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Nationaler Leitfaden zur transnationalen 11. Ausschreibung ERA-NET Bioenergy Österreichische Beteiligung im Rahmen des Energieforschungsprogramms 2016 Wien, November 2016

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Nationaler Leitfadenzur transnationalen 11. Ausschreibung

ERA-NET BioenergyÖsterreichische Beteiligung im Rahmen des Energieforschungsprogramms 2016

Wien, November 2016

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Nationaler Leitfaden zur transnationalen 11. Ausschreibung ERA-NET Bioenergy, österreichische Beteiligung im Rahmen des Energieforschungsprogramms 20162

Vorwort 1

1.0 Das Wichtigste in Kürze 2

2.0 Ausrichtung und Ziele des Programms 32.1 Programmstrategie 32.2 Programmziele 3

3.0 Themenfelder der Ausschreibung 4

4.0 Anforderungen 5

5.0 Administrative Hinweise zur Ausschreibung 85.1 Transnationale Ausschreibungsdokumente 85.2 Nationale Ausschreibungsdokumente 85.3 Rechtsgrundlagen 9

6.0 Kontakte und Beratung 96.1 Programmauftrag und -verantwortung 96.2 Programmabwicklung 96.3 Information und Beratung 9

Inhalt

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Aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten – Strom, Wärme, Kraftstoff und Speicher – hat Bioenergie einenbesonderen Stellenwert unter den erneuerbaren Energien. Die energetische Nutzung von Biomasse kann jedochnur dann dauerhaft etabliert werden, wenn sie nachhaltig, d. h. ökonomisch tragfähig, ökologisch zukunftsorien-tiert sowie sozial verträglich erfolgt.

Das ERA-NET Bioenergy ist ein Netzwerk von nationalen Förderstellen, welche die Entwicklung von Bioenergie-technologien forcieren. Gefördert durch die Europäische Kommission im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmen-programms zwischen Oktober 2004 und Dezember 2010, wird dieses ERA-NET nun als selbstständige Initiativeder Partnerländer fortgeführt. Die 11. ERA-NET Bioenergy Ausschreibung wird in Kooperation mit BioenergySustaining the Future (BESTF3), ein in Horizon 2020 gefördertes ERA-NET, durchgeführt. Der Klima- und Energie-fonds und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unterstützen mit ihrer Teilnahmedie koordinierte Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur nachhaltigen Nutzung vonBioenergie.

Der Aufbau und die Erhaltung einer innovativen Industrie im Bereich Bioenergietechnologie sind zentral für denStandort. Sie ist die Basis für die Sicherung von Wertschöpfung, Arbeitsplätzen sowie Klimaschutz mit innovativenTechnologien in und aus Österreich.

Wir laden Sie ein, Ihre transnationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekte einzureichen und das ErfolgsbildÖsterreich mitzugestalten!

Ingmar HöbarthGeschäftsführer Klima- und Energiefonds

Theresia VogelGeschäftsführerin Klima- und Energiefonds

Vorwort

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Im Rahmen des Joint Call for Proposals „11th Joint Callfor Research and Development Proposals of the ERA-NET Bioenergy and 1st additional Joint Call for Researchand Development Proposals of the ERA-NET COFUNDBioenergy Sustaining the Future (BESTF3)“ haben dieösterreichischen Partner von transnationalen und anwen-dungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten

die Möglichkeit, eine Förderung beim Energiefor-schungsprogramm des Klima- und Energiefonds zu beantragen.

Mit dieser Ausschreibung steht für österreichischeProjektpartner ein Budget in der Höhe von rund1 Mio. Euro zur Verfügung.

