Zusammenschluss von Spezialisten und Versicherern Unabhängige Sachverständige für betriebliche...

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Zusammenschluss von Spezialisten und Versicherern• Unabhängige Sachverständige für betriebliche

Versorgungswerke mit dem fachlichen Know-how• Rechtssichere Betriebsvereinbarung• Ein speziell für den Chemietarifvertrag programmiertes

Beratungstool für die Mitarbeiterberatung• Hochqualifizierte Berater, die besonders im Chemietarif

geschult wurden

Ziele des Chemieversorgungswerkes: • Rechtssicherheit für das Unternehmen!• Zufriedenheit der Mitarbeiter

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für betriebliche Versorgungswerke

Unabhängige Sachverständige

Federführung

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• Für die Mitarbeiter einer der besten Tarifverträge am Markt

• Für die Unternehmen sehr haftungsintensiv: - auf über 70 Seiten Erklärungen, Ergänzungen und Ausnahmen - Abweichungen vom Betriebsrentengesetz

Chemietarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge

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Untersuchung hat gezeigt: • Versicherungskonzerne und deren Spezialisten betrachten

den Tarifvertrag nur oberflächlich, auf die Tiefen und Unwägbarkeiten des Chemietarifvertrages wird nicht eingegangen.

• Die Schulungs- und Präsentationsunterlagen zur Umsetzung weisen Fehler auf bzw. bleiben unpräzise.

• Die Fehlerquote bei der Umsetzung der tarifvertraglichen Anforderungen ist aufgrund der Komplexität des Tarifvertrages sehr hoch.

Versicherer gehen ein auf: • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen• Mitarbeitermotivation• Aber nicht auf Haftungs- und Rechtssicherheit für das

Unternehmen

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Ziele des Unternehmens

• Erfüllung der tarifvertraglichen Anforderungen• Haftungssicherheit durch höchste Beratungsqualität• Wenig Aufwand im Unternehmen / Personalabteilung• Anerkennung und Zufriedenheit der Mitarbeiter

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• Informationspflicht des UnternehmensJeder Mitarbeiter ist individuell und gesondert zu benachrichtigen.

• Stichtagregelung 30.9.2006Bis dahin müssen sämtliche Erklärungen zur Entgeltumwandlung für das Folgejahr vorliegen. Dabei muss dem Mitarbeiter ausreichend Zeit für den Entscheidungsprozess eingeräumt worden sein.

• Wegfall der Ansprüchefür das Folgejahr (!) bei verspäteter Abgabe der Erklärungen.

• Haftungsproblematik:Durch den Wegfall der VL können dem Mitarbeiter Vermögensschäden entstehen.

• Die Information der Mitarbeiter muss deshalb umfangreich, von höchster Qualität und dokumentiert sein, um späteren Haftungsansprüchen von Mitarbeitern vorzubeugen.

HaftungsfalleChemietarifvertrag

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

„Ohne Einbeziehung des Grundbetrages ist keine Umwandlung anderer tariflicher Einmalzahlungen möglich.“

Erläuterung zum Tarifvertrag S.66

Ausnahmen:• Vertrauensschutzregelung bei bestehender VL• Neueintretende Mitarbeiter, die noch keinen Anspruch

haben• Durch freiwillige Betriebsvereinbarung

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Vertrauensschutz• Mitarbeiter können ihre vor April 2006 begonnene VL

weiterführen.• Sie erhalten dann keinen Entgeltumwandlungsgrundbetrag• Bestehende oder neue Entgeltumwandlungen werden mit

CTF2 gefördert.

Konsequenz:Um spätere Haftungsansprüche des Mitarbeiters auszuschließen, sollte dieser über die Möglichkeit, die VL aus anderen Entgeltbestandteilen zu bedienen, ausführlich informiert werden und dies sollte dokumentiert werden, da er durch diese Variante Geld verliert. (Umstellung der genutzten Entgeltbestandteile problemlos möglich)

Falls eine Betriebsvereinbarung existiert oder vereinbart wird, dass Teile der tarifl. Jahresleistung oder Urlaubsgeld als Entgeltumwandlungsgrundbetrag gelten, entfällt die Problematik.

HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Vertrauensschutz – Unterjährige Beendigung• Dem Mitarbeiter steht nach Beendigung der VL der

anteilige Entgeltumwandlungsgrundbetrag nur zu, wenn dieser rechtzeitig beantragt wird.

Konsequenz:

Mitarbeiter muss bis zum Stichtag, i.d.R. die Frist, die auch für die allgemeine Beantragung der Entgeltumwandlung gilt, seinen Anspruch geltend gemacht haben. Dieser gilt aber dann für das laufende Jahr und nicht wie bei den anderen für das Folgejahr. Mitarbeiter sollte über das Auslaufen der VL in Kenntnis gesetzt werden, da ansonsten seine Ansprüche verfallen.

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Urlaubsgeld• Der Tarifvertrag 2001 sah vor, dass auch das Urlaubsgeld

(anstelle der VL) zur Entgeltumwandlung genutzt werden konnte, um die Chemietarifförderung zu erhalten.

• Diese Vereinbarungen können so weitergeführt werden.• Allerdings entfällt in dem Moment, wenn die VL des

Mitarbeiters ausläuft, der Entgeltumwandlungsgrundbetrag, da dieser nicht als Entgelt ausgezahlt werden kann.

Konsequenz• entweder Umstellung der genutzten Entgeltbestandteile

am besten vor nächstem Stichtag, um keine Fristen zu versäumen.

• oder Betriebsvereinbarung, dass Teile der tarifl. Jahresleistung oder Urlaubsgeld als Entgeltumwandlungsgrundbetrag gelten.

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Anspruch neuer Mitarbeiter

• Nach vollen 3 Monaten, falls MA aus anderem chemietarif-gebundenen Unternehmen kommt

• Nach vollen 6 Monaten für alle anderen Arbeitnehmer• Der Anspruch entsteht nur durch Beantragung.

Konsequenz:

• Genaue Information des neuen Mitarbeiters gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Prüfung des vorherigen Arbeitgebers. Stichtagsregelung kann wie bei Mitarbeitern aufgrund des Vertrauensschutzes erfolgen

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Neue Mitarbeiter• Andere Entgeltumwandlung steht dem neuen Mitarbeiter von

Beginn an zu. Hierauf erhält er von Beginn an CTF 2• Übernahme bestehender BAV (Portabilität)

In der Regel monatliche Zahlweise.

Konsequenz:• Mitarbeiter kann nur noch nicht erdiente Entgeltbestandteile

nutzen. Antrag sollte am besten mit Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden, falls nur Sonderzahlungen zur Entgeltumwandlung zugelassen sind. Vertrag muss auf Portabilität geprüft werden, Anpassung der Zahlweise. Gleichzeitig muss vereinbart werden, dass der Entgeltumwandlungsgrundbetrag, sobald der Anspruch da ist, verwandt wird. Berechnung des tatsächlichen Entgeltumwandlungsbetrages unter Berücksichtigung des anteiligen Entgeltumwandlungsgrundbetrages und der beiden Chemietarifförderungen.

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Altersteilzeit

• Anteiliger Anspruch auf Entgeltumwandlungsgrundbetrag in der Arbeits- und Freizeitphase

• Diese Zahlung ist nicht aufzustocken, sofern bereits in der Arbeitsphase festgelegt wurde, dass aus dem Wertguthaben eine entsprechende Entgeltumwandlung erfolgt.

Konsequenz:

Mit Beginn der Altersteilzeit sollte vereinbart sein: VL-Nutzung für den Umwandlungsgrundbetrag – Falls Fortführung der VL, diese aus anderen Entgeltbestandteilen zu nehmen. (Vertrauensschutz)

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Altersteilzeit

• Anspruch auf weitergehende Entgeltumwandlung• Mitarbeiter hat verstetigtes Arbeitsentgelt• Problematik: keine Sonderzahlungen

Konsequenz:

Wenn der Mitarbeiter seine Entgeltumwandlung fortführen möchte:

• Entweder keine Verstetigung des Arbeitsentgelts möglich

• oder Öffnungsklausel für monatliches Entgelt zur Entgeltumwandlung (Gleichbehandlungsgrundsatz)

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HaftungsfalleEntgeltumwandlungsgrundbetrag

Weitere Problemfälle

• Nur noch nicht erdientes Entgelt kann genutzt werden. (Abweichung vom Steuerrecht)

• Monatliches Entgeltumwandlung und jährliche Ersteinzahlung (bei Absenkung Rechnungszins)

• Zeitraum Beantragung und Ersteinzahlung (Problem bei Absicherung von biometrischen Risiken)

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Das Chemieversorgungswerk unterstützt Sie bei der Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen

• Anpassung des Tarifvertrages durch rechtssichere Betriebsvereinbarung

• Durch umfangreiche Checklisten

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…Auffanglösungen

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ChemiekonsortialvertragDirektversicherungKl. Rentenversicherung

PositivUngezillmerter TarifKonsortialführung AllianzGarantierte Leistungen

NegativKeine ausführlichen BerechnungenStarres Konzept(Singletarif / Tarif mit

Witwenrente)Keine Beratungsleistung

ChemiepensionsfondsPensionsfonds

Als Rentenversicherung

PositivDerzeit gute PerformanceGeringe Abschlusskosten

NegativKeine ausführlichen

BerechnungenGarantie nur auf Summe der

eingezahlten Beiträge Zusatzkosten PSVKeine Beratungsleistung

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Beratungsleistung verbleibt im Unternehmen

§ 1 BetrVG (1)

„... Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. ...“

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• Informationspflicht des Unternehmens• Komplexität des Tarifvertrages

Problemstellungen allgemein• Unterdeckung in den ersten Jahren bei vorzeitiger

Beendigung des Vertrags (Urteil Januar 2005)• Todesfallleistung• Verminderte Ansprüche aus Sozialversicherung• Versteuerung der Leistungen• Wegfall der Sozialversicherung

Beratung schützt vor Haftungs- und Regressansprüchen

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Interessen des Unternehmens

RechtssicherheitChemietarifvertrag

Einfaches Handling

Keine Zusatzkosten

Wenig Störungen im Betriebsablauf

Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungs-sicherheit

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Rechtssicherheit

Erfüllung der Grundlagen• Analyse des Ist-Zustandes• Tarifvertragliche Bindungen bzw.

Anlehnung an Tarifvertrag• Gesetzliche Anforderungen• Betriebsvereinbarungen

Praxisbewährtes Konzept in der Umsetzungmit 6 Leistungsphasen• Erfüllung der Informationspflicht• Höchste Beratungsqualität

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Interessen des Unternehmens

RechtssicherheitChemietarifvertrag

Einfaches Handling

Keine Zusatzkosten

Wenig Störungen im Betriebsablauf

Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungs-sicherheit

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Einfaches Handling

Für die Personalabteilung• Transparente Handlungsabläufe

durch 6 Leistungsphasen• Standardisiertes Formularwesen• Backoffice für alle Tätigkeiten,

die extern erledigt werden können• Beratung vor Ort

und Hotline für Rückfragen der Mitarbeiter• Kompetente Ansprechpartner für die

Personalabteilung

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Interessen des Unternehmens

RechtssicherheitChemietarifvertrag

Einfaches Handling

Keine Zusatzkosten

Wenig Störungen im Betriebsablauf

Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungs-sicherheit

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Wenig Störungen im Betriebsablauf

• Praxisbewährte, standardisierte Informationssysteme und Handlungsabläufe

• Ein großer Stab an qualifizierten Beratern, der deutschlandweit

• Die Informationen und Beratungen - schnell- mit gleichem Standard- deutschlandweitan den verschiedenen Standorten

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Interessen des Unternehmens

RechtssicherheitChemietarifvertrag

Einfaches Handling

Keine Zusatzkosten

Wenig Störungen im Betriebsablauf

Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungs-sicherheit

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Mitarbeiterzufriedenheit

• Informationsveranstaltung• Broschüre des Versorgungswerks• Persönliche Beratungsunterlagen für jeden

Mitarbeiter• Ausführliche Beratung durch Spezialisten

(kein „Verkaufsdruck“)

• Attraktive Tarife zu Großgruppenkonditionen

• Wahlmöglichkeiten für die Mitarbeiter

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Attraktive Lösungen für die Mitarbeiter

Allianz

Klassische Rentenversicherungungezillmerter Tarif

Endalter 65

Volksfürsorge

Klassische RentenversicherungGroßgruppentarif

2 Rentenformen- volldynamisch- teildynamisch

Flex. Ablauf bis 70

Volksfürsorge

Fondsgebundene RentenversicherungGroßgruppentarif

3 ausgewählte Dachfondskonzepte

Ablaufmanagement

(Höchsteintrittsalter 49)

Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 ESTG

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Interessen des Unternehmens

RechtssicherheitChemietarifvertrag

Einfaches Handling

Keine Zusatzkosten

Wenig Störungen im Betriebsablauf

Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungs-sicherheit

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Keine zusätzlichen Kosten

• Die Honorare werden von den beteiligten Versicherungsunternehmen getragen

• Gebühren fallen im Rahmen der Direktversicherung nicht an.

• Durch das ausgefeilte Konzept wird die Personalabteilung lediglich im Vorfeld (Analyse) und später nur mit der Eingabe in die Entgeltabrechnung belastet.

