Zur Bedienung:
description
Transcript of Zur Bedienung:
Zur Bedienung:Zur Bedienung:
Wenn eine Seite vollständig aufgebaut Wenn eine Seite vollständig aufgebaut ist, so kann man mit der Space-Taste ist, so kann man mit der Space-Taste
oder durch Mausklick zur nächsten Folie oder durch Mausklick zur nächsten Folie weiterschalten.weiterschalten.
Zur Bedienung:Zur Bedienung:
Wenn eine Seite vollständig aufgebaut Wenn eine Seite vollständig aufgebaut ist, so kann man mit der Space-Taste ist, so kann man mit der Space-Taste
oder durch Mausklick zur nächsten Folie oder durch Mausklick zur nächsten Folie weiterschalten.weiterschalten.
Eine Zusammenfassung desEine Zusammenfassung des
Sporting CodeSporting Code
Teil 3 – Segelflug Annex CTeil 3 – Segelflug Annex C
Ausgabe 2000 – AL8Ausgabe 2000 – AL8
Fassung ist ab 1. Okt. 2007 gültigFassung ist ab 1. Okt. 2007 gültig
Eine Zusammenfassung desEine Zusammenfassung des
Sporting CodeSporting Code
Teil 3 – Segelflug Annex CTeil 3 – Segelflug Annex C
Ausgabe 2000 – AL8Ausgabe 2000 – AL8
Fassung ist ab 1. Okt. 2007 gültigFassung ist ab 1. Okt. 2007 gültig
Erstellt von Horst Baumann
www.horst-baumann.at/onf/
FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE
www.fai.org, [email protected]
FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE
ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN
SC 1.4.1 a. b. c. d
Absolute Höhe Höhengewinn Dauer Distanz Geschwindigkeit
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
Silber C Gold C Diamanten 750, 1000, 1250, 1500, 2000 km
Diplom
SC 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4
ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
AchtungAchtung
Alle Leistungsflüge Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen müssen alleine geflogen
werden.werden.
SC 2.0.1
Flugzeug ist egalFlugzeug ist egal
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
AchtungAchtung
Distanzflüge müssen vor Distanzflüge müssen vor der Flugleistung der Flugleistung
angesagt werden.angesagt werden.
SC 4.2
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
FluganmeldungFluganmeldung1.1. Name des PilotenName des Piloten
2.2. Flugzeug KennzeichenFlugzeug Kennzeichen
3.3. Startort (Take off)Startort (Take off)
4.4. AbflugpunktAbflugpunkt
5.5. Wendepunkte (maximal 3)Wendepunkte (maximal 3)
6.6. Endpunkt (finish)Endpunkt (finish)
7.7. LandeortLandeort
SC 4.2.1
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
AchtungAchtung
Bei allen Flügen für ein Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt Leistungsabzeichen gibt
es keine freien es keine freien WendepunkteWendepunkte
SC 1.4.1 d
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
WichtigWichtigEs können alle Es können alle
Leistungsbedingungen in Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden.einem Flug erfüllt werden.
SC 2.0.1
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C
Dauerflug von min. 5 Stunden Ein Streckenflug von min 50 km Ein freier Höhengewinn von 1000 m
SC 2.1.1
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C
DauerflugDauerflug
– Mindestens 5 StundenMindestens 5 Stunden– gezählt wird erst nach dem gezählt wird erst nach dem
AusklinkenAusklinken– bis zur Landungbis zur Landung
SC 2.1.1.b
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C
DauerflugDauerflug
SC 2.1.2 b.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
– Gerade StreckeGerade Strecke– Ziel-RückkehrstreckeZiel-Rückkehrstrecke– DreieckstreckeDreieckstrecke
SC 1.4.5 a., 2.1.1a
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenSilber CSilber C
StreckenflugStreckenflug von => 50 kmvon => 50 km
Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunktvorher nicht bestimmten Landepunkt
SC 1.1.7, 1.4.5 a.
?
FAI LeistungsabzeichenSilber C
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.
Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.
SC 1.1.7, 1.4.4 b., 2.1.1 a.
FAI LeistungsabzeichenSilber C
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.
Eine Teilstrecke muss jedoch 50 km seinEine Teilstrecke muss jedoch 50 km sein
SC 2.1.1 a.
