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Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
RA Ch. Falla
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Grundbegriffe des GesellschaftsrechtsGrundbegriffe des Gesellschaftsrechts
Numerus Clausus der Gesellschaftsformen
Personen- und Kapitalgesellschaften
Rechtsfähigkeit und Haftung
Geschäftsführung und Vertretung
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GesellschaftsformenGesellschaftsformen
Personengesellschaften
nicht rechtsfähigpersönliche Haftung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB)
offene Handelsgesellschaft (§ 105 HGB)
Kommanditgesellschaft (§ 161 HGB)
Partnerschaftsgesellschaft(nur Freiberufler) PartGG
Kapitalgesellschaften
rechtsfähigbeschränkte Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Aktiengesellschaft (AktG)
Genossenschaft (GenG) Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit(VAG)
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Gründung einer GesellschaftGründung einer Gesellschaft
Personengesellschaften: formfreier Vertrag Ausnahme: Partnerschaftsgesellschaft (schriftlich)
Kapitalgesellschaften: formbedürftiger Gründungsakt
(meist notariell) Ausnahme: Genossenschaft (schriftlich)
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Geschäftsführung / VertretungGeschäftsführung / Vertretung
Personengesellschaften strenge Trennung Geschäftsführung dispositiv Vertretungsnormen zwingend
(Selbstorganschaft) Kapitalgesellschaften
Geschäftsführungskontrolle Vertretung gesetzlich bestimmt
(Fremdorganschaft möglich)
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Wahl/Änderung der RechtsformWahl/Änderung der Rechtsform
Haftung
Leitungsbefugnis
Gewinn- und Verlustbeteiligung
Finanzierungsmöglichkeiten
Aufnahme und das Ausscheiden von Gesellschaftern
Steuerbelastung
Vorschriften über den Jahresabschluß, Prüfung
Aufwendungen zur Erlangung der Rechtsform
Die Rechtsform hat Einfluß auf die ...
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EinzelunternehmenEinzelunternehmen
Gründung Firma: Sach- oder Personenfirma mit klarstellendem Zusatz (§§ 18, 19 HGB)
Beispiel: “Michael Maier e.K.” oder “Spielzeugland e.Kfr.” Eintragung ins Handelsregister (§ 29 HGB) Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO)
Rechte/Pflichten
Der Einzelkaufmann hat alle Rechte und Pflichten eines Unternehmers, Bereitstellung
des Eigenkapitals, Unternehmensrisiko sowie Haftung für Verbindlichkeiten mit
dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist Eigentümer und Unternehmer.
Er führt das Unternehmen selbständig und eigenverantwortlich.
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Vor- und Nachteile “Einzelunternehmen” (1)Vor- und Nachteile “Einzelunternehmen” (1)
Vorteile
keine besonderen Formalitäten, kein Mindestkapital bei der Gründung
schnelle Entscheidungsmöglichkeit, keine langwierigen Abstimmungen
Eindeutigkeit und Klarheit in der Unternehmensleitung
hohes Engagement, großer Leistungsanreiz
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Vor- und Nachteile “Einzelunternehmen” (2)Vor- und Nachteile “Einzelunternehmen” (2) Nachteile
Qualifikation auf die Person des Inhabers begrenzt, oft wenig Spezialwissen
großes Risiko (Haftung)
begrenzte Kapitalkraft (Gewinne oft nicht ausreichend für Expansion)
beschränkte Kreditbasis
Problem der Nachfolge/Weiterführung
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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Gründung Keine Firma und keine Eintragung ins Handelsregister.
Gesellschaftsvermögen durch Sach- und/oder Geldleistungen Gründung durch mindestens zwei Personen, kein Mindestkapital
vorgeschrieben
Rechte/Pflichten Gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung Gewinn- und Verlustverteilung laut Gesellschaftsvertrag,
sonst gleiche Anteile Unbeschränkte Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen
Die GbR ist der Zusammenschluss von Personen, die sich verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Ziels zu fördern und hierzu Beiträge zu leisten. Beispiele: Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, Bankenkonsortien, Gemeinschaftspraxen von Ärzten, gemeinsame Kanzleien von Rechtsanwälten.
