine attraktive Produktpalette weiterentwickeln. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Tourismuswirtschaft ist ebenfalls geboten. Diese muss in ein qualitätsorientiertes Marketing eingebettet sein.

Letztlich liegt es auch am Bewusstsein und Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Qualitätsstrategie in der Tiroler Nahrungsmittelproduktion Erfolg haben kann. Die Kun-dinnen und Kunden müssen überzeugt werden, dass Qualität ihren Preis hat.

Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen bedingt eine enge Abstimmung des Zukunfts-Raums mit der darauf aufbauenden „Naturschutzstrategie“, dem Wasserschutz- und –nutzungskonzept, der Schutzgebietsplattform und den Schutzwaldplattformen.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte- zu Bodenversiegelung und -verbrauch in den Kapiteln 3.1 und 3.9 - zum Naturschutz im Kapitel 3.9 - zu Naturgefahren, Retentionsflächen und Umweltbelastungen im Kapitel 3.6 - zur technischen Infrastruktur im Kapitel 3.5

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2.2.4 Mobilität und Energie

Mobilität

Die vielfältigen Wege der Tiroler Bevölkerung, vom Wohnort zum Arbeits- bzw. Ausbildungs-platz, Wege zum Einkauf, zu Sport- und Freizeitaktivitäten oder zum Besuch von Verwandten und Freunden verursachen Verkehr. Dabei ist der Anteil des motorisierten Individualverkehrs laufend im Steigen. Auf den privaten PKW-Verkehr ausgerichtete Siedlungsstrukturen verstär-ken diese Entwicklung zusätzlich.

Auch die großteils arbeitsteilige, internationalisierte vernetzte Wirtschaft verzeichnet steigende Transportvolumina bei hohen Qualitätsansprüchen. Dies bewirkt ein laufendes Ansteigen des Straßengüterverkehrs zu Lasten des schienengebundenen Verkehrs. Gerade in Tirol ist der Tourismus ein weiterer bedeutender Verkehrsauslöser.

Die Intensität der räumlichen Vernetzungen und deren Reichweiten führen zu steigenden Ver-kehrsmengen und den damit verbundenen Belastungen.

Die Mobilitätsbedürfnisse führen zu vielfältigen und teilweise widersprüchlichen Ansprüchen an den ZukunftsRaum Tirol:

• Die Freiheit des Güter- und Personenverkehrs ist ein Grundprinzip der EU.

• Im Rahmen der transeuropäischen Netze zählt die Brennerachse zu den prioritären Aus-bauvorhaben.

• Auf den Gütertransport angewiesene Wirtschaftsbereiche fordern wettbewerbsfähige Transportkosten sowie ein hohes Maß an Flexibilität, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit.

• Der Tourismus ist auf optimale Verkehrsanbindungen mit Flugzeug, Bahn und Straße an-gewiesen, um die Gäste ins Land zu bringen.

• Die Bevölkerung wünscht sich ein optimal ausgebautes Straßennetz und einen preislich und qualitativ interessanten öffentlichen Verkehr.

• Benachteiligte Regionen fordern eine Verbesserung der Erreichbarkeit der benachbarten Zentralräume und Hauptverkehrsachsen, zumindest aber deren Sicherstellung.

• Die Anrainer von hochrangigen Verkehrsträgern verlangen die Verringerung der mit dem Verkehr verbundenen Belastungen, auf jeden Fall keine Verschlechterung des Zustandes.

• Verkehrsplaner fordern vor allem verkehrsdämpfende Siedlungsstrukturen und eine Erhö-hung des Anteils an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, aber auch die Freihaltung von künftigen Verkehrstrassen und eine bessere Verkehrssicherheit.

Der ZukunftsRaum Tirol verfolgt hinsichtlich der Mobilität folgende Zielsetzungen und Strate-gien:

• Grundlegende Zielsetzung ist es, jeden Verkehr von Personen oder Gütern auf das umwelt-freundlichste Verkehrsmittel zu bringen, welches der Anforderung gerecht wird – sei es „hausgemachter“ Verkehr oder Durchzugsverkehr. Dies bedeutet, dass mehr Personen vom PKW auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen und mehr Güter von der Straße auf die Schiene gebracht werden.

• Die Wichtigkeit des öffentlichen Verkehrs erfordert eine entsprechende Prioritätensetzung bei der Bereitstellung der Mittel. Dabei darf es zu keiner einseitigen Verschiebung der Fi-nanzierungslasten vom Bund zu den Gemeinden und Ländern kommen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 42

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• Lösungen im öffentlichen Verkehr müssen sinnvoll auf die Siedlungsstruktur abgestimmt sein und sich am konkreten Bedarf orientieren. Wichtige Voraussetzungen für die Akzep-tanz sind neben der Qualität der Verkehrsmittel eine gute Vernetzung und Vertaktung des Angebotes.

• Das Nahverkehrsangebot von Bahn und Bus ist weiter zu optimieren, wobei ein besonderes Augenmerk den Schnittstellen zwischen Bahn und Bus und zwischen motorisiertem Indivi-dualverkehr und öffentlichem Verkehr gilt. In den Verdichtungsräumen ist der Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes zu priorisieren und das Liniennetz an die sich ändernden Ge-gebenheiten anzupassen. Speziell in dünner besiedelten Räumen ist auf die Bedürfnisse von Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität (Jugendliche, Seniorinnen und Senio-ren etc.) zu achten, innovative Lösungen sind für die Bereitstellung eines Grundangebotes zu realisieren.

• Vor dem weiteren Ausbau von Straßen müssen die Kapazitäten des bestehenden Ver-kehrsnetzes durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen besser ausgenützt werden und Maßnahmen zur Verringerung des Individualverkehrs in Angriff genommen werden.

• Wo nötig sind periphere Landesteile besser und wintersicher anzubinden, wobei mögliche Zielkonflikte in Bezug auf die Vermeidung zusätzlicher Transitrouten zu beachten sind.

• Die Zunahme des Güterfernverkehrs wird sich auch in der Zukunft fortsetzen und ist von Tirol nicht steuerbar. Zur Deckung der Verkehrsbedürfnisse bei gleichzeitig erhöhtem Schutz der Anrainer ist auf der bestehenden Transitachse über den Brenner der Anteil der Schiene zu erhöhen. Anzustreben ist die Verringerung der Zahl der LKW auf der Brenner-route, zumindest muss aber der weitere Zuwachs auf die Schiene verlagert werden.

• Die Zusammenarbeit von Verkehrs- und Raumplanung muss weiter verbessert werden: Verkehrssparende bzw. –dämpfende Siedlungsstrukturen müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden, die Neuerrichtung großer Verkehrserreger ist mit der Verkehrsplanung abzustimmen. Im Gegenzug müssen Verkehrsnetze besser auf die Sied-lungsstruktur und die aktuellen Verkehrsströme abgestimmt werden.

• Der Verkehr muss in einem Maßnahmenbündel seinen Beitrag zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung in den Haupttälern leisten. Sehr wichtig ist in diesem Zusammen-hang die Bewusstseinsbildung in Richtung einer umweltfreundlichen Mobilität im Alltag.

Der ZukunftsRaum enthält vertiefende Inhalte

- im Kapitel 3.3, in dem Aussagen aller Arbeitsgruppen zum Thema Verkehr zusammenge-fasst sind.

- Einzelne weitere Aspekte der Mobilität finden sich aber auch in den Kapiteln 3.2 „Wirt-schaftsstandort“ und 3.6 „Sicherung des Lebensraumes“.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 43

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Energie

Die Energieversorgung ist in überregional oder gar global vernetzten Systemen organisiert. Die Preisbildung und die Versorgungssicherheit hängen von regional kaum beeinflussbaren Fakto-ren ab.

Zugleich ist die Verfügbarkeit von Energie eine grundlegende Ressource für die privaten Haus-halte, für die Wirtschaft und für den Verkehr.

Verbrennungsprozesse zur Energieumwandlung (v.a. KFZ-Motoren, Heizungen) sind zudem im höchsten Maße umweltrelevant.

Auch für die Landesentwicklung Tirols ist dieses Thema daher von grundlegender Bedeutung.

Aus der Perspektive der Tiroler Energiepolitik sind folgende Aspekte von besonderer Bedeu-tung:

• die Sicherstellung einer möglichst hohen Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energieträ-gern, insbesondere auch aus Wasserkraft;

• die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Aufrechterhaltung des Landeseinflus-ses auf Erzeugungs- und Verteilungseinrichtungen sowie durch wirtschaftlich und technisch gesicherte Verbundsysteme;

• die weitere Forcierung des Energiesparens und der Erhöhung der Energieeffizienz, wobei öffentliche Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen;

• die Unterstützung der Forschung und Entwicklung in Bezug auf neue Technologien der Energieerzeugung und –versorgung.

Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums stehen in Bezug auf die Energieversorgung folgende Erfordernisse und Zielsetzungen im Vordergrund:

• Die Tiroler Energiepolitik braucht einen gesamthaften Ansatz zur Stärkung der regionalen Eigenständigkeit, der die oben genannten Aspekte in ihrem wechselseitigen Zusammen-hang berücksichtigt.

• Die Tiroler Raumordnung beachtet verstärkt ihre Auswirkung auf die Energienutzung, ins-besondere die Auslösung von Verkehr und die Anforderungen an die Mobilität betreffend.

Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen bedingt auf Landesebene eine enge Abstimmung des ZukunftsRaums mit der begonnenen Fortschreibung des „Energieleitbildes Tirol 2000 – 2020“, mit dem „Nutzungsprogramm - Erneuerbare und Nachhaltige Energie Tirol“, sowie mit den energierelevanten Umweltschutzprogrammen.

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2.2.5 Kommunikation und Interessensausgleich

Bürgerinnen und Bürger erwarten von Politik und Verwaltung umsichtige, ihre Interessen be-rücksichtigende Entscheidungen und deren sachgerechte Umsetzung. Sie fordern Transparenz der Entscheidungsfindungsprozesse und des Verwaltungshandelns.

In wichtigen Fragen, die ihren Lebens- und Wirtschaftsraum betreffen, wollen sie nicht nur gut informiert werden, sondern auch Gelegenheit zur Mitgestaltung haben.

Dies gilt vor allem dann, wenn es um Themen geht, bei denen es eine hohe persönliche Betrof-fenheit gibt oder bei denen starke Interessengegensätze bestehen.

Das Leitbild ZukunftsRaum Tirol ist darauf ausgerichtet, die unterschiedlichsten Anspruchs-gruppen aus Bevölkerung und Wirtschaft in die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und deren Ausarbeitung einzubeziehen. Damit werden sie zugleich auch zu Partnern bei der Um-setzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Dieser partnerschaftliche Ausarbeitungsprozess eines Dokumentes, das die strategische Aus-richtung der Landesentwicklung zum Gegenstand hat, macht sichtbar, dass es auch auf dieser Ebene möglich ist, Bürgerbeteiligung und verantwortliches politisches Handeln miteinander zu kombinieren.

Nicht minder erfordert die Umsetzung verschiedener im ZukunftsRaum Tirol enthaltener Maß-nahmenvorschläge ebenfalls den begleitenden Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern bzw. muss dieser verstärkt zu einer Kultur des öffentlichen Handelns nicht nur auf der Gemeindebe-ne werden.

Ziel solcher Vorgehensweisen ist es, das Vertrauen in die Politik zu stärken, bessere Entschei-dungsgrundlagen zu schaffen und einen möglichst weit reichenden Konsens zu erzielen.

Die Entscheidung selbst kann durch solche Beteiligungsmodelle nicht ersetzt werden und es dürfen diese auch nicht dazu führen, dass die Entscheidungsfähigkeit der demokratisch ge-wählten Verantwortungsträger beeinträchtigt wird. In wichtigen Fragen kann man es kaum allen recht machen. Es braucht Entscheidungen, jedoch sollen diese in ausreichender Kenntnis und Würdigung aller maßgeblichen Argumente fallen.

Beteiligungsprozesse müssen daher zeitlich überschaubar sein und sie müssen hinsichtlich des notwendigen Aufwandes der Dimension des jeweiligen Vorhabens angemessen sein. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass sie nicht zur einseitigen Durchsetzung von Interessen missbraucht werden – dadurch würde ihr Sinn ins Gegenteil verkehrt.

Die Erfahrung zeigt, dass gut angelegte Beteiligungsprozesse beispielsweise bei großen Pro-jekten eine Grundvoraussetzung für deren Realisierbarkeit sind und die Qualität des Projektes heben können.

In den Schwerpunktthemen des ZukunftsRaums wird daher die Information der Bürgerinnen und Bürger und die Bildung von Plattformen zum Informationsaustausch und zur Bewusst-seinsbildung mehrfach angesprochen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 45

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2.3 ZukunftsRaum Tirol und die räumliche Vernetzung

2.3.1 Tirol im weiteren Umfeld

Tirol ist ein aktiver Partner im Europa der Regionen, entwickelt auf der „europäischen Landkar-te“ ein klares Profil und bringt sich in die verschiedenen Institutionen und Formen der Zusam-menarbeit initiativ und offen ein.

Tirol bekennt sich zur Weiterentwicklung der europäischen Integration, erwartet sich aber von der europäischen und nationalen Ebene sowie von den regionalen Partnern ebenso die Be-rücksichtigung seiner vitalen Interessen.

Im Netzwerk der europäischen Raumentwicklung hat Tirol eine wichtige Brückenfunktion zwi-schen dem süddeutschen und dem norditalienischen Wirtschaftsraum inne und kann so trotz seines Gebirgscharakters an deren Dynamik partizipieren.

In stärkerem Maße als bisher will Tirol neben dieser Nord-Süd-Orientierung auch an der Ent-wicklungsdynamik teilhaben, die sich aus der EU-Erweiterung ergibt. Dies setzt eine Stärkung der Ost-West-Achse sowohl in Bezug auf gute Erreichbarkeit als auch in Bezug auf den Aufbau von Kontakten und Netzwerken voraus. Die verstärkte Teilnahme an den EU-Programmen für transnationale Zusammenarbeit ist dazu ein geeigneter Ansatz.

Tirol forciert die Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft und trägt so seinen Anteil zur wirtschaftlichen Stärkung Europas bei.

Darüber hinaus ist Tirol ein Natur- und Erholungsraum von europäischer Bedeutung und stellt damit ein bedeutsames Ausgleichspotenzial gegenüber den großen urbanen Zentren zur Ver-fügung.

Zu dieser Bedeutung trägt auch die alpine Land- und Forstwirtschaft als Gestalterin der Kultur-landschaft maßgeblich bei. Sie erbringt damit eine über das Landesgebiet hinaus wirkende Leistung, die sich in den Preisen ihrer Erzeugnisse nicht hinreichend abbildet, sondern spezifi-scher Abgeltungen bedarf.

Die Lage an einer der bedeutendsten alpenquerenden Verkehrsachsen, nämlich jener über den Brenner, verschafft Tirol nicht nur wirtschaftliche Impulse, sondern führt – verbunden mit der alpinen Topografie und den hier herrschenden besonderen Umweltbedingungen – zu starken Belastungen für die hier lebenden Menschen durch den Transitverkehr.

Aus der beispielhaften Darstellung von Leistungen bzw. Funktionen Tirols, die „europäische Relevanz“ besitzen, ist umgekehrt der Anspruch abzuleiten, dass bestimmte Anliegen Tirols einer gezielten Unterstützung auf europäischer Ebene bedürfen. Im Besonderen sind dies:

in der EU Regional- und Strukturpolitik eine ausreichende Flexibilität der Programme zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit, um den spezifischen alpinen Erfordernissen gerecht werden zu können;

in den EU-Beihilfenregelungen die weitere Zulässigkeit von Regionalbeihilfen in Osttirol und die Vermeidung eines zu starken „Förderungsgefälles“ zwischen den Erweiterungsstaaten und den „alten Mitgliedsstaaten;

in der EU-Verkehrspolitik eine Forcierung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und die wirksame Unterstützung der Errichtung des Brennerbasistunnels als we-sentlichem Bestandteil zukunftsfähiger transeuropäischer Verkehrsnetze;

in der EU-Agrarpolitik die Ausrichtung der Programme für ländliche Entwicklung auf Inhalte, die auch den Erfordernissen der Bergland- und -forstwirtschaft entsprechen und eine integ-rierte Entwicklung ländlicher Regionen unterstützen;

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in der EU-Umweltpolitik ein maßvolles und umsichtiges Vorgehen, das darauf Rücksicht nimmt, dass Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum in einem Alpenland wie Tirol räumlich eng miteinander verwoben sind; Schutzstrategien müssen daher in die gesamte Landes-entwicklung integriert werden und können nicht isoliert gesehen werden;

in der weiteren Entwicklung des EU- Binnenmarktes und in der EU-Wettbewerbspolitik die Berücksichtigung der Erfordernisse dünn besiedelter ländlicher Räume hinsichtlich der Si-cherung der Daseinsvorsorge.

Vom Bund erwartet sich Tirol die Berücksichtigung seiner Anliegen bei der Wahrnehmung der in Bundeszuständigkeit fallenden Aufgaben bzw. bei der Tätigkeit der im Einfluss des Bundes stehenden Einrichtungen und Unternehmen ebenso wie die tatkräftige Unterstützung von Tiro-ler Anliegen gegenüber der Europäischen Union.

Tirol bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle. Hier ist es aber auch erforderlich, dass alle Alpenkonventions-Staaten zu einer ver-gleichbaren Umsetzungspraxis gelangen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In die-sem Zusammenhang sieht Tirol eine große Chance darin, nicht nur im ökonomischen Bereich der Internationalisierung des Wettbewerbs Rechnung zu tragen, sondern eine solche Internati-onalisierung Schritt für Schritt auch in Bezug auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit umzusetzen.

Weiters sieht Tirol die Notwendigkeit einer Fortführung der Zusammenarbeit von Berggebieten, sowohl im Sinne eines Voneinander-Lernens, wie auch im Sinne einer wirksamen Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber nationalen und internationalen Institutionen.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen wurde mit maßgeblicher Unterstützung der INTERREG-Programme seit 1995 intensiviert. Diesen Weg gilt es fortzuset-zen.

Über diese sozio-ökonomische Zusammenarbeit auf Projektebene hinausgehend ist Tirol die Weiterentwicklung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ein besonderes Anliegen.

Zahlreiche Tirolerinnen und Tiroler sind europa- und weltweit in verantwortungsvollen Positio-nen tätig. Viele von ihnen fühlen sich ihrer Heimat nach wie vor verbunden und beobachten mit Interesse die Entwicklung, die das Land nimmt.

Das Wissen, die Erfahrung und die Meinung dieser Menschen sind wichtig. Die bereits laufende Initiative, den Kontakt zu diesen „Auslandstirolerinnen und -tirolern“ aktiv zu pflegen, wird daher im Sinne der gewünschten Offenheit in Fragen der Landesentwicklung weiter geführt.

Die Wahrnehmung der Rolle Tirols als Teil eines größeren räumlichen, sozialen und wirtschaft-lichen Gefüges bedingt eine Grundhaltung der Offenheit, der Wertschätzung und der Gleichbe-handlung. Der Stolz auf das eigene Land und auf die Leistungen, die hier erbracht werden, darf nicht in Geringschätzung für andere münden. Nach dem Verschwinden staatlicher Grenzbarrie-ren gilt es, auch die mancherorts noch vorhandenen „Grenzen in den Köpfen“ weiter abzubau-en.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 47

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2.3.2 Räumliche Differenzierung Tirols

Landeshauptstadt Innsbruck, Verdichtungsräume und Stadt-Umland-BereicheDie Verdichtungsräume sind durch eine hohe Nutzungsdichte sowie starke Funktionsteilungen und Verflechtungen gekennzeichnet.

Aus der Sicht von Bevölkerung und Wirtschaft der Verdichtungsräume und Stadt-Umland-Bereiche stehen daher folgende Ansprüche im Vordergrund:

• internationale Wettbewerbsfähigkeit Innsbrucks, damit auch seine Funktion als Impulsgeber für das Land und dessen Wirtschaft erhalten bleibt;

• Dämpfung der Preisentwicklung für Grundstücke, um die Kosten für Wohnraum für breitere Bevölkerungsschichten leistbarer zu machen;

• wohnortnahe Infrastruktur, v.a. Kinderbetreuung, Pflichtschule und Arzt;

• siedlungsnahe Naherholungseinrichtungen und Freizeitmöglichkeiten, auch für Jugendli-che; Schaffung attraktiver, belebter „öffentlicher Räume“ (Straßen und Plätze);

• Pflege des Gemeinschaftslebens in den städtischen Wohngebieten und den Umlandge-meinden; Integration der Zuzügler; Verbesserung der Verträglichkeit zwischen städtischen und ländlichen Lebensstilen

• breite Streuung der häufig nachgefragten Dienste in den Verdichtungsräumen;

• ausgewogene Verteilung von höherrangigen Versorgungseinrichtungen und der Infrastruk-tur zwischen den Zentralen Orten mittlerer Größe (Bezirkshauptorte und Orte vergleichba-rer Größe);

• Vitalisierung und Attraktivierung der Stadtzentren;

• bessere Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Verdichtungsräume und aus dem Umland, auch am Abend und an den Wochenenden; beim Berufspendelver-kehr bessere Berücksichtigung der Verkehrsströme, die nicht auf das Zentrum gerichtet sind; Optimierung der Pendelmöglichkeiten im ÖPNRV aus dünn besiedelten Gebieten

• bessere Erreichbarkeit wichtiger Naherholungsgebiete für Bewohnerinnen und Bewohner der Verdichtungsräume ohne PKW; Verkehrslenkung in den viel besuchten Naherholungs-gebieten

• Verringerung der hier besonders spürbaren Umweltbelastungen durch Verkehr, Hausbrand und Wirtschaft

Der ZukunftsRaum formuliert dazu folgende Ziele:

• In diesen Bereichen mit dichten und vielfältigen Nutzungen wird ein spezielles Augenmerk auf den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Grund und Boden gerichtet. Dazu dient neben der Mobilisierung von Bauland zur Senkung des Preisniveaus ein Kon-zept zur regionalen Abstimmung der Siedlungsentwicklung. Dies erleichtert die Bereitstel-lung wohnortnaher Basisinfrastruktur und Versorgung, die optimale Anbindung an den öf-fentlichen Verkehr und die Attraktivierung der öffentlichen Räume.

• Bei Arbeitsplätzen, Infrastruktur und Versorgung wird eine regionale Sichtweise forciert und gefördert. In den Umlandgemeinden wird ein verstärkter Fokus auf die soziale Infra-struktur gelenkt, besonders mit der Zielgruppe der Jugendlichen.

• Die Landeshauptstadt wird in ihrer Funktion als Impulsgeberin für das ganze Land bei der Weiterentwicklung der hochwertigen Infrastruktur unterstützt, vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur und Gesundheit.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 48

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• Der Verringerung der Verkehrsprobleme wird primär durch den vorrangigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs erreicht. Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in den Verdichtungs-räumen des Inntals wird ein leistungsfähiger Schnellbahn-Verkehr. Speziell im Verdich-tungsraum Innsbruck erleichtern ÖV-Durchmesserlinien und die neue Regionalbahn die Abwicklung der großen Pendlerströme. Im Straßenverkehr beseitigt der weitere Ausbau von Verkehrsmanagementsystemen zur optimalen Nutzung der Infrastruktur Engpässe.

• Das Angebot an Erholungsräumen innerhalb der Verdichtungsräume wird verbessert, der Bestand im Falle von Belastungen saniert. Naherholungsmöglichkeiten im Umfeld werden mit den Verdichtungsräumen optimal vernetzt, speziell im öffentlichen Verkehr.

• Die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit in Innsbruck und seinem Umland werden verbessert; dazu wird eines eigener Planungsverband geschaffen; dieser wird sich in wei-terer Folge mit spezifischen Themen zu befassen haben.

Touristische Intensivräume

Tirol zählt zu den europäischen Regionen mit den höchsten Tourismusintensitäten (Nächtigun-gen je Einwohner). Dieser Umstand spiegelt die große Anziehungskraft des Tourismusstandor-tes Tirol als auch die große regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges wider.

In Tirol haben sich etliche Gebiete spezifisch auf den Tourismus ausgerichtet. Im Vordergrund der Wertschöpfung steht der Wintersport-Tourismus mit hoch entwickelten Infrastrukturangebo-ten in dafür geeigneten Landschaftsräumen. Räumlich breiter gestreut und weniger technisiert, allerdings auch stärker wetterabhängig ist das Angebot für den aktiven Sommertourismus. Er-gänzt wird dieses Angebotsmuster durch den Städtetourismus und einige Besuchermagnete sowie besondere Kulturveranstaltungen.

Herausforderungen in Bezug auf die Rahmenbedingungen des Tourismus bestehen durch die periodischen Verkehrsüberlastungen auf den Anreisewegen, die anhaltend hohe Bautätigkeit in touristischen Gunstlagen, durch die zunehmende Betroffenheit durch Naturgewalten, durch die Interessenskonflikte bei der Intensivnutzung von Freiräumen.

Die im Kapitel 2.2.2 den Tourismus betreffenden Aussagen sind für die touristisch intensiv ge-nutzten Räume von besonderer Relevanz.

Aus der Perspektive des Tourismus sind für diese Räume folgende spezifische Erwartungshal-tungen hinzuzufügen:

• die Einräumung der Priorität für touristische Belange in der regionalwirtschaftlichen Orien-tierung;

• die gute Anbindung an das Fernreisenetz (Flughäfen Innsbruck und München, Bahn, Stra-ßenverbindungen);

• die ganzjährige sichere Erreichbarkeit und die Gewährleistung der Sicherheit vor Naturge-fahren in den Orten;

• Verbesserung des Angebotes an wetterunabhängigen touristischen Einrichtungen insbe-sondere für den Sommer;

• die qualitative Verbesserung und ggf. Ergänzung der touristischen Einrichtungen für den Winter;

• die Erhaltung und Gestaltung eines insgesamt für Gäste attraktiven Umfeldes.

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Aus der Gesamtsicht des ZukunftsRaums sind – ergänzend zu den tourismusbezogenen Aus-führungen in Kapitel 2.2. - für touristisch intensiv genutzte Räume folgende Zielsetzungen her-vorzuheben:

• die Einbettung der touristischen Entwicklung in die geordnete Gesamtentwicklung der betreffenden Regionen; damit verbunden auch das Erkennen und Respektieren von Gren-zen des quantitativen Wachstums;

• die stärkere Vernetzung der touristischen Einrichtungen und Angebote in Bezug auf Errich-tung, Betrieb und Marketing;

• die Kooperation zwischen dem Tourismus und den Trägern des ÖPNRV zur Einrichtung gemeinsamer Regionalverkehre für touristische (z.B. Ski- und Wanderbusse) und nicht tou-ristische Zwecke; die Stärkung der Kooperation mit der Landwirtschaft;

• Anstrengungen zur Entflechtung der An- und Abreisezeiten;

• sorgsame örtliche Standortabstimmung zwischen touristisch intensiv genutzten Zonen und Wohngebieten, Vermeidung von Nutzungskonflikten;

• klare Rahmensetzungen für Beherbergungsgroßbetriebe und sonstige Großformen von Tourismuseinrichtungen;

• Überlegungen, wie die Umsetzung der Freizeitwohnsitzregelung verbessert werden kann;

• verstärkte Substanzpflege touristischer Bauten als Alternative zu Neubauten; die Ortskerne von Tourismuszentren müssen attraktiv bleiben bzw. werden;

• die Forcierung der architektonischen Qualität touristischer Bauten;

• die gezielte Sicherung der Freiraumfunktionen;

Die Umsetzung dieser Ziele erfordert u.a. eine enge Abstimmung mit der Standortstrategie und mit der strategischen Tourismusplanung.

Ländliche Räume

Ländliche Gebiete sind vielfältig strukturiert: im Umland der Zentren einem starken Siedlungs-druck ausgesetzt, in manchen abgelegenen Seitentäler von Abwanderung bedroht. Ländliche Räume sind weitläufig: Der Zugang zu Bildung und Arbeit, zu sozialen Infrastrukturen und Ein-kaufsmöglichkeiten erfordert oft weite Wege. Die Errichtung und Erhaltung von technischen Infrastrukturen ist im Verhältnis zur versorgten Bevölkerung aufwändig. Die flächendeckende Versorgung ist heute vielfach durch Zentralisierungen und Rücknahme von Leistungen bedroht.

In Tirol findet im Gegensatz zu anderen europäischen Regionen keine Entleerung der ländli-chen Räume statt. Die dauerhafte Besiedlung und Bewirtschaftung muss das Hauptziel bleiben, indem auch in Zukunft Arbeitsplätze und Dienstleistungen in vertretbarer Entfernung vorhanden sind. Denn mit der Abwanderung qualifizierter junger Menschen sind weit reichende gesell-schaftliche Veränderungen verbunden: die Überalterung der Gesellschaft, die Verkleinerung der Haushalte, Verlust des lebendigen Vereinslebens und traditioneller Kulturformen.

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Die Aufrechthaltung der Besiedelung und Bewirtschaftung der ländlichen Räume erfordert

• die Verbesserung des Zuganges zu Angeboten der Daseinvorsorge und deren Flexibilisie-rung;

• die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere durch Diversifi-zierung und Impuls gebende Strukturförderungen;

• die Verbesserung der regionalen Einkommenssituation, nicht zuletzt auch durch verstärkte Inwertsetzung der Ressourcen;

• die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bzw. in leicht erreichbaren Zentren insbesondere für Jugendliche und Frauen sowie für Arbeitstätige im land- und forstwirt-schaftlichen Nebenerwerb.

Ländliche Räume können ihre Funktionsfähigkeit als Siedlungs- und Wirtschaftsraum erhalten wenn

• die bessere Anbindung peripherer Landesteile und die ganzjährige Erreichbarkeit aller Siedlungen insbesondere durch Optimierung der Straßeninfrastruktur und durch bedarfs-orientierte Angebote im ÖPNRV ermöglicht werden;

• ein attraktives Angebot an leistbaren Grundstücken bzw. Wohnraum verfügbar ist, welches junge Menschen in den Dörfern hält;

• die medizinische und soziale Grundversorgung, Einrichtungen zur Kinderbetreuung und Pflichtschulen, Gemeindeämter, Einrichtungen der Nahversorgung, Zugang zu modernen Kommunikationsmedien im ländlichen Raum vor Ort erhalten bleiben und auf neue gesell-schaftliche Anforderungen ausgerichtet werden;

• hochwertige öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, höhere Schulen, Innovations-zentren, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in zumutbarer Erreichbarkeit vorhanden sind;

• die regionale Kooperation der Gemeinden bzw. der Träger von öffentlichen Infrastrukturen zu Leistungserbringungen führen, welche die Versorgungsqualität sichern und wirtschaftli-che Effizienz garantieren;

• die regionale Kooperation der Gemeinden im ländlichen Raum zur Ausweisung von gut erschlossenen und gemeinsam bewirtschafteten Standorten zu einer an die Umwelt ange-passte gewerbliche Entwicklung im ländlichen Raum oder im Nahbereich führt;

• die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Ausrichtung auf spezielle Märkte und strukturelle Maßnahmen verbessert wird;

• die Wertschöpfung für die weitere Nutzung natürlicher Ressourcen auch dem ländlichen Raum zu Gute kommt und die erbrachten Leistungen für die Erhaltung von Natur und Um-weltqualität sowie der Sicherheit der Unterlieger vor Naturgefahren durch gerechte Trans-ferleistungen abgegolten werden.

Diese Strategien erfordern die Berücksichtigung und Abstimmung der Interessen des länd-lichen Raumes

• in den längerfristigen Programmen zur Verkehrserschließung des Landes sowie in den regionalen Mobilitätskonzepten des ÖPNRV;

• in der konkreten Umsetzung des Österreichischen Strukturplans 2006 für Gesundheitsleis-tungen auf Ebene von Versorgungsregionen;

• in der nationalem Umsetzung der EU-Agrarförderung 2007-2013 im Rahmen des Pro-gramms zur ländlichen Entwicklung (ELER); neben den rein agrarischen Maßnahmen sind

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darin auch die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung und zur Diversifizierung der ländli-chen Wirtschaft von besonderer Bedeutung;

• bei der regionalen und inhaltlichen Schwerpunktsetzung für das Tiroler Programm zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit mit Mitteln des EU-Strukturfonds;

• bei der Weiterentwicklung des Tiroler Energieleitbildes, insbesondere den Ausbau der Wasserkraft und die Nutzung von Biomasse betreffend;

• in der Ausarbeitung der Naturschutzstrategie und bei der verstärkten Betreuung von Schutzgebieten in Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern dieser Flächen;

• bei geplanten Vorhaben des Katastrophenmanagements und Flussbaues wie Ausweisung von Retentionsflächen bzw. Flussaufweitungen;

• bei den zukünftigen Arbeitsschwerpunkten der Planungsverbände mit hohen Anteilen von ländlichen Räumen.

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2.3.3 Regionalentwicklung und Regionalpolitik

Hoher Stellenwert der Regionalpolitik im Rahmen der Landesentwicklung

Die Regionen des Landes weisen unterschiedliche Entwicklungspotenziale auf, die im Rahmen der Gesamtentwicklung des Landes differenzierte regionalpolitische Ansätze erfordern.

Eine standortgemäße Entwicklung der Regionen als aktive Lebens- und Wirtschaftsräume ist demnach das grundlegende Ziel der Regionalpolitik. Hierbei wird von einem sektorübergreifen-den strategischen Ansatz ausgegangen, der die Entfaltung regionaler Stärken in den Vorder-grund stellt.

Dies setzt ein hohen Maß an regionaler Eigenverantwortung und ein abgestimmtes Handeln regionaler Akteure voraus. Dazu braucht es geeignete Strukturen.

Gleichzeitig gilt es, innerregionale, regionsübergreifende (z.B. Stadt-Umland-Beziehungen), grenzüberschreitende, transnationale (v.a. Alpenraum) und ggf. auch transregionale Verflech-tungen (Netzwerk der Regionen) verstärkt zu berücksichtigen.

Zudem müssen landesweit agierende Träger regionalpolitisch relevanter Maßnahmen verstärkt die regionale Wirkung ihres Handelns bei ihren Entscheidungen aktiv berücksichtigen. Dem Ineinandergreifen von Top-down- und Bottom-up-Impulsen kommt dabei ein besonderer Stel-lenwert zu.

Bei allen regionalpolitischen Aktivitäten stehen innovative Lösungen im Vordergrund. Innovation ist hier umfassend und nicht nur im Sinne der technischen Innovation zu sehen. Weiters hat die Forcierung von Kooperationen zur Stärkung der kleinteiligen Strukturen einen besonderen Stel-lenwert.

Neben der wirtschaftlichen Stärkung von Regionen ist auch die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes ein ausdrückliches Ziel. Vor allem - aber nicht nur - bei grenzüberschreiten-den Regionen ist dafür ein breiter Ansatz notwendig, der auch soziale, kulturelle und natur-räumliche Aspekte mit einschließt.

Regionen müssen als entwicklungspolitisch relevante Gebietseinheiten Systemstrukturen (wei-ter-) entwickeln, die ziel-, strategie- und umsetzungsorientiertes Handeln ermöglichen, und zwar gesamthaft, über einzelne Sektoren hinaus. Den Planungsverbänden im Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes und den Einrichtungen des Regionalmanagements kommt dabei eine tragende Bedeutung zu. Angesichts der kleinteiligen Strukturen in unseren Regionen sind deren koordinative und kooperative Tätigkeiten besonders wichtig.

Die Regional- und Strukturförderungsprogramme sowie das Programm für ländliche Entwick-lung der EU sind ein wesentliches Instrument für die Umsetzung regionalpolitischer Maßnah-men.

Da Regionalentwicklung auch Verflechtungen über Tirol hinaus zu berücksichtigen hat, ist die Abstimmung insbesondere mit den Nachbarregionen wichtig. Die im Rahmen von INTERREG aufgebaute Zusammenarbeitskultur ist daher weiter zu pflegen.

Weiterentwicklung der Regionalstrukturen Tirols

Verschiedene Aufgaben erfordern unterschiedliche Reichweiten der regionalen Zusammenar-beit. In der vielfältigen Struktur der Tiroler Gemeindeverbände wird das deutlich sichtbar. Sekt-orale Zusammenarbeit wird auch künftig nach sachlichen Erwägungen flexibel zu handhaben sein.

Darüber hinaus besteht aber in zunehmendem Maße die Notwendigkeit, Regionen in einem umfassenden Sinne handlungsfähig zu machen und sie zu befähigen, ihre Entwicklung mög-lichst eigenständig zu steuern. Dies setzt ein strategisch ausgerichtetes, abgestimmtes Handeln aller maßgeblichen Akteure voraus.

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Dieses Ziel ist nur mit gebietsmäßig definierten Regionen zu erreichen, die über handlungsfähi-ge Strukturen verfügen müssen.

Mit der Schaffung der 36 Planungsverbände – die noch durch einen eigenen Planungsverband Innsbruck und Umgebung ergänzt werden – ist das regionale Grundmuster Tirols definiert. Ge-mäß den gesetzlichen Bestimmungen steht diesen Verbänden ein breites Tätigkeitsfeld offen, das nun mit konkreten Inhalten auszufüllen ist.

Für Zwecke der regionalwirtschaftlichen Entwicklung, die im Regelfall einen größeren Gebiets-raster erfordern, werden die Regionalmanagementeinrichtungen gemäß vorliegendem Regie-rungsbeschluss weiter ausgebaut und professionalisiert. Dabei werden auch die Anforderungen der neuen regional ausgerichteten EU-Förderprogramme 2007-2013 berücksichtigt.

Planungsverbände und Regionalmanagementeinrichtungen ergänzen einander. Deren abge-stimmtes Handeln ermöglicht Synergien. Insbesondere sind Regionalmanagementeinrichtun-gen in der Lage, die Planungsverbände bei der Besorgung ihrer Aufgaben zu unterstützen und sie erleichtern in regionalwirtschaftlichen Belangen auch die verbandsübergreifende Zusam-menarbeit.

Stärkung der Handlungsfähigkeit von Regionen

Regionen als Entwicklungsträger benötigen

• rechtlich, strategisch, operativ und finanziell handlungsfähige, effiziente Strukturen, die nach "oben" und "unten" abgestimmt und netzwerkfähig sind;

• eine breite Trägerschaft durch Beteiligung der Regionsbevölkerung, der Gemeinden und der regionalen Wirtschaft. Plattform und Motor der regionalen Entwicklung ist ein Zusam-menschluss von Partnern aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor

• die gezielte Zusammenarbeit und Abstimmung aller entwicklungsrelevanten Einrichtungender Region, den Abbau des Konkurrenzdenkens und der Erzeugung von Synergien. Es geht nicht so sehr um gute Einzelaktionen, sondern um die Integration von Aktionen in ein koordiniertes Gesamtkonzept, das neue Möglichkeiten für die regionale Entwicklung eröff-net;

• die effiziente Zusammenarbeit mit Institutionen außerhalb der Region und die Beteiligung an Netzwerken;

• das permanente Bemühen um Innovationen und die Ermöglichung einer „lernenden Regi-on“. Innovation heißt dabei sowohl Erstmaligkeit als auch Hebelwirkung für dauerhafte Ver-änderung. Innovation ist somit mit Übertragung und Vernetzung eng verbunden.

• die Erarbeitung, Umsetzung, Evaluierung und Weiterentwicklung einer zielorientierten Ent-wicklungsstrategie. Isolierte Einzelaktivitäten ermöglichen auf Dauer keine optimale Regio-nalentwicklung;

• professionelles operatives Handeln in der Vorbereitung und Begleitung von Projekten und im unterstützenden Einsatz von Regionalförderungen

• Kommunikation nach innen (Sichtbarmachung der Erfolge des gemeinsamen Handelns) und Regionsmarketing nach außen;

• eine gesicherte Finanzierung für die notwendigen regionalen Strukturen und die Berück-sichtigung des regionalen Strategieplanes beim Einsatz öffentlicher Mittel;

• längerfristig die Anpassung des Finanzausgleichs an die Erfordernisse der regionalen Zu-sammenarbeit.

Effiziente Strukturen und Zusammenarbeit

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Neben der „inneren Effizienz“ der Planungsverbände und Regionalmanagementeinrichtungen ist die Strukturierung (einschließlich der Definition von Schnittstellen), Operationalisierung und letztlich die Qualität der Zusammenarbeit aller relevanten Träger der Regionalentwicklung eine grundlegende Erfolgsvoraussetzung

Strategieorientierung

Regionale Strategiepläne sollen sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientieren und die Ver-netzung aller maßgeblichen ökonomischen, gesellschaftlich-sozialen und ökologischen Ent-wicklungsaspekte berücksichtigen.

