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Technische Infrastruktur B V Begründung 1 Zusammenfassende Erklärung über die Teilfortschreibung des Regionalplans Region Nürnberg Kapitel B V 3 Energieversorgung (18. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg) 1 Einleitung Im Zuge der achtzehnten Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (RP 7) wird das bisherige Kapitel B V 3 Energieversorgung auf Grundlage des am 01.09.2013 in Kraft getrete- nen Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) fortgeschrieben. Die achtzehnte Änderung ist Teil der Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region Nürnberg. Gegenstand der achtzehnten Änderung: Räumliche Reduzierung des Vorranggebietes Windkraft WK 4 (Gemeinde Veitsbronn) sowie Des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 59 (Gemeinde Seukendorf) Aufteilung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 7 (Markt Roßtal) in Vorranggebiet WK 7 (Südteil) und Vorbehaltsgebiet WK 7a (Nordteil) Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Wind- Kraft WK 14 (Markt Mühlhausen) geringfügige Arrondierung der im Rahmen der 17. Änderung geplanten Erweiterung des Vor- behaltsgebietes Windkraft WK 18 (Markt Wilhermsdorf/Stadt Langenzenn) Streichung des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 23 (Stadt Lauf a.d. Pegnitz) Räumliche Reduzierung des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 24 (Stadt Lauf a.d. Pegnitz) geringfügige Erweiterung des Vorbehaltsgebietes WK 29 (Markt Thalmässing/Stadt Hilpolt- stein) Abstufung des im Rahmen der 15. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 33 (Stadt Altdorf b. Nürnberg) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung Erweiterung des im Rahmen der 15. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 34 (Gemeinde Happurg) Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Wind- Kraft WK 36 (Markt Wachenroth/Stadt Höchstadt a.d. Aisch/Markt Lonnerstadt/gemeindefreies Gebiet) Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 37 (Markt Lonnerstadt) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 39 (Stadt Herzogenaurach) zum Vorbehaltsgebiet Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 44 (Gemeinde Großhabersdorf/Markt Roßtal) zum Vorbehaltsgebiet Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 45 (Markt Mühlhausen) Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 54 (Markt Weisendorf) Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 70 (Gemeinde Büchenbach/Gemeinde Rednitzhembach) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung Erweiterung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 71 (Markt Thalmässing/Stadt Hilpoltstein) Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 72 (Stadt Heideck) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung Erweiterung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 76 (Gemeinde Georgensgmünd/Stadt Abenberg/Stadt Spalt) Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 79 (Stadt Abenberg) zum Vorbehaltsgebiet Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 82 (Markt Weisendorf) Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 83 (Stadt Hersbruck)

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Technische Infrastruktur B V Begründung

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Zusammenfassende Erklärung über die Teilfortschreibung des Regionalplans Region Nürnberg

Kapitel B V 3 Energieversorgung (18. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg)

1 Einleitung Im Zuge der achtzehnten Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (RP 7) wird das bisherige Kapitel B V 3 Energieversorgung auf Grundlage des am 01.09.2013 in Kraft getrete-nen Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) fortgeschrieben. Die achtzehnte Änderung ist Teil der Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region Nürnberg.

Gegenstand der achtzehnten Änderung:

● Räumliche Reduzierung des Vorranggebietes Windkraft WK 4 (Gemeinde Veitsbronn) sowie Des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 59 (Gemeinde Seukendorf) ● Aufteilung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 7 (Markt Roßtal) in Vorranggebiet WK 7 (Südteil) und Vorbehaltsgebiet WK 7a (Nordteil) ● Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Wind- Kraft WK 14 (Markt Mühlhausen) ● geringfügige Arrondierung der im Rahmen der 17. Änderung geplanten Erweiterung des Vor- behaltsgebietes Windkraft WK 18 (Markt Wilhermsdorf/Stadt Langenzenn) ● Streichung des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 23 (Stadt Lauf a.d. Pegnitz) ● Räumliche Reduzierung des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 24 (Stadt Lauf a.d. Pegnitz) ● geringfügige Erweiterung des Vorbehaltsgebietes WK 29 (Markt Thalmässing/Stadt Hilpolt- stein) ● Abstufung des im Rahmen der 15. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 33 (Stadt Altdorf b. Nürnberg) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung ● Erweiterung des im Rahmen der 15. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 34 (Gemeinde Happurg) ● Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Wind- Kraft WK 36 (Markt Wachenroth/Stadt Höchstadt a.d. Aisch/Markt Lonnerstadt/gemeindefreies Gebiet) ● Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 37 (Markt Lonnerstadt) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung ● Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 39 (Stadt Herzogenaurach) zum Vorbehaltsgebiet ● Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 44 (Gemeinde Großhabersdorf/Markt Roßtal) zum Vorbehaltsgebiet ● Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 45 (Markt Mühlhausen) ● Räumliche Reduzierung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 54 (Markt Weisendorf) ● Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 70 (Gemeinde Büchenbach/Gemeinde Rednitzhembach) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung ● Erweiterung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 71 (Markt Thalmässing/Stadt Hilpoltstein) ● Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 72 (Stadt Heideck) zum Vorbehaltsgebiet und räumliche Reduzierung ● Erweiterung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 76 (Gemeinde Georgensgmünd/Stadt Abenberg/Stadt Spalt) ● Abstufung des im Rahmen der 17. Änderung geplanten Vorranggebietes Windkraft WK 79 (Stadt Abenberg) zum Vorbehaltsgebiet ● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 82 (Markt Weisendorf) ● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 83 (Stadt Hersbruck)

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● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 84 (Gemeinde Reichenschwand) ● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 85 (Gemeinde Kammerstein) ● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 86 (Stadt Spalt) ● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 87 (Stadt Spalt) ● Neuaufnahme des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 88 (Stadt Hilpoltstein) ● Da im Rahmen der 15. und 17. Änderung eine gesamträumliche Betrachtung der Region (inkl. der

kreisfreien Städte) stattgefunden hat, wird die bisherige Bezugnahme auf die Landkreise der Regi-on“ in B V 3.1.1.1 gestrichen.

● Die von der Rechtsprechung geforderte Unterscheidung von angewandten „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien wird textlich dargelegt.

2 Inhalt der zusammenfassenden Erklärung Gemäß Art. 18 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25.06.2012 enthält die Begründung des Raumordnungsplans bei Bekanntgabe auch eine zusammenfassende Er-klärung darüber (a) wie Umwelterwägungen in den Raumordnungsplan einbezogen wurden, (b) und wie der nach Art. 15 BayLplG erstellte Umweltbericht, die Ergebnisse der Anhörungsver-fahren nach Art. 16 BayLplG sowie die geprüften Alternativen in der Abwägung berücksichtigt wurden. Diese Aspekte werden in der beigefügten Tabelle gebietsbezogen dargestellt (siehe Tabelle 2). 3 Rechtliche Grundlagen Umweltauswirkungen wurden in der vorliegenden Teilfortschreibung des Regionalplans im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung untersucht, deren Ergebnisse in einem Umweltbe-richt festgehalten wurden (s.u.). Rechtliche Grundlagen für die Durchführung einer Umweltprü-fung sind die folgenden Richtlinien und Rechtsnormen:

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30),

§§ 14a bis 14n des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),

Art. 15 bis 18 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPlG).

4 Durchführung der Umweltprüfung Im Rahmen der achtzehnten Änderung des Regionalplans wurde eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) durchgeführt. Es wurde gemäß der Kriterien des Anhangs I der Richtlinie 2001/42/EG ein Umweltbericht erstellt (siehe 3.1). Die Aussagen des Umweltberichts bezogen sich auf die in der achtzehnten Änderung des Regi-onalplans enthaltenen Neufestlegungen. Tab. 1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windkraft, 18. Regionalplanänderung

Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete

Landkreis Erlangen-Höchstadt: WK 14, 36,

Landkreis Erlangen-Höchstadt:WK 39, 54, 59, 82

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Landkreis Fürth: WK 4, 7

Landkreis Fürth:WK 7a, 18, 44

Landkreis Roth: -

Landkreis Roth:WK 29, 70, 72, 76, 79, 85, 87

Landkreis Nürnberger Land: -

Landkreis Nürnberger Land:WK 34

Stadt Erlangen: -

Stadt Erlangen:-

Stadt Fürth: -

Stadt Fürth:-

Stadt Nürnberg: -

Stadt Nürnberg:-

Stadt Schwabach: -

Stadt Schwabach:-

4.1 Umweltbericht Zu der vorliegenden Teilfortschreibung des Regionalplans Region Nürnberg (B V 3 Energiever-sorgung) wurde unter Einbeziehung der folgenden relevanten Fachstellen ein Umweltbericht erstellt: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bergamt Nordbayern, Wasserwirt-schaftsamt Nürnberg sowie den Sachgebieten Städtebau (SG 34), Technischer Umweltschutz (SG 50), Naturschutz (SG 51) und Wasserwirtschaft (SG 52) an der Regierung von Mittelfran-ken.

