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Zur Bedienung: Wenn eine Seite vollständig aufgebaut ist, so kann man mit der Space-Taste oder durch Mausklick zur nächsten Folie weiterschalten. Eine Zusammenfassung des Sporting Code Teil 3 – Segelflug Annex C Ausgabe 2000 – AL8 Fassung ist ab 1. Okt. 2007 gültig. - PowerPoint PPT Presentation

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Eine Zusammenfassung desEine Zusammenfassung des

Sporting CodeSporting Code

Teil 3 – Segelflug Annex CTeil 3 – Segelflug Annex C

Ausgabe 2000 – AL8Ausgabe 2000 – AL8

Fassung ist ab 1. Okt. 2007 gültigFassung ist ab 1. Okt. 2007 gültig

Eine Zusammenfassung desEine Zusammenfassung des

Sporting CodeSporting Code

Teil 3 – Segelflug Annex CTeil 3 – Segelflug Annex C

Ausgabe 2000 – AL8Ausgabe 2000 – AL8

Fassung ist ab 1. Okt. 2007 gültigFassung ist ab 1. Okt. 2007 gültig

Erstellt von Horst Baumann

www.horst-baumann.at/onf/

[email protected]

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FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE

www.fai.org, [email protected]

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FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

SC 1.4.1 a. b. c. d

Absolute Höhe Höhengewinn Dauer Distanz Geschwindigkeit

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FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

Silber C Gold C Diamanten 750, 1000, 1250, 1500, 2000 km

Diplom

SC 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

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FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

AchtungAchtung

Alle Leistungsflüge Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen müssen alleine geflogen

werden.werden.

SC 2.0.1

Flugzeug ist egalFlugzeug ist egal

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FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

AchtungAchtung

Distanzflüge müssen vor Distanzflüge müssen vor der Flugleistung der Flugleistung

angesagt werden.angesagt werden.

SC 4.2

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FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

FluganmeldungFluganmeldung1.1. Name des PilotenName des Piloten

2.2. Flugzeug KennzeichenFlugzeug Kennzeichen

3.3. Startort (Take off)Startort (Take off)

4.4. AbflugpunktAbflugpunkt

5.5. Wendepunkte (maximal 3)Wendepunkte (maximal 3)

6.6. Endpunkt (finish)Endpunkt (finish)

7.7. LandeortLandeort

SC 4.2.1

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FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

AchtungAchtung

Bei allen Flügen für ein Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt Leistungsabzeichen gibt

es keine freien es keine freien WendepunkteWendepunkte

SC 1.4.1 d

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FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen

WichtigWichtigEs können alle Es können alle

Leistungsbedingungen in Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden.einem Flug erfüllt werden.

SC 2.0.1

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FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C

Dauerflug von min. 5 Stunden Ein Streckenflug von min 50 km Ein freier Höhengewinn von 1000 m

SC 2.1.1

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FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C

DauerflugDauerflug

– Mindestens 5 StundenMindestens 5 Stunden– gezählt wird erst nach dem gezählt wird erst nach dem

AusklinkenAusklinken– bis zur Landungbis zur Landung

SC 2.1.1.b

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FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C

DauerflugDauerflug

SC 2.1.2 b.

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FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

– Gerade StreckeGerade Strecke– Ziel-RückkehrstreckeZiel-Rückkehrstrecke– DreieckstreckeDreieckstrecke

SC 1.4.5 a., 2.1.1a

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FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C

StreckenflugStreckenflug von => 50 kmvon => 50 km

Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunktvorher nicht bestimmten Landepunkt

SC 1.1.7, 1.4.5 a.

?

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FAI LeistungsabzeichenSilber C

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.

SC 1.1.7, 1.4.4 b., 2.1.1 a.

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FAI LeistungsabzeichenSilber C

Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss jedoch 50 km seinEine Teilstrecke muss jedoch 50 km sein

SC 2.1.1 a.

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FAI Leistungsabzeichen

a.a. Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten.erhalten.

SC 4.4.2a, b, c

b.b. Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.

c.c. Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig.ungültig.