1.0 Das Wichtigste in Kürze

Ausschreibungsübersicht

Instrumente

Forschungskategorie

Schwerpunkte

Eckdaten für österreichische Projektpartner

Beantragbare Förderung

Förderquote

Laufzeit in Monaten

Kooperationserfordernis

Budgetsumme (indikativ)

Einreichfristen

Sprache

Information im Web

Kooperative F&E-Projekte transnational

Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung

Siehe Kapitel 3

100.000 Euro bis max. 1 Mio. Euro

35–85 %

Max. 36

Ja, siehe Leitfaden für Kooperative F&E-Projekte auf transnationaler Ebene Version 2.3

1 Mio. Euro

ERA-NET Bioenergy Pre-proposal: 23. Jänner 2017,13:00 MEZERA-NET Bioenergy Full Proposal: 20. Juni 2017,13:00 MESZNationaler Annex: 20. Juni 2017,13:00 MESZ

ERA-NET-Bioenergy-Einreichung: EnglischNationale Einreichung: Englisch

www.ffg.at/ausschreibungen/ERA-NET-Bioenergy/Call_11sowie www.eranetbioenergy.net

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Bitte beachten Sie die Erfüllung der Formal-voraussetzungen

Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinrei-chung entsprechend den Konditionen und Kriterien desFörderinstruments (vgl. Abschnitt 3.1 im Instrumenten-leitfaden v2.3) nicht erfüllt und handelt es sich um nicht

behebbare Mängel, wird das Förderansuchen bei derFormalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleich -behandlung aller Förder ansuchen ausnahmslos ausdem weiteren Verfahren ausgeschieden und formalabgelehnt. Eine detaillierte Checkliste hinsichtlich derKonditionen und Kriterien des Förderinstruments findenSie am Beginn des Formulars „Projektbeschreibung".

2.1 Programmstrategie

Das Energieforschungsprogramm des Klima- undEnergiefonds der österreichischen Bundesregierungträgt zur Bereitstellung sicherer, nach haltiger undleistbarer Energie- und Mobilitätslösungen bei. DasProgramm bezieht sich auf die gesamte Wertschöp-fungskette von der Energieaufbringung bis hin zur Verwendung.

Orientierungsgrundlage bilden der Strategic EnergyTechnology Plan „Towards an integrated Roadmap“ derEuropäischen Union, die „Energieforschungsstrategiefür Österreich“, die Ergebnisse des „Strategieprozes-ses e2050“ sowie die Evaluierungen vorangegange-ner Ausschreibungen. Der Klima- und Energiefondsführt regelmäßig Stakeholder-Dialoge zur zukünftigenForschungsförderung in den verschiedenen Schwer-punkten mit VertreterInnen aus Wirtschaft und For-schung durch. Die Auswertung dieser Gesprächefließt ebenso in die Ausgestaltung und Schwerpunkt-setzung ein.

Mit dem Energieforschungsprogramm unterstützt derKlima- und Energiefonds• die Technologien mit hohem Ausbau-, Innovations-

und Treibhausgasminderungspotenzial,• die Überbrückung der langen Zeithorizonte ener-

gietechnischer Entwicklungen bis zur kommer-ziellen Nutzung, die – zum Teil – weit außerhalbder betriebs wirtschaftlichen Planungs- und Kalkula-tionsfristen liegen,

• die Verringerung der hohen technologischen undökonomischen Risiken von Forschung und

Technologieentwicklung, die vom Markt nicht ab -gedeckt werden,

• die Kostenreduktion innovativer, hocheffizienterTechnologien mit dem Ziel, den Weg zur Markt-durchdringung vorzubereiten,

• die Wirtschaft als treibende Kraft bei der Beschleu-nigung der Marktdurchdringung.

2.2 Programmziele

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele des Klima-und Energiefonds wurden entsprechend der Pro-grammausrichtung folgende 3 Ziele definiert. Ein substanzieller Beitrag zu den Programmzielen istGrundvoraussetzung für die positive Evaluierung desFörderansuchens.

Ziel 1: Beitrag zur Erfüllung der energie-, klima- und tech-nologiepolitischen Vorgaben der österreichischenBundesregierung. Priorität haben technologische Entwicklungen undMaßnahmen, die maßgeblich dazu beitragen, die Ener-gieeffizienz von Energie- und Mobilitätssystemen zusteigern und den Anteil der erneuer baren Energien amEnergiemix zu erhöhen.

Ziel 2: Erhöhung der Leistbarkeit von nachhaltiger Energieund innovativen Energie- und Mobilitätstechnologien.Kostensenkung bei hochinnovativen Technologien istder Schlüssel für die Beschleunigung der Marktdurch-dringung.