Der Umweltbericht trifft Aussagen zu:

- dem derzeitigen Umweltzustand der fraglichen Gebiete,

- der voraussichtlichen Entwicklung bei Nichtumsetzung des Plans,

- den relevanten Zielen des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung,

- den voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter (menschliche Gesundheit - Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft - Boden - Wasser - Luft und Klima - Kultur-güter und sonstige Sachgüter) sowie möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Weiter wurden Aussagen zu Erhaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zu Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, zu den Gründen für die Wahl der geprüften Alternativen sowie zu den geplanten Überwachungsmaßnahmen getroffen. Zudem enthält der Umweltbericht eine Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen der Teilfortschreibung sowie der Beziehung zu ande-ren relevanten Programmen und Plänen.

4.2 Alternativenprüfung Die neu aufgenommenen bzw. neu diskutierten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windkraft wur-den unter Anwendung der Ausschlusskriterien bzw. Abstandwerte abgegrenzt (rechtsverbindli-cher Regionalplan Region Nürnberg, Begründung zu B V 3.1.1.1) und mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt. Sie stellen einen sinnvollen Weg dar, dem gewünschten Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windkraftnutzung in Abwägung mit den sonstigen zu berücksichtigenden Belangen gerecht zu werden.

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4.3 Ergebnisse Die auf der Basis des Umweltberichts durchgeführte Umweltprüfung hat zusammengefasst Fol-gendes ergeben:

- Erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind aufgrund der gewähl-ten Abstände zur nächsten schutzwürdigen Bebauung in der Regel auszuschließen. Auf Ebene der Regionalplanung sind jedoch das Zusammenwirken mehrerer Emmissionsquellen an einem Ort oder Auswirkungen auf besonders exponierte Orte nur schwer abschätzbar. Mögliche Beein-trächtigungen durch Summenwirkung, auf die hingewiesen wurde, müssen deshalb auf nachge-ordneten Planungsstufen bzw. im Zuge konkreter Standortplanungen vertieft betrachtet werden.

- Erhebliche negative Auswirkungen auf die Erholung sind überwiegend nicht zu erwarten. Es ist analog auf die Ausführungen zum Schutzgut Landschaft zu verweisen (s. u.).

- Konfliktpotentiale mit Flora und Fauna, auf die hingewiesen wurde, müssen auf nachgeordne-ten Planungsstufen bzw. im Zuge konkreter Projektplanungen vertieft betrachtet werden.

- Erhebliche negative Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf die Schutzgüter Boden und Wasser sind nicht zu erwarten. In Einzelfällen wurde auf mögliche negative Auswirkungen hin-gewiesen. Diesen Hinweisen ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-verfahrens nachzugehen.

- Die zu erwartenden Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf die Schutzgüter Luft und Kli-ma sind im Regelfall positiv zu beurteilen.

- Die Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf das Schutzgut Landschaft sind ambivalent: Kleinräumig ist mit einer Veränderung des Landschaftsbildes zu rechnen, während großräumig durch die Bündelung von raumbedeutsamen WK-Anlagen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten eine weiträumige Störung des Landschaftsbildes vermieden werden kann.

- Negative Auswirkungen auf Sachwerte, die sich im Einzelfall ergeben können (z.B. aufgrund der Überschneidung mit Richtfunktrassen oder Versorgungsleitungen), sind in der konkreten Anlagenplanung auszuschließen.

- Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf das kulturelle Erbe, insbesondere Ortsbilder, Bau- und Bodendenkmäler, können nicht losgelöst von der konkreten Anlagenplanung ermittelt wer-den. Auf Konfliktpotentiale wurde fallbezogen auf Ebene der Regionalplanung verwiesen; eine abschließende Beurteilung ist erst in der konkreten Projektplanung sinnvoll.

- Erhebliche negative Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind bei keinem Ziel oder Grundsatz der vorliegenden Regionalplanfortschreibung erkennbar.

5 Beteiligungsverfahren bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung Mit Schreiben vom 30.10.2013 wurde das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 BayLplG zur achtzehnten Änderung des Regionalplans eingeleitet. Die beteiligten Stellen wurden darin gebeten, bis zum 31.01.2014 zum Entwurf der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen. Der Um-weltbericht war Bestandteil dieses Beteiligungsverfahrens.

Parallel wurde der Entwurf im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 13 Abs. 2 BayLplG bis zum 31.01.2014 öffentlich ausgelegt sowie im Internet zur Verfügung gestellt. Die Modalitä-ten der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Mittelfränkischen Amtsblatt (Nr. 24 vom 29.11.2013) sowie in den Amtsblättern der Landkreise und kreisfreien Städte bekannt gegeben. Der Pla-nungsausschuss des Planungsverbandes Region Nürnberg hat sich in der Sitzung vom 14.07.2014 beschlussmäßig mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinander gesetzt.

Die im Rahmen der Beteiligungen von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den einzelnen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sind in der beigefügten Tabelle im Anhang zusammengefasst. Die Stellungnahmen wurden darin

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den verschiedenen Schutzgütern (Gesundheit und Erholung bis hin zu Kultur- und Sachgütern) zugeordnet. Zu dem Aspekt Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind keine relevan-ten Stellungnahmen eingegangen, daher sind diese in der Tabelle nicht aufgeführt.

In den eingegangenen Stellungnahmen wurden vielfältige Themenbereiche angesprochen; in vielen Fällen handelt es sich eher um eine generelle Auseinandersetzung mit dem Thema Wind-kraft und nicht um Hinweise zu den konkreten Gebietsausweisungen. In den 2011 veröffentlich-ten Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (sog. Windenergieerlass Bayern) wird die Thematik - abgestimmt zwischen den relevanten Ministerien - umfangreich auf-gearbeitet. Dies betrifft auch die Genehmigungsvoraussetzungen und die zu beachtenden The-menfelder. Insofern sei hinsichtlich genereller Fragen zur Planung von Windkraftanlagen und zur Nutzung der Windenergie auf den Windenergieerlass Bayern verwiesen.

6 Überwachungsmaßnahmen Konkrete Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen und in Bezug auf das Pla-nungsstadium nicht sinnvoll. Es ist gewährleistet, dass die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen von den Landesplanungsbehörden fortlaufend erfasst, verwertet und überwacht werden (vgl. Art. 31 BayLplG).

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Tab. 2: zusammenfassende Erklärung, gebietsbezogene Darstellung der im Rahmen der 18. Änderung neu aufgenommenen bzw. geänderten Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Windkraft Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-

ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

WK 4 Beibehaltung des Vorrang-gebietes (in reduzierter Abgrenzung der 18. Ände-rung des Regi-onalplanes)

* Belangen der Flugsi-cherung durch Verklei-nerung des Gebietes Rechnung getragen * Hinweis auf Belange der Flugsicherung in Begründung zu Kapitel B V III aufgenommen * Gebiet bereits ver-bindlich und es sind dort bereits zwei Anla-gen genehmigt * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen ist in der konkreten Standortpla-nung Rechnung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse durch Wald-gebiet (UB)

- - * Belange der zivilen Flugsicherung be-rührt → Einzelfall-prüfung (TÖB) * Auswirkungen auf die Ortsbilder (En-semble Altort Seckendorf, Burg Cadolzburg, En-semble Markt Cadolzburg) in Ge-nehmigung zu prü-fen (UB) * Bodendenkmal in ca. 200 m (UB)