FAI Leistungsabzeichen
a.a. Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten.erhalten.
SC 4.4.2a, b, c
b.b. Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.
c.c. Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig.ungültig.
Höhenverlust
Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke
00 Land
eort
höhe
Land
eort
höhe
Höh
eH
öhe
00 KilometerKilometer
500500
5050
600600
100 m100 m
700700
200 m200 m
800800
300 m300 m
900900
400 m400 m
10001000
500 m500 m
SC 1.4.4, 1.4.5, 1.4.6, 1.4.7., 1.4.2 b.
Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke
00
Landeorthöhe ist gleich wie Landeorthöhe ist gleich wie StartorthöheStartorthöhe
Höh
eH
öhe
00 KmKm
500500
5050
600600
700700
800800
900900
10001000
6060 7070 8080 9090 100100
SC 1.4.4, 1.4.5, 1.4.6, 1.4.7., 1.4.2 b.
FAI LeistungsabzeichenSilber C
Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 1000 mmindestens 1000 m
Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Ausklinken und der höchsten nachfolgenden
Höhe müssen mindestens 1000 m sein.Höhe müssen mindestens 1000 m sein.SC 2.1.1.c, 4.4.7 a. b.
FAI LeistungsabzeichenGold C
SC 2.1.1
FAI LeistungsabzeichenGold C
Ein Streckenflug von => 300 kmEin Streckenflug von => 300 km Ein Höhengewinn von => 3000 mEin Höhengewinn von => 3000 m Dauerflug von => 5 StundenDauerflug von => 5 Stunden
SC 2.1.2 a, b, c.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
DauerflugDauerflug
– Mindestens 5 StundenMindestens 5 Stunden– gezählt wird erst nach dem gezählt wird erst nach dem
AusklinkenAusklinken– bis zur Landungbis zur Landung
SC 2.1.2 b.
Kann von der Silber C übernommen werden
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
DauerflugDauerflug
SC 2.1.2 b.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km
Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunktvorher nicht bestimmten Landepunkt
SC 1.1.7, 2.1.2 a
?
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.
SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.
Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.zurück zum Abflug- Endpunkt.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km seinDie Gesamtstrecke muss => 300 km sein
SC 1.1.9, 1.1.11, 1.1.12, 1.4.1 d., 2.1.2 a.
Abflug 1.WP
2.WP
Ziel/Endpunkt
Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km seinDie Gesamtstrecke muss => 300 km sein
SC 1.1.9, 1.1.11, 1.1.12, 1.4.4 b., 2.1.2 a.
Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 3000 mmindestens 3000 m
Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Ausklinken und der höchsten nachfolgenden
Höhe müssen mindestens 3000 m seinHöhe müssen mindestens 3000 m sein.SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenGold CGold C
Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:
SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.
Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger
nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger
oder
Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 3000 mmindestens 3000 m
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamantenDiamanten
SC 2.2.2
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamantenDiamanten
Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen kann an der Silber C- und Gold-C und an kann an der Silber C- und Gold-C und an
den Abzeichen für Flüge von 1000 km den Abzeichen für Flüge von 1000 km und mehr getragen werdenund mehr getragen werden
SC 2.2.2
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamantenDiamanten
Diamant DistanzDiamant Distanz Diamant ZielDiamant Ziel Diamant HöheDiamant Höhe
SC 2.1.3 a., b., c.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant DistanzDiamant Distanz
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt
oder Landepunkt.oder Landepunkt.
SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.
Streckenflug von => 500 kmStreckenflug von => 500 km
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant DistanzDiamant Distanz
Streckenflug von => 500 kmStreckenflug von => 500 km
Alle Arten von angesagten Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich.Flügen sind möglich.
SC 2.1.2 c.
Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurdenicht erreicht wurde
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem zurück zum Abflugpunkt oder zu einem
ZielpunktZielpunkt
SC 2.1.3 b.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem zurück zum Abflugpunkt oder zu einem
ZielpunktZielpunkt
SC 1.4.4 b., 2.1.3 b.
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zum Zielpunktzum Zielpunkt
SC 1.4.4 b., 2.1.3 b.
A
Z
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
Gilt nicht bei einem Flug Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte über drei Wendepunkte
(JOJO)(JOJO)
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant ZielDiamant Ziel
SC 1.4.4 a. b, 2.1.3 b.
Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergebenBei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant HöheDiamant Höhe
Höhengewinn von min. Höhengewinn von min. 5000 m5000 m
Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Ausklinken und der höchsten nachfolgenden
Höhe müssen mindestens 5000 m sein.Höhe müssen mindestens 5000 m sein.SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.
Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:
SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.
Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger
nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger
oder
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiamant HöheDiamant Höhe
Höhengewinn von min. Höhengewinn von min. 5000 m5000 m
FAI LeistungsabzeichenFAI LeistungsabzeichenDiplomeDiplome
Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 750km, 1000km, 1250km, 750km, 1000km, 1250km, uswusw
Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder
LandepunktLandepunkt
SC 2.2.3
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen2000 km Diplom2000 km Diplom
Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 2000 km2000 km
Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder
EndeEnde
SC 1.1.2, 1.1.12, 2.2.3,
Überblick der FAI LeistungsabzeichenÜberblick der FAI Leistungsabzeichen
Abzeichen Silber-C
Dauerflug 5 Std
Höhengewinn 1000 m
Strecke =>50 km
a) gerade
b) ZR
c) Dreieck
Eine Teilstrecke mussEine Teilstrecke muss => als 50 km sein ! => als 50 km sein !
Überblick der FAI LeistungsabzeichenÜberblick der FAI Leistungsabzeichen
Abzeichen Silber-C
Dauerflug 5 Std
Höhengewinn 1000 m
Strecke =>50 km
a) gerade
b) ZR
c) Dreieck
Gold-C
5 Std
3000 m
=>300 km
d) JOJO
Diamanten
5000 m
=>300 km=>500 km
JOJO nicht bei Diamant ZielJOJO nicht bei Diamant Ziel
Diplom
=>1000 km
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann.
Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als „Flugdeklaration" (Fluganmeldung) bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewähr-leisten, dass alle verlangten Daten registriert sind.
SC 4.2
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
FORDERUNGEN an FLUGDATEN
SC 4.1
Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
a. Fluganmeldung (1.3.2)
b. Abflugpunkt (1.1.8)
c. Abflugzeit (1.2.2)
d. Abflughöhe (1.2.3)
e. Wendepunkt (1.1.10)
f. Endpunkt (1.1.12)
g. Endzeit (1.2.4)
h. Endhöhe (1.2.5)
i. Höchste Höhe (1.4.2a)
j. Höhengewinn (1.2.9)
k. Kontinuität des Fluges (4.3.5)
SC 4.1
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.3.2, 4.2.1
Inhalt der FluganmeldungInhalt der Fluganmeldung
a. Datum des Fluges
b. Name des Segelflugzeugführers
c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs
d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers
e. Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit der entsprechenden Segelflugleistung*
f. Datum und Zeitpunkt der Anmeldung
g. Unterschrift des Segelflugzeugführers **
h. Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit
**Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung
*Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.2.2
Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung
Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wende- punkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.
Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen. Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angemeldeten Reihenfolge erreicht
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.2.1
AbflugzeitAbflugzeit
Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.2.2
AbflughöheAbflughöhe
Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.7, 4.6.1a,b,c, 4.6.2 a
AusklinkpunktAusklinkpunkt
Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen.
Der Ausklingpunkt kann nachgewiesen werden:
• durch den Schlepppiloten
• durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht
• Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelfugzeug
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.9a,b,c
AbflugpunktAbflugpunkt
Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.
Er muss sein entweder:
a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder
b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder
c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.8a,b,c
AbflugAbflug
Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG
Der Abflug ist entweder:
a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder
b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder
c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.9.b
AbflugsektorAbflugsektor
Für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL
90°
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.10
AbfluglinieAbfluglinie
Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.10
WegpunktWegpunkt
Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.
ein ABFLUGPUNKT,
ein WENDEPUNKT
oder ein ENDPUNKT.
Ein WEGPUNKT kann sein
Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.9a,b,c
AbflugpunktAbflugpunkt
Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.
Er muss sein entweder:
a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder
b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder
c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.10
WegpunktWegpunkt
Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.
ein ABFLUGPUNKT,
ein WENDEPUNKT
oder ein ENDPUNKT.
Ein WEGPUNKT kann sein
Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.13.a. b. c. d.