Höhenverlust

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Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke

00 Land

eort

höhe

Land

eort

höhe

Höh

eH

öhe

00 KilometerKilometer

500500

5050

600600

100 m100 m

700700

200 m200 m

800800

300 m300 m

900900

400 m400 m

10001000

500 m500 m

SC 1.4.4, 1.4.5, 1.4.6, 1.4.7., 1.4.2 b.

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Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke

00

Landeorthöhe ist gleich wie Landeorthöhe ist gleich wie StartorthöheStartorthöhe

Höh

eH

öhe

00 KmKm

500500

5050

600600

700700

800800

900900

10001000

6060 7070 8080 9090 100100

SC 1.4.4, 1.4.5, 1.4.6, 1.4.7., 1.4.2 b.

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FAI LeistungsabzeichenSilber C

Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 1000 mmindestens 1000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 1000 m sein.Höhe müssen mindestens 1000 m sein.SC 2.1.1.c, 4.4.7 a. b.

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FAI LeistungsabzeichenGold C

SC 2.1.1

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FAI LeistungsabzeichenGold C

Ein Streckenflug von => 300 kmEin Streckenflug von => 300 km Ein Höhengewinn von => 3000 mEin Höhengewinn von => 3000 m Dauerflug von => 5 StundenDauerflug von => 5 Stunden

SC 2.1.2 a, b, c.

Page 24: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

DauerflugDauerflug

– Mindestens 5 StundenMindestens 5 Stunden– gezählt wird erst nach dem gezählt wird erst nach dem

AusklinkenAusklinken– bis zur Landungbis zur Landung

SC 2.1.2 b.

Kann von der Silber C übernommen werden

Page 25: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

DauerflugDauerflug

SC 2.1.2 b.

Page 26: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunktvorher nicht bestimmten Landepunkt

SC 1.1.7, 2.1.2 a

?

Page 27: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.

SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.

Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km

Page 28: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.zurück zum Abflug- Endpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km seinDie Gesamtstrecke muss => 300 km sein

SC 1.1.9, 1.1.11, 1.1.12, 1.4.1 d., 2.1.2 a.

Abflug 1.WP

2.WP

Ziel/Endpunkt

Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km

Page 29: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km seinDie Gesamtstrecke muss => 300 km sein

SC 1.1.9, 1.1.11, 1.1.12, 1.4.4 b., 2.1.2 a.

Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km

Page 30: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 3000 mmindestens 3000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 3000 m seinHöhe müssen mindestens 3000 m sein.SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Page 31: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C

Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger

nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger

oder

Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 3000 mmindestens 3000 m

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FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamantenDiamanten

SC 2.2.2

Page 33: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamantenDiamanten

Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen kann an der Silber C- und Gold-C und an kann an der Silber C- und Gold-C und an

den Abzeichen für Flüge von 1000 km den Abzeichen für Flüge von 1000 km und mehr getragen werdenund mehr getragen werden

SC 2.2.2

Page 34: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamantenDiamanten

Diamant DistanzDiamant Distanz Diamant ZielDiamant Ziel Diamant HöheDiamant Höhe

SC 2.1.3 a., b., c.

Page 35: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant DistanzDiamant Distanz

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt

oder Landepunkt.oder Landepunkt.

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Streckenflug von => 500 kmStreckenflug von => 500 km

Page 36: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant DistanzDiamant Distanz

Streckenflug von => 500 kmStreckenflug von => 500 km

Alle Arten von angesagten Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich.Flügen sind möglich.

SC 2.1.2 c.

Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurdenicht erreicht wurde

Page 37: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem zurück zum Abflugpunkt oder zu einem

ZielpunktZielpunkt

SC 2.1.3 b.

Page 38: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem zurück zum Abflugpunkt oder zu einem

ZielpunktZielpunkt

SC 1.4.4 b., 2.1.3 b.

Page 39: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zum Zielpunktzum Zielpunkt

SC 1.4.4 b., 2.1.3 b.

A

Z

Page 40: Zur Bedienung:

Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km

Gilt nicht bei einem Flug Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte über drei Wendepunkte

(JOJO)(JOJO)

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel

SC 1.4.4 a. b, 2.1.3 b.

Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergebenBei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben

Page 41: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant HöheDiamant Höhe

Höhengewinn von min. Höhengewinn von min. 5000 m5000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Ausklinken und der höchsten nachfolgenden

Höhe müssen mindestens 5000 m sein.Höhe müssen mindestens 5000 m sein.SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Page 42: Zur Bedienung:

Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger

nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger

oder

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant HöheDiamant Höhe

Höhengewinn von min. Höhengewinn von min. 5000 m5000 m

Page 43: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiplomeDiplome

Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 750km, 1000km, 1250km, 750km, 1000km, 1250km, uswusw

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

LandepunktLandepunkt

SC 2.2.3

Page 44: Zur Bedienung:

FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen2000 km Diplom2000 km Diplom

Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 2000 km2000 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder

EndeEnde

SC 1.1.2, 1.1.12, 2.2.3,

Page 45: Zur Bedienung:

Überblick der FAI LeistungsabzeichenÜberblick der FAI Leistungsabzeichen

Abzeichen Silber-C

Dauerflug 5 Std

Höhengewinn 1000 m

Strecke =>50 km

a) gerade

b) ZR

c) Dreieck

Eine Teilstrecke mussEine Teilstrecke muss => als 50 km sein ! => als 50 km sein !

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Überblick der FAI LeistungsabzeichenÜberblick der FAI Leistungsabzeichen

Abzeichen Silber-C

Dauerflug 5 Std

Höhengewinn 1000 m

Strecke =>50 km

a) gerade

b) ZR

c) Dreieck

Gold-C

5 Std

3000 m

=>300 km

d) JOJO

Diamanten

5000 m

=>300 km=>500 km

JOJO nicht bei Diamant ZielJOJO nicht bei Diamant Ziel

Diplom

=>1000 km

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann.

Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als „Flugdeklaration" (Fluganmeldung) bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewähr-leisten, dass alle verlangten Daten registriert sind.

SC 4.2

Page 48: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

FORDERUNGEN an FLUGDATEN

SC 4.1

Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.

Page 49: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

a. Fluganmeldung (1.3.2)

b. Abflugpunkt (1.1.8)

c. Abflugzeit (1.2.2)

d. Abflughöhe (1.2.3)

e. Wendepunkt (1.1.10)

f. Endpunkt (1.1.12)

g. Endzeit (1.2.4)

h. Endhöhe (1.2.5)

i. Höchste Höhe (1.4.2a)

j. Höhengewinn (1.2.9)

k. Kontinuität des Fluges (4.3.5)

SC 4.1

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.3.2, 4.2.1

Inhalt der FluganmeldungInhalt der Fluganmeldung

a. Datum des Fluges

b. Name des Segelflugzeugführers

c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs

d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers

e. Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit der entsprechenden Segelflugleistung*

f. Datum und Zeitpunkt der Anmeldung

g. Unterschrift des Segelflugzeugführers **

h. Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit

**Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung

*Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz

Page 51: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 4.2.2

Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung

Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wende- punkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.

Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen. Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angemeldeten Reihenfolge erreicht

Page 52: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.2.1

AbflugzeitAbflugzeit

Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.

Page 53: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.2.2

AbflughöheAbflughöhe

Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.

Page 54: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.7, 4.6.1a,b,c, 4.6.2 a

AusklinkpunktAusklinkpunkt

Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen.

Der Ausklingpunkt kann nachgewiesen werden:

• durch den Schlepppiloten

• durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht

• Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelfugzeug

Page 55: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.9a,b,c

AbflugpunktAbflugpunkt

Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.

Er muss sein entweder:

a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie

Page 56: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.8a,b,c

AbflugAbflug

Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG

Der Abflug ist entweder:

a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder

b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder

c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

Page 57: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.9.b

AbflugsektorAbflugsektor

Für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL

90°

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.10

AbfluglinieAbfluglinie

Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.

Page 59: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.10

WegpunktWegpunkt

Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.

ein ABFLUGPUNKT,

ein WENDEPUNKT

oder ein ENDPUNKT.

Ein WEGPUNKT kann sein

Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE

Page 60: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.9a,b,c

AbflugpunktAbflugpunkt

Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.

