Zusammenstellung Zulassungskriterien für Elektrofahrzeuge

download Zusammenstellung Zulassungskriterien für Elektrofahrzeuge

of 27

Transcript of Zusammenstellung Zulassungskriterien für Elektrofahrzeuge

Elektroautos-Besonderheiten bei der Fahrzeugzulassung

Dipl.-Ing. Norbert Langhoyer Amtlich anerkannter Sachverstndiger fr den Kraftfahrzeugverkehr der BundeswehrDienststelle: Wehrbereichskommando IV, Mnchen Leiter Dezernat Militrisches Kraftfahrwesen

Definitionen Elektroauto (E-Auto) bezeichnet ein durch elektrische Energie angetriebenes Automobil. D.h. alle Elektroautos treiben die Rder ber einen Elektromotor an.

Definitionen - Klassifizierung ElektroautoAntriebsart Kraftfluss Radnabenmotoren Getriebe Direkt(ohne Kupplung) Getrennt (mit Kupplung)

AntriebsmodusStromspeicherkonzept

Eingang Mehrgang Wieder-aufladbare Akkumulatoren Nicht wiederaufladbare Batterien Flssige od. gasfrmige Kraftstoffe umgewandelt durch Brennstoffzellen oder Generatoren Hybrid-Elektro-Fahrzeuge Dieselelektrischer Antrieb Gyroantrieb (Schwungrad) Solarzellen

Vergleich Elektroantrieb - VerbrennungsmotorVorteilSehr hoher Wirkungsgrad

NachteilGeringe Energiedichte Gewichtsnachteil(Energie pro kg) Volumennachteil(Energie pro Vol)

DrehmomentenverlaufLeistungscharakteristik Einfacherer Antriebsstrang Nahezu keine lokalen Emissionen (Schadstoffe, Lrm) vibrationsfrei Vom Rohl unabhngig Verminderung des Treibhauseffekts

Geringe ReichweiteLangsame Aufladezeit Geringe Ladezyklensicherheit Hohes Gewicht

Konstruktive Unterschiede von E-Autos- aerodynamischere Frontpartie mglich(kleinerer Lufteinlsse fr Khler) - Crash-freundliche Ausgestaltung des Vorderwagens (Raum fr Verstrebungen und Kontakt-Platten) - tieferer Schwerpunkt durch schweres Akkusystem im Unterboden - keine Getriebetunnel bei Hinterradantrieb ntig - Aufgrund fehlender Abwrme muss das Fahrzeug besser isoliert bzw. Wrme aus der Abluft zurckgewonnen werden, um die Reichweite durch eine elektrische Beheizung nicht zu stark zu verringern. - komplexes Wrmemanagement auch um berhitzung im Sommer zu vermeiden ntig. - die Elektrifizierung der Aggregate (Bremsen, Lenkung) erleichtert es, einen automatischen Betrieb bzw. Assistenzlsungen zu verwirklichen, die berdies auch noch schneller reagieren. - Es ist kein lwechsel ntig, weil ein Elektromotor ohne l funktioniert

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr

Grundlage fr die Zulassung: Fahrzeugzulassungsverordnung 1: Anwendungsbereich Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Hchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhnger.

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Fahrzeugzulassungsverordnung4. EG-Typgenehmigung: die von einem Mitgliedstaat der Europischen Union in Anwendung der Richtlinie 2007/46/EG des Europischen

6. Nationale Einzelgenehmigung: die behrdliche Besttigung, dass das betreffende Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der StraenverkehrsZulassungs-Ordnung;

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr

Dreirdriges Kfz: (auch: EG-Fzg-Klasse L2e)dreirdrige Kleinkraftrder mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen mit einer bauartbedingten Hchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzndungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren;

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrZulassungsfrei, wenn 3 Abs. 1 Nr. 1f 3-rdrige LeichtKfz 350 kg (mit einer Leermasse 350 kg, ohne Masse der Batterien bei 45 km/h E-Fz, mit einer bbH 45 km/h, mit Fremdzndungsmotor, 4 kW dessen Hubraum 50 cm3 betrgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor dessen max. Nennleistung 4 kW betrgt oder mit einem E-Motor, dessen max. Nennleistung 4 kW betrgt) Versicherungskennzeichen Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis Versicherungspflicht Keine HU-Pflicht

.ansonsten Zulassung als Pkw (M1-Fzg)

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehrnderungen, durch die die Betriebserlaubnis des Fahrzeugserlschen kann, setzen ein willentlich auf eine nderung gerichtetes Tun voraus. Eine nderung liegt vor bei einem ndern im engeren Sinne, d.h. Teile werden anders gestaltet; Austausch von Teilen, d.h. Teile werden gegen fr das betreffende Fahrzeug in seiner Betriebserlaubnis nicht genehmigte Teile ausgewechselt; Hinzufgen von Teilen, d.h. Teile werden am Fahrzeug neu anoder eingebaut; Entfernen von Teilen, d.h. Teile werden vom Fahrzeug abgebaut oder aus dem Fahrzeug ausgebaut.