Gestützt auf eine qualifizierte Beurteilung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risken, soll die regionalen Strategie primär die Profilierung in entwicklungsfähigen Stärkefeldern unterstüt-zen.

Die Strategie darf nicht in eine regionale „Isolation“ münden, sondern muss Verflechtungen über die Region hinaus mit berücksichtigen; insbesondere müssen auch die Chancen von Stadt-Umland-Kooperationen erkannt und genutzt werden.

Die Strategieausarbeitung muss im Rahmen einer breiten regionalen Beteiligung erfolgen.

Sie muss konkret genug sein, um einen Beurteilungsrahmen für konkrete Maßnahmen ab-zugeben und eine laufende Evaluierung zu ermöglichen.

Professionelle Projektarbeit

Bei der Regionalentwicklung liegt ein Schwerpunkt auf Kooperationsprojekten mit mehreren Beteiligten. Zumindest die Auswirkungen von Projekten gehen vielfach über den unmittelbaren Standort hinaus.

Abklärungs- und Kooperationsgespräche vor Investitionsbeginn erhöhen die Akzeptanz und ermöglichen Synergien.

Die Schnittstellen zwischen Projektpartnern müssen in der Projektbeschreibung klar definiert werden.

Regionale Infrastrukturträger sind zur Bündelung regionaler Ressourcen angehalten. Die Ein-führung einer Kostenrechnung inklusive Folgekostenrechnung für interkommunale Projekte trägt zur Hebung der Gesamtkostenwahrheit entscheidend bei.

Für besondere Projekte im Gesamtinteresse der Region muss es auf gesamtregionaler Ebene klare Entscheidungsstrukturen für die Projektauswahl sowie Kapazitäten für ein professionelles Projektmanagement geben.

Kommunikation, Wissensvermittlung, Marketing

Gemeinsames regionales Handeln stellt angesichts der Vielzahl von Beteiligten hohe Ansprü-che an die Kommunikation. Dabei ist die Sichtbarmachung der Erfolge des gemeinsamen regi-onalen Handelns durch professionell kommunizierte Pilotprojekte ein wichtiger Motivationsfaktor für die regionale Identitätsfindung.

Ein regionaler Kommunikationsplan umfasst die Regelung der internen und externen Kommuni-kation, das Innen- und Außenmarketing, sowie die Regelung der Publizität einschließlich der Kontaktpflege mit den regionalen Medien.

Motivierte und integrierte Akteure sind das Rückgrat jeder Regionalentwicklung. Kein noch so professionelles Management kann diese regionale Basis ersetzen, die sowohl als Nährboden für Visionen, Initiativen und Projekte als auch als Multiplikator für positive Kommunikation dient.

Die Integration von ehrenamtlichen Akteuren je nach Interesse in möglichst viele regionale Ab-läufe ist eine wesentliche Basis für eine hohe Akzeptanz und Identifikation

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Weiterbildungsangebote für Akteure im Rahmen von regionalen Bildungsoffensiven als auch die Ermöglichung des Besuches externer einschlägiger Bildungsangebote forcieren deren In-tegration in die Regionalentwicklung und erleichtern deren Mitwirkung an Projekten

Regionales Wissen ist durch geeignete Maßnahmen zu erschließen und durch Vernetzung verfügbar zu machen. Instrumente dazu sind regionale Wissens- und Kompetenzdatenbanken.

Ein geschlossener Regionsauftritt im Sinne eines „Standortmarketings“ ist im regionalen Kom-munikationsplan festzulegen. Dieser ist mit der landesweiten Strategie zu akkordieren.

Dabei sind allen Projektträgern in einer Kooperationsverpflichtung Rahmenbedingungen für die gemeinsame regionale Publizität sowie bezüglich gewisser Nutzungsrechte aufzuerlegen.

Die Finanzierungsinstrumente des Landes, des Bundes und der EU müssen in noch stärkerem Maße auf die Erfordernisse der eigenständigen Regionalentwicklung ausgerichtet werden und Anreize zur regionalen Kooperation geben. Dies gilt sowohl für die Lenkungseffekte öffentlicher Mittel (z.B. in Bezug auf Standortentscheidungen), wie auch in Bezug auf die Bereitstellung von Mitteln für innovative Projekte und die Beteiligung der Region an der Mittelvergabe (z.B. im Rahmen der Regionalprogramm der EU).

Speziell für grenzüberschreitende Projekte wäre dabei eine stärkere Abstimmung der einschlä-gigen Richtlinien der beteiligten Regionen wünschenswert.

Öffentliche Mittel dienen als Impuls, nicht als dauernde Absicherung. Es ist daher die Aufgabe der Regionen und der dort bestehenden Einrichtungen, die Anschubwirkungen öffentlicher Fi-nanzierungshilfen zu optimieren, regionale Investoren und Sponsoren zu mobilisieren und nur solche Projekte zu verfolgen, die letztlich selbst tragfähig sind.

Um die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des regionalen Handelns zu ge-währleisten, ist eine regionale Prioritätensetzung mit begleitender Evaluierung erforderlich. Die Einführung von Gesamt- und Folgekostenrechnung bei regionalem Handeln ist sicherzustellen.

Zwecks Kostenoptimierung soll eine Bündelung der Ressourcen erfolgen: Innerhalb der Region sollen gleichartige Aufgaben (auch Beschaffungen) gemeinsam bewältigt werden. Bei der Ein-richtung eines zentralen Beschaffungswesens ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass einerseits die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und es andererseits nicht zu einem Kaufkraftabfluss aus der Region kommt.

Schließlich ist eine Verbesserung der regionalen Dimension finanzieller Augleichsmechanismen erforderlich: Instrumente des interkommunalen Finanzausgleiches sind zwar vorhanden, bedür-fen aber der weiteren Entwicklung. Insbesondere betrifft dies die Verteilung der Kommunal-steuer, die künftig nicht mehr ausschließlich nach dem Arbeitsort der Beschäftigten erfolgen soll.

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3.Teil Sektorale thematische Schwerpunkte

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Einleitung

Die folgenden sektoralen Themenschwerpunkte wurden in vier Arbeitsgruppen entwickelt. Der besseren Übersichtlichkeit halber wurde die Untergliederung dieses Abschnittes inzwischen verfeinert: • Siedlungsentwicklung • Wirtschaftsstandort • Verkehr • Soziale Infrastruktur und Versorgung • Technische Infrastruktur • Sicherung des Lebensraumes • Freiraum und Erholung • Land- und Forstwirtschaft • Natur- und Landschaftsschutz • Planungsverbände und Regionalmanagement

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden von der Projektleitung zusammengeführt und in das modifizierte Gliederungsschema eingepasst. Die inhaltlichen Aussagen der Arbeitsgruppen blieben dabei in ihrer Substanz unverändert erhalten.

Jedem Kapitel wurden einige wenige Maßnahmenfelder vorangestellt, welche aus aktueller Sicht zur vorrangigen Ingangsetzung vorgeschlagen werden. Die konkrete Festlegung soll in dem noch zu erstellenden Raumordnungsplan erfolgen.

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3.1 Siedlungsentwicklung

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Erstellung und Umsetzung von Raumordnungsprogrammen zur Siedlungsentwick-lung in Verdichtungsräumen

Abstimmung der Siedlungsentwicklung in den Verdichtungsräumen (z.B. Inntal, Reuttener und Lienzer Becken) unter Berücksichtigung der räumlichen und infrastrukturellen Gege-benheiten und der Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Gemeinden; Ziel ist eine weit-gehend im Konsens der betroffenen Gemeinden erfolgende Festlegung von Vorrangfunkti-onen für die einzelnen Gemeinden und die Ausrichtung der Investitions- und Förderungs-vorhaben des Landes auf diese Funktionen

• Vergleichende Prüfung und Beurteilung der rechtlichen Möglichkeiten zur Bauland-mobilisierung und konsequente Umsetzung der als geeignet beurteilten Maßnahmen

Bereitstellung einer Entscheidungsgrundlage, welche der bereits seit längerem diskutierten Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung inhaltlich und rechtlich umgesetzt werden (vorge-zogener Erschließungsbeitrag, Umwidmungsabgabe, Einhebung der Grundsteuer B für als Bauland gewidmete, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Umwidmung von Baulandreser-ven in Bauerwartungsland,...) und welche Auswirkungen zu erwarten sind (Verfügbarkeit, Grundpreise,...) Durchführung der für geeignet beurteilten Maßnahmen

• Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes zur Förderung kompakter Siedlungen und flächensparender Bebauungsweisen bei Erhaltung einer nachhaltig hohen Wohn- und Siedlungsqualität, entsprechende Adaptierung der einschlägigen Finanzie-rungs- und Förderungsinstrumente des Landes sowie der gesetzlichen Grundlagen und Umsetzung der Maßnahmen

Reduktion des Bedarfes an zusätzlichen Baulandflächen, Verringerung des Aufwandes für Errichtung und Instandhaltung der kommunalen Leitungsinfrastruktur und des Straßennet-zes sowie Verbesserung der Erschließbarkeit der Siedlungen im ÖPNRV

• Bessere Abstimmung zwischen der Entwicklung der Siedlungsstruktur und der Ver-kehrsinfrastruktur mit besonderer Beachtung des Fußgänger- und Radverkehrs und des ÖPNRV

Möglichst Vermeidung von Siedlungsstrukturen (inkl. Gewerbestandorte), die faktisch nur mit dem motorisierten Individualverkehr erschlossen werden können; verdichtete Bebau-ung an gut erschlossenen bzw. erschließbaren Standorten (ÖPNRV, Fuß- und Radver-kehr)

• Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes zur Sensibilisierung und verstärkten Be-wusstseinsbildung mit den Schwerpunkten • zeitgemäße Nutzung von erhaltenswerter Bausubstanz, • bestimmende Elemente eines attraktiven Ortsbildes wie Raumbegrenzungen,

Sichtbeziehungen • neues Bauen in bestehenden Siedlungen, • attraktives Wohnen in verdichteten Bebauungsweisen, • Realisierung von Modellvorhaben

Erhöhung des Bewusstseins für die gebaute Umwelt und die Verantwortung des Bauherrn; Impulse für die Entwicklung attraktiver Siedlungen und die gestalterische Aufwertung bzw. sinnvolle Weiternutzung bestehender Gebäude und Siedlungsbereiche inkl. Gewerbege-bieten

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• Keine Baulandneuwidmung für immissionsempfindliche Nutzungen in erheblich immissionsgefährdeten Gebieten (Lärm, Luftschadstoffe); Berücksichtigung der Immissionsbelastungen bei bestehenden Widmungen in der Art der Bebauung

Vermeidung von künftig zu erwartenden Nutzungskonflikten und Reduktion des Aufwandes für Reparaturmaßnahmen wie Lärmschutzeinrichtungen etc; Reduktion von bestehenden Nutzungskonflikten auf ein vertretbares Maß

Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Strukturwandel und Siedlungsentwicklung

Ziele1 Die künftige Siedlungsentwicklung orientiert sich am Ziel kompakter Siedlungen und Flä-

chen sparender Bebauungsformen. Diese allgemeine Zielsetzung ist entsprechend den re-gionalen Gegebenheiten umzusetzen. Unter Berücksichtigung des geringen Anteils des Dauersiedlungsraumes in Tirol, der noch zusätzlich durch zahlreiche Gefahrenzonen und Schutzbereiche eingeschränkt wird, ist ein haushälterischer Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden erforderlich, um künfti-gen Generationen ausreichende landwirtschaftliche Flächen, Freiräume und Entwick-lungsmöglichkeiten zu sichern. Regional und traditionell unterschiedliche Siedlungsformen (z.B. Haufendorf, Dörfer mit ausgeprägter Weilerstruktur) sind dabei in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

2 Die einzelnen Gemeinden sollen sich entsprechend ihrer Stärken und Standortvorteile entwickeln. Dabei sind jedoch die Einbindung in die regionale Struktur und das Erfordernis eines sparsamen Umganges mit öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen. Die Standortvorteile und Stärken einer Gemeinde sind eine wesentliche Ausgangsbasis für deren Entwicklung. Daneben sind aber auch regionale Aspekte zu beachten wie die Mög-lichkeiten einer guten Erschließung im öffentlichen Verkehr, regionale Schutzziele etc.

3 Stärken des regionalen Denkens in der Siedlungsentwicklung Während in Planung , Bau und Betrieb der technischen und sozialen Infrastruktur die Ko-operation zwischen den Gemeinden bewährt und gängige Praxis ist, findet diese Koopera-tion in Fragen der Siedlungsentwicklung bisher nur in Ansätzen statt.

4 Entwickeln eines Siedlungskonzeptes für die Tiroler Verdichtungsräume In den Verdichtungsräumen, die großteils durch eine stärkere Entwicklungsdynamik als der ländliche Raum geprägt sind, ist eine koordinierte Abstimmung der räumlichen Entwicklung der Gemeinden besonders wichtig, um gegenseitige Beeinträchtigungen und Fehlentwick-lungen zu vermeiden und eine abgestimmte Entwicklung der Infrastruktur zu ermöglichen. Es gilt, Vorhaben und Entwicklungsrichtungen nicht nur gemeindeintern abzustimmen son-dern in einem Entwicklungsleitbild regional zu koordinieren.

5 Möglichst gute Nutzung der bestehenden Bausubstanz und der bestehenden Baulandflä-chen Die Nutzung des bestehenden Bausubstanz und des bereits gewidmeten Baulandes redu-ziert den Bedarf an zusätzlichen Siedlungsflächen und ist ressourcenschonend.

6 Erhöhen der Umfeld- und Gestaltqualität im Wohnbau Zur Sicherung der Attraktivität von Wohnstandorten ist neben einem entsprechenden An-gebot an Wohnraum auch eine hohe Qualität der Wohnungen zu gewährleisten. Dies be-trifft insbesondere die Standortwahl und die Gestaltung.

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Maßnahmenfelder Raum- und Regionalplanung- Erstellen von regionalen Siedlungskonzepten für die Verdichtungsräume, in denen den ein-

zelnen Gemeinden auf der Basis einer Analyse der räumlichen Gegebenheiten (Naturraum, Einwohnerentwicklung, Infrastruktur, ...) und der Entwicklungstendenzen Vorrangfunktionen(Wohnen, produzierendes Gewerbe und Industrie, ...) und zentralörtliche Funktionen zuge-ordnet sowie überörtlich bedeutsame Siedlungsgrenzen vorgeschlagen werden. Diese Funk-tionen sind in der örtlichen Raumordnung der Gemeinden in geeigneter Weise zu berück-sichtigen, wobei die Gemeinden seitens des Landes in der Wahrnehmung dieser Vorrang- und zentralörtlichen Funktionen zu unterstützen sind. Dabei sollen auch Aussagen getroffen werden, für welche Gemeinden die Ausbildung städtischer Strukturen für zweckmäßig erach-tet wird. Bei einer Beschränkung der Beurteilung der Siedlungsentwicklung nur auf die Gemeinde-ebene werden regionale Aspekte unzureichend beachtet. Insbesondere können auf der Ba-sis einer Eignungszuordnung auch fördernde Maßnahmen getroffen werden. Die in den letzten Jahren erstellten örtlichen Raumordnungskonzepte legen für die Gemein-den Grenzen der Siedlungsentwicklung fest. Es fehlen aber weitgehend übergemeindliche Festlegungen, welche Gemeinden vorrangig die in einzelnen Verdichtungsräumern noch zu-nehmende Bevölkerung aufnehmen sollen, welche Gemeinden sich für die Ansiedlung von Betrieben besonderes eignen etc. Derartige Festlegungen wären auch für die langfristige Planung von Infrastrukturmaßnahmen (Ausbau des Verkehrssystems, Abwasserentsorgung, zentralörtliche Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens etc.) von großer Bedeu-tung.Die Stadt ist aufgrund der Dichte, Funktionsmischung und der kurzen Wege eine sehr ökolo-gische Siedlungsform. Die planvolle Entwicklung der Städte stellt daher auch einen Beitrag zu einer ressourcensparenden, an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientierten Entwick-lung dar.

Durch das Vorschlagen überörtlich bedeutsamer Siedlungsgrenzen kann die Bedeutung wichtiger Grünkeile betont werden.

- Explizite Beurteilung der Verkehrslage bei der Neuwidmung von Bauland anhand von Richt-werten hinsichtlich des zu erwartenden Kfz-Verkehrsaufkommens, der Erreichbarkeit zentralörtlicher Einrichtungen im nicht motorisierten Verkehr und der Erschließungs- und Bedienungsqualität im öffentlichen Nahverkehr. Bei der Neuwidmung von Bauland beschränkt sich die Beurteilung der verkehrlichen Er-reichbarkeit, sofern es sich nicht um größere bauliche Entwicklungen handelt, im Regelfall darauf, ob eine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche gegeben ist. Durch eine ver-pflichtende Beurteilung der Erreichbarkeit auch im nichtmotorisierten und öffentlichen Ver-kehr werden die verkehrlichen Wirkungen von (nicht) kompakten Siedlungsentwicklungen deutlicher bewusst.

- Rückwidmung von Baulandreserven in Streulagen. Damit soll einer Weiterführung der Zersiedelung entgegengewirkt und zu und einer Verdich-tung bestehender Siedlungsgebiete beigetragen werden.

Wohnbauförderung- Weitere Verstärkung der raumordnerischen Steuerungswirkung der Wohnbauförderung, v.a.

in Bezug auf bodensparendes Bauen, sowie verkehrliche und infrastrukturelle Lage des Bauplatzes

- Verstärkte Initiativen im Bereich des Baues von Mietwohnungen und von Mietkaufeinheiten. Die aus wirtschaftlichen Gründen steigenden Ansprüche an räumliche und berufliche Mobili-tät erfordern eine Erhöhung des Angebotes an leistbarem Wohnraum auch außerhalb der Ballungszentren, wobei die Nutzungsmöglichkeiten und -bedingungen stärker auf eine zeit-lich begrenzte Nutzung (mehrere Jahre) ausgerichtet sein sollen. Diesem Bedürfnis kann mit Mietwohnungen besser begegnet werden als mit dem Wohnungseigentum. Weiters sind die

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finanziellen Erfordernisse für den Wohnungsinteressenten geringer (keine oder wenig Ei-genmittel erforderlich).

- Überprüfung und gegebenenfalls Modifikation der Förderung der Sanierung von Gebäuden. Mit der Förderung der Sanierung und Nutzung vorhandenen Wohnraumes soll einem Leer-stehen von Gebäuden, die aufgrund des Bedarfs an Fläche und Infrastruktur Kosten verur-sachen, entgegengewirkt werden. Die Nutzung bestehender Gebäude verringert den Neu-baubedarf und ist ressourcenschonend. Diesem Aspekt kommt umso mehr Bedeutung zu, als der Bedarf an Neubauten für zusätzli-chen Wohnraum durch die künftig deutlich geringere Bevölkerungsdynamik voraussichtlich deutlich abnehmen wird.

- Definition von Qualitätskriterien im Wohnbau, die bei Gewährung der Wohnbauförderung jedenfalls einzuhalten sind. Analog zu bestehenden, technisch orientierten Qualitätskriterien (z.B. Wärmedämmung) sol-len auch funktionale Kriterien als Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung definiert werden wie eine Mindestausstattung mit Kinderspielplatzflächen (Fläche je Wohn-einheit), keine Lage in stark immissionsbelasteten Gebieten. Wichtig ist dabei eine einfach handhabbare und klare Definition derartiger Kriterien.

Gebühren und Steuern- Differenzierung von Erschließungsbeiträgen und Infrastrukturbenützungsentgelten (Verkehr,

Abwasser, Wasser) auch innerhalb eines Gemeindegebietes unter Berücksichtigung der tat-sächlichen Kosten und Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Diffe-renzierung. Derzeit erfolgt innerhalb des Gemeindegebietes keine Staffelung bei den von der Gemeinde vorzuschreibenden Anschluss- und Benützungsgebühren bzw. ist eine solche Differenzie-rung rechtlich nicht zulässig. In peripher gelegenen Ortsteilen mit hohen Erschließungskos-ten sollen bei Neubauten auf bisher unbebauten Flächen die hohen Erschließungskosten vermehrt vom Verursacher getragen werden. Durch die zumindest teilweise Anwendung des Verursacherprinzips wird ein wesentlicher Anreiz für eine kompakte Siedlungsentwicklung geboten.

- Volle Anrechnung der Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der siedlungsbezoge-nen Infrastruktur (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung etc.). Das leer stehen lassen von Wohnungen ist relativ billig. In einzelnen Gemeinden werden den Nutzern nicht die vollen Infrastrukturkosten verrechnet, sondern die Kosten für Betrieb und Instandhaltung aus allgemeinen Budgetmitteln gestützt. Eine quasi Subventionierung der Kosten der Infrastruktur ist neben budgetären Überlegungen auch deshalb nicht zweck-mäßig, da Grund und Boden nicht vermehrbar sind und daher die bestehende Bausubstanz genutzt werden soll, um die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für Siedlungszwecke zu reduzieren.

Bewusstseinsbildung und Motivation- Durchführung von Wettbewerben zur Erhöhung der Wohnqualität in bestehenden Geschoß-

wohnbauten (z. B. Einbau von Liften, Vergrößerung von Balkonen, Änderung von Grundris-sen,...) Zahlreiche ältere Geschoßwohnbauten v.a. in den Städten bieten bezüglich Exposition, Be-sonnung, Verkehrslage und Lage zu zentralörtlichen Einrichtungen eine hohe Standortquali-tät, weisen jedoch diverse Mängel auf (fehlende Liftanlagen, wenig nutzbare Balko-ne/Loggien aufgrund zu geringer Breite, mangelnde Schalldämmung,...); in Pilotprojekten könnten über die üblichen Sanierungsmaßnahmen (Wärmedämmung, Erneuerung Hei-zung,...) hinaus gehende Verbesserungsmaßnahmen konzipiert und realisiert werden.

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- Durchführung von Ideen- und Realisierungswettbewerben zur Weiterentwicklung von For-men des verdichteten Flachbaus Neben den klassischen Reihenhaus bestehen weitere Möglichkeiten des verdichteten Flachbaus, die durch Pilotprojekte aktualisiert und stärker ins Bewusstsein gerückt werden könnten.

- Einsatz von Mediationsverfahren in der Raumplanung, z.B. bei der Entwicklung und Umset-zung eines Siedlungskonzeptes und bei übergemeindlichen Vorhaben. Die klassischen Instrumente der überörtlichen Interessensabstimmung (Treffen von politi-schen Mandataren, Gemeindeverbände) sind fallweise für die Konfliktbereinigung nicht ge-eignet. Mit einem Mediationsverfahren können die Möglichkeiten der Interessensabstim-mung erweitert werden.

- Exemplarische Darstellung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der kommunalen Infrastruktur in zentrumsnah und peripher gelegenen Siedlungsteilen. Mit einer Darstellung der Unterschiede bei den Errichtungs- und Erhaltungskosten in Abhän-gigkeit vom Standort eines Siedlungsgebietes wird eine wesentliche Argumentationsgrund-lage für eine konsequente Raumordnung und die Differenzierung von Erschließungskosten und Infrastrukturgebühren auch innerhalb eines Gemeindegebietes geschaffen.

Innere Siedlungsentwicklung und Baukultur

Ziele1 Erhalten und, soweit erforderlich, Belebung der Ortskerne als lebendige Zentren des kom-

munalen Lebens Aus einer Vielzahl von Gründen besteht die Gefahr einer Funktionsentleerung der Ortsker-ne. Dies betrifft sowohl den teilweise massiven Rückgang der Wohnbevölkerung in den Zentren als auch die Auslagerung von zentralen Funktionen wie Handel und Dienstleistun-gen an Standorte in Randlagen oder deren Konzentration an wenigen, überörtlich bedeut-samen Standorten. Als Konsequenz resultieren teilweise die Unternutzung oder der Verfall der bestehenden Bausubstanz in den Ortskernen wie auch in Einzelfällen das Entstehen sozialer Segregation.

2 Bemühen um eine verträgliche Funktionsmischung von Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Landwirtschaft Eine strikte Trennung der Funktionen verursacht ein wesentlich höheres Verkehrsaufkom-men und bedingt einen höheren Flächenbedarf für Siedlungszwecke. Weiters trägt eine verträgliche Funktionsmischung auch zur Belebtheit und Lebendigkeit in den Siedlungsge-bieten bei.

3 Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung historischer Ortskerne, Gebäudeensembles und Einzelobjekte Die Attraktivität von Ortskernen und deren gegenüber vielen Neubaugebieten höhere Ges-taltqualität wird maßgeblich von der historischen Bausubstanz wie auch von den Merkma-len der Begrenzung der Straßenräume durch die Gebäude geprägt. Diese, die Attraktivität von Ortskernen und Ensembles bestimmenden Elemente sollen möglichst erhalten und sinnvoll weitergenutzt werden

4 Förderung der Umnutzung von erhaltenswerten, aufgrund des Bedeutungsverlustes der Landwirtschaft wie auch des wirtschaftlichen Funktionswandels nicht mehr benötigten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden Der Verlust der bisherigen Funktion führt vielfach zu Leerständen und zum Verfall von er-haltenswerter Bausubstanz. Da diese Verluste teilweise unwiederbringlich sind, sollen sich bietende Möglichkeiten zur Weiterverwendung optimal genutzt werden.

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5 Stärkung des Bewusstseins für die Notwendigkeit eines schonenden Umganges mit erhal-tenswerter Bausubstanz und für die Berücksichtigung von Gestaltungsprinzipien bei Neu-baugebieten Die Berücksichtigung von für das Ortsbild wertvollen Elementen und die Entwicklung auch gestalterisch attraktiver neuer Siedlungen mit Berücksichtigung daraus resultierender Flä-chenansprüche an den Straßenraum setzt ein entsprechendes Bewusstsein voraus.

6 Förderung der gestalterischen Qualität von Neubaugebieten einschließlich der gärtnerisch gestalteten Außenräume. Die „Gesichtslosigkeit“ vieler Neubaugebiete wird besonders im Vergleich zu den Ortsker-nen und einzelnen älteren Siedlungen deutlich. Um einen dauerhaften Verlust an Gestalt-qualität zu vermeiden, soll in Neubaugebieten verstärkt auf qualitative Merkmale geachtet werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Gewerbegebiete. Zugleich soll eine verstärkte Kultur der gärtnerischen Gestaltung öffentliche Räume aufge-baut und die Gestaltung der privaten Hausgärten unterstützt werden.

Maßnahmenfelder Raum- und Regionalplanung- Nutzung und Weiterentwicklung jener Widmungskategorien in der Flächenwidmung, die eine

Mischnutzung in verträglichen Umfang zulassen. Mit der Festlegung der Flächenwidmung werden die Nutzungsmöglichkeiten in wesentlichem Maße bestimmt. Mit differenzierteren Festlegungen könnte den Nutzungserfordernissen besser entsprochen werden. So wäre es zweckmäßig, für das gemischte Wohngebiet analog zur Möglichkeit der Beschränkung von Betriebstypen in Mischgebieten ebenfalls einzelne Betriebstypen und/oder -größen (z.B. Beherbergungsbetriebe mit über 20 Betten) ausschlie-ßen zu können und dafür statt des reinen Wohngebietes gem. § 38 Abs. 1 TROG verstärkt gemischte Wohngebiete gem. § 38 Abs. 2 TROG auszuweisen.

- Vermehrte Nutzung der Möglichkeiten des Bebauungsplanes zur Ausbildung gestalterisch attraktiver Straßenräume mit Ergänzung um Baumassenmodelle zur Verdeutlichung der drit-ten Dimension Die Möglichkeiten des Bebauungsplanes wie zwingende Baufluchtlinien oder einzuhaltende Mindesthöhen werden aus Rücksicht auf die Gestaltungsfreiheit des Bauherrn kaum ange-wendet. Die gestalterische Wirkung von Gebäudehöhen ist in der üblichen Bebauungspla-nung nicht ablesbar. Mit der vermehrten Erstellung von Baumassenmodellen könnten die räumlichen Wirkungen von bestehenden Gebäuden und Neubebauungen wesentlich besser illustriert werden.

- Vorschreibung von Durchgrünungs-Mindeststandards bei der Flächenwidmungs- und Be-bauungsplanung von Gewerbegebieten, bzw. Ausweisung von entsprechenden Flächen für deren Durchgrünung. In Gewerbegebieten ist der Grünflächenanteil häufig sehr gering, da die Betriebe auch die Freiflächen und Abstandsflächen für Lagerzwecke., als Parkplatz o.ä. nutzen.

- Nutzung der Möglichkeiten des Bebauungsplanes für zweckmäßige bauliche Ergänzungen in den Ortskernen unter Beachtung der Maßstäblichkeit und der nachhaltigen Sicherung der Lebensqualität In den Ortskernen sind bauliche Adaptierungen vielfach nur möglich, wenn gegenüber den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (Mindestabstände) abweichende Bebauungsmög-lichkeiten eingeräumt werden. Das Instrument des Bebauungsplanes bietet diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, die, soweit fachlich vertretbar, genutzt werden sollen.

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- Bestandsaufnahme erhaltenswerter Gebäude und Ensembles v.a. in den Ortskernen als Voraussetzung für Überlegungen und Planungen zum Erhalt und zur sinnvollen Weiternut-zung derartiger Gebäude Der historische Gebäudebestand unterliegt in vielen Ortskernen einem schleichenden Erosi-onsprozess, indem schrittweise einzelne Gebäude abgebrochen und teilweise durch Neu-bauten ersetzt werden. Das Ausmaß des Verlustes an Gestaltqualität wird erst im Laufe der Jahre sichtbar, ist dann aber nicht mehr korrigierbar. Mit einer Bestandsaufnahme wird ein Überblick über den erhaltenswerten Gebäudebestand und damit eine wesentliche Voraus-setzung für Maßnahmen zum Erhalt von Gebäuden und Ensembles geschaffen. Diese Be-standsaufnahmen können im Rahmen der Bestandsaufnahmen zur Ortsplanung bzw. durch bestehende Institutionen durchgeführt werden.

- Ausweisung von Schutzzonen nach dem Ortsbildschutzgesetz Mit der Ausweisung von Schutzzonen nach dem Ortsbildschutzgesetz werden der Schutz von erhaltenswerter Bausubstand erleichtert und Förderungsmöglichkeiten für die Erhaltung und Sanierung der Gebäude erschlossen.

Wohnbauförderung- Noch stärkere Ausrichtung der Wohnbauförderung an der Sanierung und Adaptierung be-

stehender erhaltenswerter Bausubstanz. Die Umnutzung und Sanierung von erhaltenswerten Gebäuden erfordert vielfach einen ähn-lich hohen Kostenaufwand wie ein Neubau. Diesem Umstand ist in der Ausgestaltung der Instrumente der Wohnbauförderung Rechnung zu tragen, da andernfalls der Bauherr den Neubau einer Sanierung schon aus ökonomischen Erwägungen vorzieht.

Bewusstseinsbildung und Motivation- Durchführung von Pilotprojekten wie der Sanierung eines Ortskernes, zum Entwurf einer

gestalterisch attraktiven Neubausiedlung und zur Neubebauung eines Gewerbegebietes. Mit der Planung und Realisierung von Pilotprojekten wird ein wesentlicher Beitrag zur Be-wusstseinsbildung geschaffen.

- Die Entwicklung einer qualitätsvollen zeitgenössischen Baukultur (Architektur) wird mit be-wusstseinsbildenden Maßnahmen unterstützt und im Bereich öffentlicher Projekte beispiel-haft umgesetzt.

- Dokumentation von Beispielen gelungener Sanierungs- und Adaptierungsmaßnahmen sowie im Bereich Gestaltqualität der Außenräume. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in diesen Berei-chen. Vielfach sind gelungene Beispiele von Sanierungen nur einer kleinen Fachöffentlichkeit be-kannt. Durch die Dokumentation solcher Beispiele werden die Diskussion belebt und Vielfalt geeigneter Lösungen verdeutlicht. Bewusstseinsbildung in der Architekturszene im Hinblick auf den Verlust an Raumqualität durch Eingriffe in den Freiraum.

- Einsatz von Mediationsverfahren in der örtlichen Raumplanung bei sich abzeichnenden Nut-zungskonflikten Die Durchführung eines Mediationsverfahrens stellt eine gute Möglichkeit dar, unterschiedli-che Interessen zu verdeutlichen und einen Interessenausgleich zu erreichen, der für alle Be-troffenen auch dauerhaft akzeptabel ist. Gerade für die Entschärfung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft könnte die Mediation eine wertvolle Hilfe-stellung bieten.

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Denkmalpflege- Die Denkmalpflege wird weiterhin unterstützt. Die Möglichkeiten des Stadtkern- und Orts-

bildschutzgesetzes werden intensiver eingesetzt. - Der Restaurierung und Erhaltung sakraler Bauwerke (Kirchen, Kapellen, Klöster) als Identität

stiftende Elemente des Landes wird weiterhin großes Augenmerk geschenkt. - Bei der Restaurierung historischer Gebäude und Anlagen wird verstärkt darauf geachtet,

dass eine Revitalisierung mit geeignetem Nutzungszweck langfristig gesichert ist.

Bodenmarkt

Ziele1 Mobilisieren der vorhandenen Baulandreserven

Trotz in vielen Gemeinden vorhandenen, großzügigen Baulandreserven ist die Verfügbar-keit an Baugrundstücken gering. Die Nachfrage kann häufig nur durch die Neuausweisung von Bauland gedeckt werden. Aufgrund der Begrenztheit der Ressource Boden steigen die Grundpreise – speziell in Gunstlagen – in zum Teil unerschwingliche Höhen. Durch die Mobilisierung der bestehenden Baulandreserven soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

2 Reduzieren jener Baulandreserven, die am Bodenmarkt nicht verfügbar sind. Ziel der Baulandwidmung ist die Bereitstellung nutzbaren Baulandes für die Deckung des Baulandbedarfes. Wenn gewidmetes Bauland längerfristig nicht widmungskonform genutzt wird, wurde das Ziel der Widmung verfehlt. Derartige Flächen sollen daher, sofern von den örtlichen Gegebenheiten her vertretbar, in Freiland zurückgewidmet werden.

3 Stärken der Position der Gemeinden am Bodenmarkt Die Gemeinde soll nicht nur über die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, sondern auch aktiv die Bodenpolitik mitbestimmen können. Durch den Erwerb von Flächen ist es möglich, steuernd einzugreifen und eine im kommunalen Interesse gelegene Siedlungs-entwicklung voranzutreiben.

4 Entlasten des Bodenmarktes von der Nachfrage nach (faktischen) Zweitwohnsitzen In manchen Gemeinden wird der Bodenmarkt stark von der Nachfrage nach Zweitwohnsit-zen bestimmt, wodurch die Baulandpreise für die ortsansässige Bevölkerung kaum mehr leistbar sind. Eine wirksame Kontrolle der Eigenschaft von Wohnsitzen als Haupt- bzw. Zweitwohnsitz ist nur sehr eingeschränkt möglich. Daher sind mögliche Maßnahmen ver-gleichend zu prüfen, mit denen die Attraktivität der Errichtung von Zweitwohnsitzen redu-ziert werden kann.

Maßnahmenfelder Baulandreserven- Vergleichende Prüfung und Beurteilung der rechtlichen Möglichkeiten zur Baulandmobilisie-

rung und Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Bodenpreise. Bereits seit Jahren wird über die Mobilisierung der bestehenden Baulandreserven nachge-dacht und diskutiert. Es wurden dazu auch umfangreiche Unterlagen erstellt, die jedoch noch keine endgültige Beurteilung zulassen.

Folgende grundsätzliche Möglichkeiten der Baulandmobilisierung sollen bei dieser Prüfung berücksichtigt werden: - Konsequentere Umsetzung der Örtlichen Raumordnungskonzepte. - Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Vorschreibung von vorgezogenen Er-

schließungsbeiträgen und von Erhaltungsbeiträgen für erschlossene Baulandreserven und Übernahme in die landesgesetzlichen Regelungen

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Die Verpflichtung zur Entrichtung von Erschließungsbeiträgen entsteht bei der bestehenden Gesetzeslage erst mit der Bewilligung eines Bauvorhabens. In vielen Fällen muss die Ge-meinde aber bereits lange vor dem Vorliegen eines Bauansuchens die Erschließung des Baulandes durchführen. Dies gilt insbesondere bei Baulandreserven innerhalb bereits teil-weise bebauter Gebiete. Es ist daher gerechtfertigt und liegt im Sinne der Nutzung beste-hender, erschlossener Baulandreserven, dass bei vorhandener Erschließung Kostenbeiträge der Eigentümer der erschlossenen Bauplätze zum Bau und zur Erhaltung der kommunalen Infrastruktur geleistet werden, unabhängig vom Vorliegen eines konkreten Bauinteresses.

- Einführung einer Widmungsabgabe - Einhebung der Grundsteuer B auch auf landwirtschaftlich genutzten Baulandreserven im

Sinne des § 52 Abs. 1 Bewertungsgesetz (BGBL. 148/1955 in der geltenden Fassung) Bisher sind Baulandflächen, die noch landwirtschaftlich genutzt werden, großteils nur mit der Grundsteuer A belegt. Entsprechend zum tatsächlichen Wert dieser Baulandreserven, den bundesgesetzlichen Bestimmungen und im Sinne der Mobilisierung der Reserven soll eine Bewertung mit Grundsteuer B erfolgen. Eine aufgrund der erhöhten Steuer zu erwartende Rückwidmung von Bauland in Freiland erleichtert die Bauland-Neuwidmung von anderen geeigneten Flächen, deren Verfügbarkeit durch entsprechende Vereinbarungen oder durch Erwerb durch Gemeinde oder Tiroler Bo-denfonds gesichert werden kann. In Verbindung mit einem Antragsrecht für die neuerliche Widmung von zurückgewidmeten Flächen bei gegebenem Bedarf sind keine unzumutbaren Nachteile für die Eigentümer der Baulandreserven zu erwarten.

- Anhebung der Einheitswerte für nicht bebautes, erschlossenes Bauland Gewidmetes und erschlossenes Bauland ist für eine Bebauung vorgesehen, kann zum Bau-landpreis veräußert werden und soll daher auch entsprechend seiner Eigenschaft als voll-wertiges Bauland besteuert werden.

- Rückwidmung nicht genutzter Baulandreserven mit dem Antragsrecht auf neuerliche Bau-landwidmung bei gegebenem Bedarf bzw. konkreter Bauabsicht Reserven an Bauland, die nicht genutzt werden, sollen in Freiland zurückgewidmet werden. Im Sinne des Vertrauensschutzes soll für solche Flächen ein gesetzlich verankertes Antrags-recht eingeräumt werden, sodass bei gegebenem Bedarf bzw. bei Vorliegen eines konkreten Bauwunsches eine Baulandwidmung erfolgt.

Bodenpolitik, Bodenmarkt- Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen bei der Neuwidmung von Bauland.

Die Neuwidmung von Bauland soll auf Grundlage geeigneter privatrechtlicher Vereinbarun-gen, die eine kostengünstige Bereitstellung der neu gewidmeten Flächen gewährleisten, durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur jene Flächen neu gewidmet werden, bei denen die Verfügbarkeit zu akzeptablen Bedingungen tatsächlich gewährleistet ist. Dieses Instru-mentarium wird bereits bei zahlreichen Neuwidmungen von Bauland angewendet.

- Erwerb von Flächen durch Gemeinden bzw. den Tiroler Bodenfonds Sowohl der Erwerb von als Tauschflächen geeigneten Grundstücken als auch von Flächen, die für eine Baulandwidmung geeignet sind, ist von Seiten der Gemeinden und des Tiroler Bodenfonds anzustreben. Wesentliche Grundlage bilden dabei privatrechtliche Vereinbarun-gen, die einerseits Spekulationsgewinne der Gemeinden ausschließen und andererseits die Bereitstellung günstigen Baulandes für eine Siedlungsentwicklung, die den kommunalen In-teressen gerecht werden soll, ermöglichen.

- Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen und Einhebung einer Widmungsabgabe bei der Neuwidmung von bisher unbebauten Flächen als Bauland Mit der Baulandwidmung erfolgt eine Wertsteigerung von Freiland in Bauland um das je nach Lage 10- bis 50-fache, ohne dass der Grundeigentümer für diese massive Aufwertung eine Gegenleistung erbringt. Es ist daher gerechtfertigt, einen Teil dieses Wertzuwachses mittels einer Abgabe für öffentliche Zwecke (z.B.: Baulandbeschaffung für den sozialen Wohnbau, Bereitstellung von Flächen für Gewerbebetriebe) abzuschöpfen. Die Widmungs-abgabe soll den Gemeinden analog zur Grundsteuer zur Verfügung gestellt werden.