Er muss sein entweder:

a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder

c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie

Page 61: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.10

WegpunktWegpunkt

Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.

ein ABFLUGPUNKT,

ein WENDEPUNKT

oder ein ENDPUNKT.

Ein WEGPUNKT kann sein

Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE

Page 62: Zur Bedienung:

Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.13.a. b. c. d.

EndpunktEndpunkt

Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist

b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder

c. der Mittelpunkt der Ziellinie

d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird.

a. Der Punkt, da dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.14

ZielZiel

Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.6

BeobachtungszoneBeobachtungszone

Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.6.2f). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:

b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)

a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.6a,b

Sektor - BeobachtungszoneSektor - Beobachtungszone

Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt.

AnflugA

bflu

g

Symm

etrale

Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen.

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.2.10

Zylinder - BeobachtungszoneZylinder - Beobachtungszone

Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im WEGPUNKT

500 Meter

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Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen

SC 1.1.6a,b

BeobachtungszoneBeobachtungszone

Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.6.2f).

In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:

b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)

a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder

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SC 4.6.2 f

BeobachtungszoneBeobachtungszone

Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.1.5) eines benutzten Wegpunktes befand. Das kann durch eine oder mehrere der folgenden drei Methoden geschehen:

(i) Durch direkte Beobachtung, bei der das Segelflugzeug von einem Sportzeugen am Boden in der Nähe des Wendepunktes eindeutig in der Beobachtungszone identifiziert wurde.

Teleskope und Radar sind gestattet.

(ii) Fotografie, wenn der Segelflugzeugführer ein zufriedenstellen des, aus der Beobachtungszone heraus aufgenommenes Foto vorlegt, das die unten aufgeführten Regeln für fotografische Nach weise

erfüllt.

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SC 4.6.2 f

BeobachtungszoneBeobachtungszone

(iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das

Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken

(siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).

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SC 1.1.8

AbflugzeitAbflugzeit

Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG

Der Abflug ist entweder:

a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder

b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder

c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

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SC 4.2.2

Erreichen des ZielesErreichen des Zieles

Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.

a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder

b. Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder

c. Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers.

Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

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SC 4.3.4

Erreichen des ZielesErreichen des ZielesWenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn:

a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder

b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder

c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder

d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde

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SC 4.3.3

LandungLandungDer Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:

a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder

b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder

c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.

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Die Fluganmeldung muss vor dem Flug auf einem einzelnen Blatt Papier oder auf einer Tafel schriftlich festgehalten, oder im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein.

SC 4.2.1

Inhalt der Fluganmeldung

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Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen.

SC 4.2.2a

Gültigkeit der Fluganmeldung

Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

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SC 4.2.2a

Gültigkeit der Fluganmeldung

angemeldet

geflogen

Nicht erreicht

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Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein.

SC 4.3.1

Beglaubigung der FlugdatenZusammenstellung der Flugdaten

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Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde.

Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt.

Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files.

SC 4.3.5

Kontinuität des Flugdaten

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Der Dauerflug über fünf Stunden (2.1.1 b und 2.1.2b) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird.

SC 4.3.5 a, b

Kontinuität des Flugdaten

Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreibers, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (4.3.1).

Dauerflug über fünf Stunden

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Höhe

SC 4.3.5 a, b

Kontinuität der Flugdaten

Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen (siehe 4.7.1) dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann.

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a. Ausklinkpunkt

SC 4.3.5 a, b

Nachweis der Position - allgemein

b. Ausklinkhöhe

c. Kreuzen einer Abfluglinie

d. Kreuzen einer Ziellinie

e. Wegpunkte

f. Beobachtungszone

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Elektronische Flugeinreichung

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Sie können unter

http://onf.aeroclub.at

oder

www.horst-baumann.at/onf/

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Elektronische FlugeinreichungWurde der Flug ausgewertet und als FAI-Leistung anerkannt

dann

schicken Sie die schriftlichen Unterlagen, unterschrieben vom Sportzeugen, nur an den

Österreichischen Aero ClubSektion Segelflug

Prinz Eugen Strasse 4A 1040 Wien

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