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

WK 7 Beibehaltung des Vorrang-gebietes

* Projekt Ortsumge-hung noch offen, daher wäre Planänderung derzeit nicht sachge-recht * Hinweis zu ziviler Flugsicherung sind allgemein * Höhenbegrenzung auf Ebene Regionalpla-nung nicht sachgerecht * Hinweise Flugsiche-rung nur allg. Natur * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen sowie land-schaftsverträgliche Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Windhöffigkeit als Abwägungskriterium berücksichtigt, jedoch keine Wirtschaftlich-keitsprüfung durch Regionalplanung * auf Richtfunkverbin-dung ist in der Begrün-dung hingewiesen

* Anlagenhöhe soll auf 150 m begrenzt werden (TÖB)

* trotz Vorbelastungen negative Auswirkungen auf Landschaftsbild zu erwarten (UB)

- - * ggf. Projekt Orts-umgehungsstraße berührt (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Freileitungen tan-giert → Standortpla-nung im Detail mit Betreibern abzu-stimmen (TÖB) * Richtfunkverbin-dungen tangiert (P) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Ensemble Altstadt Heilsbronn) (TÖB) * Wirtschaftlichkeit der Planung nicht gegeben (P)

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

WK 7a

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes, Hinweis zum Aspekt "Richt-funk" in der Begründung

* Projekt Ortsumge-hung noch offen, daher wäre Planänderung derzeit nicht sachge-recht * Hinweis in Begrün-dung, dass Richtfunk-verbindung in Planung der Anlagenstandorte zu berücksichtigen ist * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen sowie land-schaftsverträgliche Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

-

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * trotz Vorbelastungen negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten (UB)

- - * ggf. Projekt Orts-umgehungsstraße berührt (TÖB) * Richtfunkverbin-dungen tangiert (P) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Ensemble Altstadt Heilsbronn) (TÖB) * Wirtschaftlichkeit der Planung nicht gegeben (P)

14 Beibehaltung des Vorrang-gebietes

* Hinweise zu ziviler Flugsicherung sind allgemein * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Vor-

* Mindestabstände sollen in der Standort-planung nicht unter-schritten werden (TÖB) * Flächenreduzierung positiv wg. Immissions-schutz und Entwick-lungsmöglichkeiten

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * kart. Biotope im Gebiet und in der Nähe (UB) * Wald mit besonderer Bedeutung für das Land-schaftsbild grenzt an / mögliche Überlastungen

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

teile einer Bündelung von Windkraftanlagen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

Gemeinde (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

des Landschaftsbildes zusammen mit WK 36 (UB)

vorab zu prüfen (Ensemble Ortskern und Schloss Pom-mersfelden sowie Schloss Weißen-stein) (TÖB) * Bodendenkmal nordwestlich gele-gen (UB)

WK 18

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes

* Hinweise zu ziviler Flugsicherung sind allgemein * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen ist in der konkreten Standortpla-nung Rechnung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB)

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Bodendenkmal südöstlich gelegen (UB) * negative Auswir-kungen auf Ortsbil-der (Ensemble Altort von Wilhermsdorf) (UB)

WK 23

Beibehaltung d. Streichung des rechtsver-bindlichen Vorbehaltsge-bietes

* zahlreiche denkmal-fachliche Belange, durch Gerichtsurteil untermauert und Sied-lungsabstände stehen Ausweisung entgegen

* Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * Lage in landschaftli-chem Vorbehaltsgebiet (UB)

- - * zahlreiche Bau-denkmäler betroffen (Ensemble Altort von Neunhof mit zwei Schössern, Pfarrkir-chen Beerbach und St. Walburgis) (TÖB,

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

UB)

WK 24

Streichung des rechtsverbind-lichen Vorbe-haltsgebietes Windkraft; In künftiges Fort-schreibungs-verfahren ein-bringen

* zahlreiche denkmal-fachliche Belange, durch Gerichtsurteil untermauert, stehen Ausweisung hier ent-gegen * geringer Flächenum-griff ist für Konzentrati-on von Anlagen nur bedingt geeignet / kei-ne Spielraume für Standortverschiebun-gen aufgrund von örtli-chen Belangen der Luftfahrt * gem. Windatlas Bay-ern 2014 relativ geringe Windhöffigkeit

* Änderung der Sied-lungsabstände könnte Planung hinfällig ma-chen (TÖB) * Siedlungsabstände unzureichend (P) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB, P), ge-fährdete Vogelarten sowie Zauneidechse (TÖB), Sichtung Rotmi-lan (P) * kart. Biotope im Gebiet und in der Nähe (UB) * Überplanung Land-schaftsschutzgebiet (TÖB) * Fläche zu klein, als dass Bündelungseffekte zum Tragen kommen (P)

- - * negative Auswir-kungen auf Ortsbil-der und Denkmale (TÖB, P) * überplante Flächen sind in Verfahren der ländlichen Entwick-lung einbezogen (UB) * Belange der zivilen Flugsicherung be-rührt → Einzelfall-prüfung (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Ensemble Altort Neunhof mit zwei Schlössern, Pfarrkir-che St. Walburgis, Schloss Neunhof, Koler-Schloss Neunhof) (TÖB, UB)

WK 29

Beibehaltung der Erweite-rung des Vor-behaltsgebie-tes

* Hinweise zu ziviler Flugsicherung sind allgemein * Ausreichend Raum, um in Zulassung / Ge-nehmigung Belangen

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB)

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB)

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

des Bodenschatz-Abbaus und der Wind-kraft gerecht zu werden (zeichnerische Un-schärfe) * bei Lockergesteinen wie Quarzsand kein Abstand erforderlich * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Denkmalfachlichen Belangen ist in der konkreten Standortpla-nung Rechnung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

* Quarzsandgruben sowie Vorranggebiet Quarzsand nördlich angrenzend, Min-destabstand von 300 m einzuhalten (TÖB, UB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Burgruine Stauf, Altstadt und Burg Hilpoltstein, Schloss Heideck) (TÖB, UB)

WK 33

Verzicht auf die Auswei-sung des Vor-behaltsgebie-tes WK 33

Entgegenstehende gemeindliche Planung (Ausschlussgebiet; Bündelung in WK 8), dieser ist nach dem Gegenstromprinzip Rechnung zu tragen

* Standort zu nah an Gemarkungsgrenze (TÖB) * Siedlungsabstände sollen erhöht werden (P) * Beeinträchtigung Naherholung (P) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig sowie Erholungswald

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * ausgeprägte biologi-sche Vielfalt, negative Auswirkungen (P) * Anhaltspunkte für sen-sibles Landschaftsbild: Landschaftsbestandteile in der Nähe und Wald-gebiete, die als Land-schaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (UB)

* Randliche Über-schneidung mit Zone III eines Trinkwasser-schutzgebietes → Auflagen bei Geneh-migung (TÖB)

- * es sind Einrichtun-gen der zivilen Flug-sicherung berührt (u.a. Modellflugplatz) → Einzelfallprüfung (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Klosterkirche und Kloster Engelthal, Pfarrkirche St. Mi-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

der Stufe II gem. Wald-funktionsplan angren-zend (UB)

* bereits bestehende Vorranggebiete (WK 8) vordringlich nutzen, um Anlagen zu bündeln, deshalb mangelnder gemeindlicher Pla-nungswille für WK 33 (TÖB) * massiver Eingriff in das Landschaftsbild, "Ver-spargelung" (TÖB), ex-ponierte Lage (P) * Verzicht auf nordwest-lichen Teil (Hangkante) statt dessen Bündelung auf Hochebene (TÖB) * Gebiet zu klein für Bündelungseffekte (P)

chael, Rasch; Pfarr-kirche St. Johannis in Engelthal) (TÖB, UB)

WK 34

Abstufung zum Vorbehaltsge-biet, Hinweis zum Aspekt "Flugsiche-rung" in der Begründung zu B V 3.1.1.3

* Der Gebietskulisse Windkraft entsprechend ist eine Windkraftnut-zung im Einzelfall mög-lich * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung * der Planung liegen einheitlich Abstands-empfehlungen des StMWIVT vom 31.01.2011 zugrunde / Einhaltung immissions-schutzrechtlicher