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Zweitwohnsitze- Überprüfung der Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der Zweitwohnsitzregelung - In Gemeinden mit starkem Druck auf Zweitwohnsitze Rückwidmung der Baulandreserven in

Freiland und Neuwidmung bei gegebenen Bedarf mit Widmungsanspruch der betroffenen Grundeigentümer Die größte Einflussmöglichkeit der Gemeinde auf die Verwendung eines Grundstücks ist im Rahmen des Widmungsverfahrens gegeben. Mit der Freilandwidmung erhält die Gemeinde die beste Möglichkeit zur Kontrolle der Verwendung des zu widmenden Baulandes, wobei den betroffenen Grundeigentümern bei gegebenem Bedarf ein Widmungsrecht zuzugeste-hen ist.

- Festlegung von Bauplatzhöchstgrößen im Bebauungsplan, die eine kleinteilige Parzellen-struktur erzwingen Mit der Festlegung von Bauplatzhöchstgrößen, die eine kleinteilige Parzellenstruktur erzwin-gen, kann der Anreiz für eine Bebauung mit Zweitwohnsitzen gemindert werden, da für Zweitwohnsitze von den Interessenten in einem erheblichen Maße eine großzügige Freiflä-chenausstattung erwartet wird.

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3.2 Wirtschaftsstandort

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Sicherung geeigneter Flächen mit hoher Standortgunst für die Ansiedlung und Er-weiterung von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben unter Berücksich-tigung möglicher Nutzungskonflikte und der regionalen Wirtschaftsausrichtung

Ausreichendes Angebot an geeigneten und preislich akzeptablen Flächen für die Entwick-lung und Neuansiedlung von Betrieben mit dem Schwerpunkt auf größeren, gut ausgestat-teten Betriebsstandorten

• Entwicklung attraktiver, interkommunaler Gewerbegebiete an geeigneten Standorten im Sinne einer regionalen Schwerpunktsetzung und mit einem langfristig orientier-ten Lasten- und Nutzenausgleich zwischen den beteiligten Gemeinden; in solchen Gebieten wird auch der Freiraum- und Gestaltungsqualität erhöhtes Augenmerk ge-widmet

Sicherung attraktiver Standorte für die wirtschaftliche Entwicklung, Stärkung der Koopera-tion zwischen den Gemeinden in der wirtschaftlichen Entwicklung und Vermeidung des Standortwettbewerbes, effiziente Erschließung und funktional und gestalterisch attraktive Nutzung der Standorte

• Ansiedlung und Entwicklung von innovativen, qualitäts-, technologie- und dienstleistungs-orientierten Betrieben unter Beachtung der knappen räumlichen Ressourcen und der Ansprüche einer hohen Lebensqualität

Profilierung Tirols als Standort für die Produktion und Erbringung hochwertiger Güter und Dienstleistungen mit Berücksichtigung der Flächenansprüche anderer Nutzungen und oh-ne Beeinträchtigung der hohen Lebensqualität

• Betonung und Weiterentwicklung der „weichen“ Standortfaktoren, die maßgeblich zur Attraktivität Tirols als Wirtschaftsstandort beitragen (hohe Wohn-, Freizeit- und Umweltqualität, breit gefächertes Bildungs- und Kulturangebot)

Erhaltung und Steigerung der Attraktivität Tirols als Arbeits- und Wohnstandort für Unter-nehmen mit hohen Qualitätsansprüchen

• Entwicklung eines landesweiten Masterplans für die langfristige Entwicklung des Tourismus und Sicherstellung der daraus folgenden raumordnerischen Maßnahmen

Verbesserung von Standortvoraussetzungen und Sicherung von Gunstlagen vor konkurrie-renden Nutzungsansprüchen für eine geordnete und zielorientierte Entwicklung des Tou-rismus in Tirol. Weiterentwicklung neuer Zukunftsfelder wie beispielsweise Gesundheits-, Jugend- Kultur-tourismus

• Bündelung, Abstimmung und Ergänzung von Bewilligungskriterien für touristische Großeinrichtungen

Berücksichtigung der großräumigen Wirkungen hinsichtlich Wirtschaft, Ökologie, Gesell-schaft und örtlicher Integration; Planungssicherheit für die Betreiber

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Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Wirtschaftsstandort allgemein

Ziele1 Vertretbare Grundpreise für Betriebsstandorte gewährleisten

Um die Erweiterung oder Neuansiedlung von Betrieben und deren Standortverlegung aus ungünstigen Lagen zu ermöglichen, sollen sich die Grundpreise in einem zumutbaren Rahmen bewegen, den durch Maßnahmen der Vertragsraumordnung abzusichern gilt.

2 Stärkung der betrieblichen Innovation und der wirtschaftlichen Innovationskraft in allen Landesteilen Im wirtschaftlichen Wettbewerb kann sich Tirol nicht durch niedrige Grund- oder Arbeits-kosten profilieren. Umso mehr Bedeutung kommt der Innovationsbereitschaft und Innovati-onskraft zur Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Tirol als Betriebs-standort zu.

3 Regionale Zuordnung von „Leitwirtschaftszweigen“ Bestimmte Wirtschaftszweige sollen für definierte Landesteile eine Leitfunktion überneh-men. Als Beispiele wären hier Industrie und Dienstleistungen im Inntal zwischen Landeck und Innsbruck oder Tourismus im Ötztal zu nennen. Mit einer solchen Festlegung sollen negative Wirkungen auf den Leitwirtschaftszweig durch konkurrierende Nutzungen vermie-den werden.

4 Wirtschaftsfreundliches Klima stärken Eine positive Haltung der Bevölkerung ist für die Entwicklungsmöglichkeiten der Unter-nehmen von wesentlicher Bedeutung.

5 Erhalten und in Teilbereichen Wiederherstellen der hohen Lebensqualität in Tirol, damit das Land für Arbeits- und Führungskräfte attraktiv bleibt Um als Standort für hochwertige Produktions- und Dienstleistungsunternehmen attraktiv zu sein, ist eine hohe Qualität sowohl im Wohn- als auch Arbeitsumfeld erforderlich.

6 Entwicklung von Instrumenten des innerregionalen Finanzausgleiches Um eine gerechtere Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Wohnsitzgemeinden und Arbeitsgemeinden zu erreichen, sollen über den bestehenden Finanzausgleich hinaus In-strumente für einen innerregionalen Finanzausgleich entwickelt werden.

Maßnahmenfelder Regionale Wirtschaftsstruktur- Entwicklung und Aufbau von Innovationszentren auch in den Bezirken außerhalb des Zent-

ralraumes Kufstein – Innsbruck – Telfs in den Bezirkshauptorten Imst, Kitzbühel, Landeck, Lienz und Reutte Mit Unterstützung der Zukunftsstiftung des Landes Tirol, der Tiroler Arbeitsmarktförderungs-gesellschaft und der Fördereinrichtungen des Bundes soll die Schaffung von Innovations-zentren außerhalb des Zentralraumes Kufstein – Telfs zu einer Aufwertung der Regionen führen. Kooperationen sollen dabei mit der Universität Innsbruck, dem Management Center Innsbruck (MCI) sowie der Fachhochschule Kufstein angestrebt werden.

- Profilierung hinsichtlich regionaler „Leitwirtschaftszweige“ Zur Vermeidung gravierender Nutzungskonflikte und im Sinne eines sorgsamen Einsatzes knapper Budgetmittel ist die regionsbezogene Definition von Leitwirtschaftszweigen sinnvoll, die eine regionale Vorreiterfunktion wahrnehmen. So wird in einer Region mit Intensivtouris-mus bei der Entwicklung von Betrieben der Industrie und des produzierenden Gewerbes auf die Erhaltung der Standortvoraussetzungen des Tourismus besonderes Augenmerk zu legen sein. Umgekehrt wird in einer stark gewerblich-industriell geprägten Region eine Intensivie-rung des Aufenthaltstourismus nicht zielführend sein.

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Sicherung und Verbesserung der Standortvoraussetzungen für Unternehmen- Nutzung des Tiroler Bodenfonds zur Bereitstellung kostengünstiger Betriebsgrundstücke

unter Berücksichtigung kommunaler und regionaler Entwicklungsziele Der Tiroler Bodenfonds dient dem Zweck, Grundstücke zu erwerben und diese zu günstigen Bedingungen entgeltlich weiterzugeben. Neben dem günstigen Preis ist auch die Berück-sichtigung kommunaler und regionaler Entwicklungsziele von Bedeutung, um sich von ge-werblichen Immobilienanbietern zu unterscheiden und die Sonderstellung des Bodenfonds zu rechtfertigen.

- Neuwidmungen von betrieblich zu nutzenden Grundstücken ausschließlich bei Sicherung der tatsächlichen betrieblichen Nutzung zu akzeptablen Bedingungen (privatrechtliche Ver-einbarungen) Um angemessene Grundpreise für Unternehmen tatsächliche und eine widmungsgemäße Verwendung zu gewährleisten, werden im Vorfeld von Widmungen für Betriebe Vereinba-rungen mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Interessenten abgeschlossen. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt und soll in Zukunft weiterhin verfolgt werden.

- Erhaltung eines räumlich und inhaltlich breit gefächerten Bildungsangebotes (Schulen, Er-wachsenenbildung) Bereits in den Pflichtschulen aber auch in den aufbauenden Lehrgängen und in der Erwach-senenbildung soll ein vielfältiges Bildungsangebot unter Beachtung der Anforderungen der Wirtschaft gewährleistet werden. Dabei ist neben den inhaltlichen Komponenten auch be-sonderes Augenmerk auf die räumliche Verteilung und damit Zugänglichkeit der Bildungsein-richtungen zu legen.

- Aufbau einer internationalen Schule in Innsbruck Um gute Standortvoraussetzungen für auch international tätige Unternehmen zu schaffen, ist eine internationale Schule von großer Bedeutung. Damit kann eine breitere Gruppe von Füh-rungskräften angesprochen werden.

- Konsequente Umsetzung von am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierten Maßnahmen im Bereich Raumordnung und Umweltschutz, Erhaltung und qualitätsorientierter Ausbau der Infrastruktur Tirol zeichnet sich großteils durch eine hohe Lebensqualität aus. Die Erhaltung und in Teil-bereichen Verbesserung der Lebensqualität ist für die langfristige Attraktivität des Wirt-schaftsstandortes Tirol von maßgeblicher Bedeutung.

- Führung der Marke Tirol über den Tourismus hinaus und Nutzung des positiven Image und der Bekanntheit der Marke auch in den übrigen Wirtschaftsbereichen.

- Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit für die Bedeutung einer florierenden Wirt-schaft unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte Die wirtschaftliche Situation einer Region hängt nicht nur vom Engagement der Unternehmer und ihrer Bereitschaft für Innovationen ab. Ein entscheidender Faktor dabei ist die Bevölke-rung, die die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit bzw. die Attraktivität eines Standorts für Betriebe mit beeinflusst. Durch gezielte Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit soll ein Beitrag zu einer grundsätzlich positiven Haltung gegenüber wirtschaftlichen Aktivitäten geleistet werden.

- Entwicklung von Modellen für einen innerregionalen Ausgleich der Kommunalsteuer zwi-schen den Wohnsitz- und den Arbeitplatzgemeinden unter Berücksichtigung der unter-schiedlichen Lasten und Nutzen Bei der Kommunalsteuer als wesentlicher gemeindeeigener Steuer wird ein Ausgleich zwi-schen jenen Gemeinden, die eine hohe Standortgunst für wirtschaftliche Aktivitäten aufwei-sen, und jenen Gemeinden, die primär die Funktion als Wohnstandorte aufweisen, ange-strebt. Dabei sind die Belastungen, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten häufig verbunden sind (Flächeninanspruchnahme, Immissionen) in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Durch einen solchen Ausgleich wird eine häufig raumplanerich sinnvolle Funktionsteilung un-terstützt.

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Standorte für produzierendes Gewerbe und Industrie

Ziele1 Sichern der räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe- und Industriebetriebe

Insbesondere in den Verdichtungsräumen besteht häufig Knappheit an für produzierendes Gewerbe und Industrie geeigneten und verfügbaren Flächen.

2 Profilieren von Gewerbestandorten Zur Vermeidung von zwischenbetrieblichen Nutzungskonflikten und zur Optimierung von Fühlungsvorteilen sowie im Sinne einer hochwertigen Infrastrukturausstattung ist es sinn-voll, größere Gewerbegebiete oder Teile von solchen auf verträgliche und sich gegenseitig befruchtende Branchengruppen hin zu entwickeln.

Maßnahmenfelder Standortplanung- Sicherung von geeigneten und bereits gewidmeten Flächen für Gewerbe und Industrie.

Um eine geordnete Standortplanung für Gewerbe- und Industriebetriebe verfolgen zu kön-nen, sind die Ansprüche solcher Nutzungen in entsprechend ausgewiesenen Gebieten vor-rangig zu behandeln. Auf diese Weise ist es möglich, der künftigen Nachfrage zu entspre-chen und beabsichtigte Betriebsansiedlungen durchführen zu können.

- Aufbau und laufende Aktualisierung einer Gewerbeflächenbörse. Entfernungen und räumliche Abhängigkeiten spielen im wirtschaftlichen Handelns eine im-mer untergeordnetere Rolle. Die Suche nach geeigneten Standorten spielt sich daher nicht mehr nur lokal ab. Die Entwicklung einer Gewerbeflächenbörse ermöglicht Unternehmen unabhängig von ihrem Sitz und ihrem Wissen über die örtlichen Gegebenheiten den Ver-gleich unterschiedlicher zur Verfügung stehender Standorte und die Wahl des für sie opti-malsten.

- Erschließung von interkommunalen Gewerbegebieten mit hoher Standortqualität Um regional konkurrenzfähig zu bleiben, ist es notwendig, die kommunalen Grenzen zu ver-lassen und gemeindeübergreifend zu agieren. Damit ist es möglich, sowohl die Qualität für die ortsansässigen Betriebe zu erhöhen, als auch die Attraktivität für zuziehende Unterneh-men von außerhalb zu steigern, Nutzungskonflikte zu minimieren und den Standortwettbe-werb zwischen den Gemeinden (jede Gemeinde braucht ein Gewerbegebiet, um eigene Steuern zu lukrieren) zu reduzieren.

- Ausarbeitung von Musterverträgen für einen gerechten Kosten- und Nutzenausgleich bei der Schaffung von interkommunalen Gewerbegebieten Mit der Bestimmung des § 17 des Finanzausgleichsgesetzes wurde die gesetzliche Grund-lage für die Aufteilung der Kommunalsteuer zwischen mehreren Gemeinden geschaffen. Darüber hinaus sind geeignete Musterverträge notwendig, in denen ein gerechter Ausgleich der Kosten und des Nutzens von Gewerbegebieten geregelt wird. Derartige Grundlagen sind für die Zustimmung von Gemeinden zu überkommunalen Lösungen von wesentlicher Be-deutung.

Struktur von Gewerbegebieten- Weiternutzung bestehender Betriebsstandorte bei Aufgabe eines Betriebes, sofern nicht

wesentliche raumordnungsfachliche oder wirtschaftstrukturelle Gesichtspunkte dagegen sprechen.Die Weiternutzung von bereits betrieblich genutzten Flächen ist aus mehreren Gründen an-zustreben: Die vorhandene Infrastruktur kann damit weitergenutzt werden, die Akzeptanz als Betriebsstandort ist vielfach bereits gegeben, ein längerfristiges Brachliegen von Betriebsstandorten kann vermieden werden.

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- Vermeidung von Nutzungskonflikten durch vorsorgende Flächenwidmung. Um Konflikte mit bestehenden, widmungsgemäß genutzten und für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeigneten Gewerbegebieten bereits im Vorfeld auszuschließen, sind geeignete Maßnahmen (wie die Sicherung von Schutzstreifen zu immissionsempfindlichen Nutzungen im Nahbereich, keine Erweiterung der Widmungen für immissionsempfindliche Nutzungen im Nahbereich von Gewerbegebieten) zu treffen.

- Überprüfung kleinflächiger, noch nicht widmungsgemäß genutzter Gewerbegebiete. Die funktionale und raumordnungsfachliche Zweckmäßigkeit von Gewerbegebieten mit ge-ringem Flächenausmaß, deren Nutzung noch nicht der ihnen zugeordneten Widmung ent-spricht, ist zu prüfen.

- Vermeidung von kleinflächigen Einzelstandorten für Gewerbebetriebe. Bereits im Zuge der Widmungsfestlegung ist sowohl auf die Ansprüche der Gewerbe- und Industrieunternehmen als auch auf die Erfordernisse des Immissionsschutzes gegenüber benachbarten Nutzungen Bedacht zu nehmen. Größeren, erweiterungsfähigen Gebieten mit hoher Standortattraktivität, die den Bedarf mehrerer Gemeinden abdecken, ist dabei klar der Vorzug zu geben. Kleinflächige Einzelstandorte sind möglichst zu vermeiden.

- Prüfung und Realisierung der Möglichkeiten, größere Gewerbegebiete zur Gänze oder teil-weise für bestimmte Branchen vorzusehen. Zur Nutzung von Fühlungsvorteilen wie auch zur Vermeidung gegenseitiger Beeinträchti-gungen empfiehlt sich die Ausrichtung größerer Gewerbegebiete oder von Teilen von sol-chen auf bestimmte Branchen oder Branchengruppen. Eine solche Spezialisierung setzt ei-ne entsprechende Potentialanalyse und die Unterstützung der Spezialisierung durch die wirtschaftlichen Interessensvertretungen voraus.

Tirol als Standort für Tourismus und Dienstleistungen

Ziele1 Positionieren von Tirol in der öffentlichen Wahrnehmung als Land mit hochwertigen Dienst-

leistungen neben anderen Wirtschaftszweigen Tirol verfügt über ein breites Spektrum hochwertiger Dienstleistungen auch abseits des Tourismus und des Handels, die jedoch in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind (z.B. Inge-nieurbüros, wirtschaftsnahe Dienstleistungen, Forschungseinrichtungen). Diese Unterneh-men benötigen auch geeignete Standorte und eine entsprechende Berücksichtigung in der Raumordnung.

2 Sichern der Gunstlagen für den Tourismus als wichtigem Wirtschaftszweig in Tirol Der Tourismus ist in Tirol von grundlegender Bedeutung. Gebiete und Standorte, die sich für touristische Nutzungen in besonderer Weise eignen, sind durch gezielte raumordneri-sche Maßnahmen für diese Zwecke zu bewahren und freizuhalten. Es obliegt zudem der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, Grundlagen für ein geordnetes Nebeneinan-der von Tourismus und anderen Nutzungen zu sorgen und notwendige Infrastruktureinrich-tungen vorzusehen.

3 Impulse zur Erneuerung des touristischen Angebots in den touristischen Gunstlagen Um auch in Zukunft attraktiv und konkurrenzfähig bleiben zu können, ist es notwendig, im besonderen Maß die Qualität der touristischen Einrichtungen zu verbessern. Maßnahmen, die eine Erneuerung bzw. Modernisierung des bestehenden Angebots zum Ziel haben, sind zu unterstützen.

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Maßnahmen - Imagekampagne zum Bewusstmachen der hohen Bedeutung des Dienstleistungssektors in

TirolDer relativ geringe Stellenwert der Dienstleistungen in der Wahrnehmung der Bevölkerung dürfte maßgeblich auf die im Vergleich zu Gewerbe, Industrie und Tourismus geringen Prob-leme und Konflikte zurückzuführen sein (bei den Dienstleistungsunternehmen gibt es kaum größere Konkurse, Abwanderungsdrohungen etc.). Eine positive Betonung des Dienstleis-tungssektors fördert dessen Akzeptanz und dessen Stellenwert.

- Bewusstmachen des Stellenwertes des Tourismus in Gemeinden bzw. Regionen Gemeinden und Gebiete, die sich zu Tourismusregionen zusammengeschlossen haben, müssen den Stellenwert, den der Tourismus einnimmt, für sich definieren. Damit ist es mög-lich, gezielte Planungen anzustellen und Maßnahmen zu setzen, die zu einer florierenden Weiterentwicklung des Tourismus beitragen.

- Unterstützung der touristischen Entwicklung und Erhaltung bzw. Verbesserung der Umge-bungsqualität in den touristischen Gunstlagen mit Hilfe der Instrumente der örtlichen und ü-berörtlichen Raumordnung In Lagen, die für touristische Einrichtungen besonders geeignet sind, sollen andere Nutzun-gen durch vorausschauende Maßnahmen der Raumordnung auf ein mit den touristischen Ansprüchen vertretbares Maß beschränkt werden. Zudem ist die für den Tourismus notwen-dige Infrastruktur bereits in der Planung zu beachten und nachhaltig zu sichern.

- Die Modernisierung bestehender Betriebe soll bei guter Standorteignung gefördert werden. Um das bestehende touristische Angebot auch in Zukunft auf einem qualitativ hochwertigem Niveau zu halten, werden Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung von Unterneh-men unterstützt.

- Konzeption und Realisierung von Maßnahmen zur Verkehrsentlastung in Tourismusorten Die Sensibilität der Urlaubsgäste gegenüber Immissionen, insbesondere auch aus dem Ver-kehr (Lärm, Schadstoffe) nimmt zu. Zur Entlastung der touristischen Gunstlagen von diesen Belastungen werden Maßnahmen vorgeschlagen wie die Realisierung von Ortsumfahrungen, die Einrichtung verkehrsberuhigter und Kfz-verkehrsfreier Bereiche (Fußgängerzonen) die Schaffung zentrumsnaher Parkgaragen mit gleichzeitiger Reduktion des Stellplatzange-botes im öffentlichen Straßenraum die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur umweltorientierten Bewältigung des Verkehrs in den Urlaubsorten und des touristischen An- und Abreiseverkehrs (Ortsbus- und Regionsbussysteme, Packages für die An- und Abreise mit der Bahn, Organisation des Ge-päcktransportes etc.)

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Tourismusstruktur

Ziel1 Ein nachhaltiges und im alpinen Vergleich überdurchschnittliches Wertschöpfungswachs-

tum wird sicher gestellt. 2 Es werden verbindlich jene Rahmenbedingungen gesetzt, die zur dauerhaften Sicherung

eines natur-, landschafts- und gesellschaftsverträglichen Tourismus erforderlich sind.

Maßnahmenfelder Planungsinstrumente und Innovationen- Unter Federführung der Tirol Werbung und intensiver Beteiligung der im Tiroler Tourismus-

gesetz vorgesehenen strategischen Planungen der einzelnen Regionen wird ein Masterplan entwickelt.

- Innovationen für die Tourismuswirtschaft werden durch die Bildung von Clustern vernetzt und damit intensiviert.

- Die Herstellung von touristischen Investitions- und Verbrauchsgütern findet durch die Ent-wicklung eigener Innovationen vermehrt in Tirol statt, womit die indirekte Wertschöpfung aus dem Tourismus erhöht wird.

- Mit Hilfe interdisziplinärer Arbeitsgruppen werden unter der Dachmarke „Tirol“ regionsspezi-fische, auch nicht unmittelbar den Tourismus betreffende Innovationen entwickelt.

Aus- und Weiterbildung, Know-how- Für Unternehmerinnen und Unternehmer werden permanente Fortbildungsinitiativen ange-

boten (z.B. zur Erschließung neuer Märkte oder den Umgang mit Diversifizierungs- und Spezialisierungsstrategien).

- Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden qualitativ und quantitativ ausgebaut, wobei auch auf spezifischen Bedarf fremdsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingegangen wird. Auf die Ausbildung für neue Berufsbilder im Gesundheits- Sport- und Wellnessbereich wird besonders Bedacht genommen.

- Die Auskunftskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das regionale Sport- Freizeit- und Kulturangebot wird verbessert.

- Der Umgang mit Negativthemen (z.B. Umweltzerstörung, Transit, Sanierungsgebiete) wird professionalisiert und besser abgestimmt.

Verbesserung und Komplettierung des Angebotes- Für Großprojekte im Bereich der Beherbergung und der Freizeitinfrastruktur werden Beurtei-

lungskriterien für deren Genehmigungsfähigkeit entwickelt. - Die Rahmenbedingungen für familiengerechte Ferienangebote werden hinsichtlich der öf-

fentlichen Infrastrukturen und der Freizeitangebote verbessert. - Die Veranstaltung von authentischen Sportgroßereignissen wird fortgesetzt und ausgebaut. - Qualitätsvolle Kulturveranstaltungen werden in zunehmendem Maße zur touristischen Ange-

botsbereicherung genutzt. - Landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen werden verstärkt in das touristische An-

gebot eingebunden. - Das touristische Potenzial der Ressource „Wasser“ wird verstärkt genutzt. - Zur Finanzierung notwendiger und innovativer Angebotsverbesserungen werden die Rah-

menbedingungen zur Bildung von Eigenkapital verbessert und die Bereitstellung von Risiko-kapital geprüft.

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Ziel3 Die Marktposition der Ferienregion Tirol wird nachhaltig gestärkt.

Maßnahmenfelder Bündelung und Vernetzung des Angebotes- Die Rolle Tirols als Erholungsraum im europäischen Umfeld wird stärker betont, geeignete

Gebiete werden unter Beibehaltung ihrer Lebensraumfunktion zu Zentren intensiver aktiver Erholung entwickelt.

- Angebote für spezifische Zielgruppen werden gebündelt und ausgebaut (z.B. Alpine Well-ness, Alpine Walking, Adventure-Angebote).

- Die Angebotsschiene zum Thema Gesundheitstourismus wird mit Tirol spezifischen Allein-stellungsmerkmalen weiter entwickelt.

- Ausschöpfen von Synergiepotenzialen durch eine integrative Profilierung und Vermarktung des Standortes über den Tourismus hinaus.

Ziel4 Ganzjahresbetriebe werden zur Regel, An- und Abreiseströme werden entzerrt.

Maßnahmenfelder Streckung der Saisonzeiten- Auch in den Zwischensaisonen wird durch regionale Kooperation und Abstimmung für die

Aufrechterhaltung eines Grundangebotes gesorgt, wobei zusätzlicher Kundennutzen Priorität vor Preissenkungen hat.

- Für Zielgruppen, welche nicht an bestimmte Urlaubszeiten gebunden sind, werden ganzjäh-rige, wertschöpfungsintensive Angebote entwickelt.

Gestaffelte Ferientermingestaltung und verkehrspolitische Maßnahmen- Die An- und Abreisetermine werden seitens der Beherbergungsbetriebe stark flexibilisiert. - Ferientermine werden in internationaler Abstimmung gestaffelt. - Über tarifpolitische Maßnahmen werden Anreize zum Ausweichen auf verkehrsarme Zeiten

gesetzt (Vision für den Fall der Einführung elektronischer PKW-Mautsysteme).

Ziel5 Der aus dem Tourismus resultierende Nutzen führt zu einer breiten Wohlstandsverteilung.

Die aus dem Intensivtourismus resultierenden Belastungsphänomene stehen zur Verträg-lichkeit der betroffenen Räume in Balance.

Maßnahmenfelder Einbindung des heimischen Arbeitsmarktes - Die heimische Bevölkerung wird durch Attraktivierung der Arbeitsplätze (z.B. Qualifizie-

rungsangebote, Ganzjahresstellen, pendlergerechte Verkehrsverbindungen, günstige Zu-gänglichkeit zur Freizeitinfrastruktur) motiviert, vermehrt in Tourismusberufen zu arbeiten und damit an der Wertschöpfung teilzunehmen.

Konzentration auf geeignete Räume- Eine flächendeckend ausgedehnte Tourismuswirtschaft ist nicht das Ziel der Landesentwick-

lung. In Regionen, deren Eignung für eine Tourismuswirtschaft mit angemessener Wert-schöpfung nicht gegeben ist, werden Rahmenbedingungen für die Entwicklung alternativer Wirtschaftszweige gesetzt.

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Ziel6 Für den Fall einer langfristig andauernden Klimaerwärmung ist strategisch vorgesorgt

Maßnahmenfelder Strategieentwicklung- Eine interdisziplinäre Expertengruppe, die denkbare Klimaszenarien und deren Auswirkun-

gen für den Alpenraum sowie eventuell für die weltweit wichtigsten Mitbewerberdestinatio-nen ausarbeitet, wird unterstützt bzw. initiiert. Denkbar ist dies z.B. im Rahmen der Alpen-konvention oder von Interreg IIIb.

- Auf Basis dieser Szenarien entwickeln Tourismusexperten Strategien, welche den Fortbe-stand der Tourismuswirtschaft sichern helfen.

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3.3 Verkehr

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Konsequente Berücksichtigung der zu erwartenden verkehrlichen Wirkungen bei wichtigen Standortentscheidungen und größeren Entwicklungsvorhaben sowie Konzeption effizienter Lösungen für die Abwicklung des zu erwartenden Ver-kehrsaufkommens in einer verkehrsträgerübergreifenden Gesamtplanung

Möglichst umweltschonende Abwicklung des durch neue Vorhaben (größere Siedlungser-weiterungen, Gewerbegebiete, touristische Einrichtungen,...) induzierten Verkehrsaufkom-mens und Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrs bei der Standortwahl, wobei ein hoher Anteil der Verkehrsmittel des „Umweltverbundes“ (ÖV, Fahrrad- und Fußverkehr) am Verkehrsaufkommen angestrebt wird

• Maßnahmenbündel zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene unter Be-rücksichtigung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen

Reduktion bzw. Dämpfung der Umweltbelastung durch den LKW-Verkehr als wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensqualität und der touristischen Attraktivität Tirols

• Ausbau des Angebotes im ÖPNRV vor allem in den Verdichtungsräumen und in den Regionen mit intensivem Tourismus; Entwicklung eines adäquaten Angebotes im ÖPNRV zur Mobilitätssicherung auch in den ländlichen Regionen

Möglichst umweltschonende Abwicklung des Verkehrs in den Verdichtungsräumen und in den Regionen mit intensivem Tourismus durch attraktive Alternativen zum MIV; Sicherung der Mobilität ohne eigenes Kfz auch in den ländlichen Regionen mit dem Einsatz flexibler, bedarfsgerechter ÖPNRV-Lösungen

• Weitere Verbesserung der ganzjährigen Erreichbarkeit auch peripherer Siedlungs-gebiete

Wesentlicher Beitrag zur Erhaltung des Dauersiedlungsraumes

Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Verkehrsinfrastruktur

Ziele1 Das künftige integrierte Verkehrssystem ist auf Basis einer verkehrsdämpfenden Raum-

planung ganzheitlich konzipiert. 2 Ein attraktives Angebot im ÖPNRV sowie innovative Steuerungs- und Logistiksysteme

reduzieren den Individualverkehr maßgeblich und verbessern den Verkehrsfluss.

Maßnahmenfelder Planung und Vernetzung- Bei wichtigen Standortentscheidungen und größeren Entwicklungsvorhaben werden die

potenziellen Verkehrswirkungen fundierten Untersuchungen unterzogen und effiziente Lö-sungen in einer Gesamtplanung ausgearbeitet.

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- Verkehrsrelevanten Planungen und Entscheidungen im hochrangigen Straßennetz wird das Prinzip der Volkswirtschaftlichen Kostenwahrheit zugrunde gelegt (u. a. im Rahmen der EU-Wegekostenrichtlinie).

- Bei einschneidenden verkehrspolitischen Maßnahmen werden regionalwirtschaftliche Aus-wirkungen berücksichtigt.

- Für die Verlagerung des LKW-Verkehrs auf die Schiene werden verkehrspolitische Rah-menbedingungen im eigenen Kompetenzbereich geschaffen bzw. von höheren Entschei-dungsebenen gefordert.

- Auf eine ausreichende Bedienung der Fernverbindungen im Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr wird geachtet, damit die Verknüpfung mit den großräumigen Netzen im öffentlichen Verkehr gewährleistet ist.

- Die ÖPNRV-Planung erfolgt Verkehrsträger übergreifend und flächendeckend, angepasst an den Bedarf. (ÖPNRV = Öffentlicher Personennah– und –regionalverkehr)

- Zur Wahrnehmung der Verantwortung für die Gestaltung und Mitfinanzierung des ÖPNRV werden unter Einbindung der Tourismusverbände und der Seilbahnwirtschaft regionale Ge-meindeverbände gegründet.

- Zur Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung werden regionale ÖPNRV-Marken krei-ert.

- Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Verkehrs- und Dispositionslogistik sowie einer Mobilitätsberatungsstelle werden geprüft.

- Den verantwortlichen Aufgabenträgern werden ausreichende Planungsdaten und Prognosen über den Mobilitätsmarkt zur Verfügung gestellt (z.B. Entwicklung der Bildungspendler).

Steuerung des Verkehrsgeschehens- Die Verkehrsbeeinflussungssysteme des hochrangigen Straßennetzes werden unter Einbe-

ziehung von Umwelt- und Witterungsfaktoren sowie regionalspezifischer Verkehrsaspekte weiterentwickelt.

- In Verdichtungsräumen und neuralgischen Verkehrsbereichen werden Verkehrsmanage-mentsysteme zur optimalen Nutzung und Auslastung der vorhandenen Infrastruktur einge-setzt.

- Die Verkehrsspitzen werden durch gezielte Ursachenbekämpfung abgeflacht (z.B. Entzer-rung von Ferienzeiten und Urlauberschichtwechseln, Flexibilisierung von Arbeits- und Schul-zeiten).

Optimierung des Verkehrsnetzes- Es werden Anreize zur Mehrfachbesetzung von PKW geschaffen. - Die peripheren Landesteile werden besser angebunden, die ganzjährige Erreichbarkeit ex-

ponierter Bereiche wird sicher gestellt. - Im Einzelfall werden zur Entlastung der Bevölkerung Ortsumfahrungen unter Beachtung der

Kosten realisiert, die dazu notwendigen Flächen werden mit Hilfe der Raumordnungsinstru-mente verbindlich reserviert.

- Der sechsspurige Ausbau der Inntalautobahn kommt in Hinblick auf die Schadstoff- und Lärmproblematik nicht in Betracht. Entsprechend der Alpenkonvention werden keine neuen Alpentransversalen geschaffen.

Kundengerechte Optimierung des ÖPNRV-Angebotes- Die Nutzung des ÖPNRV-Angebotes wird durch Anreize sowie flexible Arbeits- und Bil-

dungszeiten verstärkt. - Die Informationsmedien an Haltestellen, in Bahnhöfen, in Fahrzeugen und in den Medien

werden modern und kundengerecht gestaltet.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 79

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- Das Tarifmodell wird landes- und bundesweit entwickelt und so gestaltet, dass gegenüber dem PKW ein echter und wahrnehmbarer Kostenvorteil gegeben ist.

- Die Pünktlichkeit wird durch Qualitätssicherungssysteme erhöht, die Abstimmung zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln wird durch Taktsysteme verbessert.

- Im Verdichtungsraum Innsbruck werden Durchmesserlinien eingerichtet. - Bei der Fahrplangestaltung wird auf den Einkaufs- und Freizeitverkehr verstärkt Bedacht

genommen. - Prüfung der Möglichkeiten der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs zur Anbindung von

Erholungsräumen an die Verdichtungsräume (Linien, Finanzierung, Bewerbung, Information, Zusammenarbeit öffentlicher Verkehrsmittel und Tourismusverbände).

- Die Anbindung an internationale Flug- und Bahnverkehrsknoten wird technisch und logis-tisch verbessert.

Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur- Die Schnittstellen zwischen den Systemen des ÖPNRV und des motorisierten Individualver-

kehrs werden weiter ausgebaut (z.B. Park&Ride, Bike&Ride). - Für den Zentralraum wird eine Regionalbahn realisiert. - Im Inntal wird ein leistungsfähiger Schienenverkehr nach S-Bahn-Vorbild eingerichtet. - Der ÖPNRV wird durch privilegierte Fahrspuren und optimierte Signalsteuerung deutlich

beschleunigt. - Für den ländlichen Raum werden geeignete Verkehrssysteme weiter entwickelt (z.B. Sam-

meltaxi, Einkaufsfahrten). - Die Sicherheit des Flugverkehrs am Flughafen Innsbruck wird erhöht (z.B. Situierung der

Landebahn, Verbesserung der Flugsicherungssysteme).

Sicherstellung der Umweltverträglichkeit- Die Attraktivität emissionsarmer Verkehrsarten (ÖPNRV, Radfahren, zu Fuß) wird durch

verbesserte Infrastrukturen und Anreize erhöht. - Der Aktionsplan IG Luft des Landes Tirol wird umgesetzt. - Die Verkehrsbelastungen werden durch weitere Lärmschutzmaßnahmen, Feinstaubredukti-

on und andere technische Maßnahmen gesenkt. - Bei der Weiterentwicklung des Flughafen Innsbruck ist auf die Lage im dicht besiedelten

Gebiet Rücksicht zu nehmen.

Siedlungsbezogene Mobilität

Ziele1 Gewährleisten eines hohen Maßes an Mobilität bei einem gleichzeitig möglichst geringen

Anteil umweltbelastender Verkehrsarten Eine gute Erreichbarkeit, die mit möglichst umweltschonenden Verkehrsmitteln erzielt wer-den soll, ist als Ziel der überörtlichen Raumordnung festgelegt. § 1 Abs 2 lit j TROG 2001 spricht dabei von einer möglichst umweltgerechten Deckung der Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Vorrangig ist insbesondere der weitere Ausbau des öffent-lichen Verkehrs, sowie die Vermeidung unnötigen Verkehrs. Durch die Forcierung des öf-fentlichen Verkehrs kann nicht nur ein Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet werden. Zudem werden Konflikte mit Nutzungen, die sensibel auf Emissionen des motorisierten In-dividualverkehrs reagieren, reduziert.

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2 Entwickeln von Siedlungsformen mit deutlich geringerer KFZ-gebundener Mobilität Der Zusammenhang zwischen Siedlungsform und Mobilität ist unumstritten und zeigt sich schon beim Vergleich der Verkehrsmittelanteile zwischen städtischen und ländlichen Ge-bieten. Um das Verhalten im Verkehr nachhaltig zu beeinflussen, ist die vorausschauende Gestaltung von Siedlungsgebieten und die Entwicklung innovativer Wohnformen (z.B. au-tofreie und autoarme Siedlungen) notwendig.

3 Erhöhen der Verkehrssicherheit vor allem für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer Um sowohl den Fußgänger- als auch den Radverkehr zu fördern ist es notwendig, ein att-raktives und vor allem sicheres Umfeld zu schaffen. Speziell die Geschwindigkeit des mo-torisierten Verkehrs und die Gestaltung des Straßenraums sind dabei entscheidende Ein-flussfaktoren. Finden diese in der Planung keine ausreichende Berücksichtigung, ist eine weitere Abnahme des Anteils des nichtmotorisierten Verkehrs an allen Wegen zu erwarten.

4 Reduzieren der Flächen, die der ruhende Verkehr speziell im öffentlichen Raum in An-spruch nimmt, durch vermehrte Verpflichtung zur Errichtung von Tiefgaragen Die für den ruhenden Verkehr beanspruchten Flächen erreichen ein erhebliches Ausmaß. Insbesondere im öffentlichen Straßenraum beansprucht der ruhende Verkehr häufig Flä-chen zulasten der Aufenthalts und Gestaltqualität des Straßenraumes.

Maßnahmenfelder Siedlungsstruktur und -entwicklung- Situierung und Gliederung des Baulands in der Weise, dass möglichst viele Wege im nicht

motorisierten Verkehr und im öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden können. Die Entwicklung der Siedlungsstruktur beeinflusst maßgeblich die Verkehrsmittelwahl. Über die Anordnung des Baulandes, der zentralörtlichen Einrichtungen zu den Siedlungsschwer-punkten, die zulässigen Baudichten, die Situierung von Haltestellen und die Bedienungsqua-lität im ÖPNRV etc. kann die Verkehrsmittelwahl erheblich beeinflusst werden. Bezüglich der Einzelmaßnahmen wird auf die Maßnahmen zur Siedlungsentwicklung ver-wiesen.

- Realisierung von Modellvorhaben für autofreie/autoarme Siedlungen Zur Steigerung der Lebensqualität im unmittelbaren Wohnumfeld sowie zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens sollen autofreie bzw. autoarme Siedlungen geschaffen werden.

Nichtmotorisierter und öffentlicher Verkehr- Verbesserung des Wegeangebotes für den nichtmotorisierten Verkehr

Aufgrund der fehlenden „Knautschzonen“ sind die Anforderungen von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern an ein sicher und problemlos benützbares Wegenetz besonders hoch. Diesen Ansprüchen kann je nach örtlicher Situation durch getrennte Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer (auf Streckenabschnitten mit hohen Belastungen / hohen Ge-schwindigkeiten im Kfz-Verkehr) und durch ein den Bedürfnissen dieser Verkehrsteilnehmer angepasstes Geschwindigkeitsniveau und eine entsprechende Gestaltung des Straßenrau-mes entsprochen werden.

- Erhaltung bestehender Fuß- und Radverbindungen, regionale Vernetzung sowie Ausbau und Verdichtung des Netzes Durch die Erhaltung und Schaffung von Durchgängen und Abkürzungen können die Weg-zeitnachteile des nichtmotorisierten Individualverkehrs gegenüber dem motorisierten Indivi-dualverkehr verringert und damit die Fortbewegung zu Fuß bzw. per Rad aufgewertet wer-den.

- Planvolle und vorausschauende gegenseitige Optimierung vom Siedlungsentwicklung und ÖPNRV-System (Streckenführung, Haltestellenanordnung, Fahrtplanangebot) Für ein hochwertiges ÖPNV-Angebot und dessen intensiver Nutzung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass bereits bei der Planung und Entwicklung neuer Siedlungsteile auf eine gute Erschließung und Erschließbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geachtet wird und der

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ÖPNV bereits bei Beginn der Besiedlung einer neuen Siedlung oder eines neuen Ortsteiles zur Verfügung steht. Weiters ist eine periodische Anpassung des ÖPNV-Systems an sich ändernde Verkehrsbe-ziehungen erforderlich.

- Priorisierung des ÖPNRV in den Verdichtungsräumen In den Verdichtungsräumen ist dem ÖPNRV gegenüber dem MIV klar der Vorrang einzu-räumen. Dies erfordert auch die Priorisierung des ÖPNRV in der Aufteilung der verfügbaren Verkehrsflächen (Einrichtung von Busfahrstreifen, Schaffung selbständiger Gleiskörper für Straßen- und Regionalbahnen) und in der Verkehrsorganisation (Beeinflussung von Ver-kehrslichtsignalanlagen entsprechend den Erfordernissen des ÖPNRV)

Ruhender Verkehr- Vorschreibung und Errichtung von Garagenbauten anstatt freier Stellflächen in dicht bebau-

ten Gebieten. Speziell in Gebieten mit hoher Baudichte ist das Angebot an Freiflächen meist begrenzt. Diese Freiflächen sollen für eine attraktive Wohnumfeldgestaltung genutzt werden.

- Ausdehnung der Gebührenpflicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, die für den ruhenden Verkehr beansprucht werden in städtisch strukturierten Gebieten. Die kostenlose Bereitstellung von öffentlichem Straßengrund für Zwecke des ruhenden Ver-kehrs stellt indirekt eine Subventionierung des motorisierten Individualverkehrs dar und ver-ursacht hohe Kosten für die Bereitstellung und den Unterhalt der Flächen.

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3.4 Soziale Infrastruktur und Versorgung

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Entwicklung eines landesweiten Konzeptes zur Bereitstellung und Koordination von bedarfsgerechten Pflegeleistungen durch Koordination von Sonderformen der Betreuung (betreutes Wohnen, gegenseitige Betreuung, Sozial- und Gesundheits-sprengel und weitere mobile Dienste, Tagespflege in Heimen)

Kostengünstige Deckung des zunehmenden Pflegebedarfes unter Schonung der stationä-ren Ressourcen

• Schaffung der Voraussetzungen zur langfristigen Finanzierbarkeit eines kleinma-schigen Schul- und Kinderbetreuungsnetzes durch Identifikation und Realisierung von Kosten- und Effizienzpotenzialen

Kinderbetreuung und Volksschule bleiben im engeren Lebensbereich der Kinder, wodurch auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird

• Pilotprojekt zur Feststellung der Wirkungen im Falle der Wahlmöglichkeit des Kin-dergartenstandortes in definierten Fällen (z.B. am Standort des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes von Elternteilen)

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf bzw. Ausbildung und Familie

• Intensivierung der Kooperation von Bildungs- und Kultureinrichtungen durch ge-genseitige Öffnung und Austausch

Stärkung des Kulturverständnisses in der Bevölkerung, insbesondere in der Jugend, Ver-breiterung und Vertiefung des Kulturangebotes im ländlichen Raum, Nutzung von Syner-giepotenzialen

• Regionale Abstimmung beim Neu- und Ausbau von Sporteinrichtungen sowie Ver-netzung des bestehenden Angebotes

Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, Senkung von Investitions- und Betriebskosten, Erhö-hung der Auslastungen, Schaffung von regionalen Schwerpunkten

• Erarbeitung eines Maßnahmenbündels zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nahversorgung und zur Entwicklung innovativer Versorgungsstrategien

Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Versorgungsbedürfnisse in dezentralen Räumen; das Maßnahmenbündel bein-haltet ordnungs- und förderungspolitische Ansätze ebenso wie unternehmensbezogene Strategien

• Pilotprojekte zur nachhaltigen Steigerung der Attraktivität und Belebung von Orts- und Stadtkernen

Orts- und Stadtkerne als attraktive Standorte für Handel- und Dienstleistungsbetriebe so-wie öffentlichen Einrichtungen erhalten und rückgewinnen

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 83

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Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Gesundheits-, Sozial- und Rettungseinrichtungen

Ziel1 Die persönliche und betriebliche Eigenverantwortung wird durch Weiterentwicklung des

Gesundheits- und Solidaritätsbewusstseins gestärkt.

Maßnahmenfeld Extramurale Pflege- Erstellung eines landesweiten Konzeptes zur Bereitstellung und Koordination von bedarfsge-

rechten Pflegeleistungen durch Bündelung von Ressourcen. Zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige und stationärer Aufnahme in ein Pflegeheim gibt es einen Bedarf, welcher durch Sonderformen der Betreuung (gegenseitige Betreuung, betreutes Wohnen, mobile Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege in Heimen und weitere mobile Pflegedienste) gedeckt werden kann.

Ziel2 Ein integriertes Leistungsangebot der Gesundheits- Sozial- und Rettungssysteme trägt der

demografischen Entwicklung Rechnung, ist durchgängig und flächendeckend strukturiert, an den Bedürfnissen der Hilfe suchenden Menschen ausgerichtet und kostenbewusst ge-staltet.

Maßnahmenfelder Angebots- und Schnittstellenoptimierung in der Behandlungskette von Medizin- und Pflegeein-richtungen- Im Sinne des Österreichischen Strukturplanes 2006 wird unter Berücksichtigung der demo-

grafischen Entwicklung ein integriertes Leistungsangebot auf der Ebene der Versorgungsre-gionen in regional differenzierter Betrachtung abgestimmt, wobei alle Anbieter von Gesund-heitsleistungen einbezogen werden.

Besondere Sozialeinrichtungen und –dienste- Wichtige soziale Einrichtungen und Dienste (z.B. für Jugendliche, Frauen, Behinderte, Ob-

dachlose, Alkohol- und Drogenabhängige, Immigranten, Asylsuchende) werden gezielt wei-ter entwickelt, wobei der ehrenamtlichen Tätigkeit besonderer Stellenwert beigemessen wird.

- Eine behutsame Ausdehnung dieser Sozialeinrichtungen wird auch außerhalb der Verdich-tungsräume vorangetrieben.

- Sozialarbeit wird insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Schulen intensiviert. - Um Benachteiligungen durch Behinderungen zu mindern, werden Barrieren aller Art u. a.

durch diesbezügliche Verbesserungen öffentlicher Einrichtungen reduziert.

Steigerung der Verwaltungseffizienz- Die Wirtschaftlichkeit der Gesundheits- Sozial- und Rettungseinrichtungen wird bei Aufrecht-

erhaltung hoher Qualitätsanforderungen durch verstärkte Kooperation, zeitgemäße Organi-sationsformen, moderne Managementmethoden, Realisierung von Synergieeffekten durch Vernetzung sowie die konsequente Beseitigung von Doppelgleisigkeiten gewährleistet.

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Optimierung der Standortstrukturen- Die Rahmenbedingungen für Facharztpraxen außerhalb der Verdichtungsräume werden

durch effiziente Kooperationsmöglichkeiten verbessert, das Netz der Kassenstellen wird un-ter besonderer Berücksichtigung örtlicher Verankerung der Ärzteschaft optimiert.

- Die Schnittstellen zwischen den niedergelassenen Ärzten und den übrigen Gesundheits- Pflege- und Rettungseinrichtungen werden u. a. durch Entbürokratisierung verbessert, was zu einer Verbesserung von Kommunikation und Kooperation führt.

- Der Zugang zu Ausbildungsplätzen an Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen für Arzt-, Pflege- und Sozialberufe wird ausgebaut und verbessert.

- Die Größenstrukturen von Rettungs- und Sozialeinrichtungen werden so gewählt, dass ei-nerseits ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, andererseits aber Patientennähe und der An-reiz zu ehrenamtlicher Tätigkeit gewahrt bleiben.

Weiterentwicklung angewandter medizinischer Forschung- Die Weiterentwicklung der Spitzenmedizin und der angewandten Forschung werden vor

allem an Zentren wie der Medizinischen Universität und der UMIT sichergestellt.

Ziel3 Die Landwirtschaft leistet durch verantwortungsvolle Tierhaltung und hochwertige Lebens-

mittelproduktion einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung.

Maßnahmenfelder Gesellschaftliche Verantwortung in der Tierhaltung- Eine an die Bedürfnisse der Tiere angepasste Haltung führt zu einem gesunden landwirt-

schaftlichen Tierbestand und damit zu hochwertigen Lebensmitteln. Eine diesbezügliche Si-cherstellung erfolgt durch Information, Anreize und kontinuierliche Überwachung.

- Die Gefahr der direkten Übertragung von Krankheitserregern von Tieren auf Menschen wird durch ein weit reichendes Untersuchungssystem minimiert.

Umfassende Qualitätssicherung- Eine effiziente Qualitätssicherung für heimische Tierhaltungen und tierische Produkte (Milch,

Fleisch, Eier, Honig, Fisch) begleitet den gesamten Produktionsablauf vom Futtermittel bis zur Abgabe des Produktes an den Konsumenten.

Bildungs- und Forschungs- sowie Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen

Vorbemerkung:Im Bereich der Bildung und Forschung sind die autonomen Handlungsmöglichkeiten des Lan-des und der Gemeinden sehr beschränkt, nachdem die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten in der Kompetenz des Bundes liegen. Die folgenden Ziele und Handlungsanregungen gelten daher unter dem Vorbehalt der notwendigen Überzeugungsarbeit bei den zuständigen Stellen des Bundes.

Ziel1 Die Bildungseinrichtungen sind unter der Prämisse größtmöglicher Chancengleichheit ges-

taltet.

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Maßnahmenfelder Verantwortung für Kernbereiche der Bildung bleibt in öffentlicher Hand- Die klassische Bildungskette von der Volksschule bis zur Universität wird weiterhin auf öf-

fentlich-rechtlicher Basis betrieben. - Abschlüsse und Zertifikate privater, betrieblicher und halböffentlicher Bildungseinrichtungen

werden anerkannt, sofern sie auf Basis öffentlicher Standards erarbeitet wurden. - Es wird Sorge getragen, dass das Image bestimmter Bildungseinrichtungen wie Polytechni-

sche Schulen und Hauptschulen gestärkt wird.

Standortverteilung der Bildungseinrichtungen- Kindergärten und Grundschulen werden möglichst nahe am Wohnort der Kinder bzw. in sehr

guter Erreichbarkeit geführt; v.a. in dünn besiedelten Gebieten werden daher auch kleinere Einheiten langfristig gesichert.

- Mittlere und höhere Schulen werden im Einzugsbereich zumutbarer ÖPNRV-Verbindungen flächendeckend angeboten.

- Für Fahrschüler werden geeignete Aufenthaltsräumlichkeiten geschaffen. - Für Schülerinnen aus entlegenen Landesteilen werden an Standorten höherer Schulen bei

Bedarf zusätzliche Heimplätze geschaffen, um den Zugang vor allem zu technischen Ausbil-dungsstätten zu erleichtern.

- Bei der weiteren Planung von Bildungsstrukturen wird die künftige demografische Entwick-lung einbezogen.

Durchlässigkeit des Bildungssystems- Die Schnittstellen zwischen den Bildungseinrichtungen werden so gestaltet, dass das Sys-

tem horizontal und vertikal ein Höchstmaß an Durchlässigkeit gewährleistet und die Anre-chenbarkeit von Bildungsabschlüssen auch auf EU-Ebene in größtmöglichem Ausmaß si-cher gestellt wird.

- Die Vermittlung der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) wird intensiviert, sodass Mindeststandards für den Übertritt zu weiteren Bildungswegen sichergestellt werden. Zur Unterstützung von Integration werden darüber hinaus geeignete Formen von Förderunter-richt eingesetzt.

- Besondere Schwerpunktsetzungen in der Berufsberatung führen zu einer Aufweichung ein-seitiger Berufswahl von Männern und Frauen.

Lebensbegleitendes Lernen- Das Angebot der persönlichen und beruflichen Weiterbildung (z.B. Erwachsenenbildung)

wird besser koordiniert und weiter intensiviert. - Der regionale Zugang zu den Möglichkeiten lebensbegleitender Bildungsangebote wird er-

leichtert.

Weiterentwicklung des Lehrstellenangebotes- Das Image von Lehrberufen wird durch ein geeignetes Maßnahmenbündel verbessert. - Die Kooperation zwischen Berufsschulen und Lehrbetrieben wird intensiviert und die Organi-

sation des Unterrichtes inhaltlich wie zeitlich flexibilisiert.

Entwicklung neuer Lernformen- E-Learning-Angebote werden auch im öffentlichen Bildungsbereich verstärkt etabliert, deren

allgemeiner Zugang wird sichergestellt. - Den besonderen Bedürfnissen von Immigranten aus verschiedenen Kulturkreisen wird durch

spezielle Lernangebote Rechnung getragen.

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Hilfestellung für Lernschwache und Benachteiligte- Der Aus- und Weiterbildungsbedarf benachteiligter Bevölkerungsgruppen wird durch speziel-

le, die Integration fördernde Angebote gedeckt (z.B. Sicherstellung des Sonderschulangebo-tes, Integrationsunterricht, Sprachförderprogramme).

Ziel2 Die Bildungseinrichtungen sind qualitäts-, wirkungs- und leistungsorientiert.

Maßnahmenfelder Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen- Der Rückgang der Schülerzahlen kann bei Bedarf zu einer Optimierung der Klassengrößen

genutzt werden, wobei auf individuelle Besonderheiten Rücksicht genommen wird (z.B. Schultyp, Anteil fremdsprachiger Kinder, ein- und zweiklassige Volksschulen).

Bildungseinrichtungen als lernende Organisationen- Durch höhere Eigenverantwortlichkeit und mehr Bewegungsspielraum im Management der

einzelnen Bildungseinrichtungen werden die Voraussetzungen für die „lernende Organisati-on“ geschaffen.

Nutzung von Synergien- Die im öffentlichen Bildungsbereich zur Verfügung stehenden Ressourcen werden durch

Kooperation und Mehrfachnutzung, auch für außerschulische Zwecke, stärker ausgelastet.

Ziel3 Forschung und Entwicklung werden als wesentliche Standortfaktoren anerkannt.

Maßnahmenfelder Standortattraktivität für wissenschaftliches Personal- In der Bildungspyramide finden Anforderungen für wissenschaftliches Forschungspersonal

verstärkt Berücksichtigung. - Um die Standortattraktivität für Personal und Institutionen zu erhöhen, wird die Lebensquali-

tät des Landes (Natur, Kultur, Sport, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen) gesi-chert, weiter entwickelt und kommuniziert.

Nachhaltigkeit und internationale Vernetzung- Im Umgang mit Forschungseinrichtungen und -initiativen wird das Prinzip der Nachhaltigkeit

fix verankert. - Die Kooperation mit internationalen Bildungs- und Forschungseinrichtungen wird zur Basis-

strategie für Weiterentwicklungen. - stärkere Kommunikation der Bildungs- und Forschungsqualitäten des Standortes nach au-

ßen und Nutzung der Marke Tirol in der Kooperation mit internationalen Einrichtungen.

Ziel4 Die Kinderbetreuung wird durch Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung verbessert.

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Maßnahmen - Die Fortbildung mit qualitativen und quantitativen Basisstandards wird als wesentliches Ele-

ment der berufsbiografischen Entwicklung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Bet-reuerinnen und Betreuern verbindlich vorgesehen und einer permanenten Evaluierung un-terzogen.

- Für die pädagogische Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Messverfahren entwickelt, welche die Vergleichbarkeit und die Festlegung von Standards ermöglichen.

- Sprachgewandtheit wird als Schlüsselqualifikation anerkannt, weshalb diese in der Ausbil-dung noch mehr als bisher berücksichtigt wird.

Ziel5 Das Kinderbetreuungsangebot wird verbreitert.

Maßnahmenfelder Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung- Die in den Tiroler Pflichtschulen angebotene Kinderbetreuung mit Lernzeit und Freizeitges-

taltung wird in Richtung Flächendeckung ausgebaut. - Von der Norm abweichende Beginn- und Endzeiten der Stundenpläne in Pflichtschulen wer-

den mit Rücksicht auf berufstätige Erziehungsberechtigte nach Möglichkeit vermieden. - Die Kindergärten bieten in Abstimmung mit dem regionalen Bedarf ganztägige und ganzjäh-

rige Kinderbetreuung an. Dazu wird die gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten für Kinder-gartenpädagoginnen und -pädagogen sowie Helferinnen und Helfern angepasst.

- In definierten Fällen steht den Eltern die freie Wahl des Kindergartens offen (z.B. am Arbeits- oder Weiterbildungsort der Eltern).

Unterstützung alternativer Kinderbetreuungsmodelle- In das Betreuungsportfolio werden alterserweiterte Gruppen in Kindergärten, mobile Tages-

müttereinrichtungen und ähnliche Modelle aufgenommen. - Auf ehrenamtlicher Basis geführte Institutionen für Kinder- und Jugendbetreuung werden

unterstützt, soweit sie öffentlich definierte Standards anwenden. - Institutionelle Kinderbetreuung wird mit einschlägigen Initiativen der Wirtschaft (z.B. betrieb-

liche Kinderbetreuung) vernetzt.

Jugendbetreuung- Die Betreuung von Jugendlichen in ihrer Freizeit wird in Kooperation mit einschlägigen Initia-

tiven vor allem in den Verdichtungsräumen intensiviert.

Kulturelle Infrastruktur

Ziel1 Das gesellschaftliche Ansehen des vielfältigen Kulturschaffens wird aufgewertet.

Maßnahmenfelder Akzeptanz und Verständnis- Einschlägige Informationsmedien werden stärker vernetzt, Image- und Informationskampag-

nen werden weitergeführt und ergänzt (z.B. „Neues Bauen in Tirol“, Aktion „Kunst im öffentli-chen Raum“).

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- Die Leitwirkung international bekannter Tiroler Künstler und Kunstexperten wird im lokalen Umfeld in höherem Maße zur Stärkung des Kulturbewusstseins eingebunden.

Kulturverständnis durch Aus- und Weiterbildung- Die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen wird intensiviert (z.B. Kin-

dergarten / Schule und Museum, Kindergarten / Schule und Theater, Bildungseinrichtungen und Kulturschaffende, Musikschulen und öffentliche Anlässe). Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen bringt Synergieeffekte.

- Die Bevölkerung wird über die Schulen und die Erwachsenenbildung für die Qualität der Ortsbilder (z.B. „Schule des Sehens“) sensibilisiert.

- Der Künstlernachwuchs wird durch die Schaffung von freien Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von gegebenenfalls weiterzuentwickelnden Infrastrukturen unterstützt.

- Öffentliche Büchereien werden auch als lokale Kultur- und Medienzentren genutzt. - Für die Kultur der Migranten wird über Bildungsmaßnahmen Interesse und Verständnis ge-

weckt.

Leiteinrichtungen als Orientierungspunkte

- Die das Tiroler Kulturleben tragenden Leiteinrichtungen (z.B. Theaterhäuser, Museen, Fest-spiele, Galerien, Musikschulen, Blasmusikwesen, volkskulturelle Initiativen, Festspiele u. a. m.) werden weiterhin öffentlich unterstützt. Dies gilt sowohl für den schöpferischen als auch den vermittelnden Bereich.

- Die Einrichtung einer interdisziplinären Kunstfakultät an der Universität Innsbruck wird zur Stärkung des künstlerisch-kreativen Potenzials im Rahmen der Entwicklung eines Hoch-schulkonzeptes (siehe auch Bereich Bildung) geprüft.

- Als Alternative zur Neuerrichtung einer Kunstfakultät ist auch die Intensivierung von Koope-rationen mit bestehenden Einrichtungen denkbar.

Ziel2 Künstlerische Freiräume werden erhalten und für die Zukunft sicher gestellt.

Maßnahmenfelder Budgetäre Grundsicherung- Die öffentliche Kulturförderung wird als Basis eines breiten Zugangs zur Kultur sowie zur

Existenzsicherung der vielfältigen kulturellen Initiativen in allen Regionen des Landes ge-währleistet und in ihrer Effizienz weiter verbessert.

- Langfristig ausgerichtete kulturelle Basiseinrichtungen und -initiativen werden von der öffent-lichen Hand durch finanzielle Beiträge unterstützt, deren Zielwirkung laufend evaluiert wird.

- Öffentliche Mittel werden nach Möglichkeit in enger Abstimmung zwischen den einzelnen Förderungsgebern schwerpunktmäßig eingesetzt.

Autonomie durch Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen- Wirtschaft und Tourismus nutzen in verstärktem Maße das Kreativpotenzial von Kulturschaf-

fenden und lassen diese am Erfolg teilhaben. Der Umwegnutzen kultureller Aktivitäten wird durch angemessene Förderungen anerkannt.

Ziel3 Der Kulturbestand des Landes wird langfristig gesichert und qualitätsvoll weiter entwickelt.

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Maßnahmenfelder Erhaltung des baukulturellen Erbes und Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Architektur- Denkmalpflege / Architektur siehe Kapitel Siedlungsentwicklung - Neue Heimatmuseen werden nur mehr in besonders begründeten Einzelfällen unterstützt.

Der Bestand wird erhalten und auf Basis regionaler Schwerpunkte weiterentwickelt. - Die Bedeutung künstlerisch wertvoller Baudenkmäler wird bewusst gemacht.

Erhaltung und Weiterentwicklung traditioneller Kulturformen- Die Volkskultur wird zur Wahrung ihrer identitätsstiftenden Tradition und wegen ihrer wichti-

gen gesellschaftlichen Funktion gefördert und in ihrer Weiterentwicklung unterstützt.

Ziel4 Synergiepotenziale werden genutzt und Ressourcen geschont, und zwar durch Bündelung,

Vernetzung und Steuerung des Angebotes sowie der Ressourcen.

Maßnahmenfeld Kooperation und Vernetzung- Die Kulturförderung des Landes versteht sich unter anderem als Drehscheibe zur Unterstüt-

zung und Vernetzung der vielfältigen kulturellen Initiativen. - Der Zugang zum Tiroler Kulturangebot wird mit Hilfe moderner Marketing- und Vertriebsme-

thoden verbessert. - Die Zusammenarbeit mit Institutionen und Initiativen, in denen kulturelle Angebote einen

zusätzlichen Nutzen erbringen können, wird intensiviert (z.B. Kirche, Tourismusverbände, Bildungseinrichtungen, Forum Land).

- Knappe Ressourcen (Personal, Geld- und Sachmittel, Einrichtungen, Logistik-Infrastruktur, Know-How) werden durch Kooperation und Vernetzung besser genutzt.

Sport- und Freizeitinfrastruktur

Ziel1 Die Sportinfrastruktur wird regional abgestimmt und landesweit vernetzt.

Maßnahmenfelder Planung, Vernetzung und Steuerung- Für größere Vorhaben im Bereich der Sport- und Freizeitinfrastruktur wird eine eingehende,

regional abgestimmte Bedarfsanalyse erstellt. Die Finanzierung der Investitions- und Folge-kosten wird im Rahmen einer langfristigen Wirtschaftlichkeitsprüfung untersucht.

- Mit Universitäten (z.B. Sportwissenschaften, Sportmedizin, Höhenmedizin) wird die Zusam-menarbeit intensiviert und werden Synergien durch Zusammenführungen geprüft.

- Das von der Universität Innsbruck (Institut für Sportwissenschaften), dem ÖSV und von mehreren Sportgeräteherstellern initiierte Technologiezentrum für Schi- und Alpinsport wird weiter entwickelt.

- Die Forschungsarbeiten zu sportmedizinischen Effekten an hochgelegenen Standorten (z.B. Universitätszentrum Obergurgl) werden weitergeführt und deren Ergebnisse für die prakti-sche Anwendung aufbereitet.

- Bestehende Highlights (z.B. Sprungschanzen, Eishallen, Eiskanal, Rodelbahnen) werden im Wege einer Clusterbildung stärker ausgelastet.

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- Die Errichtung und der Ausbau von Gesundheits- und Wellnessinfrastruktur werden einer landesweit abgestimmten Planung unterzogen.

Kompetenzzentrum für Sport- und Freizeitinfrastruktur- Zum Aufbau weiterer Kompetenz für die Architektur von Sport- und Freizeitinfrastruktur wird

die Zusammenarbeit mit der Architektenkammer, dem AUT und der Universität Innsbruck gesucht.

- Für stark frequentierte Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Schigebiete, Bäder) werden allgemein gültige, innovative Verkehrs- und Stellplatzlösungen entwickelt.

- Die Mehrfachnutzung infrastruktureller Einrichtungen wird forciert (z.B. Schigebietsparkplät-ze im Sommer).

- Die Belastung durch die Inanspruchnahme des Freiraumes für Freiluftsportarten (Wildwas-sersport, Paragliding, Wandern, Tourenschilauf) wird durch geeignete Zu- und Abgänge so-wie durch Schaffung geordneter Parkmöglichkeiten kanalisiert und reduziert.

Ziel2 Die Sportinfrastruktur wird von Gästen und Einheimischen gemeinsam genutzt.

Maßnahmenfelder Touristische Sportinfrastruktur- Günstige Tarifmodelle für Einheimische (z.B. Regiocard) in allen Landesteilen erhöhen die

Auslastung der Bergbahnen- und Bäderangebote und sind daher regionalwirtschaftlich zu begrüßen; weiters, animieren sie die Tirolerinnen und Tiroler verstärkt zur Ausübung dieser Sportarten und führen damit zur Stärkung der Volksgesundheit.

Allgemeine Sportinfrastruktur- Die Nutzung bestehender Sporteinrichtungen durch die Schulen wird intensiviert. Über die

Ferien werden die Schulsportaktivitäten durch Kooperation mit Sportvereinen aufrecht erhal-ten.

Handelsinfrastruktur

Ziele1 Die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird flächendeckend sicher gestellt und

an den Bedürfnissen der verschiedenen, insbesondere auch der eingeschränkt mobilen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet.

Maßnahmenfelder Rahmensetzungen für die Zukunft der Nahversorgung- Das raumordnerische Instrumentarium zur Unterstützung der Nahversorgung wird evaluiert

und unter Berücksichtigung innovativer Nahversorgungskonzepte weiter entwickelt. - Bestehende Nahversorger in Kleingemeinden und abgelegenen Ortsteilen werden weiterhin

unterstützt.

Entwicklung und Unterstützung neuer Vertriebsformen- Die Entwicklung und Umsetzung mobiler Vertriebssysteme (z.B. e-Commerce-Lösungen mit

kundengerechter Auslieferungslogistik) wird im Rahmen der Tiroler Wirtschaftsförderung un-terstützt. Dies verbessert auch für wenig mobile Bevölkerungsgruppen den Marktzutritt.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 91

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Ziel2 Für die Stadt- und Ortskerne geeignete Handelsformen werden erhalten und weiter entwi-

ckelt.

Maßnahmenfeld Entwicklung von regionalen bzw. örtlichen Strategien- Die Attraktivität von Kernzonen größerer Orte und Städte wird durch den Auf- und Ausbau

eines professionellen „Einkaufsstraßenmarketings“ erhöht. - Für Ortszentren werden innovative Bau- bzw. Ortsentwicklungskonzepte entwickelt und um-

gesetzt, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Einzelhandels hinsichtlich Kundenflächen und Parkplätzen gerecht zu werden (u.a. auch Zusammenarbeit mit der Dorferneuerung).

- Für Märkte in ausgewählten Verdichtungsräumen werden regionale Einzelhandelsstrategien entwickelt und umgesetzt, um hinsichtlich der Handelsstrukturen eine räumliche Ausgewo-genheit zu gewährleisten.

Ziel3 Beschränken des Flächenwachstums bei den Großformen des Einzelhandels

Maßnahmen - Beibehaltung der restriktiven Regelungen für die Neuwidmung von Flächen für Großformen

des Handels im Raumordnungsgesetz und konsequente Anwendung der Bestimmungen - Neuwidmungen von Einkaufsflächen außerhalb fußläufiger Entfernung von Siedlungskernen

werden an die gut getaktete Anbindung an das ÖPNRV-Netz sowie an das Angebot nicht-motorisierter Verkehrsmöglichkeiten gebunden.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 92

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3.5 Technische Infrastruktur

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Rahmensetzungen zur langfristigen Sicherstellung des öffentlichen Steuerungsein-flusses bei Errichtung und Betrieb von technischer Infrastruktur der allgemeinen Daseinsvorsorge, unabhängig von der jeweiligen Rechts- und Betriebsform. Privatwirtschaftlich bzw. durch Dritte erbrachte Leistungen werden in jenen Berei-chen forciert, wo funktionierende Marktmechanismen gegeben sind

Langfristige Sicherstellung leistbarer, flächendeckender und qualitativ hochwertiger Da-seinsvorsorge

• Strategisch-koordinative Begleitung beim Ausbau der Wasserkraftnutzung im Kon-text des Tiroler Energieleitbildes

Angemessene Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte im Pla-nungsprozess sowie Reduktion von Konfliktpotenzialen aufgrund gesellschaftlicher Span-nungen in den Projektgebieten. Berücksichtigung der Rahmensetzungen des Tiroler Ener-gieleitbildes (Energiesparen etc.) Erwartete Folgewirkung: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Elektroener-gieversorger, Dämpfung der Strompreise durch stärkere Unabhängigkeit von internationa-len Energiepreisentwicklungen

• Konzepterstellung zur thermischen Verwertung des Restmülls im Rahmen einer ganzheitlichen Lösung

Langfristig sicher gestellte und kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit unter Berücksichti-gung von Aspekten der Abfallvermeidung, Energieverwertung, Verkehrswirkung und Emis-sionen. Realisierung der thermischen Restmüllverwertung in Tirol in weitgehendem Ein-klang mit der betroffenen Bevölkerung

• Initiative zur Intensivierung regionaler Kooperationen und Verbundlösungen bei der Trinkwasserversorgung

Qualitative und quantitative Verbesserung des Trinkwasserdargebotes sowie Erhöhung der System- und Ausfallsicherheit für Anlagen der Trinkwasserversorgung

• Entwicklung eines Maßnahmenbündels zur Intensivierung und Vertiefung der Nut-zung von Breitband-Technologien; Ausbau und Bündelung der webbasierten öffentlichen Dienstleistungen

Nachhaltige Erhöhung der aktiven und passiven Verwendung des Breitband-Internets durch die Bevölkerung, die Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und die Verwaltung; Erhö-hung der im Land verbleibenden Wertschöpfung; Rationalisierungseffekte für die Verwal-tung

• Entwicklung eines Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der internationalen Ver-kehrsanbindungen und der Gepäckstransportlogistik

Senkung der tourismusbedingten Individualverkehrsquote zugunsten schneller und komfor-tabler Massenverkehrsmittel

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 93

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Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Allgemeines

Ziel1 Die allgemeine Daseinsvorsorge wird weiterhin in öffentlicher Verantwortung sichergestellt.

Maßnahmenfelder Rechtlicher Rahmen- Die Zuständigkeit in der Abfall- und Siedlungswasserwirtschaft verbleibt grundsätzlich in

öffentlicher Hand. - Die Verfügungshoheit über das Trinkwasser bleibt unter öffentlicher Kontrolle.

Kooperative Vorbereitung der Entwicklung- Das Tiroler Energiekonzept wird weiter entwickelt. - Für den Ausbau der Wasserkraft werden Rahmensetzungen vorgenommen. - Die thermische Verwertung des Restmülls wird in Tirol im Rahmen einer ganzheitlichen Pla-

nung (Müllvermeidung, Energieverwertung, Verkehrswirkungen, Emissionen) umgesetzt. - Es werden Möglichkeiten zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Trinkwassersysteme

durch regionale Verbundlösungen geprüft.

Ziel2 Die Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge für Haushalte und Betriebe erfolgen flä-

chendeckend, qualitätsorientiert und finanziell tragbar.

Maßnahmenfelder Förderung von Motivation und Eigeninitiativen- Die Abfallvermeidung und -Trennung wird durch bewusstseinsbildende Maßnahmen ge-

stärkt. - Das Energiesparen wird durch Informationsarbeit und Bewusstseinsbildung unterstützt.

Kostenbewusstsein und Synergieeffekte- Die Kosten- und Leistungsrechnungen der Betreiber werden u. a. mit Unterstützung von

Benchmarks publiziert. - Die Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationseinrichtungen werden durch Len-

kungsmaßnahmen in Kooperation abgewickelt. - Die Einsparung von Ressourcen und Emissionen wird durch Contracting-Modelle forciert. - In die Tarifgestaltung werden Anreize zur Ressourcenschonung integriert.

Wettbewerbsaspekte- Zwischen Energieanbietern wird der Wettbewerb gestärkt. - Teilleistungen werden dort öffentlich ausgeschrieben, wo auch die Marktmechanismen ge-

geben sind.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 94

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Energie

Ziel1 Die Energieversorgung trägt den Kriterien der Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit

Rechnung.

Maßnahmenfelder Errichtung von Großanlagen- Vor allem bei Errichtung von Großanlagen zur Energieerzeugung werden Aspekte der öko-

logischen und sozialen Verträglichkeit ebenso berücksichtigt wie der ökonomische und e-nergiewirtschaftliche Nutzen. Die unter Nachhaltigkeitskriterien optimalen Projekte werden realisiert.

Einsparungspotenziale- Die energetischen Anforderungen beim Neubau und bei der Sanierung von Wohngebäuden

werden erhöht (z.B. Normen für Wärmedämmung). - Die Messung und Feststellung von Energieverlusten wird gezielt gefördert. - Für die Reduktion des Energiebedarfs von Gebäuden, Maschinen und Geräten sowie Heiz-

und Kühlsystemen werden Anreize zur Verbesserung der Dämmung sowie von Steuerungs- und Regeleinrichtungen gesetzt.

Regional verfügbare und erneuerbare Energieträger- Die Wasserkraft wird unter Beachtung der ökonomischen und technischen Möglichkeiten

(Optimierung bestehender und Errichtung neuer Kraftwerke) sowie der sozialen und ökologi-schen Auswirkungen verstärkt genutzt. Innerhalb von denkbaren Großprojekten erfolgt eine Priorisierung, wobei das Land den Planungs- und Entwicklungsprozess begleitet.

- Die Nutzung von Solarenergie und Umweltwärme (Wärmepumpen) wird ausgeweitet. - Bei der Nutzung von Biomasse zur Wärmegewinnung und Stromerzeugung stellen die Rea-

lisierung von Synergiewirkungen mit der heimischen Land- und Forstwirtschaft als Lieferan-ten des Brenngutes, aber auch auf Einhaltung eines hohen technischen Standards zur Ver-meidung von Emissionen wesentliche Rahmenbedingungen dar.

- Öffentliche Einrichtungen decken ihren Energiebedarf zu einem höchstmöglichen Anteil aus regional verfügbaren erneuerbaren Energieträgern, soweit diese keine Umweltstandards ver-letzen. Dies wird im Zuge von Neubauten oder notwendigen Ersatzinvestitionen umgesetzt.

- Anhebung des Mindestsatzes des heimischen Holzanteiles als Förderungsvoraussetzung bei gewerblichen Biomasseheizanlagen gegenüber dem Bund anstreben.

- Die Gefällsenergie von Trinkwassersystemen und das Biogaspotenzial von Abwasserreini-gungsanlagen werden verstärkt genutzt.

- Industrielle Abwärme wird rückgewonnen und wieder in den Energiekreislauf eingebracht. - Verwertbare Abfallstoffe aus wasserwirtschaftlichen Reinigungsprozessen werden in sinnvol-

lem Ausmaß energetisch genutzt.

Effiziente Energiesysteme- Betriebliche Energiemanagementsysteme werden u. a. durch einschlägige Ausbildungs-

maßnahmen unterstützt und forciert. - Die Ansiedlung und Weiterentwicklung innovativer Unternehmen aus dem Energietechnolo-

giebereich wird unterstützt. - Die Ökoenergiebranche wird durch Errichtung eines neuen Tiroler Öko-Energieclusters (auf-

bauend auf den bestehenden Cluster „Qualitätsbetriebe Tiroler Niedrigenergiehaus“) belebt und weiter entwickelt.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 95

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Umweltsituation- Der Einsatz von emissionsarmen Energieträgern wird intensiviert, sofern der Bedarf durch

regional verfügbare Alternativen nicht gedeckt werden kann.

Wasserwirtschaft

Ziel1 Der Infrastrukturbestand und die Versorgungsleistungen der Wasserwirtschaft bleiben auf

hohem Niveau gesichert.

Maßnahmenfelder Kooperation bei Betrieb und Instandhaltung- Für die Gründung von Betreiber- und Wartungsverbänden der Trinkwasserversorgung mit

zentraler Überwachung und Verwaltung werden Anreize geschaffen. Insoweit es organisato-risch und technisch sinnvoll ist, werden dafür die Strukturen der Abwasserverbände genutzt.

- Zur Verbesserung des Leitungsmanagements werden geografische Informationssysteme eingesetzt.

Verbesserung und Ergänzung der Anlagen- Für die Trinkwasserversorgung werden im Bedarfsfall Notversorgungssysteme eingerichtet,

allenfalls auch durch nachbarschaftliche Kooperationen. - Verwertbare Abfallstoffe aus wasserwirtschaftlichen Reinigungsprozessen werden in sinnvol-

lem Ausmaß energetisch genutzt.

Abfallwirtschaft

Ziel1 Die Abfallwirtschaft wird unter Berücksichtigung wichtiger ökologischer und ökonomischer

Gesichtspunkte unter öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen betrieben.

Maßnahmenfelder Vermeidung und Trennung- Die Tarif- und Informationspolitik für Haushalte und Betriebe wird so gestaltet, dass weiterhin

ein Höchstmaß von Vermeidung und Trennung sicher gestellt wird.

Verwertung, Entsorgung, Deponierung- Die thermische Verwertung des Abfalls erfolgt an einem hinsichtlich Verkehrswirkung und

Energienachfrage geeigneten Standort in Tirol, wobei für das Außerfern und für Osttirol auch die Kooperation mit Einrichtungen außerhalb Tirols möglich ist.

- Es werden Rahmenbedingungen gesetzt, aufgrund derer die Kapazitäten der vorhandenen Deponien, welche als Ressourcen zu verstehen sind, innerhalb eines betriebswirtschaftlich sinnvollen Zeitraumes genutzt werden können. Es sind auch die Folgekosten geschlossener Deponien zu beachten.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 96

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Telekommunikation

Ziel1 In der Telekommunikation wird durch intensive Anwendung der Breitbandtechnologie eine

europäische Spitzenposition erreicht und Wertschöpfung im Land gehalten.

Maßnahmenfelder Ausbau der Inhalte und der Nutzung des Internet- Das interaktive Angebot (Content) der öffentlichen Einrichtungen wird zum Nutzen der Kun-

den inhaltlich erweitert und funktional verbessert (z.B. e-Government). - Die Nutzung der öffentlichen Dienstleistungen über das Internet wird durch Anreize geför-

dert.- Die Contentnutzung wird durch Bündelung der Auftritte sowie durch Informations- und Mar-

ketingmaßnahmen unterstützt.

Zugang zum Internet- In Vereinen und gemeinnützigen Institutionen werden für deren Mitglieder Informationen und

Schulungsmaßnahmen kostengünstig angeboten. - Die Einrichtung von kostenlosen Breitband-Internetzugängen in Gemeindeämtern und ande-

ren öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Büchereien etc.) wird angeregt. - Die Benutzerfreundlichkeit öffentlich zugänglicher Internetanwendungen wird verbessert,

wobei benachteiligte Nutzer besondere Berücksichtigung erfahren. - Um in allen Landesteilen qualitativ und quantitativ höchste Breitbandversorgung sicherzu-

stellen, wird die Förderung notwendiger Investitionen auch weiterhin in Aussicht gestellt. - Öffentliche Internetauftritte werden barrierefrei gestaltet.

Regionale Wertschöpfung durch Informations- und Kommunikationstechnologie stärken- Durch Anreize zur Nutzung von Open-Source-, Open-Content- und Web-Accessibility-

Konzepten werden Arbeitsplätze geschaffen, wird regionales Know-How generiert und die Abhängigkeit von großen Softwarekonzernen verringert.

Tourismusinfrastruktur

Ziel1 Die Infrastruktur für den Tourismus wird nach den Grundsätzen der Kundenorientierung,

der gesellschaftlichen und ökologischen Verträglichkeit gestaltet.

Maßnahmen - Die tourismusrelevanten Bildungseinrichtungen werden stärker vernetzt. - Die Schließung von Angebotslücken im Beherbergungsbereich (z.B. behindertengerechte

Hotels, Jugendherbergen, Low-Budget-Hotels, Campingplätze) wird forciert. - Die internationalen Verkehrsanbindungen (siehe Kapitel Verkehrsinfrastruktur) werden

wesentlich verbessert (u.a. auch Gepäckstransferlogistik) und damit attraktiviert. - Digitale Informations- und Reservierungssysteme werden unter Einbindung weiterer Con-

tentanbieter aus dem Tourismus (z.B. „Sportinformationssystem“) marktführend weiterent-wickelt und flächendeckend eingeführt.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 97

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- Eine weitere Vernetzung des Angebotes erfolgt durch großräumige Zutrittsysteme (z.B. Schipassverbünde, Feriencard-Systeme, Regiocards für den ÖPNRV), wobei auf die Vor-arbeiten und Erfahrungen der Tirol Werbung zurückgegriffen werden kann.

- Zur Genehmigung größerer touristischer Einrichtungen werden qualifizierte Verträglich-keitsprüfungen eingefordert, wobei die großräumigen Auswirkungen hinsichtlich Wirtschaft-lichkeit, Ökologie, Sicherheit und Verkehr in ganzheitlichem Ansatz zu berücksichtigen sind.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 98

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3.6 Sicherung des Lebensraumes

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Komplettierung der Ausweisung von Gefahrenzonen für Flüsse

Bereitstellung eines vollständigen, von Flüssen und Wildbächen ausgehenden Gefahren-bildes

• Schaffung neuer Retentionsflächen durch Freihaltung von unverträglichen Nutzun-gen, Erhöhung der Rückhaltefähigkeit von bestehenden Flussräumen durch techni-sche Ausgestaltung und Nutzung der Speicherkapazitäten von Stauwerken

Dämpfung von Hochwasserwellen

• Konzeption, Ausweisung und rechtliche Verankerung von Restrisikoflächen in den Gefahrenzonenplänen

Vermeidung des Nachrückens von Bauland in Flächen, deren Gefährdungspotenzial durch Schutzmaßnahmen reduziert wurde

• Ermittlung und Bereitstellung von Daten zur Beurteilung von Lärm- und Schadstoff-immissionen

Immissions- bzw. Lärmkataster als Grundlage für raumordnerische Entscheidungen

• Vorsorge gegen Emissionen aus hochrangigen Infrastruktureinrichtungen: Auswei-sung von Schutzbereichen und Reservierung von Flächen für Schutzeinrichtungen (z.B. Lärmschutzwände) bei der Neuwidmung von Bauland

Ausschluss von Bebauungsmöglichkeiten in bedenklichen Immissionsbereichen und mög-lichen Standorten künftiger Schutzeinrichtungen

Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Naturgefahren und Katastrophenschutz

Ziel1 Der Lebensraum wird durch ein integriertes Planungs-, Präventions-, Schutz-, Frühwarn-

und Rettungssystem gesichert.

Maßnahmenfelder Prävention durch Bewusstseinsbildung- Das Risikobewusstsein und die Eigenverantwortung in der Bevölkerung werden durch effi-

ziente Risiko- und Gefahrenkommunikation gestärkt. - Bei der Planung von Verbauungen und Sicherungen werden die Betroffenen in angemesse-

ner Form einbezogen. - Naturgefahrenthemen werden bei der Beratungstätigkeit von Interessensvertretungen, Archi-

tekten, Verkehrsplanern und des Landes intensiviert. - Naturgefahrenthemen werden in den Verwaltungskörpern des Landes und der Gemeinden

unter Berücksichtigung von Querbezügen verstärkt kommuniziert. - Die Haushaltsbevorratung wird durch laufende Aufklärung der Bevölkerung und in Koopera-

tion mit den Lebensmittel-Handelsketten deutlich verbessert.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 99

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Prävention durch Gefahrenbewusstsein bei der Planung- Konsequentes Freihalten der Gefahrenzonen von zusätzlichen höherwertigen Nutzungen im

Wege der Raumplanung unter Berücksichtigung von Art und Intensität der Gefährdung. - Rückwidmung von als Bauland gewidmeten Flächen in auf Grund geänderter Verhältnisse

besonders gefährdeten Bereichen. - Die Gefahrenzonenpläne von Schutzwasserbau und Wildbach- und Lawinenverbauung wer-

den in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden laufend evaluiert, ergänzt und ange-passt. Änderungen in der Wiederholungshäufigkeit von Katastrophenereignissen werden in den Planungen berücksichtigt.

- Die Ausweisung von Gefahrenzonen für die Flüsse wird komplettiert - Neuwidmung von Bauland in gelben Gefahrenzonen nur unter besonderer Berücksichtigung

von Art und Intensität der Gefahren sowie der Folgekosten von Schutzmaßnahmen. - Beschränkung des Nachrückens von Bauland in Richtung der Gefahrenquelle durch die

Ausweisung von Restgefährdungsflächen, welche in die Flächenwidmungsplanung Eingang finden.

- Die zuständigen Schutzorganisationen (Wildbach- und Lawinenverbauung, Wasserbau, Ka-tastrophenschutzorganisationen) werden intensiver und frühzeitiger in die Raumordnungs- und Verkehrsplanung einbezogen.

- Verstärkte Berücksichtigung von Naturgefahrenaspekten bei technischen Eingriffen im un-mittelbaren und mittelbaren Bereich von Gefahrenherden (z.B. Straßen- und Wegebau, Pis-tenbau, Rodungen, Bodenversiegelung, Veränderung von Abflusssituation).

- Beibehaltung der Verpflichtung von Fachgutachten bei Bauverfahren in gefährdeten Berei-chen.

- Die vorhandenen Katastrophenschutzpläne, vor allem auch der Gemeinden, werden laufend evaluiert, ergänzt und angepasst.

- Planung von „elastischen“ Reaktionen (z.B. Evakuierung) für gefährdete Bereiche mit gro-ßen Menschenansammlungen.

- Die relevanten Wirkungen des sich abzeichnenden Klimawandels werden prognostiziert und beobachtet.

Prävention durch Frühwarnsysteme- Mittels Hochwasserprognose- und Risikomanagementsystemen werden gezielte Frühwar-

nungen abgesetzt. - Das Lawinenwarnsystem des Landes wird in Richtung punktgenauer Prognosen verfeinert. - Die Prognosegrundlagen werden qualitativ und quantitativ nach dem jeweiligen Stand der

Technik verbessert (z.B. meteorologische Daten, Niederschlagsdaten, Schneemessdaten). - An neuralgischen Stellen werden Monitoring-Systeme installiert bzw. ausgebaut und ver-

netzt.- Auch die Umgebung des Landes (Chemie- und Nukleargefahren) wird durch effiziente In-

formationssysteme in das Frühwarnsystem einbezogen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 100

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Prävention durch technische Maßnahmen- Das langfristige Schutzbauprogramm technischer Maßnahmen wird unter Federführung der

öffentlichen Hand weiter entwickelt. Dabei werden zumutbare Interessentenbeiträge vorge-sehen und konsequent ermittelte Folgekosten in die Bewertung einbezogen.

- Künftige Hochwasserwellen werden durch einen balancierten Mix von „weichen“ und „har-ten“ Maßnahmen gedämpft.

- Trink- und Abwassersysteme werden im Falle notwendiger Erneuerungsinvestitionen nach Möglichkeit aus den nach neuesten Erkenntnissen relevanten Hochwasserabflussbereichen verlegt, dasselbe gilt für die Lagerung gefährlicher Güter.

Prävention durch forstliche Maßnahmen- Weiterführung und Koordinierung des Schutzwaldsanierungsprogrammes zur Sicherstellung

naturnaher und stabiler Wälder. - Bildung lokaler Schutzwaldplattformen zum Ausgleich forstwirtschaftlicher, weidewirtschaftli-

cher und jagdlicher Interessen. Fortführung der bestehenden Arbeitskreise - Das Wildbachbetreuungskonzept als Beitrag zum vorsorgenden Katastrophenschutz imple-

mentieren.- Die Wilddichte mit Rücksicht auf forstliche Schadensminimierung, vor allem in Aufforstungs-

und Schutzgebieten, in einem verträgliches Ausmaß halten. - Die Entscheidung zwischen technischen und forstlichen Maßnahmen wird nach sorgfältiger

Abwägung der Kosten-Nutzen-Relation vorgenommen.

Prävention durch Rückhaltemaßnahmen- Senkung der Hochwasserspiegel und Dämpfung der Hochwasserwellen durch Gewässer-

aufweitungen. - Reaktivierung von Retentionsräumen in flussnahen Freiräumen durch Ausweisung, Schaf-

fung der technischen Voraussetzungen und Freihaltung - Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Retentionsflächen wird im Falle von Über-

schwemmungsereignissen durch verbindliche Entschädigungszahlungen gefördert. - Ausschöpfung von Förderungsmöglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen (z.B.

Umsetzung des „Revitalisierungskonzeptes Inn“). - Technische und logistische Maßnahmen zur Nutzung des Wasserrückhaltevermögens von

neuen und bestehenden Speichern bzw. Stauseen im Hochwasserfall

Ziel2 Ein umfassendes Risikomanagement minimiert Schäden und senkt Folgekosten von Ka-

tastrophenereignissen

Maßnahmenfelder Minderung von Schadenswirkungen durch Katastrophenereignisse mittels eines effizienten Einsatz- und Rettungssystems- Es werden situativ einsetzbare Reaktionsmöglichkeiten (z.B. Evakuierungsstrategien) ge-

plant und geübt. - Die Koordination der Einsatzkräfte wird durch eine integrierte Landesleitstelle, durch laufen-

de gemeinsame Übungen und die Einführung eines digitalen Funksystems verbessert. - Die Koordination des Flugrettungswesens wird verbessert. - Für Tirol wird die fixe Stationierung einer Katastrophenschutzeinheit des Bundesheeres ge-

fordert.- Es werden großräumige Versorgungspläne für Katastrophenfälle erstellt.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 101

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- Für Katastrophenfälle werden zur gezielten Information und Verhinderung von Paniksituatio-nen -in der Bevölkerung und bei den Gästen entsprechende Strategien entwickelt.

Effiziente Schadensregulierung- Es wird ein integriertes System zum Abgleich von Spendeneingängen sowie für die Scha-

densaufnahme und Schadensabwicklung entwickelt, welches alle Betroffenen und Beteilig-ten einbezieht.

- Intensivierung der privaten Vorsorge für Katastrophenschäden.

Immissionen

Ziel1 Vermeidung und Verringerung von Konflikten zwischen Infrastruktureinrichtungen mit E-

missionen und immissionsempfindlichen Nutzungen

Maßnahmenfeld Lärm und Schadstoffe:- Ausarbeitung geeigneter Grundlagen zur Beurteilung von Lärm- und Schadstoffimmissionen

(z.B. Immissionskataster, Lärmkataster). - Konsequentes Berücksichtigen der Schutzbereiche hochrangiger Infrastruktureinrichtungen

sowie von zweckmäßigen und wirksamen Immissionsschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutz-dämme) bei der Neuausweisung von Bauland und dessen funktionaler Gliederung

- Verpflichtendes Vorschreiben immissionsmindernder Maßnahmen bei der Anordnung im-missionsempfindlicher Nutzungen in immissionsbelasteten oder –gefährdeten Bereichen (Flächenfreihaltung, Verpflichtung zur Kostenübernahme allfälliger Schutzmaßnahmen).

- Zonen mit hohem verkehrsbedingtem Umgebungslärm werden als „lärmintensive Zonen“ ausgewiesen. Hochrangige Verkehrstrassen samt Umgebungen werden künftig von Wohn-verbauung freigehalten.

- Bauverbote in massiv immissionsgefährdeten Bereichen (Beurteilung mit Hilfe des Lärmka-tasters).

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3.7 Freiraum und Erholung

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Einrichtung eines Abstimmungsgremiums „Freiraumentwicklung“

Die Hauptanspruchsgruppen im Freiraum, die Land- und Forstwirtschaft, die Erholung und der Naturschutz sollen zur Verfolgung gemeinsamer Freirauminteressen und zur besseren Abstimmung untereinander im Sinne des Leitbildprozesses enger zusammenrücken

• Erstellung „regionaler Freiraumkonzepte“

Im Sinne der verstärkten Zusammenarbeit in den Regionen werden partizipativ fachüber-greifende regionale Konzepte für den Freiraum erstellt. Die Trägerschaft durch die Betrof-fenen soll die Eigenverantwortlichkeit und das Problembewusstsein vor Ort gewährleisten

• Ermittlung und Darstellung von wichtigen Erholungsräumen und zielgruppenspezifi-schen Erholungs- und Erlebniseinrichtungen in der Natur. Sammlung bisheriger Good-practice-Beispiele in der Umsetzung naturverträglicher Freizeit- und Erho-lungseinrichtungen

Die Bestandsaufnahme der wichtigen Erholungsräume, der Erholungs- und Freizeitinfra-struktur in der Natur der Umsetzung nachhaltiger Freizeiteinrichtungen soll als Grundlage dienen für: - die Erhaltung und landschaftsschonende Weiterentwicklung von Erholungs- und Erleb-

nismöglichkeiten in der Natur; - deren Abstimmung mit anderen Freiraumnutzungen, z.B. mit anlagenintensiven Sport-

einrichtungen; - die Raumordnung

• Aufbau eines Netzwerkes mit Vertretern aller naturgebundenen Spielarten von Er-lebnis und Erholung sowie Aufbau einer dafür geeigneten Koordinationsstelle

Derzeit sind verschiedene Stellen mit Einrichtungen der naturgebundenen Erholung be-fasst. Eine Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten soll erreichen: - eine zentralen Datenerfassung und –bereitstellung, - die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, - die Koordinierung der Bewerbung, - die Abstimmung mit anderen Interessen

• Erholung und Erlebnis in der Natur als Stärke und Eigenart Tirols im Standortmarke-ting und in der Tourismuswerbung verstärkt verankern, Synergien mit intensiven Erholungseinrichtungen verstärkt nutzen

Erholung und Erlebnis in der Natur haben ein großes Potential und sollen besser als Stär-ke Tirols kommuniziert werden, v.a. als Ergänzung zu den intensiven Freizeiteinrichtungen

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 103

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Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Übergeordnete Freiraumaspekte

Ziele1 Zusammenrücken von Land- und Forstwirtschaft, Erholung und Naturschutz zur Verfolgung

gemeinsamer Freirauminteressen. Die Erhaltung einer gepflegten, vielgestaltigen und kleinteiligen Kulturlandschaft hat nicht nur eine ökologische und landschafts-ästhetische Bedeutung, sondern besitzt im Bewusst-sein von Einheimischen und Gästen einen sehr hohen Stellenwert. Trotz mancher Gegen-sätze finden sich zahlreiche gemeinsame Interessen, die es gilt, gemeinsam zu vertreten. Das Gemeinsame soll vor das Trennende gestellt und das gegenseitige Verständnis ver-bessert werden.

2 Gemeinsame Erstellung fachübergreifender regionaler Konzepte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Erholungsraumgestaltung. Allein auf Gemeindeebene fokussierte, oder auf reine fachliche Betrachtung konzentrierte Problemlösungsansätze sollten durch gemeinde- und fachübergreifende regionale Pro-gramme ersetzt werden. So lässt sich das Dreigespann Land- und Forstwirtschaft, Erho-lung und Naturschutz besser aufeinander und auf andere Interessen abstimmen. Der Ak-zeptanz und „Trägerschaft“ vor Ort kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

3 Verstärkte Berücksichtigung des Freiraumes auf örtlicher Ebene. Gestalterische Maßnahmen im Freiraum und differenzierte Eingriffsregelungen fehlen in der örtlichen Raumplanung weitgehend, wären aber insbesondere in den Verdichtungs-räumen zielführend.

4 Stärkung der Eigenverantwortlichkeit vor Ort bei freiraumbezogenen Projekten durch Ein-bindung der Betroffenen in die Entscheidungsprozesse. Erfahrungen zeigen, dass die Erhaltung der Freiräume und freiraumbezogene Maßnahmen nur dann nachhaltig akzeptiert werden, wenn eine Einbindung der Betroffenen und Beteilig-ten stattfindet.

5 Wahrung und Berücksichtigung der Eigentumsrechte. Sämtliche Maßnahmen im Freiraum berühren Eigentumsrechte. Diese sind zu respektie-ren. Die Instrumente zur Erreichung der Ziele müssen auf die Grundbesitzverhältnisse ab-gestimmt werden.

Maßnahmenfelder Öffentlichkeitsarbeit und Werbung- Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Land-

und Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung.

Recht und regulative Vorgaben- Schaffung nachvollziehbarer Kriterien zur Durchführung der Interessensabwägung im

Raumordnungsverfahren. - Aktive Auslegung und Anwendung der Alpenkonvention im Sinne der verstärkten Integration

der Prinzipien der Nachhaltigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung. - Ausarbeitung eines Pilotprojektes „regionales Freiraumkonzept“, beispielgebend für die par-

tizipative Erstellung überörtlicher, fachübergreifender Konzepte für den Freiraum.

Plattformen, Round Tables, Mediation- Einrichtung eines Round Table „Freiraumentwicklung“(Arbeitstitel) zur laufenden Abstim-

mung der Freirauminteressen aufeinander und gegenüber anderer Interessen. Begleitung der Umsetzung des Leitbildes ZukunftsRaum Tirol.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 104

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Erholung

Ziele1 Erholungs- und Erlebnismöglichkeiten in der Natur erhalten und landschaftsschonend wei-

terentwickeln. Die Erholungs- und Erlebnismöglichkeiten sind aufgrund der naturräumlichen Ausstattung, der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie der zahlreichen Aktivitäten der alpinen Vereine, der Gemeinden und Tourismusverbände sehr vielfältig. Auf allen Ebenen soll das Angebot bedarfsgerecht und landschaftsschonend weiterentwickelt werden.

2 Sicherung der (Nah-)Erholungsräume im Dauersiedlungsraum. Die Raumordnung weist zwar im Rahmen der Örtlichen Raumordnungskonzepte fallweise Freihalteflächen für die Erholung außerhalb des verbauten Gebietes aus (FE-Flächen), die Widmungskategorie „Erholungsgebiet“, die es früher einmal gab, wurde gestrichen und damit ein wichtiges Mittel zur Erhaltung bzw. zum sensiblen planerischen Umgang mit sol-chen Räumen. Eine Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme (etwa im Zuge der Überarbeitung der Örtli-chen Raumordnungskonzepte) in qualitativer und quantitativer Hinsicht als Basis für ent-sprechendes raumplanerisches Handeln ist die Voraussetzung.

3 Sicherung der Qualität der Erholungs- und Freizeit-Infrastruktur (z.B. Wanderwege, MTB- Routen, Skitouren, Langlaufloipen). Die Erhaltung der Einrichtungen (vor allem des Wegenetzes) ist zur Erhaltung des reich-haltigen Erholungsangebotes wichtig, aber mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Hier geht es darum, Schwerpunkte zu setzen und vor allem durch entsprechend platzierte Parkplätze, Pflegemaßnahmen, Informationen, etc. für Lenkungswirkungen zu sorgen.

4 Schaffung und Erhaltung von Erholungsmöglichkeiten am Wasser. Das Element Wasser spielt im Erleben der Natur und bezüglich der Erholungswirkung eine nachweislich große Rolle. Aus Gründen des Hochwasser- und Wildbachschutzes sind ins-besondere in den Verdichtungsräumen nutzbare Uferräume vielfach verlorengegangen. Im Zusammenhang mit Rückbaumaßnahmen, aber auch durch Schaffung neuer Wasserflä-chen sollen neue Erholungsmöglichkeiten entstehen.

5 Verbesserungsmaßnahmen in belasteten Erholungsräumen. In den Verdichtungsräumen sind viele (Nah-)Erholungsräume Umweltbelastungen - insbe-sondere durch Lärm – und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgesetzt. Die Si-tuation von besonders frequentierten und wichtigen Erholungsräume, die solchen Belas-tungen ausgesetzt sind, soll daher verbessert werden (Lärmschutzmaßnahmen, gestalteri-sche Maßnahmen).

6 Stärkere Berücksichtigung von Erholungsinteressen bei großflächigen Landschaftseingrif-fen.Große und lang anhaltende Landschaftseingriffe, wie etwa Abbauvorhaben und Gewerbe-gebiete, stellen eine Belastung für den Erholungswert der Landschaft dar. Dies trifft vor al-lem im Nahbereich von Siedlungen zu. Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie Überlegungen zur erholungsverträglichen (Nach-)Nutzung sind vermehrt anzustreben.

7 Erhaltung der freien Betretungsmöglichkeit möglichst großer Teile des Freiraumes. In anderen Ländern und Bundesländern werden zu Zwecken des Biotopschutzes und zu jagdlichen Zwecken Betretungsverbote ausgesprochen. Für Tirol sind über bestehende Gesetze hinausgehende Betretungsverbote (z.B. Feldschutzgesetz) abzulehnen. Allfällige Betretungsverbote im Sinne des Biotop- und Artenschutzes sollten auf ein Mindestmaß (räumlich und/oder zeitlich) begrenzt und nur im Einvernehmen mit Erholungsnutzern ein-gerichtet werden.

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8 Abstimmung der Erholungsfunktionen und –nutzungen aufeinander und mit anderen Inte-ressen, nach Möglichkeit Synergien anstreben. Punktuell gibt es in einigen beliebten Naherholungsräumen Nutzungskonflikte, etwa zwi-schen Wanderern und Mountainbikern. Ebenso sind Konflikte mit Naturschutzinteressen und Interessen der kommerziell ausgerichteten anlagengebundenen Erholungsnutzung möglich. Das Potential zur Entwicklung von Synergien soll ausgeschöpft werden.

9 Unterstützung von Naturerlebnis-Angeboten. Im Bereich Naturerlebnis- und Abenteuerurlaube gibt es eine steigende Nachfrage. Zugleich besteht die Möglichkeit, insbesondere junge Menschen an die Natur heranzufüh-ren und sie für Anliegen des Naturschutzes zu sensibilisieren. Dies erfordert entsprechen-de Lenkungsmaßnahmen und eine Prüfung der Auswirkungen auf die Natur.

Maßnahmenfelder Plattformen, Round Tables, Mediation- Netzwerk mit Vertretern aller Spielarten von Erlebnis und Erholung im Freiraum aufbauen.

Eine zu bestimmende Stelle bzw. Abteilung übernimmt die Koordination.

Grundlagen und Daten- Ermittlung und Darstellung von wichtigen Erholungsräumen auf überörtlicher Ebene in quali-

tativer und quantitativer Hinsicht nach dem Vorbild der Schitourengebiete des ÖAV. Samm-lung bisheriger Good-practice-Beispiele in der Umsetzung naturverträglicher Freizeit- und Erholungseinrichtungen.

- GIS- Erfassung der wesentlichen Erholungseinrichtungen und Erholungsräume in einer zent-ralen Server- Datenbank für Verwaltung, Planung und Vermarktung.

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung- Erholung und Erlebnis in der Natur als Stärke und Eigenart Tirols im Standortmarketing und

in der Tourismuswerbung verstärkt in den verschiedenen Ebenen verankern. - Gesamtangebot an Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten zeitgemäß präsentieren (Internet-

plattform analog www.tirol.gv.at/mountainbike).

Bildung und Beratung- Beratung im Bereich Erholung in der Natur verstärken, und zwar gegenüber Tourismusver-

bänden, der Tirol Werbung und Gemeinden. Durchführung und Organisation durch die „Ko-ordinationsstelle Erholung“.

- Bildungsinhalte zur Erholung in der Natur werden im touristischen Ausbildungsbereich ver-ankert (Tourismusschulen, Fachhochschulen, Skilehrerausbildung, etc.).

Recht und regulative Vorgaben- Allfällige Weggebote nur im Sinne des Arten- und Lebensraumschutzes in räumlich und zeit-

lich möglichst begrenztem Umfang verfügen, und nur dann, wenn keine anderen Mittel ge-eignet sind, das jeweilige Jagd- und/oder Naturschutzziel zu erreichen. Die Betroffenen sind jedenfalls einzubinden. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen bleiben davon unbe-rührt.

- Rechtssicherheit bezüglich des freien Betretungsrechtes im Freiraum abklären. - Verhaltensregeln in freier Natur definieren, über Nutzungsbeschränkungen informieren so-

wie nach dem Vorbild „look B4 you go“ einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. - Wiedereinführung der Widmungskategorie „Erholungsgebiet“.

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Förderungen, Subventionen, sonstige Anreize- Beibehaltung des ROSP für Erholungseinrichtungen - Verknüpfung der Förderwürdigkeit von Erholungseinrichtungen mit möglichen Synergieeffek-

ten im Sinne der Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaft. - Einbeziehung der Kosten für Round Table- Prozesse in das ROSP- Programm. - Einführung von Qualitätskriterien für Erholungseinrichtungen und Erholungs- bzw. Erlebnis-

regionen (z.B. Naturparke).

Plattformen, Round Tables, Mediation- Einbeziehung der Erholungsnutzung in die Betreuung der Schutzgebiete zur Verknüpfung

mit Informationen über die Natur, zur allenfalls notwendigen Besucherlenkung und Nut-zungsentflechtung unter Einbeziehung der Betroffenen und unter Heranziehung der vorhan-denen relevanten Daten.

Organisation, Strukturen- Prüfung der Möglichkeiten der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs zur Anbindung von

Erholungsräumen an den Großraum Innsbruck (Linien, Finanzierung, Bewerbung, Informati-on, Zusammenarbeit öffentlicher Verkehrsmittel und Tourismusverbände).

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3.8 Land- und Forstwirtschaft

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Maßnahmenbündel zum Ausgleich der betrieblichen Kleinstruktur und der naturbe-dingten Nachteile in der Landwirtschaft

Abgestimmte Maßnahmen sollen die Kleinstruktur und die naturbedingten Nachteile der Ti-roler Landwirtschaft ausgleichen helfen. Dazu zählen die Bildung von Erzeuger- und Ab-satzgemeinschaften für ein marktgerechtes Angebotssortiment, die stärkere Berücksichti-gung der höheren Fixkosten kleinerer Betriebe, darüber hinaus verstärkte Schaffung über-betrieblicher Strukturen

• Organisation besitzübergreifender Nutzungen in der Forstwirtschaft und deren effi-ziente Abwicklung im Rahmen überbetrieblicher Strukturen

Die Wertschöpfungskette in der Forstwirtschaft soll ausgebaut werden. Die Organisation besitzübergreifender Holznutzungen, die Bündelung verstreut anfallender Holzmengen und an die Bedürfnisse der holzverarbeitenden Industrie und des Energieholzsektors ange-passte Lieferprofile können die Wertschöpfung bei der Waldbewirtschaftung erhöhen und die Bewirtschaftungsnachteile des Kleinwaldbesitzes verringern. Dies umfasst auch die technische Logistik

• Vorantreiben und Abschließen der Waldtypisierung

Herstellen einer landesweit einheitlichen Grundlage zur vermehrten Orientierung der Waldbewirtschaftung an den natürlichen Waldgesellschaften, zur Schaffung eines raschen Zuganges zu Standortinformationen und zur effizienteren Erstellung von Schutzwaldver-besserungsprojekten und Waldwirtschaftsplänen, Veröffentlichung der Daten über das tiris

• Ausbau von pflanzenbaulichen Alternativen im Obst- und Ackerbau

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte stellt die wichtigste Funktion der Landwirt-schaft dar. Es gilt, die vorhandenen Stärken aufrecht zu erhalten (z.B. auf dem Milch- und Fleischsektor), aber auch brach liegende Potentiale zu nutzen. Diese sind vor allem auf dem Pflanzenbausektor zu finden

• Forcierung der Bewerbung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen

Die Bewerbung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nimmt angesichts des stei-genden Wettbewerbes an Bedeutung zu. Die verstärkte Nutzung der bestehenden Organi-sationen soll daher auch unter der vorgelegten Rahmenregelung der Europäischen Kom-mission für die Jahre 2007 bis 2013 sichergestellt werden

Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Ziele1 Die Landwirtschaft und die Waldbewirtschaftung werden auf der derzeit bewirtschafteten

Fläche unter Berücksichtigung der Kleinstruktur sowie ökologischer, landschaftsästheti-scher und landeskultureller Gesichtspunkte erhalten. Aufgrund der gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft stellen die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in der Fläche im der-zeitigen Verhältnis und das Halten und Verbessern der ökologischen Standards ein zentra-les Ziel dar. Es besteht ein Trend der Nutzungsänderung von Landwirtschaft zu Forstwirt-

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schaft sowie innerhalb der Forstwirtschaft ein Trend des Rückganges der produktiven Waldfläche (derzeit rund 300.000ha). Diesen Trends soll entgegengewirkt werden. Regional unterschiedlich besteht der Trend zur Nutzungsaufgabe. In diesen Bereich sollen nicht nur Erhaltungs- sondern auch Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden. Die regional unterschiedliche betriebliche Kleinstruktur der Land- und Forstwirtschaft soll in Ermangelung einer Alternative und im Bewusstsein der vielfältigen Funktionen im öffentli-chen Interesse im Wesentlichen erhalten bleiben. Handlungsansätze im Zusammenhang mit der Kleinstruktur sind jedoch erforderlich (siehe folgende Ziele).

2 Für die Landwirtschaft wichtige Produktionsflächen werden verstärkt gesichert. Die Aufrechterhaltung der Produktions- und Versorgungsfunktion sowie auch der Sekun-därfunktionen im öffentlichen Interesse ist nur mit der Sicherung der Produktionsflächen möglich. Durch die bauliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte sind jedoch bereits viele wertvolle Produktionsflächen verloren gegangen.

3 Die Landwirte erwirtschaften einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus der Produkti-on von land- und forstwirtschaftlichen Gütern, insbesondere qualitativ hochwertigen Nah-rungsmitteln für die Bevölkerung. Dies umfasst auch die Erzeugung und Vermarktung al-ternativer (Nischen-)Produkte, wie Obst und Gemüse. Die Erzeugung land- und forstwirtschaftlicher Produkte stellt die wichtigste Funktion der Land- und Forstwirtschaft dar. Hierbei wird auf Qualität und Naturschonung Wert gelegt. Es gilt, die vorhandenen Stärken aufrecht zu erhalten (z.B. auf dem Milch- und Fleischsektor) und noch brachliegende Potentiale verstärkt zu nutzen (z.B. auf dem Obstsektor).

4 Die koordinierte Vermarktung verarbeiteter Produkte in verschiedenen regionalen Vermark-tungsformen (Ab-Hof-Verkauf, Bauernmärkte, Gastronomie, Lebensmitteleinzelhandel, etc.) wird von bäuerlicher Seite verstärkt wahrgenommen und die Umsetzung unterstützt. Die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte wurde seit dem EU- Beitritt Österreichs zu-nehmend professionalisiert. Hier sollen unter Wahrnehmung bestehender und bewährter Strukturen auf den verschiedenen Ebenen die Aktivitäten fortgesetzt und verstärkt werden.

5 Landwirte werden vermehrt Anbieter von qualifizierten Dienstleistungen wie Urlaub am Bauernhof, Ausschank auf der Alm, Landschaftspflegemaßnahmen sowie Arbeits- und Maschineneinsätzen im gewerblichen und privaten Bereich. Zusatzeinkommen stellen ein überlebenswichtiges Kriterium für die Erhaltung vieler bäuer-licher Betriebe dar. Landwirte können auch auf dem Dienstleistungssektor fachliches Know how einbringen und so neue Märkte erschließen und ausbauen.

6 Leistungen, die die Land- und Forstwirtschaft im öffentlichen Interesse erbringt (umwelt-schonende Bewirtschaftung, Schutz vor Naturgefahren, Erhaltung der Kulturlandschaft), werden abgegolten. Natürliche Nachteile in der Bewirtschaftung von land- und forstwirt-schaftlichen Flächen werden ausgeglichen, um Wettbewerbsnachteilen entgegenzuwirken. Die Abgeltung von Wettbewerbsnachteilen und von konkreten Leistungen zum Schutz vor Naturgefahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Land- und Forstwirtschaft mit all ihren positiven Nebeneffekten für die Gesellschaft und Wirtschaft.

7 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten werden unterstützt. Das dezentrale Angebot an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen soll ausgebaut wer-den, soweit es mit raumordnerischen Überlegungen vereinbar ist. Zudem ist auch nach Möglichkeit die zeitliche Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Erfordernissen zu be-rücksichtigen.

8 Die infrastrukturelle Ausstattung des ländlichen Raumes (vor allem Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sowie das Verkehrsnetz) wird in der derzeitigen Qualität erhal-ten.Neben der Erhaltung und Schaffung hofnaher Arbeitsplätze stellt die Ausstattung mit infra-strukturellen Einrichtungen eine wesentliche Grundlage für die Erhaltung des ländlichen Raumes als Ort des Wohnens und Wirtschaftens mit langfristigen Perspektiven insbeson-dere für junge Menschen dar. Dazu zählt auch ein funktionstüchtiges Verkehrsnetz, um die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz und die Zentralräume zu gewährleisten.

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9 Kombinierte Ausbildungsmöglichkeiten werden ausgebaut. Kombinierte Ausbildungsformen ermöglichen die gleichzeitige Qualifikation in der Land-wirtschaft (auch als Voraussetzung für verschiedene Förderungen) mit dem Abschluss ei-ner außerlandwirtschaftlichen Berufsausbildung.

10 Entwicklung eines öffentlichen Bewusstseins für die Leistungen der Land- und Forstwirt-schaft. Durch die immer schwierigere wirtschaftliche Lage der Land- und Forstbetriebe wird ver-sucht, sich möglichst auf ökonomisch rentable Betriebszweige zu konzentrieren. Gesell-schaftlich wichtige Funktionen können weniger eingebunden und nicht mehr in der ge-wohnten Qualität zur Verfügung gestellt werden. Die Anliegen der Land- und Forstwirt-schaft sind heute nicht mehr selbstverständlich. Ebenso schwindet das Bewusstsein über das enorme öffentliche Interesse, welches mit der Land- und Forstwirtschaft verbunden ist.

11 Etablierung des heimischen Holzes auf dem Verarbeitungssektor als Werk- und Baustoff sowie auf dem Energiesektor als Brennstoff. Mit der Steigerung des Verbrauchs an Holz wird die Säge- und in weiterer Folge die Forst-wirtschaft einen Aufschwung erleben. Derzeit beginnt dieser Trend zum Holz auf dem Markt spürbar zu werden, weitergehendes Engagement ist bei der starken Konkurrenz dringend notwendig. Die fossilen Energiereserven neigen sich dem Ende zu und sind durch die steigenden Preise weniger konkurrenzfähig geworden. Die Zeit der Biomasse als wichtigstem Energie-lieferanten kommt und die entstehenden Chancen sollen genutzt werden. Die Tiroler holzverarbeitende Industrie verwendet hohe Anteile von Holz aus Nachbarlän-dern. Mehr Holzverwendung bedeutet daher noch nicht zwingend die Verwendung von mehr Tiroler Holz. Produkte aus Tiroler Holz (Gebirgsholz) sind am Markt nicht vorhanden. Der Aufbau einer Markenpolitik für Tiroler Holz wäre zu prüfen.

12 Vermehrte Orientierung der Waldbewirtschaftung an den natürlichen Waldgesellschaften. Dies schließt die Erhaltung und Förderung standortgerechter heimischer Baumarten mit ein.Waldbewirtschaftung, die sich an den natürlichen Waldgesellschaften orientiert, kann: 1. zur Stabilität der Waldbestände beitragen und Naturgefahren verringern, 2. die Weginfrastruktur im Freiraum bei geringen Kosten für den öffentlichen Haushalt er-halten (Nutzer: Erholungssuchende, Tourismus, Jagd), 3. ein völliges Schließen der Waldlandschaft mittelfristig (50-100 Jahre) verhindern und damit auch Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten erhalten, 4. die importabhängige, holzverarbeitende Industrie mit Rohstoffen versorgen, die durch den Aufbau neuer Verarbeitungsbetriebe in den bisherigen Exportländern weniger leicht verfügbar sein werden und 5. einen Beitrag für die Versorgung Tirols mit erneuerbarer Energie liefern. Die Berücksichtigung der standortsspezifischen Baumarten bei der Waldverjüngung ist Voraussetzung für eine ökologische Stabilität künftiger Waldbestände und garantiert lang-fristig auch ökonomischen Erfolg.

13 Der Schalenwildbestand und die Waldweide orientieren sich an der örtlichen Bedeutung des Waldes für die Gesellschaft und den standörtlichen Bedingungen. Wälder haben in Tirol wichtige Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktionen für die Ge-sellschaft (Schutz vor Naturgefahren, Säuberung der Luft, etc.). Stabile und funktionstaug-liche Schutzwälder setzen die Verjüngung aller Baumarten voraus, die durch überhöhte Schalenwildbestände und/oder Weidebelastung gefährdet werden können.

14 Die Wertschöpfungskette in der Forstwirtschaft wird ausgebaut. Durch die zersplitterte Besitzstruktur (ca. 40.000 Waldeigentümer, Teilwaldberechtigte und Holznutzungsberechtigen) waren die Waldbesitzer in Tirol nicht in der Lage das Holz den holzverarbeitenden Betrieben bedarfsgerecht anzubieten. Daher haben die größeren Be-triebe ihre Rundholzversorgung durch Lieferanten außerhalb Tirols sichergestellt. Holz aus dem Bauernwald wird oft nur zur Abdeckung des Spitzenbedarfs herangezogen. Für Kleinmengen aus dem Bauernwald werden daher im Schnitt ca. 10% niedrigere Preise er-zielt, als Lieferanten mit definierten Lieferprofilen erreichen können. Eine Bündelung des

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Angebots in Logistikzentren, die unabhängig von der holzverarbeitenden Industrie agieren, könnte die Wertschöpfung für die Land- und Forstwirtschaft entscheidend verbessern.

15 Halten eines möglichst an die Fläche angepassten Bestandes an Raufutterverzehrern als Basis für die Offenhaltung des alpinen Dauergrünlandes, insbesondere der Almen. Durch den Trend zu viehloser Wirtschaftsweise bzw. sehr niedrigen Viehständen ist auf Dauer eine ausreichende Dichte an raufutterverzehrenden Großvieheinheiten nicht mehr gewährleistet. Zu wenig Raufutterverzehrer bedeuten, dass die extensiveren Hanglagen (Hutweiden) und die Almflächen nicht mehrausreichend genutzt werden und verbuschen bzw. verwalden. In Teilen Tirols haben wir zu wenig Vieh im Tal, und das bedeutet automa-tisch auch zu wenig Tiere auf den Almen.

16 Bei der Erstellung legistischer Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, ...) werden Kleinbetriebe besonders berücksichtigt. Richtlinien und Vorgaben gelten EU-weit. Dabei wird häufig auf die Besonderheiten kleiner Betriebe unzureichend Rücksicht genommen. Im Verantwortungsbereich des Landes soll als Gegengewicht und Ausgleich zu EU-Vorgaben speziell auf die kleinbetriebliche Struktu-ren Rücksicht genommen werden.

17 Erhaltung standortgeeigneter heimischer Sorten und Rassen. Durch die Anpassung an moderne Markterfordernisse sind heimische Sorten und Rassen vielfach stark zurückgedrängt worden oder gänzlich verschwunden. Insbesondere im Hin-blick auf Standortangepasstheit und ökologische Erfordernisse sollen sie jedoch überall dort, wo sie sich sinnvoll einsetzen lassen, forciert werden. Weitere nötige Voraussetzung ist das Vorhandensein einer ausreichenden wirtschaftlichen Basis (Vermarktung, Nischen-produkt, Alleinstellungsmerkmal).