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Vor- und Nachteile GbRVor- und Nachteile GbR
Vorteile größerer Geschäftsumfang möglich (Kapazität, Kapital,
Personal etc.) freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses Risiko wird verteilt einfache Organisationsform, keine Gründungsformalitäten
Nachteile Haftung auch mit Privatvermögen (Beschränkung nach
Rechtsprechung nicht möglich) begrenzter Finanzierungsspielraum Unklare Verantwortung
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gründung Firma: Sach- oder Personenfirma mit Zusatz über Gesellschaftsverhältnis
(§§ 17- 19 HGB). Beispiele: Schröter & Co.; Baustoff OHG Gründung durch formlos möglichen Gesellschaftsvertrag; kein Mindestkapital erforderlich Eintragung ins Handelsregister
Rechte/Pflichten Jeder Gesellschafter ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt
(gesellschaftsvertragliche Beschränkungen möglich) Gewinn: 4 % auf Eigenkapitalanteil, Rest nach Köpfen; Verlust nach Köpfen Haftung erfolgt
solidarisch (“einer für alle, alle für einen”) unbeschränkt (Gesellschafts- und Privatvermögen) unmittelbar (jeder Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter wenden) rückbezogen (neue Gesellschafter haften auch für “Altschulden”) § 130 HGB abgangsbezogen (Haftung bis zu 5 Jahre nach Austritt) § 160 HGB
Die OHG ist der Zusammenschluß von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (§§ 105 ff HGB).
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Vor- und Nachteile der OHGVor- und Nachteile der OHG Vorteile
freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses Möglichkeit der gegenseitigen fachlichen Ergänzung großer Leistungsanreiz (Eigentümer = Geschäftsführer) gute Kreditwürdigkeit
Nachteile Abhängigkeit von der Person der Gesellschafter kaum größerer Finanzierungsspielraum als bei Einzelunternehmen Haftung auch mit Privatvermögen
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Kommanditgesellschaft (KG)Kommanditgesellschaft (KG)
Gründung Firma: wie OHG mit Zusatz über Gesellschaftsverhältnis. Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag, kein Mindestkapital vorgeschrieben Eintragung ins Handelsregister
Rechte/Pflichten Komplementäre wie OHG Kommanditisten
Kein Recht auf Geschäftsführung, Vertretung und Privatentnahmen Gewinn bis zu 4 % auf Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis Verlustbeteiligung in angemessenem Verhältnis der Kapitalanteile Recht auf Abschrift der Bilanz und Einsicht in die Handelsbücher Haftung nur bis zum Betrag der Einlage (nicht mit Privatvermögen)
Die KG ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Dabei haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter beschränkt (Kommanditist) §§ 161 ff. HGB.
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Vor- und Nachteile KGVor- und Nachteile KG
Vorteile freie Gestaltung des Gesellschaftsverhältnisses Aufnahme zusätzlicher Kapitalgeber ohne Befugnisse keine festen Zinsverpflichtungen ererbter Kapitalanteil kann im Unternehmen bleiben, ohne dass
Erbe mitarbeiten muss Haftungsbegrenzung für Kommanditisten
Nachteile wie OHG beschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten des/der Kommanditisten
(z. B. als Prokuristen)
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / 1Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / 1
Gründung Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Beurkundung Folgende Firmen sind möglich:
Personenfirma (Robert Bosch GmbH) Sachfirma (IBM Deutschland GmbH) Gemischte Firma (Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH)
Zusatz “mit beschränkter Haftung” bzw. “mbH” ist notwendig. Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins Handelsregister.
Vor Eintragung haften Handelnde auch persönlich, § 11 Abs. 2 GmbHG
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaftmit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Geschäftsanteile zerlegten Stammkapital (gezeichnetes Kapital) von mindestens25.000 Euro beteiligt sind. Jede Stammeinlage muß mindestens 100 Euro betragen.Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / 2Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / 2
OrganeGeschäftsführer (Leitung)Aufsichtsrat - optional - (Überwachung der Geschäftsführung)Gesellschafterversammlung / Aufgaben:
Feststellung des Jahresabschlusses Gewinnverwendung Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern Weisungen an Geschäftsführer Entlastung der Geschäftsführer Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung Änderungen des Gesellschaftsvertrages
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / 3Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / 3
Rechte/PflichtenGewinnbeteiligung, Stimmrecht und Liquidationserlös nach
dem Verhältnis der GeschäftsanteileÜbertragung von Geschäftsanteilen möglichRecht auf Einsicht in die BücherKeine persönliche Haftungun/beschränkte Nachschußpflicht im Gesellschaftsvertrag
möglich
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Vor- und Nachteile GmbH (1)Vor- und Nachteile GmbH (1)
Vorteile
Beschränkung des Verlustrisikos auf Stammeinlage
Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Gesellschafter
relativ niedriges Anfangskapital
große persönliche Entscheidungs- und Handlungsfreiheit
individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
Zulässigkeit einer Ein-Mann-GmbH
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Vor- und Nachteile GmbH (2)Vor- und Nachteile GmbH (2)
Nachteile etwas kompliziertere Gründung, höhere Kosten
Kapitalmarkt weitgehend verschlossen; Kreditaufnahme meist nur bei privaten Sicherheiten möglich
wegen notarieller Beurkundung umständliche Übertragung von Anteilen
Mindestkapital oft nicht ausreichend, daher hohe Insolvenzanfälligkeit
kein Zwang zur Bildung gesetzlicher Rücklagen
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Aktiengesellschaft (AG) / 1Aktiengesellschaft (AG) / 1
Gründung Firma ist Sach- oder Personenfirma mit klarstellendem Zusatz
Beispiele: Deutsche Bank AG, Löwenbräu AG Entstehung als juristische Person durch Eintragung ins
Handelsregister Mindestens ein Gründer, der alle Aktien gegen Einlagen übernimmt Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist notwendig Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften Handelnde auch
persönlich
Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind.Das Grundkapital (gezeichnetes Kapital) beträgt mindestens 50.000 Euro. Mindestnennbetrag der Aktien beträgt 1 Euro. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz.