2.0 Ausrichtung und Ziele des Programms

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Ziel 3: Aufbau und Absicherung der Technologieführer-schaft bzw. Stärkung der internationalen Wett -bewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen undForschungsinstitute auf dem Gebiet innovativer Energie-und Mobilitätstechnologien.

Durch die Stärkung der Technologiekompetenz undWettbewerbsfähigkeit wird der Wirtschafts- und Inno-vationsstandort Österreich gestärkt und es ergebensich neue Möglichkeiten, die internationale Klima-schutzpolitik Österreichs zu unterstützen.

3.0 Themenfelder der Ausschreibung

Die Schwerpunkte dieses Joint Call for Proposals vonERA-NET Bioenergy und BESTF3, TOPIC: Bioenergyas part of a smart and flexible energy system werdenvom Energieforschungsprogramm des Klima- undEnergiefonds unterstützt.

Das Vorhaben muss sich prioritär auf einen der in derFolge beschriebenen Ausschreibungsschwerpunkte beziehen, kann aber auch mehrere dieser Schwer-punkte ansprechen.

Die technologische (Weiter-)Entwicklung in nachfolgendgenannten F&E-Feldern ist von besonderer Bedeutung.• Methoden und Verfahren zur Behandlung von Bio-

masse zur Erhöhung der Energiedichte und/oderder Lagerfähigkeit;

• Verbesserung der Lagerungs- und Verbrennungs-eigenschaften von biogenen Kraft-1 und Brennstoffen(z. B. Torrefizierung) inkl. (Weiter-)Entwicklung vonpraxistauglichen Prüfmethoden für Voraussagenüber Störanfälligkeit (z. B. Verschlackung), Emissio-nen und Lebensdauer von Bioenergieanlagen;

• Erzeugung effizient nutzbarer Sekundärenergie -träger aus biogenen Rohstoffen sowie landwirtschaft-lichen und industriellen Reststoffen wie z. B. Pyro-lyse, hydrothermale Verfahren, Vergasung, Verflüssi-gung, Fermentation, Synthese- und Produktgase,Multi-Feedstock-Verfahren;

• (Weiter-)Entwicklung und Demonstration von Bio-masse-Vergasungstechnologien (synthetisches Erd-gas, Wasserstoff oder Hythane aus Biomasse) imgroßen und kleinen Leistungsbereich, u. a. Techno-logien zur Aufbereitung von Synthesegas, Nutzung

von minderwertigen (kostengünstigen) biogenen Roh- und Reststoffen, intelligente Rege-lungskonzepte, synthetisches Erdgas als Speicher-medium für erneuerbare Energien;

• effiziente und emissionsarme Klein- und Kleinst-feuerungen durch neue Feuerungskonzepte, Inte-gration von Speichermaterialien, zuverlässigeDeNOx-Technologien (auch Nachrüstlösungen);

• Smart-Grids-taugliche Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungssysteme im Leistungsbereich <5 kWel

hinsichtlich Stromkennzahl, thermischer und elek-trischer Einbindung von Thermogeneratoren sowieBetriebsoptimierung;

• zuverlässige und ökonomisch wettbewerbsfähigeBiomasse-KWK-Systeme kleiner Leistung(10–250 kWel) durch die Entwicklung zuverlässigerWärmeübertragungskonzepte und Betriebsweisenfür Biomasse-KWKs, welche die Depositionsbildungund Korrosion auf Wärmetauschern vermeiden oderdurch entsprechende Abreinigungskonzepte undMaterialwahl bewältigen können;

• brennstoffflexible Kessel bis 1 MW thermischeLeistung u. a. zur Verbrennung von Brennstoffenmit schwierigen Ascheschmelzeigenschaften;

• hocheffiziente und verfügbare Biomasse-KWKs imgroßen Leistungsbereich durch z. B. verbesserteBetriebsführungskonzepte, geeignete Wärmetau-schermaterialien für höhere Dampftemperaturen(bis 600 °C) im Dauerbetrieb;

• innovative regelungstechnische Verfahren („SmartControl Solutions“) zur Optimierung von ressourcen-effizienten Bioenergieanlagen durch Reduktion vonSchwankungen im Prozess, verursacht von externen

1) Im Fall von Biokraftstoffen sind ausschließlich jene Vorhaben Gegenstand der Ausschreibung, die sich mit der Entwicklung von Biokraftstoffen der 2. und 3. Generation beschäftigen.