Maßnahmenfelder Grundlagen und Daten- Bestehende raumrelevanten land- und forstwirtschaftliche Datensammlungen werden lan-

desweit aufbereitet, homogenisiert und für planerische Tätigkeiten zur Verfügung gestellt (z.B. Bodenklimazahl, Nutzungsarten der AMA, Grundzusammenlegungsgebiete, Bewässe-rungsanlagen, Flächen für ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen, etc.)

- Vorantreiben und Abschließen der Waldtypisierung (landesweite Waldstandortkartierung und waldbauliches Behandlungskonzept) als Grundlage und landesweiten Standard für die standortgerechte Waldbewirtschaftung und zur effizienteren Erstellung der Waldwirtschafts-pläne. Veröffentlichung der Daten über das tiris.

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung- Aufrechterhaltung und Ausbau von Plattformen (z.B. AMT, BioAlpin, Gemüsebauvereini-

gung) zur Bewerbung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Produktionsformen (z.B. Bio).

- Aufrechterhaltung und Weiterführung der Aktivitäten zur Bewerbung des Bau- und Werkstof-fes sowie Energieträgers Holz.

- Verstärkte koordinierte Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für die Gesellschaft (z.B. im Rahmen der Schutzwaldplattformen im forstli-chen Bereich).

Bildung und Beratung- Beratung zur Anpassung der Betriebe, um die Arbeitsspitzen zu brechen und den Arbeits-

rhythmus landwirtschaftlicher Tätigkeiten mit dem der außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit abzustimmen.

- Ausbau der Anerkennung eines land-, forst- und hauswirtschaftlichen Fachschulabschlusses auf die Lehrjahre von verschiedenen Lehrberufen.

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- Ausbau der Möglichkeiten des Erwerbs anerkannter Berufsausbildungen (z.B. Schilehrer, Waldpädagoge, Natur- und Landschaftsführer etc.) in den landwirtschaftlichen Fachschulen.

- Engere pädagogische Zusammenarbeit zwischen gewerblichen und technischen Berufs-schulen sowie land-, forst und hauswirtschaftlichen Fachschulen.

- Verstärkte Beratung und Betreuung vor Ort zum Ausbau von pflanzlichen Alternativen im Obst- und Ackerbau. Zu diesem Zweck wird auch die Zusammenarbeit mit bestehenden Be-ratungs- und Versuchsorganisationen in den benachbarten Regionen des Landes Tirol und bei fachlicher Notwendigkeit auch darüber hinaus verstärkt.

- Beratung zu arbeitsextensiven Tierhaltungsformen mit der Zielrichtung auf die Nebener-werbslandwirtschaft.

Recht und regulative Vorgaben- Die Instrumente der überörtlichen und örtlichen Raumordnung zur Sicherung von Freiflächen

(landwirtschaftliche Vorrangflächen bzw. Grünzonen, Freihalteflächen) werden weiterentwi-ckelt und konsequent anwendet.

Anreizsysteme- bessere Abstimmung des Viehbesatzes auf die bewirtschaftete Fläche. - Unterstützung einer standortgerechten (Schutz-)Waldbewirtschaftung. - stärkere Berücksichtigung der höheren Fixkosten kleinerer Betriebe bei allen betriebsbezo-

genen Flächenausgleichszahlungen. - Unterstützung investiver Maßnahmen bei Betriebsumstellungen und Betriebsneuorganisati-

onen, die betriebswirtschaftlich sinnvoll und agrarpolitisch sowie agrarstrukturell wün-schenswert sind. Festlegung entsprechender Kriterien.

Plattformen, Round Tables, Mediation- Nutzung des Round Table „Freiraumentwicklung“ und der regionalen Freiraumkonzepte zur

besseren Abstimmung der land- und forstwirtschaftlichen Interessen mit der Raumplanung, insbesondere zur Erhaltung wertvoller Produktionsflächen und zur Erhaltung des ländlichen Raumes.

Lobbying- Langfristiges Hinwirken gegenüber der EU gemeinsam mit dem Bund, Normen auf die Erfor-

dernisse von Kleinbetrieben anzupassen. - Alpenweite Vernetzung auf Basis und zur Umsetzung bzw. Ratifizierung des Protokolls zur

Berglandwirtschaft der Alpenkonvention zur Anerkennung der Sonderstellung auf EU-Ebene. - Verstärkte Berücksichtigung der Haltung von Raufutterverzehrern im Hinblick auf die Auf-

rechterhaltung der Grünland- und Almbewirtschaftung.

Organisation, Strukturen- Bildung von Erzeuger- und Absatzgemeinschaften, um ein entsprechendes quantitatives und

qualitatives Angebotssortiment bieten zu können, auch für Nischen- und Spezialprodukte. - Schaffung von flexiblen Arbeitsplätzen für Bäuerinnen zu adäquaten finanziellen Bedingun-

gen (geschlechtspezifische Einkommensdisparitäten abbauen). - Holzlogistikzentren unabhängig von der holzverarbeitenden Industrie etablieren und Logistik-

lösungen entwickeln. - Organisation besitzübergreifender Nutzungen in der Forstwirtschaft und deren effiziente

Abwicklung im Rahmen überbetrieblicher Strukturen durch die Zusammenarbeit des Forst-dienstes (= Land Tirol + Gemeinden) mit forstlichen Dienstleistern und Vermarktungsorgani-sationen. Dies umfasst auch die technische Logistik.

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- Verstärkt überbetriebliche Strukturen als Ausgleich der Kleinstruktur in der Landwirtschaft schaffen (z.B. Maschinenring).

- Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Ziele des Wirtschaftsleitbildes Tirol. -- Prüfung, welche heimischen Rassen und Sorten für die landwirtschaftliche (Nischen-) Pro-

duktion, sowie für den Dienstleistungssektor (Erholung, Tourismus) verstärkt eingesetzt wer-den können, auch unter dem Aspekt der Vermarktungsmöglichkeiten.

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3.9 Natur- und Landschaftsschutz

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Umsetzung des Schutzgebietsbetreuungskonzeptes inklusive der Einrichtung der Schutzgebietsplattform und einer Koordinationsstelle

Die Schutzgebiete stellen ein wesentliches Element der Naturschutzarbeit in Tirol dar. Da-her sollen die Tätigkeiten in Schutzgebieten gestärkt werden, insbesondere in den Berei-chen Management, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Regionalentwicklung und Kommuni-kation mit den Grundbesitzern

• Integrieren des Instrumentes „Ausgleichsmaßnahme“ in das Tiroler Naturschutzge-setz

Für Projekte, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter nach dem TNSchG erwarten lassen, aufgrund des hohen öffentlichen Interesses jedoch konsensfähig sind, sollen zum Ausgleich der verursachten Beeinträchtigungen an anderer Stelle Verbes-serungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erreicht werden

• Forcieren des Vertragsnaturschutzes und der Schaffung von alternativen Bewirt-schaftungsstrukturen, wenn die Pflege der Kulturlandschaft über einzelbetriebliche Maßnahmen nicht erreicht werden kann

Die Existenz wertvoller Lebensräume und Landschaften hängt vielfach von der traditionel-len land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung ab, die jedoch vielfach nicht mehr wirt-schaftlich ist. Daher müssen Leistungen im Sinne der Erhaltung von Naturwerten verstärkt abgegolten werden. Wenn diese Leistungen durch Einzelbetriebe nicht mehr zu erbringen sind, können z.B. Landschaftspflegevereine diese Aufgaben übernehmen

• Anwendung und Umsetzung des „Naturschutzplanes Fließgewässer“ in der Verwal-tung

Verstärkte Berücksichtigung natürlicher und naturnaher Gewässer in der Raumordnung und bei konkreten Projekten

• Entwicklung von Umsetzungsstrategien für Wildnisgebiete in Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft und mit alpinen Verbänden

Wildnisgebiete besitzen oft einen hohen wissenschaftlichen Wert und sind Kernzonen für die Bewahrung von Lebensgemeinschaften und Arten, die für die Alpen typisch sind. Sie sollen auch kommenden Generationen erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „Wildnisgebiet“ zu klären und eine Umsetzungsstrategie auszuarbeiten

Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Ziele1 Der Schutz seltener und gesetzlich geschützter Lebensräume und Arten sowie auch der

Schutz repräsentativer Biodiversität soll als zentrale Naturschutzaufgabe weiterverfolgt werden.Auwälder, Moore, Gewässer, Feuchtwiesen, Trockenwiesen, etc. stellen bedrohte Lebens-räume dar. Teilweise sind sie innerhalb kurzer Zeit auf einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Ausdehnung zusammengeschrumpft (z.B. Auwälder im Dauersiedlungsraum). In entspre-chender Ausprägung bzw. Ausdehnung beherbergen sie viele gefährdete Arten. Zusätzlich sollen jene tirol- und alpenspezifischen Lebensräume und Lebensgemeinschaften eine

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verstärkte Beachtung finden, für die Tirol im überregionalen Kontext besondere Verantwor-tung trägt.

2 Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Tiroler Landschaft. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert der Natur sind nicht nur Schutzgüter nach dem TNSchG, sondern stellen darüber hinaus ein wichtiges Refugium für Einheimische und Gäste dar und haben enorme wirtschaftliche Bedeutung. Aufgrund des raschen Wertewandels kann der Schönheitsbegriff nicht statisch festgemacht werden. Geht man von der Annahme aus, dass „Ursprünglichkeit“ ein wesentlicher Faktor im ästhe-tischen Empfinden darstellt, müssen Bedingungen geschaffen werden, die es heutigen und künftigen Generationen erlauben, weitgehend ursprüngliche Natur- und Kulturlandschaften vorzufinden und wahrzunehmen.

3 Berücksichtigung natürlicher und naturnaher Gewässer in der Raumordnung und bei kon-kreten Projekten. Ein hoher Prozentsatz der Tiroler (Fließ-)Gewässer sind durch Nutzung oder Verbauung belastet, insbesondere die größeren in den Tallagen. Der Naturschutzplan Fließgewässer bildet eine landesweite detailierte Grundlage zum Zustand der Fließgewässer Tirols und soll als wesentliche Planungsgrundlage dienen.

4 Erhaltung und Entwicklung naturnaher Wälder und Waldränder. Fast alle Wälder in Tirol werden genutzt, trotzdem finden sich auch strukturreiche, natur-nahe und eine standortgerechte Artengarnitur aufweisende Waldbiotope. Zum Teil finden sich auch ökologisch und landschaftsästhetisch wertvolle Nutzungsformen (Waldweide, Lärchenwiesen). Stufig aufgebaute Waldränder stellen ein Rückgrat der ökologischen Ver-netzung dar.

5 Erhaltung von noch vorhandenen natürlichen Lebensräumen weitgehend ohne Erschlie-ßung und Nutzung („Wildnisgebiete“). In Wildnisgebieten laufen natürliche Prozesse ohne Kontrolle durch den Menschen ab. Diese Flächen besitzen oft einen hohen wissenschaftlichen Wert und sind Kernzonen für die Bewahrung von Lebensgemeinschaften und Arten, die für die Alpen typisch sind. Wild-nisgebiete sollen auch kommenden Generationen erhalten bleiben.

6 Verstärkung der Tätigkeiten in Schutzgebieten, insbesondere in den Bereichen Manage-ment, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Regionalentwicklung und Kommunikation mit den Grundbesitzern, getragen und unterstützt von der Schutzgebietsplattform. Schutzgebiete spielen mit über 25% der Landesfläche eine wichtige Rolle für den Natur-schutz. Der Naturschutz war in diesen bisher vor allem mit nur auf regulativer Ebene prä-sent. Ausnahmen waren die bereits betreuten Gebiete. Durch das neue Schutzgebietskon-zept werden nun alle Schutzgebiete eine Betreuung erhalten und mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet.

7 Schutzgebiete sollen als Modellregionen für eine naturschutzgerechte (Regional-) Entwick-lung und Produktvermarktung positioniert werden. Schutzgebiete waren bisher nur teilweise mit der Regionalentwicklung, mit der Tourismus-werbung und der Vermarktung regionaler Produkte verknüpft. Im Sinne einer Integrierung des Naturschutzgedankens in andere Fach- und Lebensbereiche sollen Schutzgebiete in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle übernehmen.

8 Erhaltung und schonende Weiterentwicklung der noch durch traditionelle Bewirtschaftung geprägten Kulturlandschaftsteile, in der auch angepasste Nutzungsformen erhalten bleiben sollen.Nur noch etwa 24% der Tiroler Kulturlandschaft im Dauersiedlungsraum sind als ursprüng-lich bzw. nicht oder kaum technisch überprägt zu bezeichnen. Es gilt, einen möglichst gro-ßen Anteil der noch vorhandenen traditionellen Strukturen zu erhalten. Einzelne Elemente der traditionellen Kulturlandschaften sind nach dem TNSchG geschützt (Hecken, Feuchtwiesen, Trockenwiesen, etc). Auch sind diese Flächen häufig als Freihal-teflächen in den Örtlichen Raumordnungskonzepten ausgewiesen. Expressis verbis sind traditionelle Kulturlandschaften jedoch nirgends als Schutzgut definiert.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 115

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9 Erhaltung und Neuschaffung ökologisch und landschaftsästhetisch wertvoller Flächen und (Klein-)Strukturen in der Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft ist einem starken Wandel unterworfen und ihr Engagement in der Flä-che verändert sich: Intensivierung von Gunstlagen, Aufgabe und Rückzug aus ungünstige-ren Flächen; gerade diese „ungünstigen“ Flächen spielen aus Sicht des Naturschutzes ei-ne wichtige Rolle. Beispiele dafür wären Trockenrasen, Bergmähder, sumpfige Senken, Moorränder. Zugleich sollen ausgeräumte Flächen langfristig mit neuen Strukturen ausges-tattet werden.

10 Nutzung des Rückzuges der Landwirtschaft zur Schaffung neuer Natur- und Extensivflä-chen. Aufforstung, Verbrachung und sukzessive Wiederbewaldung sind äußere Anzeichen des Nutzungsrückganges aus der Fläche. Oft sind dabei ökologisch und/oder landschaftsästhe-tisch wertvolle Räume betroffen. Aus der Sicht des Naturschutzes sind diese Entwicklun-gen nicht immer begrüßenswert. Hier sollen neue Wege zur Erhaltung und Schaffung na-turkundlich wertvoller Flächen in Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft beschritten werden.

11 Erhaltung und Schaffung von Rückzugsräumen, (Klein)Strukturen und Korridoren für be-drohte Tier- und Pflanzenarten auch im Siedlungsraum. In Siedlungsräumen, vor allem in den Vorgärten, nisten sich verstärkt Pflanzen- und Tierar-ten ein, da in den umliegenden Flächen die Strukturen für diese Arten fehlen. Neben dem Erhalt der Arten können so auch Bereiche für die Erholung in unmittelbarer Nähe des Sied-lungsraumes geschaffen werden.

12 Aufbrechen der Gegensätze zwischen dem Naturschutz und anderen Interessen im bzw. am Freiraum. Der Naturschutz wird häufig als Interessensgegensatz erlebt. Abgesehen von tatsächlichen fachlichen Überschneidungen mit der Land- und Forstwirtschaft, mit der Siedlungsentwick-lung, dem Tourismus und anderen Wirtschaftszweigen und Interessen gibt es auch aufge-schaukelte Gegensätze (Naturschutz als willkommener „Reibebaum“, bzw. Sündenbock). Dies schadet dem Image des Naturschutzes. Es sollen daher Maßnahmen ergriffen wer-den, die zu einer Versachlichung der Diskussionen beitragen und den Naturschutz aus der Rolle des Verhinderers herausheben.

13 Integration von Naturschutzgedanken und –interessen in anderen Fachbereichen zur Hin-tanhaltung von Konflikten und zur nachhaltigen Bewusstseinbildung. Konflikte entstehen bzw. eskalieren oft aufgrund aufeinanderprallender Interessen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Eine Abstimmung kann nur in Zusammenarbeit und gesamthafter Betrachtung erfolgen. Dies soll auf möglichst vielen Ebenen erreicht werden.

14 Integration des Naturschutzes auch in touristisch intensiv genutzte Gebiete. Sensibilisierung für Naturschutzanliegen bei Betreibern touristischer Einrichtungen und Gästen. Dies soll zu einem besseren Verständnis für ökologische Zusammenhänge und die Interessen des Naturschutzes beitragen.

15 Forcieren des Naturtourismus als zusätzliche Strategie zur Erhaltung naturkundlich wert-voller Landschaftsräume. Naturkundliche Programme, Führungen und Exkursionen für ein internationales Fachpubli-kum sind als Marktnische noch kaum erschlossen. Sie können insbesondere in touristisch benachteiligten Gebieten für Zusatzeinkommen sorgen und zugleich die Naturwerte schüt-zen helfen.

16 Verstärken der emotionalen Bindung junger Menschen an die Natur. Es gibt bereits anerkannte und etablierte Initiativen zur Förderung des Interesses für Natur-themen an Schulen. Diese sollen erhalten und ausgebaut werden.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 116

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17 Ausbau und Ergänzung des Datenstandes, der Datenvernetzung, sowie Verbesserung der Datenzugänglichkeit. Zur Naturkunde Tirols liegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen vor, die eine wertvolle Basis für die Naturschutzarbeit darstellen. Diese sind jedoch zu einem großen Teil nicht verfügbar und aufgearbeitet. Einige Daten sind zu aktualisieren und können über das Internet verfügbar gemacht werden.

18 Anpassung internationaler Rechtsmaterien an alpine Verhältnisse, insbesondere betreffend die Anhänge zur FFH- Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie. Die in den Anhängen zur FFH- Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie der EU aufgelisteten prioritären Arten und Lebensräume zeigen nicht immer eine Berücksichtigung der Verhält-nisse im Alpenraum. Hier sind langfristige Anpassungen sinnvoll.

Maßnahmenfelder Grundlagen und Daten- Laufende Ergänzung, Vernetzung, Bereitstellung und Aktualisierung der naturkundlichen

Daten über das tiris mit Schwerpunkt auf Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete und sonstige naturkundlich interessante Räume und Aspekte.

- Verstärkte Kooperation mit naturwissenschaftlich tätigen Stellen zum gegenseitigen Daten-abgleich, zur gegenseitigen Datenvernetzung und gemeinsamen Datenbereithaltung.

- Sammlung und Auswertung bisheriger Good-practice-Beispiele im Bereich Kooperation und Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus.

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung- Verstärkte Zusammenarbeit mit dem Tourismus in den Schutzgebieten nach dem Vorbild

gelungener Beispiele: Schaffung von Zusatz- und Gesamtangeboten für Einheimische und Gäste.

- Verstärkte Integration von auf Naturschutz basierenden Freizeiteinrichtungen in Tourismus-intensivgebieten zur Sensibilisierung der Einheimischen und Gäste für die Natur und zur Schaffung neuer Freizeitangebote (Naturerlebnispfade, Trekkingtouren für Kids, etc).

- Landesweite Kooperation von Schutzgebieten und Naturparks mit der Tourismuswerbung zur Förderung eines naturnahen Tourismus und Steigerung der Wertschöpfung in den Schutzgebieten.

- Entwicklung einer Vermarktungsschiene für landwirtschaftliche Produkte aus großen Schutzgebieten nach entsprechenden, dafür zu erstellenden Richtlinien.

- Verstärkte Bewerbung von Naturschutzförderungen gemeinsam mit den Bezirkslandwirt-schaftskammern, vor allem über Informationen vor Ort, lokale Zeitungen und eigene Informa-tionsblätter.

Recht und regulative Vorgaben- Integrieren des Instrumentes „Ausgleichsmaßnahme“ in das Tiroler Naturschutzgesetz für

Projekte, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter nach dem TNSchG er-warten lassen, aufgrund des hohen öffentlichen Interesses jedoch konsensfähig sind.

- Schaffung instrumenteller Möglichkeiten zur verstärkten Berücksichtigung von Naturhaushalt und Landschaftsbild in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung (z.B. Baugrenzlinien, Durchgrünung von Gewerbegebieten, Bewusstseinsbildung etc.).

- Entwicklung nachvollziehbarer interner Richtlinien zur Erleichterung und Harmonisierung der Interessensabwägung im Naturschutzverfahren.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 117

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Anreizsysteme- Forcierung des Naturwaldreservat-Programms durch Abschließen von Verträgen zwischen

dem Land und betroffenen Grundeigentümern. - Forcierung der Landschaftspflegemaßnahmen durch Aufrechterhaltung des Vertragsnatur-

schutzes (Leistungsabgeltungen für Maßnahmen im öffentlichen Interesse, z.B. das ÖPUL- Naturschutzprogramm,...) und durch Schaffung von alternativen Bewirtschaftungsstrukturen, wenn die Pflege der Kulturlandschaft über einzelbetriebliche Maßnahmen nicht erreicht wer-den kann (z.B. durch Landschaftspflegevereine).

- Überdenken naturkundlich problematischer Agrarförderungen (Meliorierungen, Entwässe-rungen, etc.) und gemeinsame Ausarbeitung neuer diesbezüglicher Wege im Förderwesen.

- Unterstützung der Gemeinden bei der Erhaltung und Schaffung naturkundlich wertvoller Flächen im Siedlungsbereich.

Plattformen, Round Tables, Mediation- Verstärkter Einsatz der Mediation in der Naturschutzarbeit. - Schaffung einer Plattform naturschutzkonform wirtschaftender Bauern (Wissenstransfer,

Erfahrungsaustausch).

Lobbying- Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Bundesländern bezüglich der langfristigen An-

passung der Anhänge zur FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie an alpine Verhältnisse.

Organisation, Strukturen- Anwendung und Umsetzung des „Naturschutzplanes Fließgewässer“ in der Verwaltung.

Erstellung und Umsetzung mit dem Naturschutzplan Fließgewässer vergleichbarer Unterla-gen für den Inn (etwa unter Weiterverfolgung des Projektes „Unser Inn“).

- Verstärkung der Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen bei flussraumbezogenen Fragen (z.B. in Bezug auf die Ausweisung von Retentionsflächen).

- Durchführung von Evaluierungen zu den Naturschutzverfahren zur Feststellung der tatsäch-lichen Auswirkungen umgesetzter Projekte auf den Naturhaushalt und auf das Landschafts-bild sowie zur Feststellung der Effizienz der Nebenbestimmungen.

- Starten von Pilotprojekten „Naturtourismus“ in enger Zusammenarbeit mit dem Tourismus (der Tourismuswerbung) zur Abklärung der notwendigen Voraussetzungen auf der Ange-bots- und Nachfrageseite, der Bewerbung und Umsetzung.

- Verstärkte Zusammenarbeit mit der Dorferneuerung zur Herantragung von Naturschutzthe-men in die Gemeinden.

- Langfristige Umsetzung des Schutzgebietsbetreuungskonzeptes und einer Koordinations-stelle, insbesondere zur Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Organisation von Füh-rungen und Exkursionen, zur Einführung eines Tages der Schutzgebiete und zur Kooperati-on mit den Tourismusverbänden.

- Detaillierung der Monitoring-Konzepte für Schutzgebiete. - Erstellung gebietsbezogener Maßnahmenbündel zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung

wertvoller Kulturlandschaftsbereiche.. In diesem Zusammenhang Überdenken der rechtli-chen Rahmenbedingungen, Adaptieren der Förderprogramme, Einbeziehung der Raumord-nung.

- Entwicklung von Umsetzungsstrategien für Wildnisgebiete in Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft und mit alpinen Verbänden. In diesem Zusammenhang Klärung des Beg-riffes „Wildnisgebiet“ und Ausarbeitung der Umsetzungsstrategie.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 118

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3.10 Planungsverbände und Regionalmanagement

Aus Sicht der Arbeitsgruppen werden folgende kurzfristig in Gang zu setzende Maßnah-menfelder vorgeschlagen:

• Realisierung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung sowie Aktivierung der Tätigkeit der Planungsverbände

Bessere Problemlösungen, Synergien und Kostenvorteile durch regional abgestimmtes Handeln

• Umsetzung des Konzeptes „Regionalmanagement 2007-2013“

Verbesserung der regionalen Handlungsfähigkeit in regionalwirtschaftlichen Belangen; op-timale Umsetzung der Regionalprogramme der EU 2007-2013

• Optimierung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Stärkung der Professionalität und Verbesserung der Abläufe für grenzüberschreitendes Handeln; verstärkte Entwicklungsimpulse für Grenzregionen

• Regionale Standortprofilierung und regionales Standortmarketing

Einheitlicher regionalen Gesamtauftritt in Abstimmung mit „Standortmarketing TIROL“

Im Einzelnen gelangen die Arbeitsgruppen zu folgenden Ergebnissen:

Planungsverbände

Rahmenbedingungen:

Die Landesregierung hat am 6.12.2005 die Verordnung über die Bildung der Planungsverbände und deren Satzung erlassen (LGBl. Nr. 82/2005). Die Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Stadt Innsbruck wurden in 36 Planungsverbänden zusammengefasst. Die Bildung eines Pla-nungsverbandes für die Stadtregion Innsbruck und Umgebung ist derzeit in Vorbereitung.

Die Konstituierung der Planungsverbände ist abgeschlossen, d.h. die organisatorischen Vor-aussetzungen für die Arbeit der Planungsverbände liegen vor.

Das Aufgabenprofil der Planungsverbände ist im TROG breit angelegt und bedarf der regions-spezifischen Konkretisierung. Unterschieden wird zwischen einem übertragenen und einem eigenen Wirkungsbereich. Im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereiches sollten die Pla-nungsverbände im Auftrag des Landes an der Erarbeitung von Raumordnungsprogrammen und –plänen für das Verbandsgebiet mitwirken. Im eigenen Wirkungsbereich können sie die Ge-meinden in den Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung unterstützen und es können den Planungsverbänden einzelne weitere Aufgaben der Gemeinden, z.B. auf baurechtlichem Gebiet zugewiesen werden.

Die Planungsverbände sind schlank organisiert und werden nicht mit ständigen personellen Ressourcen ausgestattet, sondern bedienen sich für die Besorgung konkreter Aufgaben, sowie für Beratungs- und Planungsleistungen erforderlichenfalls externer Dienstleister.

Aufgaben der Planungsverbände:

Die Hauptaufgabe der Planungsverbände wird darin liegen, die Entwicklung in den Regionen vorausschauend zu planen und zu koordinieren. Bei größeren, die Region betreffenden Vorha-

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 119

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ben ist eine Entscheidungsfindung und Abstimmung auf regionaler Ebene herbeizuführen. Wie bisher sind die verfahrensrechtlich relevanten Schritte im Anschluss daran auf Landes- oder Gemeindeebene zu setzen. So können z.B. Fragen betreffend den Standort und die Dimensio-nierung von Infrastruktureinrichtungen in den Planungsverbänden geklärt werden, für die kon-krete Widmung des Standortbereiches ist die vom Planungsverband ins Auge gefasste Stand-ortgemeinde zuständig.

Eine weitere Aufgabe der Planungsverbände wird es sein, neue Felder der Zusammenarbeit der Gemeinden zu identifizieren und die Rahmenbedingungen für die Kooperation abzustecken. Soweit dies vom Umfang der Zusammenarbeit her angebracht oder notwendig erscheint, kön-nen in der Folge wie bisher eigene Zweckverbände für die Zusammenarbeit eingerichtet wer-den. Darüber hinaus können zukünftig auch die Planungsverbände von der Landesregierung ein Mandat erhalten, als Plattform für die Zusammenarbeit von Gemeinden in einem näher be-stimmten Aufgabenfeld zu dienen. Die Planungsverbände dienen auch als räumliche Grund-struktur für die Bildung von Regionalmanagements.

Aus dem sehr breiten Aufgabenspektrum der Planungsverbände zeichnen sich folgende Schwerpunkte ab:

Raumordnung

– Siedlungsentwicklung: regional abgestimmte Baulandentwicklung; gemeindeübergreifende Planungen der Erschließung und Infrastrukturausstattung;

– Gewerbegebiete: regional abgestimmte Standortentwicklung, Gemeindekooperationen zur Entwicklung der Standorte; Nachnutzung von Betriebs- und Kasernenarealen;

– Versorgung, Einzelhandel: regional abgestimmte Konzepte zur Sicherung der Nahversor-gung;

– Rohstoffgewinnung: Mitwirkung bei ausgewählten Fragestellungen (z.B. Verkehrsführung, Rekultivierung, Nachnutzung);

– Freiraum und Landschaft: Entwicklungskonzepte und Schutzstrategien auf regionaler Ebe-ne;

Verkehr

– Öffentlicher Personennahverkehr: Abstimmung des Angebots auf die regionalen Bedürf-nisse, Vernetzung des Angebotes;

– Verkehrskonzepte: Untersuchung von Verkehrsgeschehen und –verflechtungen sowie Erarbeitung von Lösungsstrategien auf Regionsebene;

– Bau von Verkehrswegen, z.B. Umfahrungsstraßen: Erarbeitung von abgestimmten Lösun-gen auf Regionsebene;

Technische und soziale Infrastruktur

– Trinkwasser, Abwasser und Energie: regional abgestimmte Standort- und Systementwick-lung; Entwicklung von Kooperationslösungen für laufenden Betrieb und Wartung;

– soziale und medizinische Versorgung: Abstimmung der Angebotsentwicklung auf Regions-ebene; Entwicklung von Kooperationslösungen;

– Kinderbetreuungs- und Schulwesen: regional abgestimmte Angebotsentwicklung;

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 120

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Tourismus, Freizeit- und Sportinfrastruktur

– Großprojekte Hotellerie, Campingplätze: regional abgestimmte Standortentwicklung;

– Seilbahnen und Schigebiete, Golfplätze, sonstige Freizeit- und Sportanlagen: Abstimmung der Angebotsentwicklung auf regionale Verhältnisse, Bestandssicherung (z.B. Kleinschige-biete, Hallenbäder), Angebotsvernetzung, Kooperationslösungen;

– Rad-, Wander- und Bergwegenetz: regional abgestimmte Entwicklung und Vernetzung;

Öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen

– Erschließung von Einsparungspotenzialen, z. B. durch gemeinsame Vergabe von Pla-nungs- und Dienstleistungsaufträgen; gemeinsames Beschaffungswesen;

– Kooperationen im Einsatz von Fachpersonal und Spezialgeräten.

Es wird Aufgabe der laufenden Umsetzungsphase sein, das Aufgabenfeld der Planungsverbän-de noch deutlicher herauszuschälen und gegenüber den Beteiligten zu kommunizieren.

Umsetzungsaufträge an die Planungsverbände:

Hinführung der Gemeinden zum Handeln auf regionaler Ebene

Die Planungsverbände bilden eine neue Handlungsebene. Mit Ausnahme jener Landesteile, wo bisher Aktivitäten der Regionalentwicklung stattgefunden haben, bestehen nur wenige Erfah-rungen betreffend das Handeln auf regionaler Ebene. Aufgabe ist es daher, sämtliche Verant-wortungsträger in den Verbandsgemeinden sowie die Beteiligten in den diversen berührten Stellen zum Handeln auf dieser neuen Ebene hinzuführen und ein „Regionsbewusstsein“ zu erzeugen.

Konkrete Maßnahmen sind u.a.:

- aktive Betreuung der Planungsverbände durch zuständige Stellen beim AdTLR

- laufende Kommunikation der Vorteile und Chancen regionalen Handelns; Übertragen von positiven Beispielen und gelungenen Projekten auf andere Regionen bzw. Planungsver-bände, Erfahrungsaustausch u.ä.

- Schaffung von Anreizsystemen für regionales Handeln und Kooperation, z.B. durch ent-sprechende Ausrichtung der Förderungen, Finanzierung von Planungsaufträgen u.a.

- Pilotprojekte mit regionalen finanziellen Ausgleichsmechanismen.

Strategische Ausrichtung sowie laufende Evaluierung und Weiterentwicklung der Arbeit der Planungsverbände

Die Tätigkeit der Planungsverbände kann sich nicht darin erschöpfen, dass sporadisch einzelne Projekte oder Anliegen zur Behandlung gebracht werden. Vielmehr ist in Abstimmung mit den zuständigen Stellen beim AdTLR dafür zu sorgen, dass die Planungsverbände ihre Aktivitäten strategisch ausrichten. Dazu wird es nötig sein, ausgehend von den vorhandenen Verhältnissen und Ressourcen konkrete Entwicklungsziele zu formulieren, an denen sich die mittel- und län-gerfristige Arbeit der Planungsverbände orientiert.

Diese strategischen Vorgaben sind auch erforderlich, um die Planungsverbände zur Erfüllung der rechtlich vorgegebenen Aufgaben betreffend die regionale Raumordnung (Mitwirkung an der Erstellung von Regionalprogrammen und –plänen) anzuhalten. Eine strategische Ausrich-tung ist weiters eine wesentliche Grundlage für die Abstimmung der verschiedenen Aktivitäten sowie die laufende Evaluierung der Arbeit der Planungsverbände.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 121

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Perspektiven

Die Planungsverbände entwickeln sich zu wichtigen Entscheidungs- und Handlungsplattformen auf Regionsebene, wo sämtliche wichtigen, die Region betreffenden Angelegenheiten zur Be-handlung gebracht werden. Neben der laufenden Befassung mit regional relevanten Raumord-nungs- bzw. Widmungsangelegenheiten werden in wachsendem Maße auch Aufgaben im Be-reich der Regionalplanung anzugehen sein. In jenen Landesteilen, wo kein Regionalmanage-ment eingerichtet wurde, nehmen die Planungsverbände daneben auch regionalwirtschaftliche Aktivitäten wahr.

Eine zentrale Rolle spielt der Planungsverband der Stadtregion Innsbruck, wo ein abgestimmtes regionales Handeln in besonderem Maße notwendig ist. Er ist ein Organisationsgerüst, welches eine umfassende und zugleich flexible Bearbeitung der spezifischen Problemlagen der Stadtre-gion Innsbruck ermöglichen sollte.

Regionalmanagements

Rahmenbedingungen

Die Landesentwicklung insgesamt und damit auch die Entwicklung der Teile des Landes stehen aktuell und zukünftig vor großen Herausforderungen .

Die verschiedenen Regionen des Landes weisen verschiedene Entwicklungspotenziale auf, die im Rahmen einer Gesamtstrategie regional differenzierte regionalpolitische Ansätze erfordern.

Alle Erfahrungen zeigen, dass diese regional differenzierten regionalpolitischen Ansätze nur dann funktionieren, wenn sie in einem hohen Maß in regionaler Eigenverantwortung aktiv be-trieben werden. Deren Wahrnehmung erfordert geeignete Systemvoraussetzungen, die auch die Abstimmung der regionalen Akteure sicherstellen.

Zudem müssen landesweit agierende Träger regionalpolitisch relevanter Maßnahmen verstärkt die regionale Wirkung ihres Tuns bei ihren Entscheidungen aktiv berücksichtigen. Dem Inein-andergreifen von Top-down und Bottom-up Impulsen kommt somit ein besonderer Stellenwert zu.

In Tirol erfolgt eine verstärkte Hinwendung zu strategischer Orientierung und zu einer dafür tauglichen Systementwicklung. Alle diesbezüglichen Aktivitäten müssen aufeinander abge-stimmt werden.

Da die Regionalentwicklung auch Verflechtungen über Tirol hinaus zu berücksichtigen hat, ist die Abstimmung insbesondere mit den Nachbarregionen wichtig. Die im Rahmen von INTER-REG bisher aufgebaute Zusammenarbeitskultur ist daher weiter zu pflegen und zu entwickeln.

Ziele:

Eine standortoptimierte Entwicklung der Regionen – wobei von einem sektorübergreifenden strategischen Ansatz auszugehen ist - als aktive Lebens- und Wirtschaftsräume ist das grund-legende Ziel.

Somit braucht es eine regional differenzierte Landesentwicklung unter Beachtung regionsspezi-fischer Stärkepotenziale (Stärkung der Stärken, Behebung von Schwächen).

Innerregionale, regionsübergreifende (z.B. Stadt-Umland-Beziehungen), grenzüberschreitende, transnationale ( beispielsweise der Länder des Alpenraumes) und auch transregionale Verflech-tungen müssen noch stärker berücksichtigt werden.

Innovative Lösungen - nicht nur im Sinne der technischen Innovation sondern umfassend be-trachtet - stehen im Vordergrund und die Forcierung von Kooperationen zur Stärkung der klein-teiligen Strukturen hat besonderen Stellenwert.

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Neben der wirtschaftlichen Stärkung von Regionen ist auch die Stärkung des Zusammenhaltes ein ausdrückliches Ziel .

Es erfolgt eine Orientierung am Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne einer Entwicklung, die ökonomisch sinnvoll, sozial akzeptabel und ökologisch tragfähig ist, und zwar auch unter Be-achtung langfristiger Aspekte.

Regionen müssen als entwicklungspolitisch relevante Gebietseinheiten Systemstrukturen (wei-ter) entwickeln, die ziel-, strategie- und umsetzungsorientiertes Handeln ermöglichen, und zwar gesamthaft, über einzelne Sektoren hinaus.

Angesichts der kleinteiligen Strukturen in unseren Regionen kommt dabei den koordinativen und kooperativen Aspekten besondere Bedeutung zu.

Regionen unterhalb der Landesebene verfügen nicht von vornherein über Strukturen, die das ermöglichen. Die meisten bestehenden Einrichtungen sind sektoral ausgerichtet (z.B. Bezirks-stellen der Interessenvertretungen, Tourismusverbände, usw.)

Mit der Entwicklung des Regionalmanagements wurde erstmals ein integrierter Weg beschrit-ten, der weiterentwickelt werden soll.

Dabei gilt es,

ein klares System mit eindeutiger Zuweisung von Aufgaben und Verantwortung zu konfigu-rieren, und dessen effiziente Gesamtsteuerung durch das Land zu ermöglichen,

eine effiziente Vernetzung der Regionen nach innen und außen zu erwirken

Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Synergien mit anderen „Entwicklungsträgern“ her-zustellen und

erkannte Schwächen in der bisherigen Entwicklung zu beseitigen.

Die Umsetzungsstrategien

Top Down

- Die Regionalpolitik bzw. –entwicklung wird in allen strategischen Dokumenten der Lan-desentwicklung als spezifische Aufgabe angesprochen und es werden darin Rahmen-vorgaben für die Regionalentwicklung festgelegt;

- das Land forciert und unterstützt den organisatorischen Systemaufbau in den Regionen (regionales capacity-building), arbeitet im Rahmen des Netzwerkes regionalpolitischer Akteure mit diesen zusammen und steuert das Gesamtsystem;

- das Land übt eine Controlling-Funktion aus und führt regelmäßige Evaluierungen durch;

- Einrichtungen des Landes mit entwicklungsrelevanten Aufgaben verfolgen die regionale Differenzierung ihrer Tätigkeit als aktives Ziel;

- dabei erfolgt eine verstärkte Zusammenarbeit mit regionalen Einrichtungen/ Strukturen, um derartige landesweite Entwicklungsaktivitäten regional differenziert zu implementie-ren und umzusetzen;

- in der Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Bundes macht das Land seine regional-politischen Zielvorstellungen geltend und wirkt auf den Bund ein, sie nach Möglichkeit ebenfalls aktiv zu unterstützen;

- nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten stellt das Land Mittel für die Regionalpoli-tik bereit und nimmt diesbezügliche Kofinanzierungsmöglichkeiten durch die EU best-möglich in Anspruch.

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Bottom Up

- In Kenntnis ihrer spezifischen Rahmenbedingungen, Stärken, Schwächen und Entwick-lungspotenziale erarbeiten sich die Regionen strategische Orientierungen und entwi-ckeln diese weiter;

- es werden entwicklungsrelevante Themen „besetzt“, in denen die Regionen über spezi-fische Stärken verfügen oder diese entwickeln können;

- alle entwicklungsrelevanten Einrichtungen der jeweiligen Region arbeiten zielgerichtet zusammen und bilden ein regionales Netzwerk;

- den regionalen Akteuren/Projektträgern wird dazu eine Informations-, Zusammenar-beits- und Unterstützungsplattform geboten;

- in den Regionen werden eigenständig Projektinitiativen entwickelt und umgesetzt.

Verknüpfung der beiden Ebenen

Top-Down-Impulse müssen auf regionaler Ebene empfangen, verteilt und umgesetzt wer-den. Zugleich gilt es, Innovationen aus der Region selbst heraus zu entwickeln und diese mit den Mainstreams zu verknüpfen. Dazu braucht es entsprechende Plattformen, die diese Aufgaben professionell wahrnehmen und eine zielgerichtete Zusammenarbeit der verschie-denen regionalen Einrichtungen unterstützen.