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Aktiengesellschaft (AG) / 2Aktiengesellschaft (AG) / 2
Organe Vorstand (Leitung), vom Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt Aufgaben des Vorstands
Eigenverantwortliche Geschäftsführung und Vertretung nach außen Berichterstattung an den Aufsichtsrat Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Vorlage an den
Abschlußprüfer Einberufung der Hauptversammlung, Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten
Aufsichtsrat: Überwachung, Bestellung und Abberufung des VorstandesMitbestimmung: Bei Gesellschaften mit 500 bis 2.000 Arbeitnehmern wird ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder von der Belegschaft gewählt. Bei mehr als 2.000 Arbeitnehmern paritätische Besetzung des Aufsichtsrates; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden
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Aktiengesellschaft (AG) / 3Aktiengesellschaft (AG) / 3
Hauptversammlung (Aktionäre) Stimmrechte in der Hauptversammlung Bestellung des Aufsichtsrates Verwendung des Bilanzgewinns Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Bestellung der Abschlußprüfer Änderungen der Satzung, Kapitalerhöhung und -
Herabsetzung
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Aktiengesellschaft (AG) / 4Aktiengesellschaft (AG) / 4
Vorstand(Leitung)
Vorstand(Leitung)
BelegschaftBelegschaft
Überblick: Organe der AG
Aufsichtsrat(Überwachung)
Aufsichtsrat(Überwachung)
Arbeitnehmervertreter
Arbeitgebervertreter
Arbeitnehmervertreter
Arbeitgebervertreter
Haupt-versammlung(Beschlüsse)
Haupt-versammlung(Beschlüsse)
Aktionäre als
Eigentümer
Aktionäre als
Eigentümer
Bestellung
Wahl
Wahl
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Vor- und Nachteile AG (1)Vor- und Nachteile AG (1) Vorteile
Finanzierungsmöglichkeiten über Kapitalmarkt
unproblematische Übertragung der Anteile
Trennung zwischen Kapitalgebern und Geschäftsführung
Attraktiv für Führungskräfte
starke soziale Fürsorge für Arbeitnehmer, Mitbestimmung
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Vor- und Nachteile AG (2)Vor- und Nachteile AG (2) Nachteile
komplizierte Gründung, Gründungskosten
relativ hohe laufende Kosten
umfangreiche Prüfungs- und Publizitätspflichten
Hauptverhandlungen und Investor-Relations
oft schwerfällige Verwaltung/Entscheidungsprozesse
begünstigt Konzentration
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Kapitalgesellschaft & Co.Kapitalgesellschaft & Co.
Mögliche Formen:
GmbH & Co. KG AG & Co. KG
GmbH & Co. OHG AG & Co. OHG
GmbH & Co. KG
Komplementär Kommanditisten
Kapitalgesellschaft natürliche Personen
Wirkungen
Haftungsbeschränkung trotz Personengesellschaft
Steuervorteile im Vergleich zu reiner Kapitalgesellschaft
Keine Veröffentlichung des Jahresabschlusses
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Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gründung Firma: Sach- oder Personenfirma mit Zusatz “KGaA”
Beispiele: BHF Bank KGaA; historisch bedingte Ausnahmen:
Henkel KGaA; Henninger KGaA; Steigenberger KGaA Mindestens fünf Gründer erforderlich, von denen mindestens einer
Komplementär sein muß. Mindestkapital 50.000 Euro
Rechte/Pflichten Vollhafter (Komplementäre), wie OHG-Gesellschafter Kommanditaktionäre, wie Aktionäre
Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind (Kommanditaktionäre ohne persönliche Haftung), §§ 278 ff. AktG.
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Vor- und Nachteile KGaAVor- und Nachteile KGaA
Vorteile Kapitalbeschaffung auf dem Kapitalmarkt wie AG stärkere persönliche Verantwortung und Bindung der
vollhaftenden Geschäftsführung als bei AG
Nachteile wie AG
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GenossenschaftGenossenschaft
Gründung Die Firma muss den Zusatz “eingetragene Genossenschaft” bzw. “eG” tragen.
Bsp: Weinkellerei Eltville eG; Volksbank Mannheim eG; Datev eG; Mindestens sieben Gründer erforderlich, die eine Satzung (Statut) aufstellen.
Entstehung erst mit Eintragung ins Genossenschaftsregister. Rechte/Pflichten
Die Genossen haften nur mit ihrer Einlage. Die Vereinbarung einer Nachschußpflicht
ist möglich. Die Organe der Genossenschaft sind: Vorstand, Aufsichtsrat und
Generalversammlung (Vertreterversammlung).
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern
(Genossen), die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie bedienen sich dazu eines
gemeinsamen Geschäftsbetriebes
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Grundzüge des HandelsrechtsGrundzüge des Handelsrechts
Sonderrecht der “Kaufleute” (heute besser: Unternehmen)
Ergänzung des allgemeinen Zivilrechts
Rechtsgrundlagen:
HGB (nicht abschließend)
Spezialaussagen nach BGB (z.B. § 310 BGB)
Handelsbräuche (z.B.: kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
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KaufmannseigenschaftKaufmannseigenschaft
§ 1 HGB: “Gewerbe”
Jede selbständige auf Dauer und Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit” (anders: § 24 AGBG neu!)
§ 2 HGB: “Eintragung”
Satz 3: Rückzugsmöglichkeit für Kleingewerbe
§ 6 HGB: Handelsgesellschaften
§§ 3, 278 AktG; 13 III GmbHG; 17 II GenG; 53 VAG
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Gewerbe / Eintragung im HRegGewerbe / Eintragung im HReg
Gewerbe § 1 HGB:
Nicht: Freie Berufe (§ 1 PartGG)
Eintragung im HReg deklaratorisch
Sonstige Unternehmen § 2, 3 HGB:
auch Kleingewerbe
Eintragung im HReg konstitutiv für “Kaufmannseigenschaft”
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Kleingewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)Kleingewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)
Grundsatz:
HGB wird auf deren Tätigkeit nichtnicht angewandt
Ausnahmen:
§§ 84 IV, 93 III, 383 HGB
Personengesellschaften auchauch bei Kleingewerbe möglich
Beachte: GmbH&Co KGKG damit auch bei kleingewerblichem
Unternehmenszuschnitt möglich !!!
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Kaufmännische Hilfspersonen IKaufmännische Hilfspersonen I
Unselbständige Hilfspersonen:
Prokurist
Handlungsbevollmächtigter
Handlungsgehilfe (Kaufmännische Angestellte)
Angestellte im Laden oder Warenlager
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Kaufmännische Hilfspersonen IIKaufmännische Hilfspersonen II
Selbständige Hilfspersonen
Handelsvertreter
Handelsmakler
Kommissionär
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HandelsfirmaHandelsfirma
1. Firmenwahrheit - §§ 18, 19 HGB
2. Firmenausschließlichkeit - § 30 HGB
3. Firmenkontinuität - §§ 22-24 HGB
Firmenbildung -führung §§ 19, 37a HGB
Haftung bei Firmenübernahme: §§ 25, 28, 128 HGB
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HandelsregisterHandelsregister
Öffentliches Register / Öffentlicher Glaube
Eintragungspflicht für “Kaufleute” § 14 HGB
Einsichtsrechte für jedermann § 9 HGB
Schutz des öffentlichen Glaubens:
Negative Publizität § 15 Abs. 1 HGB -Öffentlichkeit-
Positive Publizität § 15 Abs. 2 HGB -Kaufmann-
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HandelsgeschäfteHandelsgeschäfte
Einseitige und beiderseitige Handelsgeschäfte
Besonderheiten kaufmännischer Geschäftsabwicklung z.B.:
Schweigen als Willenserklärung (§ 362 HGB)
Bürgschaft (§ 350 HGB)
Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 f. HGB)
Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB)
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