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrGeneralvorschrift der Zulassung: 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge (1) Fahrzeuge mssen so gebaut und ausgerstet sein, dass 1. ihr verkehrsblicher Betrieb niemanden schdigt oder mehr als unvermeidbar gefhrdet, behindert oder belstigt, 2. die Insassen insbesondere bei Unfllen vor Verletzungen mglichst geschtzt sind und das Ausma und die Folgen von Verletzungen mglichst gering bleiben. (2) Fahrzeuge mssen in straenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. (3) Fr die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschdigt werden knnen, mssen einfach zu berprfen und leicht auswechselbar sein.

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrD.h., dies kann sich auf die ordnungsgeme Funktion der Elektronik ebenso beziehen wie auf ihre Stranflligkeit durch Einflsse von auen sowie auf Sicherungen gegen einen mglichen Ausfall. Dies betrifft auch einen elektrischen Antrieb!

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr

Anforderungen an elektrische Einrichtungen in Fahrzeugen:1. Batteriebetriebene Elektro-StraenFz: Diese Fz mssen hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Bauweise und die Betriebssicherheit der ECE-R 100 entsprechen. 2. Elektrische Betriebsmittel in Fahrzeugen mit Nennspannungen zwischen 50V und 1000 V Wechselspannung und zwischen 75 V und 1 500 V Gleichspannung mssen den Anforderungen der einschlgigen harmonisierten Normen der Rili 73/23/EWG entsprechen. Es ist verstndlich, dass die Anwendung der NiederspannungsRili 73/23/EWG nach dem Stand der Technik ggf. ergnzende internationale Normen verlangt, die auf die Besonderheiten der FzTechnik abgestimmt sind. (1997)

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Kfz mit der Antriebsarten-SchlsselNr (zu Ziffer 5) und Klartextangabe zu Ziffer 5:

07 ELEKTROKraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrUnterschiedeElektrische Antriebe Keine Schadstoffemissionen nach (EG) 715/2007 Keine CO2-Emissionen nach (EG) 715/2007 Reichweite nach ECE-R101 Leistung nach ECE-R 85 (30 min Leistung) mgl. verminderte Leistung durch Batteriebeschrnkung Kein Standgerusch aber Fahrgerusch

Keine UnterschiedeFr alle Fzg-Arten gilt: Reparatur und Wartungsinformationen sind entsprechend bereit zu stellen! Zugang zu Internetseiten entsprechend anzubieten! Erleichterung durch die Zeiten der erstmaligen Lieferung/

Bereitstellung lt. (EG) 715/2007.

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Besonderheiten der Elektrofahrzeuge(1):1 Geruschpegel nach Rili 70/157/EWG iVm ECE-R 51: nur Fahrgerusch zu prfen. Ein Standgerusch ist idR nicht vorhanden. 2 Emissionen nach VO (EG) 715/2007: fr Fz mit Verbrennungsmotor! (inkl Hybridfahrzeuge)); Anwendung iVm ECE-R 101 auf Elektrofahrzeuge, jedoch nur bezglich Energieverbrauch u Reichweite. Erklrung ber den Zugang zu Reparatur- u Wartungsinformationen ntig.

3 Kraftstoffbehlter nach Rili 70/221/EWG: zur Aufnahme flssiger Kraftstoffe. Anforderungen an Behlter (Gase/Flssigkeiten) fr Heizungssysteme mit Verbrennungsheizgert anzuwenden? Besondere Bedingungen f. Fz mit Brennstoffzellen u Speicherbehlter fr Wasserstoff (H2). Fr die Sicherheitsaspekte ist die VO (EG) 79/2009 mit ihrer derzeit noch nicht verffentlichten DurchfhrungsVO anzuwenden. Bis diese VO verffentlicht ist, muss geprft werden, ob ein Antrag auf Ausnahme nach Art 20 der Rili 2007/46/EG eingeholt werden muss!

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Besonderheiten der Elektrofahrzeuge(2):4 Bremsanlagen nach Rili 71/320/EWG: Energierckgewinnung ist in der Rili nicht erwhnt. Nach der ECE-R 13-H knnen auch elektrische Bremsen, Bremsen mit elektrischer bertragung u Bremsen mit Energierckgewinnung genehmigt werden. 5 Elektromagnetische Vertrglichkeit nach Rili 72/245/EWG Die Prfungen sind mit dem Elektromotor u den zugehrenden Steuerungen durchzufhren. 6 Entfrostung nach Rili 78/317/EWG Die Anforderungen der Rili gelten fr alle Fz der Klasse M1. Es ist zu bercksichtigen, dass es keine nennenswerte Motorabwrme gibt. Da die Prfvorschriften sich auf das Anlassen u die Drehzahl des Verbrennungsmotors beziehen, sind entspr. gleichwertige Vereinbarungen fr die Prfung zu treffen (z.B. auch wenn ntig eine Ausrstung mit Verbrennungsheizgert).