Prinzipien der Neuausrichtung von Regionalmanagementeinrichtungen

Allgemeine Prinzipien

Aufrechterhaltung des Prinzips der Freiwilligkeit - kein Zwang für die Regionen in Form von Regionalmanagementvereinen zusammenzuarbeiten. Insbesondere in entwicklungs- bzw. strukturschwachen Gebieten wird jedoch die Betreibung von Regionalmanagement-Einrichtungen empfohlen;

Zusammenführung der bisher unterschiedlichen Grundtypen von Regionalentwicklungs-Einrichtungen zu einem konsistenten Strukturmodell, das alle relevanten Bereiche über-schneidungsfrei abdeckt;

strukturelle und inhaltliche Zusammenführung der Regionalentwicklung (mit dem Hinter-grund der EU-Strukturfondsprogramme) und der ländlichen Entwicklung um Doppelgleisig-keiten zu vermeiden.

Verpflichtung zur Anwendung der „LEADER-Methode“ (strategische Fundierung der Pro-jekte, innovativer Gehalt, Übertragbarkeit, Zusammenarbeit).

Verknüpfung mit der Regionalpolitik des Landes

Politische Fundierung der Regionalmanagementeinrichtungen mit Regierungsbeschluss und klare Zielvorgaben bzw. Vorgabe von Erfolgskriterien durch das Land;

stärkere Steuerung des Gesamtsystems und wirkungsvolleres Controlling der Regionalent-wicklungseinrichtungen durch das Land, (Stärkung der zentralen Steuerungs-, Service-, Kontroll- und Evaluierungsfunktionen).

Finanzierung

Gemeinsame Finanzierung durch Region, Land, Bund, und EU im Rahmen einer mittelfris-tigen Vorschau (nach Maßgabe der budgetären Verfügbarkeit);

jedoch Bindung der Landesförderung an die Erfüllung der Voraussetzungen und Anforde-rungen, die in diesem Konzept dargelegt sind.

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Inhaltliche und regionale Schwerpunkte der Regionalmanagements:

klare strategische Ausrichtung der Vereine durch sektorübergreifende, integrierte regionale Strategiepläne, die an die Landesstrategien anknüpfen und diese in Bezug auf die regiona-len Gegebenheiten konkretisieren;

Räumliche Abgrenzung der Arbeitsgebiete der Regionalmanagement-Einrichtungen unter Berücksichtigung der geografischen sowie sozioökonomischen Gegebenheiten im jeweili-gen Gebiet, unter Bedachtnahme auf funktionstaugliche Mindestgrößen und regionale Ge-schlossenheit, (logische und zusammenhängende Gebietseinheiten).

Zusammenarbeit

klare Schnittstellen und Kooperationsvorgaben zwischen Regionalentwicklungseinrichtun-gen und anderen regionalen Einrichtungen, vor allem solchen, bei denen ein Regelungs- oder Steuerungsanspruch des Landes besteht (v.a. Regionale Planungsverbände, Touris-musverbände, Schutzgebietsbetreuungen);

klare Vorgaben zur Zusammenarbeit mit jenen Dienststellen und Einrichtungen des Landes, die (auch) regionale Wirkungen entfalten

Betonung der grenzüberschreitenden, transregionalen und transnationale Kooperationen; dem entsprechend Abstimmung der Systementwicklung auch mit den Nachbarn.

Aufgaben der Regionalmanagements

Plattformtätigkeit Vernetzung von Regionen und deren Handlungs- und Entscheidungsträgern Informationstransfer und -aufbereitung Grenzüberschreitende- und transregionale Zusammenarbeit

Strategieentwicklung Entwicklung einer integrierten regionalen Entwicklungsstrategie Verknüpfung von Bottom up und Top-down Impulsen

Umsetzung Mitwirken an Projektanbahnungen und Projektentwicklungen Träger von Projekten in besondern Fällen Mitwirkung bei der Umsetzung von EU-Regionalförderungsprogrammen

Dienstleistungen für regionale Planungsverbände und Gemeinden für sonstige Projektträger bei regional bedeutsamen Projekten Unterstützung regionaler Aktivitäten von Dienststellen und Einrichtungen des Landes

Schnittstelle zu anderen regionalen Einrichtungen und Entwicklungsprozessen

Es gibt eine beträchtliche Zahl regional agierenden Einrichtungen. Um die Kräfte der Region im Sinne eines effizienten Zusammenwirkens zu bündeln und zu stärken, braucht es klare Organi-sations- und Kooperationsstrukturen mit eindeutiger Kompetenzabgrenzung, Aufgabenvertei-lung und Schnittstellendefinition.

Die Einflussmöglichkeiten des Landes und der regional agierenden Einrichtungen sind von un-terschiedlicher Intensität. Vor allem von Seiten des Landes wird es bezüglich der Vernetzung der Top-down Impulse zu einer verstärkten Abstimmung und Vernetzung kommen.

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Planungsverbände

In jenen Gebieten, in denen Regionalmanagement-Einrichtungen bestehen, können diese für Aufgaben der Regionalentwicklung im Auftrag der Planungsverbände tätig werden.

Planungsverbände und Regionalmanagement können einander so in sinnvoller Weise ergän-zen, zumal die Verbandsgemeinden üblicherweise auch Mitglieder der Regionalmanagement-Vereine sind.

Zur Stärkung dieser Zusammenarbeit ist es erforderlich, Vorstandsmitglieder der Planungsver-bände in den Vorstand der Regionalmanagementvereine zu integrieren.

Synergie- uns Kosteneinsparungseffekte ergeben sich insbesondere auch dadurch, dass die Tätigkeitsgebiete von Regionalmanagement-Einrichtungen üblicherweise das Gebiet mehrerer Planungsverbände umfassen. Somit ist die speziell für regionalwirtschaftliche Aufgabenstellun-gen notwendige Gesamtschau im größeren regionalen Zusammenhang gewährleistet.

Tourismusverbände

Ihre gesamthafte regionalpolitische Relevanz hängt von der Bedeutung des Tourismus im je-weiligen Verbandsgebiet ab. In ausgeprägten Tourismuszentren wird sie sehr hoch, in touris-tisch wenig entwickelten Gebieten eher gering sein.

In jedem Fall, liegt der Fokus auf dem Tourismus und seinen Auswirkungen. Eine Gesamtver-antwortung für eine integrierte Regionalentwicklung kommt Tourismusverbänden nicht zu.

Somit sind Regionalmanagement-Einrichtungen und Tourismusverbände nicht gegenseitig sub-stituierbar, bedürfen aber eines gegenseitig abgestimmten Vorgehens.

Schutzgebiete

Da die Schutzgebietsbetreuung darauf ausgerichtet ist, die Schutzgebiete als Erholungsräume für Einheimische und Gäste erlebbar und sie damit auch zum Bestandteil des Regionsmarke-tings zu machen, bekommt sie eine verstärkte regionalwirtschaftliche Dimension. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement ist daher unerlässlich. Hier gilt es, Synergien zu mobilisieren, da die Kernkompetenzen bei Schutzgebietsbetreuern und Regionalmanagern unterschiedlich sind und sich zur wechselseitigen Ergänzung anbieten.

Diesbezüglich sind noch klare Rahmensetzungen zu erarbeiten.

Projektgruppen im Rahmen der regionalen/lokalen Agenda 21

Soweit derartige Projektgruppen sich mit Themen befassen, die für die Regionalentwicklung relevant sind bzw. soweit es sich dabei um eigene Regionalentwicklungsvorhaben handelt, ist eine Abstimmung mit den Regionalmanagement-Einrichtungen notwendig.

Regionale Impuls- Innovations- und Kompetenzzentren

Derartige Zentren dienen dem Transfer vom Know how, entwickeln und stimulieren Innovatio-nen, schaffen Synergien und bieten Dienstleistungen für Unternehmungen an. Sie sind damit wichtige Impulsgeber zur Stärkung der regionalen Wettbewerbesfähigkeit.

Die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit dieser Einrichtungen mit dem Regionalmanagement ist damit eindeutig gegeben, wobei es gilt, die Schnittstellen klarer zu definieren.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 126

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Bezirksorganisationen der Interessenvertretungen

Die Bezirksstellen von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer sowie die Bezirkslandwirt-schaftskammern leisten auf Bezirksebene substanzielle Beiträge für die Regionalentwicklung. Die Schwerpunkte ergeben sich dabei aus der Aufgabenstellung der jeweiligen Institution.

In einem Netzwerk regionaler Akteure haben die Bezirksstellen der Interessenvertretungen daher ihre wichtige Position. Die „Plattform der regionalen Einrichtungen“, die von den Regio-nalmanagements zu betreuen ist, dient u.a. auch dazu, die Interessenvertretungen in gebüh-render Weise einzubinden.

Schnittstelle zu Aktivitäten des Landes und landesnaher Einrichtungen

Zahlreiche Aktivitäten von Seiten des Landes wirken landesweit und spielen als Top-down Im-pulse eine wesentliche Rolle in den Strategien und Aufgaben der Regionen.

Zudem setzen landesnahe Einrichtungen, wie die Zukunftsstiftung, die Tirol Werbung und die Agrarmarketing Tirol, über ihre Aktivitäten wichtige Verknüpfungspunkte für die Regionalent-wicklung.

Zusammenarbeitspotenziale ergeben sich insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung regionaler Sonderförderprogramme. Bei der Weiterentwicklung des Tiroler Wirtschaftsleitbildes wären die Regionalmanagements in der Lage, Inputs in Bezug auf notwendige regionale Diffe-renzierungen zu geben.

Der Aufbau einer Schutzgebietsplattform und die Einsetzung von Schutzgebietsbetreuern ent-falten ebenfalls regionale Wirkungen und bedürfen der Abstimmung mit regionalwirtschaftlichen Aktivitäten.

Insbesondere in ihren Aktivitäten der Standortentwicklung im Bereich Wirtschaft und des Wirt-schaftsstandortmarketing, aber auch beim Aufbau von Clustern werden regionalpolitische Wir-kungen entfaltet, die eine Abstimmung mit regionalen Partnern sinnvoll machen. Konkrete Zu-sammenarbeitsfelder mit den Regionalmanagements sind schon im Aufbau.

Das Land Tirol bündelt im Bereich Standortmarketing seine Kräfte und strebt durch intensiveres Zusammenwirken der Bereiche Wirtschaftsstandortmarketing, Tourismusmarketing und Agrar-marketing sowie darüberhinaus durch die stärkere Vernetzung mit anderen Partnern, den Uni-versitäten und Fachhochschulen insgesamt eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit an.

Aufgrund der inhaltlichen Bandbreite der Ziele und Schwerpunkte der Regionalmanagements ergeben sich sowohl auf strategischer -, als auch auf Projektebene Schnittstellen zwischen den verantwortlichen Standortmarketingorganisationen sowie der Gesamtkoordination des Lan-des. Diese sind bei der Umsetzung der Standortmarketingkonzeptes noch näher zu konkretisie-ren.

Das neue Regionalmanagement - Strukturmodell:

Ziele und Voraussetzungen:

• ein Grundtyp von Regionalentwicklungseinrichtung

• Regionen, die sich für eine professionelles Regionalmanagement entscheiden, müssen folgende Anforderungen erfüllen: - geschlossene, logisch zusammenhängende und funktionstaugliche Region; - langjährige Sicherung von Eigenmitteln; - klare strategische Ausrichtung durch abgestimmte regionale Strategiepläne; - Verfolgen eines integrierten sektorübergreifender Ansatzes; - Verpflichtung zur Anwendung der „LEADER-Methode“ - Grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 127

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Zentrale Steuerungs- und Serviceaufgaben des Landes

Die Notwendigkeit einer verstärkten Steuerung/Betreuung durch das Land wurde bereits oben näher begründet.

Im Kern geht es dabei um die Erzielung von Synergien, um den Erfahrungsaustausch, Know-how Transfer sowie die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten.

Zu diesen zentralen Steuerungs- und Serviceaufgaben zählen Leitungsaufgaben, Netzwerkauf-gaben und Aufgaben zur Betreuung von Gebieten ohne eigene RM Einrichtungen

Die Steuerungs- und Serviceaufgaben für die Weiterentwicklung der Regionalmanagementver-eine sind mit Mehraufwand verbunden. Innerhalb des Landesdienstes darf jedoch durch die Umsetzung kein zusätzlicher Personalbedarf entstehen.

Finanzierung der Regionalmanagement-Einrichtungen

Wie schon bisher wird zwischen Basisfinanzierung und Projektfinanzierung unterschieden.

Die Basisfinanzierung dient der Deckung der Personal- und Bürokosten und ermöglicht den Regionalmanagement-Einrichtungen ein Tätigwerden im strategischen Bereich bzw. die Besor-gung von Aufgaben im gemeinsamen, „öffentlichen“ Interesse, die nicht über Projekterlöse fi-nanziert werden können.

Diese Basisfinanzierung erfolgt

• durch Eigenmittelaufbringungen seitens der RM-Einrichtungen (Mitgliedsbeiträge der Ver-einsmitglieder, insbesondere der Gemeinden),

• durch Fördermittel des Landes im Rahmen der budgetären Verfügbarkeit,

• durch Inanspruchnahme von EU-Kofinanzierungen nach Maßgabe der diesbezüglichen Möglichkeiten im Tiroler Programm zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und in den Programmen zur territorialen Kooperation

• durch Inanspruchnahme von Kofinanzierungen der EU und des Bundes im Rahmen des österr. Programmes zur ländlichen Entwicklung nach Maßgabe der diesbezüglichen Mög-lichkeiten.

Die Gewährung von Förderungen im obigen Sinne erfolgt ausschließlich für Regionalmanage-menteinrichtungen, die in Bezug auf die Abgrenzung der Betreuungsregion, das Arbeitspro-gramm und die Arbeitsweisen die Vorgaben dieses Konzeptes erfüllen. Auf die Förderung be-steht kein Rechtsanspruch.

Die Projektfinanzierung ist im Rahmen von Projektbudgets sicherzustellen. Hinsichtlich der för-derbaren Kosten und möglicher Förderhöhen gelten die für das jeweilige Projekt maßgeblichen Förderrichtlinien. Aufwendungen der Regionalmanagementeinrichtungen, die im Rahmen der Basisfinanzierung gefördert werden, sind von Projektförderungen ausgeschlossen.

Steigerung und Sicherung der Effizienz

Verbesserungen im Bereich der Regionalentwicklung sind in unterschiedlichem Maße in drei Bereichen notwendig:

- Leistungseffizienz

- Kosteneffizienz

- Methodeneffizienz

Hiezu sind entsprechende Standards und Vorgaben zu erarbeiten.

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Monitoring und Evaluierung

Qualitätssicherung muss sowohl in Eigenverantwortung der einzelnen Organisationen wie auch im Rahmen der Wahrnehmung der Steuerungsfunktion durch das Land erfolgen.

Kommunikation

Die Aufgaben des Regionalmanagements treten nur zum Teil sichtbar nach außen in Erschei-nung. Eine klare Kommunikations- und Publizitätsstragie muss daher die Sacharbeit begleiten, damit die erbrachten Leistungen erkannt und gewürdigt werden.

Dies betrifft sowohl die Kommunikation innerhalb der Vereinsorgane sowie unter den Vereins-mitgliedern, sowie mit der Öffentlichkeit in der betreuten Region und darüber hinaus.

Perspektiven der UmsetzungPlanungsverbände und Regionalmanagementeinrichtungen bilden das Grundgerüst für alle regionalen Aktivitäten im Sinne der raumbezogenen Landesentwicklung.

Unter Beachtung der verfassungsmäßig garantierten Autonomie der Gemeinden sollen sie ein Instrument zur immer weiter zu verbesserten Kooperation und Koordination von regionalen, also nicht nur auf eine Gemeinde beschränkten, Aufgabenstellungen sein. Durch die schlanken Strukturen der Planungsverbände, beziehungsweise - nach budgetärer Mittelverfügbarkeit - der Kofinanzierung von Regionalmanagementeinrichtungen kommt es zu einer Entlastung der Ge-meinden bei gleichzeitigem Erschließen eines Mehrwertes.

Die Philosophie „Entlastung und Mehrwert durch Kooperation“ stellt eine wesentliche Priorität des Zukunftsraumes dar. Es ist als Ziel formuliert, dass diese Möglichkeiten von den Gemein-den erkannt, genutzt und gelebt werden.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 129

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4. Teil ZukunftsRaum Tirol – ein dynamischer Prozess

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 131

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4.1 Umsetzungsprozess

Vorbemerkung

Das im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses in den Jahren 2005 und 2006 erstellte vorliegende Dokument hat den Charakter eines Ergebnisberichtes an die Landesregierung. Auf dieser Grundlage soll ein umsetzungsorientierter Raumordnungsplan erstellt werden, der dann mit Beschluss der Landesregierung politische Verbindlichkeit erhalten soll. In diesem Sinne sind auch die folgenden Ausführungen zur Umsetzung vorerst nur als Vor-schläge zu verstehen.

Grundlegende Anforderungen an die Umsetzung des ZukunftsRaums

Das im Rahmen des Beteiligungsprozesses erstelle Dokument ZukunftsRaum Tirol beinhaltet Vorschläge für: - kurzfristig in Gang zu setzende Maßnahmen sowie - beständige Grundprinzipien, längerfristig ausgerichtete Ziele und Strategien der Landesent-

wicklung und daraus abgeleitete weitere Maßnahmenvorschläge.

Bei den kurzfristig in Gang zu setzenden Maßnahmen wird aus Sicht der Arbeitsgruppen ein unmittelbarer Handlungsbedarf gesehen. Sie sind geeignet, die Umsetzungsorientierung des ZukunftsRaums rasch sichtbar zu machen. Letztlich macht aber die themenübergreifende, längerfristige Gesamtschau den eigentlichen Mehrwert des ZukunftsRaums aus. In diese haben sich auch die Einzelmaßnahmen einzufü-gen.

Umsetzung des ZukunftsRaums sollte somit heißen - umgehende Erstellung des Raumordnungsplanes und Beschlussfassung durch die Landes-

regierung; - rasche Inangriffnahme der darin vorgesehenen kurzfristig in Gang zu setzenden Maßnah-

men durch Erteilung entsprechender Aufträge und Einsetzung von Projektgruppen und- laufende Berücksichtigung der längerfristig ausgerichteten Grundprinzipien, Ziele und Stra-

tegien als Entscheidungshilfe in allen einschlägigen Fragen; - Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung dieser längerfristigen Inhalte sowie - Ableitung weiterer durchzuführender Maßnahmen nach Maßgabe der sachlichen Notwen-

digkeiten und verfügbaren Umsetzungskapazitäten sowie- begleitende kommunikative Maßnahmen

Daraus ergibt sich: Nicht nur die Ausarbeitung, sondern auch die Umsetzung des Zukunfts-Raums muss als Prozess gestaltet werden.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 132

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Verbindlichkeit

Dem noch zu erstellenden Raumordnungsplan „ZukunftsRaum Tirol“ kommt keine unmittelbare Rechtswirkung, jedoch mit Beschluss der Landesregierung eine politische Verbindlichkeit zu. Dies bedeutet dann für die Landesregierung - die Erteilung klarer Aufträge für die Umsetzung der kurzfristig in Gang zu setzenden Maß-

nahmen; - die Berücksichtigung der im ZukunftsRaum formulierten Grundprinzipien und der Ziele der

Landesentwicklung beim politischen Handeln in allen einschlägigen Fragen; - die Heranziehung der Vorschläge für Strategien und weiterführende Maßnahmen als Ar-

beitsgrundlage und Entscheidungshilfe bei der Planung und Durchführung konkreter Aktivi-täten;

- unbeschadet der Zuständigkeiten der einzelnen Regierungsmitglieder die Wahrnehmung der Umsetzungskoordination als gemeinsame Aufgabe.

Damit ist aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die Vorschläge für Strategien und weiter-führende Maßnahmen noch keine unmittelbare Umsetzungsverbindlichkeit beinhalten, sondern eine qualifizierte Grundlage für Entscheidungsfindungen bilden. Diese Einschränkung ist erfor-derlich, - um dynamischen Entwicklungen mit ausreichender Flexibilität begegnen zu können und

notwendige Entscheidungsspielräume offen zu halten; - weil verbindliche Detailfestlegungen mit einem Zeithorizont bis zu 10 Jahren seriöser Weise

nicht a priori getroffen werden können.

Zuständigkeit und Verantwortlichkeit

Der ZukunftsRaum stützt sich auf den Koordinationsauftrag gemäß § 16 TROG 2006 in Ver-bindung mit den Zielen und Grundsätzen der überörtlichen Raumordnung nach §§ 1 und 2 TROG 2006. Demnach hat das Land bei seinen vielfältigen raumwirksamen Aktivitäten auf die – sehr umfas-senden – Ziele und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung Bedacht zu nehmen. Die Um-setzung dieser Verpflichtung zieht notwendigerweise einen entsprechenden Koordinationsbe-darf nach sich. Mit der „Verbindlicherklärung“ des ZukunftsRaums Tirol durch Beschluss der Landesregierung werden jedoch keine Zuständigkeiten verändert. Vielmehr trägt jedes Mitglied der Landesregie-rung in seinem Verantwortungsbereich zur geordneten Gesamtentwicklung des Landes (Aufga-be der überörtlichen Raumordnung gemäß § 1 Abs. 1 TROG 2006) bei und leistet so auch sei-nen Beitrag zur Umsetzung des ZukunftsRaums. Die Veranlassung erforderlicher koordinieren-der Aktivitäten obliegt dem für die überörtliche Raumordnung zuständigen Mitglied der Landes-regierung

Verschiedene Inhalte des ZukunftsRaums richten sich auch an Entscheidungs- und Maßnah-menträger außerhalb der Landesregierung. Für diese stellt der ZukunftsRaum eine Empfehlung dar. Das Land wird jedoch in diesbezüglichen Kontakten den ZukunftsRaum als Argumentati-onsgrundlage mit heranziehen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 133

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Organisation und Durchführung des Umsetzungsprozesses

Die prozesshafte Umsetzung des ZukunftsRaums wird als Aufgabe festgelegt und operationali-siert. Die diesbezüglichen Details sind Gegenstand des noch auszuarbeitenden Raumord-nungsplanes.

Kommunikation

Die Erstellung des ZukunftsRaums erfolgte im Rahmen eines intensiven kommunikativen Pro-zesses. Unabhängig von inhaltlichen Meinungsunterschieden wurde das von den Beteiligen sehr positiv wahrgenommen. Auf Grund der Vielschichtigkeit der Inhalte und der Adressaten des ZukunftsRaums ist die Kommunikation auch für die Umsetzung sehr wichtig. Nur mit aktiver Kommunikation wird es möglich sein, die Umsetzung und damit auch den Nutzen tatsächlich sichtbar zu machen.

Auf Grund der vielschichtigen Zuständigkeiten für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen liegt eine besondere Herausforderung darin, den Zusammenhang dieser Maßnahmen mit dem ZukunftsRaum sichtbar zu machen. Nur so kann dessen Umsetzung dokumentiert werden

Es werden daher Maßnahmen bzw. Projekte, die in besonderem Maße zur Umsetzung des ZukunftsRaums beitragen, mit einem entsprechenden Prädikat ausgestattet. Dies können so-wohl Maßnahmen des Landes wie auch Maßnahmen anderer Träger sein.

Auf Grundlage eines zu erstellenden Kommunikationsplanes, der die Abstimmung sicherstellt, beinhalten die kommunikativen Maßnahmen weiters: - die Publikation des beschlossenen Dokumentes in einer für die breite Öffentlichkeit bzw. für

die Zielgruppen geeigneten Form; - die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die Umsetzung (z.B. im Zusammenhang

mit den Jahresberichten); - die Thematisierung des ZukunftsRaums in Bildungsaktivitäten (z.B. Einbeziehung in den

Unterricht); - die öffentliche Präsentation prädikatisierter Maßnahmen bzw. Projekte; - ganz generell die bewusste Bezugnahme auf den ZukunftsRaum bei inhaltlich relevanten

öffentlichen Ereignissen; - die Durchführung der Zwischenevaluierungen im Rahmen überschaubarer Beteiligungspro-

zesse.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 134

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4.2 Erstellungsprozess

4.2.1 Prozessablauf

Überblick

Mit Beschluss der Landesregierung vom 25.11.2004 und mit Genehmigung des Projektbudgets durch den Tiroler Landtag am 1.2.2005 wurde das Projekt „ZukunftsRaum Tirol“ konkret in An-griff genommen. Die Bearbeitung erfolgt in mehreren Phasen: I/1 Erarbeitung einer Analyse und der Grundprinzipien (Jan - Juni 2005) I/2 Bearbeitung von Scherpunktthemen auf Arbeitsgruppen-Ebene und Zusammenführung

der Teilbearbeitungen zu einem ersten Gesamtentwurf (Juli 2005 – März 2006) II Diskussion und Weiterentwicklung des Entwurfes auf breiter Basis sowie Erstellen eines

Endberichtes (April 2006 – Jänner 2007) III Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Raumordnungsplans und dessen Beschluss

durch die Landesregierung IV Umsetzungsprozess (ab Mitte 2007)

Bisherige Projektschritte

28.02.2005 Legitimation der Erarbeitung der Grundsätze durch die Steuerungs-gruppe

01.03.2005 Versand einer gedruckten Projektinformation an alle Projektbeteiligten

März 2005 Erarbeitung der Ausgangslage (Trends und Stärken-Schwächen-Analyse) durch Redaktionsteam

16.03.2005 Diskussion der Ausgangslage durch die „fachliche“ Reflexionsgruppe, zusammengesetzt aus Fachleuten der in der Steuerungsgruppe vertre-tenden Institutionen und der Landesverwaltung

April - Mai 2005 Erarbeitung von Szenarien der zukünftigen Entwicklung Tirols und von Grundprinzipien der Landesentwicklung durch Redaktionsteam

27.04.2005 Leitbild ZukunftsRaum Tirol online (www.tirol.gv.at/zukunftsraum)

10.5.2005 Diskussion und Bewertung der Grundprinzipien durch die „fachliche“ Reflexionsgruppe

11.5.2005 Diskussion der Grundprinzipien durch die „externe“ Reflexionsgruppe, zusammengesetzt aus repräsentativen Vertretern der Tiroler Bevölke-rung und Wirtschaft

6.6.2005 Diskussion und Annahme des 1. Zwischenberichtes durch die Steue-rungsgruppe

5.7.2005 Präsentation des Zwischenberichtes II und Auftaktveranstaltung für die vier Arbeitsgruppen im Rahmen der Landesausstellung in Hall

Projektinformation Juli

September 2005 – Feber 2006

Erarbeitung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zu den Schwer-punktthemen

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 135

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KW 37 bis KW 40 erste Arbeitsperiode der vier Arbeitsgruppen mit mehreren Arbeitsgrup-pensitzungen

KW 42 Diskussion und Bewertung der Zwischenergebnisse durch vier unter-schiedlich zusammengesetzte externe Reflexionsgruppen

KW 45 bis KW 48 zweite Arbeitsperiode der vier Arbeitsgruppen mit mehreren Arbeits-gruppensitzungen

Projektinformation November

KW 50 Diskussion und Bewertung der Zwischenergebnisse durch vier unter-schiedlich zusammengesetzte externe Reflexionsgruppen

KW 2 bis KW 5 dritte Arbeitsperiode der vier Arbeitsgruppen mit mehreren Arbeitsgrup-pensitzungen

KW 6 Diskussion und Bewertung der Zwischenergebnisse durch vier unter-schiedlich zusammengesetzte externe Reflexionsgruppen

KW 6 – KW 13 Redaktionelle Zusammenführung der Ergebnisse zum Zwischenbericht II durch das Redaktionsteam

3./4.4.2006 Diskussion und Legitimation des 2. Zwischenberichtes durch Steue-rungsgruppe, Information der Landesregierung, der Landtagsclubs und der Medien

Projektinformation April

2.5.2006 Informations- und Diskussionsveranstaltung zum 2. Zwischenbericht mit Teilnehmern der vier Arbeitsgruppen und der amtsinternen Abstim-mungsgespräche im Veranstaltungszentrum Blaike in Völs

8.5.-4.7.2006 Bezirksveranstaltungen „ZukunftsRaum on tour“: Bürgermeister und weitere Entscheidungsträger der Bezirke diskutieren die Zielsetzungen des ZukunftsRaums Tirol, deren Bedeutung für die jeweilige Region und Vorstellungen von der Zukunft des Bezirks

Projektinformation Juli

Juli-Sept. 2006 landesinterne Abstimmungen und Einholung von Stellungnahmen

11.-16.10.2006 abschließende Sitzungsrunde der Arbeitsgruppen, in denen die kurzfris-tig in Gang zu setzenden Maßnahmenfelder der jeweiligen Themenbe-reiche diskutiert wurden

Sept.-Nov. 2006 Diskussion und Reflexion des 2. Zwischenberichtes mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (Frauen, Aus-landstiroler, Planer und Wissenschaftler, sozial engagierte Personen)

Sept.-Nov. 2006 Erarbeitung des 3. Zwischenberichtes (überarbeitete Texte, kurzfristig in Gang zu setzende Maßnahmenfelder)

Projektinformation November

Sept.-Dez. 2006 Durchführung von vier Schulprojekten zur Zukunft Tirols (HAK Kitzbü-hel, HTL Jenbach, LLA Lienz, BORG Telfs)

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 136

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Vorschau

Mitte Jänner 2007 Sitzung Steuerungsgruppe

Ende Jänner 2007 Konferenz ZukunftsRaum Tirol

Feber 2007 Vorlage des erarbeiteten Berichtes an die Landesregierung; Auftrag für die Erstellung des Raumordnungsplanes

Feber – Mai 2007 Entwurfserstellung und Begutachtung

Juni 2007 Beschlussfassung durch die Tiroler Landesregierung

anschließend Umsetzung

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4.2 Beteiligte am Prozess

Politische Projektleitung

Landesrätin Dr. Anna Hosp

Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe unterstützt Landesrätin Hosp in allen grundlegenden Fragen des Projek-tes; legitimiert Arbeitsphasen und Zwischenergebnisse.

Mitglieder:

LR Dr. Anna Hosp, Tiroler Landesregierung (Vorsitzende) Präsident Fritz Dinkhauser, ArbeiterkammerPräsident DI Helmut Reitter bzw. DI Alfred Brunnsteiner, Bundeskammer für Architekten und

IngenieurkonsulentenDI Friedrich Rauch bzw. DI Reinhard Falch, Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkon-

sulenten, Sektion IngenieurkonsulentenPräsident Dr. Oswald Mayr, Industriellenvereinigung TirolPräsident Ludwig Penz, LandeslandwirtschaftskammerHR DI Sigbert Riccabona, LandesumweltanwaltVorsitzender Franz Reiter, Österreichischer GewerkschaftsbundDr. Daniel Wibmer, RegionalmanagementsVizebürgermeister Dr. Michael Bielowski bzw. Dr. Christoph Platzgummer, Stadt InnsbruckPräsident Dipl.-Vw. Hubert Rauch, Tiroler GemeindeverbandPräsident Dr. Jürgen Bodenseer, Wirtschaftskammer TirolHR Mag. Franz Rauter, Amt der Tiroler Landesregierung

Fachliche Projektleitung

Die fachliche Projektleitung ist für alle fachlichen Belage des Projekts verantwortlich und orga-nisiert den Ausarbeitungsprozess.

Projektleiter

HR Mag. Franz Rauter

Projektmanagement

Dr. Elmar Berktold DI Manfred Riedl DI Daria Sprenger

Kommunikation

Dr. Siegfried Walch, Fa. SVWP Mag. Sabine Volgger, Fa. SVWP Mag. (FH) Ines Kalcher, Fa. SVWP Thomas Schönherr, Abt. Öffentlichkeitsarbeit

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Redaktionsteam

Das Redaktionsteam ist für die inhaltlichen Entwürfe verantwortlich, die zur Diskussion gestellt werden.

Neben dem Projektleiter und dem Projektmanagement gehören ihm die folgenden Leiter der Arbeitsgruppen an:

Mag. (FH) Jochl Grießer, Leiter AG „Infrastruktur und Versorgung“ DI Dietmar Gstrein, Leiter AG „Freiraumentwicklung“ DI Friedrich Rauch, Leiter AG „Siedlungen und Wirtschaftsstandorte“ Dr. Daniel Wibmer, Leiter AG „Regionen für Raumordnung und Regionalentwicklung“

Arbeitsgruppen

Die vier Arbeitsgruppen setzen sich jeweils aus einer Kerngruppe und beigezogenen Experten bzw. Expertinnen für verschiedene Spezialthemen zusammen. Die Mitglieder der Kerngruppe nahmen nach Möglichkeit an allen Sitzungen teil, die Experten wurden auf unterschiedliche Arten eingebunden.

Arbeitsgruppe 1 „Siedlungen und Wirtschaftsstandorte“

ArbeitsgruppenleiterDI Friedrich Rauch, Fa. Planalp

KerngruppeDr. Fritz Baumann / Mag. Hartwig Röck, Arbeiterkammer Dr. Elmar Berktold, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Dr. Norbert Beyer, Wirtschaftskammer Tirol Dr. Wolfgang Eder, Industriellenvereinigung DI Bernd Egg, Architektenkammer Dr. Peter Hanser, Wohnungseigentum Dr. Marcus Hofer, Tiroler Zukunftsstiftung DI Robert Ortner, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Alexander Pfanzelt, Architekturstudent Arch. DI Raimund Rainer, Architekt Arch. DI Herbert Reinstadler, Architekturbüro Walch Arno Ritter, AUT – Architektur und Tirol HR Dr. Karl Spörr, AdTLR, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht

Expert(inn)enArch. DI Christoph Achammer, Fa. ATP Mag. Gert Arnold, Fa. Raiffeisen-Bau Dr. Jakob Edinger, Fa. Edinger Tourismusberatung Mag. Otto Flatscher, AdTLR, Abt. Wohnbauförderung Dr. Wolfgang Gold, Stadtplanung Innsbruck Dr. Reinhard Huber, AdTLR, Tiroler Bodenbeschaffungsfonds HR DI Nikolaus Juen, AdTLR, Abt. Bodenordnung HR DI Siegfried Sauermoser, Wildbach- und Lawinenverbauung DI Ludwig Schmutzhard, AdTLR, Abt. Verkehrsplanung Friedrich Schöpf, Bürgermeister Hatting

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Arbeitsgruppe 2 „Infrastruktur und Versorgung“

ArbeitsgruppenleiterMag. (FH) Jochl Grießer, Fa. KufGem

KerngruppeDr. Andreas Altmann, MCI LBD DI Herbert Biasi, AdTLR, Landesbaudirektion LAbg. Bgm. Ing. Hans-Peter Bock, Gemeindeamt Fliess Mag. Josef Danner, AdTLR, Gruppe Gesundheit u. Soziales Dr. Gerhard Föger; (Vertretung: Dr. Susanne Jungmann) AdTLR, Abt. Tourismus HR Dr. Paul Gappmaier, AdTLR, Abt. Bildung Mag. Stefan Garbislander, Wirtschaftskammer Tirol Mag. Markus Huber, Daten-Verarbeitung-Tirol DVT GmbH HR Dr. Christoph Mader (Vertretung: Dr. Herta Arnold), AdTLR, Abt. Kultur DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol DI Manfred Riedl, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Mag. Hartwig Röck, Arbeiterkammer DI Ludwig Schmutzhard, AdTLR, Abt. Verkehrsplanung Mag. Gustav Schneider, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Bgm. Paul Sieberer, Gemeindeamt Hopfgarten i.Br. Univ. Prof. Dr. Christian Smekal, Uni Innsbruck, Institut für Finanzwissenschaft DI Hubert Steiner, AdTLR, Abt. Wasserwirtschaft BH Dr. Raimund Waldner, BH Imst

Expert(inn)enLAbg. Bgm. Arno Abler, Stadtgemeinde Wörgl Mag. Jörg Angerer, VVT Ing. Markus Atzl, Stadtwerke Kufstein DI Martin Baltes, IVB Dr. Fritz Baumann, Arbeiterkammer DI Gerd Bennat, Ziviling. f. Kulturtechnik u. Wasserwirtschaft Mag. Leo Bissinger, Steuerberater Dr. Maria Braun, Ärztevertreterin Mag. Renate Danler, Kitzbühel Tourismus Hans Fleckl, Tirol Werbung DI Herbert Frech, Telekom Austria AG, BS West DI Friedrich Heidenberger, AdTLR, Abt. Ländlicher Raum Mag. Günther Lehar, Institut f. Verkehr u. Tourismus Dir. Karin Logar, Hauptschule Inzing HR Mag. Friedrich Ludescher, AdTLR, Abt. Sport DI Gerhard Mayr, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Maria-Luise Mayr, Klangspuren DI Rudolf Neurauter, AdTLR, Abt. Umweltschutz Andrea Pfluger, Gesundheits- und Sozialsprengel Hall u. U. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schobersberger, UMIT DI Manfred Schweiger, AdTLR, Abt. Siedlungswasserwirtschaft Mag. Gregor Seufert, Tirol Werbung Petra Streng, Volkskultur Dr. Herbert Walter, Abt. Zivil- und Katastrophenschutz Ing. Roland Würtenberger, Altersheimverb. Westl. Mittelgebirge

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Arbeitsgruppe 3 „Freiraumentwicklung“

ArbeitsgruppenleiterDI Dietmar Gstrein, Atelier Gstrein

KerngruppeMag. Carola Berlinger, Naturfreunde Tirol Ing. Franz Eberharter, Bezirkslandwirtschaftskammer Kitzbühel Ing. Leonhard Enthofer, Bezirkslandwirtschaftskammer Kufstein LAbg. Bgm. Josef Geisler, Gemeindeamt Aschau Ing. Christina Gruber, Forstreferentin, Landeslandwirtschaftskammer Tirol Peter Haßlacher, Österreichischer Alpenverein Dr. Armin Landmann, Institut für angewandte Ökologie Dr. Reinhard Lentner, (Vertretung: Mag. Bernadette Krulis und Mag. Johannes Kostenzer), AdTLR, Abt. Umweltschutz DI Gottfried Moosmann, AdTLR, Gruppe Agrartechnik u. Agrarförderung Toni Riser, ObmannStv. BIO AUSTRIA, Landwirt DI Martin Sailer, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Univ.-Prof. Dr. Heinrich Schatz, Uni Innsbruck, Institut f. Zoologie & Limnologie DI Markus Schermer, Uni Innsbruck, Institut für Berglandwirtschaft Josef Schirmer, Landwirt Mag. Hermann Sonntag (Vertretung: Uli Petschacher), WWF DI Daria Sprenger, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Dr. Dieter Stöhr, AdTLR, Landesforstdirektion Mag. Ulrike Totschnig, Naturpark Kaunergrat

Expert(inn)enDI Wendelin Juen, Landeslandwirtschaftskammer Tirol Mag. Christian Moritz, Arge Limnologie Bgm. Alois Thurner, Tirol Werbung

Arbeitsgruppe 4 „Regionen für Raumordnung und Regionalentwicklung“

ArbeitsgruppenleiterDr. Daniel Wibmer, Regio-Tech Hochfilzen

KerngruppeDr. Harald Gohm, (Vetretung: Mag. Anja Koll) Tiroler Zukunftsstiftung Dr. Peter Hollmann, AdTLR, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht HR Dr. Helmut Praxmarer, AdTLR, Abt. Gemeindeangelegenheiten HR Mag. Franz Rauter, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik BH Dr. Dietmar Schennach, BH Reutte Arch. DI Erika Schmeissner-Schmid (Vertretung: Dr. Wolfgang Gold), Stadtplanung Innsbruck Bgm. Aurel Schmidhofer, Gemeindeamt Lechaschau DI Martin Schönherr, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Mag. Friedrich Veider, RM Osttirol Bgm. DI Gerhard Witting, Gemeindeamt Pfunds

Expert(inn)enMag. Andrea Fink, AdTLR, Abt. Raumordnung-Statistik Andreas Neuhauser, Entwicklungsverein Natur- u. Kulturerbe Vorarlberg Dipl.-Kfm. Steffen Rubach, EuRegio Salzburg-Berchtesgadner Land-Traunstein Dr. Hugo Seyr, Bezirksgemeinschaft Wipptal

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Reflexions- und Koordinationsgremien

Unterschiedlich zusammengesetzte Reflexionsgruppen diskutieren mehrmals im Laufe des Projekts über Zwischenergebnisse.