* Mindest-Siedlungsabstände zu Orten in der Region Regensburg unter-schritten (TÖB) * Umzingelungssituati-on für Ortsteil Dippers-richt (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* FFH-Gebiet und Natur-schutzgebiet unweit östlich (UB) * Anhaltspunkte für sen-sibles Landschaftsbild: Landschaftsschutzge-biet, Naturdenkmale und flächenhafte Land-schaftsbestandteile na-hebei (UB) * Biotope überregional bedeutsam (TÖB) * Durch Erweiterung wird Abstand zu FFH-Gebiet verringert, dieses ist ornithologisch bedeut-

- - * Belange der zivilen Flugsicherung be-rührt → Einzelfall-prüfung (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Burgruine Reichen-eck, historischer Ortskern Traunfeld) (TÖB, UB) * Bodendenkmal ca. 300 m östlich (UB)

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13

Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

Grenzwerte wird zudem in der Genehmigung sichergestellt * durch Ausweisung eines Vorbehaltsgebie-tes können dem Aspekt Umzingelung sowie den Belangen der Flugsicherung verstärkt auf Projektebene Rechnung getragen werden (Anzahl, Höhe, Situierung) * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen

sam → Konfliktpotential Großvögel bzw. kollisi-onsgefährdete Arten → Gebietserweiterung soll-te zurückgenommen werden (TÖB) * Konfliktpotential Fle-dermäuse (TÖB, UB)

WK 36

Beibehaltung des Vorrang-gebietes Wind-kraft WK 36, Hinweis zum Aspekt Richt-funk in der Begründung zu B V 3.1.1.2

* Hinweise zu ziviler Flugsicherung sind allgemein * der Planung liegen einheitlich Abstands-empfehlungen des StMWIVT vom 31.01.2011 zugrunde / Einhaltung immissions-

* Unterschreitung Min-destabstand zu Wohn-bauflächen (Weingarts-greuth) (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB) * Überplanung Erho-

* SPA Aischgrund in der Nähe sowie Raum, in dem es zu Verdichtun-gen des Vogelzugs kommt → Auswirkungen auf Avifauna möglich (UB) * kart. Biotope im Gebiet und in der Nähe (UB)

* potentielle Über-schneidungen mit neuem Wasser-schutzgebiet Birkach der Stadt Höchstadt (TÖB)

- * Entwicklungsmög-lichkeiten der Stadt Höchstadt sind zu erhalten (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Pfarrkirche Lon-nerstadt, Ensemble

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14

Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

schutzrechtlicher Grenzwerte/Prüfung von möglicher Umstel-lung von Ortsteilen wird zudem in der Geneh-migung sichergestellt * Entwicklungsmöglich-keiten der Stadt Höchstadt nach hiesi-ger Kenntnisstand vor-handen * Umgriff des neuen Wasserschutzgebietes steht noch nicht fest, Hinweis wird zur Kenntnis genommen * Hinweis auf Richtfunk in Begründung aufzu-nehmen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-

lungswald der Stufe II gem. Waldfunktions-plan (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * Anhaltspunkte für sen-sibles Landschaftsbild: landschaftliches Vorbe-haltsgebiet, Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild (UB) * ggf. Überlastung des Landschaftsbildes zu-sammen mit weiteren geplanten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (UB), Risiko der "Ver-spargelung" (TÖB)

Altort von Lon-nerstadt, Schloss Höchstadt, Ortskern und Schloss Pom-mersfelden, Schloss Weißenstein) (TÖB, UB) * Richtfunktrasse tangiert (P) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Bodendenkmäler angrenzend (UB)

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15

Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

gung

WK 37

Verzicht auf Vorbehaltsge-biet

Aufgrund der zahlrei-chen in der Beteiligung eingebrachten Sach-verhalte (u.a. Land-schaftsbild, Arten-schutz, geplanten Trinkwasserschutzge-biet) wird auf die Aus-weisung verzichtet

- * Überlastung des Land-schaftsbildes zusammen mit WK 36 (TÖB) * Rotmilan-Vorkommen in nördlich angrenzen-dem Wald (TÖB) * SPA Aischgrund in der Nähe (UB) * kart. Biotope im Gebiet und in der Nähe (UB) * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten: LSG im Naturpark Steigerwald westlich angrenzend, hohe Sichtbarkeit durch Hanglage, Landschafts-bestandteil in Umgebung (UB)

* Fläche liegt in einem im Verfahren befindli-chen Wasserschutz-gebiet (TÖB)

- * durch Flächenre-duzierung (?) Ent-wicklungsmöglich-keiten der Gemeinde erhalten (TÖB) * ggf. Projekt Orts-umgehungsstraße berührt (TÖB) * Vorbehaltsgebiet Quarzsand südlich angrenzend, Min-destabstand erfor-derlich (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Pfarrkirche Lon-nerstadt, Ensemble Altort Lonnerstadt, Schloss Höchstadt a.d.Aisch) (TÖB)

WK 39

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes Windkraft WK 39

* In Landschafts-schutzgebieten ohne Zonierungskonzept nur Vorbehaltsgebiete möglich

* Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse sowie Vögel (Verdichtungsraum des Vogelzugs) (UB) * kart. Biotop sowie Na-

- - * Nähe zu Einrich-tungen des Ver-kehrslandeplatzes Herzogenaurach → Einzelfallprüfung

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

* Luftfahrtrechtliche Zustimmung ist im Ein-zelfall, für konkrete Anlagenplanung zu prüfen * Mindestabstände zu Freileitung sowie denkmalfachliche Be-lange in konkreter Pro-jektplanung zu prüfen → Abstufung Vorrang- zu Vorbehaltsgebiet * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

turdenkmal in der Nähe (UB) * negative bis erheblich negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten: Lage z.T. in Landschaftsschutzge-biet, landschaftliche Vorbehaltsgebiet in der Nähe (UB)

(TÖB) * derzeit keine weite-ren Einrichtungen der zivilen Flugsi-cherung berührt, Einzelentscheidung bleibt unberührt (TÖB) * Freileitungen tan-giert → Standortpla-nung im Detail mit Betreibern abzu-stimmen (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Schloss Weisen-dorf, Schloss Neu-enbürg) (TÖB), Pfarrkirchen St. Mariae Geburt, St. Katharina und Aurachtal (UB)

WK 44

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes Windkraft WK 44

* Abstände zu Bahnan-lagen in der konkreten Standortplanung zu berücksichtigen * Hinweise zu ziviler Flugsicherung sind

* Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet (UB)

- - * Abstände zu Glei-sen und Stromlei-tungen der Deut-schen Bahn erfor-derlich (TÖB) * derzeit keine Ein-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

allgemeiner * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen

richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind zu prüfen (Ensemble Altort Buttendorf und Altort Roßtal) (UB)

WK 45

Verzicht auf Ausweisung des Vorbe-haltsgebietes Windkraft WK 45

* WK 14 für Bündelung von Anlagen gut geeig-net (hier bereits vier Anlagen realisiert) * Einwand der Umzin-gelung hat Substanz * mangelnde Entwick-lungsmöglichkeiten für den Ortsteil Decheldorf

* Umzingelung des Marktes Mühlhausen durch WK 45 und wei-terem Vorranggebiet (WK 14) / Windkraft-planungen der Region Oberfranken-West (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * Überlastungen des Landschaftsbildes hier möglich, wenn auch alle VR / VB in der Umge-bung weiterverfolgt wer-den (UB)

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Pommersfelden, Schloss Weißen-stein) (TÖB)

WK 54

Beibehaltung des Vorbe-

* nach Verkleinerung des Gebietes i. R. d.

* Verkleinerung der Fläche wird in Hinblick

* FFH Gebiete und kart. Biotope in der Nähe (UB)

- - * Flächenreduzie-rung führt zu Abrü-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

haltsgebietes 17. Änderung wurden in der Beteiligung keine Bedenken mehr bezüg-lich Orts- und Land-schaftsbild eingebracht * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Denkmalfachlichen Belangen ist in der konkreten Standortpla-nung Rechnung zu tragen * Hinweise zivile Flug-sicherung sind allge-mein * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

auf Problematik Über-stellung Dachsbach mit OT Arnshöchstädt be-grüßt (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB) * Überplanung Erho-lungswald der Stufe II gem. Waldfunktions-plan (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse sowie Vögel durch Verdichtungsraum des Vogelzugs (UB) * Verkleinerung der Flä-che wird in Hinblick auf Auswirkungen auf Land-schaftsbild begrüßt (TÖB)

cken von Siedlungs-flächen und zu Ver-minderung mögl. Immissionsprobleme (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Schloss Weisen-dorf, Burg Dachs-bach, Pfarrkirche St. Marien) (TÖB)

WK 59

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes, Hinweis auf Aspekt Flugsi-cherung in die Begründung

* durch Ausweisung eines Vorbehaltsgebie-tes kann Belangen der Flugsicherung auf Pro-jektebene Rechnung getragen werden (An-zahl, Höhe, Situierung) → entsprechender Hinweis wird in Be-gründung zu Kapitel B V 3 aufgenommen

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB)

- - * Belange der zivilen Flugsicherung be-rührt → Einzelfall-prüfung (TÖB) * Gebiet wird im östlichen Bereich randlich von einer Richtfunkverbindung tangiert (P) * Auswirkungen auf Denkmäler sind

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

* Hinweis auf Richt-funkstrecke wird in Begründung aufge-nommen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen ist in der konkreten Standortpla-nung Rechnung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

vorab zu prüfen (Benediktinerklos-terkirche Münchau-rach, Ensemble Altort Seckendorf, Burg Cadolzburg, Ensemble Markt Cadolzburg) (TÖB, UB)

WK 70

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes Windkraft, Nennung der militärischen Richtfunkstre-cke in der Be-gründung

* Hinweise zivile Flug-sicherung sind allge-mein * Bannwald als regio-nalplanerische Aus-schlusskriterium nicht überplant / Beeinträch-tigungen sind im Rah-men der Genehmigung zu vermeiden * Störungen der militä-rischen Richtfunktrasse sind im Rahmen der konkreten Anlagenpla-nung auszuschließen * genannte Denkmäler

* Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * Landschaft ist weitge-hend ohne Vorbelastun-gen → erhebliche Aus-wirkungen auf das Land-schaftsbild zu erwarten (UB) * Durch Verkleinerung der Fläche und Auswei-sung als Vorbehaltsge-biet Belangen des Land-schaftsschutzes Rech-nung getragen (TÖB) * Fläche grenzt an Bannwald an, Beein-

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * militärische Richt-funkstrecke verläuft in Gebiet (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (4 km: Klosterkirche St. Peter, Abenberg; Pfarrkirche St. Jo-hannes in Schwab-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Abstand zu Kloster-kirche St. Peter beträgt 8 km, nicht 4 km * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

trächtigungen sind zu vermeiden (TÖB)

ach, Altstadt Roth (TÖB, UB)

WK 71

Verzicht auf die Auswei-sung des Vor-ranggebietes

* Planung in den bei-den verbindlichen Vor-ranggebieten WK 12 und WK 13 bereits weit fortgeschritten, nach-trägliche Streichung dieser Gebiete wäre rechtlich höchst prob-lematisch * Windhöffigkeit in ver-bindlichen Vorrangge-bieten WK 12 und WK 13 etwas höher als in WK 71

* Risiko der Umzinge-lung des Ortsteils Jahrsdorf, Stadt Hil-poltstein, zusammen mit Vorranggebieten WK 12 und WK 13 → WK 71 kommt nur in Betracht, wenn WK 12 und 13 aufgegeben werden (TÖB) * Unzureichende Ab-stände zu Siedlungsflä-chen (TÖB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * kart. Biotope in der Nähe (UB) * Hinweise auf Vorkom-men des Rotmilans (UB) * Fortsetzung Fläche im Stadtgebiet Hilpoltstein positiv (TÖB) * negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten (UB) * Ersatzaufforstungsflä-chen tangiert (TÖB) * Beeinträchtigungen der Biotopflächen entlang

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Richtfunkstrecke innerhalb des Gebie-tes (P) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (4 km: Ensemble Alt-stadt Hilpoltstein mit Burg, Ensemble Altort Pyras, Burgru-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

des Fürbachs sind zu vermeiden (TÖB)

ine Stauf) (TÖB, UB)

WK 72

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes Windkraft, Hinweis auf den Aspekt Richtfunk in die Begründung

* Aufgrund offenkundi-ger Sensiblilität des Landschaftsraumes ist Abstufung zum Vorbe-haltsgebiet und Ver-kleinerung um Über-schneidung mit Tabuzone des Natur-parks (im Vergleich 17. Änderung) alternativlos * Abstufung zum Vor-behaltsgebiet auch sachgerecht, da im Einzelfall artenschutz-rechtliche Belange oder weitere Belange des Landschaftsbildes ent-gegenstehen können * Hinweise der zivilen Flugsicherung sind allgemeiner Natur * Richtfunktrasse wird durch Hinweis in Be-gründung Rechnung getragen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt;

* geringe Siedlungsab-stände zum Ortsteil Mannholz, Gde. Plein-feld → Schattenwurf und Lärmbelästigung (UB) * regionalplanerisch relevante Ausschluss-kriterien (auch der Re-gion Westmittelfranken) sind eingehalten (TÖB) * Nähe Erholungs-schwerpunkt Brom-bachsee (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse und Vögel (Hinweise auf Rot- und Schwarzmilan) (UB, TÖB) * erhebliche negative Auswirkungen auf Land-schaftsbild: Lage in LSG, enorme Fernwirkung (UB) * Widersprüchliche Ein-schätzungen, ob Tabuzone des Natur-parks betroffen (TÖB) * landschaftlich dominie-rende Fernwirkung durch Lage bei Schlossberg Heideck, insbesondere vom Brombachsee (TÖB)

- - * von Verkleinerung der Fläche und Ab-stufung zum Vorbe-haltsgebiet sollte abgesehen werden (TÖB) * Auswirkungen auf Baudenkmal (Schloss Sandsee) (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Richtfunkstrecke innerhalb des Gebie-tes (P) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Schloss Sandsee, Ensemble Altstadt Heideck, Schloss Kreuth, Ausblick von Burgstall Schloss-berg) (TÖB, UB)

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen

WK 76

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes; Hinweis auf Richtfunktras-se in der Be-gründung

* Einwendungen gegen gegenständliches, in-terkommunales Vorbe-haltsgebiet von keiner der Standortkommunen * Größe des Gebietes ermöglicht ggf. auch größere Siedlungsab-stände * Wertveränderungen im Rahmen der Flur-neuordnung sind kein fachliches Kriterium zur Beurteilung der Wind-kraftnutzung, verschie-dene Praxismodelle zum Ausgleich von Vergünstigungen und Schäden liegen vor * Hinweise der zivilen Flugsicherung sind allgemeiner Natur * Hinweisen zu Fern-wasserleitungen sowie landschaftsverträglicher Planung sind im Rah-men der Genehmigung

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * negative Auswirkungen auf Landschaftsbild zu erwarten: Lage in Land-schaftsschutzgebiet, keine nennenswerten Vorbelastungen (UB) * Lage teils im Land-schaftsschutzgebiet, landschaftlich sensibler Bereich, jedoch keine Einwände gegen Aus-weisung eines Vorbe-haltsgebietes (TÖB) * Veränderung des Landschaftsbildes ein-schließlich der nahen Ortslagen → Erweite-rung sollte überdacht werden (TÖB)

- - * Verfahren der länd-lichen Entwicklung, abfindungsrechtliche Schwierigkeiten bei Erweiterung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Richtfunkstrecke innerhalb des Gebie-tes (P) * Fernwasserleitun-gen im Gebiet → Schutzmaßnahmen erforderlich (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Ensemble der Alt-städte Spalt und Abenberg, Burg Abenberg und Klos-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

Rechnung zu tragen * Richtfunktrasse wird durch Hinweis in Be-gründung Rechnung getragen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen ist in der konkreten Standortpla-nung Rechnung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

terkirche St. Peter, St. Ägidius in Hags-bronn) (TÖB, UB)

WK 79

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes

* Hinweise der zivilen Flugsicherung sind allgemeiner Natur * Hinweisen auf Was-serschutzgebiet ist im Genehmigungsverfah-ren Rechnung zu tra-gen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; Ge-biet wurde aufgrund denkmalfachlicher Be-

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse und Vögel (UB) * Anhaltspunkte für sen-sibles Landschaftsbild: keine Vorbelastungen, nördlich angrenzendes Vorbehaltsgebiet (UB)

* Zone I und II eines Wasserschutzgebietes im Bereich → Verord-nung ist zu beachten (TÖB)

- * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Burggrafenveste Wernfels), hier er-hebliche negative Auswirkungen be-fürchtet (TÖB) * Auswirkungen auf

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

denken bereits vom Vorrang- zum Vorbe-haltsgebiet abgestuft → denkmalfachliche Be-lange sowie land-schaftsverträgliche Anlagensituierung sind in Abhängigkeit der konkreten Projektkoor-dinaten (Standorte, Anzahl, Höhe der Anla-gen) zu prüfen

Pfarrkirche Kalben-steinberg und En-semble Altort Was-sermungenau im Genehmigungsver-fahren zu prüfen (UB)

WK 82

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes, Hinweis auf den Aspekt Richtfunk in die Begründung

* sehr sensibler Land-schaftsraum in Bezug auf Artenschutz * es ist damit zu rech-nen, dass Belange des Artenschutzes hier dazu führen können, dass Anlagen nicht genehmigt werden → Erweiterung bzw. Auf-stufung des Gebietes zum Vorranggebiet ist abzulehnen * in Gebietskulisse Windkraft als "im Ein-zelfall möglich" darge-stellt * Hinweise Flugsiche-rung sind allgemeiner Natur * Hinweis auf Richt-funkstrecke in Begrün-

* Siedlungsabstände zu Dannberg einzuhalten (TÖB) / Siedlungsab-stände nach derzeit gültigen Planungsvor-gaben werden einge-halten (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* Biotope und FFH-Gebiet in Umgebung (UB) * Konfliktpotential Fle-dermäuse und v.a. Vö-gel: Naturschutzgebiet, SPA, Verdichtungsraum des Vogelzugs, Horst-standorte Weißstorch (UB) * Anhaltspunkte für sen-sibles Landschaftsbild: landschafl. Vorbehalts-gebiet, LSG in der Nähe (UB) * erhebliche negative Auswirkungen auf die Vogelwelt zu erwarten: angrenzendes Vogel-schutzgebiet, Natur-schutzgebiet, geringer Abstand zu FFH-Gebiet,

- - * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * militärischer Flug-betrieb / Flugsiche-rung derzeit nicht beeinträchtigt (TÖB) * Freileitungen tan-giert → Standortpla-nung im Detail mit Betreibern abzu-stimmen (TÖB) * Erweiterung des Gebietes und Auf-stufung zum Vor-ranggebiet, um Windenergie wirt-schaftlicher nutzen zu können und um

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

dung aufgenommen * erforderlichen Ab-ständen zu Freileitung im Genehmigungsver-fahren festzulegen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung bekannt; denkmalfachlichen Belangen sowie land-schaftsverträglicher Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen

Storchenhorst (Schwarz-storch) (TÖB) / Verdich-tungsraum des Vogel-zugs / hohe Qualität des Landschaftsraumes als Brut- und Nahrungsge-biet für kollisionsgefähr-dete Arten, u.a. Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard, Seead-ler (TÖB) * geringe Bündelungsef-fekte durch geringe Ge-bietsgröße (TÖB) * stärkere Auswirkungen auf Landschaftsbild durch Linien-Form (TÖB) * Fläche liegt in land-schaftlichem Vorbehalts-gebiet (TÖB)

zu Klimaschutzzie-len beizutragen (P) * Richtfunkstrecke innerhalb des Gebie-tes (P) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Altort Kairlindach, Schloss Neuenbürg, Kirchenburg Hann-berg, Schloss Wei-sendorf, Schloss Neuhaus) (TÖB, UB)

WK 83

Verzicht auf die Auswei-sung des Vor-behaltsgebie-tes

* Ablehnung des Ge-bietes durch Nachbar-kommunen, nicht je-doch durch Standort-kommune / regionaler Konsens nicht gegeben * Kernbereich der Frankenalb in Bezug auf Landschafts- und Naturschutz, Erholung und Tourismus ein sensibler Raum * Gebiet vergleichswei-se klein und für Bünde-

* maßgebliche Sied-lungsabstände unklar, auch in Abhängigkeit der konkreten Projekt-parameter (Anlagen-zahl, Höhe) zu sehen → Entscheidung über Aufnahme des Gebie-tes zurückstellen (TÖB) * Siedlungsabstände aus immissionsschutz-rechtlicher Sicht kritisch zu sehen bzw. unzu-reichend (P, TÖB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse, aufgrund von Waldrand und Höhlen (P, UB, TÖB) * FFH-Gebiet, Hotspot biologische Vielfalt, Na-turschutzprojekt sowie kart. Biotope betroffen, teils von überregionaler Bedeutung (P, UB, TÖB) * weitere Tier- und Pflanzenarten betroffen (P) * Ergebnis saP einschlä-

* Fläche liegt in Ein-zugsgebiet einer Quel-le, die der Hersbru-cker Wasserversor-gung dient (P)

* Gebiet soll aus Gründen des Klima-schutzes beibehalten werden (TÖB)

* Windhöffigkeit reicht nicht dafür aus, dass Anlagen längerfristig, auch nach Änderungen der Förderung, ren-tabel bleiben (P, TÖB) * Störung Sichtach-se zu Schnaittacher Wahrzeichen (Fes-tung Rothenberg) (TÖB) * Beeinträchtigungen

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

lung von Anlagen be-dingt geeignet * Mindestabstände können deshalb kaum erhöht werden * hier betroffene natur-schutzfachliche Schutzkategorien sind zwar keine Aus-schlusskriterien, haben aber in der Summe Gewicht * exponierter Standort und Blickbeziehungen zu zahlreichen Denk-mälern * Hinweise auf erforder-liche geotechnische Untersuchungen des Baugrundes

* Gesundheitsrisiken befürchtet (P) * Umzingelung Hers-brucker Wohngebiet (P) * Beeinträchtigung Ur-laubs- und Erholungs-region Hersbrucker Schweiz sowie Natur-park Fränk. Schweiz und Veldensteiner Forst / zahlreiche Wan-derrouten betroffen (P, TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

gig (TÖB) * ornithologische Bedeu-tung des Gebietes, u.a. für kollisionsgefährdete Arten wie Uhu und Wan-derfalke (P, UB, TÖB) * Verdichtungsraum Vogelzug (P) * Lage in Landschafts-schutzgebiet und Natur-park nicht vereinbar mit Windkraftnutzung, er-hebliche Beeinträchti-gung Landschaftsbild, hier überlieferte Mittel-gebirgslandschaft mit Geotopen (P, TÖB) * Prüfradius um land-schaftprägende Punkte erforderlich (Riffler-Felsen, Düsselbacher Wand) * Fläche ist klein, lässt nicht auf eine kon-zentrierte, sinnvolle Strukturierung der Wind-kraft in der Hersbrucker Schweiz schließen (P, TÖB) * Standort exponiert (Kuppenlage, Hangkan-te) (P, TÖB) * Gebiet in Gebietskulis-se Windkraft überwie-

von Denkmälern (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) vs. Flugsicherheit beein-trächtigt (P) * Beeinträchtigung Segelflugbetrieb (P) * militärischer Flug-betrieb / Flugsiche-rung derzeit nicht beeinträchtigt (TÖB) * Eisenerzverleihun-gen in Gebiet, unre-gistrierter, nichtriss-kundiger Bergbau nicht auszuschlie-ßen → detaillierte Bodenuntersuchung durch anerkannten Gutachter erforder-lich (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Schösser Eschen-bach, Hersbruck und Vorra, Pfarrkirche Kirchensittenbach, Pfarrkirche Eschen-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

gend rot dargestellt, d.h. Windkraftnutzung aus-geschlossen (TÖB)

bach Naturschutzge-lände Eschenbach) (TÖB, UB) sowie Beeinträchtigung Burg Hohenstein, Feste Rothenberg, Hersbrucker Stadt-kirchen, St. Paul Pommelsbrunn u.a. sowie vorgeschicht-licher Siedlungen (P) * verkehrliche Er-schließung der Flä-che nicht günstig (P) * Richtfunktrasse in Gebiet (P) * Wertminderung Immobilien befürch-tet (P)

WK 84

Verzicht auf die Auswei-sung des Vor-behaltsgebie-tes

* Ablehnung des Ge-bietes durch Nachbar-kommunen, nicht je-doch durch Standort-kommune / regionaler Konsens nicht gegeben * Kernbereich der Frankenalb in Bezug auf Landschafts- und Naturschutz, Erholung und Tourismus ein sensibler Raum * Gebiet vergleichswei-se klein und für Bünde-lung von Anlagen be-

* Beeinträchtigung Ur-laubs- und Erholungs-region Hersbrucker Schweiz sowie Natur-park Fränk. Schweiz und Veldensteiner Forst / zahlreiche Wan-derrouten (TÖB, P) → Kernbereich der Hers-brucker Schweiz sollte von Windkraftanlagen freigehalten werden (TÖB) * Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-

* zahlreiche kart. Biotope in der Nähe, teils von überregionaler Bedeu-tung (TÖB, UB) * Konfliktpotential Fle-dermäuse durch Bewal-dung und Höhlen (TÖB, UB, P) * FFH-Gebiet, Hotspot biologische Vielfalt sowie Naturpark betroffen (UB, TÖB) * geschützter Land-schaftsbestandteil an-grenzend (P, UB)

* Überplanung engere Schutzzone Wasser-schutzgebiet, auf-grund von Karstböden ist die Errichtung von Anlagen hier proble-matisch (TÖB, P) * Abgrenzung zu Wasserschutzgebiet Oberkrumbach und Hans-Görgl-Quellen unklar, Vorbehaltsge-biet muss außerhalb liegen (TÖB) * Schutzfunktion der

* Gebiet soll aus Gründen des Klima-schutzes beibehalten werden (TÖB) * Klima-schutz ist Waldschutz und Walder-halt (P)

* Windhöffigkeit reicht nicht dafür aus, dass Anlagen längerfristig, auch nach Änderungen der Förderung, ren-tabel bleiben (P, TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) vs. Flugsicherheit beein-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

dingt geeignet * regionaler Konsens nicht gegeben * hier betroffene natur-schutzfachliche Schutzkategorien sind zwar keine Aus-schlusskriterien, haben aber in der Summe Gewicht * exponierter Standort und Blickbeziehungen zu zahlreichen Denk-mälern * Vorbehaltsgebiet wurde verkleinert und überschneidet sich nun nicht mehr mit Wasser-schutzgebiet / Aspekt Trinkwasserschutz wäre deshalb grund-sätzlich auf Ebene der konkreten Anlagenpla-nung zu prüfen

holung – großräumig (UB) * Erholungslandschaft schon zu sehr vorbe-lastet durch Freileitung (P) * Sicherheitsrisiken für Wanderer und Skifah-rer (P) * maßgebliche Sied-lungsabstände unklar, auch in Abhängigkeit der konkreten Projekt-parameter (Anlagen-zahl, Höhe) zu sehen (TÖB) → Entscheidung über Aufnahme des Gebietes zurückstellen (TÖB) * Siedlungsabstände knapp bzw. unzu-reichend (TÖB), immis-sionsschutzrechtliche Probleme befürchtet (optisch bedrängende Wirkung, Schall, Schat-tenwurf) (P) * gesundheitliche Prob-leme befürchtet (P)

* ornithologische Bedeu-tung des Gebietes, u.a. Schwarzstorchvorkom-men, Wespenbussard, Baum- und Wanderfalke (TÖB, P) * weitere seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten betroffen, z.B. Amphibien (P) * weitere Schäden auf Flora und Fauna durch Zubringer und Schwer-lastverkehr (P) * erheblicher Eingriff in bislang intaktes, überlie-fertes Landschaftsbild (Hochfläche hinter Glat-zenstein, Großer Hans-görgl, Mittelgebirgsland-schaft mit erheblicher Fernwirkung) (TÖB, P, UB) * Standort exponiert (Kuppenlage, Hangkan-te, Rundumblick mit zahlreichen Sehenswür-digkeiten) (P, TÖB) * Sichtachse zur Festung Rothenberg gestört (TÖB) * Lage in Landschafts-schutzgebiet und Natur-park nicht vereinbar mit

Deckschichten sehr gering (P)

trächtigt (P) * militärischer Flug-betrieb / Flugsiche-rung derzeit nicht beeinträchtigt (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Schösser Hers-bruck und Reichen-schwand, Park Schloss Henfenfeld, Pfarrkirche Kirchen-sittenbach, Pfarrkir-che Neunkirchen a. Sand, Festung Rot-henberg) (TÖB, UB) * Auswirkungen zudem auf Barock-kirche Kersbach, Burg Hohenstein sowie vorgeschicht-licher Siedlungen (P) * (verkehrliche) Er-schließung der Flä-che ungünstig, neue Verkehrs- und Stromtrassen erfor-derlich (P) * Gefährdung des sozialen Friedens im Ort (Profiteure – Geschädigte) (P) * Wertminderung

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

Windkraftnutzung (TÖB) * Fläche zu klein, um Bündelungseffekte zu erzielen (TÖB) * konzentrierte, sinnvolle Strukturierung der Wind-kraft in der Hersbrucker Schweiz hier nicht er-kennbar (TÖB) * Prüfradius um land-schaftprägende Punkte erforderlich (Riffler-Felsen, Düsselbacher Wand) (TÖB) * Gebiet in Gebietskulis-se Windkraft überwie-gend rot dargestellt, d.h. Windkraftnutzung aus-geschlossen (TÖB)

Immobilien befürch-tet (P)

WK 85

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes, Hinweis auf die Aspekte Richt-funk und militä-rische Belange in die Begrün-dung

* Regelungen im Regi-onalplan, die aus-schließlich Bürgerwind-räder ermöglichen, sind nicht möglich * Hinweise zivile Flug-sicherung sind allge-meiner Natur * Hinweise auf Richt-funkstrecke und auf militärische Belange werden in die Begrün-dung aufgenommen * Abstände zu Bahnstromleitungen

- * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * potentiell starke Verän-derung des Land-schaftsbildes und der nahen Ortslagen (TÖB)

- - * Fläche soll nur ausgewiesen wer-den, wenn dort Bür-gerwindräder ent-stehen (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Zuständigkeitsbe-reiche von Militär-flughäfen berührt → verbindliche Aussa-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

sind im Genehmi-gungsverfahren festzu-legen * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung und Abstim-mung mit der zuständi-gen KVB bekannt; denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-gung

gen erst im Einzelfall (Genehmigungsver-fahren) möglich (TÖB) * Bahnstromleitun-gen im Gebiet → Standortplanung mit Betreibern abzu-stimmen (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen (Ensemble Altstadt Abenberg, Kloster-kirche Abenberg, Burgstall und Pfarr-kirche Kammerstein, Pfarrkirche Ber-tholdsdorf) (TÖB, UB) * Richtfunktrassen im Gebiet (TÖB)

WK 86

Verzicht auf die Auswei-sung des Vor-behaltsgebie-tes

* zahlreiche Träger öffentlicher Belange lehnen Gebiet aus Gründen des Natur- und Landschaftsschut-zes ab * aus denkmalfachli-cher Sicht erhebliche negative Auswirkungen befürchtet * mit Ablehnung von Anlagen aufgrund von

* Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Er-holung – großräumig (UB)

* FFH-Gebiet in der Nä-he (UB) * Konfliktpotential Fle-dermäuse (UB) * erhebliche Belastungen der Erholungslandschaft zu erwarten (exponierte Lage, Wald mit besonde-rer Bedeutung für das Landschaftsbild, ge-schützter Landschafts-bestandteil Massendor-

- - * Beeinflussung des historischen Stadt-bildes Spalt sowie des Postkartenmo-tivs Burg Wernfels (TÖB) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB)

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

militärischen Belangen ist zu rechnen

fer Schlucht) (UB, TÖB) * naturschutzfachliche Gründe stehen Auswei-sung entgegen (TÖB) * erhebliche Beeinträch-tigung des Landschafts-bildes des Spalter Hügel-landes, insbesondere von Ortseinfahrt (TÖB)

* Zuständigkeitsbe-reiche von Militär-flughäfen berührt → verbindliche Aussa-gen erst im Einzelfall (Genehmigungsver-fahren) möglich (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen, erhebliche negative Auswirkungen be-fürchtet (Ensemble Altstadt Spalt, St. Ägidius in Hags-bronn mit Umge-bung, Veste Wern-fels, Pfarrkirche Kalbensteinberg) (TÖB, UB) * Bodendenkmal im Gebiet und am süd-lichen Rand (UB)