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Besonderheiten der Elektrofahrzeuge(3):7 Heizanlagen nach Rili 2001/56/EG Nach 3.1 des Anhangs II der Rili muss jedes Fz eine Heizung fr den Fahrgastraum aufweisen. Ist dazu ein Verbrennungsheizgert vorgesehen, sollte der Behlter fr den gasfrmigen oder flssigen Kraftstoff den einschlgigen Vorschriften entsprechen. 8 Verbrauch u CO2 Emissionen nach Rili 80/1268/EWG Die Rili bezieht sich nur auf Fz mit Verbrennungsmotor. Sie wurde durch o.g. VO(EG) 715/2007 ersetzt. Fr ElektroFz gelten hinsichtlich Energieverbrauch u. Reichweite die Bestimmungen der ECE-R 101 (s. o. zu Emissionen). 9 Motorleistung nach Rili 80/1269/EWG Nach Anh I Ziff 2.1 gilt die Rili nur fr Fz mit Verbrennungsmotor. Fr ElektroFz gelten die Bestimmungen der ECE-R 85. Dazu wird die 30-Minuten-Leistung des elektrischen Antriebssystems ermittelt.

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Besonderheiten der Elektrofahrzeuge(4):10 Elektrische Sicherheit nach ECE-R 100 Die ECE-R 100 behandelt batteriebetriebene Elektro-Fahrzeuge in Bezug auf die speziellen Anforderungen an die Bauweise, die Betriebssicherheit u die Wasserstoffemission (soweit gegeben). Sie gilt fr Gleich- u Wechselstrom. Mit einer Entscheidung des 7th TCMV (EU-Gremium fr die Entscheidung ber nderungen der Richtlinien/VO nach dem Commitology-Verfahren) vom 20.10.2009 als auch einer Empfehlung des TAAM (Type-Approval-Authority-Meeting) soll mglichst der letzte Stand der ELSA Group nachgewiesen werden. Die Dokumente sind auf der Seite der UNECE: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29grsp/elsa_6.html

11 Weitere Vorschriften auerhalb des TGVerfahrens NiederspannungsRili 2006/95/EG Rili ber Batterien u Akkumulatoren 2006/66/EG.

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr Sicherheit beim Crash!UNECE R94 und 95 (Front und Seitencrash) sind bereits angepasst! Die Erfllung ist erst nach verpflichtender Anwendung entsprechend der bergangstermine vorgeschrieben! Hersteller sollten zum Nachweis der Sicherheit der Energiespeicher (Batterien) eigene Untersuchungen den Unterlagen beifgen!

Beschreibungsbogen und CoC(bereinstimmungserklrung nach EG)Anhang I bzw. Anhang III mssen besonders genau betrachtet und gefllt werden! Das CoC bedarf einer Ausfllanleitung / Beratung ! Energiespeicher, Angaben zu Motor und Batterie.

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrECE-Regel R100: Einheitliche Bedingungen fr die Genehmigung der Fahr-

zeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb. Revision 1 einschl. nderung 01 vom 4. Dezember 2010 Prfkriterien 5.1 Schutz gegen Stromschlge bei Hochspannungssammelschienenin Fllen, in denen sie nicht mit externen Hochspannungsversorgungsgerten verbunden sind.

5.1.1 Schutz gegen direktes Berhren

5.2 Wiederaufladbares Energiespeichersystem5.2.1 Schutz gegen berstromDas wiederaufladbare Energiespeichersystem darf nicht berhitzt werden. Wenn das wiederaufladbare Energiespeichersystem durch berstrom berhitzt werden kann, muss es mit Schutzvorrichtungen, wie z. B. Sicherungen, Schutzschaltern oder Hauptschtzen, ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht, wenn der Hersteller Daten vorlegt, aus denen hervorgeht, dass auch ohne die Schutzeinrichtung keine berhitzung durch berstrom eintreten kann.

5.2.2 GasansammlungLfter zur Vermeidung von Wasserstoffansammlungen bei offenen Antriebsbatterien

5.3 FunktionssicherheitDem Fahrzeugfhrer muss zumindest kurz angezeigt werden, wenn sich das Fahrzeug im aktiven Fahrbetriebszustand befindet.