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Störeinwirkungen (z. B. unterschiedliche Brennstoff-qualitäten), Erhöhung des Automatisierungsgradesoder Erweiterung des Lastbereiches für den Teil-lastbetrieb;

• kostengünstige und zuverlässige PM-Abscheide-technologien für Anwendungen im kleinen bismittelgroßen Leistungsbereich (bis 1 MW) wie z. B.Verbrennungskatalysatoren (auch kombinierteCO/HC-Katalysatoren), Elektro- und Gewebefilter;

• kombinierte Technologien zur Staubabscheidungund Effizienzsteigerung in mittelgroßen bis großenAnlagen wie z. B. aktive Abgaskondensation mitWärmepumpen oder offene Sorptionstechnologien(„chemische Wärmepumpe“);

• kostengünstige und anwendungsoptimierte Sensorenfür die Verbrennungsregelungen, z. B. kombinierteSensorsysteme wie CO-Lambda- oder HC-Lambda-Sensorsysteme;

• Optimierung von Technologien und Bereitstellungs-ketten von Biomethan und Wasserstoff aus bioge-nen Ressourcen im großen und kleinen Leistungs-bereich bei gleichzeitiger Reduktion von negativenUmwelteffekten, Einsatz von Hilfsstoffen (Enzyme,Mineralien etc.) zur Erhöhung der Gasausbeute,Weiterentwicklung von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

4.0 Anforderungen

ZU BEACHTENEs gelten die im Joint Call for Proposals „ERA-NET Bioenergy, 11. Ausschreibung und BESTF3“ angeführtenAnforderungen und Abläufe. Für österreichische Teilnehmer gelten zusätzlich die Anforderungen des Instru-mentenleitfadens für Kooperative F&E-Projekte auf transnationaler Ebene v2.3 Basis für die Einreichung desFull Proposal ist das Pre-proposal. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Pre-proposal (z. B. Pro-jektpartner, Ziele, Inhalte, Kosten und beantragte Förderung) müssen ausdrücklich dem Koordinationsbürovon ERA-NET Bioenergy und allen involvierten nationalen Förderstellen bekanntgegeben werden.

NEUBitte beachten Sie, dass das ERA-NET Bioenergy Pre-proposal sowohl via E-Mail an [email protected] auch via FFG eCall bis spätestens 23. Jänner 2017, 13:00 MEZ einzureichen ist.

Transnationale Anforderungen Nationale Anforderungen

Einreichfristen

Es gelten die im Joint Call for Proposals „11th JointCall for Research and Development Proposals of theERA-NET Bioenergy and 1st additional Joint Call forResearch and Development Proposals of the ERA-NETCOFUND Bioenergy Sustaining the Future (BESTF3)“angeführten Anforderungen und Abläufe. Dazu zähleninsbesondere die Einreichung des• ERA-NET Bioenergy Pre-proposal via Koordina-

tionsbüro an der Netherlands Enterprise Agency, z. Hd. Herrn Renè Wismeijer

Es gelten dieselben Einreichfristen wie auf trans -nationaler Ebene: • Übermittlung des Pre-Proposals (unter Verwen-

dung des ERA-NET Bioenergy Pre-proposal-An-tragsformulars) via FFG eCall (https://eCall.ffg.at)bis spätestens 23. Jänner 2017, 13:00 MEZ sowie

• Einreichung des Nationalen Annex in Ergänzungzum Full Proposal via FFG-eCall (https://eCall.ffg.at)bis spätestens 20. Juni 2017, 13:00 MEZ >

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E-Mail: [email protected], bis spätestens 23. Jänner 2017, 13:00 MEZ sowie des

• ERA-NET Bioenergy Full Proposalvia Koordinationsbüro an der Netherlands Enterprise Agency, z. Hd. Herrn Renè Wismeijer, E-Mail: [email protected], bis spätestens 20. Juni 2017, 13:00 MESZ (nur nach Erhalt der Einladung zur Full-Proposal-Einreichung durchdas Koordinationsbüro von ERA-NET Bioenergy).