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Interessen des Unternehmens

RechtssicherheitChemietarifvertrag

Einfaches Handling

Keine Zusatzkosten

Wenig Störungen im Betriebsablauf

Mitarbeiter-zufriedenheit

Haftungs-sicherheit

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Haftungssicherheit

• Speziell geschulte Consultants• Juristisch geprüfte Betriebsvereinbarung• Einbindung des Betriebsrates• Ausführliche individuelle Unterlagen• Speziell programmiertes Beratungstool für die

Chemieförderung• Beratungsprotokoll• Vermögensschadenhaftpflicht des federführenden

Beratungsunternehmens• Patronatserklärung der Volksfürsorge• Ausgezeichnete Finanzstärke der

Versicherungsunternehmen erstellt durch internationale, renommierte Ratingunternehmen

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Sicherheit auf höchstem Niveau

Rating

Allianz

Standard & Poor‘s

AA-

Rating

Volksfürsorge

Standard & Poor‘s

AA

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Wir sehen betriebliche Altersversorgung aus Unternehmenssicht

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Konzeptzur Umsetzung der Unternehmensanforderungen

Die Leistungsphasen im Einzelnen

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Umsetzung der Unternehmensanforderungen

2. Absprache mit der Geschäfts- bzw. Personalleitung über die Modifikation des Tarifvertrages und der Details der Umsetzung im Unternehmen

3. Gespräch mit dem Betriebsrat über die Anpassungen des Tarifvertrages (mitbestimmungspflichtig)Vorstellen der anderen Absprachen

4. Rechtssichere Betriebsvereinbarung

Leistungsphase I - Vorbereitung

1. Analyse der Anforderungen und Gegebenheiten im Unternehmen

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Umsetzung der Unternehmensanforderungen

2. Vorträge vor den Mitarbeitern

1. Firmenbroschüre zum Versorgungswerk

Leistungsphase II – Information der Mitarbeiter

Hauptwerk

Niederlassungen Außendienst

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Umsetzung der Unternehmensanforderungen

1. Einzelgespräche mit den MitarbeiternBeratungsmappe- Grundzüge der Entgeltumwandlung / Chemietarif- 10 wichtigsten Fragen- Individuelle Steuer- und SV Berechnung*- Tabellen mit den einzelnen Vers. Werten- Ausführliche Berechnungen mit den Rückkaufswerten

2. Beratungsprotokoll mit Unterschrift des MA

Leistungsphase III – Beratung

* Speziell geschriebenes Programm für den Chemietarif

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Umsetzung der Unternehmensanforderungen

Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Leistungsphase IV - Entscheidungsphase

JAMA wünscht eine betriebliche

Altersversorgung

NEINMA möchte keine betriebliche

Altersversorgung

Verzichtserklärungmit Unterschrift des MA

Anlageformen

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Umsetzung der Unternehmensanforderungen

Zusammenarbeit mit der Personalabteilung- Listenaufstellung der Mitarbeiter zur Eingabe in d. Entgeltabrechnung

- Verzichtserklärungen

- Listenaufstellung für die einzelnen Gesellschaften

Policenkontrolle2 Exemplare Original für die PersonalabteilungDurchschrift für den Mitarbeiter – im Umschlag fertig zur Weitergabe

Leistungsphase V - Nachbereitung

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Umsetzung der Unternehmensanforderungen

Zusammenarbeit mit der Personalabteilung- Ansprechpartner für Fachfragen

- Veränderungen der Entgeltumwandlung Krankheit, Absenken, Aufstockung, ausscheidende Mitarbeiter- Hineinnehmen von Entgeltumwandlungen neuer MA (Portabilität )

Betreuung der Mitarbeiter- Telefonhotline für Rückfragen

- Persönliche Beratungen

- Beratungen für Neuzugänge und ausscheidende Mitarbeiter

Leistungsphase VI – laufende Zusammenarbeit

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Umfangreiches Material- und Formularwesen

• Checkliste Unternehmensanalyse bestehende BAV und Anforderungen

• Formular Übersicht der bestehenden BAV• Muster für die Betriebsvereinbarung• Firmenbroschüre zum Versorgungswerk• Checkliste zur Beratung der Mitarbeiter • Antrag Entgeltumwandlung• Beratungsprotokoll• Antrag auslaufende VL (lt Vertrauensschutz)• Formular Krankheit• Formular Ausscheiden• Formular Altersteilzeit• Info-Beiblatt neue Mitarbeiter• Antrag neuer Mitarbeiter