„fachliche“ Reflexionsgruppe

Sie ist aus Fachleuten der Interessensvertretungen und des Amtes der Landesregierung zu-sammengesetzt:

Dr. Fritz Baumann, Arbeiterkammer Dr. Norbert Beyer / Mag. Stefan Garbislander, Wirtschaftskammer Bgm. Günter Fankhauser, Gemeindeverband Peter Hofer, Gewerkschaftsbund Dr. Peter Raggl, Landwirtschaftskammer DI Helmut Reitter, Arch. Kammer DI Sigbert Riccabona, Landesumweltanwaltschaft DI Schmeissner-Schmid, Dr. Wolfgang Gold, Stadt Innsbruck Dr. Norbert Ulf, Industriellenvereinigung DI Herbert Biasi, AdTLR / Landesbaudirektion Dr. Ines Bürgler, AdTLR / Gewerberecht Dr. Paul Gappmaier, Dr. Doris Winkler, AdTLR / Bildung Dr. Anton Gstöttner, AdTLR / Verfassungsdienst Dr. Herbert Hauser, Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Dr. Peter Hollmann, AdTLR / Bau- und Raumordnungsrecht DI Klaus Juen, DI Rudolf Girtler, AdTLR / Bodenordnung Dr. Gerhard Liebl, Mag. Johannes Kostenzer, AdTLR / Umweltschutz Mag. Friedl Ludescher, Ing. Peter Hofmann, AdTLR / Sport DI Alois Poppeller, AdTLR / Agrar Dr. Helmut Praxmarer, AdTLR / Gemeindeangelegenheiten Thomas Schönherr, AdTLR / Öffentlichkeitsarbeit Dr. Helmut Schwamberger, Mag.Josef Danner, AdTLR / Gesundheit und Soziales DI Dieter Stöhr, AdTLR / Landesforstdirektion

„externe“ Reflexionsgruppe

Sie ist aus einem Querschnitt der Tiroler Bevölkerung und Wirtschaft zusammengesetzt:

Dr. Andreas Altmann, MCI LAbg. Ing. Hans-Peter Bock, Bürgermeister Fliess Ing. Leonhard Enthofer, Bezirkslandwirtschaftskammer Kufstein Dir. Peter Gaugg, BTV Dr. Peter Hanser, WE Tirol Peter Haßlacher, OeAV Mag. Gerald Krischker, Fa. Sandoz / Kundl Helmuth Kritzinger, Seniorenbund Dir. Karin Logar, Hauptschule Inzing Josef Margreiter, Tirol Werbung Maria-Luise Mayr, Klangspuren Schwaz Dr. Stephan Opperer, Bürgermeister Telfs Katharina Riedl, Architekturstudentin Arno Ritter, Architektur und Tirol Ing. Karl Schweitzer, Fa. Datacon Dr. Maria Steibl, Tiroler Arbeitsmarktgesellschaft Dr. Doris Steinmüller-Nethl, Fa. rho-BeSt coating / Steinach

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Reflexionsgruppen zur Arbeitsgruppe „Siedlungen und Wirtschaftsstandorte“

DI Wolfgang Andexlinger, Architekt, Wien Mag. Stefan Bidner, Kunstraum Innsbruck Hans Binder, Holz Binder, Fügen DI Csaba Dregelyvari, Fa. TIGEWOSI, Innsbruck DI Dietmar Ewerz, Architekturbüro TeamK2, Innsbruck DI Andreas Falch, Raumplaner, Landeck Josef Falkner, Hotel Castello und Tiroler Tourismusvereinigung, Sölden Bernhard Feldhütter, ZIMA, InnsbruckElisabeth Finger, Tourismusverband Stubaital, Fulpmes Josef Gahr, Bgm. Fritzens DI Martin Gamper, Architekturbüro TeamK2, Innsbruck, Rupert Hosp, Bgm. St. Leonhard i. P. DI Simone Kempf, Stadtamt HallDI Gernot Kirchmair, Stadtrat Schwaz Dr. Karin Klocker, AMS Tirol, Innsbruck DI Stefan Mayr, kgm architektur, Wien Prof.(FH) Mag. Peter Mirski, MCI / Management & IT, Innsbruck Roswitha Nagl, Tiroler Bauernbuffet, Axams Mag. Angela Patek-Bacher, Innsbruck Ing. Hermann Plank, Baumeister und Tiroler Tourismusvereinigung, Matrei a. Br. DI Alexander Ploner, Ingenieurbüro i.n.n., Innsbruck Ing. Reinhard Schenk, Fa. immorent, Innsbruck Mag. Peter Schönherr, Bgm. Neustift Johann Schreyer, Bgm. Rohrberg Dr. Veronika Schuler, Psychologin, Innsbruck Johann Schweigkofler, Bgm. Oberndorf Mag. Thomas Sönser, Ingenieurbüro i.n.n., Innsbruck DI Astrid Tschapeller, Architektin, Innsbruck Baldwin Ullmann, Hotel Sonnhof, Mutters Mag. Arch. Manfred Unterfrauner, Uni Innsbruck, Inst. für Städtebau Arno Wimmer, Conterra, Innsbruck Maria Zwölfer, Bgm. Lermoos

Reflexionsgruppen zur Arbeitsgruppe „Infrastruktur und Versorgung“

DI Rupert Amann, LBD i.R., Hall Elfriede Arnold, Seniorenheim Vomp Ing. Hans Augustin, Landeslandwirtschaftskammer Mag. Paul Barbist, KH Zams Betriebsges. LA DI Elisabeth Blanik, Bürgermeister-Stv. Lienz Dr. Barbara Braunsperger, Fachärztin für Nuklearmedizin, Telfs Mag. Andreas Buzmaniuk, Büro Lotz & Ortner Dr. Alfred Egger, GF ATM, Hall Werner Entner, Bgm. Münster Mag. Christa Entstrasser, Tiroler Bauernbund / Forum Land Bernhard Ernst, Zukunftszentrum Tirol DI Reinhard Falch, Ingenieurkonsulent, PROALP-Consult GmbH Dir. Arch. DI Manfred Fleiss, HTL Innsbruck Trenkwalderstraße Mag. Hubert Funder, Volksbank Tirol Ing. Wolfram Gehri, Postbus Regionalmanagement Tirol Dr. Claudia Gold-Krautgarnter, Psychologin DI Andreas Greml, FH Kufstein Arnold Hangartner, Fa. Boarders Palace, Innsbruck Mag. Elisabeth Harrasser, Kinder- und Jugendanwältin, Innsbruck Erich Haslwanter, Hotel Seiler, Kühtai HR DI Jörg Heumader, Gebietsbauleiter WLV Imst LA Claudia Hirn, Silz

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Monika Hitsch, Heimanwältin DI Dr. Bernhard Hofer, TIWAG Johann Hörtnagl, Obmann Verein Urlaub am Bauernhof Sepp Kahn, Bauer und Schriftsteller, Itter Mag. (FH) Ines Kalcher, Sportmanagement Bgm. Rudolf Köll, Tarrenz Christine Kröpfl, Bezirksschulinspektorin Imst Martina Mader, Fa. Swarovski, Wattens LAbg. Bgm. Anton Mattle, Galtür Anton Mölk, Firma M-Preis Dir. Dipl. Kfm. Heinz Öhler, TGKK Mag. Alice Ortler, Kulturvermittlerin und Kunstsachverständige Mag. Gudrun Pechtl, Tiroler Kulturinitiative DI(HTL) Walter Peer, Fa. Porr Dir. Paul Pienz, Kaufmännischen Berufsschule Imst Esther Pirchner, Journalistin, Innsbruck Ing. Hermann Plank, Baumeister und Tiroler Tourismusvereinigung, Matrei a. Br. Dir. Josef Reiter, Mayrhofner Bergbahnen Dir. Helmut Rochelt, Lebenshilfe Tirol Ing. Franz Sailer, Ötztalerbus Komm.-Rat Hans-Dieter Salcher, Fa. Schenker & Co AG Gotthard Scheiber / Wirtschaftskammer und Hotel Gotthard, Obergurgl Ing. Jakob Scherer, Baubezirksamt Kufstein KAD-Stv. Ernst Schöpf, Ärztekammer Tirol Dir. Gotthard Schöpf, Landesmusikschule Ötztal Mag. Anja Tagwerker, BFI Tirol Dr. Ingrid Wagner, MCI Innsbruck DI Horst Wessiak, Fa. ILF, Rum Heinz Wolf, Rotes Kreuz Tirol Marcus Wörle, Wirtschaftskammer Tirol und Spar-Markt

Reflexionsgruppen zur Arbeitsgruppe „Freiraumentwicklung“ Dr. Alois Amprosi, Touristiker, Ötz DI Walter Bischofer, Naturschutzbeauftragter Bez. Imst, Raumplaner, Innsbruck O.Univ.Prof. Dr. Sigmar Bortenschlager, Uni Innsbruck, Vorstand Inst.f.Botanik Ing. Gerhard Dendl, Stadtbaugartenamt LAbg. Paula Eisenmann, Landwirtin Seppl Haueis, Gasthaus Gemse Lois Hechenblaikner, Fotograf, Reith i. Alpbachtal Mag. Birgit Kantner, Schutzgebietsbetreuerin Valsertal Dr. Kurt Kapeller, AdTLR, Abt. Umweltschutz Dr. Hanns Kerschner, Uni Innsbruck., Inst. f. Geographie DI Brigitte Kurz, TB für Landschaftsplanung Mag. Gottfried Mair, Nachhaltigkeitskoordinator des Landes TirolDr. Karin Pegoraro, Biologin, Pegoraro&PartnerInnsbruck Dr. Gerhard Poscher Ziv.Tech.f.Geologie, Bgm. Flaurling DI Birgit Reininger, ILF, Rum Dr. Sigrid Sapinsky, Koordinationsstelle Klimabündnis Tirol, Innsbruck LAbg. Resi Schiffmann, Landesbäuerin Mag. Irmgard Silberberger, Technisches Büro für Biologie, St. Johann i. T. Prof. (FH) Mag. Hubert Siller, MCI / Tourismus & Freizeitwirtschaft DI Ulrike Schürr, TB für Landschaftsplanung DI Franz Schweiger, Bezirkslandwirtschaftskammer Schwaz, Rotholz Dr. Eugen Stark, Hofherr Communikation, Innsbruck DI Günther Zimmermann, AdTLR, Landesforstdirektion, Landschaftsdienst Alexander Wörtz, Landesobmann Jungbauern DI Anne Weidner Stadtplanung Innsbruck Ing. Herbert Zangerl, GF Bergbahnen See

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Reflexionsgruppen zur Arbeitsgruppe „Regionen“

DI Thomas Barbist, Architekt DI Josef Brandtner, Architekt, Innsbruck Mag. Christa Entstrasser, Forum Land, Bauernbund Ing. Christian Felder, Bgm. Gschnitz Maria Glatzl, GR, Gleichbehandlungsbeauftragte bei Post und Telekom Klaus Gschösser, Tirolkamin, Brixlegg Dr. Walter Hörtnagl, Sparkasse Reutte Dr. Hans-Rudi Huber, Fa. Tirol-Consult, Absam Elisabeth Kendlbacher, Netzwerk Natur/Umwelt & Wirtschaft, Obermieming Univ.-Prof. DI Dr. Arnold Klotz, Stadtplanung Wien Dr. Günter Kofler, Regionsobmann, Hochfilzen Brigitte Lackner, Restaurant Hochleiten, St. Ulrich am Pillersee Evelyn Lederer, TVB Reith, Reith i. A. NR Helga Machne, Abgeordnete zum Nationalrat Martin Oberwalder, Cluster Mechatronik DI Leonhard Pertl, AP Immobilien Mag. Karl Poppeller, Bgm. Ainet, GF Felbertauernstraße Dr. Silvia Prock, Uni Innsbruck, Forschungskommunikation Dr. Kurt Promberger, Uni Innsbruck, Institut für Unternehmensführung, Tourismus und Dienst-leistungswirtschaft Dr. Peter Raggl, Direktor Bauernbund Dr. Peter Riedmann, Bgm. Lans Mag. Günther Salchner GF des Vereines Regionalentwicklung Außerfern - REA Martina Scheiber, TVB Ötztal Mitte, Umhausen Silvia Schellhorn, Projektmanagerin, Thiersee Angelika Schmid, Regionalstellenleiterin Caritas, Schwerpunkt Flüchtlinge - Migranten Mag. Klaus Schmitzer, EW Reutte Dr. Reinhard Schretter, Fa. Schretter & Cie Brigitta Schuchter, Tagungshaus Wörgl Ing. Karl Schweitzer, Fa. Datacon Engelbert Stenico, Bgm. Landeck Evi Thumer, Sozial- u. Gesundheitssprengel an der Melach DI Armin Walch, Architekt Mag. Kurt Wallensteiner, Rent a management Reingard Weissensteiner, Haus der Telfer Kinder

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amtsinterne Koordination

Sie ist das Koordinierungsgremium der Landesverwaltung für die fachübergreifende Beratung:

Dr. Josef Liener, Landesamtsdirektor (Vorsitzender) DI Herbert Biasi, Gruppe Landesbaudirektion Dr. Alfred Fischer, Abteilung Wirtschaft und Arbeit Dr. Paul Gappmaier, Gruppe Schule, Kultur und Sport Dr. Anton Gstöttner, Gruppe Präsidium Dr. Herbert Hauser; Bezirkshauptmann Innsbruck DI Nikolaus Juen, Abteilung Bodenordnung Dr. Hubert Kammerlander, Gruppe Landesforstdirektion Dr. Gerhard Liebl, Gruppe Raumordnung, Bau und Umwelt Mag. Friedrich Ludescher, Abteilung Sport DI Alois Poppeller, Gruppe Agrartechnik und Agrarförderung Dr. Helmut Praxmarer, Gruppe Gemeinde, Finanzen und Tourismus Mag. Franz Rauter, Abteilung Raumordnung-Statistik Thomas Schönherr, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Dr. Helmut Schwamberger, Gruppe Gesundheit und Soziales Dr. Karl Spörr, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht Dr. Bernd Stampfer, Gruppe Wirtschaft und Verkehr

thematische Abstimmungsgespräche

Über dieses Koordinierungsgremium hinaus wurden zahlreiche Abstimmungsgespräche inner-halb der Landesverwaltung und mit Vertretern anderer Institutionen geführt:

Dr. Andreas Altmann, MCI Elisabeth Auer, Abteilung Raumordnung-Statistik Mag. Paul Barbist, Lebenshilfe Tirol Dr. Wilfried Beimrohr, Abteilung Tiroler Landesarchiv Dr. Michael Berger, Bezirkshauptmann Kufstein DI Herbert Herbert Biasi, Gruppe Bau und Technik Dr. Christian Bidner, Abteilung Soziales Dr. Michael Brandl, Büro Landeshauptmann Mag. Klaus Burger, Caritas Innsbruck DI Hans Czakert, Gruppe Agrar Mag. Josef Danner, Gruppe Gesundheit und Soziales Birgit Drewes, Tiroler Tageszeitung Karoline Drexler, Abteilung Raumordnung-Statistik Dr. Gabriele Ebner, Fa. ÖSB Consulting Wilfried Ebster, Fa. GEWOFAG, München DI Bernd Egg, Raumplaner, Innsbruck Bernhard Ernst, Tiroler Zukunftszentrum DI Franziska Ewerz, Abteilung Raumordnung-Statistik DI Andreas Falch, Raumplaner, Landeck DI Reinhard Falch, Raumplaner, Pettneu Dr. Daniel Fischer, Management & Marketing Consulting, Niederwangen, Schweiz Mag. Otto Flatscher, Abteilung Wohnbauförderung Dr. Gerhard Föger, Abteilung Tourismus DI Siegmund Fraccaro, Abteilung Brücken- und Tunnelbau Dr. Paul Gappmaier, Gruppe Bildung, Kultur und Sport Dr. Harald Gohm, Tiroler Zukunftsstiftung Dr. Claudia Gold-Krautgarnter, Psychologin Mag. Johann Gstir, Abteilung JUFF Dr. Josef Guggenberger, Abteilung Agrarbehörde Gerhard Hahn, Abteilung Raumordnung-Statistik Mag. Elisabeth Harrasser, Kinder- und Jugendanwältin, Innsbruck Dr. Herbert Hauser, Bezirkshauptmann Innsbruck

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Dr. Erich Hautz, Fa. Siemens, München DI Friedrich Heidenberger, Abteilung Ländlicher Raum Mag. Sigrid Hilger, Abteilung Raumordnung-Statistik Dr. Ida Hintermüller, Abteilung Finanzen Dr. Ingeborg Hochmair, Firma Med-El, Rat für Forschung und Technologieentwicklung der Bun-desregierung Dr. Marcus Hofer, Tiroler Zukunftsstiftung Dr. Peter Hollmann, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht DI Hubert Höpperger, Abteilung Raumordnung-Statistik Mag. Dietmar Huber, Abteilung JUFF DI Werner Huber, Baubezirksamt Innsbruck Dr. Hubert Innerebner, Innsbrucker Soziale Dienste DI Nikolaus Juen, Abteilung Bodenordnung DI Wendelin Juen, Agrarmarketing Tirol Mag. Isolde Kafka, Gleichbehandlungsbeauftragte der Landesverwaltung Mag. Manfred Kaiser, Abteilung Raumordnung-Statistik Dr. Hubert Kammerlander, Gruppe Forst Dr. Kurt Kapeller, Abteilung Umweltschutz Dr. Edwin Klien, Abteilung JUFF Univ.-Prof. DI Dr. Arnold Klotz, Stadtplanung Wien Mag. Johannes Kostenzer, Abteilung Umweltschutz Dr. Franz Krösbacher, Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei Dr. Otto Kubat, Abteilung Raumordnung-Statistik Margot Leboyer, Unternehmensberaterin, Paris Univ.-Prof. Dr. Ernst Leitner, Biochemie/Sandoz Kundl Univ.-Prof. DDr.Winfried Löffler, Universität Innsbruck Peter Logar, Flüchtlingskoordinator des Landes Mag. Reinhard Macht, Abteilung JUFF Dr. Christoph Mader, Abteilung Kultur Georg Mahnke, Tiroler Zukunftszentrum Mag. Gottfried Mair, Nachhaltigkeitskoordinator des Landes TirolJosef Margreiter, Tirol Werbung Dr. Karl Mark. Bezirkshauptmann Schwaz Univ.-Prof. Dr. Tilmann Märk, Universität Innsbruck, Vizerektor für Forschung DI Robert Monz, Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen DI Gottfried Moosmann, Gruppe Agrar DI Hubert Mühlmann, Abteilung Agrar Lienz DI Robert Müller, Abteilung Straßenbau DI Adalbert Neuner, Abteilung Raumordnung-Statistik Dr. Christoph Neuner, Abteilung Landessanitätsdirektion DI Rudolf Neurauter, Abteilung Umweltschutz Mag. Johann Niedertscheider, Abteilung Raumordnung-Statistik Dr. Karl Nöbl, Landesgrundverkehrsreferent Dr. Harald Obersteiner, Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge DI Artur Perle, Abteilung Forstplanung Mag. Barbara Peyrer, Tiroler Zukunftszentrum Mag. Jane Platter, Tiroler Zukunftszentrum Mag. Georg Pleger, Tiroler Zukunftszentrum DI Alois Poppeller, Gruppe Agrar Dr. Helmut Praxmarer, Gruppe Gemeinde, Finanzen und Verkehr DI Dieter Probst, Abteilung Hochbau Mag. Elisabeth Rathgeb, Katholisches Seelsorgeamt Dr. Klaus Riedle, Fa. Siemens, München Mag. Daniela Redinger-Felder, Abteilung JUFF Dr. Leo Satzinger, Abteilung Verkehrsplanung Dr. Dietmar Schennach, Bezirkshauptmann Reutte DI Ludwig Schmutzhard, Abteilung Verkehrsplanung Dr. Helmut Schwamberger, Gruppe Gesundheit und Soziales

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DI Christian Schwaninger, Abteilung Waldschutz DI Manfred Schweiger, Sachgebiet Siedlungswasserwirtschaft Werner Schwingshandl, Grand Casino Bern Mag. Verena Simetzberger, Arbeiterkammer Tirol Univ. Prof. Dr. Christian Smekal, Universität Innsbruck Dr. Karl Spörr, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht DI Christian Stampfer, Abteilung Raumordnung-Statistik DI Hubert Steiner, Abteilung Wasserwirtschaft Dr. Rudolf Steiner, Abteilung Gesundheitsrecht Dr. Doris Steinmüller-Nethl, Fa. rho-BeSt coating / Steinach Mag. Gottfried Stöbich, Abteilung JUFF Mag. Elisabeth Stögerer-Schwarz, Abteilung JUFF Dr. Dieter Stöhr, Abteilung Forstorganisation Dr. Itta Tenschert, Netzwerk Frauen- und Mädchenberatungsstellen Dr. Robert Trasser, Tirol Werbung Mag. Johannes Tratter, Gruppe Umwelt und Wirtschaft Mag. Martin Traxl, Abteilung Raumordnung-Statistik Mag. Andrea Trenkwalder-Egger, Österreichischer Berufsverband der SozialarbeiterInnen DI Michael Unterberger, Abteilung Raumordnung-Statistik Dr. Eric Veulliet, AlpS Dr. Ingrid Wagner, MCI Innsbruck Dr. Raimund Waldner, Bezirkshauptmann Imst Dr. Eduard Wallnöfer, Abteilung Landesveterinärdirektion Dr. Herbert Walter, Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz DI Peter Warbanoff, Büro für alpine Umwelt und Menschen Dr. Andreas Weber, Abteilung Waldschutz Dr. Manfred Weber, Abteilung Jugendwohlfahrt Dr. Erwin Webhofer, Abteilung Krankenanstalten Dr. Herrad Weiler, Verein Heilpädagogische Familien Mag. Fridrun Weinmann, Evangelische Seniorin Univ.-Prof. Dr. Georg Wick, Akademie der Wissenschaften Dr. Johann Wiedemair, Abteilung Soziales Bertram Wolf, Tiroler Zukunftszentrum Dr. Paul Wöll, Bezirkshauptmann Lienz DI Robert Zach, Abteilung Straßenbau DI Kurt Ziegner; Abteilung Forstplanung DI Günther Zimmermann, Abteilung Waldschutz Dr. Georg Zingerle, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht

Bezirksveranstaltungen

In acht Bezirksveranstaltungen diskutierten ca. 500 Personen über die Zukunft des Landes und zentrale Aussagen des ZukunftsRaums. Eingeladen wurden alle Bürgermeister, Gemeindevor-stände und zahlreiche weitere regionale Entscheidungsträger.

Da die Anwesenden nicht namentlich erfasst wurden, können sie hier leider nicht aufgelistet werden.

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Weitere Kommunikationsschienen

Über die angeführten gruppenweisen Reflexionen und Abstimmungsgespräche führten die Pro-jektleitung und die Arbeitsgruppenleiter mit zahlreichen Personen vertiefende Einzelgespräche.

Der fachliche Projektleiter, Mag. Rauter referierte in mehreren Gremien über den Zukunftsraum und stellte sich anschließend der Diskussion.

Im Internet wurde eine laufend aktualisierte Internet-Präsentation zum ZukunftsRaum Tirol ein-gerichtet. Diese Homepage verzeichnete von April 2005 bis Oktober 2006 ca. 38.000 Zugriffe, davon ca. 10.000 Zugriffe auf die Startseite.

In diesem Rahmen wurde auch die Möglichkeit eingerichtet, mit der Projektleitung des Zu-kunftsRaums Tirol per Formular oder Mail Kontakt aufzunehmen. Auf diese Art und Weise äu-ßerten bis Ende November 2006 64 Personen ihre Meinung. Die Anregungen wurden bei der inhaltlichen Bearbeitung berücksichtigt.

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Ergebnisse der Konferenz ZukunftsRaum Tirol

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Am 25. Jänner 2007 wurde als Abschluss des Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses im Congress Innsbruck die „Konferenz ZukunftsRaum Tirol“ veranstaltet. Auf dieser Tagung wurde der Endbericht symbolisch an die Landesregierung für den Start der politischen Umsetzung übergeben.

Eingeladen waren alle, die in den letzten zwei Jahren in irgendeiner Form am Projekt mitgear-beitet haben. Davon nahmen etwa 400 Personen an der Tagung teil.

Bereichert wurde die Veranstaltung durch vier Schülergruppen, die sich in Projektarbeiten mit Zukunftsfragen des Landes beschäftigt hatten und ihre Ergebnisse in den Pausen präsentier-ten.

Einleitend würdigten Landesrätin Dr. Anna Hosp und Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa die bisher geleistete Arbeit. Sie betonten die Notwendigkeit dieser gesamthaften Befassung mit wichtigen Fragen der Landesentwicklung und dankten allen Beteiligten für die Mitwirkung am Ausarbeitungsprozess. Die Landesregierung werde nun die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Umsetzung festlegen.

In der Folge gab Mag. Franz Rauter im Gespräch mit Günther Schimatzek einen Überblick über das Entstehen und exemplarische Ergebnisse des ZukunftsRaums.

Im zweiten Block fanden in vier Foren Diskussionen über verschiedene Aspekte des Zukunfts-Raums statt: - Forum SiedlungsRaum - Forum WirtschaftsRaum - Forum AlltagsRaum - Forum FreiRaum

Im abschließenden Plenum wurden die zusammengefassten Ergebnisse dieser vier Foren prä-sentiert, bevor Mag. Rauter die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die vorgesehenen Umset-zungsaktivitäten skizzierte.

Die folgende Darstellung der Ergebnisse der vier Foren gibt einen zusammengefassten Über-blick über die in zahlreichen Statements geäußerten Meinungen.

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Forum SiedlungsRaum

kompakte Siedlungen • in Wohnbauförderung stärker raumordnerische Zielsetzungen berücksichtigen • teilw. Siedlungsgebiete für mehrere Gemeinden entwickeln (ähnlich regionalen Gewerbege-

bieten) - viele junge Leute wollen in ihrer Region, aber nicht unbedingt in ihrer Heimatge-meinde wohnen

• Mindestbaudichten festlegen • Örtl. Raumordnung: aus Fehlern lernen, Lösungen diskutieren und umsetzen • Plädoyer für Stadt als ökologische Siedlungsform

Baulandmobilisierung• Instrumente sind seit 10 Jahren bekannt, Mut zur Umsetzung • gute Instrumente werden zu wenig genutzt • leistbares Siedlungsgebiet gemeinsam mit Landwirtschaft festlegen • mehr aktive Grundpolitik der Gemeinden • besser aktive als restriktive Instrumente

Baukultur • Kultur und Qualität müssen oberste Leitlinien für das Bauen sein • Darstellung der 3. Dimension in Raumplanung

regionales Denken in der Siedlungsentwicklung• 3 Meinungen: Inntal als Stadt denken – passt aber nicht zu Tiroler Identität – Inntal als Ein-

heit, aber nicht als Stadt denken • Wettbewerb zwischen Gemeinden auflösen, Entwicklung entsprechend den Stärken • Raumordnung von den Gemeinden auf Regions- oder Bezirksebene verlagern • Planungsverbände stärker aktivieren • regionale Betrachtung auch im Verkehr, v. a. im ÖV

Umgang mit Naturgefahren • Retentionsräume ja, aber bei Hochwasserwellen ganz oben anfangen (z. B. Wintersportorte

mit hoher Flächenversiegelung) • gelbe Zonen restriktiver behandeln • Steinschlag und Hangrutschungen gefährlicher als Hochwässer, da permanente Gefahr • Eigenverantwortung der Bürger darf nicht eingefordert werden

Weitere Aspekte• Komplexität der Fragestellungen bewusst wahrnehmen • ZukunftsRaum: besseres Verständnis füreinander, aber noch keine Lösungen

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Forum WirtschaftsRaum

Gemischte Wirtschaftsstruktur mit hoher Standortqualität• Standortmarketing – Land hat Gesamtverantwortung;

enge Zusammenarbeit mit den Regionen • gute Standortabstimmung für Neben- und Miteinander der Branchen und Betriebsformen

gefordert • regionale Schwerpunkte nach vorhandenen Potenzialen; auch Standortbereinigungen zulas-

sen• work-life-balance sichern: Vereinbarkeit Familie – Beruf, Kinderbetreuung, u.a. auch im Tou-

rismus • Wirtschaftsgesinnung stärken, zugleich auch Offenheit der Wirtschaftenden gegenüber an-

deren Anliegen fördern

Kooperationen, regionale Wirtschaftsstandorte• Entwicklung von gemeindeübergreifenden Gewerbegebieten, Schaffung von Ausgleichsmo-

dellen• konzentrierte Ansiedlungs- und Vermarktungsaktivitäten • neue Betriebsansiedlungen anstelle Umsiedlung von Gemeinde zu Gemeinde • Wirtschaft und Wohnen wieder zusammenführen • betriebliche Kooperationen fördern

Zukunft Tirols liegt in Aus- und Weiterbildung• Bildung und Forschung sind Basis der Wirtschaftsentwicklung • Hochschulen als wichtigen Standortfaktor erkennen • Unternehmertum als Ausbildungsziel verankern • neue Modelle und Angebote in Ausbildung schaffen, z.B. Ausbildungsverbund für Lehrlinge,

technische Studien • Zugänge zu Aus- und Weiterbildung verbessern, Potenziale der Jugend erkennen und för-

dern

Grenzen der Inanspruchnahme der Ressourcen• Vernetztes und ganzheitliches Denken in Entwicklung gefordert • Gefahrenpotenziale als deutliche Grenzen • haushälterischer Umgang mit Ressourcen ist gefordert; u.a. mit Siedlungsraum • leistungsfähige und intelligente Infrastrukturlösungen, v.a. in Fragen des Verkehrs

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Forum AlltagsRaum

Daseinsvorsorge - Zugang und Wirtschaftlichkeit• Öffentliche und landesweite Sicherung und Bereitstellung der Ressourcen, inhaltliche Kern-

bereiche der Daseinsvorsorge vorgeben. • Transparenz der Leistungserbringung und Kosten über Bereiche hinweg darstellen. • Mehr private Finanzierungsanteile notwendig, aber ausländische Beispiele nicht immer posi-

tiv. • Solidarität mit weniger dicht besiedelten Gebieten.

Nachfrageorientierung öffentlicher Leistungen• Standardisierung der öffentlichen Leistungen vorantreiben, aber Achtung: hohe Standards

erhöhen die Kosten! • Mehr Eigenverantwortung und Engagement von örtlichen auf regionale Einheiten übertra-

gen.• Verwaltungsstrukturen anpassen, neue Kommunikationswege der Bedarfserhebung be-

schreiten. • Mehr in Familie und Jugend ‚investieren’.

überregionale Infrastruktur • Akzeptanz durch Sozialverträglichkeitsprüfung (Betroffenheit, Bedürfnisse, Folgen erheben)

schaffen, in UVP bereits enthalten. • Ausgewogene Bürgerbeteiligung z.B. durch qualifizierte Anwendung der Strategischen Um-

weltprüfung.• Beteiligung muss ehrlich gemeint sein, darf nicht als Vehikel zur Akzeptanz missbraucht

werden. Wichtig ist es `Wissen` zu integrieren. • Interkommunaler Finanzausgleich ist zu stärken. Ausgleichende Werte müssen gerecht und

sozial orientiert verteilt werden. • Sind alle Großprojekte wirklich notwendig? Größenordnungen sollen im Einklang mit dem

Willen der Bevölkerung stehen. Aber auch kleine Projekte verbrauchen Ressourcen.

Kleinstrukturiertheit und Kooperationen• Ansprechsituation und Identität vor Ort gewährleisten, dann kann auch Leistungserbringung

auf regionaler Ebene stattfinden. • Anbieter würde gerne überregional auftreten, rechtliche Verantwortung wird aber lokal gehal-

ten (Rettungswesen). • Bench Marking auch auf kleine Einheiten anwenden bzw. anwendbar machen (wie im Pro-

jekt GemNova) und publizieren. • Qualität durch standardisierte Prozesse laufend verbessern. Landesweite Qualitätskriterien

definieren.

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Weitere Aspekte• Öffentliche Verantwortung für Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, aber nicht alle Ausfüh-

rungen. • Nicht nur Anlagen und Einrichtungen (Hardware) im Auge behalten, auch Wissenstransfer

und Kommunikation (Software) verbessern.

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Forum FreiRaum

land- und forstwirtschaftliche Produktion• Mindestmaß an landwirtschaftlicher Infrastruktur erhalten und fallweise ausbauen • Darstellung der Leistungen der LFW in der Öffentlichkeit und im Schulwesen (Bsp.

Waldpädagogik), • Leistungen für die Gesellschaft genauer definieren • Tiergesundheitsdienst verbessern• Qualität ist nicht gleich „Produkt aus Tirol“ • gesetzliche Regelungsflut darf nicht weiter zunehmen – gesundes Augenmaß; • „der Tiroler Bauer“ den gibt es nicht!

Weiterentwicklung der Kulturlandschaft • Erschließung als Grundvoraussetzung für den Erhalt; • offen halten der Landschaft man wird Landschaftspfleger beschäftigen müssen – LW

wird sich dies auf Dauer nicht leisten • „Offenhalten der Landschaft“ als Produkt positionieren • Aktive Suche nach Nachnutzungsmöglichkeiten von brachliegenden Flächen

Naturschutzziele - Umsetzung und Akzeptanz • Naturschutz hat zum Teil ein Akzeptanzproblem Handlungsbedarf • langfristige Sicherung der Transferzahlungen nur über Steigerung der Akzeptanz für

Naturschutzziele möglich • „Transparent machen“ von Maßnahmen, stärkere Öffentlichkeitsarbeit • Anwendungsproblem des Naturschutzes im rechtlichen Sinn – Auflagen und Kontrollen auf

Seiten der Landwirtschaft, großzügige Handhabe gegenüber Freizeitnutzern• mehr gegenseitiges Verständnis von Naturschutz und LW;

Erlebnis und Erholung in der Natur• freie Betretungsmöglichkeit Besucherlenkung,• in der Öffentlichkeit auf Beschränkungen und Probleme hinweisen (Jagd, Futtereinstände,

Aufforstungsflächen, ...) • Haftungsfrage!!• Naherholungsgebiete – verstärkte Anwendung der Landschaftsplanung notwendig • Naherholungsmöglichkeiten in Tirol offensiv nach Außen tragen Modelle finden, von de-

nen alle profitieren können • Grenzen der Vermarktung aufgrund der Ziele des Naturschutzes • Alternativen für Wintertourismus finden (siehe heuriger Winter!) unter Beachtung der Gren-

zen, die uns vorgegeben sind • Klimaveränderung – Schneeunsicherheit – Liftwandern, Bikeparks, ... Alternativen sind

vorhanden

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gemeinsames Anliegen Freiraumentwicklung • gegenseitiges Verständnis LW – Naturschutz verstärken • Öffentlichkeitsarbeit bereits in der Schule fächerübergreifende Aktivitäten verstär-

ken!!• Zusammenhänge der Freiraumentwicklung in den Lehrplan aufnehmen • Öffentlichkeitsarbeit auch bei Erwachsenen – in die Pflicht nehmen bei Projektarbeiten • Konfliktlösung im regionalen Zusammenhang anstreben – Probleme (Skitourengehen,

Jagd, LW, FW, Naturschutz, Wandern, Radfahren, Mountainbiken) grundsätzlich („landes-weit“) angehen und behandeln, aber vor Ort in der Region lösen

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SchülerInnen gestalten den ZukunftsRaum Tirol

ZukunftsRaum Tirol aus der Sicht der Schüler der HTL Jenbach

J E N B A C H

SchülerInnen haben sich unter Leitung von AV DI Christian Sausmikat vor allem zum Thema Energie Gedanken gemacht:

Präsentation I: Zukünftige Energie am Beispiel Solartechnik Die Erdressourcen gehen langsam zur Neige und werden immer teurer, die Sonne als unbe-grenzte, kostenlose Energiequelle tritt in den Vordergrund.Das Projekt zeigt, wie Energie aus Sonnenkraft erzeugt werden kann. Ziel muss es noch sein, die Effizienz solcher Kraftwerke zu steigern. Ob sie auch noch billiger werden müssen, kann sich bei den Preisentwicklungen in anderen Bereichen recht schnell relativieren. Das etwas überzeichnete Modell soll die Besucher zum Denken anregen.

Präsentation II: Energiesparen In Zukunft wird es immer wichtiger werden, mögliche Energie-Einsparungspotentiale auszuloten und auch entsprechend zu nützen. Im Durchschnitt vergeudet ein Haushalt aus Bequemlichkeit und auch aus Unwissenheit ca. 60 bis 90 € im Jahr. Das Projekt zeigt an einfachen Beispielen, die in jedem Haushalt vorkommen, wie Energie eingespart werden könnte

ZukunftsRaum Tirol aus der Sicht der SchülerInnen der HAK Kitzbühel

Die SchülerInnen erstellten eine interaktive Präsentation zu den Themenbereichen Umwelt, Verkehr und Energie. Anhand der Szenariotechnik wurde versucht, mögliche Chancen und Risiken für diese Themenbereiche zu erfassen.

Interaktive Präsentation Recherchierte Meinungen der Schülerinnen und Schüler sind als Audiokommentare dokumentiert. Navigationen auf einer Tirolkarte sind für den Betrachter möglich.

ZukunftsRaum Tirol aus der Sicht der SchülerInnen des BORG TelfsDie SchülerInnen haben sich auf ihrer Themensuche für die Region Oberland und ihre Heimatgemeinden als Schwerpunkt entschieden und sind zu folgenden Überlegungen gelangt:

Präsentation: Region Oberland und ihre Heimatgemeinden

Heimatzentrum -> Wie definiert man sich als Region neu? Der Lösungsansatz war die Verbin-dung von Alt und Neu, ein Netzwerk zu schaffen, welches Möglichkeiten für den Tourismus, die Wirtschaft, die Einheimischen eröffnet. Oberhofen „Raus aus dem Keller“ -> Befragung bei 25 örtlichen Vereinen zum Thema Nut-zung vorhandener Ressourcen; Das Ergebnis war eine Zusammenführung der einzelnen Ver-einssparten für gemeinsame Projekte. Ein Jahresveranstaltungskalender, eine Aufbesserung der diversen Vereinskassen und vor allem mehr Leben im Dorf wäre dadurch möglich.

Vergleich Telfs anno – heute -> In dieser Gruppe wurden vor allem das dörfliche Wirtschafts- und Alltagsleben von "Anno Dazumal" und Heute verglichen. Lehrstehende Lokalitäten und ungenutzte Freiflächen analysiert und über eine eventuelle neue Nutzung nachgedacht. Telfs Centro „Fußgängerzone“ -> Hierfür wurde ein Verkehrskonzept mit bereits hohem De-taillierungs-grad für eine Fußgängerzone erstellt, welche jedenfalls Vorteile hinsichtlich der Ver-kehrsberuhigung, Sicherheit, etc. schaffen sollen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 159

Page 162: ZukunftsRaum - | Land TirolWesentliche Kern-themen der Landesentwicklung werden dabei nochmals zusammenfassend diskutiert. Mit Einarbeitung der Konferenzergebnisse ist der Beteiligungsprozess

Belebung St. Georgen -> Umfrage im Ortsteil St. Georgen/Telfs zum Thema „Ausbau beste-hender Infrastruktur (Apotheke, Bank inkl. Bankomat, Post ...)zu einem Zentrum?“. St. Georgen soll dadurch von einem reinen "Schlafstadtteil" zu einem belebten und attraktiven Ortsteil ge-macht werden. Tiefhaus -> Schaffung einer in sich geschlossen Welt mit uneingeschränktem Shoppingerlebnis und Entertainment rund um die Uhr. Um die Umwelt zu schonen, wird das Tiefhaus unter die Erde verlegt.

ZukunftsRaum Tirol aus der Sicht der SchülerInnen der LLA LienzGerade im Ländlichen Raum gilt es aus Sicht der Schüler die vielseitige Ressource Holz nachhaltig zu nutzen und in Know-How zu investieren.

Präsentation: Rohstoff Holz und seine vielseitigen Facetten Holzverarbeitung vor Ort ist eine Forderung für die Zukunft. Junge UnternehmerInnen haben bereits den Mehrwert für das Produkt Holz erkannt und arbeiten in Nischen. Die Frage stellt sich, wie man aus dem Rohstoff Holz mehr Wertschöpfung erzielt kann.

Folgende Forderungen wurden von den Schülern für die Zukunft formuliert: optimale Ausbildung für Waldbesitzer zur Bewirtschaftung des Waldes

und für die Sicherheit bei der Waldarbeit. Die Förderung der Holznutzung im Bergwald zum Schutze der Bevölkerung und zum Schutze des Waldes muss ein Anliegen aller

sein. Wertschöpfung steigern und damit einen Beitrag zum Klimawandel und

für die Regionen leisten Holz als Baustoff, Brennstoff und zum Schutz der Bevölkerung

Wertschätzung entgegenbringen.

ZukunftsRaum Tirol – Endbericht des Ausarbeitungsprozesses Stand: 29.1.2007 Amt der Tiroler Landesregierung, Raumordnung-Statistik Seite 160