EndpunktEndpunkt
Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist
b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder
c. der Mittelpunkt der Ziellinie
d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird.
a. Der Punkt, da dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.14
ZielZiel
Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.6
BeobachtungszoneBeobachtungszone
Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.6.2f). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:
b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)
a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.6a,b
Sektor - BeobachtungszoneSektor - Beobachtungszone
Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt.
AnflugA
bflu
g
Symm
etrale
Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.2.10
Zylinder - BeobachtungszoneZylinder - Beobachtungszone
Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im WEGPUNKT
500 Meter
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.6a,b
BeobachtungszoneBeobachtungszone
Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.6.2f).
In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:
b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)
a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.6.2 f
BeobachtungszoneBeobachtungszone
Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.1.5) eines benutzten Wegpunktes befand. Das kann durch eine oder mehrere der folgenden drei Methoden geschehen:
(i) Durch direkte Beobachtung, bei der das Segelflugzeug von einem Sportzeugen am Boden in der Nähe des Wendepunktes eindeutig in der Beobachtungszone identifiziert wurde.
Teleskope und Radar sind gestattet.
(ii) Fotografie, wenn der Segelflugzeugführer ein zufriedenstellen des, aus der Beobachtungszone heraus aufgenommenes Foto vorlegt, das die unten aufgeführten Regeln für fotografische Nach weise
erfüllt.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.6.2 f
BeobachtungszoneBeobachtungszone
(iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das
Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken
(siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 1.1.8
AbflugzeitAbflugzeit
Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG
Der Abflug ist entweder:
a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder
b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder
c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.2.2
Erreichen des ZielesErreichen des Zieles
Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.
a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder
b. Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder
c. Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers.
Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.3.4
Erreichen des ZielesErreichen des ZielesWenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn:
a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder
b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder
c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder
d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.3.3
LandungLandungDer Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:
a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder
b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder
c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Die Fluganmeldung muss vor dem Flug auf einem einzelnen Blatt Papier oder auf einer Tafel schriftlich festgehalten, oder im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein.
SC 4.2.1
Inhalt der Fluganmeldung
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen.
SC 4.2.2a
Gültigkeit der Fluganmeldung
Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
SC 4.2.2a
Gültigkeit der Fluganmeldung
angemeldet
geflogen
Nicht erreicht
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein.
SC 4.3.1
Beglaubigung der FlugdatenZusammenstellung der Flugdaten
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde.
Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt.
Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files.
SC 4.3.5
Kontinuität des Flugdaten
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Der Dauerflug über fünf Stunden (2.1.1 b und 2.1.2b) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird.
SC 4.3.5 a, b
Kontinuität des Flugdaten
Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreibers, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (4.3.1).
Dauerflug über fünf Stunden
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Höhe
SC 4.3.5 a, b
Kontinuität der Flugdaten
Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen (siehe 4.7.1) dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
a. Ausklinkpunkt
SC 4.3.5 a, b
Nachweis der Position - allgemein
b. Ausklinkhöhe
c. Kreuzen einer Abfluglinie
d. Kreuzen einer Ziellinie
e. Wegpunkte
f. Beobachtungszone
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Elektronische Flugeinreichung
ihre Flüge einreichen
Sie können unter
http://onf.aeroclub.at
oder
www.horst-baumann.at/onf/
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Elektronische Flugeinreichung
Flüge einreichen
Sie befinden sich auf der Anmeldeseite
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Elektronische Flugeinreichung
Flüge einreichen
Sie haben sich registriert oder loggen Sie sich ein
Hier muss der Originalfilename stehen, sonst gibt es eine Fehlermeldung
Wenn die Anmeldung erfolgreich war bekommen Sie eine Bestätiguns-Mail vom IGC Roboterr
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Elektronische Flugeinreichung
ihre Flüge einreichen
Die Datenschutzbestimmungen werden selbstverständlich eingehalten
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Elektronische FlugeinreichungWurde der Flug ausgewertet und als FAI-Leistung anerkannt
dann
schicken Sie die schriftlichen Unterlagen, unterschrieben vom Sportzeugen, nur an den
Österreichischen Aero ClubSektion Segelflug
Prinz Eugen Strasse 4A 1040 Wien
ihre Flüge einreichen
Ende Teil 2Ende Teil 2