WK 87

Beibehaltung des Vorbe-haltsgebietes, Hinweise zu den Aspekten Erholungs-schwerpunkt Brombachsee und militäri-sche Belange

* Gebiet befindet 2 bis 2,5 km nördlich des Erholungsschwerpunk-tes Brombachsee, Ver-einbarkeit mit Erho-lungsschwerpunkt / Auswirkungen auf Landschaftsbild auf Basis konkreter Pro-jektdaten zu prüfen /

* erhebliche Belastun-gen der Erholungsland-schaft zu erwarten (Nähe zum überregio-nalen Erholungs-schwerpunkt Brom-bachsee, der auch weiterentwickelt wer-den soll) (TÖB, UB) * Ausweisung sollte aus

* Konfliktpotential Vögel und Fledermäuse durch strukturreiche Land-schaft (TÖB, UB) * erhebliche Belastungen der Erholungslandschaft zu erwarten (Nähe Erho-lungsschwerpunkt Brombachsee) (TÖB, UB) → Ausweisung soll-

* Erschließungsgebiet und Wasserschutzge-biet im Bereich des Vorbehaltsgebietes geplant (TÖB)

- * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Zuständigkeitsbe-reiche von Militär-flughäfen berührt → verbindliche Aussa-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

in die Begrün-dung

Ausweisung Vorbe-haltsgebiet deshalb sachgerecht * Hinweise zivile Flug-sicherung sind allge-meiner Natur * Hinweise auf militäri-sche Belange werden in die Begründung auf-genommen * Abstände zu Bahnstromleitungen sind im Genehmi-gungsverfahren festzu-legen * keine Einwendungen des Wasserwirtschafts-amtes Nürnberg und des Landratsamtes Roth wg. gepl. Wasser-schutzgebiet * genannte Denkmäler waren bei der Ausar-beitung bekannt; denkmalfachlichen Belangen sowie einer landschaftsverträgli-chen Anlagensituierung ist in der konkreten Standortplanung Rech-nung zu tragen * Artenschutz → ggf. Vermeidungsmaßnah-men in der Genehmi-

Gründen des Land-schaftsbildes und des Tourismus überdacht werden (TÖB) → Blen-deffekte und Schatten-wurf, Beeinträchtigung Erholungssuchende und Einheimische (TÖB) * Fläche befindet sich in Raum mit besonde-rer Bedeutung für Erho-lung (TÖB, UB) * Überplanung Erho-lungswald gem. Wald-funktionsplan (TÖB)

te aus Gründen des Landschaftsbildes und des Tourismus über-dacht werden (TÖB) * unmittelbare Blickbe-ziehung zum großen Brombachsee (TÖB) * Fläche befindet sich im Landschaftsschutzge-biet, hier: empfindliches Landschaftsbild (TÖB, UB)

gen erst im Einzelfall (Genehmigungsver-fahren) möglich (TÖB) * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen, erhebliche negative Auswirkungen be-fürchtet (Ensemble Altstadt Spalt, St. Ägidius in Hags-bronn mit Umge-bung) (TÖB, UB) * Bahnstromleitun-gen im Gebiet → Standortplanung mit Betreibern abzu-stimmen (TÖB)

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

gung

WK 88

Verzicht auf die Auswei-sung des Vor-behaltsgebie-tes

* zahlreiche Träger öffentlicher Belange lehnen das Gebiet ab aufgrund von arten-schutzrechtlichen Be-langen, Landschafts-schutz und Erholungs-vorsorge sowie auf-grund von denkmal-fachlichen Belangen * aufgrund von Min-destabständen zu Richtfunktrasse, Bahnstromleitungen und Wasserstraße ver-kleinert sich Gebiet zu stark

* Fläche liegt im Wald, der als Naherholungs-gebiet der Hilpoltsteiner Bevölkerung bedeut-sam ist (TÖB) * Nähe zu Rothsee, der für die Naherholung von großer Bedeutung ist / Erholungsschwer-punkt betroffen (TÖB) * Erholungswald der Stufe II gem. Waldfunk-tionsplan wird überplant (UB)

* Konfliktpotential Fle-dermäuse (TÖB, UB) sowie Vögel: Wespen-bussard, Turmfalke, Waldohreule, Mäuse-bussard sowie Schleier-eule (TÖB) * Lage in Landschafts-schutzgebiet (UB, TÖB), hier sensibler Natur- und Landschaftsraum um den Rothsee, auch mit touristischer Bedeutung (TÖB) * Naturschutzgebiete am Rothsee auch Rückzugs-räume für seltene Vogel-arten (TÖB)

- - * Auswirkungen auf Denkmäler sind vorab zu prüfen, erhebliche negative Auswirkungen be-fürchtet (Ensemble Altstadt Freystadt, Altstadt Hilpoltstein mit Burg, Schloss Mörlach) * derzeit keine Ein-richtungen der zivi-len Flugsicherung berührt, Einzelent-scheidung bleibt unberührt (TÖB) * Zuständigkeitsbe-reiche von Militär-flughäfen berührt → verbindliche Aussa-gen erst im Einzelfall (Genehmigungsver-fahren) möglich (TÖB) * Bahnstromleitun-gen im Gebiet → Standortplanung mit Betreibern abzu-stimmen (TÖB) * Wenn Mindestab-stand zu Bun-

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Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (Öffentlichkeit (= P) - Träger öffentlicher Belan-ge (= TÖB)) sowie im Umweltbericht (= UB)

WK Ergebnis Ge-samtabwä-gung

Begründung Abwä-gungsergebnis

Mensch (Gesundheit, Erholung)

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt, Landschaft

Boden, Wasser Luft, Klima Kultur- und sonsti-ge Sachgüter

deswasserstraße unterschritten wird (1.300 m) ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (TÖB) * Gebiet wird von Richtfunkverbindung tangiert (TÖB)

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Anlagen:

Tab. 3: Ausschlusskriterien Windkraft Region Nürnberg

Abstände zu Siedlungen

Wohnbauflächen 800m

gemischte Bauflächen 500m

gewerbliche Bauflächen 300m

Sonderbauflächen Einzelfall bezogen

Abstände zu Verkehrsflächen

Straße 150m

Bahn 150m

Kanal 150m

Abstände zu Hochspannungsfreileitungen 150m

Hochspannungsfreileitungen 150m

Abstände zu Sendeanlagen u. schutzrelevan-ten Richtfunktrassen

100m

Abstände zu Flächen für den Flugverkehr Einzelfall bezogen

Natur und Landschaft

militärische Anlagen flächenhaft ausgenommen

Naturschutzgebiete flächenhaft, plus 200m Puffer

flächenhafte Naturdenkmäler u. Landschaftsbe-standteile

flächenhaft ausgenommen

Biotope, ornithologisch bedeutsame Gebiete flächenhaft ausgenommen

Bannwälder und Schutzwälder flächenhaft ausgenommen

Wasserwirtschaft, Gewässer

Wasserschutzgebiete (Zone I und II) flächenhaft ausgenommen

Erholung/Tourismus

bevorzugte Aussichtspunkte flächenhaft ausgenommen

Freizeitanlagen und ähnliche Einrichtungen flächenhaft, Campingplätze plus 500m Puffer

Kultur- und Bodendenkmale flächenhaft

Vorranggebiete zum Abbau von Bodenschät-zen

flächenhaft

Quelle: Regionalplan Region Nürnberg, Begründung zu B V 3.1.1.2

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Tab. 4: Abwägungskriterien Windkraft Region Nürnberg

- Naturparke

- Landschaftsschutzgebiete

- FFH-Gebiete

- landschaftliche Vorbehaltsgebiete

- Wald

- Wasserschutzgebiete (Zone III)

- Vorbehaltsgebiete zum Abbau von Bodenschätzen

- Landschaftsbild

- regionale Grünzüge

- Trenngrün

- engerer Erholungsbereich der Erholungsschwerpunkte

- Windhöffigkeit

Quelle: Regionalplan Region Nürnberg, Begründung zu B V 3.1.1.2 Abkürzungen WKA = Windkraftanlage WSG = Wasserschutzgebiet LSG = Landschaftsschutzgebiet