Zusammensetzung des Konsortiums

• Das transnationale Konsortium muss ausmindestens 2 Partnern (davon mindestens einUnternehmen) aus 2 oder mehreren teilnehmen-den Ländern bestehen.

Forschungskategorien

• Im Rahmen des ERA-NET Bioenergy sind in Ab-hängigkeit der teilnehmenden Länder kooperativeProjekte der Kategorien Industrielle Forschungund Experimentelle Entwicklung zulässig.

Zusätzlich zu den Anforderungen dieses Joint Callfor Proposals „ERA-NET Bioenergy, 11. Ausschreibungund BESTF3“ gelten für Einreichungen österrei-chischer Teilnehmer:• Die Vorgaben und Anforderungen des Leitfadens

für Kooperative F&E-Projekte auf transnatio-naler Ebene v2.3.

• Für Österreich kann entweder ein Partner alsEinzelantragsteller oder als Teil eines öster-reichischen Teilkonsortiums auftreten.

Die Erfüllung der angegebenen Kooperations -bedingungen ist zwingend auf der Ebene destransnationalen Konsortiums erforderlich.Bitte beachten Sie, dass mindestens 1 Unter-nehmenspartner aus einem EU-Mitgliedstaatoder einer Vertragspartei des EWR-Abkommenskommen muss.

Die genauen Anforderungen und Kooperations-bedingungen sind dem Leitfaden für Koopera-tive F&E-Projekte auf transnationaler Ebene,Kap. 1.2, S. 4 zu entnehmen.

• Für österreichische Teilnehmer ist die Ein -reichung transnationaler Kooperativer Forschungs-und Entwicklungsprojekte der Forschungs -kategorie Industrielle Forschung oder Experi-mentelle Entwicklung möglich.

Die Prüfung der Zuordnung des österreichischenProjektanteils zur Forschungskategorie Indus-trielle Forschung oder Experimentelle Entwick-lung erfolgt auf Basis des ERA-NET BioenergyFull Proposal durch die ERA-NET-Bioenergy-Jury unter Berücksichtigung der Ergebnisse >

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Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach den Auswahlverfahren und Kriterien des ERA-NET Bioenergy.

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2-stufiges Auswahlverfahren

• Das Pre-proposal wird im Rahmen einer internenExpertInnenbewertung von allen ERA-NET-Bio-energy-Partnerländern bewertet. Die Empfeh-lung zur Full-Proposal-Einreichung erfolgt aufBasis dieser Bewertung durch alle Partner -länder voraussichtlich bis Mitte April 2017.

• Das Full Proposal muss von allen projektbe -teiligten Partnerländern gefördert werden. Fälltein Land, z. B. aus Budgetmangel, aus, kann dieForschungsarbeit von einer qualifizierten Institu-tion eines anderen Partnerlandes übernommenund von diesem gefördert werden.

Teilnehmende Länder

• Folgende Länder beteiligen sich an dieser Ausschreibung: Deutschland, Finnland, Österreich, Polen,Schweden, Schweiz.

Budget

• Die Budgets der jeweiligen teilnehmenden Länder sind dem „Annex I: Specific National Rules”dieses Joint Call for Proposals zu entnehmen.

der formalen Prüfung, durch geführt von der FFG.Dabei kann es zu einer Änderung der bean -tragten Förderquote kommen.

• Es gelten dieselben Bedingungen wie auf transnationaler Ebene.

• Es gelten dieselben Bedingungen wie auf trans-nationaler Ebene.

• In Abänderung zum nationalen Instrumenten-leitfaden für Kooperative F&E-Projekte v2.3 können (nicht österreichische) Projektpartneraus den teilnehmenden Ländern im Rahmender vor liegenden Ausschreibung keine natio -nalen Förderungen erhalten.

Ausländische Organisationen können jedoch alsSubauftragnehmer österreichischer Partner involviert sein.

• Das indikative Budget der Ausschreibung beträgt 1 Mio. Euro. Die max. beantragbare Förderungfür den österreichischen Projektanteil beträgtpro Projekt 1 Mio. Euro.