5.4 Bestimmung der WasserstoffemissionenDiese Prfung ist an allen Fahrzeugen mit offenen Antriebsbatterien durchzufhren.

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrECE-Regel R100: Einheitliche Bedingungen fr die Genehmigung der Fahr-

zeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb. Revision 1 einschl. nderung 01 vom 4. Dezember 2010 A n h a n g 3: Schutz gegen direktes Berhren spannungsfhrender Teile A n h a n g 4: Verfahren zur Messung des Isolationswiderstands: Der Isolationswiderstand muss bei jeder Hochspannungssammelschiene des Fahrzeugs gemessen o. durch Berechnung bestimmt werden A n h a n g 5: Verfahren zur Kontrolle der Funktionen des eingebauten Systems zur berwachung des Isolationswiderstands

A n h a n g 6: Hauptmerkmale der Straenfahrzeuge oder SystemeA n h a n g 7: Bestimmung der Wasserstoffemissionen whrend der Aufladung der Antriebsbatterie

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrR e g e l u n g N r . 1 0 1: Einheitliche Bedingungen fr die GenehmigungMessung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite sowie der Pkw die nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit Hybrid-Elektro-Antrieb betrieben werden, hinsichtlich der Messung der Kohlendioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und/oder der

,

der nur mit Elektroantrieb betriebenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 hinsichtlich der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite; Revision 2 Definitionen 2.13 Elektroantrieb ein System, das aus einem oder mehreren elektrischen Energiespeichern (z. B. Batterie, elektromechanisches Schwungrad oder Superkondensator), einer oder mehreren Einrichtungen zur Aufbereitung elektrischer Energie und einer oder mehreren Elektromaschinen besteht, die gespeicherte elektrische Energie in mechanische Energie umwandeln, die den Rdern fr den Antrieb des Fahrzeugs zugefhrt wird; 2.14 Elektrofahrzeug ein Fahrzeug, das nur mit Elektroantrieb betrieben wird;

2.17 elektrische Reichweite bei Fahrzeugen, die nur mit Elektroantrieb , die nach dem in Anhang 9 beschriebenen Verfahren gemessene Strecke, die bei Elektrobetrieb mit einer voll aufgeladenen Batterie (oder einem anderen voll aufgeladenen elektrischen Energiespeicher) zurckgelegt werden kann;

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrR e g e l u n g N r . 1 0 1: Einheitliche Bedingungen fr die GenehmigungMessung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite sowie der Pkw die nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit Hybrid-Elektro-Antrieb betrieben werden, hinsichtlich der Messung der Kohlendioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und/oder der

,

der nur mit Elektroantrieb betriebenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 hinsichtlich der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite; Revision 2 Prfkriterien 5.3 Beschreibung d.Prfungen von Fz, die nur mit Elektroantrieb betrieben werden 5.3.1 Messung des Stromverbrauchs nach dem Verfahren und dem Prfzyklus, die in Anhang 7 dieser Regelung beschrieben sind. 5.3.2 Messung der Reichweite des Fahrzeugs nach dem in Anhang 9 beschriebenen Verfahren. 5.3.3 Der ermittelte Stromverbrauch muss in Wattstunden pro Kilometer (Wh/km) und die Reichweite in km angegeben werden, wobei beide Werte auf die nchstliegende ganze Zahl zu runden sind.

Zulassung zum ffentlichen StraenverkehrR e g e l u n g N r . 1 0 1: Einheitliche Bedingungen fr die GenehmigungMessung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite sowie der Pkw die nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit Hybrid-Elektro-Antrieb betrieben werden, hinsichtlich der Messung der Kohlendioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und/oder der

,

der nur mit Elektroantrieb betriebenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 hinsichtlich der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite; Revision 2 A n h a n g 2: Hauptmerkmale des Fahrzeugs, das nur mit Elektroantrieb betrieben wird, und Angaben ber die Durchfhrung der Prfungen A n h a n g 7: Verfahren zur Messung des Stromverbrauchs A n h a n g 9: Verfahren zur Messung der elektrischen Reichweite von Fahrzeugen, die nur mit Elektroantrieb oder mit Hybrid-Elektro-Antrieb betrieben werden

Zulassung zum ffentlichen Straenverkehr

PIAGGIO Ape Calessino Electric LithiumSeit Mitte 2009 APE Modell Calessino mit Elektromotor: Antrieb durch eine Lithium-Ionen-Batterie (70 kg); Reichweite von ca. 75 km. Aufladung der Akkus innerhalb von 4 Stunden ber einen 220-Volt-Anschluss. Prognostizierte Akkulaufleistung: bei einem bis zu 800 mal wiederholten Aufladeverfahren der Akkus bis zu 60.000 km Laufleistung Die optische Grundausfhrung zeichnet sich durch eine weie Karosserie, ein blaues Segeltuchverdeck und einen entsprechenden Schriftzug auf den vorderen Einstiegstren aus. Es soll sich auf eine limitierte Einfhrungsversion von 100 Stck handeln.