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5.1 Transnationale Ausschreibungsdokumente

Die Einreichung des ERA-NET Bioenergy Pre- und FullProposal ist ausschließlich per E-Mail an das ERA-NETBioenergy Call Secretariat ([email protected])

gemäß den Vorgaben des ERA-NET Bioenergy möglich.

ERA-NET-Bioenergy-Ausschreibungsdokumente

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5.2 Nationale Ausschreibungsdokumente

Die nationale Einreichung ist ausschließlich elektro-nisch via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.atmöglich. Als Teil des elektronischen Antrags sind mitdem Full Proposal der Nationale Annex zum ERA-NET-Bioenergy-Antrag und der Kostenplan (Tabellenteildes Förderungsansuchens) via eCall einzureichen.

Dies stellt die Einreichung des nationalen Teils zu-sätzlich zum ERA-NET Bioenergy-Antrag dar.

WICHTIG: Der Pre-proposal ist auch via FFG eCallbist spätestens 23. Jänner 2017, 13:00 MEZ hoch-zuladen.

Falls eine Organisation (z. B. Verein oder Start-up)nicht im Firmenkompass eingetragen ist und als KMU einreichen will, ist im Zuge der Antragsein -reichung die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status dem elektronischen Antrag via eCall als Anlage

beizufügen. In der von der FFG zur Verfügung gestell-ten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommenwerden.

Zusätzliche Dokumente für Einreichungen öster -reichischer Teilnehmer im Rahmen der ERA-NET-Bioenergy-Ausschreibung zum Download:www.ffg.at/ausschreibungen/ERA-NET-Bioenergy/Call_11

Nationale Ausschreibungsdokumente • Instrumentenleitfaden Kooperative F&E-Projektetransnational v2.3

• ERA-NET Bioenergy BESTF call 2016 pre-proposal form• Formular Förderungsansuchen (Nationaler Annex)

(ab April 2017 verfügbar)• Kostenleitfaden 2.0

5.0 Administrative Hinweise zur Ausschreibung

• Joint Call for Proposals• ERA-NET Bioenergy BESTF3 call 2016 pre-proposal

form• Full proposal form (im April 2017 wird das Formu-

lar auf www.eranetbioenergy.net zur Verfügung stehen)

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5.3 Rechtsgrundlagen

Als Rechtsgrundlage der „Förderungen“ kommt die„Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-techni-schen Forschung, Technologieentwicklung undInnovation (FTI-Richtlinie 2015) Themen-FTI-RL“gemäß § 11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und Technologie-förderungsgesetz (FTFG) des Bundesministers fürVerkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014) und des Bundesministersfür Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GB BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014) zur Anwendung.

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweilsgeltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrechtausschlaggebend (ab 01.01.2005: KMU-Definitiongemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom06.05.2003 [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36–41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltendenFassung anzuwenden.

6.0 Kontakte und Beratung

6.1 Programmauftrag und -verantwortung

Klima- und EnergiefondsGumpendorfer Straße 5/22, 1060 WienTelefon: 01/585 03 90-0, Fax: 01/585 03 90-11E-Mail: [email protected]

KontaktpersonMag.a Elvira LutterTelefon: 01/585 03 90-31E-Mail: [email protected]

In Kooperation mitBundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)Radetzkystraße 2, 1030 Wien

KontaktpersonIng. René Albert, MScTelefon: 01/711 62 65-2921E-Mail: [email protected]

6.2 Programmabwicklung

Österreichische Forschungsförderungs-gesellschaft (FFG)Bereich „Thematische Programme“Sensengasse 1, 1090 Wienwww.ffg.at

6.3 Information und Beratung

Programmabwicklung und HelpdeskDIin Maria Bürgermeister-MährFFGTelefon: 05/77 55-5040E-Mail: [email protected]

DIin Doris PollakExpertin, nominiert vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)Telefon: 0664/111 97 69E-Mail: [email protected]

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ImpressumEigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und EnergiefondsGumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien

Programm-Management: Mag.a Elvira Lutter

Grafische Bearbeitung:r+k kowanz

Fotos: Klima- und Energiefonds/Ringhofer

Herstellungsort: Wien, November 2016

www.klimafonds.gv.at

Eine Kooperation von: